Das Ethikkomitee der DRK Kliniken Berlin Satzung
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- Hans Goldschmidt
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1 Das Ethikkomitee der DRK Kliniken Berlin Satzung (aktualisierte Fassung, Januar 2016) 1 Name, Rahmenbedingungen, Aufgaben Zusammensetzung, Mitglieder, Vorsitz Meinungsfreiheit, Verschwiegenheit, Öffentlichkeit Sitzung, Arbeitsweise Ethische Leitlinien Auflösung Änderung der Satzung Name, Rahmenbedingungen, Aufgaben 1.1 Die Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, einem Verbund von Einrichtungen zur medizinischen und pflegerischen Behandlung und Betreuung kranker Menschen in gemeinnütziger Trägerschaft der DRK-Schwesternschaft Berlin e.v., richtet ein Komitee mit dem Namen Ethikkomitee ein. 1.2 Die Geschäftsführung gewährleistet eine freie und ergebnisoffene Arbeit des Ethikkomitees. 1.3 Die Geschäftsführung unterstützt die Arbeit des Ethikkomitees administrativ. Dazu gehören eine Unterstützung bei Sekretariatsaufgaben und die zentrale Verwaltung der erforderlichen Dokumentationen. Sie stellt eine Sammlung von Dokumenten, Veröffentlichungen und Leitlinien zusammen, auf die das Ethikkomitee für seine Arbeit zurückgreifen kann. 1.4 Die Aufgaben des Ethikkomitees sind insbesondere die Förderung des allgemeinen ethischen Bewusstseins bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Förderung der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit kritischen Entscheidungsprozessen potentiell konfrontiert werden, die Beratung bei der Lösung ethischer Probleme in Einzelfällen auf Anfrage. Anfragen können durch die Geschäftsführung, Patientinnen und Patienten, Angehörige und Beschäftigte in der Patientenversorgung gestellt werden. Für die Durchführung greift das Ethikkomitee auch auf den Kreis der ernannten und fortgebildeten Moderatorinnen und Moderatoren zurück, die Behandlung ethischer Probleme von allgemeinem Belang, die im praktischen Alltag in den DRK-Kliniken Berlin auftreten, seien sie an das Ethikkomitee herangetragen oder durch Mitglieder des Ethikkomitees selbst als solche erkannt worden, die Erarbeitung ethischer Leitlinien und ihre Implementierung nach Abstimmung mit der Geschäftsführung, die Einzelfallbesprechung innerhalb des Ethikkomitees, wenn ein Präzedenzfall vorliegt, der als Vorlage für eine Leitlinie dienen kann, 1
2 1.4.7 die Reevaluation ethischer Leitlinien und ihre Überarbeitung, wenn sich durch neue Erkenntnisse zusätzliche Aspekte ergeben, die Sammlung von Informationen und Dokumenten, die als Entscheidungsgrundlagen für die Entwicklung von allgemeinen ethischen Leitlinien herangezogen werden können, die Anlage und Pflege von Dokumentationen über die Tätigkeiten des Ethikkomitees und über ethische Fallbesprechungen in den DRK-Kliniken Berlin. 2 Zusammensetzung, Mitglieder, Vorsitz 2.1 Das Ethikkomitee setzt sich aus maximal 15 ordentlichen Mitgliedern, einschließlich einer oder eines Ethikbeauftragten, zusammen, die folgenden Berufsgruppen angehören: Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeitende mit besonderen Kenntnissen oder Befähigungen auf dem Gebiet der Altenpflege und Versorgung Gebrechlicher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen, Mitarbeitende aus der Verwaltung, eine Juristin oder ein Jurist und eine als Ethikerin oder Ethiker ausgewiesenen Person. Ihm können zusätzlich und jeweils ohne Stimmrecht zeitweise themenbezogen beratende interne oder externe Mitglieder sowie problembezogen interne oder externe Sachverständige angehören. 2.2 Das Ethikkomitee setzt sich vorrangig aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRK Kliniken Berlin zusammen. Dem Komitee können bei Bedarf auch externe ordentliche Mitglieder angehören. Der Bedarf kann dann vorliegen, wenn eine für die Arbeit des Ethikkomitees notwendige oder wünschenswerte Berufsgruppe im Bereich der DRK Kliniken Berlin personell nicht oder nicht adäquat vertreten ist. 2.3 Die Mitglieder werden aus dem Kreis von Personen mit moralischer Integrität, Qualifikationen auf ethischem Gebiet und besonderem Interesse für ethische Fragestellungen sowie zeitlicher Verfügbarkeit ausgewählt. 2.4 Die ordentlichen Mitglieder werden, in der Regel auf Vorschlag des Ethikkomitees, von der Geschäftsführung berufen. 2.5 Die Geschäftsführung beruft eine ausgewiesene Ethikerin oder einen ausgewiesenen Ethiker als ordentliches Mitglied des Ethikkomitees, die oder der das Ethikkomitee in seiner Arbeit, besonders bei der Erarbeitung von Leitlinien, unterstützt und berät. 2.6 Die Hinzuziehung externer oder interner beratender Mitglieder und Sachverständiger erfolgt auf Vorschlag des Ethikkomitees durch die Geschäftsführung. 2.7 Die Dauer der beratenden Tätigkeit von Sachverständigen richtet sich in der Regel nach den Erfordernissen bei der Lösung eines speziellen sachlichen Problems innerhalb eines ethischen Themas. Sie wird auf Vorschlag des Ethikkomitees durch die Geschäftsführung festgelegt. 2.8 Die Dauer der Mitgliedschaft beratender Mitglieder richtet sich in der Regel nach den Erfordernissen bei der Behandlung eines ethischen Themas. Sie wird auf Vorschlag des Ethikkomitees durch die Geschäftsführung festgelegt. 2.9 Die Mitgliedschaft ordentlicher Mitglieder dauert vier Jahre; sie kann verlängert werden und erlischt bei freiwilligem Austritt, bei natürlicher Beendigung einer Mitgliedschaftsperiode oder, im Falle Beschäftigter der DRK Kliniken Berlin, bei Beendigung des 2
3 Arbeitsverhältnisses. Scheidet ein ordentliches Mitglied während der Amtszeit aus, wird ein neues Mitglied zur Berufung vorgeschlagen Ein Mitglied kann auf Antrag der den Vorsitz führenden Person oder der Geschäftsführung aus dem Ethikkomitee ausgeschlossen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Die den Vorsitz führende Person hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der nächstfolgenden Versammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitglieds ist der Versammlung ordentlicher Mitglieder und der Geschäftsführung zur Kenntnis zu bringen. Über den Ausschluss entscheidet die Versammlung der ordentlichen Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit. Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied und der Geschäftsführung mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam. 3 Meinungsfreiheit, Verschwiegenheit, Öffentlichkeit 3.1 Die Sitzungen des Ethikkomitees sind nicht öffentlich. 3.2 Auf Antrag können interessierte Personen bei mehrheitlicher Zustimmung der ordentlichen Mitglieder des Ethikkomitees und der Geschäftsführung auscultando teilnehmen. Sie werden jedoch von Beratungsphasen, in denen besondere Vertraulichkeit zu gewährleisten ist, von der den Vorsitz führenden Person ausgeschlossen. 3.3 Die ordentlichen Mitglieder treten für die Grundrechte ein, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Sie akzeptieren zudem den weltanschaulichen Rahmen, der durch das Leitbild der DRK Kliniken Berlin vorgegeben wird. 3.4 Die Mitglieder vertreten ihre freie Meinung und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. 3.5 Wenn für ein ordentliches Mitglied bei der Behandlung einer speziellen Frage ein Interessen- oder Loyalitätskonflikt auftritt, ist es gehalten, dies der den Vorsitz führenden Person mitzuteilen und sich bei Abstimmungen zu dem Punkt zu enthalten. 3.6 Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen und die als vertraulich bezeichneten Unterlagen verpflichtet. Insbesondere berücksichtigen sie die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRK Kliniken auferlegte Schweigepflicht und datenschutzrechtliche Bestimmungen. Soweit fallbezogene Dokumentationen herangezogen werden, tragen die Mitglieder dafür Sorge, dass diese zuvor anonymisiert werden. Dies gilt auch für Personen, die vom Ethikkomitee als Sachverständige oder Berater hinzugezogen werden oder auscultando an Sitzungen teilnehmen. Die Vertraulichkeit kann in speziellen Fällen durch die Geschäftsführung aufgehoben werden. 4 Sitzung, Arbeitsweise 4.1 Die ordentlichen Mitglieder des Ethikkomitees wählen aus ihrer Mitte eine Person, die den Vorsitz führt und eine Person, die mit der Stellvertretung beauftragte wird, jeweils mit einfacher Mehrheit. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. 4.2 Die den Vorsitz führende Person bereitet die Sitzungen in Kooperation mit dem oder der Ethikbeauftragten vor, leitet sie und vertritt die Meinung des Komitees gegenüber der Geschäftsführung und gegebenenfalls in deren Auftrag nach außen. Bei Verhinderung gehen diese Aufgaben auf die mit der Stellvertretung beauftragte Person über. Teile der Aufgaben 3
4 können der die Stellvertretung ausübenden Person oder nach Abstimmung mit dem Komitee anderen Mitgliedern übertragen werden. 4.3 Ordentliche Mitglieder können nach interner Abstimmung mit besonderen Aufgaben im Rahmen der Aufgabenstellung des Ethikkomitees betraut werden. 4.4 Die Sitzungen des Ethikkomitees finden mindestens zweimal pro Jahr statt. Der reguläre Termin wird jeweils mehrheitlich von den Mitgliedern bestimmt oder von der den Vorsitz führenden Person nach Rücksprache mit den Mitgliedern festgelegt. Zusätzliche Termine können durch die den Vorsitz führenden Person aus besonderen Gründen anberaumt werden. Einladung, Tagesordnungspunkte und anberaumter Zeitbedarf werden in diesen Fällen mindestens eine Woche vor der Sondersitzung den Mitgliedern und der Geschäftsführung mitgeteilt. 4.5 Der Ort der Sitzung kann nach Übereinkunft der Mitglieder und der Geschäftsführung innerhalb der DRK Kliniken Berlin wechseln. 4.6 Das Ethikkomitee ist beratungsfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind, mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und damit Beschlussfähigkeit mit einfacher Mehrheit erreicht werden kann. Für den Fall der Beratungsunfähigkeit beruft die den Vorsitz führende Person innerhalb von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung ein, die unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. 4.7 Die ordentlichen Mitglieder bestimmen zu Beginn einer jeden Sitzung aus ihrer Mitte eine Person, die protokolliert. Das Protokoll wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen den Mitgliedern übermittelt. Das Protokoll wird zu Beginn der nachfolgenden Sitzung den ordentlichen Mitgliedern zur Genehmigung vorgelegt. 4.8 Die vom Ethikkomitee zu behandelnden Themen werden am Anfang des Jahres zu einem vorläufigen Jahresplan gereiht und mit der Geschäftsführung abgestimmt. 4.9 Die Tagesordnung richtet sich im Wesentlichen nach dem Fortschritt der Behandlung der im Jahresplan vorgeschlagenen Themen und wird vorläufig am Ende einer jeden Sitzung für die nächstfolgende festgelegt. In besonderen Fällen kann die Tagesordnung auf Anregung der Geschäftsführung oder nach Abstimmung eines Antrages eines ordentlichen Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss zu Beginn der Sitzung verändert werden Sofern diese Satzung nichts anderes vorsieht, werden Abstimmungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder getroffen. In besonders bedeutsamen Fällen kann die Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit beschließen, dass zur Beschlussfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. In diesen Fällen kann ein schriftliches Votum auch der abwesenden Mitglieder eingeholt werden Das Ethikkomitee berichtet der Geschäftsführung auf Anfrage über die behandelten Themen und die Beratungsergebnisse Um das allgemeine ethische Bewusstsein zu fördern, informiert das Ethikkomitee in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den DRK Kliniken Berlin in Absprache mit der Geschäftsführung über seine Arbeit in ihren allgemeinen Aspekten. Im Intranet wird dafür ein Forum eingerichtet. 4
5 5 Ethische Leitlinien 5.1 Die Erarbeitung ethischer Leitlinien beinhaltet eine Phase der thematischen Spezifizierung, der Sammlung von sachdienlichem und entscheidungsrelevantem Informationsmaterial, der Einholung von Expertisen, der Diskussion um die verschiedenen Lösungen und der Erstellung eines Leilinienentwurfs. 5.2 Die Geschäftsführung unterstützt die Sammlung von entscheidungsrelevantem Informationsmaterial und lädt auf Vorschlag des Ethikkomitees beratende Mitglieder oder Sachverständige hinzu. 5.3 Zur in der Behandlung befindlichen Problematik und bei der Auswahl von beratenden Mitgliedern und Sachverständigen können die thematisch betroffenen abteilungsleitenden Personen gehört werden. 5.4 Beschlussfassungen zu ethischen Leitlinienentwürfen, die der Geschäftsführung zur Übernahme in den Leitlinienkatalog vorgelegt werden sollen, erfolgen mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtheit der ordentlichen Mitglieder. Das Votum kann auch schriftlich eingeholt werden. Wenn bei der Verabschiedung einer Leitlinienvorlage eine einfache Mehrheit vorliegt, wird dieses Votum als Hauptvotum vorgeschlagen und ein Minderheitsvotum angefügt. Im Zweifelsfall entscheidet die Stimme der den Vorsitz führenden Person. Ein ordentliches Mitglied, das sich einem Minderheitsvotum für die Leitlinie nicht anschließen kann, erhält die Möglichkeit, seine begründete Meinung namentlich gekennzeichnet anzufügen. 5.5 Die Geschäftsführung prüft den vom Ethikkomitee vorgelegten Leitlinienentwurf und übernimmt ihn bei Zustimmung als Leitlinie in den Leitlinienkatalog der DRK Kliniken Berlin. Sie bestimmt den Zeitpunkt und die Art der Bekanntmachung. Mit der Bekanntmachung der Leitlinie ist sie in Kraft gesetzt. 5.6 Die Geschäftsführung gibt einen Leitlinienentwurf zur neuerlichen Beratung an das Ethikkomitee zurück, wenn nach ihrer Auffassung eine Inkompatibilität mit den Menschenrechten oder mit anerkannten juristischen Auffassungen vorliegt, oder wenn sie nach ihrer Auffassung mit dem Leitbild der DRK Kliniken Berlin nicht vereinbar ist oder einer Ergänzung bedarf, um das Leitbild sichtbar zu machen. Sie kann den Leitlinienentwurf nach Absprache mit der den Vorsitz führenden Person auch einer externen Begutachtung zuführen. 5.7 Eine offiziell bekannt gemachte Leitlinie gilt im Bereich der DRK Kliniken Berlin als Beratungsgrundlage bei Entscheidungen in ethischen Problemfällen und bei klinischethischen Fallbesprechungen. Wenn eine abweichende Entscheidung getroffen wird, ist sie gesondert zu begründen und dem Ethikkomitee mitzuteilen. Das Ethikkomitee wertet die abweichende Entscheidung unter dem Blickwinkel aus, ob eine gesonderte Beratung des mit der Fallbesprechung befassten Gremiums oder ob eine Überarbeitung der ethischen Leitlinie ratsam ist. 5.8 Die Überprüfung der Anwendung ethischer Leitlinien und ihrer Praxisrelevanz erfolgt durch Auswertung der Protokolle ethischer Fallbesprechungen, die dem Ethikkomitee zukommen. Die Protokolle der ethischen Fallbesprechungen werden nach ihrer Auswertung durch das Ethikkomitee der zentralen Dokumentation zugeführt. 5
6 6 Auflösung Das Ethikkomitee ist eine ständige Einrichtung der DRK Kliniken Berlin und kann ohne schwerwiegenden Grund nicht aufgelöst werden. Es wird aufgelöst, wenn nach Auffassung von 2/3 der ordentlichen Mitglieder und der Geschäftsführung die Grundlagen seiner Arbeit nicht mehr bestehen. Die Auflösung erfolgt durch die Geschäftsführung. 7 Änderung der Satzung Änderungen der Satzung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der ordentlichen Mitglieder und werden von der Geschäftsführung genehmigt. 6
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