Das System der Grundfreiheiten
|
|
- Leon Kneller
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das System der Grundfreiheiten 1. Der gemeinsame Binnenmarkt als Kern des Integrationsprojektes 1.1 Begriff: Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen des EGV gewährleistet ist (Art. 3 und 4 sowie 26 AEUV). Warenverkehrsfreiheit, Art AEUV Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art AEUV) Niederlassungsfreiheit (Art AEUV) Dienstleistungsfreiheit, Art AEUV Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs, Art AEUV Allgemeines Freizügigkeitsrecht 1.2. Motive und Instrumente wirtschaftspolitisches Motiv: bestmögliche Verteilung und Benutzung der Ressourcen mit sozialpolitischem Rahmen durch Art AEUV und Unionscharta der sozialen Grundrechte Die Hauptinstrumente der Union zur Verwirklichung des Binnenmarktes sind die Rechtsangleichung (Art. 115 AEUV), die gegenseitige Anerkennung (z. B. Art. 53 AEUV Anerkennung von nationalen Diplomen), der Gemeinsame Zolltarif (Art. 31 AEUV) und der Wettbewerbsschutz (Art. 6 AEUV). 1
2 1.3. Regelungsgegenstände der Grundfreiheiten Waren sind alle körperlichen Gegenstände, die einen Geldwert haben und daher Gegenstand eines Handelsgeschäfts sein können. Erfasst werden Gemeinschaftswaren (Art. 28 Abs. 2 AEUV) und Waren aus Drittländern, die sich in den Mitgliedstaaten in freiem Verkehr befinden (Art. 29 AEUV). Ausnahmen: Agrarerzeugnisse (Art. 38 Abs. 2 AEUV i.v.m. Marktordnung), Kriegsmaterial (Art. 346 Abs. 1 AEUV) Personen: Arbeitnehmer i.s.d. Art. 45 AEUV sind Personen, die gegen Entgelt eine unselbständige, d.h. weisungsgebundene Tätigkeit ausüben. Die Niederlassungsfreiheit umfasst dagegen die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen (vgl. Art. 49 Abs. 2 AEUV). Daneben tritt die allgemeine Freizügigkeit für Unionsbürger, die unabhängig von einer wirtschaftlichen Betätigung gewährt wird (Art. 21 AEUV). Dienstleistungen sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Es muss sich um selbständige Tätigkeiten handeln, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat erbracht werden (Art. 57 AEUV). Unter Kapital ist sowohl Sach- wie auch Geldkapital zu verstehen (z.b. Immobilien, Portfolioinvestitionen). Eine Zahlung ist die Erfüllung einer geldlichen Verbindlichkeit. Erfasst werden auch grenzüberschreitende Verbringungen von körperlichen Zahlungsmitteln und Überweisungen. 2
3 1.4. Einheitliche Charakteristika der Grundfreiheiten unmittelbare Anwendbarkeit der zentralen Vorschriften Entwicklung von Diskriminierungs- zu Beschränkungsverboten (effet utile) Vereinheitlichung der Rechtfertigungsstandards unter Einschluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Schutz primär vor mitgliedstaatlichen Maßnahmen, zunehmend aber auch vor Störungen durch Private (Fall Bosman ) leges speciales zum allgemeinen Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV 3
4 2.1 Zollunion, Art AEUV Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen und Finanzzöllen (Art. 28 Abs. 1, Art. 30 AEUV): Zölle sind Abgaben, die als Zoll bezeichnet werden und bei der Ausfuhr oder Einfuhr vom Staat erhoben werden. Verbot von Abgaben gleicher Wirkung (Art. 28 Abs. 1, Art. 30 AEUV): Eine Abgabe gleicher Wirkung ist jede noch so geringfügige finanzielle Belastung, die anläßlich des Grenzübertritts einer Ware anfällt, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird und keine diskriminierende Wirkung hat (EuGH). Abgaben gleicher Wirkung sind z.b. Statistikgebühren, Qualitätskontrollen. Gemeinsamer Zolltarif (GZT): Im Verkehr mit Drittstaaten gelten für das gemeinschaftliche Zollgebiet einheitliche Zollsätze. Die Zollunion ist keine bloße Freihandelszone. 4
5 2.2 Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung, Art. 34 und 35 AEUV Tatbestand Unter mengenmäßigen Beschränkungen sind sämtliche Maßnahmen zu verstehen, die sich als eine gänzliche oder teilweise Untersagung der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr darstellen (EuGH). Bsp.: quantitative oder wertmäßige Kontingentierungen. Als Maßnahme gleicher Wirkung ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten anzusehen, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (EuGH, Dassonville- Formel), Bsp.: Buy-Irish -Kampagne. Bei produktbezogenen Regelungen ist unerheblich, ob die Maßnahme nur den grenzüberschreitenden Handel betrifft oder unterschiedslos für inländische wie für eingeführte Waren gilt (EuGH, Cassis de Dijon). Bsp.: Regelungen der Beschaffenheit, Zusammensetzung oder Verpackung einer Ware. Dagegen fallen vertriebsbezogene Regelungen nicht unter das Verbot der Art AEUV, sofern sie den Absatz der inländischen und importierten Gemeinschaftswaren rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren (EuGH, Keck). Bsp.: Ladenöffnungszeiten, Werbeverbote. 5
6 2.2.2 Rechtfertigung Immanente Schranken der Art AEUV: Nationale Regelungen, die zwingenden Erfordernissen des Gemeinwohls dienen, sind gerechtfertigt (EuGH, Cassis de Dijon), Bsp.: steuerliche Kontrolle, Verbraucherschutz. Voraussetzungen: + keine gemeinschaftsrechtliche Regelung + unterschiedslose Behandlung inländischer und importierter Waren + Verhältnismäßigkeit Schranke des Art. 36 AEUV + Eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes des Art. 36 S.1 AEUV (öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, öffentliche Sittlichkeit, Gesundheitsschutz, Schutz des nationalen Kulturguts, Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums). Voraussetzungen: + keine gemeinschaftsrechtliche Regelung + unterschiedslose Behandlung inländischer und importierter Waren + Verhältnismäßigkeit 6
7 3 Die Dienstleistungsfreiheit (Art AEUV) 3.1. Begünstigte selbständig erwerbstätige Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind als der Dienstleistungsempfänger (Art. 56 Abs. 1 AEUV), auch Gesellschaften (Art. 62 i.v.m. Art. 54 AEUV) Dienstleistungsempfänger 3.2. Begriff der Dienstleistung Dienstleistungen sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Es muss sich um selbständige Tätigkeiten handeln, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat erbracht werden (Art. 57 AEUV). Ausnahmen: Transportdienstleistungen (Art. 58 Abs. 1 i.v.m. Art AEUV) Finanzdienstleistungen (Art. 58 Abs. 2 i.v.m. Art AEUV) Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 62 i.v.m. Art. 51 AEUV) 7
8 3.3. Ausprägungen der Dienstleistungsfreiheit aktive Dienstleistungsfreiheit: Dienstleistungserbringer begibt sich in einen anderen Mitgliedstaat. Bsp.: Montagearbeit. passive Dienstleistungsfreiheit: Empfänger begibt sich über die Grenze zum Dienstleistungserbringer. Bsp.: Arztbesuch, Tourismus. Produktverkehrsfreiheit: Lediglich die Dienstleistung überschreitet die Grenze. Bsp.: Rundfunk Inhalt der Dienstleistungsfreiheit Diskriminierungsverbot, Inländergleichbehandlung (Art. 57 Abs. 3 AEUV) Beschränkungsverbot (Art. 56 Abs. 1 AEUV) für Maßnahmen, die formal die Inländergleichbehandlung wahren. Bsp.: Niederlassungserfordernis für Rechtsanwälte. Die Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften auf ausländische Dienstleistungserbringer ist nur zulässig, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Rechtsfolge: Einreise- und Aufenthaltsrecht zum Zweck und für die Dauer der Dienstleistungserbringung. 8
9 3.5. Rechtfertigung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit Immanente Schranken anerkannter, nicht-wirtschaftlicher, zwingender Grund des Allgemeininteresses Bsp.: + Berufsregeln + Schutz des geistigen Eigentums + Arbeitnehmerschutz + Erhaltung des historischen, kulturellen und künstlerischen Erbes + finanzielles Gleichgewicht der sozialen Sicherungssysteme + Funktionsfähigkeit der Rechtspflege keine gemeinschaftsrechtliche Regelung unterschiedslose Anwendung auf In- und Ausländer Verhältnismäßigkeit Ordre-public Beschränkung des Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Art. 62 i.v.m. Art. 52 AEUV) 9
10 3.6. Sekundärrechtliche Regelungen Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung berufsqualifizierender Diplome Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (RL 2007/65) öffentliche Aufträge (RL 2004/ /18) Richtlinie 2004/38 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs Richtlinie zur Konkretisierung des Ordre-public-Vorbehalts des Art. 51 AEUV (RL 2004/38) 10
11 4. Die Niederlassungsfreiheit (Art AEUV) 4.1. Begünstigte Träger der Niederlassungsfreiheit sind selbständige natürliche und juristische Personen, die einen Erwerbszweck verfolgen. Natürliche Personen müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen (Art. 49 Abs. 1 AEUV). Gesellschaften sind Träger der Niederlassungsfreiheit, wenn sie ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Union haben (Art. 54 Abs. 1 AEUV) Begriff der Niederlassung Als Niederlassung gilt jede dauernde selbständige Tätigkeit zu Erwerbszwecken, die mittels einer festen Einrichtung vorgenommen wird. Neben der Hauptniederlassung werden gem. Art. 49 Abs. 2 AEUV geschützt: Zweigniederlassungen Tochtergesellschaften Agenturen Ausnahmen: Kapitalverkehr (Art. 49 Abs. 2, 63ff. AEUV) Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 51 AEUV) 11
12 4.3. Inhalt der Niederlassungsfreiheit Diskriminierungsverbot: Inländerbehandlung (Art. 49 Abs. 2 AEUV). Beschränkungsverbot: Unzulässig sind auch nichtdiskriminierende nationale Regelungen, wenn sie die Ausübung der Niederlassungsfreiheit behindern oder wenig attraktiv machen. Bsp.: + genereller Ausschluß von Zweigniederlassungen oder Agenturen für bestimmte Berufe (EuGH, Klopp ). + Beschränkung des Umfangs der Geschäftstätigkeit einer Zweigniederlassung (EuGH, Centros ). Rechtsfolge: Einreise-, Aufenthalts- und Verbleiberecht für den Selbständigen und Familienmitglieder. 12
13 4.4 Rechtfertigung von Eingriffen in die Niederlassungsfreiheit Immanente Schranken nicht-wirtschaftlicher, zwingender Grund des Allgemein Interesses keine gemeinschaftsrechtliche Regelung unterschiedslose Anwendung auf In- und Ausländer Verhältnismäßigkeit Ordre-public Beschränkung des Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Art. 52 AEUV) 4.5 Sekundärrechtliche Regelungen Richtlinien zur Harmonisierung der nationalen Regelungen über die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten (Art. 50 Abs. 2 AEUV) Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen (Art. 53 AEUV), z.b. RL 89/48 (Hochschuldiplome) Richtlinie zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (RL 2004/38) Richtlinien über das Verbleiberecht nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit (RL 2004/38) Richtlinie zur Konkretisierung des Ordre-public-Vorbehalts des Art. 52 AEUV (RL 2004/38) 13
14 5 Die Personenfreizügigkeit 5.1 Die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art AEUV) Begünstigte Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und deren Familienangehörige Begriff des Arbeitnehmers Arbeitnehmer erbringen für eine bestimmte Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhalten. Umfaßt werden öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse. Auszubildende, Praktikanten und Teilzeitkräfte zählen zu den Arbeitnehmern Inhalt der Arbeitnehmerfreizügigkeit Mobilitätsrechte (Art. 45 Abs. 3 AEUV) + Bewerbung auf tatsächliche Stellen + Bewegungsfreiheit in Mitgliedstaaten zur Arbeitssuche + Aufenthaltsrecht zur Ausübung der Arbeit + Verbleiberecht nach Beendigung der Beschäftigung 14
15 Diskriminierungsverbot (Art. 45 Abs. 2 AEUV) Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung hinsichtlich Beschäftigung, Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen. Verboten sind ferner faktische Diskriminierungen, die nicht an der Staatsangehörigkeit ansetzen, aber ganz überwiegend Ausländer benachteiligen, Bsp.: Erfordernis einer früheren Tätigkeit im Inland. Drittwirkung: Auch Arbeitsverträge und Kollektivvereinbarungen dürfen EG-Ausländer nicht diskriminieren (RL 2004/38). Beschränkungsverbot Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist durch Bestimmungen beeinträchtigt, die einen Arbeitnehmer daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen (EuGH, Bosman ). 15
16 5.1.4 Rechtfertigung von Eingriffen in die Arbeitnehmerfreizügigkeit Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung (Art. 45 Abs. 4 AEUV) Ordre-public Beschränkung der Mobilitätsrechte aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Art. 45 Abs. 3 AEUV); Schranke greift nicht für das Diskriminierungsverbot des Art. 45 Abs. 2 AEUV Sekundärrechtliche Regelungen Rechtsgrundlagen: Art. 46 und 48 AEUV RL 2004/38 konkretisieren die Arbeitnehmerfreizügigkeit und beziehen auch Familien-angehörige ein. RL 2004/38: Verbleiberechte für Arbeitnehmer und Familienangehörige nach mindestens dreijähriger Tätigkeit VO 1408/71: Anrechnung von sozialversicherungsrechtlichen Positionen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten erworben wurden. 16
17 5.2 Allgemeines Aufenthaltsrecht für Unionsbürger (Art. 21 AEUV und Sekundärrecht) Einordnung Das allgemeine Aufenthaltsrecht steht außerhalb des Binnenmarktkonzepts und ist nicht an eine wirtschaftliche Betätigung gebunden Begünstigte Unionsbürger = Staatsangehörige der Mitgliedstaaten (Art. 20 Abs. 1 AEUV) und Familienangehörige Inhalt Allgemeines Aufenthaltsrecht vorbehaltlich der sekundärrechtlichen Bestimmungen (Art. 21 Abs. 1 AEUV). Verlangt wird der Nachweis ausreichender Existenzmittel und einer Krankenversicherung Beschränkungen Aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit zulässig (jeweils Art. 2 Abs. 2 der Richtlinien) Sekundärrecht Die RL 2004/38 ersetzt: RL 90/365 (Rentner) RL 93/96 (Studenten) RL 90/364 (sonstige Unionsbürger) 17
18 6 Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Art AEUV) 6.1 Begünstigte Natürliche und juristische Personen mit Staatsangehörigkeit bzw. Staatszugehörigkeit eines Mitgliedstaats. 6.2 Begriff des Kapitals und des Zahlungsverkehrs Unter Kapital ist sowohl Sach- wie auch Geldkapital zu verstehen (z.b. Immobilien, Portfolioinvestitionen). Eine Zahlung ist die Erfüllung einer geldlichen Verbindlichkeit. Erfasst werden auch grenzüberschreitende Verbringungen von körperlichen Zahlungsmitteln und Überweisungen. 6.3 Inhalt der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit Verbot aller Beschränkungen (Art. 63 AEUV) Kapitalverkehrsfreiheit dient vor allem der ungehinderten Investitionstätigkeit auf dem Binnenmarkt. Zahlungsverkehrsfreiheit unterstützt die anderen Grundfreiheiten, indem sie den freien Transfer der Gegenleistungen für Waren- und Dienstleistungsexporte und der Renditen gewährleistet. 18
19 6.4 Rechtfertigung von Eingriffen in die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit Immanente Schranken zwingender Grund des Allgemeininteresses keine gemeinschaftsrechtliche Regelung unterschiedslose Anwendung auf In- und Ausländer Verhältnismäßigkeit Schranke des Art. 65 AEUV steuerlichen Kontrolle Bankenaufsicht Meldeverfahren zu statistischen Zwecken Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 19
Eines von mehreren Zielen der EU (Art. 3 III EUV) Definition: Raum ohne Binnengrenzen, Verwirklichung der Grundfreiheiten (Art.
Europarecht 2, Erster Teil: Binnenmarkt und Wettbewerb Binnenmarkt Eines von mehreren Zielen der EU (Art. 3 III EUV) Definition: Raum ohne Binnengrenzen, Verwirklichung der Grundfreiheiten (Art. 26 AEUV)
MehrDie Grundfreiheiten. Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008
Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 4 Die Grundfreiheiten 104 G runds trukturen Art. 3 Abs. 1 lit. c EGV Art. 14 Abs. 2 EGV => Binnenmarkt Freier Zahlungsverkehr Freier Warenverkehr
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII I. Ziele und Grundsätze des AEUV... 1 A. Allgemein... 1 B. Loyalitätspflicht der Mitgliedstaaten (Art 4 Abs 3 EUV)...
Mehr1. Freier Warenverkehr
VII. Grundfreiheiten des Binnenmarktes - Arten Freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit der Selbständigen, Freiheit von Kapital- und Zahlungsverkehr
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien
MehrVorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht
LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND EUROPARECHT (PROF. DR. W. CREMER) Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2018 Gliederung Teil 1: Grundfreiheiten und (sonstige) Diskriminierungsverbote
MehrÜbersicht: Die 4 Grundfreiheiten. Vorschlag für Prüfungsschema
Übersicht: Die 4 Grundfreiheiten 1. Freier Warenverkehr, Art. 28 ff., 34 ff. AEUV 2. Freier Personenverkehr, Art. 45 ff., 49 ff. AEUV Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Art. 45 48 AEUV Niederlassungsfreiheit,
MehrProfessor Dr. Helmut Goerlich Europarecht (Grundzüge) WS 07/08
4. Grundfreiheiten des Binnenmarktes - Arten Freier Warenverkehr Freizügigkeit der Arbeitnehmer Niederlassungsfreiheit der Selbständigen Freier Dienstleistungsverkehr Freiheit von Kapital- und Zahlungsverkehr.
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrEuroparecht II. 3. Warenverkehr
Europarecht II 3. Warenverkehr Übersicht 1. Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung 2. Verbot diskriminierender inländischer Abgaben 3. Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher
MehrEuroparecht II Prüfungsschemen
Europarecht II Prüfungsschemen Dienstleistungsfreiheit Art. 49 EGV XX könnte gegen Art. 49 EGV verstossen. 1. Anwendungsbereich des Art. 49 EGV Fraglich ist, ob der Anwendungsbereich des Art. 49 EGV eröffnet
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Europäisches Wirtschaftsrecht Grundfreiheiten Europäisches Wirtschaftsrecht - Grundfreiheiten Art. 26 II AEUV: Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem
MehrEuroparecht. VII. Der Binnenmarkt
Europarecht VII. Der Binnenmarkt Übersicht 1. Begriff 2. Harmonisierung 3. Marktfreiheiten 4. Wettbewerbsschutz 2 1. Begriff n Art 26 Abs. 2 AEUV - Definition: n Raum ohne Binnengrenzen n Freier Verkehr
MehrExaminatorium Europarecht Grundfreiheiten
Examinatorium Europarecht Grundfreiheiten Grundfreiheiten Grundfreiheiten bilden den zentralen Baustein des Europäischen Binnenmarktes. Sie sind der Stützpfeiler der unionsrechtlichen Wirtschaftsverfassung.
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Europarechtliche Grundlagen II
Vorlesung Öffentliches Recht II Europarechtliche Grundlagen II Wiederholung Eine EU-Richtlinie schafft europaweite Mindeststandards für die Unterstützung von Arbeitsuchenden aus dem EU-Ausland. Mitgliedstaat
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
MehrDie Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union von Rechtsreferendar Fabian Ernst, LL.B.
Die Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union von Rechtsreferendar Fabian Ernst, LL.B. A. Einführung... 1 B. Hauptteil... 1 I. Schutzbereich... 1 II. Berechtigte und Verpflichtete... 2 III. Instrumente
MehrProf. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2007/2008. Binnenmarktrecht
Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2007/2008 3 Die Grundfreiheiten - Überblick I. Bedeutung und Systematik Binnenmarktrecht - zur Bedeutung der (vier) Grundfreiheiten siehe schon Art. 14 Abs. 2
MehrFälle zum Europarecht
Fall 1 Fälle zum Europarecht P stellt in Deutschland Margarine her, die er auch in den neuen EU-Mitgliedstaat A exportieren möchte. In A überlegt die Regierung, ob a. sie zum Schutze der inländischen Produzenten
MehrZur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen
Jura Jürgen Beschorner Zur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen Wissenschaftlicher Aufsatz Prof. Dr. Jürgen Beschorner Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich
MehrZur Abgrenzung von Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit bei Niederlassungen mit Teilfunktion
Katrin Pasternacki Zur Abgrenzung von Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit bei Niederlassungen mit Teilfunktion PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrEuroparecht Vorlesungsvertretung SS 2012 Dr. Timo Tohidipur Exkurs: Lernen, Vorbereitung, Literatur-Hinweise 1. Lernen, Vorbereitung: http://www.cylaw.tu-darmstadt.de/home_2/lehre_2/prfungen_5/prfungsvorbereitung/prfungsvorbereitung_1.de.jsp
MehrEuroparecht II. V. Niederlassungsfreiheit
Europarecht II V. Übersicht 1. Anwendungsbereich der 2. Rechte aus der 3. von Gesellschaften 2 1. Anwendungsbereich der Zweite Säule der Freiheit des Personenverkehrs Regelung der Freizügigkeit der unternehmerischen
MehrFachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)
Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel 30.04.2009 1 Studierendenklausur Europarecht WS 2009/2009 FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist darauf
MehrWORKSHOP EUROPARECHT. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz
WORKSHOP EUROPARECHT EUROPARECHT FÜR VERWALTUNGSRICHTER/INNEN, MODUL I, 04.10.2017 Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz BINNENMARKT UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERBLICK
MehrEuropäisches Wirtschafts- und Internationales Privatrecht 3. Semester Prüfungsleistung WR-EIR-K11
Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-02 Studiengang Studienmodul Semester Vorbereitung auf Kennzeichen Wirtschaftsrecht Europäisches Wirtschafts- und Internationales Privatrecht 3. Semester
MehrLE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)
1 LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5 Drei weitere Freiheiten
MehrVERTIEFUNG E U R O P A R E C H T
Prof. Dr. Burkhard Schöbener Sommersemester 2015 VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T 1. Teil: Begriff und Grundlagen des Europarechts A. Historische Entwicklung der europäischen Einigungsidee B. Begriff des
MehrEuropäisches und internationales
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Europäisches und internationales Steuerrecht Personengesellschaften (PersGes) inländ.
Mehr4. Fall. Binnenmarkt und Grundfreiheiten
4. Fall Binnenmarkt und Grundfreiheiten Übersicht 1. Teil Binnenmarkt 2. Teil Gemeinsame Struktur der Grundfreiheiten 3. Teil Arbeitnehmerfreizügigkeit 1. Teil Der Binnenmarkt 1. Einführung Gemeinsamer
MehrEuroparecht. X. Freizügigkeit
Europarecht X. Freizügigkeit Übersicht 1. Übersicht 2. Arbeitnehmer und Unionsbürger 3. Die Freizügigkeitsrechte 4. Beschränkungen 5. Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen 2 1. Übersicht Gem. Art. 45
MehrLE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)
LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) Überblick über LE 8: 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5
MehrDie EU-rechtlichen Schranken bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnsitzen. RA Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.
Die EU-rechtlichen Schranken bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnsitzen RA Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M. 20. März 2014 Grundsätzliches zum Rechtssystem 1. Die EU ist die Rechtsnachfolgerin der
MehrI.E.R. Europarecht Fälle 23. April Europarecht
Europarecht Fälle 1 Fälle 1.1 Rechtschutzsystem 1. Das Parlament will gegen den Rat vorgehen, der eine fehlerhafte VO erlassen hat, weil Änderungswünsche des Parlaments nicht berücksichtigt wurden. 2.
MehrDas Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten in der Europäischen Union
Das Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten in der Europäischen Union Dissertation zur Erlangung eines Doktorgrades (Dr. jur.) vorgelegt von Stefanie Witzke am Fachbereich Rechtswissenschaft
MehrFragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM.
Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.
MehrBERUFSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN ZUR VERLAGERUNG VON HILFELEISTUNGEN IN STEUERSACHEN INS EU-AUSLAND 15
VORWORT V INHALTSVERZEICHNIS VII ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII ABBILDUNGSVERZEICHNIS XX EINLEITUNG 1 1 Zur Motivation und Zielsetzung der Arbeit 1 2 Verlagerung im Rechnungswesen 3 2.1 Begriffe 3 2.2 Entwicklungen
MehrFreizùgigkeit fùr Rechtsanwàlte In der Europàischen Union
Henner Merle Freizùgigkeit fùr Rechtsanwàlte In der Europàischen Union Am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland PETER LANG Europàischer Veriag der Wissenschaften IX Freiziigigkeit fiir Rechtsanwàlte
MehrFreizügigkeit und Sozialpolitik im EWR und ihre Umsetzung im österreichischen Recht
Freizügigkeit und Sozialpolitik im EWR und ihre Umsetzung im österreichischen Recht Inhaltsverzeichnis Einführung 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Grundlagen
MehrDie direkte Besteuerung in der EU
Koen Lenaerts Die direkte Besteuerung in der EU Nomos Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einführung 13 A. Begriff der direkten Besteuerung im EG-Vertrag 13 B. ZuständigkeitsVerteilung auf dem Gebiet des Steuerrechts
MehrDemonstration. Frage 1: Grundlagen. Freier Warenverkehr (1/5) Übungen im Europarecht Fall 3 vom 10. Oktober 2008
Demonstration Fall 3 vom 10. Oktober 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Frage 1: Grundlagen Freier Warenverkehr. Art. 23 ff. EGV Art. 3 EGV i.v.m. Art. 2 EGV (Gemeinsamer Markt) Art. 14
MehrDer grenzüberschreitende Sachverhalt in der Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Unionsbürger
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5185 Der grenzüberschreitende Sachverhalt in der Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Unionsbürger Bearbeitet
MehrEuropa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2011
System der Grundfreiheiten Produktverkehrsfreiheiten Personenverkehrsfreiheiten Art. 34 ff Art. 56 ff Niederlassungsfreiheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Art. 45 ff Warenverkehrsfreiheit Dienstleistungsfreiheit
MehrKlausurbesprechung. Die externe Arzneimittelversorgung
Klausurbesprechung Die externe Arzneimittelversorgung 29.10.2009 ITM. All rights reserved. Folie 1 A. Ergebnisse (Hauptfach) 150 Teilnehmer Durchschnittsnote 6,25 Punkte Bestanden 116 (82 %) Nicht bestanden
MehrInhaltsübersicht VII. Schrifttum
sübersicht Vorwort... V... IX A. Ausgangslage... 1 B. Begriffliche Klärung und Vorgehensweise... 15 C. Ausschluss der Anwendung des EG-Rechts auf das Örtlichkeitsprinzip wegen Art. 295 EG-Vertrag?... 19
MehrB. Die vier Grundfreiheiten
B. I. Die Warenverkehrsfreiheit 326 Zur Warenverkehrsfreiheit gehören gem. Art. 28 ff. AEUV die Zollunion, der freie Warenverkehr, die Umformung staatlicher Handelsmonopole und die Landwirtschaft und die
MehrDie steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU
Julian Maier Die steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU Nomos DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschateprüfing Steuerberatuig Rechtsberatung Inhaltsverzeichnis
MehrMotive für die Verankerung der Grundfreiheiten im Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Entwicklung der Grundfreiheiten
Motive für die Verankerung der Grundfreiheiten im Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Entwicklung der Grundfreiheiten - Dokumentation 2006 Deutscher Bundestag WD 11-229/06 Wissenschaftliche
MehrDas Grundrecht der Berufsfreiheit im Europäischen Gemeinschaftsrecht
Nina Wunderlich Das Grundrecht der Berufsfreiheit im Europäischen Gemeinschaftsrecht Der Schutz der Wirtschaftsteilnehmer gegenüber Eingriffen der Gemeinschaft in ihre berufliche Freiheit Nomos Verlagsgesellschaft
MehrEuropäisches Recht und Internationales Recht Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
Europäisches Recht und Internationales Recht Sommersemester 2004 Gliederung PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung Was sind Europarecht und Internationales Recht?
Mehr1. Wird die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder der Niederlassungsfreiheit erbracht?
G r e n z ü b e r s c h r e i t e n d e A r b e i t s k r ä f t e ü b e r l a s s u n g v o m E W R / E U - R a u m 1 n a c h Ö s t e r r e i c h a u s g e w e r b e r e c h t l i c h e r S i c h t Die
MehrDie Drittwirkung der Grundfreiheiten
r Die Drittwirkung der Grundfreiheiten Die EG-Grundfreiheiten als Grenze der Handlungs- und Vertragsfreiheit im Verhältnis zwischen Privaten Von Ted Oliver Ganten Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. Freihandelsabkommen CH-Färöer-Inseln. Artikel 2... 2. Artikel 8... 3. Artikel 9... 4 Artikel 12... 4
Inhaltsverzeichnis Abkommen zwischen der Schweizer Regierung einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits über den Freihandel zwischen den Färöer und der Schweiz...
MehrG e set z. Der Landtag hat beschlossen: Artikel
.. G e set z vom, mit dem das Burgenländische Landwirtschaftliche Schulgesetz zur Anpassung an das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Artikel I Das
MehrHans-Wolf gang Arndt. Europarecht. 5., neubearbeitete Auflage. C. F. Müller Verlag Heidelberg
Hans-Wolf gang Arndt Europarecht 5., neubearbeitete Auflage C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Erster Teil Einführung A. Zielsetzung dieses Buches 1 B. Europäische Gemeinschaft
MehrEuropäisierung des deutschen Grundrechtsschutzes?
Rupert Weinzierl Europäisierung des deutschen Grundrechtsschutzes? Der personelle Geltungsbereich des Art. 19 Abs. 3 GG und der Deutschengrundrechte im Lichte des europarechtlichen Diskriminierungsverbotes
MehrDie EU-Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken Dr. sc. oec. Yvonne Erdmann wissenschaftliche Autorin und Konsultantin Widerstand gegen die erste Fassung der Richtlinie Dr. Yvonne Erdmann, www.yeconsult.de
MehrEuroparecht. Grundfreiheiten
Jan Baumann Europarecht www.jbaumann.eu Grundfreiheiten A. Warenverkehrsfreiheit Art. 23 ff, 28 ff. EGV I. Schutzbereich: Gemeinschaftsware i.s.d. Art. 23 1. Gegenstände, die einen Geldwert haben und 2.
MehrPrivates Bankvertragsrecht im EG-Binnenmarkt
v i > i ^ x_; -A Thomas Wernicke Privates Bankvertragsrecht im EG-Binnenmarkt Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ~i -y Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 Einleitung 13 Erster Teil: Banken im
MehrBeschäftigung im Inland und Ausland (EU)
Beschäftigung im Inland und Ausland (EU) Wer ist wo versichert? Beispiele VO 883/2004 Für wen gilt diese Verordnung? seit 1.5.2010 für Staatsangehörige der 28 EU-Mitgliedstaaten seit 1.1.2011 für Drittstaatenangehörige
MehrGrundkurs Öffentliches Recht II. Grundrechte Freitag, den 8. Juli 2005
Prof. Dr. Heintzen SoSe 2005 Grundkurs Öffentliches Recht II. Grundrechte Freitag, den 8. Juli 2005 Thema: Die Grundfreiheiten Auf europäischer Ebene gibt es auch Grundrechte wie im Grundgesetz, und es
MehrDrittwirkung von Grundfreiheiten
Alina-Maria Lengauer Drittwirkung von Grundfreiheiten SpringerWienNewYork Vorwort V I. Methoden und Grundlagen 1 A. Drittwirkung von Grundrechten 1 1. Einführung 1 2. Definition und Begriffsbildung 4 3.
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT AUSSCHUSS FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Mitteilung an die Mitglieder Nr. 11/2004 Betrifft: Hintergrunddokumentation zur Dienstleistungsrichtlinie: Verschiedene Tabellen Anbei
Mehr3 Die Unionsbürgerschaft
I. Allgemeines zur Unionsbürgerschaft Eingeführt durch Vertrag von Maastricht in Art. 17 EGV, zuvor: lediglich Anerkennung von Marktbürgern Nunmehr normiert in Art. 20 ff. AEUV Im Gegensatz zu nationalen
MehrAusnahmebestimmungen im Warenhandel im und EU-Recht
Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im und EU-Recht Von Tim Stoberock & Berlin A. Einleitung Inhaltsverzeichnis B. Vergleich der Reichweite der Warenverkehrsfreiheit und des sierten Warenhandels 19 I.
MehrG. Prüfung der Verletzung eines Gleichheitsrechts
G. Prüfung der Verletzung eines Gleichheitsrechts Ein Gleichheitsrecht ist verletzt, wenn wesentlich gleiche Sachverhalte ungleich oder wesentlich ungleiche Sachverhalte gleich behandelt werden und die
MehrDas System der EG-Grundfreiheiten: Vom Diskriminierungsverbot zum spezifischen Beschränkungsverbot Brigola
Europäisches Wirtschaftsrecht Band 33 Das System der EG-Grundfreiheiten: Vom Diskriminierungsverbot zum spezifischen Beschränkungsverbot von Prof. Dr. Alexander Brigola 1. Auflage Das System der EG-Grundfreiheiten:
Mehr24.12.2002 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 325/33 KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
24.12.2002 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 325/33 KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 24.12.2002 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 325/35
MehrK. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG
K. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG I. Schutzbereiche Die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 GG schützt die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift u. Bild frei zu äußern. Eine Meinungsäußerung
MehrNegative und positive Integration (Scharpf 1999: 49)
Begriffe Negative und positive Integration (Scharpf 1999: 49) bezeichnen unterschiedliche Dimensionen staatlicher Politik, die auf die Erweiterung des Wirtschaftsraums über nationalstaatliche Grenzen hinaus
MehrAktuelle Auslegung und Umsetzung des 8 BAföG. Eine Übersicht zur Information für internationale Studierende
Aktuelle Auslegung und Umsetzung des 8 BAföG Eine Übersicht zur Information für internationale Studierende Einführende Hinweise 8 BAföG in seiner seit 2008 geltenden Fassung eröffnet vielen internationalen
MehrProf. Dr. Gert Nicolaysen. Europarecht II. Das Wirtschaftsrecht im Binnenmarkt. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
Prof. Dr. Gert Nicolaysen Europarecht II Das Wirtschaftsrecht im Binnenmarkt Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Ü Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 Abkürzungen 17 Erstes Kapitel: Einleitung 23 15 Wirtschaftliche
MehrEuropäisches Arbeitsrecht. SoSe 2009. Offene Methode der Koordinierung. System der Grundfreiheiten. 21./28. April 2009, S. 1
Rechtsquellen der Sozialpolitik im Primärrecht Unmittelbar wirkende Normen: Art. 39 (Arbeitnehmerfreizügigkeit) Art. 141 (Entgeltgleichheit) Grundrechte (Grundrechtscharta, soft law ) und allgemeine Rechtsgrundsätze
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen
MehrDeutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE)
Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) DKE GN 1 2 : 2001 04 GRUNDLAGEN FÜR DIE NORMUNGSARBEIT DER DKE Ersatz für Ausgabe 1995-01 Auszug aus den Verträgen zur Gründung der Europäischen
MehrEuroparecht. VIII. Die Marktfreiheiten Allgemeine Grundsätze
Europarecht VIII. Die Marktfreiheiten Allgemeine Grundsätze Übersicht 1. Begriff und Auslegung 2. Sachlicher Anwendungsbereich 3. Persönlicher Anwendungsbereich 4. Adressaten 2 1. Begriff und Auslegung
MehrKlausur Europarecht Wintersemester 2017/2018: Aufgabenstellung Aufgabe 1 Frage Aufgabe 2
1 Klausur Europarecht Wintersemester 2017/2018: Aufgabenstellung Aufgabe 1 Das im Mitgliedstaat EU-MS der Europäischen Union ansässige Chemieunternehmen C wollte eine Ladung Sondermüll entsorgen, der wegen
MehrNiederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften in Europa: Gläubigerschutz in Gefahr?
15. Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e.v. Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften in Europa: Gläubigerschutz in Gefahr? Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Bonn 15. Juni
Mehrfile:///c:/users/suhrk/appdata/local/temp/temp1_forum_34.zip/fo... NormAn-Online Norm: Friedhofssatzung
1 von 7 28.08.2014 07:49 Optionen Abmelden NormAn-Online voigt (voigt) ST-Ministerium 1 (P: Admin) Prüfer Ordnermenü Kontrollblatt Norm: Friedhofssatzung Normstatus: Erster Prüfdurchgang abgeschlossen
MehrPersonenfreizügigkeit: Tendenzen und Entwicklungen in den Rechtskreisen der Schweiz und der EU. der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Personenfreizügigkeit: Tendenzen und Entwicklungen in den Rechtskreisen der Schweiz und der EU Dissertation der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich zur Erlangung der Würde eines Doktors
MehrENERGIERECHT DER EUROPÄISCHEN UNION
ENERGIERECHT DER EUROPÄISCHEN UNION Ass.-Prof. Mag. Dr., LL.M. (LSE) Stv. Vorstand, Institut für Völkerrecht, Luftfahrtrecht und Internationale Beziehungen GRUNDFREIHEITEN DES BINNENMARKTS Allgemeines
MehrBLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1
BLAUE KARTE EU www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Erteilungsvoraussetzungen Wann kann ein unbefristeter
MehrGesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 26. Januar 2007
Mehrc) Grundrechte im EU-Recht
c) Grundrechte im EU-Recht Grundrechte zur Verwirklichung des Demokratieprinzips Gleichheitsrechte Wirtschaftliche Grundrechte, insb. die sog. Grundfreiheiten des EGV Freiheit des Warenverkehrs (Art. 23
MehrAktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen. Christoph Schönberg - Kennzeichnung des Tierwohls
Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen Folie 1 RECHTLICHER RAHMEN Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung
MehrDas Kollisionsrecht der Stiftungen aus der Sicht des Internationalen Privat- und Verwaltungsrechts
Studien zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht 36 Das Kollisionsrecht der Stiftungen aus der Sicht des Internationalen Privat- und Verwaltungsrechts Bearbeitet von Sebastian Koehler 1. Auflage
MehrVL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute
VL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute Verkehr und Transport WS 2010/11 1 Wirtschaftliche Bedeutung Transeuropäische Netze TEN (Art 170 ff AEUV) (Verkehrs-)Infrastruktur als Voraussetzung für den Binnenmarkt:
MehrEuroparecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats
gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen
MehrE-Commerce und Binnenmarktprinzip in der EG
NEUE JURISTISCHE MONOGRAFIEN - BAND 11 E-Commerce und Binnenmarktprinzip in der EG Auswirkungen des Binnenmarktprinzips der E-Commerce-Richtlinie auf das anwendbare Wettbewerbsrecht in der EG von Dr. Matthias
MehrVorschriftensammlung Europarecht
Vorschriftensammlung Europarecht mit Einführung für Studium und Praxis herausgegeben von Prof. Manfred Matjeka M. A. Dozent an der Fachhochschule Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und
MehrInstrumentalisierung staatlicher Auftragsvergabe fur politische Zwecke
Pia Antweiler Instrumentalisierung staatlicher Auftragsvergabe fur politische Zwecke Verlag Dr. Kovac 1. Teil: Sekundarkriterien bei der offentlichen Auftragsvergabe 1 Politische Ziele bei der Vergabe
MehrVL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute
VL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute Verkehr und Transport WS 2009/10 1 Wirtschaftliche Bedeutung Transeuropäische Netze TEN (Art 154 ff EGV) (Verkehrs-)Infrastruktur als Voraussetzung für den Binnenmarkt:
MehrDIE TEILNAHME VON KAPITALGESELLSCHAFTEN AN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG IM AMBULANTEN SEKTOR
DIE TEILNAHME VON KAPITALGESELLSCHAFTEN AN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG IM AMBULANTEN SEKTOR DAS SOZIAL- UND BERUFSRECHTLICHE FREMDBETEILIGUNGSVERBOT AUF DEM EG-RECHTLICHEN PRÜFSTAND Inaugural-Dissertation
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
MehrVoraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schulbesuch nach 16 Aufenthaltsgesetz
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schulbesuch nach 16 Aufenthaltsgesetz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin Apotheker Nachfolgend werden Sie über
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1968L0360 DE 01.05.2004 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 15. Oktober
MehrEinschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen
Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen RA a.univ.-prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Wahl des Themas und Übersicht über den Vortrag Übersicht über die Themen des Vortrages: - 1.
Mehr