2015/2016. Haushaltsplan. Freistaat Bayern. des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

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1 Freistaat ayern Haushaltsplan 2015/2016 Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des ayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

2 2 Inhalt Seite Vorwort... 3 Allgemeine Erläuterungen zur Veranschlagung der Haushaltsmittel 2015 und Vorbemerkung zum Geltungsbereich der Regelungen zur dezentralen udgetverantwortung Kapitel Ministerium Kapitel Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl Kapitel Allgemeine ewilligungen Kapitel Allgemeine ewilligungen - Arbeit und berufliche ildung, berufliche und soziale Rehabilitation Kapitel Allgemeine ewilligungen - Leistungen für Folgen von Krieg und von politischen Ereignissen Kapitel Allgemeine ewilligungen - Jugend-, Familien-, Frauen- und Altenhilfe Kapitel Landesarbeitsgerichte, Arbeitsgerichte Kapitel ayer. Landessozialgericht, Sozialgerichte Kapitel Verwaltungsschule der Sozialverwaltung Kapitel Zentrum ayern Familie und Soziales Kapitel Integration von Zuwanderern (Aussiedler, Jüdische Emigranten, Ausländer) Kapitel Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern Kapitel Haus des Deutschen Ostens Kapitel Staatsinstitute für Frühpädagogik und Familienforschung Kapitel Psychisch kranke und hochgefährliche Straftäter Abschluss Übersicht Verpflichtungsermächtigungen Anlage S Sonderausweis der staatlichen Hochbaumaßnahmen mit mehr als 1 Mio. Gesamtkosten im Einzelfall für den ereich des Epl Stellenplan gedruckt auf Recycling-Papier

3 3 Vorwort zum Einzelplan 10 Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen 1. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist im Gesamtbereich der Gesellschaftspolitik für Fragen der Arbeits-, Sozial-, Familien- und Frauenpolitik zuständig. Es pflegt die Zusammenarbeit mit der undesagentur für Arbeit und den sonstigen in diesen ereichen tätigen Stellen. ei der Regelung einschlägiger Fragen der undesgesetzgebung wirkt es mit. Im Einzelnen umfasst der Aufgabenkreis insbesondere 1.1 Arbeit und berufliche ildung Grundsatzfragen der Sozial- und Arbeitspolitik Arbeitsmarktpolitische Grundsatzfragen, estimmung und Wertung der Arbeitsmarktstruktur, Arbeitsmarktforschung, Arbeitsmarkt- und eschäftigungsprobleme besonderer Personengruppen, soziale Probleme des technischen und strukturellen Wandels Individuelles, kollektives, zwischen- und überstaatliches Arbeitsrecht sowie Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen Heimarbeit und Heimarbeitsausschüsse Ehrung von Arbeitsjubilaren, Staatsmedaille für soziale Verdienste Koordinierung von Maßnahmen der nichtschulischen erufsbildungspolitik erufshilfen (erufshinführung, -vorbereitung, -aufklärung, -orientierung, -anpassung), berufliche ildung (Aus-, Fortbildung, Umschulung, berufliche Weiterbildung), insbesondere Maßnahmen des ayerischen Jugendwerks und freiwillige soziale Dienste Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich zwischenstaatlicher Abkommen, Fragen des interkommunalen elastungsausgleichs zum Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 1.2 Rechtlicher und sozialer Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitsmedizin einschließlich gewerbeaufsichtlicher Vollzug Rechtsauslegung, Fragen der Rechtsanwendung in allen Fragen des technischen und sozialen Arbeitsschutzes einschließlich des gewerbeaufsichtlichen Vollzugs EU-, undes-, länderübergreifende Angelegenheiten der Gewerbeaufsicht im ereich Arbeitsschutz einschließlich LASI, GDA und NAK Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsorganisation Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie, ärztliche Mitwirkung im technischen und sozialen Arbeitsschutz Technischer Arbeitsschutz (Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer, Erhaltung ihrer Arbeitskraft, Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen) Sozialer Arbeitsschutz (Arbeitszeitrecht, Frauen und Mutterschutz, Kinder- und Jugendarbeitsschutz, Sozialvorschriften im Straßenverkehr) Systemkontrolle der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS, Fortentwicklung und Verbreitung Ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagementsystem (GAEGS), Fortentwicklung und Verbreitung

4 4 1.3 Soziale Entschädigung, Rehabilitationsmaßnahmen Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, insbesondere Kriegsopferversorgung, Versorgung von Soldaten und Zivildienstleistenden, Impfgeschädigten, Opfern von Gewalttaten und etroffenen von SED-Unrecht Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes uch, insbesondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Feststellungsverfahren und Ausweiswesen, unentgeltliche eförderung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr Kriegsopferfürsorge und verwandte Leistungen Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur medizinischen Rehabilitation, Frühförderung, Pflege von behinderten Menschen lindengeld nach dem ayerischen lindengeldgesetz Forensische Psychiatrie 1.4 Wohlfahrtswesen Jugendhilfe und Jugendarbeit Familienhilfe Frauenhilfe Altenhilfe Sozialhilfe 1.5 Gleichstellungs- und Frauenpolitik 1.6 Sozialversicherung Aufsicht über die landesunmittelbaren Träger der Unfall- und Rentenversicherung 1.7 Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Aufnahme, etreuung und Eingliederung von Vertriebenen, Kontingentflüchtlingen und Aussiedlern bzw. Spätaussiedlern sowie Integration von Ausländern Aufnahme, Unterbringung und etreuung von nichtdeutschen Flüchtlingen Lastenausgleich Förderung von Maßnahmen nach 96 VFG Grenzüberschreitende Hilfen für die Deutschen in den Aussiedlungsgebieten 1.8 Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

5 5 2. Aufbau der Verwaltung 2.1 Das Ministerium gliedert sich in die Abteilungen A Haushalt, Personal, Zentrale Dienstleistungen S Strategie, Planung, Recht, Kommunikation I Arbeit, berufliche ildung, Arbeitsschutz II Familie und Jugend, ildung und Erziehung III Generationenpolitik und Sozialversicherung, Frauen IV Teilhabe von Menschen mit ehinderung, soziale Hilfen V Integration und Migration, Vertriebene, Europapolitik Die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als Querschnittsreferat für die Aufgabe der Verwirklichung der Gleichberechtigung eingerichtet. Sie hat Koordinierungskompetenz (Kontrolle, Initiative und Zusammenarbeit) innerhalb der Staatsregierung und ist der Frauenbeauftragten der Staatsregierung unmittelbar nachgeordnet. 2.2 Gerichte, ehörden und Dienststellen des Geschäftsbereichs Arbeitsgerichtsbarkeit 2 Landesarbeitsgerichte in München und Nürnberg, 11 Arbeitsgerichte (mit 11 auswärtigen Kammern) in Augsburg (Neu-Ulm), amberg (oburg), ayreuth (Hof), Kempten, München (Ingolstadt, Weilheim), Nürnberg, Passau (Deggendorf), Regensburg (Landshut), Rosenheim (Traunstein), Weiden (Schwandorf), Würzburg (Aschaffenburg, Schweinfurt) Sozialgerichtsbarkeit ayerisches Landessozialgericht in München mit Zweigstelle in Schweinfurt und 7 Sozialgerichte in Augsburg, ayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg Zentrum ayern Familie und Soziales Das Zentrum ayern Familie und Soziales hat seinen Sitz (Zentrale) in ayreuth und Regionalstellen in Augsburg, ayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das ayerische Landesjugendamt (München) wurde in das Zentrum integriert Flüchtlingsverwaltung Die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 15 Landesaufnahmestelle des Freistaates ayern in Nürnberg), der eauftragte des Freistaates ayern für die Aufnahme- und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer in der zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf, Aufnahmeeinrichtungen, sieben Regierungsaufnahmestellen, Gemeinschaftsunterkünfte für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG entsprechend dem jeweiligen aktuellen edarf, Übergangswohnheime zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Zuwanderern aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sowie von anderen dauerhaft bleibeberechtigten Ausländern, zu deren Aufnahme die Länder verpflichtet sind (vgl. insbesondere 22 Satz 2, 23 Abs. 2 AufenthG) Sozialversicherung 2 Oberversicherungsämter bei den Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken. Diese üben neben den zuständigen Regierungen die Fachaufsicht über 96 Versicherungsämter (25 städtisch und 71 staatlich) aus Lastenausgleichsverwaltung 1 Ausgleichsamt und eschwerdeausschuss ayern für den Lastenausgleich bei der Regierung von Mittelfranken Sonstige Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn, Haus des Deutschen Ostens in München, Staatsinstitut für Frühpädagogik in München, Staatsinstitut für Familienforschung in amberg 2.3 Der Aufsicht unterstehende Versicherungsträger Drei Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung mit Kliniken, die kommunale Unfallversicherung ayern und die ayerische Landesunfallkasse

6 6. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr Der Vollzug der Maßregeln der esserung und Sicherung nach 61 Nrn. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StG) ist derzeit im bayerischen Unterbringungsgesetz nur rudimentär geregelt. Deshalb soll ein neues bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (MRVG-E) erlassen werden. Das Gesetz soll spätestens zum 1. April 2015 in Kraft treten. Aufgrund der hohen grundrechtsrelevanten Eingriffsintensität der Unterbringungen im Maßregelvollzug und des Vollzugs durch die ezirke, die nicht der Staatsverwaltung angehören, bedarf es einer wirkungsvollen Kontrolle des Maßregelvollzugs. Ebenso bedarf es der notwendigen Aufsichtsressourcen zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards im Vollzug. Wegen des Spannungsbogens von schweren Grundrechtseingriffen einerseits und dem Sicherungsbedürfnis andererseits sowie der stets wachsenden edeutung des Maßregelvollzugs (14 Einrichtungen; untergebrachte Personen; das Haushaltsvolumen beträgt 2014 rund 270 Mio. ) wird eine neue Aufsichtsstelle geschaffen, die beim Zentrum ayern Familie und Soziales (ZFS) angesiedelt und Fachbehörde ist. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bei Kap veranschlagt.. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben 1. Eine Einzelaufgliederung der Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans nach ökonomischen Gesichtspunkten sowie des Zuschussbedarfs enthält der Einzelplanabschluss. 2. Wesentliche Ausgaben bzw. Ausgabeprogramme des Einzelplans 10 Kapitel Titel bzw. Zweckbestimmung (Kurzform) Titelgruppe in Mio Allgemeine ewilligungen Zuweisungen des undes gemäß Art ,8 674,0 715,0 Altersvermögensgesetz (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) lindengeld nach dem ayer. lindengeldgesetz 81,0 81,0 81, Unentgeltliche eförderung ehinderter 45,7 47,5 47,5 TG Maßnahmen und Einrichtungen für den Arbeitsmarkt und die - 6,7 6,7 soziale Infrastruktur (Verpflichtungsermächtigung) (-) (4,6) (4,6) TG 71 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 93,5 95,4 92,4 TG Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX 100,8 106,0 107,5 - Ausgleichsabgabe - (Verpflichtungsermächtigung) (38,2) (40,2) (40,2) TG 88, 89 Leistungen an Impfgeschädigte 15,9 15,9 15,9 TG Leistungen an Opfer von Gewalttaten 32,4 31,6 31, Arbeit und berufliche ildung, berufliche und soziale Rehabilitation Erstattung des undes für Ausgaben der Gemeinden und 340,0 320,0 320,0 Gemeindeverbände zur Grundsicherung von Arbeitsuchenden ( 46 SG II) TG Maßnahmen nach dem Europäischen Sozial- und - 31,0 31,0 Regionalfonds TG 73 Maßnahmen und Einrichtungen der erufshilfe 1,2 1,2 1,2 (Verpflichtungsermächtigung) (1,2) (1,0) (1,0) TG Landesplan für ehinderte 27,7 26,9 26,9 (Verpflichtungsermächtigung) (22,5) (18,0) (18,0) TG 81 Komplementärmittel für Zuweisungen der EU 1,0 1,5 1,5 (Verpflichtungsermächtigung) (1,0) (1,5) (1,1) Leistungen für Folgen von Krieg und von politischen Ereignissen , , Kulturelle und heimatpolitische Anliegen der Vertriebenen 2,3 3,4 2, , , , und Flüchtlinge , Förderung des Sudetendeutschen Museums 7,4 1,0 1,0 TG Leistungen der Kriegsopferfürsorge 3,8 3,4 2,7 TG 79 Leistungen nach 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz 6,1 6,1 6,1

7 7 Kapitel Titel bzw. Zweckbestimmung (Kurzform) Titelgruppe in Mio Jugend-, Familien, Frauen- und Altenhilfe Förderung betreuter Frühstücksangebote an Grund- und 0,6 2,0 2,0 Förderschulen (Verpflichtungsermächtigung) (1,1) (1,1) (1,1) Schaffung zusätzlicher etreuungsplätze für Kinder unter drei 183,9 126,2 85,3 Jahren (Verpflichtungsermächtigung) (66,9) (-) (-) TG 65 Umsetzung der undesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und 6,0 6,0 - Familienhebammen TG 68 Ausgaben für Schullandheime 1,7 1,7 1,6 (Verpflichtungsermächtigung) (-) (0,3) (0,3) TG 70 Maßnahmen und Einrichtungen für ältere Menschen 1,7 1,4 1,4 (Verpflichtungsermächtigung) (0,8) (0,9) (0,9) TG 73 Maßnahmen und Einrichtungen für die Familie 7,7 8,1 7,6 (Verpflichtungsermächtigung) (0,6) (0,6) (0,6) TG 74, 76 Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendhilfe, 32,2 32,8 33,4 Jugendschutz (Verpflichtungsermächtigung) (4,4) (4,4) (4,4) TG 77 Schwangerenberatung 11,0 11,5 11,6 TG 78 Jugendarbeit 24,6 26,6 24,8 (Verpflichtungsermächtigung) (5,0) (5,0) (5,0) TG 79 Einrichtungen nach dem Schulfinanzierungsgesetz 2,0 1,9 1,9 (Verpflichtungsermächtigung) (1,8) (1,8) (1,8) Landeserziehungsgeld 77,1 75,0 90,0 TG 82 Abbau Gewalt gegen Frauen und Kinder 1,7 2,2 1,9 TG 84 Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens 1,7 1,4 1,5 Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind TG 85 Freiwilligenarbeit, ürgerarbeit, Ehrenamt 0,5 0,6 0,5 TG 86 Gleichstellung von Frauen und Männern, hancengerechtigkeit 0,2 0,7 0,5 (Verpflichtungsermächtigung) (-) (0,2) (0,2) TG 87 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 40, TG Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege; 1.401, , ,8 eitragsentlastung für Eltern (Verpflichtungsermächtigung) (1,5) (1,5) (1,5) Integration von Zuwanderern (Aussiedler, Jüdische 7,6 8,2 8,0 Emigranten, Ausländer) (Verpflichtungsermächtigung) (1,2) (1,7) (1,2) Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern 346,2 447,0 445,5 (Verpflichtungsermächtigung) (112,6) (160,3) (160,3) Psychisch kranke und hochgefährliche Straftäter 269,7 280,6 288,5 (Verpflichtungsermächtigung) (20,0) (20,9) (20,2) Epl. 10 Staatlicher Hochbau 6,0 5,5 8,0 (Verpflichtungsermächtigung) (9,0) (42,7) (5,0)

8 8 3. ayern barrierefrei 2023 Die Staatsregierung hat am 15. Juli 2014 beschlossen, zunächst die arrierefreiheit auf drei prioritären Handlungsfeldern voranzubringen: Mobilität, ildung und staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind. Für diese drei Handlungsfelder steht im Doppelhaushalt 2015/2016 ein Investitionsvolumen von 204,9 Mio. zur Verfügung. Dieses teilt sich wie folgt auf: Staatliche Gebäude: Investitionen in arrierefreiheit von Neubauten und großen Sanierungsmaßnahmen Zusätzliche Investitionen in die arrierefreiheit im estand (z.. Gerichte, Museen, Hochschulen, Polizei) Fundstellen 20,0 Mio. 20,0 Mio. Staatlicher Hochbau 20,0 Mio. VE: 8,5 Mio. * 8,5 Mio. VE: 29,0 Mio / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / TG TG 84 Flankierende Maßnahmen zur Umsetzung von ayern barrierefrei ,0 Mio. VE: 1,5 Mio. * 1,5 Mio. VE: 1,0 Mio. ahnhöfe 11,0 Mio. 10,0 Mio / / / Linienbusse 30,0 Mio. 30,0 Mio / FAG-Förderung von Schulen und Kindertageseinrichtungen 11,0 Mio. 11,0 Mio / / Private Schulen 0,3 Mio. 0,3 Mio / / / Stiftung ayerische Gedenkstätten 0,3 Mio / Summe 93,6 Mio. 111,3 Mio. Gesamtsumme 2015/2016: 204,9 Mio. * VE 2015 in Summe nicht berücksichtigt, da Abfinanzierung mit Ausgabemitteln 2016 erfolgt.

9 9 Allgemeine Erläuterungen zur Veranschlagung der Haushaltsmittel 2015 und 2016 Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind gemäß Art. 17 ayho und VV Nr. 2 hierzu grundsätzlich einzeln erläutert. Die nachfolgenden allgemeinen Erläuterungen dienen insbesondere zur Vermeidung von Wiederholungen bei einer Vielzahl der in etracht kommenden Titel: 1. Geringfügige Änderungen (Minderungen oder Erhöhungen) gegenüber dem Vorjahr sind aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich nicht erläutert. Als geringfügig gelten dabei 1.1 Änderungen bis einschließlich , 1.2 Änderungen unter 10 v.h. des Vorjahresansatzes, soweit der Änderungsbetrag nicht überschreitet. 2. ei den Titeln (ezüge der Mitglieder der Staatsregierung), (ezüge der planmäßigen eamten [Richter]), (Anwärterbezüge), (ezüge der abgeordneten eamten [Richter]) und (Entgelte der Arbeitnehmer) sind etragsänderungen nicht erläutert, soweit sie ausschließlich auf esoldungs- oder Tariferhöhungen und Stellenänderungen beruhen. Für das Vergabebudget für die Leistungsbezüge ist in den jeweiligen Sammelkapiteln ein eigener Titel ausgebracht. 3. Die im Stellenplan enthaltenen Amtsbezeichnungen für eamte entsprechen den estimmungen des ayerischen esoldungsgesetzes. Sie sind in maskuliner und femininer Form ausgebracht. 4. Die Hochbaumaßnahmen mit mehr als 1 Mio. Gesamtkosten sind im Einzelnen in der Anlage S dargestellt und erläutert. 5. Hinweise zu den Zweckbestimmungsseiten: Die Zweckbestimmungsseiten wurden wie in den Vorjahren zur Verfahrensbeschleunigung im ADV- Verfahren erstellt. Dabei werden 5.1 die Gruppierungsnummern der neu ausgebrachten Titel unterstrichen, 5.2 bei wegfallenden Titeln in der etragsspalte drei Sterne (***) ausgedruckt, 5.3 im Kapitel- bzw. Einzelplanabschluss die Ausgaben der Hauptgruppe 8 nach Sonstige Sachinvestitionen (Obergruppen 81 und 82) und Investitionsförderungsmaßnahmen (Obergruppen 83 bis 89) getrennt, 5.4 beim Einzelplanabschluss auch die Verpflichtungsermächtigungen mit erfasst und 5.5 bei den Hochbauausgaben der Anlage S im jeweiligen Kapitel eine fiktive Haushaltsstelle verwendet; die Einzelaufschlüsselung auf die zutreffenden Titel ( bis ) ergibt sich aus der Anlage S. 6. Im Vorgriff auf die vorgesehene Änderung des ayerischen Gruppierungsplans wird zur Vereinfachung der Mittelbewirtschaftung künftig auf die Ausbringung der bisherigen Festtitel , und verzichtet. Von einer gesonderten Erläuterung des Wegfalls dieser Titel im Doppelhaushalt 2015/16 wird daher abgesehen.

10 10 Vorbemerkung zum Geltungsbereich der Regelungen zur dezentralen udgetverantwortung Gemäß Nr DestHG gelten die in Nrn bis 12.7 DestHG 2015/2016 zur dezentralen udgetverantwortung getroffenen Regelungen nicht für: - Kap , - Kap , - Kap , - Kap , - Kap Tit und , - Kap Tit und , - Kap Tit und , - Kap Tit und TG 52, - Kap Tit und , - Kap TG 51, 52, 54 und 81 sowie - Kap

11 11

12 Ministerium A Soll 2014 Titel FKZ Zweckbestimmung Ist 2013 Ist 2012 Tsd. Tsd. Tsd Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl Gebühren, eiträge, tarifliche und gebührenartige Entgelte 1,0 1,0 A Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder A Einnahmen aus Veröffentlichungen Vgl. Vermerk zu A Vermischte Einnahmen 12,0 12,0 A Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 53,3 53,3 A Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen 1,0 1,0 A 3,0 1,1 0, ,0 59,9 8,0 11,6 8,9 242,5 244,6 244,4 1,0 0,8 1,3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Erstattungen vom und A Zuweisungen der undesagentur für Arbeit (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) Erstattungsleistungen der undesagentur für Arbeit nach dem Altersteilzeitgesetz A A Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland 6,0 6,0 A 6,0 5,1 5,5 Gesamteinnahmen 73,3 73,3 A 260,5 321,2 320,5 Ausgaben Personalausgaben ezüge der Mitglieder der Staatsregierung 198,0 200,8 A ezüge der planmäßigen eamten und Richter , ,0 A ezüge der abgeordneten eamten und Richter 1.674, ,3 A 189,6 173,2 184, , , , , , ,5

13 13 Erläuterungen Ministerium Zu 10 01/ Weniger 189,2 Tsd. infolge Umressortierung des Landesprüfungsamts für Sozialversicherung und der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Zu 10 01/ Amtsgehalt und Wohnungsentschädigung einschließlich Zulagen und Zuwendungen Tsd. Tsd. Davon Dienstaufwandsentschädigungen 7,8 7,8 Zu 10 01/ ezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen. Zu 10 01/ ezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen.

14 Ministerium A Soll 2014 Titel FKZ Zweckbestimmung Ist 2013 Ist 2012 Tsd. Tsd. Tsd Mehrarbeitsvergütungen für eamte A eschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige A Entgelte der Arbeitnehmer 6.617, ,0 A 6.458, , , Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer A Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) Entgelte der beauftragten Person der ayerischen Staatsregierung für die elange von Menschen mit ehinderung A ,0 120,0 A 120, Entgelte der Arbeitnehmer 515,4 515,4 A Überstundenentgelte für Arbeitnehmer 5,0 5,0 A Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 32,0 32,0 A 503,0 489,0 488,7 2,0 18,3 19,1 32,0 54,9 30,5 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf, ücher und Zeitschriften, Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 651,3 651,3 A Haltung von Dienstfahrzeugen 101,3 101,3 A Dienst- und Schutzkleidung 4,4 4,4 A ewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 754,0 754,0 A ewirtschaftung durch Heizung, eleuchtung und elektrische Kraft 531,0 531,0 A Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 2,5 2,5 A Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge sowie für Software 106,6 106,6 A Ausgaben für Leasing von Dienstfahrzeugen 31,7 31,7 A 679,5 579,1 575,9 107,3 107,5 108,7 4,7 3,9 4,4 742,9 724,5 662,5 498,9 571,3 468,4 18,5 16,4 18,0 106,6 58,3 100,0 31,9 31,5 34,2

15 15 Erläuterungen Ministerium Zu 10 01/ Entgelte einschließlich Zulagen und Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung. Zu 10 01/ Entgelte einschließlich Zulagen und Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung. Zu 10 01/ Veranschlagung der hauptamtlichen Vergütung gemäß Ministerratsbeschluss vom Zu 10 01/ Entgelte einschließlich Zulagen und Jahressonderzahlung sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung. Zu 10 01/ ,8 Tsd. weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre, 9,6 Tsd. mehr wegen höheren edarfs, 28,2 Tsd. weniger. Zu 10 01/ Tsd. Tsd. 1. etriebsstoffe 68,3 68,3 2. Wartung, Reparaturen und Sonstiges 33,0 33,0 Zusammen 101,3 101,3 Gesamtausgaben für die Kraftfahrzeughaltung: Kosten wie vor 101,3 101,3 Personalausgaben - - eschaffung von Dienstfahrzeugen - - Ausgaben für Leasing 31,7 31,7 Zusammen 133,0 133,0 estand an Dienstfahrzeugen: Soll Soll Soll am gesamt davon geleast/ gemietet Personenkraftwagen einschließlich Kombis Lkw Kommunaltraktor Anhänger Weniger 6,0 Tsd. infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre. Zu 10 01/ Weniger 0,3 Tsd. infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre. Zu 10 01/ Veranschlagt sind: Reinigung, Müllabfuhr, e- und Entwässerung, Steuern und Abgaben sowie Geräte u.ä. Mehr 11,1 Tsd. wegen Anpassung an die voraussichtlichen ewirtschaftungskosten. Zu 10 01/ Mehr 32,1 Tsd. wegen Anpassung an die voraussichtlichen Energiekosten. Zu 10 01/ Weniger 16,0 Tsd. wegen Anpassung an den voraussichtlichen edarf. Zu 10 01/ Veranschlagt sind Mieten für Fotokopiergeräte u.ä.

16 Ministerium A Soll 2014 Titel FKZ Zweckbestimmung Ist 2013 Ist 2012 Tsd. Tsd. Tsd Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Verpflichtungsermächtigung 2015 Tsd ,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr. Verpflichtungsermächtigung 2016 Tsd ,0 Von der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung 2016 in Höhe von 2.500,0 Tsd. werden fällig frühestens in den Haushaltsjahren 2017 Tsd , Tsd , , ,0 A Reisekostenvergütungen für Dienstreisen 228,3 228,3 A Zur Verfügung des Staatsministers für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Herausgabe amtlicher lätter Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Isteinnahme bei ,8 9,8 A A Fachveröffentlichungen A Sonstige Veröffentlichungen 15,6 15,6 A Umzugs- und Verlegungskosten von Dienststellen 40,0 40,0 A Kosten, die dem Staatsministerium als zuständige Stelle nach dem erufsbildungsgesetz entstehen Kosten anlässlich der Konferenz der Obersten Landessozialbehörden 2,2 2,2 A * * * * * * A 3.650, , ,6 238,1 217,9 293,2 10,1 24,5 22, ,7 47, ,6 16,5 4,7 7,3 45,1 127,3 125,2 2,3 0,4 0, ,4

17 17 Erläuterungen Ministerium Zu 10 01/ ,8 Tsd. weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre, 1.552,8 Tsd. mehr wegen Sanierung Tiefgarage und Eckbauten, 1.350,0 Tsd. mehr gegenüber 2015: Weniger 1.200,0 Tsd. nach dem voraussichtlichen edarf. Verpflichtungsermächtigung 2015 und 2016: Zur eauftragung überjähriger Maßnahmen. Zu 10 01/ ,2 Tsd. weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre, 3,4 Tsd. mehr wegen höheren edarfs, 9,8 Tsd. weniger. Zu 10 01/ ,5 Tsd. weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre, 0,2 Tsd. mehr wegen höheren edarfs, 0,3 Tsd. weniger. Zu 10 01/ Veranschlagt sind Tsd. Tsd. 1. Förderung der Informationstätigkeit - Pressekonferenzen, Pressefahrten 8,4 8,4 - Pressefotos 1,5 1,5 - Sonstiges 3,3 3,3 2. Ankauf von Informationsmaterial 2,4 2,4 Zusammen 15,6 15,6 Weniger 0,9 Tsd. infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre. Zu 10 01/ Veranschlagt sind dienststelleninterne Umzüge. 2,5 Tsd. weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre, 2,6 Tsd. weniger wegen Anpassung an den voraussichtlichen edarf, 5,1 Tsd. weniger. Zu 10 01/ Aufgrund des erufsausbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (GI I S. 931) wurden beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ein erufsbildungsausschuss und Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfungen (Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen) im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte, Fachrichtungen Gesetzliche Rentenversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung gebildet Tsd. Tsd. 1. Entschädigung und Reisekosten für die Mitglieder des 1,0 1,0 erufsausbildungsausschusses 2. Arbeitstagungen für Prüfungsausschussmitglieder 1,0 1,0 3. Druck- und Materialkosten für Zeugnisse, 0,2 0,2 Antragsformulare Zusammen 2,2 2,2 Weniger 0,1 Tsd. infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre.

18 Ministerium A Soll 2014 Titel FKZ Zweckbestimmung Ist 2013 Ist 2012 Tsd. Tsd. Tsd Kosten anlässlich des Vorsitzes des Kooperationsausschusses nach 18 b SG II sowie des und-länder-ausschusses nach 18 c SG II Vermischte Verwaltungsausgaben Der Titel kann aus jedem Titel des Epl. 10 um den dort anfallenden etrag für die Künstlersozialabgabe verstärkt werden ,4 A 10,9 10,9 A 11,5 24,9 25,5 aumaßnahmen Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten A ,7 40,6 Sonstige Sachinvestitionen Erwerb von Dienstfahrzeugen A Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke Erwerb von verwaltungseigenen Fernmeldeanlagen, soweit die Ausgaben nicht zu den aukosten gehören 59,7 59,7 A ,7 63,2 16,6 9, A Gesamtausgaben , ,2 A , , ,4 Erläuterungen Zu 10 01/ Im Zuge der Organisationsreform SG II wurden zum 1. Januar 2011 u.a. der Kooperationsausschuss nach 18 b SG II und der und-länder-ausschuss nach 18 c SG II geschaffen, die die Umsetzung des SG II koordinieren. Kosten entstehen jeweils im Zusammenhang mit dem Vorsitz. Der Vorsitz wird gemeinsam durch das MAS und jeweils ein Land ausgeübt. Der Landesvorsitz im Ausschuss sowie ggf. einzelner und-länder-arbeitsgruppen geht im Jahr 2017 an ayern. Die veranschlagten Mittel dienen zur Vorbereitung des Vorsitzes im Jahr Zu 10 01/ Veranschlagt sind: ekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen ekanntmachungsblättern, Unfallrenten und Entschädigungen usw. an Dritte, Verlustentschädigungen, Auslagen für Vorstellungsreisen und sonstige vermischte Ausgaben. Weniger 0,6 Tsd. infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltgesetzlichen Sperre. Zu 10 01/ Tsd. Tsd. 1. Neuausstattungen 42,0 42,0 2. Kantine (Ersatzbeschaffungen) 4,5 4,5 3. Drehstühle (Ersatz) 13,2 13,2 Zusammen 59,7 59,7 Weniger 3,5 Tsd. infolge haushaltsgesetzlicher Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre.

19 Ministerium A Soll 2014 Titel FKZ Zweckbestimmung Ist 2013 Ist 2012 Tsd. Tsd. Tsd Abschluss Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 67,3 67,3 A 254,5 316,1 315,0 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 6,0 6,0 A 6,0 5,1 5,5 Gesamteinnahmen 73,3 73,3 A Personalausgaben , ,5 A Sächliche Verwaltungsausgaben 7.489, ,0 A aumaßnahmen - - A Sonstige Sachinvestitionen 59,7 59,7 A Gesamtausgaben , ,2 A Zuschuss , ,9 A 260,5 321,2 320, , , , , , ,8-16,7 40,6 63,2 73,3 9, , , , , , ,9

20 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 10 A Soll 2014 Titel FKZ Zweckbestimmung Ist 2013 Ist 2012 Tsd. Tsd. Tsd Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl Vermischte Einnahmen A Erstattungen Dritter für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen * * * * * * A , ,2 10,1 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Erstattung von Prozesskosten A Spenden für zusätzliche Fortbildungen von Gewerbeärzten * * * * * * A Erstattungen Dritter für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Vgl. Vermerk zu Erstattungen Dritter für die Teilnahme an Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement Vgl. Vermerk zu A A ,0 Gesamteinnahmen - - A - 16,2 12,3 Ausgaben Personalausgaben Mehrarbeitsvergütungen für eamte Vgl. Vermerke zu Ausgleichszahlungen gemäß Art. 62 ayesg Der Leertitel ist verstärkungsfähig zu Lasten aller Ansätze für Trennungsgelder (453 01) des Einzelplans Leistungsbezüge für eamte Die Mittel sind übertragbar eschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige Die Mittel dienen der Verstärkung der bei den einzelnen Kapiteln ausgebrachten Ansätze A A ,9 138,9 A 138,9 138,0 10,0 10,0 A 10, Praktikantenvergütungen A Überstundenentgelte für Arbeitnehmer Zu und : Gegenseitig deckungsfähig. Die Mittel dienen der Verstärkung der bei den einzelnen Kapiteln ausgebrachten Ansätze. Rechnungsmäßiger Nachweis bei den einschlägigen Haushaltsstellen. 23,0 23,0 A 23,0

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