Fachverbands-Roadshow 2012 Weiterbildungsprogramm des FV Versicherungsmakler
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- Marcus Schneider
- vor 8 Jahren
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1 Fachverbands-Roadshow 2012 Weiterbildungsprogramm des FV Versicherungsmakler
2 Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, nämlich keine Bildung. John F. Kennedy
3 Agenda. 1. Weiterbildungsprogramm des FV. 2. Grundsätzliches. Beschlossene Eckpunkte. 3. Scorings. Gültigkeiten. 4. Weiterbildungskalender. 5. Antrag. Voraussetzungen. 6. Antrag. Formular. 7. Auswertung. Überprüfung. 8. Zertifikatsausstellung. 9. Vermarktung. 10. Zeitplan.
4 1. Weiterbildungsprogramm des FV. WARUM ist die Weiterbildungsoffensive wichtig als Zeichen für professionelles Selbstverständnis für mehr Orientierung über Umfang kontinuierlicher Weiterbildung als Vorbereitung auf gesetzlich verpflichtende Weiterbildung WER hat das Weiterbildungsprogramm initiiert Arbeitskreis Weiterbildung: Weiterbildungskonzept vorbereitet Fachverbandsausschuss: einstimmig die Umsetzung beschlossen Weiterbildungsbeirat: für die Feinjustierung/Detailfragen zuständig; Das Weiterbildungsprogramm in Kürze Weiterbildungskalender, der die facheinschlägigen Seminare/Kurse beinhaltet, die in Österreich für VM angeboten werden. Zertifikat für VM als Nachweis für kontinuierliche, facheinschlägige Fortbildung Zeitlich limitiertes Weiterbildungszertifikat auf Basis eines Punktesystems
5 2. Grundsätzliches. Beschlossene Eckpunkte. Der Fachverband selbst führt keinerlei Bildungsaktivitäten durch; fokussiert sich auf die Auswahl der Bildungsträger Auswahl der anrechenbaren Seminare/Schulungen Definition der Scores/ Scoring-Controlling Auswertung und Zertifikatausstellung Einhebung einer Zertifikatsgebühr in der Höhe von 50,-- Information an VM und FGs Treiberschaft der Vermarktung
6 3. Scoring. Gültigkeiten. Anrechenbar sind ausschließlich Fachseminare/-schulungen mit Bezug auf VersVG versicherungsmaklerrelevante Rechtsthemen(Haftungsrecht, Maklerrecht, Schadenersatz, Vertragsrecht, ) Fach-/Spartenkunde(Sparten der Versicherungszweige gemäßanlage A zum VAG, inkl. Mitarbeitervorsorge, Pensionskassen, ) Auswahl der Schulungen und der Bildungsträger durch den FV ( Beirat bestehend aus Obmann & Stv. + AK-Leiter + GF) objektive Wissensvermittlung, keine Produkt- bzw. Tarifschulungen!!! Seminare/Schulungen von ausgewählten Bildungsträgern Fachgruppen, WIFIs, ÖVM, ÖVT, GVFW, ARS, Maklerakademien von VUs, einschlägige Uni-Lehrgänge,
7 Details zur Punktevergabe: Punkte je (Seminar-/Schulungs-)Stunde Maximierte Stunden pro Schulungstag Zertifikatsanspruch Zertifikat Gültigkeitsdauer Startguthaben für Folge-Zertifikat Uni-Lehrgänge (nur Komplettanrechnung) 10 Punkte 8 Std. ab 480 Punkten 6 Seminartagen (keine Übererfüllungsanrechnung) 24 Monate (ab Ausstellung) 160 Punkte 480 Punkte
8 4. Weiterbildungskalender des FV.
9 5. Antrag. Voraussetzungen. 1. Zur Antragsstellung berechtigt = jedes Mitglied des FV Versicherungsmakler mit aufrechter Gewerbeberechtigung; 2. Antragsstellung erfolgt mittels Antragsformular(auf Homepage abrufbar), das vollständig ausgefüllt per , alternativ per Fax oder auf dem Postweg an den FV übermittelt werden muss und Übermittlung der Kopien der Teilnahmebestätigungenaller im Antrag angeführten Fortbildungsveranstaltungen 3. Zur Ausstellung eines Weiterbildungszertifikats sind 480 Creditszu erreichen. Anzahl der Creditspro Fortbildungsveranstaltung richtet sich nach dem auf der Homepage des FV veröffentlichten Weiterbildungskalenders. Nicht in diesem Verzeichnis angeführte Weiterbildungsveranstaltungen können nach den Anrechnungskriterien des Beirates angerechnet werden. 4. Mindestverpflichtung des gewerberechtl. GF; 160 Creditsbzw. 1/3der anzurechnenden Weiterbildungsaktivitäten vom gewerblichen Geschäftsführer des Mitglieds selbst absolviert 5. Bei Folgeanträgen bis spätestens 12 Monate nach Ende der Gültigkeitsdauer eines vorherigen Weiterbildungszertifikats werden dem Mitglied 160 Credits angerechnet.
10 6. Antrag. Formular.
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12 7. Auswertung. Überprüfung. FV prüft Angaben aus dem Antrag und verständigt das Mitglied binnen 14 Tagen über das Ergebnis. Werden Weiterbildungsveranstaltungen im Antrag angeführt, die nicht im Weiterbildungskalender aufgelistet sind, verlängert sich diese Frist aufgrund der Prüfung durch den Beirat auf 2 Monate. Folgende Ergebnisse der Überprüfung sind möglich: 1. Das Mitglied hat die erforderliche Anzahl an Creditserreicht. Das Zertifikat kann nach Überweisung der Zertifikatsgebühr ( 50,--) ausgestellt werden. 2. Das Mitglied hat die erforderlichen Credits nicht erreicht. Der Antrag wird abgewiesen. 3. Es fehlen Angaben im Antrag, die zur Überprüfung notwendig sind. Die Ergänzungen sind fristwahrend binnen 14 Tagen beizubringen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
13 8. Zertifikatsausstellung. Das Mitglied erhält nach Zahlungseingang das Weiterbildungszertifikat in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das Zertifikat besteht aus 2 Teilen: Bestätigung in Form einer Urkunde. + Logo, auf dem die Gültigkeitsdauer des Zertifikats angeführt ist. Das Mitglied ist berechtigt, Urkunde u. Logo für die Gültigkeitsdauer des Zertifikats nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verwenden: darf in elektronischer Form auf der Homepage des Mitgliedsdargestellt werden bzw. in Papierformvom Mitglied zum Nachweis der absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen verwendet werden. darf in den Geschäftspapierenund auf der Homepagedes Mitglieds verwendet werden. Es ist eine Darstellung in veränderbarer Größe unter Beibehaltung der Größenverhältnisse zulässig. Sowohl Urkunde als auch Logo dürfen inhaltlich nicht verändert werden! Das Zertifikat ist ab dem Ausstellungstag 24 Monate gültig.
14 9. Vermarktung. Presseinformationen an alle Fach-Medien inkl. Konsumentenschützer-Medien Implementationder Startinfo bzw. laufende Information an alle bestehenden Kommunikationsinstrumente (Web-sitesder FGs/FV, Newsletter, Printausgaben, Events) Implementation(ggf. links) auf maklerfreundlichen web-sites und Makler-sites Verleihung des Zertifikats Tägliche Verwendung des Zertifikats durch den Inhaber (Visitenkarten, web-sites, Briefpapier, )
15 10. Zeitplan. anzurechnende Kurstage ab 1. Oktober 2012 Weiterbildungskalender online Kriterienkatalog online ab 5. November 2012 ab 5. November 2012 Antrag Weiterbildungszertifikat ab 1. Jänner 2013 detaillierte Beschreibung Weiterbildungsprogramm Formulare, Infoaussendung/Newsletter Ende Dezember 2012
16 Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. Günther Jauch
nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
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