Ausbildung abschließen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildung abschließen"

Transkript

1 Ausbildung abschließen Robert Johnen Seite 1/21

2 Prüfungsformen Mündliche Prüfung Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Robert Johnen Seite 2/21

3 Kriterien zur Wahl der Prüfungsform Praxisnähe Handlungs- und Prozessorientierung Authentizität Robert Johnen Seite 3/21

4 Praxisnähe Planungsgespräche Kundengespräche Fallbezogenes Fachgespräch Praktische Aufgabe Robert Johnen Seite 4/21

5 Aufgaben Prozessorientiert Betrieblicher Auftrag Betriebliche Projektarbeit Handlungsorientiert Komplexe Aufgaben Integrierte Aufgaben Robert Johnen Seite 5/21

6 Ziel der Aufgaben Prüfung von Fachkompetenz Methodenkompetenz Sozialkompetenz Robert Johnen Seite 6/21

7 Rechtliche Grundlagen der Prüfung BBiG Prüfungsordnung Regelt rechtsverbindlich alle Prüfungsmodalitäten Robert Johnen Seite 7/21

8 Der Prüfungsausschus Unabhängig Nicht weisungsgebunden Mindestens ein Berufsschullehrer Mindestens ein AG und ein AN-Vertreter AN- & AG-Vertreter müssen paritätisch besetzt sein mindestens drei Mitglieder Robert Johnen Seite 8/21

9 Anforderungen an die Mitglieder des Prüfungsausschusses Sach- / Fachkundig Geeignet zur Mitwirkung an der Prüfung Menschliche Reife Arbeits- & prüfungspädagogische Fähigkeiten Urteilsvermögen Verantwortungsbewusstsein Robert Johnen Seite 9/21

10 Aufgaben des Prüfungsausschusses Durchführung von Schriftlichen, Mündlichen und Praktischen Prüfungen Korrektur des schriftlichen Prüfungsleistungen Bewertung der Prüfungsleistungen Robert Johnen Seite 10/21

11 Prüfungsangst Gute Vorbereitung Kenntnis des Prüfungsablaufs Zeitpläne aufstellen (und einhalten) Methoden der Entspannung anwenden Robert Johnen Seite 11/21

12 Prüfungsvorbereitung Ausbildungsplan aufbauen nach steigendem Schwierigkeitsgrad Berufsschule einbeziehen Regelmäßige Lernerfolgskontrolle / Feedbackgespräche Ausbildungsrahmenplan mit tatsächlichen Inhalten Abgleichen Prüfungssituation üben Alte Prüfungen nutzen Teilnahme an Kursen zur Prüfungsvorbereitung Interne Prüfungsvorbereitung Robert Johnen Seite 12/21

13 Verlängerung bei nicht bestandener Prüfung Auszubildender beantragt Verlängerung/Weiterbeschäftigung Bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung Maximal bis zu einem Jahr Muss beim ersten mal, Kann beim zweiten mal Robert Johnen Seite 13/21

14 Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung 43 ff. BBiG Ausbildungszeit zurückgelegt An Zwischenprüfung teilgenommen Ausbildungsnachweise geführt Ausbildungsverhältnis in Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen Robert Johnen Seite 14/21

15 Prüfungsanmeldung Aufforderung duch IHK/HWK Anmeldung durch Ausbilder oder Ausbildenden Robert Johnen Seite 15/21

16 Pflichten des Ausbildenden Freistellung für den Tag der Prüfung ( 15 BBiG) Unter 18 Jahre zusätzlich Freistellung am Tag vor der Prüfung ( 10 JarbSchG) Übernahme aller Prüfungsgebühren ( 37 BBiG) Bereitstellen der Werkzeuge und Materialien ( 14 BBiG) Robert Johnen Seite 16/21

17 Beeinträchtigte Auszubildende Beantragen einer Nachteilsausgleichs Modifikation der Prüfung Kein Absenken der fachlichen Anforderungen Angepasst an die Beeinträchtigung Nachweis durch Kopie Schwerbehindertenausweis Ärztliche Bescheinigung Psychologisches Gutachten Stellungnahme AG, BS oder Bildungsträger Robert Johnen Seite 17/21

18 Modifikationen Zeitverlängerung Pausen Begleitperson Anpassung des Arbeitsplatzes bei körperlicher Behinderung Spezielle Hilfsmittel Robert Johnen Seite 18/21

19 Zeugnis 16 Abs. 2 Wahrheit Klarheit Wohlwollend Einfach oder qualifiziert Robert Johnen Seite 19/21

20 Widerspruch gegen Zeugnis Standard ist ein einfaches Zeugnis Azubi hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis Umfassende Tätigkeitsbeschreibung Gerechte Bewertung Widerspruch möglich Robert Johnen Seite 20/21

21 Fort- bzw. Weiterbildung Erhaltungsfortbildung Erweiterungsfortbildung Anpassungsfortbildung Aufstiegsfortbildung Robert Johnen Seite 21/21

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung

Mehr

Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin nach 37 BBiG im Sommer 2019

Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie im Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin nach 37 BBiG im Sommer 2019 LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG ZUSTÄNDIGE STELLE NACH DEM BERUFSBILDUNGSGESETZ Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Postfach 10 29 62 70025 Stuttgart An

Mehr

Grundlage der Prüfungsart ist die jeweilige Ausbildungsordnung

Grundlage der Prüfungsart ist die jeweilige Ausbildungsordnung Leitfaden Prüfungen Prüfungsarten Grundlage der Prüfungsart ist die jeweilige Ausbildungsordnung Zwischenprüfung überwiegend vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres Ermittlung des Ausbildungsstandes Zulassungsvoraussetzung

Mehr

Information zur Abschlussprüfung gem. 37 BBiG für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter

Information zur Abschlussprüfung gem. 37 BBiG für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Information zur Abschlussprüfung gem. 37 BBiG für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Mehr

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten"

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten" i.d.f. des Beschlusses des Vorstandes der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 10.01.07

Mehr

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R /

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R / Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte H E R B S T / W I N T E R 2 0 1 7 / 2 0 1 8 Die Prüfungsanmeldung zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt durch die/den

Mehr

Rund um die Gesellenprüfung

Rund um die Gesellenprüfung Rund um die Gesellenprüfung Wer darf Prüfungen durchführen? Wer darf Prüfungen abnehmen? Vorbereitung der Prüfung Zulassungsverfahren Durchführung der Prüfung Bewertung und Dokumentation Mündl. Prüfung

Mehr

- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO

- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO - Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung

Mehr

Stoffgliederungsplan. Ausbildung der Ausbilder 2017

Stoffgliederungsplan. Ausbildung der Ausbilder 2017 Stoffgliederungsplan Ausbildung der Ausbilder 2017 BVS - Stand: Dezember 2009 Ihre Ansprechpartner Florian Graupe Telefon: 089/54057-154 Telefax: 089/54057-91154 E-Mail: graupe@bvs.de Martina Wiederuh

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil vom 07. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 14. Mai 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch

... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten

Mehr

Rechtliche Grundlagen zum Ausbildungsvertrag

Rechtliche Grundlagen zum Ausbildungsvertrag Rechtliche Grundlagen zum Ausbildungsvertrag Das Berufsbildungsgesetzes (BBiG) regelt den Abschluss von Berufsausbildungsverträgen, enthält die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden

Mehr

I. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO

I. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO Richtlinien der Handwerkskammer Münster über die Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung

Mehr

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte S o m m e r

Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte S o m m e r Anmeldung zur Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte S o m m e r 2 0 1 8 Die Prüfungsanmeldung zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt durch die/den Auszubildende/n mit

Mehr

Beispiel 1: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb

Beispiel 1: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3: Beispiel 4: Beispiel 5: Beispiel 6: Beispiel 7: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb Abstimmung mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (z. B. ÜAZ

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Industriekaufmann / frau

Industriekaufmann / frau Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der

Mehr

NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2)

NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM 01.08.2017 HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) PRÜFUNG Zur gestreckten Abschlussprüfung: Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden

Mehr

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO Richtlinien der Handwerkskammer Flensburg zur zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer Flensburg vom 5. November 2008 sowie

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Bau und Stadtentwicklung Blatt 1 Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie I. Grundsätze zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Diese

Mehr

Präambel: Ausbildungsberuf

Präambel: Ausbildungsberuf Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für personenbezogene Serviceleistungen/ zur Fachpraktikerin für personenbezogene Serviceleistungen vom 21.11.2017 Die Landwirtschaftskammer

Mehr

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG/ 27b Abs. 1 HwO

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG/ 27b Abs. 1 HwO Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Stand: Übersicht

Stand: Übersicht Stand: 3.5.2010 Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG) und

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG / 37 Abs. 1 HwO) Übersicht

Mehr

Ü b e r s i c h t. A. Grundsätze

Ü b e r s i c h t. A. Grundsätze Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG) für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte

Mehr

Intern: Die betriebliche Ausbildung

Intern: Die betriebliche Ausbildung Intern: Die betriebliche Ausbildung Dominik Vallendor 21.08.2017 Tralios IT GmbH www.tralios.de Duale Ausbildung Betrieb Ausbildungsordnung Schule schulischer Lehrplan Rahmenlehrplan Dominik Vallendor

Mehr

Fachpraktiker für Bürokommunikation/ zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation

Fachpraktiker für Bürokommunikation/ zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation Geschäftsbereich Bildung Besondere Rechtsvorschrift der Industrie- und Handelskammer Dresden zur Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung gemäß 9 und 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum Fachpraktiker

Mehr

VERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG

VERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG 129 VERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG Titel: Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitausbildung

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung

Merkblatt zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung Merkblatt zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung Bitte verwenden Sie für den Antrag nur den von der Kreishandwerkerschaft Bremen zur Verfügung gestellten Vordruck. Schlusstermine

Mehr

Der Ausbilder nach BBiG

Der Ausbilder nach BBiG Der Ausbilder nach BBiG Nach 28 I S. 2 BBiG darf Auszubildende nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist Persönliche Eignung gem. 29 BBiG. Demnach nicht geeignet ist wer Kinder und Jugendliche

Mehr

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung 68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das

Mehr

Informationen für neue Prüferinnen und Prüfer

Informationen für neue Prüferinnen und Prüfer Informationen für neue Prüferinnen und Prüfer Stephanie Görtz / Dirk Weißmann Ahaus, 30. Oktober 2014 IHK Nord Westfalen 2010 Agenda 1 Rechtliche Grundlagen 2 Paritätische Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse

Mehr

Seminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, 2. Sitzung,

Seminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, 2. Sitzung, Seminar Handlungsfelder des betrieblichen Ausbilders, WiSe 2009/2010 2. Sitzung, Themen heute: 1. Seminarteilnahme und Anwesenheit 2.Zum Begriff des Ausbilders /der Ausbilderin 3.Wiederholung / Einführung:

Mehr

Richtlinien. zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung

Richtlinien. zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG / 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs.1 BBiG) und zur Gesellenprüfung

Mehr

AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO

AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO Birgit Dickemann-Weber Ausbildung der Ausbilder AdA (IHK) Vorbereitung auf die AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG NACH AEVO mit allen Handlungsfeldern und den wichtigsten Gesetzestexten Bibliografische Information

Mehr

Übersicht. E. Verlängerung der Ausbildungszeit gem. 8 Abs. 2 BBiG / 27b Abs. 2 HwO. A. Grundsätze

Übersicht. E. Verlängerung der Ausbildungszeit gem. 8 Abs. 2 BBiG / 27b Abs. 2 HwO. A. Grundsätze Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG / 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG / 37 Abs. 1 HwO)

Mehr

Übersicht. (2) Die Empfehlungen enthalten Maßstäbe für die Entscheidungen der zuständigen Stellen.

Übersicht. (2) Die Empfehlungen enthalten Maßstäbe für die Entscheidungen der zuständigen Stellen. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung

Mehr

Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande?

Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande? Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO/AdA-Schein) BBiG Wie kommt ein Ausbildungsvertrag zustande? Princoso GmbH, www.azubishop24.de Zwei sich gegenseitig entsprechende Willenserklärungen reichen. 10 (2) Der

Mehr

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung Studiengang Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung Nutzen Das Ausbilden von Nachwuchskräften ist eine wichtige Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und ein wesentlicher

Mehr

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan

Mehr

BBiG- Berufsbildungsgesetz

BBiG- Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis BBiG- Berufsbildungsgesetz Kommentar für die Praxis Bearbeitet von Thomas Lakies, Annette Malottke 5. Auflage 2016. Buch. 876 S. Hardcover ISBN 978 3 7663 6509 5 Format (B x L):

Mehr

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft

Mehr

2 Personenkreis Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG für Personen im Sinne des 2 SGB IX.

2 Personenkreis Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG für Personen im Sinne des 2 SGB IX. Die Industrie- und Handelskammer Schwaben erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 02.Juli 2014 als zuständige Stelle nach 66 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Richtlinien der Handwerkskammer Freiburg. zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung

Richtlinien der Handwerkskammer Freiburg. zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung Richtlinien der Handwerkskammer Freiburg zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 b HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

A. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG. 1. Grundsatz und allgemeine Voraussetzungen der Antragstellung

A. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG. 1. Grundsatz und allgemeine Voraussetzungen der Antragstellung Grundsätze der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Mehr

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussbzw. Gesellenprüfung Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Vor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte:

Vor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: Vor- und Zuname: Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung, täglich, wöchentlich bzw. monatliche

Mehr

Die nachstehende Richtlinie soll die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften konkretisieren, nämlich

Die nachstehende Richtlinie soll die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften konkretisieren, nämlich Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung Abschrift der Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009 BGBl. I S. 88 Auf Grund des 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für

Mehr

Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- bzw.

Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- bzw. Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Auf Grund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat am 10.12.2018 folgende Empfehlung verabschiedet: 1. Auszubildende haben

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Mitteilungen

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Mitteilungen Landesvermessung und Geobasisinformation Branburg Mitteilungen der zuständigen Stelle nach 73 BBiG für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im öffentlichen Dienst Ausgabe 40 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

1. Allgemeines. 2. Ausbildungsberater

1. Allgemeines. 2. Ausbildungsberater Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Tätigkeit der Ausbildungsberater im Bereich der Land- und Hauswirtschaft Auf Grundlage des 76 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung

Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung A. Was hat sich geändert? Die Ausbildungsinhalte sind völlig neu strukturiert worden. Die Berufsausbildung gliedert sich neu in: I. Berufsübergreifende berufsprofilgebende

Mehr

Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen Auf Grund der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 9. Oktober 2012 beschließt

Mehr

Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die. Ausbildereignungsprüfung. Stundenverteilung

Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die. Ausbildereignungsprüfung. Stundenverteilung Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung Stundenverteilung Lernfeld 1: Allgemeine Grundlagen ca.12 Unterrichtsstunden Lernfeld 2: Planung der Ausbildung ca.16 Unterrichtsstunden

Mehr

Anlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014

Anlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014 Anlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014 Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation/zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation

Mehr

Elektroberufe und des Mechatronikers. Ausbilder-Arbeitskreis Juli 2018 IHK Siegen

Elektroberufe und des Mechatronikers. Ausbilder-Arbeitskreis Juli 2018 IHK Siegen Teilnovellierung der industriellen Metallund Elektroberufe und des Mechatronikers Ausbilder-Arbeitskreis Juli 2018 IHK Siegen Inhalt 1. Hintergrund der Teilnovellierung 2. Übersicht der Änderungen 3. Zusatzqualifikationen

Mehr

Inhalt: A. Grundsätze. B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 b Abs. 1 HwO

Inhalt: A. Grundsätze. B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 b Abs. 1 HwO Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit und zur Teilzeitausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt

Mehr

RICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL

RICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL RICHTLINIEN ÜBER DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND AUSBILDUNGSPERSONAL Die Zuständige Stelle beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlässt nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses

Mehr

BBiG Berufsbildungsgesetz

BBiG Berufsbildungsgesetz Hans Hermann Wohlgemuth Thomas Lakies Annette Malottke Stefanie Pieper Beatrix Proyer BBiG Berufsbildungsgesetz 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Bund-Verlag Vorwort zur dritten Auflage 5 Verzeichnis

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Inhalt. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Inhalt. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Assistentin für zahnärztliches Praxismanagement und zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement (AZP) der Zahnärztekammer Nordrhein

Mehr

Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Geoinformation und Landentwicklung Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg LGL als Ausbildungsbetrieb

Mehr

Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Prüfungsfragen S e i t e 1 Weitere Prüfungsfragen zu den einzelnen Handlungsfeldern Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Frage 1: Im Dualen System wird die betriebliche

Mehr

ZMV-Rechtsvorschriften

ZMV-Rechtsvorschriften für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung

Ausbilder-Eignungsverordnung Ausbilder-Eignungsverordnung - Keine amtliche Bekanntmachung - Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157,700) geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2003 (BGBl. I S. 783) Auf Grund

Mehr

Geschafft! Prüfungsvorbereitung für Azubis. Maria Grunke-Etzold, Jula Müller, Reinhard Selka

Geschafft! Prüfungsvorbereitung für Azubis. Maria Grunke-Etzold, Jula Müller, Reinhard Selka Geschafft! Prüfungsvorbereitung für Azubis Maria Grunke-Etzold, Jula Müller, Reinhard Selka Marion Grunke-Etzold, Jula Müller, Reinhard Selka Geschafft! Geschafft! Prüfungsvorbereitung für Azubis Marion

Mehr

15. Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung. Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung. Handwerkskammer Aachen

15. Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung. Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung. Handwerkskammer Aachen 15. Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung Inhalt A. Grundsätze... B. Abkürzung der

Mehr

2 Personenkreis (1) Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG für Personen im Sinne des 2 SGB IX.

2 Personenkreis (1) Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG für Personen im Sinne des 2 SGB IX. Seite 1 / 7 Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 11.05.2017 als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach

Mehr

Anmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

Anmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: Anmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Name, Vorname Straße, PLZ, Wohnort Geburtsdatum ggf. Geburtsname Telefon

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Ausbildungsregelung über die. 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft

Ausbildungsregelung über die. 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. vom 27. März 2012 - Az.:

Mehr

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012

MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Berufsbildungsrecht Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand: 2011 /

Mehr

Ausbilder werden. Seminar- und Arbeitsunterlagen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. - Handlungsorientierte Ausgabe -

Ausbilder werden. Seminar- und Arbeitsunterlagen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. - Handlungsorientierte Ausgabe - Ausbilder werden Seminar- und Arbeitsunterlagen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung - Handlungsorientierte Ausgabe - 17. Auflage / Januar 2019 Autoren: Peter Nolte und Dr. Wolfgang Hahn Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung

Ausbilder-Eignungsverordnung Ausbilder-Eignungsverordnung AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: "Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++) Eingangsformel

Mehr

Ausbilderqualifikation mit IHK-Prüfung

Ausbilderqualifikation mit IHK-Prüfung Ausbilderqualifikation mit IHK-Prüfung (Stand: Januar 2019 Änderungen vorbehalten) Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen Erhöhen Sie Ihre berufliche Karrierechancen durch einen IHK-Prüfungsabschluss Erweitern

Mehr

Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation

Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation 1. Zulassungsvoraussetzung Seit 1. August 2009 ist der Nachweis von Zulassungsvoraussetzungen entfallen. 2. Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühr

Mehr

Name und Ort der. [Hier Ort Ausbildungsstätte eingeben] Berichtsheft. (Ausbildungsnachweis)

Name und Ort der. [Hier Ort Ausbildungsstätte eingeben] Berichtsheft. (Ausbildungsnachweis) Name und Vorname: [Hier Name und Vorname eingeben] Ausbildungsberuf: Name und Ort der Ausbildungsstätte: [Hier Beruf eingeben] [Hier Name Ausbildungsstätte eingeben] [Hier Ort Ausbildungsstätte eingeben]

Mehr

H a n d l u n g s f e l d A u s b i l d u n g. 1. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken.

H a n d l u n g s f e l d A u s b i l d u n g. 1. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken. H a n d l u n g s f e l d A u s b i l d u n g 1. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 2.2 Mitwirkung- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen Gesetzliche Mitwirkungs-

Mehr

1 Ausbildungsberuf Die Berufsausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Bürokommunikation erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.

1 Ausbildungsberuf Die Berufsausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Bürokommunikation erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung. Seite 1 / 7 Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 14.04.2016 als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Freizustellen ist auch für Schulveranstaltungen, die nicht eigentlicher Unterricht sind, wie z.b. Schulausflüge, Betriebsbesichtigungen und auch Vollzeitlehrgänge zur

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSAMT. Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz. Prüfungsordnung

BUNDESVERWALTUNGSAMT. Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz. Prüfungsordnung BUNDESVERWALTUNGSAMT Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für

Mehr

AEVO. Ausbilder-Eignungsverordnung. vom 21. Januar Bestell-Nr b

AEVO. Ausbilder-Eignungsverordnung. vom 21. Januar Bestell-Nr b AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 Bestell-Nr. 61021000b Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88 vom 30. Januar 2009) Inhalt Seite 1 Geltungsbereich.....................................................

Mehr

Regelung für die Berufsausbildung Behinderter zum/zur Bautenund Objektbeschichter/in

Regelung für die Berufsausbildung Behinderter zum/zur Bautenund Objektbeschichter/in Regelung für die Berufsausbildung Behinderter zum/zur Bautenund Objektbeschichter/in Die Handwerkskammer für Ostthüringen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 09.05. 2006 und

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden Muster

Mehr

Kleiner Leitfaden zur Gesellenprüfung

Kleiner Leitfaden zur Gesellenprüfung SCHREINER-INNUNG FÜR STADT UND KREIS OFFENBACH AM MAIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLEN RECHTS Kleiner Leitfaden zur Gesellenprüfung Sehr geehrte Auszubildende, sehr geehrter Auszubildender, hiermit möchten

Mehr