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1 VCD Thema Ruhe bitte Verkehr: Deutschlands Lärmquelle Nr. 1 Service: Der VCD Lärm-Aktions-Koffer Recht: Welches Gesetz sorgt für Ruhe? Gesundheit: Wenn Krach krank macht

2 VORWORT Aktiv gegen Verkehrslärm Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit FOTO: BMU Inhalt Straßenlärm Luxusartikel Ruhe Tag gegen Lärm Aktiv gegen Autobahnlärm in Oldenburg 4 Von lauten Autos und leisen Reifen Tipps für Auto- und Reifenkauf Motorradlärm Flüsterasphalt Tipps zum leiseren Fahren Fluglärm Krach aus der Luft Widerstand gegen Fluglärm Schienenlärm Ratternde, quietschende Bahnen Im Interview: Schienenlärmexperte Markus Hecht Lärmsanierung in der Schweiz VCD-Schwerpunkt Lärm Das macht der VCD VCD-Forderungen für weniger Lärm VCD-Lärm-Aktionskoffer für Lehrkräfte und Lärmbetroffene VCD-Broschüren und -Plakate zum Lärm 15 Lärm-Wirkungen Was Krach die Gesellschaft kostet Im Interview: Lärmwirkungsforscher Rainer Guski Vorgestellt: Das Forschungsprojekt Leiser Verkehr Gesetze gegen Lärm EU-Richtlinie gegen Lärm Vom Menschenrecht auf Ruhe Richtlinie umgesetzt: Beispiel Augsburg Rechtschutz gegen Verkehrslärm Im Interview: Axel Friedrich, Lärmexperte im Umweltbundesamt Schallpegel und Dezibel: Grundbegriffe zum Thema Lärm Beispiele und Adressen Gute Beispiele Links und Adressen Die Lebensqualität vieler Menschen wird durch den Lärm von Autos, Eisenbahnen und Flugzeugen erheblich eingeschränkt. Der Verkehrslärm gehört mittlerweile zu den gravierendsten Umweltproblemen in unserem dicht besiedelten und verkehrsreichen Land. Die Umweltpolitik orientiert sich bei dem wichtigen Anliegen, den Schutz vor Lärm spürbar zu verbessern, maßgeblich am Leitbild der Nachhaltigkeit. In ihrer Strategie für eine nachhaltige Entwicklung verweist die Bundesregierung auf die Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen, der fordert, dass möglichst bald Mittelungspegel von 65 db am Tage und 55 db nachts nicht mehr überschritten werden. Diese ambitionierten Umweltqualitätsziele zu erreichen, stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Dies gilt ganz besonders für den Verkehrssektor mit seinen hohen Wachstumsraten. Wichtige neue Impulse für den Lärmschutz als Ganzes verspreche ich mir von der neuen Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union. In den kommenden Jahren müssen für alle Großstädte, an den Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnlinien und für das Umland der großen Flughäfen strategische Lärmkarten und Aktionspläne zur Lärmminderung erstellt werden. In die Lärmminderungsplanung soll die Öffentlichkeit eingebunden werden. Im Sinn eines umfassenden Lärmminderungskonzepts verlangt die Umgebungslärmrichtlinie aber auch Maßnahmen der Europäischen Union zur Lärmminderung an der Quelle. Wir brauchen neue und weiter entwickelte Lärmminderungsanforderungen nach dem Stand der Technik vor allem für Autos, Motorräder und Reifen, aber auch für Lokomotiven, Güterwagen und Flugzeuge. Ergänzende Maßnahmen auf nationaler Ebene müssen wo immer notwendig ergriffen werden, etwa um die Umrüstung auf leisere Güterwagen zu beschleunigen. Spürbare Fortschritte bei der Lärmminderung an der Quelle sind auch die Voraussetzung dafür, dass die Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen in einem überschaubaren Zeitrahmen realisiert werden kann. Das seit längerem erfolgreich laufende Sanierungsprogramm für Bundesfernstraßen und das neue Lärmsanierungsprogramm für Eisenbahnstrecken belegen, dass hier durchaus Handlungsspielräume für Verbesserungen bestehen. Beim Fluglärm beschäftigt uns derzeit vor allem die grundlegende Novellierung des Fluglärmgesetzes, das aus dem Jahr 1971 stammt. Im Vordergrund stehen dabei die Modernisierung des Ermittlungs- und Bewertungsverfahrens für Fluglärm, eine deutliche Verschärfung der Grenzwerte für die Schutzzonen und spezifische Verbesserungen beim Schutz der Nachtruhe. Aktiver und passiver Schallschutz kann für sich allein jedoch auf Dauer kein angemessen hohes Lärmschutzniveau sichern. Nicht zuletzt unter dem Aspekt der Lärmminderung werden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und zur Verkehrsverlagerung auf weniger umweltbelastende Verkehrsträger weiter an Bedeutung gewinnen. Letztlich muss ein kohärenter Prozess zur Lösung der Lärmprobleme des Verkehrs eingeleitet werden. Hier setze ich weiterhin auf das Engagement der Umweltverbände und der aktiven Bürgerinnen und Bürger. 2 Ruhe bitte VCDthema

3 STRASSENLÄRM Luxusartikel Ruhe Lärm schadet gesundheitlich, wirtschaftlich, sozial. Die allgegenwärtige Geräuschbelastung in Deutschland wird im wesentlichen durch den Straßenverkehr verursacht: 16 Prozent der Menschen in Deutschland (rund 13 Millionen) sind einem krankmachenden Lärmpegel von über 65 db(a) tagsüber ausgesetzt, der vom Straßenverkehr ausgeht. An Straßen mit einem Mittelungspegel von über 65 db(a) ist das Herzinfarktrisiko der Anwohner um 20 Prozent höher als in einer ruhigen Straße. Das Umweltbundesamt (UBA) schätzt, dass etwa 2 Prozent aller Herzinfarkte durch Verkehrslärm verursacht werden. Das heißt, jährlich sterben mehr als 2000 Menschen in Deutschland an Lärm. Jeder zweite Deutsche fühlt sich durch Straßenverkehr massiv belästigt. Kein Wunder: Die Hälfte der Deutschen muss Tag und Nacht mit einem Mittelungspegel zwischen 55 und 65 db(a) leben. Das macht müde, unkonzentriert, aggressiv und letztendlich krank. Um bei gekipptem Fenster einigermaßen ungestört schlafen zu können, sollte vor dem Fenster ein Mittelungspegel von 45 db(a) nicht überschritten werden. Pech für Autobahnanwohner: An Autobahnen, auf denen täglich etwa Autos und Lastwagen durchbrausen, ist Schlafen bei offenem Fenster erst in einem Abstand von 850 Metern möglich. Die Nachhaltigkeitsstrategie der deutschen Bundesregierung sieht vor, dass in Wohngebieten tagsüber maximal 65 db(a) und nachts maximal 55 db(a) erreicht werden dürfen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt sogar einen Lärmpegel von nur 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts. Wie weit die Realität von diesen Werten entfernt ist, zeigt das Beispiel Berlin. Rund Berlinerinnen und Berliner leben an Straßen mit Mittelungspegeln während des Tages (6 22 Uhr) von über 70 db(a). Über Menschen in Berlin müssen einen nächtlichen Straßenlärm von über 65 db(a) ertragen 10 Dezibel mehr als aus gesundheitlichen Gründen akzeptabel sind. Lärm Umweltplage Nummer eins Lärm ist in Deutschland die Umweltplage Nummer eins. Während es in der Luft- und Wasserreinhaltung in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gab, wurde bei der Lärmbekämpfung kaum etwas erreicht. Durch die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs wurden alle technischen Bemühungen, die Einzelfahrzeuge leiser zu machen, wieder aufgehoben. Angesichts des vorhergesagten Verkehrswachstums innerhalb der Europäischen Union ist keine Lärmentlastung zu erwarten. Kinder leiden besonders unter Lärm. Jungen und Mädchen, die in lärmreicher Umgebung aufwachsen, können sich schlechter konzentrieren und lernen schlechter lesen und sprechen. Sie haben ein geringeres Durchhaltevermögen, wenn sie in der Schule schwierige Aufgaben lösen sollen, und ihr Sozialverhalten ist oft gestört. Die Bekämpfung von Verkehrslärm ist nicht nur eine umwelt-, sondern auch eine sozialpolitische Herausforderung: Von Verkehrslärm belastete Wohnviertel werden zunehmend zu Lärm-Ghettos. Wohlhabende Menschen können sich den Luxusartikel ruhige Wohnlage kaufen. Ohne Lärm- VCDthema Ruhe bitte 3

4 bekämpfung wird die soziale Trennung mit allen negativen Folgen für die Gesellschaft beschleunigt. Die Mehrzahl der Lärmopfer ist weitgehend rechtlos. Ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht nur beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen oder Schienenwegen. Aber selbst da sind die Rechtspositionen der Betroffenen geschwächt. Berücksichtigung finden nur die Lärmpegel des zu ändernden oder neu zu bauenden Verkehrswegs, nicht die Gesamtbelastungen durch andere in der Nähe liegende Verkehrswege. So kann es passieren, dass kein Anspruch auf Lärmschutz besteht, obwohl insgesamt die Grenzwerte weit überschritten sind. Das ist ein Privileg, das nur dem Verkehr vorbehalten ist, stellt Rechtsanwalt und Lärmexperte Karsten Sommer fest. Bei allen Industrieanlagen wird selbstverständlich die Gesamtlärmbelastung für die Umgebung berücksichtigt. Bisher bleiben die Klagen der Lärmopfer weitgehend ungehört. Das besondere Dilemma beim Lärm: Viele Lärmopfer sind auch Täter, weil sie mobil sein und sich motorisiert bewegen wollen. Wären die 50 Prozent der Bevölkerung, die unter Lärm Tag gegen Lärm Jedes Jahr im April setzen sich zahlreiche Verbände für weniger Lärm und mehr Ruhe im Alltag ein. Jedes Jahr im April findet der Tag gegen Lärm der International Noise Awareness Day statt. Ein breites Bündnis aus Verbänden, Behörden, Initiativen, Firmen und Institutionen, die im Umwelt-, Gesundheits- und Akustikbereich aktiv sind, wirkt an diesem Aktionstag mit. Ziel des Tages gegen Lärm ist es, auf die Lärmproblematik aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für die Sinneswahrnehmung Hören zu stärken. leiden, bereit, bei kurzen Strecken das Auto stehen zu lassen, beim Einkauf auf regionale Produkte zu achten oder statt dem Flugzeug die Bahn zu benutzen, wäre ein Großteil der Lärmproblematik gelöst. In sieben Workshops erarbeitet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in diesem Jahr die Grundlagen für eine gerechte und wirkungsvolle Lärmgesetzgebung. Wir setzen uns für ein Lärmschutzgesetz mit anspruchsvollen Lärmstandards und einem An diesem Tag sollen möglichst bundesweit und von Presse, Rundfunk und Fernsehen unterstützt Aktionen stattfinden, die die Aufmerksamkeit auf die Belastungen durch Schall lenken. Öffentliche Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Schulen oder HNO-Kliniken können sich an den Aktionen beteiligen. Die Organisatoren rufen unter anderem dazu auf, am 30. April 2003 um 14 Uhr Sekunden Ruhe zu bewahren. Die Koordination läuft über die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA), die auch die Internet-Seite betreut. Hier finden sich zahlreiche Informationen über verwendbare Materialien und geplante Aktionen. Rechtsanspruch auf Lärmsanierung ein, erklärt Helmar Pless, der die VCD-Aktivitäten zum Thema Lärm koordiniert. Von Politik und Verwaltung fordern wir, bei der Verkehrsplanung und Beschaffung lärmarme Verkehrsmittel zu bevorzugen. Der Appell an jeden Einzelnen: Wer in der Innenstadt zu Fuß geht oder Fahrrad fährt, tut sich selbst und seiner Umgebung etwas Gutes. Mehr Infos: Aktiv gegen Autobahnlärm Eine Oldenburger Initiative wehrt sich gegen den ständig zunehmenden Autobahnlärm mit ersten Erfolgen. Die Stadt Oldenburg hat wie so viele deutsche Städte ein Lärmproblem. Anfang vergangenen Jahres stellte das Umweltamt der Stadt bei seinen Erhebungen für einen Lärmminderungsplan fest: Oldenburgerinnen und Oldenburger leben jenseits der gesundheitsverträglichen Lärmgrenzwerte von 65 db(a) tagsüber und 55 db(a) in der Nacht. Schuld ist vor allem die Oldenburger Stadtautobahn, die sich wie ein gigantischer Ring durch die Stadt zieht. Eine Initiative gegen den Autobahnlärm in Oldenburg versucht seit März 2002 mit Unterstützung des VCD dem Lärm entgegenzutreten. Autobahnanwohner haben sich zusammengeschlossen, um Druck auf Politik und Verwaltung auszuüben. Ihre Forderungen: das Aufbringen von Flüsterasphalt ein Überholverbot für Lkw Erhöhung, Verstärkung und das Schließen der Lücken bei den Lärmschutzwänden die Lärmminderung an den Brückenstoßfugen 70 km/h Höchstgeschwindigkeit auf der Stadtautobahn Mit Unterschriftensammlungen, Infoständen, Postkartenaktionen, einem 70 km/h- Konvoi auf der Autobahn und Lärmmessungen mit dem Messgerät aus dem VCD Lärm-Aktions-Koffer verschaffte sich die Initiative Gehör bei Bürgern, Politikern und Verwaltung. Zugute kam den Lärm-Aktiven dabei, dass der Verkehr auf den Autobahnen A 28 und A 293 durch Oldenburg nicht nur laut, sondern auch gefährlich ist. Zahlreiche Unfälle ereigneten sich in den vergangenen Jahren. Hinzu kommt, dass jeder dritte Lkw auf der Strecke Gefahrgut transportiert. Das bewog das Straßenbauamt, im August 2002 einen Versuch durchzuführen, bei dem die Geschwindigkeit auf der Stadtautobahn vorübergehend auf 80 km/h beschränkt wurde. Autofahrerproteste machten dem Versuch jedoch ein schnelles Ende. Nun sicherte das Straßenbauamt zu, wenigstens bei der 2003 fälligen Fahrbahnerneuerung Flüsterasphalt zu benutzen. Die Bürgerinitiative gibt nicht auf: Sie ist nun dabei, mit Unterstützung des VCD Oldenburg ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen, das die Erfolgschance einer Klage prüfen soll. 4 Ruhe bitte VCDthema

5 AUTOLÄRM Bessere Technik für weniger Lärm Ein Großteil des Autolärms wäre vermeidbar. Die handelsüblichen Motoren und Reifen liegen noch weit hinter dem technisch Möglichen zurück. Durch technische Fortschritte wurde bei Autos der Motoren- und Auspufflärm deutlich vermindert. Bei der Bekämpfung des Reifen-Fahrbahn-Lärms besteht dagegen noch ein erheblicher Handlungs- und Forschungsbedarf. Ab einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h übertreffen bei einem modernen Pkw die Rollgeräusche die Motor- und Getriebegeräusche. Bei einem neuen Lkw dominieren die Rollgeräusche bei über 60 km/h. Lärmarme Reifen machen ein Fahrzeug kaum teurer und können gegenüber durchschnittlich lauten Reifen den Lärm um bis zu 3 db(a) reduzieren. Eine konsequente Kapselung von Motor und Getriebe könnte das Antriebsgeräusch um einige Dezibel senken. Motoren mit niedriger Drehzahl und eine niedertourige Fahrweise entlasten außerdem die Umgebung. Eine kostenneutrale, schnell umsetzbare und sofort wirksame Maßnahme zum Schallschutz ist die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung. Untersuchungen belegen, dass die Herabsetzung von Tempo 50 auf Tempo 30 Pegelminderungen von bis zu 3 db(a) bringt allerdings nur, wenn mit der richtigen Auswahl von baulichen Maßnahmen ein stetiger Verkehrsablauf bei niedertouriger Fahrweise erzielt wird. Ein Austausch von Kopfsteinpflaster gegen Asphalt bewirkt eine Lärmminderung von 6 db(a). Laute Lastwagen Die Straßenverkehrsordnung stellt ein weiteres sehr einfaches Instrument zur Lärmbekämpfung zur Verfügung, nämlich zeitlich und räumlich beschränkte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugarten etwa ein Nachtfahrverbot für laute Lastwagen. Nur zwei deutsche Städte (Heidelberg und Bad Reichenhall) machen bisher von einem solchen Nachtfahrverbot für laute Lkw Gebrauch. Dabei ist diese Maßnahme kostenneutral und wirkungsvoll, da sie wenigstens während der Nachtstunden die lautesten der Straßenfahrzeuge aus den Wohnstraßen verbannen kann. Auf den Straßen sind die Lastwagen die dominierende Lärmquelle. Ein Lastwagen ist etwa so laut wie zehn bis fünfzehn Autos. Seit 1970 wurden die Grenzwerte für schwere Lkw von 92 auf 80 db(a), für Pkw von 84 auf 74 db(a) gesenkt. Mit diesen Werten sind die technischen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Vielmehr liegt hier noch ein Lärmminderungspotenzial von mindestens 5 db(a). Nur strengere Grenzwerte und realitätsnähere Testverfahren werden die Hersteller dazu bewegen, hier nachzubessern. Zur Zeit werden die Lärmwerte bei Autos beispielsweise nur in einem einzigen Fahrzustand gemessen. Extremwerte können so kaum erfasst werden. Tipps für den Reifenkauf Reifen sind für den Lärm, den ein Fahrzeug macht, ebenso entscheidend wie der Motor. Es lohnt sich also, beim Auto- oder Reifenkauf auf ihre Lärmwerte zu achten. Die Reifen sind bei Kraftfahrzeugen mitentscheidend für die Lärmentwicklung. Deshalb hat die Europäische Union mit der sogenannten Reifenrichtlinie verbindliche Geräuschvorschriften für die Genehmigung von neuen Reifentypen festgelegt. Diese Lärmgrenzwerte gelten ab August 2003 stufenweise zunächst für alle Reifen von Neufahrzeugen und dann für alle Neureifen. Für die Umstellung älterer Reifenmodelle, die noch auf dem Markt sind, gibt es lange Übergangsfristen: Je nach Größe bleibt bis maximal Oktober 2011 Zeit, alle Produkte den neuen Grenzwerten anzupassen. Das Umweltbundesamt (UBA) ließ im Jahr aktuelle und gebräuchliche Reifentypen für Lkw und Busse untersuchen. Das Ergebnis: Bei den zur Zeit auf dem Markt erhältlichen Nutzfahrzeug-Reifen gibt es beim Abrollgeräusch Unterschiede bis zu 3 db(a). Auch beim Pkw-Kauf lohnt es sich, auf lärmarme Reifen zu achten. So gibt es bereits seit 1997 den Blauen Engel für lärmarme Reifen. Dieser wird jedoch von der Reifenbranche weitgehend boykottiert. In Reifentests von Fachzeitschriften finden sich vermehrt Angaben über das Abrollgeräusch. Oft fehlen aber absolute Dezibel-Angaben, so dass ein Vergleich schwierig ist. Allerdings wird das UBA in Kürze eine Untersuchung des Geräuschverhaltens der gängigen Pkw- Reifen veröffentlichen. Neben dem geringen Abrollgeräusch sollten Reifen auch einen geringen Rollwiderstand haben. Denn dadurch lässt sich Kraftstoff sparen. Lastwagen, deren Reifen einen optimalen Rollwiderstand haben, verbrauchen zwischen 4 und 12 Prozent weniger Kraftstoff je nach Streckenprofil, Geschwindigkeitsniveau und Windverhältnissen. Die Ergebnisse der UBA-Studie gibt es im Internet unter: VCDthema Ruhe bitte 5

6 drehzahl erfasst. Damit sind Motorräder bezüglich ihres Lärmpotenzials die mit Abstand lautesten Straßenfahrzeuge. Problematisch ist außerdem, dass illegale, nicht zugelassene Ersatzschalldämpfer im einschlägigen Fachhandel problemlos zu bekommen sind. Das Geräusch, das sie verursachen, ist nicht nur deutlich lauter als das des Serienmodells, sondern auch besonders lästig. Der VCD fordert daher ein grundsätzliches Verbot von Zubehör, das Motorräder lauter macht. Die wirksamste Methode zur Abschaffung nicht zugelassener Ersatzschalldämpfer sind allerdings Kontrollen im Verkehr, bei denen die Motorräder in ihrem tatsächlichen Zustand erfasst werden. Dazu sollte die Polizei mit der entsprechenden technischen Ausrüstung ausgestattet werden. Schärfere Grenzwerte für Motorräder MOTORRADLÄRM Spaß am Krach Beim Motorradfahren gehört das Motorengeräusch zum Image. Lärmbegrenzung war für die Zweirad-Lobby bisher kein Thema. Die VCD Motorrad-Umweltliste soll das ändern. Bei Umfragen zur Belästigung durch Lärm werden Motorräder zusammen mit Lastwagen an erster Stelle genannt. Da Motorradfahrer gerne zu Zeiten und an Orten fahren, an denen andere Menschen Ruhe suchen, nerven sie mehr als vergleichbare Krachmacher. Besonders lästig: Durch extreme Beschleunigung schwillt das Motorengeräusch innerhalb weniger Sekunden auf doppelte oder sogar dreifache Lautstärke an. Die seit 1999 europaweit geltenden Lärmgrenzwerte für Motorräder von maximal 80 Dezibel entsprechen den Werten für schwere Lastwagen. Damit ist ein Motorrad, schon wenn es den Grenzwert einhält, so laut wie vier Autos. Der VCD kritisiert allerdings das unrealistische Messverfahren, das nur bei einem einzigen Fahrzustand den Geräuschpegel ermittelt. Der tatsächlich entstehende Motorenlärm bei Beschleunigung oder Spitzengeschwindigkeit kann deutlich über dem Grenzwert liegen. Bei der Geräuschmessung von Lkw wird dagegen der lauteste Betriebspunkt bei Höchst- Der VCD setzt sich weiterhin für realitätsnähere Lärm-Messverfahren und verschärfte Lärmgrenzwerte für Motorräder auf europäischer Ebene ein. Außerdem sollten die Geräuschemissionen motorisierter Zweiräder künftig möglichst jährlich im Rahmen einer Umweltuntersuchung nachgeprüft werden. Dabei sollte die notwendige Prüfplakette auf dem Schalldämpfer befestigt werden, um Manipulationen zu erschweren. Der VCD plant die Erstellung einer Motorrad-Umweltliste. Damit schließt sich eine große Lücke für umweltbewusste Verbraucher. Umweltrelevante Daten für Motorräder sind wenig vorhanden und kaum veröffentlicht. Die Messverfahren für Abgase und Lärm sind nicht realitätsnah. Es existiert überhaupt kein verbindlicher Test zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und des CO 2 -Ausstoßes. Skandalös: Ein Kunde erhält bisher keine Information über den Verbrauch, beklagt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. Eine VCD Motorrad-Umweltliste kann hier Transparenz schaffen und bewirken, dass Motorräder verschiedener Hersteller miteinander konkurrieren und sich auch unter Umweltgesichtspunkten dem Wettbewerb mit dem Auto stellen. 6 Ruhe bitte VCDthema

7 Leise Straßen Eine lohnende Investition: Der sogenannte Flüsterasphalt ist zwar aufwändiger und teurer als der herkömmliche. Dafür ist er deutlich leiser. Während die Motorengeräusche der Autos in den letzten Jahrzehnten leiser geworden sind, haben sich die Reifen- Fahrbahn-Geräusche kaum verändert. Die Oberfläche einer Straße beeinflusst maßgebend das Geräusch des Reifens: Auf glatten Decken pfeift und zischt er, auf groben dröhnt er. Jeder weiß, dass bei den üblichen Geschwindigkeiten Pflaster oder ausgewaschene, alte Betonoberflächen unerträglich laut sein können. Ebene, leicht rauhe Fahrbahndecken mindern dagegen die Geräuschentstehung. Die sogenannte Splittmastixdecke ist etwa 2 db(a) leiser als eine Gussasphaltdecke. Noch angenehmer sind aber offenporige Oberflächen, zum Beispiel offenporiger Asphalt (OPA), der im Neuzustand die Reifen-Fahrbahn-Geräusche um bis zu 10 db(a) mindern kann. Das entspricht einer Halbierung des Geräuscheindrucks. Solche hohlraumreichen Straßendecken werbewirksamer Markenname: Flüsterasphalt schlucken insbesondere die lästigen höherfrequenten Anteile des Abrollgeräusches. Sie haben noch weitere angenehme Effekte: Da sie das Niederschlagswasser unterhalb der wasserdurchlässigen, hohlraumreichen Deckschicht seitlich zum Straßenrand abführen (daher auch der Name Drainasphalt), vermindern sie das gefürchtete Aquaplaning, die Sprühfahnenbildung und die Blendwirkung. Sie werden bei Regen nicht lauter und erhöhen durch geringeren Innenraumpegel den Fahrkomfort. Schwieriger ist allerdings der Winterdienst: Der Belag darf nicht gesplittet werden, weil sich dann die akustisch wirksamen Poren zusetzen. Das Salzen muss zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. An der akustischen Haltbarkeit muss noch gearbeitet werden, da auch Schmutz die Pegelminderung zerstören kann. Für langsame Geschwindigkeiten, wie sie innnerorts auftreten, empfiehlt sich als vergleichsweise lärmarmer Belag vorläufig nur eine Splittmastixdecke. In Erprobung befindet sich allerdings ein zweilagiger offenporiger Asphalt ( doppelter OPA oder doppellagiger OPA ), der gegenüber herkömmlichen Belägen etwa 5 db(a) weniger Geräusch erzeugt. Das entspricht einer Reduzierung der Verkehrsmenge um 70 Prozent! Gute OPAs erreicht man nur durch hochqualifizierten Einbau. OPAs sind wie im richtigen Leben mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Sie müssen gepflegt und unterhalten werden. Ein OPA ist schwierig zu reparieren. Und natürlich sind gute OPAs teurer aber sie schonen die Nerven der Lärmgeplagten. Außerdem können aufwändige und störende Lärmschutzanlagen vermieden oder reduziert werden. Die Begrenzung der Reifengeräusche ist Aufgabe der EU. Der Einbau einer lärmarmen Straßendecke kann vor Ort durch das Straßenbauamt erfolgen und ist sofort wirksam. Beim Straßenneubau oder bei größeren Sanierungsmaßnahmen sollte in lärmsensiblen Gebieten immer ein lärmarmer Belag verwendet werden. Nur so kann man dem Lärmzuwachs durch die Verkehrsmehrung begegnen. Rainer Kühne Beispiele für einen guten OPA: A9 bei Bindlach Geplanter Einbau von doppellagigen OPAs im Jahr 2003: B56 bei Düren, B 17 im Bereich Augsburg, Germeringer Straße in Planegg Rainer Kühne ist Regierungsdirektor der Bayerischen Landesanstalt für Umweltschutz und Vorstandsmitglied des Deutschen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung. FOTO: PRIVAT Leiser fahren Wer ein paar einfache Regeln beim Autofahren befolgt, kann den Lärm seines Autos deutlich reduzieren und dabei Kraftstoff sparen. Achten Sie bereits beim Kauf auf lärmarme Fahrzeuge und Reifen. Die VCD Auto-Umweltliste nennt leise Fahrzeuge. Motor auf keinen Fall im Stand warmlaufen lassen. Beim Starten kein Gas geben. Fahren Sie sofort los, das schont den Motor, den Geldbeutel und die Ohren. Schalten Sie beim Anfahren schon nach fünf Metern in den zweiten Gang. Schalten Sie in den nächsthöheren Gang, ehe der Motor 2000 Umdrehungen erreicht. Fahren Sie im höchstmöglichen Gang. Fahren Sie 30 km/h im dritten Gang und 50 km/h im höchsten (5.) Gang. Vorausschauendes Gleiten: Jedes Anfahren und Beschleunigen verbraucht Kraftstoff und erzeugt Lärm. Genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug (Faustregel: 3 Sekunden) hilft, Ungleichmäßigkeiten im fließenden Verkehr auszugleichen, dient der Verkehrssicherheit und reduziert Stopps und häufiges Anfahren. Verlangsamen Sie nicht durch Zurückschalten, sondern durch Bremsen. Kontrollieren Sie regelmässig den Reifendruck, optimal gefüllte Reifen rollen leiser. Auch um Kraftstoff zu sparen, lohnt es sich bereits bei einem Halt von zehn Sekunden, den Motor abzustellen. Auf keinen Fall beim Neustart des Motors Gas geben. Stellen Sie das Autoradio nicht zu laut und lassen Sie es nicht bei geöffneten Fenstern und Türen laufen. Das dient auch Ihrer Sicherheit. Vermeiden Sie die Parkplatzsuche in Wohnstraßen. Wenn es wenig Parkplätze gibt, nutzen Sie Tiefgaragen oder gehen ein paar hundert Meter mehr zu Fuß. Vermeiden Sie unnötige Fahrten und steigen Sie bei Kurzstrecken auf das Fahrrad, die Füße oder Öffentliche Verkehrsmittel um. Hupen Sie nur bei Gefahr. VCDthema Ruhe bitte 7

8 Die Belastung durch Fluglärm wird von den Deutschen nach der Belastung durch den Straßenverkehr als größtes Lärmproblem empfunden. Fast die Hälfte der West- und ein Viertel der Ostdeutschen fühlen sich durch Fluglärm belästigt. Die Zahl der Fluggäste hat sich in Deutschland in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt. Der Bundesverkehrswegeplan prognostiziert für die nächsten zehn Jahre eine weitere Steigerung des Flugverkehrs um rund 70 Prozent. Fliegen ist beliebt, weil es billig ist. Der Flugverkehr ist gegenüber dem Bahnverkehr steuerlich im Vorteil, da das Fliegen von der Kerosinsteuer und bei Auslandsflügen auch von der Mehrwertsteuer befreit ist. Das hat zu einem Boom bei Billigflügen geführt. Da Billigfluggesellschaften aus Kostengründen kleinere, bislang wenig genutzte Flughäfen bevorzugen, breitet sich der Lärmteppich über immer weitere Gebiete aus. Angesichts dieser Entwicklung haben Fluglärmgeplagte wenig davon, dass die meisten Flugzeuge in den vergangenen Jahrzehnten leiser geworden sind. Hinzu kommen städtebauliche Fehler, durch die die Besiedlung in Flugplatznähe dichter wird. FLUGLÄRM Krach aus der Luft Der Boom beim Fliegen ist ungebrochen. Was einzelne Flugzeuge durch technische Neuerungen an Lärm vermeiden, wird durch das Mehr an Flügen sofort wieder ausgeglichen. Mangelnder Schutz für Bevölkerung Alle Parteien selbst die Flughafenbetreiber sind sich einig, dass der zur Zeit geltende Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm völlig unzureichend ist. Das überalterte Fluglärmgesetz aus dem Jahre 1971 legt zwei Schutzzonen fest, in denen abgestufte Bauverbote und -beschränkungen gelten. In der Schutzzone 1 mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von mehr als 75 db(a) dürfen keine neuen Wohnhäuser gebaut werden. Für bereits vorhandene Wohngebäude in dieser Schutzzone gibt es Kostenerstattung für den Einbau von Schallschutzfenstern durch den Flugplatzhalter. In der Schutzzone 2 [äquivalenter Dauerschallpegel zwischen 67 db(a) und 75 db(a)] ist der Bau von schutzbedürftigen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen verboten. 8 Ruhe bitte VCDthema

9 Diese Grenzwerte helfen keinem. Sie schützen nicht einmal vor Gesundheitsschäden. Bereits Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts tragen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei. Beim Fluglärm kommt es noch mehr als bei anderen Lärmquellen auf eine Beachtung von Einzelschallereignissen an. Hinter einer durchschnittlichen, über den Tag verteilten Lärmbelastung von etwa 62 db(a) können sich 200 Flüge mit jeweils über 70 db(a) verbergen. Lärmwirkungsforscher gehen davon aus, dass Wohnfunktionen bereits stark eingeschränkt werden, wenn pro Tag 60 Flugzeuge mit mehr als 70 db(a) ein Wohngebiet überfliegen. Es darf nicht nur der durchschnittliche Lärmwert gesetzlich begrenzt werden. Wir brauchen auch eine Höchstgrenze für Lärm und eine Begrenzung für die Häufigkeit von lauten Ereignissen, fordert VCD-Lärmexperte Helmar Pless. Das Bundesumweltministerium arbeitet an einem neuen Entwurf für das Fluglärmgesetz, nachdem ein Novellierungsversuch in der letzten Legislaturperiode scheiterte. Verschiedene Ministerien und die Luftverkehrswirtschaft hatten das Gesetz verhindert, da es ihrer Meinung nach zu hohe Kosten für Lärmschutz verursacht hätte. Auf 1,2 Milliarden Euro schätzt das Umweltbundesamt die Folgekosten des Entwurfs für private Flugplatzunternehmer und für den Bund als Halter der militärischen Flugplätze Geld, das vor allem den Anwohnern zugute gekommen wäre. Nun ist eine stufenweise Absenkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzone 1 auf 65 Dezibel und für die Schutzzone 2 auf 60 Dezibel in Diskussion. Vorgesehen ist außerdem eine stärkere Gewichtung fluglärmbedingter Störungen zur Nachtzeit, schärfere Vorschriften für neue und auszubauende Flughäfen, eine verbesserte Bürgerbeteiligung und die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleinere Flughäfen und weitere militärische Flugplätze. Ein deutlich verbessertes Fluglärmgesetz gehört zu den unaufschiebbaren Pflichtaufgaben der neuen Bundesregierung, sagt VCD-Lärmexperte Helmar Pless. Das Interesse an einem preiswerten Luftverkehr darf nicht über den grundrechtlichen Anspruch auf Ruhe und Gesundheit gestellt werden. Lärmtechnische Verbesserungen und Verbesserungsmöglichkeiten im Flugzeugbau müssen endlich den lärmbetroffenen Anwohnern zugute kommen und nicht zusätzlichen Flugverkehr ermöglichen. Fluglobby behindert Lärmschutz Der VCD hält die Weiterentwicklung von Lärmstandards für Flugzeuge jedoch für ebenso notwendig. Die Lärmgrenzwerte für Verkehrsflugzeuge werden von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) festgelegt. Diese Organisation wird von den Lobbyinteressen der Flugzeughersteller und Flughafenbetreiber beherrscht. Die Durchsetzung fortschrittlicher Lärmstandards muss deshalb europaweit oder national erreicht werden. Ein Instrument hierfür sind Lande- und Startgebühren, die gestaffelte Preise je nach Lautstärke und Schadstoffausstoß des Flugzeugs vorsehen, erklärt Pless. Auch lärmmindernde Start- und Landeverfahren, die Optimierung der Streckenführung und Nachtflugbeschränkungen können einen wichtigen Beitrag zur Lärmminderung leisten. Ein weiteres Problem: Die Standortplanung für Flughäfen ist Ländersache, während überregional wichtige Straßen vom Bund geplant und finanziert werden. Dadurch kommt es zu einer Überkapazität an Flughäfen, die Steuerzahler und Umwelt teuer bezahlen. Sinnvoll wäre eine an Umwelt- und Effektivitätsmaßstäben orientierte Gesamtplanung, die auch Alternativen zum Flughafenausbau prüft. Das Argument von der Jobmaschine Flugverkehr ist wissenschaftlich nicht haltbar. Werner Geiss vom Arbeitskreis Luftverkehr des VCD geht von einer negativen Arbeitsplatzbilanz aus: Urlaubsflüge entziehen den strukturschwachen heimischen Ferienregionen die Nachfrage. Die vielen Frachtflüge tragen dazu bei, dass manuelle Produktionsprozesse in Niedriglohnländer verlagert werden können. Widerstand gegen Fluglärm Kein Verkehrslärm hat bisher zu so viel organisiertem Anwohnerprotest geführt wie der Fluglärm. Rund um alle Flughäfen haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die Massen mobilisieren können und oft in enger Kooperation und inhaltlicher Übereinstimmung mit Gemeindeparlament und Verwaltungsspitze vor Ort agieren. Besonders engagiert sind die Gegner eines Ausbaus des Frankfurter Flughafens im Rhein-Main-Gebiet. Deutschlandweit koordiniert wird der Kampf für mehr Ruhe durch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Als rechtlich anerkannter Verband kann die Vereinigung Mitglieder für die Fluglärmkommissionen benennen. Joachim Hans Beckers, der Vorsitzende der Vereinigung, ist anerkannter Fluglärmexperte und Motor für den Informations- und Erfahrungsaustausch innerhalb der Bewegung. Der läuft zunehmend über das Internet unter Europaweit organisieren sich die Bürgerinitiativen gegen Fluglärm in der Europäischen Vereinigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs ( Der Verband unterstützt zum Beispiel die Anwohner in der Einflugschneise des Londoner Flughafens Heathrow bei ihrer Klage gegen die Britische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Den Klägern wurde von dem höchsten europäischen Gericht im Oktober 2001 in erster Instanz das Recht auf acht Stunden Nachtruhe und der Schutz der Menschen in Wohnungen vor Lärm zuerkannt. Die wachsende Professionalität der Bewegung gegen Fluglärm zeigt sich auch am Beispiel des sogenannten Deutschen Fluglärmdiensts (DFLD e.v.). Der DFLD betreibt ehrenamtlich ein Messnetz zur Erfassung von Fluglärmbelastungen. Die Daten der rund 30 Mess- Stationen an deutschen Flughäfen werden ins Internet eingespeist und können unter abgerufen werden. Sie liefern Einzelnen und den Initiativen vor Ort wichtige Argumente für die Auseinandersetzung mit den Behörden und Flughafenbetreibern. VCDthema Ruhe bitte 9

10 SCHIENENLÄRM Rattern und Quietschen Eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene ist wünschenswert. Ohne Erfolge bei der Lärmbekämpfung wird die Bahn jedoch nicht genug Akzeptanz finden. Die Bahn könnte das umweltschonendste motorisierte Verkehrsmittel sein wäre nicht der Lärm, den sie verursacht. Der Lärm von Personenzügen, Güterzügen und Straßenbahnen schädigt in Deutschland die Gesundheit von 3 Prozent der Bevölkerung, das sind 2,5 Millionen Menschen. 20 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Schienenlärm belästigt. Durch die hohen Lärmwerte und die starke Erschütterung ist an viel befahrenen Bahnstrecken selbst durch umfangreiche Schutzmaßnahmen kaum eine gesunde Wohnumgebung zu schaffen. Lärm entsteht vor allem durch das Abrollen der Räder auf den Schienen, aber auch beim Anfahren und Bremsen, in den Kurven und durch aerodynamische Geräusche bei hohen Geschwindigkeiten. Es gibt jedoch zahlreiche technische Möglichkeiten, diese Geräusche zu verhindern oder zumindest erträglich zu machen. Laute Rollgeräusche entstehen vor allem durch kleine Unebenheiten auf den Laufflächen der Räder (zum Beispiel Flachstellen) und der Schienen (sogenannte Riffeln ). Durch diese Unebenheiten beginnen Radscheibe und Schiene beim Fahren wie Lautsprecher-Membranen zu schwingen. Die Lärmdifferenz zwischen glatter und verriffelter Schiene beträgt bis zu 20 db(a). Glatte (abgedrehte) Räder sind um 3 db(a) leiser als Räder in durchschnittlichem Zustand. Deswegen ist es sinnvoll, Schienen regelmäßig zu schleifen und Radlaufflächen abzudrehen, damit sie glatt bleiben. Weniger Lärm durch neue Bremsen Aerodynamische Geräusche entstehen vor allem bei sehr schnellen Zügen wie dem ICE. Bei Neubaustrecken sind es meist Lärmwände, die die Umgebung vor dem lauten Vorbeizischen schützen. Ein besonderes Lärmproblem bei Güterzügen stellen die Grauguss-Klotzbremsen dar. Ein Umrüsten auf Verbundstoff-Klotz- Laute Züge Interview mit Markus Hecht, Professor an der TU Berlin mit dem Fachgebiet Schienenfahrzeuge. Es gibt viele Maßnahmen, mit denen man Schienenlärm reduzieren kann. Warum werden sie nicht umgesetzt? Die Lärmminderungsmaßnahmen sind in vielen Forschungsvorhaben entwickelt. Umgesetzt werden jedoch nur die, die auch noch andere Nutzen haben. Geringerer Lärm ist ein Abfallprodukt. Für die Umsetzung der Erkenntnisse müssen finanzielle Anreize geschaffen werden. Lärmabhängige Trassenpreise sind ein solches Anreizsystem. Lärmminderung darf keine Zusatzanforderung sein, die das Produkt verteuert. Ist es möglich, über Ausschreibungen die Qualität von Neufahrzeugen zu beeinflussen? In Ländern, für die für Fahrzeuge keine verbindlichen Grenzwerte existieren, hat der Fahrzeugbesteller allein die Möglichkeit, die Qualität der Neufahrzeuge zu beeinflussen. Da Fahrzeuge aber nach Bedarf beschafft werden, kann es sich kaum eine Bahn leisten, Fahrzeuge abzulehnen, wenn sie zu laut sind. Meist werden dann nicht erreichte akustische Grenzwerte durch andere Zugeständnisse der Industrie abgegolten. Ist das nicht der Ruf nach staatlichen Vorgaben? Die Eisenbahnindustrie ist ein Nachfragemarkt. Eine Industrie, die nicht gewünschte Produkte anbietet, drängt sich selbst aus dem Markt. Die Nachfrage nach lärmarmen Produkten ist noch unbefriedigend. Staatliche Vorgaben sind in der Tat dringend nötig, da sonst keine Möglichkeit besteht, gleichberechtigte Voraussetzungen für die offenen Märkte zu erzielen. Warum verhält sich die Politik so auffallend passiv? Dies ist in der Tat schwer nachzuvollziehen. Das wesentliche dürften Preisargumente der Bahnen sein. Viele halten die Bahn per se für umweltfreundlich, was so leider nicht mehr stimmt. Wer müsste Ihrer Meinung nach die Kosten für eine Reduktion des Schienenlärms tragen? Grundsätzlich ist immer vom Verursacherprinzip auszugehen. Allerdings dürfen sich die Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht ganz aus der Verantwortung stehlen, da Schienen und Schwellen eine ganz wesentliche Lautsprecherfunktion ausüben. Bei leisen Fahrzeugen strahlen sie oft mehr als die Hälfte der Gesamtlärmmenge ab. Verursacher des Lärms ist also nicht das Fahrzeug allein, sondern auch das Gleis. In Österreich gibt es Grenzwerte für Schienenlärm. In der Schweiz gibt es ein Lärmminderungsprogramm für die Schiene. Wie lange wird es dauern, bis man an deutschen Schienen ruhig schlafen kann? Österreich hat seine Lärmwerte vor dem EU-Beitritt erlassen. Der Nutzen ist nach nun zehn Jahren deutlich erkennbar. Für Deutschland ist zu hoffen, dass sich die unter deutscher Leitung arbeitende europäische Grenzwertkommission bald auf vernünftig tiefe Grenzwerte einigt. Hier sollte die Politik beschleunigend wirken. 10 Ruhe bitte VCDthema

11 Leise Bahn in der Schweiz Durch ein Lärmsanierungsprogramm möchte die Schweiz bis 2015 die Zahl der Lärmopfer entlang der Bahnlinien um zwei Drittel reduzieren. Drei Stufen hat das Lärmreduktionsprojekt, das den Schweizern den Bahnlärm erträglich machen soll: 1. Der Lärm, der von den fahrenden Zügen ausgeht, soll vermindert werden. 2. Wo nachts viele Güterzüge fahren, sollen die Anwohner durch Lärmschutzwände zusätzlich entlastet werden. 3. Wo auch das nicht genügt, können die Bewohner auf Kosten der öffentlichen Hand Schallschutzfenster in ihre Wohnungen einbauen lassen. Diese Maßnahmen sind nicht gerade revolutionär. Das Besondere am Schweizer Lärmminderungsprogramm ist aber, dass es erstmals einen klaren Zeithorizont und klare Maximalwerte für die Lärmsanierung vorgibt. In einer landesweiten konzertierten Aktion bemühen sich alle beteiligten Stellen darum, diese Ziele zu erreichen. bremsen bzw. Scheibenbremsen kann den Geräuschpegel um bis zu 9 db(a) senken. Lautes Quietschen in den Kurven ist vor allem ein Problem von Straßen- und U- Bahnen in den Innenstädten. In engen Kurven sind Quietschgeräusche mit Schallpegeln bis zu 120 db(a) keine Seltenheit ein Problem, das mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten weitgehend zu beheben ist. Hier kann der Einsatz hochwertigen Stahls für Radreifen und von Radschallabsorbern, Antiquietschschweißungen und die automatische Spurkranzschmierung der Radsätze Abhilfe schaffen. Dass Bahnlärm nicht sein muss, hat der sogenannte Komponententräger leiser Güterzug gezeigt, den die Deutsche Bahn AG zwischen erprobte. Dabei setzte die DB neuartige Bremsen, Radschallabsorber, eine Verkleidung der Drehgestelle und eine niedrige, gleisnahe Lärmschutzwand ein. Die Lärmbelastung für die Umgebung sank durch diese Maßnahmen um bis zu 20 db(a) gegenüber einem herkömmlichen Zug. Eine Umrüstung des kompletten Fuhrparks deutscher Bahnbetreiber kann noch viele Jahrzehnte dauern. Das Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung für die Schiene, das seit 1999 für Besserung sorgen soll, ist mit jährlich 51 Millionen Euro ein Tropfen auf den heißen Stein. Da beim Bau und Kauf von Neufahrzeugen die Anreize zur Lärmvermeidung fehlen, wird viel Geld für Lärmschutzwände an den Schienen oder Lärmschutzfenster in den Gebäuden ausgegeben, um das Leben der Anwohner erträglich zu machen. Viel günstiger und sinnvoller wäre es, den Lärm an der Quelle also beim Fahrzeug selbst zu vermeiden. Dazu fehlen allerdings verbindliche Lärm-Grenzwerte für die Mehrzahl der Schienenfahrzeuge, wie sie etwa in Österreich seit zehn Jahren bestehen. Die EU hat bisher nur für Hochgeschwindigkeitszüge hohe lärmtechnische Standards. Die Bundesregierung sollte auch für regionale Schienenverkehrsmittel Grenzwerte innerhalb der EU vorschlagen. Gäbe es einheitliche Vorgaben des Bundes zum Beispiel über das Umweltbundesamt könnten Verkehrsbetriebe schon heute bei der Bestellung von Neufahrzeugen diese Richtwerte einfordern. Bisher fehlt jeglicher Anreiz für den Einsatz leiserer Fahrzeuge. Als Steuerungsinstrument könnten die Trassenpreise fungieren je leiser das Fahrzeug, um so billiger der Kilometerpreis in Verbindung mit einem Erfassungssystem, das jedes einzelne Fahrzeug identifiziert. Mehr Infos zur Lärmsanierung bei der Deutschen Bahn: holding/dbag_laermminderung.shtml Download zur Lärmsanierung in der Schweiz: php7hy6ng.pdf VCDthema Ruhe bitte 11

12 VCD GEGEN LÄRM Lobby für Lärmopfer Ruhe bitte! Der VCD unterstützt Aktionen gegen Lärm und erarbeitet Vorschläge für eine sinnvolle Lärmschutzgesetzgebung. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.v. setzt sich mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes für Menschen ein, die unter Verkehrslärm leiden. Ein Schwerpunkt der VCD-Arbeit: wirkungsvolle Gesetze, die das Grundrecht der Menschen auf Ruhe sichern. Mit folgenden Maßnahmen will der VCD auf unterschiedlichen Ebenen für mehr Ruhe im Alltag sorgen: Mit dem VCD Lärm-Aktions-Koffer können Lärmopfer ihre Belastung durch Straßen-, Schienen- oder Fluglärm erfassen (siehe Seite 14/15). Mit Aktionstipps und Hintergrundinformationen hilft der VCD ihnen außerdem dabei, die Öffentlichkeit auf ihr Problem aufmerksam zu machen und sich bei Behörden oder Lärmverursachern Gehör zu verschaffen. Mit Pressearbeit, Aktionstagen und Fachinformationen bringt der VCD das Thema Lärm ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass die politischen Entscheider im Bundestag und in den Länder- und Kommunalparlamenten alle nötigen Informationen haben, um die Menschen so gut wie möglich vor Lärm schützen zu können. In sieben Workshops erarbeiten Fachleute aus Verwaltung, Wissenschaft, Politik, Industrie und Verbänden die Grundlage für eine sinnvolle und menschenwürdige Lärmschutzgesetzgebung. Werden Sie VCD-Mitglied und unterstützen Sie die Lobbyarbeit des VCD gegen Lärm! 12 Ruhe bitte VCDthema

13 UNTERSTÜTZEN SIE DEN VCD Werden Sie Mitglied! Je mehr Menschen den VCD mit einer Mitgliedschaft unterstützen, um so wirkungsvoller wird er als Lobbyverband. Der VCD ist nicht nur in Sachen Lärm ein kompetenter Fach-, Lobby- und Verbraucherverband. Die VCD-Verkehrsreferentinnen und -referenten setzen sich in vielen Bereichen für eine sichere, intelligente und umweltschonende Mobilität ein: für Vision Zero, ein Verkehrskonzept, das null Verkehrstote zum Ziel hat für eine lebendige, gesunde und sichere Kindermobilität für eine nachhaltige und erholsame Mobilität im Tourismus für intelligente und zukunftsfähige Autos für einen funktionsfähigen und sozialen Öffentlichen Verkehr für lebenswerte Städte und für vieles mehr. Jedes zusätzliche Mitglied, das sich hinter die Forderungen des VCD stellt, erhöht die Durchsetzungs- und Argumentationskraft des VCD. Unterstützen Sie daher den VCD mit einer Mitgliedschaft. Werden Sie selbst Mitglied oder werben Sie Mitglieder für den VCD! Der VCD dankt Ihnen Ihre Unterstützung mit zahlreichen Serviceleistungen: Sie erhalten sechsmal im Jahr das VCD-Magazin fairkehr mit verkehrspolitischen Informationen, Reisetipps und vielem mehr. Sie haben Zugang zum VCD-Versicherungsangebot, das sie unterwegs und zu Hause günstig versichert. Sie profitieren von der VCD-Verkehrsberatung, die sie in allen Fragen rund um ihre Mobilität informiert. Einfach Postkarte ausfüllen und abschicken oder Mitglied werden unter Helmar Pless koordiniert den VCD- Schwerpunkt Lärm. Der studierte Diplom-Biologe und Diplom-Ingenieur organisiert die sieben VCD- Lärm-Workshops, betreut VCD- Gruppen und Bürgerinitiativen bei Aktionen gegen Lärm und berät sie in allen Fragen zum Verkehrslärm. Außerdem vertritt er den VCD in den themenrelevanten Gremien, zum Beispiel im Aktionskreis für den Tag gegen Lärm, im Beraterkreis des Forschungsverbundes Leiser Verkehr, in der Lenkungsgruppe zur Fortschreibung der Schallberechnungsvorschrift Schall03 oder im Arbeitskreis Flugverkehr der Umweltverbände. FOTO: PRIVAT Das will der VCD 15 VCD-Forderungen für mehr Ruhe. 1. Die Lärmsanierung an bereits bestehenden Straßen und Schienenwegen muss einklagbar sein. 2. Es müssen Fristen für eine schrittweise Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienen festgelegt werden: Bei Nachtwerten von über 65 db(a) soll die Lärmsanierung sofort in Angriff genommen werden. Die Sanierung bei Mittelungspegeln oberhalb von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts muss im Lauf der nächsten 10 Jahre erfolgen. Langfristig müssen die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Pegel von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts gelten. Die Kosten sollen den Verursachern angelastet werden. 3. Die Bemessungsgrundlage beim Neuund Ausbau von Fahrwegen muss zukünftig der Gesamtpegel aller Verkehrsgeräusche sein und nicht nur der neu hinzukommende Lärm. 4. Das Fluglärmgesetz muss schnell novelliert werden, um den Lärmschutz der betroffenen Anwohner deutlich zu verbessern (unter anderem durch eine getrennte Bewertung der Fluglärmbelastung für Tag und Nacht, die Einführung niedrigerer Schutzzonen-Grenzwerte, die Einführung eines Häufigkeits-Maximalpegel-Kriteriums und die Festlegung von strengeren Immissionsgrenzwerten für neue und auszubauende Flugplätze). 5. Für Flug- und Kraftfahrzeuge müssen die bestehenden Grenzwerte verschärft werden. Für Schienenfahrzeuge müssen Lärmgrenzwerte eingeführt werden. 6. Es sind außerdem neue Prüfverfahren für die Lärmmessung an Fahrzeugen nötig. 7. Flächendeckende Tempolimits auf Autobahnen und die Einrichtung von mehr und größeren Tempo-30-Zonen können Verkehrslärm weiter reduzieren. 8. Das gleiche gilt für Nachtfahrverbote für Lkw innerorts, ergänzt durch Ausnahmeregelungen für leise Lkw. 9. Beim Neubau und bei der Sanierung von Straßen muss die Verwendung leiser Beläge vorgeschrieben sein. 10. Alle neuen Reifen müssen mit den Werten für Abrollgeräusch und Rollwiderstand gekennzeichnet sein. Laute Reifen müssen aus dem Handel gezogen werden. 11. Lärmarmes Fahren soll Teil der Fahrausbildung und Führerscheinprüfung sein. 12. Die Geräuschemissionen von motorisierten Zweirädern sollen jährlich bei einer Umweltuntersuchung erfasst werden. 13. Durch attraktive und sichere Fußwege und Radrouten und einen gut ausgebauten Öffentlichen Personenverkehr soll Verkehr auf lärmarme Verkehrsmittel verlagert werden. 14. Die Trassenpreise für den Schienenverkehr müssen lärmabhängig sein. 15. Bei Ausschreibungen von öffentlichen Verkehrsleistungen müssen ambitionierte Lärmstandards vorgegeben werden. VCDthema Ruhe bitte 13

14 VCD LÄRM-AKTIONS-KOFFER Unterrichtsthema Lärm Schüler können mit dem VCD- Lärm-Aktions-Koffer die Lärmprobleme in ihrer Umgebung erkunden und Zusammenhänge erkennen. Das Thema Verkehrslärm eignet sich in vielerlei Hinsicht für den fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe I und II. Der VCD bietet Lehrkräften aller Schulformen mit seinem Lärm-Aktions-Koffer Hilfestellungen bei der Behandlung des Themas Verkehrslärm an (siehe Kasten). Der Aktions-Koffer verschafft einen neuen Zugang zur Mobilitätserziehung sowie Gesundheitsund Umweltpädagogik. Mit Verkehrslärmmessungen werden physikalische Tatbestände lebenspraktisch und anschaulich erfasst. Die Schüler können das Umfeld der Schule erkunden und Einfluss auf die Verkehrspolitik der Kommune nehmen. In verschiedenen Teilen Deutschlands stehen den Schulen auch qualifizierte Umweltberaterinnen und Umweltberater bei der Behandlung des Themas Verkehrslärm zur Seite. Besonders vorbildlich sind hier die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Sachsen, die mit viel Technik ausgestattete mobile Umweltstationen betreiben. Der Umweltbus Lumbricus der Natur- und Umweltschutz-Akademie Nordrhein-Westfalen und das Umweltmobil Planaria der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt bieten Schulklassen der jeweiligen Bundesländer neben Schallpegelmessgeräten auch spezielle pädagogische Angebote zum Thema Lärm. Lärm- Messgeräte für Unterrichtszwecke verleihen auch das Umweltberatungszentrum der Stadt Rostock, das Umweltpädagogische Zentrum der Stadt Nürnberg, das Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung der Stadt Hamburg, die Beratungsstelle für Umweltbildung beim Ökowerk Berlin und die Koordinierungsstelle Umwelt der Stadt Osnabrück. Leider richten sich diese Angebote jeweils nur an die Schulen der Umgebung. Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg verleiht innerhalb Baden-Württembergs den sogenannten LärmPunkt, einen multimedialen Informationsstand. Hier finden sich Informationen über die subjektive Wahrnehmung verschiedener Lärmquellen, die Grundlagen der Schallausbreitung sowie die Wirksamkeit verschiedener Minderungspotenziale. 14 Ruhe bitte VCDthema

15 Druck gefördert durch: übrigens: Beim Verkehrsclub Deutschland können Sie den VCD Lärm-Aktions-Koffer mit Lärmmessgerät ausleihen. VCD e.v Bonn 0228/ Druck gefördert durch: VCD-Materialien zum Thema Lärm Der VCD bietet Lärmbetroffenen, Umweltgruppen und sonstigen Initiativen konkrete Hilfestellungen zur Lärmbekämpfung an. Mit dem Lärm-Messgerät aus dem VCD Lärm-Aktions-Koffer können die Lärmintensität an Verkehrswegen ermittelt und öffentlichkeitswirksame Aktionen durchgeführt werden. VCD-Mitglieder können sich darüber hinaus bei Mitarbeitern der Bundesgeschäftsstelle auch fachlichen Rat zu speziellen Aspekten der Verkehrslärmproblematik holen. Die sieben Tagungsbände der Workshopreihe zu den Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung werden im pdf-format als Download-Angebote auf der Internetseite des VCD ( veröffentlicht. Ab Herbst 2003 kann bei der VCD-Bundesgeschäftsstelle auch eine Broschüre mit einer Zusammenfassung der Workshop-Ergebnisse bestellt werden. Die Plakatserie Ruhe bitte, die Faltblätter Lärm macht krank und die vorliegende Broschüre Ruhe bitte lassen sich bei Informationsständen einsetzen. VCD Lärm-Aktions- Koffer Der Koffer kann vom VCD wochenweise geliehen werden. Er ist wahlweise mit einem Handmessgerät oder Ruhe bitte einem computergestützten Schallpegel- Messgerät und der dazugehörigen Software zum Auswerten der Messergebnisse ausgestattet. Zahlreiche Broschüren und Materialien, informieren über das Thema und geben Tipps und Anregungen, wie man sich gegen Lärm wehren kann. Für Lehrkräfte bietet der VCD den Lärm- Aktions-Koffer mit einem speziellen Sortiment an Materialien für den Unterricht an (siehe Kasten). Die Ausleihgebühr für den Aktionskoffer beträgt 20 Euro pro Woche (10 Euro für VCD-Mitglieder). Weitere Informationen finden sich auf der VCD-Internetseite ( Der Koffer kann hier auch online bestellt werden. Plakatserie Ruhe bitte DIN A2, Art.-Nr. 2114, kostenlos DIN A3, Art.-Nr. 2113, kostenlos DIN A3, Art.-Nr. 2112, kostenlos Faltblatt Verkehrslärm macht krank vierfarbig, Art.-Nr. 1013, kostenlos Ruhe bitte Broschüre Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm 36 Seiten, zweifarbig, Art.-Nr. 1018, kostenlos VCD Auto-Umweltliste 2002/2003 mit Lärmwerten von rund 400 Autos und Tipps zum lärmarmen Fahren 24 Seiten, vierfarbig, Art.-Nr. 2009, EUR 2,50 zzgl. Versand übrigens: Beim Verkehrsclub Deutschland können Sie den VCD Lärm-Aktions-Koffer mit Lärmmessgerät ausleihen. VCD e.v Bonn 0228/ Art.Nr (DIN A3) Art.Nr (DIN A3) Art.Nr (DIN A2) VCD Lärm-Aktions-Koffer für Lehrkräfte Im Koffer ist ein Schallpegel- Messgerät, das Kinder mühelos bedienen können. Mit dem Gerät kann der aktuelle Schallpegel, der Maximalwert und der Mittelungspegel gemessen werden. Alternativ gibt es ein computergestütztes Schallpegel- Messgerät und die dazugehörige Software zum Auswerten der Messergebnisse. Außerdem im Koffer: verschiedene Unterrichtsmaterialien und Hintergrundinformationen zum Thema (darunter CDs mit Hörbeispielen). Die Leihgebühr für den Koffer beträgt 20 Euro pro Woche (10 Euro für VCD-Mitglieder). Informationen zum Koffer und die Möglichkeit, ihn online zu bestellen, gibt es auf der VCD- Internetseite: verkehrslaerm. Empfehlenswerte Unterrichtsmaterialien Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Lärm und Gesundheit. Materialien für die Grundschule (kostenlos). Bezug: BZgA, Ostheimer Straße 220, Köln BZgA: Lärm und Gesundheit. Materialien für die Klasse (kostenlos), Bezug wie oben Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Lärmwirkungen: Gehör, Gesundheit, Leistung (kostenlos). Bezug: BAuA, Postfach , Dortmund BAuA: Gehörschäden durch Musik (kostenlos), Bezug wie oben Fördergemeinschaft Gutes Hören: Unterrichtseinheit Take care of your ears (kostenlos). Bezug: Fördergemeinschaft Gutes Hören, Schuhmarkt 4, Marburg Friedrich-Verlag: Unterricht Physik: Lärm (9,50 Euro) Naumann, E. und Liebenberg, K.: Schutz vor Lärm (8. 9. Jahrgangsstufe, 7,60 Euro), Aulis Verlag Deubner Gute Internet-Angebote Lärmwerkstatt ( physik/laerm): mit zahlreichen Texten, Sounds und Abbildungen zum Thema Lärm, Akustik, Schall und Hören Umweltberatungsstelle beim Ökowerk Berlin ( mit vielen Hinweisen zu Literatur, Seminaren und Aktionsmöglichkeiten Ars Auditus! eine gut gemachte multimediale Aufarbeitung des Themas Gehör und Hören, unter anderem mit Hörbeispielen. Viele weitere Hinweise auf Materialien und Ansprechpartner für die Bildungsarbeit (einschließlich der Adressen der oben genannten Umweltmobile) finden sich in der kommentierten Liste Unterrichtsmaterialien zum Thema Lärm, die bei der Bundesgeschäftsstelle des VCD angefordert oder von der Internet-Seite des VCD heruntergeladen werden kann: Verkehrsclub Deutschland Eifelstr Bonn Tel.: (0228) VCDthema Ruhe bitte 15

16 LÄRMWIRKUNG Kosten des Krachs Lärm zu machen, kostet Geld viel Geld. Die Deutschen lassen sich ihren Krach Jahr für Jahr viele Milliarden kosten. Eine Summe, die in keiner Wirtschaftsbilanz auftaucht. Lärm ist teuer. Wie teuer, das weiß allerdings keiner so genau. Das Grünbuch der Europäischen Kommission beziffert die Lärmkosten auf 0,2 bis 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auf Deutschland angewandt sind das zwischen 4 und 40 Milliarden Euro pro Jahr Arztkosten, Wertminderung bei Häusern und Grundstücken, Produktionsausfälle durch Krankheit oder Lärmstress am Arbeitsplatz, Umsatzeinbußen im Tourismus, Schallschutzmaßnahmen usw. Während der wirtschaftliche Nutzen lärmender Anlagen, Flughäfen oder Autobahnen gepriesen wird, weist bisher keine Bilanz die Gesamtkosten des Lärms aus. Auch die Probleme, die sich hinter den Kosten verbergen, tauchen in Diskussionen kaum auf. Zum Beispiel die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als einen Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Diesen Zustand betrachtet die WHO als fundamentales Recht eines jeden Menschen. Nach dieser Definition ist nicht nur der gesundheitlich gefährdet, der nachweislich durch Lärm erkrankt, sondern auch der, der sich subjektiv durch Lärm gestört fühlt. Damit können sich endlich auch die Menschen Gehör verschaffen, die durch Lärm gestresst, in ihrem Schlaf gestört oder psychisch belastet sind. Fast jeder zweite Deutsche klagt darüber, dass sein Schlaf zu wenig erholsam ist. Jeder zehnte leidet unter extremen Schlafstörungen. Laut WHO-Definition gilt es, sie rechtzeitig zu schützen, bevor sie körperliche Symptome wie Herz-Kreislauf-Beschwerden oder andere Folgeerkrankungen bekommen. Die sozialen Probleme, die durch Lärm verursacht werden, finden ebenfalls kaum Gehör. Da der Lärmpegel den Mietpreis entscheidend beeinflusst, ist es eine Frage des Geldes, wie laut oder wie ruhig man wohnt. Das führt dazu, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen sich zunehmend in Lärm-Ghettos konzentrieren, während die Reicheren in ruhigere Wohngebiete ausweichen. 16 Ruhe bitte VCDthema

17 Was macht Lärm mit dem Menschen? Interview mit dem Psychologen und Lärmwirkungsforscher Prof. Rainer Guski von der Universität Bochum. Warum braucht der Mensch Ruhe? Da das Gehör auch ein Warnsystem ist, wird der Mensch durch Geräusche ständig aktiviert, ohne sich dagegen wehren zu können. Viele körperliche und psychische Prozesse brauchen aber auch Pausen, in denen diese Aktivierung herabgesetzt werden muss. Wie macht Lärm krank? Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch durch gewöhnlichen Umweltlärm körperlich krank wird, ist glücklicherweise gering, aber das Risiko, einen Schaden im Herz-Kreislauf-System zu erleiden, steigt mit dem Dauerschallpegel an. Wichtiger scheint mir noch, dass sich viele Lärmbelastete in ihren Wohnungen nicht mehr erholen können. In Artikeln über die Lärmwirkungen wimmelt es nur so von Wörtern wie möglicherweise, vielleicht, könnte usw. Was weiß man denn sicher über die Auswirkungen von Lärm? Sicher ist, dass mit zunehmendem Lärmpegel Störungen der Kommunikation und der Erholung sowie des Schlafs zunehmen, der Wert von Grundstücken abnimmt und vor allem das Ausmaß der Belästigung zunimmt. Unsicherer sind wir bei der Frage, welche Ausmaße von Störungen und Belästigungen noch zumutbar sind. Viele Wissenschaftler arbeiten daran, das offensichtlich nicht objektiv Nachweisbare wissenschaftlich zu belegen. Ist das nicht verschwendete Energie? Die Suche nach Gesundheitsschäden hat zwar wenig Erfolgswahrscheinlichkeit, aber wenn solche Schäden nachgewiesen werden, bieten sich juristisch bessere Eingriffsmöglichkeiten als bei psychologischen Wirkungen. Warum gilt das subjektive Gefühl, durch Lärm gestört zu sein, so wenig, obwohl fast die Hälfte aller Deutschen dieses Gefühl äußert? Zunächst möchte ich klarstellen, dass die individuelle Belästigung durch Lärm zwar ein subjektives Gefühl genannt werden kann, aber wenn ein hoher Prozentsatz von Betroffenen dasselbe Gefühl hat, ist das eine objektive Tatsache. Warum diese psychologischen Tatsachen bei uns weniger zählen als mögliche Gesundheitsgefahren, hängt einerseits mit unserem Rechtssystem zusammen, ist aber vielleicht auch eine besonders deutsche Marotte in den Niederlanden zum Beispiel werden Belästigungen ernster genommen als bei uns. Wie müsste Ihrer Meinung nach ein sinnvoller Schutz der Bevölkerung vor Lärm aussehen? Viele betonen die Lärmbekämpfung an der Quelle ich auch. Aber ich meine damit nicht nur, dass einzelne Fahr- und Flugzeuge leiser gemacht werden müssen, sondern auch die Verkehrsmenge, Verkehrswegeführung und Geschwindigkeiten müssen so reduziert werden, dass nirgends mehr als 25 Prozent der Bevölkerung erheblich durch Lärm belästigt werden. Der bloße Schutz der Innenräume ist auf Dauer kein akzeptables Instrument zur Lärmbekämpfung. Stehen Sie damit allein oder teilen viele Ihrer Kollegen diese Meinung? Auf der Seite der Wirkungsforscher stehe ich wahrscheinlich nicht allein, aber Verkehrsexperten sind meist anderer Ansicht sie halten zum Beispiel das Thema Verkehrsvermeidung meist für indiskutabel. Leiser Verkehr Ein Forschungsverbund von Industrie, Verwaltung und Wissenschaft soll Verkehrslärm als Gesamtproblem erfassen und bekämpfen. Das Verkehrsaufkommen wächst weiter. Das ist eine Prämisse, von der keine deutsche Regierung und keine Planung abrückt. Und mit dem Verkehr dies die Konsequenz wird auch der Lärm in Deutschland zunehmen. Daher hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung 1999 den Forschungsverbund Leiser Verkehr ins Leben gerufen. Das Besondere an dem Verbund: Hier wird nicht in einzelnen Instituten oder an einzelnen Verkehrsträgern geforscht. Etwa siebzig wissenschaftliche Institute, Industrieunternehmen, Verbände und Behörden widmen sich gemeinsam und verkehrsträgerübergreifend der Lärmproblematik. Organisiert sind die Teilnehmer des Forschungsverbundes als offenes Netzwerk, dessen Anliegen es ist, das Problem Verkehrslärm ganzheitlich anzugehen, und das immer wieder durch neue Projekte ergänzt werden kann. Positiv: Zumindest laut Projektbeschreibung haben Strategien zur Verkehrsvermeidung die gleiche Bedeutung wie die Entwicklung leiserer Flugzeuge. Ein Ziel ist es, alle Beteiligten des Forschungsverbundes gemeinsam in die Pflicht zu nehmen. Hier stößt die Idee jedoch auch schon an ihre Grenzen: Bei einigen Projekten, wie beispielsweise der Entwicklung lärmarmer Gleise, hat sich die Industrie bereits wieder zurückgezogen. Ihr Argument: Das kauft die Bahn nicht. Fünf große Themenblöcke sollen langfristig unter dem gemeinsamen Dach bearbeitet werden: Neben den auf die Verkehrsträger bezogenen Arbeitsgruppen zum Straßen-, Schienen- und Fluglärm beschäftigen sich die Teilnehmer mit den Lärmwirkungen und mit Verfahren und Methoden der Lärmforschung. Mehr Infos unter: VCDthema Ruhe bitte 17

18 EU-RICHTLINIE Planung gegen Lärm Eine neue EU-Richtlinie legt fest, bis wann Städte und Gemeinden ihr Lärmaufkommen erfasst und eine Planung gegen Lärm erstellt haben müssen. Die meisten Kommunen verhalten sich jedoch noch abwartend. Lärm kommt meistens nicht nur aus einer Quelle. Um ihre Bürger sinnvoll schützen zu können, sind deutsche Städte und Gemeinden daher bereits seit 1990 zur Aufstellung eines Lärmminderungsplans (LMP) verpflichtet, wenn ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmerzeuger notwendig ist. Betroffene Bürger können ihre Stadt oder Gemeinde jedoch bisher nicht zur Einhaltung dieser Pflicht zwingen. Nun ist 2002 eine EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten, die die deutsche Regierung bis Mitte 2004 in nationales Recht umsetzen muss. Der in der EU- Richtlinie beschriebene Ablauf ähnelt der bisherigen Vorgehensweise in Deutschland. Hier umfasst die Lärmminderungsplanung bisher eine Lärmanalyse, die den Ist-Zustand erfasst, und eine Planung, wie die Lärmbelastung gesenkt werden soll. Bei der Lärmanalyse wird der von allen wichtigen Geräuschquellen ausgehende Lärm erfasst (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, Gewerbe und Freizeiteinrichtungen) und in Lärmkarten dargestellt. Auf den Lärmkarten lässt sich genau sehen, wo Lärmkonflikte bestehen, wie stark die Belastungen sind und welche Geräuschquellen dafür verantwortlich sind. Neu an der EU-Richtlinie ist nun, dass es Fristen für die Planerstellung geben wird und die Information der Öffentlichkeit eine größere Rolle spielen soll. Die EU-Richtlinie legt unter anderem fest, dass für Ballungsräume mit mehr als Einwohner, für Straßen mit über sechs Millionen Kfz pro Jahr, für Bahnstrecken mit über Zügen pro Jahr und für Großflughäfen spätestens bis 2007 Lärmkarten erstellt und bis 2008 Aktionspläne zur Lärmminderung ausgearbeitet sein müssen. Für Ballungsräume mit über Einwohner und für die übrigen Hauptverkehrsstraßen und -eisenbahnstrecken sind Ruhe schützen! Lärm ist unerwünschter Schall. Doch was ist Ruhe? Ruhe hat vor allem mit dem körperlichen und seelischen Wohlbefinden des Menschen zu tun. Man könnte sie auch mit innerer Gelassenheit gleichsetzen. In sich zu ruhen ist allerdings angesichts der Hektik und des Lärms oft unmöglich. Untersuchungen zeigen, dass die meisten Menschen dem Zustand Ruhe in der Natur am nächsten kommen wenn also die Geräuschlandschaft dem natürlichen Hintergrundschall entspricht. Verkehrsund Umweltverbände wie VCD, BUND und der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) fordern eine rechtliche Absicherung der Ruhe. Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Anspruch auf Schutz vor Lärm ableiten Schutz der körperlichen Unversehrtheit, Schutz der Sonn- und Feiertage. Aber dem deutschen Recht fehlen die Instrumente, um Ruhe zu garantieren. Die Ermittlung eines Durchschnittswertes in Form des Dauerschallpegels, wie er im deutschen Recht üblich ist, taugt nicht zur Bewertung von Ruhe. Benötigt wird ein Maßstab, der auch die Stärke und Häufigkeit von punktuell auftretendem Lärm bewerten kann. Was die Sicherung von Ruhegebieten betrifft, richten sich die Hoffnungen derzeit auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die bis Mitte 2004 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie fordert ausdrücklich, auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. 18 Ruhe bitte VCDthema

19 die Fristen um fünf Jahre länger. Die Planungen sollen mindestens alle fünf Jahre überprüft und falls nötig überarbeitet werden. Augsburger Pilotprojekt Die Stadt Augsburg zeigt, wie man die EU-Vorgaben zum Lärmschutz lokal umsetzen kann. Planung als Denkanstoß In Deutschland haben bis Mitte 2000 rund 350 Kommunen eine Lärmminderungsplanung begonnen. Eine Untersuchung des Berliner Instituts Kommunaldata zeigt, dass dieser Vorgang in einer Reihe von Städten tatsächlich zu einem Umdenken und zu einer stärkeren Sensibilisierung für die Lärmbelastung der Bürger geführt hat. In vielen Kommunen bestehen Vorbehalte gegen die Lärmminderungsplanung. Wir wollen keine schlafenden Hunde wecken, ist der Tenor in vielen Behörden. Lokalpolitiker und Stadtverwaltungen haben häufig die Sorge, durch eine Lärmminderungsplanung Erwartungen in der Bevölkerung zu wecken, die dann nicht erfüllt werden können. Diese Sorge ist verständlich, aber nicht berechtigt. Die meisten Bürger sind sich ihrer Lärmbelastung bewusst und reagieren positiv auf ein entsprechendes Engagement ihrer Kommune. Wir haben kein Geld für eine weitere Planung, lautet ein anderes Argument, mit dem viele Gemeinden ihr mangelndes Engagement rechtfertigen. Dabei ignorieren sie, dass einige Bundesländer das Aufstellen eines Lärmminderungsplans fördern. Die Landesumweltbehörden informieren über die aktuellen Förderbestimmungen. Hohe Kosten fallen für die Kommunen vor allem an, wenn sie ihren Lärmminderungsplan isoliert von anderen Planungen betreiben. Wenn eine enge Verzahnung mit der kommunalen Verkehrsplanung stattfindet was hinsichtlich der Akzeptanz und Wirksamkeit des Verfahrens ohnehin sinnvoll ist entstehen kostensparende Synergieeffekte. Die Ergebnisse der Lärmanalyse lassen sich auch in anderen Bereichen der Stadtplanung nutzen, zum Beispiel in Bebauungsplanverfahren. Das dritte Hauptargument vieler Gemeinden gegen die Lärmplanung ist: Wir können die Lärmprobleme als Stadt sowieso nicht allein lösen. Ein großer Teil der Eine neue Software macht es möglich: In einem Pilotprojekt hat die Stadt Augsburg ein Informationssystem entwickeln lassen, mit dem sie die Lärm- und Schadstoffbelastung in ihrem Stadtgebiet erfassen kann. Das System verarbeitet alle vorhandenen Zahlen Verkehrsmengen, Luftwerte, Informationen zur Bebauung und zu Bewohnerzahlen per Hochrechnung zu verlässlichen Daten und Karten weiter. Mit diesen Lärm- und Luftschadstoffkarten kann sich nun jede Augsburgerin und jeder Augsburger über seine ganz persönliche Belastung informieren. Die Bürger waren schon vorher sensibilisiert. Durch die Karten bekommen sie Argumente für ihr Anliegen an die Hand, erklärt Thomas Schaller, Umweltreferent der Stadt Augsburg. Ein kleinerer Flughafen im Norden Augsburgs ist zum Ärgernis für die Anwohner geworden. Auf der Lärmkarte ist sein Wirkungsbereich tief orange eingefärbt: Orange steht für eine Dauerbelastung von über 60 db(a). Noch schlimmer dran sind die Anwohner der Bahnstrecke und der Hauptverkehrsstraßen. Als blaue oder lila Bänder ziehen sich die Verkehrsadern über die Karten mit den Tages- und Nachtwerten. Blau steht für über 75, lila für mehr als 70 db(a) Dauerbelastung. Die Karte zeigt deutlich, dass Verkehr der größte Lärmfaktor in Augsburg ist und dass sich Lärm entlang der Verkehrswege konzentriert. Für die Stadt ist das Grund genug, bei Straßen in einer Stadt sind tatsächlich Landes- oder Bundesstraßen. Dennoch haben die Kommunen zahlreiche Möglichkeiten, Verkehrslärm zu vermeiden: Sie können den Rad- und Fußverkehr stärken, durch eine entsprechende Planung für kurze Wege sorgen, beim kommunalen Straßennetz durch die Sanierung von Fahrbahnbelägen und die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Lärmemission reduzieren oder wenn es gar keine andere Lösung gibt den Lärm in weniger sensible Bereiche verlagern. ihrer Maßnahmenplanung auch den Verkehr anzugehen. Es gibt in Augsburg wie auch in den meisten anderen deutschen Ballungsräumen keine Ausweichstraßen, in die man lauten Autoverkehr verlagern könnte, sagt Umweltreferent Schaller. Der Verkehr muss also reduziert oder leiser gemacht werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen auch unter 30 Stundenkilometer, die Verlagerung des innerstädtischen Lkw-Verkehrs auf das gut erhaltene Schienennetz, lärmarmer Straßenbelag bei Straßenerneuerungen und die Entschärfung der am schlimmsten betroffenen Verkehrsknoten sind Maßnahmen, die Schaller angehen möchte. Das Lärm- und Luftschadstoff-Informationssystem (LLIS) hilft dabei, Maßnahmen da einzusetzen, wo die meisten Menschen davon profitieren. Die Daten, die LLIS zur Verfügung stellt, lassen sich für viele Aufgaben nutzen. Welche Umweltauswirkungen haben die Verkehrsplanungen der Stadt auf Lärm und Luftqualität? Wie groß ist die Lärmbelastung, der die zukünftigen Bewohner eines potentiellen Baugebiets ausgesetzt wären? Wo ist Lärmsanierung am notwendigsten? Wo kann man noch neue Gewerbe ansiedeln? LLIS kennt die Antwort auf diese und viele andere Fragen. Das Land Bayern hat dieses Projekt gefördert, mit der Auflage, dass wir die Software anderen Städten zur Verfügung stellen, sagt Thomas Schaller. LLIS im Internet unter: Ein weiteres Plus: Wer ein eigenes Konzept zur Lärmbekämpfung hat, kann mit Lärmverursachern bei Bund und Land besser verhandeln. Der Gesetzgeber kann den Druck auf die Gemeinden erhöhen. So könnte er etwa festlegen, dass Verkehrsprojekte nur noch in den Gemeinden bezuschusst werden, die einen Lärmminderungsplan haben. Mehr zum Thema: Eckhart Heinrichs: Lärmminderungsplanung in Deutschland Evaluation eines kommunalen Planungsverfahrens, Dortmunder Beiträge zur Raumplanung, Dortmund VCDthema Ruhe bitte 19

20 GESETZGEBUNG Rechtsschutz bei Verkehrslärm Bisher gibt es wenig Gesetze, die Lärmopfer wirksam schützen. Rechtsanwalt Wolfram Sedlak hat die wichtigsten Rechtsgrundlagen zusammengestellt. Lärmopfer sind zur Zeit in Deutschland weitgehend rechtlos. Einen rechtlichen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen haben Betroffene von Straßen- und Schienenlärm nur, wenn Straßen oder Schienen neu gebaut oder wesentlich verändert werden aber auch nur, wenn die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (siehe Kasten) überschritten werden. Ein weiteres Problem: Um die Proteste der Anwohner abzuwiegeln, versuchen viele Kommunen, eine als Allgemeines Wohngebiet deklarierte Straße als Mischgebiet einzustufen. Damit können sie im Streitfall höhere Grenzwerte zugrunde legen. Beispiele für eine wesentliche Änderung des Verkehrsweges sind: der Bau von Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie Abbiegestreifen und der Bau von Radwegen. Nicht dazu zählen Ummarkierungen und die dadurch entstehenden zusätzlichen Fahrstreifen, Erneuerung der Fahrbahnoberfläche, Bau von Verkehrsinseln oder Haltebuchten. Die Lärmpegel dürfen nicht gemessen, sondern müssen berechnet werden. Trotzdem empfehle ich zur ersten Einschätzung Messungen mit dem Gerät aus dem VCD- Lärm-Aktions-Koffer. Ausgangspunkt der Berechnungen bilden bei Straßen die von den Verkehrsbehörden angegebenen durchschnittlichen Verkehrsstärken (DTV). Die DTV-Angaben sollten genauestens kontrolliert werden (Tag-/Nachtwerte, Lkw- Anteile), da hier häufig zu Lasten der Anwohner geschummelt wird. Dies gilt auch für die Prognosen. Sind die Grenzwerte überschritten, so richtet sich der Rechtsschutz nach der Planungsform des Verkehrsvorhabens. Hauptformen sind das Planfeststellungsverfahren und der Bebauungsplan. Einklagbar sind aktive Schallschutzmaßnahmen (zum Beispiel Schallschutzwände und Flüsterasphalt ) oder passiver Schallschutz (Schallschutzfenster, schalldämmende Lüftereinrichtungen usw.) und gegebenenfalls Entschädigungszahlungen. Bei bestehenden planfestgestellten Verkehrswegen kann ein Antrag auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel auf Erhöhung der Lärmschutzwände) oder Entschädigung nur bei nicht vorhersehbaren Wirkungen, zum Beispiel einem außergewöhnlich starken Verkehrszuwachs gestellt werden (sogenannte Lärmsanierung). Der Bund sowie manche Länder und Kommunen stellen allerdings freiwillig Mittel zur Lärmsanierung entlang von viel befahrenen Verkehrswegen bereit. Es werden häufig drei Viertel der Kosten für den Einbau von Schutzfenstern oder schalldämmenden Lüftungselementen übernommen. Ansprechpartner sind in der Regel die Bau- und Straßenverkehrsämter der Kommune. Nach 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können Lärmbetroffene verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm an bereits bestehenden Straßen beantragen. In Betracht kommen zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lkw-Durchfahrts- oder -Nachtfahrverbote, Fahrbahnverengungen durch Fahrbahnmarkierungen, Parkstreifen, Fahrradwege usw. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Hilfreich können auch folgende Vorschriften der StVO sein: 30 Abs. 1 StVO: Unnötiger Lärm durch Kraftfahrzeuge ist verboten, zum Beispiel unnötiges Motorenlaufenlassen (auch bei Liefervorgängen von Lastwagen), übermäßig lautes Türenschlagen, unnützes Hin- und Herfahren. 33 Abs. 1 Nr. 1 StVO: Verboten ist der Betrieb von Lautsprechern, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. 22 Abs. 1 StVO: Die Ladung von Fahrzeugen sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind gegen vermeidbares Lärmen besonders zu sichern. Wolfram Sedlak ist Rechtsanwalt in Köln und engagiert sich beim VCD. Festlegung gemäß Bebauungsplan: Lärmpegel (vor dem Fenster) in db(a) Tag (6 22 Uhr) Nacht (22 6 Uhr) Gewerbegebiete Kern-, Dorf-, Mischgebiete Reine und allgemeine Wohngebiete Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Die Langfassung des Textes kann auf der Internetseite ( heruntergeladen oder beim VCD angefordert werden. Viele Rechtsinformationen findet man auch unter: 20 Ruhe bitte VCDthema

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