Vorlesung Öffentliches Recht II. Europarechtliche Grundlagen II
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- Werner Schulze
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1 Vorlesung Öffentliches Recht II Europarechtliche Grundlagen II
2 Wiederholung Eine EU-Richtlinie schafft europaweite Mindeststandards für die Unterstützung von Arbeitsuchenden aus dem EU-Ausland. Mitgliedstaat M, der sich in einer Haushaltsnotlage befindet, setzt die Richtlinie nicht um und setzt alle dort existierenden Sozialleistungen für EU-Ausländer auf unbestimmte Zeit aus. Kann sich der Arbeitsuchende A, der sich als EU-Ausländer in M aufhält, unmittelbar auf die Richtlinie berufen, um Unterstützungsleistungen zu erhalten?
3 Themen heute Vollzug des Unionsrechts Grundfreiheiten
4 Vollzug des Unionsrechts Ausnahme: direkter Vollzug durch EU Regelfall: indirekter Vollzug durch Mitgliedstaaten Grundsatz: Verfahrensautonomie Grenzen Äquivalenzgrundsatz Effektivitätsgrundsatz
5 Beispielsfall Das Telekommunikationsunternehmen T wird aufgrund einer Rechtsverordnung durch Gebührenbescheid zu einer Verwaltungsgebühr für die Zulassung seiner Telekommunikationsdienste herangezogen. Später entscheidet der Europäische Gerichtshof, dass die Erhebung der Verwaltungsgebühr gegen eine EU-Richtlinie verstößt. T verlangt nunmehr die gezahlte Gebühr zurück. Die zuständige Behörde entgegnet verwaltungsrechtlich zutreffend T habe die maßgebliche Frist versäumt, um gegen den Gebührenbescheid vorzugehen. Der Bescheid sei darum für T verbindlich, einerlei ob die Gebühr rechtmäßig erhoben worden sei. Steht diese Entgegnung mit Unionsrecht in Einklang?
6 Grundfreiheiten: Systematik Marktfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Art. 28 ff. AEUV Personenverkehrsfreiheiten: Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 ff. AEUV Niederlassungsfreiheit, Art. 49 ff. AEUV Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 ff. AEUV Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63 ff. AEUV (Unionsbürgerrechte:) (Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV) (Freizügigkeit, Art. 21 AEUV)
7 Grundfreiheiten: Grundlagen Vorrang von Sonderregelungen, insb. im Sekundärrecht Grenzüberschreitender Sachverhalt als Anwendungsvoraussetzung Erweiterter Gewährleistungsgehalt Vom Diskriminierungs- zum Beschränkungsverbot Problem: Uferlosigkeit der prima facie-gewährleistung Horizontalwirkung? Schutzpflichten Unmittelbare Bindung von Inhabern privater Macht?
8 Beispielsfall Eine Bank mit Sitz in Südtirol verlangt von allen Bewerbern um eine Arbeitsstelle, mit einer behördlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass sie sowohl die deutsche als auch die italienische Sprache verhandlungssicher beherrschen. Diese Bescheinigung wird aufgrund einer Prüfung verliehen, die ausschließlich in der Südtiroler Provinz Bozen abgenommen wird. Bestehen hiergegen europarechtliche Bedenken? (Nach EuGH, Slg. 2000, I-4139 Angonese)
9 Warenverkehrsfreiheit (1) (Zollunion, Art. 30 ff.) Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung Dassonville-Formel: Maßnahme gleicher Wirkung ist jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den unionsinternen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern Keck-Rechtsprechung: unterscheide produkt- und vertriebsbezogene Beschränkungen Produktbezogene Beschränkung: stets Maßnahme gleicher Wirkung; auch Nutzungsverbote oder beschränkungen, jedenfalls wenn von der Ware kein sinnvoller Gebrauch gemacht werden kann Vertriebsbezogene Beschränkung: keine Maßnahme gleicher Wirkung, wenn sie ausländische Waren weder offen noch versteckt diskriminiert und den Absatz inländischer und ausländischer Waren in gleicher Weise berührt
10 Warenverkehrsfreiheit (2) Rechtfertigung einer Beschränkung: Geschriebene Rechtfertigungsgründe, Art. 36 AEUV spezifisch unionsrechtliche Begriffe, eng auszulegen Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe (Cassis-Rechtsprechung) Schutz eines zwingenden Erfordernisses des Gemeinwohls Formal unterschiedslose Behandlung in- und ausländischer Waren (keine offene Diskriminierung) Verhältnismäßigkeit
11 Beispiele Sind die folgenden Regelungen als Maßnahmen gleicher Wirkung i.s.v. Art. 34 AEUV anzusehen? 1. Das in 20 Abs. 4 Satz 2 GWB enthaltene Verbot für marktmächtige Einzelhändler, Lebensmittel ohne sachlichen Grund zu einem Verlustpreis zu verkaufen. 2. Ein Verbot, Butter in anderen als würfelförmigen Verpackungen zu verkaufen. 3. Ein Werbeverbot für Alkoholika
12 Lehren des Tages Indirekter Vollzug und Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Dogmatik der Grundfreiheiten Maßnahme gleicher Wirkung i.s.v. Art. 34 AEUV
13 Nacharbeit Haug, S Vertiefung EuGH, Slg. 1993, I-6097 Keck EuGH, Slg. 2001, I-1795 Gourmet EuGH, Slg. 2003, I Doc Morris
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