Gesetze und Fördermaßnahmen zu KWK- Anlagen Jörg Veit

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1 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE 1 Gesetze und Fördermaßnahmen zu KWK- Anlagen Jörg Veit Bundesregierung forciert Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Das Bundeskabinett hat im August 2007 in Meseberg mit 29 Eckpunkten ein ambitioniertes Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Darauf folgte im Dezember 2007 ein umfangreiches Paket mit 14 Gesetzen und Verordnungen. Mit dem beschlossenen Paket möchte die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen zum Klimaschutz in Deutschland verdoppeln. Derzeit steht Deutschland bei ca. 18 % Treibhausgasemissionen gegenüber Mit dem neuem Integrierten Energie- und Klimaprogramm werden in den nächsten 10 Jahren ca. 36 % angestrebt. Alle Maßnahmen sollen sowohl der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit als auch der Umweltverträglichkeit dienen. Dieses Dreiecksverhältnis macht es mitunter schwer, mutige und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Aber das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, einerseits verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Energiewirtschaft und Industrie zu schaffen, andererseits soll der Klimaschutz für den Verbraucher noch bezahlbar bleiben. Im ersten Maßnahmenpaket steht die Energieversorgung im Mittelpunkt. Innovative Energietechnologien sollen helfen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Von den 14 Vorhaben des Integrierten Energie- und Klimaprogramms steht daher der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an erster Stelle. Bis 2020 soll der Anteil der Stromproduktion aus hocheffizienten Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen von derzeit ca. 12 % auf ca. 25 % verdoppelt werden. Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes sowie die zahlreichen Förderprogramme dienen diesem Ziel. Eine Liste der Förderprogramme befindet sich in Tabelle 4. Eckpunkte des KWKG 2002 Das KWK-Gesetz aus dem Jahre 2002 enthält folgende wesentliche Eckpunkte: 75

2 1 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE quantifiziertes Klimaschutzziel: Minderung der jährlichen Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2005 um 10 Mio. t und bis zum Jahr 2010 um 23 Mio. t, mindestens aber um 20 Mio. t; Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht: Netzbetreiber sind verpflichtet, neue KWK-Anlagen anzuschließen, KWK-Strom abzunehmen und marktgemäß zu vergüten; Bonus-Modell: Förderung von KWK-Strom durch degressiv ausgestaltete Zuschlagszahlungen der Netzbetreiber auf den Strompreis; Modernisierungsförderung: erhöhte Fördersätze für die Modernisierung bestehender KWK-Anlagen und für den Zubau kleiner dezentraler KWK-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen; zeitlich befristete Förderung: Zuschläge für alte Bestandsanlagen bis 2006, für neue Bestandsanlagen bis 2009, für modernisierte Anlagen bis 2010 sowie für neue Kleinanlagen und Brennstoffzellenanlagen bis spätestens Ende 2015; Verankerung des Gesamt-Finanzvolumens: Fördersumme von insgesamt 4,4 Mrd. EUR; Monitoring: begleitende Erfolgskontrolle und gemeinsame Zwischenüberprüfung. Die KWKG-Novelle 2009 begünstigt zukünftig nur noch hocheffiziente KWK-Anlagen im Sinne der EU-KWK-Richtlinie 2004/8/EG vom und trifft weitere interessante Regelungen für KWK- Errichter und zukünftige Besitzer. KWKG-Novelle 2009: Regelungen für neue KWK- Anlagen KWK-Anlagen, die ab dem erstmals in Betrieb genommen werden, unterliegen neuen Regelungen: Für die Förderung hocheffizienter KWK-Anlagen gibt es keine Leistungsbeschränkung. Auf Antrag des Anlagenbetreibers stellt das BAFA einen Herkunftsnachweis für den ab dem in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten Strom aus. Die Förderfähigkeit von Anlagen über 2 MW el muss im Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Für Anlagen unter 2 MW el reichen geeignete Unterlagen des Herstellers. 76

3 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE 1 Förderung erhält, wer Bestandsanlagen (Bj. vor ) ersetzt oder umfassend modernisiert. Zuschlagssätze sind nach Leistungsanteilen gestaffelt (Leistungsanteil: bis 50 kw el 5,11 ct/kwh, über 50 kw el bis 2 MW el 2,1 ct/kwh und über 2 MWel 1,5 ct/kwh. Beispiel: Bei einem 500-kW el -BHKW werden 10 % des Stromes (= 50 kw el ) mit 5,11 ct/kwh vergütet und 90 % (= 450 kw el ) mit 2,1 ct/kwh. Die Zulassung von KWK-Anlagen bis 10 kw erfolgt durch Allgemeinverfügung. Das Fördervolumen beträgt mindestens 600 Mio EUR pro Jahr (750 Mio. EUR abzüglich bis zu 150 Mio. EUR für Wärmenetzförderung). Verfahren zur Anmeldung neuer KWKs und zur Nutzung selbstproduzierten Stromes Neben der weiterlaufenden Förderung des ins Netz gespeisten KWK- Stromes wird ab 2009 auch der selbstgenutzte Strom sowie der Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen gefördert. Der KWK-Zuschlag kann aber nur dann ausgezahlt werden, wenn die Anlage beim BAFA zugelassen worden ist. Eine Liste der zugelassenen Anlagen finden Sie unter stromverguetung/formulare/index.html. Für serienmäßig hergestellte kleine KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung sind dem BAFA neben dem Inbetriebnahmeprotokoll geeignete Herstellerunterlagen mit den technischen Daten vorzulegen. Für die Zulassung von größeren oder nicht serienmäßig hergestellten Anlagen ist ein nach den anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten erforderlich (siehe auch BAFA-Leitfaden zum Sachverständigengutachten). Das BAFA kann KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 10 kw in Form einer Allgemeinverfügung zulassen. Eine Einzelzulassung ist in diesen Fällen nicht nötig. Die Zulassung wird rückwirkend zum Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage erteilt, wenn der Antrag in demselben Kalenderjahr eingegangen ist. Geht der Antrag in einem der Folgejahre ein, so wird die Zulassung zum 1. Januar des Eingangsjahres erteilt. 77

4 1 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE KWK-Zuschlag für den selbstgenutzten Strom Wie bereits erwähnt, erhält der Anlagenbetreiber erstmals ab 2009 auch für den selbstgenutzten Strom den KWK-Zuschlag. Da der Text der KWKG-Novelle ( 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden, und denen, die davor in Betrieb genommen wurden. Der Anspruch auf den KWK-Zuschlag muss für den selbstgenutzten Strom wie bisher beim Stromnetzbetreiber geltend gemacht werden. Aus Sicht des BAFA ist u. a. eine Kopie des Antrags auf Erstattung der Mineralölsteuer an das Hauptzollamt ein ausreichender Nachweis. Bereits erteilte Zulassungsbescheide bedürfen keiner Änderung, da die Angaben zur Zuschlagshöhe und zum Förderzeitraum nunmehr auch für den Eigenstromverbrauch gelten. In diese Möglichkeit setzen viele KWK-Betreiber große Hoffnungen, da sich durch die Nutzung des selbstgenutzten Stromes die Wirtschaftlichkeit einer Anlage besser darstellen lässt (Tabelle 1). Siehe hierzu auch den Beitrag Potentiale der KWK im Wohngebäude in diesem Jahrbuch. Jahresmitteilungen und Auszahlung des KWK-Zuschlags Im Sinne des Bürokratieabbaus wird seit dem auf alle Jahresmitteilungen für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 kw (kw el ) verzichtet. Die Höhen der Zuschläge sind Tabelle 2 Blockheizkraftwerk (BHKW 50) kw el Stromeinspeisung Herkunft der Vergütung Vergütung in ct/kwh Zuschlag gemäß KWKG 5,11 Üblicher Preis 6,80 Vermiedene Netznutzung 0,20 Gesamt 12,11 ALTERNATIV: BHKW 50 kw el Selbstnutzung Zuschlag gemäß KWKG 5,11 Üblicher Preis Vermiedene Netznutzung Substitution Strombezugspreis 19,00 Gesamt 24,11 Tabelle 1: Zusammensetzung der KWK-Vergütungen 78

5 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE 1 zu entnehmen. Besitzer einer KWK-Anlage können einen Strompreis mit dem Stromnetzbetreiber/Energieversorger aushandeln. Die Bewertung des Strompreises kann aber bis zu einer elektrischen Leistung von 2 MW auch mittels eines üblichen Preises" erfolgen. Wenn mit dem Netzbetreiber keine gesonderte vertragliche Vereinbarung zustande kommt, gilt der übliche Preis als vereinbart zzgl. eines Teils der Netznutzungsentgelte, die durch die dezentrale Ein- Kategorien der zuschlags- Höhe des Dauer berechtigten KWK-Anlagen Zuschlags der Zahlung in ct/kwh Vor Inkrafttreten alte Bestandsanlagen des KWKG 2002 neue Bestandsanlagen 0, in Betrieb modernisierte Anlagen 1, genommene Anlagen Nach Inkraft- kleine KWK-Anlagen 2, treten des (bis 2 MW elektrische Leistung) 1,94 ab 2010 KWKG 2002 kleine KWK-Anlagen bis 50 KW 5,11 gilt für einen in Betrieb elektrische Leistung und Zeitraum von genommene Brennstoffzellen-Anlagen 10 Jahren ab Anlagen Inbetriebnahme Nach KWK- KWK-Anlagen 50 kw bis 2 MW 2,1 6 Jahre, Novelle 2009 (Inbetriebnahme ab dem höchstens 7 Absatz 4 bis ) VBNS KWK-Anlagen über 2 MW 1,5 6 Jahre, (Inbetriebnahme ab dem höchstens bis ) VBNS modernisierte KWK-Anlagen siehe oben siehe oben (Inbetriebnahme ab dem bis ) Nach KWK- KWK-Anlagen, die wärmeseitig direkt mit einem Unternehmen Novelle 2009 des verarbeitenden Gewerbes verbunden sind und diese 7 Absatz 5,8 überwiegend mit Prozesswärme versorgen, erhalten die Vergütung maximal 4 Betriebsjahre und bis zu Vollbenutzungsstunden. KWK-Anlagen über 50 kw erhalten für die ersten 50 kw anteilig den höheren Vergütungssatz je nach Leitungsanteil (5,11 ct/kwh). KWK-Anlagen über 2 MW erhalten für die kleineren Leistungsstufen also bis 50 kw (5,11 ct) und von 50 kw bis 2 MW (2,1 ct) anteilig die höheren Vergütungssätze je nach Leistungsanteil. Tabelle 2: Überblick über die gesetzlich bestimmten Zuschläge für KWK- Anlagen nach KWKG 2002 und Novelle

6 1 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE speisung vermieden werden. Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 2 MW der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Tabelle 3 zeigt das 1. Quartal 2009 und Bild 1 den Jahresverlauf 2006 bis Der KWK-Zuschlag sowie der marktübliche Preis werden weiterhin durch den Stromnetzbetreiber gezahlt. Für Strom aus Biomasse-KWK-Anlagen werden keine zusätzlichen Zuschläge nach dem KWK-Gesetz gewährt, wenn dieser bereits nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird. Die Vergütung der Mineralölsteuer erfolgt wie jeher durch das Hauptzollamt. Bund fördert Ausbau von Wärmenetzen Mit der Novelle wird seit dem auch der Aus-/Neubau der Wärmenetze vorangetrieben. Zukünftig kann der Ausbau und Neubau von Wärmenetzen durch das Marktanreizprogramm des BAFA gefördert werden. Voraussetzung: Mindestens 50 % der Wärme wird Spotmarkt Preis Base Preis Peak Lieferung in EUR/MWh in EUR/MWh Deutschland/Österreich (Phelix) 39,39 47, Schweiz (Swissix) 39,99 48, KWK-Index (Deutschland) 47,35 EUR/MWh Q1/2009 Tabelle 3: KWK-Index im 1. Quartal 2009; Quelle: Preis EEX-Baseload 8,0 ct/kwh 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 6,51 3,90 5,46 4,47 2,97 3,32 3,10 5,78 6,55 5,62 7,32 6,80 I II III IV I II III IV I II III IV Bild 1: Verlauf des KWK-Index ( üblicher Preis ) in Deutschland Quelle: Stadtwerke Schwäbisch-Hall 80

7 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE 1 aus KWK-Anlagen eingespeist bzw. die Wärme, die eingespeist wird, stammt aus erneuerbaren Energien. Die Fördersätze liegen je Millimeter Innendurchmesser bei 1, EUR je Meter Trassenlänge, max. 5 Mio. EUR bzw. 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Das BAFA ist für die Bearbeitung der Anträge und die Ausstellung der Zulassungsbescheide zuständig. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt gegen Vorlage des Zulassungsbescheides über den jeweils zuständigen Netzbetreiber. Nach dem KWKG können Wärmenetze, die durch KWK-Anlagen versorgt werden, deren Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, auch von der KfW finanziert werden. Die dort hinterlegten Förderrichtlinien müssen jedoch eingehalten werden. Wärmenetze, die keine Förderung nach dem KWKG erhalten, werden in vollem Umfang von der KfW gefördert, sofern sie die Förderbedingungen erfüllen. Die Bearbeitung von BAFA-Förderanträgen für KWK-Anlagen und Wärmenetze ist mitunter gebührenpflichtig: Die Zulassung von KWK-Anlagen bis 10 kw el im Rahmen der Allgemeinverfügung ist gebührenfrei. Die Bearbeitungsgebühr für Anlagen bis zu 50 kw el beträgt 75 EUR und für Anlagen über 50 kw el jeweils 0,2 % der zu erwartenden KWK-Zuschläge (max EUR für Großanlagen). Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,2 % des vom BAFA bewilligten KWK- Zuschlagsbetrages, mind. 100 EUR und max EUR. Umweltministerium startet Förderinitiative für Mini-BHKWs Durch die Förderung von Mini-KWK-Anlagen (bis 50 kw el ) sollen die erheblichen KWK-Potentiale in Wohngebäuden, Gewerbebetrieben, Schulen, Hotels, Altenheimen, Sportstätten usw. erschlossen werden. Das Impulsprogramm für Mini-KWKs ist technologie- und brennstoffneutral, hat geringe Vermeidungskosten (20 EUR/t CO 2 ), gibt dem Markt für Mini-KWK-Anlagen zusätzliche Impulse und soll Ressourcen und das Klima schützen. Gefördert wird durch einen Investitionszuschuss der Kauf von wärmegeführten Mini-KWK-Anlagen. Ausgehend von den Neuerscheinungen auf der ISH 2009 scheint dieser Bereich zu einem interessanten Wachstumsmarkt für Gebäudetechniker zu werden. 81

8 1 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE Basisförderung: Leistungsbereich bis 50 kw el, Übertreffen der EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen: mind. 10 % Primärenergieeinsparung, mind. 80 % Jahresnutzungsgrad, Vollwartungsvertrag vom Hersteller, integrierter Stromzähler, Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft. Einen Umweltbonus erhalten KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen, die jeweils weniger als 50 % NO x und CO emittieren, als von der jeweils gültigen TA-Luft vorgegeben. Der Förderbetrag besteht aus einem leistungsabhängigen Anteil und einem Faktor für Vollbenutzungsstunden (Vbh-Faktor). Die erwarteten Vollbenutzungsstunden pro Jahr stehen für die zu erwartende CO 2 -Vermeidung der geförderten Anlage. Der Leistungs-Anteil ergibt sich aus der Summe von Basis und Bonusförderung. Es werden je nach Leistungsstufe von 1550 EUR bis 50 EUR/kW Basisförderung ausbezahlt. Die Förderung wird über das BAFA gewährt (Tabelle 4). 82

9 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE 1 Programm/ Maßnahme Förderart Kontakt Förderung Kommunal Investitionen in die kommunale Darlehen KfW-Förderbank investieren Infrastruktur, z. B. im Rahmen Postfach der Energieeinsparung und D Frankfurt Umstellung auf umwelt- am Main freundliche Energieträger fon: fax: Sozial investieren energetische Maßnahmen an Darlehen KfW-Förderbank energetische Schulen, Gebäudesanierung Schulsport- und schwimmhallen, Kindertagesstätten, Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit Förderung von Mini-KWK-Anlagen mit einer Zuschuss Bundesamt für Mini-KWK-Anlagen Leistung bis 50 kw el Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 432 Frankfurter Straße D Eschborn fon: fax: mini-kwk@ bafa.bund.de Energie vom Land energetische Verwertung nach- Darlehen Landwirtschaftliche wachsender Rohstoffe und Rentenbank anderer organischer Ver- Postfach bindungen, z. B. Biogasanlagen, D Frankfurt Biomasseheizkraftwerke am Main fon: fax: Energieeffizient energetische Maßnahmen an Darlehen KfW-Förderbank sanieren Schulen Kommunen Schulsport- und schwimmhallen, Kindertagesstätten, Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit Tabelle 4: Überblick über die Förderprogramme für KWK-Anlagen 83

10 1 WICHTIGE VORSCHRIFTEN, REGELN, NORMEN UND GESETZE Programm/ Maßnahme Förderart Kontakt Förderung Kommunalkredit Vorhaben zur Energie- Darlehen KfW-Förderbank Investitions- einsparung am kommunalen offensive Gebäudebestand Infrastruktur Sozial Vorhaben zur Energie- Darlehen KfW-Förderbank investieren einsparung an Gebäuden Investitionsoffensive Infrastruktur Förderkonzept Wärmenetze Zuschuss Forschungszentrum Energie- Jülich GmbH effiziente Projektträger Fernwärme- Jülich (PtJ) versorgung D Jülich EnEff: Wärme fon: fax: fz-juelich.de ptj/fernwaermewaermespeicher Tabelle 4: Überblick über die Förderprogramme für KWK-Anlagen (Fortsetzung) Siehe auch Beitrag Förderprogramme im Energiebereich für Wohngebäude in diesem Jahrbuch sowie weitere Landesprogramme! 84

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