ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER. TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR
|
|
- Martina Adenauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR 1 - Geltungsbereich 1.1 Das Vertragskonzept der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf aufbauender Produktionsverträge regelt alle Projektphasen der Film- oder Videoproduktion nachfolgend Auftrag genannt - und ist somit Grundlage aller Rechtsgeschäfte zwischen einem Kunden, d. h. die beauftragende/n Einzelperson/en oder juristische Körperschaft nachfolgend "Auftraggeber" genannt - und der TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -, deren Dienstleistungen der Kunde in Anspruch nimmt. Bedingungen des Auftraggebers haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. 1.2 Alle Leistungen und Angebote der TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB's. Auch auf zukünftige Geschäftsbeziehungen werden diese ohne weiteren Hinweis angewendet. Spätestens mit Abschluss des Auftrages durch eine entsprechende Vertragsunterzeichnung bzw. Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen und rechtskräftig. 1.3 Abweichungen von diesen AGB's sind nur wirksam mit ausdrücklicher Bestätigung der TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR. 2 Unverbindliche Angebotserstellung 2.1 Ggf. vorliegende Texte und Gestaltungswünsche sind vor Drehbeginn im Wesentlichen dem Auftragnehmer vorzulegen. Der Kunde kann seinerseits ein Drehbuch bzw. ausführliches Konzept zur Verfügung stellen. Die Erarbeitung der szenischen Auflösung erfolgt in jedem Fall vom Auftragnehmer. 2.2 Sobald der Auftragnehmer die Einzelheiten des zu produzierenden Auftrags vom potenziellen Auftraggeber erhalten hat, übermittelt diese ihm ein unverbindliches Preisangebot. Andernfalls übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein verbindliches Preisangebot auf der Grundlage der ihr zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen hinsichtlich des geplanten Projektes. 3 Produktionsablauf 3.1 Die Herstellung des Auftrags erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder vom Auftragnehmer erstellten Drehbuchs, eines ausführlichen Konzepts und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor der Ausgestaltung der szenischen Auflösung. Seite 1 von 6
2 3.2 Sollten kurzfristige Änderungswünsche von Seiten des Auftraggebers bzgl. des Drehbuchs oder ausführlichen Konzeptes gewünscht werden, so dass hinsichtlich der szenischen Auflösung und/oder des Drehs ein logistischer und/oder zeitlicher Mehraufwand für den Auftragnehmer besteht, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diesen dem Auftraggeber in angemessenem Rahmen zusätzlich in Rechnung zu stellen. 3.3 Der Auftragnehmer wird den Auftrag nach dem zugrunde liegenden und vom Auftraggeber abgenommenen Drehbuchs oder ausführlichen Konzepts in der bestmöglichen Qualität, also nach bestem Wissen und Fähigkeitsstand, herstellen, welche dem durch die erwiesenen Qualitätsstandards entspricht. 3.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ggf. benötigte Rechte des Auftraggebers in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Umsetzung des Auftrags erforderlich ist. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien werden sogfältig behandelt. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, haftet der Auftragnehmer nur bei nachweislich vorsätzlicher, grober Fahrlässigkeit. Eine den materiellen Wert übersteigende Vergütung ist ausgeschlossen. 3.5 Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftragnehmer die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. 3.6 Wenn organisatorische Tätigkeiten zur Ausführung des Auftrags von Seiten des Auftraggebers übernommen werden, sind diese im Vorfeld mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Wenn dadurch eine logistische und/oder zeitliche Ersparnis für den Auftragnehmer entsteht, kann sich dies in angemessenen Rahmen auf die Rechnung des Auftraggebers auswirken. Näheres regelt die konkrete Auftragsbeschreibung. 4 Fertigstellung, Mängelanzeige und Abnahme 4.1 Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftragnehmer die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Postproduktion des Films als Ganzes und seiner Teile. Dies schließt Bild- und Tonschnitt, Farbkorrektur, Musikkomposition etc. ein. 4.2 Der Auftragnehmer trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung des Films und seiner Teile bis zur Abnahme. Darüber hinaus stellt er sicher, dass die unverzügliche Neuherstellung des Werks gewährleistet ist, falls das Material verloren geht. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 4.3 Nach Fertigstellung des Auftrags übergibt der Auftragnehmer eine mit einem TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR -Wasserzeichen gekennzeichnete Kopie des Films zur Abnahme an den Auftraggeber. Dies erfolgt in der Regel als digitaler Download. Vom Auftragnehmer gewünschte Versendungen, etwa als DVD, erfolgen auf dessen Kosten und Gefahr. Der Auftragnehmer trägt ab Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person das Risiko des Verlustes bzw. einer ggf. eintretenden Verschlechterung der Qualität. Das Original des Bild- und Tonmaterials verbleibt im Besitz und Eigentum des Auftragnehmers. Seite 2 von 6
3 4.4 Das mit dem Wasserzeichen gekennzeichnete Auftragsprodukt muss vom Auftragnehmer unverzüglich nach Entgegennahme überprüft werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Produkt auf inhaltliche und textliche Mängel zu prüfen und dem Auftragnehmer etwaige Mängel in Bild und Ton anzuzeigen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Films keine Mängelanzeige oder eine Äußerung des Auftraggebers, gilt der Film als abgenommen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. 4.5 Im Fall einer begründeten Mängelanzeige wird dem Auftragnehmer die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer angemessenen Frist Beanstandungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszubessern. 4.6 Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen. Dies trifft auch auf angezeigte Mängel zu, die aus einer fehlerhaften oder kurzfristig geänderten Vorgabe des Auftraggebers entstehen. 4.7 Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften. 4.8 Hat der Kunde den Film abgenommen, erhält er nach vollständigem Eingang der Rechnungszahlung und etwaiger weiterer vereinbarter Vergütungen eine Kopie des Films in der oder den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Form(en), also z.b. als Downloadlink oder auf DVD bzw. Blu-Ray- Disk. 5 Fristen und höhere Gewalt 5.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung des mit dem Wasserzeichen gekennzeichneten Auftragsprodukts wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor dem Beginn der Dreharbeiten festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten zu unterrichten. 5.2 Feste Fristen sind jedoch abhängig vom Produktionsablauf. Erkennt der Auftragnehmer daher, dass der Zeitpunkt der fristgerechten Durchführung und/oder Fertigstellung nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, innerhalb derer der Auftragnehmer die Musterkopie abzuliefern hat. Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften. 5.3 Kommt es zu Verzögerungen festgelegter Fristen aufgrund von plötzlichen Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögert hat bzw. unterbrochen war. Dazu zählt etwa die nicht rechtzeitige Erbringung von zugesagten Mitwirkungsleistungen, plötzliche Verschiebung angesetzter Konzeptions- und/oder Drehtermine, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als ein halbes Jahr, so ist der Auftragnehmer berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen. Seite 3 von 6
4 5.4 Erschwert höhere Gewalt die fristgerechte Durchführung und/oder Fertigstellung des Auftrags, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wobei sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend verschiebt. Als höhere Gewalt gelten alle hinderlichen Situationen, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten der Auftragsdurchführung von Seiten des Auftragnehmers resultieren und durch diese Umstände eine ordnungs- und fristgemäße Ausführung des beauftragten Projektes nicht eingehalten werden kann. Dazu gehören Unfälle, Erkrankungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, örtliche Stromausfälle, Versagen von Computerund Produktionstechnik und alle anderen Umstände, die der Auftragnehmer trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann. 5.5 Ist der Umstand der höheren Gewalt derart schwerwiegend, dass eine ordnungs- und fristgemäße Ausführung des Auftrags auf einen ungewissen Zeitpunkt verschoben oder gar unmöglich gemacht wird, dürfen die Videoproduktion und der Auftraggeber gleichermaßen sofort vom Projekt zurücktreten, wobei diese Umstände unmittelbar geschildert und begründet werden müssen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer für die bereits geleistete Arbeit vollständig zu bezahlen. Soweit möglich, hilft der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei der Auswahl eines geeigneten Ersatzunternehmers. Als schwerwiegende Umstände höherer Gewalt gelten der Todesfall eines Vertragspartners, nach Vertragsunterzeichnung festgestellte unheilbare Krankheiten, sich auf den Auftrag auswirkende zivile Unruhen, unmittelbare Betroffenheit von Kriegshandlungen oder Naturkatastrophen etc. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Der Kauf des erstellten Produktes durch den bestätigten Vertragsabschluss ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. 6.2 Die Auftragszahlung erfolgt rein netto. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung: - 1/3 bei Abnahme des Drehbuchs/des ausführlichen Konzepts - die letzten 2/3 sowie entstandene Mehrkosten und Spesen nach Abnahme der mit Wasserzeichen gekennzeichneten Kopie. 6.3 Soweit in der Preiskalkulation für den Auftragnehmer Vorkosten, wie Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden diese bereits bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig. 6.4 Der Auftraggeber begleicht jeweils beide Rechnungszahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Der Rechnungsbetrag soll auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto überwiesen werden. Der Auftraggeber trägt die anfallenden Bankgebühren. Andere Zahlungsmethoden sind je nach Vereinbarung möglich. Seite 4 von 6
5 6.5 Geht eine entsprechende Zahlung nicht binnen der genannten Frist von zwei Wochen beim Auftragnehmer ein, fallen zusätzliche Verzugszinsen von 2% pro Monat auf den ausstehenden Rechnungsbetrag an. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung des ersten Drittels die Dreharbeiten nicht zu beginnen bzw. auszusetzen. Entstehende Kosten fallen in diesem Fall dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer behält sich bei Nichtzahlung des Restbetrags das Recht vor, das Produkt bis zur vollständigen Zahlung einzubehalten. Darüber hinaus werden nach insgesamt drei schriftlichen Mahnungen rechtliche Schritte ergriffen. 6.6 Das Auftragsprodukt verbleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung im Eigentum und Besitz des Auftragnehmers. 7 Urheber- und Nutzungsrechte 7.1 Das Urheberrecht an Bild und Ton verbleibt sowohl an dem fertiggestellten Projekt als auch aus den bearbeiteten Teilen beim Auftragnehmer, insofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Die TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR macht diesbezüglich alle moralischen und rechtlichen Ansprüche hinsichtlich des Urheberrechts geltend. Die rechtliche Einhaltung des Urheberrechts ist eine grundlegende Pflicht des Auftraggebers. 7.2 Ebenso verbleiben dauerhaft das angefertigte Rohmaterial von Bild und Ton sowie alle für die Herstellung des Films selbst erstellten Materialen, wie Drehbücher oder szenische Auflösungen, im Eigentum und Besitz des Auftragnehmers. 7.3 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass das fertige Produkt nicht gegen Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt und stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, den Auftragnehmer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter zu informieren. Andernfalls erlischt der Freistellungsanspruch. 7.4 Der Nutzungsrechtserwerb durch den Auftraggeber erfolgt mit der vollständigen Bezahlung des Auftragnehmers und der damit verbundenen Ablieferung des fertiggestellten Endprodukts. Diese Nutzungsrechte umfassen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, das Recht, das fertige Auftragsprodukt auf ein Videoportal und/oder auf eine eigene Homepage zu stellen, dieses im Internet und/oder im Fernsehen auszustrahlen, in öffentlichen Filmtheatern zu zeigen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Soweit die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder ähnlichen Organisationen zustehen, werden diese nicht übertragen. 7.5 Eine Verwendung der Produktion in anderen kommerziellen Bereichen von Seiten des Auftraggebers, wenn diese über den im Vertrag beschlossene Vereinbarungen hinausreichen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 7.6 Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu lassen, d. h. den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Darüber hinaus darf die Bild- und Tonspur nicht verändert und damit das künstlerische Ansehen der Auftragnehmer verletzt werden. Seite 5 von 6
6 7.7 Der Auftragnehmer darf Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke, etwa auf der Webseite, erstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers im Einsatz ist. 7.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle späteren, über den Vertragszeitpunkt hinausgreifende, Bearbeitungen des Films oder seiner Teile entweder durch den Auftragnehmer selbst oder erst mit der ausdrücklichen Zustimmung desselben vornehmen zu lassen. Ein Verstoß dieses Punktes stellt eine grobe Verletzung des geltenden Urheberrechts dar und wird entsprechend geahndet. 7.9 Der Auftragnehmer als Inhaber der Urheberrechte darf, über den Vertragszeitpunkt hinausgreifende, Änderungen für eigene kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke nach eigener Wahl und auf eigene Kosten vornehmen. Dies bedarf einer vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber, wobei sich der Auftragnehmer verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu wahren Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte am Film erwerben, muss hierüber mit dem Auftragnehmer eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. 8 Schlussbestimmungen 8.1 Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.2 Alle unternehmens- und auftragsinternen Absprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind vertraulich zu behandeln und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. 8.3 Alle Ausgangsdokumente und Dateien, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, sind als vertraulich anzusehen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber darf Auftragnehmer jedoch einzelne Teile zu Bearbeitungszwecken an Dritte weitergeben. 8.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Jena, Thüringen. 8.5 Mit der Vergabe eines Auftrages an die Videoproduktion bestätigt der Auftraggeber, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der TRICKOLOR FILM Sebastian Ernst und Patrick Gröschl GbR aufmerksam gelesen, verstanden und diesen zugestimmt zu haben. Seite 6 von 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Seite 1 von 8 1. Der Film 1.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land
Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Verwender und Anwendungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Verwender und Anwendungsbereich Verwender dieser AGB ist die Firma NEXTFRAME Film + Media GmbH, Hannover, im folgenden Text kurz NEXTFRAME genannt. Diese AGB finden Anwendung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine
Freier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines
Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
Host-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008
Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Hinweise: Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer sind ein unverbindliches Muster.
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Text
Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Fachverbands Freier Werbetexter e.v. (FFW) 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Die Texte und Konzepte des Texters
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann) Stand: 11.06.2007 1. Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VisumCompany (im folgenden "Auftragnehmer
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Web-Design-Vertrag (Muster)
Web-Design-Vertrag (Muster) zwischen... und -nachfolgend Auftragnehmer genannt -... - nachfolgend Auftraggeber genannt - wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist
Mandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin
Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
der Auftragnehmer Büro-Service Scriptomed Steven, Kaiserstr. 13, 42781 Haan.
Vertragspartner Partner dieses Vertrages sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer Büro-Service Scriptomed Steven, Kaiserstr. 13, 42781 Haan. Bedient sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 2. Vertragsabschluss 3. Preise und Bezahlung 4. Lieferung/Leistung und Abnahme 5. Eigentumsvorbehalt 6. Urheberrecht 7. Gewährleistung und Schadenersatz 8.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten
P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte.
Nutzungshinweise (1) Haftungsbeschränkung Inhalte dieser Website Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit,
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de
1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014)
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Geltungsbereich dieser Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Prepared by: Brenton Withers, Freiberuflicher Übersetzer 21. Oktober 2014 Word-Transfer 1 Geltungsbereich 1 - Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden
(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
Künstlervertrag Kunst am Bau
Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeines Zusammenarbeit Machen Sie sich ein Bild von unserer Zusammenarbeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen, damit Sie und wir zusammen nur
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
Nutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)
SOFTWARE-WERKVERTRAG
SOFTWARE-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Softwareentwicklerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Kunde genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Softwareentwicklerin verpflichtet
Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg
Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen
Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen Für alle durch den Kunden ( Auftraggeber ) bei der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Medical Express Horst Schepputat
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Medical Express Horst Schepputat 1 Geltungen der Bedingungen Die Leistungen der vorbezeichnenden Firma (im folgenden Medical Express genannt) erfolgen auf der
822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869
Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost
Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger
kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.
A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung
Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz
Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice
AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice ( im folgenden Auftragnehmer genannt) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer.
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE
COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting 1 Allgemeines Der Auftraggeber im Nachfolgenden AG genannt hat die AGBG s gelesen und zur Kenntnis genommen und anerkannt.
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Zustandekommen des Vertrages 1.1 Der Übersetzungsauftrag kommt zustande, wenn der zu übersetzende Text zusammen mit einem Auftragsschreiben des Kunden
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im
B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D
- B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen - 2 - Forschungs- und Entwicklungsvertrag
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Stand 24.07.2015 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der M&L Appenweier Frische GmbH (nachstehend Verkäufer genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für fixlperinch UG (haftungsbeschränkt).
fixlperinch UG (haftungsbeschränkt) webdesign & medien maximilian fixl ostpreußenstraße 15 27299 langwedel fon: +49 (0)152 27 56 29 30 mail: kontakt@fpi-webdesign.de web: fpi-webdesign.de Allgemeine Geschäftsbedingungen
Franziska Neumann, Übersetzungen
1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Franziska Neumann und den Auftraggebern. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung
VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
Kaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf
D ER K AUFFVERTRAG FÜR S KFZ BEI I HRER W ERKSTATT IN B ERLIN FINDEN S IE NOCH EINIGE WEITERE M USTERVORLAGEN UND KOSTENLOSE B EISPIEL-DOKUMENTE SOWIE ZAHLREICHE C HECKLISTEN RUND UM I HR A UTO BESUCHEN
Polen Baruchowo. Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!!
Polen Baruchowo Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!! Kaufpreis: 63.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages www.europa-makler.de