Änderungen im ersten Teil des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation

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1 Überblick behalten News Flash Steuerrecht Überblick wichtige Gesetzesänderungen 2015 Ausgabe: Februar / In 2015 sind einige wichtige Gesetzesänderungen im russischen Steuerrecht in Kraft getreten. Die untenstehende Tabelle gibt exemplarisch einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für die Praxis und stellt eine Arbeitshilfe dar, ist jedoch nicht als abschließende Aufzählung gedacht. Änderungen im ersten Teil des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation 1 Artikel 7 Einführung des Begriffes des tatsächlichen Empfängers der Einkünfte (nutzungsberechtigte Person, die das tatsächliche Recht auf Einkünfte hat, d.h. die Einkünfte selbständig nutzt und über diese selbständig verfügt). Bei der Bestimmung dieser Person werden die durch diese ausgeübten Funktionen und die übernommenen Risiken berücksichtigt. Es wurden Besonderheiten bei der Anwendung internationaler Abkommen zu Besteuerungsfragen mit Hinblick auf die Steueransässigkeit des tatsächlichen Empfängers der Einkünfte festgelegt. Internationale Abkommen zu Besteuerungsfragen 2 Artikel 23 Pflichten der Steuerpflichtigen Pflicht zur Benachrichtigung der Steuerbehörde über das Bestehen ausländischer Beteiligungen in folgenden Fällen: Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen mit einem Anteil, der mehr als 10 Prozent beträgt; Spätestens einen Monat ab Entstehen (Erwerb, Änderung) der Beteiligung (Punkt 3, Artikel 25.14, Anwendung ab dem 1. April 2015 (Punkt 3, Artikel 4, 376-FZ); Spätestens am 1. April 2015 über zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Föderalen Gesetzes 376-FZ bereits bestehende Anteile (Punkt 4, Artikel 4, 376-FZ); Benachrichtigung über die Beendigung der Beteiligung: spätestens einen Monat ab Beendigung (Punkt 3, Artikel 25.14). kontrollierte ausländische Gesellschaften, bei welchen der Steuerpflichtige kontrollierende Personen ist (spätestens zum 20. März, Punkt 3, Artikel ); Aufbau von ausländischen Struktureinheiten ohne Gründung einer juristischen Person ( z.b. Stiftungen, Trust; Punkt 3, Artikel 25.14, Anwendung ab dem 1. April 2015 (Punkt 3, Artikel FZ). Ausländische Unternehmen/Struktureinheiten ohne Gründung einer juristischen Person, die unbewegliches Vermögen in der RF besitzen bzw. im Eigentum halten, sind verpflichtet, Angaben zu ihren Gesellschaftern mit Stand 31. Dezember (gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung spätestens zum 30. März) an die Steuerbehörden zu übermitteln. 376-FZ vom 24. November (Gesetz über kontrollierte ausländische Gesellschaften (KIK-Gesetz))

2 Überblick wichtige Gesetzesänderungen Kapitel 3.4. Kontrollierte ausländische Unternehmen bzw. Gesellschaften und kontrollierende Person. Es wurden die Begriffe kontrollierte ausländische Gesellschaft (Unternehmen) (KIK) und kontrollierende Person eingeführt. Als kontrollierende Personen gelten russische Steueransässige, die eine Beteiligung von über 25 Prozent (bis 2016: über 50 Prozent) oder 10 Prozent (falls alle russischen Steueransässigen an diesem Unternehmen mehr als 50 Prozent der Anteile besitzen) am ausländischen Unternehmen halten, oder, falls der Ansässige einen entscheidenden Einfluss auf die Beschlüsse des kontrollierten ausländischen Unternehmens über die Gewinnausschüttung ausüben kann (unabhängig von der Höhe des Anteils). Bezüglich der Einordnung als kontrollierte Person gelten jedoch einige Ausnahmen (zum Beispiel, wenn der effektive Steuersatz für das Unternehmen mindestens 75 Prozent des durchschnittlichen Gewinnsteuersatzes beträgt, und das Unternehmen nicht in einem Land ansässig ist, welches mit Russland kein Abkommen zum Informationsaustausch geschlossen hat safe haven ). Der Gewinn der KIK ist in Russland steuerpflichtig, sofern seine Höhe mehr als 10 Mio. Rubel (Übergangsregelung mehr als 50 Mio. Rubel im Jahre 2015 und mehr als 30 Mio. Rubel im Jahre 2016) beträgt. Es wurde festgelegt, dass der Gewinn der KIK um den Betrag der durch das betreffende Unternehmen ausgezahlten Dividenden gemindert wird. Ansonsten greift die Anrechtsmethode in Bezug auf die im Ausland nachweislich entrichteten Steuern. 4 Artikel und Hinzufügung neuer OWIG Tatbestände: Die Nichtvorlage von Dokumenten zur Bestimmung der KIK-BMG in der Steuererklärung, (des Jahresabschlusses der KIK und des Bestätigungsvermerks) durch die kontrollierende Person führen zur Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von Rubel (Artikel 126) Die Nichteinreichung (verspätete Einreichung) der Benachrichtigung über die Gesellschafter einer ausländischen Organisation, die über russisches Immobilienvermögen verfügt, führt zur Verhängung eines Bußgelds in Höhe von 100 Prozent des Steuerbetrages, der für das dieser Gesellschaft gehörende Immobilienvermögen in der RF berechnet wurde (Artikel 129.1) Die Nichtentrichtung (unvollständige Entrichtung) der Steuer durch die kontrollierende Person mangels Einbeziehung des KIK Gewinns in die BMG führt zur Verhängung eines Bußgelds in Höhe von 20 Prozent des nicht entrichteten Betrags (mindestens jedoch Rubel) (Artikel 129.5). Diese Vorschrift findet auf alle Veranlagungszeiträume ab 2018 Anwendung. Eine strafrechtliche Haftung kann für die Steuerperioden 2015 bis 2017 abgewendet werden, sofern der dem Staatshaushalt der Russischen Föderation zugefügte Schaden vollständig ersetzt wurde. Die Nichteinreichung der Benachrichtigungen (oder die Einreichung falscher Angaben) führt zur Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von Rubel in Bezug auf die Beteiligung an jeder ausländischen Gesellschaft und in Höhe von Rubel in Bezug auf die Beteiligung an jeder kontrollierten ausländischen Gesellschaft (KIK) (Artikel 129.6)

3 Ausgabe: Februar Abschnitt V.2. Steuerkontrolle in Form des Steuermonitorings Einführung eines Steuermonitorings für bestimmte Steuerpflichtige. Kern des Monitorings: Gewährung des Echtzeit-Zugangs zur steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegung des Steuerpflichtigen für die Steuerbehörde: Lösung strittiger Besteuerungsfragen bereits vor Einreichung der Steuererklärung durch Anfrage einer begründeten Stellungnahme, ähnlich einer verbindlichen Auskunft bei der Steuerbehörde. Voraussetzungen für die Teilnahme am Steuermonitoring: 6 Artikel 75. Verzugszinsen a) der Gesamtbetrag der Steuern für das vorangegangene Jahr beträgt mindestens 300 Mio. Rubel b) der handelsrechtliche Gesamtgewinn betrug im vorangegangenen Jahr mindestens 3 Mrd. Rubel c) der Gesamtwert der Aktiva beträgt zum 31. Dezember des Vorjahres mindestens 3 Mrd. Rubel Die Befolgung einer begründeten Stellungnahme der Steuerbehörde befreit den Steuerpflichtigen von der Entrichtung von Verzugszinsen, nicht jedoch von der Entrichtung eines ggf. höheren Steuerbetrages. 348-FZ vom 4. November 7 Artikel 89 (Gesetz über das Steuermonitoring) Steuerbetriebsprüfung (Steuer-Vor-Ort- Prüfung) Während der Laufzeit des Monitoring dürfen die Steuerbehörden keine Betriebsprüfungen vornehmen, ausgenommen im Fall der Nichterfüllung begründeter Stellungnahmen der Steuerbehörde durch den Steuerpflichtigen, bei einer Kontrolle durch die übergeordnete Steuerbehörde, oder bei vorzeitiger Beendigung des Monitorings und der Vorlage einer präzisierten Steuererklärung mit einem geminderten an den Fiskus zu entrichtenden Steuerbetrag durch den Steuerpflichtigen. Eine Betriebsprüfung kann von der Steuerbehörde nach Ende des Monitorings für jene Perioden initiiert werden, in der die Vereinbarung galt, falls zum Beispiel die Steuerbehörden Informationen über in dieser Periode begangenen Verstöße erhalten

4 Überblick wichtige Gesetzesänderungen Artikel 11.2 Persönliches Kabinett des Steuerpflichtigen 9 Artikel 77 Beschlagnahmung von Vermögen Die Funktion Persönliches Kabinett des Steuerpflichtigen für natürliche Personen wurde eingeführt: natürlichen Personen wird dadurch die Möglichkeit gewährt, bei der Finanzbehörde Dokumente (Informationen), mittels elektronischer Unterschrift zu unterzeichnen, in elektronischer Form einzureichen und ebensolche Dokumente von der Behörde zu empfangen; dies findet keine Anwendung auf Unternehmen, Einzelunternehmer, Rechtsanwälte und Notare. Es wurde ein Absatz eingeführt, dem zufolge die Möglichkeit der Beschlagnahmung des Immobilienvermögens eines ausländischen Unternehmens, das seine Tätigkeit nicht über eine Betriebsstätte ausübt, vorgesehen ist, sofern der Wert dieses Vermögens über dem Betrag der in Bezug auf dieses Vermögen beizutreibenden Steuern (Verzugszinsen, Bußgelder) liegt. Das Vermögen wird beschlagnahmt, sofern das ausländische Unternehmen kein anderes Vermögen in der Russischen Föderation besitzt, in das vollstreckt werden kann. 10 Artikel 83 Steuerliche Anmeldung von Unternehmen und natürlichen Personen Das Verfahren für die steuerliche Anmeldung der ausländischen Unternehmen wurde an die gesellschaftsrechtliche Zuständigkeitsänderung angepasst. Bislang erfolgte die Registrierung eines ausländischen Unternehmens am Tätigkeitsort in der Russischen Föderation über eine beliebige feste Geschäftseinrichtung auf Grundlage eines Anmeldungsantrags des Unternehmens. Seit 1. Januar 2015 ist die steuerliche Anmeldung eines ausländischen Unternehmens, das über eine Filiale (Repräsentanz) tätig ist, ohne Vorlage von Belegen über die Akkreditierung nicht mehr möglich. Die Einreichung eines zusätzlichen Antrags ist nicht erforderlich. Bei der Ausübung von Tätigkeiten über andere feste Geschäftseinrichtungen erfolgt die steuerliche Registrierung eines ausländischen Unternehmens, wie bisher auch, auf Grundlage eines Registrierungsantrags des Unternehmens. Die Zuständigkeit für die Akkreditierung von Filialen und Repräsentanzen wurde an die bezirksübergreifende Inspektion 47 des Föderalen Steuerdienstes Russlands der Stadt Moskau übertragen. 347-FZ vom 4. November 11 Artikel 126 Nichtvorlage der für die Ausübung der Steuerkontrolle erforderlichen Angaben an die Steuerbehörde Für die Verletzung der für die Vorlage der Angaben über den Steuerpflichtigen festgesetzten Frist wurde ein Bußgeld in Höhe von 200 Rubel für jedes nicht eingereichte Dokument festgelegt. 12 Die Anwendung der Regelungen über die konsolidierte Gruppe (eine Art Organschaft) im Zusammenhang mit im Jahr registrierten Verträgen (KGS) wurde bis zum 1. Januar 2016 ausgesetzt. 366-FZ vom 24. November (Gesetz über Steuermanöver)

5 Ausgabe: Februar 2015 Änderungen im zweiten Teil des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation Umsatzsteuer 1 Reicht der Steuerpflichtige anstelle einer elektronischen Umsatzsteuererklärung die Umsatzsteuererklärung in Papierform ein, so gilt die Erklärung als nicht eingereicht. Artikel 174 Verfahren und Fristen zur Entrichtung von Steuern an den Fiskus Als Folge hat der Steuerpflichtige ein Bußgeld (Artikel 119 StGB RF) in Höhe von 5 Prozent der nicht fristgemäß entrichteten Steuersumme, wohl unabhängig von der tatsächlichen Zahlung, für jeden vollen oder angefangenen Monat ab dem Tag, der für deren Einreichung vorgesehen ist, zu zahlen, jedoch maximal 30 Prozent der aufgeführten Summe und mindestens Rubel. 2 Die Frist für die Entrichtung der Umsatzsteuer und Vorlage der Steuererklärung wurde vom 20. auf den 25. Tag des Folgemonats verschoben. 347-FZ vom 4. November Diese Vorschrift gilt für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung und Entrichtung der Umsatzsteuer für das 4. Quartal (Schreiben /67246 des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 25. Dezember ). 3 Artikel 172 Es wurde der Punkt 1.1. eingeführt, gemäß dem: Der Abzug von Umsatzsteuerbeträgen (Vorsteuerabzug) innerhalb der Steuerperioden im Laufe von drei Jahren nach der Bilanzierung der in der Russischen Föderation erworbenen Waren (Arbeiten, Leistungen) oder der in die Russische Föderation eingeführten Waren geltend gemacht werden kann; Der Vorsteuerabzug innerhalb der Steuerperiode, in der die Waren bilanziert wurden, auch dann geltend gemacht werden kann, wenn der Steuerzahler die Faktura-Rechnung erst nach dem Abschluss der betreffenden Steuerperiode jedoch bis zum 25. Tag des Folgemonats erhalten hat. 382-FZ vom 29. November 4 Unterpunkt 5, Punkt 3, Artikel 170 wurde gestrichen. 5 Artikel 146, 161 Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen Besteuerungstatbestand Die Sondervorschrift über die Wiederherstellung (Berichtigung) der Umsatzsteuer auf Waren, Arbeiten und Leistungen, die für die Abwicklung von Rechtsgeschäften zum Absatz von Exportprodukten eingesetzt wurden, wurde gestrichen. In Punkt 2, Artikel 146 StGB RF wurde der Unterpunkt 15 eingeführt: Geschäftsvorfälle zur Veräußerung von Vermögen von Schuldnern im Insolvenzverfahren stellen keine umsatzsteuerbaren Tatbestände dar. Außerdem wurde Punkt 4.1., Artikel 161 StGB RF außer Kraft gesetzt, dem zufolge beim Erwerb von Vermögen eines insolventen Schuldners das erwerbende Unternehmen als Umsatzsteueragent betrachtet wird. 366-FZ vom 24. November (Gesetz über Steuermanöver) 6 Artikel 165 Verfahren zur Bestätigung des Anspruchs auf Erhalt von Entschädigungen bei Besteuerung mit dem Null-Steuersatz Zukünftig können Exporteure und internationale Spediteure Zollerklärungen sowie der Fracht- und sonstiger Warenbegleitpapiere in elektronischer Form beim Föderalen Steuerdienst als Belegnachweis für die Inanspruchnahme des Null-Steuersatzes einreichen. Die Steuerbehörden sind berechtigt, Kopien dieser Unterlagen anzufordern. Die angeforderten Unterlagen sind dann innerhalb von 20 Kalendertagen einzureichen. Werden diese nicht eingereicht, kann der Null-Steuersatz verwehrt werden. 452-FZ vom 29. Dezember

6 Überblick wichtige Gesetzesänderungen 2015 Gewinnsteuer für Unternehmen 1 Artikel Unternehmen, die als Steueransässige der Russischen Föderation gelten 2 Artikel Besonderheiten der Besteuerung des Gewinns der KIK Als zusätzliches Kriterium zum Unternehmenssitz gilt ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in der Russischen Föderation auch dann als unbeschränkt gewinnsteuerpflichtig, wenn der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Russland liegt. Art führt Regelungen für die besondere Gewinnermittlung kontrollierter ausländischer Gesellschaften ein. 376-FZ vom 24. November (Gesetz über die kontrollierten ausländischen Gesellschaften (KIK)) 3 Artikel 269 Abs. 1 Ab dem wurde der gesetzliche Höchstbetrag für die Angemessenheitsgrenze beim Zinsabzug abgeschafft. Nach der neuen Regelung wird der vertraglich vereinbarte Zinssatz maßgeblich. Beschränkungen gibt es nur noch bei sog. kontrollierbaren Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen auf den marktüblichen Zinssatz sowie bei kontrollierbaren Schuldverpflichtungen, an denen Banken beteiligt sind, Bei Letzteren wurde für Rubelverbindlichkeiten ein Intervall von % des Refinanzierungszinssatzes der RZB eingeführt, den der betreffende Zinssatz nicht über- und unterschreiten darf. Für Fremdwährungsverbindlichkeiten ist in diesem Fall auf die jeweilige Währung abzustellen. Für Schuldverpflichtungen in EURO gilt das Intervall EURIBOR plus 4-7%, in US Dollar und allen nicht aufgeführten Währungen, LIBOR plus 2-7% betragen. 420-FZ vom Artikel 286 Verfahren für Berechnung der Steuer und der Steuer-Vorauszahlungen Der Betrag der Gewinnsteuer (der Gewinnsteuervorauszahlung) kann um den Betrag der tatsächlich geleisteten Handelsabgaben gemindert werden. 382-FZ vom 29. November 5 Artikel 284 Steuersätze Der Steuersatz in Bezug auf Einkünfte russischer Unternehmen in Form von Dividenden, wurde von 9 auf 13 Prozent erhöht. Seit 1. Januar 2015 wird der Gewinnsteuersatz von 30 Prozent nicht mehr auf Dividendeneinkünfte i.z.m. Aktienbeteiligungen an russischen Unternehmen angewendet, deren Rechte in einem Depot eines ausländischen Nominalhalters (ausländischen bevollmächtigten Halters und/oder in einem Depot auf Grundlage von Depotprogrammen) erfasst sind. Vor dem 1. Januar 2015 wurde der Satz von 30 Prozent auf derartige Einkünfte angewendet, falls dem Depositar keine Informationen über die Nutzungsberechtigten oder Endbegünstigten vorgelegt wurden. 366-FZ vom 24. November (Gesetz über das Steuermanöver)

7 Ausgabe: Februar 2015 Einkommensteuer für natürliche Personen (NDFL) 1 Artikel 208 Einkünfte aus Quellen in Russland und außerhalb Russlands Das Verzeichnis von Einkünften aus Quellen außerhalb Russlands wurde erweitert: ab 1. Januar 2015 gehören zu den Einkünften von natürlichen Personen aus Quellen außerhalb Russlands ebenso Gewinne eines von dieser Person kontrollierten ausländischen Unternehmens. 376-FZ vom 24. November (Gesetz über die kontrollierten ausländischen Gesellschaften (KIK)) 2 Artikel Steuerbefreiung der Erträge aus dem Verkauf von Immobilienvermögen ( Haltefristen ) Besonderheiten der Besteuerung von Erträgen aus der Veräußerung von nach dem 1. Januar 2016 erworbenem Immobilienvermögen: Die minimale Haltefrist für die Steuerbefreiung beim Verkauf einer Immobilie durch eine natürliche Person, beträgt fünf Jahre. Eine dreijährige Frist kommt dann zur Anwendung, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Das Eigentumsrecht wurde durch Vererbung oder gemäß einem Schenkungsvertrag von einem Familienangehörigen und/oder einem engen Verwandten erworben; Das Vermögen wurde im Wege der Privatisierung erhalten; Die Immobilie wurde im Rahmen eines Leibrentenvertrags übertragen. 382-FZ vom 29. November 3 Artikel 255 Kosten für Löhne und Gehälter Als Lohnkosten gelten an zu entlassende Arbeitnehmer (unter anderem im Zusammenhang mit der Reorganisation/Liquidation/ Kürzung der Mitarbeiterzahl des Steuerpflichtigen) berechnete Zahlungen (Entlassungsgelder) unabhängig von der Art der festgehaltenen Berechnung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsvertrages u.a.m.) aufgenommen. 4 Artikel 224 Steuersätze In Bezug auf Dividenden für in Russland steuerlich ansässige natürliche Personen wird ein Einkommensteuersatz für natürliche Personen von 13 Prozent (früher 9%) festgesetzt. Seit dem 1. Januar 2015 wird der Einkommensteuersatz für natürliche Personen in Höhe von 30 Prozent nicht mehr auf Dividendeneinkünfte i.z.m. Aktienbeteiligungen an russischen Unternehmen angewendet, deren Rechte in einem Depot eines ausländischen Nominalhalters (ausländischen bevollmächtigten Halters und/oder in einem Depot auf Grundlage von Depotprogrammen) erfasst sind. Vor dem 1. Januar 2015 wurde der Satz von 30 Prozent auf derartige Einkünfte angewendet, falls dem Depositar keine Informationen über die Nutzungsberechtigten oder Endbegünstigten vorgelegt wurden. 366-FZ vom 24. November (Gesetz über das Steuermanöver) 5 Artikel 217 Nicht steuerpflichtige Einkünfte Das Verfahren für die Besteuerung von Zinsen auf Geldeinlagen natürlicher Personen mit Einkommensteuer für natürliche Personen wurde für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum 31. Dezember 2015 korrigiert. Für den genannten Zeitraum wird der Refinanzierungssatz der Zentralbank der Russischen Föderation (derzeit 8,25%) für die Berechnung steuerfreier Beträge um zehn Prozentpunkte erhöht (ergo 18,25% Freigrenze). 462-FZ vom 29. Dezember

8 Überblick wichtige Gesetzesänderungen 2015 Vermögensteuer für Unternehmen 1 Artikel Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage bei einzelnen Objekten des Immobilienvermögens Das Verzeichnis von Objekten, bei denen der Katasterwert für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage herangezogen wird, wurde durch ein weiteres Tatbestandsmerkmal ergänzt. Dies betrifft Wohnhäuser und Wohnräume, die in der Bilanz nicht als Sachanlagen erfasst werden. Bisher wurden mit der Vermögensteuer für juristische Personen nur Objekte besteuert, die in der Bilanz gemäß den Rechnungslegungsstandards als Sachanlagen ausgewiesen sind. Für juristische Personen entsteht also ein neuer Besteuerungstatbestand. 2 Eine Änderung des Katasterwertes der Besteuerungsobjekte im Laufe der Steuerperiode wird bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage in dieser Steuerperiode und in vorherigen Steuerperioden nicht berücksichtigt. Als Ausnahme gelten die Feststellung eines technischen Fehlers und die Änderung des Katasterwertes infolge dessen Anfechtung. 284-FZ vom 4. Oktober 3 Artikel 386 Steuererklärung Artikel 386 wurde um einen Punkt 4 ergänzt, wonach die Steuerbehörde das Recht hat, auch ohne Prüfung eine Schätzung der Steuer vorzunehmen, falls eine ausländische Gesellschaft, die ihre Tätigkeit nicht über eine Betriebsstätte ausübt, innerhalb der festgelegten Frist keine Steuererklärung einreicht. 347-FZ vom 4. November 4 Artikel 374 Besteuerungstatbestand Aus dem Verzeichnis der Besteuerungstatbestände wurden jegliche Sachanlageobjekte gestrichen, die gemäß offizieller Klassifikation der Sachanlagen zur ersten oder zweiten Abschreibungsgruppe gehören. 366-FZ vom 24. November (Gesetz über Steuermanöver) Neue Steuern Handelsabgabe 1 Es wurde ein neues Kapitel 33 Handelsabgabe eingefügt. Das Kapitel sieht die Festsetzung einer quartalsweisen Handelsabgabe in den kommunalen Gebietskörperschaften/Verwaltungseinheiten vor. In 2015 wird eine solche Abgabe (ab 1. Juli 2015) nur in der Stadt Moskau gelten (Gesetz 62 der Stadt Moskau Über die Handelsgebühr vom 17. Dezember ). Als Abgabenverpflichtete gelten Unternehmen und Einzelunternehmer, die eine Handelstätigkeit im Rahmen: - einer stationären Handelskette - des mobilen Einzelhandels - sowie des regulären Einzelhandels 382-FZ vom 29. November ausüben. Die Abgaben werden in Rubel pro Quartal in Abhängigkeit vom Handelsobjekt und der Handelsfläche festgelegt. Die Abgabensätze betragen z.b. in Moskau zwischen RUB pro Händler bzw. zwischen 50 und 1200 RUB pro qm Handelsfläche.

9 Ausgabe: Februar 2015 Neue Steuern Steuer auf Vermögen von natürlichen Personen 2 Es wurde ein neues Kapital 32 Vermögensteuer für natürliche Personen eingefügt. 1 Artikel 140, 144 Strafprozessordnung der Russischen Föderation (StPO RF) Ab 2015 wird die Berechnung der Vermögensteuer auf Grundlage des so weit wie möglich an den Marktwert angepassten Katasterwertes erfolgen. Der Besteuerung unterliegen Wohnhäuser und -räume, Garagen (auch Stellplätze), einheitliche Immobilienkomplexe, Anlagen im Bau sowie andere Gebäude, Bauten und Anlagen. Der Basissteuersatz in Höhe von 0,1 Prozent kann in Abhängigkeit vom Vermögenswert auf bis zu 2 Prozent erhöht werden. Die Bestimmungen des Gesetzes sehen die Möglichkeit der Anwendung eines Steuerabzuges, die Abfederung der Steuerlast für die ersten vier Jahre nach Einführung der Steuer durch Anwendung von Minderungskoeffizienten, die Festlegung begünstigter Kategorien von Steuerzahlern und Besteuerungstatbeständen sowie die schrittweise Beendigung (bis 2020) der Anwendung des Inventarwertes vor. Im Jahre 2015 wird der Ansatz des Katasterwertes nur für die Stadt Moskau gelten. Hierfür wurde das Gesetz 51 der Stadt Moskau Über die Vermögensteuer für natürliche Personen vom 19. November verabschiedet. Andere Gesetze Das Gesetz sieht vor, dass Strafverfahren zu bestimmten Steuerstraftaten (Steuerhinterziehung durch natürliche Personen bzw. juristische Personen, Nichterfüllung der Pflichten des Steueragenten) von den Ermittlern auch vor Erhalt einer entsprechenden Stellungnahme der Steuerbehörde von Amts wegen eingeleitet werden können. 284-FZ vom 4. Oktober 308-FZ vom 22. Oktober 2 Gesetz über die Ratifizierung des 2011 von Russland unterzeichneten OECD-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen 1) Ziel: Kooperation mit ausländischen Steuerbehörden zur Koordinierung von Handlungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung. 2) Gewährt den Steuerbehörden das Recht, Prüfungen auf dem Territorium von Mitgliedsstaaten des Übereinkommens durchzuführen und im Falle der Feststellung von Offshore-Sachverhalten bei einer russischen Gesellschaft Steuernachzahlungen von dieser beizutreiben. 325-FZ vom 4. November Handelsabgabe 3) außerdem ist die Beitreibung von Steuerzahlungen von ausländischen Gesellschaften möglich, falls diese die Steuer in Russland nicht entrichtet haben FZ Über Versicherungsbeiträge an den Pensionsfonds der Russischen Föderation, den Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation, den Fonds für obligatorische Krankenversicherung vom 24. Juli 2009 Ab 1. Januar 2015 wurde die Beitragsbemessungsgrenze für die obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge aufgehoben. Der Versicherungsbeitrag zum Fonds für die obligatorischen Krankenversicherung in Höhe von 5,1 Prozent ist auf jede an die Arbeitnehmer des Unternehmens zu leistenden Auszahlungen (einschließlich geldwerte Vorteile) anzuwenden. Außerdem schreibt das Gesetz eine Änderung der Bemessungsgrenze für die Rentenversicherungsbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge vor. Das Gesetz sieht auch eine Verschiebung der Fristen für die Einreichung der Berichte beim Sozialversicherungsfonds, in Bezug auf die berechneten und an die Pflichtversicherungsfonds entrichteten Beiträge sowie in Bezug auf die Inanspruchnahme der Mittel aus diesen Fonds durch die juristischen Personen und Einzelunternehmer in elektronischer Form und in Papierform um fünf Kalendertage vor. 406-FZ vom 1. Dezember

10 Rödl & Partner Info Kontakt für weitere Informationen Patrick Pohlit Rechtsanwalt / Steuerberater (Deutschland) Associate Partner Tel.: +7 (495) patrick.pohlit@roedl.pro Anna Trifonova Jurist / Steuerberater (Russland) Senior Associate Tel.: +7 (495) anna.trifonova@roedl.pro Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Überblick behalten Die geographischen Ausmaße der Russischen Föderation sind gewaltig; erstreckt sie sich doch über zwei Kontinente. Den Überblick über die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten zu behalten,erfordert einen verlässlichen Partner, der diese Aufgabe übernimmt. Dieser Partner sind wir seit 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten bei ihren Russland-Engagements. Rödl & Partner Man könnte meinen, dass diejenigen die größte Übersicht haben, die an der Spitze eines Castells stehen. Dabei ist es tatsächlich genau umgekehrt. Denn: Der Trainer am Boden hat den Blick für das Wesentliche und kann rechtzeitig korrigieren,wenn einmal etwas nicht nach Plan verläuft. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Castellers de Barcelona Impressum News Flash Russland, Ausgabe Februar 2015 Herausgeber: Rödl & Partner Elektrosawodskaja ul. 27, Gebäude Moskau Tel.: +7 (495) Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Andreas Knaul andreas.knaul@roedl.pro Layout/Satz: Dieser Newsletter ist ein unverbindliches Informationsangebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei weder um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei der Erstellung des Newsletters und der darin enthaltenen Informationen ist Rödl & Partner stets um größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch haftet Rödl & Partner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Die enthaltenen Informationen sind nicht auf einen speziellen Sachverhalt einer Einzelperson oder einer juristischen Person bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere Ansprechpartner stehen gerne für Sie zur Verfügung. Christina Meiners christina.meiners@roedl.pro Der gesamte Inhalt des Newsletters und der fachlichen Informationen im Internet ist geistiges Eigentum von Rödl & Partner und steht unter Urheberrechtsschutz. Nutzer dürfen den Inhalt des Newsletters nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder kopieren. Jegliche Veränderungen, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Rödl & Partner.

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