In Deutschland sind im privaten Wohnbereich üblicherweise Bauprodukte mit der Klasse Efl, also normal entflammbare Bauprodukte, ausreichend.

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1 Technische Information Gerflor DLW GmbH Product Information Ludwig-Kaufmann-Straße 13 D Delmenhorst Bautechnik Nr. 1.3, Ausgabe 12 / 2016 Brandschutz, Brennverhalten von Bodenbelägen 1 Allgemeines Brandschutz im Hochbau ist in Deutschland ein Teil des sogenannten Polizeirechtes und somit Ländersache. Er wird geregelt in den einzelnen Landes-Bauordnungen. Diese sind in Deutschland praktisch einheitlich. Die Architekten und Bauplaner sind verantwortlich dafür, dass für die einzelnen Bauvorhaben die vorgeschriebenen Brandverhaltensklassen für die zum Einsatz kommenden Bauprodukte benannt bzw. ausgeschrieben werden. Bei der Planung müssen die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer und die zugehörigen Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt werden, um die vorgeschriebenen bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten der Bauprodukte für das jeweilige Bauvorhaben richtig auszuschreiben. In Deutschland sind im privaten Wohnbereich üblicherweise Bauprodukte mit der Klasse Efl, also normal entflammbare Bauprodukte, ausreichend. In sonstigen Gebäuden und Bereichen, die nicht dem privaten Wohnbereich zuzuordnen sind, werden höhere Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Man unterteilt in 1. Bauliche Anlagen normaler Art und Nutzung: Das sind Wohngebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung. Je nach Gebäudehöhe und Anzahl der Wohneinheiten wird hier in Gebäudeklassen unter-schieden, wo verschiedene Brandschutzauflagen zu erfüllen sind. 2. Bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung: In dieser Gruppe müssen entsprechend der Art der baulichen Anlage noch weitere Verordnungen / Richtlinien beachtet werden, wie z.b. für: Hochhäuser Verkaufsstätten Versammlungsstätten Gaststätten Krankenhäuser Industriebauten Garagen Arbeitsstätten Schulbauten u.ä. Für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung sind meistens individuelle, projektbezogene Brandschutzgutachten erforderlich. Hierin werden die geforderten Brandverhaltensklassen für die verschiedenen Gebäudebereiche vom Brandschutzgutachter benannt. Das Brandschutzgutachten 1/

2 wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mit den Bauanträgen von den Planern und Architekten des jeweiligen Bauvorhabens bei den regionalen Baubehörden eingereicht. Bei Fragen zum Thema Brandschutzvorschriften kann man sich auch Rat bei einem Brandschutzbeauftragten der Berufsfeuerwehr bzw. der Baubehörde der Region einholen. Zweck des Brandschutzes ist es, der Ausbreitung von Schadenfeuern vorzubeugen und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Daher dürfen Bauprodukte, die nach dem Einbau noch leicht entflammbar sind, in öffentlichen Gebäuden nicht verwendet werden. Das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauteilen wird seit 2002 in der DIN EN definiert. Hierbei handelt es sich um eine europäische Norm, die nach einer Übergangszeit von 5 Jahren, also in 2007 in deutsches Recht, d.h. in die Landesbauordnungen der Länder eingeführt sein muss. Für jedes Land der Europäischen Union besteht die Aufgabe, diese Klassifizierung in die jeweiligen landeseigenen Regularien einzuarbeiten bzw. zu übernehmen. Die uns bislang vertraute Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102 für Bodenbeläge gibt es nicht mehr. Diese deutsche Brandklasse wurde durch die in der Europäischen Union jetzt verbindlichen Euroklassen Bfl-s1 und Cfl-s1 (schwer entflammbar) nach EN ersetzt. fl = flooring (Bodenbelag) s = smoke (Klasse für die Rauchentwicklung) In dieser europäischen Norm Klassifizierung von Bauprodukten zu ihrem Brandverhalten werden diese neuen, erstmals europaweit einheitlichen Klassen für das Brandverhalten von Bodenbelägen definiert. Das CE-Zeichen für Bodenbeläge setzt die Prüfung des Brandverhaltens nach DIN EN oder die Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN EN zwingend voraus und dies ist mit einer Konformitätserklärung zu bestätigen. Dieses Kennzeichen signalisiert, dass ein Produkt nach den Angaben des Herstellers den grundlegenden Anforderungen der korrespondierenden harmonisierten europäischen Normen entspricht und im EU-Raum über die Grenzen hinweg frei gehandelt werden kann. Die DIN EN legt die Verfahren zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten fest. Die Prüfung von Bodenbelägen unterscheidet sich von üblichen Bauprodukten und wird in dieser Norm gesondert beschrieben. Diese Norm ersetzt die in den einzelnen EU-Ländern noch geltenden nationalen Normen für das Brandverhalten von Bodenbelägen. Tabelle 1: Vergleich der alten deutschen Brandklassen mit der europäischen Klassifizierung Bauaufsichtliche Anforderungen Europäische Klassen nach DIN EN Klassen nach DIN 4102 Nichtbrennbar A1fl A1 mindestens A2 fl -s1 A2 Schwerentflammbar Bfl -s1 B1 mindestens C fl -s1 B1 Normalentflammbar A2fl -s2 Bfl -s2 Cfl -s2 B2 Dfl -s1 Dfl s2 mindestens E fl B2 Leichtentflammbar Ffl B3 2/

3 Tabelle 2: Erläuterung der neuen europäischen Brandklassen Klasse Kommentar A1 fl A2 fl B fl Erreichen nur nicht-brennbare Bodenbeläge, die auch kein Gefährdungspotential bzgl. der Rauchentwicklung darstellen Erreichen nur nicht-brennbare Bodenbeläge mit geringen Anteilen organischer Bindemittel Wie B1-Prüfung, jedoch mit höherer Strahlungsintensität (8 kw/m 2 ) = schwer entflammbare Bauprodukte C fl Vergleichbar mit B1-Einstufung (CFL und B1 = 4,5 kw/m 2 ) = schwer entflammbare Bauprodukte D fl Zwischenstufe zwischen B1 und B2. Strahlungsintensität hier nur 3 kw/m 2 = normal entflammbare Bauprodukte E fl F fl Wie B2 Prüfung (Kleinbrenner-Test). = normal entflammbare Bauprodukte Es werden keine Anforderungen gestellt, kein Test = leicht entflammbare Bauprodukte 2 Bauprodukte Als Bauprodukte gelten u. a. Materialien in Form von Bahnen und Platten und somit auch Bodenbeläge. Es ist daher falsch, Bodenbeläge mit Feuerwiderstandsklassen in Verbindung zu bringen. 2.1 Nicht brennbare Bauprodukte Bauprodukte sowie Bauproduktgruppen, die der Klassifizierung A1fl und A2fl s1 nach EN zugeordnet werden, leisten keinerlei Beitrag zum Brand. Die Anforderungen sind so hoch, dass sie von organischen Bodenbelägen (PVC-, Linoleum oder Gummibelägen, textile Bodenbeläge aus Natur- oder Kunstfasern) nicht erfüllt werden können. 2.2 Brennbare Bauprodukte Eine Unterteilung von brennbaren Bauprodukten nach DIN EN erfolgt in schwerentflammbar mit den Brandklassen Bfl s1 und Cfl s1. Hinsichtlich der Prüfbedingungen entspricht die Brandklasse Cfl s1 in etwa denen der Baustoff-klasse B1 nach der bisher gültigen DIN Für normalentflammbare Bauprodukte gelten die Brandklassen Afl s2, Bfl s2, Cfl s2, Dfl und Efl und für leichtentflammbar Ffl. 3 Prüfung und Einstufung 3.1 Klassen Bfl und Cfl = schwer entflammbar Bodenbeläge gelten als schwer entflammbar, wenn die Anforderungen für die Prüfung im Radiant- Panel-Test für die Brandklasse Bfl s1 und Cfl s1 erfüllt werden. Der Radiant-Panel-Test nach DIN EN ISO besteht im Wesentlichen aus einem gasbeheizten Strahler und mehreren Zündstellen. 3/

4 Die Probe ist horizontal auf einer Norm-Trägerplatte (in der Regel Faserzementplatte) unter dem um 30 zur Probe geneigten Strahler angeordnet. Dadurch ergibt sich eine auf die Probe einwirkende Strahlungsenergie, die über die Länge der Probe abnimmt. Die Beläge können sowohl lose als auch vollflächig geklebt geprüft werden. Im Versuch wird festgestellt, bei welcher Strahlungsenergie (in kw/m²) die Flammen erlöschen. Als Mindestwert gilt bei den Brandklassen Bfl = 8 kw/m2 und Cfl = 4,5 kw/m². Zusätzlich muss die Prüfung nach DIN EN ISO erfolgen. Der ermittelte Wert für die vertikale Flammenausbreitung darf Fs < 150 mm innerhalb von 20 Sekunden nicht überschreiten. Wenn zur Prüfung Klebstoffe verwendet werden, müssen diese auch im Prüfbericht und den daraus resultieren Zertifikaten genannt werden und sind in der praktischen Anwendung / Verlegung stets einzusetzen. Für Bodenbeläge, die in die Klassen A2fl, Bfl, Cfl und Dfl eingestuft sind, ist eine Zusatzprüfung und Klassifizierung hinsichtlich der Rauchdichte bzw. Rauchentwicklung erforderlich. Dazu wird die Minderung der Lichtdurchlässigkeit im Abgasschacht gemessen und zeitabhänigig als Diagramm aufgezeichnet. Aus dem Diagramm wird das Ergebnis ermittelt. Ein Wert von < 750 % x min entspricht s1 geringe Rauchentwicklung beim Brand. Bodenbeläge, die die Kriterien der Klasse s1 nicht erfüllen, werden mit s2 klassifiziert. Radiant-Panel-Test: 3.2. Klassen Bfl, Cfl, Dfl normal entflammbar Geprüft wird nach dem sogenannten Kleinbrenner-Verfahren, gemäß DIN EN ISO : In einem Brennkasten wird eine vertikal angeordnete Probe mit einer definierten Flamme eines um 45 geneigten Brenners beansprucht. Bei der Kantenbeflammung erfolgt die Beflammung an der unteren Kante der Probe und bei der Flächenbeflammung müssen die Proben 40 mm oberhalb der unteren Kante beflammt werden. Die Beflammungszeit beträgt jeweils 15 Sekunden. Die Anforderungen an Bauprodukte der Brandklassen Dfl und Efl - normal entflammbar gelten als erfüllt, wenn bei keiner von 5 Proben eine 150 mm über der Beflammungsstelle angebrachte Messmarke vor der 20. Sekunde von der Flammenspitze erreicht wird. Wird diese Forderung nicht erfüllt, so ist das Bauprodukt in die Brandklasse Ffl - leicht entflammbar einzustufen. Außerdem wird beobachtet, ob während des Tests brennendes Material von den Proben abtropft. Ein Material gilt als brennend abtropfend, wenn ein unter der Probe liegendes leicht entflammbares Papier durch abtropfendes Material innerhalb von 20 Sekunden entflammt wird. 4/

5 Hinweis: Die Einstufung Bfl und Cfl von Bodenbelägen die nach DIN EN ISO und DIN EN ISO auf das Brandverhalten getestet werden, gilt nicht bei einer Verlegung als Wandbelag. 4 Brandnachweise Für alle Bauprodukte, die in die Brandklassen Bfl und Cfl eingestuft werden sollen, muss ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis bei einer offiziellen Materialprüfstelle beantragt und ein Überwachungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser berechtigt das überwachende Institut mindestens einmal im Jahr eine Probe der betreffenden Qualität aus der Produktion zu entnehmen und zu prüfen. Gleichzeitig muss der Hersteller eine laufende Eigenkontrolle mit dem Nachweis der Normalentflammbarkeit durchführen. Die Ergebnisse der Eigenkontrolle sind der überwachenden Stelle vorzulegen. Unter der Voraussetzung einer vollflächigen Klebung auf mineralischem Untergrund sind elastische DLW Bodenbeläge in die Brandklassen Bfl s1 und Cfl s1eingestuft. Auf Anfrage erhalten Sie die Brand-Prüfzeugnisse unserer Bodenbeläge vom Technischen Service der Gerflor DLW GmbH unter Service-Germany@gerflor.com 5/

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