Die VoG-Gesetzgebung
|
|
- Angela Kalb
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die VoG-Gesetzgebung EineInfoveranstaltung im Auftragder Servicesstelle Ehrenamt im Ministerium der DG 22. Okt Dienstleitstungszentrum St. Vith
2 Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte nur verkürzt dargestellt werden. Wir weisen deshalb darauf hin, dass dieser Vortrag ohne Gewähr veröffentlicht wird und dass dies keine rechtsverbindlichen Informationen sind. Sie geben eine erste fachlich fundierte Auskunft. Bei speziellen Fragestellungen empfehlen wir, entsprechende Fachleute zu Rate zu ziehen.
3 Übersicht 1. Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit? 2. Was ist eine VoG? 3. Wann ist eine VoG sinnvoll? 4. Die Gründung einer VoG 5. Merkmale einer VoG 6. Die VoG als «laufendes Geschäft» 7. Haftung & Versicherung 8. Die Auflösung einer VoG
4 Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit laut Gesetz(1) * Jede Tätigkeit, die unentgeltlich und nicht verpflichtend ausgeübt wird Jede Tätigkeit, die für Drittpersonen angeboten wird und die im Auftrag einer Gruppe, Organisation oder Gemeinwesen stattfindet Jede Tätigkeit, die für Dritte angeboten wird, die nicht zum familiären oder privaten Umfeld der Person gehören, die die ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. * 22 MAI Loi modifiant la loi du 3 juillet 2005 relative aux droits des volontaires en vue de rendre le volontariat accessible aux étrangers
5 Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit laut Gesetz(2) Jede Tätigkeit, die nicht durch eine Personen ausgeübt wird, die gleichzeitig im Rahmen eines Arbeitsvertrags, eines Dienstleistungsvertrags oder einer statutarischen Anstellung der gleichen Organisation tätig ist. Achtung für Asylbewerber und ehrenamtliche Tätigkeit gilt: Bisher durften Asylbewerber keiner ehrenamtlichen Arbeit nachgehen. Am wurde jetzt ein Gesetz verabschiedet, dass die ehrenamtliche Arbeit für Asylbewerber in Belgien ermöglicht.
6 Was ist eine VoG? Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vereinigung, die keine Industrie oder Handelsgeschäfte betreibt und die ihren Mitgliedern keinen materiellen Gewinn zu verschaffen sucht. Die VoG hat ihren Vereinssitz in Belgien Es gibt auch internationale VoG IVoG (siehe Wikipedia) Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht DE FR LOI WET
7 Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit Die VoG ist eine Rechtspersönlichkeit, sie hat Rechten und Pflichten. Die VoG kann Rechtsgeschäfte abschließen die Vereinigung vor Gericht vertreten als Vermögensverwalter arbeiten als Arbeitgeber agieren Für alle Tätigkeiten ist eine VoG haftbar!
8 Unterschied zwischen VoG und Nicht-rechtsfähige Vereinigung VoG Verwalter als Juristische Person Nicht-rechtsfähige Vereinigung Einzelne Mitglieder der Vereinigung als Privatpersonen
9 VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Man spricht von einer faktischen Vereinigung, wenn zwei oder mehrere Personen sich zusammenschließen, um ein Ziel von allgemeinem Interesse zu verfolgen. Im Gegensatz zu einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte noch Pflichten; das haben nur die einzelnen Mitglieder, auch wenn sie gemeinsam handeln. Das Fehlen des Status als Rechtsperson hat mehrere Folgen:
10 VoG versus Nicht-rechtsfähige Vereinigung Eine faktische Vereinigung kann als Vereinigung keine Rechte an Mobilien oder Immobilien erwerben Sie kann als Vereinigung keine Verträge abschließen (wohl aber einzelne Mitglieder). Die Mitglieder einer faktischen Vereinigung haften unbeschränkt für die Schulden der Vereinigung. Diese Haftung betrifft auch ihr persönliches Vermögen.
11 Wann ist eine VoG sinnvoll? gemeinsames Ziel / Projekt ideeller Natur eher langfristig oder sich wiederholende Projekte mit umfangreichen Verpflichtungen & gewissen Haftungsrisiken Finanzierung durch Zuschüsse, Schenkungen oder Erbschaften Vermögen und / oder Immobilien relativ viele Mitglieder Erfordert die Bereitschaft, einen gewissen administrativen Aufwand zu leisten!
12 Merkmale einer VoG Vereinigungsfreiheit Rechtspersönlichkeit Satzung kein Gewinnstreben Generalversammlung und Verwaltungsrat Sie unterliegt gesetzlichen Vorgaben & Formalitäten: VoG-Gesetz, Zivil-, Steuer- & Sozialrecht, Buchhaltungsvorschriften
13 Gründung einer VoG In einer Gründungsversammlung beschließen die anwesenden Personen (Gründungsmitglieder) die Konstituierung einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht VoG Es müssen mindestens 3 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Die Vereinigung besteht mindestens aus zwei Organen, der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat mindestens ein Mitglied weniger als die Generalversammlung.
14 Pflichtangaben in der Satzung komplette Bezeichnung des Vereins Sitz der Vereinigung und Gerichtsbezirk Zwecks oder der Zwecke, zu denen die VoG gegründet wird (Sozialziel), eine eventuelle Unterscheidung zwischen den (mindestens 3) ordentlichen und den übrigen Mitgliedern Name und Adresse der Gründer
15 Pflichtangaben in der Satzung Maximalbetrag des Mitgliedsbeitrags Bedingungen zur Ernennung der Verwalter Vorgehen zur Änderung der Satzung Nennung der Verantwortlichen für die Verwaltung der Konten und des Haushalts, Aufteilung des Kapitals im Falle der Auflösung Befugnisse der Generalversammlung. Mustersatzung finden Sie auf dglive.be pdf
16 Pflichtangaben in der Satzung Maximalbetrag des Mitgliedsbeitrags Bedingungen zur Ernennung der Verwalter Vorgehen zur Änderung der Satzung Nennung der Verantwortlichen für die Verwaltung der Konten und des Haushalts, Aufteilung des Kapitals im Falle der Auflösung Befugnisse der Generalversammlung.
17 Veröffentlichung im Moniteur belge Formulare zur Veröffentlichung Neue Tarife ab dem constitution Sur papier 149,90 euro + 21% T.V.A. 181,38 euro. Par voie électronique euro + 21% T.V.A. 131,04 euro. modification Sur papier et par voie électronique : euro + 21% T.V.A. 122,94 euro Gründungsakte für VoG online einreichen (voie électronique )
18 Checkliste für eine VoG (1) Hinterlegung der Satzung bzw. Änderungen beim Handelsgericht? Aktuelle Mitgliederliste am Sitz der Gesellschaft? Stehen alle Angaben auf der Geschäftskorrespondenz der VoG (Name + Sitz + Bezeichnung VoG + Gerichtsbezirk Eupen)?
19 Checkliste für eine VoG (2) Ordnungsgemäße Buchhaltung? Steuerpflichten erfüllt? Sozial- und Arbeitsrechtliche Verpflichtungen? Pflichtversicherungen abgeschlossen? Die Kraftfahrzeug-Versicherung für jeden Fahrzeughalter (Gesetz vom 22. November 1989) Die Haftpflichtversicherung laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (Gesetz vom 3. Juli 2005) Die Gefährdungshaftung (Gesetz vom 30. Juli 1979)
20 Haftungsfragen (1) Grundsätzlich gilt: Eine Vereinigung haftet für Fehler, die ihren Angestellten oder den Organen, durch die sie handelt, zugerechnet werden können. Dies betrifft Zivilrechtliche Haftung vertraglich außervertraglich (Art. 1382) Art Code civil "Jede unrechte Tat eines Menschen, welche einen Andern schadet, verpflichtet den Täter zur Entschädigung." Strafrechtliche Haftung
21 Haftungsfragen (2) Achtung: Mitglieder sind eventuell persönlich haftbar für Handlungen vor Gründung der VoG wenn die Ausgangsdokumente der VoG die Pflichtangaben nicht vermerken (VoG in Gründung) Wenn bei allen Korrespondenzen der Zusatz fehlt VoG in Liquidation
22 Haftungsfragen (3) VWR-Mitglieder haften eventuell persönlich für Fehler bei der Verwaltung der VoG 2. Verstoß gegen die Satzung 3. Verstoß gegen die VoG-Gesetzgebung 4. Steuer- und Sozialschulden der VoG
23 Haftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit Das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen (3. Juli 2005) schreibt ausdrücklich in Artikel 5 die Versicherung von Personen vor, die ehrenamtlich für eine Organisation aktiv sind. Die Versicherung der Ausübung von Freiwilligenarbeit ist also eine Pflichtversicherung! Achtung: Die Versicherung greift nicht bei schwere Fehler leichte aber gewohnheitsmäßige Fehler arglistige Täuschung oder Betrug
24 Auflösung einer VoG Die Initiative zur Auflösung einer VoG kann entweder durch die Generalversammlung der Vereinigung oder durch ein Gericht erfolgen. (2/3 Anwesenheitsquorum und 4/5 Beschlussmehrheit) Die 1. Generalversammlung beschließt, die VoG in "Auflösung zu versetzen". (damit trägt die VoG den Zusatz: Vereinigung in Liquidation). Damit tragen die von der Generalversammlung bezeichneten Liquidatoren die ausschließliche Verantwortung für die Rechtsgeschäfte der VoG. Die Generalversammlung bezeichnet einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Die Liquidatoren können Mitglieder der Generalversammlung sein oder Drittpersonen (Externe). Die 2. Generalversammlung beschließt den "Abschluss der Auflösung". Häufig erfolgen die beiden Schritte auch in einer einzigen Generalversammlung
25 Auflösung einer VoG Die Liquidatoren prüfen unter anderem die Vermögensverhältnisse der VoG, stellen deren Nettobestände nach Tilgung der Schulden fest und führen die Vermögenswerte einem uneigennützigen Ziel zu. Meist steht deshalb in der Satzung, wem das Restvermögen zugutekommen soll. Die Beschlüsse der Generalversammlung bezüglich der Liquidation der Vereinigung müssen beim Handelsgericht hinterlegt werden. Das Handelsgericht kümmert sich um die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge). Erst mit Datum der Hinterlegung beim zuständigen Handelsgericht wird die Liquidation der VoG rechtskräftig.
26 Auflösung einer VoG 4. Die Liquidatoren prüfen unter anderem die Vermögensverhältnisse der VoG, stellen deren Nettobestände nach Tilgung der Schulden fest und führen die Vermögenswerte einem uneigennützigen Ziel zu. Meist steht deshalb in der Satzung, wem das Restvermögen zugute kommen soll. 5. Die Beschlüsse der Generalversammlung bezüglich der Liquidation der Vereinigung müssen beim Handelsgericht hinterlegt werden. Das Handelsgericht kümmert sich um die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge). 6. Erst mit Datum der Hinterlegung beim zuständigen Handelsgericht wird die Liquidation der VoG rechtskräftig!
27 Weitere Informationen Online-Dokumentation rund um das Thema Ehrenamt Handbuch Ehrenamt in der DG Servicestelle Ehrenamt im Ministerium Dieter Gubbels Gospertstraße Eupen Tel. 087/ dieter.gubbels@dgov.be
Die VoG-Gesetzgebung
Die VoG-Gesetzgebung Eine Infoveranstaltung des Ministerium der DG 16. November2016 St. Vith Ehrenamt im Ministerium der DG Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können Sachverhalte nur verkürzt
MehrDie VoG-Gesetzgebung. denise.chavet@skynet.be. 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith
Die VoG-Gesetzgebung denise.chavet@skynet.be 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith 1 Übersicht: 1. WasisteineVoG? 2. WannisteineVoGsinnvoll? 3. Die Gründung einer VoG 4.
MehrVereine und Freiwilligenarbeit
Vereine und Freiwilligenarbeit von Olivier Hermanns Juristischer Referent in Eupen Informationsveranstaltung am 7. Juni 2008 zum Thema Ehrenamt in der Praxis Modul III des Seminars Freiwilligenmanagement
Mehr5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN?
by_rainer-sturm_pixelio.de 5 ICH HAB DA MAL NE FRAGE ZU VERSICHERUNGEN, STEUERN UND FINANZEN? 5.1 WIE VERSICHERE ICH MICH SINNVOLL? 5.2 STEUERN UND EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT 5.3 DIE VEREINIGUNG OHNE GEWINNERZIELUNGSABSICHT
MehrSteuererklärung für VoG s ist ab 2015 nur noch online möglich
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Engagement bewegt - Vereinslebens und Ehrenamt fördern Ein Projekt im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes REK II Steuererklärung für VoG
MehrArbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G.
Arbeitgeberverband für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G. SATZUNG koordinierte Fassung vom 19/05/2015 KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER. Artikel
MehrNeue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank
Neue Gesetzgebung VoG Vortrag von Luc Frank Sportzentrum Kelmis 13. März 2006 1. Teil: Die neue Gesetzgebung Sitz der Materie Gesetz vom 2. Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
Mehr(Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich.
(Red.) Diese gekürzte Fassung der Statuten in deutscher Sprache ist eine eigene Übersetzung und nicht rechtsverbindlich. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Dauer Rechtsform Artikel 1 Die Vereinigung wird in Form
MehrSTATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG
STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Verband der überbetrieblichen Kurse von JardinSuisse
MehrDas Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen. Teil 1 - Die wesentlichen Aspekte zum Gesetz
Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen Am 3. Juli 2005 wurde das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen veröffentlicht. 10 Jahre danach evaluiert der
MehrEHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH
1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER 2011 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Einleitung 2. Einkommensteuer 3. Sozialversicherung 4. Rückerstattung von Kosten 5.
MehrGeschäftsordnung des Elternrates der Schule
E L T E R N S C H U L E K I N D E R EBOB Elternbund Ostbelgien VoG. Beispiel-Geschäftsordnung für einen Elternrat Dies soll die Erstellung einer eigenen Geschäftsordnung erleichtern, ohne Gewähr seitens
MehrVortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband -
Vortrag von Hermann Auffenberg - Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband - zum Thema Vereinsrecht : - Gründung eines Vereins - Führung und Auflösung eines Vereins bei der Tagung der Vereinsvorstände
MehrVereinsstatuten. Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen. Artikel 1. Name, Sitz, Dauer und Sprache
Vereinsstatuten Schweizer Netzwerk junger Migrationswissenschaftler*innen angenommen am 14. August 2014; geändert am 20. September 2015 Artikel 1 Name, Sitz, Dauer und Sprache 1. Unter dem Namen Schweizer
MehrGesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)
Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der
MehrRechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften
Infotag für Wassergenossenund -gemeinschaften Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften Wer kann in die Haftung kommen? Die Organe der Wassergenossenschaften
MehrSatzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus
Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kinder- und
MehrGRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT
GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT Offene Gesellschaft (OG) Grundlagen Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also
MehrRisiken im Ehrenamt
Risiken im Ehrenamt Typische Haftungsrisiken für Vorstände Überschreiten der Vertretungsmacht im Innenverhältnis Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht Verletzung gesetzlich zugewiesener Pflichten
MehrVEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v.
VEREINSATZUNG PHP USERGROUP DRESDEN e.v. [VR 9725] vom 20.07.2016 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "PHP USERGROUP DRESDEN". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
MehrStatuten des LAC Wohlen
Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung
MehrSatzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen
Satzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Bachwiesenschule Hergershausen" mit dem Zusatz e.v., nach Eintragung in das Vereinsregister.
MehrSTATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG
STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG Art. 1 Persönlichkeit, Name, Zweck und Sitz Unter der Bezeichnung "Verein Schule Aettenschwil, nachfolgend Verein genannt, wird ein Verein im Sinne von Art.
MehrSATZUNG. Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar des. Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7)
SATZUNG des Fotoclub Kleinwallstadt e.v. Fassung vom 11. Januar 1994 Mit Änderungen vom 3. Februar 2003 ( 7) und Änderungen vom 01.Dezember 2015 ( 1, 2, 3, 4 und 7) Seite 1/5 1 Name und Sitz (1) Der Verein
MehrStatuten der Energiewendegenossenschaft
Statuten der Energiewendegenossenschaft (Einfachheitshalber gilt die männliche Form für beide Geschlechter) I Firma, Sitz und Zweck Artikel 1: Name Unter der Firma Energiewendegenossenschaft besteht eine
MehrSATZUNG des Vereins. envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht)
SATZUNG des Vereins envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen envimv e.v.. 2.
MehrVereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht
Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter
MehrWorkshop Vereinsführung 3. November Der Verein. Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht. Fidel Cavelti, Rechtsanwalt
Workshop Vereinsführung 3. November 2012 Der Verein Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht Fidel Cavelti, Rechtsanwalt Grundlagen und Grundsätzliches zum Verein Verein in der Rechtsordnung Begriff
MehrInhalt. 1. Einleitung Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle Haftung in einer GbR... 7
Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle... 6 3. Haftung in einer GbR... 7 4. Arbeitsrechtlicher Status einer Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle...
MehrSatzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Stauffenbergschule. Nach Eintragung des Vereins ins Vereinsregister
MehrFreifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013
Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 1 Allgemeines 1) Der Verein trägt den Namen Freifunk Oldenburg 2) Der Verein hat seinen Sitz in
Mehr7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
1 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) 3 Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt
MehrStatuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe
Statuten Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe Stand 02.02.2017 I. Organisation Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz Verein Animal Rights Switzerland Hochschulgruppe mit Sitz in Zürich. Unter dem Namen
MehrSatzung. 2. Über Fahrten zu Auswärtsspielen kann bei genügendem Interesse der Vorstand entscheiden.
Satzung Satzung des Fanclub BADNERJUNGS Paragraph 1 Name und Sitz: 1. Der Club führt den Namen Fanclub badnerjungs und hat seinen Sitz in 79350 Sexau Die Anschrift lautet: badnerjungs Patrick Krause Schauinslandstr.
MehrSATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab
info@gab-bern.ch www.gab-bern.ch SATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab 1. Juli 2017 Art. 1 Zweck Die Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer-
MehrVereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV)
Vereinssatzung des Neuhardenberger Carnevalverein Marxwalde 1972 e. V. (NCV) Inhalt 1. Name und Sitz der Vereinigung... 1 2. Ziel und Aufgaben des NCV... 1 3. Mitglieder Ihre Rechte und Pflichten... 1
MehrMuster einer Satzung
Muster einer Satzung Satzung des 1. FCK-Fan-Club Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Club führt den Namen 1. FCK-Fan-Club und hat seinen Sitz in. Die Anschrift lautet 1. FCK-Fan-Club 2. Geschäftsjahr
MehrStatuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais
Statuten des Vereins Autismus-Wallis / Autisme-Valais A. Rechtliche Form Bezeichnung - Ziele Artikel 1 Unter dem Namen «Autisme-Valais/Autismus Wallis», entsteht ein durch die vorliegenden Statuten und
MehrStatuten. Schweizerische Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (SGAMSP)
Statuten Schweizerische Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (SGAMSP) Société suisse de pharmacovigilance en psychiatrie (SSPVP) Version 5 (Generalversammlung 12. November 2015) Statuten
MehrStatuten Verein Kunstkiosk Baar
Statuten Verein Kunstkiosk Baar I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 1. Unter dem Namen Kunstkiosk Baar besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Sitz des Vereins ist Baar. Art. 2 1. Der Verein
MehrStatuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn
Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo
Schalke Fanclub»Klein Schalke 04«Rietberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo (2) Er hat seinen Sitz in Rietberg.
MehrS T A T U T E N STROH+PAILLE+PAGLIA FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ I. NAME UND SITZ. Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL
FACHVERBAND STROHBAU SCHWEIZ S T A T U T E N I. NAME UND SITZ Name Sitz II. ZWECK UND MITTEL Zweck Tätigkeit Haftung Finanzen III. MITGLIEDSCHAFT Grundsatz Ende der Mitgliedschaft IV. VEREIN Organe Generalversammlung
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
MehrStatuten des Vereins. E-Mobil Züri
Statuten des Vereins E-Mobil Züri 1 Name, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen E-Mobil Züri besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff.
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrStatuten der Ethos Stiftung
Ethos Stiftung Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten der Ethos Stiftung Artikel 1 - Name und Sitz Unter dem Namen Ethos Schweizerische
MehrSatzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen
Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen 1 (Name, Sitz) 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen. 1.2 Vereinssitz
MehrVEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER MARIA-MONTESSORI-GESAMTSCHULE AACHEN. Satzung
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER MARIA-MONTESSORI-GESAMTSCHULE AACHEN Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER MARIA-MONTESSORI-GESAMTSCHULE
MehrSTATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen
STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen 1. Name und Sitz Unter dem Namen KITS besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB in Sarnen.
MehrStatuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen
Statuten der Genossenschaft Konzert- und Theatersaal Grenchen I. Firma, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Firma "Genossenschaft Parktheater Grenchen" besteht mit Sitz in Grenchen auf unbestimmte Zeitdauer
Mehrredcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen
redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische
MehrSTATUTEN DES ROTEN KREUZES WALLIS
STATUTEN DES ROTEN KREUZES WALLIS In diesen Statuten sind sämtliche Personen-, Status- und Funktionsbezeichnungen unterschiedslos auf Männer und Frauen anwendbar. Gründung Art.1 Unter dem Namen «Rotes
MehrEr will 1. Die Schule unterstützen bei der Erfüllung ihrer lehrenden, sozialen, erzieherischen und kulturellen Aufgaben.
Satzung für den Förderverein des Hör- und Sprachzentrums Altshausen Dornstadt, 17.09.2008 Beate Dambacher 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer des Hör- und Sprachzentrums
MehrHoppetosse. Förderverein des ev. Kindergarten und Familienzentrum Villa Kunterbunt. Satzung vom
Satzung vom Förderverein Hoppetosse des ev. Kindergarten und Familienzentrum Der Verein führt den Namen: 1 Bezeichnung Förderverein Hoppetosse, des ev. Kindergarten und Familienzentrum und hat seinen Sitz
MehrStatuten der «Gesellschaft Walserhaus Gurin» (ersetzen die Statuten vom 19. August 1936 und alle nachfolgenden Änderungen)
Statuten der «Gesellschaft Walserhaus Gurin» (ersetzen die Statuten vom 19. August 1936 und alle nachfolgenden Änderungen) 0. Allgemeines Unter dem Namen «Walserhaus Gurin» besteht eine Gesellschaft gemäß
MehrFörderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrSeptember Supporter Sportmuseum Schweiz. Vereinsstatuten
September 2013 Supporter Sportmuseum Schweiz Vereinsstatuten Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Supporter Sportmuseum Schweiz besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60ff. des Schweizerischen
MehrStatuten Gegründet 11. April 1935
Statuten Gegründet 11. April 1935 (Rev. 16.04.2016) Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen Schaffhauser Wanderwege (SHWW) besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von
Mehrüber die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse
8.. Reglement vom 6. Oktober 00 über die Gemeindeagenturen der kantonalen AHV- Ausgleichskasse Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel des Ausführungsgesetzes vom 9. Februar 99 zum
MehrGesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v.
Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein trägt den Namen Gesellschaft zur Förderung des Planetariums
MehrVerein Landart Grindelwald
Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
MehrAuszug aus dem Zivilgesetzbuch: Juristische Personen
Auszug aus dem Zivilgesetzbuch: Juristische Personen Hinweis: Es gilt der Text in der italienischen Fassung Index : Art. 12: Juristische Personen des Privatrechts (abgeschafft)... 1 Art. 14: Gründungsakt...
MehrSatzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"
Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Betreute Grundschule Hochelheim" 2. Vereinssitz ist Hüttenberg, Ortsteil Hochelheim. 3.
MehrStatuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee
Die Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 20. November 2009 angepasst und genehmigt. Statuten vom Loipenclub Heiden - Bodensee I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Loipen-Club Heiden-Bodensee
MehrReglement. der Stiftung Aktion Demenz. mit Sitz in Mauensee. I. Zweck. Zweck Art. 1
Reglement der Stiftung Aktion Demenz mit Sitz in Mauensee I. Zweck Zweck Art. 1 Tätigkeiten Art. 2 Die Stiftung bezweckt die Schaffung individuell angepasster Wohn- und Lebensformen für Menschen mit Demenz,
MehrSTATUTEN DES GEWERBEVEREINS
STATUTEN DES GEWERBEVEREINS ZÜRICH - AFFOLTERN 1.Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Gewerbeverein Zürich-Affoltern versteht sich ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrStatuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom r.b.)
Statuten Tennis-Club Froburg,Trimbach (Abschrift vom 02.03.2000 r.b.) 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Unter dem Namen Tennis-Club Froburg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB
MehrVereinsstatuten von Pangaea Switzerland
Vereinsstatuten von Pangaea Switzerland 1. Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1)Unter dem Namen Pangaea Switzerland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Saanen. (3) Geschäftsjahr
MehrStatuten des Vereins Umwelt und Bildung
Statuten des Vereins Umwelt und Bildung A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Umwelt und Bildung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Bellach (Schweiz).
MehrART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
1 STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck ART. 1 Unter dem Namen «ARCHITEKTUR FORUM OBERSEE» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches mit Sitz in Rapperswil. ART. 2 Der
Mehrb) Kleinere Reparatur-, Inbetriebhaltungs- und oder Renovationsarbeiten.
STATUTEN 1. NAME, SITZ UND ZWECK DES CLUBS Art. 1 Name Unter dem Namen "Club du tramway, Fribourg/ Tramclub Freiburg" (CTF/TCF) besteht seit dem 1. 1. 1990 ein Club im Sinne von Art.60ff.des ZGB. Art.
MehrInformationsblatt Ausschlagung Erbschaft
Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Handelsregister und Notariate Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft 1. Ausgangslage Gesetzliche und eingesetzte Erben treten mit dem Tod des Erblassers
MehrSTATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA
S e i t e 1 STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA mit Sitz in Zürich S e i t e 2 I. Name, Sitz, Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen FlüchtlingsTheater Malaika besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein
MehrZweck und Ziel Artikel 2 Der Zweck des Vereins besteht im Führen der Waldspielgruppe (WSG).Er kann auch gleichartige andere Aktivitäten ausführen.
Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Verein Spielgruppe im Zauberwald" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in Märwil, Gemeinde Affeltrangen. Zweck und Ziel Artikel 2
MehrS a t z u n g. des Förderverein Kappelner Talentförderung e.v.,,kappelner Talentförderung e. V."
S a t z u n g des Förderverein Kappelner Talentförderung e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen,,Kappelner Talentförderung e. V." (2) Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Kappeln. (3) Er ist
MehrVEREIN SAH REGION BASEL
VEREIN SAH REGION BASEL S t a t u t e n : A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SAH Region Basel besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art.60ff mit Sitz in Basel. Art. 2 Der Verein SAH
MehrMITGLIEDSCHAFTSANTRAG
MITGLIEDSCHAFTSANTRAG ZU Finanzgruppe e.v. Am Seemoser Horn 20 88045 Friedrichshafen www.zufin.de info@zufin.de Ich erkläre hiermit meine Absicht, der ZU Finanzgruppe e.v. als ordentliches Mitglied beizutreten.
MehrSatzung des Lions-Club München-Solln
Satzung des Lions-Club München-Solln A. Grundlagen Art. 1: Der Lions-Club München-Solln hat seinen Sitz in München. Der Club ist ein nicht in das Vereinsregister eingetragener Verein deutschen Rechts;
MehrSatzung. Automobil- und Motorradclub. Diepholz e. V.
Satzung Automobil- und Motorradclub Diepholz e. V. Satzung Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 1. Der am 25.4.1958 in Diepholz gegründete Club führt den Namen Automobil- und Motorradclub Diepholz e.v. (ADAC)
Mehr2.) Wirtschaftliche, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen.
Satzung Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e. V. 1 Name und Sitz der Gemeinschaft 1.) Die Gemeinschaft führt den Namen Verbund Vaihinger Fachgeschäfte mit dem Zusatz e. V. nach Eintragung im Vereinsregister.
MehrMitgliedschaft und Mitgliederbeitrag, Haftung
STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen Verein pro Bergrennen Oberhallau (Abkürzung VBO ) besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Oberhallau. 2 Der Verein bezweckt
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..
Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
MehrSatzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
MehrSTATUTEN VEREIN SCHWEIZ
STATUTEN VEREIN DER FREUNDE DER GALAPAGOS INSELN SCHWEIZ I. Sitz, Zweck und Tätigkeit Art. 1: Unter dem Namen "Freunde der Galapagos Inseln Schweiz" besteht, mit Sitz in Zug (Kanton Zug), ein Verein nach
MehrSTATUTEN. des. Quartiervereins Brugg West. gegründet 3. Februar 1937
STATUTEN des Quartiervereins Brugg West gegründet 3. Februar 1937 Zur besseren Lesbarkeit werden nachstehend die personenbezogenen Ausdrücke nur in der männlichen Form verwendet. I. Name und Zweck Artikel
Mehrc) jedes Mitglied hat mindestens einen Anteilschein à Fr zu zeichnen.
STATUTEN DER GENOSSENSCHAFT LINDENMÜHLE I Firma/Sitz/Zweck 1. Name und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft Lindenmühle besteht eine Genossenschaft mit Sitz in Andelfingen im Sinn von Art. 828 ff des Schweizerischen
Mehr- Eintragung bei Handelsgericht (spezielle Abteilung für Handelsvertreter am Wohnort -
Der Handelsvertreter Der Handelsvertreter Agent Commercial - Es gilt gleiches Handelsvertreterrecht nach EU-Richtlinie vom 18/12/1986 - Er ist frei, ohne Arbeitsvertrag (vgl. Unterschied VRP) - Er haftet
MehrStatuten. Verein Kindertagesstätte Menziken. gültig ab 1. Mai 2012
Statuten Verein Kindertagesstätte Menziken gültig ab 1. Mai 2012 Verein Kindertagesstätte Menziken Pilatusstrasse 41 5737 Menziken Telefon 062 771 91 61 info@kita-menziken.ch www.kita-menziken.ch 1. NAME,
MehrDer Verein betreibt die Uniklinik Balgrist.
Statuten Name, Sitz Art. 1. Unter der Bezeichnung «Schweizerischer Verein Balgrist» besteht seit 1909 ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz des
MehrDer Prokurist - Rechte und Pflichten
Haufe Praxisratgeber Der Prokurist - Rechte und Pflichten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fissenewert 3. Auflage 2013. Buch inkl. Online-Nutzung. 251 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01945 0 Recht > Handelsrecht,
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist für jede auf dem Gebiet der Niederlande ansässige Person gesetzlich anerkannt (Artikel 1 und 8 der Verfassung).
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Niederlande Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist für jede auf dem Gebiet der Niederlande ansässige Person gesetzlich anerkannt (Artikel 1 und 8 der
MehrStatuten der Genossenschaft SpiezSolar
Statuten der Genossenschaft SpiezSolar I Firma, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter der Firma Genossenschaft SpiezSolar besteht eine Genossenschaft gemäss den vorliegenden Statuten und den Bestimmungen der
MehrDatenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ
STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.
MehrGesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
MehrRechtliche Fragen klären
Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen
Mehr