Die VoG-Gesetzgebung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die VoG-Gesetzgebung"

Transkript

1 Die VoG-Gesetzgebung Eine Infoveranstaltung des Ministerium der DG 16. November2016 St. Vith Ehrenamt im Ministerium der DG

2 Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte nur verkürzt dargestellt werden. Wir weisen deshalb darauf hin, dass dieser Vortrag ohne Gewähr veröffentlicht wird und dass dies keine rechtsverbindlichen Informationen sind. Sie geben eine erste fachlich fundierte Auskunft. Bei speziellen Fragestellungen empfehlen wir, entsprechende Fachleute zu Rate zu ziehen.

3 Übersicht 1. Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit? 2. Was ist eine VoG? 3. Wann ist eine VoG sinnvoll? 4. Die Gründung einer VoG 5. Merkmale einer VoG 6. Die VoG als «laufendes Geschäft» 7. Haftung & Versicherung 8. Die Auflösung einer VoG

4 Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit laut Gesetz(1) * Jede Tätigkeit, die unentgeltlich und nicht verpflichtend ausgeübt wird Jede Tätigkeit, die für Drittpersonen angeboten wird und die im Auftrag einer Gruppe, Organisation oder Gemeinwesen stattfindet Jede Tätigkeit, die für Dritte angeboten wird, die nicht zum familiären oder privaten Umfeld der Person gehören, die die ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. * 22 MAI Loi modifiant la loi du 3 juillet 2005 relative aux droits des volontaires en vue de rendre le volontariat accessible aux étrangers

5 Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit laut Gesetz(2) Jede Tätigkeit, die nicht durch eine Personen ausgeübt wird, die gleichzeitig im Rahmen eines Arbeitsvertrags, eines Dienstleistungsvertrags oder einer statutarischen Anstellung der gleichen Organisation tätig ist. Achtung für Asylbewerber und ehrenamtliche Tätigkeit gilt: Bisher durften Asylbewerber keiner ehrenamtlichen Arbeit nachgehen. Am wurde jetzt ein Gesetz verabschiedet, dass die ehrenamtliche Arbeit für Asylbewerber in Belgien ermöglicht.

6 Was ist eine VoG? Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vereinigung, die keine Industrie oder Handelsgeschäfte betreibt und die ihren Mitgliedern keinen materiellen Gewinn zu verschaffen sucht. Es gibt eine Gesetzgebung für Vereinigungen: Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht DE f FR LOI WET

7 Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit, sie hat Rechten und Pflichten. Die VoG kann Rechtsgeschäfte abschließen die Vereinigung vor Gericht vertreten als Vermögensverwalter arbeiten als Arbeitgeber agieren Für alle Tätigkeiten ist eine VoG haftbar!

8 Unterschied zwischen VoG und Nicht-rechtsfähige Vereinigung VoG Verwalter als Juristische Person Nicht-rechtsfähige Vereinigung Einzelne Mitglieder der Vereinigung als Privatpersonen

9 VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Man spricht von einer faktischen Vereinigung (Nichtrechtsfähigen Vereinigung), wenn zwei oder mehrere Personen sich zusammenschließen, um ein Ziel von allgemeinem Interesse zu verfolgen. Im Gegensatz zu einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte noch Pflichten; das haben nur die einzelnen Mitglieder, auch wenn sie gemeinsam handeln. Das Fehlen des Status als Rechtsperson hat mehrere Folgen:

10 VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Eine faktische Vereinigung kann als Vereinigung keine Rechte an Mobilien oder Immobilien erwerben Sie kann als Vereinigung keine Verträge abschließen (wohl aber einzelne Mitglieder). Die Mitglieder einer faktischen Vereinigung haften unbeschränkt für die Schulden der Vereinigung. Diese Haftung betrifft auch ihr persönliches Vermögen.

11 Wann ist eine VoG sinnvoll? gemeinsames Ziel / Projekt ideeller Natur eher langfristig oder sich wiederholende Projekte mit umfangreichen Verpflichtungen & gewissen Haftungsrisiken Finanzierung durch Zuschüsse, Schenkungen oder Erbschaften Es gibt Vermögen und / oder Immobilien relativ viele Mitglieder Allerding erfordert die VoG die Bereitschaft, einen gewissen administrativen Aufwand zu leisten!

12 Merkmale einer VoG Vereinigungsfreiheit Rechtspersönlichkeit Satzung kein Gewinnstreben Generalversammlung und Verwaltungsrat Sie unterliegt gesetzlichen Vorgaben & Formalitäten: VoG-Gesetz, Zivil-, Steuer- & Sozialrecht, Buchhaltungsvorschriften

13 Gründung einer VoG In einer Gründungsversammlung beschließen die anwesenden Personen (Gründungsmitglieder) die Konstituierung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht VoG Es müssen mindestens 3 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Die Vereinigung besteht mindestens aus zwei Organen, der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat mindestens ein Mitglied weniger als die Generalversammlung. (siehe auch Gründung einer VoG verschiedene Aspekte)

14 Pflichtangaben in der Satzung 1 1. Name, Vornamen, Wohnsitz [...] aller Gründungsmitglieder oder Bezeichnung, Sitz und Rechtsform der juristischen Personen (VoG s) 2. Sitz der Vereinigung und Gerichtsbezirk 3. Mindestanzahl Mitglieder. Diese Anzahl darf nicht kleiner als drei sein 4. Zweck, zu denen die VoG gegründet wird (Sozialziel),

15 Pflichtangaben in der Satzung 2 5. Bedingungen und Formalitäten für Beitritt und Austritt der Mitglieder 6. Befugnisse der Generalversammlung und Weise, wie sie einberufen wird und wie ihre Beschlüsse Mitgliedern und Dritten zur Kenntnis gebracht werden,

16 Pflichtangaben in der Satzung 3 7. Weise der Bestellung, der Beendigung des Amtes und der Abberufung der Verwalter. Umfang ihrer Befugnisse und Weise, wie sie sie ausüben, das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam oder als Kollegium handeln und Dauer ihres Mandats 8. Höchstbetrag der Beiträge oder Einzahlungen, zu denen Mitglieder der Vereinigung verpflichtet sind

17 Pflichtangaben in der Satzung 4 10.Zweckbestimmung des (Rest-)Vermögens der Vereinigung im Falle ihrer Auflösung 11.Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbestimmt ist. 12.Mustersatzung finden Sie auf dglive.be Mustersatzung

18 Veröffentlichung im Moniteur belge 1 Formulare zur Veröffentlichung Neue Tarife ab dem constitution Sur papier 151,90 euro + 21% T.V.A. 183,80 EURO Par voie électronique euro + 21% T.V.A. 132,74 EURO modification Sur papier et par voie électronique euro + 21% T.V.A. 124,63 EURO Gründungsakte für VoG online einreichen (voie électronique

19 Veröffentlichung im Moniteur belge 2

20 Veröffentlichung im Moniteur belge 3

21 Checkliste für eine VoG (1) Hinterlegung der Satzung bzw. Änderungen beim Handelsgericht? Aktuelle Mitgliederliste am Sitz der Gesellschaft? Stehen alle Angaben auf der Geschäftskorrespondenz der VoG (Name + Sitz + Bezeichnung VoG, Unternehmensnummer der VoG + Gerichtsbezirk Eupen)?

22 Checkliste für eine VoG (2) Ordnungsgemäße Buchhaltung? Steuerpflichten erfüllt? Sozial- und Arbeitsrechtliche Verpflichtungen? Pflichtversicherungen abgeschlossen? Die Kraftfahrzeug-Versicherung für jeden Fahrzeughalter (Gesetz vom 22. November 1989) Die Haftpflichtversicherung laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (Gesetz vom 3. Juli 2005) Die Gefährdungshaftung (Gesetz vom 30. Juli 1979)

23 Haftungsfragen (1) Grundsätzlich gilt: Eine Vereinigung haftet für Fehler, die ihren Angestellten oder den Organen, durch die sie handelt, zugerechnet werden können. Dies betrifft Zivilrechtliche Haftung Strafrechtliche Haftung

24 Haftungsfragen (2) Achtung: Mitglieder sind eventuell persönlich haftbar für Handlungen vor Gründung der VoG wenn die Ausgangsdokumente der VoG die Pflichtangaben nicht vermerken (VoG in Gründung) Wenn bei allen Korrespondenzen der Zusatz fehlt VoG in Liquidation

25 Haftungsfragen (3) VWR-Mitglieder haften eventuell persönlich für Grobe Fehler bei der Verwaltung der VoG Verstoß gegen die Satzung Verstoß gegen die VoG-Gesetzgebung Steuer- und Sozialschulden der VoG

26 Haftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (3. Juli 2005) schreibt ausdrücklich in Artikel 5 die Versicherung von Personen vor, die ehrenamtlich für eine Organisation aktiv sind. Die Versicherung der Ausübung von Freiwilligenarbeit ist also eine Pflichtversicherung! Achtung: Die Versicherung greift nicht bei schwere Fehler leichte aber gewohnheitsmäßige Fehler arglistige Täuschung oder Betrug

27 Buchhaltung einer VoG 1 In der Regel sind kleine VoG s betroffen. Kleine VoG s brauchen nur eine einfache Buchführung zu machen. Dazu reicht ein Kassenbuch, das sie handschriftlich führen können. Dies ist geregelt im Königlicher Erlass bezüglich vereinfachter Buchhaltung für VoG Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Handbuch Ehrenamt Teil III, Übersicht über Dokumente und Rechtstexte (siehe unter Downloads)

28 Buchhaltung einer VoG 2

29 Buchhaltung einer VoG 3

30 Auflösung einer VoG 1 Die Initiative zur Auflösung einer VoG kann entweder durch die Generalversammlung der Vereinigung oder durch ein Gericht erfolgen. (2/3 Anwesenheitsquorum und 4/5 Beschlussmehrheit) Die 1. Generalversammlung beschließt, die VoG in "Auflösung zu versetzen". (damit trägt die VoG den Zusatz: Vereinigung in Liquidation). Damit tragen die von der Generalversammlung bezeichneten Liquidatoren die ausschließliche Verantwortung für die Rechtsgeschäfte der VoG. Die Generalversammlung bezeichnet einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Die Liquidatoren können Mitglieder der Generalversammlung sein oder Drittpersonen (Externe). Die 2. Generalversammlung beschließt den "Abschluss der Auflösung". Häufig erfolgen die beiden Schritte auch in einer einzigen Generalversammlung

31 Auflösung einer VoG 2 Die Liquidatoren prüfen unter anderem die Vermögensverhältnisse der VoG, stellen deren Nettobestände nach Tilgung der Schulden fest und führen die Vermögenswerte einem uneigennützigen Ziel zu. Meist steht deshalb in der Satzung, wem das Restvermögen zugutekommen soll. Die Beschlüsse der Generalversammlung bezüglich der Liquidation der Vereinigung müssen beim Handelsgericht hinterlegt werden. Das Handelsgericht kümmert sich um die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge). Erst mit Datum der Hinterlegung beim zuständigen Handelsgericht wird die Liquidation der VoG rechtskräftig.

32 Weitere Informationen Online-Dokumentation rund um das Thema Ehrenamt Bibliothek Ehrenamt Handbuch Ehrenamt in der DG Servicestelle Ehrenamt im Ministerium Dieter Gubbels Gospertstraße Eupen Tel. 087/ dieter.gubbels@dgov.be

Die VoG-Gesetzgebung

Die VoG-Gesetzgebung Die VoG-Gesetzgebung Eine Infoveranstaltung im Auftragder Servicesstelle 18. November 2015 St. Vith Ehrenamt im Ministerium der DG Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte

Mehr

Die VoG-Gesetzgebung

Die VoG-Gesetzgebung Die VoG-Gesetzgebung EineInfoveranstaltung im Auftragder Servicesstelle Ehrenamt im Ministerium der DG 22. Okt. 2014 Dienstleitstungszentrum St. Vith Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können

Mehr

Die VoG-Gesetzgebung. denise.chavet@skynet.be. 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith

Die VoG-Gesetzgebung. denise.chavet@skynet.be. 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith Die VoG-Gesetzgebung denise.chavet@skynet.be 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith 1 Übersicht: 1. WasisteineVoG? 2. WannisteineVoGsinnvoll? 3. Die Gründung einer VoG 4.

Mehr

Vereine und Freiwilligenarbeit

Vereine und Freiwilligenarbeit Vereine und Freiwilligenarbeit von Olivier Hermanns Juristischer Referent in Eupen Informationsveranstaltung am 7. Juni 2008 zum Thema Ehrenamt in der Praxis Modul III des Seminars Freiwilligenmanagement

Mehr

Neue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank

Neue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank Neue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank Sportzentrum Kelmis 13. März 2006 1. Teil: Die neue Gesetzgebung Sitz der Materie Gesetz vom 2. Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht

Mehr

5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN?

5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN? by_rainer-sturm_pixelio.de 5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN? 5.1 WIE VERSICHERE ICH MICH SINNVOLL? 5.2 STEUERN UND EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT 5.3 DIE VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT

Mehr

Arbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G.

Arbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G. Arbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G. SATZUNG koordinierte Fassung vom 19/05/2015 KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER. Artikel

Mehr

(Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich.

(Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich. (Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Dauer Rechtsform Artikel 1 Die Vereinigung wird in Form

Mehr

Steuererklärung für VoG s ist ab 2015 nur noch online möglich

Steuererklärung für VoG s ist ab 2015 nur noch online möglich Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Engagement bewegt - Vereinslebens und Ehrenamt fördern Ein Projekt im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes REK II Steuererklärung für VoG

Mehr

Anzahl Exemplare Identifikation ZDU-BS. Formular I Teil A. Über Anwendung

Anzahl Exemplare Identifikation ZDU-BS. Formular I Teil A. Über Anwendung VEREINIGUNGEN, STIFTUNGEN UND ORGANISMEN: VERWENDUNG DER FORMULARE 1. Neue Vereinigungen, Stiftungen und Organismen Zu verwendende Formulare Kosten 1 Zentrale Datenbank der Unternehmen Hinterlegung Gründung

Mehr

STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG

STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Verband der überbetrieblichen Kurse von JardinSuisse

Mehr

Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen. Teil 1 - Die wesentlichen Aspekte zum Gesetz

Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen. Teil 1 - Die wesentlichen Aspekte zum Gesetz Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen Am 3. Juli 2005 wurde das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen veröffentlicht. 10 Jahre danach evaluiert der

Mehr

Geschäftsordnung des Elternrates der Schule

Geschäftsordnung des Elternrates der Schule E L T E R N S C H U L E K I N D E R EBOB Elternbund Ostbelgien VoG. Beispiel-Geschäftsordnung für einen Elternrat Dies soll die Erstellung einer eigenen Geschäftsordnung erleichtern, ohne Gewähr seitens

Mehr

Vereinsstatuten. Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen. Artikel 1. Name, Sitz, Dauer und Sprache

Vereinsstatuten. Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen. Artikel 1. Name, Sitz, Dauer und Sprache Vereinsstatuten Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen angenommen am 14. August 2014; geändert am 20. September 2015 Artikel 1 Name, Sitz, Dauer und Sprache 1. Unter dem Namen Schweizer

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband -

Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband - Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband - zum Thema Vereinsrecht : - Gründung eines Vereins - Führung und Auflösung eines Vereins bei der Tagung der Vereinsvorstände

Mehr

STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG

STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG Art. 1 Persönlichkeit, Name, Zweck und Sitz Unter der Bezeichnung "Verein Schule Aettenschwil, nachfolgend Verein genannt, wird ein Verein im Sinne von Art.

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kinder- und

Mehr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr

Mehr

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v.

VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. [VR 9725] vom 20.07.2016 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "PHP USERGROUP DRESDEN". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn

Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn

Mehr

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Stauffenbergschule. Nach Eintragung des Vereins ins Vereinsregister

Mehr

SATZUNG. Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar des. Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7)

SATZUNG. Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar des. Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7) SATZUNG des Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar 1994 Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7) und Änderungen vom 01.Dezember 2015 ( 1, 2, 3, 4 und 7) Seite 1/5 1 Name und Sitz (1) Der Verein

Mehr

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der

Mehr

Zweck und Ziel Artikel 2 Der Zweck des Vereins besteht im Führen der Waldspielgruppe (WSG).Er kann auch gleichartige andere Aktivitäten ausführen.

Zweck und Ziel Artikel 2 Der Zweck des Vereins besteht im Führen der Waldspielgruppe (WSG).Er kann auch gleichartige andere Aktivitäten ausführen. Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Verein Spielgruppe im Zauberwald" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in Märwil, Gemeinde Affeltrangen. Zweck und Ziel Artikel 2

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

SATZUNG des Vereins. envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht)

SATZUNG des Vereins. envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht) SATZUNG des Vereins envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen envimv e.v.. 2.

Mehr

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA S e i t e 1 STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA mit Sitz in Zürich S e i t e 2 I. Name, Sitz, Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen FlüchtlingsTheater Malaika besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein

Mehr

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,

Mehr

Satzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen

Satzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen Satzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Bachwiesenschule Hergershausen" mit dem Zusatz e.v., nach Eintragung in das Vereinsregister.

Mehr

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,

Mehr

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER 2011 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Einleitung 2. Einkommensteuer 3. Sozialversicherung 4. Rückerstattung von Kosten 5.

Mehr

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT Offene Gesellschaft (OG) Grundlagen Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Risiken im Ehrenamt

Risiken im Ehrenamt Risiken im Ehrenamt Typische Haftungsrisiken für Vorstände Überschreiten der Vertretungsmacht im Innenverhältnis Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht Verletzung gesetzlich zugewiesener Pflichten

Mehr

9. MÄRZ Ministerieller Erlass über die Formulare für die Erbschaftssteuererklärung

9. MÄRZ Ministerieller Erlass über die Formulare für die Erbschaftssteuererklärung 9. MÄRZ 2000 - Ministerieller Erlass über die Formulare für die Erbschaftssteuererklärung (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 31. Oktober 2000) Diese offizielle deutsche Übersetzung

Mehr

Statuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais

Statuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais Statuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais A. Rechtliche Form Bezeichnung - Ziele Artikel 1 Unter dem Namen «Autisme-Valais/Autismus Wallis», entsteht ein durch die vorliegenden Statuten und

Mehr

Statuten der Energiewendegenossenschaft

Statuten der Energiewendegenossenschaft Statuten der Energiewendegenossenschaft (Einfachheitshalber gilt die männliche Form für beide Geschlechter) I Firma, Sitz und Zweck Artikel 1: Name Unter der Firma Energiewendegenossenschaft besteht eine

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest

Mehr

Satzung des FFF Freizeit-Freunde Filzen-Hamm e.v.

Satzung des FFF Freizeit-Freunde Filzen-Hamm e.v. 1 Rechtsform und Name Der Verein besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und führt folgenden Namen: FFF - Verein für Freizeitgestaltung und Geselligkeit - Er soll in das Vereinsregister des

Mehr

Satzung des Bergbau-Traditionsverein Hohwald e. V.

Satzung des Bergbau-Traditionsverein Hohwald e. V. Satzung des Bergbau-Traditionsverein Hohwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Bergbau-Traditionsverein Hohwald e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Neustadt

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut VI. Juristische Person

Rechtswissenschaftliches Institut VI. Juristische Person VI. Juristische Person Seite 86 Rechtsfähigkeit (juristische Personen) Methoden der Entstehung juristischer Personen Fall 36: A, B und C beschliessen, gemeinsam ihrem Hobby, dem Sammeln von Briefmarken,

Mehr

Postfach, 8400 Winterthur, T , F , S T A T U T E N

Postfach, 8400 Winterthur, T , F ,  S T A T U T E N Universität Freiburg, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, 1700 Freiburg Institut pour le droit suisse et international de la construction, Université de Fribourg Postfach, 8400 Winterthur,

Mehr

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v. Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.

Mehr

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri

Statuten des Vereins. E-Mobil Züri Statuten des Vereins E-Mobil Züri 1 Name, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen E-Mobil Züri besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff.

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung. 2. Über Fahrten zu Auswärtsspielen kann bei genügendem Interesse der Vorstand entscheiden.

Satzung. 2. Über Fahrten zu Auswärtsspielen kann bei genügendem Interesse der Vorstand entscheiden. Satzung Satzung des Fanclub BADNERJUNGS Paragraph 1 Name und Sitz: 1. Der Club führt den Namen Fanclub badnerjungs und hat seinen Sitz in 79350 Sexau Die Anschrift lautet: badnerjungs Patrick Krause Schauinslandstr.

Mehr

Art. 1 Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 1 Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. STATUTEN DES VEREINS SWISS HEALTH I. RECHTSFORM UND SITZ Art. Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art.. Sitz Der Sitz

Mehr

Muster einer Satzung

Muster einer Satzung Muster einer Satzung Satzung des 1. FCK-Fan-Club Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Club führt den Namen 1. FCK-Fan-Club und hat seinen Sitz in. Die Anschrift lautet 1. FCK-Fan-Club 2. Geschäftsjahr

Mehr

über die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse

über die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse 8.. Reglement vom 6. Oktober 00 über die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel des Ausführungsgesetzes vom 9. Februar 99 zum

Mehr

Der Prokurist - Rechte und Pflichten

Der Prokurist - Rechte und Pflichten Haufe Praxisratgeber Der Prokurist - Rechte und Pflichten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fissenewert 3. Auflage 2013. Buch inkl. Online-Nutzung. 251 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01945 0 Recht > Handelsrecht,

Mehr

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. Modellflug-Club Lachtetal e. V. 1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister

Mehr

Er will 1. Die Schule unterstützen bei der Erfüllung ihrer lehrenden, sozialen, erzieherischen und kulturellen Aufgaben.

Er will 1. Die Schule unterstützen bei der Erfüllung ihrer lehrenden, sozialen, erzieherischen und kulturellen Aufgaben. Satzung für den Förderverein des Hör- und Sprachzentrums Altshausen Dornstadt, 17.09.2008 Beate Dambacher 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer des Hör- und Sprachzentrums

Mehr

Satzung. Automobil- und Motorradclub. Diepholz e. V.

Satzung. Automobil- und Motorradclub. Diepholz e. V. Satzung Automobil- und Motorradclub Diepholz e. V. Satzung Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 1. Der am 25.4.1958 in Diepholz gegründete Club führt den Namen Automobil- und Motorradclub Diepholz e.v. (ADAC)

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter

Mehr

Dresdener Bigband 50plus e.v.

Dresdener Bigband 50plus e.v. Dresdener Bigband 50plus e.v. Satzung des Vereins Dresdener Bigband 50plus 1 Name Der Verein führt den Namen Dresdener Bigband 50plus. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG MITGLIEDSCHAFTSANTRAG ZU Finanzgruppe e.v. Am Seemoser Horn 20 88045 Friedrichshafen www.zufin.de info@zufin.de Ich erkläre hiermit meine Absicht, der ZU Finanzgruppe e.v. als ordentliches Mitglied beizutreten.

Mehr

Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins

Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Verbund Wirtschaft+Familie e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Nienburg/Weser. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

c) jedes Mitglied hat mindestens einen Anteilschein à Fr zu zeichnen.

c) jedes Mitglied hat mindestens einen Anteilschein à Fr zu zeichnen. STATUTEN DER GENOSSENSCHAFT LINDENMÜHLE I Firma/Sitz/Zweck 1. Name und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft Lindenmühle besteht eine Genossenschaft mit Sitz in Andelfingen im Sinn von Art. 828 ff des Schweizerischen

Mehr

STATUTEN. Genossenschaft Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden

STATUTEN. Genossenschaft Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden STATUTEN der Genossenschaft Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden mit Sitz in Zürich I. Grundlage Artikel 1 Firma und Sitz Unter der Firma Genossenschaft Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden besteht

Mehr

Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit

Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Region Grenchen (JFRG) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Grenchen.

Mehr

Verein Landart Grindelwald

Verein Landart Grindelwald Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Satzung. vom 17. Juli Name und Sitz des Vereins

Satzung. vom 17. Juli Name und Sitz des Vereins Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Satzung vom 17. Juli 1992 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Der Sitz

Mehr

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er

Mehr

Vereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV)

Vereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV) Vereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV) Inhalt 1. Name und Sitz der Vereinigung... 1 2. Ziel und Aufgaben des NCV... 1 3. Mitglieder Ihre Rechte und Pflichten... 1

Mehr

Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen

Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen I. Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Firma "Genossenschaft Parktheater Grenchen" besteht mit Sitz in Grenchen auf unbestimmte Zeitdauer

Mehr

Statuten der «Gesellschaft Walserhaus Gurin» (ersetzen die Statuten vom 19. August 1936 und alle nachfolgenden Änderungen)

Statuten der «Gesellschaft Walserhaus Gurin» (ersetzen die Statuten vom 19. August 1936 und alle nachfolgenden Änderungen) Statuten der «Gesellschaft Walserhaus Gurin» (ersetzen die Statuten vom 19. August 1936 und alle nachfolgenden Änderungen) 0. Allgemeines Unter dem Namen «Walserhaus Gurin» besteht eine Gesellschaft gemäß

Mehr

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) 3 Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt

Mehr

Die asisa kann ihre Tätigkeit im ganzen Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürstentum Liechtenstein ausüben.

Die asisa kann ihre Tätigkeit im ganzen Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürstentum Liechtenstein ausüben. STATUTEN I. NAME, ZWECK UND TÄTIGKEITSGEBIET DES VEREINS Art. 1 Art. 2 Art. 3 Name und Sitz Die asisa, Allgemeine Schweizerische Interessengemeinschaft für Schweizer und Ausländer, ist ein politisch und

Mehr

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

Statuten Verein Kunstkiosk Baar Statuten Verein Kunstkiosk Baar I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 1. Unter dem Namen Kunstkiosk Baar besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Sitz des Vereins ist Baar. Art. 2 1. Der Verein

Mehr

Statuten der Ethos Stiftung

Statuten der Ethos Stiftung Ethos Stiftung Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten der Ethos Stiftung Artikel 1 - Name und Sitz Unter dem Namen Ethos Schweizerische

Mehr

Verein Standortförderung Knonauer Amt. Statuten Version 1.5

Verein Standortförderung Knonauer Amt. Statuten Version 1.5 Verein Standortförderung Knonauer Amt Statuten Statuten Seite 2 von 6 Die in diesen Statuten verwendeten Bezeichnungen gelten gleichermassen für Frauen, Männer, Firmen und Institutionen. 1. Name, Sitz

Mehr

STIFTUNG WOHNRESIDENZ SANKT JAKOB GRÄCHEN STATUTEN I. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 2

STIFTUNG WOHNRESIDENZ SANKT JAKOB GRÄCHEN STATUTEN I. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 2 STIFTUNG WOHNRESIDENZ SANKT JAKOB GRÄCHEN STATUTEN I. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 2 ART. 1 NAME UND SITZ 2 ART. 2 ZWECK 2 ART. 3 VERMÖGEN 2 II. ORGANISATION DER STIFTUNG 2 ART. 4 ORGANE

Mehr

2.) Wirtschaftliche, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen.

2.) Wirtschaftliche, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen. Satzung Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e. V. 1 Name und Sitz der Gemeinschaft 1.) Die Gemeinschaft führt den Namen Verbund Vaihinger Fachgeschäfte mit dem Zusatz e. V. nach Eintragung im Vereinsregister.

Mehr

Mitgliedschaft und Mitgliederbeitrag, Haftung

Mitgliedschaft und Mitgliederbeitrag, Haftung STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen Verein pro Bergrennen Oberhallau (Abkürzung VBO ) besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Oberhallau. 2 Der Verein bezweckt

Mehr

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 1 Allgemeines 1) Der Verein trägt den Namen Freifunk Oldenburg 2) Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 1 STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck ART. 1 Unter dem Namen «ARCHITEKTUR FORUM OBERSEE» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches mit Sitz in Rapperswil. ART. 2 Der

Mehr

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Satzung des Weltladen Alzenau e.v. Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das

Mehr

Genossenschaft Sportzentrum Allmeind. Statuten

Genossenschaft Sportzentrum Allmeind. Statuten Genossenschaft Sportzentrum Allmeind Statuten Statuten der Genossenschaft Sportzentrum Allmeind I. Name, Sitz, Zweck, Haftung Art. Unter dem Namen «Genossenschaft Sportzentrum Allmeind» besteht mit Sitz

Mehr

1 Die wichtigsten Grundsätze zur

1 Die wichtigsten Grundsätze zur 1 Die wichtigsten Grundsätze zur Verwalterhaftung Verletzt der Verwalter seine Pflichten und trifft ihn hierfür ein Verschulden, so muss er für die daraus resultierenden Folgen einstehen, d. h. er haftet.

Mehr

S a t z u n g. der Lebenshilfe Rinteln e. V.

S a t z u n g. der Lebenshilfe Rinteln e. V. S a t z u n g der Lebenshilfe Rinteln e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Lebenshilfe Rinteln e. V. I Der Sitz des Vereins ist 31737 Rinteln, Waldkaterallee 13. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

September Supporter Sportmuseum Schweiz. Vereinsstatuten

September Supporter Sportmuseum Schweiz. Vereinsstatuten September 2013 Supporter Sportmuseum Schweiz Vereinsstatuten Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Supporter Sportmuseum Schweiz besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60ff. des Schweizerischen

Mehr

Die Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer

Die Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer Die Genossenschaft Rechtliche Betrachtung Rechtsanwalt Michael Weimer Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo Schalke Fanclub»Klein Schalke 04«Rietberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo (2) Er hat seinen Sitz in Rietberg.

Mehr

O b e r t o g g e n b u r g

O b e r t o g g e n b u r g K i t a O b e r t o g g e n b u r g STATUTEN Verein Kita Obertoggenburg STATUTEN 1. Name, Sitz, Zweck 1.1. Name, Sitz Unter der Bezeichnung Kita Obertoggenburg besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB

Mehr

Satzung der Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter e. V.

Satzung der Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter e. V. Satzung der Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter e. V. vom 13.11.2007 1 Name, Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter. (2) Der Verein hat

Mehr

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er

Mehr

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen 1 (Name, Sitz) 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen. 1.2 Vereinssitz

Mehr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Auszug aus dem Zivilgesetzbuch: Juristische Personen

Auszug aus dem Zivilgesetzbuch: Juristische Personen Auszug aus dem Zivilgesetzbuch: Juristische Personen Hinweis: Es gilt der Text in der italienischen Fassung Index : Art. 12: Juristische Personen des Privatrechts (abgeschafft)... 1 Art. 14: Gründungsakt...

Mehr

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Mehr

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V. S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)

Mehr

STATUTEN. des. Quartiervereins Brugg West. gegründet 3. Februar 1937

STATUTEN. des. Quartiervereins Brugg West. gegründet 3. Februar 1937 STATUTEN des Quartiervereins Brugg West gegründet 3. Februar 1937 Zur besseren Lesbarkeit werden nachstehend die personenbezogenen Ausdrücke nur in der männlichen Form verwendet. I. Name und Zweck Artikel

Mehr

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V.

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. S a t z u n g des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Verein der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums

Mehr

Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen

Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen 1 Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen und

Mehr

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Haus und Grund e.v. Borkum, im folgenden Verein genannt und ist im Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen

Mehr

Satzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen.

Satzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen. Satzung 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Rechtsform Der Fanclub ist eine Vereinigung von Fanmitgliedern und wurde am 13.05.06 gegründet. Der Sitz des Vereins ist in 66571

Mehr