Kurzübersicht für die Briefwahlvorstandsmitglieder - Briefwahlauszählung
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- Reinhold Goldschmidt
- vor 5 Jahren
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1 Kurzübersicht für die Briefwahlvorstandsmitglieder - Briefwahlauszählung Liebe Briefwahlvorstandsmitglieder, diese Kurzübersicht soll Ihnen als Wegweiser am Wahlsonntag dienen, wie Sie schrittweise bei der Abwicklung der Wahl vorgehen. Weiterführende Informationen und genauere Erläuterungen finden Sie in der Wahlanweisung sowie im Wahllokalsystem. Für Rückfragen steht Ihnen das Briefwahlserviceteam vor Ort gerne zur Verfügung. Wir wünschen gutes Gelingen und bedanken uns für Ihre Unterstützung. Ihr Team vom Wahlamt der Landeshauptstadt München 1. Vorbereitung ab Uhr Überprüfung: Überprüfung: Aufbau: Vollständigkeit der Ausstattung des Briefwahlvorstands (Urnen, Wahlkoffer. Stifte etc. Checkliste Wahlurneninhalt ) Stimmen die Stimmbezirksnummern überein? (Urnen und Unterlagen, Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine) Wahlkoffer öffnen, Deckel abnehmen, am Stromnetz anschließen, Stromkabel sicher verlegen, einschalten, im Wahllokalsystem anmelden. Überprüfung: Sind alle Briefwahlvorstandsmitglieder pünktlich erschienen (i.d.r. 11 Mitglieder, ggf. Abwesende vor Ort an das Briefwahlserviceteam melden und Nachbesetzung erhalten). Im Wahllokalsystem eintragen. Ab ca Uhr Überprüfung: Urne nach vollständiger Leerung neu versiegelt? Bestätigung: Hinweis an alle Briefwahlvorstandsmitglieder über wahlrechtliche Pflichten (unparteiische Wahrnehmung des Amts und Verschwiegenheit) 2. Prüfung der Wahlbriefe ab ca Uhr Zählung: Prüfung: Ungeöffnete rosa Wahlbriefe zählen und Zahl erfassen Wahlbriefe einzeln und nacheinander öffnen, Entscheidung über Zulassung treffen rosa Wahlbrief = Wahlschein und je ein Stimmzettelumschlag weiß-landtagswahl und blau-bezirkswahl Seite 1
2 Jeder Wahlbrief wird sofort mit seinem gesamten Inhalt geprüft. Überprüfung des richtigen Stimmkreises und ob die Nummer des Wahlscheins gültig oder im Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine enthalten ist (unbedingt die Nummer NICHT den Namen abgleichen). Zulassung: Vermerke Regelfall: Briefwahlvorsteher prüft, ob Bedenken gegen Wahlschein oder einzelne Stimmzettelumschläge bestehen Auf jedem einzelnen Wahlschein ist die Stimmabgabe zu vermerken, wenn entsprechende Stimmzettelumschläge enthalten sind. Vermerk = Kennzeichnung durch abhaken des vorgegebenen Kästchens auf dem Wahlschein (L = Landtagswahl, B = Bezirkswahl) Bei Zulassung ohne Beschluss sofort nach Zulassung Zulassung nach Beschluss sofort nach Beschlussfassung (Aufkleber auf Wahlscheinrückseite anbringen oder handschriftlicher Vermerk) Wenn keine Bedenken vorliegen, Zulassung ohne Beschluss Stimmzettelumschläge ungeöffnet in die entsprechende Urne einwerfen Wahlscheine auf Stapel I oder II legen Stapel I: gültige Wahlscheine mit allen erforderlichen Stimmzettelumschlägen Stapel II: gültige Wahlscheine mit fehlenden Stimmzettelumschlägen oder einer Teilstreichung auf dem Wahlschein Zurückweisung: Zurückweisung kann für den gesamten Wahlbrief oder nur für einzelne Stimmzettelumschläge erfolgen. Der Wahlbrief als Ganzes ist immer betroffen, wenn der Wahlschein zurückgewiesen werden muss (z.b. wg. fehlender Unterschrift) Beschlüsse Wenn Bedenken gegen die Zulassung vorliegen aussondern (Stapel III) und später über alle einzeln einen Beschluss fassen Stapel III: Wahlbriefe, die Anlass zu Bedenken geben und eine Beschlussfassung erfordern Immer: Beschluss auf der Rückseite des rosa Wahlbriefs (bzw. des Wahlscheins bei Zulassung/Teilzulassung schreiben) Aufkleber + Unterschrift Briefwahlvorsteher Gesamtzahl aller beschlussmäßig zu behandelnden Wahlbriefe/Stimmzettelumschläge ermitteln und erfassen Vollständige Zurückweisung nach Beschlussfassung rosa Wahlbrief samt Inhalt wieder verschließen, auf Stapel III verwahren Seite 2
3 Bei vollständiger Zulassung: Stimmabgabe für jeweilige Wahl (Landtagswahl, Bezirkswahl) auf dem Wahlschein vermerken, Stimmzettelumschläge in die entsprechenden Urnen werfen, Wahlschein mit Beschluss auf Stapel III verwahren Bei Teilzulassung: Stimmabgabevermerk für die zugelassenen Wahlen auf dem Wahlschein vermerken, zugelassene Stimmzettelumschläge in die entsprechenden Urnen werfen, zurückgewiesenen Teil zurück in den Wahlbriefumschlag legen, den Beschluss dokumentieren (auf dem Wahlschein bzw. dem Wahlbrief) Unterlagen auf Stapel III verwahren Nach der letzten Beschlussfassung: Stapel III: jeden Beschluss einzeln erfassen. Danach alle erfassten Wahlscheine und Wahlbriefe in die Wahlverhandlungstasche der Bezirkswahl packen. Addition: Gesamtzahl der Wähler jeder Wahl ermitteln = Stimmabgabevermerke auf dem Wahlschein für die Landtagswahl und die Bezirkswahl auf Stapel I + Stapel II jeweils zählen, addieren und dann die Gesamtzahl erfassen 3. Ergebnisermittlung ab 18 Uhr Leere rosa Wahlbriefumschläge entsorgen Die Landtagswahl (weißer Stimmzettelumschlag / weiße Stimmzettel) Öffnen der Urne für die Landtagswahl Weiße Stimmzettelumschläge entnehmen, zählen der ungeöffneten weißen Stimmzettelumschläge Zahl erfassen Zahl der Stimmzettelumschläge sollte Zahl der zugelassenen Wahlscheine (L mit Haken) ergeben! Falls nicht, Differenz aufklären oder in der Niederschrift erläutern Öffnen der Stimmzettelumschläge Die kleinen und großen weißen Stimmzettel entnehmen und entfalten Exkurs: Sortieren der kleinen und großen Stimmzettel: Stapelbildung Sowohl die kleinen als auch die großen Stimmzettel haben gleichfarbige Stapelhilfen, für die kleinen Stimmzettel in DIN A 5, für die großen Stimmzettel in DIN A 4. Als Erkennungszeichen findet sich ein L für Landtagswahl und ein B für die Bezirkswahl eingedruckt. Überblick: zweifelsfrei gültige Stimmen Stapel a) und d) je ein Blatt/Stapel pro Wahlvorschlag (= Partei) Stapel a) klein, Stapel d) groß Seite 3
4 Stapel b) und e) Stapel c) und f) vollständig leere Stimmzettel = zweifelsfrei ungültig Stapel b) klein, Stapel e) groß (keine Beschlussfassung) Stimmzettel, die Anlass zu bedenken geben Beschlussfassung über deren Gültig- oder Ungültigkeit Stapel c) klein, Stapel f) groß enthält ein Stimmzettelumschlag mehrere gleich große Stimmzettel sind diese fest miteinander zu verbinden, und ebenfalls zu Stapel c) bzw. f) für eine Beschlussfassung zu legen (Anlass zu Bedenken) Stapel g) Stimmzettelumschläge (gilt sowohl für die kleinen als auch für die großen Stimmzettel) mit Auflösen von Stapel g): gar keinem (= leer), keinem kleinen (aber einem großen) Stimmzettel oder keinem großen (aber einen kleinen) Stimmzettel Stapel g) leer, kleiner bzw. großer Stimmzettel fehlt auf Stimmzettelumschlag vermerken Summe der jeweils fehlenden Stimmzettel ( leer, kleiner Stimmzettel fehlt, großer Stimmzettel fehlt) ermitteln und erfassen keine Beschlussfassung vorhandene Stimmzettel aus Stimmzettelumschlag entnehmen und zu den entsprechenden Stapeln legen (a) oder d), b) oder e) und c) oder f) Die dann geleerten und mit einem Vermerk versehenen Stimmzettelumschläge nach der Erfassung bündeln und in die Urne Landtagswahl legen. Mit dem Stapeln der kleinen weißen Stimmzettel beginnen: Die großen weißen Stimmzettel zunächst nur auf einen einzigen Stapel beiseitelegen. Die kleinen weißen Stimmzettel: Gültige kleine weiße Stimmzettel, geordnet nach Stimmkreisbewerbern Stapel a) a) WVS-1 a) WVS-2 a) WVS-3 Stapel b) Ungekennzeichnete kleine weiße Stimmzettel (ohne Beschluss ungültig) Stapel c) Kleine weiße Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (Beschluss notwendig) Seite 4
5 Abarbeiten der Stapel Auszählen der kleinen weißen Stimmzettel Stapel c) Stapel b) Beschlussfassung über die Stimmzettel mit Bedenken Stapel als solchen belassen, nicht mit anderen Stapeln vermischen Beschlüsse fassen Ergebnis auf Rückseite des kleinen weißen Stimmzettels festhalten (Aufkleber), Briefwahlvorsteher unterschreibt Anzahl der beschlussmäßig behandelten Stimmzettel und dann den jeweiligen Beschluss pro Stimmzettel einzeln erfassen und Stapel in die Wahlverhandlungstasche (LTW) legen ungekennzeichnete kleine Stimmzettel zählen und erfassen Stapel a) Zahl der gültigen kleinen weißen Stimmzettel gesondert nach Stimmkreisbewerbern zählen und erfassen Auszählen der großen weißen Stimmzettel Alle kleinen weißen Stimmzettel bündeln und beschriften. Weglegen. Zur Gültigkeit der großen Stimmzettel wird auf Folgendes hingewiesen: Es kann jeweils nur eine Stimme vergeben werden. Wurden in einem Wahlvorschlag mehrere Personen angekreuzt, ist der Stimmzettel gültig, kann aber nicht für die angekreuzten Personen gewertet werden, sondern ist als eine Stimmabgabe für den Wahlvorschlag (Zähllisten-Nr. 100, 200, 300 usw. wie eine Kennzeichnung der Kopfleiste) zu behandeln. Stimmabgaben nur für den Wahlvorschlag (Kennzeichnung befindet sich in der Kopfleiste) sind zulässig. Die Stimme ist in der Zähllisten-Nr. 100, 200, 300 usw. zu erfassen. Stapel f) Stapel e) Beschlussfassung über die großen weißen Stimmzettel mit Bedenken (wie bei den kleinen weißen Stimmzetteln beschrieben zusätzlich, bei Gültigkeit auch Entscheidung über Person bzw. nur Partei und kein Bewerbender notwendig) ungekennzeichnete große weiße Stimmzettel zählen und erfassen Gültige große weiße Stimmzettel, geordnet nach Wahlvorschlägen Stapel d) d) WVS-1 d) WVS-2 d) WVS-3 Seite 5
6 Stapel d) getrennt nach Wahlvorschlägen durchzählen und Schnellmeldung erstellen: Erststimme und Zahl der Zweitstimmen je Wahlvorschlag erfassen und übermitteln Auszählen der großen weißen Stimmzettel nach Bewerbenden: Achtung: Im großen weißen Stimmzettel für die Zweitstimme fehlen die Stimmkreisbewerber. (= Direktkandidaten im Stimmkreis vgl. kleiner weißer Stimmzettel) in jedem Wahlvorschlag. In den Zähllisten sind diese jedoch noch enthalten. Um falsche Einträge zu vermeiden, sind die Nummern dieser Bewerber dort zu streichen. Bildung von 3 Arbeitsgruppen (mindestens je 3 Personen): Jede Arbeitsgruppe wertet die großen weißen Stimmzettel eines Wahlkreisvorschlags (jeweils ein Stapel d)) aus. Die Leitung der Arbeitsgruppe gibt an, welcher Bewerbende eine Stimme erhalten hat, ein anderes Teammitglied wiederholt die Ansage und vermerkt die Stimmabgabe in der Zählliste, das dritte Teammitglied überwacht die ordnungsgemäße Führung der Zählliste. Übertrag der Zahlen aus den Zähllisten in die Niederschrift. Die Summe der so ermittelten Zweitstimmen nach Bewerbenden muss mit der Anzahl an zuvor (Schnellmeldung) festgestellten Zweitstimmen für diesen Wahlkreisvorschlag übereinstimmen. Differenz aufklären oder in der Niederschrift erläutern Alle großen weißen Stimmzettelstapel einzeln bündeln und beschriften. Weglegen. Abschluss der Landtagswahl Vorkommnisse während der Auszählung ggf. in der Niederschrift ergänzen Niederschrift übermitteln und Niederschrift ausdrucken/fertig stellen Der Briefwahlvorsteher gibt das Abstimmungsergebnis mündlich bekannt Alle Mitglieder des Briefwahlvorstands unterschreiben die Niederschrift am Ende. Sollte ein Mitglied die Unterschrift verweigern, muss dafür eine kurze handschriftliche Begründung in die Niederschrift aufgenommen werden. Wahlverhandlungstasche Landtagswahl packen und Anlagen (Beschlussfassung) beifügen; Niederschrift, Schnellmeldung gesondert halten und sofort nach Fertigstellung zusammen mit der Wahlverhandlungstasche LTW beim Briefwahlserviceteam abgeben. NICHT einpacken: Wahlscheine und die Liste der für ungültig erklärten Wahlscheine, diese Unterlagen werden nach der Bezirkswahl verpackt! Stimmzettelpakete der Landtagswahl ordnen, verpacken, in Urnen einlegen und diese versiegeln Nicht mehr benötigte Materialien auf- und wegräumen. Die Bezirkswahl Gleiches Auszählverfahren wie bei der Landtagswahl - kleine und große blaue Stimmzettel - Stapelhilfen zeigen ein B im Hintergrund für Bezirkswahl - Stapelhilfen haben die gleichen Farben und die gleichen Bezeichnungen der Stapel - Erst die kleinen blauen Stimmzettel auszählen, dann die großen blauen Stimmzettel auszählen Seite 6
7 Schnellmeldung danach Auszählen der einzelnen Stimmabgaben nach Bewerbenden Siehe Ergebnisermittlung der Landtagswahl ab Uhr Materialien der Bezirkswahl auf- und wegräumen Ergebnisse erfassen und fertigstellen der Schnellmeldung/Niederschrift Sind alle Niederschriften von allen unterschrieben??? Wahlverhandlungstasche Bezirkswahl mit Anlagen packen Zusätzlich auch die beschlussmäßig behandelten Wahlscheine und alle noch nicht verpackten Anlagen den Wahlverhandlungstaschen der Bezirkswahl beifügen Aus dem Wahllokalsystem ausloggen Wahlkoffer entkabeln, alles wieder in den Koffer packen und schließen, Koffer korrekt lagern (siehe Aufdruck nahe Griff, Pfeil nach oben) und auf dem Tisch belassen Die Wahlverhandlungstaschen Bezirkswahl mit vorgeschriebenem Inhalt beim Briefwahlserviceteam abgeben. Der Wahlkoffer und die Urnen werden vom Auszählungstisch abgeholt. Vielen Dank und einen schönen Abend Seite 7
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