Praxisfragen zu Eigenwirtschaftlichkeit nach PBefG und VO (EG) Jahrestagung bei der PKF-IVT am 24. Juni 2016 in München
|
|
- Ludo Küchler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Praxisfragen zu Eigenwirtschaftlichkeit nach PBefG und VO (EG) 1370 Jahrestagung bei der PKF-IVT am 24. Juni 2016 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter an der Hochschule Heilbronn 1
2 Vorbemerkung: Eigenwirtschaftliche Konkurrententräge alt und neu Genehmigungswettbewerb alt: Kennzeichen (1): selten, alte Fehden, offenes Visier, langer Atem Kennzeichen (2): wirtschaftlich unbedeutend Kennzeichen (3): meistens nur um eigenwirtschaftliche Verkehre Genehmigungswettbewerb neu: variantenreich 2
3 1. Varianten des Genehmigungswettbewerbs Eigenwirtschaftlicher Genehmigungswettbewerb Eigenwirtschaftlicher Konkurrentenantrag Gemeinwirtschaftlicher Konkurrentenantrag 3
4 2. Eigenwirtschaftlicher Genehmigungswettbewerb Fristen, Informationsquellen Verfahren der Genehmigungsbehörde Ausgestaltungs- und Nachbesserungsrechte Standards und verbindliche Zusicherung Auswahlentscheidung Rechtsschutz und andere Abwehrmöglichkeiten 4
5 2.1 Fristen, Informationsquellen Frist: 12 Abs. 5 PBefG 12 Mon. vor Betriebsbeginn Informationsquellen: 18 PBefG (Informationspflicht) Fahrpläne (i.d.r. Internet-Fahrplanauskunft) Beförderungsentgelte (i.d.r. im Internet) Fahrgeldeinnahmen, 45a PBefG, 148 SGB IX? 5
6 2.2 Verfahren der Genehmigungsbehörde Anhörungsverfahren Geheimwettbewerb? 15 Abs. 1 PBefG: Problem Entscheidungsfrist 6
7 2.3 Ausgestaltungs- und Nachbesserungsrechte Ausgestaltung durch bisherigen Betreiber Nachbesserung durch Konkurrenten? Mehrmaliges Ausgestaltungsrecht? 7
8 2.4 Standards und verbindliche Zusicherung Standards Nahverkehrsplan Quantität und Qualität des bisherigen Angebots 12 Abs. 1a PBefG Zulässigkeit von Vorbehalten Bindungswirkung ( 21 Abs. 4 Satz 3 PBefG, 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG) 8
9 2.5 Auswahlentscheidung 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG a) befriedigende Verkehrsbedienung b) verbotener Parallelverkehr c) Ausgestaltung d) verbotene Rosinenpickerei 9
10 2.5 Auswahlentscheidung 13 Abs. 2b PBefG beste Verkehrsbedienung unter Berücksichtigung der Festlegungen eines Nahverkehrsplans Besitzstandsschutz des bisherigen Betreibers ( 13 Abs. 3 PBefG) Konkurrent muss wesentlich besseres Angebot als der Altbetreiber machen! 10
11 2.6 Rechtsschutz und andere Abwehrmöglichkeiten Rechtsschutz: Widerspruchs- und Klageverfahren Andere Abwehrmöglichkeiten: Präventiv: Kooperation; Achtung: Kartellverbot! Repressiv? 11
12 3. Eigenwirtschaftlicher Konkurrentenantrag Voraussetzungen ( 12 Abs. 6 PBefG) Fristen, Informationsquellen Verfahren der Genehmigungsbehörde Ausgestaltungs- und Nachbesserungsrechte Prüfung der Eigenwirtschaftlichkeit Erfüllung von Anforderungen 12
13 3.1 Voraussetzungen ( 12 Abs. 6 PBefG) Gemeinwirtschaftliche Vergabeabsicht Vorabbekanntmachung Ausschreibung/wettbewerbliches Vergabeverfahren Direktvergabe an einen internen Betreiber Direktvergabe eines Kleinauftrags 13
14 3.2 Fristen, Informationsquellen 12a Abs. 6 PBefG: 3 Monate ab Absendung oder Veröffentlichung? Informationsquellen Vorabbekanntmachung, Nahverkehrsplan Auskunft der zuständigen Behörde Recherche (auf der Straße und im Internet) 14
15 3.3 Verfahren der Genehmigungsbehörde Prüfung der 3-Monatsfrist (vollständiger Antrag?) Zulassung von weiteren Anträgen nach 3-Monats-Frist? Anhörungsverfahren Akteneinsichtsrecht, Bewerberverfahrensansprüche? Geheimwettbewerb? 15
16 3.4 Ausgestaltungs- und Nachbesserungsrechte nur Altbetreiber (bei eigenem eigenwirtschaftl. Antrag) Nachbesserung von eigenwirtschaftl. Anträgen? 16
17 3.4 Prüfung der Eigenwirtschaftlichkeit Gewährleistung der nachhaltigen Leistungserbringung Antrag auf Erlass einer eigenwirtschaftlichen Vorschrift? Kein Anspruch auf Erlass einer allgemeinen Vorschrift, nur Anspruch auf Zustimmung zum Haustarif; Versagung des Antrags bei Vorgabe des Tarifs also unabwendbar! 17
18 3.4 Erfüllung von Anforderungen (1) 13 IIa 2: Anforderungen gem. Vorabbek.machung Keine Teilleistungen Probleme: Einverständnis des AT mit Unterschreitung Teilleistungen und Teillosprinzip 18
19 3.4 Erfüllung von Anforderungen (2) 13 IIa 3: Genehmigungspflicht, wenn mindestens bisheriges Verkehrsangebot, und nur unwesentl. Abweichungen von Anforderungen Problem: Definition bisheriges Verkehrsangebot 19
20 3.4 Erfüllung von Anforderungen (3) 13 IIa 4, 5: grundsätzl. wesentliche Abweichungen bei Linienweg und Haltestellen Bedienungshäufigkeit und -zeitraum Abstimmung der Fahrpläne Barrierefreiheit Verbundene Bef.tarife und -bedingungen 20
21 3.4 Erfüllung von Anforderungen (4) Nicht zu erfüllende Anforderungen: Tariftreue Sozialstandards 21
22 3.4 Erfüllung von Anforderungen (5) 13 IIa 4, 5: Problem Abweichungen bei Fahrzeugart, -typ, -größe und -antrieb Vorgaben zum Vertrieb technischen Vorgaben (z.b. ITCS) Vorgabe der Anmietung eines Betriebshofs 13 IIa 3: Problem Unverbindlichkeit des NVP 22
23 4. Gemeinwirtschaftlicher Konkurrentenantrag Gemeinwirtschaftlicher Antrag nach Vorabbek.machung Fristen Vorgehen des Antragstellers Verfahren der Genehmigungsbehörde Ausgestaltungs- und Nachbesserungsrechte Erzwingen der Berücksichtigung des Antrags 23
24 4.1 Gemeinwirtschaftlicher Antrag nach Vorabbek.m. Vorabbekanntmachung Direktvergabe eigenwirtschaftlicher Antrag ist nicht möglich geringerer Ausgleich als Altbetreiber ist möglich Gemeinwirtschaftlicher Antrag des Konkurrenten gesetzlich nicht vorgesehen, aber durchaus erfolgversprechend! 24
25 4.2 Fristen Keine Vorgabe, vorsorglich aber: 12 Abs. 6 PBefG analog 3 Monate 25
26 4.3 Vorgehen des Antragstellers Vollständiger Antrag mit Angebot Ausgleichsleistung Interessenbekundung an zuständige Behörde mit Angebot Ausgleichsleistung 26
27 4.4 Vorgehen der Genehmigungsbehörde Anregung an zust.beh., entweder auszuschreiben, oder Vorabbekanntmachung dahingehend zu ergänzen, dass Anträge auf Direktvergabe gestellt werden können Anhörungsverfahren 27
28 4.5 Ausgestaltungs- und Nachbesserungsrechte Ausgestaltung durch Altbetreiber: 13 Abs. 3 PBefG? keine Ausgestaltung durch Konkurrenten 28
29 4.6 Erzwingen der Berücksichtigung des Antrags OVG Koblenz 1996: Anspruch auf Berücksichtigung Haushaltsrecht: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Sonderfall Haushaltssicherung 29
30 5. Risikoanalyse (1) private VU mit zu hohem Gewinn oder Ausgleich private oder kommunale VU mit zu hohen Kosten reiner Busbetrieb integrierter Betrieb (Straßen- und Stadtbahn, Obus, Schwebebahn) 30
31 5. Risikoanalyse (2) Anspruch auf Ressourcenüberlassung? Betriebsübergang 613a BGB keine vollständige Überleitung in neuen TV Risiko Änderungskündigung/Gleichbehandlung 31
32 6. Abhilfemöglichkeiten Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit Ausschluss der allgemeinen Vorschrift schützt nicht vor gemeinwirtschaftlichen Konkurrentenanträgen bei Haushaltssicherung Schutzvorschrift für Eigenerbringung und internen Betreiber mit Berufsfreiheit gem. Art. 12 I GG unvereinbar 32
33 7. Bewertung Es deutet sich eine Revolution an! Auch kommunale Unternehmen sind nur z.t. geschützt! Nachbesserungen am PBefG wären verfassungswidrig! Wer nur staunend zuschaut, macht einen Fehler! Problem Außenseiterkonkurrenz nicht unterschätzen! 33
34 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck Vaihinger Markt 3, Stuttgart Tel.: Fax: Internet: 34
Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV
Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV bdo-kongress 2010 am 16./17. März 2010 in Berlin Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter
MehrVORSTELLUNG DES LEITFADENS DER NEUE RECHTSRAHMEN FÜR DEN BUSVERKEHR CHANCEN FÜR DEN MITTELSTAND
VORSTELLUNG DES LEITFADENS DER NEUE RECHTSRAHMEN FÜR DEN BUSVERKEHR CHANCEN FÜR DEN MITTELSTAND BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de
MehrWie weiter mit dem Personenbeförderungsgesetz?
Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Wie weiter mit dem Personenbeförderungsgesetz? Rechtsunsicherheit und Rechtsschutz: PBefG versus 1370 Dr. Jan Werner Berlin, 23. Mai 2011 1 Novellierung
MehrVerkehrsverträge im ÖPNV Wie müssen sie vergeben werden?
Verkehrsverträge im ÖPNV Wie müssen sie vergeben werden? Dr. Engelbert Recker Deutscher Landkreistag Lennéstr. 17 10785 Berlin Gliederung Verkehre ohne öffentliche Zuschüsse Dienstleistungskonzession nach
MehrWie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?
Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,
MehrEmpfehlungen zum weiteren Vorgehen
Entscheidung des RP Karlsruhe zugunsten der RVS zur eigenwirtschaftlichen Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Pforzheim: Empfehlungen zum weiteren Vorgehen 1 Ausgangssituation Ende des Dienstleistungsauftrages
MehrWirtschaftliche Voraussetzungen für eigenwirtschaftliche Verkehre Ökonomische Erfordernisse
Wirtschaftliche Voraussetzungen für eigenwirtschaftliche Verkehre Ökonomische Erfordernisse DB Regio AG Sparte Bus Holger Waldhausen 1 Leiter Angebotsmgmt. u. Aufgabeträgermarketing Jena, 30.10.2015 Inhalt
MehrSteuerung und Finanzierung von ÖPNV unter Berücksichtigung des Rechtsrahmens der EU-VO (EG) Nr. 1370/2007
Steuerung und Finanzierung von ÖPNV unter Berücksichtigung des Rechtsrahmens der EU-VO (EG) Nr. 1370/2007 Vortrag vor der Enquetekommission IV des Landtages Nordrhein-Westfalen 13. März 2015 Benedikt Hauser,
MehrNahverkehrsplan als Pfeiler des öffentlichen Nahverkehrs. VCD Landesverband Bayern 24.06.2015. Wir bewegen Menschen ökologisch und sicher!
Nahverkehrsplan als Pfeiler des öffentlichen Nahverkehrs Gerd Weibelzahl, Schatzmeister VCD Landesverband Bayern 24.06.2015 Wir bewegen Menschen ökologisch und sicher! Nahverkehrsplan ist Ernst zu nehmende
MehrWettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren
> 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410
MehrFachveranstaltung Wettbewerb im SPNV
1 Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de www.bbgundpartner.de Berücksichtigung der Belange
MehrVergabe von ÖPNV-Leistungen als strategischer Prozess. Der neue Ordnungsrahmen im ÖPNV Märkte gestalten Märkte verteidigen
www.pwc.de Vergabe von ÖPNV-Leistungen als strategischer Prozess Tagung der VDV-Landesgruppe Ost in Kooperation mit am 11. in Berlin Märkte gestalten Märkte verteidigen Dieter Marszalek Agenda neuer Ordnungsrahmen
Mehr3. FORUM MOBILITÄT November 2014 in Berlin. Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen?
3. FORUM MOBILITÄT 10. 11. November 2014 in Berlin Barrierefreier ÖPNV bis 2022: Was heißt das für die Kommunen? Dirk Bräuer Stadt Chemnitz, Tiefbauamt Leiter der Abteilung Verkehrsplanung 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz
Mehr( 8a Abs. 2 PBefG). Der Aufgabenträger trifft bei gemeinwirtschaftlichen Verkehren allein die Auswahlentscheidung.
Novellierung des PBefG Neuregelung der Vergaben im ÖPNV Veranstaltung des forum vergabe e.v. Thesen erstellt und verantwortet vom forum vergabe 1. Das neue PBefG Ein Überblick Andreas Wille, Ministerium
MehrLeitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße im Saarland
Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße im Saarland 1. Vorbemerkung Am 3. Dezember 2009 tritt die Verordnung (EG) Nr.
MehrDas neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Impressum Herausgeber DB Mobility Logistics AG Marketingkommunikation (GMK) Frankenallee 2 4 60327 Frankfurt am Main Kontakt DB Regio AG, Sparte Bus Stephensonstraße 1 60326 Frankfurt am Main www.deutschebahn.com/dbregiobus
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrDas ABC des PBefG Juristisches Grundsatzpapier und Handlungsempfehlung zum novellierten PBefG und der Verordnung (EG) Nr.
Das ABC des PBefG Juristisches Grundsatzpapier und Handlungsempfehlung zum novellierten PBefG und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Stand: Januar 2013 www.bdo-online.de Impressum: Herausgeber: Bundesverband
MehrLeitfaden für die Erteilung von Liniengenehmigungen in Hessen nach dem 3. Dezember 2009
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - Leitfaden für die Erteilung von Liniengenehmigungen in Hessen nach dem 3. Dezember 2009 - Stand: 29. Dezember 2009 - 2 - Inhaltsverzeichnis
MehrAmbulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie
Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6
MehrRechtsanwalt Hartmut Riehn (Berlin)
Gemeinsame Arbeitstagung der Ausschüsse Studierendenauswahl des Medizinischen Fakultätentags (MFT) und der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) am 28. Februar 2013 Studienplatztausch im 1. Fachsemester
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrDipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katrin Schmidt, LL.M. Offshore Windenergieanlagen
Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katrin Schmidt, LL.M. Offshore Windenergieanlagen in der AWZ Inhaltsverzeichnis Bau eines Offshore Windparks Entwicklungsstand in Europa und Deutschland Genehmigung der Offshore
MehrO V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K
O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K Gericht: Ent.-Art: OVG Rheinland-Pfalz Beschluss Datum: 21.03.2016 AZ: Rechtsgebiet: Az.VG: 10 B 10215/16.OVG Beamtenrecht 2 L 19/16.KO
MehrRechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
Anders Leopold Rechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 17 I. Problemstellung
MehrAktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV
Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Jahrestagung der PKF/IVT am 12. Juli 2013 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrVollmacht Die große Unbekannte
Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,
MehrPrüfung der Mietpreisgestaltung
Prüfung der Mietpreisgestaltung Susanne Nielinger, MBA, CIA Interne Revision, Spar- und Bauverein eg, Dortmund IfG Münster 22. Symposium Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften 15.Oktober 2013 2 Agenda
MehrWer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel
Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel Vortrag im Rahmen der Tagung LANDVERKEHR Auch in Zukunft mobil im Schwarzwald? 13. Oktober 2011, Hinterzarten Julia
MehrNetzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung
Symposium zu Grundsatzfragen des Regulierungsrechts Berlin, 21./22. November 2013 Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley)
MehrDatenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel
MehrRechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011
> Direktv vergabe von Ve erträgen über SP PNV-Leistungen n Direktvergabe von Verträgen über SPNV- Leistungen Analyse der Möglichkeiten der Auftraggeber nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2011 Dr. Niels
MehrInhaltsübersicht. Seite. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite IX XVII XXIII A. Die wesentlichen Neuregelungen des Rechts der privaten Krankenversicherung im Rahmen der WG-Reform
MehrOrientierungsatz: Grenzüberschreitender Linienverkehr; vorhandener Unternehmer; Ausgestaltung; Umgestaltung
VG Augsburg, Urteil v. 13.12.2011 3 K 11.860 Titel: Normenketten: PBefG 13, 52 13 Abs. 2 Nr. 2 lit. c) PBefG 13 PBefG PBefG 13, 52 13 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG 13 Abs. 2 Nr. 2 lit.
MehrVergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2014 ; Angebotsschreiben
Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2014 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung UWG Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG (Achtung: Markenrecht kann nach h.m Sperrwirkung entfalten) A Vorrangige Prüfung von 3 Abs. 3
MehrDie Generalvollmacht im Recht der Kapital- und Personengesellschaften
Die Generalvollmacht im Recht der Kapital- und Personengesellschaften Zulässigkeit, Grenzen und Haftung, unter besonderer Berücksichtigung der organschaftlichen Verantwortlichkeit eines Generalbevollmächtigten
MehrPrivate in gerichtlichem Auftrag
Annemarie Brinkmann Private in gerichtlichem Auftrag Verfahren, Kriterien und Rechtsschutz bei der Vergabe an Insolvenzverwalter, Sachverständige und Dolmetscher Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrDer rechtliche Rahmen für die Vergabe von Leistungen im ÖPNV in Deutschland
Der rechtliche Rahmen für die Vergabe von Leistungen im ÖPNV in Deutschland Konferenz: Mit Bus und Bahn in die Zukunft? Modelle für einen nachhaltigen ÖPNV im europäischen Vergleich 07.06.2011, Berlin
MehrVorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts
Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund
MehrLeitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
1. Vorbemerkung Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
MehrDie formale Perspektive:
Prof. Dr. iur. Peter Zaumseil Professor für Wirtschaftsrecht FOM Hochschule für Oekonomie & Management Berlin Die formale Perspektive: Was ist aus rechtlicher Sicht alles möglich, um Berater und Dienstlbeister
MehrLeitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
1 Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur,
MehrGesamtbericht der Stadt Heilbronn 2015
Gesamtbericht der Stadt Heilbronn 2015 gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Stadt Heilbronn Marktplatz 7 74072 Heilbronn
Mehr922-W. Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
922-W Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur,
Mehrbis Erstattung nach dem gem. 148 Abs. 4 SGB IX festgesetzten Prozentsatz (Landesvomhundertsatz)
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 520.1 Weimarplatz 4 99423 Weimar Antrag auf Erstattung der Fahrgeldausfälle auf Grund der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrDas neue Fernabsatzrecht 2014 -
Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist
MehrAnforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten
Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten Sophia Engelhardt, Haus der Wirtschaft, Kiel, Trägerforum ZPA, 29.11.2011 Firmenkunden Immobilienkunden Kommunalkunden Zuschüsse Welche Vorschriften
MehrExaminatorium Schwerpunktbereich 5
Professor Dr. Martin Franzen Examinatorium Schwerpunktbereich 5 Probeklausur Sommersemester 2015 Folien Frage 1 Frage 1: Steht dem A ab dem 10.06.2013 ein Anspruch auf Arbeitsentgelt zu? 10.06.2013 13.06.2013
MehrAnlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt
MehrBedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss
MehrBauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen
Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW Münster, den 05.12.2014
MehrRechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe
Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.
MehrBarrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin
Barrierefreiheit in Fernlinienbussen 26.11.2013, Berlin Agenda Gesetzl. Grundlagen für Barrierefreiheit in Fernlinienbussen Vorschriften für Fahrzeuge gemäß UN R107 (Anhang 8) bzw. 2001/85/EG Umsetzungsbeispiele
MehrZwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld. A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO)
Zwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO) aufdrängende Sonderzuweisung (-) Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Natur (= streitentscheidenden
MehrS A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf)
Forschungsinstitut des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.v. (Forschungsinstitut des bdvb) S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.11.2012 in Düsseldorf) 1 Name,
MehrAntragsunterlagen - Fortsetzung
Antragsunterlagen - Fortsetzung Arbeitskreis Berlin, 12112005 wwwaerztekammer-bwde/ethik Einheitliche Antragsunterlagen Beschluss vom 040605: Checkliste, Unterlagen gem GCP-V 7 (2) u (3) Modul 1 und 2
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrFachtutorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Am Beispiel des Zuwendungsrechtes
Fachtutorium Allgemeines Verwaltungsrecht Am Beispiel des Zuwendungsrechtes Verwaltungs- und Klageverfahren Ausgangsverfahren Widerspruchsverfahren Klageverfahren Vom Ausgangsverfahren bis zum Klageverfahren
MehrBonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa
An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrREMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG
Deutsche Botschaft Stand: Januar 2015 REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Dieses Merkblatt ist für Sie interessant, wenn: Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit dieser Entscheidung
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG
K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil
MehrEckpunktepapier für die Kreistage. Wesentliche Inhalte der zukünftigen Vergabe von Busverkehren in den Verbundlandkreisen. I.
Eckpunktepapier für die Kreistage Wesentliche Inhalte der zukünftigen Vergabe von Busverkehren in den Verbundlandkreisen I. Vorbemerkung Die EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
MehrAbnahme / Übergabe von Bauwerken
ADAC e.v. Abnahme / Übergabe von Bauwerken Dipl.-Ing. Univ. Barbara Jugan Expo Real, 4.-6. Oktober 2011, München Abnahmen, Übergabe von Bauwerken / Dipl.-Ing. Univ. Barbara Jugan / EXPO REAL / 4.- 6. Oktober
MehrDie rechtsgestaltende Anwaltsklausur
Diercks-Harms Referendarausbildung Recht Die rechtsgestaltende Anwaltsklausur Methodik und Examensfälle mit Lösungen Die rechtsgestaltende Anwaltsklausur Methodik und Examensfälle mit Lösungen von Dr.
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrRichtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert.
Gemeinde Schladen-Werla Absender: Auskunft erteilt: Wilfried Karrenführer Datum: 14.11.2013 Aktenzeichen: FB II Vorlage Richtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten
MehrNeue europarechtliche Maßstäbe für die Normung und Zertifizierung in den Bereichen Wasser und Abwasser
Neue europarechtliche Maßstäbe für die Normung und Zertifizierung in den Bereichen Wasser und Abwasser Dr. jur. Marcel Séché Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lehrbeauftragter der Hochschule
MehrDie Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Einflussmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Einflussmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde Nina Gust Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 1 Einflussfaktoren 2 Einrichtungen müssen sich
MehrEinflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Vom 18. Mai 2004 Az.: 25-8980.11/3 Vorbemerkung Ziel der Verwaltungsvorschrift ist die Regelung
MehrGesamtbericht der Stadt Köln für 2013 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union
Gesamtbericht der Stadt Köln für 2013 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr auf ihrem
MehrBrigitte Gross. Grenzen des Wunsch- und Wahlrechts unter dem Aspekt der Leistungsqualität aus Sicht der Rentenversicherung
Grenzen des Wunsch- und Wahlrechts unter dem Aspekt der Leistungsqualität aus Sicht der Rentenversicherung Brigitte Gross Leiterin der Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund IQMG
MehrEU-US Privacy Shield Ein neuer sicherer Hafen für die Datenübermittlung in die USA?
EU-US Privacy Shield Ein neuer sicherer Hafen für die Datenübermittlung in die USA? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Hintergrund Übermittlung personenbezogener Daten
MehrForderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien
Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen
MehrHäusliche Pflege Managertag kompakt
Häusliche Pflege Managertag kompakt Machen Sie sich als Anwalt des Kunden stark! Rechtsanwalt Henning Sauer Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Problem I: Verordnungen HKP Krankenkassen
MehrBerufsrecht und Vertragsarztrecht eine Ehe vor der Scheidung?!
Berufsrecht und Vertragsarztrecht eine Ehe vor der Scheidung?! 3. Saarländischer Medizinrechtstag 17.09.2016 Dr. Florian Wölk Fachanwalt für Medizinrecht www.ra-glw.de Blog: http://medizinrecht.ra-glw.de
MehrA. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013
2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Vom 22. Mai 2013 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: 1 Das Gesetz
MehrJuristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012
Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Zugangs- und Entgeltregulierung im Recht
MehrPlanen und Bauen in Überschwemmungsgebieten
Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Dr. Thomas Schmitt Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Mainz, 19.10.2015 KUNZ RECHTSANWÄLTE K o b l e n z B o n n M a i n z Zulassungserfordernisse beim Planen in
MehrWettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs
Wettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs Kartellverbot Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden
MehrGemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und der Stadt Ulm
Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und der Stadt Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif 1. Der
MehrDeutschland-Amberg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2017/S
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:9063-2017:text:de:html Deutschland-Amberg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2017/S
MehrBeschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg
MehrDie Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG
Jochen Theurer Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Verlag Dr. Kova Hamburg 2011 Inhaltsübersicht Einleitung 11 I. Fragestellung und Ziel dieser Arbeit 11 II. Inkraftsetzung einer neuen Verfassung
MehrDas Recht des Marktzugangs im ÖPNV
Schriftenreihe für Verkehr und Technik 94 Das Recht des Marktzugangs im ÖPNV Genehmigung, Vertragsvergabe und Finanzierung im straßengebundenen ÖPNV nach deutschem und europäischem Recht Bearbeitet von
MehrWorkshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf
Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Rechtsanwältin Katharina Strauß Köln 2 I Cornelius,
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Jörg-Dieter Oberrath Fachhochschule Bielefeld Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt (FH), Bernburg Prof. Dr. Thomas Schomerus Fachhochschule Nordostniedersachsen,
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
MehrGewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz
MehrEnergietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009
1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse
MehrAktuelle Entwicklungen im Öffentlichen Personen Nahverkehr in den neuen Ländern
Aktuelle Entwicklungen im Öffentlichen Personen Nahverkehr in den neuen Ländern Von Dr. Caspar David Hermanns und Dr. Dietmar Hönig, Berlin 1 Im Zuge der im Dezember 1993 beschlossenen Bahnreform wurde
Mehr8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten
Mehr