Projekt: Qualität in der rechtlichen Betreuung. Fragebogen für die standardisierte Befragung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern Nov / Dez 2016
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- Nadine Blau
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1 Fragebogen für die standardisierte Befragung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern Nov / Dez 2016 Projekt: Qualität in der rechtlichen Betreuung ISG - INSTITUT FÜR SOZIALFORSCHUNG UND GESELLSCHAFTSPOLITIK GMBH Weinsbergstraße 190, Köln
2 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie an unserer Befragung teilnehmen. Bitte lesen Sie nachfolgende Hinweise, bevor Sie beginnen, unsere Fragen zu beantworten. Wichtige technische Hinweise: 1) Wir bitten Sie, den PDF-Fragebogen elektronisch auszufüllen. Sie können ihn bei einer Unterbrechung abspeichern und später durch erneutes Öffnen des PDFs mit der Bearbeitung fortfahren. Vergewissern Sie sich immer, bevor Sie das PDF schließen, dass Sie Ihre Daten gespeichert haben. Das geht genauso wie bei anderen elektronischen Dateien: Sie wählen Datei und dann Speichern. Sie können die Datei mit Speichern unter auch an einem anderen Ort abspeichern; verändern Sie in diesem Fall aber nicht den Dateityp. Das fertig ausgefüllte Dokument senden Sie bitte an folgende -Adresse: 2) Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das PDF elektronisch auszufüllen, können Sie es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Bitte senden Sie den fertig ausgefüllten Fragebogen in diesem Fall mit dem Stichwort Gerichtebefragung an das Forschungsinstitut: ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Gerichtebefragung, Weinsbergstr. 190, Köln 3) In offene Textfelder können Sie mehr schreiben, als Ihnen zunächst angezeigt wird. 4) Manche Fragen brauchen Sie nicht zu beantworten. Die grau hinterlegten Hinweise mit dem Pfeilsymbol informieren Sie darüber, welche Fragen Sie überspringen können. Bsp.: Springen Sie bitte zu Frage 15! 5) Wenn Sie eine Frage nicht beantworten können oder wollen, dürfen Sie diese ebenfalls überspringen. Auch unvollständig ausgefüllte Fragebögen sind für uns wertvoll! 6) Wenn in der Befragung von beruflichen Betreuern gesprochen wird, dann sind sowohl Vereinsbetreuer als auch selbstständige Berufsbetreuer gemeint. Wenn ein Unterschied zwischen diesen Gruppen gemacht werden soll, so wird das deutlich gemacht. 7) Wenn in der Befragung von ehrenamtlichen Betreuern gesprochen wird, dann sind sowohl Angehörigenbetreuer als auch Fremdbetreuer gemeint. Wenn ein Unterscheid zwischen diesen Gruppen gemacht werden soll, so wird das deutlich gemacht. Wichtige Hinweise zur Anonymität der Befragung: 1) Das -Postfach wird ausschließlich für den Rücklauf zu dieser Befragung genutzt. Es kann nur von den wissenschaftlichen Projektmitarbeitern des ISG eingesehen werden. Die eingegangenen Formulare werden anonym abgespeichert, und Ihre wird endgültig gelöscht. 2) Wir werden Sie am Anfang des Fragebogens bitten, uns zu sagen, an welchem Gericht Sie arbeiten. Diese Angaben zum Gericht werden vom ISG durch eine anonyme Gerichts-ID ausgetauscht, so dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich oder Ihr spezifisches Gericht möglich sind. Wir brauchen diese Angaben, um Ihre Befragungsdaten mit den Statistiken, die uns Ihre Gerichtsverwaltung zur Verfügung stellen wird, zusammenführen zu können. Wir bitten Sie, uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 15. Januar 2017 zu schicken. Gerne informieren wir Sie über die Veröffentlichung der Ergebnisse. Dazu können Sie uns in Ihrer die gewünschte -Adresse nennen. Bei Rückfragen können Sie uns telefonisch unter oder per unter erreichen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Dr. Dietrich Engels, Dr. Vanita Matta und Alina Schmitz Qualität in der rechtlichen Betreuung 2
3 1. In welchem Bundesland befindet sich das Gericht, an dem Sie tätig sind? 2. Wie heißt der Ort / die Stadt, des Gerichts, an dem Sie tätig sind? Wenn Sie in einer Zweigstelle arbeiten, geben Sie bitte den Ort der Hauptstelle an. 3. Wie lautet die Postleitzahl der Hausadresse des Gerichts, an dem Sie tätig sind? Wenn Sie in einer Zweigstelle arbeiten, geben Sie bitte den Ort der Hauptstelle an. 4. Wie lange sind Sie in Ihrer Tätigkeit als Rechtspfleger inzwischen mit Betreuungssachen betraut? Falls es dabei Unterbrechungen gegeben hat, zählen Sie bitte die Jahre vor und nach den Unterbrechungen zusammen und runden Sie auf ganze Jahre. Jahre 5. Mit wie vielen Stellenprozenten arbeiten Sie aktuell in Betreuungssachen? Stellenprozente 6. Bitte schätzen Sie, falls Sie diese Frage nicht genau beantworten können: Für wie viele Betreuungsverfahren sind Sie derzeit zuständig? Bitte Anzahl angeben, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist Betreuungsverfahren grob geschätzt geschätzt exakt davon: eingerichtete (d.h. laufende ) Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon: ehrenamtlich grob geschätzt geschätzt exakt davon: beruflich grob geschätzt geschätzt exakt 7. Gibt es in Ihrem Bezirk einen oder mehrere Betreuungsvereine? Nein Springen Sie bitte zu Frage 9! Ja 8. Wie viele Ihrer laufenden Betreuungen werden von einem Vereinsbetreuer geführt? Bitte Anzahl angeben, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt Qualität in der rechtlichen Betreuung 3
4 9. Nehmen Sie an regionalen oder überregionalen Arbeitsgemeinschaften zu Themen des Betreuungsrechts teil? gibt es in meiner Region nicht sehr oft (oder immer) oft manchmal selten sehr selten (oder nie) 10. An wie vielen Fort- und Weiterbildungen, die für die Tätigkeit in Betreuungssachen relevant sind, haben Sie in den letzten zwölf Monaten teilgenommen? Bitte Anzahl angeben, 0 = keine ; keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Fort- und Weiterbildungen, die bis zu einem Tag dauerten: Fort- und Weiterbildungen, die mehr als 1 und bis zu 2 Tagen dauerten: Fort- und Weiterbildungen, die länger als 2 Tage dauerten: 11. Wie schätzen Sie das ein: Gibt es für Rechtspfleger ausreichende Fortbildungsmöglichkeiten, um sich bei Bedarf über Themen, die für die Tätigkeit in Betreuungssachen relevant sind, informieren zu können? Fortbildungen betreffend: ja eher ja teils / teils eher nein Betreuungsrecht allgemein Spezifische Krankheitsbilder / Beeinträchtigungen Kommunikation nein 12. Wie schätzen Sie das ein: Haben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit genug Zeit, um an solchen Fortbildungen auch teilzunehmen? ja eher ja teils / teils eher nein nein 13. Bei welchem Anteil der Betreuer sind Sie mit der Art und Weise, wie der Betreuer seine Aufgaben gegenüber dem Gericht erfüllt, voll und ganz oder zumindest überwiegend zufrieden? alle sehr viele mehr als die etwa die weniger als die sehr wenige (oder keine) selbstständige berufliche Betreuer Vereinsbetreuer Angehörigenbetreuer ehrenamtliche Fremdbetreuer Qualität in der rechtlichen Betreuung 4
5 14. Bei welchem Anteil der Betreuer sind Sie mit der Art und Weise, wie der Betreuer seine Aufgaben gegenüber dem Betreuten erfüllt, voll und ganz oder zumindest überwiegend zufrieden? alle sehr viele mehr als die etwa die weniger als die sehr wenige (oder keine) selbstständige berufliche Betreuer Vereinsbetreuer Angehörigenbetreuer ehrenamtliche Fremdbetreuer 15. Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit der Unterstützung, die das derzeitige System der rechtlichen Betreuung für die Betreuten leistet? Mit System der rechtlichen Betreuung ist das Gesamtgefüge gemeint; z.b. das Verhalten der verschiedenen Akteure (Betreuungsbehörde, Gericht, Betreuer ), ihr Zusammenwirken, die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und vieles weitere mehr. beruflich geführte Betreuungen (Selbstständige) beruflich geführte Betreuungen (Vereinsbetreuer) ehrenamtlich geführte Betreuungen (Angehörige) ehrenamtlich geführte Betreuungen (Fremdbetreuer) ganz und gar unzufrieden ganz und gar zufrieden Wenn Sie möchten, können Sie uns hier die wichtigsten Gründe für Ihre Einschätzung nennen: 16. Bitte schildern Sie uns hier kurz, was aus Ihrer Erfahrung heraus dazu beiträgt, dass Betreuer Ihre Aufgaben gut erfüllen oder gut erfüllen können. alle Betreuer: insbesondere selbstständige berufliche Betreuer: insbesondere Vereinsbetreuer: Qualität in der rechtlichen Betreuung 5
6 insbesondere Angehörigenbetreuer: insbesondere ehrenamtliche Fremdbetreuer: 17. Bitte schildern Sie uns hier kurz, was aus Ihrer Erfahrung heraus dazu beiträgt, dass Betreuer Ihre Aufgaben nicht gut erfüllen oder nicht gut erfüllen können. alle Betreuer: insbesondere selbstständige berufliche Betreuer: insbesondere Vereinsbetreuer: insbesondere Angehörigenbetreuer: insbesondere ehrenamtliche Fremdbetreuer: 18. Wie lange dauert bei Ihnen ein Verpflichtungsgespräch mit Ehrenamtlichen ungefähr? Minuten mindestens Minuten meistens / üblicherweise Minuten, wenn besonders viel zu klären ist Qualität in der rechtlichen Betreuung 6
7 19. Wie schätzen Sie das ein: Wie gut sind die ehrenamtlichen Betreuer nach dem Verpflichtungsgespräch über folgende Inhalte informiert? Aufgaben des Betreuers gegenüber dem Betreuten Bedeutung der Selbstbestimmung und der Wünsche des Betreuten gar nicht zu wenig ausreichend (um sich selbst weiter zu informieren) sehr gut (keine weitere Information nötig) gerichtliche Genehmigungspflichten regelmäßige Berichterstattung Vermögensverzeichnis (bei Vermögenssorge) Rechnungslegung (bei Vermögenssorge und nicht befreit) anstehende Entscheidungen / Unterstützungsleistungen Haftpflichtversicherung Aufwandspauschale Möglichkeiten der Beratung durch Betreuungsgericht Möglichkeiten der Beratung durch Betreuungsvereine Möglichkeiten der Beratung durch Betreuungsbehörde 20. Führen Sie regelmäßig bei der erstmaligen Bestellung eines beruflichen Betreuers ein Gespräch mit dem Betreuer? Ja Nein Person wird überhaupt zum ersten Mal als beruflicher Betreuer bestellt Person wird an meinem Gericht zum ersten Mal als beruflicher Betreuer bestellt 21. Wie oft führen Sie bei Beginn einer beruflichen Betreuung ein Einführungsgespräch mit dem Betreuer und dem Betreuten nach 289 Abs. 2 FamFG durch? vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen bei keiner Springen Sie bitte zu Frage 23! Qualität in der rechtlichen Betreuung 7
8 22. Welche Kriterien sind ausschlaggebend, wenn Sie sich für ein Einführungsgespräch bei einer beruflichen Betreuung entscheiden? Und was sind wesentliche Inhalte des Gesprächs? 23. Wie oft führen Sie bei Beginn einer ehrenamtlichen Betreuung ein Einführungsgespräch mit dem Betreuer und dem Betreuten nach 289 Abs. 2 FamFG durch? vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen bei keiner Springen Sie bitte zu Frage 25! 24. Welche Kriterien sind ausschlaggebend, wenn Sie sich für ein Einführungsgespräch bei einer ehrenamtlichen Betreuung entscheiden? Und was sind wesentliche Inhalte des Gesprächs? 25. Stellen Sie Informationsmaterial für ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung? Nein Springen Sie bitte zu Frage 28! Ja 26. Wann bzw. wie oft händigen Sie Informationsmaterial für ehrenamtliche Betreuer aus? Mehrfachantwort möglich auf Anfrage bei der Verpflichtung wenn Beratungsbedarf erkennbar wird Qualität in der rechtlichen Betreuung 8
9 27. Welche Informationsmaterialien händigen Sie normalerweise ehrenamtlichen Betreuern aus? Mehrfachantwort möglich. Informationen über das Betreuungsrecht allgemein Informationen zu Haftpflichtversicherung Informationen zu Aufwandspauschale Muster von Formblättern Kontaktdaten des Gerichts / Ansprechpartner des Gerichts Informationen über Pflichten des Betreuers Informationen über die örtlichen Unterstützungsstrukturen mit direktem Bezug zur rechtlichen Betreuung (z.b. Betreuungsbehörde, Betreuungsvereine) Informationen über die örtlichen Unterstützungsstrukturen mit Bezug auf häufig auftretende Fragen (z.b. Sozialhilfeträger) Informationen für die Betreuten (zur Weiterleitung durch den Betreuer) Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere Informationsmaterialien nennen, die Sie normalerweise an ehrenamtliche Betreuer aushändigen. 28. Stellen Sie Informationsmaterial für berufliche Betreuer zur Verfügung? Nein Springen Sie bitte zu Frage 31! Ja 29. Wann bzw. wie oft händigen Sie Informationsmaterial für berufliche Betreuer aus? Mehrfachantwort möglich auf Anfrage bei der erstmaligen Bestellung durch mein Gericht bei der erstmaligen Bestellung der Person als Betreuer wenn Beratungsbedarf erkennbar wird 30. Welche Informationsmaterialien händigen Sie normalerweise beruflichen Betreuern aus? Informationen über das Betreuungsrecht allgemein Informationen zu Haftpflichtversicherung Muster von Formblättern Kontaktdaten des Gerichts / Ansprechpartner des Gerichts Informationen über Pflichten des Betreuers Informationen über die örtlichen Unterstützungsstrukturen mit direktem Bezug zur rechtlichen Betreuung (z.b. Betreuungsbehörde, Betreuungsvereine) Informationen über die örtlichen Unterstützungsstrukturen mit Bezug auf häufig auftretende Fragen (z.b. Sozialhilfeträger) Informationen für die Betreuten (zur Weiterleitung durch den Betreuer) Qualität in der rechtlichen Betreuung 9
10 Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere Informationsmaterialien nennen, die Sie normalerweise an berufliche Betreuer aushändigen. 31. Stellen Sie Informationsmaterial für betreute Personen zur Verfügung? nein Springen Sie bitte zu Frage 34! ja 32. Wann bzw. wie oft händigen Sie Informationsmaterial für betreute Personen aus? Mehrfachantwort möglich auf Anfrage beim ersten Kontakt wenn Beratungsbedarf erkennbar wird zu Beginn der Betreuung durch Übergabe an den Betreuer mit der Bitte, dies an den Betreuten auszuhändigen 33. Welche Informationsmaterialien händigen Sie normalerweise betreuten Personen aus? Mehrfachantwort möglich Informationen über das Betreuungsrecht allgemein Informationsmaterial in leichter Sprache Informationsmaterial in Fremdsprachen Kontaktdaten des Gerichts / Ansprechpartner des Gerichts Informationen über Inhalt und Aufgaben der rechtlichen Betreuung Informationen über die Rechte von Betreuten Informationen über die örtlichen Unterstützungsstrukturen Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere Inhalte des Informationsmaterials nennen, das Sie normalerweise an betreute Personen aushändigen. 34. Sind Ihnen Arbeitshilfen (z.b. Checklisten, PC-Programme wie z.b. forumstar, Eureka) für Ihre Tätigkeit, die Betreuer in ihre Aufgaben einzuführen, bekannt? Nein Springen Sie bitte zu Frage 36! Ja, selbst erstellte Arbeitshilfen Ja, vorgefertigte Arbeitshilfen, und zwar nachfolgende: Qualität in der rechtlichen Betreuung 10
11 35. Nutzen Sie Arbeitshilfen für die Einführung von Betreuern in ihre Aufgaben? Nein, ich habe mich dagegen entschieden, da ich sie für meine Arbeit grundsätzlich nicht hilfreich finde oder nicht benötige. Nein oder selten, denn ich kenne keine, die mir hilfreich erscheinen. Ja, manchmal. Ja, regelmäßig. 36. In wie vielen Genehmigungsverfahren im Aufgabenkreis der Vermögenssorge war Ihnen in den letzten zwölf Monaten der Wunsch des Betreuten vor Ihrer Entscheidung in der gegebenen Angelegenheit bekannt? alle sehr viele mehr als die etwa die weniger als die sehr wenige keine Springen Sie bitte zu Frage 42! 37. Wie gingen Sie in den letzten zwölf Monaten bei Genehmigungsverfahren im Aufgabenkreis der Vermögenssorge vor, um den Wunsch des Betreuten in der gegebenen Angelegenheit zu ermitteln? Ich erkundigte mich beim Betreuer nach dem Wunsch des Betreuten. Ich erkundigte mich beim Betreuer danach, wie er den Wunsch des Betreuten ermittelt hatte. Ich vermutete anhand der Sachlage, was der Wunsch des Betreuten sein könnte. Wenn adäquate Verständigung möglich war, erkundigte ich mich beim Betreuten selbst nach seinem Wunsch. Wenn keine adäquate Verständigung möglich war, setzte ich einen Verfahrenspfleger ein. vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) Qualität in der rechtlichen Betreuung 11
12 Fortsetzung von Frage 37 Ich erkundigte mich bei Angehörigen bzw. anderen Dritten nach ihrer Einschätzung über den Wunsch des Betreuten. Sonstiges, und zwar: vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) 38. Wenn Sie wissen, dass in einer gegebenen Angelegenheit gegen den Wunsch des Betreuten entschieden werden soll: Wie gehen Sie bei Genehmigungsverfahren im Aufgabenkreis der Vermögenssorge üblicherweise vor, um sich ein Bild von der Situation zu verschaffen? Ich höre den Betreuten persönlich an, um sein Motiv der Ablehnung in Erfahrung zu bringen. Ich erkundige mich beim Betreuer, warum ein Handeln gegen den Wunsch des Betreuten notwendig ist. Ich überprüfe, ob die Angaben des Betreuers zutreffend waren. Ich erkundige mich bei Angehörigen bzw. anderen Dritten, ob und warum ein Handeln gegen den Wunsch des Betreuten notwendig ist. Ich vermute anhand der Sachlage, was dem Wohle des Betreuten entsprechen könnte. Ich setze einen Verfahrenspfleger ein. Sonstiges, und zwar: vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) 39. Kam es in den letzten zwölf Monaten vor, dass ein Genehmigungsantrag im Aufgabenkreis der Vermögenssorge nicht dem Wunsch des Betreuten entsprach? Nein Springen Sie bitte zu Frage 42! Ja Qualität in der rechtlichen Betreuung 12
13 40. Wie viele dieser Genehmigungsanträge wurden auf Ihre Vermittlung hin in den letzten zwölf Monaten zurückgenommen, weil das Rechtsgeschäft nicht dem Wunsch des Betreuten entsprechen würde? alle sehr viele mehr als die etwa die weniger als die sehr wenige keine 41. Wie viele dieser Genehmigungsanträge lehnten Sie in den letzten zwölf Monaten ab, weil das Rechtsgeschäft nicht dem Wunsch des Betreuten entsprechen würde? alle sehr viele mehr als die etwa die weniger als die sehr wenige keine 42. Wenn es um die Aufgabe der Mietwohnung ( 1907 BGB) geht: Wie gehen Sie in der Regel vor, um den (mutmaßlichen) Willen des Betroffenen zu ermitteln, wenn dieser dauerhaft oder zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens nicht äußerungsfähig ist? Ich erkundige mich bzw. veranlasse Erkundigungen beim Betreuer nach dem mutmaßlichen Willen des Betreuten. Ich erkundige mich bzw. veranlasse Erkundigungen beim Betreuer danach, wie er den mutmaßlichen Willen des Betreuten ermittelt hatte. Ich vermute anhand der Sachlage, was der mutmaßliche Wille des Betroffenen sein könnte. Ich verschaffe mir einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen. vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) Qualität in der rechtlichen Betreuung 13
14 Fortsetzung von Frage 42 Ich erkundige mich bzw. veranlasse Erkundigungen bei Angehörigen bzw. anderen Dritten nach ihrer Einschätzung über den mutmaßlichen Willen des Betroffenen. Ich veranlasse eine Sachverhaltsermittlung durch die Betreuungsbehörde. Ich bestelle einen Verfahrenspfleger. Sonstiges, und zwar: vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) 43. Welche der folgenden Möglichkeiten trifft auf die Berichtslegung bei Ihnen am ehesten zu? Die Zeitabstände zwischen den Berichten sind für alle Betreuungen gleich. werden je nach Person des Betreuers unterschiedlich gesetzt. werden je nach Betreuungsfall unterschiedlich gesetzt. werden je nach Person des Betreuers und je nach Betreuungsfall unterschiedlich gesetzt. 44. Bitte schätzen Sie: In welchen Rhythmen werden für die Betreuungen, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich sind, in der Regel Berichte verlangt? beruflich geführte Betreuungen ehrenamtlich geführte Betreuungen häufiger als halbjährlich ca. % ca. % halbjährlich ca. % ca. % jährlich ca. % ca. % seltener als jährlich ca. % ca. % insgesamt 100% 100% Qualität in der rechtlichen Betreuung 14
15 45. Werden Betreuer, die bei Ihnen einen Bericht einreichen müssen, gebeten, dabei bestimmte Mindestanforderungen einzuhalten? Wenn ja: Was trifft auf diese Mindestanforderungen bei Ihnen (oder Ihrem Gericht) zu? ehrenamtlichem Betreuer: Nein Springen Sie bitte zu Frage 46! Ja beruflichem Betreuer: Nein Springen Sie bitte zu Frage 46! Ja Es gibt eine Liste von Angaben, die im Bericht definitiv gemacht werden müssen. Es gibt eine Liste von Angaben, die im Bericht erwünscht sind. Es gibt Vorgaben für die Darstellung der Angaben im Bericht. Es gibt eine Umfangsbegrenzung. Es gibt einen Mindestumfang. Es gibt eine Berichtsvorlage / ein Standarddokument, das die Betreuer nutzen können. Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere Mindestanforderungen nennen, die Sie unabhängig von den Aufgabenkreisen für die Berichtslegung bei beruflichen Betreuern festlegen: Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere Mindestanforderungen nennen, die Sie unabhängig von den Aufgabenkreisen für die Berichtslegung bei ehrenamtlichen Betreuern festlegen: 46. Welche Angaben müssen Betreuer bei der Berichtslegung unabhängig von den Aufgabenkreisen bei Ihnen in jedem Fall machen? 47. Werden Betreuer, die bei Ihnen eine Rechnungslegung einreichen müssen, gebeten, dabei bestimmte Mindestanforderungen einzuhalten? Wenn ja: Was trifft auf diese Mindestanforderungen bei Ihnen (oder Ihrem Gericht) zu? ehrenamtlichem Betreuer: Nein Springen Sie bitte zu Frage 48! Ja beruflichem Betreuer: Nein Springen Sie bitte zu Frage 48! Ja Es gibt eine Liste von Angaben, die im Bericht definitiv gemacht werden müssen. Es gibt eine Liste von Angaben, die im Bericht erwünscht sind. Es gibt Vorgaben für die Darstellung der Angaben im Bericht. Es gibt eine Berichtsvorlage / ein Standarddokument, das die Betreuer nutzen können. Qualität in der rechtlichen Betreuung 15
16 48. Werden Betreuer, die bei Ihnen ein Vermögensverzeichnis einreichen müssen, gebeten, dabei bestimmte Mindestanforderungen einzuhalten? Wenn ja: Was trifft auf diese Mindestanforderungen bei Ihnen (oder Ihrem Gericht) zu? ehrenamtlichem Betreuer: Nein Springen Sie bitte zu Frage 49! Ja beruflichem Betreuer: Nein Springen Sie bitte zu Frage 49! Ja Es gibt eine Liste von Angaben, die im Bericht definitiv gemacht werden müssen. Es gibt eine Liste von Angaben, die im Bericht erwünscht sind. Es gibt Vorgaben für die Darstellung der Angaben im Bericht. Es gibt eine Berichtsvorlage / ein Standarddokument, das die Betreuer nutzen können. 49. Wie oft muss ein Betreuer unabhängig von der Art des Betreuers und dem Umfang der Betreuung seinen Betreuten Ihrer Meinung nach mindestens sehen? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. häufiger als monatlich monatlich alle zwei Monate vierteljährlich halbjährlich zwischen halbjährlich und jährlich jährlich seltener als jährlich 50. Wie häufig fanden Sie in den letzten zwölf Monaten, dass im Bericht eines Betreuers von zu wenig persönlichem Kontakt zum Betreuten berichtet wurde? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist bei beruflich geführten Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt bei ehrenamtl. geführten Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt Falls keine, springen Sie bitte zu Frage 52! 51. Was waren in diesen Fällen nächste Schritte oder Konsequenzen? Nächste Schritte / Konsequenzen bei beruflicher Betreuung: Nächste Schritte / Konsequenzen bei ehrenamtlicher Betreuung: Qualität in der rechtlichen Betreuung 16
17 52. Wie häufig stellten Sie in den letzten zwölf Monaten durch die Prüfung des Berichts oder der Rechnungslegung andere Pflichtverletzungen fest oder hatten den Verdacht auf andere Pflichtverletzungen seitens des Betreuers? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist bei beruflichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon: überprüft grob geschätzt geschätzt exakt davon: als berechtigt erwiesen grob geschätzt geschätzt exakt bei ehrenamtlichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon: überprüft grob geschätzt geschätzt exakt davon: als berechtigt erwiesen grob geschätzt geschätzt exakt 53. Wie häufig stellten Sie in den letzten zwölf Monaten auf anderen Wegen (z.b. Beschwerde, Hinweis, Kontrolle) Pflichtverletzungen fest oder hatten den Verdacht auf Pflichtverletzungen seitens des Betreuers? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist bei beruflichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon: überprüft grob geschätzt geschätzt exakt davon: als berechtigt erwiesen grob geschätzt geschätzt exakt bei ehrenamtlichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon: überprüft grob geschätzt geschätzt exakt davon: als berechtigt erwiesen grob geschätzt geschätzt exakt Hatten Sie im letzten Jahr insgesamt weniger als fünf Verdachtsfälle (Frage 52 und 53)? Springen Sie bitte zu Frage 56! 54. In wie vielen Fällen von Pflichtverletzung oder dem Verdacht auf Pflichtverletzung folgten nachfolgende Konsequenzen? Hinweis auf Pflichtwidrigkeit Auskunft beim Betreuer einholen vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) Anhörung des Betreuers weitere Sachverhaltsaufklärung Anhörung des Betreuten Information und Anhörung der Betreuungsbehörde Gebot / Verbot erteilt Qualität in der rechtlichen Betreuung 17
18 Fortsetzung von Frage 54 Zwangsgeldfestsetzung zur Befolgung der gerichtlichen Anordnung Rechnungs- oder Berichtslegung in verkürzten Abständen vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) Betreuerentlassung Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere Konsequenzen nennen: Konsequenzen bei beruflicher Betreuung: Konsequenzen bei ehrenamtlicher Betreuung: 55. Bitte nennen Sie uns die häufigsten Pflichtverletzungen, die Sie in den letzten zwölf Monaten festgestellt haben: berufliche Betreuungen: ehrenamtliche Betreuungen: 56. Wie häufig wurde in Ihrem Zuständigkeitsbereich in den letzten zwölf Monaten etwas unternommen, um unabhängig von Verdachtsmomenten zu überprüfen, ob die Angaben, die ein Betreuer in den nachfolgenden Dokument macht, wahrheitsgemäß sind (stichprobenmäßig oder bei wichtigen Angaben)? Berichtslegung von beruflichen Betreuern Berichtslegung von ehrenamtlichen Betreuern Rechnungslegung von beruflichen Betreuern Rechnungslegung von ehrenamtlichen Betreuern vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) Qualität in der rechtlichen Betreuung 18
19 Fortsetzung von Frage 56 Erstellung eines Vermögensverzeichnisses von beruflichen Betreuern Erstellung eines Vermögensverzeichnisses von ehrenamtl. Betreuern vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) 57. Bei wie vielen Betreuungsfällen überprüften Sie in den letzten zwölf Monaten, unabhängig von Verdachtsmomenten stichprobenartig, die Angaben der Betreuer zu den persönlichen Kontakten? vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen bei keinem 58. Jetzt einmal abgesehen von der Berichts- und Rechnungslegung und der daran geknüpften Kontrolle: Welche der folgenden Aussagen beschreibt am ehesten die sonstigen Kontrollen in Ihrem Zuständigkeitsbereich? In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es einen oder mehrere formalisierte Abläufe für weitere regelmäßige Überprüfungen der Betreuertätigkeiten. In meinem Zuständigkeitsbereich haben sich gewisse Verfahrensweisen zur Überprüfung der Betreuertätigkeiten informell etabliert. In meinem Zuständigkeitsbereich wird ansonsten je nach Bedarf (z.b. auf Beschwerden hin) kontrolliert. Springen Sie bitte zu Frage 60! 59. Bitte schildern Sie uns hier kurz, mit welchen weiteren Mitteln in Ihrem Zuständigkeitsbereich, abgesehen von der Berichtslegung, die Arbeit der Betreuer beaufsichtigt wird? 60. Bitte schätzen Sie: Bei wie vielen Betreuungen haben Sie in den letzten zwölf Monaten von dem Betreuer unabhängig von der regelmäßigen Berichtspflicht und der Rechnungslegung eine Auskunft verlangt? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist bei beruflichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt bei ehrenamtlichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt Qualität in der rechtlichen Betreuung 19
20 Was waren (häufige) Gründe für diese Aufforderungen? bei beruflichen Betreuungen: bei ehrenamtlichen Betreuungen: 61. Wie häufig wurde in den letzten zwölf Monaten etwas unternommen, um zu überprüfen, ob die Auskünfte des Betreuers wahrheitsgemäß sind? vielen (oder allen) Auskünften bei mehr der Auskünfte bei etwa der der Auskünfte bei weniger der Auskünfte wenigen (oder keinen) Auskünften 62. Beaufsichtigen Sie Betreuer, die von der Rechnungslegung befreit sind, hinsichtlich der Vermögensverwaltung in irgendeiner Weise? Nein Ja, und zwar so (in Stichworten): 63. Bei wie vielen Betreuungen, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, wurde in den letzten zwölf Monaten die Befreiung von der Rechnungslegung aufgehoben? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist bei beruflichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt bei ehrenamtlichen Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt Was waren (häufige) Gründe für das Aufheben der Befreiung von der Rechnungslegung? Gründe bei beruflicher Betreuung: Gründe bei ehrenamtlicher Betreuung: Qualität in der rechtlichen Betreuung 20
21 64. Wie viele Betreuungspläne haben Sie in den letzten zwölf Monaten (nach 1901 Abs. 4 Satz 2 BGB) angeordnet? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist Betreuungspläne grob geschätzt geschätzt exakt Falls keine, springen Sie bitte zu Frage 67! 65. Wenn Sie einen Betreuungsplan anordnen, wie häufig ordnen Sie dann auch eine Beteiligung der Betreuten an der Betreuungsplanung an? in sehr vielen Fällen (oder allen) in mehr der Fälle in etwa der der Fälle in weniger der Fälle in sehr wenigen Fällen (oder keinen) 66. Wenn Sie möchten, können Sie uns hier beschreiben, inwiefern die Betreuungspläne für Ihre Entscheidungen hinsichtlich der Aufsicht über die Betreuungsführung relevant sind: 67. Eignet sich Ihrer Erfahrung nach die Erstellung eines Betreuungsplans, um die Betreuungsqualität zu verbessern? Kann ich nicht einschätzen. eignet sich sehr eignet sich eher teils/teils eignet sich eher nicht eignet sich sehr wenig 68. Denken Sie jetzt bitte nur an die Fälle, bei denen ein Betreuungsplan vorliegt: Bei wie vielen Fällen überprüften Sie in den letzten zwölf Monaten die Einhaltung der Betreuungspläne? Es liegen keine Betreuungspläne vor. Springen Sie bitte zu Frage 71! vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) Qualität in der rechtlichen Betreuung 21
22 69. Wenn die Einhaltung von Betreuungsplänen überprüft wird: Gibt es dann einen regelmäßigen zeitlichen Rhythmus, in welchem die Einhaltung geprüft wird? Einhaltung der Betreuungspläne wird nicht überprüft. Springen Sie bitte zu Frage 71! Nein, der Betreuungsplan wird nur einmal überprüft. Springen Sie bitte zu Frage 71! Nein, der Betreuungsplan wird zwar mehrfach, aber Springen Sie bitte zu Frage 71! nicht in einem regelmäßigen Rhythmus überprüft. Ja, der Rhythmus ist für alle Fälle gleich (oder sehr ähnlich). Ja, aber in unterschiedlichen Rhythmen. 70. Wie häufig wird sie dann in der Regel überprüft? Mehrfachantwort möglich halbjährlich jährlich alle 2 Jahre seltener 71. Wie ermitteln Sie den Beratungsbedarf von ehrenamtlichen Betreuern in Ihrem Zuständigkeitsbereich? Mehrfachantwort möglich Anfrage seitens der Betreuer Umfragen bei den Betreuern Austausch mit Betreuungsbehörde, ob Bedarf bekannt ist Sonstiges, und zwar: 72. Welche Beratungsangebote zur Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer stellen Sie oder Ihr Gericht bereit? Mehrfachantwort möglich regelmäßige Einführungsveranstaltungen für neue Betreuer individuelle Beratung für Betreuer im Rahmen der Verpflichtung individuelle Beratung für Betreuer im Rahmen eines Einführungsgesprächs Informationsveranstaltungen zu Spezialthemen der Betreuung individuelle Beratung für Betreuer nach Terminvereinbarung regelmäßiger Gesprächskreis für Betreuer (Erfahrungsaustausch) Richter/ Rechtspfleger beteiligen sich an Veranstaltungen von Vereinen Richter/ Rechtspfleger beteiligen sich an Veranstaltungen von Betreuungsbehörde Sonstiges, und zwar: 73. Wird die Mitwirkung an solchen Beratungsangeboten an Ihrem Gericht als dienstliche Tätigkeit eingestuft? ja nein teils/teils Qualität in der rechtlichen Betreuung 22
23 74. Werden in Ihrem Bezirk auch von anderen Institutionen Beratungsangebote bereitgestellt und/oder Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer angeboten? Weiß ich nicht. Springen Sie bitte zu Frage 77! Nein Springen Sie bitte zu Frage 77! Ja 75. Welche Institutionen sind das in Ihrem Bezirk? Mehrfachantwort möglich Betreuungsbehörde Betreuungsverein(e) Sonstige, und zwar: 76. Von wem werden die Beratungsangebote und/oder Informationsveranstaltungen institutionsübergreifend koordiniert? Weiß ich nicht. Es gibt keine institutionsübergreifende Koordination. Gericht Verein Betreuungsbehörde Regionale Arbeitsgemeinschaft von einer anderen Institution, und zwar: 77. Welche Erfahrung machen Sie: Wie viele ehrenamtliche Betreuer nehmen die Unterstützungsangebote des Gerichts an? sehr viele (oder alle) mehr als die etwa die weniger als die sehr wenige (oder keine) 78. Wenn ehrenamtliche Betreuer Unterstützungsangebote des Gerichts nicht annehmen. Woran liegt das Ihrer Einschätzung nach? Der Betreuer erkennt seinen Beratungsbedarf nicht. Der Betreuer kennt die Angebote nicht. Der Betreuer hat keinen Beratungsbedarf. Die Beratungsangebote, die ich oder mein Gericht zur Verfügung stellen kann, passen nicht zum Beratungsbedarf. sehr oft (oder immer) oft manchmal selten sehr selten (oder nie) Qualität in der rechtlichen Betreuung 23
24 79. Womit haben Angehörigenbetreuer aus Ihrer Sicht die größten Schwierigkeiten? 80. Womit haben ehrenamtliche Fremdbetreuer aus Ihrer Sicht die größten Schwierigkeiten? 81. Wie schätzen Sie das ein: Welche der folgenden Gründe führen dazu, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich nicht noch mehr Betreuungen ehrenamtlich geführt werden? Es gibt im Umfeld vieler Betreuter keine geeignete Person dafür. Es gibt bei den zuständigen Stellen nicht genügend Ressourcen, um geeignete Personen zu gewinnen. Es gibt bei den zuständigen Stellen nicht genügend Ressourcen, um Personen, die möglicherweise geeignet wären, ausreichend zu schulen und zu begleiten. Viele Betreuungen sind (aus verschiedensten Gründen) zu anspruchsvoll oder zu aufwendig, so dass sie nicht von einem ehrenamtlichen Betreuer geführt werden können. Die Zusammenarbeit mit beruflichen Betreuern ist reibungsloser; aufgrund von Ressourcenmangel ist das ein Faktor bei der Auswahl. Die Möglichkeit als Ehrenamt eine Fremdbetreuung zu führen, ist zu wenig bekannt. sehr relevant weniger relevant gar nicht relevant Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere Gründe dafür nennen, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich nicht noch mehr Betreuungen ehrenamtlich geführt werden: 82. Bitte schätzen Sie: Welcher Anteil der derzeit in Ihrem Zuständigkeitsbereich beruflich geführten Betreuungen könnte grundsätzlich ohne Qualitätseinbußen in der Betreuungsführung an ehrenamtliche Betreuer übergeben werden (unter der Annahme, dass bei den zuständigen Stellen entsprechende Ressourcen für Gewinnung, Schulung und Begleitung zur Verfügung stünden)? (bitte Prozent angeben, 0=keine) Prozent Falls keine, springen Sie bitte zu Frage 84! 83. Gibt es aus Ihrer Sicht Gründe, die dagegen sprechen, dieses Potenzial voll auszuschöpfen? Was müsste sich ändern, damit es tatsächlich voll ausgeschöpft werden könnte? Qualität in der rechtlichen Betreuung 24
25 84. In wie vielen der Betreuungen, für die Sie zuständig sind, haben Betreute in den letzten zwölf Monaten das Verhalten oder die Leistungen ihrer Betreuer beanstandet? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist bei beruflich geführten Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon aus meiner Sichtberechtigt grob geschätzt geschätzt exakt bei ehrenamtl. geführten Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon aus meiner Sicht berechtigt grob geschätzt geschätzt exakt 85. In wie vielen der Betreuungen, für die Sie zuständig sind, haben Dritte (z.b. Angehörige, Einrichtungsmitarbeiter) in den letzten zwölf Monaten das Verhalten oder die Leistungen von Betreuern beanstandet? Bitte Anzahl eintragen, 0 = keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist bei beruflich geführten Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon aus meiner Sichtberechtigt grob geschätzt geschätzt exakt bei ehrenamtl. geführten Betreuungen grob geschätzt geschätzt exakt davon aus meiner Sicht berechtigt grob geschätzt geschätzt exakt 86. Wenn Sie bei Konflikten eingeschaltet wurden: Was sind die drei häufigsten Konfliktgründe? Mehrfachantwort möglich. Der Betreute fühlte sich vom Betreuer nicht ausreichend persönlich betreut. Der Betreute fühlte sich vom Betreuer nicht ausreichend in die Entscheidungsfindung eingebunden. Es bestand Dissens über eine einzelne Entscheidung des Betreuers. Der Betreuer wendete sich wegen eines Konfliktes mit dem Betreuten an das Gericht. Der Betreuer wendete sich wegen eines Konfliktes mit Angehörigen an das Gericht. Angehörige wendeten sich wegen eines Konfliktes mit dem Betreuer an das Gericht. Wenn Sie möchten, können Sie uns hier andere häufige Konfliktthemen oder -gründe bei beruflichen Betreuern beschreiben: Wenn Sie möchten, können Sie uns hier andere häufige Konfliktthemen oder -gründe bei ehrenamtlichen Betreuern beschreiben: Qualität in der rechtlichen Betreuung 25
26 87. Wie viele Konflikte konnten Sie zur Zufriedenheit beider Parteien lösen oder entschärfen, ohne dass ein Betreuerwechsel notwendig wurde? vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) Springen Sie bitte zu Frage 89! 88. Wie haben Sie zur Konfliktlösung oder Konfliktentschärfung beigetragen? Kommunikation mit betreuter Person Kommunikation mit Betreuer Kommunikation mit betreuter Person und Betreuer Kommunikation mit Angehörigen oder Personen aus dem Umfeld persönliches Gespräch mit allen Beteiligten Einbindung weiterer Rechtspfleger sehr oft (oder immer) oft manchmal selten sehr selten (oder nie) Einbindung des Richters Einbindung der Betreuungsbehörde Wenn Sie möchten, können Sie uns hier weitere übliche Konfliktlösungsbeiträge von Ihnen beschreiben: 89. Gibt es an Ihrem Gericht einen formalisierten Ablauf, wie mit (nicht förmlichen) Beschwerden, Beanstandungen, Meldungen von Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsmomenten umgegangen wird ( Beschwerdemanagement )? Ja, das gibt es. Nein, das entscheidet jeder Rechtspfleger für sich. Springen Sie bitte zu Frage 91! 90. Wird den Betreuten eine Anlaufstelle oder das Beschwerdeverfahren bekannt gemacht? Ja Nein Qualität in der rechtlichen Betreuung 26
27 91. Wenn ein Betreuter auf informelle Weise mitteilt, dass ihm ein gerichtlicher Beschluss nicht gefällt: Wie häufig deuten Sie solche informellen Mitteilungen als förmliche Beschwerde, also als Rechtsmittel gegen den Beschluss und leiten entsprechende Schritte ein? vielen (oder allen) bei mehr bei etwa der bei weniger wenigen (oder keinem) 92. Zum Schluss haben wir noch eine Bitte an Sie: Nehmen Sie sich die letzten zehn Abrechnungen von beruflichen Betreuern vor, die Sie bearbeitet haben, und sagen Sie uns, wie häufig jede der drei Vergütungsstufen darin vorkam. Fall das nicht möglich ist, schätzen Sie bitte ungefähr. Bitte Anzahl nennen; 0= keine, keine Antwort = kann ich nicht schätzen. Diese Zahl ist Stufe 1 (derzeit brutto 27,00 ) grob geschätzt geschätzt exakt Stufe 2 (derzeit brutto 33,50 ) grob geschätzt geschätzt exakt Stufe 3 (derzeit brutto 44,00 ) grob geschätzt geschätzt exakt Vielen Dank für die Mühe, die Sie auf sich genommen haben! Qualität in der rechtlichen Betreuung 27
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