Klausurbesprechung. Die externe Arzneimittelversorgung
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- Jan Stieber
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1 Klausurbesprechung Die externe Arzneimittelversorgung ITM. All rights reserved. Folie 1
2 A. Ergebnisse (Hauptfach) 150 Teilnehmer Durchschnittsnote 6,25 Punkte Bestanden 116 (82 %) Nicht bestanden 25 (18 %) Prädikat 14 (10 %) ITM. All rights reserved. Folie 2
3 B. Falllösung I. Zulässigkeit des Vertragsverletzungsverfahrens 1. Rechtsweg zum EuGH EuGH gem. Art. 226 EG 2. Parteifähigkeit Kommission gem. Art. 226 EG aktiv parteifähig BRD gem. Art. 226 EG passiv parteifähig 3. Vorverfahren Gem. Art. 226 EG (+) 4. Klagegegenstand Nicht über begründete Stellungnahme/erstes Mahnschreiben hinaus (doppelt akzessorisch) ITM. All rights reserved. Folie 3
4 5. Rechtsschutzinteresse Vorliegen einer objektiv möglichen Vertragsverletzung Kommission von Vertragsverstoß überzeugt II. Begründetheit des Vertragsverletzungsverfahrens 1. Schutzbereich a) Keine Sondervorschrift Sondervorschriften der Art EG (Agrarmarkt) greifen nicht Art. 28 EG anwendbar b) Ware Waren alle körperlichen Gegenstände mit Geldwert, die über eine Grenze verbracht werden und Gegenstand von Handelsgeschäften sein können c) Grenzüberschreitender Charakter Vorschriften gelten nicht nur für in Deutschland ansässige Apotheken ITM. All rights reserved. Folie 4
5 2. Eingriff/Beeinträchtigung a) Mengenmäßige Beschränkung Keine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung (Kontingentierung) b) Maßnahme gleicher Wirkung aa) bb) Dassonville Dassonville-Formel : jede staatliche Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern,... Keck Einschränkung nach Keck? Verkaufsmodalitäten Geltung für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer Rechtliche wie tatsächliche Berührung des Absatzes in gleicher Weise ITM. All rights reserved. Folie 5
6 3. Rechtfertigung Aus in Art. 30 EG genannten Rechtfertigungsgründen oder aus sonstigen zwingenden Erfordernissen erforderlich ist (, Cassis de Dijon-Formel ) a) Fallgruppe des Art. 30 EG Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, Art. 30 EG b) Verhältnismäßigkeit aa) bb) cc) Geeignetheit Erforderlichkeit Weiter Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten Angemessenheit Gleichwertigkeit der externen und internen Arzneimittelversorgung Nähe zu Krankenhaus Wirtschaftliche Interessen, da ein Krankenhaus u. U. mehrere Apotheken betrauen müsste ITM. All rights reserved. Folie 6
7 C. Fragen I. Subsidiaritätsprinzip II. III. IV. Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Ausschluss/Austritt Austritt bisher str. Sprachen Vertragssprachen: Art. 314 EGV (Art. 55 EUV n.f.) Amtssprachen: Art. 290 EGV (20 Sprachen) (Art. 342 AEUV n.f.) Fraktionen Parteien V. Zusatzfrage ITM. All rights reserved. Folie 7
8 D. Häufige Fehler/Problembereiche Gutachtenstil Keine Obersätze Fehlende Definitionen Unübersichtliche Prüfung Z. T. widersprüchliche Gutachten Unglückliche Schwerpunktsetzung Betonung von unproblematischen Aspekten (z. B. Vorverfahren) Problematische (Kern-)Bereiche wurden häufig lapidar festgestellt Klausuren gelegentlich kopflastig Viele Punkte wurden bei Verhältnismäßigkeitsprüfung durch unsaubere Argumentation verschenkt Inhaltliche Probleme Sachverhalt wurde häufig nicht ausgeschöpft Unsicherheiten bei Prüfung Dassonville/Keck/Cassis Fragen unpräzise beantwortet ITM. All rights reserved. Folie 8
9 Vertiefungshinweise: EuGH, Urteil v , NJW 2008, 3693 ff. BVerfG, Lissabon-Urteil v ITM. All rights reserved. Folie 9
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