Die VoG-Gesetzgebung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die VoG-Gesetzgebung"

Transkript

1 Die VoG-Gesetzgebung EineInfoveranstaltung im Auftrag der Servicesstelle Ehrenamt im Ministerium der DG Europasaal Ministerium Eupen

2 Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte nur verkürzt dargestellt werden. Wir weisen deshalb darauf hin, dass dieser Vortrag ohne Gewähr veröffentlicht wird und dass dies keine rechtsverbindlichen Informationen sind. Sie geben eine erste fachlich fundierte Auskunft. Bei speziellen Fragestellungen empfehlen wir, entsprechende Fachleute zu Rate zu ziehen.

3 Übersicht 1. Was ist eine VoG? 2. Wann ist eine VoG sinnvoll? 3. Die Gründung einer VoG 4. Merkmale einer VoG 5. Die VoG als «laufendes Geschäft» 6. Haftung & Versicherung 7. Die Auflösung einer VoG

4 Was ist eine VoG? Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vereinigung, die keine Industrie oder Handelsgeschäfte betreibt und die ihren Mitgliedern keinen materiellen Gewinn zu verschaffen sucht. Die VoG hat ihren Vereinssitz in Belgien Es gibt auch internationale VoG IVoG (siehe Wikipedia) Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht DE FR LOI WET

5 Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit, sie hat Rechten und Pflichten. Die VoG kann Rechtsgeschäfte abschließen die Vereinigung vor Gericht vertreten als Vermögensverwalter arbeiten als Arbeitgeber agieren Für alle Tätigkeiten ist eine VoG haftbar!

6 Unterschied zwischen VoG und Nicht-rechtsfähige Vereinigung VoG Verwalter als Juristische Person Nicht-rechtsfähige Vereinigung Einzelne Mitglieder der Vereinigung als Privatpersonen

7 VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Man spricht von einer faktischen Vereinigung, wenn zwei oder mehrere Personen sich zusammenschließen, um ein Ziel von allgemeinem Interesse zu verfolgen. Im Gegensatz zu einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte noch Pflichten; das haben nur die einzelnen Mitglieder, auch wenn sie gemeinsam handeln. Das Fehlen des Status als Rechtsperson hat mehrere Folgen:

8 VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Eine faktische Vereinigung kann als Vereinigung keine Rechte an Mobilien oder Immobilien erwerben Sie kann als Vereinigung keine Verträge abschließen (wohl aber einzelne Mitglieder). Die Mitglieder einer faktischen Vereinigung haften unbeschränkt für die Schulden der Vereinigung. Diese Haftung betrifft auch ihr persönliches Vermögen.

9 Wann ist eine VoG sinnvoll? gemeinsames Ziel / Projekt ideeller Natur eher langfristig oder sich wiederholende Projekte mit umfangreichen Verpflichtungen & gewissen Haftungsrisiken Finanzierung durch Zuschüsse, Schenkungen oder Erbschaften Vermögen und / oder Immobilien relativ viele Mitglieder Erfordert die Bereitschaft, einen gewissen administrativen Aufwand zu leisten!

10 Merkmale einer VoG Vereinigungsfreiheit Rechtspersönlichkeit Satzung kein Gewinnstreben Generalversammlung und Verwaltungsrat Sie unterliegt gesetzlichen Vorgaben & Formalitäten: VoG-Gesetz, Zivil-, Steuer- & Sozialrecht, Buchhaltungsvorschriften

11 Gründung einer VoG In einer Gründungsversammlung beschließen die anwesenden Personen (Gründungsmitglieder) die Konstituierung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht VoG Es müssen mindestens 3 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Die Vereinigung besteht mindestens aus zwei Organen, der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat mindestens ein Mitglied weniger als die Generalversammlung.

12 Pflichtangaben in der Satzung komplette Bezeichnung des Vereins Sitz der Vereinigung und Gerichtsbezirk Zwecks oder der Zwecke, zu denen die VoG gegründet wird (Sozialziel), eine eventuelle Unterscheidung zwischen den (mindestens 3) ordentlichen und den übrigen Mitgliedern Name und Adresse der Gründer

13 Pflichtangaben in der Satzung Maximalbetrag des Mitgliedsbeitrags Bedingungen zur Ernennung der Verwalter Vorgehen zur Änderung der Satzung Nennung der Verantwortlichen für die Verwaltung der Konten und des Haushalts, Aufteilung des Kapitals im Falle der Auflösung Befugnisse der Generalversammlung. Mustersatzung finden Sie auf dglive.be pdf

14 Pflichtangaben in der Satzung Maximalbetrag des Mitgliedsbeitrags Bedingungen zur Ernennung der Verwalter Vorgehen zur Änderung der Satzung Nennung der Verantwortlichen für die Verwaltung der Konten und des Haushalts, Aufteilung des Kapitals im Falle der Auflösung Befugnisse der Generalversammlung.

15 Veröffentlichung im Moniteur belge Formulare zur Veröffentlichung Neue Tarife ab dem

16 Checkliste für eine VoG (1) Hinterlegung der Satzung bzw. Änderungen beim Handelsgericht? Aktuelle Mitgliederliste am Sitz der Gesellschaft? Stehen alle Angaben auf der Geschäftskorrespondenz der VoG (Name + Sitz + Bezeichnung VoG + Gerichtsbezirk Eupen)?

17 Checkliste für eine VoG (2) Ordnungsgemäße Buchhaltung? Steuerpflichten erfüllt? Sozial- und Arbeitsrechtliche Verpflichtungen? Pflichtversicherungen abgeschlossen? Die Kraftfahrzeug-Versicherung für jeden Fahrzeughalter (Gesetz vom 22. November 1989) Die Haftpflichtversicherung laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (Gesetz vom 3. Juli 2005) Die Gefährdungshaftung (Gesetz vom 30. Juli 1979)

18 Haftungsfragen (1) Grundsätzlich gilt: Eine Vereinigung haftet für Fehler, die ihren Angestellten oder den Organen, durch die sie handelt, zugerechnet werden können. Dies betrifft Zivilrechtliche Haftung vertraglich außervertraglich (Art. 1382) Art Code civil "Jede unrechte Tat eines Menschen, welche einen Andern schadet, verpflichtet den Täter zur Entschädigung." Strafrechtliche Haftung

19 Haftungsfragen (2) Achtung: Mitglieder sind eventuell persönlich haftbar für Handlungen vor Gründung der VoG wenn die Ausgangsdokumente der VoG die Pflichtangaben nicht vermerken (VoG in Gründung) Wenn bei allen Korrespondenzen der Zusatz fehlt VoG in Liquidation

20 Haftungsfragen (3) VWR-Mitglieder haften eventuell persönlich für Fehler bei der Verwaltung der VoG 2. Verstoß gegen die Satzung 3. Verstoß gegen die VoG-Gesetzgebung 4. Steuer- und Sozialschulden der VoG

21 Haftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (3. Juli 2005) schreibt ausdrücklich in Artikel 5 die Versicherung von Personen vor, die ehrenamtlich für eine Organisation aktiv sind. Die Versicherung der Ausübung von Freiwilligenarbeit ist also eine Pflichtversicherung! Achtung: Die Versicherung greift nicht bei schwere Fehler leichte aber gewohnheitsmäßige Fehler arglistige Täuschung oder Betrug

22 Auflösung einer VoG Die Initiative zur Auflösung einer VoG kann entweder durch die Generalversammlung der Vereinigung oder durch ein Gericht erfolgen. (2/3 Anwesenheitsquorum und 4/5 Beschlussmehrheit) Die 1. Generalversammlung beschließt, die VoG in "Auflösung zu versetzen". (damit trägt die VoG den Zusatz: Vereinigung in Liquidation). Damit tragen die von der Generalversammlung bezeichneten Liquidatoren die ausschließliche Verantwortung für die Rechtsgeschäfte der VoG. Die Generalversammlung bezeichnet einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Die Liquidatoren können Mitglieder der Generalversammlung sein oder Drittpersonen (Externe). Die 2. Generalversammlung beschließt den "Abschluss der Auflösung". Häufig erfolgen die beiden Schritte auch in einer einzigen Generalversammlung

23 Auflösung einer VoG Die Liquidatoren prüfen unter anderem die Vermögensverhältnisse der VoG, stellen deren Nettobestände nach Tilgung der Schulden fest und führen die Vermögenswerte einem uneigennützigen Ziel zu. Meist steht deshalb in der Satzung, wem das Restvermögen zugutekommen soll. Die Beschlüsse der Generalversammlung bezüglich der Liquidation der Vereinigung müssen beim Handelsgericht hinterlegt werden. Das Handelsgericht kümmert sich um die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge). Erst mit Datum der Hinterlegung beim zuständigen Handelsgericht wird die Liquidation der VoG rechtskräftig.

24 Auflösung einer VoG 4. Die Liquidatoren prüfen unter anderem die Vermögensverhältnisse der VoG, stellen deren Nettobestände nach Tilgung der Schulden fest und führen die Vermögenswerte einem uneigennützigen Ziel zu. Meist steht deshalb in der Satzung, wem das Restvermögen zugute kommen soll. 5. Die Beschlüsse der Generalversammlung bezüglich der Liquidation der Vereinigung müssen beim Handelsgericht hinterlegt werden. Das Handelsgericht kümmert sich um die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge). 6. Erst mit Datum der Hinterlegung beim zuständigen Handelsgericht wird die Liquidation der VoG rechtskräftig!

25 Weitere Informationen Online-Dokumentation rund um das Thema Ehrenamt DGLIVE.BE Linkverzeichnis Handbuch Ehrenamt in der DG Servicestelle Ehrenamt im Ministerium Dieter Gubbels Gospertstraße Eupen Tel. 087/ dieter.gubbels@dgov.be

Die VoG-Gesetzgebung

Die VoG-Gesetzgebung Die VoG-Gesetzgebung EineInfoveranstaltung im Auftragder Servicesstelle Ehrenamt im Ministerium der DG 22. Okt. 2014 Dienstleitstungszentrum St. Vith Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können

Mehr

Die VoG-Gesetzgebung

Die VoG-Gesetzgebung Die VoG-Gesetzgebung Eine Infoveranstaltung im Auftragder Servicesstelle 18. November 2015 St. Vith Ehrenamt im Ministerium der DG Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte

Mehr

Die VoG-Gesetzgebung

Die VoG-Gesetzgebung Die VoG-Gesetzgebung Eine Infoveranstaltung des Ministerium der DG 16. November2016 St. Vith Ehrenamt im Ministerium der DG Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte nur verkürzt

Mehr

Die VoG-Gesetzgebung. denise.chavet@skynet.be. 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith

Die VoG-Gesetzgebung. denise.chavet@skynet.be. 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith Die VoG-Gesetzgebung denise.chavet@skynet.be 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith 1 Übersicht: 1. WasisteineVoG? 2. WannisteineVoGsinnvoll? 3. Die Gründung einer VoG 4.

Mehr

SATZUNG DER V.o.G. KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER. Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet...

SATZUNG DER V.o.G. KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER. Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet... BEISPIELSATZUNG Zur Information Angaben ohne Gewähr SATZUNG DER V.o.G. Die erschienenen Gründungsmitglieder NAME, Vorname(n), Anschrift (bei juristischen Personen: Bezeichnung, Rechtsform, Sitz) vereinbaren,

Mehr

Vereine und Freiwilligenarbeit

Vereine und Freiwilligenarbeit Vereine und Freiwilligenarbeit von Olivier Hermanns Juristischer Referent in Eupen Informationsveranstaltung am 7. Juni 2008 zum Thema Ehrenamt in der Praxis Modul III des Seminars Freiwilligenmanagement

Mehr

Arbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G.

Arbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G. Arbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G. SATZUNG koordinierte Fassung vom 19/05/2015 KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER. Artikel

Mehr

(Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich.

(Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich. (Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Dauer Rechtsform Artikel 1 Die Vereinigung wird in Form

Mehr

5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN?

5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN? by_rainer-sturm_pixelio.de 5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN? 5.1 WIE VERSICHERE ICH MICH SINNVOLL? 5.2 STEUERN UND EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT 5.3 DIE VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT

Mehr

Steuererklärung für VoG s ist ab 2015 nur noch online möglich

Steuererklärung für VoG s ist ab 2015 nur noch online möglich Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Engagement bewegt - Vereinslebens und Ehrenamt fördern Ein Projekt im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes REK II Steuererklärung für VoG

Mehr

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER 2011 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Einleitung 2. Einkommensteuer 3. Sozialversicherung 4. Rückerstattung von Kosten 5.

Mehr

STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG

STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Verband der überbetrieblichen Kurse von JardinSuisse

Mehr

SATZUNDER DER V.O.G. EUPENER TURNVEREIN VON 1967

SATZUNDER DER V.O.G. EUPENER TURNVEREIN VON 1967 Gesellschaftsname: EUPENER TURNVEREIN VON 1967 Rechtsform: Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Sitz: Schönefelderweg 16 4700 EUPEN Unternehmensnummer: 0414. 528. 510 Text: SATZUNDER DER V.O.G. EUPENER

Mehr

Aktiengesellschaft. GN Treuhand. Deutsch

Aktiengesellschaft. GN Treuhand. Deutsch Aktiengesellschaft GN Treuhand Deutsch «Die Aktiengesellschaft ist die beliebteste und meist verwendete Gesellschaftsform.» Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft áábei der Aktiengesellschaft (AG) handelt

Mehr

MUSTERTEXT FÜR DIE SATZUNG EINER VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT Angaben ohne Gewähr

MUSTERTEXT FÜR DIE SATZUNG EINER VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT Angaben ohne Gewähr MUSTERTEXT FÜR DIE SATZUNG EINER VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT Angaben ohne Gewähr In grau hervorgehobene Angaben sind fakultative Angaben bzw. Angaben, die im Einzelfall den Gegebenheiten der

Mehr

Geschäftsordnung des Elternrates der Schule

Geschäftsordnung des Elternrates der Schule E L T E R N S C H U L E K I N D E R EBOB Elternbund Ostbelgien VoG. Beispiel-Geschäftsordnung für einen Elternrat Dies soll die Erstellung einer eigenen Geschäftsordnung erleichtern, ohne Gewähr seitens

Mehr

Anzahl Exemplare Identifikation ZDU-BS. Formular I Teil A. Über Anwendung

Anzahl Exemplare Identifikation ZDU-BS. Formular I Teil A. Über Anwendung VEREINIGUNGEN, STIFTUNGEN UND ORGANISMEN: VERWENDUNG DER FORMULARE 1. Neue Vereinigungen, Stiftungen und Organismen Zu verwendende Formulare Kosten 1 Zentrale Datenbank der Unternehmen Hinterlegung Gründung

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr

Mehr

Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.

Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh

Mehr

Statuten. Gründung

Statuten. Gründung Statuten Gründung 02.03.1984 Revisionen 23.04.1988 13.10.1995 27.09.2003 Homepage www.sogart.ch e-mail praesident@sogart.ch Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Schweizerische Offiziersgesellschaft der

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kinder- und

Mehr

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der

Mehr

Der Verein. Im Speziellen: der Elternverein. Inhalt: Ilse Schmid LVEV Haftungshinweis -siehe HP

Der Verein. Im Speziellen: der Elternverein. Inhalt: Ilse Schmid LVEV Haftungshinweis -siehe HP Der Verein Im Speziellen: der Elternverein 1 Merkmale eines Vereins Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen,

Mehr

Neue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank

Neue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank Neue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank Sportzentrum Kelmis 13. März 2006 1. Teil: Die neue Gesetzgebung Sitz der Materie Gesetz vom 2. Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht

Mehr

Statuten Verein Netzwerk Aggressionsmanagement Schweiz NAGS Schweiz

Statuten Verein Netzwerk Aggressionsmanagement Schweiz NAGS Schweiz Statuten Verein Netzwerk Aggressionsmanagement Schweiz NAGS Schweiz Mit Änderungen der GV vom 27.2.2015 1 1. Name und Sitz 1.1 Name und Rechtsform Der Verein Netzwerk Aggressionsmanagement im Gesundheits-

Mehr

S T A T U T E N VEREINIGUNG FÜR DEN LÄNDLICHEN TOURISMUS IM WALLIS (TOURUVAL) Artikel 1. Name - Sitz

S T A T U T E N VEREINIGUNG FÜR DEN LÄNDLICHEN TOURISMUS IM WALLIS (TOURUVAL) Artikel 1. Name - Sitz 1 S T A T U T E N VEREINIGUNG FÜR DEN LÄNDLICHEN TOURISMUS IM WALLIS (TOURUVAL) I. Name - Sitz - Zweck - Mitgliedschaft Artikel 1 Name - Sitz Unter dem Namen Vereinigung für den ländlichen Tourismus im

Mehr

Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften

Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften Infotag für Wassergenossenund -gemeinschaften Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften Wer kann in die Haftung kommen? Die Organe der Wassergenossenschaften

Mehr

FÖRDERVEREIN. 44. Grundschule. Dresden-Tolkewitz. Satzung

FÖRDERVEREIN. 44. Grundschule. Dresden-Tolkewitz. Satzung FÖRDERVEREIN 44. Grundschule Dresden-Tolkewitz Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der 44. Grundschule Dresden-Tolkewitz e.v.. Sitz des Vereins ist Dresden. Aufgaben und Zweck

Mehr

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v.

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. [VR 9725] vom 20.07.2016 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "PHP USERGROUP DRESDEN". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen. Teil 1 - Die wesentlichen Aspekte zum Gesetz

Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen. Teil 1 - Die wesentlichen Aspekte zum Gesetz Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen Am 3. Juli 2005 wurde das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen veröffentlicht. 10 Jahre danach evaluiert der

Mehr

Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband -

Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband - Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband - zum Thema Vereinsrecht : - Gründung eines Vereins - Führung und Auflösung eines Vereins bei der Tagung der Vereinsvorstände

Mehr

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.

Mehr

Statuten des Vereins DEBRA Schweiz

Statuten des Vereins DEBRA Schweiz Statuten des Vereins DEBRA Schweiz I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Verein DEBRA Schweiz" besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB und der vorliegenden Statuten.

Mehr

Satzung MKV-Förderverein 2001 e.v.

Satzung MKV-Förderverein 2001 e.v. M 2001 e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen MKV Förderverein 2001 e.v. M 2001 e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Ludwigshafen am Rhein. (3) Er ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein im Vereinsregister

Mehr

Statuten VEREIN KÄSETAGE TOGGENBURG

Statuten VEREIN KÄSETAGE TOGGENBURG Statuten VEREIN KÄSETAGE TOGGENBURG A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Käsetage Toggenburg" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Sitz des Vereins ist die Wohnsitzgemeinde

Mehr

STATUTEN DER VEREINIGUNG

STATUTEN DER VEREINIGUNG STATUTEN DER VEREINIGUNG DER MILCHPRODUZENTEN DER CREMO AG KAPITEL I NAME, SITZ UND ZWECK Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Vereinigung der Milchproduzenten der CREMO AG», besteht ein Verein gemäss

Mehr

STATUTEN. Habsburgstrasse Zürich COURAGE YOUR WAY Statuten Seite 1

STATUTEN. Habsburgstrasse Zürich  COURAGE YOUR WAY Statuten Seite 1 STATUTEN Habsburgstrasse 9 8037 Zürich www.courageyourway.org COURAGE YOUR WAY Statuten Seite 1 COURAGE YOUR WAY Name und Sitz Art.1 Unter der Bezeichnung COURAGE YOUR WAY besteht ein Verein mit gemeinnützigem

Mehr

Satzung. 2. Über Fahrten zu Auswärtsspielen kann bei genügendem Interesse der Vorstand entscheiden.

Satzung. 2. Über Fahrten zu Auswärtsspielen kann bei genügendem Interesse der Vorstand entscheiden. Satzung Satzung des Fanclub BADNERJUNGS Paragraph 1 Name und Sitz: 1. Der Club führt den Namen Fanclub badnerjungs und hat seinen Sitz in 79350 Sexau Die Anschrift lautet: badnerjungs Patrick Krause Schauinslandstr.

Mehr

Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung )

Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung ) Statuten des Vereins Zuger ChorNACHT (Fassung 1.9.2017) I. NAME UND ZWECK Art. 1 Name/Sitz Unter dem Namen VEREIN ZUGER CHORNACHT besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2

Mehr

Vereinsstatuten. Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen. Artikel 1. Name, Sitz, Dauer und Sprache

Vereinsstatuten. Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen. Artikel 1. Name, Sitz, Dauer und Sprache Vereinsstatuten Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen angenommen am 14. August 2014; geändert am 20. September 2015 Artikel 1 Name, Sitz, Dauer und Sprache 1. Unter dem Namen Schweizer

Mehr

Statuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais

Statuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais Statuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais A. Rechtliche Form Bezeichnung - Ziele Artikel 1 Unter dem Namen «Autisme-Valais/Autismus Wallis», entsteht ein durch die vorliegenden Statuten und

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Musterrepräsentanzordnung (Auszug)

Musterrepräsentanzordnung (Auszug) Musterrepräsentanzordnung (Auszug) Bestätigt durch den Beschluss der [Bitte einfügen] vom [Bitte einfügen] 2010 Repräsentanzordnung der [Bitte einfügen] Moskau, 2010 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die

Mehr

Er will 1. Die Schule unterstützen bei der Erfüllung ihrer lehrenden, sozialen, erzieherischen und kulturellen Aufgaben.

Er will 1. Die Schule unterstützen bei der Erfüllung ihrer lehrenden, sozialen, erzieherischen und kulturellen Aufgaben. Satzung für den Förderverein des Hör- und Sprachzentrums Altshausen Dornstadt, 17.09.2008 Beate Dambacher 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer des Hör- und Sprachzentrums

Mehr

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V. S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)

Mehr

Vereinsstatuten. des. Zuger Kinder- und Jugendzirkus Grissini

Vereinsstatuten. des. Zuger Kinder- und Jugendzirkus Grissini Vereinsstatuten des Zuger Kinder- und Jugendzirkus Grissini Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 NAME UND SITZ 2 ZWECK 2 II. MITGLIEDSCHAFT... 2 AKTIV- UND PASSIVMITGLIEDER 2 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT

Mehr

Muster einer Satzung

Muster einer Satzung Muster einer Satzung Satzung des 1. FCK-Fan-Club Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Club führt den Namen 1. FCK-Fan-Club und hat seinen Sitz in. Die Anschrift lautet 1. FCK-Fan-Club 2. Geschäftsjahr

Mehr

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT Offene Gesellschaft (OG) Grundlagen Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also

Mehr

STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG

STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG Art. 1 Persönlichkeit, Name, Zweck und Sitz Unter der Bezeichnung "Verein Schule Aettenschwil, nachfolgend Verein genannt, wird ein Verein im Sinne von Art.

Mehr

SATZUNG des Vereins. envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht)

SATZUNG des Vereins. envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht) SATZUNG des Vereins envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen envimv e.v.. 2.

Mehr

Satzung. Imkerverein der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Satzung. Imkerverein der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Satzung Des Imkervereines der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Imkerverein der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Er hat seinen Sitz in Magdeburg und ist im Vereinsregister

Mehr

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

Statuten Verein Kunstkiosk Baar Statuten Verein Kunstkiosk Baar I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 1. Unter dem Namen Kunstkiosk Baar besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Sitz des Vereins ist Baar. Art. 2 1. Der Verein

Mehr

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1 STATUTEN des Vereins Schulkinder Darjeeling I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Schulkinder Darjeeling" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Naters ein gemeinnütziger Verein gemäss

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist

Mehr

Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe

Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe Stand 02.02.2017 I. Organisation Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe mit Sitz in Zürich. Unter dem Namen

Mehr

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri Statuten des Vereins E-Mobil Züri 1 Name, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen E-Mobil Züri besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff.

Mehr

O b e r t o g g e n b u r g

O b e r t o g g e n b u r g K i t a O b e r t o g g e n b u r g STATUTEN Verein Kita Obertoggenburg STATUTEN 1. Name, Sitz, Zweck 1.1. Name, Sitz Unter der Bezeichnung Kita Obertoggenburg besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB

Mehr

Satzung. des. FC BAYERN FANCLUB FC Bavaria Traunreut e.v. in der Fassung vom Name. 2 Sitz. 3 Zweck

Satzung. des. FC BAYERN FANCLUB FC Bavaria Traunreut e.v. in der Fassung vom Name. 2 Sitz. 3 Zweck Satzung des FC BAYERN FANCLUB FC Bavaria Traunreut e.v. in der Fassung vom 27.01.2013 1 Name Der Verein führt den Namen FC Bayern Fanclub FC Bavaria Traunreut e.v. Sitz des Vereins ist Traunreut 2 Sitz

Mehr

statuten der genossenschaft muntsulej

statuten der genossenschaft muntsulej statuten der genossenschaft muntsulej angenommen durch die gründungsversammlung vom 30. märz 2002 in mathon geändert durch die generalversammlung vom 26. juni 2009 in mathon geändert durch die generalversammlung

Mehr

Statuten der Ludothek Sins

Statuten der Ludothek Sins Statuten der Ludothek Sins 1. NAME UND SITZ - Die Ludothek Sins ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. - Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde Sins. 2. ZWECK DES VEREINS Der Verein - betreibt

Mehr

Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz

Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz Statuten Verein hunde-agenda.ch Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein hunde-agenda.ch besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel

Mehr

September Supporter Sportmuseum Schweiz. Vereinsstatuten

September Supporter Sportmuseum Schweiz. Vereinsstatuten September 2013 Supporter Sportmuseum Schweiz Vereinsstatuten Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Supporter Sportmuseum Schweiz besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60ff. des Schweizerischen

Mehr

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Stauffenbergschule. Nach Eintragung des Vereins ins Vereinsregister

Mehr

Satzung Stand:

Satzung Stand: Gewerbeverein Amerang Dorf. AG AG TS: VR 41607 Satzung Stand: 29.02008 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führte den Namen "Gewerbeverein Amerang" und hat seinen Sitz in Amerang. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung der MeerDeerns e.v. Stand März Name, Sitz, Tätigkeitsbereich

Satzung der MeerDeerns e.v. Stand März Name, Sitz, Tätigkeitsbereich Satzung der MeerDeerns e.v. Stand März 2014 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich Der Verein führt den Namen: MeerDeerns e.v. und hat seinen Sitz in Neumünster. Der MeerDeerns e.v. verfolgt ausschließlich und

Mehr

Ehrenamt und Versicherungen. Jacquy Lauffs 07/11/2013 Dienstleistungszentrum St. Vith

Ehrenamt und Versicherungen. Jacquy Lauffs 07/11/2013 Dienstleistungszentrum St. Vith Ehrenamt und Versicherungen Jacquy Lauffs 07/11/2013 Dienstleistungszentrum St. Vith Welche Versicherungen für meine Vereinigung? Die gesetzlichen Versicherungen - Die Arbeitsunfallversicherung (Gesetz

Mehr

Vereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV)

Vereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV) Vereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV) Inhalt 1. Name und Sitz der Vereinigung... 1 2. Ziel und Aufgaben des NCV... 1 3. Mitglieder Ihre Rechte und Pflichten... 1

Mehr

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev Satzung Eigenheimervereinigung Zorneding ev Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Ebersberg Band VII Nr. 239, S. 71 SATZUNG DER EIGENHEIMERVEREINIGUNG ZORNEDING E.V. 1 Name und Sitz der Vereinigung

Mehr

Insurance Institute of Switzerland

Insurance Institute of Switzerland Statuten Neufassung vom 15. Mai 2003 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Art. 2 Der

Mehr

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 1 Allgemeines 1) Der Verein trägt den Namen Freifunk Oldenburg 2) Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

SATZUNG. Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar des. Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7)

SATZUNG. Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar des. Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7) SATZUNG des Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar 1994 Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7) und Änderungen vom 01.Dezember 2015 ( 1, 2, 3, 4 und 7) Seite 1/5 1 Name und Sitz (1) Der Verein

Mehr

Satzung. für den Förderverein der Längenfeldschule Ehingen

Satzung. für den Förderverein der Längenfeldschule Ehingen Satzung für den Förderverein der Längenfeldschule Ehingen Ehingen, 08.03.2005 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Längenfeldschule Ehingen. Nach seiner Eintragung

Mehr

Verein Landart Grindelwald

Verein Landart Grindelwald Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Statuten Gegründet 11. April 1935

Statuten Gegründet 11. April 1935 Statuten Gegründet 11. April 1935 (Rev. 16.04.2016) Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen Schaffhauser Wanderwege (SHWW) besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von

Mehr

S t a t u t e n. des Vereins K U N S T R A U M 3. mit Sitz in Engelberg

S t a t u t e n. des Vereins K U N S T R A U M 3. mit Sitz in Engelberg S t a t u t e n des Vereins K U N S T R A U M 3 mit Sitz in Engelberg Inhaltsverzeichnis Artikel Rechtsform, Zweck und Sitz 1 3 Organisation 4-5 Mitgliedschaft 6 9 Generalversammlung 10 19 Vorstand 20

Mehr

WSV Wissenschaftliche Sachverständigen Vereinigung e.v. S A T Z U N G

WSV Wissenschaftliche Sachverständigen Vereinigung e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz WSV Wissenschaftliche Sachverständigen Vereinigung e.v. S A T Z U N G 1)Der in Karlsruhe gegründete Verein führt nach Eintragung im Vereinsregister den Namen Wissenschaftliche Sachverständigen

Mehr

Inhalt. 1. Einleitung Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle Haftung in einer GbR... 7

Inhalt. 1. Einleitung Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle Haftung in einer GbR... 7 Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle... 6 3. Haftung in einer GbR... 7 4. Arbeitsrechtlicher Status einer Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle...

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen

Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Inhalt Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Einzelfirma Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Aktiengesellschaft

Mehr

Verein für Menschen mit Sehbehinderung im Alter mit Sitz in Zürich

Verein für Menschen mit Sehbehinderung im Alter mit Sitz in Zürich Statuten Verein für Menschen mit Sehbehinderung im Alter mit Sitz in Zürich 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Menschen mit Sehbehinderung im Alter besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von

Mehr

Workshop Vereinsführung 3. November Der Verein. Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht. Fidel Cavelti, Rechtsanwalt

Workshop Vereinsführung 3. November Der Verein. Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht. Fidel Cavelti, Rechtsanwalt Workshop Vereinsführung 3. November 2012 Der Verein Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht Fidel Cavelti, Rechtsanwalt Grundlagen und Grundsätzliches zum Verein Verein in der Rechtsordnung Begriff

Mehr

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS STATUTEN DES GEWERBEVEREINS ZÜRICH - AFFOLTERN 1.Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Gewerbeverein Zürich-Affoltern versteht sich ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo Schalke Fanclub»Klein Schalke 04«Rietberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo (2) Er hat seinen Sitz in Rietberg.

Mehr

SATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab

SATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab info@gab-bern.ch www.gab-bern.ch SATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab 1. Juli 2017 Art. 1 Zweck Die Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer-

Mehr

,,Jugendbegegnungsstätte

,,Jugendbegegnungsstätte Satzung des Trägervereins,,Jugendbegegnungsstätte Freiburg St. Georgen e.v. Bozener Straße 18, 79111 Freiburg i. Br. Tel.: 0761 46331 Fax: 0761 4882728 E-Mail: info@juks-st-georgen.de Alle Funktionsbezeichnungen

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter

Mehr

Statuten Verein «Sentieri Ossolani»

Statuten Verein «Sentieri Ossolani» Statuten Verein «Sentieri Ossolani» Verein Sentieri Ossolani Indermühleweg 14a 3018 Bern Schweiz Artikel 1: Name Unter dem Namen Sentieri Ossolani besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische

Mehr

Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen

Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen I. Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Firma "Genossenschaft Parktheater Grenchen" besteht mit Sitz in Grenchen auf unbestimmte Zeitdauer

Mehr

Statuten Yacht Club Staad

Statuten Yacht Club Staad Statuten Yacht Club Staad I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Der Yacht Club Staad ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches mit Sitz in Staad (SG) Art. 2 Der Verein bezweckt -

Mehr

SATZUNG FC BAYERN FANCLUB OAL-Power-Beichelstein e.v.

SATZUNG FC BAYERN FANCLUB OAL-Power-Beichelstein e.v. SATZUNG FC BAYERN FANCLUB OAL-Power-Beichelstein e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen FC Bayern Fanclub OAL-Power-Beichelstein e.v. und hat seinen Sitz in 87637 Seeg. 2 Zweck und Aufgaben Der

Mehr

S a t z u n g. Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Bürger- und Gewerbekreis Ramersdorf e.v: und hat seinen Sitz in München.

S a t z u n g. Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Bürger- und Gewerbekreis Ramersdorf e.v: und hat seinen Sitz in München. S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Bürger- und Gewerbekreis Ramersdorf e.v: und hat seinen Sitz in München. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck, Aufgaben,

Mehr

Statuten. Schweizerische Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (SGAMSP)

Statuten. Schweizerische Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (SGAMSP) Statuten Schweizerische Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (SGAMSP) Société suisse de pharmacovigilance en psychiatrie (SSPVP) Version 5 (Generalversammlung 12. November 2015) Statuten

Mehr

Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom r.b.)

Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom r.b.) Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom 02.03.2000 r.b.) 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Unter dem Namen Tennis-Club Froburg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB

Mehr

Satzung. Kapitel I: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer. Kapitel II: Mitglieder. Artikel 1: Bezeichnung. Artikel 2: Sitz. Artikel 3: Zielsetzung

Satzung. Kapitel I: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer. Kapitel II: Mitglieder. Artikel 1: Bezeichnung. Artikel 2: Sitz. Artikel 3: Zielsetzung Satzung Unternehmernummer: 666.647.643 Kapitel I: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer Artikel 1: Bezeichnung Die Bezeichnung der Vereinigung lautet: East-Belgium-Divers Artikel 2: Sitz Der Sitz der Vereinigung

Mehr

VEREIN SAH REGION BASEL

VEREIN SAH REGION BASEL VEREIN SAH REGION BASEL S t a t u t e n : A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SAH Region Basel besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art.60ff mit Sitz in Basel. Art. 2 Der Verein SAH

Mehr

Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil.

Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil. Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil. Art. 2 Der Verein besteht auf unbestimmte Zeit, ist gemeinnützig sowie

Mehr