Sonderpädagogische Pflegestellen für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen
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- Josef Vogel
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1 Sonderpädagogische Pflegestellen für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen
2 Inhalt Vorstellung Wir über uns Organisationsstruktur Im Blickpunkt: Unsere Kinder Auf dem Weg zu uns Was bringen die Kinder mit Vermittlung Von der ersten Anfrage zum ersten Kennenlernen Anbahnung Schritte in die neue Familie
3 Inhalt Begleitung der Familie durch unseren Fachdienst Struktur Erwartungen Angebote und Betreuung Und zum Schluss: Paragraphen, Paragraphen, Paragraphen
4 Organisationsstruktur Zentrale der Diakonie Düsseldorf Sachgebietsleitung in Düsseldorf Regionalleitung Süd in Siegburg Regionalleitung Mitte in Meinerzhagen Regionalleitung Nord in Werne Außenstellen Süd Außenstellen Mitte Außenstellen Nord
5 Außenstellen Wilhelmshaven Münster Bielefeld Werne Recklinghausen Kamen Wuppertal Wadersloh Menden Neuss Düsseldorf Mettmann 3 x Köln 3 x Meinerzhagen Bonn St.Augustin 2x Siegburg Hennef
6 Personelle Ausstattung 23 hauptamtliche Diplom-SozialarbeiterInnen 5 Verwaltungsmitarbeiterinnen 8 HonorarmitarbeiterInnen Ca. 45 ehrenamtliche MitarbeiterInnen
7 Fallzahlen 220 Kinder fanden seit 2001 bis heute Aufnahme in Sonderpädagogischen Pflegefamilien 10 bis 15 Kinder sind regelmäßig zur Vermittlung in eine Sonderpädagogische Pflegestelle vorgemerkt
8
9 Rechtliche Grundlagen Pflegestellenunterbringung als Hilfe zur Erziehung gemäß SGBVIII (84) Pflegestellenunterbringung als Eingliederungshilfe gemäß SGBXII (7)
10 Ausschlusskriterien Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht Lebensverkürzende Erkrankungen oder schwerwiegende psychische Erkrankungen Mangelnder, nicht kindgerechter Wohnraum Laufendes Strafverfahren Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis Der aktuelle Wunsch ein leibliches Kind zu bekommen Unsichere finanzielle Verhältnisse
11 Unser Anliegen Bereitstellen eines familiären Lebensumfeldes für chronisch kranke und behinderte Kinder Die Rahmenbedingungen für Kinder und Pflegefamilien müssen so beschaffen sein, dass sie den besonderen Anforderungen dieser Aufgabe genügen Die Herstellung übergreifender Netzwerke zur Unterstützung, Information und Integration
12 Wo kommen unsere Kinder her? Überwiegende Anfragen von Jugendämtern Anfragen von Sozialämtern Andere Fachdienste (Kinderheime, freie Träger ect) Krankenhäuser Selten Anfragen von leiblichen Eltern
13 Vermittlungsgründe Mangelnde Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern Gefährdung der seelischen und körperlichen Gesundheit im sozialen Umfeld Überforderung der leiblichen Eltern durch die Behinderung des Kindes Mangelnde Akzeptanz der Behinderung des Kindes
14 Art der Beeinträchtigungen Geistige und körperliche Behinderungen Schwere Hirnschädigungen Chromosomenanomalien Cerebrale Bewegungsstörungen Fetale Alkoholspektrums - Störung Schwere Organfehlbildungen Hör- und Sehbehinderungen Herz-, Lungen-, Virus- und Krebserkrankungen
15 Die Betreuung und Pflege eines chronisch kranken und behinderten Kindes ist eine große zeitliche sowie kräftemäßige Beanspruchung und verlangt eine hohe emotionale Belastbarkeit.
16 Vermittlung ist immer am Kindeswohl orientiert! Wir suchen Eltern für Kinder
17
18 Organisationsstruktur eines Jugendamtes Abteilungen die für unsere Arbeit relevant sind Amtsleitung Allgemeiner sozialer Dienst Wirtschaftliche Erziehungshilfe Pflegekinderdienst Amtsvormundschaften Unterstützung u. Beratung von Familien Antrag auf Hilfe zur Erziehung Prüfung der Zuständigkeit Ambulant vor Stationär Erziehungshilfe- Konferenz Wirtschaftliche Umsetzung der Hilfe Auftrag zur Vermittlung in eine Pflegefamilie Entscheidung zur Unterbringung in eine Pflegefamilie -Antragstellung der PSB - durch FG Entscheidung Umsetzung Nach den gesetzlichen Grundlagen Zustimmung zur Suche einer Pflegefamilie
19 Auftrag zur Vermittlung in eine Pflegefamilie durch den PKD 1) Erstellen eines Kinderprofils auf der Grundlage aller vorhandenen Informationen 2) Klärung des besonderen Bedarfs des Kindes 3) Bei Feststellung eines besonderen Bedarfs: Kontaktaufnahme zu freien Trägern
20 1) Die Anfragen erfolgen in der Regel von Jugendämtern, gelegentlich auch von Sozialämtern 2) In der Regel erfolgt eine erste telefonische Kontaktaufnahme 3) Abklärung der Zuständigkeit gemäß der Konzeption des Trägers 4) Klärung der Kostenfrage Vermittlungsanfrage 5) Verwendung von Informationsmaterial und Anforderung von Kindesunterlagen wie ärztl. psychologische Berichte, Entwicklungsberichte, Information über die Herkunftsfamilie 6) Nach Erhalt der Unterlagen und einer grundsätzlichen Kostenklärung, Vorstellung des Kindes im Team durch die Teamleitung 7) Beratung im Team, welche Fachkraft Kontakt zum Jugendamt aufnimmt und das Kind persönlich kennenlernt 8) Persönlicher Kontakt mit dem Kind und erstellen eines Kinderprofils
21 Vermittlungsvoraussetzungen Zustimmung des Kindes sowie seiner gesetzlichen Vertreter zur Unterbringungsform Umfassende Gutachten über Erkrankung oder Behinderung des Kindes sowie Behandlungs- und Therapiekonzepte Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers
22 Auswahl geeigneter Pflegeeltern 1) Vorstellung des Kindes im Team 2) Beratung im Team, welche Bewerberfamilien die geforderten Kriterien erfüllen 3) Gemeinsame Entscheidung über die endgültige Auswahl der Pflegeeltern 4) Bereitstellung eines Mitarbeiters
23 Schritt für Schritt Welche Schritte müssen gemacht werden, bis es zur Vermittlung kommt?
24 Informationen an potentielle Bewerber 1) Unverbindliche Anfrage in der Pflegefamilie ohne Namensnennung und ohne Bild des Kindes 2) Ausführliche Informationen über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Alter, Herkunftsfamilie, bisherige Entwicklung, Förderbedarfe und zu erwartende Probleme und Belastungen des Kindes 3) Bei Interesse der Pflegefamilie, Informationen an das zuständige Jugendamt 4) Bei Zustimmung des JA ausführliche Informationen über die potentielle Pflegefamilie einschließlich Übersendung der Bewerberbögen, Lebensläufe, Fotos ect. 1) Nach Zustimmung des JA erfolgt eine persönliche Vorstellung der Pflegeltern beim JA und danach gegebenenfalls die endgültige Entscheidung zu Beginn der Kontaktanbahnung
25 Kontaktanbahnung 1. Begleitung durch den Fachdienst 2. Kennenlernen des Kindes und evtl. Kennenlernen der leibl. Eltern 3. Entwicklung eines Zeitrasters, d.h. Vereinbahrung der Anzahl, zeitliche Intensität, Abstände und der Orte der Kontakte 4. Reflektions- und Auswertungsgespräche 5. Vereinbahrung über den Zeitpunkt des Wechsels
26 Und auf dem Weg zum Kind heißt dieses: Kontaktanbahnung Sich im Erstkontakt nicht als neue Pflegeeltern vorstellen Kontakt im geschützten Raum Eine, der Behinderung des Kindes entsprechende Kontaktaufnahme üben Sich von dem Kind an die Hand nehmen lassen Kontinuität in Besuchen Zeit nehmen mit dem Kind Geschenke stehen nicht in Vordergrund Wertschätzung gegenüber den bisherigen Bezugspersonen / nicht in Konkurrenz treten Informationen über die Zeit der Fremdunterbringung des Kindes sammeln Versorgungsanteile wahrnehmen
27 Wechsel des Kindes in die Pflegefamilie Emotionale Bereitschaft des Kindes und emotionale Bereitschaft der Pflegeeltern. Die Eltern sind sicher mit dem Umgang der Behinderung des Pflegekindes Organisation der Rahmenbedingungen: 1. Gestaltung eines der Behinderung des Kindes entsprechenden Wohnumfeldes 2. Sicherstellung der medizinischen Versorgung vor Ort ( Kinderärztliche Versorgung, Pflegekinderdienst, Kliniken ect.) 3. Organisation therapeutischer Begleitung, (z.b. Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie u.a.)
28 Spektrum der Aufgaben in der Begleitung der Kinder und Familien Beratung Begleitung Information Kontrolle
29 Erwartungen von wem an wen? Erwartungen des Kindes Erwartungen der Herkunftsfamilie Erwartungen der Pflegeeltern Erwartungen? Erwartungen der Vermittlungsstellen Erwartungen der Diakonie
30 Entlastung für die Pflegefamilien Zusätzliche Betreuung 6 Wochen Urlaub Freie Wochenenden Gruppenangebote Fortbildungen/ Seminare/ Supervision Fachberatung Freizeitangebote Feste
31 Betreuung und fachliche Unterstützung in Krisensituationen Begleitung bei Krankenhausaufenthalten/ belastenden Arztbesuchen Rechtliche Beratung durch Fachanwälte Reha Fachberatung Trauerberatung Einzelsupervision Psychologische Unterstützung Systemische Familienberatung
32 Finanzierungsregelung Trägerkosten gem. Entgeltverhandlungen mit dem örtl. JA Fallzahl 1:10 Dreifacher Erziehungsbeitrag Pflegegeld gem. LVR Zusätzliche Entlastungsangebote Fahrtkosten (Alle med. und therapeut. Fahrten, Besuchskontakte, Hilfeplangespr., Fortbildungen und Supervision) Alterssicherung Haftpflichtversicherung
33 Das Sozialgesetzbuch-Aufbau SGB I und SGB X als allgemeiner Teile SGB SGB SGB SGB SGB SGB SGB SGB SGB SGB II III IV V VI VII VIII IX XI XII
34 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
35 Im Pflegekinderdienst verbinden sich SGB VIII und SGB XII mit dem BGB Sozialgesetzbuch SGB VIII 1 Recht auf Erziehung 2 Aufgaben der Jugendhilfe 3 Freie u. öffentliche Jugendhilfe 4 Zusammenarbeit 8 Beteiligung von Kindern u. Jugendl. 8a Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung 27ff. Hilfe zur Erziehung 33 Vollzeitpflege 33.2 Vollzeitpflege für entwicklungsbeeinträchtige Kinder 35a Eingliederungshilfe 36 Mitwirkung, Hilfeplan 37 Zusammenarbeit bei HZE, Kontinuitätsprinzip 39 Leistung zum Unterhalt 86,6 Zuständigkeit und Kostenerstattung 41 Hilfe für junge Volljährige 42 In Obhutnahme 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege in Verbindung mit 57 Abs. 3 SGB XII 54 Abs.3 Eingliederungshilfe in Pflegefamilien - Geistige Behinderung - Körperbehinderung
36 Im Pflegekinderdienst verbinden sich SGB VIII und SGB XII mit dem BGB 1626 Elterliche Sorge Bürgerliche Gesetzbuch 1626 Abs.3 Übertragung der elterlichen Sorge 1632 Herausgabe des Kindes-Umgang-Verbleibensanordnung 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentzug (Gesamt oder in Telbereichen) 1666a Vorrang öffentlicher Hilfen 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen 1688 Entscheidungsbefugnisse der Pflegepersonen - Alltagssorge 1774 Anordnung einer Vormundschaft 1779 Auswahl durch das Vormundschaftsgericht 1791b Amtvormundschaft durch das JA 1791e Gesetzliche Amtvormundschaft durch das JA
37 Rechte und Pflichten Teilnahme an Hilfeplangesprächen Informationspflicht gegenüber Träger und Jugendamt Unterstützung von Besuchskontakten Grundsätzliche Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
38 Bis zum nächsten Mal!
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