Schweißen des Stutzens oder der Absperreinrichtung, Anbohren

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1 Informationsblatt mit Auftragsunterlagen zur Anfertigung einer gutachterlichen Stellungnahme für die Erstellung eines Rohrabzweiges mittels Anbohrverfahren an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen in Wärmeverteilungsanlagen Schweißen des Stutzens oder der Absperreinrichtung, Anbohren 1. November 2017

2 AGFW, Frankfurt am Main Herausgeber: AGFW I Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.v. Stresemannallee Frankfurt am Main Dr.-Ing. Heiko von Brunn h.v.brunn@agfw.de Das AGFW-Zulassungsverfahren sowie sämtliche Inhalte, Darstellungen und Dokumente, die das Verfahren betreffen, sind urheberrechtlich geschützt.

3 1. Ordnungsrahmen Gemäß AGFW-Arbeitsblatt FW 432 bzw. DGUV-Regel Fernwärmeverteilungsanlagen sind folgende Nachweise für die Durchführung des Anbohrverfahrens an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen in Wärmeverteilungsanlagen zu erbringen:» seitens des Herstellers/Inverkehrbringers eine Baumusterprüfung für das Anbohrgerät (und die zugehörigen Stutzen oder Absperreinrichtungen) durch eine Zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS,» seitens des ausführenden Unternehmens eine Verfahrensprüfung im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme gem. DGUV Regel , Absatz Ablauf der Verfahrensprüfung Anbohren durch AGFW Die Verfahrensprüfung umfasst die Verfahrensschritte A) Schweißen des Stutzens oder der Absperreinrichtung Es sind sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Nachweis der Schweißverfahrensprüfung nach FW gültige Schweißer-Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO Nachweis der Handfertigkeiten der eingesetzten Schweißer nach FW Namentliche Benennung der eingesetzten Schweißer 5. Schweißanweisung 6. Betriebsanweisung (mindestens mit folgenden Inhalten: geeignete PSA, Freigabeverfahren, Wanddickenmessung, Dopplungsprüfung nach FW 446 im Einzelfall) 7. Nachweise zur Qualifikation, Aufgaben und Verantwortungen der Schweißaufsichtsperson nach FW Nachweis der mindestens jährlichen, sicherheitstechnischen Unterweisung der eingesetzten Schweißer zum Schweißen an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen B) Anbohren Es sind sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Beschreibung der eingesetzten Arbeitsmittel (z. B. Anbohrgerät, Anschluss-T-Stück, Anbohrhahn, Anbohrsperre) 2. Nachweis der Baumusterprüfung für das Anbohrgerät (und die zugehörigen Stutzen oder Absperreinrichtungen) inklusive Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung 3. Betriebsanleitung des Inverkehrbringers für die anbohrspezifischen Arbeitsmittel und ggf. Nebenaggregate (z. B. Hebezeuge, Notstromversorgung, Pumpe) 4. Nachweis der Organisation zur Prüfung der anbohrspezifischen Arbeitsmittel und ggf. aller Nebenaggregate durch eine schriftlich bestellte befähigte Person 5. Betriebsanweisung (mindestens mit folgenden Inhalten: geeignete PSA, Freigabeverfahren, Funktionsprüfung der anbohrspezifischen Arbeitsmittel vor Benutzung entsprechend der Betriebsanleitung des Inverkehrbringers, Montage des Anbohrgeräts, Durchführung der Anbohrung) 6. Nachweis der durchgeführten Schulungen und mindestens jährlichen, sicherheitstechnischen Unterweisung des eingesetzten Personals (Arbeitsausführende und Arbeitsverantwortliche) zum Anbohren

4 7. Namensliste der Personen (Arbeitsausführende und Arbeitsverantwortliche), die das Anbohren durchführen, überwachen und abnehmen C) Praxisnachweis Im Anschluss an die Dokumentenprüfung erfolgt eine Baustellenbegehung zur Anwendung des Anbohrverfahrens unter Praxisbedingungen. 3. Voraussetzungen, Ablauf, Gültigkeitsdauer Grundvoraussetzung für die Verfahrenszulassung nach dem hier beschriebenen Prüfungs-Standardverfahren ist eine Zertifizierung entweder nach» AGFW-Arbeitsblatt FW 601 (für Rohrleitungsbauunternehmen) oder» AGFW-Arbeitsblatt FW 1000 (für Energieversorgungsunternehmen). Mit denjenigen Unternehmen, die nicht nach FW 601 bzw. FW 1000 präqualifiziert sind, wird seitens des AGFW ein individuelles Angebot abgestimmt, das dem zusätzlichen Prüfungsaufwand Rechnung trägt. Abhängig von der Aktualität, Qualität und Aussagekraft der eingereichten Unterlagen sind im Bedarfsfall weitere Nachweise vorzulegen. Die gutachterliche Stellungnahme stellt eine einmalige Verfahrensbeurteilung dar, die nicht für jeden Anwendungsfall wiederholt werden muss. Sie behält innerhalb der Verfahrensgrenzen solange ihre Gültigkeit, wie sich die innerhalb des Verfahrens festgelegten Anforderungen und Randbedingungen nicht ändern; längstens jedoch 5 Jahre. Kommt es zu einer inhaltlichen Änderung des Anbohrverfahrens, z. B. durch Wechsel des Schweißverfahrens, des Anbohrgeräts, der im Verfahren festgelegten Anbohrarmaturen/Anbohrsperren oder durch gravierende Änderungen im Verfahrensablauf (beschrieben in den einzureichenden Unterlagen gem. Teil A) und Teil B), ist eine Neu- oder Nachbegutachtung des Verfahrens und eine Anpassung der Dokumentation erforderlich.

5 AGFW I Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.v. Stresemannallee 30, Frankfurt/Main Dr.-Ing. Heiko von Brunn, Tel , h.v.brunn@agfw.de Der Auftrag zur Verfahrensprüfung Anbohren durch beauftragte AGFW-Sachverständige ist schriftlich zu richten an: AGFW Dr.-Ing. Heiko von Brunn Stresemannallee Frankfurt am Main Organisation, Durchführung und Abrechnung obliegen der AGFW-Projekt-GmbH - ConCert. Hiermit beauftragen wir die AGFW-Projekt-GmbH - ConCert mit der Anfertigung einer gutachterlichen Stellungnahme für den Einsatz eines Anbohrgeräts an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen in Wärmeverteilungsanlagen. Die entstehenden Kosten in Höhe von 3.900,- für das Gesamtverfahren - Teil A), Teil B) und Teil C) 2.900,- für das Teilverfahren A) und C) 2.900,- für das Teilverfahren B) und C) werden wir nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto der AGFW-Projekt-GmbH ConCert überweisen. Alle Preisangaben beinhalten die erforderlichen Vor- und Nachbereitungsleistungen sowie die Reise- und Übernachtungskosten und verstehen sich zzgl. MwSt.. Unternehmen Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Datum, Unterschrift Wir bitten zwecks Abstimmung weiterer Einzelheiten um Kontaktaufnahme mit Name Telefon Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrages durch die AGFW-Projekt-GmbH zustande. Bestandteil des Vertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AGFW-Projekt-GmbH vom sowie die Inhalte des AGFW-Informationsblatts mit Auftragsunterlagen zur Anfertigung einer gutachterlichen Stellungnahme für den Einsatz eines Anbohrgeräts an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen in Wärmeverteilungsanlagen in der Fassung vom 1. November 2017.

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