Aufgaben, Rollen und Funktionen des Jugendamtes Reinickendorf und des Verbundes für Pflegekinder (VFP) Stand 1/2014

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1 Aufgaben, Rollen und Funktionen des Jugendamtes Reinickendorf und des Verbundes für Pflegekinder (VFP) Stand 1/2014

2 Der Anlass für diesen gemeinsamen Vortrag des Jugendamtes und des VFP war die erste Veranstaltung des Arbeitskreises der Pflegeeltern am in der Tietzia. Wir bedanken uns als Verbund für die große Wertschätzung des Stadtrates Herrn Höhne, der Direktorin des Jugendamtes Frau Desens und der MitarbeiterInnen für die Arbeit der Pflegeeltern. Wir bedanken uns auch für die gute Arbeit der Pflegeeltern, die durch ihren täglichen Einsatz nicht nur die Kinder fördern, verpflegen, lieben und (er)tragen, sondern auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Durch die Arbeit des Arbeitskreises der Pflegeeltern soll den Pflegeeltern eine neue Möglichkeit der Beteiligung eröffnet werden und wir würden uns freuen, wenn diese genutzt wird. Ansprechpartnerinnen hierfür sind derzeit: Frau Anne Pausewang GF Horizonte ggmbh Frau Sabine Kremer Bereichsleitung AWO pro:mensch ggmbh Herr Martin Hoffmann Pflegefamilie: Pflegefamilie: Pflegefamilie: Pflegefamilie:

3 Aufgaben des Jugendamtes Grundlage: Vertrag zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe AWO pro: mensch ggmbh und Horizonte ggmbh von August 2007, fortgeschrieben im Januar 2010 Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpfichtung für die Aufgabenerfüllung in der Pflegekinderhilfe gem. 79 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Folglich ist das Jugendamt dafür verantwortlich, dass ausreichend im Bezirk Reinickendorf zur Verfügung stehen. Das Jugendamt entscheidet auf der Grundlage der Stellungnahmen seiner Vertragspartner AWO pro: mensch ggmbh und Horizonte ggmbh über das Vorliegen der Voraussetzungen der Pflegestellenbewerber Das Jugendamt schließt den Pflegevertrag ab, d.h. dem Jugendamt obliegt die schlussendliche Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in einer Pflegestelle

4 Aufgaben des Jugendamtes Das Jugendamt ist in der Verantwortung für die Gewährleistung des Kindeswohls. Dem Jugendamt obliegt die Kündigung des Pflegevertrages und die Entscheidung über den Entzug einer Pflegeerlaubnis. Das Jugendamt stellt die Zahlung des Pflege- und Erziehungsgeldes sowie die Zahlung von Beihilfen und Zuschüssen auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften sicher. Das Jugendamt stellt sicher, dass die Begutachtung zum Erweiterten Förderbedarf frühest möglich und ohne Zeitverzug bei Vorliegen der entsprechenden Vermutung erfolgt. Das Jugendamt trägt die Verantwortung für die Hilfeplanung

5

6 Aufgaben des Verbundes für Pflegekinder Akquise neuer Pflegeeltern Überprüfung neuer Pflegeeltern Anbahnung und Vermittlung der Pflegekinder Fortbildung und Supervision Beratung und Begleitung der Pflegeeltern Gruppenangebote

7 Horizonte ggmbh AWO pro:mensch ggmbh Geschäftsführung Geschäftsführung: Frau Pausewang Gesamtverantwortung, wirtschaftliche, pädagogische Grundsatzentscheidungen, Geschäftsordnung, QM, Beschwerdemanagement, Bereichsleitung: Frau Kremer Koordinatorin: Frau Viet Koordination: Herr Hoffmann Koordination: Herr Kralovsky Regelmäßige Absprachen Fachliche Leitung VFP Akquise und Überprüfung Annahme und Vermittlung Fachaufsicht befristete VZP Fortbildung und Supervision für Pflegeeltern Vertretung Fachaufsicht unbefristete VzP Gruppenangebote Gemeinsame QM Entwicklung Fachliche Leitung VFP Akquise und Überprüfung Vermittlung Fachaufsicht befristete und unbefristete VZP Fortbildung Pflegeeltern, Gruppenangebote Aufgaben Mitarbeiter: Beratung und Begleitung, Gruppenarbeiten Besuchskontakte Information Gesamtteam Aufgaben Mitarbeiter: Beratung und Begleitung, Gruppenarbeiten Besuchskontakte Information

8 Zusammenarbeit Aufgaben: VFP: Jugendamt: Überprüfung neuer Anbahnung Werbung, Akquise, Überprüfung der, Eignungsbericht bzw. Profil der Auswahl einer passgenauen Information an Fr. Janako / Koordination Vollzeitpflege über abgeschlossene Überprüfungen, Weitergabe Eignungsbericht etc. Anfragen durch Frau Janako Koordination Vollzeitpflege, durch die RSD MA und durch das Kinderschutzteam Rücksprache mit ausgewählten Informationen über das zu vermittelnde Kind vom RSD Vermittlung eines Kindes Austausch mit JA und ; Zustimmung durch JA, Umzug des Kindes in die Pflegefamilie Klärungsprozesse RSD mit Herkunftseltern, in Kinderschutzfällen Inobhutnahme

9 Zusammenarbeit VFP Jugendamt Beratung und Begleitung der Fortlaufender Beratungsprozess entsprechend der Standards; Beratungsvereinbarung etc. Ggf. Rücksprache mit RSD bzw. Information des RSD Unterstützung der hinsichtlich Hilfeplanung Unterstützung bei Erstellung des jährlichen Berichtes zur Hilfeplanung, Teilnahme an HK, Nachbesprechung Austausch/Absprachen bzgl. Gestaltung der HK Fortbildungsveranstaltungen und Supervision für Klärung der Fortbildungsund Supervisionsbedarfe, Organisation und Durchführung geeigneter Fortbildungen Austausch über Fortbildungsbedarfe mit RSD Gruppenangebote für Organisation, Durchführung und Auswertung Gruppenangeboten Austausch über Bedarf an Gruppenangeboten

10 Beratung und Begleitung der Pflegefamilie: Individuelle Beratung durch Berater/in des VFP Bedarf des Pflegekindes Hilfeplanung - Bericht - Hilfekonferenz - Umsetzung des Hilfeplans Standards - Vertrag mit dem Jugendamt - Standard VFP - fachliche Standards zur Vollzeitpflege

11 Beratungs- und Begleitungsstunden für jeweils ein Pflegekind 7 FLS in den ersten zwei Jahren der Unterbringung 3,5 FLS ab dem dritten Jahr Personen bezogene Tätigkeiten (Pb) für das Pflegeverhältnis: Trägerspezifische Tätigkeiten Hausbesuche (mind. 2 im Jahr) Beratungsgespräche (persönlicher Kontakt mind. 1 mal im Monat, ab 3. Jahr alle 1-2 Monate) Kontakte mit Herkunftsfamilie Kontakte mit Jugendamt etc. Gruppenangebote: Pflegelterngruppen, Pflegekindergruppe, Pflegeelternfrühstück, etc. Fortbildungen für Pflegeeltern Supervision Teamsitzungen Teamsupervision QM Kollegiale Fallberatung Organisatorische und administrative Aufgaben

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