Einführung in das Aufenthaltsrecht
|
|
- Holger Brauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 deutsche und europäische Asylsystem Juana Remus, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin
2 Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Aufenthaltszwecke C. Aufenthaltstitel D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen E. Aufenthalt aus humanitären Gründen F. Aufenthalt aus familiären Gründen
3 A. Rechtsgrundlagen nationales Recht Unionsrecht Völkerrecht
4 A. Rechtsgrundlagen Nationales Recht GG AufenthG AufenthV AsylVfG Verwaltungsvorschriften: VV-AufenthG; für Berlin: VAB VwGO; VwVfG
5 A. Rechtsgrundlagen Unionsrecht u.a.: QRL; AsylverfahrensRL; AufnahmeRL sonstiges Völkerrecht EMRK Genfer Flüchtlingskonvention
6 B. Aufenthaltszwecke Grundlage: Aufenthaltsgesetz Bringschuld statt Vorbehalt des Gesetzes Mitwirkungspflicht / faktisch Beweislast statt Amtsermittlungsgrundsatz
7 B. Aufenthaltszwecke für Studium, Ausbildung und Schule ( 16, 17) zur Arbeitsaufnahme ( 18 21) aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen ( 22 26); hier also auch: Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz aus familiären Gründen ( 27 36)
8 B. Aufenthaltszwecke für besondere Aufenthaltsrechte ( 37 und 38) für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte ( 38a) Assoziationsrecht EWG/Türkei ( 4 Abs. 5) Auffangnorm für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck ( 7)
9 C. Aufenthaltstitel 4 Abs. 1 AufenthG: Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, ( ). fünf Arten von Aufenthaltstiteln nach dem AufenthG: Visum ( 6) Aufenthaltserlaubnis ( 7) Niederlassungserlaubnis ( 9) Die Blaue Karte EU ( 19a) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ( 9a)
10 C. Aufenthaltstitel Die Aufenthaltserlaubnis immer befristet und zweckgebunden ( 7 I) Nachträgliche Befristung möglich und steht im Ermessen der Ausländerbehörde Nebenbestimmungen: Bedingungen und Auflagen möglich ( 12 II) Erteilung erfolgt je nach den Bestimmungen im Gesetz als Anspruchs-, Regel-, oder Ermessensentscheidung durch die Ausländerbehörde
11 C. Aufenthaltstitel Die Niederlassungserlaubnis Erteilung: immer unbefristet Grundsätzlich keine Nebenbestimmungen Voraussetzungen: vgl. 9 (LUS, 60 Monate RV, Deutschkenntnisse, u.a.)
12 C. Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis: Erteilungsfristen Grundsatz: nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis ( 9 II Nr. 1) sieben Jahre bei humanitärem Aufenthalt ( 26 IV) Statusflüchtlinge und Familienangehörige von Deutschen nach 3 Jahren AE ( 26 III; 28 II) ebenfalls kürzere Fristen bei Selbständigen, Hochschulabsolventen, Blaue Karte EU, u.a.
13 C. Aufenthaltstitel Zu unterscheiden von den Aufenthaltstiteln: Aufenthaltspapier: Duldung: vgl. 60a AufenthG Betretenserlaubnis ( 11 Abs. 1) Aufenthaltsgestattung ( 55 Abs. 2 AsylVfG: Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels) Fiktionsbescheinigung ( 81 Abs. 3 und 4) Grenzübertrittsbescheinigung
14 C. Aufenthaltstitel Unterscheide: rechtmäßiger Aufenthalt legaler Aufenthalt rechtmäßiger Aufenthalt: Besitz eines Aufenthaltstitels Visumsfreier Aufenthalt bei Positivstaatern Meldebescheinigung oder Daueraufenthaltsrecht (Unionsbürger_innen) u.a. legaler Aufenthalt insbesondere: Ausreisepflicht bei Duldung bleibt bestehen
15 D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Grundlagen vgl. insbesondere 5 ff. sowie 10 f. AufenthG Gilt auch für die Niederlasssungserlaubnis!
16 D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen 5 AufenthG: Voraussetzungen im Grundsatz Sicherung des Lebensunterhaltes die Identität / Staatsangehörigkeit geklärt Kein Ausweisungsgrund Keine Beeinträchtigung oder Gefährdung deutscher Interessen Erfüllung der Passpflicht gemäß 3 AufenthG Einreise mit dem erforderlichen Visum
17 D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen Ausnahmen Abgesehen wird davon bei einer Erteilung nach den 24, 25 I bis III und 26 III. Abgesehen werden kann bei einer Erteilung nach 22, 23, 25 IV bis V, 25a, 26 IV Zwingender Versagungsgrund ( 5 IV): Ausweisungsgrund gemäß 54 Nr. 5 und 5a (Gefahr für Sicherheit und Ordnung, FDGO etc.)
18 D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen 10 Abs. 3 AufenthG S. 1: Einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist oder der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, darf vor der Ausreise ein Aufenthaltstitel nur nach Maßgabe des Abschnitts 5 ( AufenthG) erteilt werden. S. 2: Satz 2: Sofern der Asylantrag nach 30 Abs. 3 Nr. 1-6 des AsylVfG abgelehnt wurde, darf vor der Ausreise kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Sätze 1 und 2 finden im Falle eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels keine Anwendung. Satz 2 ist ferner nicht anzuwenden, wenn der Ausländer die Voraussetzungen für die Erteilung einer AE nach 25 Abs. 3 erfüllt.
19 E. Aufenthalt aus humanitären Gründen Flüchtlingsaufnahme nach GG, GFK und Europarecht 1. Asylanerkennung ( 25 Abs. 1) 2. Anerkennung als Flüchtling ( 25 Abs. 2) 3. Abschiebeschutz wegen Menschenrechtsverletzungen oder Bedrohung von Leib und Leben im Herkunftsland ( 25 Abs. 3) 4. Vorübergehende Flüchtlingsaufnahme im europäischen Verteilungsverfahren ( 24)
20 Einzelfallentscheidungen E. Aufenthalt aus humanitären Gründen Abschiebeschutz wegen sonstigen Abschiebehindernissen ( 25 Abs. 5) Vorübergehender Verbleib als Zeug*in ( 25 Abs. 4a und 4b) oder aus humanitären oder politischen Gründen ( 25 Abs. 4 Satz 1) Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte (25 Abs. 4 S. 2) Einzelfallentscheidung der Härtefallkommission ( 23a) Aufnahme aus dem Ausland nach 22 Bleiberechte nach 25a
21 E. Aufenthalt aus humanitären Gründen Gruppenregelungen auf der Grundlage politischer Entscheidungen Aufnahme aus besonderen politischen Gründen durch Aufnahmeverfahren des BAMF ( 23 Abs. 2) Bleiberechtsregelungen des LMI im Einvernehmen mit dem BMI ( 23 Abs. 1)
22 F. Aufenthalt aus familiären Gründen Verfassungsrechtlicher Schutz von Ehe und Familien, Art. 6 Grundgesetz Achtung des Familienlebens, Art. 8 EMRK Familienzusammenführungsrichtlinie (2003/86/EG) Internationales Kindschaftsrecht
23 F. Aufenthalt aus familiären Gründen Zu Ausländern 29 Zu Deutschen 28 (Kernfamilie) Sonstige Familienangehörige (Kernfamilie) 36 Ehegatten 30 Kinder 32 Erteilungsvoraussetzungen nach 27 Allgemeine Voraussetzungen nach 5, Ermessensansprüche nach 10
24 F. Aufenthalt aus familiären Gründen 27: Allgemeine Voraussetzungen Aufenthaltstitel ist zunächst akzessorisch (Abs. 4) Zweckbindung: Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft (Abs. 1) Keine Schutz- oder Aufenthaltsehe und keine Schein - adoption (Abs. 1a Nr. 1) keine Zwangsehe (Abs. 1a Nr. 2) Keine Gefährdung der Unterhaltssicherung (Abs. 3)
25 F. Aufenthalt aus familiären Gründen Familiennachzug zu Ausländern - 29 Abs. 1: gewöhnliche Ausländer*innen - 29 Abs. 2: Privilegierung von Asylberechtigten und Konventionsflüchtlingen - 29 Abs. 3: Humanitäre Dringlichkeit - 29 Abs. 4: bei vorübergehendem Schutz nach 24 Abs. 1
26 F. Aufenthalt aus familiären Gründen 30 Ehegattennachzug Besondere Voraussetzungen mit dem Ziel der Integration und der Verhinderung von Zwangsehen - Mindestalter - Sprachkenntnisse (es sei den selbst hochqualifiziert) Ausgenommen: Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, Hochqualifizierte, Forscher*innen, Selbständige...
27 F. Aufenthalt aus familiären Gründen 31 eigenständiges Aufenthaltsrecht - Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft (Scheitern der Ehe oder Tod) - mind. 3 Jahre Ehebestand in Deutschland - Ununterbrochen - Ausnahme: Besondere Härte nach 31 II 2
28 F. Aufenthalt aus familiären Gründen Kindernachzug 32 AufenthG Unter 16 Jahren Ledig, minderjährig Privilegiert: Asylberechtigte und Konventionsflüchtlingen Getrennt eingereist Gemeinsam eingereist Unter 18 Jahren: Sprachkenntnise oder Einfügbar Besondere Härte ( 32 Abs. 4)
29 F. Aufenthalt aus familiären Gründen 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet 34 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Abs. 1 und 3) sowie eigenständig befristetes Aufenthaltsrecht (Abs. 2) 35 eigenständiges unbefristetes Aufenthaltsrecht (Beachte 26 IV AufenthG)
30 F. Aufenthalt aus familiären Gründen 36 Abs. 1 Nachzug beider Eltern 36 Abs. 2 Nachzug sonstiger Familienangehöriger (Neffen, Nichten, Großeltern)
31 F. Aufenthalt aus familiären Gründen 28 Nachzug zu Deutschen Privilegiert, da nicht zugemutet werden kann, Familienleben außerhalb von Deutschland zu leben Verschiedene Berechtigte 30, 31, 34 und 36 sind anwendbar unter teilweisen besonderen Maßgaben
32 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts
Kapitel 1. Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts A. Menschen zwischen Staaten Gründe für Migration und Flucht B. Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland von der Ausländerpolizeiverordnung
MehrHilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage
Personenkreis: Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage Bezeichnung: Kurzbeschreibung: Nachweis möglich durch: im 1 8 Absatz 1 1 EU-Bürger 2
MehrGrundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts
Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts Präsentation Forum Flüchtlingshilfe Christiane Lex-Asuagbor Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht
MehrFamilienzusammenführung. DGB Bildungswerk
Familienzusammenführung Familienzusammenführung Aufenthalt aus familiären Gründen regelt folgende Fälle: Grundsatz des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Familiennachzug zu Ausländern Ehegattennachzug
MehrAufenthaltsstatus in Deutschland. Die verschiedenen Aufenthaltspapiere im Überblick
Aufenthaltsstatus in Deutschland Die verschiedenen Aufenthaltspapiere im Überblick im Rahmen der Veranstaltung Integration Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung der VHS Bochum und der Regionalagentur Mittleres
Mehr10. Strukturen des Aufenthaltsgesetzes
WS 2017/18: Vorlesung Einführung in das Aufenthalts- und Asylrecht 10. Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 09.01.2018 Dr. Johannes Eichenhofer
MehrGrundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Einreise und Aufenthalt. Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (= Kapitel 2 im AufenthG)
Grundlagen Rechtsquellen des Ausländerrechts Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Aufenthaltsverordnung (AufenthV) Beschäftigungsverordnung (BeschV) Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) Asylgesetz (früher: Asylverfahrensgesetz)
MehrZum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz
Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz Verfasser/in:
MehrGesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehörige nach dem ARB 1/80 175 Teil C:
MehrGesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehörige nach dem ARB 1/80 183 Teil C:
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
Mehr+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten und deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger)
+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger) 4 Abs. 5 AE für Ausländer n. d. Assoziationsabkommen EWG / Türkei
MehrFachinformationen 2015
Fachinformationen 2015 schnell, einfach, übersichtlich Die verschiedenen spapiere n für die verschiedenen AE Übersicht über die Flüchtlingsdefinitionen und ihre spapiere Stand: 1. November 2015 1 Die spapiere
Mehr# 2: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes
WS 2016/17: Vorlesung Einführung in das Aufenthalts- und Asylrecht # 2: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 01.11.2016 Dr. Johannes
MehrDas Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach
Mehrer sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,
MehrSynopse zum neuen und alten Aufenthaltsrecht
Synopse zum neuen und alten Aufenthaltsrecht Aufenthaltsgesetz Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1 (Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich) 1 Abs. 1 (Einreise und Aufenthalt von Ausländern) 2 (Begriffsbestimmungen)
MehrAsyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht. 1. Vorlesung, RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich
Asyl- und Aufenthaltsrecht Überblick über das Asyl- und Aufenthaltsrecht 1. Vorlesung, RLC Leipzig, 3.4.2017 Dr. Carsten Hörich Rechtliche Grundlagen Grundsatz: 50 Abs. 1 AufenthG Ein Ausländer ist zur
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Aufenthalt nach dem
MehrSobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Jugendliche diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
MehrAusländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer I. Allgemeines Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
MehrVL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes
WS 2015/16: Vorlesung Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem VL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 03.11.2015 Dr.
MehrBeate Reimold-Polenske, Juli L a n d k r e i s H e i l b r o n n
Ausländerrechtliche Grundlagen und Informationen für Vertreter der Kommunen, Ehrenamtliche und Freundeskreise zum Thema Flüchtlinge im Landkreis Heilbronn Beate Reimold-Polenske, Juli 2015 Einführung Rechtsgrundlagen,
MehrZuwanderungszahlen Fakten und Prognose
Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Ausländer in Sachsen im Jahr 2014 Rückblick im Überblick 123.648 Ausländer in Sachsen am 31. Dezember ca. 39.000, davon ca. 33.000 aus dem Ausland zugezogene Ausländer
MehrBLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1
BLAUE KARTE EU www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Erteilungsvoraussetzungen Wann kann ein unbefristeter
MehrAusländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer
Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Allgemeines Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG)
MehrVielen Dank für die Einladung Grundlagen des Aufenthaltsrechts
Vielen Dank für die Einladung 1 Senem Güler-Räcke Zur Person o Selbständige Rechtsanwältin seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Strafrecht Verfahrensbeiständin Kanzleianschrift: Limmerstr.
Mehrschnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren
Das Zuwanderungsgesetz 2013 schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren 1 Fachinformationen zum Zuwanderungsgesetz Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Die verschiedenen Visa n
MehrSozialrechtliche Bedingungen für Ausländer
Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer - Der undzum in Übersichtstafeln - Materialien: Kirsten Eichler Claudius Voigt GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486 26 voigt@ggua.de www.ggua-projekt.de
MehrTelefax (05 11) 120-4296 Allgemein
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Postfach 141, 30001 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Bezirksregierungen Az.: 304 43 181-45/03
MehrGrundlagen des Aufenthaltsrechts
Kreisverband Aurich e.v. - Migrationsberatung - Bernd Tobiassen Grundlagen des Aufenthaltsrechts Beitrag zum Integrationslotsen-Kurs November 2009 Veranstalter: Kreisvolkshochschule Aurich 2 Inhaltsverzeichnis:
MehrAnerkennungsformen im Asylverfahren
Anerkennungsformen im Asylverfahren Politisches Asyl nach dem Grundgesetz Art 16 a, GG: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht In Verbindung mit der Drittstaatenregelung 25 (1) Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis
MehrGekommen, um zu bleiben!? Ausländerrechtliche Grundlagen für Studierende. GGUA Flüchtlingshilfe 1
Gekommen, um zu bleiben!? Ausländerrechtliche Grundlagen für Studierende 1 - Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Diese Präsentation (inkl. Hyperlinks) findet sich
MehrProjekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung. Fachtagung
LWL-Landesjugendamt Westfalen Fachtagung Flucht und Migration - ein vielschichtiges Thema und eine große Herausforderung! 28.04.2015 Landschaftsverband Westfalen-Lippe Warendorferstr. 21-25 Gebäude W,
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort.................................................. Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII A. Allgemeiner Überblick................................... 1 1 Migration Zahlen
MehrÜbersicht über mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem AufenthG
Übersicht über mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem AufenthG Aufenthaltstitel /Aufenthaltszweck Zielgruppe / Berechtigte Erteilungsvoraussetzungen 16 Studium, Sprachkurse,
MehrVisaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten
Visaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten Grundsatz: Visumpflicht für alle Ausnahmen: keine Visumpflicht für EU-Bürger Visumpflicht visumfreie Einreise, auch
MehrFlüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte
Flüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte Rechtsanwalt Manuel Kabis, Fachanwalt für Strafrecht Schwerpunkt Migrationsrecht Lehrbeauftragter an der Ruhr- Universität Bochum Aufenthalt zwischen Einreise und
MehrAufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10245 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 31.08.17 und
MehrAusländerrecht und Asylverfahrensrecht
Ausländerrecht und Asylverfahrensrecht Wilhelm Bamberger Richter am Verwaltungsgericht, nebenamtlicher Dozent bei denbundesakademie für öffentliche.verwaltung im, Bundesministerium des Innern, der Akademie
MehrAufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsverfestigung
Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsverfestigung Praxisbezogene Einführung ins Asylrecht Sommersemester 2016 https://www.keienborg.de Seite 1 von 23 Aufenthaltstitel Rechtsgrundlagen AufenthG Definitionen
MehrInformationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen
Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss
MehrRoland Kugler. Ausländerrecht. Ein Handbuch. Stand: Lamuv Taschenbuch 131
Roland Kugler Ausländerrecht Ein Handbuch Stand: 1.3.1995 Lamuv Taschenbuch 131 Inhalt Inhalt 11 Vorwort zur zweiten neubearbeiteten Auflage 12 Abkürzungsverzeichnis 14 Hinweise zur Benutzung des Handbuches
MehrHerzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrTabellen zu den Aufenthaltspapieren 2010
Schnell, einfach, übersichtlich! Arbeitshilfen für die Beratung Tabellen zu den Aufenthaltspapieren 2010 vmh Materialien: Volker Maria Hügel GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486 21
Mehrdarf bekommt muss Caritasverband für den Kreis Mettmann e.v. Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz ein Leitfaden für Mitarbeiter
Caritasverband für den Kreis Mettmann e.v. WER darf bekommt muss WAS? Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz ein Leitfaden für Mitarbeiter von Christine Otte und Helene Adolphs Aufenthaltstitel nach
MehrEinführung in das Aufenthaltsrecht. 30. August 2012
Einführung in das Aufenthaltsrecht 30. August 2012 Aufenthaltstitel Grundsatz: Jeder (befristete) Aufenthaltstitel ist im weitesten Sinne an einen bestimmten Zweck gebunden. Keine Aufenthaltstitel Aufenthaltsstatus
MehrDeutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten
Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz Übersicht über die verschiedenen
Mehrzuletzt geändert am 13. Januar 2015 in der Fassung vom 21. Mai 2015
Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten vom 24. Mai
Mehr23 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 104a Ja Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten
Voraussetzung für einen Anspruch nach dem SGB II ist stets ein Pass, Passersatz oder Passersatzpapier und eine zur Leistung berechtigende Aufenthaltserlaubnis Status/Recht Anspruch nach SGB II Erläuterungen
MehrAsylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis
Asylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis Ver%efungsveranstaltung im Rahmen der Refugee Law Clinic Berlin Johanna Mantel 1 Familienzusammenführung nach der Dublin- Verordnung Familiennachzug nach 27
MehrProjekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung. UMF in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe. Ausländerrecht
1 UMF in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe Ausländerrecht Asyl- und ausländerrechtliche Grundlagen 15:30 16:30 Uhr Referent: Volker Maria Hügel,, - e.v., Münster 2 Qualifizierung der
MehrÜbersicht über mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem AufenthG
Übersicht über mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem AufenthG Aufenthaltstitel 16 /Aufenthaltszweck 1 Studium, Sprachkurse, Schulbesuch 18 19 Beschäftigung 2 Niederlassungserlaubnis
MehrRoland Kugler. Ausländerrecht. Ein Handbuch. Lamuv Taschenbuch 131
Roland Kugler Ausländerrecht Ein Handbuch Lamuv Taschenbuch 131 Inhalt Inhalt 11 Vorwort 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Benutzungshinweise 16 Die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen 17 Die Aufenthaltserlaubnis
MehrÜbersicht: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel
Übersicht: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel Kapitel 2 Abschnitt 1 Allgemeines 4 Abs. 5 6 Abs. 1 6 Abs. 3 7 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltserlaubnis (AE) für
MehrAnlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund
MehrAufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung
Aufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung 1. Allgemeine Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland 1.1. Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke - Visumsfreier Kurzaufenthalt
MehrDie Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was ist jetzt zu tun? Teil 1: Aufenthaltsrecht
Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was Teil 1: Aufenthaltsrecht M. Wald, Ausländerbehörde Bonn Alle Folien: Quelle www.bamf.de 2 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat entschieden: (Informationen
MehrAusländerbeirat der Landeshauptstadt München. Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage
Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage Beschluss Nr. 68 Beschluss der Vollversammlung vom 26.11.07
MehrForum. Das Ausländerrecht in der Praxis. Familiennachzug zu. eine systemische. Schutzberechtigten. Einführung
Forum Das Ausländerrecht in der Praxis Familiennachzug zu eine systemische Einführung Referat von Rechtsanwältin Kleta Grießhaber JMD-Konferenz - 30.11.2017 - Berlin 1. Überblick Gliederung 2. Familiennachzug
MehrZuwanderungsrecht 2014
Zuwanderungsrecht 2014 schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren Stand: Juni 2014 1 Fachinformationen Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Die verschiedenen Visa n für die verschiedenen
MehrZuwanderungsrecht schnell, einfach, übersichtlich. Tabellen zu den Aufenthaltspapieren
Zuwanderungsrecht 2014 schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren 1 Fachinformationen Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Die verschiedenen Visa n für die verschiedenen AE Anforderungen
MehrFlüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo
Statistik Flüchtlinge in Berlin und in Deutschland Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo Stand: 31.12.2001 Quelle: Ausländerzentralregister Zusammenstellung:
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte des Ausländer- und Asylrechts....................... 1 1.1 Weltgeschichte des Asylrechts.............................. 1 1.2 Geschichte des Ausländer- und Asylrechts in
MehrÜberblick: Familiennachzug aus Drittstaaten und Familienzusammenführung (Dublin III) Rechtsanwältin Melanie Kößler Berlin, den
Überblick: Familiennachzug aus Drittstaaten und Familienzusammenführung (Dublin III) Rechtsanwältin Melanie Kößler Berlin, den 22.03.2018 Zusammenarbeit der Akteure Weitere Informationen (wer macht was
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
MehrFamiliennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
MehrSituation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick
Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Vortrag, Oberhausen, 22.9.2016 Dr. Carsten Hörich Gliederung
MehrEinführung in das Asylverfahren
deutsche und europäische Asylsystem 09.12.2014 Meike Riebau, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Die Stellung des Asylantrags C. Die Anhörung D. Die Entscheidung des Bundesamtes
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15
Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrLeitfaden zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen für von Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Ausländerinnen und Ausländer
Stand: 01.02.2012 Leitfaden zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen für von Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Ausländerinnen und Ausländer Zwangsverheiratung als Menschenrechtsverletzung:
MehrEinführung in das Asylverfahren
Einführung in das Asylverfahren Eine Präsentation von Konkrete Solidarität Frankfurt Sie finden die Präsentation auf unserer Homepage: https://nksnet.wordpress.com/asylum/ Gerne kommen wir auch in Ihre
MehrFachinformationen 2016 schnell, einfach, übersichtlich
Fachinformationen 2016 schnell, einfach, übersichtlich Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Rechtsgrundlagen für die verschiedenen AE Übersicht über die Flüchtlingsdefinitionen und ihre Aufenthaltspapiere
MehrSozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis
Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis SGBII SGBII UNBE BE 9 19 Hochqualifizierte 23 II Jüdische Kontingentflüchtlinge 26 III Statusflüchtlinge 26 IV Nach 7 Jahren aus humanitären
MehrEntscheidungsgrundsätze für die Arbeit der Härtefallkommission beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsgrundsätze für die Arbeit der Härtefallkommission beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Aufgrund des 23 a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 30. Juli 2004 (BGBl.
MehrEinführung in das Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge - Das Aufenthaltsgesetz -
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin e.v., Georgenkirchstr. 69-70, 10249 Berlin Tel ++49-30-24344-5762, Fax ++49-30-24344-5763, georg.classen @ gmx.net www.fluechtlingsrat-berlin.de Einführung in das Aufenthaltsrecht
MehrFlüchtlinge im Kreis Paderborn. Praktika/ Arbeitsaufnahme
Flüchtlinge im Kreis Paderborn Praktika/ Arbeitsaufnahme Warum Asylbewerber oder Asylberechtigte einstellen? Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration
MehrFreizügigkeit 1. und 2. Klasse?
Freizügigkeit 1. und 2. Klasse? Ein Überblick über die unterschiedlichen Status und Rechtsansprüche von EU- Migrant/Innen in Deutschland 1 2 Inhaltsübersicht 1. Definition, Problemansatz und Statistik
MehrArbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der
MehrFlüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?
Offene Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Sachsen (LAG-B) am 30. März 2015 Flüchtling, Asylbewerber und behindert. Wie weiter?
MehrFrühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Rechtsanwältin Kerstin Müller
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht 20.05.2016 Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 42 AsylG keine erneute Entscheidung der Ausländerbehörde
MehrEinstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer
Einstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer Einstellungskriterien ausländischer Arbeitnehmer EU-Bürger, EWR-Bürger und Schweizer Bürger Alle freizügigkeitsberechtigten Bürger der Europäischen Union
MehrDAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN GLIEDERUNG Ablauf des Asylverfahrens Positive Entscheidung und Aufenthaltsverfestigung Negative Entscheidung Aufenthaltsbeendigung Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und abgelehnte
MehrRechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation
Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation Schulung am 27.01.2016, Birkenwerder! Rechtsanwältin Julia Kraft!1 Themen der Schulung! 1. Überblick über das Asylverfahren 2. Rechte von Flüchtlingen!2 1. Überblick
MehrPublikationsnummer 4
Bezirksamt Mitte von Berlin Der Ausländer- und Migrantenbeauftragte ZUWANDERUNGSGESETZ LEICHT GEMACHT Orientierungshilfe beim Behördengang M. Turgut Cakmakoglu Melanie Jester Publikationsnummer 4 Impressum
MehrBlaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie
Blaue Karte EU und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Übersicht Blaue Karte EU Neuregelungen für Studierende Neuregelungen für Absolventen deutscher Hochschulen Neuregelung für
MehrEinwanderung nach Deutschland - Bestandsaufnahme der geltenden ausländerrechtlichen Regelungen
Einwanderung nach Deutschland - Bestandsaufnahme der geltenden ausländerrechtlichen Regelungen 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einwanderung nach Deutschland - Bestandsaufnahme der geltenden ausländerrechtlichen
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111 Syrische
MehrGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet Datum: 30. Juli 2004 Fundstelle: BGBl I 2004, 1950
MehrAusländer, Asyl- und Flüchtlingsrecht
Prof. Dr. Ingo Kraft Ausländer, Asyl- und Flüchtlingsrecht 1. Teil: Ausländerrecht 1 Einführung 1. Regelungszwecke 2. Einschränkung der nationalen Regelungssouveränität 2.1 Unionsrecht 2.2 Völkerrecht
MehrGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) Aufenthaltsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), zuletzt geändert
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen
MehrSozialrechtliche Bedingungen für Nicht-EU-Ausländer. -Der Zugang zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt in Übersichtstafeln
Sozialrechtliche Bedingungen für Nicht-EU-Ausländer -Der und zum in Übersichtstafeln Stand: April 2009 Materialien: Kirsten Eichler Claudius Voigt GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486
MehrDie duale Ausbildung von Arbeitnehmern auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes
Merkblatt für Unternehmen Die duale Ausbildung von Arbeitnehmern auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Stand 20.04.2015 Seite 1 von 11 www.hanau.ihk.de Junge Flüchtlinge in Ausbildung - Merkblatt für Unternehmen
MehrSchulpflicht für Flüchtlingskinder in Berlin 64 - Rechtsgrundlagen und Altersgrenze - Laufzettel für Asylsuchende (BÜMA) und Laufkarte Schuzlpflicht
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin e.v., Georgenkirchstr. 69-70, 10249 Berlin Tel ++49-30-24344-5762, Fax ++49-30-24344-5763, georg.classen @ gmx.net www.fluechtlingsrat-berlin.de Aufenthalts- und Sozialrecht
Mehr