5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN?

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1 by_rainer-sturm_pixelio.de 5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN? 5.1 WIE VERSICHERE ICH MICH SINNVOLL? 5.2 STEUERN UND EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT 5.3 DIE VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT - VOG Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 33

2 5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN? Das vorliegende Handbuch kann unmöglich detailliert auf die Fakten, Zahlen und gesetzlichen Bestimmungen eingehen, die in den Bereichen Ehrenamt und Finanzen, Ehrenamt und Versicherung sowie VoG-Gesetzgebung existieren. Dennoch möchten wir auf einige grundlegende Dinge hinweisen, die auf den Informationsveranstaltungen Ich hab da mal ne Frage basieren. Die Servicestelle Ehrenamt des Ministeriums bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den wesentlichen Aspekten der VoG-Gesetzgebung, zu Steuern und Finanzen sowie zu versicherungstechnischen Fragen ehrenamtlicher Arbeit in Eupen und St. Vith an. Aktuelle Informationen finden Sie auf Die nun folgenden Informationen sind nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr. Sie geben eine erste Orientierung. Bei speziellen Fragestellungen empfehlen wir, entsprechende Fachleute (Versicherungsexperten, Steuerberater Rechtsanwälte und Notare) zu Rate zu ziehen. Bild mitte: fotolia.de Bild rechts: 34 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

3 5.1 WIE VERSICHERE ICH MICH SINNVOLL? Es gibt Pflichtversicherungen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dazu gehören 16 : Die Kraftfahrzeug-Versicherung für jeden Fahrzeughalter (Gesetz vom 22. November 1989) Die Haftpflichtversicherung laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (Gesetz vom 3. Juli 2005) Die Gefährdungshaftung (Gesetz vom 30. Juli 1979) Wenn ein Verein eine Räumlichkeit betreibt oder nutzt, die der Öffentlichkeit zugänglich ist, muss gegebenenfalls eine Gefährdungshaftungsversicherung abgeschlossen werden. Bitte prüfen Sie dies mit ihrer Versicherung. Diese Versicherung deckt Körperschäden und Sachschäden von Dritten. Sie tritt ausschließlich bei Feuer und Explosionen in Kraft. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gibt es eine Reihe von freiwilligen Versicherungen, die im Einzelfall durchaus sinnvoll sind. Aber bedenken Sie: Überversicherung oder doppelter und dreifacher Versicherungsschutz macht keinen Sinn und belastet außerdem unnötig die Vereinskasse. Prüfen Sie auch, welche Risiken bereits durch einen Dachverband versichert sind. Fordern Sie eine Kopie der vom Verband abgeschlossenen Verträge an und vergleichen Sie diese mit den Bedürfnissen und den Ansprüchen Ihres Vereins. Darüber hinaus haben die meisten Verbände bereits spezifische Kollektivversicherungen abgeschlossen und können den angegliederten Vereinen daher gewisse Versicherungen zu günstigen Bedingungen anbieten. DIE FEUERVERSICHERUNG Als Besitzer eines Gebäudes sollten Sie eine Versicherung abschließen, die bei Feuer und angrenzenden Risiken wie beispielsweise Sturm, Wasserschäden, Hagel, Schneedruck, Glasbruch, usw. sowohl die Schäden am Gebäude, als auch an dessen Inhalt versichern. Diese Versicherung sollte ebenfalls die Gebäudehaftpflicht (für Schäden die Dritte und Nachbarn aufgrund eines Brandes erleiden, für den Sie oder Ihre Vereinigung zur Verantwortung gezogen werden) als auch die Rechtsschutz abdecken. Als Mieter von Gebäuden oder Räumlichkeiten sollten Sie eine Kopie der bestehenden Feuerversicherung beim Eigentümer beantragen und dort nachschauen, ob eine vollständige Regressverzichtsklausel zu Gunsten der Mieter, Benutzer und der Drittpersonen vorgesehen ist. Sollte dies so sein, muss nur der ihnen gehörende Inhalt versichert werden. Für Räumlichkeiten und Orte (Sporthallen, Clubheime mit offiziellem Ausschank, usw.), die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gibt es eine gesetzlich verpflichtende Versicherung: Die Versicherung zur Gefährdungshaftung bei Feuer und Explosion. Diese Versicherung muss vom Betreiber abgeschlossen werden. Bei Festlichkeiten, Turnieren und Wettkämpfen sollte entweder eine solche Versicherung abgeschlossen werden, wenn man effektiv Betreiber der Örtlichkeit ist. Anderenfalls sollten Sie beim Betreiber nachfragen, ob eine solche Versicherung besteht. Die hiesigen Sport- und Freizeitzentren, die den öffentlichen Verwaltungen (Gemeinde, Stadt, Gemeinschaft) unterstehen, verfügen bereits über diese gesetzliche Versicherung. 16 Vgl. Vademekum für Versicherungen, Jacquy Lauffs, Ethias-Versicherung, Okt und PowerPointPräsentation, Jacquy Lauffs, Veranstaltung Ich hab da mal ne Frage am 19. und 25. April 2012 Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 35

4 DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt in Artikel 1382: Jede Handlung des Menschen, die anderen Schaden zufügt, verpflichtet denjenigen durch dessen Schuld der Schaden entstanden ist, Letzteren zu vergüten. Falls also jemand durch Ihr fehlerhaftes Handeln zu Schaden kommt und dadurch Verletzungen oder Sachschaden erleidet, so verpflichtet der Gesetzgeber Sie zur Entschädigung. Laut Artikel 1383 kann man nicht nur verantwortlich gemacht werden für Handlungen die man begangen hat, sondern auch für Unterlassungen oder Unvorsichtigkeiten, durch die ein anderer zu Schaden kommt. EIN BEISPIEL: In einem Vereinslokal wurden die Thermostate der Heizkörper entfernt, damit niemand daran herumspielen kann. Ein Mitglied zerriss sich seine Hose an dem hervorstehenden Eisenstift. Derjenige, unter dessen Verantwortung diese Thermostate entfernt wurden, ist haftbar! Ein weiterer Artikel, der Vorsitzende, Verwalter oder Führungskräfte eines Vereins interessiert, ist Artikel 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt, dass man ebenfalls verantwortlich ist für die Handlungen von Personen, für die man haftet oder die die man beaufsichtigt. EIN BEISPIEL: Der Trainer einer Fußballjugendmannschaft lässt die Kinder im Alter von 7 Jahren während einer Trainingsstunde kurz unbeaufsichtigt, weil er seinen kranken Vater besucht. Während seiner Abwesenheit bricht eine Schlägerei unter den Kindern aus, bei der eines der Jungen verletzt wird. Der Trainer haftet für die Verletzung, weil er die Aufsichtpflicht über die Mannschaft hatte. Das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen sieht in Artikel 6 ausdrücklich vor, dass für die Freiwilligenarbeit eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Siehe dazu auch den Absatz weiter unten Die Versicherung der Freiwilligen. Die Haftpflichtversicherung sollte folgende Personenkreise mit ihren Aktivitäten versichern: Den Versicherungsnehmer (VoG oder faktische Vereinigung) das Personal, in Ausführung seiner Tätigkeit, die Mitglieder der Vereinigung, die Spieler, Trainer und Schiedsrichter bei Sportveranstaltungen. die ehrenamtlichen Mitarbeiter, die bei der Abwicklung der versicherten Tätigkeiten helfen (siehe dazu auch den Absatz weiter unten Die Versicherung der Freiwilligen ). Was sollte die Haftpflichtversicherung beinhalten? Deckung des entstandenen Sachschadens und der Verletzungen von Drittpersonen Deckung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verteidigung (Rechtsschutz) Die Versicherung sollte mindestens eine europaweite Deckung gewähren. Bitte prüfen Sie, ob Sie in einem Kollektivvertrag die Haftpflichtversicherung mit einer Versicherung zur Deckung körperlicher Schäden kombinieren können. In vielen Fällen wird dadurch die Versicherungsprämie günstiger. 36 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

5 Bei NUTZUNG FREMDER RÄUMLICHKEITEN kann es sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden deckt, die während der Benutzung durch Ihren Verein verursacht wurden. Dazu ist es notwendig, zu prüfen, ob es nicht schon entsprechende Versicherungsverträge gibt, beispielsweise vom Vermieter. Die Organisationshaftpflicht ist sinnvoll bei besonderen Veranstaltungen, die über den Rahmen der normalen Tätigkeiten des jeweiligen Vereins hinausgehen (Vereinsjubiläen, Veranstaltung von Bällen, Meisterschaften, spezifischen Sportfesten, Tage der offenen Türe, usw.). Für FAHRRADRENNEN gilt eine obligatorische Haftpflichtversicherung! Der genaue Umfang dieser spezifischen Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. (Königlicher Erlass vom 06. Februar 1970). Diese Versicherung tritt bei Unfällen in Kraft, denen Dritte zum Opfer fallen und die sich aus der Organisation und dem Ablauf solcher Rennen ergeben. DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER VON V.O.G. S. Je nach Konzipierung oder Bedeutung der Vereinigung sollte die Überlegung angestellt werden, ob die Verwaltungsratsmitglieder einer Vereinigung ausreichend versichert sind: Was passiert bei einem schwerwiegenden Versäumnis oder einem Berufsfehler eines Verwaltungsratsmitgliedes, der sich plötzlich mit einer zivil- oder strafrechtlichen Klage konfrontiert sieht? Bei einem solchen Problem tritt keine der vorgenannten Versicherungen in Kraft und auch die Privathaftpflichtversicherung der betroffenen Person wird keinerlei Deckung gewähren. Sinn einer solchen Versicherung ist es, die Zivilhaftung der Versicherten bei Schadensfällen zu garantieren, die während der versicherten Periode infolge eines Berufsfehlers, den eine Person im Rahmen ihrer Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied begeht, entstehen. Die Versicherung deckt ebenfalls die Kosten der zivilen und strafrechtlichen Verteidigung. EIN BEISPIEL: Der Vorsitzende einer V.o.G. versäumt es, den Subsidienantrag für das geplante Bauvorhaben fristgerecht einzureichen. Die erwarteten Subsidien werden nicht ausgezahlt. Der Vereinigung entgehen bedeutende Beträge. Verschiedene Mitglieder der Vereinigung sind über das lasche Vorgehen des Vorsitzenden so erbost, dass sie Klage gegen ihn einreichen. Die zivil- und strafrechtliche Verteidigung des Vorsitzenden wird von der Haftpflichtversicherung übernommen. Bild mitte: belamy - Fotolia.com Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 37

6 DIE VERSICHERUNG DER FREIWILLIGEN Das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (3. Juli 2005) 16 schreibt ausdrücklich die Versicherung von Personen vor, die ehrenamtlich für eine Organisation aktiv sind. Organisationen, die aufgrund von Artikel 5 des Gesetzes für die durch einen Freiwilligen verursachten Schäden zivilrechtlich haften, schließen, um die mit der Freiwilligenarbeit verbundenen Risiken zu decken, einen Versicherungsvertrag ab, der mindestens die zivile Haftpflicht der Organisation unter Ausschluss der Vertragshaftung- deckt. Seit dem 01. Januar 2007 müssen V.o.G. s und faktische Vereinigungen, (die faktische Vereinigung muss mindestens eine Person unter Arbeitsvertrag führen), einen Haftpflichtversicherungsvertrag für das Freiwilligenpersonal vorweisen. Dieser Vertrag muss den Minimalbedingungen des Königlichen Ausführungserlasses vom 19. Dezember 2006 entsprechen. Im Klartext bedeutet dies: Falls der Ehrenamtliche einem Dritten Schaden zufügt, haftet die Vereinigung (außer bei schwerwiegendem Fehler des Ehrenamtlichen) zivilrechtlich für den Schaden. Der entsprechende Versicherungsvertrag muss mindestens folgende indexierten Beträge vorsehen: Körperschäden (Dritte) ,30 EUR (Index Januar 2012) Sachschäden (Dritte) ,56 EUR (Index Januar 2012) DIE ZUSATZVERSICHERUNG FÜR EHRENAMTLICHE Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens bietet eine Zusatzversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten an. Dabei ist die Bezeichnung Zusatz etwas verwirrend, da diese Versicherung für kleine VoG s mit wenig Aktivitäten durchaus schon als Versicherungsschutz ausreichen kann und nicht zusätzlich zu anderen Versicherungen zu sehen ist. Allerdings ist diese Versicherung auf maximal 100 Aktivitäten pro Ehrenamtlicher begrenzt. Übersteigen die ehrenamtlichen Aktivitäten auch aufgrund der Mitgliederzahlen- das begrenzte Kontingent bei der Zusatzversicherung, so wird dringend eine Haftpflichtversicherung für die Aktivitäten der VoG empfohlen. Für die Zusatzversicherung hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Sammelversicherung bei Ethias abgeschlossen. Damit bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft für kleine Vereinigungen VoG s mit wenigen Aktivitäten eine einfache und kostenlose Möglichkeit, sich zu versichern. Die Versicherung beinhaltet: die Haftpflicht (im Sinne des Gesetzes vom 03. Juli 2005), den Rechtsschutz (außerhalb jeglichen Vertragsbereichs, das heißt, alle Rechtsschutzfälle, die nicht einen bestehenden Vertrag, beispielsweise mit einem Vermieter, betreffen), die körperlichen Schäden (außerhalb aller Fragen nach der Zivilhaftung, das heißt, die Versicherung tritt in jedem Fall in Kraft unabhängig von Fragen der Zivilhaftung): Behandlungskosten: Medizinische Kosten, die im LIKIV-Tarif aufgeführt sind, nach Intervention der Krankenkasse bis zu 100 % dieses Tarifs, Pauschalentschädigungen für Zahnprothesen, Kosten für den Transport des Opfers, Beerdigungskosten und Pauschalentschädigung im Todesfall, bei bleibender Invalidität sowie im Fall einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit. 16 Deutsche Übersetzung durch den Übersetzungsdienst in Malmed 38 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

7 Vereinigungen, die diese Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Zulassungsantrag bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellen. Die Anmeldung ist unkompliziert und verlangt wenig Zeitaufwand. Ansprechpartnerin im Ministerium ist Frau Uschi Egyptien. Tel.: Der Antrag wird im Ministerium kontrolliert und dann an die Versicherungsgesellschaft ETHIAS weitergeleitet. Damit ist die ETHIAS Ansprechpartner der Vereinigung. Einige Tage vor der Veranstaltung muss der Versicherungsgesellschaft die Anzahl der Personen, die versichert werden sollen, mitgeteilt werden. Bitte stellen Sie den Zulassungsantrag für ihre VoG rechtzeitig. Zur Prozedur: Einmaliger Zulassungsantrag beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellen (Uschi Egyptien) Prüfung der Berechtigung; Achtung: Die Versicherung gilt nicht für Einrichtungen der öffentlichen Hand, beispielsweise Gemeinde, Gemeinschaft, Provinz und nicht für Einrichtungen bzw. Organisationen, die in einem besonderen Verhältnis zu der öffentlichen Körperschaft stehen (paragemeinschaftliche Einrichtungen, Dienststellen, Kirchenfabriken) Die Daten der Vereinigung werden an die Versicherungsgesellschaft Ethias weitergeleitet. Die Ethias teilt der Organisation einen Zahlencode mit. Dieser Code ermöglicht später das Einchecken in das Extranetsystem von Ethias. Damit ist die Vereinigung als Versicherungsnehmer registriert. Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz mit der Versicherung den Code an. Die Organisation teilt mit, welche Tätigkeit sie versichern möchte und nennt die Anzahl der zu versichernden Personen (Ehrenamtliche). Dabei müssen keine Namen genannt werden. Die Nutzung dieser Versicherung ist pro Jahr auf 100 Punkte begrenzt (Stand: Jan. 2013) Ein Beispiel für die Berechnung der verbrauchten Punkte: 8 Ehrenamtliche sind jeweils bei 4 Veranstaltungen aktiv. Die Veranstaltung dauert 2 Tage, bedeutet: 8 x 4 x 2= 64 Punkte; damit verbleiben noch 34 Punkte bis zum Ende eines Jahres) Weitere Informationen finden Sie unter Unter Downloads finden Sie auch das Antragsformular. DIE UNFALLVERSICHERUNG Die Unfallversicherung (nicht die Arbeitsunfallversicherung) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kann ein Unfall bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit das Leben der betroffenen Person stark beeinträchtigen. Besonders, wenn nicht daran gedacht wird, die Ehrenamtlichen gegen Körperschäden zu versichern oder wenn der Versicherungsschutz unzureichend ist. Das gilt auch für Ehrenamtliche, die nur punktuell für die Vereinigung arbeiten. Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 39

8 EIN BEISPIEL: Die meisten Personen, die ehrenamtlich zu Gunsten eines Vereins tätig sind, haben eine hauptberufliche Aktivität. Ein Unfall im Ehrenamt kann zu Arbeitsunfähigkeit und bleibender Invalidität führen, die den Hauptberuf dieser Person stark beeinträchtigen oder dessen Weiterführung sogar unmöglich machen. Um dies zu verhindern, sollte eine Unfallversicherung für diese Personen abgeschlossen werden. Die Entschädigung in Anlehnung an das Arbeitsunfallgesetz vom 10. April 1971 garantiert: Festsetzung eines Referenzlohnes, ausreichende Auszahlungen bei zeitlicher Arbeitsunfähigkeit, Rentenzahlungen bei bleibender Invalidität und im Todesfall. VERSICHERUNG VON MATERIAL DIE ALLRISIKENVERSICHERUNG Schäden an anvertrauten und / oder geliehenen Gütern sind immer von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Hier kommt eventuell eine Allrisikenversicherung in Frage. Das ist eine Art Vollkaskoversicherung. Vor Abschluss einer solchen Police muss dem Versicherungsträger der genaue Wert des Materials, dessen genaue Bezeichnung, dessen Bestimmung und dessen Unterbringung mitgeteilt werden. Vorteil dieser Versicherung ist, dass wie der Name sagt alle Risiken für das bezeichnete Material gedeckt werden, also nicht nur Feuer und angrenzende Risiken, sondern auch Beschädigung (natürlich nicht vorsätzlich), Diebstahl, usw. Der einfache Verlust der versicherten Objekte ist allerdings ausgeschlossen. Falls also Material, Musikanlagen, Zelte, Computer, usw. vom Verein bei einer offiziellen Ausleihstelle geliehen werden, sollte man nachfragen, ob die Ausleihkosten ebenfalls eine Prämie für eine Allrisikenversicherung beinhalten. Falls dies nicht so ist, oder es sich um Privatbesitz handelt, sollte während der Ausleihperiode eine Allrisikenversicherung abgeschlossen werden Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

9 5.2 STEUERN UND EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT Das Thema Steuern und ehrenamtliche Tätigkeit ist sehr komplex. Deshalb kann hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen Ich hab da mal ne Frage. Es gibt einige Grundsätze: BESTEUERUNG VON VOG S Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) unterliegen laut Artikel 220 ff des Einkommenssteuergesetzbuchs als juristische Personen der Steuerpflicht. Im Gegensatz zu einer Handelsgesellschaft (zum Beispiel einer GmbH) zahlen VoG s keine Steuern auf einen Jahresüberschuss. Es werden gegebenenfalls Steuern auf Teileinkünfte erhoben. IM PRINZIP KÖNNEN BEI EINER VOG FOLGENDE STEUERN ERHOBEN WERDEN: Immobiliensteuer, Steuer auf Einkommen aus beweglichem Vermögen; beispielsweise Zinsen, wenn die Steuer nicht schon an der Quelle (beispielsweise von der Bank) einbehalten und gezahlt wurde, Vermögenssteuer, Mehrwertsteuer auf Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, die regelmäßig durchgeführt werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob sportliche Aktivitäten MwST-pflichtig sind. STEUERPFLICHT FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT Im Prinzip unterliegt die Person, die ehrenamtlich tätig ist, der Steuerpflicht. Der Gesetzgeber hat aber für ehrenamtliche Tätigkeiten im Gesetz über die Rechte der Freiwilligen in Art. 10, 11 und 12 Ausnahmen festgelegt 17. Der Freiwillige kann für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschale erhalten. Bei der Zahlung einer Pauschalen stellt die Organisation ein Budget zur Verfügung und es bedarf keiner Belege. Dennoch kann es sinnvoll sein, wenn man schriftlich festhält, an welchen Tagen die Person ehrenamtlich tätig war. Für die pauschale Entschädigung wurden laut Gesetz Höchstsummen festgelegt wurden. Die Beträge sind indexiert. Derzeit gelten folgende Beträge als steuerfrei: pro Tag, an dem man ehrenamtlich tätig war 32,71 EUR ( ), pro Jahr 1.308,38 EUR ( ). Diese Höchstgrenze gilt auch, wenn ein Ehrenamtlicher gleichzeitig für mehrere Organisationen tätig ist! Wenn keiner der beiden Grenzbeträge überschritten wird, sind keine Sozialabgaben zu zahlen. Auf der Steuererklärung ist nichts zu vermerken (weder Einnahmen noch Ausgaben). Wenn aber bei der Zahlung einer Pauschale entweder der Tagessatz, der Jahressatz oder beide Sätze überschritten werden, ist die gesamte Summe steuerpflichtig. Denn dann gilt die Person nicht mehr als Ehrenamtlicher. Letztendlich entscheidend für eine Besteuerung ist die wirtschaftliche Gesamtsituation einer Person, die sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungsabgaben haben kann. 17 Loi du 3 juillet 2005 relative aux droits des volontaires Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 41

10 Detaillierte Informationen erhalten Sie hier: Eine sehr umfassende Darstellung der Problematik hat das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Office national de sécurité social (ONSS) in Form einer PowerPointPräsentation zusammengestellt. Die Präsentation kann bei der Servicestelle Ehrenamt im Ministerium bestellt werden WIE BUCHE ICH RICHTIG? Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind verpflichtet, ihre Finanzen schriftlich zu dokumentieren. Der Königliche Erlass vom 26. Juni regelt die Buchhaltung der VoG's. Dabei wird zwischen kleinen, großen und sehr großen Vereinigungen unterschieden. Zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein, um einer entsprechenden Kategorie zugeordnet werden zu können. Sehr große Vereinigungen entsprechen folgenden Kriterien: 19 Im Jahresdurchschnitt werden mindestens 50 Personen in Vollzeitstellen beschäftigt, die jährlichen Gesamteinnahmen liegen bei mindestens EUR, die Bilanzsumme beträgt mindestens EUR. Große Vereinigungen entsprechen folgenden Kriterien: Im Jahresdurchschnitt werden mindestens 5 Personen in Vollzeitstellen beschäftigt, die jährlichen Gesamteinnahmen liegen bei mindestens EUR, die Bilanzsumme beträgt mindestens EUR. Alle übrigen Vereinigungen werden als kleine Vereinigungen betrachtet. Der Königliche Erlass über die vereinfachte Buchhaltung bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen vom 26. Juni 2003 bezieht sich mit seinen Vorgaben für die Buchhaltung auf die kleinen Vereinigungen. 26 JUIN Arrêté royal relatif à la comptabilité simplifiée de certaines associations sans but lucratif, fondations et associations internationales sans but lucratif. Geben Sie bei "Mot(s) ein: Arrêté royal relatif à la comptabilité simplifiée, dann klicken Sie auf den Button "Recherche; dann klicken Sie auf den Button "Liste" Die deutsche Übersetzung finden Sie hier: ES GELTEN DIE ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE BUCHHALTUNG: Geschäfte, die zu Bargeld- oder Kontenbewegungen führen, werden unverzüglich, getreu, vollständig und chronologisch in ein einfaches Geschäftsbuch eingetragen, das gemäß dem Muster in Anlage A des Königlichen Erlasses erstellt wird. Die Einträge können elektronisch oder handschriftlich erfolgen. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Ehrenamt, Teil 3 Dokumente und Gesetzestexte 18 Arrêté royal relatif à la comptabilité simplifiée de certaines associations sans but lucratif, fondations et associations internationales sans but lucratif 19 Arrêté royal modifiant les articles 17, 37 et 53 de la loi du 27 juin 1921 sur les assiciations sans but lucratif, les associations internationales sans but lucratif et les fondations, Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

11 5.3 DIE VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT VOG Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft plant in ihrer Schriftenreihe die ausführliche Darstellung der Thematik Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG). In Erwartung dieser Broschüre geben wir hier nur einen kurzen allgemeinen Überblick zur Thematik VoG. Die gesetzlichen Bestimmungen sind geregelt im Gesetz vom über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen. In den letzten Jahren gab es immer wieder Anpassungen. WAS IST EINE VOG? Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vereinigung, die keine Industrie-oder Handelsgeschäfte betreibt und die ihren Mitgliedern keinen materiellen Gewinn zu verschaffen sucht. 20 Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht VoG - ist eine Rechtspersönlichkeit, sie hat Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass die Vereinigung an sich (und nicht einzelne Mitglieder) beispielsweise Rechtsgeschäfte abschließen kann, die Vereinigung vor Gericht vertreten kann, Vermögensverwalter ist, als Arbeitgeber agieren kann und als Vereinigung haftbar ist. Eine Vereinigung haftet für Fehler, die ihren Angestellten oder den Organen, durch die sie handelt, zugerechnet werden können. Damit unterscheidet sich die VoG von der nicht-rechtsfähigen Vereinigung (im Volksmund auch faktische Vereinigung genannt). Man spricht von einer faktischen Vereinigung, wenn zwei oder mehrere Personen sich zusammenschließen, um ein Ziel von allgemeinem Interesse zu verfolgen. Im Gegensatz zu einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte noch Pflichten; das haben nur die einzelnen Mitglieder, auch wenn sie gemeinsam handeln. Das Fehlen des Status als Rechtsperson hat mehrere Folgen: Eine faktische Vereinigung kann als Vereinigung keine Rechte an Mobilien oder Immobilien erwerben (wohl aber einzelne Mitglieder). Sie kann als Vereinigung keine Verträge abschließen (wohl aber einzelne Mitglieder). Die Mitglieder einer faktischen Vereinigung haften unbeschränkt für die Schulden der Vereinigung. Diese Haftung betrifft auch ihr persönliches Vermögen. 20 Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 43

12 WIE WIRD EINE VOG GEGRÜNDET? In einer Gründungsversammlung beschließen die anwesenden Personen (Gründungsmitglieder) die Konstituierung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht VoG. Es müssen mindestens 3 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Die Vereinigung besteht mindestens aus zwei Organen, der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat mindestens ein Mitglied weniger als die Generalversammlung. Die VoG-Gesetzgebung sieht einige Pflichtangaben in der Satzung vor: komplette Bezeichnung des Vereins, Sitz der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht und Gerichtsbezirk, in dem die Vereinigung ansässig ist (für VoG s mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist es also der Gerichtsbezirk Eupen zuständig), genaue Angabe des Zwecks oder der Zwecke, zu denen die VoG gegründet wird (Sozialziel), eine eventuelle Unterscheidung zwischen den (mindestens 3) ordentlichen und den übrigen Mitgliedern, Name und Adresse der Gründer, Maximalbetrag des Mitgliedsbeitrags, Bedingungen zur Ernennung der Verwalter, Vorgehen zur Änderung der Satzung, Nennung der Verantwortlichen für die Verwaltung der Konten und des Haushalts, Aufteilung des Kapitals im Falle der Auflösung und Befugnisse der Generalversammlung. Damit die Vereinigung ihre Rechtspersönlichkeit erlangt, muss sie ihre Gründungsakte und die Satzung beim Handelsgericht hinterlegen. Das Handelsgericht veranlasst die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur belge). Das Formular zur Eintragung beim Handelsgericht oder zur Veröffentlichung von Änderungen finden Sie hier: 44 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

13 WIE ARBEITET EINE VOG? Die Generalversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium der Vereinigung. Die Generalversammlung kontrolliert die Verwalter (Verwaltungsrat). In der Satzung stehen die Befugnisse der Generalversammlung und der Verwalter. Alle Satzungsänderungen müssen dem Handelsgericht mitgeteilt werden. In allen Urkunden, Rechnungen, Ankündigungen, Veröffentlichungen und sonstigen Schriftstücken, die von einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgehen, müssen der Name des Vereins mit den Wörtern Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht oder der Abkürzung VoG (sofort vor oder nach dem Vereinsnamen) und die Anschrift des Vereinigungssitzes angegeben werden. WIE WIRD EINE VOG AUFGELÖST? Die Initiative zur Auflösung einer VoG kann entweder durch die Generalversammlung der Vereinigung oder durch ein Gericht erfolgen. Die 1. Generalversammlung beschließt, die VoG in "Auflösung zu versetzen". (damit trägt die VoG den Zusatz: Vereinigung in Liquidation). Damit tragen die von der Generalversammlung bezeichneten Liquidatoren die ausschließliche Verantwortung für die Rechtsgeschäfte der VoG. Die Generalversammlung bezeichnet einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Die Liquidatoren können Mitglieder der Generalversammlung sein oder Drittpersonen (Externe). Die 2. Generalversammlung beschließt den "Abschluss der Auflösung". Häufig erfolgen die beiden Schritte auch in einer einzigen Generalversammlung. Die Liquidatoren prüfen unter anderem die Vermögensverhältnisse der VoG, stellen deren Nettobestände nach Tilgung der Schulden fest und führen die Vermögenswerte einem uneigennützigen Ziel zu. Meist steht deshalb in der Satzung, wem das Restvermögen zugutekommen soll. Die Beschlüsse der Generalversammlung bezüglich der Liquidation der Vereinigung müssen beim Handelsgericht hinterlegt werden. Das Handelsgericht kümmert sich um die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge). Erst mit Datum der Hinterlegung beim zuständigen Handelsgericht wird die Liquidation der VoG rechtskräftig. Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 45

14 46 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

15 6 VORLAGEN 6.1 PROFILERFASSUNG FÜR DIE TÄTIGKEIT EINES EHRENAMTLICHEN 6.2 VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT 6.3 NACHWEIS ÜBER EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT 6.4 FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER EINTRAGUNG UND/ODER VERÖFFENTLICHUNG EINER VOG Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorlagen 47

16 6 VORLAGEN In diesem Kapitel stellen wir Ihnen einige Vorlagen zur Verfügung, die Sie in ihrer Arbeit verwenden können. Damit Sie die Vorlagen entsprechend ihrer Bedürfnisse anpassen und einsetzen können, stellen wir Ihnen die Vorlagen zusätzlich als Word-Datei zur Verfügung. 6.1 PROFILERFASSUNG FÜR DIE TÄTIGKEIT EINES EHRENAMTLICHEN (SEITE 49/50) Um eine optimale Einführung eines Ehrenamtlichen in meine Organisation zu gewährleisten, ist es hilfreich, wenn man die Interessen und Fähigkeiten des Ehrenamtlichen erfasst. Dabei soll der FRAGEBOGEN der Servicestelle Ehrenamt helfen. 6.2 VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT(SEITE 51/52) Um Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit für alle Beteiligten transparent zu gestalten, empfehlen wir eine SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG. Darüber hinaus sieht das Gesetz über die Rechte von Freiwilligen in Belgien ausdrücklich vor, dass die Vereinigungen ihre Ehrenamtlichen über die Rahmenbedingungen informieren. Die Vereinigungen haben also laut Gesetz eine Informationspflicht gegenüber den Ehrenamtlichen 6.3 NACHWEIS ÜBER EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT (SEITE 53/54) 6.4 FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER EINTRAGUNG UND/ODER VERÖFFENTLICHUNG EINER VOG Wenn Sie die Gründung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge) veröffentlichen wollen oder eine Änderung veröffentlichen wollen, dann sind dazu offizielle Formulare notwendig. Das Belgische Staatsblatt bietet ihnen die Möglichkeit, das Formular online auszufüllen. Hier der Link 48 Vorlagen Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

17 FRAGEBOGEN FÜR PERSONEN, DIE SICH EHRENAMTLICH ENGAGIEREN WOLLEN 1/2 Um für Sie die gewünschte und passende Einsatzstelle in unserer Organisation zu finden, möchten wir Sie bitten, uns folgende Angaben zu machen. Die Angaben, die Sie in diesem Fragebogen machen, werden von uns vertraulich behandelt. Angaben zu Ihrer Person werden nicht an Dritte weitergegeben. (Zutreffendes bitte ankreuzen) 1. ANSCHRIFT Name/Vorname:... Alter:... Straße... PLZ/Ort:... Telefon:... Fax:... Handy: SONSTIGE ANGABEN ZUR PERSON Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit einen behindertengerechten Arbeitsplatz? ja nein Haben Sie einen Führerschein? ja, Klasse... nein ANGABEN ZUR EHRENAMTLICHEN TÄTIGKEIT 3. WAREN SIE BEREITS EHRENAMTLICH TÄTIG? nein ja, und zwar in den Bereichen Soziales Ökologie Bildung Sport Kultur Sonstiges: IN WELCHEM BEREICH UNSERER ORGANISATION MÖCHTEN SIE SICH GERN ENGAGIEREN? das weiß ich noch nicht genau ich könnte mir eine Tätigkeit in folgenden Bereichen vorstellen: Vorstand Jugendarbeit, Nachwuchsförderung praktische Vereinsarbeit Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher Bürotätigkeit Organisation Betreuung/Begleitung Sonstiges:... Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorlagen 49

18 FRAGEBOGEN FÜR PERSONEN, DIE SICH EHRENAMTLICH ENGAGIEREN WOLLEN 2/2 5. WELCHE IHRER KENNTNISSE UND FERTIGKEITEN AUF VERSCHIEDENEN GEBIETEN MÖCHTEN SIE GERN BEI IHREM ENGAGEMENT EINSETZEN (Sprachkenntnisse, organisatorisches Geschick, Kenntnisse aus bestimmten beruflichen Bereichen, Kontaktfreudigkeit, u.ä.)? ARBEITEN SIE LIEBER alleine im Team oder sowohl als auch? 7. WELCHEN GRAD DER VERANTWORTUNG MÖCHTEN SIE GERN BEI DER TÄTIGKEIT ÜBERNEHMEN? (Mehrfachnennungen möglich) vorbereitend entscheidend ausführend leitend 8. WO SOLLTE DER EINSATZORT FÜR IHRE TÄTIGKEIT LIEGEN? (Mehrfachnennungen möglich) im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft 9. SOLL DAS EHRENAMTLICHE ENGAGEMENT ZEITLICH BEFRISTET SEIN? ja, von... bis... projektorientiert nein 10. SIND SIE IN IHRER ZEITEINTEILUNG flexibel oder terminlich festgelegt? 11. ZU WELCHEN ZEITEN KÖNNTEN SIE TÄTIG SEIN? Bitte tragen Sie konkrete Zeitangaben in die folgende Tabelle ein oder kreuzen Sie Zutreffendes an: Montag morgens nachmittags abends nachts Dienstag morgens nachmittags abends nachts Mittwoch morgens nachmittags abends nachts Donnerstag morgens nachmittags abends nachts Freitag morgens nachmittags abends nachts Samstag morgens nachmittags abends nachts Sonntag morgens nachmittags abends nachts 12. HABEN SIE WEITERE VORSTELLUNGEN ZUR ZEITEINTEILUNG?... Die Tätigkeit könnte ich sofort aufnehmen ab... aufnehmen 50 Vorlagen Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

19 VEREINBARUNG ÜBER EHRENAMTLICHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN: 1/2 ORGANISATION Name der Organisation:... Straße:... PLZ und Ort:... Telefon: AnsprechpartnerIn:... UND EHRENAMTLICHE/R Name/Vorname:... Straße... PLZ/Ort:... Telefon: INFORMATIONSPFLICHT: Bevor der Freiwillige mit seiner Tätigkeit bei einer Organisation beginnt, informiert die Organisation ihn mindestens a) über das uneigennützige Ziel und die Rechtsform der Organisation; wenn es sich um eine nicht-rechtsfähige Vereinigung handelt (faktische Vereinigung), über die Identität des oder der Verantwortlichen der Vereinigung. b) über den Versicherungsvertrag, den die Organisation für die Freiwilligenarbeit abgeschlossen hat; wenn es sich um eine Vereinigung handelt, die für den Freiwilligen verursachten Schaden ( ) nicht zivilrechtlich haftet, über die Haftungsregelung, die auf den durch den Freiwilligen verursachten Schaden Anwendung findet und über die eventuelle Deckung dieser Haftpflicht durch einen Versicherungsvertrag. c) darüber, ob andere mit der Freiwilligenarbeit verbundene Risiken durch einen Versicherungsvertrag gedeckt sind und wenn ja, welche d) darüber, ob Entschädigungen für Freiwilligenarbeit ausgezahlt werden und wenn ja welche und in welchen Fällen, e) über die Möglichkeit, dass er Kenntnis bekommt von Geheimnissen, die auf Artikel 458 des Strafgesetzbuches Anwendung findet. (Artikel 4 des Gesetzes über die Rechte der Freiwilligen) FREIWILLIGENTÄTIGKEIT: Laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen vom 3. Juli 2005 wird eine Freiwilligentätigkeit verstanden als jede Tätigkeit, die unentgeltlich und nicht verpflichtend für andere Personen, für eine Gruppe oder eine Organisation [ ]ausgeübt wird. [ ]. Freiwilligenarbeit wird verstanden als Tätigkeit, die nicht durch dieselbe Person und für dieselbe Organisation im Rahmen eines Arbeitsvertrages, eines Dienstleistungsvertrags oder einer statutarischen Anstellung ausgeübt wird. Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorlagen 51

20 VEREINBARUNG ÜBER EHRENAMTLICHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN: 2/2 TÄTIGKEIT... ZEITUMFANG... SCHWEIGEPFLICHT Über die Notwendigkeit und das Regelwerk zur Einhaltung der Schweigepflicht wurde ich informiert. Ich werde das Regelwerk respektieren VERSICHERUNGSSCHUTZ Für meine ehrenamtliche Tätigkeit hat mich die Organisation haftpflichtversichert. Ich bin über den bestehenden Versicherungsschutz informiert worden. FINANZEN (bitte die nachfolgenden Optionen ankreuzen) Nach Vorlage von Belegen werden mir die Kosten zeitnah zurückerstattet Nach Vorlage einer Auflistung der gefahrenen Kilometer mit Angabe von Ziel und Zweck werden mir die Kosten zeitnah zurückerstattet. Der Kilometersatz beträgt... Ich erhalte statt der realen Kostenerstattung aufgrund von Belegen eine Entschädigungspauschale, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht; Derzeit sind das... pro Tag und... pro Jahr Bezüglich der NUTZUNG VON RÄUMEN UND SEKRETARIAT wird folgendes vereinbart: EINBINDUNG IN DIE ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN DER ORGANISATION: Die ehrenamtliche Tätigkeit ist wichtig für die Existenz der Organisation. Sie orientiert sich an den Zielen und Strukturen der Organisation. Ich werde wie folgt in die Entscheidungsstrukturen der Organisation eingebunden: SONSTIGE VEREINBARUNGEN Datum, Unterschrift Organisation Datum, Unterschrift des Ehrenamtlichen 52 Vorlagen Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

21 NACHWEIS ÜBER EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT 1/2 FÜR Name/Vorname:... Straße... PLZ/Ort:... Telefon: Herr / Frau... hat bei folgender Organisation / war bei folgendem Projekt ehrenamtlich tätig ORGANISATION... PROJEKT... Straße... PLZ/Ort:... Telefon: Ansprechpartner/in... GRUNDDATEN ZUR EHRENAMTLICHEN ARBEIT (Zeitraum, Funktion, Umfang) Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorlagen 53

22 NACHWEIS ÜBER EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT 2/2 BESCHREIBUNG DER TÄTIGKEIT (Arbeitsbereich/Aufgaben, Schwerpunkte, Besonderheiten) ERWORBENE KOMPETENZEN (Wissen und Qualifikationen, besuchte Weiterbildungsmaßnahmen) BESONDERE STÄRKEN DANKSAGUNG 54 Vorlagen Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

23 Quelle: Moniteur Belge: Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 55

24 56 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

25 Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Vorwort 57

26 58 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

27 7 FINANZ- UND ZUSCHUSSQUELLEN Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Finanz- und Zuschussquellen 59

28 7 FINANZ- UND ZUSCHUSSQUELLEN BASISBEZUSCHUSSUNG DURCH DIE GEMEINDE Für Kulturorganisationen gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse bei der Gemeinde anzufragen, in der sie aktiv sind. Da die Zuschussmodalitäten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, sollten Sie bei ihrer Gemeindeverwaltung nachfragen. DIENSTLEISTUNGEN DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT Anerkannte Vereinigungen (VoG) können für Ausrüstung- oder Infrastrukturkosten, gegebenenfalls auch für besondere Initiativen, Zuschüsse beantragen. Bitte beim zuständigen Fachbereich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft nachfragen. Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche und Hauptamtliche im Rahmen von bestehenden Verträgen mit Organisationen oder über Möglichkeiten, die der Weiterbildungsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft bietet. Kostenloste (Zusatz)-Versicherung für punktuelle, ehrenamtliche Tätigkeit CERA-FOUNDATION Anträge können beim jeweiligen Regionalberatungsausschuss (Regionale Adviesraad) gestellt werden. Kris Debruyne: Tel.: EUROPÄISCHER FREIWILLIGENDIENST Mit dem Europäischen Freiwilligendienst können sich junge Menschen als Freiwillige in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland engagieren. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Jugendlichen zwischen 18 und 30 Jahren (in Ausnahmefällen ist auch eine Förderung ab 16 Jahren möglich). 2-freiwilligendienst 60 Finanz- und Zuschussquellen Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

29 KÖNIG-BAUDOUIN-STIFTUNG Die König-Baudouin-Stiftung ist eine private, gemeinnützige belgische Einrichtung. Ihr Ziel ist das Ergreifen von Initiativen, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung beitragen und dabei die wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Faktoren in Betracht ziehen. Um die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern, will sich die Stiftung gesellschaftlichen Problemen und Herausforderungen stellen, indem sie die Solidarität und die Großzügigkeit fördert und als Katalysator von dauerhaften Veränderungen wirkt. Projektaufrufe: Bitte in der Eingabemaske für "Recherche" folgendes eingeben: Projektaufruf Deutschsprachige Gemeinschaft FONDS ROGER BOSTEN Der "Fonds Roger Bosten" möchte Initiatoren sozialer Projekte in Eupen und Umgebung vornehmlich aus dem Jugendbereich unterstützen. Dies betrifft insbesondere Projekte zur Bekämpfung des Alkohol-, und Drogenmissbrauchs, des Mobbings sowie die Förderung der sozialen Integration. fonds-roger-bosten SPONSORING Fragen Sie bei Unternehmen an, ob Sie bereit sind, konkrete Projekte oder Material zu sponsern. pixelia.be Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Finanz- und Zuschussquellen 61

30 62 Vorwort Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

31 8 LINKVERZEICHNIS ZU INTERESSANTEN DOKUMENTEN IM INTERNET Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0 Linlverzeichnis 63

32 8 LINKVERZEICHNIS ZU INTERESSANTEN DOKUMENTEN IM INTERNET Sie suchen nach guten Beispielen für Freiwilligenarbeit, Sie interessieren sich für Konzepte rund um das Thema Ehrenamt, Sie suchen nach Grundsatzpapieren und Beschlüssen der europäischen Kommission zum Thema Freiwilligenarbeit. Dann stöbern Sie doch mal in unserem Linkverzeichnis, das wir als Download für Sie bereitgestellt haben. In Form einer Exeltabelle haben wir für Sie interessante Dokumente aus dem Internet zusammengestellt. Per Mausklick auf die URL-Adresse können Sie die entsprechende Seite im Internet öffnen. Die Liste wird ständig aktualisiert und erweitert. Und wenn Sie lieber in Papier stöbern wollen, dann stehen ihnen die Dokumente bei der Servicestelle Ehrenamt im Ministerium als Papierversion zur Verfügung. Hier sehen Sie einen Ausschnitt der Exeltabelle als Screenshot MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT BELGIENS SERVICESTELLE EHRENAMT Gospertstraße 1, B-4700 Eupen, Belgien Tel Linkverzeichnis Handbuch Ehrenamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Version 1.0

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