Examensrepetitorium. Wintersemester 2015/16. Examensrepetitorium Europarecht Prof. Dr. Matthias Pechstein. Fall 3 Zambrano + McCarthy

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Examensrepetitorium. Wintersemester 2015/16. Examensrepetitorium Europarecht Prof. Dr. Matthias Pechstein. Fall 3 Zambrano + McCarthy"

Transkript

1 Examensrepetitorium Wintersemester 2015/16 Examensrepetitorium Europarecht Prof. Dr. Matthias Pechstein Jean-Monnet-Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Europarecht Fall 3 Zambrano + McCarthy Stichworte: Unionsbürgerschaftliches Aufenthaltsrecht, Grundrechte. Die Aufgabe hat 6 Seiten. Sachverhalt: Herr Alvarez ist kolumbianischer Staatsangehöriger, der mit seiner kolumbianischen Ehefrau und seinem dort geborenen Kind im Jahre 1999 in Belgien Asyl beantragte. Dies wurde abgelehnt und eine Ausweisung verfügt, die jedoch aufgrund des in Kolumbien andauernden Bürgerkrieges ausgesetzt wurde. Im Jahre 2001 nahm Herr Alvarez eine sozialversicherungsrechtlich ordnungsgemäße abhängige Beschäftigung bei einer belgischen Firma auf. In den Jahren 2003 und 2005 kamen das zweite und dritte Kind der Familie Alvarez zur Welt. Beide erhielten nach belgischem Recht die belgische Staatsangehörigkeit, da das kolumbianische Recht Kindern, die außerhalb des kolumbianischen Hoheitsgebiets geboren werden, die kolumbianische Staatsangehörigkeit nicht zuerkennt, sofern ihre Eltern wie hier geschehen dies nicht ausdrücklich beantragen. Sein Einkommen ermöglichte Herrn Alvarez den Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten, ohne Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Mehrere in der Zwischenzeit gestellte Anträge auf Legalisierung seines Aufenthalts sowie des seiner Ehefrau lehnten die belgischen Behörden ab. Als Herr Alvarez Ende 2005 arbeitslos wurde, beantragte er Arbeitslosengeld, welches ihm jedoch verweigert wurde. Die Behörde begründete dies damit, dass er die erreichten Versicherungszeiten nicht im Einklang mit den ausländerrechtlichen Vorschriften auf Aufenthalt und Beschäftigung erworben habe. Eine noch während des Verfahrens im Jahre 2006 erneut aufgenommene abhängige Beschäftigung musste Herr Alvarez infolge einer behördlichen Kontrolle ebenfalls aufgeben. Auch das insoweit beantragte Arbeitslosengeld wurde mit gleicher Begründung abgelehnt. Gegen beide behördlichen Entscheidungen legte Herr Alvarez Rechtsmittel ein. Er macht geltend, dass ihm als drittstaatsangehöriger Vater unionsbürgerlicher Kinder nach Unionsrecht sowohl ein Aufenthaltsrecht als auch ein Recht auf Arbeit zustehen. Das damit befasste nationale Gericht hat den Rechtstreit ausgesetzt und sich an das Gericht mit der Frage gewandt, ob dies nach Unionsrecht der Fall sei. In dem bei Gericht anhängigen Verfahren weisen die belgische Regierung sowie die Kommission darauf hin, dass im Hinblick auf die Situation des Herrn Alvarez und seiner beiden jüngsten Kinder ein rein innerstaatlicher Sachverhalt vorliege, auf den das Unionsrecht keine Anwendung finde. Allein belgisches Recht sei hier einschlägig. Daher sei auch die Vorlagefrage bereits unzulässig. Allenfalls könnten Herrn Alvarez abgeleitete Rechtspositionen zustehen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass seine beiden jüngsten Kinder Unionsbürger seien. Die einschlägige Richtlinie 2004/38/EG sei aber wohl auf einen Fall wie diesen nicht anwendbar. Auch aus dem Primärrecht könne Herr Alvarez bzw. seine jüngsten Kinder nichts herleiten. Der Prozessvertreter des Herrn Alvarez wendet hiergegen ein, dass man die Richtlinie 2004/38/EG im Lichte der den Kindern zustehenden Unionsbürgerschaft nach Art. 20 Abs. 1 AEUV als

2 dem grundlegenden Status der Unionsbürger im Verhältnis zur Union auslegen müsste. Im Übrigen ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs in der Rs. Zhu und Chen (was zutrifft), dass drittstaatsangehörigen Eltern unionsbürgerlicher Kinder ein aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleitetes primärrechtliches Aufenthaltsrecht zustehe, sofern sich auch die Kinder auf diese Bestimmung berufen können. Das sei hier zumindest nach dem Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 AEUV doch der Fall. Weiterhin sei ein abgeleitetes Aufenthalts- und Arbeitsrechts des Herrn Alvarez doch jedenfalls vor dem Hintergrund der EU-Grundrechte aus Art. 24 und 33 der Grundrechte-Charta geboten. Den beiden jüngsten Kindern als Unionsbürgern stünden diese Rechte zu und könnten hier auch geltend gemacht werden. Würden die belgischen Behörden Herrn Alvarez das Aufenthalts- und Arbeitsrecht verweigern können, so würde dies letztlich dazu führen, dass dieser seine Familie nicht unterhalten und mit ihr Belgien in Richtung Kolumbien verlassen müsste. Die Unionsbürgerschaft seiner beiden jüngsten Kinder wäre in einem solchen, dann durchaus wahrscheinlichen Fall völlig entwertet, weil die Kinder die damit verbundenen Rechte tatsächlich wohl nie tatsächlich in Anspruch nehmen könnten. Hierauf entgegnet die belgische Regierung, dass der Unionsbürgerstatus nach Art. 20 Abs. 1 AEUV nur eine von der nationalen Staatsangehörigkeit abgeleitete Rechtsposition sei, an der die Verweigerung des Aufenthalts- und des Arbeitsrechts des Herrn Alvarez im Hinblick auf die belgische Staatsangehörigkeit seiner beiden jüngsten Kinder keinesfalls gemessen werden könne. Wie wird der EuGH entscheiden? Abwandlung: Frau Shirley McLaine, eine britische Staatsbürgerin kraft Geburt, lebt seit dieser in England, wo ihr Aufenthalt in dieser Eigenschaft keinerlei Voraussetzungen oder Einschränkungen unterliegt. Dort bezieht sie auch staatliche Sozialleistungen. Im Jahre 2010 heiratete sie den jamaikanischen Staatsangehörigen John McLaine, der nach den innerstaatlichen Zuwanderungsvorschriften im Vereinigten Königreich nicht aufenthaltsberechtigt gewesen ist und es auch nicht als Ehegatte einer dort auf Dauer ansässigen Person wurde. Frau McLaine besitzt neben ihrer britischen Staatsangehörigkeit auch die irische Staatsangehörigkeit. Nach ihrer Eheschließung beantragte sie zum ersten Mal überhaupt einen irischen Reisepass. Ihrem Antrag wurde stattgegeben, da ihre Mutter in Irland geboren ist. Ihren Aufenthaltsstatus als britische Staatsangehörige beeinträchtigte dies nach britischen Vorschriften nicht. Anfang 2011 ersuchte Frau McLaine als Unionsbürgerin bei der zuständigen britischen Behörde um ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht für Großbritannien. Einen entsprechenden Antrag stellte auch Herr McLaine als ihr drittstaatsangehöriger Ehegatte. Beide Anträge wurden abgelehnt und zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich Frau McLaine in einer Situation wie ihrer weder auf sekundäres noch primäres Unionsrecht für den Aufenthalt im Vereinten Königreich berufen könne und auch gar nicht müsse angesichts ihrer britischen Staatsangehörigkeit. Daher sei auch für den Aufenthalt ihres Ehegatten allein britisches Recht maßgeblich, ein unionsrechtliches Aufenthaltsrechts stehe ihm nicht zu. Gegen die ablehnenden Bescheide legten Frau McLaine und ihr Ehegatte Widerspruch beim zuständigen Gericht ein. Dieses setzte das Verfahren aus und wandte sich an den Gerichtshof mit der Frage, ob einer Unionsbürgerin in einer Situation wie der von Frau McLaine ein Aufenthaltsrecht zustehe, aus welchem sich ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten Urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung verboten. 2

3 ergeben würde oder ob das Unionsrecht im Übrigen gebiete, dass ihrem drittstaatsangehörigen Ehegatten ein Aufenthaltsrecht zu gewähren sei. Im dem Verfahren vor dem Gerichtshof beruft sich Frau McLaine auf die vom EuGH entschiedene Rs. Garcia Avello. In dieser wandten sich zwei seit ihrer Geburt nur in Belgien lebende Kinder mit einer doppelten belgisch-spanischen Staatsangehörigkeit gegen Vorschriften des belgischen Namensrechts. Nach diesen konnten die Kinder ihren Nachnamen nur nach belgischem, nicht aber nach spanischem Recht bilden, welches den von ihnen begehrten Doppelnamen zugelassen hätte. Sie sahen darin eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit nach Art. 18 Abs. 1 AEUV. Der Gerichthof entschied, dass ein Verstoß gegen Art. 18 Abs. 1 AEUV gegeben sei. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Verträge im Sinne dieser Vorschrift wurde dabei auf die unionsbürgerliche Freizügigkeit der Kinder aus Art. 21 Abs. 1 AEUV gestützt. Vor diesem Hintergrund ist Frau McLaine der Ansicht, dass auch sie sich in ihrer Situation jedenfalls auf die unionsbürgerliche Freizügigkeit berufen könne. Beantworten Sie nur die Vorlagefrage. Auszug aus der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, : Erwägungsgründe: (1) Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Bürger der Union das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der im Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten. (2) Die Freizügigkeit von Personen stellt eine der Grundfreiheiten des Binnenmarkts dar, der einen Raum ohne Binnengrenzen umfasst, in dem diese Freiheit gemäß den Bestimmungen des Vertrags gewährleistet ist. (3) Die Unionsbürgerschaft sollte der grundsätzliche Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sein, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt wahrnehmen. Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 - Gegenstand Diese Richtlinie regelt a) die Bedingungen, unter denen Unionsbürger und ihre Familienangehörigen das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten genießen; b) das Recht auf Daueraufenthalt der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten; Urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung verboten. 3

4 c) die Beschränkungen der in den Buchstaben a und b genannten Rechte aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit. Artikel 2 - Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck 1. "Unionsbürger" jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt; 2. "Familienangehöriger" a) den Ehegatten; b) den Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger auf der Grundlage der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, sofern nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt ist und die in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind; c) die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird; d) die Verwandten in gerader aufsteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, denen von diesen Unterhalt gewährt wird; 3. "Aufnahmemitgliedstaat" den Mitgliedstaat, in den sich der Unionsbürger begibt, um dort sein Recht auf Freizügigkeit oder Aufenthalt auszuüben. Artikel 3 - Berechtigte (1) Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsange-hörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen. Kapitel II Recht auf Ausreise und Einreise Artikel 4 - Recht auf Ausreise (1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen geltenden Vorschriften haben alle Unionsbürger, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihre Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, das Recht, das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlassen und sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben. Urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung verboten. 4

5 Artikel 5 - Recht auf Einreise (1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen geltenden Vorschriften gestatten die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, die Einreise. Für die Einreise von Unionsbürgern darf weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden. Kapitel III Aufenthaltsrecht Artikel 6 - Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten (1) Ein Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht. Artikel 7 - Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate (1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder Kapitel IV - Recht auf Daueraufenthalt Abschnitt I - Erwerb Artikel 16 - Allgemeine Regel für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen (1) Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat, hat das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Dieses Recht ist nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft. Urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung verboten. 5

6 (2) Absatz 1 gilt auch für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen mit dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben. Hinweise zur Vertiefung: Pechstein, Entscheidungen des EuGH, 8. Aufl. 2014, Fall 123. Haratsch/ Koenig/ Pechstein, Europarecht, 9. Aufl. 2014, Rn. 723 ff. und 748 ff. Urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung verboten. 6

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014-2019 Petitionsausschuss 30.1.2015 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 1128/2012, eingereicht von L. A., armenisch-russischer Staatsangehörigkeit, zur angeblichen

Mehr

Titel: Kein Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet durch abgeleitetes Recht von einem Kind mit einem EU-Bürger

Titel: Kein Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet durch abgeleitetes Recht von einem Kind mit einem EU-Bürger VGH München, Beschluss v. 25.02.2016 10 CE 15.2762, 10 C 15.2763 Titel: Kein Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet durch abgeleitetes Recht von einem Kind mit einem EU-Bürger Normenketten:

Mehr

Sozialhilfe ein Begriff, zwei Definitionen

Sozialhilfe ein Begriff, zwei Definitionen Sozialhilfe ein Begriff, zwei Definitionen Kohärenzdefizite und fehlende Rechtssicherheit in der Rechtsprechung des EuGH? 10. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Donnerstag, 5. März 2015 Albrecht

Mehr

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einbürgerung von EU-Ausländern Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einbürgerung von EU-Ausländern Deutscher Bundestag WD /17 Einbürgerung von EU-Ausländern 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbürgerung von EU-Ausländern Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 04.10.2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die Wissenschaftlichen

Mehr

(ABl. Nr. L 158 S. 77, gesamte Vorschrift ber. ABl. Nr. L 229 S. 35) Celex-Nr L 0038

(ABl. Nr. L 158 S. 77, gesamte Vorschrift ber. ABl. Nr. L 229 S. 35) Celex-Nr L 0038 Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen

Mehr

(Amtsblatt der Europäischen Union L 158 vom 30. April 2004)

(Amtsblatt der Europäischen Union L 158 vom 30. April 2004) 29.6.2004 L 229/35 Berichtigung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet

Mehr

Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. 1. Vorlesung, RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich

Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. 1. Vorlesung, RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht 1. Vorlesung, RLC Leipzig, 3.4.2017 Dr. Carsten Hörich Rechtliche Grundlagen Grundsatz: 50 Abs. 1 AufenthG Ein Ausländer ist zur

Mehr

Quelle: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 14. November 2017(*)

Quelle:   URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 14. November 2017(*) Quelle: http://curia.europa.eu/ URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 14. November 2017(*) Vorlage zur Vorabentscheidung Unionsbürgerschaft Art. 21 AEUV Richtlinie 2004/38/EG Berechtigte Doppelte Staatsangehörigkeit

Mehr

G e set z. Der Landtag hat beschlossen: Artikel

G e set z. Der Landtag hat beschlossen: Artikel .. G e set z vom, mit dem das Burgenländische Landwirtschaftliche Schulgesetz zur Anpassung an das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Artikel I Das

Mehr

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,

Mehr

"Neu-EU-Bürger/-innen aus Bulgarien und Rumänien in Duisburg"

Neu-EU-Bürger/-innen aus Bulgarien und Rumänien in Duisburg "Neu-EU-Bürger/-innen aus Bulgarien und Rumänien in Duisburg" Fachtag der Stadt Duisburg am 12.07.2011 Teil 1: Freizügigkeitsrecht Referentin: Rechtsanwältin Gudrun Galster, Gelsenkirchen Rechtsgrundlagen

Mehr

10 Ob 67/14x. gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

10 Ob 67/14x. gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. 10 Ob 67/14x Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm sowie die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und

Mehr

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg 05.05.2015 1 In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene bestimmt somit

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 30.5.2016 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 0587/2013, eingereicht von Winnie Sophie Füchtbauer, deutscher Staatsangehörigkeit, zur möglichen

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 21. Dezember 2011 * In den verbundenen Rechtssachen C-424/10 und C-425/10

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 21. Dezember 2011 * In den verbundenen Rechtssachen C-424/10 und C-425/10 ZIOLKOWSKI UND SZEJA URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 21. Dezember 2011 * In den verbundenen Rechtssachen C-424/10 und C-425/10 betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014-2019 Petitionsausschuss 29.8.2014 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0480/2005, eingereicht von Eric Støttrup Thomsen, dänischer Staatsangehörigkeit, im Namen der

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS 26. Juli 2011 *

URTEIL DES GERICHTSHOFS 26. Juli 2011 * URTEIL DES GERICHTSHOFS 26. Juli 2011 * (Richtlinie 2004/38/EG Familiennachzug Aufenthaltsrecht für Familienangehörige von daueraufenthaltsberechtigten EWR-Staatsangehörigen Voraussetzung ausreichender

Mehr

FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER

FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER Eine der vier Freiheiten, die EU-Bürger genießen, ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Dazu gehören das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu bewegen und niederzulassen,

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1968L0360 DE 01.05.2004 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 15. Oktober

Mehr

FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER

FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER Eine der vier Freiheiten, die EU-Bürger genießen, ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Dazu gehören das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu bewegen und niederzulassen,

Mehr

I. Zusammenfassung der Entscheidungen

I. Zusammenfassung der Entscheidungen An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer den Verfassungsgerichtshof den Verwaltungsgerichtshof

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für

Mehr

Grundfreiheit Freizügigkeit

Grundfreiheit Freizügigkeit Grundfreiheit Freizügigkeit Das Recht der Unionsbürger, sich frei zu bewegen und aufzuhalten, als fünfte Grundfreiheit von Dr. Walter Obwexer Ao. Univ.-Prof. am Institut für Europarecht und Völkerrecht

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 18. JUNI 1987

URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 18. JUNI 1987 URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 18. JUNI 1987 CENTRE PUBLIC D'AIDE SOCIALE DE COURCELLES GEGEN MARIE-CHRISTINE LEBON. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VON DER COUR DE TRAVAIL MONS. - FREIZUEGIGKEIT

Mehr

Das Asyl- und Migrationsrecht der Europäischen Union 10 Eine Einfuhrung von Marei Pelzer

Das Asyl- und Migrationsrecht der Europäischen Union 10 Eine Einfuhrung von Marei Pelzer Inhalt Das Asyl- und Migrationsrecht der Europäischen Union 10 Eine Einfuhrung von Marei Pelzer 1. GRUNDRECHTE Charta der Grundrechte der Europäischen Union 20 vom 12. Dezember 2007 2. GRENZREGIME Schengener

Mehr

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2003 KOM(2003) 199 endgültig 2001/0111 (COD) Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Recht

Mehr

Infos zum BAföG, Antragsformulare, Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden sich hier:

Infos zum BAföG, Antragsformulare, Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden sich hier: Liebe Flüchtlinge, liebe KollegInnen, eine gute Nachricht zum neuen Jahr: das 22. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 31.12.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten:

Mehr

Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der Europäischen Union

Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der Europäischen Union Hennann Schöllhorn Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der Europäischen Union Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der

Mehr

Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Informationsschreiben

Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Informationsschreiben Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung Informationsschreiben I. Überblick In einem Urteil vom 11. April 2013 1 beschäftigte sich der Gerichtshof der Europäischen

Mehr

Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger_innen und ihre Familienangehörigen

Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger_innen und ihre Familienangehörigen Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger_innen und ihre Familienangehörigen 1 2 Das Recht auf Einreise und Aufenthalt Das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsrecht

Mehr

Freizügigkeitsgesetz EU. Fallbeispiele

Freizügigkeitsgesetz EU. Fallbeispiele Freizügigkeitsgesetz EU Fallbeispiele Fallbeispiel 1 Delon Der französische Bauunternehmer Delon möchte in Deutschland eine Ferienhaussiedlung bauen. Benötigen 1. er selbst, 2. seine 18 und 21 Jahre alten

Mehr

Verfassungsprinzipien. Freiheit und Gleichheit

Verfassungsprinzipien. Freiheit und Gleichheit Verfassungsprinzipien Freiheit und Gleichheit Unsicherheiten über das Kollektivsubjekt - Wiederholung - Unionsvolk Problem des Volksbegriff und zirkuläre Argumente Völker der Mitgliedstaaten Problem, die

Mehr

Gesetzentwurf. Der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Der Bundesregierung 05.09.2018 Gesetzentwurf Der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4.

Mehr

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 7. Mai 207 (OR. en) 206/025 (COD) LEX 734 PE-CONS 3/2/7 REV 2 VISA 8 COEST 55 COMIX 62 COC 295 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND

Mehr

Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 8. März Gerardo Ruiz Zambrano. tribunal du travail de Bruxelles - Belgien

Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 8. März Gerardo Ruiz Zambrano. tribunal du travail de Bruxelles - Belgien Seite 1 Dokument 4 von 4 Entscheidungsname: Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 8. März 2011. Gerardo Ruiz Zambrano gegen Office national de l'emploi (ONEm). Gericht: EuGH Datum: 08.03.2011 Aktenzeichen:

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017

Mehr

Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht

Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND EUROPARECHT (PROF. DR. W. CREMER) Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2018 Gliederung Teil 1: Grundfreiheiten und (sonstige) Diskriminierungsverbote

Mehr

8. November 2011 zu Zl. -2V-LG-1460/ (Regierungsvorlage)

8. November 2011 zu Zl. -2V-LG-1460/ (Regierungsvorlage) 8. November 2011 zu Zl. -2V-LG-1460/7-2011 (Regierungsvorlage) Entwurf eines Gesetzes, mit das Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz geändert wird Te x t g e g e n ü b e r s t e l l u n g Geltende

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 29.5.2015 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0830/2006, eingereicht von Tobias King, britischer Staatsangehörigkeit, betreffend die Anwendung

Mehr

FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER

FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER Eine der vier Freiheiten, die EU-Bürger genießen, ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Dazu gehören das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu bewegen und niederzulassen,

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 30.6.2015 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 0596/2009, eingereicht von Emin Ates, türkischer Staatsangehörigkeit, im Namen der Stichting

Mehr

Quelle: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 5. Juni 2018(*)

Quelle:   URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 5. Juni 2018(*) Quelle: http://curia.europa.eu/ URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 5. Juni 2018(*) Vorlage zur Vorabentscheidung Unionsbürgerschaft Art. 21 AEUV Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Mehr

3 Die Unionsbürgerschaft

3 Die Unionsbürgerschaft I. Allgemeines zur Unionsbürgerschaft Eingeführt durch Vertrag von Maastricht in Art. 17 EGV, zuvor: lediglich Anerkennung von Marktbürgern Nunmehr normiert in Art. 20 ff. AEUV Im Gegensatz zu nationalen

Mehr

Ausländer- und sozialrechtliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern aus der Europäischen Union

Ausländer- und sozialrechtliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern aus der Europäischen Union Ausländer- und sozialrechtliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern aus der Europäischen Union Referenten: Claudius Voigt und Volker Maria Hügel Materialien: Claudius Voigt Volker Maria Hügel Südstr.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/1351-L/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 10. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit VORLÄUFIG 2001/0111COD 15. Februar 2002 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und

Mehr

30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 158/ 77. RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29.

30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 158/ 77. RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. 30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 158/ 77 RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen,

Mehr

Fallbesprechung zum Europarecht

Fallbesprechung zum Europarecht Daniel Engel Fallbesprechung zum Europarecht Fall 10 Lösung Fall 10a: Obersatz: Die Klage des P hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. # 2 A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs,

Mehr

DOCI J bas-cde

DOCI J bas-cde Seite 1 von 6 CELEX 61990J0370 URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 7. JULI 1992. THE QUEEN GEGEN IMMIGRATION APPEAL TRIBUNAL UND SURINDER SINGH, EX PARTE SECRETARY OF STATE FOR HOME DEPARTMENT. ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG:

Mehr

9352/01 FR/lu DG H I DE

9352/01 FR/lu DG H I DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel

Mehr

Europarecht. X. Freizügigkeit

Europarecht. X. Freizügigkeit Europarecht X. Freizügigkeit Übersicht 1. Übersicht 2. Arbeitnehmer und Unionsbürger 3. Die Freizügigkeitsrechte 4. Beschränkungen 5. Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen 2 1. Übersicht Gem. Art. 45

Mehr

Frankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union

Frankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union Frankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union Prof. Dr. Matthias Pechstein Ist die Unionsbürgerschaft käuflich? I. Ausgangslage Verkauft Zypern demnächst zur Lösung seiner finanziellen Schwierigkeiten

Mehr

Quelle: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 7. Februar 2019(*)

Quelle:   URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 7. Februar 2019(*) Quelle: http://curia.europa.eu/ URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 7. Februar 2019(*) Vorlage zur Vorabentscheidung Soziale Sicherheit Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 67 Antrag auf Gewährung von

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFES. 11. April 2000 (1)

URTEIL DES GERICHTSHOFES. 11. April 2000 (1) Seite 1 von 8 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFES 11. April 2000 (1) Verordnung (EWG) Nr. 1612/68

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 23.5.2001 KOM(2001) 257 endgültig 2001/0111 (COD) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Recht der Unionsbürger

Mehr

Quelle: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 27. Juni 2018(*)

Quelle:   URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 27. Juni 2018(*) Quelle: http://curia.europa.eu/ URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 27. Juni 2018(*) Vorlage zur Vorabentscheidung Unionsbürgerschaft Art. 21 Abs. 1 AEUV Richtlinie 2004/38/EG Recht, sich im Hoheitsgebiet

Mehr

Quelle: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 27. Juni 2018(*)

Quelle:   URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 27. Juni 2018(*) Quelle: http://curia.europa.eu/ URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 27. Juni 2018(*) Vorlage zur Vorabentscheidung Unionsbürgerschaft Richtlinie 2004/38/EG Art. 10 Abs. 1 Antrag auf Ausstellung einer

Mehr

Freizügigkeitsrecht erwerbstätiger und arbeitssuchender Unionsbürger und damit verbundene Teilhaberechte

Freizügigkeitsrecht erwerbstätiger und arbeitssuchender Unionsbürger und damit verbundene Teilhaberechte Freizügigkeitsrecht erwerbstätiger und arbeitssuchender Unionsbürger und damit verbundene Teilhaberechte Beitrag zur Informationsveranstaltung für das Projekt Aktiv für Arbeit, Köln Freizügigkeitsrecht

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.8.2010 KOM(2010)410 endgültig 2010/0222 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Europäisches Wirtschaftsrecht Grundfreiheiten Europäisches Wirtschaftsrecht - Grundfreiheiten Art. 26 II AEUV: Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem

Mehr

Sozialleistungen für EU Bürgerinnen

Sozialleistungen für EU Bürgerinnen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name Datum Wiebke Wildvang 21.3.12 wildvang@big-koordnierung.de Tel.: (030) 695 18 015 I. Sozialleistungen für EU Bürgerinnen EU Bürgerinnen

Mehr

Der grenzüberschreitende Sachverhalt in der Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Unionsbürger

Der grenzüberschreitende Sachverhalt in der Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Unionsbürger Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5185 Der grenzüberschreitende Sachverhalt in der Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Unionsbürger Bearbeitet

Mehr

Ausreisepflicht von Unionsbürgern nach deutschem Recht

Ausreisepflicht von Unionsbürgern nach deutschem Recht Ausreisepflicht von Unionsbürgern nach deutschem Recht 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausreisepflicht von Unionsbürgern nach deutschem Recht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. September 2018 Fachbereich:

Mehr

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Pressesprecher Potsdam, 18. Dezember 2018 Pressemitteilung Gütliches Ende des Rechtsstreits der Familie Alimanovic gegen das Jobcenter Neukölln nach jahrelanger Dauer

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 16. Juli 2015(*)

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 16. Juli 2015(*) Quelle: http://curia.europa.eu/ URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 16. Juli 2015(*) Vorlage zur Vorabentscheidung Richtlinie 2004/38/EG Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen

Mehr

MA /2005 Stand: E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird

MA /2005 Stand: E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird Beilage Nr. 15/2007 LG 05193-2006/0001 MA 64 4480/2005 Stand: 12.07.2007 E N T W U R F Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird Der Wiener Landtag

Mehr

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht MUSTER-ANGABE FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE

Mehr

Teil 1: Artikel AEUV (= Art EG) Die Freizügigkeit

Teil 1: Artikel AEUV (= Art EG) Die Freizügigkeit Vorwort... 5 Vorwort zur 2. Auflage... 6 Bearbeiterverzeichnis... 15 Abkürzungsverzeichnis... 17 Einführung... 25 Teil 1: Artikel 45-48 AEUV (= Art. 39-42 EG) Die Freizügigkeit Vorbemerkungen... 54 Artikel

Mehr

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0444 (NLE) 8305/14 ADD 1 PI 39 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: vom 9.

Mehr

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte Rat der Europäischen Union Brüssel, den 28. April 2015 (OR. (en)) 7119/15 Interinstitutionelles Dossier: 2015/0044 (NLE) VISA 93 COASI 27 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: Abkommen

Mehr

Page 1 of 8 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 4. Juni 2009(*) Unionsbürgerschaft

Mehr

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts) (Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union

Mehr

Rundschreiben Nr. 2/2013

Rundschreiben Nr. 2/2013 Münster, 22.10.2013 Auskunft erteilt: Thema: - Änderung bei den Vorschriften über Leistungen an Berechtige im Ausland Herr Michgehl - Erweiterter Anwendungsbereich der Drittstaatsverordnung Auskunft erteilt:

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. November 2014(*)

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. November 2014(*) Seite 1 von 21 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. November 2014(*) Freizügigkeit Unionsbürgerschaft Gleichbehandlung Nicht erwerbstätige Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die sich im Hoheitsgebiet

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Europarechtliche Grundlagen II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Europarechtliche Grundlagen II Vorlesung Öffentliches Recht II Europarechtliche Grundlagen II Wiederholung Eine EU-Richtlinie schafft europaweite Mindeststandards für die Unterstützung von Arbeitsuchenden aus dem EU-Ausland. Mitgliedstaat

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. November 2014 *

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. November 2014 * URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. November 2014 * Freizügigkeit Unionsbürgerschaft Gleichbehandlung Nicht erwerbstätige Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen

Mehr

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0272-L/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 16. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Möchten Sie gern in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten? Dann informieren Sie sich über Ihre Rechte! Stand 2007

Möchten Sie gern in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten? Dann informieren Sie sich über Ihre Rechte! Stand 2007 Möchten Sie gern in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten? Dann informieren Sie sich über Ihre Rechte! Stand 2007 Europäische Kommission Möchten Sie gern in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten?

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)

Mehr

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) gibt die Basis vor:

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) gibt die Basis vor: Ausländische Arbeitnehmer - EU-Bürger Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundlegendes EU-Recht 3. EU-Bürger 4. Recht auf Einreise und Aufenthalt 4.1 Grundsätze 4.2 Verfahrensvorschriften 5. Gleichstellung

Mehr

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 1 LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5 Drei weitere Freiheiten

Mehr

1 of 17 24/01/2012 13:56 STELLUNGNAHME DES GENERALANWALTS PAOLO MENGOZZI vom 29. September 2011(1) Rechtssache C 256/11 Murat Dereci, Vishaka Heiml, Alban Kokollari, Izunna Emmanuel Maduike, Dragica Stevic

Mehr

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) Überblick über LE 8: 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5

Mehr

Unionsbürger in Hilfen in Wohnungsnotfällen. Handlungsansätze auf europäischer Ebene?

Unionsbürger in Hilfen in Wohnungsnotfällen. Handlungsansätze auf europäischer Ebene? Unionsbürger in Hilfen in Wohnungsnotfällen. Handlungsansätze auf europäischer Ebene? Bundestagung 2017 BAG Wohnungslosenhilfe Ibrahim Kanalan Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) Universität

Mehr

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Europäisches Parlament 2014-2019 Konsolidierter Legislativtext 1.6.2017 EP-PE_TC1-COD(2015)0134 ***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 1. Juni 2017 im Hinblick auf den

Mehr

Bleiberecht Abschiebegründe Grundlagenwissen für die psychologische Praxis. Vortrag, Magdeburg, Dr. Carsten Hörich

Bleiberecht Abschiebegründe Grundlagenwissen für die psychologische Praxis. Vortrag, Magdeburg, Dr. Carsten Hörich Bleiberecht Abschiebegründe Grundlagenwissen für die psychologische Praxis Vortrag, Magdeburg, 22.9.2017 Dr. Carsten Hörich Kurze Einführung in das Migrationsrecht 28.09.2017 Dr. Carsten Hörich 2 Grundlagen

Mehr

14798/12 AF/CA/bba DG B 4

14798/12 AF/CA/bba DG B 4 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. November 2012 (OR. en) 14798/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2012/0076 (NLE) SOC 820 NT 29 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS

Mehr

Sammlung der Rechtsprechung

Sammlung der Rechtsprechung Sammlung der Rechtsprechung SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN VERICA TRSTENJAK 1 vom 15. Mai 2012 Rechtssache C-40/11 Yoshikazu Iida gegen Stadt Ulm (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs

Mehr

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a, L 198/24 VERORDNUNG (EU) 2017/1370 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 4. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates über eine einheitliche Visagestaltung DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/1045-L/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer,

Mehr