NAHVERKEHRSPLAN

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1 NAHVERKEHRSPLAN INKL. HALTESTELLEN-KONZEPT

2 2 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Nahverkehrsplan für den Landkreis Stade beschlossen durch den Kreistag des Landkreises Stade am Bearbeitung durch die Verkehrsmanagementgesellschaft der Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (W.) Stade, Uelzen

3 VNO Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen und Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen Nahverkehrsplan Europäisches Recht: Verordnung (EG) 1370/ (1) Öffentliche Dienstleistungsaufträge (2) Allgemeine Vorschriften. 7 (3) EU-Berichtspflichten Personenbeförderungsgesetz.. 7 (1) Kernaussagen des Personenbeförderungsgesetzes (2) Genehmigungen im Landkreis Stade Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG) / Personenbeförderungsgesetz und Barrierefreiheit Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Organisation des ÖPNV im Landkreis Stade Aufgabenträger in Nord-Ost-Niedersachsen Verkehrsunternehmen in Nord-Ost-Niedersachsen Aufgabenträger im HVV-Gebiet Verkehrsunternehmen im HVV-Gebiet Finanzierung des ÖPNV Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz Finanzmittel und Ausgaben für den ÖPNV im Landkreis Stade Umsetzung von Maßnahmen des Nahverkehrsplans Bestandsdarstellung Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur Zentralörtliche Gliederung Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Stade Schüler und Schulen Schülerbeförderung Schulstandorte und Schülerzahlen Öffentliche Verkehrsangebote auf Schiene, Wasser und Straße Schienennetz Fährverbindungen im Landkreis Stade Straßengebundener ÖPNV. 22 (1) ÖPNV in rechtlicher Differenzierung 22 (2) Verkehrsunternehmen (3) Fahrzeuge (4) Darstellung des allgemeinen Linienverkehrs im Lk Stade (5) Teilnetze im Landkreis Stade.. 26 (6) Berufsverkehre, Discoverkehre und Schülerbeförderung (ohne Zuordnung zu einem Teilnetz) (7) Anruf-Sammeltaxi-Verkehr im Landkreis Stade Verknüpfung der Verkehre (1) Verknüpfung ÖPNV ÖPNV. 45 (2) Verknüpfung ÖPNV SPNV.. 45

4 4 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (3) Verknüpfung ÖPNV Individualverkehr.. 45 (4) Verknüpfung SPNV Individualverkehr.. 45 (5) Verknüpfung SPNV SPNV und SPNV SPFV Tarife Fahrgastinformation Fahrgastbeteiligung Bewertung und Mängelanalyse Einleitung Verkehrsangebot Erschließungsqualität Bedienungsqualität Verbindungsqualität (1) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Apensen. 55 (2) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Hansestadt Buxtehude. 57 (3) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gemeinde Drochtersen 60 (4) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Fredenbeck 62 (5) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Harsefeld 64 (6) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Horneburg. 67 (7) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gemeinde Jork (8) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Lühe (9) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Nordkehdingen (10) Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Oldendorf-Himmelpforten. 76 (11) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Hansestadt Stade Zusammenfassung der Ergebnisse Bedienungs-/Verbindungsqualität I (1) Bedienungsqualität I Orte Grundzentrum an Schultagen.. 82 (2) Bedienungsqualität I Orte Grundzentrum an schulfreien Tagen.. 82 (3) Verbindungsqualität I Orte Grundzentrum Bedienungs-/Verbindungsqualität II Grund-/Mittelzentren Mittelzentren Bedienungs-/Verbindungsqualität III Grund-/Mittelzentren Oberzentrum Bedienungsqualität im Abendverkehr nach 20 uhr und an Wochenenden Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung Übergeordnete Ziele Allgemeine Zieldefinitionen des Landkreises Stade / Festlegung der Gültigkeit des Nahverkehrsplans Verbesserungsmaßnahmen und Finanzierung Grundsätze für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes Schienenverkehr Festlegung der Gültigkeit des Nahverkehrsplans Maßnahmenkatalog Anlagen. 116 Anlage 1: Teilnetz 5NEU: Harsefeld / Fredenbeck / Stade Anlage 2: VNO-Haltestellenkonzept zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen.. 135

5 VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 5 1. Grundlagen und Rahmenbedingungen 1.1. Gesetzliche Grundlagen Nahverkehrsplan Der Landkreis Stade hat gemäß 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Im NVP soll dargestellt werden, (1) welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind, (2) welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des ÖPNV verfolgt werden, (3) welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen ergriffen werden sollen, (4) welche Anteile der geplanten Investitionen auf den SPNV und den sonstige Personennahverkehr entfallen, (5) welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten ergibt, (6) welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen ergibt, (7) wie der dargestellte Finanzbedarf gedeckt werden soll. Der NVP ist bei Bedarf vor Ablauf des Fünfjahreszeitraumes anzupassen und fortzuschreiben. Der neu in das NNVG aufgenommene 7c sieht eine zusätzliche Verpflichtung der Aufgabenträger zur Aktualisierung des Nahverkehrsplans vor. Gemäß 7c Abs. 1 NNVG haben die kommunalen Aufgabenträger unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß den 7a und 7b bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 ihren Nahverkehrsplan jeweils anzupassen und fortzuschreiben. Des Weiteren ist der NVP an das geplante Bedienungsangebot der Aufgabenträger des SPNV oder mangels einer solchen Planung an das bisherige Bedienungsangebot für diesen Bereich sowie an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Der NVP ist unter Mitwirkung der vorhandenen Verkehrsunternehmen und Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städte, Straßenbaulastträger, Interessenverbänden der Fahrgäste sowie der LNVG aufzustellen. Der NVP ist das Bindeglied zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde und stellt somit das zentrale Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers dar. Mit der Festlegung im NVP übt der Aufgabenträger die ihm übertragenen Aufgaben der Daseinsvorsorge aus, um eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sicherzustellen ( 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz [PBefG]). Dies geschieht durch die Definition des örtlichen, öffentlichen Verkehrsinteresses. Diese Definition findet wiederum über die Genehmigungsbehörden Eingang in das Konzessionswesen, da die Genehmigungsbehörde die Vorgaben des NVP nach 8 Abs. 3a PBefG zu berücksichtigen hat. Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der Nahverkehrsplan durch 13 Abs. 2a PBefG, wonach die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung verweigern kann, wenn der beantragte Verkehr nicht im Einklang mit dem Nahverkehrsplan steht. Die Genehmigung ist außerdem nach 13 Abs. 2, 3d zu versagen, wenn der beantragte Verkehr einzelne ertragreiche Linien oder ein Teilnetz aus einem vorhandenen Verkehrsnetz oder aus einem im NVP festgelegten Linienbündel herauslösen würde. Die Genehmigungsbehörde hat also den Nahverkehrsplan zu beachten, er stellt einen abwägungserheblichen Belang dar. Aus Sicht des Aufgabenträgers stellen Nahverkehrspläne politische Vorgaben zur ÖPNV- Gestaltung dar. Es handelt sich in erster Linie um eine Selbstbindung des Aufgabenträgers, rechtlich besitzt er jedoch keinen Normencharakter.

6 6 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Der Nahverkehrsplan hat aber auch in anderer Hinsicht Außenwirkung. Er dient gemäß 7 Abs. 8 NNVG als Grundlage für Zuwendungen für Investitionen und den dem Land Niedersachsen gemäß 8 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) zufließenden Mitteln. Das zum in Kraft getretene Personenbeförderungsgesetz setzt das Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit zum 1. Januar 2022 im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Laut PBefG gilt diese Frist nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen benannt und begründet werden Europäisches Recht: EU-Verordnung 1370/2007 Am ist die EU-Verordnung 1370/2007 in Kraft getreten, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt. Finanzierungs- und Vergabefragen werden nunmehr für den gesamten ÖPNV in Europa weitgehend einheitlich geregelt. Zweck der Verordnung ist es, einheitliche Vorgaben zu definieren, wie die zuständigen Behörden (im deutschen Verständnis die ÖPNV-Aufgabenträger) in den ÖPNV-Markt eingreifen können, wenn eine ausreichende Verkehrsbedienung im ÖPNV sichergestellt werden soll, die der Markt von sich aus nicht erbringt. Für diesen Fall eröffnet die VO 1370/2007 verschiedene Möglichkeiten, wie ein Aufgabenträger einem Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen und/oder ausschließliche Rechte gewähren kann, wenn das Unternehmen dafür im Gegenzug gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen erfüllt. Ausgleichsleistungen und/oder ausschließliche Rechte dürfen nach der VO1370/2007 grundsätzlich nur gewährt werden über öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) oder allgemeine Vorschriften (av) Dabei ist zu beachten, dass Ausgleichsleistungen über das Instrument der allgemeinen Vorschrift nur dann gewährt werden dürfen, wenn es sich bei diesen Zahlungen um einen Ausgleich für die Abgeltung von Tarifpflichten handelt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Verkehrsunternehmen auf Vorgabe des Aufgabenträgers einen niedrigeren Tarif anwenden muss, als den Tarif, den es zur eigenwirtschaftlichen Durchführung des Verkehrs eigentlich benötigen würde. Sind die entsprechenden Verkehrsleistungen, die zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlich sind, jedoch strukturell defizitär oder fordert der Aufgabenträger besondere Qualitäten, so können Ausgleichszahlungen und/oder ausschließliche Rechte hierfür nur über öffentliche Dienstleistungsaufträge gewährt werden. (1) Öffentliche Dienstleistungsaufträge Ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) liegt immer dann vor, wenn eine zuständige Behörde einem Unternehmen einvernehmlich oder einseitig/hoheitlich vorgibt, Verkehrsleistungen nach bestimmten Vorgaben zu erbringen und dem Unternehmen dafür eine Kompensation gewährt. Die VO 1370/2007 enthält Regeln über bestimmte Mindestinhalte, die jeder öffentliche Dienstleistungsauftrag aufweisen muss. Erforderlich ist u.a. die Definition der vom Verkehrsunternehmen zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sowie die objektive und transparente Aufstellung der Parameter, anhand derer eine Ausgleichsleistung berechnet wird. Die Laufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen ist im Busbereich in der Regel auf höchstens 10 Jahre beschränkt. In Art. 5, Abs. 1, Satz 1 der VO 1370/2007 ist festgelegt, dass öffentliche Dienstleistungsaufträge grundsätzlich nach Maßgabe dieser Verordnung zu vergeben sind. Allerdings wird im Satz 2 eine Ausnahme von dieser Vorgabe definiert: Handelt es sich um Dienstleistungsaufträge gemäß den EU- Richtlinien 2004/17/EG oder 2004/18/EG (wie dies z. B. bei Bruttoverkehrsverträgen mit genau definiertem Leistungsinhalt der Fall ist), so ist das in diesen Richtlinien verankerte allgemeine Vergaberecht anzuwenden. In Deutschland entspricht dies den Vorgaben aus dem Allgemeinen Vergaberecht des GWB und der VOL/A.

7 VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 7 Neben dem Regelfall, Dienstleistungsaufträge nach Maßgabe der VO 1370/2007 oder des allgemeinen Vergaberechts über ein wettbewerbliches Verfahren zu vergeben, sieht die Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeiten für eine Direktvergabe oder Unterschwellenvergabe vor. (2) Allgemeine Vorschriften Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen durch die Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste oder bestimmte Gruppen von Fahrgästen können auch über den Erlass einer allgemeinen Vorschrift geregelt werden. Bei der allgemeinen Vorschrift handelt es sich um eine rechtsverbindliche Maßnahme (in Form eines Vertrages, einer Richtlinie oder einer Satzung), die diskriminierungsfrei (= für alle Unternehmen gilt das gleiche methodische Verfahren), für alle Personenverkehrsdienste derselben Art (= z.b. regionale Buslinien, Stadtbus, Straßenbahn), in einem bestimmten geografischen Gebiet (= z. B. in einem Landkreis oder in Teilnetzen eines Landkreises), das sich im Zuständigkeitsbereich einer zuständigen Behörde befindet Anwendung findet. Werden über die Regelungen einer allgemeinen Vorschrift Ausgleichsleistungen gewährt, so müssen hierfür die in der VO 1370/2007 genannten Grundsätze (Art. 4 und 6) beachtet werden. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur Durchführung einer Überkompensationsprüfung. Der Kreisausschuss des Landkreises Stade hat am beschlossen, die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten ab dem durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift (av) zur Festlegung von Höchsttarifen vorzubereiten. (3) EU-Berichtspflichten Zur Erhöhung der Transparenz im ÖPNV enthält die Verordnung mehrere Berichtspflichten. Jede zuständige Behörde muss für ihren Bereich einmal jährlich einen Gesamtbericht veröffentlichen, aus dem sich die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die für deren Erfüllung ausgewählten Betreiber und die diesen gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte ergeben. Der Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistung, der Qualität und der Finanzierung des ÖPNV ermöglichen und ggf. Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Zudem sind beabsichtigte Vergaben, egal ob direkt oder wettbewerblich, 1 Jahr im Voraus im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Bei Direktvergaben ist jeder Interessierte auf Antrag über die Gründe zu informieren Personenbeförderungsgesetz (1) Kernaussagen des Personenbeförderungsgesetzes Die Novellierung des PBefG zum ist durch die seit Ende 2009 gültige EU-VO 1370/2007 notwendig geworden und passt das nationale Recht an die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende VO an. Der Grundgedanke des EU-Rechts wurde umgesetzt: Sobald öffentliche Mittel zur Finanzierung des ÖPNV fließen, ist diese Leistung grundsätzlich in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren (Ausschreibung oder transparentes und faires Verfahren) zu vergeben. Zu dieser grundsätzlichen Vorgabe sind Ausnahmen möglich: Finanzierung über eine allgemeine Vorschrift zum Ausgleich von Höchsttarifen; Direktvergabe an interne Betreiber (z.b. kommunales Unternehmen); Vergabe unterhalb festgelegter Schwellenwerte; Notvergaben. Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen bleibt bestehen. Das PBefG weist aber auch darauf hin, dass Verkehre, die aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bezuschusst werden oder für die ein ausschließliches Recht gewährt wird, nicht eigenwirtschaftlich sind. Der Aufwand eigenwirtschaftlicher Verkehre kann gedeckt sein durch

8 8 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Beförderungserlöse; Ausgleichszahlungen auf der Grundlage allgemeiner Vorschriften; sonstige Unternehmenserträge, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen sind und keine ausschließlichen Rechte gewährt werden. Das PBefG regelt u.a. Fristen und Verfahrensabläufe für die Beantragung eigenwirtschaftlicher Verkehre. Ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag, der die Anforderungen des NVP nicht erfüllt, kann wie bisher abgelehnt werden. Der Aufgabenträger definiert im Nahverkehrsplan die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen ebenso wie die Ziele zur Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit. Ein Genehmigungsantrag ist u.a. dann abzulehnen, wenn er einzelne (lukrative) Linien aus einem im Nahverkehrsplan festgelegten Linienbündel herauslösen würde. Ein Genehmigungsantrag ist dann zu erteilen, wenn der beantragte und verbindlich zugesicherte Verkehr mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht. Bei Vorliegen mehrerer Anträge (Genehmigungswettbewerb) hat die Genehmigungsbehörde die Auswahl des Unternehmens danach vorzunehmen, wer die beste Verkehrsleistung anbietet. Festlegungen des NVP sind hierbei zu berücksichtigen. Genehmigungsanträge, die die Anforderungen des Aufgabenträgers nicht erfüllen, sind zwingend zu versagen. Damit hat der Aufgabenträger die Möglichkeit, seine Vorstellungen durch die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) auch umsetzen zu können. Das Verfahren zur Vergabe eines ÖDA ist ebenfalls im PBefG geregelt. Eine besondere Rolle spielt dabei die Vorabbekanntmachung des Aufgabenträgers, in der die Anforderungen an den zu vergebenden Verkehr zu benennen sind. Ein eigenwirtschaftlicher Antrag wird nur dann erfolgreich sein können, wenn dieser Verkehr mindestens das bisherige Angebotsniveau erreicht und darüber hinaus von den Anforderungen der Vorabbekanntmachung nur unwesentlich abweicht. Als wesentlich gelten grundsätzlich Abweichungen von Anforderungen zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne und zur Barrierefreiheit. Das Gleiche gilt für Anforderungen zur Anwendung verbundener Tarife, für die ein Ausgleich nach EU-VO 1370/2007 gezahlt werden soll. Im 62 Übergangsbestimmung legt das PBefG im Abs. 1 fest, dass Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bis zum 31. Dezember 2013 abweichend von Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergeben werden dürfen. Genehmigungen, die vor dem 1. Januar 2013 erteilt wurden, bleiben bis zum Ablauf der in der Genehmigungsurkunde enthaltenen Geltungsdauer wirksam. Die Geltung und Wirksamkeit von sonstigen Rechtsverhältnissen, insbesondere öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die vor dem 1. Januar 2013 zustande gekommen sind, werden durch die Änderung des Gesetzes nicht berührt. (2) Genehmigungen im Landkreis Stade Der Landkreis Stade hat sich vor dem Hintergrund der EU-VO 1370/2007 und der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes frühzeitig durch Bildung von Teilnetzen in Form von Linienbündeln auf mögliche Wettbewerbsverfahren vorbereitet. Durch die Bildung von Linienbündeln sollen folgende Ziele erreicht werden: Der Straßenpersonennahverkehr soll wirtschaftlich erbracht werden, wobei die Synergieeffekte zwischen den Linien durch einen übergreifenden Austausch von Fahrzeugen, Fahrern (linienübergreifender Einsatz), aber auch von Fahrgästen an den Verknüpfungspunkten ausgenutzt werden sollen. Wirtschaftlich attraktive Linien werden mit ihren Zubringern zu einer gemeinsamen wirtschaftlichen Einheit verknüpft. Die ausgleichende Wirkung zwischen diesen Linien führt zu geringen Kosten für die öffentliche Hand.

9 VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 9 Mit der Bildung von Linienbündeln werden die Wettbewerbschancen mittelständischer Anbieter bzw. ihrer Kooperationen erhöht, der Wettbewerb gefördert und damit eine Monopolisierung im Straßenpersonennahverkehr im Landkreis verhindert. Bei der Bildung von Linienbündeln sind insbesondere die Einzugsbereiche der jeweiligen zentralen Orte und der einzelnen Schulen zu beachten. Nach 18 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde ein Verzeichnis aller Genehmigungen, die im ÖPNV im Linienverkehr bestehen, am Ende jedes Kalenderjahres im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss die Linienführung, die Genehmigungsdauer und einen Hinweis enthalten, dass der Antrag auf Genehmigung für den weiteren Betrieb des Verkehrs in den Fristen des 12 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 PBefG gestellt werden kann. Absatz 5 bezieht sich dabei auf Fristen für die Beantragung von eigenwirtschaftlichen Verkehren, während Abs. 6 die Regelung für eigenwirtschaftliche Anträge beschreibt, wenn die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages beabsichtigt und dies durch eine Vorabbekanntmachung veröffentlicht hat Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG) / Personenbeförderungsgesetz und Barrierefreiheit Das zum rechtskräftig gewordene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) fordert die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei seiner Aufstellung sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger, soweit vorhanden, anzuhören. Das seit dem gültige PBefG fordert im 8, Abs. 3, Satz 3: Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Weiter heißt es, dass der Auftrag auf Erteilung einer Genehmigung auf alle Fälle eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weit reichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan enthalten soll ( 12 Abs. 1 Nr. 1c PBefG). Nach 62 Abs. 2 können die Länder den in 8 Absatz 3 Satz 3 genannten Zeitpunkt abweichend festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, wenn dies nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Nach 9, Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und Programmen durchzuführen, die in der Anlage 3 Nr. 2 aufgeführt sind und die Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die in der Anlage 1 oder in der Anlage 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt sind, im Sinne des 14 Abs. UVPG einen Rahmen setzen. In Anlage 3 NUVPG Liste der nach Landesrecht SUP-pflichtigen Pläne und Programme werden unter Ziffer 2 Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 2 Nahverkehrspläne nach 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) genannt, soweit der Rahmen für ein Projekt nach Anlage 1 Nr oder UVPG gesetzt wird. Dabei handelt es sich um folgende Projekte:

10 10 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bau einer anderen Bahnstrecke für den öffentlichen spurgeführten Verkehr mit den dazugehörigen Betriebsanlagen; Bau einer Bahnstrecke für Straßenbahn, Stadtschnellbahnen in Hochlage, Untergrundbahnen oder Hängebahnen im Sinne des PBefG, jeweils mit den dazugehörigen Betriebsanlagen. Da der Landkreis Stade lediglich Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV ist, enthält der vorliegende Nahverkehrsplan keinerlei Rahmensetzungen für Projekte im Sinne der Anlage 1 Nr oder UVPG. Eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ist dementsprechend nicht vorzunehmen. 1.2 Organisation des ÖPNV im Landkreis Stade Aufgabenträger in Nord-Ost-Niedersachsen Zur Erfüllung der nach dem NNVG bestehenden Aufgaben haben die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbh (VNO) gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Gesellschafterlandkreise bei allen den ÖPNV betreffenden Fragen und Aufgaben. Aufgaben der VNO sind sofern seitens der Aufgabenträger gewünscht insbesondere die Erarbeitung, Fortschreibung und Koordinierung der Nahverkehrspläne sowie die Bearbeitung der Prüfaufträge aus den Nahverkehrsplänen; Planung, Koordinierung und Umsetzung von Nahverkehrskonzepten; Koordinierung und Kooperation mit benachbarten Tarif- und Verkehrsräumen; Durchführung der Verfahren für den Abschluss von Verträgen oder die Erteilung von Auflagen bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen nach 4 NNVG und sonstigen Verkehren; Wahrung der Nahverkehrsinteressen der Gesellschafter gegenüber den Aufgabenträgern für den ÖPNV in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern. Organe der VNO sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer(in). Im Aufsichtsrat ist jeder Landkreis mit zwei Mitgliedern, in der Gesellschafterversammlung mit drei Mitgliedern vertreten Verkehrsunternehmen in Nord-Ost-Niedersachsen Die Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN), der 26 Verkehrsunternehmen in den Landkreisen Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen angehören, hat sich im Oktober 1995 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts konstituiert. Vertreten wird die Gemeinschaft durch den Vorstand, der sich aus Delegierten von derzeit vier Unternehmen zusammensetzt. Wichtigstes Organ der VNN ist die Gesellschafterversammlung, in der jedes Unternehmen das gleiche Stimmrecht besitzt. Die Geschäftsstelle der VNN befindet sich im Hause der KVG in Stade Aufgabenträger im HVV-Gebiet Der Hamburger Verkehrsverbund wurde 1965 als Zusammenschluss von vier Verkehrsunternehmen im Raum Hamburg gegründet. Im Zuge der Regionalisierung wurde der HVV 1996 umstrukturiert. Aus dem Verbund der Verkehrsunternehmen wurde ein Verbund der Aufgabenträger des ÖPNV, dem mittlerweile die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade angehören. Das HVV-Prinzip ein Tarif eine Fahrkarte ein Fahrplan gilt in seinem Verbundgebiet, das sich auf die genannten Kreise und Landkreise und die Stadt Hamburg erstreckt.

11 VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 11 Zur Erfüllung der damit zusammenhängenden Aufgaben bedienen sich die oben genannten Aufgabenträger der HVV GmbH als Regieunternehmen zur Umsetzung der verkehrspolitischen Vorgaben. Die wichtigsten Arbeitsbereiche sind: Verkehrsplanung für Bus- und Schienenverkehr Finanzierung / Vergabe Tarif / Vertrieb Marktkommunikation Qualitätsmanagement Organisation, Verträge und Kooperation mit anderen Verbünden Im Hinblick auf das HVV-Qualitätssteuerungsverfahren (QSV) soll für alle Verkehre im Landkreis Stade der HVV-Umlandstandard (QSV-light) angewendet werden. Die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV verbleibt im HVV-Gebiet bei den Landkreisen und für den SPNV bei den Ländern Verkehrsunternehmen im HVV-Gebiet Die operativen Aufgaben, d. h. der Verkehr auf Schiene, Straße und Wasser sowie die Betreuung der Kunden, liegen in der Verantwortung von rund 30 Verkehrsunternehmen. Um Synergieeffekte zu erzielen, werden bestimmte unternehmensintegrierte Aufgaben zentral von jeweils einem Verkehrsunternehmen für alle wahrgenommen. Die Verkehrsunternehmen schließen zu diesem Zweck untereinander Geschäftsbesorgungsverträge. Die Grundlage der Leistungserbringung ist ein Kooperationsvertrag, der die Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit der HVV GmbH regelt. Er soll das gemeinsame Auftreten aller Unternehmen nach den Zielvorstellungen der Aufgabenträger im HVV und unter den Bedingungen des Wettbewerbsrechts sicherstellen. Die wichtigsten Bestandteile der Kooperationsverträge sind die Qualitätsstandards und das Einnahmenaufteilungsverfahren. 1.3 Finanzierung des ÖPNV Zur Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV stehen den Verkehrsunternehmen folgende Quellen zur Verfügung: Fahrgeldeinnahmen aus Beförderungsentgelten, Zahlungen des Landkreises nach 7a NNVG als Ausgleichszahllungen für die Gewährleistung der Rabattierung von Zeitfahrausweisen für den Ausbildungsverkehr und zur Sicherstellung des Verkehrsangebotes im Ausbildungsverkehr, Finanzelle Unterstützung des Landes für die Weiterentwicklung des straßengebunden ÖPNV gemäß 7b NNVG an die Aufgabenträger, die diese Mittel wiederum für Leistungsausweitungen einsetzen und damit an die Verkehrsunternehmen weiterreichen können, Zahlungen des Landes nach 148 SGB I als Ausgleichsanspruch für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Personenverkehr, Zuschussleistungen von kommunalen Gebietskörperschaften für gewünschte Verkehre oder Tarife. Ab dem wird der Landkreis Stade durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift (av) zur Festlegung von Höchsttarifen die Finanzierung des ÖPNV auf dem Gebiet des Landkreises auf eine neue, vertragliche Basis stellen (vgl. Kap ) Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz Nach dem Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder infolge der Übernahme der Aufgabenverantwortung für den SPNV einen Anteil der Einnahmen des Bundes aus dem Mineralölsteueraufkommen für den ÖPNV. Nach 7 RegG ist mit den Mitteln insbesondere der SPNV zu finanzieren. Sie können aber

12 12 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO auch für Verbesserungsmaßnahmen im übrigen ÖPNV eingesetzt werden. Seit dem Jahr 2008 erfolgt eine Dynamisierung von 1,5 % der Bundesmittel. Nach 5 Finanzierung stehen den Ländern für den ÖPNV aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes jährlich folgende Beträge zur Verfügung: Jahr 2016 [Mio. ] 2017 [Mio. ] 2018 [Mio. ] 2019 [Mio. ] 2020 [Mio. ] 2021 [Mio. ] 2022 [Mio. ] Regionalisierungsmittel Bund 8.000, , , , , , ,8 Tabelle 1: Regionalisierungsmittel bis 2022, bundesweit Im 8 RegG wird in der neuen Fassung im Absatz 1 festgelegt, wie hoch der prozentuale Anteil für jedes Bundesland an den im 5 fixierten Mitteln ist. Der Anteil Niedersachsens beläuft sich auf 8,59%. Die Auswirkungen der Änderung des Regionalisierungsgesetzes für das Land Niedersachsen verdeutlicht die folgende Tabelle: Jahr 2016 [Mio. ] 2017 [Mio. ] 2018 [Mio. ] 2019 [Mio. ] 2020 [Mio. ] 2021 [Mio. ] 2022 [Mio. ] Reg.Mittel Niedersachsen 689,1 703,4 718,0 732,9 748,2 763,7 778,5 Tabelle 2: Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2022 Die Finanzmittel werden in Niedersachsen von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) verwaltet. Sie werden für die Finanzierung des SPNV und von Infrastrukturmaßnahmen verwendet. Auf Antrag finanziert die LNVG per Erlass Einzelmaßnahmen. Eine Richtlinie dazu oder ein Rechtsanspruch existiert nicht. Die Verteilung der Regionalisierungsmittel ist bis Ende 2022 geregelt Finanzmittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) Die Finanzierung des ÖPNV ist im 7 des NNVG geregelt. Die Absätze 1 3 regeln die Verteilung der Finanzmittel an die SPNV-Aufgabenträger, die das Land nach dem Regionalisierungsgesetz erhält. Nach 7 Abs. 4 erhalten die Aufgabenträger zur Abdeckung von Verwaltungskosten einschließlich der Kosten für die Erstellung der Nahverkehrspläne jährlich 1 je Einwohner, mindestens jedoch Nach 7 Abs. 5 erhalten die Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV anteilig Finanzmittel, die das Land nach dem RegG erhält. Diese Anteile werden zu zwei Dritteln nach der Einwohnerzahl und zu einem Drittel nach dem Flächenanteil berechnet. Die Mittel sind gemäß 7 Abs. 7 zu verwenden 1. für Investitionen in die Verbesserung des ÖPNV einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen, 2. zur Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger, 3. zur Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten, 4. zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im ÖPNV, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat, 5. zur Förderung der Vermarktung und zur Verbesserung der Fahrgastinformation, 6. zur Durchführung von Verkehrserhebungen. Nach 7 Abs. 8 NNVG gewährt das Land nach Maßgabe von Richtlinien des Fachministeriums auf Grundlage der Nahverkehrspläne. Zuwendungen für Investitionen aus den Investitionshilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Entflechtungsgesetz und Zuwendungen, insbesondere zur Investitionsförderung, aus den Finanzmitteln, die das Land nach dem RegG erhält, soweit diese nicht nach Abs. 5 verteilt werden. Außerdem stehen zur Verfügung:

13 VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 13 Zuwendungen für Investitionen aus den Mitteln nach 3 Absatz 1 des Entflechtungsgesetzes und Zuwendungen, insbesondere zur Investitionsförderung, aus den Finanzmitteln, die das Land nach dem RegG erhält. Nach Abs. 9 haben die Aufgabenträger dem Land die zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel nachzuweisen. Nach dem geänderten Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) erhalten die Aufgabenträger ab zusätzlich Mittel: Nach 7a NNVG bekommen die Aufgabenträger Mittel in derselben Höhe, wie sie aufgrund der bis dahin geltenden Regelungen des 45a PBefG für das Jahr 2015 für alle Verkehrsunternehmen zusammen, die im jeweiligen Aufgabenträgergebiet Leistung erbracht haben, ermittelt sind. Die Mittel nach 7a NNVG dienen einerseits dem allgemeinen Kostenausgleich für Rabattierungen für Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr, dürfen andererseits aber auch für die Finanzierung weiterer ÖPNV-Ziele nach dem NNVG verwandt werden. Die Aufgabenträger sind zur Gewährleistung einer Rabattierung von Fahrkarten des Ausbildungsverkehrs in Höhe von mindestens 25 % verpflichtet. Darüber hinaus ist im 7b NNVG festgelegt, dass die Aufgabenträger eine zusätzliche Unterstützung für die Weiterentwicklung des ÖPNV erhalten, die nach Einwohnerzahl, Fläche und Demografiefaktor bemessen ist. Diese Mittel dienen der qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des ÖPNV und insbesondere der Angebotsentwicklung flexibler Bedienformen. Auch hier sind weitgehend die im NNVG festgelegten Verwendungszwecke einzuhalten. Über die Mittelverwendung ist jährlich zu berichten und spätestens nach 3 Jahren ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Alle zwei Jahre haben die Aufgabenträger einen Qualitätsbericht über die erreichten Verbesserungen vorzulegen, bis Ende 2021 erfolgt eine Evaluierung der Neuregelung, bei der auch das Erfordernis einer Dynamisierung der Landesmittel geprüft wird Finanzmittel nach dem Entflechtungsgesetz Den Ländern stehen jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt zu, weil Finanzbeihilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG) abgeschafft wurden und dadurch die Finanzierungsanteile des Bundes weggefallen sind. Nach dem geltenden Entflechtungsgesetz erhält Niedersachsen 9,248 % von dem jährlichen Gesamtbetrag von 1.335,5 Mio. EUR. Damit stehen den Gemeinden in Niedersachsen jährlich 123,5 Mio. EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Entflechtungsgesetzes ist Sache der Länder, die für die Bereiche Straßenbau und ÖPNV Länderprogramme aufstellen. In Niedersachsen ist vorgesehen, die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz jeweils zur Hälfte dem kommunalen Straßenbau und dem ÖPNV zukommen zu lassen Finanzmittel und Ausgaben für den ÖPNV im Landkreis Stade Für die Finanzierung im Bereich des ÖPNV standen bzw. stehen dem Landkreis im Zeitraum von 2016 bis 2019 folgende Finanzmittel zur Verfügung: NNVG 7 (4) * * NNVG 7 (5) * NNVG 7a NNVG 7b Gesamt * * [*] Schätzung Tabelle 3: Finanzmittel für den ÖPNV im Landkreis Stade ; Quelle: Landkreis Stade

14 14 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Der Landkreis hat die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in erster Linie für folgende Maßnahmen und Aufgaben verwendet: HVV-Tarif: Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen für die durch die Einführung des HVV-Tarifs entstandenen Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste. HVV-GmbH: Deckung der Aufwendungen im Verhältnis der Gesellschafteranteile. AST-Verkehr: Für das landkreisweite AST-System übernimmt der Landkreis Betriebskostenzuschüsse, Zahlungen für Marketing, Telefon und Verwaltung. Fahrgast-Information: Connect (Datengrundlage für elektronische Fahrplanauskünfte) - anteilige Finanzierung VNO: Deckung Aufwendungen für Personal- und Sachkosten. Der Landkreis wendet für den ÖPNV einschließlich Schülerbeförderung im ÖPNV folgende Beträge auf (Schülersammelzeitkarten, Kosten für FVO-Verkehre, Zuschüsse für Zusatzleistungen in der Schülerbeförderung): * 2018* 2019* Gesamt *Ansatz gem. Haushaltsplan Tabelle 4: Ausgaben für den ÖPNV einschließlich der Schülerbeförderung im ÖPNV; Quelle: Landkreis Stade 1.4 Umsetzung von Maßnahmen des Nahverkehrsplans Der Landkreis Stade hat die seit dem zur Verfügung stehenden, zusätzlichen Mittel nach 7b des NNVG im Wesentlichen für die Realisierung von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan eingesetzt. Durch Überplanung von wichtigen Regionallinien konnten wesentliche Zielsetzungen des Maßnahmenpakets des NVP realisiert werden. Hier handelt es sich insbesondere um Ausweitungen des Leistungsangebotes von Linien (Bedienungsqualität), deren Beschleunigung (Verbindungsqualität) und eine deutliche verbesserte Verknüpfung von Bussen und Bahnen an Bahnhofsstandorten. Die umgesetzten Maßnahmen haben bereits Einfluss auf den Bestand und auf die Bewertung ausgeübt (siehe Kap. 2 bzw. 3). Der Umsetzungsstand kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (vgl. NVP , Kap. 4.3 Maßnahmen, S. 121ff): Maßnahme NVP Verbesserung der Verbindungsqualität mit dem Ziel, ungenügende Qualitäten zumindest auf eine genügende Qualität zu heben Umsetzung eines Konzeptes zur Verbesserung des Stadtverkehrs Buxtehude Maßnahmen-Umsetzung (1) Verkehrsachse Harsefeld Stade: Linienweg der neu konzipierten Linie 2060 (Zeven -) Ahlerstedt Harsefeld Stade begradigt und dadurch beschleunigt (tlw. Verzicht auf Ortsdurch Ohrensen und Helmste). Für die Erschließung von Ohrensen und Helmste sorgt die neue Linie 2061 Harsefeld Ohrensen Helmste Stade. (2) Verkehrsachse Jork Steinkirchen Stade: Linienweg der neuen Linie 2050 (Cranz -) Jork Stade ohne Umweg- und Stichfahrten konzipiert und dadurch beschleunigt. Die nicht mehr von der Linie 2050 bedienten Orte bzw. Ortsteile (u.a. Twielenfleth) werden durch die neue Regionallinie mit Schwerpunkt Schülerbeförderung 2051 Jork - Stade bedient. Ein neues Grundkonzept wurde inkl. Sonntagsverkehre auf den beiden Hauptlinien 2101 ZOB Harburger Str. Bahnhof Kellerkuhle Torfweg und 2102 ZOB Bahnhofstr. Bahnhof Krankenhaus Ottensen im Jahr 2017 umgesetzt. Die Kosten für die Sonntagsverkehre werden vom Landkreis getragen, die übrigen Mehrleistungen von der Hansestadt Buxtehude.

15 VNO Grundlagen und Rahmenbedingungen 15 Maßnahme NVP Hansestadt Stade: Anbindung des Neubaugebietes Riensförde Verbesserung der Bedienungs- und Verbindungsqualität Freiburg Wischhafen Drochtersen Stade Verbesserung des Abend- und Wochenendverkehrs zwischen Jork und Stade / Verbesserungen der Verknüpfungen zwischen Bussen und Bahnen Verlängerung der Linie 2031 Buxtehude Jork bis Borstel sowie Taktverbesserungen bei Ausweitung des Bedienungszeitraumes (auch am Wochenende und in den Abendstunden). Verbesserungen der Verknüpfungen zwischen Bussen und Bahnen Leistungsausweitungen auf der Linie 2030 Steinkirchen - Buxtehude Jork Überprüfung der Verbindungen Jork Hamburg durch Optimierung der Verknüpfungen der Linien 2357 und 150 in Cranz und bessere Fahrplanabstimmung der Linie 257 und 2357 in Jork Ausweitung des Angebotes auf der Linie 2033 Steinkirchen Bf. Horneburg an schulfreien Tagen Maßnahmen-Umsetzung Das Ziel einer verbesserten Anbindung Riensfördes konnte durch 2 Maßnahmen erreicht werden: (1) Verlängerung der Stadtbuslinie 2001 Haddorf Bahnhof über Riensförde bis Hagen im Stundentakt. (2) Ergänzendes Angebot zwischen Hagen/Riensförde durch die beiden neu konzipierten Linien 2060 Zeven Stade und 2061 Wiemark - Harsefeld Stade und damit Verdichtung des Stundetaktes der 2001 auf einen 30 Min-Takt. (1) Begradigung der Linienführung der Regionallinie 2025 Freiburg - Stade, weitgehende Vertaktung (HVZ montags freitags teilweise 30-Min.-Takt), ansonsten 60 Min-Takt. Angebotsausweitungen sonnabends sowie sonn- und feiertags. (2) Ergänzendes Angebot durch Linie 2026 Itzwörden Freiburg Stade mit Schwerpunkt Schülerbeförderung. Zwischen Itzwören Balje Freiburg Einführung von Rufbus-Leistungen. (3) Neues (Ruf-)Busangebot zwischen Wischhafen Oederquart Freiburg inkl. Leistungsangebote durch Linie 2078 sonnabends und sonn-/feiertags. Die Linie 2050 (Cranz -) Jork Steinkirchen Stade erhielt einen festgelegten, direkten Linienweg. Damit konnten sowohl in Stade die Verknüpfung zwischen Bus und Bahn verbessert werden als auch in Jork zwischen Bus und Bus (Linien 2050 und 2040 Borstel Jork - Buxtehude). Außerdem wurde das Angebot vertaktet und am Wochenende ausgeweitet. Die Regionallinie 2051 Jork Steinkirchen Twielenfleth Stade bedient abseits des Hauptweges der 2050 Orte und Siedlungsbereiche und übernimmt sonnabends sowie sonn- und feiertags Leistungen zwischen Stade und Twielenfleth (Ehrenmal/Freibad). Die neue Linie 2040 (alt 2031) Buxtehude Jork Borstel Kohlenhusen erfüllt die im NVP fixierten Zielsetzungen: Neben der Linienverlängerung wurde auch eine weitgehende Vertaktung, eine Ausweitung des Angebotes bis 20 Uhr sowie eine erhebliche Leistungsausweitung sonnabends umgesetzt. Der Fahrplan der 2040 wurde dabei so ausgelegt, dass in Buxtehude gute Übergänge zum RE5 in bzw. aus Richtung Hamburg bestehen. Hier lag der Schwerpunkt der Leistungsverbesserung insbesondere auf eine Angleichung des Angebotes von Schul- und Ferientagen. Durch eine andere Verteilung der Fahrten wurde eine Verstetigung des Angebotes erreicht. Die Verknüpfung an der Haltestelle Cranz, Estebogen zwischen der Linie 2050 (ehemals 2357) und 150 wurde durch die neue Fahrplanstruktur der 2050 verändert. Eine verbesserte Fahrplanabstimmung zwischen den Linien 257 und 2050 konnte teilweise erreicht werden. Zwangspunkte auf beiden Linien (bei der Linie 2050 u.a. der Bahnanschluss in Stade) verhindern aber eine weitergehende Entzerrung des Angebotes der beiden Linien. Das Angebot der neu konzipierten Linie 2053 Steinkirchen Bf. Horneburg ist nicht nur durch Fahrten an schulfreien Tagen erweitert worden, sondern auch durch zusätzliche Fahrten in der Zeit zwischen 16 und 19 Uhr inkl. Verknüpfung mit dem RE5/der S3 in/aus Richtung Hamburg. Damit stellt die neue Linie 2053 auch ein attraktives Angebot für Pendler/innen dar.

16 16 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme NVP Verbesserungen der Verknüpfungen zwischen Bussen und Bahnen durch Fahrplanabstimmungen zwischen Bussen und Bahnen Bedienung des S-Bahnhofes Agathenburg durch Verlängerung der Stadtbuslinie 2007 Wiepenkathen Bf. Stade - Ottenbeck bis zum Bf. Agathenburg Sicherstellung des derzeitigen AST- Angebotes Maßnahmen-Umsetzung (Fortsetzung) Bei allen umgesetzten Neukonzeptionen ist eine möglichst weitreichende Verknüpfung zwischen ÖPNV und SPNV erzielt worden. Die Übersicht: (1) Linie 2007 Stade, Wiepenkathen Bf. Stade - Bf. Agathenburg (2) Linien 2025/2026 Freiburg Wischhafen Drochtersen Stade (3) Linie 2027 Gräpel Himmelpforten Stade (zusätzliche Fahrten über Bf. Himmelpforten) (4) Linie 2040 Kohlenhusen Borstel Jork Estebrügge Buxtehude (5) Linie 2050 (Cranz- ) Jork Steinkirchen Stade (6) Linie 2060 (Zeven- ) Ahlerstedt Harsefeld Stade Die Realisierung dieser Maßnahme erfolgte bereits im September Mit der Aufstockung der Haushaltsmittel auf 120 T /a konnte das AST-Angebot im bestehenden Leistungsumfang sichergestellt werden Weitergehender Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen im Linienverkehr Die Information der Fahrgäste über das ÖPNV-/SPNV-Angebot ist für die Nutzung von großer Bedeutung. Entsprechend möchte der Landkreis folgende Ziele erreichen: a) Weiterbetrieb/Förderung der Datengrundlage Connect b) HVV-Fahrplanbuch: Weiterführung der regionalisierten Ausgabe c) Fahrgastinformation an Haltestellen d) Aktuelle Fahrplanauskünfte > Echtzeitauskunft e) Fortführung von Marketing- Maßnahmen im Rahmen der durchgeführten Werbeaktionen des HVV Sicherstellung der Fahrgast-Beteiligung an ÖPNV-Belangen durch Fortführung der Arbeit des Fahrgastbeirates Tabelle 5: Umsetzungsstand von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan Bei Neubeschaffungen ordern die Unternehmen im Landkreis Stade fast ausnahmslos Niederflur- oder Low-Entry-Fahrzeuge. Die Zahl der barrierefreien Fahrzeuge hat sich seit 2014 im Landkreis dadurch deutlich erhöht. Das Maßnahmenpaket konnte weitgehend umgesetzt werden. Für aktuelle Fahrplanauskünfte (Echtzeitinformation) werden im Landkreis Stade die technischen Voraussetzungen bei den Unternehmen (rechnergestütztes Betriebsleitsystem / RBL) im Jahr 2018 geschaffen. Die Aufstellung von dynamischen Fahrgastinformationssystemen ist vorgesehen. Die Arbeit des Fahrgastbeirats unter Betreuung von VNO und VNN wurde fortgesetzt und der Beirat soll auch künftig die Interessen der Fahrgäste gegenüber Landkreis und Verkehrsunternehmen vertreten.

17 VNO Bestandsdarstellung Bestandsdarstellung 2.1 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur Zentralörtliche Gliederung Im Landkreis Stade sind die Hansestädte Buxtehude und Stade nach dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) als Mittelzentren bestimmt. Die zentralörtliche Aufgabe eines Grundzentrums nehmen nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) die Gemeinden Ahlerstedt, Apensen, Drochtersen, Fredenbeck, Freiburg, Harsefeld, Himmelpforten, Horneburg, Jork, Steinkirchen / Grünendeich, Oldendorf und Wischhafen wahr. Für die Samtgemeinde Nordkehdingen nehmen das Mittelzentrum Hemmoor sowie das Grundzentrum Cadenberge im Landkreis Cuxhaven teilweise mittelzentrale bzw. grundzentrale Aufgaben wahr. Als Oberzentrum hat Hamburg für den Landkreis Stade eine herausragende Stellung. Die Hansestadt Lüneburg ist das nächstgelegene Oberzentrum in Niedersachsen Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Stade Die Einwohnerzahl des Landkreises Stade beträgt (Stand: ). Die Bevölkerungsdichte liegt bei 159,3 EW/km². Der Vergleichswert für das Land Niedersachsen beträgt 159,4 EW/km². Die Einwohnerzahlen und deren Entwicklung: Einwohnerzahlen Veränd. Gem./ SG / Stadt /16 Apensen ,8% Buxtehude ,5% Drochtersen ,0% Fredenbeck ,6% Harsefeld ,4% Horneburg ,8% Jork ,9% Lühe ,0% Nordkehdingen ,3% Oldendorf Himmelpforten Oldendorf-Himmelpf ,3% Stade ,1% Gesamt Landkreis: ,7% Tabelle 6: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Stade [Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen LSN-] Kommune Fläche (km²) Einwohner Bev.- Dichte [EW/km²] Landkreis Stade 1.266, ,3 Apensen 74, ,5 Buxtehude 76, ,4 Drochtersen 126, ,0 Fredenbeck 144, ,7 Harsefeld 165, ,8 Horneburg 59, ,6 Jork 62, ,9 Lühe 57, ,5 Nordkehdingen 193, ,9 Oldendorf-Himmelpf. 196, ,1 Stade 110, ,9 Tabelle 7: Bevölkerungsdichte Land Niedersachsen / Lk Stade / Kommunen im Landkreis [Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen LSN-]

18 18 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO 2.2 Schüler und Schulen Schülerbeförderung Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bestimmt in 114 Abs. 1, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen gem. 64 Abs. 3 teilnehmen sowie die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Dies gilt für die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen, die 11. und 12. Schuljahrgänge der Förderschulen mit Förderschwerpunkt für geistige Entwicklung, die Berufseinstiegsschule, die ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I Realschulabschluss besuchen. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise. Die finanzielle Verantwortung und Ausgestaltung liegt somit beim Landkreis Stade. Die Mindestentfernung hinsichtlich des Anspruchs auf Beförderung zur Schule bzw. auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, die zu benutzenden Verkehrsmittel und das Verfahren zur Fahrtkostenerstattung hat der Landkreis in der Schülerbeförderungssatzung geregelt Schulstandorte und Schülerzahlen Für den Landkreis Stade haben die Schulstandorte, die Schulformen, die Schülerzahlen und deren weitere Entwicklung eine besondere Bedeutung, da ein wesentlicher Teil des straßengebundenen ÖPNV durch eine Integration der Schülerverkehre in den Linienverkehr ermöglicht und finanziert wird. Bezüglich der Schulstandorte ist festzustellen, dass der Landkreis ein flächendeckendes Angebot von Schulen aufweist. Alle Gemeinden, Samtgemeinden und die Hansestädte verfügen über eine oder mehrere Grundschulen sowie eine Oberschule bzw. Haupt-/Realschule oder eine Integrierte bzw. Kooperative Gesamtschule (Buxtehude, Stade, Drochtersen). Gymnasiale Standorte sind Buxtehude, Harsefeld und Stade. Die Kooperative Gesamtschule (KGS) in Drochtersen weist einen gymnasialen Zweig auf. In Apensen und Stade sind darüber hinaus auch Freie Waldorfschulen beheimatet. Förderschulen sind in Buxtehude, Harsefeld und Stade vorhanden. Standorte von Berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen sind Buxtehude und Stade. Im Schuljahr 2017/2018 besuchen Schüler/innen die allgemein bildenden und rund Schüler/innen die berufsbildenden Schulen im Landkreis. Von den genannten Schüler/innen haben rd die Anspruchsberechtigung auf Erstattung der Kosten für eine Schülersammelzeitkarte. Darüber hinaus nutzt eine nicht bekannte Zahl von Schülern und Schülerinnen, für die keine Beförderungspflicht besteht, den ÖPNV auf eigene Kosten. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2013/14 lag die Schülerzahl bei Schüler/innen, von denen rd anspruchsberechtigt waren. Die Zahl der Fahrschüler/innen, für die der Landkreis die Fahrtkosten übernimmt, weist seit dem Schuljahr 2013/2014 eine abnehmende Tendenz auf. Festzustellen ist, dass auf der einen Seite sinken die Schülerzahlen, was sich bislang aber beim Landkreis durch höhere HVV-Tarife nicht in einer Senkung der Kosten niedergeschlagen hat. Dennoch wird ein weiterer Rückgang der Fahrschülerzahlen tendenziell dazu führen, dass der Landkreis weniger Mittel für den Kauf von Schülerzeitkarten aufwenden muss. Auf der anderen Seite ist der Rückgang der Fahrschülerzahlen nicht mit einem Rückgang des Aufwandes bei den Verkehrsunternehmen gekoppelt. Da die Schülerbeförderung für die Verkehrsunternehmen jedoch eine wesentliche Säule der Finanzierung des ÖPNV ist, stellt diese Entwicklung für Unternehmen und Landkreis in den nächsten Jahren eine erhebliche Herausforderung im Hinblick auf die Finanzierung und Gestaltung des ÖPNV insgesamt dar..

19 VNO Bestandsdarstellung 19 Abb. 1: Schulstandorte im Landkreis Stade

20 20 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Schulstandorte, Schülerzahlen und Zahl der anspruchsberechtigten Fahrschüler/innen (Schuljahr 2017/2018) Anspruchsberechtigte Fahrschüler GS HS RS OBS IGS/ KGS GYM FWS FöS BBS Apensen 317 Wiegersen 62 Buxtehude Assel 25 Dornbusch 59 Drochtersen 496 Fredenbeck 415 Mulsum/Kutenholz 34 Ahlerstedt 341 Bargstedt 45 Harsefeld 660 Bliedersdf/Nottensdf? Dollern? Horneburg 140 Jork 319 Estebrügge 41 Guderhandviertel? Grünend./Steinkir. 148 Hollern-Twielenfl. 47 Balje? Freiburg 218 Wischhafen 33 Estorf 55 Hammah 66 Himmelpforten 310 Oldendorf 245 Stade Summe Tabelle 8: Schulstandorte, anspruchsberechtigte Fahrschüler/innen [Quelle: Landkreis Stade]

21 VNO Bestandsdarstellung Öffentliche Verkehrsangebote auf Schiene, Wasser und Straße Schienenverkehr Das vorhandene Schienennetz und die Lage der Bahnhöfe/Haltepunkte im Landkreis Stade: Abb. 2: Schienenverkehr im Landkreis Stade

22 22 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Die Betriebs- und Streckencharakteristika der einzelnen Strecken: Strecke Verkehrsart Ausbaustandard elektrifiziert KBS (S3) Pinneberg Hamburg Buxtehude Stade S-Bahn zweigleisig ja KBS 121 Hamburg Buxtehude Stade Cuxhaven SPNV / Güterverkehr zweigleisig (Himmelpf. Hechthausen eingleisig) ja (bis Stade) KBS 122 Buxtehude Harsefeld Bremervörde Br haven SPNV / Güterverkehr eingleisig nein Moorexpress Stade Fredenbeck Bremervörde Bremen touristischer Personenverkehr / Güterverkehr / Überführungsfahrten RE5-Züge eingleisig Stade Bützfleth Güterverkehr eingleisig nein Tabelle 9: Betriebs- und Streckencharakteristika der Schienenwege im Landkreis Stade Fährverbindungen im Landkreis Stade Die Hauptwasserstraße im Kreisgebiet ist die Elbe. Für den Landkreis Stade bedeutsamer, öffentlicher Fährverkehr wird über die Fährverbindungen Wischhafen Glückstadt (Autofähre) und Lühe Wedel- Schulau (Personenfähre) abgewickelt Straßengebundener ÖPNV (1) ÖPNV-Angebot in rechtlicher Differenzierung Der straßengebundene ÖPNV im Landkreis Stade wird nach folgenden Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) betrieben: a) Nach 42 PBefG ist unter Linienverkehr eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung zu verstehen, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Im Landkreis erfüllt der allgemeine Linienverkehr nach 42 PBefG Aufgaben bei der lokalen, regionalen und auch überregionalen Erschließung des Landkreises. Es werden Fahrten im Berufs-, Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr durchgeführt. Geprägt wird das Angebot im Landkreis allerdings von der Ausbildungs- und Schülerbeförderung. Nach 42 PBefG werden auch die im Landkreis verkehrenden Bürgerbusse genehmigt (Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg und Osteland). b) Im 43 PBefG Sonderformen des Linienverkehrs heißt es: Als Linienverkehr gilt, unabhängig davon, wer den Ablauf der Fahrten bestimmt, auch der Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von 1. Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr, 43 [1]); 2. Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten, 43 [2]); 3. Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten, 43 [3]); 4. Theaterbesuchern ( 43 [4]) dient. Die Regelmäßigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Ablauf der Fahrten wechselnden Bedürfnissen der Beteiligten angepasst wird. Nach 43 PBefG werden im Landkreis Stade Berufsverkehre, Schülerbeförderung und Theaterverkehre (worunter auch Diskolinien und Bäderbusse fallen) durchgeführt. Sonderlinienverkehre können für Dritte geöffnet sein. nein

23 VNO Bestandsdarstellung 23 c) Die Schülerbeförderung wird nach den Vorschriften des PBefG in unterschiedlichen Formen durchgeführt: Im Rahmen des öffentlichen Linienverkehrs nach 42, als Sonderform des Linienverkehrs nach 43 (2) und als freigestellter Verkehr nach Freistellungsverordnung (FVO). Die Ermächtigung für die Freistellung nach 57 Abs. 1 Nr. 8 PBefG setzt dabei voraus, dass nur die im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht besonders ins Gewicht fallenden Beförderungsfälle freigestellt werden können. Die Träger der Kosten für die Schülerbeförderung bestimmen Umfang und Fahrplan der Schülerfahrten und vergüten sie aufgrund der vorgegebenen Leistung. Im Landkreis Stade werden mit Bussen nur noch 3 FVO-Linien betrieben. Diese sind nicht für Dritte geöffnet. Der Landkreis Stade als Träger der Schülerbeförderung hat in den Beförderungsverträgen für Verkehre nach Freistellungverordnung festgelegt, dass nur Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen, die als Taxi, Mietwagen oder ausdrücklich für die Freistellung gemäß 13, Abs. 2 Nr. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zugelassen worden sind. Es werden im Rahmen der Freistellung neben ausdrücklich für die Freistellung zugelassenen Fahrzeugen zu einem Großteil Taxen oder Mietwagen eingesetzt. Die Beförderung nach Freistellungsverordnung mit Taxen/Mietwagen hat in den letzten Jahren an Umfang erheblich zugenommen. d) AST-Verkehre: Als Ergänzung des Linienverkehrs existiert im Landkreis Stade ein landkreisweites, nachfrageorientiertes Angebot. Diese Verkehre sind nach 49 (Mietwagen) in Verbindung mit 2 Abs. 6 PBefG genehmigt. (2) Verkehrsunternehmen Der allgemein zugängliche ÖPNV im Landkreis Stade wird von folgenden Unternehmen betrieben: Verkehrsunternehmen Unternehmenssitz Betriebssitz Zahl der im Lk eingesetzten Fahrzeuge (ohne Subunternehmen) Dammann - Reisen Buxtehude Buxtehude 1 Eisenbahn und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) Zeven Zeven 2 KVG Stade GmbH & Co. KG (KVG) Stade Stade / Buxtehude 110 Reese Reisen GmbH Harsefeld Harsefeld 15 Tabelle 10: Verkehrsunternehmen und Zahl der eingesetzten Fahrzeuge im Lk Stade (Quelle: VNN)

24 24 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (3) Fahrzeuge Gesamtzahl der im Landkreis eingesetzten Fahrzeuge Linienunternehmen 128 Subunternehmen [ohne Bürgerbusse] 19 Durchschnittsalter der Fahrzeuge (ca.) Fahrzeugart Hochflur-Fahrzeuge (Anzahl) 8,4 Jahre Niederflur-/Low- Entry-Fahrzeuge (Anzahl) Kleinbus 8 2 Midibus 2 0 Solobus m-Bus 11 1 Gelenkbus 0 16 Im Gelegenheitsverkehr eingesetzt 8 In der Schülerbeförderung nach Freistellungsverordnung eingesetzt 3 Fahrzeug-Ausstattung (Anzahl der Fahrzeuge) Mehrzweckflächen (Stellfläche für Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle, Gepäck) Fahrzeuge mit Mehrzweckfläche 129 Fahrzeuge ohne Mehrzweckfläche 18 Zielschilder Fahrzeuge mit Matrix-/LED-Anzeige 138 Fahrzeuge mit Rollband 0 Fahrzeuge mit Steckschildern 9 Einstiegshilfen bei Niederflur-Fahrzeugen Fahrzeuge mit Absenkvorrichtung (Kneeling) 103 Fahrzeuge mit elektrisch ausfahrbarer Rampe 0 Fahrzeuge mit manuell ausklappbarer Rampe 96 Fahrzeuge mit Lift 0 Tabelle 11: Fahrzeugmerkmale der im Landkreis Stade eingesetzten Fahrzeuge

25 VNO Bestandsdarstellung 25 (4) Darstellung des allgemeinen Linienverkehrs im Landkreis Stade Die einzelnen Linien weisen im Landkreis unterschiedliche Merkmale auf und haben daher für das Verkehrsangebot auch eine unterschiedliche Bedeutung. Es werden folgende Linienkategorien definiert: Regionallinie / Regionallinie mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung Regionallinien verbinden auf möglichst direktem Weg Grund-, Mittel- und Oberzentren miteinander. Das Fahrplanangebot erfüllt die Bedürfnisse des Berufs-, Schüler-, Einkaufs- und des Versorgungsverkehrs. Regionallinien weisen auch Leistungsangebote an schulfreien Tagen und im Regelfall auch sonnabends auf und an Bahnhofsstandorten ist die Verknüpfung mit dem SPNV Grundsatz. Zur besseren Fahrplanübersichtlichkeit wurden im Zuge von Überplanungen dort, wo Regionallinien auch Leistungen in der Schülerbeförderung übernehmen und dies unterschiedliche Linienwege erfordert, neben der direkt in die Zentren verkehrenden Regionallinie jeweils eine weitere Regionallinie mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung eingerichtet (Beispiele: Linien 2025/2026, 2050/2051). Lokaler Linienverkehr (einschließlich Bürgerbusse) Lokaler Linienverkehr findet im Regelfall nur innerhalb einer Stadt oder Gemeinde statt. Im Lk Stade gibt es solche Verkehre in den Hansestädten Buxtehude und Stade. Zu den lokalen Linienverkehren zählen auch die Bürgerbusse in Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg sowie der Bürgerbus Ostetal (SG Oldendorf-Himmelpforten) Diese Verkehre beruhen auf gemeindliche Initiativen und erfüllen Verkehrsbedürfnisse innerhalb einer Samtgemeinde. Schulbezogener Linienverkehr Der schulbezogene Linienverkehr ist zwar grundsätzlich auch für jedermann zugänglich, aber in Linienkonzeption, Fahrplangestaltung und Betriebszeiten eng an den Bedürfnissen der Hauptnutzergruppe (Schüler/Schülerinnen) orientiert. Klassisches Merkmal ist die Bedienung nur an Schultagen. Lokale und schulbezogene Verkehre können Zu- und Abbringer-Leistungen zu den/von den Regionallinien übernehmen. Berufsbezogener Linienverkehr Der berufsbezogene Linienverkehr ist zwar weitgehend auch für jedermann zugänglich, aber in Linienkonzeption, Fahrplangestaltung und Betriebszeiten eng an die Bedürfnisse der Hauptnutzergruppe (Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens) orientiert. Freizeitbezogener Linienverkehr Seit 2009 verkehrt der Elbe-Radwanderbus im Zeitraum von April bis Oktober sonnabends sowie sonn- und feiertags im Landkreis. Neben den touristischen Aspekten, die beim ERWB im Vordergrund stehen, nimmt das Fahrplanangebot im Bedienungsbereich auch ergänzende Aufgaben für den ÖPNV wahr. Die Finanzierung wird vom Landkreis (aus Mitteln für den Tourismus) und den beteiligten Kommunen anteilig sichergestellt. In diesen Bereich fallen auch Discoverkehre, die im Landkreis Stade einen eigenständigen Tarif aufweisen. Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung (FVO) Diese Verkehre sind nicht an die Haltestellen der öffentlichen Linien gebunden und erfüllen folgende Aufgaben: Ein Teil dieser bedarfsorientierten Verkehrsart ergänzt vorhandene Linien zu Zeiten, in denen diese kein ausreichendes Angebot vorhalten. Dies sind beispielsweise Fahrten zur 2. oder nach der 4., 6. oder 7. Schulstunde, Rückfahrten von Arbeitsgemeinschaften und Zubringerfahrten zu öffentlichen Linien. Weiterhin decken Freistellungsverkehre die Schülerbeförderung aus einzelnen Orten zu Grundschulen, Förderschulen aber auch zu Schulen des Sek. I-Bereiches ab.

26 26 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (5) Teilnetze im Landkreis Stade Für das Gebiet des Landkreises Stade sind sieben Teilnetze mit weitgehend harmonisierten Genehmigungslaufzeiten festgeschrieben. Lediglich das TN 5 weist derzeit unterschiedliche Laufzeiten der Genehmigungen auf. Hier hat der Landkreis Stade das Ziel, die Genehmigungslaufzeiten auch in diesem Teilnetz wieder auf die derzeit längst laufende Genehmigung auszurichten (siehe Maßnahmenkatalog). Teilnetz Verkehrsraum Regionallinien 1 Stadtverkehr Stade 2 Stadtverkehr Buxtehude 3 Buxtehude Apensen 2035, Stade Lühe Jork Buxtehude / Horneburg Lühe 257, 2030, 2040, 2050 / Stade Fredenbeck Harsefeld Horneburg 2060, 2331, Stade Himmelpforten Oldendorf 2027, Stade Drochtersen Nordkehdingen 2025 / 2026 Tabelle 12: Teilnetze, Verkehrsachsen und Regionallinien

27 VNO Bestandsdarstellung 27 Zuordnung der Linien zu Teilnetzen (Übersicht) Linie Linienführung TN Linie Linienführung TN 257 Jork Königreich Neugraben Wiegersen Revenahe Otterndorf Stade, AOS Lk Cux 2081 Sauensiek Wiegersen Hagen Stade, Bahnhof Haddorf Drochtersen Freiburg Stade, Bahnhof Schwedenviertel Heinbockel Oldendf. Himmelpforten Stade, Pferdemarkt Pommernstraße Neuland Engelschoff Himmelpforten Stade, Pferdemarkt Klein Thun Gräpel Oldendorf - Himmelpforten Stade, Wiepenkathen Agathenburg Oldendorf Himmelpforten Stade, Bahnhof Mittelnkirchener Straße Kranenburg Oldendorf Stade, Bahnhof Glückstädter Str Buxtehude, ZOB Kellerkuhle - Torfweg Stadersand Bockhorster Weg Buxtehude, ZOB Heideweg Burweg Haddorf Stade Buxtehude, ZOB Hedendorf Stade, Bhf Wiepenkath. Stade, Bhf Buxtehude, Bf. Süd - Ketzendorf Balje Freiburg Stade Lühe Harsef Buxteh. ZOB Torfweg Krkhs. - ZOB Stade Freiburg Buxtehude, Abzw. Rübke SZ Berl. Str Stade Freiburg Itzwörden Hedendorf Berliner Str. (Schulzentrum) Stade Himmelpf. Oldendorf Gräpel Eilendorf Immenbeck Torfweg Stade Düdenbüttel Bremervörde Altendorfer Moor Wischhafen Buxtehude Jork Steinkirchen Hüll / Engelschoff Heinbockel 2035 Buxtehude Beckdorf - Ahlerstedt Stade Harsefeld Himmelpf. Bevern Ohne TN Buxtehude Apensen Kl. Wohnste Freiburg Wischh. Drocht. Bevern Zuordnung 2037 Wolfsbruchermoor - Stade Buxtehude Jork Horneburg 2038 Buxtehude Moisburg Hollenstedt 2 Fredenbeck Bevern 2040 Buxtehude Jork Kohlenhusen Hedendorf Nottensdorf Horneburg Gehrden Jork Gr. Aspe Kutenholz Fredenbeck Borstel Ladekop Bremervörde Fredenbeck Stade Moorende Hove Estebrügge Harsefeld Bargstedt Harsefeld Stade Steinkirchen Jork Cranz Harsefeld Kutenholz Stade Stade Twielenfleth Steinkirchen Jork Harsefeld Fredenbeck Stade Twielenfleth Grünendeich Steinkirchen Bliedersdorf Horneburg Harsefeld Horneburg Steinkirchen Wedel Fredenbeck - Horneburg Bassenfleth Hollern Helmste Deinste Fredenbeck Balje - Freiburg Wischhafen - Hemmoor Sauensiek Griemshorst Harsefeld Stade Harsefeld Ahlerstedt Zeven Harsefeld Apensen Buxtehude Stade Harsefeld Ahlerst. Wangersen Hemmoor Himmelpf. Stade Finken Großenwörden Himmelpforten Zeven Harsefeld Finkenwerder Bis 2066 Wangersen Ahlerstedt Drochtersen Bützfl. Finkenwerder Beckdorf Goldbeck Nindorf - Apensen Mulsum Hornebg. Jork Finkenwerd. ohne 2068 Groß Sterneberg Himmelpforten Wedel Fredenbeck Finkenwerder TN Mittelsdorf Hammah Schwinge Grünendeich Finkenwerd. Zuordnung Groß Sterrneberg Hammah Sittensen Buxtehude Finkenwerder Ab 2072 Aschhorn - Hüll Drochtersen Gräpel Stade Finkenwerder Krautsand Drochtersen Harsefeld Bliederdf. Finkenwerder Barnkrug Drochtersen Wiepenkathen Jork Finkenwerder TN Asselermoor Assel Ottensen Buxtehude Finkenwerder Wischhafen - Oederquart Freiburg Bremervörde Gräpel Oldendorf Lk ROW 2079 Oederquart Wischhafen 7 Tabelle 13: Zuordnung der Linien zu Teilnetzen

28 28 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb. 3: Teilnetz 1 Hansestadt Stade

29 VNO Bestandsdarstellung 29 Teilnetz 1 Hansestadt Stade VU KVG Linie Linienführung Li.-Lä. (km) 2001 Stade, Hagen Bahnhof - Pferdemarkt Hahle Haddorf 13, Stade, Bahnhof Pferdemarkt Schwedenviertel 10, Stade, Pferdemarkt - Bahnhof Pommernstraße 7, Stade, Pferdemarkt - Bahnhof Klein Thun 7, Stade, Wiepenkathen Stade, Ottenbeck Agathenburg 18, Mittelnkirchener Straße Bahnhof Wilhelm-Sietas-Str. 6, Stade, Bahnhof Glückstädter Straße 2, Stadersand Schölisch Hohenwedel 12,5 Gen.- Dauer PBefG Burweg Haddorf Stade, Vincent-Lübeck-Gymnasium 33,6 43 (2) 2021 Stade, Bahnhof Haddorf Wiepenkathen Stade, Bhf 28,1 42 Linien, die im Bereich des TN 1 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören TN Hemmoor Burweg Himmelpforten Düdenbüttel 39,5 KVG Stade Finkenwerder, Airbus (65,0) 7,0 Lk KVG 1824 Otterndorf Himmelpforten Düdenbüttel Stade, AOS (68,0) CU KVG 2022 Balje Freiburg Stade Grünendeich Jork - Harsefeld 86, KVG 2025 Freiburg Drochtersen Bützfleth Stade 34, KVG 2026 Itzwörden Balje Freiburg -. Drochtersen - Stade 62, KVG 2027 Gräpel Oldendorf Himmelpforten Stade 31, KVG KVG 2028 Bremervörde Hagenah Heinbockel Stade 2029 Zeven Ahlerstedt Harsefeld Hagen Stade 33,0 (50,0) 73,9 (86,0) KVG 2037 Wolfsbruchermoor Asselermoor - Stade 41, KVG 2050 Cranz Jork Steinkirchen Stade 31, KVG 2051 Jork - Steinkirchen Twielenfleth - Stade 27, KVG 2132 Stade Harsefeld Ahlerstedt Bargstedt Kutenholz Hammah Himmelpforten Oldendorf Bevern, Tatöff KVG 2133 Balje Freiburg Wischhafen Drochtersen Bützfleth Hemmoor Lamstedt Bevern, Tatöff 53,3 (65,7) 49,7 (90,0) (4) (4) Reese 2331 Harsefeld Kutenholz Mulsum - Schwinge Stade 40, Reese 2332 Harsefeld Bargstedt Fredenbeck Schwinge Stade 35, KVG KVG 2708 KVG KVG 2704 Drochtersen Bützfleth Lühe Finkenwerder Schwinge Stade Grünendeich Steinkirchen Wisch Borstel Finkenwerder, Airbus 2712 Gräpel Heinbockel Haddorf Stade Finkenwerder 2718 Wiepenkathen Stade Dollern Jork Finkenwerder * bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade Tabelle 14: Teilnetz 1 Hansestadt Stade 37,4 (47,6) 37,9 (48,1) 49,1 (59,2) 34,2 (44,2) * * * *

30 30 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb. 4: Teilnetz 2 Hansestadt Buxtehude

31 VNO Bestandsdarstellung 31 Teilnetz 2 Hansestadt Buxtehude VU Linie Linienführung 2038 Buxtehude Eilendorf Moisburg Eversen - Hollenstedt Li.-Lä. (km) 11,4 (20,1) 2101 Buxtehude, ZOB Kellerkuhle Torfweg 9, Buxtehude, ZOB Krankenhaus - Heideweg 6,29 Gen.- Dauer PBefG KVG 2103* Buxtehude, ZOB Neukloster Hedendorf 7, Buxtehude, Bf. Süd Ovelgönne Ketzendorf 10, Buxtehude, ZOB Torfweg Krankenhaus - ZOB 12, Buxtehude, Abzw. Rübke Berliner Straße (Schulzentr.) 9, Hedendorf Berliner Straße (Schulzentrum) 7, Eilendorf Immenbeck Pippensen Schulen Buxteh. 23, Linien, die im Bereich des TN 2 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören KVG 2030 Steinkirchen Lühe Jork Dammhausen Buxtehude 52, KVG 2035 Ahlerstedt Sauensiek Beckdorf Nindorf Buxtehude 54, KVG 2040 Kohlenhusen Borstel - Jork Estebrügge Buxtehude 16, KVG 2134 Dam mann Buxtehude Jork Mittelnkirchen Horneburg Fredenbeck Bevern, Tatöff 46,7 (53,0) (4) 2286 Horneburg Bliedersdorf Nottensdorf Hedendorf 13, EVB 2405 Harsefeld Apensen Ottensen Buxtehude 24, TN KVG 2703 Zeven Harsefeld Hedendorf Neukloster Finkenwerder, Airbus 40,6 (65,6) ** KVG 2707 Wedel Fredenbeck Neukloster Buxtehude Finkenwerder, Airbus 55,9 (66,2) ** KVG 2711 Sittensen Sauensiek Buxtehude Finkenwerder, Airbus 27,7 (50,0) ** KVG 2719 Ottensen Buxtehude Königreich Hove Finkenwerder, Airbus 18,5 (28,7) ** Durch organisatorische/genehmigungsrechtliche Veränderungen im TN5 könnten sich auch Veränderungen bei der Linie 2103 * Buxtehude, ZOB Hedendorf ergeben (siehe im Kap. 4.3, Maßnahme IIa) ** bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade Tabelle 15: Teilnetz 2 Hansestadt Buxtehude

32 32 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb.5: Teilnetz 3 Buxtehude Apensen

33 VNO Bestandsdarstellung 33 Teilnetz 3 Buxtehude Apensen VU KVG Linie Linienführung Li.-Lä. (km) 2035 Ahlerstedt Sauensiek Beckdorf Nindorf Buxtehude 37, Kl. Wohnste Sauensiek Beckdorf Apensen Buxteh. 26,62 (31,58) Gen.- Dauer PBefG 2067 Beckdorf Goldbeck Nindorf Apensen 24,10 43 (2) Wiegersen Revenahe 5,70 43 (2) 2081 Sauensiek, Bockhorst Sauensiek Wiegersen 9,97 43 (2) EVB 2405 Harsefeld Apensen Buxtehude 21, Linien, die im Bereich des TN 3 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören TN KVG 2711 Sittensen Sauensiek Buxtehude Finkenw., Airbus 27,7 (50,0) * EVB 2401 Sauensiek Wiegersen Griemshorst Harsefeld 18, * bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade Tabelle 16: Teilnetz 3 Buxtehude Apensen

34 34 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb. 6: Teilnetz 4 Buxtehude Jork Lühe Stade / Horneburg Lühe

35 VNO Bestandsdarstellung 35 Teilnetz 4 Buxtehude Jork Lühe Stade / Horneburg Lühe VU Linie Linienführung 257 Jork / Cranz Hamburg-Neugraben Li.-Lä. (km) 7,1 (21,2) Gen.- Dauer PBefG 2030 Steinkirchen Lühe Jork Dammhausen Buxtehude 20, Kohlenhusen Borstel - Jork Estebrügge Buxtehude 15, Gehrden Ladekop Lühe Borstel Jork 22,15 43 (2) 42 KVG Borstel Kohlenhusen Hinterbrack Königreich ,35 43 (2) Estebrügge Jork Ladekop Moorende Hove Königreich Estebrügge 18,86 43 (2) 2050 Stade Steinkirchen Jork Cranz 31, Stade Twielenfleth Steinkirchen Jork 27, Twielenfleth Grünendeich - Steinkirchen 20,30 43 (2) 2053 Horneburg Mittelnkirchen Steinkirchen 13, Bassenfleth Wöhrden Melau - Hollern 20,42 43 (2) Linien, die im Bereich des TN 4 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören TN KVG 2134 Dammann Buxtehude Jork Mittelnkirchen Horneburg Fredenbeck Bevern, Tatöff 46,7 (53,0) (4) 2286 Horneburg Bliedersdorf Nottensdorf Hedendorf 13, Reese 2333 Bliedersdorf Horneburg Issendorf Harsefeld 15, KVG 2707 Wedel Fredenbeck Neukloster Buxtehude Finkenwerder, Airbus 55,9 (66,2) * KVG 2708 KVG KVG 2718 KVG 2719 Schwinge Stade Hollern Grünendeich Steinkirchen Wisch Borstel Finkenwerder, Airbus 2713 Harsefeld Horneburg Finkenwerder, Airbus Wiepenkathen Stade Agathenburg Dollern Mittelnkirchen Jork Finkenwerder, Airbus Ottensen Buxtehude Königreich Hove Finkenwerder, Airbus * bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade Tabelle 17: Teilnetz 4 Buxtehude Jork Lühe Stade / Horneburg Lühe 37,9 (48,1) 29,1 (39,2) 34,2 (44,4) 18,5 (28,7) * * * *

36 36 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb. 7: Teilnetz 5 Stade Fredenbeck Harsefeld Horneburg

37 VNO Bestandsdarstellung 37 Teilnetz 5 Stade Fredenbeck Harsefeld Horneburg VU KVG Dammann Linie Linienführung Li.-Lä. (km) Gen.- Dauer PBefG 2060 Zeven Ahlerstedt Harsefeld Hagen Stade 45,4 (39,3) Wangersen Ahlerstedt Harsefeld Helmste - Stade 42, Wangersen Ahlerstedt 41, Bliedersdorf Horneburg Nottensdorf Hedendorf 15, Reese 2310 Groß Aspe Kutenholz Mulsum Fredenbeck 35, EVB (Reese) 2322 Bremervörde Fredenbeck - Stade 41,80 (36,3) 2330 Harsefeld Kakerbeck Brest Bargstedt Harsefeld 66, Harsefeld Brest Kutenholz Mulsum Stade 66, Reese 2332 Harsefeld Fredenbeck Schwinge Deinste Stade 75, Bliedersdorf Horneburg Issendorf Harsefeld 15, Wedel Fredenbeck Horneburg, Bahnhof 23, Helmste Deinste Fredenbeck 8, EVB 2401 Sauensiek Wiegersen Griemshorst Harsefeld 18, Linien, die im Bereich des TN 5 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören KVG 2053 Horneburg Mittelnkirchen Steinkirchen 13, (2) 4 KVG 2132 Stade Harsefeld Ahlerstedt Bargstedt Kutenholz Hammah Himmelpforten Oldendorf Bevern, Tatöff 53,3 (65,7) (4) TN KVG 2134 Reese/ BB Harsefeld Reese/ BB Fredendenbeck Buxtehude Jork Mittelnkirchen Horneburg Fredenbeck Bevern, Tatöff 46,7 (53,0) 2301 Harsefeld, Alte Post Issendorf - Harsefeld, Alte Post 18, Harsefeld, Alte Post Mittelfelder Str. -Harsef, Alte Post 13, Harsefeld, Alte Post Ahlerstedt Harsefeld., Alte Post 19, Fredenbeck, Rathaus Schwinge Mulsum, Höchstadt 14, Fredenbeck, Rathaus Deinste Helmste, Rüstjer Str. 12, KVG 2703 Fredenbeck, Rathaus Wedel Aspe Kutenholz, Hinrich-Braasch-Weg 14, Fredenbeck, Rathaus Kutenholz Essel Mulsum 23,3 Zeven Harsefeld Hedendorf Neukloster Finkenwerder, Airbus KVG 2706 Mulsum Kutenholz Bargstedt Issendorf Horneburg Jork Finkenwerder, Airbus KVG 2707 Wedel Fredenbeck Horneburg - Neukloster Buxtehude Finkenwerder, Airbus KVG 2713 Harsefeld Horneburg Finkenwerder, Airbus * bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade Tabelle 18: Teilnetz 5 Stade Fredenbeck Harsefeld Horneburg 40,6 (65,6) 44,2 (54,2) 55,9 (66,2) 29,1 (39,2) (4) * * * *

38 38 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb. 8: Teilnetz 6 Stade Himmelpforten Oldendorf

39 VNO Bestandsdarstellung 39 Teilnetz 6 Stade Himmelpforten Oldendorf VU Linie Linienführung Li.-Lä. (km) 2027 Gräpel Kranenbg. Oldendorf Himmelpforten Stade 31, Bremervörde Hagenah Heinbockel ( Himmelpforten) Düdenbüttel Stade 30,58 (47,58) 2065* Großenwörden Neuland Himmelpforten 14, * Gr. Sterneberg Hammah Düdenbüttel Himmelpfort. 19, * Weißenmoor Düdenbüttel - Mittelsdorf Hammah 13,51 Gen.- Dauer PBefG KVG 2070* Groß Sternberg Hammah 13, Oldendorf, Sunde - Heinbockel Hagenah Oldendorf Himmelpforten 16, Neuland Engelschoff Burg Himmelpforten 13, Gräpel Kranenburg Burweg Himmelpforten 28, Oldendorf Himmelpforten 7, Kaken Behrste - Gräpel Estorf Beutz Oldendorf 27, Linien, die im Bereich des TN 6 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören TN KVG 1705 Hemmoor Burweg Himmelpforten Düdenbüttel Stade Finkenwerder, Airbus KVG 1824 Otterndorf Himmelpforten Düdenbüttel Stade, AOS 39,5 (65,0) 51,4 (130) ** KVG 2018 Burweg Haddorf Stade 58, (2) 1 Lk CU KVG 2131 Engelschoff Hammah Düdenbüttel Heinbockel Hüll Großenwörden Neuland Himmelpf Heinbockel 22, (4) KVG 2132 Stade Harsefeld Ahlerstedt Bargstedt Kutenholz Hammah Himmelpforten Oldendorf Bevern, Tatöff 53,3 (65,7) (4) 49,1 KVG 2712 Gräpel Heinbockel Haddorf Finkenwerder, Airbus ** (59,2) 8,5 LK KVG 3813 Bremervörde Elm Gräpel Oldendorf (18,2) ROW * Im Zuge einer Neuorganisation der Liniennummern im gesamten Landkreis Stade (s. Kap. Maßnahmen) wird bei den gekennzeichneten Linien mit der KVG über eine Änderung der Liniennummern in 2085, 2087, 2088 und 2089 möglichst zum Schuljahresbeginn 2018/19 gesprochen. Die Nummern 2065, 2068 und 2069 sollen künftig im Raum Harsefeld/Fredenbeck Verwendung finden. ** bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade Tabelle 19: Teilnetz 6 Stade Himmelpforten Oldendorf

40 40 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb. 9: Teilnetz 7 Stade Drochtersen Nordkehdingen

41 VNO Bestandsdarstellung 41 Teilnetz 7 Stade Drochtersen Nordkehdingen VU Linie Linienführung Li.-Lä. (km) 2025 Freiburg - Wischhafen Drochtersen Bützfleth Stade 38,9 Gen.- Dauer PBefG Itzwörden Balje Krummendeich Freiburg Oederquart Wischhafen Drochtersen Stade 62, Wolfsbruchermoor Aschhorn Stadermoor Stade 41, Balje Oederquart Wischhafen, Köckweg Hemmoor / Balje Krummend. Freiburg Wischhafen Hemmoor 29,3 (42,0) 42 KVG 2072 Aschhorn Buschhörne Hüll Dornbusch - Drochters. 27, Krautsand Drochtersen Nindorf Dornbusch 14, Barnkrug Wethe Assel ( Drochtersen) 8, Asselermoor Aschhorn Drochtersen Assel 21,1 43 (2) 2078 Wischhafen Oederquart ( Krummendeich) Freiburg 16, Oederquart, Dösemoor Wischhafen ( Freiburg ) 28,0 43 (2) 2090 Drochtersen Neulandermoor Oederquart Freiburg 28, Wischhafen, Köckweg Wischhafen ( Freiburg) 19,8 43 (2) Linien, die im Bereich des TN 7 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören TN KVG 2133 Freiburg Hamelwörden Wischhafen Drochtersen Hemmoor Lamstedt Bevern, Tatöff 25,7 (70,0) (4) KVG 2704 Drochtersen Bützfleth Lühe Finkenwerder, Airbus * bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade Tabelle 20: Teilnetz 7 Stade Drochtersen Nordkehdingen 37,4 (47,6) *

42 42 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (6) Berufsverkehre, Discoverkehre und Schülerbeförderung (ohne Zuordnung zu einem Teilnetz) 43 (1) PBefG Berufsverkehre VU Linie Linienführung KVG 19 Otterndorf Stade, Airbus Tabelle 21: Berufsverkehre im Landkreis Stade Li.-Lä. (km) 24,2 (60,0) Gen.- Dauer (4) PBefG Discoverkehre VU KVG 2131 Linie Linienführung Engelschoff Gr. Sterneberg Hammah Düdenbüttel Heinbockel / Hüll Großenwörden Himmelpforten Heinbockel Li.-Lä. (km) Gen.- Dauer 42, KVG 2132 Stade Harsefeld Ahlerstedt Bargstedt Kutenholz Hammah Himmelpforten Oldendorf Bevern, Tatöff 94,5 (110) KVG 2133 Freiburg Wischhafen Drochtersen Bützfleth Hemmoor Lamstedt Bevern, Tatöff 25,7 (70,0) KVG 2134 Buxtehude Jork Mittelnkirchen Horneburg Fredenbeck Bevern, Tatöff Tabelle 22: Discoverkehre im Landkreis Stade 46,7 (53,0) Schülerbeförderung nach Freistellungsverordnung mit Bussen (ohne Mitnahme Dritter) VU Fahrtweg Dammann Kröger KVG SG-Bus Reese Bliedersdorf Nottensdorf, Schule Helmste Deinste Fredenbeck Wedel Mulsum Essel Kutenholz Aspe Bargstedt Ohrensen Harsefeld, Balthasar-Leander-Schule 2095 Stade, Fröbel-Schule Mittelsdorf Düdenbüttel Gräpel Gudenhandviertel Guderhandviertel, GS Agathenburg, Buchenweg Hanfberg/Lieth Dollern, GS Tabelle 23: Schülerbeförderung nach Freistellungsverordnung mit Bussen Außerdem werden zu zahlreichen Schulen im Landkreis Stade Beförderungen mit Taxi und Mietwagen durchgeführt. Bei diesen Angeboten handelt es sich sowohl um Anschlussbeförderungen zu Bussen und Bahnen, als auch um tägliche Beförderungen zwischen Wohnungen/Wohnorten und Schulen. Im Hinblick auf die bedienten Schulen reicht die Palette der FVO-Fahrten mit Taxis bzw. Mietwagen von der Förderschule bis hin zum Gymnasium. Der Anteil dieser Fahrten hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Weiterhin erfolgen soweit erforderlich Beförderungen zu den Schulkindergärten sowie zu vorschulischen Sprachfördermaßnahmen ( 64 Abs. 3 NSchG) mit Taxis/Mietwagen, da für diese Kinder aufgrund ihres jungen Alters eine Beförderung mit dem Bus noch nicht in jedem Fall in Frage kommt und zudem die Schulzeiten für die Unterrichtsformen häufig nicht mit den Fahrplänen öffentlicher Verkehrsmittel korrespondieren.

43 VNO Bestandsdarstellung 43 Zu folgenden Schulen außerhalb des Kreisgebietes werden derzeit FVO-Verkehre durchgeführt (beispielhafte, keine abschließende Aufzählung): Hamburg, Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Hamburg, Schule Elfenwiese [FöS Motorische und körperliche Entwicklung] Hamburg, Bildungszentrum für Hören und Kommunikation Hemmoor, Schule Am Alten Postweg [FöS Lernen] Langen-Debstedt, Seeparkschule Wesermünde [FöS körperliche und motorische Entwicklung] Neuhaus (Oste), Marie-Juchacz-Schule [FöS mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung] Wistedt, Elias-Schule [FöS der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide, FöS Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie motorische und köprerliche Entwicklung] Zeven und Verden, Janusz-Korczak-Schule [FöS Lernen] (7) Anruf-Sammeltaxi-Verkehre im Landkreis Stade Am ist das landkreisweite AST-System eingeführt worden. Genehmigungsinhaberin für die AST-Verkehre ist die KVG Stade GmbH & Co. KG, die die Betriebsführung auf die VNO übertragen hat. Für den Betrieb der AST-Zentrale und für die Durchführung der AST-Fahrten sind Taxiunternehmen verantwortlich. Der Landkreis stellt die notwendigen finanziellen Mittel für den AST-Betrieb und für das Marketing zur Verfügung. Das AST-System im Landkreis Stade stellt konzeptionell eine Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV dar, d.h. AST-Angebote gibt es in Zeiten und Räumen, in denen kein Linienverkehr stattfindet. Zudem dient es als Zu- bzw. Abbringer zu/von Bussen und Bahnen. Das AST verkehrt von montags bis sonntags in der Zeit von 8 Uhr bis 2 Uhr. Im Tagesverkehr zwischen 8 und 20 Uhr ergibt sich in der Zusammenschau mit den Busfahrplänen für die Orte mit mehr als 200 Einwohnern ein (angenäherter) 2-Stunden- Takt. Nach 20 Uhr verkehrt das AST von den Bahnhöfen in die Orte der Region im Stundentakt. In den Nächten von Freitag auf Sonnabend und von Sonnabend auf Sonntag ist das AST-Angebot erweitert: Für die Spät-S-Bahnen aus Hamburg, die um 1.28 bzw Uhr ab Hamburg Hauptbahnhof verkehren und um 2.29 bzw Uhr Stade erreichen, stellt das AST an den Bahnhöfen Buxtehude, Horneburg und Stade die Verknüpfung mit der S3 sicher und bedient alle Orte im Landkreis Stade. An schulfreien Tagen beginnt das AST-Angebot im Sinne der Pendler und Pendlerinnen bereits ab 6.30 Uhr. Das beschriebene AST-Grundangebot, das vom Landkreis bestellt und finanziert wird, können Kommunen bei Übernahme der Kosten durch zusätzliche AST-Angebote ergänzen. Von dieser Möglichkeit machen derzeit die Hansestadt Buxtehude sowie die Gemeinden Engelschoff, Großenwörden, Groß Sterneberg und Hammah Gebrauch.. Systemmerkmale des AST-Angebots:: Der Einstieg erfolgt an allen Bushaltestellen im Landkreis, während beim Ausstieg eine Haustürbedienung vorgesehen ist. Der AST-Tarif ist so gestaltet, dass er zwischen den Tarifen für einen Busfahrausweis und dem Taxitarif liegt. Im Landkreis gibt es 3 entfernungsabhängige Tarifzonen. Die Tarife gliedern sich seit dabei wie folgt: Tarifzone A (bis 10 km) 5,50 EUR Tarifzone B (10 25 km) 11,00 EUR Tarifzone C (über 25 km) 16,00 EUR Die Ermäßigung für Schwerbehinderte, Kinder bis 14 Jahre und Zeitkarteninhaber/innen beträgt 0,80 EUR. Eine Anmeldung ist mindestens 45 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit bei der AST- Zentrale unter der Rufnummer / erforderlich.

44 44 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Abb. 10: Übersicht AST-Verkehr im Landkreis Stade

45 VNO Bestandsdarstellung Verknüpfung der Verkehre (1) Verknüpfung ÖPNV ÖPNV Im Landkreis Stade sind einige Haltestellen wichtige Verknüpfungspunkte zwischen Buslinien. Zu diesen zählen beispielsweise Buxtehude, ZOB und Bahnhof, Jork, Marktplatz und Stade, Bahnhof und Pferdemarkt. Darüber hinaus haben die Verknüpfungspunkte in Freiburg (Haltestelle Bahnhofstraße), Drochtersen (Schule/Kehre) und Königreich (Kreuzung) regionale Bedeutung für den Umstieg zwischen einzelnen Buslinien. Für den Bereich der Gemeinde Jork ist darüber hinaus die Haltestelle Cranz, Estebogen als Verknüpfungspunkt zwischen den Linien 2050 und 150 von Bedeutung. (2) Verknüpfung ÖPNV SPNV Eine Reihe von Buslinien erfüllen Zubringerfunktionen für den Schienenverkehr und bedienen Bahnhöfe und Haltepunkte. Gute Übergangsmöglichkeiten zwischen Bussen und Bahnen bestehen in Buxtehude und Stade. In Harsefeld und Horneburg bestehen zwischen Bussen und Bahnen Übergangsmöglichkeiten, allerdings nicht zu allen Zeiten. Dies gilt ebenfalls für den Haltepunkt Kutenholz. Im Bereich der SG Oldendorf-Himmelpforten sind einzelne Fahrten der Buslinie 2027 mit dem RE5 am Bahnhof Himmelpforten verknüpft. Für die Gemeinde Jork bietet Hamburg-Neugraben eine Verknüpfung zwischen ÖPNV und SPNV (Buslinie 257 S-Bahn). Die Lücken, die in der Verknüpfung zwischen Bussen und Bahnen bestehen, werden durch das landkreisweite AST-Angebot geschlossen. (3) Verknüpfung ÖPNV Individualverkehr (IV) Bei Bushaltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen reichen in der Regel die Parkflächen im öffentlichen Straßenraum aus, um eine Verknüpfung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) mit dem ÖPNV zu gewährleisten. Im Landkreis Stade sind besonders ausgebaute oder gekennzeichnete Abstellanlagen an Bushaltestellen für die Verknüpfung des MIV mit dem ÖPNV nicht vorhanden. An einigen Haltestellen sind für Fahrräder Abstellbügel angeordnet, die die bequeme Kombination Fahrrad Bus ermöglichen. (4) Verknüpfung SPNV Individualverkehr ( IV) Zur Verknüpfung des SPNV mit dem IV sind an Bahnhöfen und Haltepunkten im Landkreis P+R- und B+R-Anlagen mit unterschiedlichen Kapazitäten eingerichtet worden. Die Stellplatzkapazitäten Anzahl der Plätze Bahnhof / Haltepunkt P+R B+R Kbs 121 Cuxhaven Hamburg Agathenburg Buxtehude Dollern Hammah Himmelpforten Horneburg Neukloster Stade Kbs 122 Buxtehude Bremervörde Apensen Bargstedt Brest-Aspe Harsefeld Kutenholz Ruschwedel 6 36 Tabelle 24: Anzahl der P+R und B+R-Plätze an Bahnhöfen und Haltepunkten (Quelle: Angaben der Kommunen)

46 46 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (5) Verknüpfung SPNV SPNV und SPNV SPFV Für den Landkreis Stade ist der Bahnhof Buxtehude Verknüpfungspunkt zwischen den SPNV-Verbindungen Cuxhaven Stade Buxtehude Hamburg und Buxtehude Bremervörde Bremerhaven sowie zwischen RE5 und S-Bahn. In Stade kann der Übergang zwischen RE5 und S-Bahn erfolgen. Da die Verknüpfung des SPNV mit dem SPFV nicht im Landkreis erfolgen kann, sind die für den Landkreis relevanten Umsteigebahnhöfe Hamburg-Harburg und/oder Hamburg Hbf. 2.4 Tarife Die Tarifstruktur im Landkreis Stade setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV-Tarif) Regionaltarif (VNN-Tarif) Niedersachsen-Tarif Tarif der Deutschen Bahn AG (Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG [BB DB]) Übergangstarife Landkreis Cuxhaven/HVV und Landkreis Rotenburg (Wümme)/HVV für Zeitkarten Übergangstarif HVV-Tarif ROW-Tarif AST-Tarif Tarif Elbe-Radwanderbus Tarife der Bürgerbusse Sondertarife Diskoverkehre Tarife der Fähren Lühe - Schulau und Wischhafen - Glückstadt HVV-Tarif Seit dem Beitritt zum Hamburger Verkehrsverbund zum Dezember 2004 gilt im Landkreis Stade der HVV-Tarif. Dieser als Flächenzonentarif konzipierte Tarif gilt auf allen Bus- und Bahnlinien für Verbindungen innerhalb des Verbundgebietes. Innerhalb des HVV-Tarifs können Fahrgäste aus einem breit gefächerten Angebot von Einzel-, Gruppen-, Tages-, Wochen-, Monats- und Abokarten auswählen. Außerdem werden im Großkunden-Abonnement (Zeitkartenkooperation mit Unternehmen und Behörden) ProfiTickets angeboten. Regionaltarif (VNN-Tarif) Bei Busverkehren, die über die Grenze des Landkreises Stade hinweg in den Landkreis Cuxhaven führen (Linien 1824 Stade Otterndorf und 2057 Freiburg Hemmoor), kommt der Regionaltarif der VNN zur Anwendung. Niedersachsentarif Der Niedersachsentarif gilt für alle SPNV-Linien Niedersachsens außerhalb der Verbünde sowie für Fahrten im ein- und ausbrechenden Verkehr mit den Verbünden in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Der streckenbezogene Tarif umfasst 500 Preisstufen. Es werden Einzelfahrkarten, Hin- und Rückfahrkarten, Handy-Ticket, Kinderfahrkarten, Gruppenfahrkarten, Wochen- und Monatskarten, Monatskarten im Abonnement und Schüler-Zeitkarten angeboten. Die BahnCards der DB ermäßigen die Fahrpreise um 25% oder 50%. Übergangsfahrkarten ermöglichen die Benutzung der 1. Klasse statt der 2. Klasse. Als Tageskarte kann das Niedersachsen-Ticket angesehen werden. Im Zeitkarten-Angebot können Bus-/Schiene-Karten auf ausgewählten Relationen auch im Landkreis Stade gekauft werden. In Abhängigkeit der gewählten Relationen sind sowohl eine Nutzung von Bahn und Bus als auch Anschlussverbindungen von Bus und Bahn möglich. Es besteht die Möglichkeit, für Einzel- und Hin-/Rückfahrkarten im Niedersachsentarif die Tarife für die örtlichen Verkehrsmittel in den niedersächsischen Verkehrs- und Tarifverbünden sowie z.b. im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) oder auch im Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen (VBN) mit zu entrichten, also nur eine Fahrkarte zu ordern. Damit ist die Anschlussmobilität in die Verkehrs- und Tarifverbünde gesichert. Außerhalb der Verkehrs- und Tarifverbünde können auf ausgewählten Buslinien

47 VNO Bestandsdarstellung 47 Anschluss-Fahrkarten zusammen mit der Bahnfahrkarte erworben werden. Im Landkreis werden gegenwärtig keine Anschluss-Fahrkarten für Buslinien angeboten. Anschlussmobilität der NITAG: Es ist geplant, zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 landesweit und somit auch an den betroffenen SPNV-Haltestellen des Landkreises Stade die integrierte Anschlussmobilität (im SPNV-Fahrschein integrierter Fahrschein für den kommunalen Vor-/Nachlauf) für Fahrgäste aus dem Anwendungsgebiet des Niedersachsentarifes umzusetzen. Darüber hinaus wird eine Anerkennung des Niedersachsen-Tickets im ÖPNV auch im Gebiet des VNN im Rahmen des Niedersachsentarifes angestrebt. Übergangstarif HVV-Tarif ROW-Tarif Für Fahrgäste mit Einstiegs- bzw. Ausstiegs-Haltestelle im Landkreis Rotenburg (Wümme) kommt ein Übergangstarif zwischen dem HVV- und dem ROW-Tarif zur Anwendung. Dieser gilt auf den Linien 2028 Stade Bremervörde, 2029 Stade Zeven, 2036 Buxtehude Wohnste, 2322 Stade Bremervörde und 3813 Oldendorf Bremervörde sowie bei den Airbuslinie 2703 Zeven Harsefeld Jork Finkenwerder und 2711 Sittensen Apensen Buxtehude - Finkenwerder. AST-Tarif Die AST-Verkehre weisen einen eigenen, 3-stufigen, entfernungsabhängigen Tarif auf und sind nicht in den HVV-Tarif eingebunden (vgl. S. 43) Sondertarife für Bürgerbusse / Elbe-Radwanderbus / Diskoverkehre Spezifische Tarife gelten bei den Bürgerbussen Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg und Ostetal (Oldendorf-Himmelpforten). Auch der Elbe-Radwanderbus weist einen eigenen Tarif auf (Tageskarte 4,- ; Familienkarte für max. 2 Erwachsene und 3 Jugendliche bis 14 Jahre 9,- ; kein Aufschlag für Fahrradmitnahme). Für die Diskoverkehre zwischen dem Landkreis Stade und der Diskothek Tatöff in Bevern (Linien 2132, 2133, 2134) gelten entfernungsabhängige Sondertarife. Alle genannten Sondertarife weisen keine Übergänge zu den Tarifen anderer Verkehrsunternehmen oder dem HVV-Tarif auf. Übergangstarife im SPNV Niedersachsen-Tarif HVV-Tarif Auf der KBS 121 (RE 5) Cuxhaven Stade Hamburg wird zwischen den Bahnhöfen im Landkreis Cuxhaven und ausgewählten Zielgebieten im HVV-Gebiet darunter im Landkreis Stade die Tarifzonen Stade und Buxtehude ein Übergangstarif für Zeitkarten angeboten. Zum Jahresende 2019 bzw. Anfang 2020 werden die Bahnhöfe im Landkreis Cuxhaven an der Schienenstrecke nach Cuxhaven in den HVV-Tarif integriert werden. Der Lk Stade begrüßt die Ausweitung des HVV-Tarifs im Sinne der Bürger/innen aus dem Bereich Nordkehdingen, die den RE5 von Cadenberge bzw. Hemmoor aus in Richtung Hamburg nutzen. Die für den Lk Cuxhaven beschlossene Ausweitung des HVV-Tarifs wird analog im Dezember 2019 bzw. Januar 2020 auch auf die Bahnhöfe der KBS 122 (RB 33 Bremerhaven Bremervörde - Buxtehude) übertragen. Tarife der Fähren Lühe Schulau und Wischhafen Glückstadt Die beiden Fährbetriebe haben jeweils eigene Tarife, die keine Übergänge zu den Tarifen der anderen Verkehrsunternehmen aufweisen.

48 48 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO 2.5 Fahrgastinformation Fahrplanbücher Die Fahrpläne des Bus- und Schienenverkehrs im Landkreis Stade sind komplett in der Regional- Ausgabe des HVV-Fahrplanbuches enthalten. Damit wird eine umfassende Information über das ÖV- Angebot im Landkreis und zwischen dem Landkreis und Hamburg geboten. Elektronische Fahrplanauskunft Weiterhin steht die HVV-Internetauskunft unter zur Verfügung. Außerdem geben die Internetauskünfte der VNN und des VBN ( bzw. deutschlandweite Auskünfte über ÖV-Verbindungen. Weiterhin stehen die Internetauskünfte der Deutschen Bahn AG ( der Metronom- Eisenbahngesellschaft ( der KVG ( oder der EVB ( zur Verfügung. Angebot und Tarife des AST-Verkehrs können unter abgefragt werden. Telefonische Informationen können jeweils über die einzelnen Verkehrsunternehmen und für den HVV unter Tel. 040 / abgefragt werden. Aushangfahrpläne Ein weiterer wichtiger Träger von Kundeninformationen sind die Haltestellen. Wesentliches Element sind hier die Aushangfahrpläne an den Haltestellenmasten. Im Hinblick auf Schriftart, Schriftgröße und Farb-/Kontrastgestaltung sind die Belange seheingeschränkter Fahrgäste im Sinne eines barrierefreien Zugangs zum ÖPNV zukünftig verstärkt zu berücksichtigen. 2.6 Fahrgastbeteiligung: Fahrgastbeirat des Landkreises Im Landkreis Stade können am ÖPNV interessierte Bürger/innen seit 1999 im Fahrgastbeirat des Landkreises ihre Anliegen einbringen. Der Aufgabenträger und die in die Arbeit des Beirates eingebundenen Verkehrsunternehmen profitieren von den Hinweisen aus dem Kreis der Fahrgäste. Mängel und Schwachstellen können schnell erkannt und möglichst umgehend abgestellt werden. Der Fahrgastbeirat hat seit seinem Bestehen folgende Arbeiten veröffentlicht: Anregungen zur Ausgestaltung von Bushaltestellen im Regionalverkehr (2001); Konzept zur Anbindung der Buslinien an die S-Bahn im Rahmen der Streckenverlängerung von Hamburg-Neugraben bis Stade (2007); Bewertung der Infrastruktur an den Bahnstationen im Landkreis Stade (Teil 1 > 2012; Teil 2 > 2014). Zwei Sitze im Fahrgastbeirat sind für Vertreter/innen von Organisation für Menschen mit Behinderungen als institutionelle Mitglieder vorbehalten. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen der mobilitätseingeschränkten Bürger/innen im Fahrgastbeirat kompetent vertreten werden.. Der Sprecher des Fahrgastbeirates des Landkreises Stade ist seit 2006 institutionelles Mitglied im HVV- Fahrgastbeirat und kann damit Anregungen aus dem Landkreis in den HVV-Beirat und seine Arbeitsgruppen einbringen. Im Gegenzug nimmt der Sprecher des HVV-Beirates regelmäßig an den Sitzungen des Fahrgastbeirates des Lk Stade teil, so dass ein Meinungs- und Informationsaustausch über Landesgrenzen hinweg sichergestellt ist.

49 VNO Bewertung und Mängelanalyse Bewertung und Mängelanalyse 3.1. Einleitung Ausgehend von dem grundsätzlichen Bestreben des Landkreises, den ÖPNV auf der Basis des vorhandenen Angebotes zu erhalten und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verbessern, soll das derzeitige ÖPNV-Angebot im Landkreis Stade einer qualitativen Bewertung unterzogen werden. Fokussiert wird die Bewertung auf den Aspekt des Verkehrsangebotes, da für den Fahrgast die Einflussgrößen Fahrtenhäufigkeit und Beförderungszeit wesentliche Merkmale für einen attraktiven ÖPNV sind. Für diese Einflussgrößen der Komponente Verkehrsangebot wird eine Untersuchung und Bewertung durchgeführt, dabei untergliedert sich das Verkehrsangebot auf die Bereiche Erschließungsqualität, Bedienungsqualität, Verbindungsqualität. 3.2 Verkehrsangebot Die drei Unterpunkte der Komponente Verkehrsangebot werden jeweils nach einem einheitlichen Schema bearbeitet: 1. Nennung des Merkmals (Bewertungskriterium), 2. Festlegung des Bewertungsrasters mit den Standards und Sollwerten, 3. Formulierung des Ergebnisses, in dem auf der Basis der durchgeführten Untersuchungen eine Bewertung gegeben wird, die die wesentlichen Schwächen und Probleme des heutigen ÖPNV- Angebots aufzeigt Erschließungsqualität Die Erschließungsqualität wird üblicherweise durch die Lage der Haltestellen in der vorhandenen Siedlungsstruktur bestimmt. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie weit es der Fahrgast des ÖPNV zur Haltestelle hat. Da im Rahmen der Aufstellung dieses Nahverkehrsplans keine Kompletterfassung aller Haltestellen im Landkreis erfolgen kann, wird im Folgenden mit einer Hilfskonstruktion gearbeitet: Das Beurteilungsmerkmal der Erschließungsqualität ist demnach die Existenz bzw. das Fehlen einer Haltestelle im jeweiligen Ort, die mindestens eine Hin- und Rückfahrt pro Tag zum Grundzentrum (oder zum Mittel- bzw. Oberzentrum) durch den allgemein zugänglichen ÖPNV ermöglicht. In die Beurteilung fließen auch Haltestellen ein, die sich nicht in Ortslage, sondern an Hauptstraßen befinden. Diese Haltestellen weisen häufig den Namen Ort, Abzweig auf. Um Berücksichtigung zu finden, müssen diese Haltestellen allerdings in fußläufiger Entfernung vom zentralen Bereich des Ortes liegen ( m). Das Bewertungsraster beinhaltet, dass lediglich Orte mit mehr als 200 Einwohnern betrachtet werden. Ferner wird überprüft, inwieweit die Haltestellen sowohl an Schultagen als auch an schulfreien Tagen von Linienverkehren bedient werden. Die Erschließungsqualität in der Hansestadt Buxtehude und in der Hansestadt Stade ist mit dem für den gesamten Landkreis vorgesehenen Bewertungsraster analysiert und bewertet worden, d.h. es wurden die Verbindungen der Stadtteile zum Bahnhof untersucht. Grundlage der Bewertung ist der HVV-Fahrplan 2017/2018. Ergebnis Die Untersuchung der Erschließungsqualität wurde für 125 Orte/Ortsteile des Landkreises, die mehr als 200 Einwohner zählen, durchgeführt. Davon verfügen 123 Orte zumindest über eine Bushaltestelle des allgemein zugänglichen ÖPNV. Ohne ÖPNV-Erschließung sind derzeit Guderhandviertel und der Orts-

50 50 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO teil Guderhandviertel-Bergfried. Im Guderhandviertel wird lediglich Schülerbeförderung nach Freistellungsverordnung ohne Mitnahme Dritter angeboten, die nicht allgemein zugänglich ist und deshalb nicht in die Bewertung einfließt. An Schultagen besitzen alle anderen 123 Orte und Ortsteile durch Bus und/oder Bahnlinien eine ÖPNV-Anbindung und gelten nach den festgelegten Kriterien (mindestens eine Hin- und eine Rückfahrt) als erschlossen. An schulfreien Tagen ist die Erschließungsqualität eingeschränkt, da sich das Angebot im Linienverkehr auf die Regional- und Stadtlinien reduziert. Es werden 114 Orte durch Linienverkehre bedient (entspricht 92,7%), während 9 Orte an schulfreien Tagen keine Erschließung durch den Linienverkehr aufweisen. Die Ergebnisse sind in den einzelnen Gebietskörperschaften unterschiedlich: In den Hansestädten Buxtehude und Stade sowie in den SG Apensen, Fredenbeck, Harsefeld und Horneburg ist auch an schulfreien Tagen eine gebietsweite ÖPNV-Bedienung sichergestellt. In der Samtgemeinde Lühe besteht im Guderhandviertel kein Linienverkehr, außerdem wird Wöhrden an schulfreien Tagen nicht vom ÖPNV bedient, so dass der Erschließungsgrad lediglich einen Wert von 72,7% erreicht. Auch in der SG Oldendorf/Himmelpforten sinkt der Erschließungsgrad mit 77,8% deutlich, da mit Engelschoff, Groß Sterneberg, Großenwörden und Neuland gleich 4 Orte an schulfreien Tagen ohne Busanschluss sind. Verringerte Erschließungsqualitäten weisen zudem die Gem. Drochtersen (83,3%) sowie SG Nordkehdingen (85,7%) und Gem. Jork (87,5%) auf. Aus der nachfolgenden Grafik sind die prozentualen Werte in den einzelnen Kommunen zu ersehen. Erschließungsqualität durch Bus/Bahn an schulfreien Tagen [%] ,3 87,5 72,7 85,7 77, Apensen Buxtehude Drochtersen Fredenbeck Harsefeld Horneburg Jork Lühe Nordkehdingen Oldendf./Him. Stade Abb. 11: Erschließungsqualität durch Bus/Bahn an schulfreien Tagen Die Mängel in der Erschließung werden durch das landkreisweite AST-Angebot ausgeglichen: Alle Orte haben auch an schulfreien Tagen durch AST-Angebote ÖV-Anbindungen in das nächst gelegene Grund- bzw. Mittelzentrum. In der Tabelle 30 sind die Ergebnisse der Analyse der Erschließungsqualität für alle Orte/Ortsteile über 200 Einwohner im Landkreis Stade an schulfreien Tagen im Einzelnen dargestellt.

51 VNO Bewertung und Mängelanalyse 51 Erschließung Erschließung Orte ja nein Anmerkung Orte ja nein Anmerkung SG Apensen SG Horneburg (Fortsetzung) Apensen Dollern Beckdorf Horneburg Goldbeck Nottensdorf Nindorf Gem. Jork Revenahe Borstel Sauensiek Estebrügge Wiegersen Hove Hansestadt Buxtehude Jork Buxtehude Süd Königreich HSt. Alte Trift Ladekop HSt. B.-v.-Suttner-Allee. Lühe HSt. Eichenweg Moorende ÖV-Anschl. d. AST HSt. Wachtelburg SG Lühe Dammhausen Grünendeich, Kirchenst. Eilendorf Grünendeich, Minneweg Harburger Str. / Guderhandviertel Ohne Linienverkehr / HSt. Abzw. Rübke Guderh.-Bergfried ÖV-Anschl. d. AST Hedendorf Hollern Heitmannshausen Mittelnkirchen, Ort Immenbeck Mittelnki..-Hohenfelde Ketzendorf Neuenkirchen Neukloster Steinkirchen Ottensen Twielenfleth Ovelgönne Wöhrden Pippensen SG Nordkehdingen Sagekuhle / Balje HSt. Gartenstraße Freiburg Gem. Drochtersen Hamelwörden Assel Krummendeich Barnkrug Neulandermoor ÖV-Anschl. d. AST Dornbusch Oederquart Drochtersen Wischhafen Gauensiek SG Oldendorf-Himmelpforten Hüll ÖV-Anschl. d. AST Blumenthal Krautsand ÖV-Anschl. d. AST Brobergen Nindorf Brobergen Ritsch Düdenbüttel Sietwende Engelschoff ÖV-Anschl. d. AST Theisbrügge Estorf Wethe Gräpel SG Fredenbeck Groß Sterneberg ÖV-Anschl. d. AST Deinste Großenwörden ÖV-Anschl. d. AST Essel Hagenah Fredenbeck Hammah Groß Aspe Heinbockel Helmste Himmelpforten Kutenholz Kranenburg Mulsum Mittelsdorf, Ort Schwinge Mittelsdorf, Siedlung Wedel Neuland ÖV-Anschl. d. AST SG Harsefeld Oldendorf Ahlerstedt Hansestadt Stade Ahrensmoor Altländer Viertel Ahrenswohlde Bützfleth Bargstedt Campe Bokel HSt. Berliner Platz Brest HSt. Langobardenstraße Harsefeld HSt. Sachsenstr. West Hollenbeck HSt. Schwabensee Issendorf Götzdorf Kakerbeck Haddorf Oersdorf Hahle Ohrensen Hohenwedel Ottendorf Klein Thun Reith Kopenkamp Ruschwedel Ottenbeck Wangersen Schölisch SG Horneburg Schwedenviertel Agathenburg Wiepenkathen Bliedersdorf Tabelle 25: Erschließungsqualität durch Bus/Bahn an Schultagen und an schulfreien Tagen

52 52 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität Die Bedienungsqualität beschreibt die quantitative Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebots für den Nutzer. Ihr Bemessungsmerkmal ist die Bedienungshäufigkeit. Diese gibt an, wie viele ÖPNV-Verbindungen auf einer bestimmten Relation zu einer vorgegebenen Verkehrszeit angeboten werden. Der VDV hat 1981 eine ÖPNV-Mindestbedienung für den ländlichen Raum definiert und in einer Veröffentlichung aus dem Jahre 2001 bestätigt. Nach Auffassung der VNO besitzen diese Kriterien weiterhin ihre fachliche Berechtigung, da es bis heute keine passenderen Maßstäbe gibt. Danach werden in Abhängigkeit von der Einwohneranzahl eines Ortes folgende Mindestzahlen von Fahrten im ÖPNV pro Tag in jede Richtung empfohlen: Einwohner je Ort Fahrtenpaare/Tag Quelle: VDV Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, 1981 Die oben definierten Standards werden als Kriterium in das Bewertungsraster aufgenommen. Dabei wird das Bedienungsangebot eingestuft als: gut, wenn die Mindestzahlen überschritten werden, genügend, wenn die Werte im Bereich der Mindestzahlen liegen, ungenügend, wenn die Mindestzahlen unterschritten werden Bei der Untersuchung der Bedienungsqualität werden drei Bezugsebenen der funktionalen Gliederung unterschieden: Bedienungsqualität I: Ortschaften / Siedlungsbereiche (Orte) zugehöriges Grundzentrum Bedienungsqualität II: Grundzentren Mittelzentren Bedienungsqualität III: Grundzentren Oberzentren Die Auswahl der o.g. Bezüge ergibt sich aus dem Umstand, dass die Ziele der Fahrgäste ganz überwiegend in dem ihrem Wohnort zugeordneten Grundzentrum und dem nächstgelegenen Mittel- bzw. Oberzentrum liegen. Um z.b. ins Oberzentrum zu gelangen, muss i.d.r. zuerst das Grundzentrum erreicht werden. Die Bedienungsqualität beschreibt die quantitative Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebots für den Nutzer. Ihr Bemessungsmerkmal ist die Bedienungshäufigkeit. Diese gibt an, wie viele ÖPNV-Verbindungen auf einer bestimmten Relation zu einer vorgegebenen Verkehrszeit angeboten werden. Erläuterungen zum Verfahren: Die Ermittlung der Fahrtenzahlen erfolgt anhand des HVV-Fahrplans 2017/2018 und der HVV- Internet-Auskunft ( Für die ergänzenden AST-Fahrten wird auf den AST-Fahrplan 2017/2018 ( zurückgegriffen. Außerdem werden die Bürgerbus-Fahrpläne mit ihren genehmigten Fahrplänen berücksichtigt. Verkehrstage sind Montag bis Freitag, wobei das Angebot nach Schultagen (S) und schulfreien Tagen (F) differenziert wird. Fahrten, die nicht an allen Tagen der Woche erfolgen, werden nur dann gezählt, wenn sie mindestens an drei Tagen in der Woche über das gesamte Jahr stattfinden. Nicht gezählt werden Fahrten, die in einem Abstand von weniger als 10 Minuten stattfinden (Verstärkerfahrten), Fahrten, deren Beförderungszeiten mehr als doppelt so lang sind wie die durchschnittlichen auf dieser Relation, die mehr als drei Umsteigevorgänge erfordern und/oder die beim Umstieg Wartezeiten von mehr als 60 Minuten aufweisen. Es werden nur Fahrtenpaare bewertet, d.h. werden 3 Hin- und 6 Rückfahrten angeboten, erscheint in der Bewertungstabelle die Zahl 3.

53 VNO Bewertung und Mängelanalyse 53 Bei der Bewertung der Bedienungsqualität I werden im Grundsatz keine Zielhaltestellen definiert, d.h. es werden alle Fahrtenpaare von den Orten in das Grundzentrum und zurück gezählt. Wird von diesem Grundsatz abgewichen, dann wird dies im Text erläutert. Für die Stadtverkehre Buxtehude und Stade wurden die gleichen Kriterien angelegt wie für den übrigen ÖPNV im Landkreis. Es sind für größere Stadtteile mehrere Haltestellen als Bezugspunkte für die Bewertung herangezogen worden, um über das Leistungsangebot innerhalb der Städte ein genaueres Bild zu erhalten. In den Bereichen, in denen AST-Fahrten das Linienangebot ergänzen, werden die Bewertungen unterteilt in Bedienungsangebot Bus/Bahn und Bedienungsangebot Bus/Bahn mit AST. Dadurch können die Wirkungen der nachfrageorientierten Bedienungsangebote auf die Bewertung des Bedienungsangebotes im jeweiligen Verkehrsbereich direkt ersehen werden. Da jedoch wie dargelegt nur Fahrtenpaare in die Bewertung einfließen, wirkt sich das AST-Angebot im Landkreis Stade bei der Bewertung in erster Linie bei den AST-Fahrten aus, die als Verdichtung von Linienfahrten fungieren. Die montags bis freitags ab 20 Uhr durchgeführten Fahrten von den Bahnhöfen in die Regionen verbessern die Bewertung des Bedienungsangebotes nur in einzelnen Fällen. Die Anwendung eines Bewertungsrasters führt zu gewissen Vereinfachungen. Bei der Bewertung des Bedienungsangebotes können deshalb bestimmte Einzelaspekte, wie z.b. die Aufenthaltszeit zwischen Ankunft einer Fahrt und Rückfahrt zum Ausgangsort ebenso wenig berücksichtigt werden wie eine Differenzierung nach Abfahrten zu bestimmten Zeiten (z.b. nach 16 Uhr) oder eine Bewertung, ob das Bedienungsangebot bestimmte Verkehrszwecke (Beruf, Schule, Freizeit, Versorgung) abdeckt. Dennoch liefert das gewählte Verfahren eine gute Analyse des gegenwärtigen Leistungsangebotes im ÖPNV. Das ÖPNV-Angebot an Wochenenden wird im Kapitel einer qualitativen Analyse unterzogen Verbindungsqualität Die Verbindungsqualität ist eine entscheidende Einflussgröße bei der Verkehrsmittelwahl. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis die Beförderungszeit des ÖPNV zur Fahrtzeit des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf einer bestimmten Relation steht. Als Bemessungsmerkmal wird das Verhältnis zwischen den Beförderungszeiten im ÖPNV und der Fahrtzeit im MIV festgesetzt. Systembedingt liegen ÖPNV-Beförderungszeiten im Regelfall über den MIV-Fahrtzeiten. Hensen/Otto kommen im Handbuch zur Kommunalen Verkehrsplanung zu dem Ergebnis, dass eine ÖPNV-Beförderungszeit, die im Vergleich zur MIV-Fahrtzeit mehr als das 1,5- bis 1,7- fache beträgt, auch im ländlichen Raum nicht mehr akzeptiert wird. Im Bewertungsraster werden diese rechnerischen Faktoren als Kriterium angesetzt. Dabei erfolgt die Einstufung der ÖPNV-Beförderungszeit als gut, wenn sie niedriger als das 1,5fache der MIV-Fahrtzeit ist, genügend, wenn sie im Bereich des 1,5 bis 1,7-fachen der MIV-Fahrtzeit liegt, ungenügend, wenn sie höher als das 1,7-fache der MIV-Fahrtzeit ist. Bei der Untersuchung der Verbindungsqualität werden - wie bereits bei der Bedienungsqualität - drei Ebenen unterschieden: Verbindungsqualität I: Orte/Ortsteile/Siedlungsbereiche zugehöriges Grundzentrum Verbindungsqualität II: Grundzentren Mittelzentren Verbindungsqualität III: Grundzentren Oberzentrum Erläuterungen zum Verfahren: Die Ermittlung der MIV-Fahrtzeiten erfolgt mittels des elektronischen Routenplaners Google Maps. Beförderungszeiten des ÖPNV (inkl. Umsteigezeiten) werden auf allen Relationen nur in der Hinrichtung und nicht in der Gegenrichtung ermittelt, da die Fahrtzeiten i.d.r. deckungsgleich sind.

54 54 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Eine Differenzierung nach Schultagen und schulfreien Tagen wird ebenfalls nicht vorgenommen, da die Linienwege i.d.r. identisch sind. Bei der Zählung von Fahrten gelten die unter Bedienungsqualität genannten Kriterien. Dabei kann die Zahl der in die Bewertung eingehenden Kurse zwischen Bedienungs- und Verbindungsqualität differieren, da bei der Bedienungsqualität Fahrtenpaare, bei der Verbindungsqualität lediglich Fahrten in Richtung Zentrale Orte bewertet werden. Da AST-Verkehre bedarfsorientiert und die Fahrwege nicht festgelegt sind, kann eine Beurteilung der Verbindungsqualitäten für diese Verkehre nicht vorgenommen werden. In Form einer Zusammenschau wird für jede Gemeinde/Samtgemeinde/Stadt eine Ergebnisübersicht der Bedienungs- und Verbindungsqualität I erstellt. Dabei werden Bedienungs- und Verbindungsqualitäten gleichzeitig betrachtet, da allein die Bedienungsqualität (hinreichende Mindestanzahl von Fahrtenpaaren auf der jeweiligen Relation) noch keine qualifizierte Aussage über die Güte des Angebots zulässt. Erst die zusätzliche Betrachtung der Verbindungsqualität (ÖPNV-Beförderungszeiten im Vergleich zu den MIV-Fahrtzeiten) ermöglicht eine fundierte Aussage über die tatsächliche Qualität des untersuchten Angebotes. In einem zusammenfassenden Textteil erfolgt eine allgemeine Bewertung des Angebots mit einer genaueren Mängeldarstellung. Nach dem Textteil wird das Bewertungsergebnis für die Bedienungs- und Verbindungsqualität I (Orte Grundzentrum) zur schnellen Übersicht in grafischer Form dargestellt. Die detaillierten, statistischen Daten für die Bedienungs- und Verbindungsqualitäten I sind dann den folgenden Bewertungstabellen zu entnehmen. Die Bewertungstabellen für die Bedienungsqualitäten werden in den Bereichen, in denen AST-Angebote das Linienverkehrsangebot ergänzen, entsprechend untergliedert: Damit die Wirkungen der nachfrageorientierten Angebotsformen auf die Bewertung direkt ablesbar sind, wird in einer Zeile die Bedienungsqualität für Bus/Bahn ausgewiesen, in der folgenden Zeile (farblich unterlegt) wird die Bedienungsqualität von Bus/Bahn plus AST-Angebot aufgeführt. In Bezug auf die Verbindungsqualität bei kurzen MIV-Fahrtzeiten (bis zu 10 Min.) erbringt das Bewertungsraster für ungenügende ÖPNV-Bewertungen (mehr als das 1,7-fache der MIV-Fahrtzeit) eine gewisse Unschärfe im Vergleich zu längeren MIV-Fahrtzeiten. Dies sei an einem Beispiel erläutert: Beträgt die MIV-Fahrtzeit 3 Minuten, dann ist eine ÖPNV-Fahrtzeit von 6 Minuten bereits als ungenügend zu bewerten. Bei einer MIV-Fahrtzeit von 20 Minuten ist eine ÖV-Fahrtzeit von 35 Minuten als ungenügend einzustufen. Während eine 3 Minuten längere ÖV-Fahrtzeit sicherlich nicht zu einer Entscheidung pro PKW führt, sieht es bei einer um 15 Minuten längeren ÖV-Fahrtzeit im Vergleich zum PKW anders aus. Aus den genannten Gründen werden in den Bewertungstabellen für die Verbindungsqualität bei ungenügenden Bewertungen mit geringen Unterschieden zu den MIV-Fahrtzeiten bzw. bei ÖPNV- Fahrtzeiten, die eine genügende Bewertung nur um wenige Minuten verfehlen, die Bewertungen mit (*) gekennzeichnet und textlich erläutert. Bezugspunkt für die Analysen der Bedienungs- und Verbindungsqualitäten II und III sind die jeweiligen Grundzentren. Analog zur Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität I wird auf die jeweiligen Relationen Grundzentren Mittel- bzw. Oberzentren textlich eingegangen. In einem tabellarischen Teil sind die Einzelergebnisse explizit dargestellt.

55 VNO Bewertung und Mängelanalyse 55 (1) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Apensen Innerhalb der Samtgemeinde verkehren die beiden Regionallinien 2035 Ahlerstedt Sauensiek Beckdorf - Buxtehude und die Linie 2036 Klein Wohnste - Apensen - Buxtehude. Der übrige Linienverkehr erfolgt durch die schulbezogenen Linien 2067 Beckdorf Goldbeck Apensen, 2080 Wiegersen Revenahe und 2081 Sauensiek Wiegersen. Die Bedienungsqualität zwischen den Orten und dem Grundzentrum Apensen wird wesentlich dadurch beeinflusst, dass die Linie 2035 das Grundzentrum Apensen nur im Zuge von schulbezogenen Fahrten bedient, ansonsten auf das Mittelzentrum Buxtehude ausgerichtet ist. Mit Ausnahme von Airbus- Verkehren der Linie 2711 und Fahrten der Linie 2036 wird das Grundzentrum außerhalb der Schulzeiten nicht durch ÖPNV-Linien mit den Orten verbunden. Ergeben sich in der Samtgemeinde an Schultagen - mit Ausnahme Goldbecks - gute und genügende Bedienungsqualitäten zwischen den Orten und dem Grundzentrum Apensen, ist an schulfreien Tagen aufgrund der beschriebenen Linienstruktur die Bewertung für das Busangebot - mit Ausnahme Beckdorfs und Sauensieks - mit ungenügend einzustufen. Werden die AST-Angebote in der Samtgemeinde mit einbezogen, dann werden in der Bedienungsqualität sowohl an Schultagen als auch an schulfreien Tagen ausnahmslos gute Bewertungen erzielt. Es ist dabei anzumerken, dass alle Orte über 200 Einwohner in der Samtgemeinde über die Linie 2035 und dem AST-Verstärkerverkehr auf dieser Linie sowohl an Schultagen als auch an schulfreien Tagen eine gute ÖPNV-Anbindung zum Mittelzentrum Buxtehude aufweisen. Hinsichtlich der Verbindungsqualität, also den Reisezeiten, ist überwiegend eine genügende Qualität im Linienverkehr der Samtgemeinde zu verzeichnen, lediglich die Verbindung Goldbeck > Apensen weist eine ungenügende Bewertung auf Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Bed.-Qual. (F) Verb.- ohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 33, ,0 0 genügend 50,0 0 33,3 0,0 83,3 ungenügend 16,7 0 66,7 0 16,7 Abb. 12: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Apensen Bedienungs-/Verbindungsqualität I Orte > Grundzentrum Apensen (%)

56 56 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Apensen Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag) kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Beckdorf gut genügend gut gut Goldbeck ungenügend ungenügend gut gut Nindorf genügend ungenügend gut gut Revenahe genügend ungenügend gut gut Sauensiek gut genügend gut gut Wiegersen genügend ungenügend gut gut Bus gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus + AST Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Apensen Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Beckdorf genügend Goldbeck ungenügend Nindorf genügend Revenahe genügend Sauensiek genügend Wiegersen genügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 26: Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Apensen

57 VNO Bewertung und Mängelanalyse 57 (2) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Hansestadt Buxtehude Die Linien 2101 ZOB Harburger Straße Bf. Süd Torfweg und 2102 ZOB Bahnhofstraße Bf. Süd Krankenhaus Ottensen bedienen den bevölkerungsreichen Bereich Buxtehude-Süd und weisen nach der Neustrukturierung des Stadtverkehrs eine Radialstruktur auf. Verstärkt wird dieses Angebot durch die Ringlinie 2105 ZOB Bahnhofstraße Bf. Süd Kellerkuhle Torfweg Krankenhaus Bf. Süd Bahnhofstraße ZOB. Eine Ringlinienstruktur weist auch die Linie 2104 im Bereich Immenbeck, Ketzendorf und Ovelgönne auf. Ringlinien haben eine gute Erschließungswirkung, allerdings ist dies für bestimmte Ortsteile mit dem Nachteil von längeren Fahrtzeiten und damit einer schlechteren Verbindungsqualität verbunden. Um eine angemessene Beurteilung des Stadtverkehrs Buxtehude zu erzielen und der vorliegenden Stadtstruktur gerecht zu werden, wurde der Bereich Buxtehude Süd für die Bewertung dergestalt aufgeteilt, dass die Bedienungs- und Verbindungsqualität für die Haltestellen Alte Trift, Bertha-von-Suttner- Allee, Eichenweg und Wachtelburg analysiert wurde. Außerdem wurden haltestellenbezogene Aufteilungen im Bereich Harburger Straße (Haltestelle Abzw. Rübke ) und Sagekuhle (Haltestelle Gartenstraße ) Das Bedienungsangebot im innerstädtischen ÖPNV ist an Schultagen mit Ausnahme des Bereiches Sagekuhle/Gartenstraße, der lediglich eine genügende Qualität erreicht - durchweg als gut einzustufen und liegt teilweise deutlich über den notwendigen Werten. Auch an schulfreien Tagen liegt mit Ausnahme der Sagekuhle, hier ist das Angebot an schulfreien Tagen ungenügend das Bedienungsangebot im guten Bereich. Im Hinblick auf die Verbindungsqualität liegt die Qualität an den Haltstellen Alte Trift und Wachtelburg im ungenügenden Bereich, allerdings werden genügende Ergebnisse nur um wenige Minuten verpasst. Auch für Immenbeck wird im Bereich des Fahrtzeitvergleichs mit dem MIV nur ein ungenügendes Ergebnis erzielt. Dies ist der Ringstruktur der Linie 2104 im Bereich Immenbeck Ketzendorf - Ovelgönne geschuldet. Bedienungs-/Verbindungsqualität I Stadtteile > Buxtehude, Bhf (%) Bed.-Qual.(S) Bed.-Qual.(S) Bed.-Qual.(F) Bed.-Qu.(F) Verb.- ohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 93,7 93,7 93,7 93,7 62,4 genügend 6,3 6,3 0 6,3 18,8 ungenügend 0 0 6,3 0 18,8 Abb. 13: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I Stadt Buxtehude

58 58 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Stadtteile <> Buxtehude, Bahnhof Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Buxtehude, Harburg.Str gut gut HSt. Abzw. Rübke gut gut Buxtehude, Sagekuhle genügend ungenügend >6.000 HSt. Gartenstr genügend genügend Buxtehude-Süd, gut gut HSt. Alte Trift gut gut Buxtehude-Süd, gut gut HSt. B.-v.-Suttner-Allee gut gut Buxtehude-Süd, gut gut HSt. Eichenweg gut gut Buxtehude-Süd, gut gut HSt. Wachtelburg gut gut Dammhausen gut gut gut gut Eilendorf gut gut gut gut Hedendorf gut gut gut gut Heitmannshausen gut gut gut gut Immenbeck gut gut gut gut Ketzendorf gut gut gut gut Neukloster gut gut gut gut Ottensen gut gut gut gut Ovelgönne gut gut gut gut Pippensen gut gut gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus+Bahn Bus/Bahn + AST Tabelle 27a: Bedienungsqualität I Hansestadt Buxtehude

59 VNO Bewertung und Mängelanalyse 59 Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Stadtteile > Buxtehude, Bahnhof Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Buxtehude, Harb. Str. HSt. Abzw. Rübke gut Buxtehude, Sagekuhle HSt. Gartenstr gut Buxtehude-Süd 0 HSt. Alte Trift ungenügend (*) HSt. B.-v.-Suttner- Allee gut Hst. Eichenweg genügend HSt. Wachtelburg ungenügend (*) Dammhausen gut Eilendorf gut Hedendorf gut Heitmannshausen gut Immenbeck ungenügend Ketzendorf gut Neukloster gut Ottensen genügend Ovelgönne gut Pippensen genügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV (*) bei den mit ungenügend bewerteten Fahrten wird ein genügendes Ergebnis nur um wenige Minuten verpasst Tabelle 27b: Verbindungsqualität I Hansestadt Buxtehude

60 60 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (3) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gemeinde Drochtersen Die Regionallinie 2025 Freiburg Drochtersen Stade (ergänzt um die Regionallinie 2026 Itzwölrden Freiburg Drochtersen Stade mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung) bildet das Rückgrat des ÖPNV in der Gemeinde Drochtersen. Alle Orte der Gemeinde, die von dieser Linie bedient werden, weisen sowohl an Schul- als auch an schulfreien Tagen eine gute Bedienungsqualität auf, da die Linie montags bis freitags stündlich, in Hauptverkehrszeiten sogar im 30-Min.-Takt, verkehrt. Differenzierter fällt die Beurteilung der Gemeindeteile aus, die nicht am Linienweg der Linie 2025 bzw. der 2026 liegen und deren ÖPNV-Anbindung an das Grundzentrum über die schulbezogenen Linienverkehre 2072 Hüll Drochtersen und 2073 Krautsand - Drochtersen erfolgt. Für Hüll und Krautsand ergeben sich an Schultagen genügende bzw. gute Bedienungsqualitäten, an schulfreien Tagen verkehren diese Linien allerdings nicht. Der dichte Fahrplan der Linie ergänzt um Fahrten der Linie bedingt gute Bedienungsqualitäten für die Orte in der Gemeinde, die am Linienweg der 2025/2026 liegen, so dass hier der AST- Verkehr lediglich ergänzende Funktionen wahrnimmt. Für Hüll und Krautsand ist die Bedeutung des AST deutlich höher, da es an schulfreien Tagen für die ÖV-Anbindung sorgt und zudem eine gute Bedienungsqualität aufweist. Im Hinblick auf die Verbindungsqualität werden überwiegend gute bzw. genügende Bewertungen erzielt. Lediglich die Verbindung Ritsch Drochtersen erreicht eine ungenügende Qualität, allerdings wird ein genügendes Ergebnis lediglich um 1 Minute verpasst. Bedienungs-/Verbindungsqualität I Orte > Grundzentrum Drochtersen (%) Bed.-Q. (S) ohne AST Bed.-Q. (F) ohne AST Bed.-Q. (S/F) mit AST Verbind.- Qualität gut 90,9 81, ,8 genügend 9, ,1 ungenügend 0 18,2 0 9,1 Abb. 14: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gemeinde Drochtersen

61 VNO Bewertung und Mängelanalyse 61 Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Drochtersen Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Assel gut gut gut gut Barnkrug gut gut gut gut Dornbusch gut gut gut gut Gauensiek gut gut gut gut Hüll genügend ungenügend gut gut Krautsand gut ungenügend gut gut Nindorf gut gut gut gut Ritsch gut gut gut gut Sietwende gut gut gut gut Theisbrügge gut gut gut gut Wethe gut gut gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus Bus + AST Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Drochtersen Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Assel gut Barnkrug gut Dornbusch gut Gauensiek gut Hüll gut Krautsand genügend Nindorf gut Ritsch ungenügend (*) Sietwende gut Theisbrügge gut Wethe gut gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV (*) bei den mit ungenügend bewerteten Fahrten wird ein genügendes Ergebnis nur um 1 Minute verpasst Tabelle 28: Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gemeinde Drochtersen

62 62 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (4) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Fredenbeck In der SG Fredenbeck verkehren mit den Linien 2060 Zeven Harsefeld Helmste Stade, 2322 Bremervörde Fredenbeck Stade, 2331 Harsefeld Brest Kutenholz Mulsum Schwinge Stade, 2332 Harsefeld Fredenbeck Schwinge Deinste Stade und 2385 Wedel Fredenbeck - Deinste Helmste Horneburg, Bahnhof 5 Regionallinien. Neben diesen Regionallinien verkehren mit den Linien 2310 Groß Aspe Kutenholz Mulsum Fredenbeck und 2386 Helmste Deinste Fredenbeck schulbezogene Linien, die das Schulzentrum Fredenbeck und die Grundschule Am Raakamp bedienen. Außerdem hat für die Samtgemeinde die Linie 2061 Wangersen Harsefeld Helmste Stade durch die Bedienung Helmstes Bedeutung. Die gegenwärtige ÖPNV-Struktur innerhalb der Samtgemeinde weist die Besonderheit auf, dass von den 5 Regionallinien nur 3 Linien (2322, 2332 und 2385) das Grundzentrum Fredenbeck anfahren. Das obige Linienangebot wird durch die Bürgerbuslinien 2311 bis 2314 ergänzt, die als Schwerpunkt die Anbindung der Orte an das Grundzentrum Fredenbeck haben und die durch die derzeitige Struktur der Regional- und schulbezogenen Linien für die Bewertung des Angebotes Gewicht erhalten: Durch das BB-Angebot werden für Groß Aspe, Kutenholz, Mulsum und Schwinge um mindestens eine Stufe bessere Qualitäten erreicht als ohne dieses Angebot. Da eine Reihe von Orten nur über die beiden schulbezogenen Linien 2310 und 2386 mit dem Grundzentrum verbunden ist und auch die Regionallinie 2332 einen hohen Anteil schulbezogener Fahrten aufweist, sinkt die Bedienungsqualität an schulfreien Tagen ab. Nur Helmste und Wedel kommen auf eine gute Bewertung durch die Regionalbuslinie 2385 Wedel Fredenbeck - Horneburg. Genügende Qualitäten erreichen Deinste, Kutenholz, Mulsum und Schwinge, nicht zuletzt auch aufgrund des BB- Angebotes, während Essel und Groß Aspe an schulfreien Tagen nicht das Angebot für eine genügende Bewertung aufweisen. Die Linienergänzung durch AST-Verkehre sorgt dafür, dass sowohl an Schul- als auch an schulfreien Tagen gute bzw. genügende Bedienungsqualitäten für alle Orte über 200 Einwohner mit dem Grundzentrum erreicht werden. Günstiger fällt die Betrachtung der Verbindungsqualität aus. Mit Ausnahme von Groß Aspe werden auf allen Relationen zwischen den Orten und dem Grundzentrum Fredenbeck gute oder genügende Resultate erzielt Bed.-Q. (S) Bed.-Q. (S) Bed.-Q. (F) Bed.-Q. (F) Verb.- ohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 62, , ,5 genügend 37,5 0 50,0 0 50,0 ungenügend ,0 0 12,5 Abb. 15: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Fredenbeck Bedienungs-/Verbindungsqualität I Orte > Grundzentrum Fredenbeck (%)

63 VNO Bewertung und Mängelanalyse 63 Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Fredenbeck Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Deinste gut genügend gut gut Essel genügend ungenügend gut gut Groß Aspe gut [+] ungenügend gut gut Helmste gut gut gut gut Kutenholz genügend [+] genügend [+] gut gut Mulsum genügend genügend [+] gut gut Schwinge gut [+] genügend [+] gut gut Wedel gut gut gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll [+] Bewertung wird durch das BB-Angebot der BB-Linien um mindestens eine Stufe verbessert Bus Bus + AST Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Fredenbeck Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Deinste gut Essel genügend Groß Aspe ungenügend Helmste genügend Kutenholz genügend Mulsum genügend Schwinge gut Wedel gut gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 29: Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Fredenbeck

64 64 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (5) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Harsefeld Das Bedienungsangebot in der SG Harsefeld wird geprägt durch die Regionalbahn Bremervörde Bargstedt Harsefeld Ruschwedel Buxtehude sowie von den Regionallinien 2060 Zeven - Ahlerstedt Harsefeld Stade, 2035 Ahlerstedt - Beckdorf Buxtehude, 2331 Harsefeld Brest Stade und 2332 Harsefeld Bargstedt Fredenbeck Stade. Ergänzt wird dieses Angebot durch die schulbezogenen Linien 2061 Wangersen Ahlerstedt Harsefeld Ohrensen Stade, 2066 Wangersen Ahlerstedt, 2330 Harsefeld Kakerbeck Brest Bargstedt Harsefeld, 2333 Bliedersdorf Horneburg Issendorf Harsefeld, 2401 Sauensiek Griemshorst Harsefeld sowie 2405 Harsefeld - Apensen Buxtehude. Weiterhin steht auch das Angebot der Bürgerbuslinien 2301 bis 2303 zur Verfügung. Auswirkungen auf die Bewertung hat jedoch nur die Linie 2303 Harsefeld Issendorf Harsefeld. Die Samtgemeinde weist die Besonderheit auf, dass neben Harsefeld mit Ahlerstedt ein zweites Grundzentrum vorhanden ist. Die Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität in der Samtgemeinde wird von allen Orten auf Harsefeld als zentralen Ort innerhalb des Samtgemeindegebietes bezogen. Wo es räumlich sinnvoll ist, wird das Angebot zwischen den Orten und dem Grundzentrum Ahlerstedt zusätzlich untersucht. Das breite Angebot von Regionalbahn, Regionalbuslinien und schulbezogenen Linienverkehren sorgt an Schultagen für eine überwiegend gute oder genügende Bedienungsqualität. Lediglich auf den Relationen von Ahrensmoor, Kakerbeck und Reith von/nach Harsefeld reicht das Angebot für eine genügende Bewertung nicht aus. Dieses positive Ergebnis ist nicht zuletzt auf die Neustrukturierung des Liniennetzes zum Dezember 2017 zurückzuführen. Kakerbeck und Reith liegen in dem Verkehrsbereich Harsefeld Fredenbeck Stade, der im Jahr 2018 überplant wird (s. auch Kapitel 4 Ziele und Maßnahmen ). Die Linienergänzungen durch den AST-Verkehr verbessern insbesondere an schulfreien Tagen das Bewertungsergebnis des Leistungsangebotes deutlich. Es sind nur noch die Relationen Reith und Kakerbeck Ahlerstedt mit einer ungenügenden Bedienungsqualität einzustufen. Auch im Hinblick auf die Verbindungsqualität weist der ÖPNV innerhalb der Samtgemeinde einen relativ hohen Anteil ungenügender Werte (39,1%) auf. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die schulbezogenen Linienverkehre im Sinne einer guten Erschließung häufig nicht direkt zu den Grundzentren geführt werden. Bedienungs-/Verbindungsqualität I Orte > Grundzentrum Ahlerstedt / Harsefeld (%) Bed.-Q. (S) Bed.-Q. (S) Bed.-Q. (F) Bed.-Q. (F) Verbindungsohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 87,0 91,3 39,1 91,3 34,8 genügend 0,0 0 30,4 0,0 30,4 ungenügend 13,0 8,7 30,4 8,7 34,8 Abb. 16: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Harsefeld

65 VNO Bewertung und Mängelanalyse 65 Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Harsefeld/Ahlerstedt Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag Ergebnis kategorie Grundzentrum Soll- Ist-Bedienung Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Ahlerstedt Harsefeld gut gut gut gut Ahrensmoor Ahlerstedt gut ungenügend gut gut Harsefeld ungenügend ungenügend gut gut Ahrenswohlde Ahlerstedt gut genügend gut gut Harsefeld gut genügend gut gut Bargstedt Harsefeld gut gut gut gut Bokel Ahlerstedt gut gut gut gut Harsefeld gut gut gut gut Brest Harsefeld gut ungenügend gut gut Hollenbeck Harsefeld gut gut gut gut Issendorf Harsefeld gut [+] gut [+] gut gut Kakerbeck Ahlerstedt ungenügend ungenügend ungenügend ungenügend Harsefeld gut gut gut gut Oersdorf Ahlerstedt gut genügend gut gut Harsefeld gut genügend gut gut Ohrensen Harsefeld gut genügend gut gut Ottendorf Ahlerstedt gut genügend gut gut Harsefeld gut genügend gut gut Reith Ahlerstedt ungenügend ungenügend ungenügend ungenügend Harsefeld gut ungenügend gut gut Ruschwedel Harsefeld gut gut gut gut Wangersen Ahlerstedt gut gut gut gut Harsefeld gut gut gut gut Bus + Bahn gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus/Bahn + AST [+] BB-Linie 2301 verbessert Bewertung um 2 Stufen Tabelle 30a: Bedienungsqualität I SG Harsefeld

66 66 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Harsefeld/Ahlerstedt Grund- Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort zentrum MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Ahlerstedt Harsefeld gut Ahrensmoor Ahlerstedt genügend Harsefeld ungenügend Ahrenswohlde Ahlerstedt ungenügend Harsefeld ungenügend Bargstedt Harsefeld gut Bokel Ahlerstedt gut Harsefeld genügend Brest Harsefeld genügend Hollenbeck Harsefeld gut Issendorf Harsefeld ungenügend Kakerbeck Ahlerstedt genügend Harsefeld gut Oersdorf Ahlerstedt gut Harsefeld ungenügend Ohrensen Harsefeld genügend Ottendorf Ahlerstedt ungenügend Harsefeld ungenügend Reith Ahlerstedt ungenügend Harsefeld genügend Ruschwedel Harsefeld gut Wangersen Ahlerstedt gut Harsefeld genügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 30b: Verbindungsqualität SG Harsefeld

67 VNO Bewertung und Mängelanalyse 67 (6) Bedienungs-/Verbindungsqualitäten Samtgemeinde Horneburg Für den ÖV in der SG Horneburg hat die S-Bahn erhebliche Bedeutung, weil Agathenburg und Dollern über die Schiene mit dem Grundzentrum durch ein umfangreiches Angebot verbunden sind. Neben dem SPNV stellen die Linien 2286 Hedendorf Nottensdorf Horneburg und 2333 Harsefeld - Bliedersdorf Horneburg sowie die Airbus-Linie 2718 Linienverbindungen innerhalb der Samtgemeinde zur Verfügung, die seit Dezember 2017 von einem Bürgerbusangebot ergänzt werden. Das BB-Angebot beeinflusst die Bewertung der Relationen nicht, sorgt aber an schulfreien Tagen dafür, dass Bliedersdorf und Nottensdorf vom AST-Angebot abgesehen eine ÖV-Verbindung nach Horneburg haben, wenngleich durch die Ringlinienstruktur zwischen den Orten und Horneburg vergleichsweise lange Fahrtzeiten zu verzeichnen sind. An Schultagen weisen Agathenburg und Dollern durch die Verknüpfung mittels S3 eine gute Bedienungsqualität mit dem Grundzentrum auf, während Bliedersdorf auf eine gute und Nottensdorf auf eine genügende Bewertung kommen. An schulfreien Tagen bleibt die gute Bewertung für Agathenburg und Dollern bestehen, da die S3 ganzjährig das gleiche Bedienungsangebot aufweist. Dagegen gibt es für Bliedersdorf und Nottensdorf lediglich 1 Fahrtenpaar durch den Bürgerbus. Nottensdorf hat über die Linie 2286 und die Stadtlinie 2103 sowohl an Schul- als auch an schulfreien Tagen eine gute Anbindung zum Mittelzentrum Buxtehude. Alle Verbindungen nach Horneburg weisen eine gute (Agathenburg, Dollern) bzw. eine genügende Qualität (Bliedersdorf, Nottensdorf) auf. Bedienungs-/Verbindungsqualität I Orte > Grundzentrum Horneburg (%) Bed.-Qual. (S) ohne AST Bed.-Qual. (S) mit AST Bed.-Qual. (F) ohne AST Bed.Qual. (F) mit AST Verbind.-Qual. gut genügend ungenügend Abb. 17: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Horneburg

68 68 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Horneburg Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Agathenburg gut gut gut gut Bliedersdorf gut ungenügend gut genügend Dollern gut gut gut gut Nottensdorf genügend ungenügend gut genügend gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus + Bahn Bus/Bahn + AST Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte <> Grundzentrum Horneburg Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Agathenburg gut Bliedersdorf genügend Dollern gut Nottensdorf genügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 31: Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Horneburg

69 VNO Bewertung und Mängelanalyse 69 (7) Bedienungs-/Verbindungsqualitäten Gemeinde Jork Der ÖPNV in der Gemeinde Jork ist durch die Regionallinien 2030 Steinkirchen Lühe Jork Ladekop - Buxtehude, 2040 Kohlenhusen Borstel - Jork Estebrügge Königreich Buxtehude, 2050 Cranz Jork Stade und 257 Jork Königreich Hamburg-Neugraben geprägt. Dieses Regionalliniennetz wird durch die schulbezogenen Linien 2051 Stade Twielenfleth Steinkirchen Jork, 2043 Gehrden Jork, 2044 Borstel Jork Ladekop und 2045 Moorende Hove Estebrügge (- Königreich - Jork) ergänzt. Durch die Regionallinien weisen alle Orte über 200 Einwohner in der Gemeinde eine gute Bedienungsqualität auf. Lediglich Moorende erzielt nur ein ungenügendes Ergebnis, da 2 Fahrtenpaare für ein genügendes Resultat nicht ausreichen. Dieses sehr gute Ergebnis ist auf die komplette Überplanung des Liniennetzes im Bereich Jork im Jahr 2017 zurückzuführen. Dabei wurden auch zahlreiche Wünsche der Gemeinde Jork in die neue Linienstruktur aufgenommen. An schulfreien Tagen fällt das Ergebnis etwas schwächer aus, da neben Moorende auch Lühe eine ungenügende Anbindung an das Grundzentrum hat. Die Linienverstärkung mittels AST auf den Linien 2030 und 2040 sorgt sowohl an Schul- als auch an schulfreien Tagen für eine weitere Qualitätsverbesserung des ÖPNV im Gemeindegebiet. Es weisen durch das zusätzliche AST-Angebot alle Orte eine gute bzw. genügende Bedienungsqualität nach Jork auf. Die Spannweite der Bewertungen für die Verbindungsqualitäten reicht von guten Werten (Estebrügge, Königreich) über genügende (Borstel, Hove, Ladekop) bis zu ungenügenden Werten (Lühe, Moorende) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Bed.-Qual. (F) Verbindungsohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 85,7 85,7 57,1 85,7 28,6 genügend 0,0 14,3 14,3 0 42,8 ungenügend 14,3 0 28,6 14,3 28,6 Abb. 18: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gem. Jork Bedienungs-/Verbindungsqualität I Orte > Grundzentrum Jork (%)

70 70 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Jork Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag Ergebnis kategorie Soll- Ist-Bedienung Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Borstel gut gut gut gut Estebrügge gut gut gut gut Hove gut gut gut gut Königreich gut gut gut gut Ladekop gut genügend gut gut Lühe gut ungenügend gut gut Moorende ungenügend ungenügend genügend genügend gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus Bus + AST Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Jork Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Borstel genügend Estebrügge gut Hove genügend Königreich gut Ladekop genügend Lühe ungenügend Moorende ungenügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 32: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gem. Jork

71 VNO Bewertung und Mängelanalyse 71 (8) Bedienungs-/Verbindungsqualitäten Samtgemeinde Lühe Das ÖPNV-Angebot in der Samtgemeinde wird im Wesentlichen durch die beiden Regionallinien 2030 Steinkirchen Jork Buxtehude und 2050 (Cranz ) Jork Steinkirchen Grünendeich Stade geprägt. Außerdem wurde im Zuge der Überplanung des Liniennetzes im Jahr 2017 die Linie 2053 Horneburg Neuenkirchen Mittelnkirchen Steinkirchen Grünendeich deutlich aufgewertet und weist jetzt montags bis freitags ein auch für Hamburg-Pendler interessantes Angebot auf. Die Linien 2051 Jork Steinkirchen Grünendeich Twielenfleth Stade, 2052 Twielenfleth Grünendeich und 2054 Bassenfleth Hollern ergänzen das ÖPNV-Angebot in der Samtgemeinde. Als Besonderheit muss gelten, dass Guderhandviertel keinen öffentlichen Linienverkehr aufweist es verkehrt an Schultagen lediglich ein Bus für Schüler/innen, der dritte Personen nicht befördert - dementsprechend ist hier das AST-Angebot die einzige ÖV-Anbindung. An Schultagen sind mit Ausnahme von Guderhandviertel alle Orte über 200 Einwohner gut bzw. genügend an Steinkirchen und Grünendeich angebunden. An schulfreien Tagen hat auch Wöhrden keine Busverbindung Richtung Grünendeich / Steinkirchen. Durch AST-Angebote verbessert sich die Angebotsqualität deutlich: Alle Relationen weisen eine gute Bedienungsqualität auf. Bedienungs-/Verbindungsqualität I Orte < > Grundzentr. Grünendeich/Steinkirchen (%) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Bed.-Qual. (F) Verbindungsohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut ,3 genügend ,2 ungenügend ,5 Abb. 19: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Lühe

72 72 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Grünendeich/Steinkirchen Ort Grünendeich- Kirchenstieg Grünendeich- Minneweg Guderhandviertel Guderhandviertel- Bergfried Hollern Mittelnkirchen, Ort Mittelnkirchen- Hohenfelde Neuenkirchen Twielenfleth Wöhrden Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Grund- Soll- Ist-Bedienung Ergebnis [Einw.] zentrum bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Grünendeich gut gut gut gut Steinkirchen gut gut gut gut Grünendeich gut gut gut gut Steinkirchen gut gut gut gut Grünendeich ungenügend ungenügend gut gut Steinkirchen ungenügend ungenügend gut gut Grünendeich ungenügend ungenügend gut gut Steinkirchen ungenügend ungenügend gut gut Grünendeich gut gut gut gut Steinkirchen gut gut gut gut Grünendeich gut gut gut gut Steinkirchen gut gut gut gut Grünendeich gut gut gut gut Steinkirchen gut gut gut gut Grünendeich gut gut gut gut Steinkirchen gut gut gut gut Grünendeich genügend genügend gut gut Steinkirchen genügend genügend gut gut Grünendeich gut ungenügend gut gut Steinkirchen gut ungenügend gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus Bus + AST Tabelle 33a: Bedienungsqualität I SG Lühe

73 VNO Bewertung und Mängelanalyse 73 Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Grünendeich/Steinkirchen Ort Grünendeich, Mojenhörn Kirchenstieg Grünendeich, Minneweg Grund- Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten zentrum MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Grünendeich genügend Steinkirchen genügend Grünendeich gut Steinkirchen gut Guderhandviertel Grü./Steink. Gud.-Bergfried Grü./Steink. Hollern Mittelnkirchen, Ort Mittelnkirchen- Hohenfelde Neuenkirchen Twielenfleth Wöhrden Grünendeich genügend Steinkirchen genügend Grünendeich gut Steinkirchen gut Grünendeich genügend Steinkirchen genügend Grünendeich genügend Steinkirchen gut Grünendeich genügend Steinkirchen genügend Grünendeich ungenügend Steinkirchen ungenügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 33b: Verbindungsqualität I SG Lühe

74 74 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (9) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Nordkehdingen Rückgrat des ÖPNV in der SG Nordkehdingen ist die Regionallinie 2025 Freiburg Wischhafen Stade, die seit 2016 in mehreren Schritten erheblich aufgewertet wurde (Taktverkehr, Fixierung und Begradigung des Linienweges, Ausweitung des Angebotes sonnabends, bessere Angebotsverteilung sonnund feiertags). Ergänzt wird das Bedienungsangebot durch die Regionallinie mit Schwerpunkt Schülerbeförderung 2026 Itzwörden Balje Freiburg Landesbrück Wischhafen Stade und den schulbezogenen Linien 2057 Breitendeich - Freiburg/Wischhafen Hemmoor, 2079 Oederquart Wischhafen, 2090 Drochtersen Oederquart Freiburg und 2129 Schülerbeförderung Wischhafen. Das neu justierte Angebot sieht zwischen Itzwörden und Freiburg sowie auf der Linie 2078 Wischhafen Oderquart Freiburg außerhalb der Zeiten der Schülerbeförderung Rufbusfahrten vor. Die Samtgemeinde weist die Besonderheit auf, dass neben Freiburg mit Wischhafen ein zweites Grundzentrum vorhanden ist. Die Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität in der Samtgemeinde wird von allen Orten über 200 Einwohner je nach raumstrukturellen Gegebenheiten auf das Grundzentrum Freiburg und/oder Wischhafen bezogen. Für die Achse Freiburg Krummendeich Balje Hörne hat das im Landkreis Cuxhaven gelegene Grundzentrum Cadenberge Bedeutung. Entsprechend wird eine Analyse der ÖPNV-Anbindungen aus diesem Bereich nach Cadenberge mit einbezogen. Da zum Grundzentrum Cadenberge keine Busverbindung aus dem Raum Freiburg/Balje existiert, stellt lediglich das AST-Angebot eine Verbindung zwischen den beiden Bereichen her. An Schultagen ist das Bedienungsangebot in der Samtgemeinde ansonsten als gut oder genügend einzustufen. An schulfreien Tagen weist lediglich Neulandermoor keine Busverbindung auf, alle anderen Orte über 200 Einwohnern haben nach der Liniennetz-Revision auch an schulfreien Tagen eine gute oder genügende Anbindung zu den beiden Grundzentren. Bei der Verbindungsqualität müssen lediglich die Fahrten zwischen Neulandermoor und Freiburg sowie Wischhafen als ungenügend eingestuft werden, alle anderen Relationen erreichen gute und genügende Werte. Bedienungs-/Verbind.-Qua. Orte > Grundzentrum Freiburg/Wischhafen/Cadenberge (%) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Bed.-Qual. (F) Verbindungsohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 58,3 83,3 41,7 83,3 22,2 genügend 16,7 16,7 16,6 16,7 55,6 ungenügend 25,0 0 41,7 0 22,2 Abb. 20: Bedienungs-/Verbindungsqualität I Gemeinde SG Nordkehdingen

75 VNO Bewertung und Mängelanalyse 75 Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Freiburg / Wischhafen / Cadenberge Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Grundzentrum Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Balje Freiburg gut genügend gut gut Cadenberge ungenügend ungenügend genügend genügend Freiburg Cadenberge ungenügend ungenügend genügend genügend Hamelwörden Freiburg gut gut gut gut Wischhafen gut gut gut gut Krummendeich Freiburg gut gut gut gut Cadenberge ungenügend ungenügend gut gut Neulandermoor Freiburg genügend ungenügend gut gut Wischhafen genügend ungenügend gut gut Oederquart Freiburg gut genügend gut gut Wischhafen gut gut gut gut Wischhafen Freiburg gut gut gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus Bus + AST Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Freiburg / Wischhafen / Cadenberge Grund- Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort zentrum MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Freiburg genügend Balje Cadenberge keine Bewert. Freiburg Cadenberge keine Bewert. Hamelwörden Krummendeich Neulandermoor Oederquart Freiburg genügend Wischhafen gut Freiburg gut Cadenberge keine Bewert. Freiburg ungenügend Wischhafen ungenügend Freiburg genügend Wischhafen genügend Wischhafen Freiburg genügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 34: Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Nordkehdingen

76 76 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO (10) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten Mit den Linien 2027 Gräpel Kranenburg Oldendorf Himmelpforten Düdenbüttel Stade, 2028 Bremervörde Hagenah Heinbockel Düdenbüttel Stade und 3813 Oldendorf - Bremervörde verkehren 3 Regionallinien in der Samtgemeinde mit der Besonderheit, dass die auf Stade ausgerichtete Linie 2028 die Grundzentren Himmelpforten und Oldendorf nur mit einer Fahrt bedient. Bedeutung für den ÖV innerhalb der Samtgemeinde hat auch der RE5 Cuxhaven Himmelpforten Hammah Stade Hamburg. Ergänzt wird das Angebot durch die schulbezogenen Linien 2065 Großenwörden - Himmelpforten, 2068 Groß Sterneberg Himmelpforten, 2091 Heinbockel Hagenah Oldendorf Himmelpforten, 2092 Neuland Engelschoff - Himmelpforten sowie die Linien 2093 Gräpel Brobergen Burweg - Oldendorf/Himmelpforten, 2094 Sunde Estorf Behrste Oldendorf/Himmelpforten und 2096 Kranenburg Oldendorf. Zudem verknüpft der Bürgerbus Ostetal den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Oldendorf mit dem Grundzentren Oldendorf und Himmelpforten und hat am Bahnhof Himmelpforten Übergänge zum RE5 in/aus Richtung Hamburg. An Schultagen weisen mit Ausnahme von Groß Sterneberg alle anderen Orte gute bzw. genügende Werte in der Bedienungsqualität auf. An schulfreien Tagen sinken die Werte für gute bzw. genügende Bewertungen deutlich ab, weil Orte wie Engelschoff, Groß Sterneberg, Großenwörden und Neuland lediglich über schulbezogene Linien mit Himmelpforten verbunden sind und kein Busangebot aufweisen. Heinbockel und Hagenah sind über die Regionallinie 2028 auch an schulfreien Tagen mit Stade verbunden, allerdings nicht mit den beiden Grundzentren Oldendorf und Himmelpforten. Der BB Ostetal sorgt durch sein ganzjähriges Angebot für gute Bewertungen auch an schulfreien Tagen für Blumenthal, Brobergen, Burweg, Kranenburg und Oldendorf. Durch das ergänzende AST-Angebot werden für alle Orte über 200 Einwohner ÖV-Anbindungen in die Grundzentren Oldendorf bzw. Himmelpforten vorgehalten und die Bewertungen erreichen sowohl an Schultagen als auch an schulfreien Tagen ausnahmslos ein gutes Urteil. Bei der Verbindungsqualität werden 68% gute bzw. genügende Qualitäten erreicht, allerdings werden für diverse Orte, die nur bzw. überwiegend von schulbezogenen Linienfahrten bedient werden, nur ungenügende Qualitäten erzielt. Grund dafür ist die im Sinne einer guten Flächenerschließung teilweise indirekte Linienführung in die Grundzentren. Auch der BB Ostetal kann aufgrund seiner Ringlinienstruktur und den damit verbundenen längeren Fahrtzeiten nicht zur Verbesserung der Verbindungsqualität beitragen. Bedienungs-/Verbind.-Qua. I Orte <> Grundzentrum Himmelpforten / Oldendorf (%) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Bed.-Qual. (F) Verbindungsohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut genügend ungenügend Abb. 21: Bedienungs-/Verbindungsqualität I SG Oldendorf-Himmelpforten

77 VNO Bewertung und Mängelanalyse 77 Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Orte <> Grundzentrum Himmelpforten / Oldendorf Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] Grundzentrum bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Blumenthal Himmelpforten gut gut [+] gut gut Oldendorf gut gut [+] gut gut Brobergen Himmelpforten gut gut [+] gut gut Oldendorf gut gut [+] gut gut Burweg Himmelpforten gut gut [+] gut gut Oldendorf gut gut [+] gut gut Düdenbüttel Himmelpforten gut genügend gut gut Engelschoff Himmelpforten genügend ungenügend gut gut Estorf Gräpel Himmelpforten Oldendorf Himmelpforten Oldendorf Gr. Sterneberg Himmelpforten Großenwörden Himmelpforten Hagenah Himmelpforten Oldendorf Hammah Himmelpforten Heinbockel Kranenburg Himmelpforten Oldendorf Himmelpforten Oldendorf Mittelsdorf, Ort Himmelpforten Mittelsdorf, Siedlung gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut ungenügend ungenügend gut genügend genügend ungenügend gut gut genügend ungenügend gut gut gut ungenügend gut ungenügend gut gut gut gut genügend ungenügend gut gut gut ungenügend gut gut gut gut [+] gut gut gut gut [+] gut gut gut gut gut gut Himmelpforten gut gut gut gut Neuland Himmelpforten genügend ungenügend gut gut Oldendorf Himmelpforten gut gut [+] gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll [+] Bewertung durch Bürgerbus-Angebot um mindestens eine Stufe verbessert Bus + Bahn Bus/Bahn + AST Tabelle 35a: Bedienungsqualität I SG Oldendorf/Himmelpforten

78 78 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Orte > Grundzentrum Himmelpforten / Oldendorf Grund- Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort zentrum MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Himmelpforten ungenügend Blumenthal Oldendorf genügend Brobergen Burweg Himmelpforten ungenügend Oldendorf ungenügend Himmelpforten ungenügend Oldendorf genügend Düdenbüttel Himmelpforten ungenügend Engelschoff Himmelpforten gut Estorf Gräpel Himmelpforten genügend Oldendorf genügend Himmelpforten genügend Oldendorf genügend Gr. Sterneberg Himmelpforten genügend Großenwörden Himmelpforten gut Hagenah Himmelpforten genügend Oldendorf genügend Hammah Himmelpforten gut Heinbockel Kranenburg Himmelpforten genügend Oldendorf ungenügend Himmelpforten ungenügend Oldendorf ungenügend Mittelsdorf, Ort Himmelpforten genügend Mittelsdorf, Siedlung Himmelpforten genügend Neuland Himmelpforten genügend Oldendorf Himmelpforten genügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 35b: Verbindungsqualität I SG Oldendorf/Himmelpforten

79 VNO Bewertung und Mängelanalyse 79 (11) Bedienungs-/Verbindungsqualität I Hansestadt Stade Bei der Bewertung des Stadtverkehrs werden die im Landkreis üblichen Kriterien angewandt. Das Linienangebot in der Hansestadt liegt größtenteils erheblich über diesen Anforderungen und somit ist die Bedienungsqualität für alle Stadtteile mit mehr als 200 Einwohnern ganzjährig ausnahmslos mit gut einzustufen. Das AST-Angebot verbessert aufgrund des guten Leistungsangebotes im Busverkehr die Bewertung nicht. Allerdings sorgt das AST in den Abendstunden und an den Wochenenden dort, wo es keine oder nur sehr wenige Angebote gibt, für eine Ergänzung des Linienangebotes im städtischen ÖPNV. Bei der Verbindungsqualität müssen im Hinblick auf die Schnelligkeit der Anbindung der Stadtteile an den Bahnhof Abstriche in Kauf genommen werden. Die Differenzen zwischen MIV und ÖPNV liegen allerdings überwiegend im Bereich von 1 bis 3 Minuten. Für Hahle liegen die Fahrtzeiten der Linie 2001 nur 1 Minute über einen genügenden Wert, während Fahrtzeiten der Linie 2007 aufgrund der Linienführung über Hohenwedel den genügenden Bereich deutlicher verfehlen. Letzteres ist auch der Grund dafür, das die Fahrtzeiten der 2007 von Wiepenkathen zum Bahnhof deutlicher über den MIV-Wert liegen Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Verbindungs-Qua. gut ,9 genügend ,8 ungenügend ,3 Abb. 22: Ergebnis Bedienungs-/Verbindungsqualität I Hansestadt Stade Bedienungs-/Verbindungsqualität I Stadtteile > Bahnhof ( %)

80 80 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität I: Fahrtenpaare Ortsteile <> Stade, Bahnhof Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Ort [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Abbenfleth gut gut gut gut Altländer Viertel gut gut gut gut Bützfleth gut gut gut gut Campe, gut gut >6.000 HSt Berliner Platz gut gut Campe, HSt gut gut >6.000 Athen./Brauerstr gut gut Campe, HSt Langobardenstr. Campe, HSt Schwabensee >6.000 >6.000 Götzdorf Haddorf Hagen Hahle, HSt Sprehenweg Hahle, HSt Bielfeldtweg Hohenwedel Klein Thun Kopenkamp >6.000 Ottenbeck Schölisch Schwedenviertel gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut gut Wiepenkathen gut gut gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus Bus + AST Tabelle 36a: Bedienungsqualität I Hansestadt Stade

81 VNO Bewertung und Mängelanalyse 81 Verbindungsqualität I: Beförderungszeit Stadtteile > Stade, Bahnhof Grund- Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Ort zentrum MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Altländer Viertel Stade, Bf gut Bützfleth Stade, Bf genügend Campe HSt. Berliner Pl. HSt Langobard. HSt Sachsenstr. (West) Stade, Bf genügend Stade, Bf ungenügend [*] Im Neuwerk ungenügend [*] Stade, Bf gut Im Neuwerk gut HSt Schwabensee Stade, Bf genügend Götzdorf Stade, Bf genügend Haddorf Stade, Bf ungenügend [*] Hagen Stade, Bf gut Hahle Stade, Bf ungenügend [**} Hohenwedel Stade, Bf ungenügend [*] Klein Thun Kopenkamp Stade, Bf gut Im Neuwerk gut Stade, Bf gut Im Neuwerk gut Ottenbeck Stade, Bf gut Schölisch Stade, Bf genügend Schwedenviertel Stade, Bf ungenügend [*] Wiepenkathen Stade, Bf ungenügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV [*] bei den ungenügend bewerteten Fahrten wird ein genügendes Ergebnis nur um 1-3 Minuten verpasst [**] Fahrten der Linie 2001 liegen lediglich 1 Minute über einen genügenden Wert, Fahrten der 2007 verpassen eine genügende Bewertung deutlicher. Tabelle 36b: Verbindungsqualität I Hansestadt Stade

82 82 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Zusammenfassung der Ergebnisse Bedienungs-/Verbindungsqualität I (1) Bedienungsqualität I Orte Grundzentrum an Schultagen Die Qualität des Bedienungsangebotes zwischen den Orten/Ortsteilen und dem jeweils zugeordneten Grundzentrum ist im Landkreis Stade unterschiedlich. Entscheidend für die Bedienungsqualität ist dabei, welche Art von Linienverkehr in der jeweiligen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt vorherrschend ist. Dort, wo Stadt- oder Regionallinien das Rückgrat des ÖPNV bilden und das jeweilige Grundzentrum bedienen, liegen die erzielten Werte im Allgemeinen im guten oder genügenden Bereich. Diese Angebotsqualität wird im Regelfall sowohl an Schul- wie auch an schulfreien Tagen erzielt. Gleiches gilt auch für Relationen, die eine SPNV-Anbindung zwischen Orten und Grundzentrum aufweisen: Neukloster Buxtehude, Bargstedt / Ruschwedel Harsefeld, Hammah Himmelpforten, Agathenburg / Dollern Horneburg. Das Angebot auf den genannten Streckenabschnitten liegt deutlich über den Soll- Werten und wird ganzjährig angeboten. Landkreisweit weisen an Schultagen 91,5% aller analysierten Relationen eine gute oder genügende Bedienungsqualität zwischen Orten und dem zugeordneten Grundzentrum auf. Wird das AST-Angebot im Landkreis mit einbezogen, dann liegen 99,2% aller Verbindungen im guten/genügenden Bereich. Lediglich die Relationen Reith und Kakerbeck nach Ahlerstedt werden auch durch AST-Angebote nicht in den genügenden Qualitätsbereich gehoben. Unter dem landkreisweiten Durchschnittswert liegen die SG Lühe und Nordkehdingen. In der SG Lühe wird Guderhandviertel nur durch einen Gemeindebus für die Schülerbeförderung bedient und weist keinen öffentlichen Buslinienverkehr auf. In der SG Nordkehdingen weisen alle Orte, die im Einzugsbereich der Regionalbuslinien 2025/2026 liegen, gute Bedienungsqualitäten auf. Negativ wirkt sich hier aus, dass es keine Busverbindung auf der Achse Freiburg Balje Hörne in das im Landkreis Cuxhaven gelegene Grundzentrum Cadenberge gibt. Hier sorgt das AST-Angebot für eine gute ÖV- Bedienugnsqualität. Bedienungsqualität I Orte <> Grundzentren gute/genügende Werte (%) Schultage ,7 91,5 16, ,3 4,3 87, ,3 20,0 25,0 85,7 80,0 75,0 4,0 96, Landkreis Apensen Buxtehude Drochtersen Fredenbeck Harsefeld ohne AST Horneburg mit AST Jork Lühe Nordkehdingen Old.-Himmelpf. Stade Abb. 23: Bedienungsqualität I Orte Grundzentren an Schultagen (gute/genügende Werte) (2) Bedienungsqualität I Orte Grundzentrum an schulfreien Tagen Die Qualität des Bedienungsangebotes sinkt an schulfreien Tagen in vielen Bereichen des Landkreises. Überall dort, wo Orte mit dem zugeordneten Grundzentrum nur über schulbezogene Linienverkehre verbunden werden oder wo Orte von Regionallinien bedient werden, deren Angebot außerhalb der

83 VNO Bewertung und Mängelanalyse 83 Schulzeiten eingeschränkt wird, werden häufig ungenügende Werte erzielt. Landkreisweit werden an schulfreien Tagen 70,1% gute und genügende Werte erreicht. Besonders eklatant ist der Rückgang der Bedienungsqualität in den SG Apensen, Fredenbeck, Horneburg und Oldendorf-Himmelpforten. Die Gründe: Das Grundzentrum Apensen wird außerhalb der Schulzeiten lediglich von der Linie 2036 und der Airbuslinie 2711 bedient. Alle Orte abseits des Linienwegs dieser beiden Linien haben ohne AST- Fahrten keinen ÖPNV-Anschluss an das Grundzentrum. In der SG Fredenbeck weist die Regionalbuslinie 2332 zahlreiche auf die Schülerbeförderung ausgerichtete Fahrten aus, die verbleibenden Fahrten reichen für genügende Bedienungsqualitäten ebensowenig aus wie das Angebot der Linie Für Essel und Groß Aspe reichen auch die BB- Angebote für eine genügende Bewertung nicht aus. In der Gemeinde Horneburg weisen mit Bliedersdorf und Nottensdorf gleich 2 der 4 Orte mit mehr als 200 Einwohnern in der schulfreien Zeit keinen konventionellen Buslinienverkehr auf das BB- Angebot reicht für eine genügende Bewertung ebenfalls nicht aus. In der SG Oldendorf-Himmelpforten werden diverse Orte (Engelschoff, Großenwörden, Groß Sterneberg und Neuland) nur von schulbezogenen Linienverkehren bedient. Außerdem haben Heinbockel und Hagenah über die Linie 2028 zwar eine Anbindung an Stade, jedoch nicht an das Grundzentrum Himmelpforten. Das landkreisweite AST-Angebot ist für zahlreiche Orte im Landkreis an schulfreien Tagen das einzige ÖV-Angebot. Außerdem ergänzt es vielfach vorhandene Linienverkehre und sorgt für eine deutliche Verbesserung der Bedienungsqualität. AST-Ergänzungsverkehre erhöhen den Wert der guten/genügenden Bedienungsqualitäten landkreisweit auf 99,2%. Bedienungsqualität I Orte <> Grundzentren gute/genügende Werte (%) Schulfreie Tage ,1 66,7 70,1 6,3 93,7 18, ,8 75,0 21,8 69,5 50,0 28,6 30,0 41,7 32, ,4 70,0 68,0 58,3 50, ,3 0 Landkreis Apensen Buxtehude Drochtersen Fredenbeck Harsefeld Horneburg Jork ohne AST mit AST Lühe Nordkehdingen Old.-Himmelpf. Stade Abb. 24: Bedienungsqualität I Orte Grundzentren an schulfreien Tagen (gute/genügende Werte) (3) Verbindungsqualität I Orte Grundzentrum Die Verbindungsqualität steht sehr häufig im Spannungsfeld zwischen einer guten Erschließungswirkung, was Linienverläufe mit Umwegen bedeuten kann, und einer möglichst kurzen Fahrtzeit. Diese Problematik stellt sich insbesondere in der Fläche. Dennoch weisen landkreisweit betrachtet 80% aller Verbindungen eine gute und genügende Qualität im Hinblick auf die Fahrtzeiten zwischen den Orten und den Grundzentren auf. Außerdem muss beachtet werden, dass innerhalb der Hansestädte Buxte-

84 84 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO hude und Stade sowie teilweise auch in der Region genügende Bewertungen häufig nur um 1 bis 3 Minuten verpasst werden. Diese geringen Unterschiede zu den MIV-Fahrtzeiten dürften in der Praxis für die Entscheidung für oder gegen den ÖPNV nicht wesentlich beeinflussen. Besonders gute Werte weisen die Bereiche Horneburg (100%), Drochtersen (90,9%) sowie Fredenbeck und Lühe (jeweils 87,5%) auf. Oberhalb des landkreisweiten Durchschnittswertes liegen noch die Verbindungsqualitäten in der SG Apensen (83,3%) und in der Hansestadt Buxtehude (81,2%). Am unteren Ende der Skala rangieren die Verbindungsqualitäten in der SG Harsefeld, Oldendorf- Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade. In der SG Harsefeld erreichen lediglich 65,2% aller Relationen ein gutes oder genügendes Resultat. In der Hansestadt Stade müssen die mangelnden Verbindungsqualitäten vielfach relativiert werden, weil eine genügende Verbindungsqualität vielfach nur um wenige Minuten verfehlt wird bzw. die Differenz zu den PKW-Fahrtzeiten gering ist. In der SG Oldendorf-Himmelpforten erreichen nicht zuletzt aufgrund des hohen Anteils an Linienverbindungen mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung ebenfalls nur 68% aller Fahrten eine gute oder genügende Verbindungsqualität. Verbindungsqualität I Orte > Grundzentren gute/genügende Werte (%) ,0 83,3 81,2 90,9 87,5 65, ,4 87,5 77,8 68,0 66, Landkreis Apensen Buxtehude Drochtersen Fredenbeck Harsefeld Horneburg Jork Lühe Nordkehdingen Old.-Himmelpf. Stade Abb. 25: Verbindungsqualität I Orte Grundzentren (gute/genügende Werte)

85 VNO Bewertung und Mängelanalyse Bedienungs-/Verbindungsqualität II Grundzentrum / Mittelzentrum Mittelzentrum Im Rahmen der Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität II werden die Verkehrsbeziehungen zwischen Grund- und Mittelzentren untersucht. Es werden dabei alle verkehrlich sinnvollen Beziehungen analysiert. Dies führt im Regelfall dazu, dass die Verbindungen von einem Grundzentrum zu mehreren Mittelzentren einer Bewertung unterzogen werden, auch von Mittelzentren in Nachbarlandkreisen. Für den Landkreis gilt, dass die Bedienungsqualitäten zwischen Grund-/Mittelzentren und benachbarten Mittelzentren sowohl an Schul- als auch an schulfreien Tagen deutlich im positiven Bereich liegen (93,1% gute bzw. genügende Qualitäten). Überwiegend sind sogar gute Qualitäten zu verzeichnen. Lediglich die Relationen Fredenbeck Bremervörde und Oldendorf Bremervörde weisen sowohl an Schul- als auch schulfreien Tagen ungenügende Bewertungen auf. Für Fredenbeck reicht das Angebot der Linie 2322 nicht aus. Dabei muss außerdem beachtet werden, dass das Fahrtenpaar der Linie 2322 für Bürger/innen der Samtgemeinde für einen Aufenthalt in Bremervörde nicht genutzt werden kann, weil der Bus nach seiner Ankunft in Bremervörde sofort wieder Richtung Stade zurückfährt. In Verbindung mit AST-Verkehren erhält dieses Fahrtenpaar jedoch Bedeutung (s. unten) und ist deshalb aufgeführt worden. Die Kombination Buslinie 2332 Fredenbeck Bargstedt Harsefeld und RB33 Buxtehude Bremervörde kann nicht in die Bewertung einfließen, weil die Ankunftszeiten der Buslinie sich an den Schulanfangs- bzw. endzeiten in Harsefeld und Fredenbeck sowie in Stade orientieren und die Übergangszeiten zur EVB sehr lang sind (im Regelfall 30 Minuten und mehr). Damit sind diese Fahrten doppelt so lang wie die Direktfahrten der Linie 2322 und fallen aus der Wertung. Auch eine Kombination Bürgerbus-Angebot RB33 kann aufgrund der langen Reisezeiten nicht in die Bewertung einfließen. Für Oldendorf reichen die 3 Fahrtenpaare an Schultagen der Linie 3813 (2 an schulfreien Tagen) ebenfalls nicht für eine genügende Bedienungsqualität aus. Bei Einbeziehung von AST-Verkehren wird das Angebot auf einigen Relationen von genügend auf gut bzw. von ungenügend auf genügend angehoben. Für die Relation Fredenbeck Bremervörde ergibt sich dann an Schultagen und auch an schulfreien Tagen mit 8 Fahrtenpaaren eine genügende Angebotsqualität. Für die Verbindung Oldendorf Bremervörde werden an Schultagen durch die AST- Angebote 6 Fahrtenpaare erreicht und damit ein genügendes Ergebnis erzielt. An schulfreien Tagen reichen die angebotenen 5 Fahrtenpaare jedoch nicht für eine genügende Bewertung aus. Im Vergleich der Fahrtzeiten zwischen ÖPNV und MIV erzielt der ÖPNV 70,6% gute und genügende Werte, kann also mit den Fahrtzeiten des MIV mithalten. Nur ungenügende Qualitäten werden auf den Relationen Freiburg / Wischhafen / Drochtersen nach Hemmoor realisiert, weil eine direkte Verbindung mit Ausnahme der Schulbuslinie 2057 (Freiburg / Wischhafen Hemmoor) nicht vorhanden ist und die Verbindung über die Kombination Buslinie 2025/2026 RE5 mit Verknüpfung in Stade erfolgt. Ebenfalls zu lange ÖPNV-Fahrtzeiten ergeben sich auf der Relation Apensen Stade und Stade Bremervörde: Die Kombination RB33 RE5/S3 über Buxtehude verpasst durch längere Übergangszeiten in Buxtehude eine ausreichende Qualität. Außerdem weisen die Verbindungen Grünendeich Stade, Jork Buxtehude und Stade sowie Steinkirchen Buxtehude bzw. Stade unzureichende Qualitäten auf. Allerdings verfehlen die Verbindungen ab Gründendeich und Jork eine genügende Qualität jeweils nur um wenige Minuten, was auch für die Reisezeit zwischen Steinkirchen und Stade gilt. Für die Verbindung Steinkirchen Buxtehude liegen von 20 Fahrtenpaaren immerhin 8 im positiven Bereich, so dass auch hier das negative Bewertungsergebnis relativiert werden muss. Die nachfolgende Grafik und die Bewertungstabellen geben einen detaillierten Überblick und die Bedienungs- und Verbindungsqualitäten in den einzelnen Regionen des Landkreises Stade.

86 86 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungs-/Verbindungsqualität II Grund-/Mittelzentrum <> Mittelzentren (%) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Bed.-Qual. (F) Verbind.- ohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 85,3 88,2 82,4 82,4 50,0 genügend 8,8 11,8 11,7 14,7 20,6 ungenügend 5,9 0 5,9 2,9 29,4 Abb. 26: Bedienungs-/Verbindungsqualität II Grundzentrum / Mittelzentrum Mittelzentrum Bedienungsqualität II: Fahrtenpaare Grund-/Mittelzentrum <> Mittelzentrum Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag Grundzentrum/ kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Mittelzentrum [Einw.] Mittelzentrum bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Buxtehude gut gut gut gut Ahlerstedt Stade gut gut gut gut Zeven genügend genügend genügend genügend Apensen Buxtehude gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Buxtehude >6.000 Bremervörde gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Drochtersen Hemmoor gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Bremervörde ungenügend ungenügend genügend genügend Fredenbeck Buxtehude genügend genügend gut genügend Stade gut genügend gut genügend Freiburg Hemmoor gut gut gut gut Stade gut gut gut gut

87 VNO Bewertung und Mängelanalyse 87 Bedienungsqualität II: Fahrtenpaare Grund-/Mittelzentrum <> Mittelzentrum [Fortsetzung] Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag Grundzentrum/ kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Mittelzentrum [Einw.] Mittelzentrum bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Grünendeich Buxtehude gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Bremervörde gut gut gut gut Harsefeld >6.000 Buxtehude gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Himmelpforten Hemmoor gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Horneburg Buxtehude gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Jork Buxtehude gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Oldendorf Bremervörde ungenügend ungenügend genügend ungenügend Stade genügend genügend [+] genügend genügend Bremervörde gut gut gut gut Stade >6.000 Buxtehude gut gut gut gut Hemmoor gut gut gut gut Steinkirchen Buxtehude gut gut gut gut Stade gut gut gut gut Wischhafen Hemmoor gut gut gut gut Stade gut gut gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll [+] Bewertung durch BB-Angebot um 1 Stufe verbessert Bus + Bahn Bus/Bahn + AST Tabelle 37a: Bedienungsqualität II Grundzentrum / Mittelzentrum Mittelzentrum

88 88 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Verbindungsqualität II: Beförderungszeit Grund-/Mittelzentrum > Mittelzentrum Mittel- Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten Grund-/ Mittelzentrum MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis zentrum 1,5- Buxtehude genügend Ahlerstedt Apensen Buxtehude Drochtersen Fredenbeck Freiburg Grünendeich Harsefeld Himmelpforten Horneburg Jork Oldendorf Stade Steinkirchen Wischhafen Stade genügend Zeven gut Buxtehude gut Stade ungenügend Bremervörde gut Stade gut Hemmoor ungenügend Stade gut Bremervörde gut Buxtehude genügend Stade genügend Hemmoor ungenügend Stade gut Buxtehude ungenügend [*] Stade gut Bremervörde gut Buxtehude gut Stade genügend Hemmoor gut Stade gut Buxtehude gut Stade gut Buxtehude ungenügend [*] Stade ungenügend [*] Bremervörde gut Stade genügend Bremervörde ungenügend Buxtehude gut Hemmoor gut Buxtehude ungenügend Stade ungenügend [*] Hemmoor ungenügend Stade genügend gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV (*) bei den ungenügend bewerteten Fahrten wird ein genügendes Ergebnis nur um wenige Minuten verpasst Tabelle 37b: Verbindungsqualität II Grundzentrum / Mittelzentrum Mittelzentrum

89 VNO Bewertung und Mängelanalyse Bedienungs- und Verbindungsqualität III Grund-/Mittelzentren Oberzentrum Im Rahmen der Analyse der Bedienungs- und Verbindungsqualität III werden die Verkehrsbeziehungen zwischen Grund-/Mittelzentren und Oberzentren untersucht. Für den Landkreis Stade ist die Ausrichtung auf das Oberzentrum Hamburg von herausragender Bedeutung und aus diesem Grund werden die Bedienungs- und Verbindungsqualitäten ausschließlich auf das Oberzentrum Hamburg bezogen. Da eine Vielzahl von Grundzentren und die beiden Mittelzentren Buxtehude und Stade durch den SPNV an Hamburg angebunden sind, werden ganzjährig überwiegend Werte erreicht, die deutlich über den Soll-Werten liegen. Die Verbindungen Fredenbeck Hamburg und Oldendorf Hamburg erreichen sowohl an Schul- als auch an schulfreien Tagen lediglich eine genügende Bewertung Da ein Großteil der Fahrtstrecke in Richtung Hamburg über die Schiene erfolgen kann, ist der ÖV im Vergleich zum MIV im Hinblick auf die Fahrtzeit in das Oberzentrum Hamburg absolut konkurrenzfähig. Mit Ausnahme der Relationen Fredenbeck / Grünendeich / Jork / Steinkirchen Hamburg, die eine genügende Note erzielen konnten, weisen alle Verbindungen gute Werte im Vergleich zur PKW- Nutzung auf. Die vorgenommenen, grundlegenden Überplanungen auf der Achse Nordkehdingen Stade, Ahlerstedt Harsefeld Stade und die komplette Neukonzeption des Buslinienverkehrs im Bereich des Alten Landes zeigen auch an dieser Stelle eine äußerst positive Wirkung: Direkte Linienwege in die Grund- und Mittelzentren auf Regionallinien, Bedienung der Bahnhöfe und verlässliche Anschlüsse an den SPNV sorgen dafür, dass selbst dort, wo der Umstieg von den Bussen auf die Bahn erfolgen muss, die Reisezeiten mit denen des MIV mithalten können. Bedienungs-/Verbindungsqual. III Grund-/Mittelzentr. <> Oberzentr. Hamburg (%) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (S) Bed.-Qual. (F) Bed.-Qual. (F) Verbind.- ohne AST mit AST ohne AST mit AST Qualität gut 86,7 88,2 86,7 86,7 73,3 genügend 13,3 11,8 13,3 13,3 26,7 ungenügend Abb. 27: Bedienungs-/Verbindungsqualität III Grundzentrum / Mittelzentrum Oberzentrum Hamburg

90 90 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Bedienungsqualität III: Fahrtenpaare Grund-/Mittelzentrum <> Oberzentrum Hamburg Orts- Bedienung (Fahrtenpaare/Tag Grundzentrum/ kategorie Soll- Ist-Bedienung Ergebnis Mittelzentrum [Einw.] bedienung Schultage Ferien Schultage Ferien Ahlerstedt gut gut gut gut Apensen gut gut gut gut Buxtehude > gut gut gut gut Drochtersen gut gut gut gut Fredenbeck genügend genügend gut genügend Freiburg gut gut gut gut Grünendeich gut gut gut gut Harsefeld > gut gut gut gut Himmelpforten gut gut gut gut Horneburg gut gut gut gut Jork gut gut gut gut Oldendorf genügend genügend genügend genügend Stade > gut gut gut gut Steinkirchen gut gut gut gut Wischhafen gut gut gut gut gut: Ist > Soll genügend: Ist = Soll ungenügend: Ist < Soll Bus + Bahn Bus/Bahn + AST Tabelle 38a: Bedienungsqualität III Grundzentrum / Mittelzentrum Oberzentrum

91 VNO Bewertung und Mängelanalyse 91 Verbindungsqualität III: Beförderungszeit Grund-/Mittelzentrum > Oberzentrum Hamburg Grund-/ Mittelzentrum Reisezeit [min.] Anzahl ÖV-Fahrten MIV 1,5*MIV 1,7*MIV <1,5*MIV 1,5-1,7*MIV >1,7*MIV Ergebnis Ahlerstedt gut Apensen gut Buxtehude gut Drochtersen gut Fredenbeck genügend Freiburg gut Grünendeich genügend Harsefeld gut Himmelpforten gut Horneburg gut Jork genügend Oldendorf gut Stade gut Steinkirchen genügend Wischhafen gut gut: ÖV < 1,5*MIV genügend: ÖV = 1,5-1,7*MIV ungenügend: ÖV > 1,7*MIV Tabelle 38b: Verbindungsqualität III Grundzentrum / Mittelzentrum Oberzentrum Hamburg Bedienungsqualität im Abendverkehr nach 20 Uhr und an Wochenenden Nach 20 Uhr weisen montags bis sonntags die Buslinien 257 Jork Neugraben und 2025 Bf. Stade Freiburg Fahrtangebote auf. Die Linie 2050 verkehrt nach 20 Uhr noch einmal vom Bf. Stade nach Jork. Außerdem bieten die Stadtbuslinie 2021 Bf. Stade Wiepenkathen Ottenbeck - Bf. Stade sowie die Buxtehuder Stadtbuslinien 2101 Buxtehude ZOB Harburger Straße Bf. Buxtehude sowie die Linie 2105 Buxtehude, ZOB Bf. Buxtehude Kellerkuhle Krankenhaus Bf. Buxtehude - Bahnhofstraße - Buxtehude, ZOB Fahrtmöglichkeiten. Alle anderen Linien verkehren nach 20 Uhr nicht mehr. Im Abendverkehr sorgt das AST-Angebot dafür, dass von den Bahnhöfen im Lk Stade Verbindungen in die Orte der Region bestehen. Bis zum Betriebsschluss des RE5 werden diese Züge mit dem AST verknüpft. Im Anschluss bestehen Übergänge zwischen der S aus Richtung Hamburg und dem AST. Sonnabends ist das Buslinienangebot in vielen Bereichen des Landkreises eingeschränkt. Neben den Stadtverkehren Buxtehude und Stade weisen sonnabends die Regionallinien 2025, 2040, 2050/2051, 2060 und 257 ein größeres Leistungsspektrum auf. Das Angebot der übrigen Regionallinien (2027, 2028, 2030, 2035, 2036, 2038, 2286, 2331 und 2332) beschränkt sich dagegen auf einzelne Fahrten. An Sonn- und Feiertagen beschränkt sich das Angebot im Buslinienverkehr auf die Stadtverkehre Buxtehude und Stade sowie auf die Linien 2025/2026, 2050 und 257. Die übrigen Regionallinien verkehren sonn- und feiertags nicht. Von April bis zum 3. Oktober verkehrt sonnabends sowie an den Sonn- und Feiertagen mit dem Elbe-Radwanderbus eine Freizeitbuslinie im Landkreis, die Nordkehdingen (Natureum) mit dem Alten Land und der Lühe-Schulau-Fähre verbindet und in Harsefeld, Horneburg sowie in Stade Verknüpfungen zum SPNV aufweist. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Stade das AST-Angebot an Wochenende so zugeschnitten, dass die Schwächen des Linienangebotes landkreisweit durch AST-Verkehre kompensiert und auf allen Bedienungsebenen gute oder genügende Bedienungsqualitäten erzielt werden. Das AST-Angebot steht an Wochenenden in der Zeit von morgens 7.30 Uhr bis in die Nacht des folgenden Tages (4.30 Uhr) zur Verfügung und bietet dabei von den Orten in die Grund- und Mittelzentren, zu den Bahnhofsstandorten sowie Rückfahrten von den zentralen Orten und von den Bahnhöfen in die Region an.

92 92 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO 4. Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 4.1 Übergeordnete Ziele Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) sollen im Rahmen des Nahverkehrsplans u.a. die Zielvorstellungen für die weitere Gestaltung des ÖPNV dargestellt werden. Die Festlegung dieser Ziele stellt die maßgebliche Einflussgröße für die zu entwickelnde Maßnahmenkonzeption dar und obliegt deshalb dem Aufgabenträger. Durch Verbesserungen im ÖPNV und bei der Vernetzung von ÖPNV und SPNV will der Lk Stade einen höheren Anteil des ÖV am Modal split erreichen und damit positive Wirkungen im Sinne des Klimaschutzes erzielen. Die verschiedenen Gesetze (Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz [NNVG], Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten [BGG]), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG), das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) in der aktualisierten Fassung aus dem Jahr 2017, das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Stade (RROP, 2013) enthalten u.a. folgende allgemeine Zielvorgaben und Grundsätze. Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit soll der ÖPNV zu einer Verlagerung des Aufkommens im motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV beitragen. (NNVG / LROP) Der ÖPNV ist zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. Den ÖPNV ergänzende Mobilitätsangebote, wie beispielsweise flexible Bedienformen, sollen - insbesondere zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Grund- und Mittelzentren und zur Erschließung ländlicher Räume weiterentwickelt und gestärkt werden. In den RROP sind Festlegungen zur Sicherung und bedarfsgerechten Entwicklung des ÖPNV zu treffen; dabei ist sicherzustellen, dass straßen- und schienengebundener ÖV aufeinander abgestimmt sind. (LROP) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Das Bedienungsangebot soll sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung und den raumstrukturellen Erfordernissen richten. (NNVG) Die Angebote sollen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von jungen Familien und der Mobilität der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, der Alters- und Haushaltsstruktur bedarfsgerecht in allen Teilräumen gesichert und entwickelt werden. (LROP) Anzustreben sind sichere und leichte Verknüpfungen zwischen Motorisiertem Individualverkehr und ÖV. (NNVG) Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein. (NNVG) Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind die besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen, insbesondere die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, ältere Menschen, Kindern und Personen mit Kindern, angemessen zu berücksichtigen. (NNVG) Bei der Gestaltung von baulichen Anlagen sowie dem Bedienungsangebot sind die Belange von Frauen angemessen Rechnung zu tragen. (NNVG) Der Schienenverkehr soll sowohl für den Personen- als auch den Güterverkehr verbessert und so entwickelt werden, dass er größere Anteile am Verkehrsaufkommen als bisher übernehmen kann. (LROP) Die Angebotsqualität im SPNV soll durch ein abgestimmtes und vertaktetes System von Fern-, Regional- und Nahverkehrszügen weiter erhöht werden. Die Erreichbarkeit und der Vernetzung der Umsteigebahnhöfe soll verbessert werden. Sie sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden sein. (LROP) Für den konventionellen Eisenbahnverkehr im europäischen Netz sind die Strecken Cuxhaven Hamburg ( ) zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen; diese Strecken sind ( ) als Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecke festgelegt.

93 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 93 Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BBG) fordert die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, für die Nutzung des ÖPNV eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen. Im Nahverkehrsplan sollen Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen enthalten sein Nach dem BBG und dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) gelten bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Stade (RROP) Der ÖPNV soll in seiner Funktion als Daseinsvorsorge und zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes sowie als Alternative zum Individualverkehr in seiner Raumerschließung, der Bedienungshäufigkeit und seiner Wirtschaftlichkeit erhalten, den Entwicklungen angepasst und verbessert werden. Das bestehende Grundnetz des schienen- und straßengebunden ÖV soll erhalten und weiterentwickelt werden. Die Nutzung des umweltfreundlichen ÖPNV soll gefördert und durch geeignete Maßnahmen attraktiver gemacht werden. Die Schülerbeförderung soll gesichert werden. Zur Sicherung der Mobilität der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sollen im Zuge des demografischen Wandels spezifische Angebote, insbesondere für periphere, dünn besiedelte Gebiete, entwickelt werden, die sowohl nachfragegerecht sind, den individuellen Ansprüchen gerecht werden und flexibel sind. Bei Planungen und Baumaßnahmen von Verkehrsanlagen sollen die besonderen Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit, älteren Menschen, Kindern und Personen mit Kindern angemessen berücksichtigt werden. Beim Bedienungsangebot soll den Belangen von Frauen als starke Nutzerinnen des ÖPNV angemessen Rechnung getragen werden Die Basis der weiteren ÖPNV-Entwicklung ist der Nahverkehrsplan in seiner jeweils aktuellen Fassung. Der straßengebundene ÖPNV soll verbessert werden durch Verbesserungen des Bedienungsangebotes; Attraktivitätssteigerungen der Systemübergänge und Haltepunkte sowie der Bushaltestellen im regionalen Grundnetz; Schnellverbindungen zwischen den Zentralen Orten; Zubringerverbindungen zu den Schnittstellen Straße/Schiene. Das Grundnetz wird an einer Drei-Achsen-Struktur ausgerichtet. Zwei Achsen werden von den heutigen Bahnstrecken Himmelpforten Stade Buxtehude Hamburg und Buxtehude Harsefeld Bremervörde gebildet; die dritte Achse verläuft von Stade über Drochtersen und Wischhafen nach Freiburg. Auf diesen Achsen soll das ÖPNV-Angebot leistungsfähig vorgehalten und verbessert werden. Die Bedienungshäufigkeit zwischen den Grundzentren und den Mittelzentren soll an Werktagen mindestens 3 Fahrtenpaare betragen. Die Fahrtzeit soll nicht mehr als das 1,7-fache der Fahrt im MIV betragen. Die Anbindung der Grundzentren an die Bahnhöfe soll verbessert werden. Die Anbindung der Region Kehdingen Oste an das Mittelzentrum Stade und die Bahnhöfe in Cadenberge, Hemmoor, Bremervörde und Himmelpforten sollen dem Bedarf entsprechend entwickelt werden. Die Bedienungsqualität auf den Strecken Stade Fredenbeck Bremervörde, Fredenbeck - Horneburg und Oldendorf Bremervörde soll verbessert werden.

94 94 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Die ÖPNV-Verbindungen aus dem Alten Land nach Hamburg und an die Schienenstrecke Hamburg Stade sollen bedarfsgerecht verbessert werden. Aussagen zum Schienenverkehr Das vorhandene Schienenverkehrsnetz im Landkreis, einschließlich der Haltepunkte, soll erhalten und den künftigen Erfordernissen entsprechend ausgebaut werden. Die Strecke Hamburg Stade Cuxhaven hat aufgrund ihrer Funktion, der Anbindung an das Oberzentrum Hamburg und an das Mittelzentrum Cuxhaven bzw. an das nationale Schienennetz, wesentliche Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur, den Pendlerverkehr nach Hamburg und den Tourismus. Die Strecke ist zu erhalten und dem Bedarf entsprechend auszubauen. Die Zweigleisigkeit der Schienenstrecke Hamburg Stade Cuxhaven soll bis Himmelpforten erhalten werden. Für den Streckenabschnitt Himmelpforten Hechthausen soll die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit angestrebt werden. Zwischen Stade und Cuxhaven soll die Strecke elektrifiziert werden. Für den Streckenabschnitt Buxtehude - Hamburg-Neugraben soll ein drittes Gleis geplant werden. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts zwischen Stade und Buxtehude sollen Überholgleise geplant werden. Aufgrund der vielfältigen Verflechtungen des Landkreises zur Freien und Hansestadt Hamburg soll der Schienenverkehr weiter ausgebaut werden. Zusätzliche S-Bahn-Stationen sollen in Stade- Kaisereichen und Buxtehude-Ost angestrebt werden. Die Strecke Hesedorf Stade hat die Funktion zur Erschließung des südwestlichen Kreisgebietes, der Anbindung dieses Bereiches an das Mittelzentrum Stade und die Verbindung des Mittelzentrums Stade an das Mittelzentrum Bremervörde. Die Bahnstrecke Buxtehude Bremervörde(- Bremerhaven) hat ihre Funktion in der raumerschließenden Wirkung und der Anbindung der Grundzentren Harsefeld und Apensen an das Mittelzentrum Buxtehude und an das Oberzentrum Bremerhaven. Die Strecke hat erhebliche Bedeutung für den Pendlerverkehr nach Hamburg, für die gewerbliche Wirtschaft und für den Tourismus. Sie ist zu erhalten und dem Bedarf entsprechend auszubauen. Es sollen für eine mögliche Taktverdichtung Kreuzungsgleise in Buxtehude-Ottensen, Brest-Aspe, Bargstedt und Kutenholz und zweigleisige Abschnitte im Bereich Brest-Aspe Bargstedt und Ruschwedel Apensen vorgesehen werden. Ein zweiter Bahnsteig in Apensen sollte vorgesehen werden und die Prüfung des Bedarfs eines Bahnsteigs in Buxtehude-Ottensen wird unterstützt. In der Hauptverkehrszeit soll das Gesamtangebot zwischen Himmelpforten und Hamburg sowie zwischen Harsefeld und Buxtehude verdichtet und die Abendbedienung verbessert werden. Die Systemübergänge im regionalen Busverbindungs-Grundnetz und zwischen dem Grundnetz und den lokalen Buszubringerdiensten in Apensen, Buxtehude, Harsefeld, Himmelpforten, Horneburg und Stade sollen optimiert werden. Die Übergänge des SPNV aus dem Landkreis auf den Fernverkehr sollen verbessert werden. Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Unterelberaumes müssen die IC-System-Halte in Hamburg-Harburg grundsätzlich erhalten werden. Darüber hinaus soll der Bahnhof Hamburg-Harburg für alle Linien zum ICE-Systemhalt werden. Die Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen an den Bahnstrecken sollen erhalten und dem Bedarf entsprechend ausgebaut werden. Insbesondere die Anlagen in Buxtehude, Neukloster, Dollern, Horneburg, Agathenburg, Stade, Hammah, Himmelpforten, Apensen, Harsefeld, Bargstedt und Kutenholz sollen in der Stellplatzkapazität attraktiv gestaltet und verbessert werden. Dafür sollen im unmittelbaren Bahnhofsbereich entsprechende Flächen bauleitplanerisch gesichert werden.

95 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung Allgemeine Zieldefinitionen des Landkreises Stade / Festlegung der Gültigkeit des Nahverkehrsplans Verbesserungsmaßnahmen und Finanzierung Der Landkreis finanziert u.a. durch den Kauf von Schülersammelzeitkarten den ÖPNV in hohem Maße und übernimmt außerdem den Ausgleich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste, die den Verkehrsunternehmen durch Einführung des HVV-Tarifs entstehen. Zur Finanzierung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste werden vom Landkreis Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz eingesetzt, die allerdings nicht zur vollständigen Deckung dieser Verluste reichen und in beachtlichem Umfang durch Haushaltsmittel des Landkreises ergänzt werden müssen. Im Sinne der Mobilitätssicherung für die Bevölkerung des Landkreises bezuschusst der Landkreis zudem das landkreisweit ausgerichtete AST-System. Vor diesem Hintergrund besteht zwischen den im NNVG und in anderen übergeordneten Gesetzen/Programmen genannten Zielen und den derzeitigen finanziellen Möglichkeiten des Aufgabenträgers trotz der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Mittel nach 7b NNVG - weiterhin ein Zielkonflikt. Der Grundsatz des effizienten Einsatzes der vorhandenen Finanzmittel für alle Maßnahmen im ÖPNV hat oberste Priorität und generell müssen deshalb alle in der Maßnahmenübersicht genannten Vorschläge unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit gestellt werden. Der Landkreis Stade strebt eine zielgerichtete Weiterentwicklung des ÖPNV an. Der ÖPNV soll in seiner Funktion als Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes gestärkt und - soweit es die finanziellen Rahmenbedingungen des Landkreises ermöglichen - ausgebaut werden. Die derzeit für ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel (inkl. Mittel nach 7b NNVG) sind nach Umsetzung der Überplanung der Verkehrsachse Harsefeld Fredenbeck Stade (s. unten) vollständig gebunden. Es gilt deshalb folgender Grundsatz: Sollten in einem Verkehrsraum Verbesserungsmaßnahmen gewünscht werden, die über das derzeitige Fahrplanangebot inkl. neues Angebot im Bereich des Teilnetzes 5 Harsefeld / Fredenbeck / Stade hinausgehen und zu finanziellen Aufwendungen führen, dann können diese Maßnahmen nur umgesetzt werden, wenn an anderer Stelle im gleichen Verkehrsraum Einsparungen in gleicher Größenordnung vorgenommen werden und damit die Kostenbelastung für den Landkreis gleich bleibt, es sei denn, die gewünschten Maßnahmen werden durch Dritte finanziert Grundsätze für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes Der Landkreis Stade strebt die Sicherung des derzeitigen Angebotsstandards und eine zielgerichtete Weiterentwicklung des ÖPNV zur Erhöhung der Attraktivität des Landkreises als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur Sicherung der Mobilität der Bevölkerung an. Bei der zielgerichteten Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes werden folgende Prioritäten gesetzt: Priorität 1: Sicherung der Schülerbeförderung und des ÖPNV-Angebotes Priorität 2: (Weitergehender) Ausbau des Angebotes auf nachfragestarken Regionalbuslinien Priorität 3: ÖPNV-Grundversorgung Priorität 4: Wochenend- und Abendverkehre Sollte es nach Auslaufen von Genehmigungen in den Teilnetzen zu einem Genehmigungswettbewerb mit mehreren Genehmigungsanträgen kommen, dann liefert die vorgenommene Priorisierung auch eine Basis für die Bewertung der Konkurrenzanträge.

96 96 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Priorität 1: Sicherung der Schülerbeförderung und des ÖPNV-Angebotes Für den Landkreis Stade haben die Gewährleistung der Schülerbeförderung und der Erhalt des heutigen ÖPNV-Angebotes oberste Priorität. Im Zeichen der Inklusion ist auch im Rahmen der Schülerbeförderung der Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen weiter auszubauen. Schülerbeförderung Die Schülerbeförderung stellt - wie in vielen ländlich geprägten Gebieten auch im Landkreis Stade das Rückgrat des ÖPNV dar. Die Schülerbeförderung ist im Landkreis mit wenigen Ausnahmen in den allgemeinen Linienverkehr integriert und steht damit auch allen Bürger/innen des Landkreises offen. Auf zahlreichen Linien ist das vorhandene Angebot auf die Bedürfnisse der Schulen und damit der Schüler/innen abgestimmt. Für die Gestaltung des Linienverkehrs im Bereich Schülerbeförderung gibt die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade den Rahmen vor. Laufende Anpassungen von Fahrplänen und Linienwegen sind in diesem Bereich üblich und müssen bei Stellung von Genehmigungsanträgen im Zuge eines Genehmigungswettbewerbs berücksichtigt werden. Erhalt des heutigen ÖPNV-Angebotes (Definition Mindeststandard) Die seit dem zur Verfügung stehenden, zusätzlichen Mittel nach 7b NNVG hat der Landkreis u.a. dazu genutzt, das ÖPNV-Angebot auf nachfragestarken Relationen montags bis sonnabends auszubauen, das Angebot möglichst weitgehend zu vertakten und ganzjährig vorzuhalten sowie die Verknüpfungen zwischen Bussen und Bahnen zu verbessern. Daher hat für den Landkreis der Sicherung des derzeitigen, in weiten Teilen neu strukturierten Linienangebotes neben der Schülerbeförderung oberste Priorität. Der Status quo in den Teilnetzen 1 4 und 6 7 wird als Mindeststandard definiert (Fahrplan 2018 inkl. Anpassungen zum Schuljahresbeginn 2018/2019) und stellt damit die nicht zu unterschreitende Basis für Genehmigungsanträge dar. Der Mindeststandard im Teilnetz 5 wird durch die Neustrukturierung des Liniennetzes fixiert und geht über den Stand des Fahrplans vom Dezember 2017 hinaus. Einzelne, fahrplanmäßige Anpassungen sind im Laufe der Gültigkeit des Nahverkehrsplans nicht auszuschließen und müssen bei Neuanträgen beachtet werden. Priorität 2: (Weitergehender) Ausbau des Angebotes auf nachfragestarken Regionalbuslinien Der Landkreis hat wie oben dargestellt auf diversen Regionalbuslinien das Leistungsspektrum deutlich erhöht und es wird ein teilweise deutlich über der Grundversorgung liegendes Angebot vorgehalten. Eine Weiterentwicklung ist ggf. durch Taktverdichtungen montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (morgens / nachmittags) sowie durch eine zeitliche Ausdehnung des Angebotes montags bis sonnabends denkbar. Priorität 3: ÖPNV-Grundversorgung Eine Grundversorgung der Orte ist gewährleistet, wenn die in Kapitel beschriebenen Standards eingehalten werden. Sie sind auch Grundlage für die Bewertung der Verkehrsrelationen im Kapitel 3.2. Es sollte folgende Mindestzahl von Fahrten pro Tag in jede Richtung angestrebt werden: Einwohner / Ort Fahrtenpaare / Tag Als Ziele werden definiert: Erreichen der o.g. Mindestfahrtenanzahl auf folgenden Verbindungen: Orte und dem nächstgelegenen Grund- bzw. Mittelzentrum (unter Berücksichtigung der verkehrlichen Notwendigkeiten); Grundzentrum und benachbartem Mittelzentrum; Mittelzentrum und benachbarte Mittelzentren; Grund- bzw. Mittelzentrum und Oberzentrum Hamburg.

97 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 97 Verbindungen zwischen den Orten und Grund- bzw. Mittelzentrum sollten möglichst umsteigefrei sein. Auf langen Strecken, z. B. zu weiter entfernten Mittel- oder Oberzentren, können auch Umsteigeverbindungen angeboten werden. Die ÖPNV-Reisezeit sollte möglichst nicht länger als das 1,7-fache der durchschnittlichen MIV- Fahrtzeit dauern. Bei den Stadtverkehren sowie bei Regionallinien mit dichtem Fahrplanangebot ist eine Vertaktung des Angebotes anzustreben. Es ist dabei zu beachten, dass das landkreisweite AST-Angebot den Busverkehr derart ergänzt, dass die Grundversorgung auf den Bedienungsebenen I (Orte Grundzentrum) und II (Grundzentren Mittelzentrum) sichergestellt ist. Priorität 4: Wochenend- und Abendverkehre Die Durchführung von Freizeitverkehren ist in einer Gesellschaft, die immer individualisierter ausgeprägt ist, für den ÖPNV grundsätzlich eine schwierige Aufgabe. Es ist unmöglich, alle Verkehrsbeziehungen bzw. Verbindungswünsche mit dem ÖPNV zu befriedigen, zumal sich die Nachfrage sehr schnell ändern kann. Gleichwohl finden spezielle Angebote, wie z.b. Diskobuslinien oder der Elbe-Radwanderbus, ihre Nachfrage. Auf den Regionalbuslinien sollte ein bedarfsorientiertes Grundangebot am Abend und an Wochenenden vorgehalten werden. Die Beachtung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist an dieser Stelle noch einmal herauszuheben Schienenverkehr Unbeschadet der fehlenden Zuständigkeit für den SPNV wird sich der Landkreis bei den zuständigen Stellen für Verbesserungen im Bereich des Schienenverkehrs einsetzen. In Frage kommende Maßnahmen wären: o Weitere Taktverbesserungen bei der S-Bahn und dem RE5; o o Optimierung der Fahrplanlagen; Weitere Taktverbesserungen bei der RB33 Buxtehude Harsefeld (- Bremervörde) in den Hauptverkehrszeiten Festlegung der Gültigkeit des Nahverkehrsplans Der vorliegende NVP gilt bis Inkrafttreten des folgenden NVP.

98 98 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO 4.3 Maßnahmenkatalog Maßnahme I: Grundlage zur Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Lk Stade ab a) Erlass einer allgemeinen Vorschrift zur Festlegung von Höchsttarifen b) Voraussetzungen für Verkehrsunternehmen zum Erhalt von Ausgleichszahlungen aus der allgemeinen Vorschrift Erläuterung Der Kreisausschuss des Landkreises Stade hat am beschlossen, die Ausgleichszahlungen im ÖPNV durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift (av) zur Festlegung von Höchsttarifen vorzubereiten. Diese allgemeine Vorschrift wird am in Kraft treten und ist objektiv, transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, so dass jedes Verkehrsunternehmen, das Linienverkehre in den Teilnetzen des Landkreises durchführen möchte, grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der allgemeinen Vorschrift geltend machen kann, soweit es die vom Landkreis festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Damit Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen aus der allgemeinen Vorschrift erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: o Je Teilnetz müssen Genehmigungsanträge für alle Linien gestellt werden, die laut Nahverkehrsplan dem entsprechenden Teilnetz zugeordnet sind. Die Genehmigungen können von einem Unternehmen alleine beantragt werden oder in Kooperation mit weiteren Verkehrsunternehmen. Das Herauslösen von einzelnen Linien aus einem Teilnetz ist nicht zulässig. o Anwendung des HVV-Tarifs, bei ausbrechenden Verkehren in den Landkreis Cuxhaven ist der Regionaltarif und bei Verkehren in den Landkreis Rotenburg (W.) ist der Übergangstarif HVV-/ROW- Tarif anzuwenden. o Einhaltung der Regelungen zur Zusammenarbeit im HVV durch Unterzeichnung des HVV-Kooperationsvertrages. o Durchführung des Leistungsangebotes nach den Fahrplänen, die zum Schuljahresbeginn 2018/2019 im August 2018 in Kraft treten. Die dort aufgeführten Leistungen werden als Mindeststandard für die TN 1 bis 4 sowie 6 und 7 definiert. Für das TN 5 gilt als Mindeststandard der Leistungsumfang des neu strukturierten Liniennetzes (s. unten). o Nach August 2018 umgesetzte Fahrplanänderungen (Ergänzungen / Streichungen von Fahrten oder Änderungen der Linienführung) werden Bestandteil des Mindeststandards und müssen bei der Abgabe von Genehmigungsanträgen berücksichtigt werden. o Das neu geschaffene TN 8 Airbus-Verkehre wird ebenfalls Bestandteil der av. Bestand und Umfang der Leistungen hängen dabei von der Co-Finanzierung von dritter Seite ab. o Nicht unter die Regelungen der allgemeinen Vorschrift fallen Verkehre, die keinem Teilnetz zugeordnet sind. Dies sind Bürgerbus-Verkehre, Discoverkehre und andere Freizeitverkehre (Elbe-Radwanderbus), das landkreisweite AST-System sowie ggf. andere alternative Bedienformen. Eine ggf. auftretende Konkurrenzierung des Linienverkehrs durch diese Verkehre ist zu tolerieren. o Die Umstellung von permanent durchgeführten Linienfahrten in Rufbusleistungen ist nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit dem Landkreis als Aufgabenträger möglich. o Sollten in einem Teilnetz Bürgerbusse verkehren, dann ist deren Betreuung durch das Verkehrsunternehmen zu übernehmen. Diese Betreuung bezieht sich in erster Linie auf das Stellen von Genehmigungsanträgen sowie die Beantragung von Fahrplanänderungen gegenüber der LNVG. Sollte ein BB-Verein den HVV-Tarif anwenden, so sind sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der HVV- Einnahmeaufteilung zu übernehmen. Weitergehende Informationen, insbesondere auch die maximal mögliche Ausgleichszahlung pro Teilnetz, sind der Endfassung der allgemeinen Vorschrift zu entnehmen.

99 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 99 Maßnahme I: (Fortsetzung) Beteiligte: Landkreis, Verkehrsunternehmen, externe Rechtsberater, VNO Federführung: Landkreis/VNO, Verkehrsunternehmen Finanzierung: Grundlagen für die Finanzierung werden die derzeit vom Landkreis gewährten Mittel sein. Die Entwicklung dieser Zahlungen wird von dem in der allgemeinen Vorschrift angelegten Verfahren abhängen. Maßnahme IIa: Überplanung des Verkehrsraumes Harsefeld / Fredenbeck / Stade (Teilnetz 5) Erläuterung Der Landkreis Stade hat mit den seit dem zur Verfügung stehenden Mitteln den ÖPNV in diversen Verkehrsräumen des Landkreises neu aufgestellt und damit eine Reihe von Maßnahmen aus dem NVP abgearbeitet. Als letzte, größere Maßnahme einer strukturellen Überplanung des ÖPNV-.Angebotes steht noch die Verkehrsachse Harsefeld Fredenbeck Stade / Bremervörde aus. Die Linien auf dieser Achse gehören zum TN 5, in dem durch Überplanung der Linien 2060/2061 (Zeven -) Ahlerstedt Harsefeld Helmste Hagen Stade bereits ein erster Schritt zur Verbesserung des ÖPNV beschritten werden konnte. Ziele der Neuplanungen sind: o Bessere Anbindung der Orte der SG Fredenbeck an das Grundzentrum Fredenbeck; o Verbesserung der Anbindung des Grundzentrums Fredenbeck an die Mittelzentren Stade und Bremervörde, auch an schulfreien Tagen und sonnabends; o (Weitergehende) Vertaktung des Angebotes, soweit keine Anforderungen aus dem Bereich der Schülerbeförderung dagegen sprechen; o Verlängerung der Leistungsangebotes montags bis sonnabends bis 20 Uhr zwischen Fredenbeck und Stade; o verbesserte Bahnhofsanbindungen in Kutenholz und Stade mit Übergängen zum/vom SPNV; o Klarere Linienführungen auf den beiden Hauptlinien. Die detaillierten Fahrpläne sind der Anlage zu entnehmen. Das in diesen Fahrplänen enthaltene Leistungsangebot wird als Mindestangebot definiert. Änderungen aufgrund der Anforderungen aus der Schülerbeförderung oder aufgrund von Hinweisen sind möglich. Durch organisatorische und/oder genehmigungsrechtliche Veränderungen könnte sich die Möglichkeit ergeben, die Linie 2103 Buxtehude, ZOB Hedendorf bis nach Horneburg zu verlängern, während schulbezogene Fahrten der derzeitigen Linie 2286 der Linie 2064 zugeordnet werden könnten. Der Lk Stade befürwortet eine solche Neustrukturierung, die auch Auswirkung auf das TN2 Hansestadt Buxtehude hätte. Im Hinblick auf die künftige Liniennummerierung möchte der Landkreis eine weitergehende Systematisierung erreichen (siehe Maßnahme I). Für den Raum Harsefeld/Fredenbeck/Stade sind die Liniennummernblöcke 2060ff und 2070ff vorgesehen. Da diverse Liniennummern gegenwärtig noch anderweitig vergeben sind, erhält der Teil der Linien für den derzeit keine 206 bzw. 207 frei ist, zunächst die Liniennummer 236 oder 237. Die beiden letzten Ziffern orientieren sich dabei bereits an den anvisierten Endzustand. Beteiligte: Verkehrsunternehmen, Kommunen, Schulen, Landkreis, VNO, Fahrgastbeirat Federführung: Landkreis/VNO, Verkehrsunternehmen Finanzierung: Die Mehrkosten für das neu konzipierte Liniennetz werden vom Landkreis aus den Mitteln nach 7b NNVG finanziert.

100 100 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme IIb: Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten im Teilnetz 5 Erläuterung Im TN 5 des Landkreises Stade haben die Genehmigungen derzeit noch unterschiedliche Laufzeiten: Bei einem Teil der Linien enden die Genehmigungsdauer am , bei den Linien 2060/61 und 2066 endet die Genehmigungslaufdauer am Neue Genehmigungsanträge für die am auslaufenden Konzessionen sind mit einer Genehmigungslaufzeit bis zum zu stellen, damit dann im TN 5 alle Genehmigungen eine einheitliche Laufdauer aufweisen. Beteiligte Verkehrsunternehmen, Genehmigungsbehörde, Landkreis, VNN, VNO Federführung Verkehrsunternehmen Finanzierung Verkehrsunternehmen für Genehmigungsantrag. Maßnahme IIc: Bildung eines Teilnetzes 8 Airbus-Verkehre mit den Linien 1705 bis 2719 Erläuterung Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV im Landkreis Stade (Erlass einer allgemeinen Vorschrift) und des hohen Stellenwertes, den die Linien für die Arbeitnehmer/innen des Airbuswerkes Finkenwerder aus dem Lk Stade haben, wird ein Teilnetz 8 Airbus-Verkehre zum gebildet. In diesem Teilnetz werden folgende Linien aufgenommen: 1705 Hemmoor -. Himmelpforten Stade Finkenwerder, Airbus 2703 Zeven Ahlerstedt Harsefeld Hedendorf Jork Borstel Finkenwerder, Airbus 2704 Drochtersen -. Bützfleth Hollern Lühe Finkenwerder, Airbus 2706 Mulsum Kutenholz Bargstedt Horneburg Neukloster Buxtehude Finkenw., Airbus 2707 Wedel Fredenbeck Helmste Horneburg Neukloster Buxtehude Finkenw., Airbus 2708 Schwinge Stade Hollern Grünendeich Steinkirchen Finkenwerder, Airbus 2711 Sittensen Sauensiek Beckdorf Apensen Buxtehude Königreich Finkenw., Airbus 2712 Gräpel Oldendorf Heinbockel Düdenbüttel Haddorf Stade Finkenwerder, Airbus 2713 Harsefeld Bliedersdorf Neukloster Jork Finkenwerder, Airbus 2718 Wiepenkathen Stade Agathenburg Dollern Mittelnkirchen Jork Finkenw., Airbus 2719 Ottensen Buxtehude Königreich Hove Finkenwerder, Airbus Dieses TN 8 wird als Anlage auch Bestandteil der allgemeinen Vorschrift. Die Laufzeit des TN 8 endet am Beteiligte: Landkreis, Verkehrsunternehmen, Freie und Hansestadt Hamburg, HVV, VNO Federführung: Landkreis/VNO, Verkehrsunternehmen Finanzierung: Für den Landkreis Stade entstehen durch diese Maßnahme keine Mehrkosten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bestand und Umfang der o.g. Verkehre nur dann aufrechterhalten werden, wenn dies durch Co-Finanzierung von dritter Seite sichergestellt ist.

101 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 101

102 102 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme III: VNO-Haltestellen-Konzept zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen Erläuterung Im Jahr 2002 hat die VNO in Zusammenarbeit mit der VNN das erste Haltestellen-Konzept entwickelt. Im Laufe der Jahre wurde dieses Konzept in Teilbereichen aktualisiert, die letzte Aktualisierung wurde im Jahr 2013 vorgenommen. Durch verschiedene Entwicklungen ist eine umfassende Überarbeitung des VNO-Haltestellen-Konzeptes erforderlich geworden: (1) Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Das aktuelle Personenbeförderungsgesetz (PBefG) postuliert, dass der ÖPNV bis zum barrierefrei zu gestalten ist. Grundsätzlich ist dabei eine barrierefreie Umgestaltung aller Haltestellen gefordert, es sei denn, es werden im Nahverkehrsplan Ausnahmetatbestände benannt. (2) Änderung von Normen: Die Empfehlungen für die Gestaltung von barrierefreien Haltestellen sind in den letzten Jahren geändert worden. (3) Das Land Niedersachsen hat in den Jahren 2016 und 2017 erste Schritte zur Einführung eines landesweiten Haltestellen-Katasters eingeleitet und in einem Gutachten eine Attributsliste erstellt, an der sich eine Haltstellenaufnahme orientieren soll. Parallel zu dieser Entwicklung hat auch der HVV mit dem Aufbau einer eigenen Haltestellen-Datenbank begonnen. Die Anforderungen an die Haltestellenaufnahme (Attributsliste) ist mit der vom Land Niedersachsen erstellten weitgehend identisch. Der Entwurf des neuen VNO-Haltestellen-Konzepts hat als Ziel, die Anforderungen aus dem PBefG in eine umsetzbare Form für alle Beteiligten (Menschen mit Beeinträchtigungen, Straßenbaulastträger, Verkehrsunternehmen, Landkreis in seiner Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger) zu transferieren. Es wird eine Priorisierung der Haltestellen nach Einwohnerzahl und ganzjähriger Bedienung durch Linienverkehre ergänzt um die Lage der Haltestellen - vorgeschlagen und mit einem zeitlichen Rahmenvorschlag versehen. Außerdem enthält das neue Konzept einen Abfrageplan zur Begründung von Ausnahmetatbeständen und hat die vom Land Niedersachsen und vom HVV geforderten Attribute in eine Liste zusammengetragen, an denen sich künftige Haltestellenaufnahmen orientieren können. Des Weiteren sieht das Konzept die Definition eines Mindeststandards und eines erweiterten Standards vor. Die Übernahme einschlägiger Normen als Empfehlung zur künftigen Gestaltung barrierefreier Haltestellen und die Darstellung in übersichtlichen Grafiken runden das Konzept ab. Beteiligte Landkreis, Kommunen, Verkehrsunternehmen, VNN, Organisation von Menschen mit Beeinträchtigungen, Fahrgastbeirat, VNO Federführung Landkreis/VNO Finanzierung Kommunen (Baumaßnahmen), Verkehrsunternehmen (Fahrgastinformation)

103 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung Maßnahme IV: Sicherstellung des AST-Angebotes a) Überplanung des derzeitigen Leistungsangebotes b) Absenkung der AST-Tarife c) Ausgabe eines AST-Fahrplanbuches d) Einführung einer Buchungs-App / Beschaffung einer Buchungs- und Dispositionssoftware Erläuterung Der AST-Verkehr ist im Landkreis als Ergänzung zum Leistungsangebot im Busverkehr eine wichtige Säule in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Angeboten. Der Landkreis möchte das derzeitige AST-Angebot erhalten und weiter entwickeln. Aufgrund der vorgesehenen Überplanungen im Linienverkehr im Raum Harsefeld/Fredenbeck/Stade ist eine weitere Anpassung des AST-Angebotes ohnehin notwendig. Zudem ist eine Neuordnung der AST-Liniennummern unter Beachtung der Neunummerierungen im Busbereich notwendig. Die grundsätzliche Neuordnung sollte auch dazu genutzt werden, ein eigenständiges AST-Fahrplanbuch als Marketinginstrument zu veröffentlichen. Um das AST-System für den Landkreis als Zuschussgeber finanzierbar zu halten, galt bislang der Grundsatz, dass die Erlöse durch den AST-Tarif zwischen 25 und 35% der Fahrkosten betragen sollten. Dies erfordert einen 3-stufigen AST-Tarif mit Preisen von zur Zeit 5,50, 11,- und 16,-. Die Ermäßigung für Jugendliche bis 14 Jahren, Personen mit amtlichen Schwerbehindertenausweis und für Fahrgäste mit HVV-Monatskarte beträgt 0,80. Um die Nutzung des AST-Angebotes zu erhöhen ist vorgesehen, von dem o.g. Grundsatz abzuweichen und die Regeltarife auf 5,-, 10,- und 15,- zu reduzieren und die Ermäßigung für den o.g. Personenkreis auf 1,- zu erhöhen. Auch wenn vom bislang angewandten Grundsatz abgewichen wird, muss dennoch auf das zur Verfügung stehende Budget und auf eine gewisse Wirtschaftlichkeit geachtet werden, d.h. es wird auch künftig bei der Tarifgestaltung eine Korrelation der AST-Fahrpreise mit den Taxenentgelten der fahrenden AST-Unternehmen in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten des Landkreises geben. Um die Disposition auf eine digitale Basis zu stellen, wird weiter die Einführung einer Buchungsapp verfolgt. Zielsetzung ist es, ein Buchungsfeld auf der Seite der HVV-Fahrplanauskunft zu installieren, über das der Fahrgast direkt seinen AST-Fahrtwunsch anmelden und buchen kann. In einem ersten Schritt werden die Voraussetzungen geprüft, wie die AST-Rufnummer im Lk Stade direkt in der HVV- Fahrplanauskunft verlinkt werden kann. Die Wohin-Du-willst-App der DB und die VNN-Auskunft bietet die direkte Verlinkung zur AST-Rufnummer des Landkreises Stade bereits an, bei der VNN ist dies derzeit lediglich für iphones möglich. Für die komfortable, direkte Buchung per Buchungsfeld (ohne telefonischen Zwischenschritt über die AST-Zentrale) ist die Beschaffung einer Buchungs- und Dispositionssoftware notwendig. Neben den Kosten sind auch hier diverse technische Rahmenbedingungen zu beachten. Außerdem müsste mit den am AST-Verkehr im Landkreis Stade beteiligten Unternehmen eine Umstellung der vertraglichen Grundlagen erfolgen, was ebenfalls einen gewissen zeitlichen Rahmen bedarf. Der Landkreis wird sich bei den am AST-Verkehr beteiligten Taxi- und Mietwagenunternehmen dafür einsetzen, dass mittel- bis langfristig die verstärkte Beschaffung von barrierefreien Fahrzeugen dafür sorgt, dass ein flächendeckender, barrierefreier AST-Verkehr im Landkreis eingeführt und sichergestellt werden kann. Beteiligte: Landkreis, VNO, Taxi-/Mietwagen-Unternehmen, Fahrgastbeirat Federführung: Landkreis/VNO Finanzierung: Der Landkreis stellt für den AST-Verkehr derzeit /Jahr zur Verfügung. Überschreiten die Kosten diesen Ansatz bzw. ist ein Überschreiten des Ansatzes vorhersehbar, dann sind Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens notwendig.

104 104 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme Va: Sicherung und Verbesserung der Fahrzeugqualität / Erhöhung des Einsatzes von barrierefreien Fahrzeugen im Linienverkehr Erläuterung Komfort, aber auch Erscheinungsbild und Image des ÖPNV werden entscheidend durch den Standard der eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Die vorhandene Qualität der Fahrzeuge soll gesichert und verbessert werden. Die Fahrzeuge müssen generell einem zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstandard entsprechen. Zur Sicherung bzw. zum Ausbau der Barrierefreiheit im ÖPNV ist ein möglichst hoher Anteil von Niederflur- bzw. Low-Entry-Bussen einzusetzen, die über eine Rampe und mindestens über eine Mehrzweckfläche für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen bzw. Gepäck verfügen. Der derzeitige Anteil von barrierefreien Fahrzeugen im Landkreis ist als Minimum für jedes Teilnetz anzusehen (63,9%). Außerdem sollte das Durchschnittsalter einer Busflotte in einem Teilnetz nicht wesentlich von dem für das Jahr 2017 ermittelten Wert (8,4 Jahre) abweichen (vgl. Kap [4]). Das Höchstalter eines Fahrzeugs sollte 15 Jahre nur in Ausnahmefällen überschreiten. Im Sinne einer barrierefreien Fahrgastinformation an Haltestellen (Stichwort: Zwei-Sinne-Prinzip) sollten bei Neuanschaffungen die Fahrzeuge mit einem Außenlautsprecher an der Tür 1 ausgestattet werden. Damit ist bei Bedarf zunächst die manuelle Betätigung durch das Fahrpersonal möglich. Es ist aber absehbar, dass zukünftig durch entsprechende App-Lösungen für Smartphones/iPhones blinde oder stark seheingeschränkte Fahrgäste Informationen auch automatisch über diesen Lautsprecher abfordern können (entsprechende technische Möglichkeiten bei den Verkehrsunternehmen vorausgesetzt). Somit ist dieser Lösungsansatz auch ein Vorgriff auf künftige technologische Entwicklungen (die bereits in der Gegenwart in Pilotregionen getestet werden). Diese Qualitätsstandards sind bei Neuanträgen für Genehmigungen ab dem als Minimum einzuhalten. Im Übrigen gilt der HVV-Unmlandstandard (Qualitätssteuerungsverfahren light). Auf Wunsch des Landkreises hat das Verkehrsunternehmen eine aktuelle Fahrzeugliste mit Alter und Ausstattung bezogen auf jedes Teilnetz vorzulegen. Darüber hinaus gelten die HVV-Standards für Fahrzeugausstattungen und Qualitäten. Beteiligte Verkehrsunternehmen, Landkreis, HVV, VNN, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Verkehrsunternehmen Finanzierung Fahrzeugbeschaffung und Fahrzeugeinsatz sind Geschäftsfelder der Verkehrsunternehmen, die somit auch für die Finanzierung zuständig sind.

105 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 105 Maßnahme Vb: Beschaffung von niederflurigen Fahrradanhängern für den Linienverkehr Erläuterung Die Bedeutung der Kombination Fahrrad Bus hat in den letzten Jahren allgemein stark zugenommen und der Lk möchte diese Kombination durch Beschaffung von niederflurigen Fahrradanhängern für den Linienverkehr in erster Linie für den Elbe-Radwanderbus - auch weiterhin unterstützen. Mit Einführung des Elbe-Radwanderbusses im Jahr 2009 wurde ein erfolgreiches Projekt gestartet, das sich weiterhin großer Beliebtheit erfreut. Die damals beschafften Fahrradanhänger sind abgängig und entsprechen auch nicht mehr dem Stand der Technik. Vor allem das Beladen der Hänger mit der stark gestiegenen Zahl von E-Bikes stellt sich in der Praxis als ein zunehmendes Problem dar, das durch die neuen, niederflurigen Fahrradanhänger gelöst werden kann. Beteiligte Landkreis, Verkehrsunternehmen Federführung Landkreis in Absprache mit Verkehrsunternehmen Finanzierung Landkreis Maßnahme VI: Sicherung von Bürgerbus-Angeboten durch Zuwendungen für die Ersatzbeschaffung von Bürgerbus-Fahrzeugen Erläuterung In den letzten Jahren wurden in den Samtgemeinden Harsefeld, Fredenbeck, Oldendorf / Himmelpforten und Horneburg Bürgerbusvereine gegründet, die in der Zwischenzeit ihren Betrieb aufgenommen haben. In der Samtgemeinde Apensen sind erste Schritte für die Realisierung eines Bürgerbusbetriebs eingeleitet worden. Der Landkreis begrüßt diese lokalen, ehrenamtlichen Initiativen ebenso wie das Engagement der jeweiligen Kommunen. Zur Unterstützung der Bürgerbusvereine stellt der Landkreis den Vereinen finanzielle Mittel unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Punkte zur Verfügung (KT-Beschluss vom ): Die Förderung wird (ausschließlich) für investive Maßnahmen im Bereich der Fahrzeugbeschaffung gewährt. Die Ersatzbeschaffung von Bürgerbussen wird mit 25% der förderfähigen Investitionskosten (entsprechend der Landesförderung der LNVG) bis zu einer maximalen Höhe von unterstützt. Über die Förderung der Erstbeschaffung von Bürgerbus-Fahrzeugen wird im Einzelfall entschieden. Eine Förderung laufender oder sonstiger Kosten wird ausgeschlossen. Beteiligte Landkreis, Samtgemeinden, Bürgerbusvereine Federführung / Finanzierung Landkreis

106 106 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme VIIa: Verbesserung der Angebotsqualität zwischen Stade und Bremervörde Erläuterung Die Relation Hansestadt Stade Bremervörde weist in der Verbindungsqualität ungenügende Werte auf, weil ein großer Teil des Bedienungsangebotes zwischen den beiden Mittelzentren nur über die Kombination zwischen RE5/S3 RB 33 mit Umstieg in Buxtehude hergestellt wird und die Fahrtzeiten für ÖV-Nutzer/innen aufgrund von (längeren) Wartezeiten in Buxtehude für eine genügende Qualität nicht ausreichen. Die Buslinie 2028 Stade Heinbockel Hagenah Elm Bremervörde weist montags bis freitags 3 Fahrtenpaare auf, sonnabends wird lediglich ein Fahrtenpaar zwischen den beiden Mittelzentren angeboten. Hier könnte falls auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) ein Interesse an der Stärkung der Buslinie bestehen sollte durch Zusammenwirken der beiden Landkreise mittelfristig ein verbessertes Leistungsangebot der Linie 2028 erreicht und damit gegenüber dem MIV konkurrenzfähige Fahrtzeiten erzielt werden. Beteiligte Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme), Verkehrsunternehmen, VNN, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Landkreis Stade in Zusammenwirken mit dem Landkreis Rotenburg (Wümme), VNO Finanzierung Aus Sicht des Lk Stade wäre eine territoriale Aufteilung der Kosten zwischen dem Lk Stade und dem Lk Rotenburg (W.) anzustreben. Der Lk Stade hat gegenwärtig allerdings keine finanziellen Mittel, um diese Maßnahme zu finanzieren. Sollten sich die Rahmenbedingungen für den Lk Stade ändern und Mittel zur Verfügung stehen, dann würde der Landkreis auf den Lk Rotenburg (W.) zugehen, um die Möglichkeiten einer Kooperation zur Verbesserung des Leistungsangebotes der L zu klären. Maßnahme VIIb: Verbesserung der Bedienung Bremervörde Oldendorf (Linie 3813) Erläuterung Die letzte Fahrt der Linie 3813 ab Bremervörde um 18:38 Uhr endet in Elm. Dort besteht Anschluss mit dem AST nach Oldendorf. Da eine durchgängige Bus-Bedienung Bremervörde Oldendorf für Fahrgäste attraktiver als die heutige Kombination Bus 3813 > AST wäre, wird der Lk Stade mit dem für diese Linie zuständigen Lk Rotenburg (Wümme) über Möglichkeiten einer Verlängerung der letzten Fahrt der Linie 3813 ab Bremervörde bis nach Oldendorf sprechen. Beteiligte Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme), Verkehrsunternehmen, VNN, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Landkreis Stade in Absprache mit dem Landkreis Rotenburg (Wümme) Finanzierung Der Lk Stade hat gegenwärtig keine finanziellen Mittel, um diese Maßnahme zu finanzieren. Sollten sich die Rahmenbedingungen für den Lk Stade ändern und Mittel zur Verfügung stehen, dann würde der Landkreis auf den Lk Rotenburg (W.) zugehen, um die Möglichkeiten einer Kooperation zur Verbesserung des Leistungsangebotes auf der Linie 3813 zu besprechen.

107 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 107 Maßnahme VIIc: Überplanung des Verkehrsbereiches Oldendorf/Himmelpforten (Prüfauftrag) Erläuterung Die Regionalbuslinie 2027 Bf. Stade Himmelpforten Oldendorf - Gräpel (-Brobergen Kranenburg) übernimmt im Bereich Oldendorf/Himmelpforten derzeit Aufgaben im Bereich der Schülerbeförderung, die einer nachhaltigen Angebotsverbesserung Grenzen setzen (Stichwort: Taktverkehr). Im Sinne einer klaren Linienführung und einer verstärkten Vertaktung der Linie inkl. verbesserte Bahnhofsanbindung in Himmelpforten wäre eine Trennung der Verkehrsachse Stade Himmelpforten - Oldendorf Gräpel von Linienwegen der 2027 mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung zielführend, um den Regionalbuscharakter der 2027 zu stärken. Da die Schülerbeförderung im Raum Oldendorf/Himmelpforten sehr komplex strukturiert ist, könnte dies allerdings nur erfolgen, wenn entsprechende Leistungsverschiebungen (und Fahrplananpassungen) auf den übrigen Linien in diesem Verkehrsraum mit betrachtet werden. Beteiligte Landkreise Stade, Verkehrsunternehmen, VNN, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Landkreis Stade/VNO Finanzierung Der Lk Stade hat gegenwärtig keine finanziellen Mittel, um mögliche Maßnahmen, die sich auf Basis der Ergebnisse der Analyse des Verkehrsangebotes in diesem Raum ggf. ergeben könnten, zu finanzieren. Erst wenn sich die Rahmenbedingungen für den Lk Stade ändern und (zusätzliche) Mittel zur Verfügung stehen, dann würde der Landkreis die Umsetzung möglicher Maßnahmen forcieren. Maßnahme VIIIa: Verbesserung der Anbindung des Lk Stade/Bereich Jork an die Freie und Hansestadt Hamburg Erläuterung In Anbetracht der besonderen räumlichen Lage der Gemeinde Jork zum Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und aufgrund der vergleichsweise hohen Pendlerzahlen in Richtung Hamburg sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: o Linie 2040: Zusätzliche Fahrt um 20:45 Uhr ab Bf. Buxtehude bis Jork. o Linie 2050: Montags bis freitags Frühfahrt von Jork nach Cranz um 4.33 Uhr mit Anschluss an die Linie 150 (zusätzlich zur bestehenden Fahrtmöglichkeit um 5.43 Uhr ab Jork). o Linie 2050: Durchbindung von zusätzlichen Fahrten im Wochenendverkehr bis Cranz. Beteiligte Landkreise Stade, Gemeinde Jork, Verkehrsunternehmen, HVV, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Landkreis Stade Finanzierung Diese Maßnahmen stellen eine Abrundung und eine sinnvolle Weiterentwicklung der bisher auch ausdrücklich vom Fachausschuss unterstützen Neustrukturierung und Verbesserung des ÖPNV im Bereich des Alten Landes dar und sollten zur Flankierung der bereits umgesetzten Maßnahmen mittelfristig nach Möglichkeit mit Einführung der allgemeinen Vorschrift ( ) realisiert werden.

108 108 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme VIIIb: Verbesserung der Anbindung Jorks an die Freie und Hansestadt Hamburg Erläuterung Um den ÖPNV zwischen Jork und Hamburg so attraktiv zu gestalten, dass mehr Jorker Hamburg- Pendler/innen als ÖPNV-Nutzer/innen gewonnen werden könnten und vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Jork nach den Hansestädten Stade und Buxtehude die größte Zahl an Hamburg-Pendlern im Landkreis aufweist, und zudem die Fahrt mit dem Auto nach Hamburg in den kommenden Jahren durch die zu erwartende zunehmende Staubildungen noch schwieriger wird, hält die Gemeinde Jork folgende Maßnahmen für sinnvoll: o Verlängerung der Linie 150 Altona Cranz bis Jork-Zentrum (anstelle der Linie 2050 Jork Cranz) oder Verdichtung des Jorker Fahrtenangebotes der Linie 257 Jork/Cranz S Neugraben. Da die unterschiedlichen Endpunkte der 257 das Angebot sehr unübersichtlich machen, sollte die Äste nach Jork und Neuenfelde, Alter Fährweg Cranz unterschiedliche Liniennummern erhalten (für den Cranzer Ast z.b. die freie 357). o Einrichtung einer werktäglichen Frühverbindung Jork Hamburg mit der Hamburg bis um 6.00 Uhr erreicht werden kann. o Änderung der Linienführung der Linie 2030 über Bf. Neukloster nach Buxtehude bzw. Ausweitung des Fahrtenangebotes auf dieser Linie. o Anbindung der Gem. Jork an das Hamburger Nachtbusnetz durch Verlängerung der Linie 257 bis Jork; wenn der Hamburger Teil des Alten Landes künftig auch einen durchgängigen Nachtverkehr erhalten sollte, ist eine Weiterführung bis Jork von vornherein vorzusehen. Beteiligte Gemeinde Jork, Landkreis, Verkehrsunternehmen, HVV, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Gemeinde Jork, Landkreis Stade Finanzierung Unter der Maßnahme VIIIa Verbesserung der Anbindung des Lk Stade/Bereich Jork an die Freie und Hansestadt Hamburg sind Teile der o.g. Maßnahmen, die auf Wunsch der Gem. Jork in den NVP aufgenommen werden, enthalten. Die Finanzierung der unter der Maßnahme VIIIa enthaltenen Leistungsausweitungen versucht der Lk zum sicherzustellen. Für weitergehende Maßnahmen wie sie auf der o.g. Liste der Gemeinde Jork beschrieben werden stehen derzeit keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Eine Veränderung der Linienführung der 2030 über Bf. Neukloster ist mehrfach geprüft worden und musste bislang aufgrund der Anforderungen aus der Schülerbeförderung und aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf den Stadtverkehr Buxtehude (Linie 2103) zurückgestellt werden. An dieser Sachlage hat sich nichts geändert.

109 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 109 Maßnahme I: Ausbau des Leistungsangebotes der Linie 2030 Steinkirchen/Grünendeich Buxtehude / Prüfung einer verbesserten Abstimmung zwischen den Linien 2030 und 2040 bei Fahrten ab Bf. Buxtehude in Richtung Jork/Steinkirchen Erläuterung Das Leistungsangebot der Linie 2030 zwischen Steinkirchen und Buxtehude beschränkt sich montags bis freitags auf 2 Fahrtenpaare, an Schultagen besteht eine dritte Rückfahrmöglichkeit von Buxtehude in Richtung Steinkirchen. Sonnabends verkehrt auf dem Linienabschnitt 1 Fahrtenpaar. Eine Ergänzung dieses Angebotes der Regionalbuslinie wäre aus Sicht des Landkreises wünschenswert. Außerdem sollte geprüft werden, ob durch eine veränderte Lage der Abfahrtszeiten der Linie 2030 ab Bf. Buxtehude Verbesserungen erzielt werden können. Dabei müssen unterschiedliche Interessen abgewogen werden: Eine Verlagerung der Abfahrtszeiten der 2030 mit Verknüpfung an die S3 wäre für Fahrgäste aus dem Bereich Jork vorteilhaft (Entzerrung der Abfahrten von Linien 2030 und 2040), für Fahrgäste aus dem Bereich der SG Lühe wäre dies ggf. nachteilig, weil die Verknüpfung mit dem RE5 am Bf. Buxtehude verschlechtert würde. Beteiligte Landkreise Stade, SG Lühe, Verkehrsunternehmen, HVV, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Landkreis Stade/VNO Finanzierung Da die Mittel nach 7b NNVG mit Umsetzung des neuen Angebotskonzeptes im TN5 derzeit ausgeschöpft sind, kommt eine Ausweitung des Leistungsangebotes der Linie 2030 zwischen Steinkirchen / Grünendeich und Buxtehude erst dann in Betracht, wenn zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen oder Dritte die Kosten für eine Leistungsausweitung übernehmen. Maßnahme : Verbesserungen der Angebotsqualität zwischen Buxtehude und Hollenstedt (Linie 2038) Erläuterung Der Landkreis Harburg regt an, das Leistungsangebot der Linie 2038 Buxtehude Moisburg Hollenstedt auszuweiten. Der Landkreis Stade steht dieser Anregung im Sinne der Förderung interkommunaler Verkehre positiv gegenüber. Es sollen deshalb folgende Möglichkeiten geprüft werden: o Weitgehende Angleichung der Abfahrtszeiten in Buxtehude bzw. Hollenstedt in Richtung auf einen echten Stundentakt. o Prüfung, ob eine Teilung in einen Regionalbusbetrieb Buxtehude Hollenstedt und in eine Linie mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung im Bereich Hollenstedt zielführend sein könnte. o Prüfung, inwieweit eine Ausweitung des Angebotes sonnabends (2-Stunden-Takt, längere Betriebszeiten) sinnvoll und möglich ist. Beteiligte Landkreise Stade und Harburg, Verkehrsunternehmen, HVV, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Landkreis Stade in Zusammenwirken mit dem Landkreis Harburg, VNO Finanzierung Da gegenwärtig die dem Lk Stade zur Verfügung stehenden Mittel nach 7b NNVG weitgehend aufgebraucht bzw. verplant sind, könnte eine Umsetzung nur im Falle zur Verfügung stehender zusätzlicher Mittel erfolgen. Dies dürfte eher in mittelfristiger Perspektive in Frage kommen.

110 110 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme I: Verbesserung im Spätverkehr auf den Linien 2025 Bf. Stade Freiburg und 2050 Bf. Stade - Jork Erläuterung Im Zuge der Bewertung wurde festgestellt, dass im Lk Stade nach 20 Uhr die Linien 257, 2025 und 2050 Angebote aufweisen. Im Falle der Linie 2025 besteht ab Stade zwischen 20:07 und der letzten Fahrt um 0:37 Uhr eine Angebotslücke, die durch eine zusätzliche Fahrt um 22:07 Uhr geschlossen werden könnte. Die letzte Fahrt der Linie 2050 ab Bf. Stade erfolgt um 20:07 Uhr, auch hier könnte eine zusätzliche Fahrt um 22:07 Uhr für eine Verbesserung der Bedienungsqualität sorgen. Beteiligte: Landkreise Stade, Verkehrsunternehmen, HVV, VNO, Fahrgastbeirat Federführung: Landkreis Stade Finanzierung: Da gegenwärtig die dem Lk Stade zur Verfügung stehenden Mittel nach 7b NNVG weitgehend aufgebraucht bzw. verplant sind, könnte eine Umsetzung nur im Falle zusätzlich zur Verfügung stehender Mittel erfolgen. Dies dürfte eher in mittelfristiger Perspektive in Frage kommen. Maßnahme II: (Weitergehende) Systematisierung der Liniennummerierung Erläuterung Mit den vorgenommenen Überplanungen des Linienverkehrs auf den Verkehrsachsen Stade Hollern Steinkirchen Jork, Jork Buxtehude und Ahlerstedt Harsefeld Helmste - Stade wurde auch ein erster Schritt zur Systematisierung und Neunummerierung der Linien eingeleitet. Dabei war es das Ziel, die jeweilige Regionalbuslinie und die in dem jeweiligen Bereich verkehrenden, schulorientierten Linien als Liniennummernblock zusammenzufassen. Als Beispiel sei der Verkehrsraum Jork genannt: o 2040 Jork Estebrügge Buxtehude (Regionallinie) o 2043 Gehrden Jork o 2044 Borstel Jork Ladekop o 2045 Moorende Hove Estebrügge Der Landkreis hat das Ziel, diese Systematisierung des Liniennummernsystems weiter voranzutreiben und Regionalbuslinien sowie Linien mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung im jeweiligen Verkehrsraum als Nummernblock zusammenzuführen. Dies hat Veränderungen in der Liniennummerierung in weiten Teilen des Landkreises zur Folge, ist aber eine nachhaltige Maßnahme, weil sie nicht zuletzt die Übersichtlichkeit des Buslinienangebotes für die Fahrgäste erhöht. Perspektivisch wird dabei folgende Zuordnung der Liniennummernblöcke anvisiert: o Nordkehdingen/Drochtersen > 2020ff o Apensen > 2031ff o Fredenbeck/Harsefeld > 2060ff / 2070ff o Oldendorf/Himmelpforten > 2080ff / 2090ff Eine endgültige Umsetzung ist nur mittel- bis langfristig möglich, deshalb sind in Teilbereichen Zwischenschritte notwendig (u.a. Teilnetz 5NEU Harsefeld/Fredenbeck/Stade, siehe auch Maßnahme IIa). Beteiligte: Landkreis, Verkehrsunternehmen, LNVG, HVV, VNO Federführung: Landkreis, Verkehrsunternehmen Finanzierung: Kosten entstehen bei einer Neunummerierung in erster Linie im Bereich der Haltestellenschilder. Da für die Haltestellenschilder die Verkehrsunternehmen zuständig sind, sind die Kosten von den Unternehmen tragen.

111 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 111 Maßnahme III: Verbesserungen der Verknüpfungen zwischen Bussen und Bahnen a) Schaffung technischer Voraussetzungen zur Anschluss-Sicherung von Bussen und Bahnen an wichtigen Knotenpunkten b) Schaffung technischer Voraussetzungen zur Anschluss-Sicherung zwischen Buslinien verschiedener Unternehmen Erläuterung a) Die Anschluss-Sicherung zwischen Bussen und Bahnen hat allgemein in Flächenkreisen eine hohe Bedeutung, insbesondere aber für Fahrgäste, die auf die jeweils letzten Fahrten von Regionalbuslinien angewiesen sind. Daher ist zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Busunternehmen eine direkte Kommunikationsmöglichkeit sicher zu stellen, damit bei Zugverspätungen die Busfahrer/innen informiert werden und nach Möglichkeit auf umsteigende Fahrgäste warten können. Welche Kommunikationswege zwischen Bahn- und Busunternehmen hergestellt werden können, um Anschluss-Sicherheit zu gewährleisten, müsste von den Unternehmen geklärt werden. b) Auf einigen Relationen sind die Fahrgäste zum Erreichen ihres Zielortes darauf angewiesen, von einer Buslinie auf eine andere umzusteigen. Die Sicherstellung und Einhaltung solcher Anschlüsse im täglichen Betrieb ist von den Verkehrsunternehmen zu gewährleisten und das Fahrpersonal ist in geeigneter Weise auf diese Verknüpfungen besonders hinzuweisen. Gegenwärtig beschaffen die Verkehrsunternehmen im Rahmen des Echtzeit-Projektes im HVV das notwendige ICTS (Intermodal Transport Control System), das auch für die Anschlusssicherung genutzt werden kann. Beteiligte (Bus-/Bahn-)Verkehrsunternehmen, Landkreis, HVV, VNN, VNO, Fahrgastbeirat Federführung Verkehrsunternehmen, VNN Finanzierung Im Regelfall sollten die fahrplanmäßigen Verknüpfungen kostenneutral herstellbar sein. Die Kosten für Kommunikationshardware sind von den Verkehrsunternehmen auf Straße und Schiene zu übernehmen.

112 112 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme IV: Optimierung der Fahrtzeiten von Buslinien durch straßenverkehrsbehördliche Anordnungen Erläuterung Die Bewertung der Verbindungsqualitäten (= Fahrtzeiten zwischen A und B) hat in einigen Bereichen ungenügende Ergebnisse erzielt. Durch straßenverkehrsbehördliche Anordnungen (z.b. Aufhebung bestehender Rechts-vor-Links-Regelungen) könnten sich bei betroffenen Buslinien Beschleunigungseffekte ergeben, die die Verbindungsqualität anheben würden. Der Landkreis wird auf die Kommunen zugehen, um gemeinsame Lösungsansätze für die Beschleunigung von Buslinien zu finden. Beteiligte: Kommunen, Landkreis, Verkehrsunternehmen, VNO Federführung: Kommunen, Landkreis Finanzierung Zusätzliche Kosten dürften nicht entstehen. Es muss auf das Spannungsverhältnis zwischen Erschließung und Verbindungsqualität hingewiesen werden: Eine gute Erschließung verlängert u.u. den Linienweg (und führt zu ungenügenden Verbindungsqualitäten). Werden Linienführungen gestrafft, dann geht dies u.u. zu Lasten der Erschließung von Ortsteilen/Siedlungsbereichen. Andererseits könnten sich z.b. durch Aufhebung von Rechts-vor- Links-Regelungen für Linienbusse Beschleunigungseffekte ergeben, die Fahrtzeitverkürzungen und damit eine Verbesserung der Verbindungsqualität ermöglichen würden. Der Landkreis würde wenn straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu einer Beschleunigung des ÖPNV-Angebotes beitragen - entsprechende Leistungsbestellungen bei den Verkehrsunternehmen vornehmen. Maßnahme V: Verbesserung der Anbindung von Gewerbegebieten durch ÖPNV-Angebote Erläuterung Die Betriebe in Gewerbegebieten stellen eine erhebliche Quelle des MIV dar. Deshalb hat der Landkreis in Zusammenarbeit mit Kommunen für Verbesserungen der ÖV-Anbindung gesorgt, damit Mitarbeiter/innen der Betriebe zur PKW-Nutzung eine Alternative erhalten. Der Landkreis wird diesen Weg in Absprache mit Kommunen weiter verfolgen. Beispiele für erfolgte Verbesserungen sind hier die Linie 2104 Ketzendorf Bf. Buxtehude, die durch eine veränderte Linienführung das Gewerbegebiet Alter Postweg mit dem Bahnhof direkt verbindet oder die Linie 2007 Agathenburg Wiepenkathen, die Airbus und CfK sehr gut in den ÖPNV einbindet. Die Hansestadt Stade strebt eine weitere Verbesserung der Anbindung des Airbus-Werks durch Ausweitung des Angebotes der Linie 2007 an. Im Grundsatz steht der Lk diesem Anliegen positiv gegenüber, allerdings sei darauf hingewiesen, dass sich das Angebot der Linie bei der Bedienung Agathenburgs an den Fahrplan der S3 orientiert. Generell wird montags bis freitags zwischen dem Bf. Stade und Airbus ein 20-Min. Takt angeboten, so dass für weitere Verbesserungen nur 2 Möglichkeiten bleiben: o Zusätzliche Fahrten nach Agathenburg; o Taktverdichtung zwischen Bf. Stade und Airbus-Werk. Beteiligte: Kommunen, Landkreis, Verkehrsunternehmen, VNO Federführung: Kommunen, Landkreis Finanzierung: Da die Mittel nach 7b NNVG derzeit aufgebraucht sind, wären Leistungsverbesserungen gegenwärtig nur durch Finanzierung von dritter Seite möglich.

113 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 113 Maßnahme VI: Beibehaltung und Verbesserung der Fahrgastinformation a) Echtzeitinformationen / Ausstattung von aufkommensstarken Bushaltestellen mit dynamischen Fahrgast-Informationssystemen (DFI): Unterstützung bei der Umsetzung b) Weiterbetrieb und Förderung der Datengrundlage Connect für elektronische Fahrplanauskünfte c) HVV-Fahrplanbuch: Weiterführung der regionalisierten Ausgabe d) Elektronische HVV-Auskunft > Implementierung eines Buchungsfeldes für AST-Verkehre Erläuterung a) Ausstattung von aufkommensstarken Bushaltestellen mit DFI In den letzten Jahren hat sich die Fahrgastinformation verbessert und vereinfacht. Gleichzeitig steigen die Ansprüche der Fahrgäste, die lückenlose und aktuelle Informationen vor Fahrtantritt und während der Fahrt erwarten. Aufgrund der steigenden Ansprüche ist im HVV-Verbundgebiet damit begonnen worden, dem Kunden Echtzeitinformationen zur Verfügung zu stellen, d.h. dass in den elektronischen Auskunftsmedien die tatsächlichen Ankunfts-. und Abfahrtszeiten von Bussen und Bahnen angegeben werden. Während im SPNV Echtzeitauskünfte bereits möglich sind, müssen im Busbereich die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Verkehrsunternehmen erst noch geschaffen werden. Da es sich um hohe Investitionen handelt, hat die LNVG zwischenzeitlich eine Förderzusage gegeben, allerdings unter der Auflage, dass Echtzeitinformationen auch an aufkommensstarken Haltestellen dem Fahrgast zur Verfügung stehen sollen. Da die Zuständigkeit für DFI-Anzeiger an den Haltestellen jedoch nicht bei den Verkehrsunternehmen, sondern auf Seiten der Kommunen liegt, sind diese für die Aufstellung verantwortlich. Zur Förderung der Aufstellung solcher Anzeiger gewährt die LNVG auch hier eine Förderung von max. 75%. Im Laufe des Jahres 2016/17 haben sich im Landkreis Stade 3 Kommunen bereit erklärt, DFI-Anzeiger an wichtigen Haltestellen (Bahnhöfe, Umsteigehaltestellen Bus Bus) aufzustellen. Der Landkreis Stade hat für alle geplanten Standorte in allen Kommunen einen gebündelten Förderantrag bei der LNVG gestellt, der nicht nur die Kosten für die Beschaffung der DFI-Anzeiger beinhaltet, sondern auch die Aufwendungen für die Planung und bauliche Umsetzung. Der Landkreis Stade wird den Förderantrag weiter begleiten. Es ist vorgesehen, mit den Landkreisen Harburg und Lüneburg ein zentrales Vergabeverfahren durchzuführen, welches die Beschaffung der DFI-Anzeiger, deren Ansteuerung, die Lieferung und Montage sowie den Abschluss eines Wartungs- und Pflegevertrages umfassen soll. b) Weiterbetrieb und Förderung der elektronischen Datengrundlage Connect Connect ist vom Land Niedersachsen initiiert worden und dient als Datendrehscheibe für elektronische Fahrplanauskünfte. Connect wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Die Abfrage von elektronischen Fahrplanauskünften, die auf Connect-Daten basieren, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Daher setzt sich der Landkreis für das weitere Betreiben von Connect ein und ist bereit, dafür die anteiligen Kosten zu tragen. c) HVV-Fahrplanbuch: Weiterführung der regionalisierten Ausgabe Im Sinne der Fahrgäste, die über keinen Computer bzw. -Zugang verfügen, ist die Bereitstellung eines gedruckten Fahrplanbuches weiterhin notwendig. Der Lk wird sich in den zuständigen HVV-Gremien für die Erhaltung der regionalisierten Fahrplanbücher einsetzen. Im Sinne der Menschen mit Behinderungen setzt sich der Lk weiterhin dafür ein, barrierefreie Bushaltestellen im HVV-Fahrplanbuch durch ein entsprechendes Symbol zu kennzeichnen. Wenn Unternehmen sicherstellen können, dass ein komplettes Linienangebot bzw. bestimmte Fahrten ausnahmslos mit barrierefreien Fahrzeugen durchgeführt werden, dann ist eine Kennzeichnung in den Fahrplantabellen des HVV-Fahrplanbuches für Fahrgäste mit Einschränkungen ein äußerst wichtiger Hinweis. Der Lk wird sich des Weiteren bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass auch die Fahrpläne der Fährlinien 62 Landungsbrücken Finkenwerder, 64 Teufelsbrück Finkenwerder und der Fähre Blankenese Cranz in die Regionalausgabe aufgenommen werden. d) Elektronische HVV-Fahrplanauskunft Die Fahrplanauskunft unter sollte ohne die Sucheinstellungen anpassen zu müssen unterschiedliche Routen anzeigen, so wie dies bei der HVV-App bereits der Fall ist. Des Weiteren sollten die vom System ermittelten Verbindungen optisch übersichtlicher und platzsparender angezeigt werden. Darüber hinaus sollte die Implementierung eines AST-Buchungsfelds, das in einem ersten Schritt eine direkte Verlinkung mit der AST-Rufnummer im Lk Stade aufweist, technisch umgesetzt werden.

114 114 Nahverkehrsplan Landkreis Stade VNO Maßnahme VI (Fortsetzung) Beteiligte: Landkreis, Verkehrsunternehmen, HVV, VNN, VNO, Fahrgastbeirat DFI: Landkreis Stade, Verkehrsunternehmen, Kommunen, LNVG, Landkreise Harburg und Lüneburg, VNO Federführung: Landkreis/VNO, Verkehrsunternehmen DFI: Landkreis, beteiligte Kommunen Finanzierung: Landkreis, Verkehrsunternehmen DFI: Die Begleitung der Umsetzung durch den Landkreis führt zu keinen zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die Planung, Beschaffung und für die bauliche Umsetzung sowie die Aufwendungen für die technische Pflege und Instandhaltung übernehmen die Kommunen. Gegenzurechnen ist dabei die Landesförderung. Maßnahme VII: Sicherstellung der Fahrgast-Beteiligung an ÖPNV-Belangen durch Fortführung der Arbeit des Fahrgastbeirates Erläuterung Der Fahrgastbeirat des Landkreises Stade arbeitet seit 1999 unter Betreuung von Landkreis, VNO und VNN erfolgreich im Sinne der Fahrgäste und führte im Februar 2018 bereits seine 65. Sitzung durch. Für alle Fragen rund um das Thema ÖPNV/SPNV ist der Fahrgastbeirat eine wichtige Diskussionsplattform. Mit seinen Hinweisen, Anregungen und seiner Kritik trägt der Beirat zur kontinuierlichen Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes im Landkreis bei. Aufgrund der guten und gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen Fahrgastbeirat und Landkreis, Verkehrsunternehmen sowie VNO und im Hinblick auf die zukünftige Gestaltung im Bereich des ÖPNV will der Landkreis die Fahrgastbeteiligung weiterhin sicherstellen und die Arbeit des Fahrgastbeirats unterstützen. Beteiligte Fahrgastbeirat des Landkreises, Landkreis, Verkehrsunternehmen, VNN, VNO Federführung Landkreis/VNO Finanzierung Landkreis

115 VNO Ziele und Maßnahmen / Umsetzung und Finanzierung 115 Schienenverkehr Maßnahme VIII: a) Barrierefreie Nutzung der Haltepunkte Agathenburg, Dollern und Neukloster b) Barrierefreie Nutzung der Bahnhöfe Buxtehude und Stade c) Barrierefreie Gestaltung der EVB-Stationen im Landkreis Stade Erläuterung Für die Gestaltung von Bahnhöfen und Haltepunkten ist der Landkreis nicht zuständig, er wird sich aber im Sinne einer barrierefreien Gestaltung (und damit auch der barrierefreien Nutzung des SPNV) bei den zuständigen Stellen für folgende Dinge einsetzen: Barrierefreie Nutzung der Haltepunkte Agathenburg, Dollern und Neukloster Die barrierefreie Nutzung der Haltepunkte ist durch die Ausstattung mit mobilen Rampen sicherzustellen. Dabei ist zu beachten, dass gegenwärtig die Bahnsteige nicht die notwendige Tiefe für den Einsatz von Rampen aufweisen. Um die Spezialrampen zu nutzen und dabei die maximal zulässige Steigung nicht zu überschreiten, wären Bahnsteigtiefen im Bereich der jeweiligen Ein-/Ausstiegstür von 3,00 m notwendig. Barrierefreie Nutzung der Bahnhöfe Buxtehude und Stade An diesen beiden Bahnhöfen ist die ständige Nutzbarkeit der Fahrstühle zu den Mittelbahnsteigen sicherzustellen, damit eine ständige barrierefreie Nutzung möglich ist. Barrierefreie Gestaltung der EVB-Stationen im Landkreis Stade Die barrierefreie Nutzung der EVB-Stationen im Gebiet des Landkreises Stade sollte durch die Ausstattung mit Leitstreifen/taktilen Bodenindikatoren für seheingeschränkte bzw. blinde Personen verbessert werden. Beteiligte: DB AG, EVB, LNVG, Kommunen, Landkreis, VNO, Fahrgastbeirat Federführung: DB AG bzw. EVB Finanzierung: DB AG bzw. EVB Maßnahme I: Moorexpress Stade Fredenbeck Bremervörde Osterholz-Scharmbeck Bremen Erläuterung Der Landkreis unterstützt die Bestrebungen, den Moorexpress zu erhalten und den derzeitigen Betrieb an den Wochenenden soweit finanzierbar fortzuführen. Trotz des negativen Ergebnisses im Zuge der Prüfung von Strecken auf Reaktivierung für den SPNV, sollte mittel- bis langfristig die ganzjährige Aktivierung des Personenverkehrs auf der Strecke auch an Werktagen weiter verfolgt werden. Dies könnte insbesondere dann Sinn geben, wenn begleitende siedlungs- und wirtschaftsstrukturelle Maßnahmen die Voraussetzungen für eine wirtschaftlich tragfähige SPNV-Anbindung verbessern (z.b. Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die Schienenachse). Beteiligte EVB, Kommunen, LNVG, Landkreis, VNO, Fahrgastbeirat Federführung EVB, Kommunen Finanzierung Kommunen, Landkreis

116 116 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO Anlage 1 Teilnetz 5NEU Harsefeld/Fredenbeck/Stade Linienübersicht Liniengrafik Fahrpläne

117 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Teilnetz 5NEU Stade Fredenbeck Harsefeld Horneburg (ab ) VU Linie Linienführung Li.-Lä. (km) Gen.- Dauer PBefG KVG 2060 Zeven Ahlerstedt Harsefeld Hagen Stade 45,4 (39,3) KVG 2061 Wangersen Ahlerstedt Harsefeld Helmste - Stade 42, Sauensiek Wiegersen Griemshorst Harsefeld 18, Harsefeld Issendorf Horneburg Nottensdorf 24,51 42 KVG 2064 Nottensdorf Bliedersdorf Harsefeld 13, (2) 2065* Kakerbeck Harsefeld Wedel Fredenbeck Stade 46,90 42 KVG 2066 Wangersen Ahlerstedt 41, * Harsefeld Bargstedt Reith Harsefeld 41, * Harsefeld Reith Bargstedt Harsefeld 30, Kutenholz Fredenbeck Stade Groß Aspe Fredenbeck 19, Brest Groß Aspe Kutenholz Mulsum Stade 40, Harsefeld Kutenholz Mulsum 32, Bliedersdorf Horneburg Nottensdorf 15, Wedel Fredenbeck Horneburg, Bahnhof 23, Wedel Fredenbeck Horneburg, Bahnhof 23, Helmste Deinste Fredenbeck 8, Agathenburg Dollern, Grundschule 5,51 42** Linien, die im Bereich des TN 5 verkehren, aber keinem oder einem anderen TN angehören KVG 2053 Horneburg Mittelnkirchen Steinkirchen 13, (2) 4 KVG 2132 Stade Harsefeld Ahlerstedt Kutenholz Hammah 53,3 Himmelpforten Oldendorf Bevern, Tatöff (65,7) (4) KVG 2134 Buxtehude Jork Mittelnkirchen Horneburg 46,7 Fredenbeck Bevern, Tatöff (53,0) (4) Reese/ BB Harsef. Reese/ BB Fredendenbeck 2301 Harsefeld, Alte Post Issendorf - Harsefeld, Alte Post 18, Harsefeld, Alte Post Mittelfelder Str. -Harsef, Alte Post 13, Harsefeld, Alte Post Ahlerstedt Harsefeld, Alte Post 19, Fredenbeck, Rathaus Schwinge Mulsum, Höchstadt 14, Fredenbeck, Rathaus Deinste Helmste, Rüstjer Str. 12, Fredenb., Rathaus Aspe Kutenholz, H.-Braasch-Weg 14, Fredenbeck, Rathaus Kutenholz Essel Mulsum 23, KVG 2703 Zeven Harsefeld Hedendorf Finkenwerder, Airbus 40,6 (65,6) *** KVG 2706 Mulsum Kutenholz Bargstedt Horneburg Jork 44,2 Finkenwerder, Airbus (54,2) *** KVG 2707 Wedel Fredenbeck Horneburg - Buxtehude 55,9 Finkenwerder, Airbus (66,2) *** KVG 2713 Harsefeld Horneburg Finkenwerder, Airbus 29,1 (39,2) *** * Diese Liniennummern werden derzeit noch bei der KVG in Verkehrsraum Himmelpforten verwandt. Es wird geprüft, diese Liniennummern in 2085, 2088 und 2089 umzuwandeln, damit diese Nummern für den Verkehrsraum Harsefeld / Fredenbeck frei und hier wie oben genannt verwendet werden können. Dies wäre ein erster Schritt, um die als Maßnahme fixierte Neu-Strukturierung der Liniennummern im gesamten Landkreis umzusetzen. ** Derzeit noch FVO-Verkehr. *** Bis zum ohne Teilnetz-Zuordnung, ab TN 8 des Lk Stade. Tabelle 39: Teilnetz 5NEU Stade Fredenbeck Harsefeld Horneburg TN

118 118 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO

119 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Sauensiek - Revenahe - Harsefeld Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S Sauensiek Lütt Chaussee 07:09 Sauensiek Jürgen-Schumann-Straße 07:11 Sauensiek Schule 07:13 Wiegersen Am Friedhof 07:16 Wiegersen Schusterstraße 07:17 Wiegersen Am Walde 07:19 Revenahe Höhenweg 07:22 Revenahe Kindergarten 07:24 08:02 Griemshorst Kammerbuscherweg 07:26 08:04 Harsefeld Griemshorst 07:29 08:07 Harsefeld Weißenfelde 07:31 08:09 Harsefeld Hoopweg 07:33 08:10 Harsefeld Heisterstroot I 08:13 07:40 Harsefeld Grundschule Feldbusch I 08:20 07:47 Harsefeld Hellwege-Allee I 08:23 Harsefeld Paschberg I 08:24 Harsefeld Marktstraße I 08:25 Harsefeld Grundschule Rosenborn 07:40 08:30 Harsefeld Bahnhof 07:43 08:33 Harsefeld Schulzentrum 07:45 08:35 Verkehrsbeschränkungen S S S S Harsefeld Grundschule Rosenborn 11:40 12:40 13:40 Harsefeld Schulzentrum 11:45 12:45 13:45 15:40 Harsefeld Bahnhof 11:48 12:48 13:48 15:43 Harsefeld Marktstraße 11:50 12:50 13:50 15:45 Harsefeld Paschberg 11:51 12:51 13:51 15:46 Harsefeld Hellwege-Allee 11:52 12:52 13:52 15:47 Harsefeld Grundschule Feldbusch 11:55 12:55 13:55 15:50 Harsefeld Heisterstroot a12:00 a13:00 a14:00 a15:55 Harsefeld Hoopweg a12:01 a13:01 a14:01 a15:56 Harsefeld Weißenfelde a12:02 a12:02 a14:02 a15:57 Harsefeld Griemshorst a12:04 a13:04 a14:04 a15:59 Griemshorst Auebrücke a12:05 a13:05 a14:05 a16:00 Griemshorst Kammerbuscherweg a12:06 a13:06 a14:06 a16:01 Revenahe Kindergarten a12:07 a13:07 a14:07 a16:02 Revenahe Höhenweg a12:08 a13:08 a14:08 a16:03 Wiegersen Am Walde a12:10 a13:10 a14:10 a16:05 Wiegersen Schusterstraße a12:12 a13:12 a14:12 a16:07 Wiegersen Am Friedhof a12:13 a13:13 a14:13 a16:08 Sauensiek Lütt Chaussee a12:16 a13:16 a14:16 a16:11 Sauensiek Jürgen-Schumann-Straße a12:17 a13:17 a14:17 a16:12 Sauensiek Schule a12:18 a13:18 a14:18 a16:13

120 120 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2063 Stand: Nottensdorf - Horneburg - Harsefeld Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S Nottensdorf Claustal 07:44 Nottensdorf Schragenberg 07:45 Nottensdorf Habeckstal 07:46 Nottensdorf Schäferstieg 06:31 07:48 Bliedersdorf Dohrenstraße 06:34 07:51 Bliedersdorf Hummelbeckweg 06:35 07:52 Bliedersdorf Wendeplatz I 06:58 07:53 Bliedersdorf Postmoor 06:37 07:00 07:55 Horneburg Am Tivoli 06:39 07:02 07:57 Horneburg Kalkwiesen 06:40 07:03 07:58 Bf. Horneburg 06:42 07:06 08:01 Anschluss nach Buxtehude (RE5/S3) 06:46 07:13 08:06 Anschluss nach Stade (RE5/S3) 06:48 07:16 08:16 Horneburg Issendorfer Straße 07:09 07:40 Daudieck 07:11 07:47 Issendorf Dorfgemeinschaftshaus 07:14 08:09 Issendorf Schmiedestraße 07:15 08:10 Ohrensen Linah 07:17 08:12 Harsefeld Auebrücke 07:19 08:14 Harsefeld Grundschule Rosenborn 07:21 08:16 Harsefeld Bahnhof 07:25 08:20 Anschluss nach Buxtehude (RB33) 07:34 Harsefeld Schulzentrum 07:30 08: Stand: Harsefeld - Horneburg - Nottensdorf Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S S S S Harsefeld Schulzentrum 11:45 12:40 13:30 15:38 Harsefeld Bahnhof 11:48 12:43 13:33 15:40 Harsefeld Grundschule Rosenborn 11:50 12:45 13:35 I Harsefeld Auebrücke 11:52 12:47 13:37 15:42 Ohrensen Linah 11:54 12:49 13:39 15:44 Issendorf Schmiedestraße 11:56 12:51 13:41 15:46 Issendorf Dorfgemeinschaftshaus 11:57 12:52 13:42 15:47 Daudieck 12:01 12:56 13:46 15:51 Horneburg Issendorfer Straße 12:03 12:58 13:48 15:53 Bf. Horneburg 12:06 13:01 13:51 15:56 Anschluss aus Buxtehude (RE5/S3) 11:48 12:48 13:48 14:16 15:48 Anschluss aus Stade (RE5/S3) 11:46 12:46 13:46 14:13 15:46 Bf. Horneburg 06:50 12:10 13:02 13:52 14:20 15:57 Horneburg Kalkwiesen 06:52 12:12 13:04 13:54 14:22 15:59 Horneburg Am Tivoli 06:53 12:13 13:05 13:55 14:23 16:00 Bliedersdorf Postmoor 06:55 12:15 13:07 13:57 14:25 16:02 Bliedersdorf Wendeplatz 06:57 12:17 13:09 13:59 14:27 16:04 Bliedersdorf Hummelbeckweg 12:19 13:11 14:01 14:29 16:06 Bliedersdorf Dohrenstraße 12:20 13:12 14:02 14:30 a16:07 Nottensdorf Schäferstieg 12:23 13:15 14:05 14:33 a16:10 Nottensdorf Habeckstal a12:25 a13:17 a14:07 a14:35 a16:12 Nottensdorf Schragenberg a12:26 a13:18 a14:08 a14:36 a16:13 Nottensdorf Claustal a12:27 a13:19 a14:09 a14:37 a16:14 Bliedersdorf Postmoor a14:39 Bliedersdorf Wendeplatz a14:41

121 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Bredenbeck - Kakerbeck - Harsefeld - Ohrensen - Wedel - Fredenbeck - Schwinge - Stade Stand: Montag - Freitag Sonnabend Verkehrsbeschränkungen S F S S S F S S S F S (Mo-Do) S Fahrzeugtyp GLB Bredenbeck Bredenbeck 18 06:19 07:30 11:30 16:59 Reith Hauptstraße 06:20 07:31 11:31 17:00 Klein Reith Klein Reith 1 06:21 07:32 11:32 17:01 Klein Wohlerst Klein Wohlerst 3 06:22 07:33 11:33 17:02 Wohlerst Haus Nr 2 06:23 07:34 11:34 17:03 Wohlerst Ortsmitte 06:24 07:35 11:35 17:04 Wohlerst Wohlerst 45 06:25 07:36 11:36 17:05 Kakerbeck Auebrücke 06:27 07:38 11:38 17:07 Kakerbeck Alte Dorfstraße 05:40 06:29 07:40 09:40 11:31 11:40 13:26 17:09 08:30 12:30 16:30 Hollenbeck Im Sohrfeld 05:42 06:31 07:42 09:42 11:33 11:42 13:28 17:11 08:32 12:32 16:32 Hollenbeck Hauptstraße 6 05:43 06:32 07:43 09:43 11:34 11:43 13:29 17:12 08:33 12:33 16:33 Harsefeld Im Wieh 05:45 06:34 07:45 09:45 11:36 11:45 13:31 17:14 08:35 12:35 16:35 Harsefeld Schulzentrum I I I 07:43 08:39 I 11:39 I 12:40 13:30 I 15:40 I I I I Bf. Harsefeld 05:46 06:35 07:46 07:46 08:41 09:46 11:41 11:46 12:42 13:32 13:32 15:42 17:15 08:36 12:36 16:36 Anschluss nach Buxtehude (RB33) 05:54 06:54 07:54 09:54 11:54 11:54 13:54 Anschluss nach Stade (Linie 2060) 06:47 07:47 09:47 11:47 11:47 13:47 Harsefeld Marktstraße 05:47 06:36 07:48 07:48 08:43 09:48 11:43 11:48 12:44 13:34 13:34 15:44 17:17 08:38 12:38 16:38 Harsefeld Auebrücke 05:49 06:38 07:50 07:51 08:46 11:45 11:50 12:46 13:36 13:36 15:46 17:19 08:40 12:40 16:40 Harsefeld Wanderweg 05:51 06:40 07:52 07:53 08:48 11:47 11:52 12:48 13:38 13:38 15:48 17:21 08:41 12:41 16:41 Ohrensen Heuberg 05:52 06:41 07:53 07:54 08:49 11:48 11:53 12:49 13:39 13:39 15:49 17:22 08:42 12:42 16:42 Ohrensen Bäckerstraße 05:53 06:42 07:54 07:55 08:50 11:49 11:54 12:50 13:40 13:40 15:50 17:23 08:43 12:43 16:43 Bargstedt Knüll 05:56 06:45 07:57 07:58 08:53 11:52 11:57 12:53 13:43 13:43 15:53 17:26 08:45 12:45 16:45 Frankenmoor 06:00 06:49 08:01 08:02 08:57 11:56 12:01 12:57 13:47 13:47 15:57 17:30 08:49 12:49 16:49 Wedel (STD) Hauptstraße 06:04 06:53 08:05 08:06 09:01 12:00 12:05 13:01 13:51 13:51 16:01 17:34 08:53 12:53 16:53 Wedel (STD) Mulsumer Weg 06:05 06:54 08:06 08:07 09:02 12:01 12:06 13:02 13:52 13:52 16:02 17:35 08:54 12:54 16:54 Fredenbeck Bahnhof 06:07 06:56 08:08 08:09 09:04 12:03 12:08 13:04 13:54 13:54 16:04 17:37 08:56 12:56 16:56 Fredenbeck Hauptstraße I 06:58 I 08:11 09:06 12:05 12:10 13:06 13:56 13:56 16:06 I I I I Fredenbeck Wischhofsdamm I 07:00 I 08:13 I 12:07 12:12 13:08 13:58 13:58 16:08 I I I I Fredenbeck Grundschule Am Raakamp I 07:02 I 08:15 I 12:10 I 13:00 I I I I I I I I Fredenbeck Alter Stadtweg I I I I I 12:11 12:13 I 13:09 13:59 13:59 16:09 I I I I Fredenbeck Schulzentrum I 07:06 I I 09:08 12:14 I 13:04 I I I I I I I I Fredenbeck Hauptstraße I 07:08 I 08:18 12:16 12:15 13:06 13:11 14:01 14:01 16:11 I I I I Fredenbeck Rathaus 06:09 07:09 08:10 08:19 12:17 12:16 13:07 13:12 14:02 14:02 16:12 17:39 08:57 12:57 16:57 Fredenbeck Schützenplatz 06:10 07:10 08:11 08:20 12:18 12:17 a13:08a13:13 14:03 14:03 a16:13 17:40 08:58 12:58 16:58 kommt aus Fredenbeck (Linie 2065) 15:15 Wedel (STD) Keimhaus I I I I I I I I I I 15:15 I I I I I Schwinge Buswendeplatz I I I I 12:22 I a13:12a13:17 I I a15:25 a16:17 I I I I Schwinge Burgstraße 06:14 07:14 08:15 08:24 12:24 12:21 a13:14a13:19 14:07 14:07 a15:27 a16:19 17:44 09:02 13:02 17:02 Schwinge Bergstraße 06:15 07:15 08:16 08:25 12:25 12:22 a13:15a13:20 14:08 14:08 a15:28 a16:20 17:45 09:03 13:03 17:03 Schwinge Schwinger Tannen 06:16 07:16 08:17 08:26 12:26 12:23 14:09 14:09 17:46 09:04 13:04 17:04 Wiepenkathen Wilhelm-Busch-Weg 06:19 07:19 08:20 08:29 12:29 12:26 14:12 14:12 17:49 09:07 13:07 17:07 Wiepenkathen Am Steinkamp 06:20 07:20 08:21 08:30 12:30 12:27 14:13 14:13 17:50 09:08 13:08 17:08 Stade Bremervörder Straße 06:23 07:23 08:24 08:33 12:33 12:30 14:16 14:16 17:53 09:11 13:11 17:11 Stade Krankenhaus 06:24 07:24 08:25 08:34 12:34 12:31 14:17 14:17 17:54 09:12 13:12 17:12 Stade Schwarzer Berg 06:25 07:25 08:26 08:35 12:35 12:32 14:18 14:18 17:55 09:13 13:13 17:13 Stade Schützenstraße 06:26 07:26 08:27 08:36 12:36 12:33 14:19 14:19 17:56 09:14 13:14 17:14 Stade Bergstraße 06:27 07:27 08:28 08:37 12:37 12:34 14:20 14:20 17:57 09:15 13:15 17:15 Stade Hohenwedeler Weg 06:29 07:29 08:29 08:38 12:38 12:35 14:21 14:21 17:58 09:16 13:16 17:16 Stade Vincent-Lübeck-Gymnasium I 07:31 I 08:40 I I I I I I I I Stade Stadeum 06:31 07:35 08:31 08:44 12:40 12:37 14:23 14:23 18:00 09:18 13:18 17:18 Stade Schiffertor (Brücke) 06:32 07:36 08:32 08:45 12:41 12:38 14:24 14:24 18:01 09:19 13:19 17:19 Bf. Stade 06:36 I 08:36 08:49 I 12:42 14:28 14:28 18:05 09:23 13:23 17:23 Anschluss nach Hamburg Hbf (RE/S3) 06:43 08:54 09:03 12:54 14:34 14:34 18:14 09:34 13:34 17:34 Stade Salztorswall 07:39 12:44 Stade Athenaeum 07:46

122 122 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2065 Stade - Schwinge - Fredenbeck - Wedel - Ohrensen - Harsefeld - Kakerbeck - Bredenbeck Stand: Montag - Freitag Sonnabend Verkehrsbeschränkungen S S S F S F F S S S F S Fahrzeugtyp GLB Stade Am Exerzierplatz 13:33 Anschluss aus Hamburg Hbf (RE5/S3) 06:29 07:29 08:29 13:29 13:29 15:29 16:56 18:29 07:29 11:29 15:29 Bf. Stade 06:41 07:31 07:41 08:31 08:41 13:41 13:41 15:41 17:08 18:38 07:40 11:40 15:40 Stade Schiffertor (Brücke) 06:45 07:35 07:45 08:35 08:45 13:45 13:45 15:45 17:12 18:42 07:43 11:43 15:43 Stade Stadeum 06:46 07:36 07:46 08:36 08:46 13:46 13:46 15:46 17:13 18:43 07:44 11:44 15:44 Stade Hohenwedeler Weg 06:47 07:37 07:47 08:37 08:47 13:47 13:47 15:47 17:14 18:44 07:45 11:45 15:45 Stade Bergstraße 06:48 07:38 07:48 08:38 08:48 13:48 13:48 15:48 17:15 18:45 07:46 11:46 15:46 Stade Schützenstraße 06:49 07:39 07:49 08:39 08:49 13:49 13:49 15:49 17:16 18:46 07:47 11:47 15:47 Stade Schwarzer Berg 06:50 07:40 07:50 08:40 08:50 13:50 13:50 15:50 17:17 18:47 07:48 11:48 15:48 Stade Krankenhaus 06:51 07:41 07:51 08:41 08:51 13:51 13:51 15:51 17:18 18:48 07:49 11:49 15:49 Wiepenkathen Am Steinkamp 06:54 07:44 07:54 08:44 08:54 13:54 13:54 15:54 17:21 18:51 07:52 11:52 15:52 Wiepenkathen Wilhelm-Busch-Weg 06:55 07:45 07:55 08:45 08:55 13:55 13:55 15:55 17:22 18:52 07:53 11:53 15:53 Schwinge Schwinger Tannen 06:57 07:47 07:57 08:47 08:57 13:57 13:57 15:57 17:24 18:54 07:55 11:55 15:55 Schwinge Sandkuhle 06:54 I 07:51 I 08:49 I I I I I I I I I Schwinge Osterende 06:55 I 07:52 I 08:50 I I I I I I I I I Schwinge Buswendeplatz 06:58 I 07:55 I 08:53 I I I I I I I I I Schwinge Bergstraße I 06:59 I 07:59 I 08:59 13:59 13:59 15:59 17:26 18:56 07:57 11:57 15:57 Schwinge Burgstraße I 07:00 I 08:00 I 09:00 14:00 14:00 16:00 17:27 18:57 07:58 11:58 15:58 Fredenbeck Schützenplatz 07:01 07:02 07:58 08:02 08:56 09:02 14:02 14:02 16:02 17:29 18:59 08:00 12:00 16:00 Fredenbeck Rathaus 07:02 07:03 07:59 08:03 08:57 09:03 14:03 14:03 16:03 17:30 19:00 08:01 12:01 16:01 Fredenbeck Hauptstraße I 07:04 08:00 I 08:58 I I I I 17:31 19:01 I I I Fredenbeck Wischhofsdamm I 07:06 08:02 I I I I I I 17:33 19:03 I I I Fredenbeck Grundsch. Am Raakamp 07:06 I 08:03 I I I 12:12 13:02 I I I I I I I I Fredenbeck Alter Stadtweg I 07:09 08:05 I I I I I I I I 17:34 19:04 I I I Fredenbeck Schulzentrum 07:10 07:13 I I 09:01 I 12:16 13:06 I I 15:10 I I I I I I Fredenbeck Hauptstraße I 07:15 08:07 I 09:03 I 12:18 13:08 I I 15:12 I 17:36 19:06 I I I Fredenbeck Bahnhof I 07:16 08:08 08:04 09:04 09:04 12:19 13:09 14:04 14:04 15:13 16:04 17:37 19:07 08:02 12:02 16:02 Wedel (STD) Mulsumer Weg 07:14 I 08:09 08:05 09:05 09:05 12:20 13:10 14:05 14:05 15:14 16:05 17:38 19:08 08:03 12:03 16:03 Wedel (STD) Keimhaus I I I I I I 12:21 13:11 I I 15:15 I I I I I I Weiterfahrt nach Schwinge (Linie 2065) 15:15 Wedel (STD) Hauptstraße 07:15 I 08:10 08:06 09:06 09:06 12:22 13:12 14:06 14:06 16:06 17:39 19:09 08:04 12:04 16:04 Frankenmoor 07:18 I 08:13 08:09 09:09 09:09 12:25 13:15 14:09 14:09 16:09 17:42 19:12 08:07 12:07 16:07 Anschluss aus Reith (Linie 2069) 07:14 08:14 Bargstedt Wendeplatz 07:22 I 08:17 I I I I I I I I I I I I I Anschluss nach Ahlerstedt (Linie 2069) 07:24 Bargstedt Hohe Luft 07:24 I I I I I I I I I I I I I I I Bargstedt Gemeinde 07:25 I I I I I I I I I I I I I I I Bargstedt Susbeeck 07:28 I I I I I I I I I I I I I I I Klein Hollenbeck 07:29 I I I I I I I I I I I I I I I Bargstedt Knüll I 07:24 08:19 08:13 09:13 09:13 12:29 13:19 14:13 14:13 16:13 17:46 19:16 08:11 12:11 16:11 Ohrensen Bäckerstraße I 07:27 08:22 08:15 09:15 09:15 12:31 13:21 14:15 14:15 16:15 17:48 19:18 08:13 12:13 16:13 Ohrensen Heuberg I 07:28 08:23 08:16 09:16 09:16 12:32 13:22 14:16 14:16 16:16 17:49 19:19 08:14 12:14 16:14 Harsefeld Wanderweg I 07:29 08:24 08:17 09:17 09:17 12:33 13:23 14:17 14:17 16:17 17:50 19:20 08:15 12:15 16:15 Harsefeld Auebrücke I 07:31 08:26 08:19 09:19 09:19 12:35 13:25 14:19 14:19 16:19 17:52 19:22 08:17 12:17 16:17 Harsefeld Rathaus I 07:32 I I I I I I I I I I I I I I Harsefeld Marktstraße I I 08:28 08:21 09:21 09:21 12:37 13:27 14:21 14:21 16:21 17:54 19:24 08:19 12:19 16:19 Harsefeld Grundschule Rosenborn I 07:34 08:30 I I I I I I I I I I I I I Anschluss aus Buxtehude (RB33) 07:32 10:52 16:08 17:48 19:08 12:00 16:00 Anschluss aus Stade (Linie 2060) 11:02 Bf. Harsefeld I 07:36 08:32 08:23 09:23 09:23 11:06 12:39 13:29 14:23 14:23 16:23 17:56 19:26 08:21 12:21 16:21 Harsefeld Im Wieh I 07:37 08:33 09:24 09:24 11:07 12:40 13:30 14:24 14:24 16:24 17:57 19:27 08:22 12:22 16:22 Harsefeld Schulzentrum 07:36 07:40 08:36 I I I 12:42 13:32 I I I I I I I I Hollenbeck Hauptstraße 6 09:26 09:26 11:09 12:46 14:26 14:26 16:26 17:59 19:29 08:24 12:24 16:24 Hollenbeck Im Sohrfeld 09:27 09:27 11:10 12:47 14:27 14:27 16:27 18:00 19:30 08:25 12:25 16:25 Kakerbeck Alte Dorfstraße (Wendepl.) 09:29 09:29 11:12 12:49 14:29 14:29 16:29 18:02 19:32 08:27 12:27 16:27 Kakerbeck Auebrücke 11:13 a12:50 a14:30 16:30 a18:03 Doosthof Ortsmitte I a12:53 I I I Doosthof Abzweigung I a12:54 I I I Wohlerst Wohlerst 45 11:15 a14:32 16:32 a18:05 Wohlerst Ortsmitte 11:16 a14:33 16:33 a18:06 Wohlerst Haus Nr 2 11:17 a14:34 16:34 a18:07 Klein Wohlerst Klein Wohlerst 3 11:18 a14:35 16:35 a18:08 Klein Reith Klein Reith 1 11:19 a14:36 16:36 a18:09 Reith Hauptstraße 11:20 a14:37 16:37 a18:10 Bredenbeck Umgehung 11:21 a14:38 16:38 a18:11 Bredenbeck Bredenbeck 18 11:22 a14:39 16:39 a18:12

123 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Stand: Verkehrsbeschränkungen S S S S S Harsefeld Grundschule Rosenborn 11:40 12:40 Bf. Harsefeld 11:42 12:42 Harsefeld Im Wieh 11:43 12:43 Harsefeld Schulzentrum 11:45 12:45 Hollenbeck Hauptstraße 6 11:49 12:49 Hollenbeck Im Sohrfeld 11:50 12:50 Hollenbeck Forsthaus 11:52 12:52 Ahlerstedt Holzhäuserstraße 11:54 12:54 Ahlerstedt Stader Straße 11:55 12:55 Ahlerstedt Schulzentrum 11:57 12:57 Klein Hollenbeck 12:05 13:05 Bargstedt Susbeeck 12:07 13:07 Bargstedt Wendeplatz 07:15 12:10 13:10 Bargstedt Poststraße 07:17 12:12 13:12 Bargstedt Hohe Luft I 12:14 13:14 Brest Dorfgemeinschaftshaus 07:10 I 12:18 13:18 Bredenbeck Eichenstraße 18 07:11 I 12:19 13:19 Bredenbeck Eichenstraße 22 07:11 I 12:19 13:19 Bredenbeck Abzweig Reith 07:12 I 12:20 13:20 Bredenbeck Bredenbeck 18 (neuer Mast!) 07:13 I 12:21 13:21 Reith Reither Damm (neuer Mast!) 07:14 I 12:22 13:22 Reith Alte Schule 07:15 I 12:23 13:23 Klein Reith Klein Reith 1 07:17 I 12:25 13:25 Klein Wohlerst Klein Wohlerst 3 07:18 I 12:26 13:26 Wohlerst Haus Nr 2 07:19 I 12:27 13:27 Wohlerst Ortsmitte 07:20 I 12:28 13:28 Wohlerst Wohlerst 45 07:21 I 12:29 13:29 Doosthof Ortsmitte I 07:21 12:31 13:31 Doosthof Abzweigung I 07:22 12:32 13:32 Kakerbeck Kakerbecker Mühle I 07:23 12:33 13:33 Kakerbeck Auebrücke 07:23 07:24 12:34 13:34 Kakerbeck Alte Dorfstraße (Wendeplatz) 07:25 07:26 08:15 12:36 13:36 Kakerbeck Im Draunen 07:27 07:28 08:17 12:38 I Bockholt Ort 07:28 07:29 08:18 12:39 I Ahlerstedt Schulzentrum 07:32 07:33 08:22 12:42 I Ahlerstedt Stader Straße 07:33 07:34 08:23 I Ahlerstedt Holzhäuserstraße 07:34 07:35 08:24 I Hollenbeck Forsthaus 07:36 07:37 08:26 I Hollenbeck Im Sohrfeld 07:38 07:39 08:28 13:38 Hollenbeck Hauptstraße 1 07:39 07:40 08:29 13:39 Harsefeld Im Wieh 07:41 07:42 08:31 13:41 Harsefeld Schulzentrum 07:44 I 08:34 I Bf. Harsefeld 07:47 07:43 08:37 13:42 Anschluss nach Buxtehude (RB33) 07:54 07:54 08:54 13:54 Harsefeld Grundschule Rosenborn 07:45 08:39 Harsefeld - Bargstedt - Reith - Ahlerstedt - Harsefeld

124 124 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2069 Harsefeld - Ahlerstedt - Reith - Bargstedt - Ahlerstedt/Ohrensen Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S S S S S S (Mo-Do) S Harsefeld Schulzentrum 11:40 13:35 15:40 Hollenbeck Hauptstraße 6 11:43 13:38 15:43 Hollenbeck Im Sohrfeld 11:44 13:39 15:44 Hollenbeck Forsthaus 11:46 13:41 I Ahlerstedt Holzhäuserstraße 11:48 13:43 I Ahlerstedt Stader Straße 11:49 13:44 I Ahlerstedt Schulzentrum 11:52 12:52 13:47 15:05 I Anschluss nach Wangersen (Linie 2066) 11:54 13:50 Bockholt Ort 11:54 12:54 13:49 a15:07 I Kakerbeck Im Draunen 06:44 07:44 11:55 12:55 13:50 a15:08 I Kakerbeck Alte Dorfstraße (Wendepl.) 06:46 07:46 11:57 12:57 13:52 a15:10 15:46 Kakerbeck Auebrücke 06:47 07:47 11:58 12:58 13:53 a15:11 15:47 Doosthof Ortsmitte 06:49 07:49 12:00 13:00 13:55 a15:13 a15:49 Doosthof Abzweigung (neuer Mast!) 06:50 07:50 12:01 13:01 13:56 a15:14 a15:50 Kakerbeck Kakerbecker Mühle 06:51 07:51 I I 13:57 a15:15 a15:51 Wohlerst Wohlerst 45 06:54 07:54 I I 14:00 a15:18 a15:54 Wohlerst Ortsmitte 06:55 07:55 I I 14:01 a15:19 a15:55 Wohlerst Haus Nr 2 06:56 07:56 I I 14:02 a15:20 a15:56 Klein Wohlerst Klein Wohlerst 3 06:57 07:57 I I 14:03 a15:21 a15:57 Klein Reith Klein Reith 1 06:58 07:58 I I 14:04 a15:22 a15:58 Reith Alte Schule 07:00 08:00 I I 14:06 a15:24 a16:00 Reith Reither Damm 07:01 08:01 I I 14:07 a15:25 a16:01 Bredenbeck Bredenbeck 18 07:03 08:03 I I 14:08 a15:26 a16:02 Bredenbeck Abzweig Reith 07:04 08:04 I I 14:10 a15:28 a16:04 Bredenbeck Eichenstraße 22 07:05 08:05 I I 14:11 a15:29 a16:05 Bredenbeck Eichenstraße 18 07:06 08:06 I I 14:12 a15:30 a16:06 Brest Brinkweg 07:07 08:07 I I 14:13 a15:31 a16:07 weiter nach Mulsum (Linie 2373) 16:07 Brest Dorfgemeinschaftshaus 07:08 08:08 I I 14:13 a15:31 Anschluss nach Stade (Linie 2372) 07:11 08:11 Harsefeld Wanderweg I 07:17 I 08:07 I I I I Ohrensen Heuberg I 07:18 I 08:08 I I I I Ohrensen Bäckerstraße I 07:19 I 08:09 I I I I Bargstedt Knüll I 07:22 I 08:12 I I I I Anschluss aus Frankenmoor (Linie 2065) 07:22 Bargstedt Wendeplatz 07:14 07:24 08:14 08:14 12:06 13:06 I I Anschluss nach Harsefeld (Linie 2065) 07:22 08:17 Ohrensen Bäckerstraße I I a12:11 a13:11 I I Ohrensen Heuberg I I a12:12 a13:12 I I Harsefeld Wanderweg I I a12:13 a13:13 I I Harsefeld Auebrücke I I a12:14 a13:14 I I Bargstedt Hohe Luft 07:28 08:17 14:17 a15:35 Bargstedt Gemeinde 07:29 08:18 14:18 a15:36 Bargstedt Susbeeck 07:32 08:21 a14:21 a15:39 Klein Hollenbeck 07:33 08:22 a14:22 a15:40 Hollenbeck Im Sohrfeld 07:36 08:26 Ahlerstedt Schulzentrum 07:40 08:30

125 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Kutenholz - Essel - Mulsum - Fredenbeck - Deinste - Hagen - Stade Stand: Montag - Freitag Sonnabend Verkehrsbeschränkungen S S F S F S F S Anschluss aus Bremerhaven Hbf (RB33) 06:37 06:37 07:36 07:36 08:36 08:36 10:36 12:36 14:50 15:50 16:50 18:50 10:43 14:43 18:43 Anschluss aus Buxtehude (RB33) 16:25 18:25 Anschluss aus Groß Aspe (Linie 2371) 05:40 07:40 07:40 08:40 12:40 Bf. Kutenholz 05:42 06:42 06:42 07:41 07:42 08:41 08:48 10:48 12:42 14:56 15:56 16:29 16:56 18:29 18:56 06:48 10:48 14:48 18:48 Kutenholz Lange Straße 05:43 06:43 06:43 07:42 07:43 08:42 08:49 10:49 12:43 14:57 15:57 16:30 16:57 18:30 18:57 06:49 10:49 14:49 18:49 Kutenholz Schule I I I 07:44 I 08:44 I I I I I I I I I I I I I Kutenholz Rohrweg I I I 07:46 I 08:46 I I I I I I I I I I I I I Kutenholz Hinrich-Braasch-Weg 05:44 06:44 06:44 I 07:44 I 08:50 10:50 12:44 14:58 15:58 16:31 16:58 18:31 18:58 06:50 10:50 14:50 18:50 Kutenholz Im Ellerbusch 05:46 06:46 06:46 I 07:46 I 08:52 10:52 12:46 15:00 16:00 a16:33 17:00 a18:33 19:00 06:52 10:52 14:52 18:52 Bullenholz Esseler Tannen I I 06:48 I 07:48 I I I 12:48 I 16:02 a16:35 I a18:35 I I I I I Essel Brinkstraße I I 06:50 I 07:50 I I I 12:50 I 16:04 a16:37 I a18:37 I I I I I Bullenholz Esseler Tannen I I 06:52 I 07:52 I I I 12:52 I 16:06 a16:39 I a18:39 I I I I I Kutenholz Ostlandring 05:48 06:48 06:54 07:49 07:54 08:49 08:54 10:54 12:54 15:02 16:08 a16:41 17:02 a18:41 19:02 06:54 10:54 14:54 18:54 Mulsum Bahnhof 05:49 06:49 06:55 07:50 07:55 08:50 08:55 10:55 12:55 15:03 16:09 a16:42 17:03 a18:42 19:03 06:55 10:55 14:55 18:55 Mulsum Zur Mühle 05:50 06:50 06:56 07:51 07:56 08:51 08:56 10:56 12:56 15:04 16:10 a16:43 17:04 a18:43 19:04 06:56 10:56 14:56 18:56 Anschluss aus Hemelingbostel (Linie 2372) 06:49 07:49 08:49 Mulsum Heerloge 05:51 06:51 06:57 07:52 07:57 08:52 08:57 10:57 12:57 15:05 16:11 a16:44 17:05 a18:44 19:05 06:57 10:57 14:57 18:57 Mulsum Schule I I I 07:54 I 08:54 I I I I I a16:46 I a18:46 I I I I I Mulsum Höchststadt 05:53 06:53 06:59 07:56 07:59 08:56 08:59 10:59 12:59 15:07 16:13 17:07 19:07 06:59 10:59 14:59 18:59 Mulsum Wiesenrain (neu!) 05:54 06:54 07:00 07:57 08:00 08:57 09:00 11:00 13:00 15:08 16:14 17:08 19:08 07:00 11:00 15:00 19:00 Fredenbeck Badesee (neu!) 05:58 06:58 07:04 08:01 08:04 09:01 09:04 11:04 13:04 15:12 16:18 17:12 19:12 07:04 11:04 15:04 19:04 Fredenbeck Dinghorn 05:59 06:59 07:05 08:02 08:05 09:02 09:05 11:05 13:05 15:13 16:19 17:13 19:13 07:05 11:05 15:05 19:05 Fredenbeck Kutenholzer Weg 06:00 07:00 07:06 08:03 08:06 09:03 09:06 11:06 13:06 15:14 16:20 17:14 19:14 07:06 11:06 15:06 19:06 Fredenbeck Hauptstraße 06:02 07:02 07:08 08:05 08:08 09:05 09:08 11:08 13:08 15:16 16:22 17:16 19:16 07:08 11:08 15:08 19:08 Fredenbeck Schulzentrum I 07:04 I I I 09:07 I I I I I I I I I I I Fredenbeck Wischhofsdamm 06:04 07:07 07:10 08:07 08:10 09:10 09:10 11:10 13:10 15:18 16:24 17:18 19:18 07:10 11:10 15:10 19:10 Fredenbeck Grundschule Am Raakamp I 07:09 07:10 I 08:10 I I I I I I I I I I I I I Deinste Deinster Mühle 06:06 07:11 07:12 07:12 08:12 08:12 09:12 09:12 11:12 13:12 15:20 16:26 17:20 19:20 07:12 11:12 15:12 19:12 Deinste An der Bahn 06:07 07:12 07:13 07:13 08:13 08:13 09:13 09:13 11:13 13:13 15:21 16:27 17:21 19:21 07:13 11:13 15:13 19:13 Helmste Huddelkamp 5 06:08 07:13 07:14 07:14 08:14 08:14 09:14 09:14 11:14 13:14 15:22 17:22 19:22 07:14 11:14 15:14 19:14 Helmste Huddelkamp 3 06:09 07:14 07:15 07:15 08:15 08:15 09:15 09:15 11:15 13:15 15:23 17:23 19:23 07:15 11:15 15:15 19:15 Hagen b. Stade Steinbeck 06:11 07:16 07:17 07:17 08:17 08:17 09:17 09:17 11:17 13:17 15:25 17:25 19:25 07:17 11:17 15:17 19:17 Hagen b. Stade Schanzenhof 06:12 07:17 07:18 07:18 08:18 08:18 09:18 09:18 11:18 13:18 15:26 17:26 19:26 07:18 11:18 15:18 19:18 Stade Fredenbecker Weg 06:14 07:19 07:20 07:20 08:20 08:20 09:20 09:20 11:20 13:20 15:28 17:28 19:28 07:20 11:20 15:20 19:20 Stade Bronzeschmiede 06:15 07:20 07:21 07:21 08:21 08:21 09:21 09:21 11:21 13:21 15:29 17:29 19:29 07:21 11:21 15:21 19:21 Stade Sachsenstraße (West) 06:16 07:21 07:22 07:22 08:22 08:22 09:22 09:22 11:22 13:22 15:30 17:30 19:30 07:22 11:22 15:22 19:22 Stade Brauerstraße 06:17 07:22 07:23 07:23 08:23 08:23 09:23 09:23 11:23 13:23 15:31 17:31 19:31 07:23 11:23 15:23 19:23 Stade Teichstraße 06:18 07:23 07:24 07:24 08:24 08:24 09:24 09:24 11:24 13:24 15:32 17:32 19:32 07:24 11:24 15:24 19:24 Stade Im Neuwerk 06:19 07:24 07:25 07:25 08:25 08:25 09:25 09:25 11:25 13:25 15:33 17:33 19:33 07:25 11:25 15:25 19:25 Anschluss nach Hamburg Hbf (RE5/S3) 06:34 07:34 07:34 07:34 08:34 08:34 09:34 09:34 11:34 13:34 07:34 11:34 15:34 19:34 Stade Salztorswall 06:21 07:26 07:27 07:27 08:27 08:27 09:27 09:27 11:27 13:27 15:35 17:35 19:35 07:27 11:27 15:27 19:27 Bf. Stade 06:23 07:28 07:29 07:29 08:29 08:29 09:29 09:29 11:29 13:29 15:37 17:37 19:37 07:29 11:29 15:29 19:29 Anschluss nach Std-Hohenwedel (Linie 2065) 07:31 07:31

126 126 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2370 Stade - Hagen - Deinste - Fredenbeck - Mulsum - Essel - Kutenholz Stand: Montag - Freitag Sonnabend Verkehrsbeschränkungen S S F S S Mo-Do S F Stade Vincent-Lübeck-Gym. 15:28 Anschluss aus Hamburg Hbf (RE5/S3) 07:27 09:09 11:27 12:56 13:28 15:27 15:27 17:27 19:56 09:28 13:28 17:27 19:56 Bf. Stade 06:25 07:33 09:25 11:33 13:19 13:33 15:39 15:39 17:39 20:05 09:33 13:33 17:33 20:05 Stade Salztorswall 06:27 07:35 09:27 11:35 12:45 13:21 13:35 15:41 15:41 17:41 20:07 09:35 13:35 17:35 20:07 Stade Harsefelder Straße 2 06:28 07:36 09:28 11:36 12:46 13:22 13:36 15:42 15:42 17:42 20:08 09:36 13:36 17:36 20:08 Stade Teichstraße 06:29 07:37 09:29 11:37 12:47 13:23 13:37 15:43 15:43 17:43 20:09 09:37 13:37 17:37 20:09 Stade Athenaeum 06:30 07:38 09:30 11:38 12:48 13:24 13:38 15:44 15:44 17:44 20:10 09:38 13:38 17:38 20:10 Stade Sachsenstraße (West) 06:31 07:39 09:31 11:39 12:50 13:25 13:39 15:45 15:45 17:45 20:11 09:39 13:39 17:39 20:11 Stade Bronzeschmiede 06:32 07:40 09:32 11:40 12:51 13:26 13:40 15:46 15:46 17:46 20:12 09:40 13:40 17:40 20:12 Stade Fredenbecker Weg 06:33 07:41 09:33 11:41 12:52 13:27 13:41 15:47 15:47 17:47 20:13 09:41 13:41 17:41 20:13 Hagen b. Stade Schanzenhof 06:35 07:43 09:35 11:43 12:54 13:29 13:43 15:49 15:49 17:49 20:15 09:43 13:43 17:43 20:15 Hagen b. Stade Steinbeck 06:36 07:44 09:36 11:44 12:55 13:30 13:44 15:50 15:50 17:50 20:16 09:44 13:44 17:44 20:16 Helmste Huddelkamp 3 06:39 07:47 09:39 11:47 12:58 13:33 13:47 15:53 15:53 17:53 20:19 09:47 13:47 17:47 20:19 Helmste Huddelkamp 5 06:40 07:48 09:40 11:48 12:59 13:34 13:48 15:54 15:54 17:54 20:20 09:48 13:48 17:48 20:20 Deinste An der Bahn 05:41 06:41 07:49 09:41 11:49 13:00 13:35 13:49 15:55 15:55 17:55 20:21 09:49 13:49 17:49 20:21 Deinste Deinster Mühle 05:42 06:42 07:50 09:42 11:50 13:01 13:36 13:50 15:56 15:56 17:56 20:22 09:50 13:50 17:50 20:22 Fredenbeck Grundsch. Am Raakamp I I I I I 12:10 13:03 I I I I I I I I I I Fredenbeck Alter Stadtweg 05:44 06:44 07:52 09:44 11:52 I I 13:38 13:52 15:58 15:58 17:58 20:24 09:52 13:52 17:52 20:24 Fredenbeck Schulzentrum I I I I I 12:15 13:08 I I 15:10 I I I I I I I I Fredenbeck Hauptstraße 05:46 06:46 07:54 09:46 11:54 12:16 13:09 13:40 13:54 15:11 16:00 16:00 18:00 20:26 09:54 13:54 17:54 20:26 Anschluss nach Schwinge (Linie 2065) 12:13 13:11 14:01 16:11 Fredenbeck Kutenholzer Weg 05:48 06:48 07:56 09:48 11:56 12:18 13:11 13:42 13:56 15:13 16:02 16:02 18:02 I 09:56 13:56 17:56 I Schwinge Buswendeplatz I I I I I I I I I I I I I a20:31 I I I a20:31 Wedel Mulsumer Weg I I I I I I I I I I I I I a20:36 I I I a20:36 Wedel Keimhaus I I I I I I I I I I I I I a20:37 I I I a20:37 Fredenbeck Dinghorn 05:49 06:49 07:57 09:49 11:57 12:19 13:12 13:43 13:57 15:14 16:03 16:03 18:03 I 09:57 13:57 17:57 I Fredenbeck Badesee (neu!) 05:50 06:50 07:58 09:50 11:58 12:20 13:13 13:44 13:58 15:15 16:04 16:04 18:04 I 09:58 13:58 17:58 I Mulsum Wiesenrain (neu!) 05:54 06:54 I 09:54 I 12:23 13:16 13:48 I 15:18 16:08 16:08 18:08 a20:42 10:02 14:02 18:02 a20:42 Mulsum Höchststadt 05:55 06:55 I 09:55 I 12:24 13:17 13:49 I 15:19 16:09 16:09 18:09 a20:43 10:03 14:03 18:03 a20:43 Mulsum Schule I 06:16 I I 08:16 I I 12:25 13:18 I I 15:20 I I I I I I I Mulsum Heerloge 05:57 06:18 06:57 I 08:18 09:57 I 12:27 13:20 13:51 I 15:22 16:11 16:11 18:11 a20:45 10:05 14:05 18:05 Mulsum Zur Mühle 05:58 06:19 06:58 I 08:19 09:58 I 12:28 13:21 13:52 I 15:23 16:12 16:12 18:12 a20:46 10:06 14:06 18:06 Mulsum Bahnhof 05:59 06:20 06:59 I 08:20 09:59 I 12:29 13:22 13:53 I 15:24 16:13 16:13 18:13 a20:47 10:07 14:07 18:07 Kutenholz Ostlandring 06:00 06:21 07:00 I 08:21 10:00 I 12:30 13:23 13:54 I 15:25 16:14 16:14 18:14 a20:48 10:08 14:08 18:08 Bullenholz Esseler Tannen I 06:23 I I 08:23 I I a12:32 a13:25 13:56 I a15:27 I I I I I I I Hemelingbostel Ort I I I I I I I a12:37 a13:30 I I a15:32 I I I I I I I Essel Brinkstraße I 06:25 I I 08:25 I I a12:40 a13:33 13:58 I a15:35 I I I I I I I Bullenholz Esseler Tannen I 06:27 I I 08:27 I I a12:42 a13:35 14:00 I a15:37 I I I I I I I Kutenholz Im Ellerbusch 06:02 06:29 07:02 I 08:29 10:02 I a12:44 a13:37 14:02 I a15:39 16:16 16:16 18:16 a20:50 10:10 14:10 18:10 Kutenholz Königsberger Ring I I I 08:01 I I 12:01 I 14:01 a15:40 I I I I I I I Kutenholz Schule I I I I I I I I I a15:41 I I I I I I I Weiterfahrt nach Groß Aspe (Linie 2371) 15:45 Kutenholz Hinrich-Braasch-Weg 06:04 06:31 07:04 08:04 08:31 10:04 12:04 14:04 14:04 16:18 16:18 18:18 a20:52 10:12 14:12 18:12 Kutenholz Lange Straße 06:05 06:32 07:05 08:05 08:32 10:05 12:05 14:05 14:05 16:19 16:19 18:19 a20:53 10:13 14:13 18:13 Bf. Kutenholz 06:06 06:33 07:06 08:06 08:33 10:06 12:06 14:06 14:06 16:20 16:20 18:20 a20:54 10:14 14:14 18:14 Anschluss nach Bremerhaven Hbf (RB33) 06:10 07:12 08:10 10:10 12:10 14:10 14:10 16:25 16:25 18:25 10:18 14:18 18:18 Anschluss nach Buxtehude (RB33) 06:37 07:17 08:37 Anschluss nach Groß Aspe (Linie 2371) 14:07 16:21 18:21

127 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Groß Aspe - Kutenholz - Fredenbeck Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S F S (Mo,Di,Do) Brest Dorfgemeinschaftshaus 05:29 06:37 07:29 12:29 Bf. Brest-Aspe 05:31 06:39 07:31 12:31 Groß Aspe Brester Straße 05:33 06:41 07:30 07:33 08:30 12:33 Groß Aspe Siedlung 05:34 06:42 07:31 07:34 08:31 12:34 Klein Aspe Landstraße 05:35 06:43 07:32 07:35 08:32 12:35 Kutenholz Eggerkamp 05:36 06:44 07:33 07:36 08:33 12:36 Kutenholz Ostpreußenring 05:37 06:45 07:34 07:37 08:34 12:37 Kutenholz Schule I I 07:36 I 08:36 I Kutenholz Lange Straße 05:38 06:47 07:38 07:38 08:38 12:38 Bf. Kutenholz 05:40 06:49 07:40 07:40 08:40 12:40 Anschluss nach Fredenbeck (Linie 2370) 05:42 07:41 07:42 08:41 12:42 Kutenholz Schule 06:52 Kutenholz Königsberger Ring 06:53 Fredenbeck Dinghorn 06:58 Fredenbeck Kutenholzer Weg 06:59 Fredenbeck Hauptstraße 07:01 Fredenbeck Schulzentrum 07:03 Fredenbeck Grundschule Am Raakamp 07:08 Anschluss nach Stade (Linie 2370) 07: Fredenbeck - Kutenholz - Groß Aspe Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S F S (Mo-Do) F Fahrzeugtyp KLB KLB Fredenbeck Schulzentrum 12:10 13:10 Fredenbeck Hauptstraße 12:12 13:12 Fredenbeck Kutenholzer Weg 12:14 13:14 Fredenbeck Dinghorn 12:15 13:15 Kutenholz Königsberger Ring 12:19 13:19 Anschluss aus Fredenbeck (Linie 2370) 15:41 Kutenholz Schule 12:22 13:22 15:45 Kutenholz Lange Straße 12:24 13:24 a15:47 Anschluss aus Stade (Linie 2370) 14:06 16:20 18:20 Bf. Kutenholz 12:27 13:27 14:07 a15:53 16:21 18:21 Kutenholz Ostpreußenring 12:30 13:30 a14:10 a15:56 a16:24 a18:24 Kutenholz Eggerkamp 12:31 13:31 a14:11 a15:57 a16:25 a18:25 Klein Aspe Landstraße 12:32 13:32 a14:12 a15:58 a16:26 a18:26 Groß Aspe Siedlung 12:33 13:33 a14:13 a15:59 a16:27 a18:27 Groß Aspe Brester Straße 12:34 13:34 a14:14 16:02 a16:28 a18:28 Bf. Brest-Aspe a14:16 a16:30 a18:30 Brest Dorfgemeinschaftshaus a14:18 a16:32 a18:32

128 128 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2372 Stand: Brest - Kutenholz - Mulsum - Schwinge - Stade Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S S S Anschluss aus Kakerbeck (Linie 2069) 07:08 08:08 Brest Dorfgemeinschaftshaus 07:11 08:11 Bf. Brest-Aspe 07:13 08:13 Groß Aspe Brester Straße 07:15 08:15 Groß Aspe Siedlung 07:16 08:16 Klein Aspe Landstraße 07:17 08:17 Kutenholz Eggerkamp 07:18 08:18 Kutenholz Ostpreußenring 07:18 08:18 Kutenholz Hinrich-Braasch-Weg 07:19 08:19 Kutenholz Im Ellerbusch 07:21 08:21 Hemelingbostel Ort 06:37 I 07:37 I 08:37 Essel Brinkstraße 06:42 I 07:42 I 08:42 Bullenholz Esseler Tannen 06:44 I 07:44 I 08:44 Kutenholz Ostlandring 06:46 07:22 07:46 08:22 08:46 Mulsum Bahnhof 06:47 07:23 07:47 08:23 08:47 Mulsum Zur Mühle 06:48 07:24 07:48 08:24 08:48 Mulsum Heerloge 06:49 07:25 07:49 08:25 08:49 Anschluss nach Fredenbeck (Linie 2370) 06:51 07:52 08:52 Mulsum Schule 06:51 I 07:51 I 08:51 Mulsum Höchststadt 07:26 08:26 Mulsum Friedhof 07:27 08:27 Mulsum Im Neuwerk 07:28 08:28 Mulsum Rübenkamp 07:28 08:28 Mulsum Mulsumer Berg 07:29 08:29 Schwinge Schwinger Steindamm 07:30 08:30 Schwinge Hagenaher Furth 07:31 08:31 Schwinge Schwinger Baum 07:32 08:32 Schwinge Schwinger Tannen 07:34 08:34 Wiepenkathen Wilhelm-Busch-Weg 07:37 08:37 Wiepenkathen Am Steinkamp 07:38 08:38 Stade Krankenhaus 07:41 08:41 Stade Schwarzer Berg 07:42 08:42 Stade Schützenstraße 07:43 08:43 Stade Bergstraße 07:44 08:44 Stade Hohenwedeler Weg 07:45 08:45 Stade Vincent-Lübeck-Gymnasium 07:47 08:47

129 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Stade - Schwinge - Mulsum - Kutenholz - Brest Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S S S nicht Di nur Di Stade Am Exerzierplatz 11:45 12:45 12:45 Stade Im Neuwerk 11:48 12:48 12:48 Stade Salztorswall 11:50 12:50 12:50 Anschluss aus Stade (Linie 2027) 13:40 15:40 Stade Vincent-Lübeck-Gymnasium 11:56 12:56 12:56 13:45 15:45 Stade Hohenwedeler Weg 11:58 12:58 12:58 13:47 15:47 Stade Bergstraße 11:59 12:59 12:59 13:48 15:48 Stade Schützenstraße 12:00 13:00 13:00 13:49 15:49 Stade Schwarzer Berg 12:01 13:01 13:01 13:50 15:50 Stade Krankenhaus 12:02 13:02 13:02 13:51 15:51 Wiepenkathen Am Steinkamp 12:05 13:05 13:05 13:54 15:54 Wiepenkathen Wilhelm-Busch-Weg 12:06 13:06 13:06 13:55 15:55 Schwinge Schwinger Tannen 12:08 13:08 13:08 I I Schwinge Bergstraße 12:10 13:10 13:10 I I Schwinge Burgstraße 12:11 13:11 13:11 I I Schwinge Kreuzweg 12:13 13:13 13:13 I I Schwinge Schwinger Baum 12:15 13:15 13:15 13:59 15:59 Schwinge Hagenaher Furth 12:16 13:16 13:16 14:00 16:00 Schwinge Schwinger Steindamm 12:17 13:17 13:17 14:01 16:01 Mulsum Mulsumer Berg 12:18 13:18 13:18 14:02 16:02 Mulsum Rübenkamp 12:19 13:19 13:19 14:03 16:03 Mulsum Im Neuwerk 12:19 13:19 13:19 14:03 16:03 Mulsum Friedhof 12:20 13:20 13:20 14:04 16:04 Mulsum Höchststadt 12:22 13:22 13:22 14:06 16:06 Mulsum Heerloge 13:23 13:23 14:07 16:07 Mulsum Zur Mühle 13:24 13:24 14:08 16:08 Mulsum Bahnhof 13:25 13:25 14:09 16:09 Kutenholz Ostlandring 13:26 13:26 14:10 16:10 Bullenholz Esseler Tannen 13:28 13:28 14:12 16:12 Essel Brinkstraße 13:30 13:30 14:14 16:14 Kutenholz Im Ellerbusch 13:33 13:33 14:17 16:17 Kutenholz Hinrich-Braasch-Weg 13:35 13:35 14:19 16:19 Kutenholz Lange Straße 13:36 13:36 14:20 16:20 Kutenholz Bahnhof 13:38 13:38 14:22 16:22 Kutenholz Lange Straße 13:39 13:39 14:23 16:23 Kutenholz Schule I 13:41 I I Kutenholz Ostpreußenring 13:41 13:45 14:25 16:25 Kutenholz Eggerkamp 13:42 13:46 14:26 16:26 Klein Aspe Landstraße 13:43 13:47 14:27 16:27 Groß Aspe Siedlung 13:45 13:49 14:29 16:29 Groß Aspe Brester Straße 13:46 13:50 14:30 16:30 Bf. Brest-Aspe 13:48 13:52 14:32 16:32 Brest Dorfgemeinschaftshaus 13:50 13:54 14:34 16:34

130 130 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2373 Mulsum - Kutenholz - Gr. Aspe - Harsefeld und zurück Stand: MF Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S Verkehrsbeschränkungen S S S Fahrzeugtyp GLB Fahrzeugtyp Mulsum Mulsumer Berg 07:05 Harsefeld Schulzentrum 12:40 13:35 Mulsum Rübenkamp 07:06 Hollenbeck Hauptstraße 6 12:44 13:39 Mulsum Im Neuwerk 07:07 Klein Hollenbeck 12:48 13:43 Mulsum Friedhof 07:07 Bargstedt Susbeeck 12:50 13:45 Mulsum Höchststadt 07:09 Bargstedt Poststraße 12:53 13:48 Mulsum Heerloge 07:10 kommt aus Harsefeld (Linie 2069) 16:07 Mulsum Zur Mühle 07:11 Brest Brinkweg I I a16:07 Mulsum Bahnhof 07:12 Bf. Brest-Aspe I I a16:08 Kutenholz Ostlandring 07:13 Groß Aspe Brester Straße 12:59 13:53 a16:09 Bullenholz Esseler Tannen 07:14 Groß Aspe Siedlung 13:00 13:54 a16:10 Essel Brinkstraße 07:17 Klein Aspe Landstraße 13:01 13:55 a16:11 Bullenholz Esseler Tannen 07:19 Kutenholz Eggerkamp 13:02 13:56 a16:12 Kutenholz Im Ellerbusch 07:21 Kutenholz Ostpreußenring 13:03 13:57 a16:13 Kutenholz Hinrich-Braasch-Weg 07:23 Kutenholz Bahnhof 13:06 14:00 a16:16 Kutenholz Ostpreußenring 07:25 Kutenholz Lange Straße 13:07 14:01 a16:17 Kutenholz Eggerkamp 07:26 Kutenholz Schule 13:08 14:02 a16:18 Klein Aspe Landstraße 07:27 Kutenholz Im Ellerbusch a13:10 a14:04 a16:20 Groß Aspe Siedlung 07:28 Bullenholz Esseler Tannen a13:12 a14:06 a16:22 Groß Aspe Brester Straße 07:29 Essel Brinkstraße a13:14 a14:08 a16:24 Bargstedt Poststraße 07:36 Bullenholz Esseler Tannen a13:16 a14:10 a16:26 Bargstedt Susbeeck 07:40 Kutenholz Ostlandring a13:18 a14:12 a16:28 Klein Hollenbeck 07:41 Mulsum Bahnhof a13:19 a14:13 a16:29 Hollenbeck Hauptstraße 6 07:44 Mulsum Zur Mühle a13:20 a14:14 a16:30 Harsefeld Im Wieh 07:47 Mulsum Heerloge a13:21 a14:15 a16:31 Harsefeld Schulzentrum 07:50 Mulsum Höchststadt a13:22 a14:16 a16:32 Mulsum Friedhof a13:23 a14:17 a16:33 Mulsum Im Neuwerk a13:24 a14:18 a16:34 Mulsum Rübenkamp a13:24 a14:18 a16:34 Mulsum Mulsumer Berg a13:25 a14:19 a16:35

131 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Horneburg - Nottensdorf - Bliedersdorf Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S S Di-Do Anschluss aus Buxtehude (RE5/S3) 11:48 13:48 Anschluss aus Stade (RE5/S3) 11:46 13:46 Bf. Horneburg 11:50 12:15 14:02 15:35 Horneburg Kalkwiesen 11:52 12:17 14:04 15:37 Horneburg Am Tivoli 11:53 12:18 14:05 15:38 Nottensdorf Claustal 11:55 12:20 14:07 15:40 Nottensdorf Schragenberg 11:56 12:21 14:08 15:41 Nottensdorf Habeckstal 11:57 12:22 14:09 15:42 Nottensdorf Schäferstieg 12:00 12:25 14:12 15:45 Bliedersdorf Dohrenstraße 12:04 12:29 14:16 15:49 Bliedersdorf Hummelbeckweg 12:05 12:30 14:17 15:50 Bliedersdorf Wendeplatz 12:07 12:32 14:19 15: Bliedersdorf - Nottensdorf - Horneburg Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S S S Di,Do Bliedersdorf Wendeplatz 12:50 13:40 Bliedersdorf Hummelbeckweg 12:52 13:42 Bliedersdorf Dohrenstraße 12:53 13:43 Nottensdorf Schäferstieg 07:06 07:40 08:06 12:56 13:46 Nottensdorf Habeckstal 07:08 07:42 08:08 a12:58 a13:48 Nottensdorf Schragenberg 07:09 07:43 08:09 a12:59 a13:49 Nottensdorf Claustal 07:11 07:45 08:11 a13:00 a13:51 Bliedersdorf Postmoor I 07:47 I a13:02 a13:52 Bliedersdorf Wendeplatz I 07:49 I a13:04 a13:54 Bliedersdorf Hummelbeckweg I 07:51 I Bliedersdorf Dohrenstraße I 07:52 I Nottensdorf Schäferstieg I 07:55 I Horneburg Am Tivoli 07:12 08:12 Horneburg Kalkwiesen 07:14 08:14 Bf. Horneburg 07:16 08:16 Anschluss nach Buxtehude (RE5/S3) 07:26 08:26

132 132 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2375 Wedel - Fredenbeck - Deinste - Horneburg Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen L.2707 L.2707 Wedel (STD) Hauptstraße 05:20 05:44 06:15 06:35 08:16 09:16 Wedel (STD) Mulsumer Weg 05:21 05:45 06:16 06:36 08:17 09:17 Fredenbeck Bahnhof 05:23 05:47 06:17 06:37 08:18 09:18 Fredenbeck Hauptstraße 05:24 05:48 06:19 06:39 08:20 09:20 Fredenbeck Wischhofsdamm 05:25 05:49 06:20 06:40 08:22 09:22 Deinste Deinster Mühle 05:27 05:51 06:22 06:42 08:24 09:24 Deinste An der Bahn 05:28 05:52 06:23 06:43 08:25 09:25 Helmste Huddelkamp 5 05:30 05:54 06:24 06:44 08:26 09:26 Helmste Huddelkamp 3 05:30 05:55 06:24 06:44 08:26 09:26 Helmste K 44 05:31 05:56 06:25 06:45 08:27 09:27 Helmste Zuckerberg 05:32 05:57 06:26 06:46 08:28 09:28 Helmste Eichenhof 05:33 05:58 06:27 06:47 08:29 09:29 Horneburg Am Schafkoben 05:37 06:02 06:31 06:51 08:33 09:33 Horneburg Im Stuck 05:38 06:03 06:33 06:53 08:35 09:35 Horneburg Issendorfer Straße 05:39 06:04 06:34 06:54 08:36 09:36 Bf. Horneburg 05:43 06:08 06:38 06:58 08:40 09:40 Anschluss Ri. Hamb. Hbf (RE5/S3) 05:46 06:13 06:53 07:06 08:46 09: Stand: Verkehrsbeschränkungen L.2707 L.2707 L.2707 Anschluss aus Hamburg Hbf (RE5) 15:46 16:46 17:46 18:46 Bf. Horneburg 15:52 16:52 17:52 18:52 Horneburg Issendorfer Straße 15:54 16:54 17:54 18:54 Horneburg Im Stuck 15:55 16:55 17:55 18:55 Horneburg Am Schafkoben 15:56 16:56 17:56 18:56 Helmste Eichenhof 16:00 17:00 18:00 19:00 Helmste Zuckerberg 16:01 17:01 18:01 19:01 Helmste K 44 16:02 17:02 18:02 19:02 Helmste Huddelkamp 3 16:03 17:03 18:03 19:03 Helmste Huddelkamp 5 16:04 17:04 18:04 19:04 Deinste An der Bahn 16:05 17:05 18:05 19:05 Deinste Deinster Mühle 16:06 17:06 18:06 19:06 Fredenbeck Alter Stadtweg 16:09 17:09 18:09 19:08 Fredenbeck Hauptstraße 16:11 17:11 18:11 19:10 Fredenbeck Bahnhof 16:12 17:12 18:12 19:11 Wedel (STD) Mulsumer Weg 16:14 17:14 18:14 19:12 Wedel (STD) Hauptstraße 16:16 17:16 18:16 19:14 Horneburg - Deinste - Fredenbeck - Wedel Montag - Freitag

133 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Helmste - Deinste - Fredenbeck Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S Helmste Sandkrug 06:45 07:54 08:39 Helmste Böberstroot 06:47 07:56 08:41 Helmste Rüstjer Straße 06:50 07:59 08:44 Helmste Achtern Höben 06:51 08:00 08:45 Helmste Zuckerberg 06:52 08:01 08:46 Helmste K 44 06:53 08:02 08:47 Helmste Huddelkamp 3 06:54 08:03 08:48 Helmste Huddelkamp 5 06:55 08:04 08:49 Deinste Kühlhaus 06:58 08:07 08:52 Deinste An der Bahn 07:00 08:09 08:54 Deinste Deinster Mühle 07:01 08:10 08:55 Fredenbeck Grundschule Am Raakamp 07:03 08:12 I Fredenbeck Schulzentrum 07:08 09: Fredenbeck -Deinste - Helmste Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S Mo-Do Fredenbeck Schulzentrum 12:10 13:00 15:10 Fredenbeck Grundschule Am Raakamp 12:15 13:05 a15:15 Deinste Deinster Mühle 12:17 13:07 a15:16 Deinste An der Bahn 12:18 13:08 a15:17 Deinste Kühlhaus 12:20 13:10 a15:18 Helmste Huddelkamp 5 12:22 13:11 a15:19 Helmste Huddelkamp 3 12:23 13:12 a15:20 Helmste K 44 12:24 13:12 a15:20 Helmste Zuckerberg 12:25 13:13 a15:21 Helmste Rüstjer Straße 12:28 13:14 a15:22 Helmste Achtern Höben 12:29 13:15 a15:23 Helmste Böberstroot 12:31 13:16 a15:24 Helmste Sandkrug 12:34 13:17 15:25

134 134 Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage 1 VNO 2377 Agathenburg - Dollern Stand: Verkehrsbeschränkungen S Montag - Freitag S Agathenburg Hanfberg/Lieth 07:12 08:15 Agathenburg Schulstraße 07:14 08:16 Agathenburg Buchenweg 07:19 08:20 Dollern Grundschule 07:32 08: Dollern - Agathenburg Stand: Montag - Freitag Verkehrsbeschränkungen S S S Dollern Grundschule 11:35 12:40 13:30 Agathenburg Hanfberg/Lieth 11:40 12:45 13:35 Agathenburg Schulstraße 11:41 12:46 13:36 Agathenburg Buchenweg 11:45 12:50 13:40

135 VNO Nahverkehrsplan Landkreis Stade / Anlage Anlage 2 VNO-Haltestellen-Konzept zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen

136 VNO-Haltestellen-Konzept zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen erarbeitet von: September 2018

137 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung / Zielsetzung Zusammenfassung 5 3. Fördermöglichkeiten ÖPNV-Förderprogramm 2017ff des Landes Niedersachsen Förderung über Mittel nach 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes Barrierefreier ÖPNV: Gesetzliche Grundlagen Personengruppen mit eingeschränkter Mobilität und ihre spezifischen Probleme bei der Nutzung des ÖPNV Anforderungen an die barrierefreie Planung, Gestaltung und Ausstattung von Haltstellen Systemische Abstimmung von Haltestelle und Fahrzeug Bewegungsraum auf Haltestellen-Wartflächen Barrierefreie Zuwegung und Auffindbarkeit von Bushaltestellen Sonstige Elemente der Haltestellenausstattung Haltestellentypen und Anfahrbarkeit Barrierefreie Haltestellen: Standards und Empfehlungen Grundlagen Baulicher Mindeststandard und weitere Empfehlungen Mindeststandards Erweiterte Standards Kriterien zur Bestimmung von Ausnahmetatbeständen Fahrgastinformation an Haltestellen Elemente der Fahrgastinformation an Bushaltestellen und das Zwei-Sinne-Prinzip Allgemeine Anforderungen für barrierefreie Informationen visueller und akustischer Art an Bushaltestellen. 24 (1) Barrierefreie visuelle Gestaltung statischer Fahrgastinformationselemente. 24 (2) Anforderungen an akustische Informationen an Bushaltestellen Haltestellenmast / Haltestellenschild Fahrplanaushänge Dynamische Fahrgast-Informations-Systeme (DFI) Informationen an Bushaltestellen: Innovative Assistenzsysteme Weitere Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen und deren Umfeld Haltestellenskizzen Barrierefreie Umgestaltung von Haltestellen: Priorisierung und zeitlicher Umsetzungsplan Rechtlicher Rahmen und Vorgehensweise Barrierefreie Gestaltung als grundsätzliche Anforderung Priorisierung der Haltestellen und zeitlicher Umsetzungsplan Einwohnerzahl und Zahl der barrierefreien Haltestellen Kategorisierung nach Prioritätsstufen /Priorisierung der Haltestellen nach Bedienungshäufigkeit / Zeitlicher Umsetzungsplan Haltestellenaufnahme / Haltestellenkataster Handlungsempfehlungen Literaturverzeichnis

138 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 3 1. Einleitung / Zielsetzung An der Haltestelle findet oftmals der erste Kontakt des Fahrgastes mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) statt. Die Entscheidung des Fahrgastes zur Nutzung von Bus und Bahn wird also nicht nur durch das räumliche und zeitliche Angebot, sondern auch vom Erscheinungsbild und der Ausgestaltung der Haltestellen beeinflusst. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) fordert die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen mit dem Ziel, auch für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen. Deshalb ist es besonders wichtig, auch die Haltestellen entsprechend auszustatten, um eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Entsprechend haben die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbh (VNO) als Vertreterin der Aufgabenträgerseite und die Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN) als Vertreterin der Busunternehmen im Jahr 2003 das erste VNO-/VNN-Haltestellenkonzept erarbeitet. Dieses Konzept wurde im Laufe der Jahre mehrfach aktualisiert und ist Bestandteil der Nahverkehrspläne der VNO-Landkreise. Mit dem am in Kraft getretenen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der darin enthaltenen Forderung nach einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV zum sowie mit der Überarbeitung von einschlägigen DIN-Normen, die für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes von Bedeutung sind, ist eine völlige Überarbeitung des Haltestellen-Konzeptes und nseine Empfehlungen zur Gestaltung von Haltstellen notwendig geworden. Adressat des PBefG sind zunächst die ÖPNV-Aufgabenträger, die zur Aufstellung eines Nahverkehrsplans (NVP) verpflichtet sind und die darin die wesentlichen Merkmale und Standards eines barrierefreien ÖPNV zu definieren haben. Allerdings sind die ÖPNV-Aufgabenträger im Regelfall nicht für Haltestellen verantwortlich. Diese Verantwortung liegt bei den Straßenbaulastträgern, für die sich aus dem PBefG keine konkrete Umsetzungspflicht der Barrierefreiheit ergibt. Letzteren kommt aber bei der Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV eine Schlüsselrolle zu, weil sie die Planungshoheit innehaben und für die Umsetzung von Straßenbau- und Haltestellenmaßnahmen verantwortlich sind. Das Konzept beschreibt Handlungsoptionen, die die Beteiligten vor Ort unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten umsetzen können. Das vorliegende Haltestellen-Konzept basiert im Wesentlichen auf folgende Quellen: o Studie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) Studie zur Harmonisierung der Haltestellenkataster. Anforderungen an ein gemeinsames ÖPNV-Haltestellenkataster für Niedersachsen, Bremen und den HVV in Bezug auf einheitlich zu erhebende Haltestellenattribute, Erarbeitet wurde diese Studie von der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft (rms GmbH). o Die vom Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) erarbeitete Schrift Barrierefreier Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund. Feste bauliche Standards und weitere Empfehlungen. Ein Leitfaden für Baulastträger, Hamburg 2016 Erarbeitet wurde dieser Leitfaden von einer Facharbeitsgruppe, an der neben Vertretern/Vertreterinnen des HVV u.a. die niedersächsischen HVV- Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade, Verkehrsunternehmen (aus Niedersachsen die KVG), Mitglieder von Behindertenorganisationen aus Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie Planungsgesellschaften wie die VNO mbh teilgenommen haben. Weitere Grundlage des vorliegenden Konzepts ist die Veröffentlichung des ZVBN/VBN Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen. Qualitätsanforderungen, Teil 1: Straßengebundener ÖPNV, 5. Aufl Dieses Papier wird gegenwärtig vom ZVBN/VBN überarbeitet und aktualisiert, so dass in dem vorliegenden VNO-Haltestellenkonzept lediglich elementare Anforderungen aus dem derzeit gültigen Qualitätspapier des ZVBN/VBN aufgenommen wurden.

139 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 4 Diese Schriften (und damit auch das vorliegenden Haltestellen-Konzept) übernehmen für die bauliche Gestaltung von barrierefreien Haltestellen (Borde, Wartefläche, Bodenindikatoren) die aktuellen DIN-Normen. Damit sind für diesen Teil der Barrierefreiheit von Haltestellen und damit für die Straßenbaulastträger als zuständige Stellen die Empfehlungen eindeutig definiert. Für den Bereich Fahrgastinformation an Haltestellen sind dagegen die Diskussionen über die zu beschreitenden Wege zur Wahrung des auch für die Fahrgastinformation geltenden Zwei-Sinne-Prinzips noch nicht abgeschlossen. DIN-Normen für die Gestaltung und Größe von Schriften im öffentlichen Raum liegen zwar vor, aber die Übertragung auf die stationären Teile der Fahrgastinformation wie Haltestellenschilder, Haltestellenaushänge und ggf. Dynamische Fahrgastinformationssysteme an Bushaltestellen ist bei den derzeit verwendeten Systemen bzw. bei den in den Verbünden festgelegten Standards nicht problemlos möglich. Hinzu kommt für diesen Bereich, dass die Entwicklung von technischen Systemen (App-Lösungen) zur Information der Fahrgäste mit Einschränkungen schnell voranschreitet und bei der immer weitergehenden Verbreitung von Smartphones/iPhones zukünftig einen immer größeren Teil der Fahrgastinformation übernehmen wird. Das vorliegende Konzept stellt für die stationären Elemente der Fahrgastinformation die Anforderungen und Probleme vor und gibt einen Überblick über die Möglichkeiten zur Wahrung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation. Als Informationsgrundlage, die auch die Umsetzungsprobleme thematisiert, diente dabei folgende Schrift: o Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.v. [LAG] Barrierefreie Gestaltung von Fahrgastinformationen im HVV im Rahmen des PBefG-Projekts, 2016 Die Empfehlungen bzw. Standards beider Verkehrsverbünde werden für die eher ländlich geprägten VNO- Landkreise dort übernommen, wo es im Sinne der barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen notwendig ist und dort modifiziert, wo die Gegebenheiten ländlich strukturierter Räume dies angezeigt erscheinen lassen. Damit sind die Vorschläge des vorliegenden Haltestellen-Konzeptes für alle VNO-Landkreise anwendbar. Die ÖPNV-Aufgabenträger verfolgen gemeinsam mit den in der VNN zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen das Ziel, im Austausch mit den Kommunen in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger die Barrierefreiheit an den Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs weiter voran zu treiben. Intention dieses Konzeptes ist es dabei, den Kommunen und den Verkehrsunternehmen bei der Verwirklichung dieses Ziels eine möglichst umfassende Hilfestellung und praktische Anregungen zu geben. Unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen und planerischen Möglichkeiten wird es nur schrittweise möglich sein, die Haltestellen dem Konzept entsprechend um- bzw. neu zu gestalten. Das Konzept soll im Rahmen von Planungen, d.h. bei Sanierung, Umgestaltung und Neubau, Berücksichtigung finden. Die Umsetzung des Konzeptes ist nur möglich, wenn Kommunen, Verkehrsbetriebe und Aufgabenträger eng zusammen arbeiten. Gleichzeitig soll das neue Haltestellen-Konzept die für eine umfassende Barrierefreiheit notwendigen Standards für Haltestellen definieren und zudem die Grundlagen für eine Priorisierung von Umbau-/ Neubaumaßnahmen liefern. Außerdem benennt das Konzept Kriterien, die für die Erhebung des Ist-Zustandes von Haltestellen notwendig sind, damit die Erhebungen für den Aufbau neuer bzw. für das Füllen bestehender Haltestellen-Kataster geeignet sind. Für die Straßenbaulastträger sind insbesondere die Kapitel 6 Anforderungen an die barrierefreie Planung, Gestaltung und Ausstattung von Haltestellen sowie die im Kapitel 7 Barrierefreie Haltestellen: Standards und Empfehlungen unter 7.2 Baulicher Mindeststandard und weitere Empfehlungen genannten Hinweise wesentlich. Im Kapitel 3 werden die Fördermöglichkeiten von Haltestellenmaßnahmen vorgestellt und im Kap. 8 die Priorisierung von Haltestellen. Die im Konzept vorgenommene Priorisierung von Haltestellen kann dabei als ein erster Schritt zur Umsetzung gesehen werden. Die praxistaugliche Überführung kann nur in Absprache zwischen Aufgabenträger und Straßenbaulastträger erfolgen. Dabei sind auch die im Kap. 8.4 Haltestellenaufnahme / Haltestellenkataster beschriebenen Kriterien bei einer Erfassung der Haltestellen zu beachten.

140 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 5 2. Zusammenfassung Das vorliegende Haltestellenkonzept berücksichtigt im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen die Interessen der ÖPNV-Aufgabenträger sowie der Verkehrsunternehmen und soll für Straßenbaulastträger Hinweise und Handlungsempfehlungen für die Gestaltung von barrierefreien Haltestellen vermitteln. Gesetzliche Grundlagen Nach einer Darstellung der Fördermöglichkeiten von Umbau-/Neubaumaßnahmen an Haltestellen werden mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen für die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV benannt. Nach PBefG 8 Abs. 3 haben die Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, dass für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht wird. Die Formulierung im PBefG begründet nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) einen Planungsauftrag an die Aufgabenträger mit Berücksichtigungsgebot im NVP, es beinhaltet kein Umsetzungsgebot. Adressaten des PBefG und seiner Normierung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV sind die Aufgabenträger. Dagegen ergeben sich für Straßenbaulastträger aus den Bestimmungen des 8 Abs. 3 PBefG keine unmittelbaren Pflichten! Die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit, die sich aus den unterschiedlichen Formen der Mobilitätsbeeinträchtigungen ergeben, werden im Kapitel 5 eingehend beschrieben. Vor diesem Hintergrund kommt das MW zu der Einschätzung, dass unter vollständige Barrierefreiheit eine möglichst weitgehende Annäherung an eine den aktuell geltenden konkreten fachgesetzlichen Anforderungen entsprechende Gestaltung des ÖPNV im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verstanden werden muss. Barrierefreie Haltestellen > Bauliche Gestaltung Die Anforderungen an die barrierefreie Planung, Gestaltung und Ausstattung von Haltestellen werden umfassend ab Kapitel 6 dargestellt. Die Barrierefreiheit im ÖPNV kann nur durch eine systemische Abstimmung von Haltestelleninfrastruktur, Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge erreicht werden. Für einen möglichst niveaugleichen Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug sind Haltestellen und Fahrzeuge aufeinander abzustimmen. Als Mindesthöhe des Bordes werden 16 cm empfohlen. Die Spaltbreite zwischen Fahrzeugboden und Bussteigkante sollte nicht mehr als 5 cm betragen. Für die Reduzierung der Spaltbreite zwischen Wagenkasten und Wartefläche wird die Verwendung von Haltestellenborden aus Formsteinen empfohlen, sog. Sonderborde. Weiterhin sind für Rollstuhlfahrer/innen ausreichend Bewegungsflächen auf der Wartefläche vorzusehen. Festgelegt ist hier die Mindestfläche von 1,50 m x 1,50 m. Die Fläche sollte eine Gesamttiefe von mindestens 2,50 m (Länge der ausgeklappten Rampe plus Bewegungsraum) aufweisen. Um blinden und seheingeschränkten Fahrgästen die Orientierung zu erleichtern und den selbstständigen Einstieg in das Fahrzeug zu ermöglichen, muss eine Haltestelle mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet sein. Im Sinne einer umfassenden Barrierefreiheit sind auch die Zuwegungen barrierefrei zu gestalten. Haltestellenbereiche sollten allgemein gut ausgeleuchtet werden. Beim Neu-, Um- oder Ausbau von Haltestellen sollte darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Fahrzeuge die Haltestelle parallel zum Bord anfahren können. Aus diesem Grund werden als Haltestellentypen das Buskap oder die Haltestelle am Fahrbahnrand präferiert. Lediglich in Ausnahmefälle sollten Busbuchten angelegt werden.

141 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 6 Bei den Empfehlungen für die barrierefreie, bauliche Gestaltung von Haltestellen wird auf die aktuellen DIN- Normen und Richtlinien zurückgegriffen. Von der Definition gestaffelter Ausbaukategorien wird abgesehen. Dafür wird ein Mindeststandard für die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen definiert, der nur Vorgaben für die wesentlichen baulichen Merkmale einer barrierefreien Haltstelle umfasst und grundsätzlich an jeder Haltestelle umgesetzt werden soll: Der erweiterte Standard umfasst den Mindeststandard zuzüglich betrieblicher oder fahrgastbezogener Zusatzausstattungen wie z.b. Fahrgastunterstände (FGU), dynamische Fahrgastinformationssysteme (DFI) oder Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern. Inwieweit Zusatzausstattungen vorgesehen werden, bleibt den zuständigen Straßenbaulastträgern vorbehalten. Sollte die Umsetzung des Mindeststandards am vorgesehenen Standort nicht möglich sein, dann sollten vordefinierte Planungsschritte geprüft und deren Ergebnisse dokumentiert werden. Wenn auch nach dieser Prüfung der Mindeststandard nicht eingehalten werden kann, sollten möglichst viele Aspekte der Barrierefreiheit umgesetzt werden. Fahrgastinformation an Bushaltestellen Auch im Hinblick auf den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrgastinformation an Haltestellen gilt das Zwei- Sinne-Prinzip. Für die Nutzung des ÖPNV müssen mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen, Tasten bedient werden. Die Fahrgastinformation an Bushaltestellen erfolgt über die statischen Elemente Haltestellenschild, Fahrplanaushang. Aufgrund der technischen Entwicklung sind dynamische Fahrplaninformationssysteme (DFI) als zusätzliche Komponente der Fahrgastinformation an Bushaltestellen hinzugekommen. Da DFI in ländlichen Räumen auch zukünftig nur in sehr geringer Zahl installiert werden, liegt das Schwergewicht der Hinweise in diesem Konzept weiterhin auf die statischen Informationselemente an Haltestellen. In den ländlich geprägten Räumen wird abseits der Städte und Verdichtungsräume - ein hoher Prozentsatz der Haltestellen lediglich von einer Buslinie häufig mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung bedient. Die Relation ist eindeutig (Wohnorte Schulstandort und zurück), die Zahl der Abfahrten ist gering. Aufgrund dieser geringen Komplexität des Angebotes in weiten Teilen des VNO-Gebietes und aufgrund von technischen Entwicklungen (App-Lösungen, s. Kapitel 7.3.6) sollte an den Einfachhaltestellen auf die Installation von Lautsprechern verzichtet werden. Zukunftsweisend und zur Wahrung des Zwei-Sinne-Prinzips sollten jedoch alle ÖPNV- Fahrzeuge im VNO-Gebiet mit Außenlautsprechern ausgestattet werden. Priorisierung und zeitlicher Umsetzungsplan Da ein barrierefreier Ausbau aller Haltestellen den Straßenbaulastträgern weder planerisch noch finanziell bis zum möglich ist, wird eine Priorisierung der Haltestellen mit einer Zeitschiene für die Umsetzung vorgenommen. Die Priorisierung der Haltestellen erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen von Orten/Stadtteilen und der ganzjährigen Bedienungshäufigkeit der Haltestellen. Aus Sicht des ÖPNV-Aufgabenträgers sollten alle Orte/Stadtteile mit mehr als 200 Einwohnern bis zum in Abhängigkeit der Größe des Ortes/des Stadtteils folgende Mindestanforderung im Hinblick auf die Zahl barrierefreier Haltestellen als Minimum aufweisen, wobei vorausgesetzt wird, dass die barrierefreie Gestaltung einer Haltestelle in beiden Bedienungsrichtungen erfolgt: o Ort/Stadtteil Einw. > 1 barrierefreie Haltstelle o Ort/Stadtteil Einw. > 2 barrierefreie Haltestellen o Ort/Stadtteil Einw. > 3 barrierefreie Haltestellen o Ort/Stadtteil >6.000 Einwohner > je weitere Einw. jeweils 1 weitere barrierefreie Haltestelle

142 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 7 Die Kategorisierung der Haltestellen sieht 3 Prioritätsstufen mit einer entsprechenden zeitlichen Umsetzungsplanung vor, die aus der nachfolgenden Tabelle zu ersehen sind. o Kategorie A > hohe Priorität > bis 2024 o Kategorie B > mittlere Priorität > bis 2026 o Kategorie C > geringere Priorität > nach 2026 Für die jeweilige Kategorisierung/Priorisierung werden folgende Kriterien herangezogen: o o o Bedienungshäufigkeit der Haltestelle gestaffelt nach Zahl der Fahrtenpaare, die montags bis freitags ganzjährig durchgeführt werden. Lage der Haltestelle (Ortskern/Stadtzentrum/Stadtteilzentrum / innerorts / außerorts) Haltestellen an besonderen Einrichtungen unabhängig von der Ortslage, die einen höheren Bedarf an barrierefreier Mobilität erwarten lassen. Auf Basis dieser Kriterien ergibt sich folgende Priorisierungsmatrix: Bedienung (Fahrtenpaare mo-fr ganzjährig) Ortslage < 3 Einrichtungen mit ÖV-Relevanz [1] A A B C Ortskern/Stadtzentrum/Stadtteilzentrum A A B C Innerorts A B B C Außerorts B C C C [1] Unabhängig von der Ortslage Bei einem konkreten Bedarf oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Höhereinstufung von einzelnen Haltestellen seitens des Straßenbaulastträgers jederzeit möglich. Haltestellenaufnahme / Haltestellen-Kataster Die vorgeschlagene Kategorisierung der Haltestellen ermöglicht es, eine an diesen Vorschlägen orientierte Haltestellenaufnahme vorzunehmen. Für das Haltestellenkataster sollen zunächst nur die Haltestellen erfasst werden, die aufgrund des Kriteriums Einwohnerzahl bis Ende 2021 prioritär umgestaltet werden müssen bzw. Haltestellen, die der Kategorie A zugeordnet sind. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob in allen Orten/Stadtteilen über 200 Einwohnern nach dem o.g. Schema barrierefreie Haltestellen vorhanden sind. Diese Prüfung kann nur im Zusammenspiel zwischen zuständigen Straßenbaulastträger, dem ÖPNV-Aufgabenträger und der VNO erfolgen. Die Haltestellenerfassung selbst hat sich dabei an das Gutachten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) Studie zur Harmonisierung der Haltestellenkataster in Niedersachsen (2017) und der dortigen Attributsliste zu orientieren, die im Kap. 8 aufgeführt ist inkl. Erfassungsbögen. Im Kapitel 9 Handlungsempfehlungen werden die aus Sicht des ÖPNV-Aufgabenträgers notwendigen Maßnahmen dargestellt und das abschließende Kapitel 11 enthält die Prioritätenliste. 3. Fördermöglichkeiten 3.1 ÖPNV-Förderprogramm 2017ff des Landes Niedersachsen Im Merkblatt der LNVG ÖPNV-Förderprogramm 2017 ff des Landes Niedersachsen. Vereinfachtes Antragsverfahren für Bushaltestellen mit geringen Investitionskosten von weniger als Erläuterung und Verfahren, Stand 03/2017, sind die grundlegenden Voraussetzungen und Elemente für die Beantragung von Fördermitteln im Zuge des vereinfachten Antragsverfahrens benannt. Danach sind die Ziele des vereinfachten Antragsverfahrens für Bushaltestellen:

143 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 8 o o o Beachtung der Bedürfnisse im ländlichen Raum; Aufwandsreduzierung bei der Antragstellung; Zusammenführung von höchstens 8 Einzelmaßnahmen <50.000, die innerhalb eines Haushaltsjahres umzusetzen sind. Aus dem Förderprogramm sind Neu-, Um- und Ausbauten einschließlich Verlegungen sowie Grunderneuerungen von Haltestellen förderfähig. Die Haltestellen sind insbesondere barrierefrei herzustellen und zeitgemäß auszustatten. Verlegungen von Haltestellen sind dann förderfähig, wenn Barrierefreiheit nur so hergestellt werden kann oder wenn die aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgt. Die Gesamtausgabe dürfen je Einzelhaltestelle nicht überschreiten für Einzelvorhaben, die über diesen Betrag liegen, ist ein Einzelantrag vorzulegen. Die Zuwendungssumme soll mindestens je Antrag betragen. Je Antrag dürfen maximal 8 Einzelhaltestellen beantragt werden. Dabei gelten gegenüberliegende Haltestellen gleichen Namens im vereinfachten Verfahren als jeweils eine Haltestelle! Kreisangehörige Städte und Gemeinden können pro Jahr maximal einen Antrag genehmigt bekommen. In Abhängigkeit von Lage, Funktion und Bedeutung der Haltestelle sind folgende Einzelbestandteile förderfähig: o Warteflächen für Fahrgäste; o Busbuchten (nur bei verkehrstechnischem Bedarf); o Borde für Niederflurbusse; o DIN-konforme Blindenleitsysteme; o Haltestellenschilder; o Fahrgastunterstand bei Haltestellen mit mehr als 10 Einsteigern täglich mit # Abfallbehälter # Informationsvitrine (Fahrplanaushang, Umgebungsplan, Liniennetzplan, Tarifzonen) o Beleuchtungsanlage (im Fahrgastunterstand integriert oder außerhalb des FGU im Warteflächenbereich; o kleinere erforderliche Anpassungen an das Umfeld in Lage und Höhe; o Fahrradabstellbügel auf der befestigten Wartefläche, ein Bedarf von mehr als 3 Bügeln ist durch Zählungen nachzuweisen. o Zuwendungsfähige Ausgaben sind auch erforderliche Grunderwerbsausgaben. Anträge sind bis zum des Jahres für das Folgejahr einzureichen. Die Förderquote beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dem Antragsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: o Anlage 1: Darstellung der Einzelmaßnahmen und Kosten je Haltestelle; o Anlage 2: Dokumentation des Bestandes und Erläuterung der einzelnen Haltestellenmaßnahme; o Konzeptskizzen der geplanten Maßnahmen; o Liniennetzplan / Fahrpläne; o Stellungnahme des ÖPNV-Aufgabenträgers; o Stellungnahme des zuständigen Behindertenbeauftragten / Behindertenbeirats; o Stellungnahme aller betroffenen Verkehrsunternehmen; o ggf. Zustimmung des Straßenbaulastträgers; o ggf. Auszug aus der Bodenrichtwertkarte / Verkehrswertgutachten. Weitergehende Informationen sind dem LNVG-Merkblatt zu entnehmen. 3.2 Förderung über Mittel nach 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes Seit der Neufassung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zum stehen den ÖPNV- Aufgabenträgern zusätzliche finanzielle Mittel nach 7a Ausgleichszahlungen für die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im straßengebundenen öffentlichen Personenverkehr und nach 7b Finanzielle Unterstützung

144 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 9 für die Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung. Nach 7b Abs. 2 sollen die Mittel insbesondere für die Entwicklung von flexiblen Bedienformen verwendet werden. Sie dürfen aber auch für Maßnahmen eingesetzt werden, mit denen der ÖPNV qualitativ und quantitativ weiterentwickelt wird. In der Begründung zum Gesetzesentwurf werden ausdrücklich Investitionen in die Infrastruktur, z.b. die Herstellung von Barrierefreiheit, genannt. (vgl. Niedersächsischer Landtag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/5836, Okt. 2016, S. 18). Damit können ÖPNV-Aufgabenträger aus den Mitteln nach 7b also auch Haltestellenmaßnahmen finanziell fördern. Ob ein ÖPNV-Aufgabenträger die Mittel nach 7b auch für eine Förderung von Haltestellenvorhaben nutzt und - wenn ja in welcher Höhe bleibt der Entscheidung vor Ort überlassen. Förderrichtlinien für Haltestellenmaßnahmen haben der Landkreis Cuxhaven und der ZVBN schon seit einigen Jahren erlassen. Die Fördermittel stehen dem jeweiligen Straßenbaulastträger zusätzlich zur Landesförderung zur Verfügung. 4. Barrierefreier ÖPNV: Gesetzliche Grundlagen Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt im 8 fest, dass öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im ÖPNV möglichst weitgehend barrierefrei zu gestalten sind. Barrierefrei bedeutet, dass Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das novellierte und seit dem gültige PBefG trifft im 8 Abs. 3 folgende Aussagen: o Die Aufgabenträger haben in ihrem NVP die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. o Die genannte Frist gilt nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. o Bei der Aufstellung des NVP sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. o Außerdem muss der NVP Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen enthalten. Die Formulierung im PBefG begründet nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) einen Planungsauftrag an die Aufgabenträger mit Berücksichtigungsgebot im NVP. Die Aufgabenträger sind verpflichtet, ein Programm zur Umsetzung der Maßnahmen im NVP aufzustellen, aber es beinhaltet kein Umsetzungsgebot. [Petra de Klein, Folienvortrag Rechtliche Rahmenbedingungen, Folie 9, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Workshop Barrierefreiheit im ÖPNV am in Hannover]. Die Länder können nach 62 Abs. 2 PBefG den im 8 Abs. 3 PBefG genannten Zeitpunkt der Zielerreichung abweichend festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen. Allerdings müssen die Gründe für diese Ausnahmetatbestände nachweislich technisch oder wirtschaftlich unumgänglich sein. Von dieser Möglichkeit hat das Land Niedersachsen bislang keinen Gebrauch gemacht. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind die Aufgabenträger Adressaten des PBefG und seiner Normierung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV. Dagegen ergeben sich für Straßenbaulastträger aus den Bestimmungen des 8 Abs. 3 PBefG keine unmittelbaren Pflichten! Vollständige Barrierefreiheit stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. In der Praxis ist die Umsetzung nicht für alle Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen im gleichen Maße erreichbar, weil sich die Anforderungen der jeweiligen Personengruppe an die Barrierefreiheit unterscheiden und z.t. sogar widersprechen (s. Kap. 5). Vollständig heißt - sinnvoll und allgemein verstanden - eine möglichst weitgehende Annäherung an eine

145 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 10 den aktuell geltenden konkreten fachgesetzlichen Anforderungen entsprechende Gestaltung des ÖPNV im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. [vgl. Petra de Klein, Rechtliche Rahmenbedingungen, Folie 11] Die Umsetzung der im PBefG genannten Zielbestimmung erfordert die Entwicklung gemeinsamer Vorstellungen, ein abgestimmtes Handeln sowie eine offene Diskussion aller Beteiligten darüber, wie die gesetzlichen Vorgaben konkret umgesetzt werden sollen. [vgl. Hamburger Verkehrsverbund [HVV], Barrierefreier Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund. Feste bauliche Standards und weitere Empfehlungen. Ein Leitfaden für Baulastträger, 2016, S. 4] 5. Personengruppen mit eingeschränkter Mobilität und ihre spezifischen Probleme bei der Nutzung des ÖPNV Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Personengruppen mit eingeschränkter Mobilität oder Sensorik und ihre häufig auftretenden Alltagsprobleme bei der ÖPNV-Nutzung dargestellt: Personengruppe Kleinwüchsige Fahrgäste Blinde Fahrgäste Sehbehinderte Fahrgäste Gehörlose / ertaubte Fahrgäste Schwerhörige Fahrgäste Rollstuhlnutzende Fahrgäste Rollatornutzende Fahrgäste Alltagsprobleme bei der ÖPNV-Nutzung o Erreichbarkeit von Bedienelementen, Automaten, Entwertern, Sprecheinrichtungen und Festhaltemöglichkeiten o Auffinden der Haltestelle, Bahnsteigkante, Einstiegstür, Entwerter, Automaten und Bedienelemente o Fehlen akustischer und haptischer Informationen (Fahr- und Liniennetzpläne, Ausstiegshaltestelle, Störungsmeldungen) o Auswahl der richtigen Linie / des richtigen Fahrtziels an zentralen Haltestellen o Gefährdungen, da visuelle Warnsignale nicht wahrnehmbar o Verletzungsgefahr durch fehlende Orientierung (Abstürzen, Unterlaufen, Anstoßen) o Je nach Schwere der Beeinträchtigung ähnliche Probleme wie bei blinden Fahrgästen o Verstehen von Informationen, die nur akustisch erfolgen o Gefährdungen, da akustische Signale nicht wahrgenommen werden o Verstehen komplexer schriftlicher Texte o Je nach Schwere der Beeinträchtigung ähnliche Probleme wie bei gehörlosen Fahrgästen o Zugang zur Haltestelle, Bahnsteigen o Einstieg in die Fahrzeuge o Aufstellung in den Fahrzeugen o Erreichbarkeit von Bedienelementen o Je nach Schwere der Beeinträchtigung ähnlich Probleme wie Rollstuhlnutzende o Nutzung der Festhaltemöglichkeiten o Fehlen von Sitzplätzen, an denen ein Rollator mitgeführt werden kann o Fehlende Sicherungsmöglichkeiten von Rollatoren o Je nach Schwere der Beeinträchtigung ähnlich Probleme wie Rollstuhlnutzende Gehbehinderte Fahrgäste Greifbehinderte o Bedienung von Tastern, Entwertern, Automaten Fahrgäste o Benutzung der Festhaltemöglichkeiten Fahrgäste mit Konzentrations- u. Orientienen sowie von Orientierungshilfen und Warnhinweisen o Nichtverstehen von Fahr- und Liniennetzplänen, statischen und dynamischen Informatiorungsbeeinträchtigung vgl. HVV, Leitfaden, S. 7 und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, 2013 Zu den mobilitätseingeschränkten Menschen im weiteren Sinne gehören auch Fahrgäste mit Kinderwagen oder Gepäck, die ggf. auf Hilfestellung durch Dritte beim Ein- und Aussteigen angewiesen sind oder keinen ausreichenden Abstellplatz im Fahrzeug finden. Auch ältere Fahrgäste zählen zur Gruppe der mobilitätseingeschränkten Personen. Ihnen fällt das Treppensteigen, langes Laufen oder langes Stehen zunehmend schwerer und auch die Standsicherheit ist nur noch eingeschränkt vorhanden. Außerdem gehen auch die Fähigkeit zur Erfassung komplexer Sachverhalte sowie auch die Bereitschaft / Fähigkeit zum Umgang mit moderner Technik mit

146 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 11 zunehmendem Alter zurück. Entsprechend wird unter Beachtung des 8 Abs. 3 PBefG empfohlen, bei der barrierefreien Gestaltung des ÖPNV die Belange von Menschen mit körperlichen, sensorischen und kognitiven Beeinträchtigungen insgesamt zu berücksichtigen, ohne bestimmte Teilgruppen auszunehmen. (vgl. HVV, Leitfaden, S. 7-8). 6. Anforderungen an die barrierefreie Planung, Gestaltung und Ausstattung von Haltestellen Die Barrierefreiheit im ÖPNV kann nur im Zusammenspiel der Aspekte Haltestelleninfrastruktur, Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge sowie Information und Kommunikation mit dem Kunden erreicht werden. Auch der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen (u.a. Wartung, Reinigung, Freihaltung) sowie der Kundenservice tragen zur barrierefreien Nutzbarkeit des ÖPNV bei. In Bezug auf die Ausgestaltung von Haltestellen und im Zusammenspiel mit den Fahrzeugen sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: o niveaugleicher Einstieg; o stufenfreier Haltestellenzugang; o Auffinden des Haltestellen- und Einstiegsbereiches; o barrierefreie Nutzbarkeit aller Elemente der Haltestellenausstattung; o visuelle, akustische und taktile Informationen. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte einer barrierefreien Haltestellenplanung und infrastruktur dargelegt und ihre Bedeutung für mobilitäts- und sensorisch eingeschränkte Personen herausgestellt. Die Umsetzung der Merkmale trägt entscheidend dazu bei, dass die o.g. Anforderungen weitgehend erfüllt werden und behinderte Menschen den ÖPNV in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe nutzen können. 6.1 Systemische Abstimmung von Haltestelle und Fahrzeug Für einen möglichst niveaugleichen Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug sind Haltestellen und Fahrzeuge auf Basis örtlicher Gegebenheiten aufeinander abzustimmen. Entsprechend der DIN sollte die Reststufe und Spaltbreite zwischen Fahrzeugboden und Bussteigkante grundsätzlich nicht mehr als 5 cm betragen. Größe Unterschiede sind durch eine fahrzeuggebundene Rampe auszugleichen. Für eine selbstständige Nutzung der Rampe durch Rollstuhlfahrer/innen darf die Neigung der Rampe höchstens 12% betragen, da bei größeren Neigungswinkeln die Kippgefahr signifikant ansteigt. An der Haltestellenkante ist eine feste, verformungsfreie Fahrspur für das Fahrzeug anzustreben, damit die Einstiegshöhe dauerhaft gewahrt bleibt und Schäden am Fahrzeug vermieden werden. Die Bordsteinhöhe sollte mindestens 16 cm (VBN: 15 cm) über Fahrbahnniveau betragen, da diese auch von Niederflurbussen mit ihren Überhängen problemlos befahrbar sind. Auch Bordsteinhöhen von 18, 20 oder 22 cm können zielführend sein. Letzteres ist abhängig vom Fahrzeugeinsatz und setzt optimale Bedingungen im Straßenraum mit ausreichend langen und störungsfreien Anfahrmöglichkeiten voraus. Analog ist auch auf eine möglichst gradlinige Ausfahrt des Fahrzeugs aus dem Haltestellenbereich sicherzustellen. Für die Reduzierung der Spaltbreite zwischen Wagenkasten und Wartefläche wird die Verwendung von Haltestellenborden aus Formsteinen empfohlen, sog. Sonderborde. Diese dienen den Bussen als Anfahrhilfe und unterstützen eine bordsteinparallele Anfahrt und damit die Minimierung des Restspalts. Beim Einbau von Sonderborden ist grundsätzlich auf eine saubere bauliche Ausführung zu achten, damit die Profilsteine

147 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 12 o als Anfahrhilfe wirken und eine hindernisfreie Spurführung bilden, o eine dauerhafte und wartungsarme Haltestellenkante bilden, o beim direkten Anfahren verschiebesicher sind, o eine hohe Trittsicherheit aufweisen und o den Ein-/Ausstieg vor allem für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtern. (vgl. HVV, Leitfaden, S. 8f) Beim Einbau von Sonderborden ist darauf zu achten, dass der Versatz zwischen den normal hohen Borden und den Sonderborden durch Übergangssteine ausgeglichen wird. Sofern in die Sonderbordanordnung Entwässerungselemente integriert werden müssen, sollte diese zuerst ausgerichtet und eingebaut werden und die Sonderborde sodann sauber fluchtend ergänzt werden, damit keine reifenschädlichen Kanten entstehen. [vgl. HVV, Leitfaden, S. 47f] 6.2 Bewegungsraum auf Haltstellen-Warteflächen Bei der Einrichtung einer Bushaltstelle ist zu berücksichtigen, dass Rollstuhlfahrer/innen ausreichend Bewegungsflächen zum Rangieren vor Bedienungseinrichtungen (z.b. Fahrgastinformationstafeln, Fahrkartenautomat) oder zur Ansteuerung des Einstiegsbereiches benötigen. Festgelegt ist hier die Mindestfläche von 1,50 m x 1,50 m. Dementsprechend muss an Haltestellen, bei denen eine Einstiegshilfe notwendig ist, vor der ausgeklappten Einstiegshilfe (Rampe) ein einbaufreier Bewegungsraum von 1,50 m Tiefe vorhanden sein. Die Wartefläche weist dann eine Gesamttiefe von mindestens 2,50 m (Länge der Rampe plus Bewegungsraum) auf. Ist die Haltestelle mit einem Fahrgastunterstand ausgerüstet, muss die Aufstellfläche so tief sein, dass mindestens 1,50 m zwischen Bordsteinkante und Unterstand verbleiben. In Durchgängen und an kurzen, geraden Engstellen muss eine Mindestdurchgangsbreite von 1,00 m (in Ausnahmefällen wenigstens 0,90 m) vorhanden sein. Bewegungsflächen müssen für die barrierefreie Nutzung eben und erschütterungsarm sowie bei jeder Witterung für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen befahrbar sein. Plattenbeläge mit hohem Fugenanteil oder sehr grob strukturierte Oberflächen sind problematisch für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen und daher ungeeignet. Als Bodenbelag können Gehwegplatten, Betonpflaster, Asphaltbelag oder Ähnliches eingesetzt werden. Schließlich ist im Sinne der Barrierefreiheit darauf zu achten, dass die für die Entwässerung notwendige Längsund Querneigung der Wartefläche den Wert von 2,5 3% nicht übersteigt. [vgl. HVV, Leitfaden, S. 9f] 6.3 Barrierefreie Zuwegung und Auffindbarkeit von Bushaltestellen Um blinden und seheingeschränkten Fahrgästen die Orientierung zu erleichtern und den selbstständigen Einstieg in das Fahrzeug zu ermöglichen, muss eine Haltestelle mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet sein. Diese Bodenindikatoren sollten einheitlich gestaltet sein und einen hohen taktilen, visuellen und möglichst auch akustischen Kontrast zum angrenzen Bodenbelag aufweisen. An Bushaltestellen kommen i.d.r. Auffindestreifen, Einstiegsfelder und ggf. Leitstreifen zum Einsatz. Auch die Zuwegung zur Haltestelle beeinflusst die barrierefreie Nutzbarkeit. Grundsätzlich ist auf eine stufenlose und barrierefreie Zuwegung auf den zuführenden Gehwegen zu achten. Dies wird z.b. erreicht durch hindernisfreie und ausreichend breite Gehwege, einen ebenen Bodenbelag, akustische Zusatzeinrichtungen an Lichtsignalanlagen, abgesenkten Bordsteinen oder die Ausstattung von Querungsstellen mit taktil erfassbaren Bodenindikatoren. Größere Höhenunterschiede sind mit Rampen auszugleichen. [vgl HVV, Leitfaden, S. 10]

148 VNO VNO-Haltestellen-Konzept Sonstige Elemente der Haltestellenausstattung Einbauten und Möbilierung an Haltestellen (z.b. Fahrgastunterstände, Abfallbehälter, Mast, Informationsvitrinen, Fahrkartenautomaten) müssen stufenlos erreichbar sein und außerhalb der erforderlichen Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer/innen liegen. Der Abstand von Bodenindikatoren zu fest installierten Elementen darf 60 cm nicht unterschreiten. Für alle Ausstattungselemente ist grundsätzlich auf eine visuell und taktil kontrastreiche Gestaltung zu achten, um für Blinde und sehbehinderte Menschen auffindbar zu sein. Das Mobiliar muss frühzeitig mit dem Langstock ertastbar sein, um die Gefahr des Unterlaufens oder Anstoßens zu vermeiden. Schwebend installierte Elemente, hohe Durchlässe oder Elemente mit überkragendem Lichtraumprofil sind innerhalb der von Einbauten und Hindernissen frei zuhaltenden lichten Raumhöhe von 2,25 m zu vermeiden oder durch spezielle Tasthilfen (z.b. Querstreben, feste Sockel) abzusichern. An Einstiegshaltestellen sollten in Abhängigkeit von der Bedienungsfrequenz, von der Lage der Haltestelle im Straßenraum und von den örtlichen Gegebenheiten Fahrgastunterstände (FGU) aufgestellt werden. Aus Sicherheitsgründen und um Sichtkontakt zwischen Fahrer/in und Fahrgast herzustellen, sollten FGU transparent und beleuchtet sein. Es ist auf eine kontrastreiche Markierung der Glaswände zu achten. FGU sollten mit einer Informationsvitrine und Sitzgelegenheiten ausgestattet sein, die nebeneinander angeordnet werden. Innerhalb des FGU muss eine ausreichende Standfläche für einen Rollstuhl bzw. Kinderwagen vorhanden sein. Die Fahrgastinformation in Vitrinen ist ausreichend zu beleuchten bzw. kann auch durch die Umgebungsbeleuchtung erreicht werden. Haltestellenbereiche sollten allgemein gut ausgeleuchtet werden, um das Sicherheitsempfinden zu erhöhen, die Lesbarkeit der Fahrpläne zu gewährleisten und das Erkennen von Kontrasten und Bodenindikatoren sicherzustellen. Wenn möglich, sollte der Standort der Haltestelle auf die Straßenbeleuchtung ausgerichtet sein. Wenn die Umgebungsbeleuchtung nicht ausreicht, ist eine Eigenbeleuchtung der Haltestelle vorzusehen. In ländlichen Regionen ohne Stromversorgung an der Straße können Solarleuchten eine Alternative sein. [vgl. HVV, Leitfaden, S. 10f] 6.5 Haltestellentypen und Anfahrbarkeit Die Wahl des Haltestellentyps und die Lage der Haltestelle im Straßenraum haben entscheidende Auswirkung auf die Barrierefreiheit. Beim Neu-, Um- oder Ausbau von Haltestellen sollte darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Fahrzeuge die Halttestelle reibungslos und gerade (d.h. parallel zum Bord) anfahren können. Außerdem ist auf eine ausreichende Flächenaufteilung zwischen ÖPNV und dem (motorisierten) Individualverkehr im Straßenraum zu achten. Es sollte eine An- und Abfahrtssituation ermöglicht werden, die zu einem möglichen geringen Versatz zwischen Haltestelle und Fahrzeug führt. Das Buskap (Abb. 2, S. 9) bietet i.d.r. die größte Gewähr, dass das gerade Heranfahren der Busse parallel zum Bord der Haltestellenanlage möglich ist, weil dies nicht durch z.b. (widerrechtlich) abgestellte Fahrzeuge verhindert wird. Dadurch kann eine geringe Reststufe und spalte zwischen Fahrzeug und Haltestellenbord erreicht werden. Eine zusätzliche Querbeschleunigung bei An- bzw. Abfahrt wird vermieden. Außerdem ermöglicht dieser Haltestellentyp dem Fahrpersonal die schnelle und problemlose Einordnung in den fließenden Verkehr. Zudem bietet dieser Haltestellentyp im Regelfall die Möglichkeit zur Anlage einer möglichst großzügigen Wartefläche. Das Buskap bietet daher optimale Voraussetzungen für ein barrierefreies Ein- und Aussteigen an Haltestellen. Die Haltestelle am Fahrbahnrand (Abb. 1, S. 9) ermöglicht i.d.r. eine gerade Anfahrbarkeit der Haltestelle durch die Busse. Probleme können entstehen, wenn Kraftfahrzeuge unmittelbar vor oder hinter der Haltestelle parken und dadurch das direkte Anfahren des Haltestellenbordes verhindern. Mit der Markierung einer Parkver-

149 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 14 botszone, der Anordnung von Halteverbotsschildern oder einer gesicherten Fußgängerquerung (Lichtsignalanlage, Zebrastreifen) kann dieser Nachteil gemindert werden. Busbuchten (Abb. 3, S. 9) sollten nur in besonderen Fällen, in denen die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs oder verkehrliche Gründe (z.b. Anschlussherstellung) dies erfordern, angelegt werden. Sie begünstigen den fließenden Verkehr, haben aber für die Fahrgäste des ÖPNV und im Hinblick auf die Barrierefreiheit gravierende Nachteile: Bei Ein- und Ausfahrt entstehen ungünstige Querbeschleunigungen, insbesondere auch für stehende Fahrgäste. Zudem ergeben sich betriebliche Nachteile beim Wiedereinfädeln in den fließenden Verkehr. Der Bus kommt i.d.r. nicht parallel zum Bord zum Halten, so dass ein größerer Spalt zwischen Wartefläche und Fahrzeug entsteht, der für Fahrgäste mit Handicap nur schwer bzw. mit fremder Hilfe zu überwinden ist. [vgl. HVV, Leitfaden, S. 11] Außerdem ist zu beachten, dass eine ordnungsgemäß angelegte Busbucht nach den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) eine Entwicklungslänge von 88,70 m und damit einen großen Flächenbedarf hat. In der Realität dürfte die empfohlene Entwicklungslänge für Busbuchten eher selten anzutreffen sein und die beschriebenen Probleme im Hinblick auf die Gewährleistung eines barrierefreien Ein- und Ausstieges sind im Vergleich zu den anderen Haltestellentypen hier am größten. Innerorts sollte daher der Eirichtung von Haltestellenkaps oder dem Halt am Fahrbahnrand der Vorzug gegeben werden. Busbuchten sollten im Hinblick auf die Belange der Barrierefreiheit innerorts nur in begründeten Ausnahmefällen eingerichtet werden, wenn örtliche Rahmenbedingungen (z.b. auf freien Strecken bzw. an verkehrsreichen Straßen) oder betriebliche Gründe (z.b. Anschlussherstellung) andere Lösungen nicht ermöglichen. Folglich sollte auch beim Um- oder Ausbau einer bestehenden Bushaltestelle geprüft werden, ob durch die Wahl eines anderen Haltestellentyps, z.b. Umwandlung einer Busbucht zum Buskap, die Ein- und Ausstiegsverhältnisse optimiert werden können. [vgl. HVV, Leitfaden, S. 12]

150 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 15 ZVBN, Haltestellen, S. 6

151 VNO VNO-Haltestellen-Konzept Barrierefreie Haltestellen: Standards und Empfehlungen 7.1 Grundlagen Basis für die erarbeiteten Standards und Empfehlungen für barrierefreie Haltestelle sind die Anforderungen in den allgemein anerkannten Regelwerken und Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen: o DIN 1450 Schriften - Leserlichkeit, 2013 o DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentliche Gebäude (2010) o DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (2014) o DIN Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2009) o DIN Bodenindikatoren im öffentlichen Raum (2011) o Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ, 2013) o Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, 2011) o Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, 2012) o Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06, 2006) 7.2 Baulicher Mindeststandard und weitere Empfehlungen Von der Definition gestaffelter Ausbaukategorien wird abgesehen. Dafür wird ein Mindeststandard für die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen definiert, der nur Vorgaben für die wesentlichen baulichen Merkmale einer barrierefreien Haltstelle umfasst und grundsätzlich an jeder Haltestelle umgesetzt werden soll (zu Ausnahmen/Abweichungen siehe unten). Der Mindeststandard umfasst die barrierefreie Mindestausstattung einer Haltestelle und soll im Falle eines Neu-, Um- und/oder Ausbaus für jede Haltestelle eingehalten werden. Der erweiterte Standard umfasst den Mindeststandard zuzüglich betrieblicher oder fahrgastbezogener Zusatzausstattungen wie z.b. Fahrgastunterstände (FGU), dynamische Fahrgastinformationssysteme (DFI) oder Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern. Inwieweit Zusatzausstattungen vorgesehen werden, bleibt den zuständigen Straßenbaulastträgern vorbehalten. Sie werden sich in erster Linie an die Funktion der Haltestelle im Liniennetz (z.b. Verknüpfungshaltestelle) und an der Bedienungsfrequenz orientieren. Es werden an dieser Stelle Empfehlungen ausgesprochen, wie die Zusatzausstattungen in Bezug auf die Barrierefreiheit gestaltet werden sollten. Ziel ist die Umsetzung des Mindeststandards. Sollte dies am vorgesehenen Standort nicht möglich sein, sollten vordefinierte Planungsschritte geprüft und deren Ergebnisse dokumentiert werden. Wenn auch nach dieser Prüfung der Mindeststandrad nicht eingehalten werden kann, sollten möglichst viele Aspekte der Barrierefreiheit umgesetzt werden. Busbahnhöfe bzw. größere Verknüpfungsanlagen werden i.d.r. von zahlreichen Buslinien frequentiert. Die Anzahl der Haltestellenpositionen ist deutlich höher als bei Standardhaltestellen im Straßenraum. Diese Anlagen weisen einen höheren Platzbedarf auf und stellen besondere Anforderungen an die Bauform, auch städtebauliche Aspekte können bei der Gestaltung eine Rolle spielen. Die barrierefreie Gestaltung von Busanlagen beruht im Grundsatz auf dem o.g. Mindeststandard. Die Ausstattungsmerkmale variieren jedoch in Abhängigkeit von der Bauform, den Wegebeziehungen oder der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Aus diesem Grund sind größere Busanlagen nicht Gegenstand dieses Konzeptes.

152 VNO VNO-Haltestellen-Konzept Mindeststandards Nachfolgende, tabellarische Übersicht in Anlehnung an HVV, Leitfaden, S. 15ff und dem MW-Gutachten Studie zur Harmonisierung der Haltestellenkataster, S. 15ff. Wartefläche Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Erreichbarkeit Wartefläche muss stufenlos erreichbar sein Erreichbarkeit Neigung Bodenbelag Rampen müssen verkehrssicher und für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei nutzbar sein Wartefläche ist neigungsarm und mit geringem Quergefälle gestaltet Wartefläche verfügt über einen befestigten Belag, der leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begeh- und befahrbar ist. o Mindestens ein stufenloser Zugang. o Bei größeren Niveauunterschieden sollten Rampen vorhanden sein. o Im Zugangsbereich/in Durchgängen muss eine lichte Durchgangsbreite von mind. 1 m eingehalten werden; nur in Ausnahmefällen sind 0,90 m zulässig. o Mindestbreite von Rampen 1,20 m. o Längsgefälle max. 6%. o o Querneigungen unzulässig. An Zu-/Abgängen von Rampen Bewegungsflächen von mind. 1,50 x 1,50 m. o Ab 6 m Rampenlänge ist ein Zwischenpodest mit nutzbarer Länge von 1,50 m vorzusehen. o In Verlängerung einer Rampe darf keine Treppe angeordnet werden. o Max. Längsneigung 3%. o Querneigung soll lotrecht zur Gehrichtung nicht mehr als 2,5% betragen. o Befestigter Oberflächenbelag Gehwege sind ausreichend breit anzulegen und zu befestigen. Es sollte eine nutzbare Gehwegbreite von mind. 1,80 m, vorzugsweise von 2 m, eingehalten werden. Bordsteine im Zugangsbereich sollten gem. DIN abgesenkt werden. Je nach Frequentierung kann bei Rampenlängen > 6 m für die Begegnung von Rollstühlen eine Fläche von 1,80 x 1,80 oder entsprechende Ausweichmöglichkeiten erforderlich werden. Beträgt die Längsneigung zwischen 3 und 6% sollten im Abstand von max. 10 m ebene Bereiche zum Ausruhen/Abbremsen vorgesehen werden. Baumaterialien mit ebenen, erschütterungsarmen, rutschfesten sowie fugenlosen bzw. engfugigen Oberflächen (Gehwegplatten, Pflastersteine, Bitumen). Wartefläche sollte vom Seitenraum oder Gehweg visuell unterscheidbar sein. DIN H BVA EAÖ DIN DIN DIN DIN H BVA EAÖ DIN EAÖ

153 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 18 Wartefläche (Fortsetzung) Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Bewegungsfläche Bewegungsfläche Bordstein Ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlfarer/innen für Richtungswechsel und Rangiervorgänge Ausreichende Sicherheitsabstände zu anderen Verkehrsflächen Reduzierung von Restspalt und stufe zwischen Haltestellenbord und Fahrzeugeinstieg. Ein-/Ausstieg mit Rollstuhl/ Rollator soll ohne besondere Erschwernis möglich sein o Mindestflächenbedarf 1,50 x 1,50 m. o Diese Mindestfläche muss auch vor Einbauten (FGU) und fahrzeugseitigen Einstiegshilfen gewährleistet sein. o Für den Einsatz von fahrzeugseitigen Einstiegshilfen (Rampen) ist im Bereich der 2. Tür eine anbaufreie Fläche von mind. 2,50 x 2,50 m erforderlich. o Bei hinter der Wartefläche geführten Radwegen ist ein Zuschlag für einen rückseitigen Sicherheitsstreifen von 0,50 m zu berücksichtigen. o Bei beengten Verhältnissen kann dieser auf 0,30 m reduziert werden. o Bordsteinhöhe mind. 16 cm (VBN: 15 cm) über Straßenniveau. o Wenn gradlinige und störungsfreie Anfahrt gewährleistet ist, sollte eine Bordhöhe von 18 cm gewählt werden (Buskap, Haltestelle am Straßenrand). o Bei Bordhöhe > 18 cm ist das Bord visuell kontrastierend vom Belag der Wartefläche auszuführen. Die nutzbare Breite der Wartefläche beträgt i.d.r. 3 4 m, sollte jedoch die Mindestbreite von 2,50 m nicht unterschreiten, insbesondere nicht an der 2. Tür. Bei starkem Fahrgastaufkommen oder bei hohem Fahrgastlängsverkehr sind größere Breiten erforderlich. Sollten 2,50 m Breite nicht umsetzbar sein, kann durch Einsatz eines Formsteins mit mind. 22 cm Höhe und bei Sicherstellung einer geraden An- und Abfahrt der Busse ein barrierefreier Einstieg ggf. auch ohne Rampeneinsatz ermöglicht werden. In diesen Fällen kann die nutzbare Breite auf mind. 1,50 m reduziert werden. Für Formsteine mit 22 cm Höhe gelten besondere Voraussetzungen. Auch die eingesetzten Fahrzeuge müssen Türsysteme aufweisen, die mit dem Sonderbord in Höhe von 22 cm kompatibel sind. Bei ausreichend langen und gradlinigen Anfahrmöglichkeiten und/oder bei Warteflächen <2,50 m sollte geprüft werden, ob eine Bordhöhe von 22 cm realisierbar ist, um einen Einstieg ohne Einstiegshilfen zu ermöglichen. Die Kompatibilität mit den eingesetzten Fahrzeugtypen ist zu beachten. Verwendung von Formsteinen (Sonderborde) wird empfohlen, da sie den Spalt zwischen Fahrzeug und Bord reduzieren und eine gute Anfahrhilfe bieten. Sofern eine Bordhöhe von 22 cm vorgesehen ist, kann nur ein spezielles Sonderbord zum Einsatz kommen. DIN H BVA RASt EAÖ EAÖ RASt RASt H BVA EAÖ

154 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 19 Wartefläche (Fortsetzung) Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Bodenindikatoren Der Einstiegsbereich (Tür 1) ist mittels taktiler und visuell kontrastierender Bodenindikatoren auffindbar o Warteflächen sind mit Bodenindikatoren auszustatten. Mindestmaße gem. DIN. Einfachhaltestellen: o Auffindestreifen (mit Rippenprofil parallel zum Bord) mit Tiefe von mind. 60 cm, vorzugsweise 90 cm über die gesamte Breite des Gehwegs. o Streifen endet in einem Einstiegsfeld (Rippenprofil parallel zum Bord), das die Position des Einstiegs (Tür 1) markiert. o Einstiegsfeld schließt in Fahrtrichtung des Busses unmittelbar an den Mast an. o Maße Einstiegsfeld: Breite 120 cm, Tiefe 90 cm; Abstand zum Bord 30 cm. Mehrfachhaltestellen o Markierung des Haltestellenbereiches durch einen Leitstreifen (Rippenprofil parallel zum Bord) mit Breite von 30 cm über die gesamte Bussteiglänge parallel zur Bordsteinkante. o Leitstreifen geht mittig vom Einstiegsfeld ab; Abstand zur Bordsteinkante 60 cm. o An Mehrfachhaltestellen ohne feste zweite/dritte Abfahrtsposition sind nur im vorderen Einstiegsbereich Auffindestreifen und Einstiegsfeld erforderlich. o Abstand zwischen Bodenindikatoren zu fest installierten Elementen, an denen vorbeigeführt werden soll, darf 60 cm nicht unterschreiten. Bei Querung eines Radweges ist der Auffindestreifen zu unterbrechen. An (End-)Haltestellen, die nur zum Ausstieg dienen, sind keine Bodenindikatoren notwendig. DIN DIN 32984

155 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 20 Ausstattung / Möbilierung Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Haltestellenmast Aushangkasten / Aushangfahrplan Abfallbehälter Mast wird einheitlich aufgestellt und ermöglicht sehbehinderten Menschen das Auffinden der Tür 1. Aushangfahrplan sollte einheitlich aufgehängt werden und eine akzeptable Lesehöhe für alle Fahrgäste aufweisen. Ausstattungselemente müssen stufenlos erreichbar sein. Sie sind visuell kontrastreich und taktil erkennbar zu gestalten. o Mast soll so platziert werden, dass er sich auf Höhe der Fahrzeugfront des haltenden Busses befindet. o Mast steht in Fahrtrichtung hinter dem Einstiegsfeld im Schwenkbereich des Langstocks. o Abstand zur Bordkante beträgt i.d.r. 50 cm (wenn die Fahne von der Fahrbahn weg zeigt). Ist die Fahne Richtung Fahrbahn ausgerichtet, dann solle der Abstand erhöht werden. o Position des Mastes darf den Mindestflächenbedarf von Rollstühlen nicht einschränken. o Zur eindeutigen Unterscheidung von anderen Masten im Straßenraum haben die Haltestellenmasten eine einheitliche Lackierung. o An jeder Haltestelle ist am Haltestellenmast ein Aushangkasten zu befestigen. o Höhe zwischen 1 m (Unterkante) und 1,70 m (Oberkante). Mittlere Sichthöhe beträgt dann 1,40 m. o Es sollten max. 2 Aushangfahrpläne übereinander angebracht werden. o Bei mehr als 2 Fahrplänen ist der Einsatz einer Vitrine oder eines Rondells vorzusehen. In diesem Fall ist zu gewährleisten, dass um den Mast der Mindestflächenbedarf von Rollstühlen von 1, 50 m x 1,50 m eingehalten wird. o Eine Reservefläche für Bekanntmachungen über Fahrplanabweichungen oder Haltestellenverlegungen sollte vorgesehen werden. o An jeder Haltestelle soll ein Abfallbehälter aufgestellt werden. o Befestigungshöhe max. 90 cm (Oberkante) o Behälter sollten taktil frühzeitig erkennbar sein. Bei Platzmangel, z.b. Gehweg <2,50 m, direkt angrenzender Bebauung oder topografischen Besonderheiten, kann der Mast auf der fahrbahnabgewandten Seite bzw. an der inneren Leitlinie einer Hauswand platziert werden. Wenn auch dann der Mindestflächenbedarf für Rollstuhlfahrer/innen nicht eingehalten werden kann, sollte eine Verlegung der Haltestelle geprüft werden. An Haltestellen mit Fahrgastunterstand und Informationsvitrine kann der Aushangfahrplan am Mast entfallen. Es ist zu beachten, dass unter dem Aushangfahrplan kein Abfallbehälter angebracht wird. Abfallbehälter sollten außerhalb der Bewegungsflächen liegen und der Abstand von mind. 60 cm von Bodenindikatoren sollte eingehalten werden. Nur wenn kein anderer Standort möglich ist, sollte der Behälter am Mast angebracht werden. In diesem Fall sind sie vom Einstiegsfeld abgewandt zu montieren. Dies geht allerdings nur, wenn der Aushangfahrplan im FGU angeordnet ist. DIN H BVA BO Kraft 32 DIN H BVA

156 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 21 Ausstattung / Möbilierung (Fortsetzung) Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Beleuchtung Ausreichende und blendfreie Beleuchtung o Haltestellen sollten ausreichend beleuchtet sein. o Anordnung möglichst in unmittelbarer Nähe von Lichtquellen. o Ansonsten: Eigene Lichtquelle. Blendfreie Grundbeleuchtung ohne Schattenbildung. An Straßen ohne Stromversorgung können Solarleuchten eine Alternative darstellen. DIN EAÖ Erweiterte Standards In Abhängigkeit der Bedienungshäufigkeit der Haltestelle, ihrer Lage im Straßenraum sowie ihrer Funktion können weitere Ausstattungselemente zusätzlich zum Mindeststandard vorgesehen werden, die aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen sind. Diese Übersicht ist in Anlehnung an den HVV. Leitfaden (S. 20ff) und der MW-Studie (S. 18ff.) entwickelt worden. Ausstattung / Möbilierung Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Fahrgastunterstand (FGU) FGU sind stufenlos erreichbar und bieten ausreichend Aufstellfläche für Rollstühle DIN Erforderliche Bewegungsflächen werden freigehalten Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsflächen Blendfreie Beleuchtung o FGU müssen stufenlos erreichbar sein. o Lichte Höhe beträgt 2,25 m. o Größe ist so zu bemessen, dass innerhalb des FGU eine einbaufreie Aufstellfläche für Rollstühle von mind. 1,50 x 1,50 m vorgehalten werden kann. o Zwischen Seitenwänden des FGU und Bordkante ist eine Durchgangsbreite von mind. 1,50 m freizuhalten. o FGU dürfen Einsatz von Klapprampen nicht behindern (2,50 m Klapprampe + Bewegungsfläche). o FGU ist so zu beleuchten, dass Fahrgastinformation in der Vitrine und bei davor stehenden Fahrgästen lesbar ist. Zur einheitlichen und hindernisfreien Aufstellung des FGU bietet sich der Raum zwischen Haltestellenmast und Bustür 2 an. Durchgangsbreite kann z.b. bei baulichen Zwängen auf 1 m reduziert werden, wenn hinter dem FGU mind. 1,50 m Gehwegbreite vorhanden ist und keine Behinderungen für Rampeneinsatz vorliegt. Bei Verzicht auf Seitenscheiben kann die Dachkante des FGU bis 0,75 m an die Bordkante gesetzt werden, wenn Durchgang von mind. 1,50 m gewährleistet ist. Hinter dem FGU sollte ein Abstand von 0,50 m zum angrenzenden Radweg oder Gebäude eingehalten werden. Bei beengten Verhältnissen kann das Abstandsmaß auf 0,30 m reduziert werden. Beleuchtung des FGU sollte keine Schattenbildung hervorrufen H BVA EAÖ EAÖ DIN 32975

157 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 22 Ausstattung / Möbilierung (Fortsetzung) Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Fahrgast- Unterstand (FGU) Statische Fahrgastinformation Dynamische Fahrgastinformation (DFI) Fahrkartenautomat Telefon-/ Notrufsäule Briefkasten Sitzgelegenheiten sollten in angemessener Höhevorhanden und barrierefrei gestaltet sein. Freie Zugänglichkeit und akzeptable Lesehöhe für alle Fahrgäste DFI-Masten sollten einheitlich aufgestellt werden, damit er von sensorisch eingeschränkten Personen systematisch aufgefunden werden kann Stufenlose Erreichbarkeit sowie eine visuell kontrastreich und erkennbare Gestaltung. o Sitzgelegenheiten sind mit Arm- und Rückenlehn en ausgestattet. o Sitzhöhe cm. o Sitzgelegenheiten sind in einer Hälfte des FGU anzuordnen, um ausreichend Aufstellfläche für Rollstühle vorzuhalten. o Vor Informationstafeln sind ausreichende Bewegungsflächen freizuhalten. o Vitrinen im FGU dürfen nicht über bzw. hinter Sitzgelegenheiten angebracht werden. o Maße statische Informationen: 1 m (Unterkante) 1,70 m (Oberkante) o In Vitrinen Informationen unmittelbar hinter Glas angeordnet (< 1 cm) o Ausreichende Beleuchtung o Zentrale Anordnung auf der Wartefläche. o DFI-Mast darf die einbaufreie Fläche von 2,50 x 2,50 m für den Einsatz von Rampen im Bereich der Tür 2 nicht einschränken. o Abstand von 60 cm zu Bodenindikatoren ist zu wahren. o Anzeigebildschirm ist in Höhe von mind. 2,50 m (Unterkante) zu befestigen und in Richtung Fahrbahn ausgerichtet. o Im Ausnahmefall sind 2,30 m anzuwenden. o Stufenlose Erreichbarkeit Sitzgelegenheiten sollten möglichst mit dem Langstock ertastbar und visuell kontrastreich gestaltet sein sowie glatte, waagerecht angebrachte Sitzflächen aufweisen. Insbesondere bei Informationen mit kleineren Schriftgrößen muss die Möglichkeit der Annäherung gewährleistet sein, um den Einsatz von Lesehilfen zu ermöglichen. Der DFI-Mast sollte in Höhe der Tür 2 angeordnet werden. Sofern ein FGU vorhanden ist, sollte der DFI-Mast in der gleichen Flucht von der Rückseite des FGU im Abstand von mind. 1,50 m gesetzt werden. Bei Platzmangel kann der DFI-Mast auch direkt neben dem FGU aufgestellt werden. Ein DFI-Display im FGU sollte mittig oberhalb von Infovitrine und Sitzen angebracht werden. Elemente sollten außerhalb der Bewegungsflächen liegen und einen Abstand von mind. 60 cm von Bodenindikatoren aufweisen. DIN H BVA DIN H BVA DIN DIN DIN Kriterien zur Bestimmung von Ausnahmetatbeständen Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) können Ausnahmen benannt werden, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit legitimieren, sofern dies nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist. Ziel der nachfolgend näher beschriebenen Planungsschritte ist es, einheitliche Kriterien zu benennen, die Ausnahmen vom barrierefreien Ausbau von Haltestellen im Sinne des PBefG rechtfertigen. Ausnahmetatbestände können sich aus nachweislich baulichen, topografischen oder funktionalen Gründen ergeben, z.b. ist bei Haltestellen an Landstraßen häufig die Barrierefreiheit des Umfeldes nicht gewährleistet oder die Anpassung der Infrastruktur ist im Einzelfall aus technischen Gründen nicht möglich. o Bauliche Gründe, z.b. - unbefestigter Seitenstreifen ohne Verbindung zum öffentlichen Wegenetz; - keine ausreichende Gehwegbreite, die mit einem verhältnismäßigen Aufwand erweitert werden kann (z.b. Grunderwerb);

158 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 23 o o - Straße, an der die Haltestelle liegt, ist für das Befahren von Niederflur- bzw. Low-Entry-Fahrzeugen nicht geeignet. Topografische Gründe, z.b. - Hanglage, d.h. die max. zulässige Neigung um die Steigung mittels Handrollstuhl zu überwinden und die Bremssicherheit nicht zu gefährden, kann nicht eingehalten werden. Funktionale Gründe, z.b. - temporäre Ersatzhaltestellen bei Schienenersatzverkehr, Baustellen oder verkehrsbedingten Umleitungen; - Haltestellen im Probebetrieb unterliegen nicht der barrierefreien Gestaltung; - Haltestellen, die ausschließlich mit taxibasierten Bedarfsverkehren bedient werden. Der Mindeststandard sollte für den barrierefreien Neu-, Um- oder Ausbau von Bushaltestellen angewandt werden. Wenn dieser Mindeststandard am vorhandenen/vorgesehenen Standort aus baulichen, topografischen oder funktionalen Gründen nicht vollumfänglich möglich ist (z.b. mangelnde Gehwegbreite), sollten die nachfolgend beschriebenen Handlungsoptionen geprüft und deren Ergebnisse dokumentiert werden. Schritt Problem Lösungsansatz 1 Mindeststandard ist am Standort nicht umsetzbar Haltestellenverlegung > Kann die Haltestelle im Umkreis von 100 m sinnvoll verlegt werden? 2 Standortverlegung kommt nicht in Frage Neuordnung des Straßenraums > Kann die Barrierefreiheit durch eine Neuordnung des Straßenraums erreicht werden, z.b. durch eine Fahrbahneinengung oder durch den Bau eines Haltestellenkaps? 3 Neuordnung ist nicht möglich Einbau eines Sonderbords > Kann der Standard durch Einbau eines Sonderbords mit 22 cm Höhe erreicht werden, so dass ein Ein-/Ausstieg ohne Rampe möglich ist? Vor Verwendung eines solchen Bords muss geprüft werden: o Ist das Bord mit den eingesetzten Fahrzeugen kompatibel? o Ist eine gerade, störungsfreie Anfahrt gewährleistet? o Kann die Höhenzonierung umgesetzt werden, d.h. dass Überstreichungsflächen mit einem 16 cm-sonderbord und der Haltebereich an Tür 2 mit einem 22 cm-sonderbord ausgestattet werden. Dies Prüfung ist erforderlich, wenn das Überstreichen des Wagenkastens bei der Anfahrt nicht ausgeschlossen werden kann cm-sonderbord kann nicht eingesetzt werden Zukauf von Grundstücken > Kann mit vertretbarem Aufwand durch Zukauf angrenzender Flächen die erforderliche Haltestellentiefe erzielt werden? Wenn alle beschriebenen Möglichkeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit nach Prüfung nicht umsetzbar sind, dann kann vom Mindeststandard abgewichen werden. Aber auch in diesen Fällen ist eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit anzustreben. Daher sollte geprüft werden, ob Aspekte des Mindeststandards zielführend realisiert werden können. Hierzu zählen insbesondere o eine auf 16 cm (VBN: 15 cm) erhöhte, befestigte Wartefläche, sofern eine Verbindung zu einem Gehweg besteht; o Einbau von Bodenindikatoren und des Einstiegsfelds zum Auffinden der Halteposition der Busse, o die Anforderungen an die Position und bauliche Gestaltung des Haltestellenmastes; o die Anforderungen an den Aushangkasten. [vgl. HVV, Leitfaden, S. 23ff] 7.3 Fahrgastinformation an Bushaltestellen Elemente der Fahrgastinformationen an Bushaltestellen und das Zwei-Sinne-Prinzip Die Fahrgastinformation an Bushaltestellen erfolgt über die statischen Elemente Haltestellenschild, Fahrplanaushang sowie ggf. über weitere Aushänge zu Tarifen und Liniennetz. Aufgrund der technischen Entwicklung sind in den letzten Jahren dynamische Fahrplaninformationssysteme (DFI) als zusätzliche Komponente der Fahrgastinformation an Bushaltestellen hinzugekommen, die optional auch mit einem Sprachmodul ausgestattet

159 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 24 werden und somit Fahrgäste akustisch informieren können. Allerdings muss für den ÖPNV in ländlichen Räumen festgestellt werden, dass die Zahl der Haltestellen mit DFI im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haltestellen in den VNO-Landkreisen auch in Zukunft sehr gering sein wird und deshalb die Fahrgastinformation an Bushaltestellen weiterhin hauptsächlich über statische Systeme erfolgen wird, wobei die mobile Information über Smartphones in den nächsten Jahren sicherlich einen immer größeren Stellenwert bekommen dürfte und deshalb in einem Kapitel über derzeit laufende (Pilot-)Projekte kurz dargestellt werde. Vor diesem Hintergrund ist auch von Bedeutung, dass im Falle von Baumaßnahmen stets aktuelle Aushangfahrpläne mit dem Baustellenfahrplan oder bei Verlegung von Haltestellen auch auf den Standort der Ausweichhaltestelle hingewiesen wird. Auch im Hinblick auf den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrgastinformation an Haltestellen gilt das Zwei- Sinne-Prinzip: Das Zwei-Sinne-Prinzip soll die Aufnahme von Informationen durch gleichzeitige Vermittlung von Informationen für zwei Sinne so sicherstellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nicht ausgeschlossen werden. Für die Nutzung des ÖPNV müssen mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen, Tasten bedient werden. [vgl. Agentur Barrierefreiheit/Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, Definition Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zum novellierten Personenbeförderungsgesetz, Web-Seite, 2016, S. 7] Gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip sind visuelle Fahrgastinformationen blinden Fahrgästen in hörbarer oder fühlbarer Form zur Verfügung zu stellen. Bezüglich der fühlbaren Form bedeutet dies lt. DIN , dass schriftliche Informationen sowohl in erhabenen lateinischen Großbuchstaben und arabischen Ziffern (Profilschrift) als auch in Braille-Schrift auszuführen sind. Hintergrund der Vorgabe, neben der Braille- auch die Profilschrift zu verwenden, ist der Umstand, dass nur ca. 35% der blinden Menschen die Brailleschrift beherrschen. Aber auch spät erblindete, meist ältere Fahrgäste haben häufig ihre Probleme mit dem Ertasten und Erkennen von Profilschrift. Insofern wäre die akustische Form der Information eine dem Zwei-Sinne-Prinzip angemessene Alternativlösung. [vgl. Karsten Warnke, Arbeitspaket I: Statische Fahrgastinformationen und Printmedien, in: Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.v. [LAG], Gutachten Barrierefreie Gestaltung von Fahrgastinformationen im HVV, 2016, S. 14] Bezogen auf die o.g. Elemente der Fahrgastinformationen an Bushaltestellen müssen entsprechend die Sinne Sehen und Hören bedient werden Allgemeine Anforderungen für barrierefreie Informationen visueller und akustischer Art an Bushaltestellen (1) Barrierefreie visuelle Gestaltung statischer Fahrgastinformationselemente Visuelle Informationen müssen - insbesondere für Sehbehinderte - sicht- und erkennbar sein. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei Schriftgröße und Schriftform, der (Leuchtdichte-)Kontrast, die Belichtung / Beleuchtung, die räumliche Anordnung und der Betrachtungsabstand. Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildung sind durch geeignete Materialwahl und Anordnung zu vermeiden. [vgl. Peter Woltersdorf, Bauen nach dem 2-Sinne-Prinzip, Neuerungen der DIN 18040, Folienvortrag, gehalten am Fachtag Wohnen ohne Grenzen am in Hamburg. Veranstalter Barrierefrei Leben e.v./hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften Stattbau Hamburg] Bei der Gestaltung der Schriftzeichen und Abstände sollten die Anforderungen der DIN 1450 aus den Bereichen Lesetext bzw. Signalisationstext berücksichtigt werden. Die DIN nennt für barrierefreie Schriften folgende Merkmale: o Generell Groß-Klein-Schreibweise in halbfett oder in fett; o Schriften und Zeichen stehen mit 90-Grad Winkel auf der üblichen Leserichtung (keine Kursivschrift und keine Änderung der Leserichtung); o Buchstaben berühren sich nicht (d.h. ein Durchschuss gleich/größer Streichstärke zwischen den Buchstaben ist gegeben);

160 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 25 o reine Serifenschriften sind nicht anzuwenden; an einigen Buchstaben (i.d.r. i, j, l, m, n, r) können nach DIN jedoch Serifenabstriche eingesetzt werden. Ausgeschlossen werden sollte, dass sich helle Objekte auf Schriftflächen spiegeln, da sonst ein Lesen u.u. unmöglich wird. Eine wichtige Voraussetzung in Bezug auf gute Sichtbarkeit von Schriften ist ein möglichst hoher Kontrast, der nach Böhringer mindestens einen Wert von K > 0,7 haben sollte. Die hellere Kontrastfläche muss dabei einen Reflexionsgrad von mindestens 0,5 aufweisen. Eine zweite wichtige Voraussetzung für eine gute Lesbarkeit ist die ausreichende Größe der Buchstaben. [vgl. Dietmar Böhringer, Barrierefreie Kontraste. Die wichtige, in ihrer Bedeutung unterschätzte DIN Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung, 2016, S.14] In der DIN wird in zwei normativen Anhängen auf diversen Seiten anhand von Formeln, Tabellen und Grafiken dargestellt, wie die erforderlichen Kontraste und Schriftgrößen zu ermitteln sind. Selbst Fachleute haben mit diesem umfangreichen und komplexen Regelwerk größte Mühe. Die DIN liefert im Hinblick auf die Lesbarkeit von Beschriftungen ein interessantes, aber sehr kompliziertes Verfahren, das sicherlich dann angewendet werden muss, wenn vom Gericht Gutachten angefordert werden. Entsprechend umgerechnet und angelehnt an die Schweizer Normvorgaben wird die deutsche Forderung, die in der Norm sieben Seiten beansprucht, in zwei kurzen Sätzen zusammengefasst: o o o Schriftgröße im gut beleuchteten Innenbereich: 2 cm pro 1 m Leseentfernung; Schriftgröße im von Straßenlampen beleuchteten Außenraum: 3 cm pro 1 m Leseentfernung; ergänzt wird dies durch die wichtige Forderung: Schriftgröße mindestens 5 mm. [Dietmar Böhringer, Barrierefreiheit des ÖPNV für sehbehinderte und blinde Menschen, in: HVV, Probleme von mobilitäts- und sensorisch eingeschränkten Menschen im ÖPNV. Dokumentation der HVV-Fachveranstaltung am , S. 27] (2) Akustische Informationen an Bushaltestellen Im Kapitel wurde auf das Verhältnis zwischen Elementen der Fahrgastinformation und Zwei-Sinne-Prinzip hingewiesen und es wurden Gründe dargelegt, warum Informationen an Bushaltestellen zur Wahrung des Zwei- Sinne-Prinzips nur über die Sinne Sehen und Hören erfolgen können. Damit akustische Informationen für schwerhörige Menschen wahrnehmbar sind, müssen insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt werden: o klare, deutlich gesprochene Mitteilungen; o Vermeidung von Störgeräuschen am Mikrophon und im Signalübertragungsweg; o Schutz vor Störgeräuschen in der Umgebung von Lautsprecheransagen; o Optimierung des abgestrahlten Frequenzspektrums von Lautsprechern; o In lauter Umgebung sollten sich akustische Signale in Schallpegel und Frequenzspektrum deutlich von den Umgebungsgeräuschen unterscheiden. Das Signal-Rausch-Verhältnis sollte mindestens 10 db(a) betragen; o der Frequenzbereich von Sprachmitteilungen sollte 300 Hz bis 3400 Hz haben; o die Sprache sollte einfach und inhaltlich leicht verständlich sein. [vgl. Karsten Warnke, Arbeitspaket II: Digitale Fahrgastinformationssysteme an Haltestellen und Fahrzeugen, in: Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.v. [LAG], Gutachten Barrierefreie Gestaltung von Fahrgastinformationen im HVV im Rahmen des PBefG-Projekts, 2016, S. 6 und S: 13] In den ländlich geprägten Räumen der VNO-Landkreise wird abseits der Städte und Verdichtungsräume - ein hoher Prozentsatz der Haltestellen lediglich von einer Buslinie häufig mit dem Schwerpunkt Schülerbeförderung bedient. Die Relation ist eindeutig (Wohnorte Schulstandort und zurück) und die Zahl der Abfahrten ist so gering, dass eine Vorabinformation des potenziellen Fahrgastes am Wohnstandort notwendig ist. Aufgrund

161 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 26 dieser geringen Komplexität des Angebotes in weiten Teilen des VNO-Gebietes und aufgrund von technischen Entwicklungen (s. Kapitel 7.3.6) sollte an den Einfachhaltestellen auf die Installation von Lautsprechern verzichtet werden. Zukunftsweisend und zur Wahrung des Zwei-Sinne-Prinzips sollten jedoch alle ÖPNV-Fahrzeuge im VNO-Gebiet mit Außenlautsprechern ausgestattet werden, die bei Bedarf - zunächst manuell vom Fahrpersonal bedient werden bei späteren technischen Entwicklungen bzw. bei Einsatz von App-Lösungen auch für den automatischen Abruf aufgerüstet werden können (s. ebenfalls Kap ) Haltestellenmast / Haltestellenschild Auch für Haltestellenschilder an Haltestellenmasten gelten die Vorgaben der DIN Entsprechend müssen auch hier die Schrift- und Bildzeichengrößen im Verhältnis zum Betrachtungsabstand und zur Anbringungshöhe stehen. Wird der in der DIN festgelegte Referenzwert einer Sehschärfe von Visus 0,1 zugrunde gelegt (das Sehvermögen ist gleich 10% der normalen Sehkraft), dann muss ein entsprechend sehbeeinträchtigter Fahrgast unmittelbar an den Haltestellenmast herantreten. Ein Blickwinkel von 30 Grad ist dann kaum einzuhalten und die Schrift- und Bildzeichen sind dann sehr verzerrt, evt. ist gerade noch der Haltestellenname lesbar. Bei schlechter Ausleuchtung des Haltestellenmastes/-schildes werden zudem die Kontraste so reduziert, dass ein Erkennen/Lesen der Haltestelleninformation für sehbeeinträchtigte Fahrgäste unmöglich wird. [vgl. Karsten Warnke, Arbeitspaket I, in: LAG, Gutachten, S. 27] Die nachfolgenden Grafiken zeigen Beispiele für Haltestellenschilder im Bereich des ZVBN/VBN und des HVV, wie sie derzeit in den beiden Verbünden gefordert und wie sie in ähnlicher Gestaltung in den übrigen VNO- Landkreisen verwendet werden.

162 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 27 ZVBN/VBN, Haltestellen, S14 und S. 17

163 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 28 HVV Corporate Design Manual 6, Kap. E Haltestellen, S. 26

164 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 29 HVV Corporate Design Manual 6, Kap. E Haltestellen (Umlandstandard), S. 29 Die von den beiden Verbünden ZVBN/VBN bzw. HVV geforderte Gestaltung des Haltestellenschildes mit weißer Grundfläche und schwarzer Schrift so wie sie auch von den Verkehrsunternehmen in den übrigen VNO- Landkreisen ganz überwiegend verwendet werden bieten einen guten Kontrastwert, weil schwarz und weiß extreme Kontrastfarben darstellen. Auch die verwendeten Schriften stehen einer barrierefreien Lesbarkeit nicht im Wege. Allerdings kommt das LAG-Gutachten aufgrund der im HVV-Haltestellen-Manual geforderten Höhen des Mastes bzw. Schildes (Unterkante des Schildes in 2,30 m Höhe) zu dem Ergebnis, dass für eine barrierefreie Lesbarkeit die Schriftzeichenhöhe (Großbuchstaben) auf 15 cm angehoben werden müsste und es wird gefolgert, dass eine Verbesserung der Lesbarkeit bei Einhaltung der derzeitigen Schildermaße aufgrund der Platzverfügbarkeit kaum möglich ist oder aber die Maße des Haltestellenschildes gewaltige Ausmaße annehmen müssten, um die gewünschten Informationen auf dem Haltestellenschild anzubringen. [vgl. Karsten Warnke, Arbeitspaket I, in: LAG, Gutachten, S. 27] Es bieten sich drei Alternativen an, um die Problematik zu lösen: Wenn Fahrgastunterstände (FGU) vorhanden sind, dann könnte zusätzlich eine Tafel mit den Informationen des Haltestellenschildes angebracht werden.

165 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 30 Sollte kein FGU vorhanden sein, dann könnte die Information auf einer Stele in Augenhöhe (mittlere Lesehöhe gem. DIN 1,30 1,40 m) angebracht werden. Diese Lösungsansätze würden es ermöglichen, dass die derzeitigen Schriftgrößen beibehalten werden könnten. Das LAG-Gutachten räumt ein, dass das Aufstellen von Stelen - anstelle der heute üblichen Masten einen erheblichen finanziellen Aufwand nach sich ziehen würde. Zwei Beispiele für frei gestaltbare Stelen: Abbildungen aus LAG-Gutachten, S. 28 Als dritter Lösungsansatz zur Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips für die Fahrgastinformation an Bushaltestellen kämen das akustische Abrufen der Informationen des Haltestellenschildes oder von DFI-Anlagen in Frage. [vgl. Warnke, AP I Statische Fahrgastinformationssysteme, in: LAG, Gutachten, S. 28 und S. 29]. Zur Thematik Abrufen akustischer Informationen siehe auch die Kap und Fahrplanaushänge Selbstverständlich sind auch in Bezug auf die barrierefreie Lesbarkeit der Fahrpanaushänge die DIN 1450 (hier für den Bereich Printmedien) und die DIN wesentliche Grundlagen. Hinweise und Empfehlungen für Aushangkästen und Vitrinen wurden bereits in der Übersichtstabelle unter Ausstattung / Möbilierung genannt (s. oben), sollen aber an dieser Stelle noch einmal wiederholt werden: Ausstattung / Möbilierung Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Statische Fahrgastinformation Freie Zugänglichkeit und akzeptable Lesehöhe für alle Fahrgäste o Vitrinen im FGU dürfen nicht über bzw. hinter Sitzgelegenheiten angebracht werden. o Maße statische Informationen: 1 m (Unterkante) 1,70 m (Oberkante) o In Vitrinen Informationen unmittelbar hinter Glas angeordnet (< 1 cm) o Ausreichende Beleuchtung Insbesondere bei Informationen mit kleineren Schriftgrößen muss die Möglichkeit der Annäherung gewährleistet sein, um den Einsatz von Lesehilfen zu ermöglichen. DIN H BVA Um das Lesen der Aushänge auch für kleinwüchsige oder rollstuhlfahrende Fahrgäste sicherzustellen, sollte eine mittlere Lesehöhe von 1,40 m umgesetzt werden. Eine weitere, wichtige Voraussetzung für das Lesen von Aushängen sind gute Ausleuchtungsverhältnisse, wie sie z.b. eine indirekte Beleuchtung in Vitrinen oder eine direkte, gleichmäßige Ausleuchtung der Aushänge bieten. Die eigene Schattenbildung, Dunkelheit und künstliches Licht (Straßenlicht) erschweren dagegen das Lesen der Fahrgastinformationen in Aushangkästen oder Vitrinen. Im Hinblick auf die Schriftgröße der Fahrplanaushänge empfehlen Behindertenorganisationen die Zeichenhöhe auf mindestens 12 pt zu setzen, die Zeilenabstände zu vergrößern und als Schriftart Arial, besser die in der DIN

166 VNO VNO-Haltestellen-Konzept genannten Schriften Helvetica, Frutinger oder Verdana zu wählen. [vgl. Karsten Warnke, AP I Statische Fahrgastinformationssysteme, in: LAG, Gutachten, S. 21] Im Zuge technischer Entwicklung sind elektronische Fahrplanaushänge derzeit in einigen Regionen im Praxistest. Hier sollte zunächst abgewartet werden, ob sich diese neue Form des Haltestellenaushangs bewährt. Für seheingeschränkte Fahrgäste könnten diese Aushänge ggf. die Lesbarkeit im Vergleich zu den heute noch üblichen Papieraushängen verbessern, wenn die Kriterien der Barrierefreiheit bei der Gestaltung der elektronischen Aushänge berücksichtigt werden. Im Bereich der VNO-.Landkreise werden diese Aushänge derzeit noch nicht genutzt. Zu Möglichkeiten einer akustischen Übermittlung von Fahrplanaushängen s. unten Dynamische Fahrgast-Informations-Systeme (DFI) Dynamische Fahrgast-Informationssysteme (DFI) stellen eine Erweiterung der herkömmlichen statischen Fahrgastinformationssysteme dar. Sie informieren die Fahrgäste über die aktuell angebotenen Fahrten, über Verspätungen und Ausfälle sowie über Umleitungen oder Ersatzverkehre (Echtzeitinformation). Auch die Informtion über die Reihenfolge der ankommenden Buslinien sollen DFI bieten. Durch zusätzliche Ausstattung mit einem Sprachmodul können DFI auch das Zwei-Sinne-Prinzip erfüllen. Allerdings wird für den ÖPNV im ländlich strukturierten Raum der VNO-Landkreise auch zukünftig gelten, dass die Zahl der Haltestellen mit DFI im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haltestellen sehr gering sein wird. Deshalb sollen nachfolgend nur die wesentlichsten Aspekte zur Thematik DFI und den Anforderungen aus Sicht der Barrierefreiheit dargestellt werden. Einleitend nochmals die bereits oben aufgeführten Empfehlungen für das Aufstellen der DFI-Masten: Ausstattung / Möbilierung Merkmal Anforderung/Zielsetzung Mindestanforderung Weitere Empfehlung Bezug Dynamische Fahrgastinformation (DFI) DIN DFI-Masten sollten einheitlich aufgestellt werden, damit er von sensorisch eingeschränkten Personen systematisch aufgefunden werden kann o Zentrale Anordnung auf der Wartefläche. o DFI-Mast darf die einbaufreie Fläche von 2,50 x 2,50 m für den Einsatz von Rampen im Bereich der Tür 2 nicht einschränken. o Abstand von 60 cm zu Bodenindikatoren ist zu wahren. o Anzeigebildschirm ist in Höhe von mind. 2,50 m (Unterkante) zu befestigen und in Richtung Fahrbahn ausgerichtet. o Im Ausnahmefall sind 2,30 m anzuwenden. Der DFI-Mast sollte in Höhe der Tür 2 angeordnet werden. Sofern ein FGU vorhanden ist, sollte der DFI-Mast in der gleichen Flucht von der Rückseite des FGU im Abstand von mind. 1,50 m gesetzt werden. Bei Platzmangel kann der DFI-Mast auch direkt neben dem FGU aufgestellt werden. Ein DFI-Display im FGU sollte mittig oberhalb von Infovitrine und Sitzen angebracht werden. Auch für die DFI gelten die Anforderungen der DIN , und Ergänzt werden die Anforderungen dieser Normen durch den DIN Fachbericht 124 Grundlagen barrierefreier Gestaltung, 2002, hier Kap Gestaltung von Anzeigen und Displays. Hinsichtlich der Kontraste, Schriftgrößen und Arten empfiehlt das LAG-Gutachten eine Orientierung an den Anforderungen für visuelle Informationen (s. oben). Hinzu kommt bei DFI-Anzeigen die Frage der Bildauflösung, d.h. wie hoch ist die Bildpunktdichte. [vgl. Karsten Warnke, Arbeitspaket II: Digitale Fahrgastinformationssysteme, in: LAG, Gutachten, S. 9-12] Problematisch für die barrierefreie Lesbarkeit der DFI-Anzeiger ist die sehr häufig nicht nur im HVV vorgesehene Höhe des Anzeigers von 2,50 m. Eine Reduzierung auf 2,30 m lichte Durchgangshöhe würde sehbeeinträchtigen Fahrgästen mit Visus von 0,1 das Lesen der Informationen, entsprechende Kontraste und Schriftgrö-

167 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 32 ßen vorausgesetzt, noch ermöglichen. Eine Integration in Fahrgastunterständen oder in Haltestellenstelen wäre es Sicht von seheingeschränkten Fahrgästen wünschenswert. [vgl. Karsten Warnke, Arbeitspaket II: Digitale Fahrgastinformationssysteme, in: LAG, Gutachten, S. 36/37] Ein weiteres Problem: Die derzeit überwiegend übliche Aufstellung der DFI-Masten in der Mitte der Wartefläche macht ein Auffinden der Informationseinrichtung für blinde Fahrgäste fast unmöglich. Werden DFI-Anzeiger mit Sprachausgabe-Module installiert, dann sind die Sprachausgaben nur durch Betätigung einer Taste, die am DFI-Mast installiert ist, abrufbar. Außerdem ist eine sichere akustische Nachrichtenübermittlung nur in Nähe des Sprachausgabemoduls möglich. Befinden sich seheingeschränkte oder blinde Fahrgäste auf dem Einstiegsfeld, dann sind sie für ein sicheres Hören der Ansagen zu weit entfernt vom Sprachmodul und auch die Betätigung des Abruf-Tasters ist nicht möglich. [vgl. Gerhard Renzel, Arbeitspaket III Technische Assistenzsysteme zur Navigation und Information im ÖPNV, in: Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.v. [LAG], Gutachten Barrierefreie Gestaltung von Fahrgastinformationen im HVV im Rahmen des PBefG-Projekts, 2016, S. 5f]. Die beschriebenen Probleme beim Auffinden des DFI-Mastes, bei der Betätigung des Abruf-Tasters und beim Standort für das sichere Hören der Ansagen könnte dadurch beseitigt werden, indem der DFI-Anzeiger zusätzlich am Haltstellenmast installiert wird. Nachfolgend ein Beispiel aus Bremen: ZVBN/VBN, Haltestellen, S. 9 Einen anderen Lösungsweg beschreiten die Dresdener Verkehrsbetriebe, indem sie DFI und statisches Haltestellenschild kombinieren:

168 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 33 Foto: VNO Informationen an Bushaltestellen: Innovative Assistenzsysteme Durch technologische Fortschritte in der mobilen Datenübertragung und eine immer größer werdende Verbreitung von Smartphones/iPhones bieten sich schon heute über mobile Apps - neben den baulichen Maßnahmen an Haltestellen weitergehende Möglichkeiten für eine selbstständige Nutzung des ÖPNV durch sensorisch eingeschränkte Personen. Da die (Weiter-)Entwicklung dieser Assistenzsysteme bei weitem noch nicht abgeschlossen ist, soll an dieser Stelle nur ein kursorischer Überblick über die Möglichkeiten technischer Assistenzsysteme und über interessante, bereits in der Praxis eingeführte und erprobte Lösungen gegeben wird. Mobile Assistenzsysteme könnten auch für die Fahrgastinformation an Haltestellen im ländlichen Raum einen erheblichen Beitrag zur barrierefreien Nutzung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip leisten, indem aus der Fülle der (zukünftigen) Möglichkeiten die für den ländlichen Raum passenden und machbaren Lösungen herausgefiltert werden. Mobile Assistenzsysteme auf Smartphones oder alternativen Endgeräten haben zum Ziel, die bestehenden Lücken in der Informationskette gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip zu schließen. Die Nutzung von Haltestellen in ländlicher Umgebung ohne DFI-Anzeiger würde durch Einbeziehung dieser Technik für alle Fahrgäste verbessert. Sie stellen somit ein ergänzendes Hilfsmittel in der barrierefreien Fahrgastinformation dar. Hinzu kommt, das Smartphones/iPhones für blinde und seheingeschränkte Menschen mittlerweile weitgehend zugänglich sind und im Alltag von diesem Personenkreis mit stark steigender Tendenz genutzt wird. [vgl. Gerhard Renzel, Arbeitspaket III Technische Assistenzsysteme, in: LAG, Gutachten, S. 7]. Aus Sicht der sensorisch eingeschränkten Fahrgäste sollen technische Assistenzsysteme das selbstständige o Auffinden von Haltestellen,

169 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 34 o o o das Abrufen von Fahrgastinformationen inkl. aktueller Störungsmeldungen, das Wahrnehmen von eintreffenden Fahrzeugen sowie das Auffinden und Betreten von Fahrzeugen ermöglichen. [vgl. Gerhard Renzel, Arbeitspaket III Technische Assistenzsysteme, in: LAG, Gutachten, S. 4]. Aus diesem Katalog leiten sich die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von mobilen Assistenzsystemen und Apps ab: o Bedienoberflächen der Geräte müssen einfach und intuitiv bedienbar gestaltet werden. o Für die Wegeführung zur und von der Haltestelle sowie im Umsteigebauwerken ist ein barrierefrei bedienbares Ortungs- und Routingsystem für den Outdoor und Indoor-Bereich in die App zu implementieren, so dass eine lückenlose Reisekette gewährleistet wird. o Alle Fahrplan-Informationen und Störungsmeldungen sind über den Screenreader in Schrift und Ton auf dem Smartphone in Echtzeit anzuzeigen. o Aus der auf dem Smartphone gewählten Verbindung muss das Eintreffen des Fahrzeugs der gewünschten Linie gemeldet und angezeigt werden. o Über eine Schaltfläche muss ein Zustiegswunsch an den Fahrer mit gleichzeitigem Auslösen von Linien- Ansage mit Endhaltestelle und Einschalten eines Tür-Auffindesignals am jeweiligen Fahrzeug möglich sein. Eine Wiederholungsmöglichkeit der Ansage ist notwendig. o Im Fahrzeug sind die auf dem Fahrgastmonitor bzw. auf der LED-Anzeige angezeigten Fahrtinformationen auf dem Smartphone mit einer Wiederholungsmöglichkeit anzuzeigen und anzusagen. o Der Haltewunsch sollte über eine Schaltfläche auf dem Smartphone ausgelöst werden können, um das insbesondere für blinde Fahrgäste mühsame Suchen der Haltetaste im Fahrzeug zu vermeiden. [vgl. Gerhard Renzel, Arbeitspaket III Technische Assistenzsysteme, in: LAG, Gutachten, S. 10f]. In dem Modellprojekt Bus verbindet - - Einfach mobil zeigen der Kreis Soest und die Regionalverkehr Ruhr- Lippe GmbH einen möglichen Weg zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit in der ÖPNV-Nutzung auf. Die technische Lösung Bus-Access mit der dazugehörigen App befindet sich seit längerem unter dem Produktnamen ivanto auf dem Markt und wird von der Firma Geomobile angeboten. Die App ist mehrsprachig, intuitiv bedienbar und für die gängigen Betriebssysteme Android und ios verfügbar. Ihre Funktionen: o Barrierefreie Planung der Fahrt; o Navigationshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen bis zum Haltestellenmast; o Informationen zu Abfahrtszeiten in Echtzeit (soweit vorhanden); o Identifikation des Busses über neue Bluetooth-Technik 4.0 aus einer Entfernung bis 50m; o Ausgabe der Liniennummer und des Fahrtziels bei Annäherung; o Absetzen des Zustiegswunsches; o Bedienung Service-Ruf für Rollstuhl und Kinderwagen; o Auffinden des gewünschten Busses und des Einstiegsbereiches durch bedarfsgerechtes Auslösen eines akustischen Signals über Außenlautsprecher/Tonsignalgeber des Busses; o Ansage der nächsten Haltestelle während der Fahrt auf dem Smartphone; o Information zum Ausstieg in Echtzeit (soweit vorhanden) o Absetzen des Haltewunsches im Fahrzeug. [vgl. Gerhard Renzel, Arbeitspaket III Technische Assistenzsysteme, in: LAG, Gutachten, S. 30ff]. Die dargestellten technischen Möglichkeiten von App-Lösungen sowie das vorgestellte Projekt im Kreis Soest weisen einen ganzheitlichen Ansatz auf, der die eigenständige Mobilität für Menschen mit Einschränkungen sicherstellen würde. Allerdings setzt dies insbesondere für die Lieferung von Echtzeitdaten - auch die entspre-

170 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 35 chende technische Ausstattung der Verkehrsunternehmen voraus, die in den VNO-Landkreisen derzeit lediglich bei einigen Betrieben gegeben ist. Unter Beachtung der derzeitigen Rahmenbedingungen in den ländlich-strukturierten VNO-Landkreisen wären für die barrierefreie Nutzung der Fahrgastinformation an Bushaltestellen zwei Elemente wesentlich: (1) Die Angaben des Haltestellenschildes (Liniennummer[n] und Zielort[e]/-haltestelle[n]) und die Angaben des Haltestellenaushangs (Abfahrtszeiten der Linie bzw. der Linien) müssten auf dem Smartphone/iPhone optisch und akustisch abrufbar sein und (2) Ansage der Liniennummer und des Linienziels des haltenden Busses über Außenlautsprecher am Fahrzeug, bei Bedarf zunächst manuell vom Fahrpersonal bei Einsatz von App-Lösungen und entsprechender Ausstattung der Fahrzeuge auch automatisch. Auch wenn wie bereits im Kap dargelegt - in vielen Bereichen der VNO-Landkreise ein hoher Prozentsatz der Haltestellen lediglich von einer Buslinie bedient wird und eine Ansage über Außenlautsprecher von Linie und Ziel hier nicht notwendig erscheint, ist die Situation an Schulen/Schulzentren, an denen mehrere Linien abfahren, eine andere. Hier ist bei Bedarf die Ansage oder das Abgeben eines akustischen Signals zum Auffinden des gewünschten Busses über Lautsprecher notwendig. Aus diesem Grund sollte die Fahrzeug-Ausstattung mit Außenlautsprechern bei Neubeschaffungen künftig Standard sein, zumal die Fahrzeuge neben der Schülerbeförderung - häufig auch in Verdichtungsräumen oder städtischen Gebieten eingesetzt werden und hier ebenfalls ein Bedarf besteht. 7.4 Weitere Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen und deren Umfeld Da die separate barrierefreie Gestaltung von Haltestellen allein für die Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit nicht ausreichend ist, ist insgesamt die Tendenz zu erkennen, neben der Haltestellengestaltung zunehmend auch die Zuwege zu den Haltestellen zu verbessern und die Haltestellen und ihr Umfeld als Gesamtheit barrierefrei zu gestalten. Daher werden nachfolgend in Anlehnung an den HVV-Leitfaden, S. 27ff weitere Merkmale empfohlen, die unter Berücksichtigung anderer bestehender Richtlinien in die Planungen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen mit einbezogen werden sollten. Busaufstellfläche Merkmal Anforderung/Zielsetzung Weitere Hinweise und Empfehlungen Bezug Haltestellentyp Abmessungen Reduzierung von Restspalt und stufe zwischen Bord und Fahrzeug Ausreichend lange und breite Aufstellfläche Durch eine optimale Anfahrt soll der Spalt zwischen Wartefläche und Fahrzeug minimiert werden. Wenn die örtlichen Rahmenbedingungen es zulassen, ist die Einrichtung von Haltestellenkaps/ der Halt am Fahrbahnrand gegenüber der Busbucht vorzuziehen. o Breite 3,50 m im Regelfall, 3,00 m sollten nicht unterschritten werden. o Länge richtet sich nach dem Haltestellentyp und ist mit den eingesetzten Fahrzeugen abzustimmen. o Bei Busbuchten und Halte am Fahrbahnrand mit ggf. vorgelagertem Parkstreifen ist eine zusätzliche Ein- und Ausfahrlänge von m zu beachten. o Mehrfachhaltestellen: Es ist die max. mögliche Länge der hintereinander stehenden Fahrzeuge zzgl. eines Sicherheitsabstandes zw. den Fahrzeugen von mind. 1 m zu addieren. RASt 06 DIN EAÖ H BVA RASt 06 EAÖ

171 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 36 Busaufstellfläche (Fortsetzung) Merkmal Anforderung/Zielsetzung Weitere Hinweise und Empfehlungen Bezug Bodenbelag Aufstellfläche verfügt über einen befestigten und ebenen Bodenbelag o Die Aufstellfläche sollte über einen festen und ebenen Oberflächenbelag verfügen. Sie sollte keine Senkungen, Schlaglöcher oder über das für die Entwässserung erforderliche Maß hinausgehende Neigungen aufweisen, damit die Einstiegshöhe dauerhaft gewahrt bleibt, Fahrgäste nicht durch Spritzwasser beschmutzt werden und Schäden am Fahrzeug verhindert werden. o Die Aufstellfläche sollte vorzugsweise aus flächigem, verformungsfreiem Baumaterial ausgeführt werden, z.b. Beton o- der Asphalt. Bei materialgerechter Planung und fachgemäßer Ausführung ist im Vergleich zu engfugigen Granitpflastersteinen eine hohe Lebensdauer bei geringem Erhaltungsaufwand möglich. o Die Aufstellfläche sollte eine farbliche Trennung zur MIV- Fläche aufweisen. Bei Haltestellen am Fahrbahnrand kann auch ein Markierungsstreifen vor dem Bord aufgetragen werden. Die Parkverbotszone kann mit Hilfe einer Sperrfläche EAÖ Neigung Aufstellfläche ist möglichst neigungsarm markiert werden. o Max. Längsneigung bzw. das Längsgefälle von Verkehrsflächen sollte 3% betragen. Die Querneigung nicht mehr als 2,5%. o Die Entwässerung der Fahrbahn im Haltestellenbereich sollte grundsätzlich nach außen, vom Fahrgast weg, am gegenüberliegenden Fahrbahnrand erfolgen. Wege zur Haltestelle Merkmal Anforderung/Zielsetzung Weitere Hinweise und Empfehlungen Bezug Bordsteinabsenkung Straßenquerung Straßenquerung Wege sind schwellenlos und die Bordsteinabsenkungen sind taktil erfassbar Bodenindikatoren als taktiler Signalgeber Informationen über Hilfsmittel bei Straßenquerungen: LSA Konfliktvermeidung zwischen Fußgängern und Radfahrern Barrierefreie Querungsstellen können mit einheitlicher oder differenzierter Bordhöhe ausgeführt werden. Bei einheitlicher Bordhöhe sind die Borde auf 3 cm abzusenken, bei der differenzierten Bordhöhe auf 0 bzw. 6 cm. Querungsstellen, z.b. an Fußgängerfurten, Fußgängerüberwegen oder Straßeneinmündungen sollten mit visuell und taktil kontrastierenden Bodenindikatoren gemäß DIN gesichert werden: o mit differenzierter Bordhöhe: Dabei wird ein Querungsbereich mit 6 cm Bordhöhe für Sehbehinderte und einer Kombination aus Auffindestreifen mit Noppenprofil (mind. 60 cm tief, vorzugsweise 90 cm, quer über die Gehbahn) und Richtungsfeld mit Rippenprofil in Gehrichtung (mind. 60 cm tief, mind. so breit wir der Auffindestreifen, vorzugsweise die gesamte Furt) ausgestattet. Im Abstand von mind. 50 cm wird ein weiterer Querungsbereich mit einem auf Fahrbahnniveau abgesenkten Bord (Nullabsenkung) von max. 1 m Breite und einem Sperrfeld mit Rippenprofil paralllel zum Bord (mind. 60 cm tief, vorzugsweise 90 cm) über die gesamte Breite der Absenkung ausgestattet. Bei einer LSA-gesicherten Furt würde der Ampelmast mittig stehen. o mit einheitlicher Bordhöhe: Der Querungsbereich wird mit 3 cm Bordhöhe (Bordkantenausrundung max mm) und einer Kombination aus Auffindestreifen mit Noppenprofil (mind. 60 cm tief, vorzugsweise 90 cm, quer über die Gehbahn) und Richtungsfeld mit Rippenprofil in Gehrichtung (mind. 60 cm tief, mind. so breit wie Auffindestreifen, vorzugsweise die gesamte Furt) ausgestattet. Lichtsignalanlagen sollten visuell kontrastierend gestaltet werden. Sie sollten mit einem akustischen Auffindesignal ausgestattet und/oder durch Bodenindikatoren taktil auffindbar sein. An Querungsstellen sollten Konflikte zwischen auf Gehwegniveau geführten Radfahrern und blinden/sehbehinderten Personen vermieden werden, z.b. Bevorrechtigung der Fußgänger durch Verlängerung des Fußgängerüberweges über den Radweg. EAÖ DIN DIN DIN DIN DIN H BVA

172 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 37 Wege zur Haltestelle (Fortsetzung) Merkmal Anforderung/Zielsetzung Weitere Hinweise und Empfehlungen Bezug Lichtraumhöhe Durchgang Bewegungsflächen Anzeigen von Elementen u. Hindernissen Fahrrad- Verkehr/ Fahrradabstellung Ausreichender Kopffreiraum auf den Wegen zur Haltestelle Bei Durchgängen wird eine zulässige Mindestbreite nicht unterschritten Vor Elementen und Hindernissen sind ausreichend Bewegungsflächen vorhanden. Elemente und Hindernisse sind visuell und/oder taktil erkennbar markiert. Konfliktfreie Führung des Radverkehrs an Haltestellen Abgrenzung und Querung von Radwegen im Bereich von Haltestellen ist taktil erfassbar. Es ist eine Lichtraumhöhe von mind. 2,50 m zu gewährleisten. Gefahrenbereiche mit einer lichten Höhe unter 2,50 m sollten durch geeignete Maßnahmen (z.b. Abschrankung, Möbilierung) gegen Unterlaufen gesichert sein. Im Zugangsbereich, in Durchgängen (z.b. begrenzt durch Poller) und unvermeidlichen Engstellen sollte eine lichte Durchgangsbreite von 1 m, mind. jedoch m, eingehalten werden. Vor Elementen und Hindernissen sollte eine Bewegungsfläche für Rollstühle für Richtungswechsel und Rangiervorgänge von mind. 1,50 x 1,50 m, vorzugsweise von 1,80 x 1,80 m, für den Begegnungsfall zweier Rollstühle sichergestellt werden. Bei vertikalen Einbauten (z.b. Pfosten, Masten) und Mobiliar (z.b. Abfallbehälter, Fahrradständer, Sitzbänke) auf Gehwegen oder an Überquerungsstellen, die zur Haltestelle führen, ist grundsätzlich darauf zu achten, dass sie sich vom Umfeld kontrastreich absetzen, mit dem Langstock ertastbar sind und nicht unterlaufen werden können. Es wird das Anbringen einer kontrastreichen Markierung empfohlen. Bei Abständen > 15 cm zum Boden wird zusätzlich eine Tastleiste oder mind. 3 cm hoher Sockel, entsprechend den Umrissen des Ausstattungselements, empfohlen. Es sollte auf eine möglichst konfliktfreie Radwegeführung im Bereich von Haltestellen geachtet werden. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr sollte innerorts möglichst vermieden werden, da Radfahrer/innen akustisch kaum zu orten sind und sich seh- und hörbehinderte Menschen auf diesen Flächen unsicher fühlen. Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist die aus Sicht der Barrierefreiheit beste Lösung. Möglich ist auch die Führung des Radverkehrs im Seitenraum, also hinter der Wartefläche und ggf. hinter dem FGU. In diesem Fall sollte ein rückseitiger Sicherheitsstreifen von 0,50 m berücksichtigt werden. Zwischen Wartefläche bzw. FGU und Fahrbahn sollten keine Radwege geführt werden. Niveaugleiche Flächen für den Fuß- und Radverkehr sollten sich v.a. für sehbehinderte Menschen taktil und visuell gut wahrnehmbar voneinander abgrenzen. Möglich ist z.b. ein deutlich unterscheidbarer Oberflächenbelag. Sind auf Gehwegniveau geführte Radwege zu queren, sollte diese Radquerung für sehbehinderte Menschen taktil markiert werden. Hierfür wird der Auffindestreifen mit Noppenprofil (mind. 60 cm tief, vorzugsweise 90 cm, quer über die Gehbahn) am Radweg unterbrochen und die Radwegquerung ggf. durch ein Richtungsfeld mit Rippenprofil in Gehrichtung (mind. 60 cm tief, mind. so breit wie Auffindestreifen) angezeigt. Auf dem Radweg selbst sind keine Bodenindikatoren vorzusehen, da dies eine Gefahrenstelle darstellen würde. Aus den gleichen Gründen sollten Auffangstreifen auch komb inierte Geh-/Radwege nicht queren. DIN H BVA DIN DIN DIN DIN H BVA H BVA DIN DIN RASt 06

173 VNO VNO-Haltestellen-Konzept 38 Wege zur Haltestelle (Fortsetzung) Merkmal Anforderung/Zielsetzung Weitere Hinweise und Empfehlungen Bezug Fahrrad- Verkehr/ Fahrradabstellung Radabstellanlagen beeinträchtigen nicht Bewegungs- u. Sicherheitsräume Fahrradabstellanlagen an Haltestellen (z.b. Fahrradständer, Anlehnbügel, überdachte B+R-Anlagen) sollten so angeordnet werden, dass die den direkten Weg zur Haltestelle nicht verstellen. Ebenso sollte das Verstellen von Verkehrs- und Sicherheitsräumen sowie von Bodenindikatoren vermieden werden. Für Rollstühle sollte ausreichend Platz zum Ran gieren vorhanden sein, sehbehinderte Mensche3n sollten vor scharfen Kanten oder dem Unterlaufgen von Fahrradbügeln mit dem Langstock geschützt werden. Zudem sollte auf eine ausreichende Beleuchtung und vandalismussichere Montage geachtet werden. Bodenindikatoren werden i.d.r. mit einem Abstand von mind. 60 cm an Hindernissen und festen Einbauten vorbeigeführt. Dabei ist die Nutzung der Einbauten zu beachten. Bei Fahrradständern und bei Fahrradbügeln, bei denen aufgrund hoher Nutzung zu erwarten ist, dass die Fahrräder jeweils nur mit dem Vorder- oder HInterrad angelehnt werden, wird ein Abstand von 1,50 2,00 m vom H BVA Fahrgastsicherheit Haltestelle ist ausreichend einsehbar. Bügel/Radständer empfohlen. Es sollte darauf geachtet werden, dass am Straßenrand bzw. auf Gehwegen keine Einbauten vorgesehen werden, die die Einsehbarkeit des Haltestellenbereiches beeinträchtigen könnten. Auch Bewuchs sollte regelmäßig zurückgeschnitten werden. 7.5 Haltestellen-Skizzen Die nachfolgenden Skizzen sollen die in den vorherigen Kapiteln beschriebenen Standards und Empfehlungen veranschaulichen. Alle Skizzen wurden dem HVV-Leitfaden (S. 31ff) entnommen und sind vom HVV erstellt worden.

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