I. Fortschreibung der Tagessätze bei Pflegeverträgen, die vor dem abgeschlossen wurden
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- Emma Arnold
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3 I. Fortschreibung der Tagessätze bei Pflegeverträgen, die vor dem abgeschlossen wurden I. a Sozialpädagogische Pflegestellen 1. Leistungen zum Unterhalt an Sozialpädagogische Pflegestellen: Gem. Erlass /05 des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW vom haben sich die materiellen Unterhaltsleistungen für Kinder und Jugendliche um 1,9 % erhöht. Dementsprechend wird der Betrag für die Kosten der Erziehung von 443,06 (Rundschreiben Nr. 33/2004) ebenfalls um 1,9 % auf 451,47 erhöht. Pauschalbeträge für 2006 materielle Aufwendungen Erziehung betrag satz Kosten der Gesamt- Tages- Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 426,-- } 877,47 28,84 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 489,-- 940,47 30, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und 451,47 595, ,47 34,40 junge Volljährige um Einzelfall Abweichend vom Regelfall, können nach pflichtgemäßem Ermessen für besondere Einzelfälle höhere oder geringere Leistungen vereinbart werden. 2. Leistungsangebot der Träger der Sozialpädagogischen Pflegestellen: Von den Trägern der freien Jugendhilfe, die Vermittlungen in Sozialpädagogische Pflegestellen sowie deren Beratung und Unterstützung anbieten, wird ab dem ein Tagessatz i. H. v. 18,24 in Rechnung gestellt. Der Tagessatz umfasst Personalkosten für die eingesetzten pädagogischen Fachkräfte, für die anteilig eingesetzten Verwaltungskräfte, hiermit verbundene Sach- und Gemeinkosten und die Kosten der Qualitätsentwicklung und -sicherung, die dem Verbund der Träger Westfälischer Pflegefamilien entstehen. 3. Zusammen mit den o. g. Pauschalbeträgen ergeben sich für 2006 folgende Tagessätze: - Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 47,08 - Für Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 49,15 - Für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und Volljährige im Einzelfall 52,64 Zu dem Tagessatz von 18,24 sind die monatlichen Pauschalbeträge der jeweiligen Altersstufe nach der Berechnungsformel (z. B. 877,92 ) x 12 Monate : 365 Tage addiert worden.
4 I. b Westfälische Erziehungsstellen 1. Leistungen zum Unterhalt an Westfälische Erziehungsstellen Durch die Erhöhung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege im o. g. Runderlass des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW um 2 %, erhöhen sich auch die Pauschalbeträge für Kinder und Jugendliche in Westfälischen Erziehungsstellen ab dem wie folgt: materielle Aufwendungen Kosten der Erziehung Für die Letzte Altersstufe: 595,-- 759,66 Insgesamt 1.354,66 x 12 Monate : 365 Tage 44,53 pro Tag 2. Leistungsangebot der Träger Westfälischer Erziehungsstellen: Die Träger der freien Jugendhilfe, die Vermittlungen in Westfälische Erziehungsstellen anbieten und diese beraten und unterstützen, berechnen ab dem hierfür einen Tagessatz i. H. v. 33,03. Der Tagessatz umfasst Personalkosten für die eingesetzten pädagogischen Fachkräfte, für die anteilig eingesetzten Verwaltungskräfte, hiermit verbundene Sach- und Gemeinkosten und die Kosten der Qualitätsentwicklung und -sicherung, die dem Verbund der Träger Westfälischer Pflegefamilien entstehen. Einschließlich des o. g. Pauschalbetrages ergibt sich ab insgesamt ein Tagessatz von 77,56 für Westfälische Erziehungsstellen.
5 II Fortschreibung der Tagessätze bei Pflegeverträgen, die nach dem abgeschlossen wurden II.a Kostenaufstellung pro Vollkraft im Jahr pro Kind/Jugendl. pro pro Tag Monat 1. Kosten der Erziehung (Pflegefamilie) Pflegeeltern mit besonderer Eignung 1.2 Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation 2. Materielle Aufwendungen (Pflegefamilie) 2.1 bis 7 Jahre 2.2 bis 14 Jahre 2.3 ab 14 Jahre 3. Kosten für Beratung und Organisation (Träger) 2 443,45 759,67 426,00 489,00 595,00 14,56 24,97 14,00 16,07 19,56 Berater/-in BAT IV a - III 1,00 Stelle Co-Beratung BAT II 0,20 Stelle Verwaltung BAT VI b 0,25 Stelle Leitung BAT II 0,05 Stelle , , , ,00 Personalkosten ,00 4. Sach- und Gemeinkosten (Träger) 4.1 Sachkosten Nicht-Büroarbeitsplatz erhöhte Fahrtkosten (viel Außendienst) erhöhte Telefonkosten (tel. Beratung etc.) 4.4 Betreuungskosten (Anbahnungen etc.) 4.5 Qualitätsentwicklungs- und -sicherungskosten 8.417, ,17 511,29 255,65 0,39 5 Sach- und Gemeinkosten insgesamt: ,61 5. Summe der Kostenarten 3. bis , bei Beratungsschlüssel 1:15 (einschl. Nr. 4.5) bei Beratungsschlüssel 1:10 (einschl. Nr. 4.5) 7 22,17 33,06 1 Wurden mit der Steigerungsrate i. H. v. 1,9 % des Runderlasses des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW vom fortgeschrieben. 2 Entspricht dem Stand des KGSt-Berichtes Nr. 6/2005 Kosten eines Arbeitsplatzes 3 Entspricht 10 % der Personalkosten, also dem Mindestwert der KGSt 4 Nrn.4.2 bis 4.4: Abweichend von den KGSt-Empfehlungen ermittelte spezifische Gemeinkosten. 5 Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungskosten des Systems Westfälische Pflegefamilien durch das Landesjugendamt (Personalkostenanteile, Sachkosten, Supervisionskosten) 6 Berechnungsgrundlage: 365 Tage X 12 Kinder = Belegungstage (Reduktion auf 80 % wegen der notwendigen Anbahnung, Werbung etc.) 7 Berechnungsgrundlage: 365 Tage X 8 Kinder = Belegungstage (80 % s. o.)
6 II b Tagessätze differenziert nach Beratungsschlüssel und Qualifikation (bei Pflegeverträgen, die nach dem abgeschlossen wurden) Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 und Pflegeeltern mit besonderer Eignung An Pflegefamilie An Träger Tagessatz Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre Bis 14 Jahre Ab 14 Jahre } 14,56 14,00 16,07 19,56 22,17 { 50,73 52,80 56,29 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 und Pflegeeltern mit besonderer Eignung An Pflegefamilie An Träger Tagessatz Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre Bis 14 Jahre Ab 14 Jahre } 14,56 14,00 16,07 19,56 33,06 { 61,62 63,69 67,18 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 und Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation An Pflegefamilie An Träger Tagessatz Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre Bis 14 Jahre Ab 14 Jahre } 24,97 14,00 16,07 19,56 22,17 { 61,14 63,21 66,70 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 und Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation An Pflegefamilie An Träger Tagessatz Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre Bis 14 Jahre Ab 14 Jahre } 24,97 14,00 16,07 19,56 33,06 { 72,03 74,10 77,59
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