Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

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1 Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf und der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt, Krogaspe, Langwedel, Oldenhütten, Schülp bei Nortorf, Timmaspe und Warder Herausgeber: Amt Nortorfer Land. Schriftleitung: Der Amtsdirektor, Nortorf, Rathaus, Telefon (04392) 40100, Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint nach Bedarf und ist beim Amt Nortorfer Land, Niedernstraße 6, Nortorf erhältlich oder kann im Internet unter der Adresse eingesehen werden. Dort haben Sie auch die Möglichkeit das Bekanntmachungsblatt digital zu abonnieren. Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils wird in der Landeszeitung im Wirtschaftsraum Nortorf hingewiesen. Amt Nortorfer Land - Schöffen gesucht - Information zur Schöffenwahl Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden im Bereich Frauen und Männer, die am Amtsgericht Rendsburg und Landgericht Kiel als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerber/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Amtsgebiet wohnen und am mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei- Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessierte BürgerInnen melden sich bitte im Rathaus bei Frau Groth, Zimmer 222, Tel / oder groth@amt-nortorfer-land.de. Bewerbungsschluss: Seite 1 von 18

2 Amt Nortorfer Land - Einladung zu einer Sitzung des Hauptausschusses Die nächste Sitzung des Hauptausschusses findet am Montag, , um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Nortorfer Rathauses, Niedernstraße 6, Nortorf, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Genehmigung der Niederschrift vom Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 4. Mitteilungen und Anfragen 5. Abgabe Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Überörtliche Prüfung (Kassenprüfung) 6. Zustimmung zur Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der ANL GmbH 7. Antrag des Vereins "Tourismus Nortorfer Land und Naturpark Westensee e.v." auf Erhöhung der Fördermittel 8. Antrag des Tierschutzvereins Kiel auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau einer "Wildtierstation mit Lagerräumen und Volieren" 9. Antrag der Rendsburger Musikschule auf Beteiligung an der Gesamtfinanzierung der Einrichtung 10. Beteiligung am Energetischen Quartiersmanagement der Stadt Nortorf 11. Erneuerung der Beleuchtung im Atrium 12. Umzug der Kleiderkammer in die "Alte Mittelschule" Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 13. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Vollstreckung von Forderungen des Kreises 14. Aussprache über eine Beteiligung des Amtes an den Umbaukosten eines Gebäudes zur Nutzung als Bücherei 15. Personalangelegenheit Horst H. Krebs Ausschussvorsitzender Seite 2 von 18

3 Gemeinde Bargstedt - Einladung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung Bargstedt Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Bargstedt findet am Dienstag, , 19:30 Uhr, in der Gaststätte Dibberns Landgasthof, Dorfstraße 32, Bargstedt, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls vom Einwohnerfragestunde 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter 7. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bargstedt 8. Zustimmung der Gemeindevertretung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2018 sowie Vorlage der Einnahme und Ausgaberechnung 2017 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Bargstedt 9. Neufassung der Gebührensatzung und 10. Änderung der Kindergartensatzung für den Kindergarten in Bargstedt 10. Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten für die Klasse 11. Sanierung der Straße "Hellmoorweg" - Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe 12. Sanierung der Straße "Horstloh" - Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 13. Personalangelegenheiten 14. Grundstücksangelegenheit Bajorat Bürgermeister Gemeinde Dätgen - Ablesung der Wasserzähler Die Wasserzähler in der Gemeinde Dätgen werden in der Zeit vom bis von Herrn Günter Teichert abgelesen. Der Zutritt zu den Zählern muss ohne Behinderung möglich sein. Der Bürgermeister Seite 3 von 18

4 Gemeinde Emkendorf - Einladung zu einer Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales der Gemeinde Emkendorf Die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales der Gemeinde Emkendorf findet am Dienstag, , 19:30 Uhr, im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Emkendorf, Emkendorfer Straße 103 b, Emkendorf-Kleinvollstedt, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Besprechung Ablauf Entenrennen Allgemeine Besprechung Badestelle Dörpsee 5. Verschiedenes Wiegel Ausschussvorsitzende Gemeinde Emkendorf - Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Emkendorf für das Gebiet südlich der Landesstraße L 255, nördlich des Gemeindeweges Am Dreckmoor, beidseitig der Autobahn mit einer Ausweisung als Sondergebiet für Photovoltaikanlage Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28. Dezember 2017 beschlossene 3. Änderung des F-Planes der Gemeinde Emkendorf für das Gebiet südlich der Landesstraße L 255, nördlich des Gemeindeweges Am Dreckmoor, beidseitig der Autobahn mit einer Ausweisung als Sondergebiet für Photovoltaikanlage mit Bescheid vom 30. Januar 2018, Az.: IV529 nach 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Alle Interessierten können die 3. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Nortorfer Land in Nortorf, Niedernstr. 6, Zimmer 117, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend werden die Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse Nachrichten/Bauleitplanverfahren. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Nortorfer Land geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der diese Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Nortorf, den 8. März 2018 Amt Nortorfer Land Staschewski Amtsdirektor Seite 4 von 18

5 Gemeinde Emkendorf - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 Photovoltaikanlage der Gemeinde Emkendorf für das Gebiet südlich der Landesstraße L 255, nördlich des Gemeindeweges Am Dreckmoor, beidseitig der Autobahn Die Gemeindevertretung Emkendorf hat in der Sitzung vom 12. Oktober 2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 Photovoltaikanlage für das Gebiet südlich der Landesstraße L 255, nördlich des Gemeindeweges Am Dreckmoor, beidseitig der Autobahn, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), abzuschließen. Der Satzungsbeschluss wurde gefasst und die Satzung ausgefertigt. Der B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Emkendorf tritt mit Beginn des 17. März 2018 in Kraft. Alle Interessierten können den VBB-Plan Nr. 4 und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Nortorfer Land in Nortorf, Niedernstraße 6, Zimmer 117, während der üblichen Sprechstunden einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Zusätzlich wurden der VBB-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse und der Rubrik Aktuelle Nachrichten-Bauleitplanverfahren- Emkendorf-VBB-Plan Nr. 4 veröffentlicht. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emkendorf unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Nortorf, den 8. März 2018 Amt Nortorfer Land Staschewski Amtsdirektor Gemeinde Gnutz - Ablesung der Wasserzähler Die Wasserzähler in der Gemeinde Gnutz werden in der Zeit vom bis von Herrn Fritz Horn abgelesen. Der Zutritt zu den Zählern muss ohne Behinderung möglich sein. Der Bürgermeister Seite 5 von 18

6 Gemeinde Groß Vollstedt - Einladung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung Groß Vollstedt Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Groß Vollstedt findet am Montag, , 19:30 Uhr, in der Gaststätte Landgasthof Groß Vollstedt, Dorfstraße 29, Groß Vollstedt, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls vom Einwohnerfragestunde 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter 7. Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten für die Klasse 8. Zukünftige Finanzierung der Betreuten Grundschule Groß Vollstedt 9. Betriebskostenzuschuss an den TSV Groß Vollstedt, Abrechnung 2017 und Vorauszahlung Zustimmung der Gemeindevertretung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2018 sowie Vorlage der Einnahmeund Ausgabenrechnung 2017 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Groß Vollstedt 11. Anschaffung einer neuen Tragkraftspritze (Ersatzbeschaffung), Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Groß Vollstedt 12. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Groß Vollstedt 13. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung (auf Antrag der KWG Fraktion) 14. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung (auf Antrag des CDU Ortsverbandes Groß Vollstedt) 15. Sanierung des Wasserleitungsnetzes im Sportheim; Auftragsvergabe Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 1 "Biogasanlage" für das Gebiet "Viertkamp, östlich der Landesstraße 48, südlich des Flurstückes 21/1, nördlich des Gebäudes Dorfstraße 2, auf dem Flurstück 22/3 der Flur 11, Gemarkung Groß Vollstedt"; erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 17. Erneuerung des Durchlasses Auenweg, Katenstedt - Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 18. Vertragliche Absicherung des Standortes für den Schaltkasten zur Steuerung der Straßenbeleuchtung Volkmann Bürgermeister Seite 6 von 18

7 Gemeinde Krogaspe - Einladung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung Krogaspe Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Krogaspe findet am Freitag, , 19:30 Uhr, im Sporthus, Hauptstraße 2, Krogaspe, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls vom Einwohnerfragestunde 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter 7. Bebauungsplan Nr. 5 Dohrkamp II der Gemeinde Krogaspe ; 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 8. Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Krogaspe 9. Finanzielle Förderung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren 10. Antrag auf finanzielle Unterstützung des FC Krogaspe 11. Antrag auf finanzielle Unterstützung des FC Krogaspe zur 60 Jahrfeier 12. Dorfentwicklungskonzept Beauftragung eines Planungsbüros 13. Anbringen 2 zusätzlicher LED-Straßenleuchten im Hahnkamper Weg 14. Antrag zur Änderung Deckenbeleuchtung Sporthus 15. Antrag zur Erstellung Inventarliste Sporthus Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 16. Personalangelegenheiten Höfer Bürgermeister Seite 7 von 18

8 Stadt Nortorf - Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nortorf Am Hofkamp (Gewerbegebiet Gnutzer Straße) Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 20. Juni 2017 beschlossene 35. Änderung des F-Planes der Stadt Nortorf für wie folgt begrenzte Gebiet: - im Norden durch die Nordgrenze der Flurstücke 27/2 und 36/2, weiterhin durch die Südseite der Landesstraße 328 (L328) beginnend östlich des Kreuzungsbereiches mit der Landesstraße 121 (L121), - im Osten durch Ostgrenze des Flurstückes 69 (Flurbezeichnung Ohlenlande) und den landwirtschaftlichen Weg, der von der L328 bis zur Stadtgrenze führt, - im Süden durch die Süd- und Südwestgrenze des Flurstücke 44/1 und die Südgrenze der Flurstücke 45, 42/1, 42/6 (Gnutzer Straße 2 + 4) und 42/11,, die Südseite des Grundstückes des Regenrückhaltebeckens und den landwirtschaftliche Weg westlich von der L121 abzweigend bis zum nächsten Nord/Südverlaufenden landwirtschaftlichen Weg, - im Westen durch die Westseite der L121, die Westgrenze des Flurstückes 30/2 + 27/2 und noch einmal durch die Westseite der L 121 bis um Kreuzungspunkt mit der L328. und der Bezeichnung Am Hofkamp (Gewerbegebiet Gnutzer Straße) mit Bescheid vom 20. Februar 2018, Az.: IV (35. Ä.) nach 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Alle Interessierten können die 35. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Nortorfer Land in Nortorf, Niedernstraße 6, Zimmer 117, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend werden die Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse Nachrichten/Bauleitplanverfahren. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Nortorfer Land geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der diese Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Nortorf, den 13. März 2018 Amt Nortorfer Land Staschewski Amtsdirektor Seite 8 von 18

9 Stadt Nortorf - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 Westlich der Gartenstraße - hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt der Stadt Nortorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am den Beschluss gefasst, dass für einen Teilbereich westlich der Gartenstraße der Bebauungsplan Nr. 54 Westlich der Gartenstraße aufgestellt werden soll. Folgende Planungsziele werden verfolgt: Schaffung von Wohnraum Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 54 wird wie folgt begrenzt: westlich der Gartenstraße südlich der vorhandenen Wohnbebauung Gartenstraße östlich der Wohnbebauung Tannenweg ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle Gartenstraße 68 und umfasst ein Trennstück des Flurstücks 27/4 der Flur 531 der Gemarkung Nortorf, Kreis Rendsburg- Eckernförde in einer Größe von ca qm Der Lageplan mit der Bereichsabgrenzung kann im Internet unter der Homepage unter Aktuelle Nachrichten und den Punkt Bauleitplanverfahren eingesehen werden. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 Westlich der Gartenstraße ist das beschleunigte Verfahren nach 13 b Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich beim Amt Nortorfer Land (Allgemeine Bauverwaltung Zimmer Nr. 116 im Erdgeschoss -), Niedernstraße 6, Nortorf, ab dem 19. März 2018 während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und in der Zeit vom 19. März 2018 bis zum 06. April 2018 schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB) Nortorf, den 08. März 2018 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Der Amtsdirektor Seite 9 von 18

10 Gemeinde Warder - Einladung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung Warder Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Warder findet am Dienstag, , 19:30 Uhr, in der Gaststätte Zum Assmus, Dorfstraße 42, Warder, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls vom Einwohnerfragestunde 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter 7. Erlass der Haushaltssatzung 2018 einschließlich Haushaltsplan 8. Erweiterung des Kindergartens in Groß Vollstedt für eine neue Gruppe / Raumbedarf / Planungsvergabe / Antrag auf Förderung 9. Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten für die Klasse 10. Einbau einer Öffnungsvorrichtung am Feuerwehrgerätehaus bei Alarmauslösung 11. Vergabe des Auftrages für den Anschluss des neuen Toilettencontainers an die öffentliche Abwasserentsorgung und Wasserversorgung 12. Anmeldung von Asphaltflickarbeiten und Reparaturen an Gemeindestraßen im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung des Kreises RD/Eck. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 13. Abschluss eines Erschließungsvertrages für ein Teilgebiet des B-Planes Nr. 4 "Wochenendhausgebiet Sandkamp" Lucht Bürgermeister Seite 10 von 18

11 Nachrichtliche Bekanntmachung - Offenlegung des Liegenschaftskatasters der Gemeinden Ellerdorf, Eisendorf und Nortorf Aus Anlass der Flurbereinigung Ellerdorf (Ausführungsanordnung vom ) hat das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein das Liegenschaftskataster der Gemeinde : Ellerdorf Gemarkung : Ellerdorf Flur 4 Gemeinde : Nortorf Gemarkung : Thienbüttel Flur 2 tlw. Flurstücke : 2/3, 2/6, 27/9, 37/2, 37/6, 41/1, 71, 72, 75, 77, 79, 81, 82, 83 Gemeinde : Nortorf Gemarkung : Nortorf Flur 1 tlw. Flurstücke : 1/2, 1/4, 4/7, 408,423,433 Gemeinde : Eisendorf Gemarkung : Eisendorf Flur 5 tlw. Flurstücke : 36/1, 37/1 erneuert. In dem Zeitraum vom bis werden in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Kiel, Kronshagener Weg107, Kiel während der Dienststunden Montag Donnerstag Freitag von 8:30 15:30 Uhr von 8:30-12:00 Uhr das Katasterkarten- und das Katasterbuchwerk, die im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (AL- KIS) automatisiert geführt werden, offengelegt. Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gilt das erneuerte Liegenschaftskataster als bekannt gegeben und tritt an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Auszüge aus dem erneuerten Katasterbuchwerk werden an die Finanzbehörde abgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Erneuerung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Kronshagener Weg 107, Kiel, einzulegen. Kiel, den Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Thomas Liedtke Seite 11 von 18

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13 Nachrichtliche Bekanntmachung - Asphaltierungsarbeiten auf der K 68 Wasbek - Amalienhof 2. BA und der K 11 Krogaspe - Timmaspe Die Fahrbahndecken der Kreisstraßen müssen aufgrund vorhandener Schäden saniert werden. Die Bautätigkeiten sollen im Gesamtzeitraum vom bis in zwei Abschnitten durchgeführt werden. Der o.g. Ausführungszeitraum wurde einvernehmlich mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Der Baubereich der K 68 beginnt im Bereich der Zufahrt Amalienhof bei Streckenkilometer 5,15 und endet bei Streckenkilometer 6,15 (siehe Übersichtskarte auf der Rückseite) Der Baubereich der K 11 beginnt mittig der Einmündung Wasbeker Straße in Krogaspe und endet am Bahnübergang an der Bahnhofstraße in Timmaspe. Aufgrund von Arbeits- und Verkehrssicherheitsraumbreiten müssen die Fräs- und Asphaltierungsarbeiten der Fahrbahn unter Vollsperrung durchgeführt werden. Vollsperrung: Bauphase 1: Bauzeit vom bis zum Amalienhof in Richtung Krogaspe Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt während dieser Zeit über die B 430 K 28 L 121 K 46 L 328. Vollsperrung: Bauphase 2: Bauzeit vom bis zum Krogaspe - Timmaspe Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt während dieser Zeit über die L 328, L 121 und K 46. Witterungsbedingt kann es ggfs. noch zu Änderungen bei den oben genannten Terminen kommen. Die Anlieger werden sofern möglich gebeten, Ihre Grundstücke über Gemeindewege anzufahren oder Ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle auf Parkplätzen oder an Gemeindewegen abzustellen. Falls begründete Anregungen oder Einwände bestehen, bitten wir Sie diese schriftlich bis zum an den LBV S-H, NL Rendsburg, Kieler Straße 19, Rendsburg oder per an die poststelle-rendsburg@lbvsh.landsh.de einzureichen. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bittet Sie um Verständnis für die durch die Baumaßnahme entstehenden Beeinträchtigungen. Seite 13 von 18

14 Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang Seite 14 von 18 Nr. 11

15 Nachrichtliche Bekanntmachung - Offenlegung des Liegenschaftskatasters - Gemeinde Gnutz, Gemarkung Gnutz, Fluren 18,21,22 (tlw.), 26 Aus Anlass der Flurbereinigung Gnutz (Ausführungsanordnung vom ) sowie aus Anlass einer Katastererneuerung hat das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein das Liegenschaftskataster der Gemeinde: Gnutz Gemarkung: Gnutz Flur: 18, 21, 22 tlw., 26 Siehe auch Übersichtskarte zur Offenlegung erneuert. In dem Zeitraum vom bis werden in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Kiel, Mercatorstaße 1, Kiel während der Dienststunden Montag - Donnerstag Freitag von 8:00-15:00 Uhr von 8:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung das Katasterkarten- und das Katasterbuchwerk, die im Amtlichen Liegenschaftskataster-lnformationssystem (ALKIS) automatisiert geführt werden, offengelegt. Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gilt das erneuerte Liegenschaftskataster als bekannt gegeben und tritt an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Auszüge aus dem erneuerten Katasterbuchwerk werden an die Finanzbehörde abgegeben. Rechtsbelehrungsbelehrung: Gegen die Erneuerung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig- Holstein, Mercatorstraße 1, Kiel, einzulegen. Kiel, den Markus Kiefer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Seite 15 von 18

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17 Nachrichtliche Bekanntmachung - Strauchschnittabfuhr im Frühjahr Ab dem 05. März beginnt im die Frühjahrssammlung von Baum- und Strauchschnitt aus Privatgärten. Bei der anstehenden Vorbereitung auf die Gartensaison werden wieder mehr Grünabfälle zu entsorgen sein, als die Biotonnen fassen können. Wie in jedem Frühjahr bietet die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) eine kreisweite kostenlose Sammlung von Ast- und Strauchschnitt an. Unabhängig vom Abfuhrtermin sollten Gartenfreunde mit der Arbeit nicht zu lange warten. Denn ab Mitte März dürfen aus Naturschutzgründen Bäume und Sträucher nicht mehr beschnitten werden! Beim Beschneiden von Pflanzen, gleichviel ob im Herbst oder im Frühjahr, sollte man ein wenig Vorsicht walten lassen, denn Beschneiden heißt, das Gewächs äußerlich zu verletzen. Benutzen Sie gut geschärftes Werkzeug und schneiden Sie Zweige immer direkt über einer Knospe ab. Ihr Ast- und Strauchwerk können Sie am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand bereitstellen. Die einzelnen Bündel dürfen nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 15 kg sein. Bitte achten Sie darauf, dass nur kompostierfreundliche Materialien zum Verschnüren der Bündel verwendet werden. Äste und Stämme von mehr als 10 cm Durchmesser werden bei dieser Sammlung nicht mitgenommen. Dasselbe gilt für Baumstümpfe (Stubben). Diese (und andere) Pflanzenabfälle können Sie bei einem Recyclinghof abgeben, meistens sogar kostenlos: Jeder Haushalt im Kreis kann gegen Vorlage der Originalabfallrechnung bis zu einem Kubikmeter Gartenabfall jährlich (maximal zwei Anlieferungen) kostenfrei zu einem der AWR-Höfe bringen. Die Abfuhrtermine für Ihren Wohnort: Gemeinde Straße Grünabfuhr im Frühjahr 2018 Bargstedt Alle Bokel Alle Borgdorf-Seedorf Alle Brammer Alle Dätgen Alle Eisendorf Alle Ellerdorf Alle Emkendorf Alle Gnutz Alle Groß Vollstedt Alle Krogaspe Alle Langwedel Alle Nortorf Alle Oldenhütten Alle Schülp/N. Alle Timmaspe Alle Warder Alle Ihre Abfuhrtermine und weitere Informationen gibt es auch im Internet unter oder beim Service- Telefon der AWR unter (04331) montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Ansprechpartner für diese Terminankündigung: Ralph Hohenschurz-Schmidt Fon: / , Fax: Mail: hoschmi@awr.de Seite 17 von 18

18 Sozialzentrum Nortorf - Pflegestützpunkt im, Außenstelle Nortorf- Psychosozialer Krisendienst Beratung und Hilfe in allen seelischen Notlagen. Täglich rund um die Uhr (auch am Wochenende) Tel / Soziales Beratungs- und Dienstleistungszentrum Wir helfen Ihnen, rufen Sie uns an: Tel /2139 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag von 8.30 Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Niedernstraße 6, Nortorf Seite 18 von 18

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

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