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1 BLAUE KARTE EU 1

2 BLAUE KARTE EU Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Erteilungsvoraussetzungen Wann kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis - 19a Abs. 6 AufenthG) erteilt werden? Entwicklung der Blauen Karte EU im Bundegebiet mit aktuellen Statistiken Welche Vorteile haben Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU? Welcher Personenkreis ist von der Blauen Karte EU ausgeschlossen? 2

3 Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaats- angehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Hochqualifizierten-Richtlinie). Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten- Richtlinie der Europäischen Union, seit dem 1. August 2012 verbindlich. Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene Ebene einzuführen, diesen attraktiv auszugestalten und so die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern und zu fördern. 3

4 Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Mit der Blauen Karte EU ist ein neuer Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau und einem bestimmten Mindestgehalt in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen worden. Mit der Blauen Karte EU können Drittstaats- angehörige, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten. 4

5 In den ersten zwei Jahren ist der Inhaber der Blauen Karte EU an den Arbeitgeber gebunden, d.h. vor jedem Arbeitsplatzwechsel ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde bzw. die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen. In den Fällen von Beschäftigungsverhältnissen in Mangelberufen mit verringerter Mindestbrutto- gehaltsgrenze (52 % jährl. Beitragsbemessungsgrenze gemäß 2 Abs. 2 BeschV)und ausländischem Hochschulabschluss wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Die Blaue Karte EU erlischt erst kraft Gesetz bei einem Auslandsaufenthalt von über zwölf Monaten ( 51 Abs abweichend von Abs. 2 Nr.7 AufenthG) 5

6 Erteilungsvoraussetzungen deutscher oder anerkannter ausländischer oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss, einen Ihrer Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihrer Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot, grundsätzlichnachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts von aktuell ,00 (Stand: ) Ausnahme: bei Erteilung einer Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie an Ärzte und IT-Fachkräfte (Mangelberufe) wird eine niedrigere Gehaltsgrenze von derzeit ca ,00 zu Grunde gelegt. 6

7 Welche Berufe gefragt sind: it-in in-germany.com/de/fuer germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/gefragte fachkraefte/arbeiten/gefragte-berufe berufe Auflistung der reglementierten Berufe in der "anabin"-datenbank: und-beratungsstellen beratungsstellen-in in- deutschland.html 7

8 Welche Berufe gefragt sind: 8

9 Auflistung der reglementierten Berufe in der "anabin"-datenbank: (Hinweis: Rubrik 'Suche nach Stellen für Berufe'/Reglementierung) 9

10 Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? gültiger Nationalpass, ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, ein Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden), Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweis, Stellenbeschreibung Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein. 10

11 Wie hoch sind die Gebühren? 100 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr, 110 Euro für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte EU mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr, 65 Euro für die Verlängerung um bis zu drei Monate, 80 Euro für die Verlängerung um mehr als drei Monate, 11

12 Wann ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis - 19a Abs. 6 AufenthG) zu erteilen? Wenn der Inhaber der Blauen Karte EU.. seine Beschäftigung als Hochqualifizierter über 33 Monate ausgeübt hat, in diesem Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat und die übrigen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein notwendigen Voraussetzungen ( 9 AufenthG) vorliegen (insbesondere deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A1). 12

13 Hiervon abweichend kann die Niederlassungserlaubnis nach 19a Abs. 6 Satz 3 AufenthG bereits nach 21 Monaten erteilt werden, wenn der Ausländer seine Beschäftigung als Hochqualifizierter über diesen Zeitraum ausgeübt hat, 21 Monate Pflichtbeiträge oder andere Belege für Aufwendungen auf einen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die denen aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, nachweisen kann und die übrigen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein notwendigen Voraussetzungen ( 9 AufenthG) vorliegen, insbesondere deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 vorweisen kann. 13

14 Entwicklung der Blauen Karte EU im Bundegebiet mit aktuellen Statistiken Anzahl der Drittstaatsangehörigen mit Blauer Karte EU im Bundesgebiet * * Quelle: AZR Jahresstatistik

15 15

16 16

17 Im Zeitraum vom erhielten insgesamt Drittstaatsangehörige eine Blaue Karte EU* *Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 17

18 Herkunftsländer der Blaue Karte EU Inhaber in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Quartal 2014* *Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 18

19 Erteilung der Blauen Karte EU im Jahr 2013 (insg ) im EU-Vergleich (ausgenommen( GB, Irland, Dänemark)* *Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 19

20 Welche Vorteile haben Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU? Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, d.h. es wird ihnen das Recht auf eine unbeschränkte Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingeräumt. Der Ehegattennachzug ist ohne den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder anderer Integrationsmaßnahmen möglich. Für den Kindernachzug ergibt sich ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, wenn mindestens ein Elternteil eine Blaue Karte EU besitzt. 20

21 Die Aufenthaltserlaubnis der Familienangehörigen werden für den gleichen Zeitraum der Gültigkeit der Blauen Karte EU des Stammberechtigten befristet ( 27 Abs. 4 Satz 2 AufenthG). Familienangehörige die eine Aufenthaltserlaubnis nach 30 oder 32 erhalten, haben auch grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs ( 44 Abs. 1 Nr. 1b AufenthG). 21

22 Welcher Personenkreis ist von der Blauen Karte EU ausgeschlossen ( 19a Abs. 5 AufenthG)? Asylbewerber Ausländer mit Flüchtlings- bzw. Duldungsstatus Ausländer die einen humanitären Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzen, der nicht aufgrund des 23 Abs. 2 AufenthG erteilt worden ist Staatsangehörige von Staaten, die auf Grund von Übereinkommen ein Recht auf freien Personenverkehr genießen, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist z.b. Schweizerische Staatsangehörige und Staatsangehörige der EWR-Staaten 22

23 Vielen Dank! 23

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