Leitfaden. Förderung der Aus- und Weiterbildung. Mautharmonisierung. Neuauflage

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1 Leitfaden Förderung der Aus- und Weiterbildung Mautharmonisierung Neuauflage

2 Ausbildung Allg. Weiterbildungsmaßnahmen Betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufs kraftfahrerin (3-jährige Ausbildung) Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer richtet sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer /zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung BKV). Schwerpunkte der dualen Ausbildung sind: Technik und Wartung Kaufmännische Qualifikationen Fahrpraxis (Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnis (C/CE)) Ausbildung im Bereich Gefahrgut (ADR-Bescheinigung) Ladungssicherung u.v.m. Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Der Besitz der Lkw-Fahrerlaubnis (C/CE) allein reicht nicht mehr aus, um die jeweiligen Fahrzeuge gewerblich zu fahren. Neueinsteiger in den gewerblichen Güterkraftverkehr müssen seit dem 10. September 2009 neben dem Führerschein eine Grundqualifikation nachweisen. Berufsanfänger ab 21 Jahren (Klassen C/CE) und ab 18 Jahren (C1/C1E) weisen die Grundqualifikation durch 140 Zeitstunden Schulung (davon 10 Stunden Fahr training) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nach. Außerdem muss eine 90-minütige Prüfung vor der IHK abgelegt werden. Ausbildungen zum Berufskraftfahrer werden vorrangig gefördert. Zu den förderfähigen Kosten bei Aus- und Weiterbildungen zählen auch: Personalkosten der Ausbilder (interne Maßnahmen) und Kosten für externe Maßnahmen (Seminar-, Teilnahmegebühren) Reise- und Aufenthaltskosten von Ausbildern, Auszubildenden und Weiterbildungsteilnehmern Sonstige laufende Kosten (Erwerb der erforderlichen Führerscheine, Lehrund Lernmaterialien, Berufs- und Schutzkleidung, Prüfungsgebühren (IHK)) Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen (Arbeitsplatz, Werkzeug, Übungsmaterial) Personalkosten für Aus- und Weiterbildungsteilnehmer (Ausbildungsvergütung, Lohnkosten) 2 3

3 Obligatorische Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Alte Hasen, die vor dem 10. September 2009 (Lkw) ihren Führerschein erworben haben, müssen erstmalig bis 10. September 2014 eine Weiterbildung von 35 Zeitstunden nachweisen. Die Weiterbildung muss bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Eine Aufteilung in 5 Tage mit jeweils mindestens 7 Zeitstunden ist möglich. Die Inhalte der Weiterbildungen sind vorgeschrieben: Kenntnisbereich 1 ➋ SVG Fahrsicherheitstraining Das Training vermittelt im theoretischen Unterricht die grundlegenden Anforderungen der Fahrphysik und -sicherheit. Anhand von visuellem Schulungs- und Informationsmaterial werden den Teilnehmern die aktiven bzw. passiven Grundregeln der Fahrsicherheit wie z. B. Bremsen, schneller Spurwechsel, Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen sowie die Beherrschung des Fahrzeugs in Gefahrensituationen in Theorie und Praxis vermittelt. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln Beispiele für Schulungen aus dem Kenntnisbereich 1 gemäß BKrFQG: ➊ SVG Eco-Training Durch vorausschauende und materialschonende Fahrweise und die optimale Ausnutzung der modernen Motorkennzahlen wird dem Teilnehmer im theoretischen Unterricht die sichere und wirtschaftliche Fahrweise mit Lkw vermittelt. Weitere Ziele sind, die Wartungskosten für Bremsen und Kupplung zu senken, stressfrei zu fahren ohne dabei Fahrzeiten zu verlängern. ➌ SVG Seminar Ladungssicherung Das Seminar vermittelt die rechtlichen, physikalischen und fahrzeugtechnischen Grundlagen der Ladungssicherung. Schwerpunkte sind die richtige Lastverteilung auf dem Fahrzeug, die Zurrkraftberechnung und das richtige Stauen von Stückgütern. Neben den theoretischen Teilen findet auch eine praktische Ausbildung am Fahrzeug statt. Viele Schulungen sind untereinander kombinierbar, so dass der betriebliche Nutzen gesteigert wird! Sprechen Sie uns an wir informieren und beraten Sie gern! 4 5

4 Kenntnisbereich 2 Kenntnisbereich 3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik Beispiele für Schulungen aus dem Kenntnisbereich 3 gemäß BKrFQG: Anwendung der Vorschriften Beispiele für Schulungen aus dem Kenntnisbereich 2 gemäß BKrFQG: ➊ Vorschriften für den Güterkraftverkehr Diese Themen erwarten sie hier: Vorschriften des GüKG, Aufgaben der am Transport Beteiligten, mitzuführende Dokumente, Bedeutung des Frachtbriefs, Verantwortung bei Beund Entladung, Verhalten im Krisenfall. ➋ Sozialvorschriften für den Güterkraftverkehr Das Seminar beinhaltet schwerpunktmäßig die Bereiche Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeit des Fahrpersonals, Arbeitszeitnachweise und Kontrollgeräte (Digitaler Tachograph). Die Teilnehmer erhalten Grundlagen - Informationen und Handlungshilfen für die Einführung in den Betrieb. In den Fahrerschulungen wird die Bedienung des Digitalen Tachographen an praktischen Übungen dargestellt und geübt. ➊ Arbeits- und Gesundheitsschutz In dem Tagesseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz wird die Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle erarbeitet. Zudem werden Fähigkeiten zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden, Übungen für den Umgang mit Lasten und der individuelle Schutz erörtert. Die Teilnehmer werden sensibilisiert für die Bedeutung einer guten, körperlichen Verfassung, einer ausgewogenen Ernährung, die Auswirkungen von Alkohol-, Drogen- und Arzneimittelkonsum. Das Einschätzen der Lage von Notfällen und das richtige Verhalten sind ebenfalls Bestandteil des Seminars. ➋ Kosten senken durch Schadenprävention Kosten senken durch Schadenprävention dieses Seminar beginnt mit der Analyse typischer und häufig auftretender Unfälle mit Lkw. Den Teilnehmern werden die Auswirkungen häufiger Schäden im Unternehmen und deren Folgen aufgezeigt. Dabei kann auf betriebsinterne Unfalldaten oder auf allgemeine Daten zurückgegriffen werden. Im weiteren Verlauf werden mit der Gruppe die Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung und Sensomotorik sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen erarbeitet. Notfallkommunikation und richtiges Verhalten am Unfallort werden trainiert und bilden den letzten Baustein dieser Schulung. ➌ Der Kraftfahrer als Imageträger Der Fahrer als Repräsentant, als Visitenkarte des Unternehmens sowie sein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit stehen im Mittelpunkt der Schulung. Ebenfalls Beachtung finden die Bereiche Motivation, Kommunikation und Verhalten mit anderen Verkehrsteilnehmern und anderen am Transport Beteiligten. Zum Verhalten in schwierigen Situationen erarbeiten die Teilnehmer Lösungsvorschläge, die sie in der Praxis jederzeit anwenden können. 6 7

5 Gefahrgutfahrer Führer kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Gefahrgütern müssen eine gültige ADR- Bescheinigung besitzen. Die Absolvierung eines ADR-Basiskurses berechtigt zur Durchführung solcher Transporte für Stück- und Schüttgüter. Für die Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen der Klassen 1, 7 und Tank sind zusätzliche Aufbaukurse erforderlich. Gefahrgutbeauftragter Unternehmer, die am Gefahrguttransport beteiligt sind, müssen einen Gefahrgut beauftragten bestellen. Voraussetzung für eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten ist die Teilnahme an einem von der IHK anerkannten Lehrgang. Der Lehrgang schließt für den jeweiligen Verkehrsträger mit einer Prüfung bei der IHK ab. Die 3-Tages-Schulung umfasst den allgemeinen Teil und den besonderen Teil Straße sowie zusätzlich bei Bedarf (4. Tag) den besonderen Teil Schiene und erfüllt somit die Anforderungen an den Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße und/oder Schiene. Die vorgeschriebene Prüfung wird vor der IHK abgelegt. Digitaler Tachograph für Kraftfahrer Dieses Seminar verschafft Kraftfahrern sowie Unternehmern als Verant wortliche Sicherheit im gesetzeskonformen Umgang mit dem digitalen Tachographen. Die Teilnahme an diesem Seminar vermittelt das notwendige Wissen, die komplexe Technik in der Praxis zu beherrschen. Fahrsicherheitstraining nach DVR-Standard Gut und sicher fährt, wer nicht in Gefahrensituationen gerät! Deshalb lernen die Teilnehmer der DVR-Sicherheitsprogramme, Risiken des Straßenverkehrs und Besonderheiten des eigenen Fahrzeugs richtig einzuschätzen und zu vermeiden. Trainiert wird neben der optimalen Sitzhaltung natürlich das Fahrzeughandling auf griffiger und glatter Fahrbahn, das Fahrzeug- verhalten in Bremssituationen und das Verhalten in speziellen unvorhergesehenen Verkehrssituationen. Gabelstaplerfahrer Gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf mit dem Führen von Flurförderzeugen/ Gabelstaplern nur beauftragt werden, wer geeignet und aus gebildet ist sowie seine Befähigung nachgewiesen hat. Die theoretische Ausbildung erfolgt gemäß berufsgenossenschaftlichem Grundsatz BGG 925 und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Die praktische Ausbildung muss innerbetrieblich erfolgen. Die Abnahme der praktischen Fahrprüfung erfolgt nach Absprache im Betrieb. Ladekranausbildung* Lkw-Ladekrane sind anspruchsvolle technische Arbeitsmittel, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solchen Kranes darf vom Betreiber nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden, denn diese sind für den unfallfreien Kranbetrieb mindestens so wichtig wie eine sichere Krankonstruktion. Die Schulung richtet sich an Verantwortliche und Lkw-Fahrer aus allen Bereichen. Ladungssicherung nach VDI 2700 In dem zweitägigen Lehrgang werden auf der Grundlage der Lehrinhalte der VDI 2700a ausführlich rechtliche und physikalische Grundlagen der Ladungssicherung vermittelt, Hilfsmittel zur Ladungssicherung und Sicherungsmethoden vorgestellt sowie Berechnungen und praktische Übungen durchgeführt. 8 9

6 Allgemeine Informationen Disponenten-Workshop Kommunikation und Umgang mit Kraftfahrern* Disponenten und Fuhrparkverantwortliche sind ein wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Kommunikationskette. Als Ansprechpartner für Fahrer, Kunden, Behörden und Geschäftsleitung haben ihre Fähigkeiten zur Kommunikation und ihre Führungsqualitäten wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Zusammenarbeit und damit auf den Unternehmenserfolg. Der Umgang und die Kommunikation mit dem Imageträger Kraftfahrer einer der wichtigsten Schnittstellen zum Kunden, zur Öffentlichkeit und zu Kontrollorganen stehen im Vordergrund des Seminars. Erwerb von Fahrerlaubnissen der Klasse C/CE Inhalt der Fahrerlaubnisausbildung sind die vorgeschriebenen fachtheoretischen und fahrpraktischen Bestandteile sowie die Prüfungsvorbereitung, Prüfungsgebühren, etc. Spezielle Rangiertrainings oder die zusätzliche Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen können hinzukommen. SVG Bundesweit in Ihrer Nähe Die SVGen bieten ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsportfolio kundenorientiert und praxisnah. Zielgruppe sind Kraftfahrer, kaufmännische und gewerbliche Mitarbeiter, Disponenten und Führungskräfte. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, haben alle 17 SVGen diese Aufgabe Bildungswerken und/oder Tochtergesellschaften übertragen. Diese SVG -Aus- und Weiterbildungs - Einrichtungen arbeiten auf hohem Niveau. Heute sind die SVGen mit mehr als 200 Schulungs -Standorten bundesweit und damit nahezu flächendeckend an allen Verkehrsknotenpunkten vertreten. Gemeinsam bieten wir ein breites Sortiment an Dienstleistungen und Produkten. Perfektionstraining* Der reine Führerscheinbesitz ist nicht mehr ausreichend. Wer heute und morgen im Transportgeschäft erfolgreich sein will, muss sich täglich neuen Herausforderungen stellen. Ob Fahrzeugsicherheit, Fahrerverhalten oder Kenntnisse über den Lkw die Anforderungen werden überall größer. Die eintägige Schulung beinhaltet praktisches Fahrtraining im Langsamfahrbereich. Dazu gehören beispielsweise Rangierübungen, Einparken, praktische Übungen im Umgang mit Wechselbrücken und rückwärts Heranfahren an Laderampen. Weitere Seminare finden Sie unter *nur an ausgewählten Schulungsstandorten 10 11

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