Merkblatt Theater- und Tanzkommission Stadt Bern
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- Johanna Neumann
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1 Merkblatt Theater- und Tanzkommission Stadt Bern Die Theater- und Tanzkommission ist eine vom Gemeinderat gewählte ständige Kommission gemäss Reglement über die Kommissionen der Stadt Bern, KoR (SSSB ) bzw. Verordnung über die Kommissionen des Gemeinderats, KoV (SSSB ). Die Kommission berät Kultur Stadt Bern in ihrem Fachbereich und gibt im Rahmen des ihr zugeteilten Budgets zu den ihr vorgelegten Beitragsgesuchen Empfehlungen über eine Beitragsgewährung und deren Höhe ab. Dieses Merkblatt enthält Ausführungsbestimmungen zu den in der KoV vorgesehenen Förderinstrumenten. Es wurde im inhaltlichen Teil vom Stadtpräsidenten genehmigt am Tätigkeit der Kommission Die Theater- und Tanzkommission empfiehlt Beiträge zur Förderung des Theater- und Tanzschaffens in allen Bereichen des freien Theaters und Tanzes unter Einbezug des Kinder- und Jugendtheaters. Sie berücksichtigt neu entstehende Formen der Bühnenkunst, jedoch auch Projekte in den tradierten Gattungen. 2. Förderinstrumente 2.1 Projektbeiträge an Produktionen und/oder Aufführungen Produktionsbeiträge Um Beiträge an die Produktions- bzw. Projektentwicklungskosten können sich Berner Gruppen bewerben sowohl fest formierte wie auch ad-hoc-gruppen -, welche die Theater- und Tanzszene der Stadt Bern in der letzten Zeit mitgestaltet haben. Weiter können sich Gruppen bewerben, deren Produktionen einen starken inhaltlichen Bern-Bezug aufweisen. Bei überregionalen und internationalen Formationen müssen die Förderstellen aller beteiligten Städte und Kantone bei internationalem Austausch auch die Stiftung Pro Helvetia und andere in angemessener Weise in die Finanzierung einbezogen werden. Die Maximalhöhe für Produktionsbeiträge beträgt Fr Die Kommission kann Gruppen bei Bedarf zu einem Gespräch über die Produktionsanträge einladen. Die Evaluation der Bewerbungen um Produktionsbeiträge findet dreimal jährlich statt (siehe 5. Eingabetermine) Erstproduktionen Erstproduktionen können mit einem einmaligen Beitrag von bis zu Fr unterstützt werden. Gefördert werden können Produktionen mit einem klaren personellen und/oder starken inhaltlichen Bezug zu Bern. Die Evaluation der Bewerbungen um Beiträge an Erstproduktionen findet dreimal jährlich statt (siehe 5. Eingabetermine). Effingerstrasse 21, 3008 Bern, Telefon Stand
2 Merkblatt Theater und Tanz / Seite 2/ Aufführungen in Bern Aufführungen in Bern, die das Theater- und Tanzangebot der Stadt Bern in hohem Masse bereichern, können mit einem Durchführungsbeitrag unterstützt werden. Die Beiträge können aufgrund der Beurteilung des Projektbeschriebs zugesichert werden; die Kommission behält sich jedoch vor, Stücke vor dem Entscheid zu visionieren. Gesuche stellen können Berner Gruppen sowie auswärtige Gruppen, die in Bern gastieren. Budgetrelevant sind dabei nur die Kosten, die die Vorstellungen in der Stadt Bern betreffen (Gagen, Werbung, Miete etc.). Aufführungskosten auswärtiger Gruppen in Institutionen mit Programmsubvention müssen durch die Gagen der Häuser/Festivals gedeckt sein und können in der Regel nicht aus Mitteln der Kommission unterstützt werden. In Ausnahmefällen können Beiträge geleistet werden, wenn die Aufführungskosten überdurchschnittlich hoch sind und ein deutlich erkennbarer finanzieller Mehraufwand der jeweiligen Institution ausgewiesen wird. Erstgastspiele auswärtiger Gruppen in der Stadt Bern werden nicht unterstützt Aufführungen auswärts Für Tourneen und auswärtige Gastspiele von Berner Gruppen können Beiträge gesprochen werden. Projekte, deren Produktionsförderung durch die Kommission abgelehnt wurde, werden nicht berücksichtigt. Eine angemessene Beteiligung der Veranstalter wird erwartet Projekte, die im Rahmen der Ausbildung entstehen Projekte, die im Rahmen der Ausbildung entwickelt und durchgeführt werden, gehören nicht in den Förderungsbereich der Kommission. 2.2 Pauschale Programmförderung Die Kommission hat die Möglichkeit, einzelne Organisationen, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und -künstler, für die sie seit mehreren Jahren eine Unterstützung in konstanter Höhe empfohlen hat, für eine pauschale Programmförderung vorzuschlagen. Diese soll es den Theaterschaffenden und Gruppen ermöglichen, das Jahresprogramm pauschal zur Förderung zu beantragen, ohne für jedes Projekt einzeln Beitragsgesuche zu stellen. 2.3 Rechercheprojekte Professionelle freie Gruppen und Einzelpersonen, welche die Theater- und Tanzszene der Stadt Bern in der letzten Zeit mitgestaltet haben, können Anträge auf Unterstützung von Rechercheprojekten stellen. Unterstützt werden primär Projekte, die einen experimentellen Charakter haben, sich mit innovativen Formaten auseinandersetzen oder in deren Mittelpunkt thematische und/oder methodische Recherchen stehen, die nicht direkt mit einer Produktion verbunden sind. Die Ergebnisse und/oder der Prozess des Rechercheprojekts muss öffentlich präsentiert werden, wenn auch nicht zwingend in Form einer Aufführung. Die Evaluation der Bewerbungen um Recherchebeiträge findet nur einmal jährlich statt (siehe 5. Eingabetermine).
3 Merkblatt Theater und Tanz / Seite 3/5 2.4 Ausserordentliche theater- und tanzbezogene Projekte Veranstaltungen, Publikationen Die Kommission kann ausserordentliche theaterbezogene oder tanzbezogene Projekte, wie Veranstaltungen oder Publikationen unterstützen Mehrjährige Förderung Gruppen oder einzelne Theaterschaffende haben die Möglichkeit, eine einmalige mehrjährige Förderung (bis zu maximal drei Jahren, ohne Verlängerungsmöglichkeit, insgesamt bis zu max. Fr ) zu beantragen. Voraussetzung ist ein künstlerischer und organisatorischer Mehrjahresplan für eine kontinuierliche und vertiefte inhaltliche Beschäftigung, für ausserordentliche Produktionsbedingungen, für die langfristige Planung mehrerer Produktionen oder eines mehrjährigen Projekts. Das Gesuch soll möglichst konkrete Angaben zur geplanten Zusammenarbeit mit Theater- und Tanzhäusern enthalten. Mit der Bewerbung um einen Mehrjahresbeitrag kann gleichzeitig ein Gesuch um einen Projektbeitrag eingereicht werden. Letzteres wird nur dann behandelt, wenn das Gesuch um Mehrjahresförderung abgelehnt wird. Die Evaluation der Bewerbungen um Mehrjahresbeiträge findet nur einmal jährlich statt (siehe 5. Eingabetermine). Mit der Mehrjahresförderung sind die während der vereinbarten Zeit entstehenden Projekte, für die die Förderung beantragt wurde, vollumfänglich abgegolten. Beiträge an Aufführungen ausserhalb von Bern für früher entstandene Produktionen können weiterhin beantragt werden. Für die mehrjährige Förderung wird eine Vereinbarung formuliert. Die Vereinbarung enthält Auflagen betreffend die zusätzliche Finanzierung durch Dritte sowie Perspektiven und Zielsetzungen für die künstlerische und berufliche Entwicklung. Eingabeberechtigt sind Theater- o- der Tanzschaffende, deren Arbeitsschwerpunkt in Bern liegt und deren Arbeit schon mit Produktionsbeiträgen der Stadt Bern gefördert wurde. 3. Wer kann Gesuche einreichen? Gesuche stellen können professionelle freie Gruppen und Einzelpersonen. Personen, deren Haupttätigkeit das Studium an einer Hochschule ist, können keine Gesuche einreichen. Projekte von Laientheatern oder Laiengruppen können nicht berücksichtigt werden. 4. Allgemeine Bestimmungen Die Eingaben werden durch die Kommission nach den folgenden Qualitätskriterien beurteilt: Professionalität, Relevanz, innovativer Ansatz, innere Stimmigkeit, Resonanz. (Siehe Qualitätskriterien für die Kommissionsarbeit auf der Webseite ( ) Die Gesuchstellung ist zeitlich so einzurichten, dass ein allfälliger Beitrag der Stadt in den Werbemitteln mit dem Logo von Kultur Stadt Bern erwähnt werden kann. Die Gesuche sollen alles enthalten, was für die Beurteilenden als Grundlage notwendig ist, und sie müssen vor der jeweiligen Projektrealisation eingereicht werden. Benötigt werden:
4 Merkblatt Theater und Tanz / Seite 4/5 Vollständig ausgefülltes Deckblatt (in 9-facher Ausführung) gemäss Vorlage auf der Webseite. Informationen zu den Gesuchstellenden: Kurzporträts der beteiligten Kulturschaffenden mit Angaben zum künstlerischen Selbstverständnis. Projektbeschrieb: Konkrete Angaben über Inhalt und Konzept des zu unterstützenden Projekts. Das Regiekonzept sollte so dargelegt werden, dass die konkreten Gestaltungsabsichten daraus hervorgehen: Was reizt die Gruppe am gewählten Stoff? Wie und mit welchen Mitteln soll das Thema umgesetzt werden? Welche Spielweisen sind beabsichtigt? Welches sind die Besonderheiten des Projekts? Der Projektbeschrieb darf nicht mehr als 5 Seiten umfassen (exkl. Anhang). Budget und Finanzierungsplan: Möglichst detailliertes Budget der Produktion bzw. der Aufführungen in Bern inkl. Einnahmen- und Ausgabenseite, voraussichtliches Defizit. Finanzierungsplan: Wie sollen die offenen Kosten gedeckt werden? Welche Stellen werden um Geld angefragt? Wie hoch ist die Forderung an die Stadt Bern? In jedem Fall sind Produktions- und Aufführungsbudget getrennt aufzuführen, und zwar jeweils mit Einnahmenund Ausgabenseiten. Welche Kosten sind der Produktion zuzurechnen, welche sind Aufführungskosten? Welche Einnahmen werden für die Produktion eingesetzt, welche decken die Aufführungskosten? Im Budget müssen insbesondere auch die anfallenden Sozialkosten (AHV, IV, ALV, Pensionskasse) ausgewiesen werden. Spielorte und Spieldaten: Verbindliche Angaben darüber, wo und wann die Produktion gezeigt werden soll: Aufführungsdaten, Tourneeplan. Zusagen von Veranstaltern und Bewilligungen - insbesondere bei Vorstellungen im öffentlichen Raum -, müssen von den Gesuchstellenden vor der Gesuchstellung eingeholt werden. Die schriftliche Spielstättenbestätigung bzw. Bewilligung muss vorliegen. Rechtsfragen: Es ist Sache der Gesuchstellenden, sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit ihrer Produktion abzuklären, insbesondere Fragen des Urheberrechts. Der städtische Beitrag wird unter der Annahme gewährt, dass seitens der Produzierenden die Rechtslage in jeder Beziehung geklärt worden ist. Die Gesuche sind in Papierform und ungeheftet einzugeben. (Bitte keine gebundenen Dossiers oder Ringhefte einreichen!) Die Gesuche und Deckblätter müssen in 9-facher Ausführung eingereicht werden. Die Unterlagen werden nach der Prüfung nicht retourniert, wenn die Gesuchstellenden dies nicht ausdrücklich wünschen. Es wird davon ausgegangen, dass beim Amt für Kultur des Kantons Bern ebenfalls ein Gesuch eingereicht wird (weitere Informationen:
5 Merkblatt Theater und Tanz / Seite 5/5 5. Eingabetermine 2019 Die Gesuche müssen jeweils spätestens am Eingabetermin im Sekretariat von Kultur Stadt Bern eingetroffen sein. Projekte bzw. Veranstaltungen, welche bereits vor der entsprechenden Sitzung einer Kommission stattfinden, können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Gesuche um Produktions- und Erstproduktionsbeiträge nur an drei Daten (19. Februar 2019, 10. Mai 2019 und 11. Oktober 2019) und Gesuche um Recherchenbeiträge nur an einem Datum (10. Mai 2019) eingereicht werden können: 18. Dezember 2018: Durchführungsbeiträge 19. Februar 2019: Durchführungs-, Produktions- und Mehrjahresbeiträge 10. Mai 2019: Durchführungs-, Produktions- und Recherchenbeiträge 13. August 2019: Durchführungsbeiträge 11. Oktober 2019: Durchführungs-, Produktionsbeiträge 6. Auskünfte Bei Fragen steht Giulia Meier, Fachspezialistin Theater und Tanz, , giulia.meier@bern.ch gerne zur Verfügung.
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