MASSNAHMEN- UND ENTWICKLUNGSPLAN LÄNDLICHER RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (MEPL III) GUT INVESTIERT: KULTURLANDSCHAFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MASSNAHMEN- UND ENTWICKLUNGSPLAN LÄNDLICHER RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2014-2020 (MEPL III) GUT INVESTIERT: KULTURLANDSCHAFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG"

Transkript

1 DIE 16 FÖRDERPROGRAMME DES MEPL III WETTBEWERBS- FÄHIGKEIT STÄRKEN OHNE GENTECHNIK LÄNDLICHEN RAUM ENTWICKELN Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Ausgleichszulage Landwirtschaft für benachteiligte Gebiete (AZL) Diversifizierung TIERWOHL FÖRDERN NATUR UND UMWELT SCHÜTZEN ÖKOLANDBAU AUSWEITEN Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Marktstrukturverbesserung Umweltzulage Wald (UZW) Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung KULTUR- LANDSCHAFT ERHALTEN KLIMA SCHÜTZEN, ENERGIE GEWINNEN REGIONALE LEBENSMITTEL GENIESSEN Naturnahe Gewässerentwicklung Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Naturparke Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) Regionalentwicklungsprogramm LEADER

2 LÄNDLICHEN RAUM ENTWICKELN INVESTITIONEN IN DEN LÄNDLICHEN RAUM Viele ländliche Gegenden in Europa kämpfen mit der Landflucht. In Baden-Württemberg ist das anders. Der Ländliche Raum besticht nicht nur durch idyllische Landschaften. In Baden-Württemberg sind Dörfer und kleinere Städte auch attraktive Lebensräume. Das soll auch so bleiben. LOKALE AKTIONSGRUPPEN ENGAGIEREN SICH Von unten nach oben nach dem sogenannten Bottom- Up -Prinzip funktioniert das Förderprogramm LEADER. Lokale Aktionsgruppen im ländlichen Raum entwickeln gemeinsam Ideen zur Stärkung und Entwicklung ihrer Heimat. LEADER trägt damit wesentlich zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume bei. FRAUEN SORGEN FÜR ALTERNATIVES EINKOMMEN Ob neue Produkte oder Dienstleistungen gute Ideen sind gefragt. Zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und zur Sicherung von Arbeitsplätzen für Frauen im ländlichen Raum gibt es deshalb ein spezielles Förderprogramm. Regionalentwicklungsprogramm LEADER Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)

3 KULTUR- LANDSCHAFT ERHALTEN KULTURLANDSCHAFTEN IN GEFAHR Streuobstwiesen, Steillagen im Weinbau, Wacholderheiden, Hanglagen im Schwarzwald und auf der Alb einige unserer Kulturlandschaften sind akut bedroht. Deshalb werden Betriebe auf schwierig zu bewirtschaftenden Standorten unterstützt. ÖFFENTLICHES GELD FÜR ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen dieses Motto gilt auch für die Pflege unserer einzigartigen Kulturlandschaften. Agrarumweltprogramme fördern die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen, Wein-Steillagen und extensiv genutztem Grünland. KULTURLANDSCHAFTEN ALS ERHOLUNGSRAUM Unterstützt wird auch die Entwicklung des Natur- und Erholungswertes unserer Wälder. Ausgleichszulage Landwirtschaft für benachteiligte Gebiete (AZL) Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)

4 WETTBEWERBS- FÄHIGKEIT STÄRKEN HERAUSFORDERUNG GLOBALER WETTBEWERB Die harte Wahrheit im globalen Wettbewerb lautet: Der Agrarmarkt belohnt viele ökologische und soziale Leistungen nicht. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Landwirtschaft ist daher ein wichtiges Element der Agrarförderung. KNOW-HOW VORHANDEN Forschung, Innovation und Weiterbildung spielen eine immer wichtigere Rolle für wettbewerbsfähige Familienbetriebe. Gezielte Förderprogramme sorgen dafür, dass das Know-how in Baden-Württemberg immer auf dem neuesten Stand bleibt. ZUSAMMENARBEIT ERMÖGLICHT INNOVATIONEN Innovationen entstehen oft im Rahmen von enger Zusammenarbeit und in Pilotprojekten. Dies gilt auch für die Landund Ernährungswirtschaft, den Gartenbau, den Weinbau und für die Forstwirtschaft. Auch die Neuordnung des Grundbesitzes kann die Produktionsbedingungen verbessern. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) Marktstrukturverbesserung Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung Diversifizierung

5 REGIONALE LEBENSMITTEL GENIESSEN REGIONAL ALS ERSTE WAHL Qualität - das ist für viele Verbraucher Made in Baden-Württemberg. Strenge Auflagen sorgen hierzulande für eine umwelt- und naturverträgliche Erzeugung und eine effektive Qualitätskontrolle. Absatzfördermaßnahmen helfen mit, dass sich das weiter herumspricht. REGIONALE QUALITÄT ERKENNEN Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg und das Bio- Zeichen Baden-Württemberg geben Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Orientierung bei der Auswahl qualitativ hochwertiger, regionaler Lebensmittel. GESCHÜTZTE ORIGINALE Ob Schwarzwälder Schinken oder Schwäbische Maultaschen gut 20 regionale Spezialitäten sind nach EU-Recht geschützt. Jede Spezialität erzählt eine unverwechselbare Geschichte von und über Baden-Württemberg. Gemeinsam prägen sie unser Image als Genießerland. Naturparke

6 ÖKOLANDBAU AUSWEITEN BIO UND REGIONAL = OPTIMAL 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg hätten gerne mehr regionale Bioprodukte. Gezielte Fördermaßnahmen sorgen dafür, dass Ökobetriebe im Wettbewerb mithalten können und die hohe Nachfrage nach frischen Bioprodukten erfüllt werden kann. AKTIONSPLAN BIO AUS BADEN-WÜRTTEMBERG Untersuchungen belegen, dass auf ökologisch bewirtschafteten Feldern doppelt so viele Tier- und Pflanzenarten leben wie auf konventionellen Flächen. Bildung und Beratung in Fragen des Natur- und Artenschutzes sind daher ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplan Bio aus Baden-Württemberg. BIOLEBENSMITTEL ERKENNEN Der ökologische Landbau steht hoch in der Gunst der Verbraucher, wenn es um Tierwohl, gesunde Ernährung, Bewahrung der biologischen Vielfalt und Bodenfruchtbarkeit geht. Biolebensmittel müssen daher gut erkennbar sein. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft

7 NATUR UND UMWELT SCHÜTZEN UMWELTVERTRÄGLICHER PFLANZENBAU Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft ist seit langem ein wichtiges Anliegen der Agrarpolitik. Die Förderung der ökologischen Landwirtschaft, des Integrierten Pflanzenschutzes und der umweltgerechten Düngung spielt dabei eine wichtige Rolle. BIOLOGISCHE VIELFALT NATURKAPITAL FÜR MORGEN Intensive Landnutzung gefährdet zunehmend die Artenvielfalt in Flora und Fauna. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist damit zu einer wichtigen Aufgabe der Land- und Forstwirtschaft geworden und wird entsprechend gefördert. NATÜRLICHE LEBENSRÄUME ERHALTEN Auch der Wald sowie Flüsse und Seen bieten vielfältige Lebensräume für selten gewordene Pflanzen und Tiere. Diese gilt es durch Förderung zu erhalten und neu zu schaffen. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Umweltzulage Wald (UZW) Naturnahe Gewässerentwicklung

8 TIERWOHL FÖRDERN TIERWOHL GEHT UNS ALLE AN Schweine, Rinder und Hühner sollen Auslauf haben so wünschen es viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Gesunde Tiere sind auch für die Landwirte ein wichtiges Kapital. Mehr Fläche und Auslaufmöglichkeiten bedeuten allerdings beim Stallbau mehr Aufwand und Kosten. Auch hier gibt es öffentliche Förderung. WIRTSCHAFTLICHKEIT UND TIERWOHL IM KONFLIKT Mehr Fläche für die Tiere - das kostet Geld, das am Markt erwirtschaftet werden muss. Das Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) fördert die Weidehaltung von Milchkühen und deren Nachzucht sowie eine extensive Grünlandnutzung. WIE ERKENNT MAN QUALITÄT? Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen, dass artgerecht erzeugte Fleischprodukte gut erkennbar sind. Qualitätsfleischprogramme und Bio-Fleischprodukte verlangen deshalb artgerechte Tierhaltung und schonenden Transport der Schlachttiere. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)

9 KLIMA SCHÜTZEN, ENERGIE GEWINNEN KNOW-HOW FÜR DIE ENERGIEWENDE Klimaschutz und Energiewende hängen eng zusammen. Die Steigerung der Energieeffizienz ist daher sowohl in der Forschungsarbeit der landwirtschaftlichen Landesanstalten als auch bei Bildung und Beratung ein wichtiges Thema. KLIMASCHONENDE LANDWIRTSCHAFT Die Verringerung von Treibhausgasemissionen und die Bindung des Kohlenstoffs in der Landwirtschaft sind wichtige Ziele des Klimaschutzprogramms FAKT. Die Förderung von Neu- und Umbauten, z.b. von Tierställen, ist ebenfalls an Kriterien des Klimaschutzes gekoppelt. VERMAISUNG MUSS NICHT SEIN Im Umkreis von Biogasanlagen konzentriert sich der Maisanbau. Mais-Monokulturen bedrohen jedoch die Artenvielfalt in Flora und Fauna. Alternativen zum Energiemais werden deshalb mit Hochdruck erforscht, z.b. die Bioenergiegewinnung aus Pflanzenresten, Wildpflanzen und Gülle. Auch nachhaltig bewirtschaftete Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

10 OHNE GENTECHNIK UNBEKANNTE RISIKEN Es gibt bislang keine zuverlässigen Studien, die die langfristige Unbedenklichkeit von gentechnisch veränderten Organismen beweisen. Fast 90 Prozent der Bevölkerung wollen daher keine Lebensmittel, die gentechnisch verändert sind oder gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten. ALTERNATIVEN ZU SOJA AUS ÜBERSEE Soja liefert viel Eiweiß im Futter unserer Schweine und Rinder. Das Problem dabei: Soja aus Übersee ist meist gentechnisch verändert. Die Eiweißinitiative des Landes verfolgt daher das Ziel, mehr Eiweißfutter (Soja, Ackerbohnen, Erbsen) im eigenen Land zu erzeugen. CHANCE FÜR MITTELSTÄNDISCHE FAMILIENBETRIEBE Gentechnik in der Landwirtschaft führt erfahrungsgemäß zu einer Monopolisierung der Agrarmärkte und zu einem Rückgang der Rassen- und Sortenvielfalt. Gentechnikfreie Landwirtschaft bietet dagegen gute Absatzchancen für die kleinen und mittelgroßen bäuerlichen Familienbetriebe und Pflanzenzüchter in Baden-Württemberg. Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)

11 Regionalentwicklungsprogramm LEADER LEADER ist ein Instrument zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Da es sich bei LEADER um ein Kulissenprogramm handelt, ist Förderung nur in sogenannten Aktionsgebieten möglich. Aktionsgebiete sind kleinere zusammenhängende Gebiete, die aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen bestehen und unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. Die LEADER-Aktionsgebiete werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens bestimmt. Jedem Aktionsgebiet steht eine lokale Aktionsgruppe vor, die sich aus Vertretern der Kommunen sowie des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zusammensetzt. Diese Gruppe erstellt eine gebietsbezogene und multisektorale Entwicklungsstrategie und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Da sich LEADER durch einen so genannten Bottom-Up-Ansatz, also einen Projektansatz von unten nach oben, auszeichnet, beschließt allein die Aktionsgruppe über die Förderung von Projekten auf Grundlage ihres Regionalen Entwicklungskonzeptes. LEADER hat in Baden-Württemberg die Erhaltung des ländlichen Raumes als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum sowie gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land zum Ziel. Ergänzt wird das Spektrum durch die Förderung von Vorhaben zur Stärkung der Kulturarbeit und von Kulturschaffenden im ländlichen Raum. Dem LEADER-Gedanken entsprechend werden auch Kooperationstätigkeiten gefördert, z. B. der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit Aktionsgruppen im Inland und im europäischen Ausland. Um die vielfältigen Maßnahmen zu initiieren, zu koordinieren und zu begleiten, wird in jedem Aktionsgebiet eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Förderung der Geschäftsstellen ist ebenfalls Teil des LEADER-Programms. Der Erhalt und die Stärkung des Ländlichen Raums ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Daher wird dieser bürgerinitiierte und regionale Entwicklungsansatz bei der Umsetzung von privaten Vorhaben zusätzlich mit Landesmitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt. Vorrangig Maßnahmen der ELER-Priorität Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten der ELER-Verordnung Einrichtung und Betrieb einer LEADER-Geschäftsstelle und von Sensibilisierungsmaßnahmen Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsvorhaben zwischen LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen der gebietsübergreifenden (innerhalb Deutschlands) und transnationalen Zusammenarbeit Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Einrichtung einer durch Ausschreibung ermittelten und durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz genehmigten LEADER-Aktionsgruppe Die Maßnahme entspricht den Zielen des regionalen Entwicklungskonzepts des LEADER-Gebietes WEITER

12 Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen Kommunale Vorhaben: bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten (unter 1 Mio. ) Kommunale Vorhaben zu privat-gewerblichen und privat-nichtgewerblichen Konditionen: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten (unter 1 Mio. ) Private Vorhaben: bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Kosten, bei privat-gewerblichen Vorhaben max innerhalb von 3 Jahren (De-minimis-Reglung der EU) Nicht-investive private Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten Private Vorhaben, die den Zielen der Priorität 1 bis 6 der ELER-VO entsprechen: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Nationale öffentliche Kofinanzierung wird vom Zuwendungsempfänger sichergestellt Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Regierungspräsidien

13 INNOVATIVE MAßNAHMEN FÜR FRAUEN IM LÄNDLICHEN RAUM (IMF) Das Programm unterstützt gute Ideen zur Schaffung von Einkommensalternativen für Frauen im ländlichen Raum, die Berufliches und Familiäres unter einen Hut bringen möchten. Grundsätzlich ist jede Idee förderwürdig. Hauptsache ist, dass entweder eine Marktnische in der Region neu erschlossen oder ein bereits bestehendes Produkt- und Dienstleistungsangebot erweitert und damit Frauenarbeitsplätze geschaffen werden. Frauen, die sich zu einem Netzwerk zusammenschließen, können durch gemeinsames Engagement Kräfte bündeln und damit Einkommensquellen erschließen oder Kosten verringern. Existenzgründungen und Unternehmenserweiterungen Neu gegründete Netzwerkorganisationen Kurse, Workshops und Coachings Frauen im ländlichen Raum Neu gegründete Netzwerkorganisationen Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen Existenzgründungen und Unternehmenserweiterungen: Die Zuwendungsempfängerin muss einen Geschäftsplan vorlegen und eine dem Projekt dienliche berufliche Vorbildung nachweisen Netzwerkorganisationen: Eine Satzung oder eine vergleichbare wirtschaftliche Vereinbarung sowie eine Stellenbeschreibung für die zu beschäftigende Projektkoordinatorin muss vorliegen Kurse, Workshops, Coachings: Ein Konzept mit den geplanten Fachinhalten sowie den Unterrichtseinheiten und dem Einsatz fachkundiger Referentinnen und Referenten sowie eine Teilnehmerinnenliste muss vorliegen Existenzgründungen: bis zu max. 40 % der zuschussfähigen Ausgaben, max Zuschuss neugegründete Netzwerkorganisationen: degressiv gestaltete Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben bis zu max.: 50 % im 1., 2. und 3. Jahr 25 % im 4. Jahr 15 % im 5. Jahr Kurse, Workshops, Coachings: bis zu max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In LEADER-Gebieten ist der Zuschusssatz um jeweils 10 % erhöht. Regierungspräsidien

14 AUSGLEICHSZULAGE LANDWIRTSCHAFT FÜR BENACHTEILIGTE GEBIETE (AZL) Baden-Württemberg ist durch eine naturräumliche Vielfalt mit Mittelgebirgs-, Berg- und Beckenlandschaften gekennzeichnet. Mittelgebirge wie der Schwarzwald, die Schwäbische Alb oder das Allgäu sind durch topographische (z. B. Steillagen) und klimatische (z.b. kurze Vegetationsperioden) Besonderheiten geprägt. Knapp 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind daher in Baden-Württemberg als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Die Ausgleichszulage trägt dazu bei, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in diesen benachteiligten Gebieten (z.b. Berggebiete) zu sichern zur Erhaltung der Landschaft und zur Erhaltung und Förderung von nachhaltiger Bewirtschaftung. Gefördert wird der teilweise Ausgleich der Kosten und Einkommensverluste sowie sonstiger Nachteile auf landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen in Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten Baden-Württembergs und angrenzender Bundesländer Die Ausgleichsleistungen je Hektar zuwendungsfähiger Grünlandfläche werden differenziert nach der Ertragsmesszahl der Gemarkung: Berggebiete 100 bis 150 /ha Sonstige benachteiligte Gebiete 25 bis 120 /ha Ab einer förderfähigen Grünlandfläche von 100 ha erfolgt eine degressive Staffelung Mindestauszahlungsbetrag 250 Landratsämter (Untere Landwirtschaftsbehörde) Aktive Betriebsinhaber im Sinne des Art. 9 der VO(EU) Nr. 1307/2013, die ihren Unternehmenssitz (im Sinne von 2 Absatz 2 und 3 InVeKoS) in Baden-Württemberg haben. Die Einhaltung von Cross Compliance-Auflagen. Die selbstbewirtschafteten Grünlandflächen in den abgegrenzten benachteiligten Gebieten müssen mindestens einmal jährlich gemäht oder beweidet werden. Sofern keine jährliche Schnittnutzung erfolgt, ist eine entsprechende Weidepflege erforderlich.

15 LANDSCHAFTSPFLEGERICHTLINIE (LPR) TEIL A: VERTRAGSNATURSCHUTZ Ziel der Landschaftspflegerichtlinie ist die Sicherung und die Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes. Die Bewirtschaftung soll die Biodiversität und auch die Kulturlandschaft erhalten. Unter anderem werden deshalb auch Natura 2000-Lebensraumtypen und -arten gefördert. Für die hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile erhalten die Bewirtschafter im Rahmen der Förderung einen Ausgleich. Die Förderung wird in bestimmten Schutz- und Vorranggebieten nach dem Naturschutzgesetz oder in Projektgebieten gewährt (z.b. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Gebiete zur Biotopvernetzung und Offenhaltung der Mindestflur). Je nach naturschutzfachlicher Eignung werden im Vertragsnaturschutz - insbesondere mit Landwirten und anderen Landbewirtschaftern - folgende Maßnahmen angeboten: Extensivierung von Acker oder Grünland bis hin zu vollständigem Bewirtschaftungsverzicht Wiedereinführung oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung Naturschutzkonforme Beweidung Pflege von nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen Jede Maßnahme muss in Zusammenhang mit der Pflege bzw. dem Erhalt der Kulturlandschaft in naturschutzfachlich bedeutsamen Landschaftsteilen entsprechend einer festgelegten Gebietskulisse oder in Zusammenhang mit der Entwicklung der Biotopvernetzung/dem Erhalt einer Mindestflur auf der Basis einer Fachkonzeption stehen Vertragsabschluss mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren (Vertragsnaturschutz) Zuwendung auf Vertragsbasis mit fünfjähriger Laufzeit nach Ausgleichssätzen für Einkommenseinbußen und zusätzliche Kosten. Beihilfe als jährliche Zahlung je Hektar Landratsämter (Untere Naturschutzbehörde, Untere Landwirtschaftsbehörde) Stadtkreise (Untere Naturschutzbehörde) Maßnahmenspezifisch: z.b. Landwirt, Verband, Verein, sonstige Person des Privatrechts, Kommune (Stadt-/ Landkreis, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverband) WEITER

16 LANDSCHAFTSPFLEGERICHTLINIE (LPR) TEIL B - E: ERHALTUNG UND VERBESSERUNG DES NATÜRLICHEN ERBES UND DER KULTURLANDSCHAFT Mit der Landschaftspflegerichtlinie werden neben dem Vertragsnaturschutz auch Maßnahmen zur Gestaltung und Pflege von Biotopen, spezielle Artenschutzmaßnahmen sowie Investitionen des Naturschutzes und der Erhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Ebenso Studien, Planungen und Management von Naturschutz-Projekten. Informationen an die Bevölkerung dienen der Sensibilisierung und Qualifizierung zur Erhaltung des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft. Organisation und Management der Landschaftspflege und einer naturschutzkonformen Regionalentwicklung Öffentlichkeitsarbeit, Informations-, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Naturschutzbelange Maßnahmenspezifisch: z.b. Landwirt, Verband, Verein, sonstige Person des Privatrechts, Kommune (Stadt-/ Landkreis, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverband) Die Förderung wird in bestimmten Schutz- und Vorranggebieten nach dem Naturschutzgesetz oder in Projektgebieten gewährt (z.b. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Natura und PLEN- UM-Gebiete, Gebiete zur Biotopvernetzung und Mindestflur). Je nach naturschutzfachlicher Bewertung kommen folgende Maßnahmen infrage: Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege Grunderwerb und Investitionen zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft (z.b. Schafstall oder Maschineninvestitionen) Schutz- und Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete Studien zu Gebieten mit hohem Naturwert und zu Artenschutzprojekten sowie Naturschutz-Monitoring Erstellung von Konzeptionen und/oder deren Umsetzung zur Biotopvernetzung, Vermarktung ökologischer und regionaler landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte, zum sanften Tourismus, Besucherlenkung Die Maßnahme muss in Zusammenhang mit der Pflege bzw. dem Erhalt der Kulturlandschaft in naturschutzfachlich bedeutsamen Landschaftsteilen entsprechend einer festgelegten Gebietskulisse oder in Zusammenhang mit der Entwicklung der Bio-topvernetzung/dem Erhalt einer Mindestflur auf der Basis einer Fachkonzeption stehen. Projektförderung mit Zuschüssen bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, bei Kommunen bis 70 % der förderfähigen Kosten Landratsämter (Untere Naturschutzbehörde, Untere Landwirtschaftsbehörde) Stadtkreise (Untere Naturschutzbehörde)

17 NACHHALTIGE WALDWIRTSCHAFT (NWW) Ziel der forstlichen Förderung ist die nachhaltige Entwicklung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder Baden-Württembergs. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung naturnaher Wälder zur Steigerung der Stabilität und ökologischen Leistungsfähigkeit der Wälder, z. B. durch den Umbau labiler Nadelbaumbestände zu stabilen Laubmischbeständen, durch die Pflege von Jungbeständen und durch Bodenschutzkalkungen. Anhand der Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur werden bislang unzureichend erschlossene Waldstücke für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention und Bewältigung von Schadensereignissen und für die erholungssuchende Bevölkerung besser zugänglich gemacht. Die Förderung der bodenschonenden Holzernte und des Natur- und Artenschutzes im Wald sind weitere wichtige Instrumente zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Schutzfunktionen der Wälder Baden-Württembergs. Strukturentwicklungen in der Landwirtschaft führen dazu, dass immer wieder landwirtschaftliche Nutzflächen dauerhaft aus der Produktion fallen. Die Aufforstung dieser Flächen mit standortgerechten, heimischen Laubbaum- und Mischkulturen schafft hochwertige Ökosysteme. Sie sorgt für eine arbeitswirtschaftliche Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe und ermöglicht gleichzeitig eine wirtschaftliche Folgenutzung. Außergewöhnliche Schadereignisse, wie z. B. Stürme oder Borkenkäferkalamitäten, führen zu einer langfristigen Gefährdung der Waldfunktionen. Durch die Förderung zur Stabilisierung der Holzmärkte und des Wiederaufbaus des forstwirtschaftlichen Potentials wird dieser Gefahr entgegengewirkt. Erstaufforstung naturnahe Waldbewirtschaftung Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur (Wegeneubau und Wegegrundinstandsetzung, Holzkonservierungsanlagen) Soforthilfen nach außergewöhnlichen Schadereignissen im Wald (Beihilfen für Lagerbeschickung, Nasslager und Aufarbeitung) ökologische Maßnahmen im Wald (bodenschonende Holzernte, Natur- und Artenschutzmaßnahmen) Natürliche und juristische Personen sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Maßnahmen müssen nach anerkannten forstlichen Grundsätzen ausgeführt werden Förderung nur in zusammenhängenden Waldgebieten von mehr als 0,5 ha Projektförderung als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen je nach Maßnahme zwischen 20 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Landratsämter (Untere Forstbehörde)

18 UMWELTZULAGE WALD (UZW) In Baden-Württemberg liegen über 60 % der Natura 2000-Gebiete in Waldflächen. Die Bewirtschaftung dieser Wälder ist weiterhin möglich. Allerdings führt die erforderliche Bewahrung des Waldes zu Einschränkungen etwa bei der Baumartenwahl. Die Umweltzulage Wald fördert den Erhalt und die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Arteninventars hinsichtlich der Ausstattung mit lebensraumtypischen Gehölzarten. Durch das Belassen von Totholz- und Habitatbäumen soll gewährleistet werden, dass lebensraumtypische Habitatstrukturen erhalten bleiben. Im Wirtschaftswald sind in der Regel weniger Altholz, Habitatbäume und Totholz vorhanden. Die Mehrzahl der Bäume wird dort geerntet, bevor Verfärbung, Fäule, Pilz- und Käferbefall und damit der Absterbe- und Zersetzungsprozess eintreten. Der Erhalt von Alt- und Totholz trägt damit maßgeblich zum Erhalt und zur Stärkung der Biodiversität bei (vgl. Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg). Die Umweltzulage Wald fördert auf freiwilliger vertraglicher Basis den Erhalt von Habitatbaumgruppen im Privatwald. Waldflächen befinden sich im Eigentum des Antragstellers Waldflächen müssen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen, naturnahen Waldwirtschaft gepflegt werden Jährliche Festbetragsfinanzierung: 50 /ha Natura 2000-Waldlebensraumtypenfläche. Einmalige Entschädigung des kalkulierten Einkommensverlustes, der aus dem langfristigen Nutzungsverzicht der Habitatbaumgruppe resultiert (Höhe des Betrags ist abhängig von Baumart, Anzahl und Brusthöhendurchmesser der Bäume der Habitatbaumgruppe). Landratsämter (Untere Landwirtschaftsbehörde) Freiwillige vertragliche Waldumweltverpflichtungen zum Erhalt von Habitatbaumgruppen Ausgleich von Kosten oder Einkommensverlusten in FFH-Waldlebensraumtypen von Natura 2000-Gebieten Private Waldbesitzer

19 NATURPARKE Die sieben Naturparke in Baden-Württemberg veranschaulichen eindrucksvoll die nachhaltige, umweltangepasste Entwicklung der ländlichen Räume. Ziel der Naturpark-Förderung ist die Steigerung des Erholungswerts der Naturparke unter Sicherung einer vorbildlichen und umweltangepassten Naturausstattung. Hierzu gehört auch die Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung landschaftsprägender Naturräume, Landschaftselemente und Kulturbauten. Die Naturparke erhalten eine finanzielle Unterstützung zur integrierten Entwicklung dieser herausragenden und sensiblen Naturräume - unter Berücksichtigung oft divergierender Nutzungsansprüche (z. B. von Land- und Forstwirtschaft, Biotop- und Artenschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Tourismus und Trendsport). juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Landkreise) natürliche und juristische Personen des privaten Rechts Maßnahme erfolgt innerhalb eines Naturparks und entspricht der Naturparkplanung Projektförderung als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten Infrastruktureinrichtungen für einen umweltangepassten und nachhaltigen Naturtourismus sowie Besucherlenkung Investitionen in Aktionen und Studien zur Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie kulturhistorischer und landschaftsprägender Bauwerke, einschließlich der umgebenden Kulturlandschaft Studien zum Naturpark Informations-und Sensibilisierungsmaßnahmen Qualifizierungen zur Umsetzung des Naturparkplans Vermarktungskonzeptionen und Maßnahmen zur Bewerbung regionaler Produkte Geschäftsstellen der Naturparke in Baden-Württemberg

20 FÖRDERPROGRAMM FÜR AGRARUMWELT, KLIMASCHUTZ UND TIERWOHL (FAKT) Das Ziel von FAKT ist die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung. FAKT fördert nach dem Baukastensystem kombinierbar folgende Maßnahmen: A Fruchtartendiversifizierung B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung F Anwendung biologischer bzw. technischer Maßnahmen im Pflanzenschutz G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume H Artgerechte Tierhaltung Landwirtschaftliche Unternehmen Einhaltung von Cross Compliance-Auflagen Die Maßnahmen sind entweder einjährig oder müssen für die Dauer von mindestens 5 Jahren durchgeführt werden Keine Ausbringung von kommunalem Klärschlamm Förderung erfolgt nur auf Flächen in Baden-Württemberg Jede Maßnahme ist mit einer bestimmten Prämie, in der Regel je Hektar oder Tier, bewertet Die Prämienzahlung erfolgt jährlich Mindestauszahlungsbetrag: 250 je Antrag Förderobergrenze: max je Antragsteller, bei Kooperationen entsprechend mehr Landratsämter (Untere Landwirtschaftsbehörde)

21 AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM (AFP) Das Agrarinvestitionsförderprogramm soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu sichern und zu verbessern. Ziel ist die Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung und die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe. Um den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, werden bevorzugt Vorhaben gefördert, die auf nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet sind. Die Verbesserung des Tierwohls ist ebenfalls ein besonderes Anliegen. Investitionen in Gebäude, technische Anlagen und Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Architektur- und Ingenieurleistungen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen Verpflichtung zur 7-jährigen Buchführung Erfüllung besonderer Anforderungen an Umwelt-, Klima-, Verbraucher- und Tierschutz Zuschuss in Höhe von bis zu 20 % für besonders tiergerechte Maßnahmen Zuschuss in Höhe von 30 % für Rinder bzw. 40 % für andere Tierarten Zuschuss für die Betreuung des Fördervorhabens Landratsämter (Untere Landwirtschaftsbehörde) Vorwegbuchführung mit Nachweis einer erfolgreichen Betriebsführung einschließlich angemessener Eigenkapitalbildung Nachweis der beruflichen Fähigkeiten Vorlage eines Investitionskonzeptes zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit Einhaltung der Prosperitätsgrenze

22 MARKTSTRUKTURVERBESSERUNG Die Marktstrukturförderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um dadurch zur Absatzund Erlössicherung landwirtschaftlicher Betriebe beizutragen. Der baden-württembergische Verarbeitungs- und Vermarktungssektor benötigt leistungsfähige und schlagkräftige Strukturen, um den Marktansprüchen hinsichtlich Menge, Qualität und Angebotsstruktur gerecht zu werden. Darüber hinaus soll auch ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes geleistet werden. Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in den Bereichen Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetrieblicher Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Anlagen einschließlich Umstellung auf regenerative Energien bei Investitionen von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung: Lieferverträge mit der Erzeugerseite für einen Teil der geförderten Kapazitäten Anerkennung der Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz Verbesserte Ressourcennutzung Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen Fördersatz gestaffelt zwischen 15 und 25 % der förderfähigen Kosten Mindestinvestitionsvolumen Regierungspräsidien Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen

23 BILDUNG UND QUALIFIZIERUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT Mit dieser Fördermaßnahme wird der Entwicklung und Spezialisierung von landwirtschaftlichen Betrieben sowie den Herausforderungen, denen die Betriebe ausgesetzt sind, Rechnung getragen. Eine Vielzahl von Bildungsangeboten eröffnet die Möglichkeit zur Erweiterung und zum Austausch von technischem und wirtschaftlichem Wissen. Qualifizierung, Workshops, Coaching Einrichtungen, die Wissenstransfer und/oder Informationsmaßnahmen zugunsten von Personen anbieten, die in der Landwirtschaft tätig sind. Die Einrichtungen müssen über qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einen ausreichenden Mitarbeiterbestand verfügen. Es sind Konzepte für die geplanten Qualifizierungsmaßnahmen, Workshops und Coachingangebote vorzulegen. Förderfähige Ausgaben sind die Organisationskosten und Teilnehmerkosten Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Abteilung Landwirtschaft

24 BERATUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEBE Landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg verfügen über sehr unterschiedliche Strukturen und Produktionsbedingungen. Die Förderung vielfältiger Beratungsangebote soll die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Entscheidungsfindung und Betriebsführung unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erreichen und zu erhalten. Die Beratung unterstützt damit den Wissenstransfer und die Innovation im landwirtschaftlichen Sektor. Gefördert werden Beratungsleistungen aus einem Katalog von Beratungsmodulen in den Bereichen Unternehmensführung, Ökolandbau, Tierhaltung, Pflanzenproduktion, Gartenbau, Obstbau, Weinbau, Biodiversität und Energieeffizienz. Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen Fördersatz von 50 % bis 100 % der förderfähigen Kosten Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Abteilung Landwirtschaft Anerkannte Beratungsorganisationen. Die Förderung wird an landwirtschaftliche Betriebe weiter- gereicht. Anerkennung der Beratungsorganisation und der Beratungskräfte Mindestqualifizierung und regelmäßige Weiterbildung der Beratungskräfte Durchführung eines Beratungsmoduls aus dem veröffentlichten Katalog Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern

25 DIVERSIFIZIERUNG Mit der Förderung von Investitionen zur Diversifizierung werden landwirtschaftliche Unternehmen gefördert, die sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen wollen, um den Strukturwandel zu flankieren und einen Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu leisten. Aufbau und Ausbau nicht-landwirtschaftlicher Geschäftsfelder sollen Wertschöpfungsverluste im ländlichen Raum verhindern. Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftsnaher Produkte Bereitstellung von Dienstleistungen insbesondere in landwirtschaftsnahen Bereichen und hauswirtschaftsnahen Bereichen Verarbeitung und Vertrieb von Biomasse zur energetischen Nutzung durch Endverbraucher Anlage von Kurzumtriebsplantagen Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme mittels eines Investitions- und Marketingkonzepts Nachweis einer entsprechenden fachlichen Qualifikation Einhaltung der Prosperitätsgrenze Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % Landratsämter (Untere Landwirtschaftsbehörde) Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus (alle Rechtsformen) Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder weiterentwickeln Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

26 ZUSAMMENARBEIT / EUROPÄISCHE INNOVATIONPARTNERSCHAFT (EIP) Diese Maßnahme unterstützt verschiedene Formen der Zusammenarbeit von Akteuren und Akteurinnen in der Land- und Ernährungswirtschaft, im Gartenbau, im Weinbau und in der Forstwirtschaft. Ziel ist die Förderung und Beschleunigung von landwirtschaftlichen Innovationen und deren Überprüfung in Pilotvorhaben. Damit soll die wirtschaftliche Stärkung der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaus und der Forstwirtschaft erreicht werden. Darüber hinaus wird in den genannten Sektoren ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Betriebe geleistet. a. die Zusammenarbeit und Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis sowie aus der Wissenschaft, der Beratung, der Verarbeitung und Vermarktung, den Verbänden und Vereinen und den öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP). Unterstützt werden Projekte, die der Entwicklung von Innovationen dienen. Diese Projekte können eine Ideen-, Konzept-, Entwicklungs- und Testphase (Pilotphase) umfassen. b. die Zusammenarbeit und damit die Bündelung von Aktivitäten von Akteurinnen und Akteuren im Rahmen der Durchführung von Pilotprojekten. Gefördert wird überwiegend die Erprobung neuer Produkte, Technologien, Verfahren, Konzepte und Dienstleistungen vor der allgemeinen Einführung/Umsetzung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Machbarkeit, Marktreife und Marktpotenzial. Gefördert werden laufende Kosten der Zusammenarbeit, die Direktkosten der Projekte und Studien. rechtsfähige Operationelle Gruppe (OPG) Projektträger a. Die OPG muss folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens zwei Akteure/ Akteurinnen Rechtsfähigkeit und Sitz in Baden-Württemberg Problem- oder Fragestellung betreffen Baden-Württemberg Durchführung eines innovativen Projektes auf Grundlage eines Geschäftsplanes Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Akteuren Dokumentation der Verfahrensschritte und Ergebnisse Veröffentlichung der Ergebnisse b. Im Rahmen der Zusammenarbeit zur Durchführung von Pilotprojekten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Mindestens 2 Akteure Rechtsfähigkeit und Sitz in Baden-Württemberg Durchführung in Baden-Württemberg Projektfinanzierung Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Abteilung Landwirtschaft

27 INTEGRIERTE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (ILE) / FLURNEUORDNUNG Mit der Maßnahme Integrierte Ländliche Entwicklung (Flurneuordnung) soll ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Regionen geleistet werden. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Verbesserung der Produktionsbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Land- und Forstwirtschaft durch die Neuordnung des Grundbesitzes. Hierzu gehört u.a. die Sicherung und Verbesserung der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, um eine flächendeckende Landbewirtschaftung zu gewährleisten und um Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Neben der Land- und Forstwirtschaft sollen mit dieser Maßnahme auch Verbesserungen des Arten- und Biotopschutzes, des Gewässerschutzes sowie die Erschließung touristischer Entwicklungspotenziale erreicht werden. Die Attraktivität des ländlichen Raums als Natur-, Kultur- und Erholungsraum für die Bevölkerung wird damit ebenso gefördert wie die regionale Entwicklung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Maßnahmen innerhalb behördlich geleiteter Flurneuordnungsverfahren, in denen je nach Verfahrenszweck und örtlichen Gegebenheiten folgende Ziele erreicht werden können: a. Bodenmanagement in Feld-, Wald- und Ortslagen Neuordnung von Grundbesitz, Zusammenlegung / Verminderung der Anzahl von Flurstücken Neuvermessung, Herstellung von Wegen und Wasserläufen Flächenbereitstellung / Landzwischenerwerb a. Erhaltung von Lebensgrundlagen Biotopvernetzung, Bereitstellung von Gewässerrandstreifen Flächenbereitstellung für den Naturschutz Neuanlage von Baum- und Gehölzstreifen Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände einzelne Beteiligte / sonstige geeignete Träger Förderfähige Vorhaben, die im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan festgestellt oder genehmigt sind Dokumentation der Wirkung des Flurneuordnungsverfahrens auf Natur und Landschaft Nur Maßnahmen, die gemäß geltender Vorschriften (z. B. Richtlinien für den ländlichen Wegebau) ausgeführt werden Behebung von Schäden wird bezuschusst, wenn diese während der Dauer eines Verfahrens durch Unwetter, Hochwasser oder Rutschungen an gemeinschaftlichen Anlagen oder an Grundstücken, bei denen die Schadensbehebung zur Gewährleistung einer wertgleichen Abfindung notwendig ist, entstanden sind. Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen zwischen 55 % und 85 % Landratsämter (Untere Flurneuordnungsbehörde) Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) für die Stadtkreise

28 NATURNAHE GEWÄSSERENTWICKLUNG Durch Siedlungsentwicklungen, Intensivierung der Landwirtschaft und Nutzung der Gewässer, z. B. zur Stromerzeugung, wurden unsere Flüsse und Bäche in der Vergangenheit so verändert, dass sich nur noch 20 % der Gewässer in Baden-Württemberg in einem naturnahen Zustand befinden. Wesentliches Ziel dieser Fördermaßnahme ist daher die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Es sollen dabei geeignete Lebensbedingungen für die in der WRRL als Referenz genannten Gewässerorganismen (wirbellose Gewässertiere, Algen, Wasserpflanzen, Fische) geschaffen werden. Es werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, die dazu beitragen, den ökologischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern. Die Maßnahme liegt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Gefördert werden Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Gewässern: a) Herstellung der Durchgängigkeit b) Verbesserung der Gewässerstruktur, -fauna und -flora und c) Schaffung von Lebensräumen Das Vorhaben dient dem Wohl der Allgemeinheit. Bei Planung und Durchführung werden die Erfordernisse des Umwelt-, Natur- und Hochwasserschutzes berücksichtigt. Das Vorhaben ist Bestandteil einer Gesamtkonzeption (Gewässerentwicklungsplan / Konzept bzw. Bewirtschaftungsplan nach Wasserrahmenrichtlinie). Die spätere Unterhaltung ist gesichert. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die bei sparsamer und wirtschaftlicher Durchführung des Vorhabens unmittelbar notwendig sind, um den Zweck des Vorhabens zu erreichen. Zuwendung als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen Regierungspräsidien Land als Eigentümer der Gewässer 1. Ordnung

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild Gemeinsam erfolgreich Unser Konzernleitbild Das Demag Cranes Konzernleitbild ist vergleichbar mit einer Unternehmensverfassung. Es setzt den Rahmen für unser Handeln nach innen wie nach außen und gilt

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Fördermöglichkeiten für Projekte der WRRL an Gewässern zweiter Ordnung

Fördermöglichkeiten für Projekte der WRRL an Gewässern zweiter Ordnung Fördermöglichkeiten für Projekte der WRRL an Gewässern zweiter Ordnung WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen 15. März 2011 Wer ist die Thüringer Aufbaubank? 1992 als

Mehr

Umsetzung der EIP AGRI in Sachsen- Inhalt der RL LIW/2014. Winterschulung IGE am 20.11.2014 in Limbach-Oberfrohna

Umsetzung der EIP AGRI in Sachsen- Inhalt der RL LIW/2014. Winterschulung IGE am 20.11.2014 in Limbach-Oberfrohna Umsetzung der EIP AGRI in Sachsen- Inhalt der RL LIW/2014 Winterschulung IGE am 20.11.2014 in Limbach-Oberfrohna 1. Ziele der EIP-AGRI Zusammenarbeiten! Vernetzen! 2 20. November 2014 Michael Kaßner 2.

Mehr

Referat 28 Bildung und Beratung, Stand 29. Oktober 2013 Folie 2

Referat 28 Bildung und Beratung, Stand 29. Oktober 2013 Folie 2 Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft - " Wolfgang Arnoldt/ Katja Beutel, Referat 28 Programming Innovation

Mehr

Die Selbstverpflichtung der Firma Faber-Castell zum Erhalt der Biodiversität

Die Selbstverpflichtung der Firma Faber-Castell zum Erhalt der Biodiversität Die Selbstverpflichtung der Firma Faber-Castell zum Erhalt der Biodiversität Gisbert Braun Dialogforum 2014 - Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 31. März 2014 1. DAS UNTERNEHMEN FABER-CASTELL 2. DIE

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit

Mehr

Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011

Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011 Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011 Landesverband Rheinland-Pfalz - Saarland Bäuerliche Interessen vertreten! Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

Mehr

www.gruenkaeppchen.de

www.gruenkaeppchen.de BEI UNS IST ALLES BIO! Lieferservice für Privatkunden, Firmenobst, Gesundes für Kinder und Großverbraucher. www.gruenkaeppchen.de Das Grünkäppchen liefert BIO-LEBENSMITTEL Der Verkauf von Bio-Lebensmitteln

Mehr

NACHHALTIGKEIT ANERKENNUNG DER ARBEIT - TIERWOHL GESUNDE LEBENSMITTEL

NACHHALTIGKEIT ANERKENNUNG DER ARBEIT - TIERWOHL GESUNDE LEBENSMITTEL NACHHALTIGKEIT ANERKENNUNG DER ARBEIT - TIERWOHL GESUNDE LEBENSMITTEL Sehr geehrte Damen und Herren, die Landwirtschaft gehört zu Schleswig-Holstein. Seit Jahrhunderten ernähren uns die Landwirte mit ihren

Mehr

Punkt 39 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Punkt 39 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Bundesrat Drucksache 771/2/10 15.12.10 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss

Mehr

Text und Redaktion: BMLFUW/Abt. II/3 Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft;

Text und Redaktion: BMLFUW/Abt. II/3 Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft; GAP-Vorschusszahlungen Herbst 2015 Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WAsserWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien bmlfuw.gv.at Text und Redaktion: BMLFUW/Abt.

Mehr

Innovationspotenziale für Umwelt- und Klimaschutz in Europäischen Förderprogrammen Nordrhein-Westfalens

Innovationspotenziale für Umwelt- und Klimaschutz in Europäischen Förderprogrammen Nordrhein-Westfalens Innovationspotenziale für Umwelt- und Klimaschutz in Europäischen Förderprogrammen Nordrhein-Westfalens Ausgewählte Ergebnisse für die Landespressekonferenz am 23.04.2010 Dr. Klaus Sauerborn www.taurus-eco.de

Mehr

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität

Mehr

Aktion zur ländlichen Entwicklung. Was ist das?

Aktion zur ländlichen Entwicklung. Was ist das? Aktion zur ländlichen Entwicklung Was ist das? Inhalt der Präsentation: Was ist eine Aktion zur Ländlichen Entwicklung (ALE)? Die Themen der ALE Die Akteure in der ALE Die Rolle der Örtlichen Kommission

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 3/538 3. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 3/538 3. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 3/538 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 85 der Abgeordneten Birgit Fechner Fraktion der DVU Drucksache 3/173 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Mehr

Die Sächsische Aufbaubank. Ihre Förderbank in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank. Ihre Förderbank in Sachsen Die Sächsische Aufbaubank Ihre Förderbank in Sachsen Inhalt Die Sächsische Aufbaubank Standorte und Kontakt Privatpersonen Förderung für Ihre Lebensplanung Unternehmen Förderung für den Wirtschaftsstandort

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Wer das Thema Nachhaltigkeit nicht als seine Aufgabe sieht, der erkennt den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Wer das Thema Nachhaltigkeit nicht als seine Aufgabe sieht, der erkennt den Wald vor lauter Bäumen nicht. Umwelt Qualität Wir haben eine Vision Wir konzentrieren uns auf das, was wir können und geben damit unseren Kunden unser Bestes. Mit einem sehr hohen Anspruch, sowohl an die Qualität unserer Produkte als

Mehr

Nachhaltigkeit. 36 Prozent können spontan nicht sagen, was sie mit Nachhaltigkeit verbinden. Assoziationen mit dem Begriff Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit. 36 Prozent können spontan nicht sagen, was sie mit Nachhaltigkeit verbinden. Assoziationen mit dem Begriff Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit Datenbasis: 1.008 Befragte Erhebungszeitraum: 23. bis 25. Januar 2012 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: Wissenschaftsjahr 2012 Zukunftsprojekt Erde/BMBF Auf

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Gemeinsame Agrarpolitik der EU Gemeinsame Agrarpolitik der EU 2014 bis 2020 www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, die Landwirtschaft ist eine starke Branche, die unser täglich Brot sichert und den ländlichen Raum attraktiv gestaltet.

Mehr

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land

Leitbild. Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Leitbild Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land Präambel Die fortschreitende Entwicklung der Gesellschaft und die Einführung des neuen Steuerungsmodells stellen für die Politik und Verwaltung unserer

Mehr

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt

Mehr

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick

Mehr

Landschaftsagentur Plus. Ihr Partner für die Eingriffsregelung

Landschaftsagentur Plus. Ihr Partner für die Eingriffsregelung Landschaftsagentur Plus Ihr Partner für die Eingriffsregelung 2 3 Vom Experten geplant, umgesetzt, betreut Ob Ausgleichs- und Ersatz-Maßnahmen nach Forst- oder Landschaftsrecht, artenschutzrechtliche Belange

Mehr

Wir wollen führend sein in allem was wir tun.

Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Unser Leitbild Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Vorwort Wir wollen eines der weltweit besten Unternehmen für Spezialchemie sein. Die Stärkung unserer Unternehmenskultur und unsere gemeinsamen

Mehr

Erhalt der Biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Die Strategie des Landes. BIOLOGISCHE VIELFALT Die Grundlage unseres Lebens

Erhalt der Biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Die Strategie des Landes. BIOLOGISCHE VIELFALT Die Grundlage unseres Lebens Christian Christian Bank Bank Referat Referat Natura Natura 2000, 2000, Flächen- Flächen- und Artenschutz, und Artenschutz, Eingriffsregelung BIOLOGISCHE VIELFALT Die Grundlage unseres Lebens Erhalt der

Mehr

Sparkassen. Gut für Deutschland. s

Sparkassen. Gut für Deutschland. s Das gesellschaftliche Engagement der Sparkassen Verantwortung übernehmen Zusammenhalt stärken Sparkassen. Gut für Deutschland. s Nähe, Vertrauen und Verlässlichkeit gehören seit jeher zur Geschäftsphilosophie

Mehr

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Frigga Wirths Akademie für Tierschutz Neubiberg Es gibt schlechte Haltungsformen auch bei kleinen

Mehr

Verantwortungspartner- Regionen in Deutschland

Verantwortungspartner- Regionen in Deutschland Verantwortungspartner- Regionen in Deutschland Das Projekt Verantwortungspartner-Regionen in Deutschland wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds

Mehr

UNTERNEHMENSLEITBILD DER WERNSING FOOD FAMILY LEITBILD UND LEITIDEE

UNTERNEHMENSLEITBILD DER WERNSING FOOD FAMILY LEITBILD UND LEITIDEE UNTERNEHMENSLEITBILD DER WERNSING FOOD FAMILY LEITBILD UND LEITIDEE STAND 02/2013 LEITIDEE Die Wernsing Food Family ist eine europaweit tätige und verantwortungsbewußte Unternehmensfamilie, die gute Lebensmittel

Mehr

Projektauswahlkriterien/ Bewertungsmatrix

Projektauswahlkriterien/ Bewertungsmatrix Projektauswahlkriterien/ smatrix 1. Grundlegende Eingangskriterien 0/ 1 Förderfähigkeit gemäß den Bestimmungen der EU, des Bundes und des Landes Diese Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Baurecht, Naturschutzrecht

Mehr

Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.: 20-8400.

Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.: 20-8400. 1 Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.: 20-8400.02(MEPL III) Anlage zum Zuwendungsbescheid des Förderprogramms: Förderprogramm

Mehr

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich

Mehr

LEADER 2014-2020 IGNAZ KNÖBL BMLFUW. Thalerhof, am 13. November 2014

LEADER 2014-2020 IGNAZ KNÖBL BMLFUW. Thalerhof, am 13. November 2014 LEADER 2014-2020 IGNAZ KNÖBL BMLFUW Thalerhof, am 13. November 2014 Leader Dotierung in Österreich seit 1995 Programm Periode EU-Mittel Bundes- u. Landesmittel Öffentliche Mittel gesamt LEADER II 1995

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR Anhang 5.4 Anlage zum Antrag vom Antragsteller LaIS-Nr. (wird von der Bewilligungsstelle ausgefüllt) D1: Investition in kleine landwirtschaftliche

Mehr

Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000

Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000 Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg im Rahmen von Natura 2000 Natura 2000 - was ist das? Europaweites Netz von Schutzgebieten Schutz von bestimmten Lebensräumen und Arten und damit Schutz

Mehr

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.

Mehr

Auswertung: Meinungsumfrage zur Wald- und Holznutzung in Bayern WWW.PROHOLZ-BAYERN.DE

Auswertung: Meinungsumfrage zur Wald- und Holznutzung in Bayern WWW.PROHOLZ-BAYERN.DE Auswertung: Meinungsumfrage zur Wald- und Holznutzung in Bayern forsa - Zusammenfassung Die Menschen in Bayern setzen auf einheimischen Rohstoff Holz Meinungsumfrage von forsa zur Wald- und Holznutzung

Mehr

Bewusst wählen. Genuss aus der Region. Ökologischer Anbau Regionale Herkunft Fairer Handel

Bewusst wählen. Genuss aus der Region. Ökologischer Anbau Regionale Herkunft Fairer Handel Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Bewusst wählen Genuss aus der Region Ökologischer Anbau Regionale Herkunft Fairer Handel Was bedeutet für den Lebensmitteleinkauf? Ökologisch

Mehr

Personalentwicklung. Umfrage zur Personalentwicklung. Februar 2014. Cisar - consulting and solutions GmbH. In Zusammenarbeit mit

Personalentwicklung. Umfrage zur Personalentwicklung. Februar 2014. Cisar - consulting and solutions GmbH. In Zusammenarbeit mit Personalentwicklung Umfrage zur Personalentwicklung Februar 2014 In Zusammenarbeit mit Cisar - consulting and solutions GmbH Hintergrund Cisar hat im Auftrag von ADP bei ca. 75 kleinen, mittleren und Großunternehmen

Mehr

Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Energie 2009

Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Energie 2009 Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung Energie 2009 Untersuchungsdesign Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Erhebungszeitraum: 26.06. - 04.07.2009 Grundgesamtheit: Stichprobe:

Mehr

Zukunftswerkstatt ILEK Altmark 29.09.2014

Zukunftswerkstatt ILEK Altmark 29.09.2014 Zukunftswerkstatt ILEK Altmark 29.09.2014 Zukunftswerkstatt ILEK Altmark Entwicklung der ländlichen Räume in der EU-Förderperiode 2014 2020 Vortrag Volker Rost 2 Integrierte ländliche Entwicklung Europäische

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Das Mühlviertel macht sich auf den Weg zur BioRegion. Wir sind Betroffene und Beteiligte in diesem Prozess.

Das Mühlviertel macht sich auf den Weg zur BioRegion. Wir sind Betroffene und Beteiligte in diesem Prozess. BIO- INFORMATION FÜR DIE GEMEINDEN IN DER BIOREGION MÜHLVIERTEL Das Mühlviertel macht sich auf den Weg zur BioRegion. Wir sind Betroffene und Beteiligte in diesem Prozess. 52,8 % aller landwirtschaftlichen

Mehr

Gemeinschaftlicher Waldbesitz in Baden - Württemberg. Stuttgart, 18. Juni 2015 Bernd Wippel, Eva Kehayova

Gemeinschaftlicher Waldbesitz in Baden - Württemberg. Stuttgart, 18. Juni 2015 Bernd Wippel, Eva Kehayova Auslauf- oder Zukunftsmodell? Gemeinschaftlicher Waldbesitz in Baden - Württemberg Stuttgart, 18. Juni 2015 Bernd Wippel, Eva Kehayova AGENDA 2 Die Beteiligten Inhalte Ergebnisse aus der Befragung Ausblick

Mehr

Verbesserung der Energieeffizienz auf mittelhessischen Kläranlagen - erste Ergebnisse

Verbesserung der Energieeffizienz auf mittelhessischen Kläranlagen - erste Ergebnisse Regierungspräsidium Gießen Verbesserung der Energieeffizienz auf mittelhessischen Kläranlagen - erste Ergebnisse Frank Reißig, RP Gießen 13.03.2013 Verbesserung der Energieeffizienz auf mittelhessischen

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft

Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiter: Dr. Bernhard Kromp MA 49 - Bio Forschung

Mehr

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Musterstrasse 10 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Stellungnahme zum Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm 2014 für den als Bewohner des Landkreises Göttingen mache ich folgende Eingabe: Böden sollen

Mehr

In eine andere Unternehmenskultur investieren.

In eine andere Unternehmenskultur investieren. In eine andere Unternehmenskultur investieren. Einladung in eine spannende Zukunft In dieser kleinen Broschüre finden Sie bzw. findest Du Informationen über ein etwas spezielles Unternehmen auf dem Platz

Mehr

Bildung & Beratung. Franz Paller. Forum 3: Organisation der Nahrungsmittelkette und. Risikomanagement. Subline Arial Bold 26.

Bildung & Beratung. Franz Paller. Forum 3: Organisation der Nahrungsmittelkette und. Risikomanagement. Subline Arial Bold 26. Forum 3: Organisation der Nahrungsmittelkette und Bildung & Beratung Risikomanagement Wissen ist Macht Franz Paller Wissen ist Macht Wissen ist Macht Subline Arial Bold 26 Aufzählungspunkt Aufzählungspunkt

Mehr

Paul Maurice - Fotolia.com. Modellprojekt Regionale Lebensmittel in der Schulverpflegung

Paul Maurice - Fotolia.com. Modellprojekt Regionale Lebensmittel in der Schulverpflegung Paul Maurice - Fotolia.com Modellprojekt Regionale Lebensmittel in der Schulverpflegung Modellprojekt Regionale Schulverpflegung 1. Ein Modellprojekt im Rahmen von Aus der Region für die Region. 2. Grundlage

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK Service-Center Telefon 0 211 91741-4800 Telefax 0 211 91741-7832 www.nrwbank.de info@nrwbank.de NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser Förderung von

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Nachhaltigkeit und Animal Welfare aus Sicht der Konsumenten

Nachhaltigkeit und Animal Welfare aus Sicht der Konsumenten Nachhaltigkeit und Animal Welfare aus Sicht der Konsumenten Dr. Johannes Simons Abteilung Marktforschung der Agrar- und Ernährungswirtschaft Universität Bonn Rheinische Friedrich Wilhelms Universität Bonn

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

IHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN!

IHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN! IHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN! IT.TEM GmbH Industriestraße 4 70565 Stuttgart Telefon +49 711 99760440 info@it-tem.de www.it-tem.de IHRE ZIELE

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Mit

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Mit Sicherheit - IT-Sicherheit

Mit Sicherheit - IT-Sicherheit Mit Sicherheit - IT-Sicherheit Schutz von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten globaler digitaler Kommunikation Ausschreibung AGS-Innovationspreis 2014 Die Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen

Mehr

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission

Mehr

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,

Mehr

Die GAP nach 2013. Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der. vom 12. Oktober 2011

Die GAP nach 2013. Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der. vom 12. Oktober 2011 Die GAP nach 2013 Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vom 12. Oktober 2011? Ilke Marschall, Erfurt, 11.11.11 Vorgeschichte Im Vorfeld

Mehr

STARKE JUGEND STARKE ZUKUNFT. Jugendarbeit in Niedersachsen

STARKE JUGEND STARKE ZUKUNFT. Jugendarbeit in Niedersachsen Jugendarbeit in Niedersachsen STARKE JUGEND STARKE ZUKUNFT Negativtrend beenden! 12,3% 1992 Anteil der Ausgaben für Jugendarbeit an den Ausgaben der Jugendhilfe 9,5% 7,9% 7,8% 2008 Jugendhilfe 1.100 Mio

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

Mit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter.

Mit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter. Mit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter. Editorial ERGO Direkt Versicherungen Guten Tag, die Bedeutung von Kooperationen als strategisches Instrument wächst zunehmend. Wir haben mit unseren Partnern

Mehr

Nachhaltige Kapitalanlage. Gute Erträge plus gutes Gefühl.

Nachhaltige Kapitalanlage. Gute Erträge plus gutes Gefühl. S Kreissparkasse Höchstadt/Aisch Nachhaltige Kapitalanlage. Gute Erträge plus gutes Gefühl. www.kreissparkasse-hoechstadt.de Nachhaltig handeln. Verantwortung übernehmen. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte

Mehr

Staatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte

Staatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte Staatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte Zweck der staatlichen Hilfen Staatliche Finanzhilfen sollen Hilfe zur Selbsthilfe bei akuten Notlagen leisten. Dabei handelt es sich um keine Schadensersatzleistungen.

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die

1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die GRUNDSÄTZE ZUR FÖRDERUNG VON FAMILIENZENTREN IN I RHEINLAND--PFALZ Das Land Rheinland-Pfalz fördert aufgrund des 16 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit 17 des Landesgesetzes

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 02.12.

An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 02.12. An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 02.12.2014 Wirtschaftsförderung Erweiterung des Förderprogramms Energieeffizienzfinanzierung

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Alte Häuser modernisieren mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Alte Häuser modernisieren mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Alte Häuser modernisieren mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Lenzkirch ist ELR-Schwerpunktgemeinde bis 2019 Lenzkirch ist im Regierungsbezirk Freiburg die erste Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Informationen zur Förderperiode 2014 bis 2020

Informationen zur Förderperiode 2014 bis 2020 Treffen der regionalen Akteure der Schaalseeregion im Treibhaus der Zukunft Informationen zur Förderperiode 2014 bis 2020 Thomas Reimann Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow

Mehr

Intralogistik-Netzwerk in Baden-Württemberg e.v.

Intralogistik-Netzwerk in Baden-Württemberg e.v. Seite 1 gegründet 14.12.2006 Intralogistik-Netzwerk in Baden-Württemberg e.v. Die Intralogistik in Baden-Württemberg findet zusammen! Seite 2 Wo finden Sie qualifizierte Mitarbeiter? Wie effizient ist

Mehr

Kurzinformation Arbeit

Kurzinformation Arbeit Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen in der Vorgründungs- und Übergangsphase im Land Brandenburg, im Auftrag

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Herzlich Willkommen. zur ALB Tagung am 28.04.2015

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Herzlich Willkommen. zur ALB Tagung am 28.04.2015 Herzlich Willkommen zur ALB Tagung am 28.04.2015 2 Einzelbetriebliche Förderung Bayern Ziele: Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt-schonenden, besonders tiergerechten

Mehr

Charta zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Charta zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Charta zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Präambel Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der wichtigsten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Anliegen, das sowohl die Familien als

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

WIR VON SEMCOGLAS GEMEINSAM STARK

WIR VON SEMCOGLAS GEMEINSAM STARK WIR VON SEMCOGLAS GEMEINSAM STARK WIR VON SEMCOGLAS Wir von SEMCOGLAS... sind zukunftsfähig... handeln qualitäts- und umweltbewusst... sind kundenorientiert... behandeln unsere Gesprächspartner fair...

Mehr

Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW

Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW Vortrag im Rahmen der 2. CampusKonferenz Landschaftsentwicklung der Hochschule Osnabrück Kompensation

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr