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1 EU-Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen Unterstützung beim Management Ihrer mitteilungspflichtigen FSO Germany Tax Controversy News Alert Oktober 2018 Herausforderung Am 25. Juni 2018 ist die geänderte EU- Richtlinie 2011/16/EU in Kraft getreten. Mit den Änderungen wurde eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt, die Steuervermeidung und aggressive Steuergestaltungen eindämmen soll (Mandatory Disclosure Regime [MDR]). Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen. Obwohl die neuen Meldepflichten erst ab dem 1. Juli 2020 gelten, besteht bereits jetzt akuter Handlungsbedarf: Erste Meldungen müssen zwar erst am 31. August 2020 erfolgen; diese müssen jedoch rückwirkend alle relevanten Steuergestaltungen zwischen 25. Juni 2018 und 1. Juli 2020 erfassen. Verstöße gegen die Meldepflicht sind sanktionsbewehrt. Finanzdienstleister stehen damit vor der Herausforderung, bereits jetzt eine Vielzahl potenziell meldepflichtiger Gestal- tungen identifizieren und nachhalten zu müssen, um ihre Meldepflicht im hr 2020 ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dies muss auf der Basis einer EU-Richtlinie und eines nationalen Umsetzungsgesetzes geschehen, die viele ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Erschwerend kommt hinzu, dass Deutschland die ohnehin schon sehr weit reichende EU-Meldepflicht im nationalen Alleingang auch auf rein nationale ausweiten will. Wichtige Daten 25. Juni 2018 Start der Übergangsphase: erfassen 31. Dez Umsetzung in nationales Recht: bewerten 1. Juli 2020 Ende der Übergangsphase 31. August 2020 Anzeige der in der Übergangsphase 31. Oktober 2020 Finanzbehörden: erstmaliger Austausch von Informationen rechtzeitig erfassen, aufzeichnen und bewerten, um die Anzeigepflicht im August 2020 ordnungsgemäß erfüllen zu können Ab 1. Juli 2020 sind innerhalb von 30 Tagen anzeigepflichtig Informationen werden einen Monat nach Ende des Anzeigequartals ausgetauscht

2 Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Überblick Zielsetzung Erklärtes Ziel der Meldung potenziell aggressiver grenzüberschreitender Steuerplanungsgestaltungen ist es, Steuerumgehung und Gewinnverlagerung zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des nationalen Steuersubstrats in den europäischen Mitgliedstaaten zu verhindern. Die übermittelten Informationen sollen die Finanzbehörden der Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, zeitnah gegen schädliche Steuerpraktiken vorzugehen und ungewollte Gestaltungsspielräume zu schließen. Erfasste Steuerarten Die Meldepflicht betrifft alle direkten Steuern wie beispielsweise Einkommen-, Körperschaft-, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die (Einfuhr-)Umsatzsteuer als indirekte Steuer ist hingegen ausgenommen. Gleiches gilt für Verbrauchssteuern, Zölle und Sozialabgaben. Meldepflichtige Personen Die Meldepflicht liegt grundsätzlich beim Intermediär, also demjenigen, der eine grenzüberschreitende Steuergestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Nutzung bereitstellt oder die Umsetzung einer solchen Steuergestaltung verwaltet. Dies sind insbesondere Finanzintermediäre (z. B. Banken) sowie Rechtsanwälte und Steuerberater. Beruft sich der Intermediär auf ein berufsrechtliches Verschwiegenheitsrecht (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder ist kein Intermediär vorhanden, geht die Mitteilungspflicht auf den Steuerpflichtigen (Nutzer) über. Finanzdienstleister sind daher von der Meldeplicht in besonderem Maße betroffen: Neben der Pflicht, vermarktete als Intermediär zu melden, kann der Finanzdienstleister auch als Steuerpflichtiger (Nutzer) selbst meldepflichtig sein. Das Bundesfinanzministerium (BMF) nennt in seinem Diskussionsentwurf zum nationalen Umsetzungsgesetz beispielhaft sog. Cum-Ex-Transaktionen. 2 FSO Germany Tax Controversy News Alert Oktober 2018

3 Meldepflichtige Meldepflichtig sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die eines der allgemeinen Kennzeichen (generic hallmarks) oder spezifischen Kennzeichen (specific hallmarks) i. S. d. 138e AO-E (Anhang IV der Richtlinie 2018/822/EU) erfüllen. Spezifische Kennzeichen stellen bereits ihrem Wesen nach eine mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltung dar, z. B. unter Einbeziehung rechtlich oder wirtschaftlich intransparenter Eigentumsketten. Allgemeine Kennzeichen beschreiben insbesondere die äußeren Merkmale einer Gestaltung, beispielsweise die Vereinbarung einer Vertraulichkeitsklausel über den beabsichtigten Steuervorteil. Sie lösen eine Meldepflicht nur dann aus, wenn die Gestaltung zusätzlich den sog. Main benefit -Test erfüllt, wenn also der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile der Gestaltung die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist. Meldeverfahren Sanktionen Besteht eine Meldepflicht, muss der Intermediär oder Steuerpflichtige (Nutzer) innerhalb von 30 Tagen gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Mitteilung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich beschriebene Schnittstelle (ELSTER) abgeben. Das Finanzamt leitet die Mitteilungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter. Von dort aus werden die Daten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs in das von der EU-Kommission eingerichtete sichere Zentralverzeichnis eingestellt. Hierüber können die Informationen auch von den Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verstöße gegen die Anzeigepflicht mit Sanktionen zu belegen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Der Diskussionsentwurf des BMF zum nationalen Umsetzungsgesetz sieht vor, die vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung der Anzeigepflicht mit einem Bußgeld von bis zu Euro zu ahnden, wenn die Handlung nicht als leichtfertige Steuerverkürzung (Bußgeld bis Euro) geahndet wird. FSO Germany Tax Controversy News Alert Oktober

4 Meldeverfahren im Überblick Neue Gestaltung? Wurde der erste Schritt der Gestaltung nach dem 24. Juni 2018 umgesetzt? Steuerart erfasst? Keine Anzeigepflicht Grenzüberschreitende Steuergestaltung? Mitteilungspflicht? Erfüllt Gestaltung den Main benefit"-test? (Ist also Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile der Gestaltung die Erlangung eines steuerlichen Vorteils?) Erfüllt die Gestaltung eines der allgemeinen Kennzeichen (general hallmarks)? Intermedinär zu Mitteilung verpflichtet? Steuerpflichtiger (Nutzer) zu Mitteilung verpflichtet? Erfüllt die Gestaltung eines der spezifischen Kennzeichen (specific hallmarks)? Keine Anzeigepflicht Mitteilung an zuständiges Finanzamt Während Übergangsphase (25. Juni 2018 bis 30. Juni 2020) Nach Übergangsphase (ab 1. Juli 2020) Anzeige bis 31. August 2020; erstmaliger Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten bis 31. Oktober 2020 Anzeige innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem das mitteilungspflichtige Ereignis erstmals eintritt, also die Gestaltung dem Nutzer zur Umsetzung bereitgestellt wird, die Gestaltung für den Nutzer umsetzungsbereit ist oder der Nutzer den ersten Schritt zur Umsetzung gemacht hat. Maßgebend ist das Ereignis, das zuerst eintritt. 4 FSO Germany Tax Controversy News Alert Oktober 2018

5 Compliance-Überlegungen: Was müssen Steuerpflichtige beachten? Compliance-Überlegungen Non-Compliance-Risiken Sanktionen Strategie zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen MDR- Meldeverfahrens: Einführen interner Pozesse zur Erfassung, Analyse, Anzeige und Dokumentation mitteilungspflichtiger Festlegen klarer Verantwortlichkeiten und Berichtswege Schulungen des verantwortlichen Personals Keine oder verspätete Mitteilung grenzüberschreitender, für die eine Anzeigepflicht als Steuerpflichtiger und/oder Intermediär besteht Abstimmung des MDR-Meldeverfahrens mit Beratern (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater): Überwachen geplanter Anzeigen durch Berater (Intermediäre), um Konsistenz und Richtigkeit des MDR- Verfahrens zu gewährleisten Reduzierung der Zahl eigener Anzeigen, soweit die Mitteilungspflicht durch andere Personen (Intermediäre) erfüllt wird; Nachweis/Dokumentation, dass keine eigene Anzeigepflicht besteht Uneinheitliche oder widersprüchliche Mitteilungen durch mehrere Intermediäre: Intermediäre betrachten lediglich ihren Teil der Gestaltung Jeder Intermediär ist zur Mitteilung verpflichtet, sofern er nicht eine Mitteilung durch einen anderen Intermediär nachweisen kann Bußgelder, Reputationsschäden, (Steuer-)Streit Verständnis, in welchen EU-Mitgliedstaaten von der EU-Richtlinie abweichende, nationale Anzeigepflichten zu beachten sind (z. B. durch weiter gehende nationale Regelungen; unterschiedliche Umsetzung/Auslegung der EU-Richtlinie) Zu umfangreiche oder unvollständige Mitteilungen in einzelnen Mitgliedstaaten Notwendigkeit einer vollständigen, nachvollziehbaren und aktuellen MDR-Dokumentation zum Nachweis, dass die Anzeigepflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde Anzeigepflicht gibt Finanzbehörden umfassenden Einblick in steuerliche ; Steuerpflichtige müssen sich hierauf bei der Abgabe von Steuererklärungen und in Betriebsprüfungen einstellen Identifizieren notwendiger Ressourcen und Technologien, um MDR-Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen FSO Germany Tax Controversy News Alert Oktober

6 Nutzen Sie unser MDR- Tool und Expertenwissen, um Ihre MDR-Pflichten erfolgreich zu managen Unser MDR-Tool erlaubt ein umfassendes Management Ihrer Anzeigepflichten. Mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen können systemgestützt erfasst, bewertet und dokumentiert werden. Datenerfassung sicherer Zugang für registrierte Benutzer (Mandant und/oder EY) zur Erfassung potenziell mitteilungspflichtiger Funktionalität zur Erfassung geplanter Mitteilungen Ihrer Intermediäre Prozess- und Workflow-Management Funktionalität Hilfefunktion (z. B. Erklärung verwendeter Rechtsbegriffe) Analyse Evaluation, ob für konkrete eine Mitteilungspflicht besteht bei Angaben mehrerer Intermediäre zu einer Gestaltung: Abgleich der Daten für ein einheitliches Reporting gegenüber der Finanzverwaltung Unterstützung bei der Evaluation einer Mitteilungspflicht durch Kenntlichmachung unterschiedlicher Auslegungen der relevanten Kennzeichen (hallmarks) in den betroffenen Mitgliedstaaten Dokumentation und Übermittlung* Online-Archiv für die Erfassung potenziell mitteilungspflichtiger in der Übergangsphase bis Juli 2020 Möglichkeit, wichtige Dokumente anzuhängen und hochzuladen Dashboard-Funktionalität zur einfachen Überwachung der MDR-Pflichten * Sobald in den Mitgliedstaaten technische Ausführungsbestimmungen zur Verfügung stehen, ist geplant, das MDR-Tool um eine Funktionalität zur Übermittlung der Mitteilungen an die Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu erweitern. 6 FSO Germany Tax Controversy News Alert Oktober 2018

7 Prozess Zuweisen von Verantwortlichkeiten im Unternehmen zur Erfassung und Analyse potenziell meldepflichtiger Ansprache von Intermediären und Einholen von Einschätzungen zu deren potenziell mitteilungspflichtigen Analyse der Einschätzung durch Intermediäre und Klärung von Unstimmigkeiten Erfassen aller potenziell mitteilungspflichtigen im Übergangszeitraum für die finale Be - wertung im Frühjahr 2020 Frühjahr 2020: Neubewertung der erfassten im Lichte nunmehr vorhandener nationaler Gesetzgebung Klärung, durch wen (Intermediär/Steuerpflichtiger) und gegenüber welchen Behörden Mitteilung zu erfolgen hat; Übermittlung der Datensätze Wie wir Sie unterstützen können Wir unterstützen Sie umfassend beim Management Ihrer MDR-Plichten, z. B: Beurteilung der Auswirkungen der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen auf Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Identifizierung, Erfassung, Bewertung und Anzeige mitteilungspflichtiger Bereitstellung maßgeschneiderter Tool-Lösungen zum systemgestützten Management Ihrer MDR-Pflichten individuelle Analyse einzelner und Produkte im Hinblick auf Anzeigepflicht Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer MDR-Pflichten und MDR-Verantwortlichkeiten Beratung bei der Konzeptionierung und Einführung MDR-konformer Compliance- Management-Systeme zum Schutz vor Sanktionen bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht Vertretung gegenüber den Steuerbörden in allen EU-Mitgliedstaaten durch die Fachleute unseres FSO Tax Controversy Netzwerks Profitieren Sie von der steuerlichen Expertise unserer Steuerfachleute in allen von der Anzeigepflicht betroffenen EU-Mitgliedstaaten Nutzen Sie unser MDR-Tool zum systemgestützten Management Ihrer MDR-Pflichten Erhalten Sie individuell zugeschnittene Branchenlösungen für Finanzdienstleister durch unsere Financial Services Organisation (FSO) FSO Germany Tax Controversy News Alert Oktober

8 FSO Tax Controversy Praxisgruppe Die Tax Controversy Practice Group von EY ist auf die Vermeidung, Begleitung und Lösung von Steuerkonflikten spezialisiert. Sie besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern mit langjähriger Erfahrung im Steuerverfahrensrecht, im Steuerstrafrecht und im Management von Steuerrisiken. Über EY Law, die Rechtsanwaltsgesellschaft von EY Deutschland, bieten wir umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung in- und ausländischer Unternehmen, ihrer Vorstände, Geschäftsleiter und Mitarbeiter gegenüber den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden sowie vor Finanz- und Strafgerichten. Ansprechpartner Martin H. Seevers LL.M. Tax (USA) Rechtsanwalt, Steuerberater EMEIA FSO Tax Controversy Leader Partner Telefon Dr. Marcus Helios Rechtsanwalt, Steuerberater EMEIA FSO Deputy Banking & Capital Markets Leader Partner Telefon Wir sind weltweit in 150 Ländern an 700 Standorten für Sie da. EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitglieds-unternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter In Deutschland ist EY an 20 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. GSA Agency BKR ED None EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Diese Publikation wurde CO 2 -neutral und auf FSC -zertifiziertem Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht. Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.

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