Agenturvereinbarung. Abgeschlossen am unten angesetzten Tag und Ort zwischen. Name: Anschrift: GISA Zahl: und. EUROHERC Versicherung AG
|
|
- Etta Sommer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Agenturvereinbarung für Mehrfachagenten im Hauptgewerbe isd 94 Ziff. 76 GewO Abgeschlossen am unten angesetzten Tag und Ort zwischen Name: Anschrift: GISA Zahl: IBAN: (im Folgenden kurz Mehrfachagent genannt) und EUROHERC Versicherung AG Zweigniederlassung Österreich Parkring 20, 1010 Wien HG Wien FN468908x, DVR (im Folgenden kurz EUROHERC genannt) Beilagen: 1. EUROHERC Provisionstabelle
2 I. Rechtsstellung der Parteien 1. EUROHERC betreibt ein Unternehmen, das den Betrieb von Vertragsversicherung in Österreich zum Gegenstand hat. 2. Der Mehrfachagent ist selbstständiger Unternehmer und verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Gewerbes Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent gem. 94 Ziff. 76 GewO. Der Mehrfachagent verpflichtet sich insbesondere die Informations- und Dokumentationspflichten der 137 bis 138 GewO einzuhalten, und EUROHERC stichprobenartige Kontrollen durchführen zu lassen. II. Gegenstand des Vertrags 1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Vergütung von EUROHERC an den Mehrfachagenten für dessen Betreuung von Versicherungsnehmern nach Maßgabe der jeweils letztgültigen Provisionstabellen, welche integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung bilden. Bei Abweichungen und Widersprüchen geht diese Vereinbarung der Provisionstabelle vor. Wünscht EUROHERC Abweichungen von der gültigen Provisionstabelle, hat sie dies dem Mehrfachagenten mitzuteilen. 2. Der Mehrfachagent hat sämtliche Anträge auf Abschluss von Versicherungsverträgen an die zuständige Geschäftsstelle weiterzuleiten und übernimmt die Haftung für die ordnungsgemäße Weitergabe der Anträge und aller mitgeteilten Angaben. Über die Vermittlung neuer Versicherungsverträge hinaus, hat der Mehrfachagent den Bestand sorgfältig zu pflegen, zu erhalten, die einzelnen Verträge bei Bedarf zu aktualisieren und die Versicherungsnehmer ordentlich zu betreuen. 3. Der Mehrfachagent ist jedoch nicht berechtigt: a) Über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden, b) Verlängerung, Änderung oder Stornierung von Versicherungsverträgen zu vereinbaren, c) Deckungszusagen zu erteilen, d) Produkte oder Bedingungen von EUROHERC abzuändern, e) Prämien zu stunden, zu ändern oder eine Ratenzahlung einzuräumen, oder f) Geldbeträge in irgendwelcher Form entgegenzunehmen. III. Rechtliche Grundlagen 1. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich abgaben-, gewerbe- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, ist der Mehrfachagent selbst verantwortlich. EUROHERC ist in keinem Fall zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Der Seite 2 von 7
3 gegenständliche Vertrag ist ein Werkvertrag und begründet zwischen den Vertragsteilen weder ein Dienstverhältnis, noch einen freien Dienstvertrag. 2. Ein Verlust oder die Ruhendstellung der Gewerbeberechtigung, ein Wegfall des Haftungsnachweises sowie eine Löschung bzw. drohende Löschung aus dem Vermittlerregister sind EUROHERC unverzüglich zu melden. 3. Die für die Versicherungsvermittlung festgelegten Vorschriften, insbesondere zum erforderlichen Haftungsnachweis und zu den Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden, sind dem Mehrfachagenten bekannt. Die Tätigkeit für EUROHERC verrichtet der Mehrfachagent auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr. 4. Der Mehrfachagent hat seine Tätigkeit unter Wahrung der Interessen von EUROHERC mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erfüllen. Insbesondere ist der Mehrfachagent verpflichtet, EUROHERC bei der Vertragsanbahnung über alle für die Vertragsannahme bzw. die Übernahme des Versicherungsschutzes wesentlichen Umstände (bekannte, bekanntwerdende oder erkennbare Risken) schriftlich zu informieren. 5. Jegliches öffentliche Auftreten unter dem Namen EUROHERC (zb. Anzeigen, Bekanntmachungen, Angebote, Drucksorten) sowie jede vom Mehrfachagenten verwendete eigene Verkaufsunterlage für EUROHERC Produkte, bedarf der vorherigen Zustimmung von EUROHERC. Die Freigabe ist jederzeit widerruflich. Zeitungsinserate für Mitarbeitersuche sind unter dem Namen EUROHERC prinzipiell unzulässig. Es sind stets nur aktuelle EUROHERC Werbemittel zu verwenden. 6. Der Mehrfachagent haftet im vollen Umfang für sein eigenes Fehlverhalten. Er hat soweit gesetzlich zulässig EUROHERC in jedem Fall schadlos zu halten. Falls der Mehrfachagent Mitarbeiter und/oder Subagenten beschäftigt, hat er dies EUROHERC zu melden, da er gegenüber EUROHERC für deren Verschulden wie für sein eigenes haftet ( 1313a ABGB). Ein Arbeits- oder sonstiges Rechtsverhältnis zwischen diesen Mitarbeitern und EUROHERC wird nicht begründet. IV. Provisionsbestimmungen 1. EUROHERC vergütet dem Mehrfachagenten Provision für den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag dann, wenn dieser im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zustande gekommen ist (d.h. insbesondere, wenn ein vom Antragsteller (oder Mehrfachagent in Vollmacht) unterfertigter Antrag eingereicht und dieser von EUROHERC durch die Ausstellung der Polizze angenommen worden ist), wenn und soweit der Versicherungsnehmer die geschuldete Prämie bezahlt hat. Seite 3 von 7
4 2. Als vom Mehrfachagenten vermittelt gilt ein Versicherungsvertrag jedenfalls dann, wenn bei EUROHERC ein Antrag, Deckungsauftrag oder Offert eingeht, auf welchem ein Hinweis auf die Vermittlungstätigkeit des Mehrfachagenten (z.b. Antragsformular des Mehrfachagenten, Stempel oder Unterschrift des Mehrfachagenten, Vermittlernummer o.ä.) angebracht ist. 3. Die Höhe der Provision bemisst sich nach den in der Provisionstabelle festgehaltenen Provisionssätzen. Berechnungsbasis ist die Jahresnettoprämie ohne Gebühren und Versicherungssteuern. Werden die Provisionssätze geändert, so finden die neuen Sätze auf alle ab dem Zeitpunkt der Änderung abgeschlossenen Versicherungsverträge Anwendung. 4. Die Provision teilt das Schicksal der Prämie. Die Provision ist von der Zahlweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) des Vertrages abhängig. Bei Konvertierungen oder Erweiterungen von bereits bestehenden Versicherungsverträgen gebührt dem Mehrfachagenten die Provision für die Mehrprämie bis zum Ablauf des Vertrages. Mit der Provision sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Mehrfachagenten abgegolten. 5. Der Provisionsanspruch des Mehrfachagenten entfällt bzw. vermindert sich, wenn EUROHERC gerechtfertigte Gründe für eine Beendigung des Versicherungsvertrags oder eine betragsmäßige Herabsetzung der Versicherungsprämie hat. Als gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere die Ausübung gesetzlicher Rechte zum Rücktritt oder zur außerordentlicher Kündigung durch EUROHERC wegen der Nichtzahlung von Erst- oder Folgeprämien, Obliegenheitsverletzungen, des Eintritts von Gefahrenerhöhungen oder nach Eintritt des Versicherungsfalls (Schadenfallkündigung). Als nicht-gerechtfertigte Gründe gelten die Freigabe eines Versicherungsvertrags wegen Kompensationsgeschäften, und Abschluss von Einzelverträgen hinsichtlich desselben Risikos mit demselben Versicherungsnehmer, ohne wesentliche Vertragsänderungen über Vermittlung eines anderen Vermittlers. V. Abwicklung von Provisionszahlungen 1. EUROHERC stellt über die zur Verrechnung gelangenden Provisionen Provisionsberechnungen aus. Die Berechnung gilt als vom Mehrfachagenten anerkannt, wenn er den Inhalt nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widerspricht, oder einen allfälligen mangelnden Zugang nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich reklamiert. 2. Zu Unrecht erhaltene oder aufgrund der obigen Bestimmungen zu viel bezogene Provisionen sind vom Mehrfachagenten an EUROHERC umgehend zurückzuerstatten. Seite 4 von 7
5 3. Der Mehrfachagent ist damit einverstanden, dass bestehende Sollsalden auf seinen Konten mit Guthaben aus Provisionen oder Vergütungen geführter Konten ausgeglichen werden können. 4. Provisionsansprüche des Mehrfachagenten können nur mit Zustimmung der Gesellschaft rechtswirksam verpfändet oder abgetreten werden. Jedwede Provisionsabgabe/-weitergabe ist untersagt, ebenso ist untersagt, dem Versicherungsnehmer, Versicherten oder Begünstigten, sowie Angestellten dieser Personen unmittelbar oder mittelbar einen Vorteil aus dem Mehrfachagenten gebührenden Entgelt zuzuwenden. VI. Datenschutz und Geldwäschebestimmungen 1. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere, das aktuelle Datenschutzgesetz, die Gewerbeordnung, des VersVG und VAG, im speziellen auch die gesetzlichen Bestimmungen über die Geldwäsche ( 98b Abs. 1,2 und 3 Z 1 sowie 98 e Abs. 1 VAG) einzuhalten. 2. Der Mehrfachagent verpflichtet sich, den Versicherungsnehmer auf die Bestimmungen der FATCA-Umsetzung und auf die wahrheitsgetreue Beantwortung der diesbezüglichen Antragsfragen hinzuweisen. 3. Die von EUROHERC anvertraut oder bekannt gewordenen Daten dürfen nur aufgrund einer ausdrücklichen Anordnung Dritten übermittelt werden. Es ist dafür zu sorgen, dass diese Daten unberechtigten Personen weder zur Kenntnis gelangen, noch von diesen eingesehen werden können. Weiterreichende gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen bleiben unberührt. 4. Die Wahrung des Datengeheimnisses, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, ist zu beachten. Sämtliche von EUROHERC ausgegebenen Unterlagen, wie Prämientarife, Formulare, etc., bleiben Eigentum derselben und erfordern eine streng vertrauliche Behandlung. VII. Dauer des Vertrags Kündigung 1. Dieses Übereinkommen tritt mit dem Tag der gegenseitigen Unterzeichnung in Kraft. Es ersetzt alle bisher zwischen dem Mehrfachagenten und EUROHERC bestehenden Provisionsvereinbarungen; ausgenommen davon sind Vereinbarungen über Sondervergütungen. 2. Dieses Übereinkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum letzten eines Monats aufgekündigt werden. Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Seite 5 von 7
6 Tätigkeitsdauer isd 21 Handelsvertretergesetz (HVertrG). Die vorgesehene Kündigungsfrist entfällt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß 22 HVertrG oder der Beeinträchtigung oder Schmälerung des Geschäftsbestandes oder des geschäftlichen Interesses oder des Ansehens von EUROHERC. Die Kündigung hat jedenfalls mittels eingeschriebenen Brief zu erfolgen. 3. Bei Beendigung dieses Vertrages, hat der Mehrfachagent alle von EUROHERC zur Verfügung gestellten Instrumente und Unterlagen, sofern diese nicht verbraucht wurden, zurückzugeben. VIII. Ansprüche bei Beendigung des Vertrags 1. Bei Beendigung des Vermittlerverhältnisses ist der Mehrfachagent unverzüglich verpflichtet, einen etwaigen Schuldsaldo einzubezahlen. 2. Nach Beendigung des Vertrags ist die Folgeprovision bis zum natürlichen Ablauf der Verträge auszubezahlen. Die Betreuungsprovision besteht in Anwendung des 26c Abs 1a HVertrG aus der Hälfte der Folgeprovision und ist nach Beendigung des Vertrags gemäß 26c Abs 2 HVertrG nicht mehr auszuzahlen. 3. EUROHERC ist wahlweise berechtigt, anstelle der Provisionen eine Abschlagszahlung gemäß 26d HVertrG zu leisten. Mit dieser Regelung sind alle Provisionsansprüche abschließend geregelt. Ein Ausgleichsanspruch nach 24 HVertrG ist gemäß 26d HVertrG ausgeschlossen. 4. Wird der Agenturvertrag von EUROHERC aus wichtigem Grund oder den in 22 Abs. 2 Z. 2, 4 und 5 HVertrG genannten Gründen beendet, so entfällt jeder weitere Provisionsanspruch. 5. Für den Fall der Beendigung des Agenturvertrages durch den Mehrfachagenten ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes behält sich EUROHERC das Recht gemäß 23 Abs. 1 Satz 2 HVertrG vor, etwaige dadurch entstandene Schadenersatzansprüche mit etwaigen Provisionsansprüchen des Mehrfachagenten aufzurechnen. 6. Im Falle des Ablebens des Mehrfachagenten wird die Vermittlungsvereinbarung beendet und es erfolgt eine Sperrung des Provisionskontos, sodass zu diesem Konto keine Neuvermittlungen mehr möglich sind. Bestehen Ansprüche auf Provisionen, so können die Erben nach Einantwortung der Verlassenschaft über die Provisionsansprüche verfügen. Provisionen sind durch die Erben erst dann endgültig verdient, wenn der vom Erblasser vermittelte Vertrag über den gesamten Haftungszeitraum Bestand hat, die Beiträge bezahlt wurden und keine Konvertierung des Vertrags durch die Verdienstlichkeit eines Dritten erfolgt ist. Wird ein Vertrag, für den der/die Erbe(n) Provisionen erhalten haben, während des Haftungszeitraums storniert, so hat EUROHERC Seite 6 von 7
7 gegen den/die Erben einen Anspruch auf anteilige Rückzahlung der vorschüssig ausbezahlten Provisionen. Ein negativer Saldo ist unverzüglich auszugleichen. IX. Schlussbestimmungen 1. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. 2. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der geschriebenen Form im Sinne des 1b Abs. 1 VersVG. Dies gilt auch für das Abgehen vom Gebot der geschriebenen Form. 3. Es gilt österreichisches Recht. Für sämtliche Streitigkeiten, welche sich aus diesem Übereinkommen oder über dessen Bestand ergeben, ist ausschließlich das sachlich für Handelssachen zuständige Gericht in Wien (I. Gemeindebezirk) zuständig. 4. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei jede Ausfertigung ein Original darstellt. Ort, Datum Unterschrift Mehrfachagent Ort, Datum Unterschrift EUROHERC Seite 7 von 7
Informationen für Mitglieder Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Wirtschaftskammer Österreich
Informationen für Mitglieder Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Wirtschaftskammer Österreich Sonder-Newsletter des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater
AGENTURVERTRAG. Sie bestimmen frei über Ihre Zeit sowie über Art und Ort Ihrer Tätigkeit und sind nicht weisungsgebunden.
MEHRFACHAGENT AGENTURVERTRAG 1. RECHTSTELLUNG UND AUFGABEN Sie werden als selbständiger Vermittlungsagent im Sinne des 43 Versicherungsvertragsgesetz (ausgenommen Absatz 2 Z 4) für unsere Gesellschaft
Allgemeine Vermittlungsvereinbarung für Ausschließlichkeitsagenturen
Allgemeine Vermittlungsvereinbarung für Ausschließlichkeitsagenturen abgeschlossen zwischen VICTORIA-VOLKSBANKEN Versicherungsaktiengesellschaft Schottengasse 10 1010 Wien und im folgenden kurz VVV genannt
V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN
V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden
Allgemeine Vermittlungsvereinbarung für Agenturen
Allgemeine Vermittlungsvereinbarung für Agenturen abgeschlossen zwischen ERGO Versicherung Aktiengesellschaft Herrn Ergo Center Max Muster Businesspark Marximum, Objekt 3 und Strasse 123 Modecenterstraße
Der Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen.
1 Vermittlervertrag zwischen Fa. -nachfolgend Vermittler genannt- und der PSD Bank München eg Max-Hempel-Str. 5 86153 Augsburg -nachfolgend PSD Bank genannt- 1 Gegenstand der Vermittlung Der Vermittler
EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT
Optionale Vertragsbestimmung: (Als "Optionale Vertragsbestimmungen" gekennzeichnete Bestimmungen können nach Wunsch beibehalten oder ersatzlos weggelassen werden) [ ] Alternativklauseln und Kommentare
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
Geheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
Courtagevereinbarungen & Maklerkooperationen / Subvermittlerverträge
Courtagevereinbarungen & Maklerkooperationen / Subvermittlerverträge Rechtliche Eckpunkte und Fallstricke (inkl. Vorstellung der Muster-Formulare des Fachverbandes der Versicherungsmakler) Mag. Markus
Vertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
Agenturvertrag für gewerblich tätige selbständige. Der VERSICHERUNGSAGENT
Agenturvertrag für gewerblich tätige selbständige VERSICHERUNGSAGENTEN 0802 abgeschlossen zwischen der MERKUR Versicherung Aktiengesellschaft, A-8011 Graz, Neutorgasse 57, in der Folge kurz MERKUR genannt,
VERSICHERUNGSMAKLER-VERTRAG
abgeschlossen zwischen (im folgenden Auftraggeber oder kurz AG ) Name Geburtsdatum und DORNER + PARTNER GMBH /// Firmenbuchnummer: FN 174606 z (im folgenden Auftragnehmer oder kurz AN ) wie auf folgenden
Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
GEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
Courtagevereinbarung
Courtagevereinbarung Abgeschlossen zwischen Muster.. A- (im Folgenden kurz Mehrfachagent genannt) und ERGO Versicherung Aktiengesellschaft Modecenterstraße 17 A-1110 Wien (im Folgenden kurz ERGO genannt)
Eidesstattlichen Versicherung. Die Agentur verpflichtet sich zur unverzüglichen Unterrichtung ITTs, wenn Änderungen gemäß Ziffer 8.2 a f vorliegen.
5 Stornierungen 5.1 5.2 5.3 Die unter 4 genannten Regelungen gelten entsprechend auch für die von dem Kunden gegenüber ITT aufgrund eines Rücktritts von einer gebuchten Reise zu entrichtenden Stornokosten.
Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
Tippgebervereinbarung
Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Christine Rieger, Dipl. Hebamme St. Ulrich 141 A - 9161 Maria Rain 1. Allgemeines: 1.1. Christine Rieger ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-9161 Maria Rain und ist
Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag
Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag zwischen 1. Würth MODYF GmbH & Co. KG Benzstraße 7, 74653 Künzelsau, Deutschland nachfolgend DE-MODYF 2. MODYF S.r.l. Bahnhofstraße 18, 39040 Tramin (BZ),
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und
Beratervertrag Nr. XXXX
Beratervertrag Nr. XXXX zwischen Musterunternehmen Musterstraße 10 10000 Musterstadt (im folgenden Auftraggeber genannt) und dem IT-Unternehmensberater Helge Kampf Kelloggstraße 24 22045 Hamburg (im folgenden
Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung für die Vermittlung von Erdgasnetzanschlüssen
Vereinbarung zur Aufwandsentschädigung für die Vermittlung von Erdgasnetzanschlüssen Zwischen... (nachfolgend Vermittler genannt) und Thüga Energienetze GmbH Bahnhofstraße 104 67105 Schifferstadt (nachfolgend
Dazu kommt eine einmalige Vergebührung des Vertrages Gebühr somit Euro 25,20 Bemessungsrundlage Euro 2.520,00 (Euro 70,00 mal 12 mal 3)
PRÄAMBEL Nachstehende Kosten ergeben sich für den Mandatar: Notebooks können in unserer Konfiguration mit Support (d.h. Rechte im vollen Umfang wie ein reguläres PAMI-NB, Austausch etc.) um 70 pro Monat
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II 397. Verordnung: Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung 397.
VERMITTLUNGSVERTRAG. nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet, vertreten durch dessen Erziehungsberechtigte, Frau und Herrn
VERMITTLUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen,,, für nolimitsports OG, FN des Landes- als Handelsgerichtes, nachfolgend als der Spielervermittler bezeichnet, und nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet,
HANDELSVERTRETERVERTRAG
SCHWARZ & SCHMIED Rechtsanwälte Imbergstraße 19, 5020 Salzburg Tel.: 0662/876157-0, Fax: 0662/876157-22 www.rechtsanwalt-salzburg.at HANDELSVERTRETERVERTRAG Zwischen der Firma, in, ( Unternehmer ) und
Vertrag. zwischen. Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, Hamburg. - im folgenden HHT" genannt - und. - im folgenden Partner" genannt -
Vertrag (Contentlieferant über Backendzugang) zwischen Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, 20355 Hamburg - im folgenden HHT" genannt - und.. - im folgenden Partner" genannt - - beide zusammen auch Partner
B e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km
Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife
Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx
gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen
Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kiesa Anlagenbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. 1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen. a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
Handelsvertretervertrag
Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife
PROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
Muster Abgabevertrag Tier (Stand Dezember 2015)
Muster Abgabevertrag Tier (Stand Dezember 2015) zwischen Tierheim / Tierschutzorganisation in der Folge als Übergeber bezeichnet einerseits und Name: Adresse: Tel.Nr.: Geburtsdatum: E-Mail: in der Folge
COURTAGEVEREINBARUNG Agentur - < > abgeschlossen zwischen
COURTAGEVEREINBARUNG Agentur - < > abgeschlossen zwischen ARAG SE Direktion für Österreich A-1041 Wien, Favoritenstraße 36 protokolliert unter FN 384736p des Handelsgerichtes Wien im folgendem kurz ARAG
Schulvertrag 2012/2013 der Hovhannes Schiraz Schule
Schulvertrag 2012/2013 der Hovhannes Schiraz Schule Dieser Schulvertrag wird abgeschlossen zwischen dem Schulerhalter: Armenisch-Apostolische Kirchengemeinde Österreich 1030 Wien, Kolonitzgasse 11 vertreten
Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017
Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH Die imovo GmbH ist ein überregional operierendes Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Die Geschäftstätigkeit für unsere
Provisionsvereinbarung zur Vermittlung von Erdgasnetzanschlüssen im Netzbereich Main-Spessart. Zwischen der
Provisionsvereinbarung zur Vermittlung von Erdgasnetzanschlüssen im Netzbereich Main-Spessart Zwischen der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Solmsstraße 40 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend Netzgesellschaft
Vermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -
Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade
Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten. 1 Allgemeines
Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Zwischen dem Verein für Kindersport Vellmar e.v. mit Sitz in Hofgeismar vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand Erik Weihrauch Am
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit zwischen Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach-Neuses Deutschland - im Folgenden "Dr. Schneider" genannt - und der - im Folgenden
Vermittlungsvertrag PROJEKTE
Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand
Au-Pair-Vermittlungsvertrag - Gastfamilie
- 1 - Au-Pair-Vermittlungsvertrag - Gastfamilie abgeschlossen am heutigen Tag zwischen dem/der VermittlerIn Name: Adresse: Telefonnummer/Faxnummer/e-mail Adresse: und der Gastfamilie, vertreten durch Name:
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
Sportlermanagementvertrag
Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend
Sponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.
Sponsoringvertrag zwischen Goethe Universität Frankfurt vertreten durch den Präsidenten, Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor
Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.
Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung
Allgemeine Regelungen Bedingungen 01/2019
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt
1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)
Arbeitsmediziner Werkvertrag
Rechtsservice Arbeit + Soziales Arbeitsmediziner Werkvertrag Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at
1 Maklerauftrag ImmoFitz. MAKLERALLEINAUFTRAG mit Suchauftrag für Käufer / Mieter / Nachmieter. Name. Anschrift. Telefon.
1 Maklerauftrag ImmoFitz MAKLERALLEINAUFTRAG mit Suchauftrag für Käufer / Mieter / Nachmieter Name Anschrift Telefon Email im Folgenden Auftraggeber genannt, beauftragt ImmoFitz Kapellhalden 16 78259 Mühlhausen-Ehingen,
(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:
Werkvertrag zwischen Herrn und Frau Muster, Binningen, nachfolgend Besteller, und Topbau AG, Basel, nachfolgend Unternehmer. I. Vertragsgegenstand (1) Der Besteller überträgt dem Unternehmer nach Massgabe
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bondgarantien AGB BG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bondgarantien AGB BG Gültig ab 1. April 2013 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Bondgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum 3 3 Eintritt des
STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag
STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag Dieses Vertragsmuster ist eines für eine sog. atypische stille Gesellschaft. Das bedeutet, dass dem stillen Gesellschafter Rechte eingeräumt
Nutzungsvereinbarung
Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende
LIEFERANTEN- VEREINBARUNG
LIEFERANTEN- VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH Dörrstraße 85 6020 Innsbruck im Folgenden kurz Austria Bau T & V genannt einerseits und Fa. Muster UID-Nr.:
Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich
P F L E G E V E R T R A G über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich Zwischen der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.v. im Folgenden Sozialstation genannt, vertreten durch
Stammkundenvertrag Busunternehmen
Stammkundenvertrag Busunternehmen Nockalmstraße abgeschlossen zwischen der Land Kärnten Nockalmstraße Geschäftsführung: Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg, Österreich UID-Nr.
Stammkundenvertrag Busunternehmen
Stammkundenvertrag Busunternehmen Villacher Alpenstraße abgeschlossen zwischen der Villacher Alpenstraßen Fremdenverkehrsgesellschaft m. b. H. Geschäftsführung: Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße
GESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch
Vertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,
Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft
Arbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)
= = = Arbeitsvertrag Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) zwischen Unternehmen: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Praxisstelle genannt und Herrn/Frau: geboren
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
VORLAGE 1.1 BÜRGSCHAFT FÜR VORLÄUFIGE KAUTIONEN. Artikel 1 Gegenstand der Bürgschaft
Aufgrund neuer Bestimmungen, vor allem des GvD 50/2016 und des Landesgesetzes Bozen 16/2015, müssen die Klauseln der Vorlage 1.1 des MD 123/04 mit folgenden Klauseln ersetzt werden. Es wird darauf hingewiesen,
Nutzungsbedingungen. für die Onlineplattform der FIDES Versicherungsmakler GesmbH (Borealis Webportal) 1. Allgemeines
Nutzungsbedingungen für die Onlineplattform der FIDES Versicherungsmakler GesmbH (Borealis Webportal) 1. Allgemeines 1.1. FIDES Versicherungsmakler GesmbH (im Folgenden kurz "FIDES" genannt) ist als Versicherungsmakler
Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer)
Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer) Der Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen einer Gesellschaft (GmbH) und ihrem Geschäftsführer. Er ist
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
Personalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag zwischen der Traumjobradar UG (haftungsbeschränkt) Sitz: Güstrower Str. 40 17213 Malchow Vertreten durch den Geschäftsführer: André Zimmermann hinfort Auftragnehmer und vertreten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen
Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen Die ED Ensure Digital GmbH betreibt mit Virado eine Plattform, auf der Produkt- und Nischenversicherungen verschiedener Produktpartner Versicherungsmaklern zur Verfügung
Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
anbei erhalten Sie zwei Ausfertigungen der Zusatzvereinbarung Vodafone Betreuungsprämie.
Zusatzvereinbarung Vodafone Betreuungsprämie Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie zwei Ausfertigungen der Zusatzvereinbarung Vodafone Betreuungsprämie. Wir bitten Sie, beide Exemplare unterzeichnet
EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag
Seite 1 von 5 EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag der Giegerich & Partner GmbH im folgenden Lizenzgeber genannt. Stand: März 2014 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung
VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENES SPONSORING
VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENES SPONSORING abgeschlossen zwischen Medizinischen Universität Graz Auenbruggerplatz 2 A-8036 Graz (im Folgenden Sponsor ) (im Folgenden MUG ) wie folgt: 1 Gegenstand und
Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis
- Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE
Kunde Straße Hausnummer PLZ Ort. Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn. zwischen. nachfolgend "Kunde" genannt.
Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzvereinbarung zum WIA 2010-Vertrag über die Inanspruchnahme des Kontingentmodells VDSL über den zusätzlichen Aufschlag bei VDSL Stand Alone 100 zwischen Kunde Straße Hausnummer
Versicherungsagenturvertrag
Versicherungsagenturvertrag abgeschlossen zwischen der TIROLER VERSICHERUNG V.a.G., Wilhelm-Greil-Straße 10, A-6010 Innsbruck, im Folgenden kurz TIROLER genannt, einerseits und Agent Mustermann, Musterstraße
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI für vollstationäre Dauerpflege
Der Träger des Pflegeheimes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK - Landesverband Hessen IKK Hessen Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz
Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Gültig ab 31. März 2012 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Refinanzierungsgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum