Dr. Hans Blasina Der Mantelkauf

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1 Dr. Hans Blasina Der Mantelkauf

2 Grundsätze 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer - wesentlichen Änderung der organisatorischen Struktur und - wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer - wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Ausnahmen: - Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teiles betrieblicher Arbeitsplätze - soweit infolge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt 2

3 Judikaturübersicht 1. BFG , RV/ /2017 Revision zugelassen; rechtskräftig - Lokalbetrieb bis 2004 Konkursverfahren bis 2005 Vermögensveräußerung 2006 Liquidation ab Mitte 2007 Liquidation beendet, Umbenennung, Beteiligung an Gastronomiebetrieben, Zwischenschaltung weiterer GmbH (Verkauf der Anteile an diese um 3 ), Austausch Gf, neuer Gf war Prokurist und führte seither faktisch die Geschäfte 2. BFG , RV/ /2016 Revision nicht zugelassen; rechtskräftig - Seit 2010 Anbieten und Betreiben einer Internetplattform mit eigenem BV (EDV-Anlage, Software, Adresskataster) und eigenen Mitarbeitern Konkurs, bisherige Gf sind Liquidatoren, Arbeitnehmer gekündigt kauft ein Gläubiger die Bf-GmbH, beruft Liquidatoren ab, setzt neuen Gf ein, betreibt die Plattform selbst; an die Bf nur mehr Lizenzzahlungen für die Nutzung ihres BV durch neuen Eigentümer 3

4 Judikaturübersicht 3. BFG , RV/ /2017 Revision nicht zugelassen; rechtskräftig - Ursprünglich Landmaschinenhandel, ab 2011 kein Geschäft, keine Aktiva Änderung Geschäftszweck auf Industrieböden und Handel, Abtretung von 50% der Geschäftsanteile, Austausch Gf Verkauf der restlichen 50% Geschäftsanteile 4. BFG , RV/ /2014 Revision zugelassen; Revision eingebracht; intern - Ursprünglich ( ) Onlinebroker Einstellung der operativen Tätigkeit, Ausscheiden der Mitarbeiter; Beendigung der Tätigkeit durch Gf 1 und Gf 2 (beide Konzernmiterbeiter, kein extra Gehalt) Verkauf im Konzern, Geschäftszweig Holding, Funktion Gruppenträger, Hinzutreten eines Gf 3 (Aufgabe: Beteiligungsverwaltung); Gesamtvertretung (zwei Gf) 4

5 Gesellschafterstruktur Anlassfall BFG , RV/ / Gesellschafterstruktur weit zu verstehen unter Einbeziehen der mittelbaren Beteiligungsebenen (wirtschaftliche Betrachtung der Gesellschafterstruktur) - Zwischenschalten einer Holding unschädlich Umschichtung im Konzern ist schädlich (VwGH , Ro 2015/13/0007) - EB zur RV setzen Änderung der Gesellschafterstruktur mit Veränderung der Eigentümerstellung bzw Gesellschafterwechsel gleich - Keine Durchgriffsbetrachtung - Nur unmittelbare Gesellschafter entscheidend Folgeerkenntnisse: [1.] BFG , RV/ /2017; [4.] , RV/ /2014) 5

6 Wirtschaftliche Struktur Onlinebroker Holding als Gruppenträger ([4.] BFG , RV/ /2014) - Argument Bf: Einstellung der Tätigkeit Änderung (erst Neuschaffung, aber nur bei ursprünglichem Gesamtplan) - BFG: Hier Konzern, Gesamtplan bejaht Zeitliche Abfolge ([3.] BFG , RV/ /2017) - Änderung durch Altgesellschafter zur besseren Verwertbarkeit unschädlich - Änderung in Willensübereinstimmung mit Neugesellschafter schädlich Wesentliche Änderung in Vermögen oder Tätigkeit ([2.] BFG , RV/ /2016) - Identitätsstiftendes Merkmal relevant - Ursprünglich operative Gesellschaft stellt nur mehr Betriebsvermögen gegen Lizenzgebühren zur Verfügung wesentliche Änderung 6

7 Organisatorische Struktur (1) Abstellen auf faktische Gegebenheiten ([1.] BFG , RV/ /2017; KStR 2013 Rz 995) - Gf-Wechsel im Zuge des Mantelkaufs - Neuer Gf war früher Prokurist und dann faktischer Gf Tatsächlicher Einfluss des Gf maßgeblich ([4.] BFG , RV/ /2014, o. Revision eingebracht) - Zwei Alt-Gf im Projektmanagement und für EDV-Infrastruktur (Onlinebroker) - Neu hinzutretender Gf Beteiligungsmanagement (Holding) - Aufgabengebiet der Alt-Gf faktisch verschwunden (bloß Resterledigungen aus der eingestellten Tätigkeit) - Argument Bf: Alle Gf von übergeordneten Konzerngesellschaften entsendet und weisungsgebunden; Konzern übt faktisch die Gf aus, keine Änderung durch Hinzutreten eines dritten Gf. - Argument BFG: Neue Funktion der Bf im Konzern als Gruppenträger unterstreicht Absicht, organisatorische Struktur zu ändern. 7

8 Organisatorische Struktur (2) Indizien für tatsächliche Ausübung ([3.] BFG , RV/ /2017) - (fehlende) Vergütung - Auftritt nach außen (zb auch Hinweise im Internetauftritt) Kein Abstellen auf den Grund des Gf-Wechsels ([2.] BFG , RV/ /2016) - Auch bei Ablöse der Liquidatoren durch neuen Gf - Hier zudem Interesse der Gesellschafter an Einsetzen des neuen Gf 8

9 Planmäßiger Zusammenhang Bei zeitlicher Nähe der Ereignisse evident ([4.] BFG , RV/ /2014) Bei Umschichtung im Konzern indiziert ([4.] BFG , RV/ /2014) Abtretung von 50% der Anteile und fünf Jahre bindendes unwiderrufliches Anbot auf Abtretung der restlichen Anteile steckt zeitlichen Rahmen für inneren Zusammenhang ab ([3.] BFG , RV/ /2017) 9

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