Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

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1 Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf und der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt, Krogaspe, Langwedel, Oldenhütten, Schülp bei Nortorf, Timmaspe und Warder Herausgeber: Amt Nortorfer Land. Schriftleitung: Der Amtsdirektor, Nortorf, Rathaus, Telefon (04392) 40100, Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint nach Bedarf und ist beim Amt Nortorfer Land, Niedernstraße 6, Nortorf erhältlich oder kann im Internet unter der Adresse eingesehen werden. Dort haben Sie auch die Möglichkeit das Bekanntmachungsblatt digital zu abonnieren. Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils wird in der Landeszeitung im Wirtschaftsraum Nortorf hingewiesen. Amt Nortorfer Land - Stellenausschreibung Das Amt Nortorfer Land sucht zum eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Kommunalverwaltung. Allgemeine Informationen zur Ausbildung des/der Verwaltungsfachangestellten finden Sie unter: Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch bei Fr. Jörs - Rufnr.: / Staschewski Amtsdirektor Amt Nortorfer Land - Fundanzeige Dem Fundamt der Amtsverwaltung Nortorfer Land wurden folgende Fundsachen gemeldet: Goldkette, Fundort/Gemeinde: Nortorf, Fundzeit: Nr: 21/2018 Fahrrad, Fundort/Gemeinde: Nortorf, Fundzeit: Nr: 22/2018 Handy, Fundort/Gemeinde: Langwedel, Fundzeit: Nr: 23/2018 Brille, Fundort/Gemeinde: Nortorf, Fundzeit: Nr: 24/2018 Der/die Eigentümer/in wird aufgefordert, sich innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab dem Tag der Fundanzeige) beim Fundamt, Niedernstr. 6, Nortorf, Zimmer 114, zu melden. Fachbereich III / 3 Gemeinde Bargstedt - Einladung zu einer Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bargstedt Die nächste Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bargstedt findet am Donnerstag, , 14:00 Uhr, im Sitzungszimmer 227, Rathaus Nortorf, Niedernstraße 6, Nortorf, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Prüfung der Jahresrechnung Sonstiges Hoppe Ausschussvorsitzender Seite 1 von 24

2 Gemeinden Bargstedt und Oldenhütten - Austausch der Wasserzähler Die Beglaubigung der Wasserzähler nach den Vorschriften des Eichrechtes ist bei den meisten Zählern in den Gemeinden Bargstedt und Oldenhütten abgelaufen. Aus diesem Grund werden die Wasserzähler in der Zeit vom bis voraussichtlich ausgetauscht. Den Auftrag zum Auswechseln der Zähler hat die Fa. Paasch Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Dörpstraat 23, Damendorf (Tel.-Nr /9974-0), erhalten. Beim Austausch der Zähler wird von den Mitarbeitern der Fa. Paasch GmbH & Co. KG der Stand des ausgebauten Zählers notiert. Aus diesem Grund wird in diesem Jahr keine gesonderte Ablesung der Zähler vorgenommen. Ich bitte, den Mitarbeitern der Fa. Paasch GmbH & Co. KG einen ungehinderten Zugang zu den Zählern zu gestatten. Struck/Rohwer Bürgermeister Seite 2 von 24

3 Gemeinde Borgdorf-Seedorf - Einladung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung Borgdorf-Seedorf Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Borgdorf-Seedorf findet am Dienstag, , 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Borgdorf-Seedorf, Schulweg 2 b, Borgdorf-Seedorf, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls vom Einwohnerfragestunde 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter 7. Sanierung der L 49 - Informationen über den weiteren Ablauf 8. Beschluss über die Jahresrechnung 2017 nach 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 einschl. Nachtragshaushaltsplan Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung der Gemeinde Borgdorf-Seedorf vom Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Borgdorf-Seedorf (Abwassergebührensatzung) 12. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 13. Grundstücksangelegenheit 14. Grundstücksankauf - hier: Aufnahme eines Darlehns Böker Bürgermeister Seite 3 von 24

4 Gemeinde Borgdorf-Seedorf - Austausch der Wasserzähler Die Beglaubigung der Wasserzähler nach den Vorschriften des Eichrechtes ist bei den meisten Zählern in der Gemeinde Borgdorf-Seedorf abgelaufen. Aus diesem Grund werden die Wasserzähler in der Zeit vom bis voraussichtlich ausgetauscht. Den Auftrag zum Auswechseln der Zähler hat die Fa. Paasch Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Dörpstraat 23, Damendorf (Tel.-Nr /9974-0), erhalten. Beim Austausch der Zähler wird von den Mitarbeitern der Fa. Paasch GmbH & Co. KG der Stand des ausgebauten Zählers notiert. Aus diesem Grund wird in diesem Jahr keine gesonderte Ablesung der Zähler vorgenommen. Ich bitte, den Mitarbeitern der Fa. Paasch GmbH & Co. KG einen ungehinderten Zugang zu den Zählern zu gestatten. Böker Bürgermeister Gemeinde Brammer - Einladung zu einer Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brammer Die nächste Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brammer findet am Donnerstag, , 09:00 Uhr, im Sitzungszimmer 109, Rathaus Nortorf, Niedernstraße 6, Nortorf, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Prüfung der Jahresrechnung Nachtragshaushalt 2018 Henning Reimer Ausschussvorsitzender Seite 4 von 24

5 Gemeinde Emkendorf - Einladung zu einer Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales der Gemeinde Emkendorf Die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales der Gemeinde Emkendorf findet am Montag, , 19:30 Uhr, im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Emkendorf, Emkendorfer Straße 103 b, Emkendorf-Kleinvollstedt, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 4. Wahl der/des Ausschussvorsitzenden 5. Wahl der/des stellv. Ausschussvorsitzenden 6. Aufstellung eines Storchennestes 7. Veranstaltungen in der Gemeinde 8. Verschiedenes Runge Bürgermeister Seite 5 von 24

6 Gemeinde Emkendorf - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Solarpark Grotenheid für das Gebiet südlich des Naturschutzgebietes Bokelholmer Fischteich, nördlich der Gemeindegrenze zu Bokel, auf den Flurstücken 32/1, 36/1 tlw., 36/2, Flur 12, Gemarkung Kleinvollstedt, beidseitig der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg Die Gemeindevertretung Emkendorf hat in der Sitzung vom 25. April 2018 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Solarpark Grotenheid für das Gebiet südlich des Naturschutzgebietes Bokelholmer Fischteich, nördlich der Gemeindegrenze zu Bokel, auf den Flurstücken 32/1, 36/1 tlw., 36/2, Flur 12, Gemarkung Kleinvollstedt, beidseitig der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), abzuschließen. Der Satzungsbeschluss wurde gefasst und die Satzung ausgefertigt. Der B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Emkendorf tritt mit Beginn des 08. September 2018 in Kraft. Alle Interessierten können den VBB-Plan Nr. 5 und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Nortorfer Land in Nortorf, Niedernstraße 6, Zimmer 117, während der üblichen Sprechstunden einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Zusätzlich wurden der VBB-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse und der Rubrik Aktuelle Nachrichten-Bauleitplan-verfahren- Emkendorf-VBB-Plan Nr. 5 veröffentlicht. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emkendorf unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Nortorf, den 04. September 2018 Amt Nortorfer Land Der Amtsdirektor Seite 6 von 24

7 Gemeinde Krogaspe - Stellenausschreibung Die Gemeinde Krogaspe hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine freie Stelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) / Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im gemeindeeigenen Kindergarten zu vergeben. Der Träger dieser Stelle ist das Diakonische Werk Schleswig- Holstein ( Weitere Informationen finden Sie auch unter Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Krogaspe unter der Tel. Nr.: 04392/ oder per an: buergermeister@krogaspe.de. Nils Höfer Bürgermeister Seite 7 von 24

8 Gemeinde Langwedel - Einladung zu einer Sitzung des Wege- und Bauausschusses der Gemeinde Langwedel Die nächste Sitzung des Wege- und Bauausschusses der Gemeinde Langwedel findet am Montag, , 19:30 Uhr, in der Gaststätte Sportheim, Am Sportplatz 1 b, Langwedel, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Verpflichtung eines bürgerlichen Mitglieds 4. Hervorhebung des Gehwegs am Denkmal durch Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen und Piktogrammen VZ 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg 5. Erneuerung des Piktogramms VZ Kinder in der Mühlenstraße, vor der Zufahrt zum Kindergarten als Fahrbahnmarkierung 6. Erneuerung der Begrenzungslinien Mühlenstraße / Nortorfer Straße und Aufbringen einer Fahrstreifentrennung am Anfang der Mühlenstraße durch ein Schrägstrichgatter 7. Einbau einer Enthärtungsanlage im Wasserwerk Olendiekskamp 8. Sanierung der Fugen und Betondeckel der Natursteinmauern am Bucherthaus und der Grundschule 9. Einbau von Fluchttüren im Altbau der Grundschule Langwedel zum Schulhof und zur Hörn 10. Erneuerung der Glasscheiben im Neubau der Grundschule vom Spieleraum und der Tür zum Schulhof in Richtung Bucherthaus 11. Erneuerung des Fußbodens im Sportheim Richtung WC/Kindergarten, Ausführung in Feinsteinzeug 12. Erneuerung des Fußbodens im Bläser- und Sängerraum mit Teppich und Anschaffung neuer Möbel, Art und Ausführung wie in FF-Blocksdorf 13. Neuanschaffung einer Reinigungsmaschine für die Sporthalle Nissen Ausschussvorsitzender Seite 8 von 24

9 Gemeinde Langwedel - Einladung zu einer Sitzung des Landschaftspflege- und Umweltausschuss der Gemeinde Langwedel Die nächste Sitzung des Landschaftspflege- und Umweltausschuss der Gemeinde Langwedel findet am Dienstag, , 18:30 Uhr, Treffpunkt Friedhof Langwedel, Nortorfer Straße 27, Langwedel, Eingang rechts an der Urnenanlage, statt. Zu den TOP wird Herr Helmut Runge von den Baumschulen Tungendorf beratend anwesend sein. Nach den Ortsbesichtigungen wird die Sitzung ab TOP 8 im Sportheim fortgeführt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 4. Bepflanzung der neu gestalteten Urnengrabanlage 5. Ersatzpflanzungen an der Schoolkat (Hecke, Bäume) 6. Begutachtung der Eiche am Schulbuswendeplatz Hörn 7. Begrünung der sanierten Feldsteinmauer am Schulhof 8. Beseitigung von Totbäumen am Waldheimweg, Storchenscheune und Kindergarten 9. Straßenreinigungssatzung 10. Verschiedenes Jürgensen Ausschussvorsitzender Seite 9 von 24

10 Gemeinde Langwedel - Einladung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung Langwedel Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Langwedel findet am Mittwoch, , 19:30 Uhr, in der Gaststätte Sportheim, Am Sportplatz 1 b, Langwedel, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls vom Einwohnerfragestunde 5. Kurzbericht aus den Ausschüssen 6. Mitteilungen des Bürgermeisters 7. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter 8. Asphaltflickarbeiten an Gemeindestraßen Auftragsvergabe 9. Hervorhebung des Gehwegs am Denkmal durch Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen und Piktogrammen VZ 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg 10. Erneuerung des Piktogramms VZ Kinder und der Begrenzungslinien in der Mühlenstraße 11. Einbau einer Enthärtungsanlage im Wasserwerk Olendiekskamp 12. Neuanschaffung einer Reinigungsmaschine für die Sporthalle 13. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für den Feuerlöschbrunnen im "Wollm" Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 14. Personalangelegenheiten 15. Grundstücksangelegenheiten 16. Nichtöffentliche Mitteilungen Heerdegen Bürgermeister Seite 10 von 24

11 Gemeinde Langwedel - Einladung zu einer Sitzung des Schul-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Langwedel Die nächste Sitzung des Schul-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Langwedel findet am Mittwoch, , 19:30 Uhr, in der Gaststätte Sportheim, Am Sportplatz 1 b, Langwedel, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 4. Planung des "Gemeindekaffees" am Planung des Jahresempfangs der Gemeinde Langwedel 6. Auswahl eines Lieferanten für das Mittagessen im Kindergarten 7. Verschiedenes Lädke Ausschussvorsitzender Gemeinde Langwedel - Ablesung der Wasserzähler Die Wasserzähler in der Gemeinde Langwedel werden in der Zeit vom bis von Frau Edeltraud Morsch abgelesen. Der Zutritt zu den Zählern muss ohne Behinderung möglich sein. Der Bürgermeister Seite 11 von 24

12 Stadt Nortorf - Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt der Stadt Nortorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. August 2018 den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nortorf gebilligt und erneut zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt: nördlich der Großen Mühlenstraße: Grundstück Große Mühlenstraße 52 (Flurstück 113, Flur 541) -ausgenommen der bestehenden Rettungswache-, einer Teilfläche der Straßenverkehrsfläche der Fabrikstraße (Flurstück 18/7, Flur 554) sowie einer Teilfläche des Flurstückes 11/2 Flur 553, östlich einer Teilfläche des Flurstückes 11/2 Flur 553 sowie einer Teilfläche des Recyclinghofes (Flurstück 8/2, Flur 553), südlich einer Teilfläche des Flurstückes 11/2 Flur 553, einer Teilfläche der Straßenverkehrsfläche der Fabrikstraße (Flurstück 18/7, Flur 554) sowie des Flurstückes 21 Flur 554, westlich des Flurstückes 21, Flur 554 sowie des Grundstücks Große Mühlenstraße 48 (Flurstück 32/3, Flur 541). Ziel und Zweck der Planung: Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes dient im Wesentlichen der planungsrechtlichen Grundlage zur Schaffung von Wohnbauflächen. In der Zeit vom wurde bereits eine öffentliche Auslegung des Entwurfes der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Da in dem weiteren Planverfahren jedoch der Geltungsbereich der 38. Flächennutzungsplanänderung erweitert wurde, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung der geänderten 38. Änderung des Flächennutzungsplanes. Öffentliche Auslegung: Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit Begründung und mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17. September 2018 bis 17. Oktober 2018 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstraße 6, Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen: montags und dienstags donnerstags freitags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Seite 12 von 24

13 Der Entwurf kann auch im Internet unter eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Zimmer 116/117 zur Niederschrift abgegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Mit dem oben genannten Bauleitplan sind folgende umweltrelevante und sonstigen Unterlagen verfügbar und liegen öffentlich aus: 1. Umweltbericht als Teil II der Begründung, 2. Landschaftsplan der Stadt Nortorf 3. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB: -, und Archäologisches Landesamt, LLUR Flintbek, und Wasser- und Bodenverband Bokeler Au, Eisenbahn- Bundesamt, Kreisbauernverband Nortorf, NABU Nortorf, DB AG-DB Immobilien, Die eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB sowie der ersten öffentlichen Auslegung gem. 3 (2) BauGB: - Wasser- und Bodenverband Bokeler Au, Eisenbahn- Bundesamt, Archäologisches Landesamt, , DB AG-DB Immobilien, Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Für die Bestandsaufnahme der Schutzgüter Fläche, Pflanzen, Tier und Landschaftsbild wurde eine Ortsbegehung durchgeführt. Für die Schutzgüter Boden und Wasser wurden neben den Informationen aus dem Landschaftsplan die Angaben des Landwirtschafts- und Umweltatlas und des Wasser- und Nährstoffinformationssystems Schleswig-Holsteins herangezogen. Für die Schutzgüter Klima, Luft wurde auf die Aussagen des Landschaftsplanes zurückgegriffen. Die Aussagen zum Schutzgut Mensch beruhen auf der Erfassung bestehender Nutzungen. Die Beurteilung des kulturellen Erbes erfolgte auf Grundlage übergeordneter Plangrundlagen und der Stellungnahme des archäologischen Landesamtes. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch - Finden sich im Umweltbericht und im Landschaftsplan, in den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach 4 (1) BauGB des Kreises Rendsburg-Eckernförde, des LLUR Flintbek und des Eisenbahn Bundesamtes sowie in den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach 4 (2) BauGB des Eisenbahn Bundesamtes und der DB AG-DB Immobilien. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen aus den benachbarten gewerblichen Nutzungen sowie des Schienenverkehrs und deren Vereinbarkeit mit der geplanten Wohnnutzung, zur Erholungsnutzung. Seite 13 von 24

14 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere - Finden sich im Umweltbericht und im Landschaftsplan, in den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach 4 (1) BauGB des Kreises Rendsburg-Eckernförde und des NABU sowie in der eingegangenen Stellungnahme aus dem Verfahren nach 4 (2) BauGB des Kreises Rendsburg-Eckernförde. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensräumen der geschützten potentiell vorkommenden Tierarten (heimische Brutvögel, Fledermäuse) und die Auswirkung der Planung auf diese Tierarten, zum artenschutzrechtlichen Handlungsbedarf, zur Reduzierung von Lichtimmissionen zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf nachtaktive Tiere, zur Schaffung von artenreichen Biotopstrukturen im Plangebiet, zur Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Untersuchung für die verbindliche Planung, zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und dem Nachweis eines schutzgutbezogenen Kompensationsbedarfs, zur FFH- Verträglichkeit im Hinblick auf die Erhaltungsziele und den Erhaltungszustand von europarechtlich geschützten Gebieten. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen - Finden sich im Umweltbericht, im Landschaftsplan, in den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach 4 (1) BauGB des Kreises Rendsburg-Eckernförde und des NABU sowie in der eingegangenen Stellungnahme aus dem Verfahren nach 4 (2) BauGB des Kreises Rendsburg-Eckernförde. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotoptypenausstattung, gesetzlichen Biotopschutz, zum Gehölzschutz während der Baumaßnahmen, zu bestehende Schutzgebiete, zur naturschutzfachlicher Wertigkeit des Plangebietes, zu vermeidbaren Eingriffen wie die Mindestbreite von Knickschutzstreifen, zu Abstandsregelungen von Knicks, zum Erhalt und zur Aufwertung von Knicks, zur naturschutzfachlichen Bedeutung und zum Erhalt ortsbildprägender Einzelbäumen, zur Schaffung von artenreichen Biotopstrukturen im Plangebiet, zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und dem Nachweis eines schutzgutbezogenen Kompensationsbedarfs, zur FFH-Verträglichkeit im Hinblick auf die Erhaltungsziele und den Erhaltungszustand von europarechtlich geschützten Gebieten. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser - Finden sich im Umweltbericht, im Landschaftsplan, in den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach 4 (1) BauGB des Kreises Rendsburg-Eckernförde, des Wasser- und Bodenverbandes Bokeler Au und des Kreisbauernverbandes sowie in den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach 4 (2) BauGB des Wasser- und Bodenverbandes Bokeler Au und des Kreises Rendsburg-Eckernförde. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktionen, zur Bodenbewertung, zu Vorbelastungen, zur Reduzierung von Bodenversiegelungen, zu Altablagerungen / Altlasten, zum Verbringen von Böden im Außenbereich, zu gesetzlichen Regelungen zum Bodenschutz, zu vorh. Oberflächengewässern, zum Grundwasserstand und zur Grundwasserneubildungsrate, zum anfallenden Oberflächenwasser und deren Versickerung / Rückhaltung bzw. Ableitung in die Vorflut, zur Reduzierung von Eingriffen in den Boden und das Schutzgut Wasser, zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und dem Nachweis eines schutzgutbezogenen Kompensationsbedarfs, zu Kompensations- und Ökokontoflächen im Stadtgebiet. Umweltbezogene Informationen den Schutzgütern Klima und Luft - Finden sich im Umweltbericht, im Landschaftsplan sowie in der eingegangenen Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen und lufthygienischen Bedingungen sowie zur Einhaltung europäischer Immissionsgrenzwerte in Bezug auf die Luftqualität und zu möglichen Wirkungen des Klimas auf das Plangebiet bzw. den Auswirkungen des Plangebietes auf das Klima, zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und dem Nachweis eines schutzgutbezogenen Kompensationsbedarfs. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Finden sich im Umweltbericht, im Landschaftsplan sowie in den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach 4 (1) und 4 (2) BauGB des archäologischen Landesamtes. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: archäologischen Kulturdenkmalen und deren Umgang bei ev. Funden. Seite 14 von 24

15 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild - Finden sich im Umweltbericht, im Landschaftsplan sowie in der eingegangenen Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Naturraum, vorhandene Landschaftselemente, Vorbelastungen und Wertigkeit des Landschaftsraumes, zur Erholungseignung des Plangebietes, zum Maß und zur baulichen Nutzung zur Sicherung einer naturraumverträglichen Entwicklung, zum Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestandes und zur Minimierung der visuellen Beeinträchtigungen, zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und dem Nachweis eines schutzgutbezogenen Kompensationsbedarfs. Umweltbezogene Informationen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern - Finden sich im Umweltbericht und im Landschaftsplan. - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wechselwirkungen zwischen den abiotischen und biotischen Schutzgütern und den Einflüssen menschlicher Nutzung sowie die Auswirkung der Planung auf die Wechselwirkungen. Nortorf, den 03. September 2018 Amt Nortorfer Land Der Amtsdirektor Stadt Nortorf - Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 Itzehoer Straße / Ecke Wolliner Straße / Breslauer Straße (Möbel/Küchen-Rumpf) gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt der Stadt Nortorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. August 2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 Itzehoer Straße / Ecke Wolliner Straße / Breslauer Straße für den Geltungsbereich Gebiet der Fa. Möbel/Küchen-Rumpf -rückwärtiger Bereich-, südlich der Wolliner Straße, Flurstücke 134 (teilweise) + 136/3 (teilweise), Flur 532 der Gemarkung Nortorf, Stadt Nortorf, Kreis Rendsburg Eckernförde, beschlossen. Seite 15 von 24

16 Ziel und Zweck der Planung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 soll die westliche Baugrenze verschoben werden, um die Fläche optimal ausnutzen zu können. Alle sonstigen Festsetzungen aus dem Ursprungsplan und der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden übernommen. Öffentliche Auslegung: Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 liegt mit Begründung in der Zeit vom 17. September 2018 bis 17. Oktober 2018 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstraße 6, Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen: montags und dienstags donnerstags freitags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Die Entwürfe können auch in dem genannten Zeitraum im Internet unter eingesehen werden. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 erfolgt in dem Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB). Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die ausgelegten Unterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Zimmer 116/117 zur Niederschrift abgegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig. Nortorf, den 04. September 2018 Amt Nortorfer Land Der Amtsdirektor Seite 16 von 24

17 Stadt Nortorf - Einladung zu einer Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umwelt der Stadt Nortorf Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umwelt der Stadt Nortorf findet am Montag, , 19:30 Uhr, im Sitzungssaal des Nortorfer Rathauses, Niedernstraße 6, Nortorf, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Genehmigung des Protokolls vom Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 6. Anfragen der Ausschussmitglieder 7. Sanierung der Tartanbahn im Stadion 8. Umbau Rendsburger Straße 27 " Alte Schule Thienbüttel" für Nutzung durch Pfadfinder Nachtrag Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück Kleine Mühlenstraße 4 hier: Weitere Vorgehensweise 11. Erstellung eines Verkehrskonzeptes (Antrag der CDU-Fraktion Nortorf) 12. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes für die Stadt Nortorf Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 13. Grundstücksangelegenheit (gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und FDP) Groth Ausschussvorsitzender Seite 17 von 24

18 Stadtwerke Nortorf AöR - Einladung zur 42. Sitzung des Verwaltungsrates Die nächste Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtwerke Nortorf AöR findet am Montag, , um Uhr im Sozialraum auf dem Betriebshof, Fabrikstr. 4, Nortorf, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Genehmigung des Protokolls der 41. Sitzung vom Mitteilungen des Vorsitzenden 6. Anfragen der Mitglieder des Verwaltungsrates 7. Mitteilungen des Vorstandes 8. Präsentation Bachelorthesis Stromnetzausbau Elektromobilität in Nortorf Elf nachfolgende Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung des Verwaltungsrates voraussichtlich nicht öffentlich beraten. Horst H. Krebs Vorsitzender des Verwaltungsrats Seite 18 von 24

19 Gemeinde Timmaspe - Einladung zu einer Sitzung des Sozial-, Schul- und Sportausschusses der Gemeinde Timmaspe Die nächste Sitzung des Sozial-, Schul- und Sportausschusses der Gemeinde Timmaspe findet am Montag, , 19:30 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Am Sandkamp 6, Timmaspe, statt. T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfassung über Tagesordnungspunkte, die nichtöffentlich beraten werden sollen, Feststellung der Tagesordnung 3. Einführung und Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 4. Mitteilungen 5. Bericht vom Vogelschießen Planung der vorweihnachtlichen Veranstaltungen 7. Ideensammlung über Möglichkeiten eines Spielplatzes für Kleinkinder Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch obiges Gremium voraussichtlich nichtöffentlich behandelt: 8. Nichtöffentliche Mitteilungen Schön Ausschussvorsitzende Förderverein der Grundschule Nortorf e.v. - Einladung zu einer Informationsveranstaltung sowie Mitgliederversammlung Wir möchten über die Arbeit des Fördervereins informieren und im Anschluss eine Mitgliederversammlung halten. In dieser Kombination haben alle Interessierten die Möglichkeit, in den Verein einzutreten und im Anschluss an der Versammlung teilzunehmen. Wir möchten Sie und Euch hierzu einladen. Termin ist Mittwoch, der 12. September 2018, 20:00 Uhr im Konferenzraum der Grundschule Nortorf. Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung: 1. Begrüßung 2. Aufnahme der neuen Mitglieder 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassenwarts/Kassenprüfers 5. Entlastung Vorstand, Kassenwart und Kassenprüfer 6. Neuwahl des 1. Vorsitzenden 7. Neuwahl des 2. Vorsitzenden 8. Projekte 2017/ Sonstiges Ilona Neuhaus Tanja Rathjen 1. Vorsitzende 2. Vorsitzende Seite 19 von 24

20 Nachrichtliche Bekanntmachung - Offenlegung des Liegenschaftskatasters der Gemeinde Bargstedt, Gemarkung Bargstedt, Fluren Aus Anlass der Flurbereinigung Gnutz (Ausführungsanordnung vom ), sowie aus Anlass einer Katastererneuerung hat das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein das Liegenschaftskataster der Gemeinde: Bargstedt Gemarkung: Bargstedt Flur: erneuert. Siehe auch Übersichtskarte zur Offenlegung In dem Zeitraum vom bis werden in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Dienst-gebäude Kiel, Mercatorstraße 1, Kiel während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung Montag Donnerstag von 8:00 15:00 Uhr Freitag von 8:00 12:00 Uhr das Katasterkarten- und das Katasterbuchwerk, die im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (AL- KIS) automatisiert geführt werden, offengelegt. Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gilt das erneuerte Liegenschaftskataster als bekannt gegeben und tritt an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Auszüge aus dem erneuerten Katasterbuchwerk werden an die Finanzbehörde abgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Erneuerung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 1, Kiel, einzulegen. Kiel, den Markus Kiefer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Seite 20 von 24

21 Nachrichtliche Bekanntmachung - Offenlegung des Liegenschaftskatasters der Gemeinde Gnutz, Gemarkung Gnutz, Flur 1 sowie Gemeinde Nortorf, Gemarkung Gnutz, Flur 1 Aus Anlass der Flurbereinigung Gnutz (Ausführungsanordnung vom ), sowie aus Anlass einer Katastererneuerung hat das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein das Liegenschaftskataster der Gemeinde: Gnutz (059) Gemarkung: Gnutz (0120) Flur: 1 Gemeinde: Nortorf (117) Gemarkung: Gnutz (0121) Flur: 1 erneuert. Siehe auch Übersichtskarte zur Offenlegung In dem Zeitraum vom bis werden in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Dienst-gebäude Kiel, Mercatorstraße 1, Kiel während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung Montag Donnerstag von 8:00 15:00 Uhr Freitag von 8:00 12:00 Uhr das Katasterkarten- und das Katasterbuchwerk, die im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (AL- KIS) automatisiert geführt werden, offengelegt. Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gilt das erneuerte Liegenschaftskataster als bekannt gegeben und tritt an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Auszüge aus dem erneuerten Katasterbuchwerk werden an die Finanzbehörde abgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Erneuerung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 1, Kiel, einzulegen. Kiel, den Markus Kiefer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Seite 21 von 24

22 Nachrichtliche Bekanntmachung - Asphaltierungsarbeiten auf der K 36 von Blocksdorf bis Deutsch- Nienhof Die Fahrbahndecke der Kreisstraße 36 wird aufgrund von Schäden saniert. Die Bauarbeiten sollen im Zeitraum vom bis durchgeführt werden. Der Baubereich beginnt am Ortsausgang Blocksdorf und endet an der Einmündung in die Landesstraße 255 bei Deutsch Nienhof. Die Baulänge beträgt rd. 2,1 km. Die Baukosten belaufen sich auf ca ,00. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt. Für die Fräs- und Asphaltierungsarbeiten ist auf Grund der schmalen Fahrbahn zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Einhaltung des Arbeitsschutzes eine Vollsperrung vom bis notwendig. Für den Durchgangsverkehr erfolgt die Umleitung während dieser Zeit über die K 36 und die L 48. Witterungsbedingt kann es ggfs. zu Terminverschiebungen kommen. Die Anlieger werden gebeten Ihre Grundstücke, sofern möglich, über Gemeindewege anzufahren oder Ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle auf Parkplätzen oder an Gemeindewegen abzustellen. Rettungsdienste im Noteinsatz können jederzeit in den Baubereich fahren. Seite 22 von 24

23 Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bittet, sich rechtzeitig auf die kommenden Beeinträchtigungen einzustellen und um Rücksicht im Baustellenbereich. Übersicht Seite 23 von 24

24 Umleitungsplan Sozialverband Nortorf - Sprechstunde ab sofort im Haus der Vereine und Verbände Die Sprechstunde des Sozialverbandes Nortorf findet ab sofort jeden 3. Donnerstag im Monat ab Uhr im Haus der Vereine und Verbände, Schülper Weg 3 in Nortorf statt. Sozialzentrum Nortorf - Pflegestützpunkt im, Außenstelle Nortorf Soziales Beratungs- und Dienstleistungszentrum - Wir helfen Ihnen, rufen Sie uns an: Tel /2139 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag von Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr im Rathaus, Untergeschoss - Niedernstraße 6, Nortorf Seite 24 von 24

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