Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
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- Sigrid Babette Sauer
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1 Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes Referat 53 Umgebungslärmkartierung und Lärmaktionsplanung Tobias Leuning Soltau,
2 Hintergrund Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes Zuständigkeit geht an das Eisenbahn-Bundesamt über Lärmkartierung (Runde 3) Lärmkartierung (Runde 4) Pilot-Lärmaktionsplan Lärmaktionsplan (Runde 3) Lärmaktionsplan (Runde 4) 2
3 Hintergrund Gesetzliche Grundlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (LAP): - Ausarbeitung der Lärmkarten von Eisenbahnschienenwegen des Bundes - Mitteilung an EU-Kommission - Information der Öffentlichkeit - Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken - Beteiligung der Öffentlichkeit - Betroffenheit darstellen - Lösungsansätze aufzeigen keine rechtlichen Ansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen ableitbar BImSchG definiert Begriffe Haupteisenbahnstrecke und Ballungsraum 3
4 Hintergrund Bf. Kommune A Kommune des Ballungsraums Kommune B Ballungsraum Hbf. Ballungsraum: > Einwohner > Einwohner/km² 70 Ballungsräume in Deutschland Kommune C Kommune F Kommune E Bf. Kommune D Bundeseigene Strecken Haupteisenbahnstrecken: Mehr als Züge pro Jahr Sonstige Strecken: Weniger als Züge pro Jahr Nicht-bundeseigene Strecken Haupteisenbahnstrecken: Mehr als Züge pro Jahr Sonstige Strecken: Weniger als Züge pro Jahr 4
5 Berechnungsgebiet 5
6 Berechnungsgebiet ca km Bahnstrecke ca km Gleise 5 km-breiter Kartierungskorridor ca km 2 Rechengebiet ca. 19 Mio. Gebäude ca Schallschutzwände* * Anzahl der kartierten Schallschutzwand Elemente / komplette Schallschutzwand kann aus mehreren Elementen bestehen 6
7 Lärmaktionsplan Struktur Lärmaktionsplan Teil A und B Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung Öffentlichkeitsbeteiligung Lösungsansätze z.b. Maßnahmen, Förderprogramme 7
8 Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung (Berechnung nach VBUSch) Celle 8
9 Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung keine Aussage zu Belastetenzahlen durch Isophonen-Bänder Umgebungslärmrichtlinie fordert Bewertung der von Lärm Betroffenen Lärmkennziffer LLKKKK = EE(LL GG) E: Einwohner L: Lärmbelastung G: Bezugswert LKZ setzt Lärm in Relation zu Betroffenen LKZ bezieht sich auf definiertes Gebiet (Kommune oder 100m x 100m-Raster) LKZ berücksichtigt lokale und regionale Gegebenheiten LKZ ermöglicht Vergleichbarkeit 9
10 Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung Celle 10
11 Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung Verden (Aller) 11
12 Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung Ergebnisse der Lärmkartierung für jede Kommune im LAP (Teil A, Anhang: Tab 1) und Online-Kartendienst veröffentlicht 12
13 Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung NAME Einwohnerzahl LKZ_L DEN LKZ_L NIGHT Hannover Bremen Hamburg Seelze Laatzen Lehrte Wunstorf Celle Achim Lüneburg Verden (Aller) Neustadt am Rübenberge Nienburg (Weser) Langwedel Seevetal Buchholz in der Nordheide Burgdorf Uelzen Langenhagen Winsen (Luhe) Bad Bevensen Rotenburg (Wümme) Dörverden Tostedt Bienenbüttel Ronnenberg Bardowick Stelle Deutsch Evern Eystrup Eschede Drakenburg Lauenbrück Ottersberg Burgwedel NAME Einwohnerzahl LKZ_L DEN LKZ_L NIGHT Haßbergen Scheeßel Haste Sottrum Unterlüß Suderburg Rohrsen Adelheidsdorf Radbruch Oyten Emmendorf Hohnhorst Isernhagen Wedemark Hassendorf Rosengarten Gandesbergen Königsmoor Jelmstorf Uetze Linsburg Vahlde Wrestedt Heemsen Hassel (Weser) Kakenstorf Garbsen Wistedt Stemmen Otter Suthfeld Hämelhausen Vögelsen Stöckse Habighorst
14 Betroffenheitsanalyse Lärmkartierung 14
15 Betroffenheitsanalyse Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Phase: 30. Juni 25. August 2017 Fragen u.a. zu Immissionsort, Lärmsituation, Verbesserungsvorschläge ca Beteiligungen 2. Phase: 24. Januar 7. März Fragen zu Inhalt des Lärmaktionsplans, Beteiligungsprozess, freiwilligem Lärmsanierungsprogramm ca Beteiligungen 15
16 Betroffenheitsanalyse Öffentlichkeitsbeteiligung Verden (Aller) 16
17 Betroffenheitsanalyse Öffentlichkeitsbeteiligung Verden (Aller) 17
18 Betroffenheitsanalyse Öffentlichkeitsbeteiligung Verden (Aller) 18
19 Lösungsansätze Maßnahmen 19
20 Lösungsansätze Förderprogramme Politische Ziele: Bis 2020 Reduzierung des Schienenverkehrslärm um 50% zu 2008 Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen an 2020 (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG): Lärmabhängige Trassenpreissystem (latps) 50%-Förderung bei Umrüstung auf leisere Bremstechnik Laufleistungsabhängier Bonus für Einsatz umgerüsteter Wagen 20
21 Lösungsansätze Förderprogramme Freiwilliges Lärmsanierungsprogramm des Bundes Maßnahmen: Schallschutzwände, Schallschutzfenster, Brückenentdröhnung, Schienenschleifen etc. Beginn: 1999 Mittel mehrfach erhöht auf 150 Mio. pro Jahr Grenzwerte abgesenkt auf 57 db(a) (allg. Wohngebiet, Nacht) Förderrichtlinie wird überarbeitet, dann wohl auch Schienenabsorber, Schienenstegdämpfer, Brückenabsorber und Kleinstlärmschutzwände förderfähig Gesamtprojektleitung vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur übertragen auf die DB Netz AG 21
22 Lösungsansätze Freiwilliges Lärmsanierungsprogramm des Bundes Status* 0 Strecke enthält keinen Abschnitt, der eine Haupteisenbahnstrecke ist 1 Strecke in Kommune ist in Teilen oder gesamt eine Haupteisenbahnstrecke HINWEIS: Soweit Schallschutzwände im Datenbestand der DB AG aufgeführt waren, sind sie in die Lärmkartierung eingegangen. 22
23 Lösungsansätze Freiwilliges Lärmsanierungsprogramm des Bundes Tabelle 4 im Anhang: Anlage 1 zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes Verzeichnis der in Bearbeitung befindlichen und fertig gestellten Lärmsanierungsbereiche Kennziffer Stand 1 Fertiggestellt 2 Im Bau 3 In Bearbeitung 4 In Planung 5 schalltechn. Untersuchung Strecken - Nr. Sanierungsbereich Lage des Sanierungsbereich Schallschutzwände lärmsanierte Wohneinheiten von km bis km gesamt SSW-Länge (km) Stand Anzahl Stand 1740 Verden - Dauelsen 88,2 90,7 2,5 2, Verden-Süd 85,0 86,5 1,5 1, Verden-Nord 86,5 88,2 1,7 1, Verden - Dauelsen Nord 90,7 92,3 1,6 0, Verden Ost 3,1 8,5 5,
24 Lösungsansätze Freiwilliges Lärmsanierungsprogramm des Bundes Tabelle 5 im Anhang: Anlage 3 zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche Bewertung durch Prioritätszahl 24
25 Lösungsansätze Freiwilliges Lärmsanierungsprogramm des Bundes Anlage 3 zum Gesamtkonzept Neuberechnung! Prioritätenliste wird gerade neu berechnet Wegfall des Schienenbonus (5 db(a)) seit 2015 Absenkung der Auslösewerte für Lärmsanierung (3 db(a)) seit 2016 Sanierung auf 57 db(a) nachts statt 65 db(a) in allgemeinen Wohngebieten auch bereits sanierte Abschnitte werden neu betrachtet Berechnung führt DB Umwelt im Auftrag des BMVI durch 25
26 Lösungsansätze Lärmvorsorge Anspruch auf Lärmschutz bei Neubau und bei wesentlichen Änderungen von Schienenwegen (nicht bei Erhöhung des Verkehrsaufkommen) Pflicht zur Lärmvorsorge seit der Einführung des BImSchG am 1. April 1974 (alte Bundesländer) bzw. 1.Juli 1990 (neue Bundesländer) Aktive Maßnahmen haben Priorität Berechnung nach Schall 03 Strengere Grenzwerte (Auslösewerte) als freiwillige Lärmsanierung 26
27 Lärmaktionsplan Informationen für Kommunen: im Anhang 27
28 Lärmaktionsplan Informationen für Kommunen: Karten- und Datenmaterial Verfügbare Darstellungen: Isophone Lärmindizes Lärmkennziffer Ballungsraumgrenzen Erfasste Schallschutzwände an Haupteisenbahnstrecken Verkehrsaufkommen Belastetenstatistik Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 28
29 Lärmaktionsplan Informationen für Kommunen: Karten- und Datenmaterial Bereitstellung des Kartenund Datenmaterials für Kommunen über OGC- Dienste Einbindung in GIS- Client als WMS-Dienst 29
30 Lärmaktionsplan Informationen für Kommunen 30
31 Lärmaktionsplan Kontaktadressen im Eisenbahn-Bundesamt (Ref. 53) Tobias Leuning 0228 / leuningt@eba.bund.de Daniela Schulz 0228 / schulzd@eba.bund.de Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken lap@eba.bund.de Mitwirkung in den Ballungsräumen mib@eba.bund.de Lärmkartierung ref53@eba.bund.de Bitte beachten Sie folgenden Urheberrechtshinweis: Die Nutzung der Karten wird für die Geofachdaten des Eisenbahn- Bundesamtes durch die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) vom 19. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14) geregelt. Für die Hintergrundkarte gelten die Bestimmungen der Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0. Für die Lärmkarten gilt: Eisenbahn-Bundesamt (2017), DB Netz AG, Bahn-Geodaten/Infrastrukturdaten 31
32 Urheberrecht und Nutzungshinweis Bitte beachten Sie folgenden Urheberrechtshinweis: Die Erstellung der Daten/Dienste erfolgte auf Grundlage des 47a ff. BImSchG i.v.m. 34. BImSchV; 14 GeoZG i.v.m. GeoNutzV des Bundes. Dem Nutzer werden die Daten gemäß der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Es gelten folgende Zitationsvorgaben: Isophonen, Lärmstatistik, Lärmkennziffer, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rasterlärmkarte: Eisenbahn-Bundesamt (2017) Verkehrsweg und Schallschutzwände: Eisenbahn-Bundesamt (2017) DB Netz AG (2016) Für die Hintergrundkarte gelten die Bestimmungen der Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0. ( 32
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