KWL. Abbau der Anlage KWL. Delivering sustainable solutions in a more competitive world. Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)

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1 KWL Kernkraftwerk Lingen GmbH Abbau der Anlage KWL Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) BERICHT 31. JULI Delivering sustainable solutions in a more competitive world

2 ENTWURF B E R I C H T ERM GmbH KWL Kernkraftwerk Lingen GmbH Abbau der Anlage KWL Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) -BERICHT- 31. Juli 2012 Sitz der Gesellschaft: Frankfurt Siemensstrasse 9 D Neu-Isenburg Tel.: +49 (0) 61 02/206-0 Fax.: +49 (0) 61 02/ germany@erm.com Erstellt für: Kernkraftwerk Lingen GmbH (KWL) Schüttorfer Str Lingen (Ems) Deutschland PROJECT NO. P Geschäftsführer Martin Gundert Amtsgericht Offenbach HRB USt-IdNr. (VAT ID No.) DE Bankverbindungen Please remit to Commerzbank, Neu-Isenburg Konto-Nr.: BLZ: SWIFT: COBADEFF 504 IBAN DE Deutsche Bank, Darmstadt Konto-Nr.: BLZ: SWIFT: DEUTSCHDEFF 508 IBAN DE Mitglied der Group

3 Dieser Bericht wurde von ERM GmbH (ERM) mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit im Rahmen der Allgemeinen Auftragsbedingungen für den Kunden und für seine Zwecke erstellt. ERM übernimmt keine Haftung für die Anwendungen, die über die im Auftrag beschriebene Aufgabenstellung hinausgehen. ERM übernimmt ferner gegenüber Dritten, die über diesen Bericht oder Teile davon Kenntnis erhalten, keine Haftung. Es können insbesondere von dritten Parteien gegenüber ERM keine Verpflichtungen abgeleitet werden. ERM GmbH Neu-Isenburg, 31. Juli 2012 Klaus Kaiser Partner Dipl.-Ing. Viola Frankenberg Projektleiter KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH II JULI 2012

4 INHALT 0 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE NICHTTECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG AUFGABE DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG UND DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ÜBERBLICK ÜBER DIE RELEVANTEN WIRKUNGEN DES VORHABENS MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG ODER VERMINDERUNG ERHEBLICHER NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE SCHUTZGÜTER MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH UND ERSATZ VON ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN KONVENTIONELLER RÜCKBAU DER ANLAGE KWL GRUNDLAGEN VERANLASSUNG ANGABEN ZUM VORHABEN ABBAU DER ANLAGE KWL Historie Genehmigungsverfahren zum Abbau der Anlage KWL Ergebnisse vorangegangener Umweltverträglichkeitsuntersuchungen GEGENSTAND DER NACHFOLGENDEN UNTERLAGE STRUKTUR UND VORGEHENSWEISE BEI DER BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN GESETZLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE UVU STRUKTUR DER VORLIEGENDEN UVU METHODEN DER UVU Vorgehensweise bei der Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen Vorgehensweise bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Abgrenzung des Einwirkungsbereichs Kenntnisstand und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben BESCHREIBUNG DES VORHABENS UNTER UMWELTGESICHTSPUNKTEN ALLGEMEINES 3-1 KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH III JULI 2012

5 3.2 ANGABEN ZUM STANDORT UND ZU DEN SCHUTZGÜTERN Der Standort Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima/Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter BESCHREIBUNG DES VORHABENS ABBAU DER ANLAGE KWL Das Vorhaben im Überblick Bedarf an Grund und Boden Anlagenbereiche und Gebäude Derzeitiger radiologischer Anlagenzustand Dosisleistung Ableitung radioaktiver Stoffe Radioaktive Reststoffe und radioaktive Abfälle STÖRFÄLLE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG ODER VERMINDERUNG ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN Aktivitätsrückhaltung Strahlenschutzmaßnahmen Emissions- und Immissionsüberwachung Umgebungsüberwachung Maßnahmen zur Vermeidung des Anfalls von radioaktiven Reststoffen DARSTELLUNG DER VOM ANTRAGSTELLER GEPRÜFTEN VORHABENS UND TECHNISCHEN VERFAHRENSALTERNATIVEN Allgemeines Geprüfte Vorhabensalternativen UMWELTRELEVANTE WIRKUNGEN DES VORHABENS WIRKUNGEN DES VORHABENS UND MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER Übersicht über die Wirkungen des Vorhabens Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser Direktstrahlung Störfälle Emission von konventionellen Luftschadstoffen Emission von Schall Emission von Erschütterungen Emission von Licht 4-8 KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH IV JULI 2012

6 Emission von Wärme Flächeninanspruchnahme und Versiegelung Errichtung von Bauwerken Wasserentnahme Ableitung von konventionellen Abwässern Anfall von radioaktiven Reststoffen und radioaktiven Abfällen Anfall von konventionellen Abfällen EINGRENZUNG DER ZU UNTERSUCHENDEN SCHUTZGÜTER UND DER ZU BETRACHTENDEN WIRKUNGEN ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE SCHUTZGÜTER SCHUTZGUT MENSCH Relevante Auswirkungen für das Schutzgut Mensch Abgrenzung des schutzgutbezogenen Untersuchungsraums Methode zur Ermittlung der Auswirkungen Beschreibung und Beurteilung der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen für das Schutzgut Mensch SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN Relevante Auswirkungen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen Abgrenzung des schutzgutbezogenen Untersuchungsraums Methode zur Ermittlung der Auswirkungen Beschreibung und Beurteilung der relevanten Auswirkungen Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen SCHUTZGUT BODEN Relevante Auswirkungen für das Schutzgut Boden Abgrenzung des schutzgutbezogenen Untersuchungsraums Methode zur Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen Beschreibung und Beurteilung der relevanten Auswirkungen Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen für das Schutzgut Boden SCHUTZGUT WASSER (GRUND- UND OBERFLÄCHENWASSER) Relevante Auswirkungen für das Schutzgut Wasser Abgrenzung des schutzgutbezogenen Untersuchungsraums Methode zur Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen Beschreibung und Beurteilung der relevanten Auswirkungen Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen für das Schutzgut Wasser SCHUTZGUT LUFT Relevante Auswirkungen für das Schutzgut Luft 5-17 KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH V JULI 2012

7 5.5.2 Abgrenzung des schutzgutbezogenen Untersuchungsraums Methode zur Ermittlung der Auswirkungen Beschreibung und Beurteilung der relevanten Auswirkungen Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen für das Schutzgut Luft ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG IM HINBLICK AUF AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER KLIMA, LANDSCHAFT SOWIE KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER Schutzgut Klima Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter WECHSELWIRKUNGEN BETRACHTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN BEIM KONVENTIONELLEN ABBRUCH DER GEBÄUDE GRUNDLAGEN ZUR BETRACHTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES KONVENTIONELLEN ABBRUCHS DER GEBÄUDE Veranlassung Gegenstand der Betrachtung BESCHREIBUNG DER UMWELT ZUM ZEITPUNKT DES KONVENTIONELLEN RÜCKBAUS BESCHREIBUNG DES VORHABENS UNTER UMWELTGESICHTSPUNKTEN WIRKUNGEN DES VORHABENS UND MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER Übersicht über die Wirkungen des Vorhabens Emissionen konventioneller Luftschadstoffe Emissionen von Schall Erschütterungen Ableitung von Abwässern (konventionell) Anfall von Abfällen (konventionell) Zusammenfassende Beurteilung 6-8 RECHTSVORSCHRIFTEN UND LITERATUR Siehe Ende des Dokuments KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH VI JULI 2012

8 ABKÜRZUNGEN AtG AtVfV AVV EVA EVI FFH GGVSEB Mg msv µsv REI StrlSchV ünn UVP UVPG UVU VwVfG Atomgesetz Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach 7 des Atomgesetzes Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 47 Strahlenschutzverordnung Einwirkungen von außen Einwirkungen von innen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Europäische Schutzgebietskategorie) Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Megagramm; 1 Mg = 1 t (Tonne) Millisievert Mikrosievert Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen Strahlenschutzverordnung über Normal Null Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsuntersuchung Verwaltungsverfahrensgesetz KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH VII JULI 2012

9 0 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE NICHTTECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG 0.1 AUFGABE DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG UND DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG Mit der beantragten Genehmigung zum Abbau der Anlage KWL (Kernkraftwerk Lingen) soll - nach erfolgter Abschaltung im Jahre 1977 und dem vollzogenen sicheren Einschluss der letzte Schritt zur vollständigen Beseitigung der Anlage planmäßig 2013 beginnen. Für dieses Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgesehen. Rechtsgrundlagen für die Durchführung sind das Atomgesetz (AtG) und die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP umfasst nach 1a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter: Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Der Träger des Vorhabens hat gemäß 1a AtVfV in Verbindung mit 6 Abs. 2 UVPG die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorzulegen. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) umfasst die Ermittlung und Beschreibung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens sowie eine Beurteilung, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hat. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 0-1 JULI 2012

10 0.2 ÜBERBLICK ÜBER DIE RELEVANTEN WIRKUNGEN DES VORHABENS Im Sinn von 6 Abs. 4 UVPG sind Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft zu beschreiben und Angaben zu sonstigen Folgen des Vorhabens zu machen, sofern diese zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen können. Dies ist im Fall des Abbaus der Anlage KWL für folgende Wirkungen des Vorhabens nicht von vornherein auszuschließen: Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft Bei den Abbauarbeiten und im sonstigen Abbaubetrieb besteht die Möglichkeit, dass radioaktive Stoffe in der Anlage freigesetzt werden. Durch ein Filtersystem werden diese radioaktiven Stoffe weitgehend zurückgehalten. Die nicht abgeschiedenen radioaktiven Stoffe werden mit der Luft über den Kamin abgeleitet und überwacht. Für die Ableitung der radioaktiven Stoffe mit der Luft werden von der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Grenzwerte festgesetzt. Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser Bei den Abbauarbeiten und im sonstigen Abbaubetrieb fallen radioaktive Wässer an, die aus Reinigungs-, Wasch- und Dekontaminationsvorgängen sowie aus der Zerlegung unter Wasser stammen. Sie werden im betrieblichen Abwassersystem gesammelt und mit einem Verdampfer gereinigt. Gelöste radioaktive Stoffe, die nicht abgeschieden werden können, werden gezielt an die Ems abgegeben. Für die Ableitung der radioaktiven Stoffe mit dem Wasser werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Grenzwerte festgesetzt. Direktstrahlung Das vorhandene radioaktive Inventar innerhalb der Anlage, welches hauptsächlich nur noch in Form von aktiviertem Material (Metalle und Beton) sowie in Form von Kontamination in den oberflächlichen Ablagerungen (Oxidschichten) vorliegt, die Handhabungen im Kontrollbereich, Transportvorgänge und Bereitstellung auf dem Anlagengelände sowie das Abstellen radioaktiver Abfälle, führen zu einer Direktstrahlung in der Umgebung der Anlage. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 0-2 JULI 2012

11 Anfall von radioaktiven Reststoffen und Abfällen Der Abbau der Anlage umfasst ca Mg Reststoffe. Davon entfallen ca Mg auf Betonstrukturen, die soweit gereinigt werden können, dass daraus nur etwa 1 % radioaktiver Abfall entsteht. Weiterer radioaktiver Abfall entsteht durch die aktivierten Stahl- und Betonkomponenten aus dem Bereich der ehemaligen Reaktorzone sowie durch Systemkomponenten, die aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht dekontaminiert werden. Die Behandlung dieses Materials und des Abfalls erfolgt in der Anlage oder vorzugsweise in externen Dienstleistungsbetrieben, die sich auf diese Arbeiten spezialisiert haben. Soweit möglich werden die Reststoffe jedoch gereinigt und entsprechend den Vorgaben der StrlSchV freigegeben. Die Minimierung des radioaktiven Abfalls steht im Vordergrund. Erfahrungsgemäß fallen beim Abbau einer Anlage wie KWL ca. 2-5 % der Gesamtmasse als radioaktiver Abfall an, der direkt an ein Bundesendlager abgegeben werden soll. Bis zur Ablieferung können die Abfälle in der Anlage verbleiben. Auswirkungen auf die Umwelt durch Flächeninanspruchnahme sowie durch Schall, Staub, Licht, Erschütterungen, Wasserentnahmen und konventionelle Abwässer sind nicht zu erwarten. Dies insbesondere, weil der Abbau der Anlage KWL keine diesbezüglichen Wirkungen verursacht oder - wie mögliche Schall- und Schadstoffemissionen durch Transportvorgänge - so gering sind, dass sie die bestehende Situation der Schutzgüter nicht verändern werden. Für Störfälle wurde gezeigt, dass ausreichend Vorsorge gegen Schäden durch das Vorhaben Abbau der Anlage KWL getroffen wurde. Vertiefende Betrachtungen hierzu befinden sich im Sicherheitsbericht. 0.3 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG ODER VERMINDERUNG ERHEBLICHER NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN Zur Verminderung und Vermeidung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragsteller eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Diese sind vor allem: Maßnahmen zur Aktivitätsrückhaltung Maßnahmen des Strahlenschutzes Emissions- und Immissionsüberwachung KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 0-3 JULI 2012

12 0.4 ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE SCHUTZGÜTER Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind in Hinblick auf die radiologische Exposition und deren Folge zu betrachten. Die radiologische Vorbelastung am Standort durch andere Anlagen oder Einrichtungen beträgt ca. 82 µsv/a. Davon entfallen ca. 2 µsv/a auf Ableitungen mit der Luft und ca. 80 µsv/a auf Ableitungen mit dem Wasser. Das Vorhaben Abbau KWL verursacht ebenfalls eine Strahlenexposition durch Ableitungen mit der Luft und Ableitungen mit dem Wasser. Für die Ableitungen mit der Luft beträgt die Strahlenexposition an der ungünstigsten Einwirkungsstelle für die am stärksten exponierte Altersgruppe (Säuglinge jünger als 1 Jahr) maximal 30 µsv/a. Unter Berücksichtigung der radiologischen Vorbelastung von ca. 2 µsv/a durch Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft ergibt sich eine Strahlenexposition von weniger als 32 µsv/a. Der Grenzwert des 47 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung von 300 µsv/a für Ableitungen wird damit deutlich unterschritten. Für die Ableitungen mit dem Wasser beträgt die Strahlenexposition für die am stärksten exponierte Altersgruppe (Säuglinge jünger als 1 Jahr) maximal 3 µsv/a. Unter Berücksichtigung der radiologischen Vorbelastung von ca. 80 µsv/a durch Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser durch andere Anlagen oder Einrichtungen sowie durch Patientenausscheidungen ergibt sich eine Strahlenexposition von weniger als 83 µsv/a. Der Grenzwert des 47 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung von 300 µsv/a für Ableitungen wird damit deutlich unterschritten. Die von der Anlage KWL ausgehende Direktstrahlung an der Grenze des Überwachungsbereiches liegt im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung. Im Bereich der Transportbereitstellungsflächen wird die Direktstrahlung von den zum Abtransport bereitgestellten Containern beeinflusst. Hier existieren langjährige Erfahrungswerte, so dass der Erwartungswert für die jährliche Direktstrahlung an der Grenze des Überwachungsbereiches mit ca. 600 µsv/a abgeschätzt wird. Durch Strahlenschutzmessungen in Verbindung mit geeigneten betrieblichen Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Grenzwert von 1000 µsv/a für die zulässige effektive Dosis als Summe der Strahlenexposition aus Ableitungen und Direktstrahlung einschließlich der radiologischen Vorbelastung von insgesamt 82 µsv/a - entsprechend 46 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung am Anlagenzaun unterschritten wird. Erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind somit auszuschließen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 0-4 JULI 2012

13 Für alle übrigen Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser sind erhebliche und nachteilige Auswirkungen ebenfalls auszuschließen, da durch die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwerte auch ein ausreichender Schutz der übrigen Schutzgüter sichergestellt ist. Auswirkungen auf Klima, Luft und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter können aufgrund fehlender Beziehungen mit den Wirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden. Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern wurden im Rahmen der Wirkungsbetrachtung für das Schutzgut Mensch berücksichtigt. Zusätzliche nachteilige Auswirkungen ergeben sich hieraus nicht. 0.5 MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH UND ERSATZ VON ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN Erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Somit ergibt sich auch kein Erfordernis für Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen. 0.6 KONVENTIONELLER RÜCKBAU DER ANLAGE KWL Für den konventionellen Abbruch der Gebäude liegen noch keine hinreichend konkreten Planungen vor. Soweit auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstands möglich, sind für den konventionellen Abbruch die potenziell erheblichen oder nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt folgender Wirkungen nicht auszuschließen: Emissionen von konventionellen Luftschadstoffen Emissionen von Schall Erschütterungen Ableitung von Abwässern (konventionell) Anfall von Abfällen (konventionell) Entsprechend dem derzeitigen Planungsstand wurde die Relevanz der daraus resultierenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG untersucht. Als Ergebnis ist festzustellen, dass die möglichen Auswirkungen der abbaubedingt zu erwartenden Emissionen von Luftschadstoffen und Schall auf der Baustelle und durch den Verkehr auf Grund der geringen zu erwartenden Quellstärken sowie der vernünftigerweise anzunehmenden Vermeidungs- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 0-5 JULI 2012

14 und Minimierungsmöglichkeiten keine Relevanz für die Schutzgüter in der Umgebung besitzen. Auch durch die Ableitung von konventionellen Abwässern und den Anfall von konventionellen Abfällen ergeben sich keine erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter, da diese entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen entsorgt und verwertet werden, wodurch ein ausreichender Schutz der Schutzgüter vor Beeinträchtigungen sichergestellt wird. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 0-6 JULI 2012

15 1 GRUNDLAGEN 1.1 VERANLASSUNG Die Kernkraftwerk Lingen GmbH hat mit Datum vom einen Antrag nach 7 AtG auf Erteilung einer Genehmigung zum Abbau der Anlage KWL gestellt. Für dieses Vorhaben ist eine Genehmigung nach 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) erforderlich. Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU), in dessen Zuständigkeit auch die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) liegt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach 7 Abs. 3 AtG ist eine UVP vorgesehen. Gemäß 2a AtG ist die UVP unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nach 7 Abs. 3 AtG. Als Anforderungen an die zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen für die UVP sind 3 AtVfV und 19b AtVfV zu beachten, da sich Inhalt und Umfang der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen gemäß 6 Abs. 2 UVPG nach den Rechtsvorschriften, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens maßgebend sind, bestimmen. Die UVP umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in 1a Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) genannten Schutzgüter (Umweltbereiche). Nach 2a Abs. 1 Satz 2 AtG sind im Rahmen der UVP die einschlägigen Verfahrensvorschriften der AtVfV anzuwenden. Im Rahmen der Durchführung der UVP sind der zuständigen Behörde vom Antragsteller geeignete Unterlagen vorzulegen, welche die zuständige Behörde in die Lage versetzen sollen, auf Grundlage dieser und weiterer Erkenntnisquellen (Einwendungen Dritter, behördliche Stellungnahmen und eigene Ermittlungen) eine zusammenfassende Darstellung und eine darauf fußende Bewertung der für die Entscheidung über den Genehmigungsantrag bedeutsamen Umweltauswirkungen des Vorhabens vorzunehmen. Dies erfolgt durch die vorliegende Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU). KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 1-1 JULI 2012

16 1.2 ANGABEN ZUM VORHABEN ABBAU DER ANLAGE KWL Historie Das Kernkraftwerk Lingen war ein Siedewasserreaktor mit einer Reaktorleistung von 520 MW th. In zwei Dampfumformern wurde Sekundärdampf erzeugt, der außerhalb des Kontrollbereiches fossil zwischenüberhitzt wurde. Die Anlage nahm am den Leistungsbetrieb auf und erreichte bis zur endgültigen Abschaltung am eine mittlere zeitliche Verfügbarkeit von 61 %. Am wurde die Genehmigung zur Stilllegung, zur Herbeiführung und zum Betrieb des Sicheren Einschlusses erteilt. Anschließend wurde die Anlage in den Sicheren Einschluss überführt. Der Betrieb des Sicheren Einschlusses wurde am aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Brennelemente sowie flüssige und gasförmige Betriebsmittel aus den Systemen der Anlage entfernt. Der Sichere Einschluss erstreckt sich im Wesentlichen auf den Kontrollbereich der Anlage im Reaktorhilfsanlagenund Reaktorgebäude, einschl. des Verbindungsbauwerks. Das Überhitzergebäude und das Maschinenhaus waren nicht Kontrollbereich, gehörten nicht zum Sicheren Einschluss und wurden abgebaut. Am wurde eine ergänzende Genehmigung zur Entsorgung von sich im Sicheren Einschluss befindenden Betriebsabfällen erteilt. Die Genehmigung beinhaltete u. a. auch die Erweiterung des Kontrollbereiches um das Dampfumformerlager. Mit dem Abschluss der Behandlung der Harze und Filterhilfsmittel, sind alle wesentlichen Betriebsabfälle behandelt, verpackt bzw. konditioniert und in geeigneten Abstellbereichen eingestellt. Weiterhin wurde eine chemische Systemdekontamination im Primärbereich (ohne Reaktordruckgefäß und ohne Dampfumformer) durchgeführt. Das niedersächsische Umweltministerium hat am eine weitere Ergänzungsgenehmigung zum Ersatz des Fortluftkamins erteilt. Auf dieser Basis wurde der 150 m hohe Schornstein im Jahre 2009 abgerissen und durch einen ca. 60 m hohen Kamin für Fortluft ersetzt Genehmigungsverfahren zum Abbau der Anlage KWL Mit der beantragten Genehmigung zum Abbau der Anlage KWL wird die mit der bestehenden Genehmigung auf das Jahr 2013 befristete Einschlusszeit beendet. Im Rahmen des beabsichtigten Vorhabens soll die Anlage KWL mit dem Ziel der Entlassung aus dem Regelungsbereich des AtG abgebaut werden. Der Abbau umfasst im Wesentlichen die Entfernung der beim Betrieb der Anlage entstandenen künstlichen radioaktiven Stoffe aus den Anlagenräu- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 1-2 JULI 2012

17 men. Die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle werden entsprechend konditioniert und nach Fertigstellung des Endlagers Konrad dorthin verbracht. Nach Entlassung aus dem AtG werden die Gebäude abgerissen und das Gelände einer noch nicht festgelegten Bestimmung übergeben. Der konventionelle Abbruch ist nicht Bestandteil des Verfahrens, wenngleich dieses Dokument die Auswirkungen des konventionellen Rückbaus in einem eigenständigen Kapitel mitbetrachtet. Der Abbau der Anlage KWL wird in zwei atomrechtlichen Genehmigungsschritten nach 7 Abs. 3 AtG beantragt. In dem ersten Genehmigungsschritt beantragt die KWL GmbH die insgesamt geplanten Maßnahmen zum Abbau der Anlage KWL und den Abbau aller nicht kontaminierten und aller kontaminierten Anlagenteile. Der zweite Genehmigungsschritt erfolgt später und beinhaltet den Abbau des Reaktordruckgefäßes mit allen Einbauten und eingelagerten Reststoffen sowie des Bioschildes, den Restabbau, die Dekontamination und die Entlassung der Anlage KWL aus der atomrechtlichen Überwachung. Danach erfolgt der konventionelle Abbruch der Gebäude, die nicht dem Atomrecht unterliegen Ergebnisse vorangegangener Umweltverträglichkeitsuntersuchungen In einem eigenständigen Genehmigungsverfahren nach 7 AtG hatte die Kernkraftwerk Lingen GmbH 2007 einen Antrag für die Errichtung eines ca. 60 m hohen Fortluftkamins und anschließenden Abriss des alten 150 m hohen Schornsteins gestellt. In diesem Zusammenhang wurde durch die zuständige Behörde gemäß 3c UVPG eingehend geprüft, ob für dieses Vorhaben auf Grund der gegebenenfalls zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Im Ergebnis dieser Überprüfung war die Behörde zu der Auffassung gelangt, dass für dieses Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste. Auch durch den 1997 genehmigten geänderten Betrieb des Sicheren Einschlusses waren keine gegenüber dem bis dahin genehmigten Anlagenzustand zusätzlichen oder anderen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt nach 7 Abs.2 Nr.6 AtG zu besorgen. Die Grenzwerte der Gesamtanlage zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft oder dem Abwasser blieben für dieses Vorhaben unverändert. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 1-3 JULI 2012

18 1.3 GEGENSTAND DER NACHFOLGENDEN UNTERLAGE Die vorliegende Unterlage beinhaltet die Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen durch den Abbau und den Abbaubetrieb gemäß den Vorgaben der AtVfV und des UVPG. Die Betrachtung umfasst die Auswirkungen, die sich aus dem Gesamtvorhaben zum Abbau der Anlage KWL gemäß den beiden atomrechtlichen Genehmigungsschritten, ergeben. Der konventionelle Abbruch der Gebäude erfolgt nach der Entlassung der Anlage aus dem Geltungsbereich des AtG und ist nicht Bestandteil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Dennoch werden in Kapitel 6 die möglichen Auswirkungen eines konventionellen Abbruchs der Gebäude betrachtet, soweit dies zum heutigen Zeitpunkt möglich ist. Die im Folgenden aufgeführten Angaben zum Vorhaben, zur bestehenden radiologischen Vorbelastung im Umfeld der Anlage KWL sowie zur vorhabenbedingten Strahlenexposition wurden dem Sicherheitsbericht Abbau der Anlage KWL entnommen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 1-4 JULI 2012

19 2 STRUKTUR UND VORGEHENSWEISE BEI DER BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 2.1 GESETZLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE UVU Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung nach 7 Abs. 3 AtG. Hierfür ist eine UVP vorgesehen. Gemäß 2a AtG ist die UVP unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nach 7 Abs. 3 AtG. Die von der Antragstellerin vorzulegende UVU ist eine der Erkenntnisquellen für die Behörde zur Durchführung der UVP. Als Anforderungen an die zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen für die UVP sind 3 AtVfV und 19b AtVfV zu beachten, da sich Inhalt und Umfang der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen gemäß 6 Abs. 2 UVPG nach den Rechtsvorschriften, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens maßgebend sind, bestimmen. Nach 3 Abs. 1 Nr. 9 AtVfV sind neben den Informationen des Sicherheitsberichts folgende Angaben vorzulegen: Angaben über sonstige Umweltauswirkungen des Vorhabens, die zur Prüfung nach 7 Abs. 2 Nr. 6 AtG für die im Einzelfall in der Genehmigungsentscheidung eingeschlossenen Zulassungsentscheidungen oder für von der Genehmigungsbehörde zu treffende Entscheidungen nach Vorschriften über Naturschutz und Landschaftspflege erforderlich sind; die Anforderungen an den Inhalt der Angaben bestimmen sich nach den für die genannten Entscheidungen jeweils maßgeblichen Rechtsvorschriften. Nach 3 Abs. 2 AtVfV sind bei UVP-pflichtigen Vorhaben dem Antrag folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen: eine Übersicht über die wichtigsten, von der Antragstellerin geprüften technischen Verfahrensalternativen, einschließlich der Angabe der wesentlichen Auswahlgründe, soweit diese Angaben für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nach 7 AtG bedeutsam sein können; Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben für die Prüfung nach 1a AtVfV aufgetreten sind, insbesondere soweit diese Schwierigkeiten auf fehlenden Kenntnissen und Prüfmethoden oder auf technischen Lücken beruhen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-1 JULI 2012

20 Gemäß 19b Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz AtVfV ist in den Unterlagen darzulegen, welche Auswirkungen das Vorhaben nach dem jeweiligen Planungsstand voraussichtlich auf in 1 a AtVfV genannte Schutzgüter haben wird. Ergänzend zur AtVfV bestimmt 6 UVPG welche entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens der zuständigen Behörde vorzulegen sind. Die Absätze 3 und 4 des 6 UVPG sind anzuwenden, soweit die in diesen Absätzen genannten Unterlagen durch Rechtsvorschrift nicht im Einzelnen festgelegt sind. Gemäß 6 Abs. 3 UVPG müssen die Unterlagen zumindest folgende Angaben enthalten: 1. Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, 2. Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert o- der, soweit möglich, ausgeglichen werden sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft, 3. Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden, 4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens (Untersuchungsraum) unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die Beschreibung und die Angaben zur Feststellung und Bewertung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlich sind und ihre Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist, 5. Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Angaben ist beizufügen. Die Angaben müssen Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden können. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-2 JULI 2012

21 Die Unterlagen müssen gemäß 6 Abs. 4 Satz 1 UVPG auch die folgenden Angaben enthalten, soweit sie für die UVP nach der Art des Vorhabens erforderlich sind: 1. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren, 2. Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie Angaben zu sonstigen Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen können, 3. Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse. 2.2 STRUKTUR DER VORLIEGENDEN UVU Die UVU wird den übrigen Antragsunterlagen beigefügt. Der Umfang der notwendigen Angaben in der UVU wird durch die o. g. Anforderungen in der AtVfV sowie des UVPG bestimmt. Ausgehend von den in Kap. 2.1 dargestellten gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt und Umfang der vorzulegenden Unterlagen enthält die UVU daher in sinngemäßer Anwendung der o. g. Anforderungen folgende Angaben: Kapitel 0 Allgemein verständliche nichttechnische Zusammenfassung zur Umsetzung der Anforderung aus 6 UVPG: Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Angaben der UVU. Kapitel 1 Grundlagen Darstellung von Antragsgegenstand und Gegenstand der UVU. Kapitel 2 Struktur und Vorgehensweise bei der Beschreibung und Beurteilung der Umweltauswirkungen Darstellung der Struktur der Unterlage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-3 JULI 2012

22 Kapitel 3 Beschreibung des Vorhabens unter Umweltgesichtspunkten zur Umsetzung der Anforderungen aus 6 Abs. 3 Nr. 1 UVPG: Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort und sein Umfeld, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren. zur Umsetzung der Anforderungen aus 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG: Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden oder vermindert werden. zur Umsetzung der Anforderungen aus 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG, 3 Abs. 2 Nr. 1 AtVfV: Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Kapitel 4 Umweltrelevante Wirkungen des Vorhabens zur Umsetzung der Anforderungen aus 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UVPG: Beschreibung der Wirkungen auf die Umwelt, d. h. die Beschreibung von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie Angaben zu sonstigen Folgen des Vorhabens, die zu Umweltauswirkungen führen können. Auf der Grundlage der Beschreibungen der einzelnen Wirkungen wird im Rahmen einer Relevanzbetrachtung beurteilt, ob durch die jeweiligen Wirkungen des Vorhabens Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG, d. h. Veränderungen der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit einzelner Bestandteile der Umwelt oder der Umwelt insgesamt, verursacht werden. zur Umsetzung der Anforderungen aus 6 Abs.4 Satz 1 Nr.3 UVPG, 3 Abs. 2 Nr. 2 AtVfV: Soweit erforderlich werden Hinweise auf Schwierigkeiten gegeben, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, insbesondere soweit diese Schwierigkeiten auf fehlenden Kenntnissen und Prüfmethoden oder technischen Lücken beruhen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-4 JULI 2012

23 Kapitel 5 Ermittlung, Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter zur Umsetzung der Anforderungen aus 6 Abs. 3 Satz 1Nr. 3 und Nr. 4 UVPG sowie 19b Abs. 1 Satz 2 AtVfV: Ausgehend von den Ergebnissen der Relevanzbetrachtung des Kapitels 4 erfolgt für die als relevant beurteilten Wirkungen eine schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen, eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens (Untersuchungsraum) sowie Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich soweit diese zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens für das jeweilige Schutzgut erforderlich sind. Die ermittelten Auswirkungen werden aus Sicht des Trägers des Vorhabens im Einzelnen hinsichtlich ihrer unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen im Hinblick darauf beurteilt, ob es sich hierbei um erhebliche oder erheblich nachteilige Umweltauswirkungen handelt. zur Umsetzung der Anforderungen aus 3 Abs. 1 Nr. 9 AtVfV, 6 Abs. 4 Satz 1Nr. 3: Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben für die UVP aufgetreten sind, insbesondere soweit diese Schwierigkeiten auf fehlenden Kenntnissen und technischen Lücken beruhen. Diese werden bei der Ermittlung und Beschreibung der jeweiligen Auswirkungen dargestellt und soweit erforderlich hinsichtlich ihrer Relevanz für die getroffenen Aussagen beurteilt. Kapitel 6 Betrachtung der Umweltauswirkungen beim konventionellen Abbruch der Gebäude Die möglichen Wirkungen des konventionellen Abbruchs (Luftemissionen, Schallemissionen, Erschütterungen, Ableitung von Abwässern, Anfall von Abfällen) werden dargestellt und soweit möglich quantifiziert. Es folgt eine Einschätzung der Relevanz möglicher Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG, die sich aus den möglichen Wirkungen des Vorhabens ergeben können. Das Kapitel schließt mit einer zusammenfassenden Beurteilung der nachteiligen Umweltauswirkungen des konventionellen Abbruchs der Anlage KWL. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-5 JULI 2012

24 2.3 METHODEN DER UVU Die UVU enthält die aus Sicht des Trägers des Vorhabens erforderliche Ermittlung, Beschreibung und Beurteilung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die Inhalte der UVU sind daher auf die entscheidungserheblichen Sachverhalte des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ausgerichtet. Sie orientieren sich am allgemeinen Kenntnisstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden Vorgehensweise bei der Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen In der UVU werden die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und beurteilt. Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG sind Veränderungen der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit einzelner Bestandteile der Umwelt oder der Umwelt insgesamt, die von einem UVP-pflichtigen Vorhaben verursacht werden (vgl. Ziff. 0.3 UVPVwV). Dabei ist die Bestandssituation zu berücksichtigen. Durch die Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen ( 1, 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG) ist der entscheidungserhebliche Sachverhalt für die Erfüllung der gesetzlichen Umweltanforderungen an das Vorhaben festzustellen. Die Feststellung ist für verwaltungsbehördliche Entscheidungen bei UVPpflichtigen Vorhaben durch die zuständige Behörde von Amts wegen zu treffen (Untersuchungsgrundsatz nach 24 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), vgl. Ziff UVPVwV). Hierzu werden zunächst in Kapitel 4 der UVU die entscheidungserheblichen Wirkungen des Vorhabens beschrieben. Die Wirkungen werden im Hinblick darauf beurteilt, ob sie zu Umweltauswirkungen führen bzw. führen können. Wenn im Rahmen dieser Beurteilung unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben offensichtlich auszuschließen sind, werden keine weiteren Untersuchungen in Form von Bestandserfassung und Vorbelastungserhebungen für diese Schutzgüter durchgeführt. Sofern für bestimmte Schutzgüter Auswirkungen durch das Vorhaben nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, werden im Rahmen der UVU (Kapitel 5) die erforderlichen Grundlageninformationen zu diesen relevanten Schutzgütern ermittelt und beschrieben. Dabei werden diese Schutzgüter in ihrer Bestandssituation unter Berücksichtigung der zu erwartenden möglichen Auswirkungen des Vorhabens beschrieben. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-6 JULI 2012

25 2.3.2 Vorgehensweise bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen Beurteilungsmaßstäbe Die in der UVU vorgenommenen Beurteilungen sind fachspezifischer Art und verstehen sich als Bewertungsvorschläge für die behördlich durchzuführende UVP Beurteilungsmethoden Nachfolgend wird allgemein die in der UVU verwendete Beurteilungsmethode beschrieben, die bezogen auf das jeweilige Schutzgut ggf. entsprechend konkretisiert wird. Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der UVU durch ein abgestuftes Beurteilungssystem, so genannte Beurteilungsschritte, beurteilt. Die Beurteilung wird im jeweiligen Kontext verbal-argumentativ angeführt. Im ersten Beurteilungsschritt erfolgt eine Relevanzbetrachtung, in der die bekannten Wirkungen des Vorhabens im Hinblick darauf beurteilt werden, ob sie zu Umweltauswirkungen führen bzw. führen können. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine weitergehende Untersuchung einzelner Wirkungen dann nicht erforderlich ist, wenn sichergestellt ist, dass sich dadurch offensichtlich keine Umweltauswirkungen ergeben bzw. Entlastungseffekte eintreten. Soweit relevante Wirkungen des Vorhabens auf die Umwelt festgestellt wurden, werden in einem zweiten Beurteilungsschritt die von den Auswirkungen möglicherweise betroffenen Schutzgüter untersucht durch: Beurteilung der derzeitigen Situation des Schutzguts Beurteilung der vorhabenbedingten Veränderungen für das jeweilige Schutzgut, also z. B. einer Zusatzbelastung durch das Vorhaben, und der daraus zu erwartenden prognostizierten Gesamtbelastung des Umweltbereichs Die Beurteilung der derzeitigen Situation eines Schutzgutes berücksichtigt - entsprechend seiner Ausprägung seine natürliche bzw. nutzungsbedingte Struktur und Funktion, seine Vorbelastung sowie seine Bedeutung und Schutzwürdigkeit. Bei der Beurteilung der vorhabenbedingten Veränderungen sind diejenigen Maßnahmen des Vorhabens zu berücksichtigen, die in der Planung hinreichend konkretisiert und in ihrer Realisierung als gesichert anzusehen sind. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-7 JULI 2012

26 Die Zusatzbelastung durch das Vorhaben wird auf die bestehende Situation projiziert und danach eine Gesamtbelastung prognostiziert. Die Erkenntnisse, Erfahrungen und Nachweise aus der Phase des Leistungsbetriebs und des Betriebs des Sicheren Einschlusses werden herangezogen, um die vorhabenbedingte Gesamtbelastung zu beurteilen Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Das UVPG sieht vor, dass sich die Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt nicht auf die einzelnen Schutzgüter beschränkt, sondern dass auch durch das Vorhaben ausgelöste Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu berücksichtigen sind. Unter Wechselwirkungen sind dabei Wirkungsverlagerungen sowie Sekundäreffekte durch Wirkpfade zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen. Weiterhin ist die gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Wirkungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen werden in der UVU soweit bekannt und relevant (s. Kapitel 4) im Rahmen der schutzgutbezogenen Bestandsbeschreibungen sowie der Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen für die einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Dabei sind zu unterscheiden: Wirkungsverlagerungen Durch Verschiebung (z.b. Anfall von Abfällen versus Einleitung von Abwässern) können sich direkt oder indirekt Auswirkungen auf andere Umweltbereiche ergeben. Der Aspekt der Wirkungsverlagerung ist Gegenstand der Betrachtung von Umweltaspekten bei der Alternativendiskussion. Dies betrifft v. a. die Strahlenexposition der Bevölkerung. Kumulative Effekte Kumulative Effekte ergeben sich im Zusammenwirken mehrerer Auswirkungen auf ein Schutzgut. Das Zusammenwirken von zwei miteinander in Wechselwirkung stehenden Stoffen kann zusätzlich zu einer Verstärkung (Synergismus) oder Abschwächung der Einzelwirkungen führen. Als kritisch im Sinne der UVU sind dabei die Synergismen anzusehen. Bei dieser Art von Wechselwirkungen liegen nur sehr spezifische, auf Einzelstoffe bezogene Ergebnisse vor, die in der Regel für die Aussagen in einer UVU nicht geeignet sind. Es kann andererseits davon ausgegangen werden, dass sich solche Effekte erst bei hohen Konzentrationen der beteiligten Einzelkomponenten bemerkbar machen. Im Rahmen der Beurteilungswerte der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei dem Schutzgut Mensch wurde vom Verordnungsgeber sichergestellt, dass bekannte synergistische Effekte abgedeckt werden. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-8 JULI 2012

27 Wirkpfade/ Wirkungsketten Durch den Transfer eines Stoffes von einem Schutzgut zu einem anderen ergeben sich ebenfalls Wechselwirkungen. So ergibt sich die für das Schutzgut Mensch zu beurteilende Strahlenexposition unter Berücksichtigung von den jeweiligen Expositionspfaden. Dies bei: Strahlenexposition bei der Ableitung mit Luft - Strahlenexposition durch Betastrahlung innerhalb der Abluftfahne (Betasubmersion) - Strahlenexposition durch Gammastrahlung aus der Abluftfahne (Gammasubmersion) - Strahlenexposition durch Gammastrahlung der am Boden abgelagerten radioaktiven Stoffe (Bodenstrahlung) - Strahlenexposition durch Aufnahme radioaktiver Stoffe mit der Atemluft (Inhalation) - Strahlenexposition durch Aufnahme radioaktiver Stoffe beim Verzehr von Lebensmitteln und Muttermilch (Ingestion) Strahlenexposition bei der Ableitung mit Wasser - Strahlenexposition durch Aufenthalt auf Ufersediment - Strahlenexposition durch Aufenthalt auf Überschwemmungsgebieten - Strahlenexposition durch Aufenthalt auf Spülfeldern - Aktivität in Trinkwasser - Aktivität in Muttermilch - Aktivität in Fischfleisch - Aktivitätsberechnung für die Expositionspfade Viehtränke - Aktivitätsberechnung für die Expositionspfade Beregnung - Aktivitätsberechnung für die Expositionspfade Landwirtschaftliche Nutzung auf Überschwemmungsgebieten - Landwirtschaftliche Nutzung von Fluss- und Klärschlamm KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-9 JULI 2012

28 2.3.4 Abgrenzung des Einwirkungsbereichs Nach Vorgabe von 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 UVPG hat die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens zu erfolgen. Der Einwirkungsbereich berücksichtigt die wahrscheinliche Reichweite der jeweiligen Auswirkungen für die einzelnen Schutzgüter. Soweit Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nicht von vorneherein ausgeschlossen werden (s. Kapitel 4), wird der jeweilige Einwirkungsbereich des Vorhabens in Form eines schutzgutspezifischen Untersuchungsraums festgelegt (s. Kapitel 5) Kenntnisstand und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben In Umsetzung der Anforderungen aus 3 Abs. 2 Nr. 2 AtVfV sowie 6 Abs. 4 Nr. 3 UVPG werden, soweit erforderlich, Hinweise auf Schwierigkeiten gegeben, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, insbesondere soweit die Schwierigkeiten auf fehlenden Kenntnissen und Prüfmethoden oder technischen Lücken beruhen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 2-10 JULI 2012

29 3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS UNTER UMWELTGESICHTS- PUNKTEN 3.1 ALLGEMEINES Die nachfolgende Darstellung des Vorhabens dient der Erläuterung und Präzisierung der umweltrelevanten Aspekte des Vorhabens. Sie umfasst insbesondere: Angaben zum Standort ( 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UVPG) Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden ( 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UVPG) einschließlich Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren ( 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UVPG) Angaben zu möglichen Störfällen (vgl. 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UVPG) Beschreibung der Maßnahmen mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden ( 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UVPG) Darstellung der vom Antragsteller geprüften Vorhabens- und technischen Verfahrensalternativen ( 3 Abs. 2 Nr. 1 AtVfV, 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 UVPG). 3.2 ANGABEN ZUM STANDORT UND ZU DEN SCHUTZGÜTERN Der Standort Der Standort der Anlage KWL befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Lingen (Ems), Ortsteil Darme, im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Das Standortgelände hat eine Höhenlage von 24,65 m über NN. Das Betriebsgelände der Anlage KWL als Ort des Vorhabens ist überwiegend bebaut oder als Verkehrs- und Abstellfläche versiegelt. Der Standort liegt innerhalb eines großflächig als Industrie- und Gewerbegebiet genutzten Bereiches im Süden der Stadt Lingen. Unmittelbar benachbart zum Standort befindet sich das Anlagengelände des Kernkraftwerks Emsland und die GuD-Anlage Kraftwerk Emsland (siehe Abbildung 3.2 1). KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-1 JULI 2012

30 Abbildung 3.2-1: Standort KWL auf dem Gesamtbetriebsgelände und nähere Umgebung KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-2 JULI 2012

31 Die folgende Abbildung stellt die Standortumgebung im Umkreis von ca. 10 km dar. Abbildung 3.2-2: Standortumgebung im Umkreis von ca. 10 km Schutzgut Mensch Die Angaben zur aktuellen Situation für das Schutzgut Mensch und über die zu berücksichtigende radiologische Vorbelastung des Standorts wurden von KWL recherchiert bzw. ermittelt Bevölkerung Die Abbildung stellt den Standort und seine Umgebung dar. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-3 JULI 2012

32 Die nächste Bebauung mit Wohnnutzung in Form eines Einzelgehöfts befindet sich im Nordwesten von der Standort-Mitte in ca. 400 m Entfernung. In ca. 5 km Entfernung befindet sich in nördlicher Richtung das Stadtzentrum von Lingen. Die nächsten größeren Siedlungsschwerpunkte sind Emsbüren (ca. 10 km in südlicher Richtung) und Nordhorn (ca. 17 km in west-südwestlicher Richtung). Südwestlich des Standorts verläuft in einer Entfernung von etwa 20 km die Bundesgrenze zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden. In der folgenden Tabelle sind die Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden, die im 10 km-umkreis um den Standort liegen, angegeben. Die mittlere Bevölkerungsdichte beträgt im gesamten 10 km-bereich ca. 220 Einwohner/km² und liegt damit über dem Durchschnitt des Landkreises Emsland mit ca. 110 Einwohner/km 2 und knapp unter dem Durchschnitt der Bundesrepublik mit ca. 231 Einwohner/km 2. Tabelle 3-1: Einwohnerzahlen im 10 km-umkreis Stadt/Gemeinde/Ortsteil Entfernung Standort-Mitte ca. [km] Stadt Lingen * 4,5 Mitgliedsgemeinde Messingen der Samtgemeinde Freren * Mitgliedsgemeinde Lünne der Samtgemeinde Spelle * 10,5 10 Ortsteil Gleesen 4,5 Einwohner ca Einheitsgemeinde Emsbüren Ortsteil Leschede Ortsteil Elbergen Emsbüren * 9, Ortsteil Klausheide der Stadt Nordhorn * Gemeinde Wietmarschen Ortsteil Nordlohne * liegt nur zum Teil im 10 km-umkreis Ortsteil Lohne 5,5 10, KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-4 JULI 2012

33 Reale Raumnutzungen Bodennutzung Die Aufteilung der Flächen sowie deren Nutzung in den Städten und Gemeinden, die sich ganz oder anteilig innerhalb des 10 km-umkreises befinden, sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 3-2: Nutzung der Bodenflächen im 10 km-umkreis Nutzungsart Anteil an der Nutzung der Gesamtfläche Gebäude- und Freiflächen ca. 9 % Betriebsflächen ca. 1 % Erholungsflächen ca. 1 % Verkehrsflächen ca. 6 % Landwirtschaftsflächen ca. 58 % Waldflächen ca. 23 % Wasserflächen ca. 2 % Flächen anderer Nutzung <1 % Die Flächen innerhalb des 10 km-umkreises werden demzufolge überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das unmittelbare Umfeld ist dagegen überwiegend gewerblich bzw. industriell genutzt. Wassernutzung Die Ems bzw. der Dortmund-Ems-Kanal sind Bundeswasserstraßen. Flüsse sowie andere offene Gewässer werden im Landkreis Emsland nicht zur Trinkwassergewinnung genutzt. Teilweise wird Beregnungswasser für landwirtschaftliche Zwecke entnommen. Flüsse sowie andere offene Gewässer innerhalb des 10 km-umkreises werden für die Freizeitgestaltung, für den Sportbootverkehr oder für die Sportfischerei genutzt. Eine gewerbliche Fischerei an diesen Gewässern besteht nicht. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-5 JULI 2012

34 Das Grundwasser wird zur Trinkwassergewinnung herangezogen. Im 10-km Umkreis liegen vollständig oder teilweise folgende Wassergewinnungsgebiete: Wassergewinnungsgebiet Lingen-Darme (ca. 0,5 km nordöstlich-östlich des Standortes) Wassergewinnungsgebiet Lingen-Stroot (ca. 3,5 km nordöstlich des Standorts, als WSG ausgewiesen) Wassergewinnungsgebiet Mundersum (ca. 4,5 km östlich des Standorts, als WSG ausgewiesen) Wassergewinnungsgebiet Grumsmühlen (ca. 5 km östlich des Standorts, als WSG ausgewiesen) Wassergewinnungsgebiet Hesepe-Klausheide (ca. 6,5 km westlich des Standorts) Erholungsnutzung Die Flüsse sowie andere offene Gewässer innerhalb des 10 km-umkreises werden für die Freizeitgestaltung, für den Sportbootverkehr oder für die Sportfischerei genutzt. Als Erholungsgebiete dienen die Wälder im Nahbereich des Standortgeländes, das Waldgebiet ostwärts von Lingen zwischen Baccum und Hüvede- Sommeringen sowie das Gebiet Hanekenfähr. Verkehrsanbindung Die Verkehrsanbindung des Standorts an das überörtliche Straßennetz erfolgt unmittelbar über die Landesstraße L40. Über diese und die Bundesstraße B70 ist ohne Querung von Siedlungsbereichen eine unmittelbare Anbindung an die Autobahn A31 gegeben. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke wird in der aktuellen Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen wie folgt angegeben: Tabelle 3-3: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke auf der L40 und B70 laut aktueller Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen Landesstrasse L40 (Kfz/d) Bundesstraße B70 (Kfz/d) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke davon Schwerverkehr > 3,5 Mg KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-6 JULI 2012

35 Radiologische Vorbelastung Für den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für die Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe über Luft oder Wasser gemäß 47 Abs. 1 StrlSchV sind die Ableitungen anderer kerntechnischer Anlagen oder Einrichtungen sowie die Ausscheidungen von mit radioaktiven Stoffen behandelten oder untersuchten Patienten über das öffentliche Abwasserkanalnetz und die Kläranlagen (Patientenausscheidungen) gemäß 47 Abs. 5 StrlSchV mit zu berücksichtigen (radiologische Vorbelastung). Der Reaktorunfall in Tschernobyl sowie die natürliche Strahlenexposition werden bei der Ermittlung der radiologischen Vorbelastung am Standort nicht berücksichtigt. Eine radiologische Vorbelastung am Standort der Anlage KWL resultiert aus den genehmigten Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser der beiden folgenden kerntechnischen Anlagen: Kernkraftwerk Emsland Brennelementfabrik ANF GmbH Durch das Standort-Zwischenlager Lingen (SZL) erfolgt keine Ableitung radioaktiver Stoffe über die Luft oder das Wasser. Die Berechnung der Strahlenexposition erfolgte für die ungünstigsten Einwirkungsstellen durch die Ableitungen radioaktiver Stoffe über Luft und Wasser, einschließlich der Patientenausscheidungen. Dabei wurde angenommen, dass die Genehmigungswerte der beiden kerntechnischen Anlagen für die Ableitungen radioaktiver Stoffe über die Luft und das Wasser ausgeschöpft werden. Die radiologische Vorbelastung am Standort KWL beträgt demnach für Luft weniger als 2 µsv/a, für Wasser ca. 50 µsv/a im Nahbereich und weniger als 80 µsv/a (im Fernbereich). Im Folgenden wird konservativ als radiologische Vorbelastung bei der Ermittlung der Strahlenexposition in der Umgebung der Anlage KWL ein Wert von 82 µsv /a zugrunde gelegt, der sich als Summe aus der Vorbelastung durch Ableitung mit der Luft und der Vorbelastung durch Ableitung mit Wasser für den Fernbereich (einige 10er Kilometer vom Standort der Anlage entfernt) ergibt Schutzgut Tiere und Pflanzen Der Standort selbst stellt eine Industrie- und Gewerbefläche mit Parkplatzund Verkehrsflächen dar. Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist er ohne Bedeutung. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-7 JULI 2012

36 Die Biotopausstattung der unmittelbaren Standortumgebung wurde auf der Grundlage einer Luftbildauswertung ermittelt. Sie besteht im Wesentlichen aus: Grünland Äckern Gewässern (Fluss, Kanal) Siedlungsgehölze, Baumreihen und Einzelbäume Hecken Industrie- und Gewerbefläche Verkehrsfläche Bahnanlage Parkplatz Straße Ruderalfluren Laub- und Nadelforsten Wertvolle Tierlebensräume stellen der Bereich entlang des Dortmund-Ems- Kanals sowie die Stromleitungstrassen, die regelmäßig von Aufwuchs befreit werden, dar. Die Freiflächen und die Stromleitungstrassen, die als Schneisen den Wald bzw. Forst teilen, bieten den vorkommenden geschützten Tierarten Lebensraumpotenziale (Lebensraum für die xerophilen Arten, Flugschneisen und Jagdbiotope, für Fledermäuse, etc.). Der Emsbereich unterhalb der Wehranlage Hanekenfähr erfüllt die Kriterien eines gesetzlich geschützten Biotops nach 24 NAGBNatSchG in Verbindung mit 30 BNatSchG. Diese werden auch vom NLWKN als für den Naturschutz bedeutsame Bereiche eingestuft ( Durch den Landkreis Emsland sowie durch den 10 km-umkreis des Standortes KWL erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung das Landschaftsschutzgebiet Emstal (ca ha). Im 10 km-umkreis sind Naturschutzgebiete ausgewiesen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-8 JULI 2012

37 Es handelt sich um: NSG-WE012 Wachendorfer Wacholderhain (ca. 20 ha, ca. 9 km nordwestlich des Standorts) NSG-WE163 Wacholderheide bei Lingen (ca. 23 ha, ca. 7 km nordwestlich des Standorts). NSG-WE264 Moorschlatts und Heiden in Wachendorf (ca. 145 ha, ca. 10 km nordwestlich des Standortes) NSG-WE169 Lescheder Venne (ca. 13 ha, ca. 9 km südwestlich des Standorts) NSG-WE047 Lescheder Keienvenn (ca. 5 ha, ca. 9 km südwestlich des Standorts). NSG-WE188 Engdener Wüste/Heseper Moor (ca ha, ca. 7 km südwestlich des Standorts) NSG-WE197 Sandtrockenrasen am Biener Busch (ca. 24 ha, ca. 10 km nördlich des Standorts) NSG-WE191 Biener Busch (ca. 90 ha, ca. 10 km nördlich des Standorts) NSG-WE045 Wacholderhain (ca. 17 ha, ca. 7 km nordöstlich des Standorts) Innerhalb des 10 km-umkreises wurden verschiedene Gebiete bzw. Bereiche als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) und EU-Vogelschutzgebiet unter besonderen Schutz gestellt. Dabei handelt es sich um: FFH-Gebiete: Gebiets-Nr Ems (Kennziffer 013, ca. 897 ha, ca. 0,5 km westlich des Standorts) Gebiets-Nr Heseper Moor/Engdener Wüste (Kennziffer 057, ca ha, ca. 7 km südwestlich des Standorts) Gebiets-Nr Moorschlatts und Heiden in Wachendorf (Kennziffer 305, ca. 107 ha, ca. 9 km nordwestlich des Standorts) Gebiets-Nr Lingener Mühlenbach und Nebenbach (Kennziffer 306, ca. 17 ha, ca. 9 km nordöstlich des Standorts) EU-Vogelschutzgebiete: Gebiets-Nr. DE Heseper Moor/Engdener Wüste (Kennziffer 057, ca ha, ca. 7 km südwestlich des Standorts) KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-9 JULI 2012

38 3.2.4 Schutzgut Boden Der Standort und seine Umgebung sind in der geologischen Übersichtkarte des Landes Niedersachsen 1: als Auffüllung gekennzeichnet. Der hier als Regosol angegebene Boden ist bereits durch die industriellen Anlagen des Industriegebiets Lingen Süd überprägt und funktional beeinträchtigt. Der Standort selbst ist überwiegend versiegelt. Natürliche oder naturnahe Böden sind nicht anzutreffen ( Als natürliche Böden außerhalb des Auffüllungsbereichs kommen überwiegend Podsole in der grundwasserfernen, trockenen, hügeligen Geest vor. Es handelt sich um trockene bis sehr trockene nährstoffarme Sandböden. In den Talauen, die z. T. überflutet werden, sind Auengleye mit Anmoorgleyen (in tieferen Lagen) und Auenböden (in Flussnähe) vergesellschaftet. Dies sind frische bis feuchte in tieferen Lagen grundwasserbeeinflusste Sandböden, die verbreitet lehmig oder anmoorig sind ( Die Böden werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt oder sind Standorte für Gewerbe- und Industriebetriebe. In den Waldböden treten relativ niedrige ph-werte im Bereich von ph 3-4 und z. T. hohe Humusgehalte besonders in den Auflageschichten auf. Dies ist als typisch für emsländische Dünenböden anzusehen. Sandböden besitzen im Regelfall eine hohe Durchlässigkeit und ein geringes Absorptionsvermögen, d. h. die Filterung auf Grund chemischer Eigenschaften ist gering. Charakteristisch für Sandböden ist ein hohes Infiltrationsvermögen und geringe Verdichtungsneigung Schutzgut Wasser Grundwasser Im Bereich der Auenböden entlang des Dortmund-Ems-Kanals ist der Abstand zwischen Gelände und Grundwasserleiter mit ca. 1,5 m nur gering. Die Grundwasserflurabstände nehmen zwischen der Emsaue und dem anschließenden Dünenbereich zu. Wegen des geringen Absorptionsvermögens der sandigen Deckschichten ist die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen als hoch einzustufen. Hinweise auf eine Vorbelastung des Grundwassers durch Einflüsse der Industrie und Landwirtschaft in der Umgebung des Standorts liegen nicht vor. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-10 JULI 2012

39 Oberflächenwasser Die relevanten Oberflächengewässer sind der Dortmund-Ems-Kanal und die Ems. Der Dortmund-Ems-Kanal ist ein technisches Gewässer. Die bauliche Struktur des Dortmund-Ems-Kanals lässt hinsichtlich der Lebensgemeinschaften lediglich allgemein häufige Arten erwarten, die nur geringe Ansprüche an ihren Lebensraum haben. Aufgrund der technischen Befestigungen, der Wassertiefe von 2,5 m und der hohen Schiffsdichte finden sich im Gewässer kaum Pflanzengemeinschaften. Die Ems besitzt eine Fließstrecke von 136 km und wurde durch den Ausbau erheblich verändert. Ihre Gewässergüte ist weitgehend der Gewässergüteklasse II zuzuordnen. Die Ems weist als Vorfluter für den Salzbergbau eine sehr hohe Salzfracht auf Schutzgut Klima/Luft Der Standort liegt klimatisch in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Die Luftqualität im Landkreis Emsland unterscheidet sich wenig von anderen ländlichen Gebieten in Niedersachsen. Im Emsland, einem Gebiet ohne urbane Zentren und industrieller Ballungszonen, wird die Luftqualität durch überregionale Quellen geprägt. Kleinräumliche Belastungen ergeben sich nur entlang vielbefahrener Straßen. Die Station Lingen wird im Landesmessnetzes als Hintergrundstation eingestuft. Hier werden S0 2, NO, NO 2, Ozon und Staub erfasst. Die Messwerte der Station Lingen weisen auf eine insgesamt geringe Immissionsbelastung in der Umgebung des Standorts hin ( e_ueberwachung_niedersachsen/9107.html) Schutzgut Landschaft Das Landschaftsbild wird durch das Emstal und das Industriegebiet Lingen Süd geprägt. Die Ems ist oberhalb der Wehranlage Hanekenfähr ein schiffbares Gewässer mit entsprechenden Uferbefestigungen und baulichen Einrichtungen. Dieser Bereich ist anthropogen stark überformt. Unterhalb der Wehranlage ist der Fluss relativ naturnah und weist Strukturen wie z. B. Kolke und Sandbänke auf. Er wird hier beidseitig durch eine natürliche Ufervegetation KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-11 JULI 2012

40 begleitet, wobei sich Acker und Grünlandflächen in die Aue erstrecken. Das Emstal dient als Landschaftsschutzgebiet der Erholung. Im Industriepark Lingen Süd befinden sich großflächig Industrieanlagen innerhalb eines Forstareals, so dass sich kaum Sichtbeziehungen zum weiteren Umfeld ergeben. Herauszustellen sind die Kühltürme des Kernkraftwerkes Emsland und der Gaskraftwerke mit einer Höhe von >100 m. Sie bewirken eine Vorbelastung des Landschaftsbilds. Das Reaktorgebäude ist mit 57 m das höchste verbliebene Bauwerk der Anlage KWL. Insgesamt beeinträchtigt die anthropogene Überformung des Gebietes die Landschaft erheblich Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor allem kulturhistorisch wertvolle Bereiche, archäologische Fundorte und Fundstücke sowie kulturhistorische Landschaftselemente, wie z. B. Wallhecken oder Streuobstwiesen. Der Standort und seine unmittelbare Umgebung befinden sich in einem Industrie- und Gewerbegebiet mit anthropogen überprägtem Untergrund, daher gibt es keine Hinweise auf das Vorhandensein kulturhistorisch wertvoller Bereiche. Der Naturraum ist seit Jahrtausenden von Menschen besiedelt, so dass in der weiteren Umgebung von zahlreichen archäologischen Fundstellen und damit kulturhistorisch wertvollen Bereichen auszugehen ist. 3.3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ABBAU DER ANLAGE KWL Das Vorhaben im Überblick Die Anlage KWL (Abbildung 3.3-1) ist stillgelegt, befindet sich seit 1988 im Sicheren Einschluss und soll abgebaut und aus dem Regelungsbereich des AtG entlassen werden. Für die Entsorgung von Betriebsabfällen wurde ab 1997 wieder eine Infrastruktur eingerichtet, die auch für den Abbau geeignet ist. Das für den Sicheren Einschluss aus dem Geltungsbereich des AtG entlassene Anlagengelände wurde wieder in den Überwachungsbereich einbezogen und der Kontrollbereich wurde vergrößert. Der Abbau ist im Wesentlichen durch die Entfernung der beim Betrieb der Anlage entstandenen künstlichen radioaktiven Stoffe aus den Anlagensystemen und Räumen gekennzeichnet. Die Gesamtmasse des KWL und die zu bearbeitenden Reststoffmassen sind in der Abbildung dargestellt. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-12 JULI 2012

41 Abbildung 3.3-1: Ansicht der Restanlage KWL mit Reaktorgebäude und Reaktorhilfsanlagengebäude Das in der Anlage noch vorhandene Aktivitätsinventar beträgt ca. 1,6 E15 Bq und wird in Kontamination und Aktivierung unterschieden. Die Aktivierung ist eine physikalische Veränderung des Materials, die als Folge des ehemaligen Kernspaltungsprozesses entstanden ist. Sie ist fest im Material gebunden und beschränkt sich ausschließlich auf das Reaktordruckgefäß (RDG) und den darum konzentrisch angeordneten Biologischen Schild. Mit einer Gesamtmasse von ca. 570 Mg sind dies nur etwa 10 % des zu bearbeitenden Materials, beinhaltet aber mehr als 99 % der Aktivität. Dieses Material muss zerlegt, sicher verpackt und im Endlager KONRAD gelagert werden. Weniger als 1 % des Aktivitätsinventars befindet sich als Kontamination auf den Innenflächen der Rohrleitungen und Betriebssysteme. Kontamination ist eine Verunreinigung des Materials durch z. B. Ablagerungen oder Rostschichten in denen radioaktive Partikel enthalten sind. Durch Reinigen oder Abtrag der Oberflächen kann die Radioaktivität beseitigt und das Grundmaterial nach den Regeln der Strahlenschutzverordnung freigegeben werden. Die Hauptaufgabe des Abbaus besteht also in der Reinigung der zerlegten Systemkomponenten, bzw. dem Abtrag von Gebäudeoberflächen mit dem Ziel der Freigabe und Abfallminimierung. Die Abbauarbeiten finden grundsätzlich innerhalb des Gebäudes im sogenannten Kontrollbereich statt. Die Gebäude verfügen über eine betriebliche Filteranlage, KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-13 JULI 2012

42 die eine Freisetzung von Schwebstoffen nach außen praktisch verhindert. Sauberkeit am Arbeitsplatz hat beim Abbau eine hohe Priorität. Schon innerhalb der Anlage werden an den Arbeitsplätzen weitere gestaffelte Schutzsysteme verwendet, um das Personal vor dem Verschlucken oder Einatmen von radioaktiven Partikeln zu schützen, und um eine Verschleppung von Kontamination innerhalb der Räume zu verhindern. Zu den Schutzsystemen zählen mobile Filteranlagen und Einhausungen sowie persönliche Arbeitsmittel wie Schutzanzüge, Staubmasken oder Atemgeräte. Der Abbau von Systemen erfolgt überwiegend mit handelsüblichen Werkzeugen und zwar prinzipiell raumweise oder systemweise von oben nach unten und von außen nach innen. Mit Ausnahme der aktivierten Komponenten können alle anderen Systeme unter Berücksichtigung der betrieblichen Strahlenschutzmaßnahmen manuell abgebaut werden. Die leicht kontaminierten Bauteile sollen in der Anlage KWL behandelt und anschließend freigemessen werden, um sie der Wiederverwertung zuführen zu können. Die höher kontaminierten Teile werden mit gleichem Ziel nur transportgerecht zerlegt und zum Reinigen in dafür spezialisierte Betriebe mit entsprechenden atomrechtlichen Genehmigungen verbracht. Hier erfolgt die Reinigung bzw. Dekontamination in großtechnischen Anlagen und im Hinblick auf die Abfallminimierung sehr viel effizienter als es in der Anlage KWL möglich wäre. Der Abbau der aktivierten Anlagenteile erfolgt später und beinhaltet im Wesentlichen die Zerlegung des zentral angeordneten Reaktordruckgefäßes (Abbildung 3.3-2) mit seinen metallischen Einbauten sowie den Abbau des Biologischen Schildes aus Beton. Der Abbau der RDG-Einbauten und des RDG wird fernhantiert überwiegend unter Wasser durchgeführt. Für den Abbau der aktivierten Anlagenteile stehen ausreichend Verfahren zur Verfügung, die sich in anderen Abbauprojekten bereits mehrfach bewährt haben. Abbautätigkeiten im Außengelände sind nur ausnahmsweise und zeitlich eng begrenzt im Rahmen der abschließenden Geländefreigabe zu erwarten. Dabei werden das Anlagengelände mit den sich darin befindlichen Strukturen mit handelsüblichen Werkzeugen oder Maschinen beprobt, um den Nachweis der Unterschreitung der Freigabewerte zu führen. Es ist nicht zu erwarten, dass zur Beseitigung von Kontamination umfangreiche Maßnahmen erforderlich werden, da der überwiegende Teil des Anlagengeländes erst 1997 wieder in den Überwachungsbereich einbezogen wurde und der Kontaminationszustand seitdem durch ein ständiges Routinemessprogramm überwacht wird. Ansonsten beschränken sich die Tätigkeiten im Außenbereich auf Transport- und Ladevorgänge mit Fahrzeugen. Die Arbeiten werden grundsätzlich während der Tagzeit durchgeführt. Nachtarbeit ist nicht vorgesehen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-14 JULI 2012

43 Abbildung 3.3-2: Schematische Darstellung der Anlage KWL Bei einer Materialmenge von ca Mg, die insgesamt zu transportieren ist, ergeben sich bei einer Zeitdauer für den Abbau von 15 Jahren, durchschnittliche jährliche Transportmengen von ca. 330 Mg. Ausgehend von einer Zuladung von durchschnittlich 10 Mg/LKW bedeutet dies Transportbewegungen von weniger als einem LKW pro Woche. Abdeckend kann somit von max. einer zusätzlichen Verkehrsbewegung mit einem LKW pro Tag während des Abbaus ausgegangen werden. Nach dem Abbau der Anlagenteile kann mit der Dekontamination der inneren Gebäudestrukturen durch z. B. Abtrag von Oberflächen begonnen werden. Auch für diese Arbeiten stehen handelsübliche Werkzeuge zur Verfügung. Die Dekontamination erfolgt durch Schleifen, Fräsen oder Sandstrahlen. An den Stellen, an denen Kontamination durch z.b. ausgelaufene Flüssigkeiten tiefer eingedrungen ist, wird der Beton durch Stemmen oder Sägen entfernt, sodass eine Freigabe nach 29 StrlSchV möglich ist. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-15 JULI 2012

44 Für den Abbau der Anlage KWL bis zur Entlassung aus dem Regelungsbereich des AtG wird unter Berücksichtigung der vor- und nachlaufenden Arbeiten eine Dauer von insgesamt ca. 15 Jahre veranschlagt. Danach kann das Gebäude konventionell abgetragen werden. Die Abrissarbeiten mit konventionellen Mitteln werden etwa ein Jahr in Anspruch nehmen Bedarf an Grund und Boden Das gesamte Gelände ist im Eigentum der KWL GmbH. Für das Vorhaben ist keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Bebauung oder Versiegelung erforderlich Anlagenbereiche und Gebäude Der Überwachungsbereich des KWL und die wesentlichen vorhandenen Gebäude sind im folgenden Lageplan dargestellt. Weitere Gebäude werden nicht errichtet. Die Anlage KWL besteht heute noch aus folgenden Gebäuden: Reaktorgebäude und Reaktorgebäude-Ringraum Verbindungsbau Reaktorhilfsanlagengebäude Büro- und Sozialgebäude Lager für Dampfumformer (Dufo-Lager) Schornsteinstuhl Lager- und Freimesshalle KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-16 JULI 2012

45 Tank 1 Reaktorgebäude 6 Lager für Dampfumformer 2 Hubgerüst 7 Schornsteinstuhl (Restgebäude) 3 Verbindungsbau 8 Lager- und Freimesshalle 4 Büro- und Sozialgebäude 9 Fortluftkamin 5 Hilfsanlagengebäude 10 Transportbereitstellungsfläche Abbildung : Lageplan Gebäude und Anlagenbereiche KWL Im Überwachungsbereich befanden sich weitere Gebäude, die bereits aus dem Geltungsbereich des AtG entlassen und abgerissen wurden. Teile des Fundaments eines ehemaligen Feststofflagers sind dabei im Boden verblieben und werden im Rahmen des späteren Freigabeverfahrens für das Gelände anforderungsgerecht berücksichtigt Derzeitiger radiologischer Anlagenzustand Alle Brennelemente sowie flüssige und gasförmige Betriebsmittel aus dem ehemaligen Reaktorbetrieb sind aus den Systemen und Anlagen entfernt. Auf Grund der Zeit von 36 Jahren seit der endgültigen Abschaltung der Anlage KWL im Jahre 1977, bezogen auf das Jahr 2013, sind alle kurzlebigen Radionuklide abgeklungen. Noch verbliebene Radionuklide mit radiologischer Relevanz bezüglich der Direktstrahlung sind Kobalt-60 (Halbwertszeit 5,3 a), Cäsium-137 (Halbwertszeit 30,2 a) und Europium-152 (Halbwertszeit 13,3 a) KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-17 JULI 2012

46 und bezüglich der Inkorporation insbesondere die Alpha-Strahler Plutonium- 238 (Halbwertszeit 87,7 a), Plutonium-239 (Halbwertszeit a) und Americium-241 (Halbwertszeit 432 a). Das Aktivitätsinventar der Anlage KWL beträgt zum Zeitpunkt 2013 ca. 1,6 E15 Bq und nimmt auf Grund des radioaktiven Zerfalls weiter ständig ab. Die verbliebene Aktivität liegt im Wesentlichen als Aktivierung vor. Sie ist als solche fest im Strukturmaterial gebunden und kann nicht direkt freigesetzt werden. Die restliche Aktivität (Kontamination) befindet sich mit ca. 6,1 E11 Bq in den oberflächlichen Oxidschichten der Systeme und können, bzw. müssen dort abgereinigt werden (Dekontamination). Eine Freisetzung der Kontamination am Arbeitsplatz ist durch die Bearbeitung möglich, wird aber durch entsprechende Rückhaltemaßnahmen beherrscht Dosisleistung Die Dosisleistung in den einzelnen Anlagenbereichen ist aufgrund der Abklingzeit seit Ende des Leistungsbetriebs im Jahre 1977 deutlich reduziert. Aufgrund der in den Jahren 2001 und 2002 durchgeführten Systemdekontamination in Teilen des Primär-Systembereiches (ohne Reaktordruckgefäß und ohne Dampfumformer) konnte die Dosisleistung in weiten Teilen weiter signifikant reduziert werden Ableitung radioaktiver Stoffe Durch den Abbaubetrieb und den Abbau selbst können innerhalb der Anlage KWL radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Diese radioaktiven Stoffe werden durch zahlreiche, gestaffelte Maßnahmen, beginnend am Entstehungsort bis hin zu den Hochleistungsfiltern und der Verdampferanlage, weitgehend in der Anlage KWL zurückgehalten. Ein geringer Anteil der radioaktiven Stoffe wird trotz der wirksamen Rückhalteverfahren kontrolliert über dafür vorgesehene Pfade (Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft über den Fortluftkamin und Ableitungen mit dem Abwasser in die Ems) unter Einhaltung der hierfür festgelegten Grenzwerte abgeleitet Radioaktive Reststoffe und radioaktive Abfälle Beim Abbau der Anlage KWL fallen ca Mg Reststoffe mit einer Gesamtaktivität von ca. 1,6 E+15 Bq (bezogen auf 2013) an. Die Gesamtmasse der Reststoffe wird dabei von den Gebäudemassen bestimmt. Dem Anlagengelände ist dabei keine Masse zugeordnet. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-18 JULI 2012

47 Radioaktive Reststoffe sind: Radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile im Sinne von 9a AtG. Gemäß den Festlegungen des 9a AtG sind diese entweder schadlos zu verwerten oder als radioaktive Abfälle geordnet zu beseitigen. Im Sinne des 29 StrlSchV sind dies gleichzeitig radioaktive Stoffe, bewegliche Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die durch eine Freigabe nach 29 StrlSchV aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes entlassen werden können, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die beim Abbau der Anlage KWL anfallenden radioaktiven Reststoffe können entweder gemäß 29 StrlSchV freigegeben werden und dem konventionellen Stoffkreislauf zugeführt oder im kerntechnischen Bereich wieder verwendet oder verwertet oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden (Abgabe an ein Endlager). Die nicht radioaktiven Reststoffe können außerhalb des Anwendungsbereichs des 29 StrlSchV dem konventionellen Stoffkreislauf zugeführt werden. Die radioaktiven Reststoffe oder Abfälle können bis zur Abgabe in der Anlage oder auf den Bereitstellungsflächen abgestellt werden. Die folgende Grafik veranschaulicht die verschiedenen Reststoff- und Abfallmassen und deren voraussichtliche Verwertung oder Beseitigung. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-19 JULI 2012

48 ca. 1,6 E15 Bq Gesamtmasse KWL ca Mg Gebäudemassen (ca.) - Gebäudestrukturen - Betonriegel - Bauschutt ca. 2,2 E9 Bq Mg Massen aktiviert (ca.) - RDG 280 Mg - feste Einbauten - bewegliche Einbauten - Sonstiges - BioSchild 290 Mg ca. 1,5 E15 Bq 570 Mg Massen kontaminiert (ca.) - Dampfumformer 310 Mg - Systeme 560 Mg - Einrichtungen 570 Mg - Stahldruckschale Mg - gebäudebez. Stahlbau 800 Mg ca. 6,1 E11 Bq Mg ggf. dekontaminieren freimessen abbauen, dekontaminieren und ggf. zerkleinern, verpacken und konditionieren abbauen, dekontaminieren und ggf. zerkleinern und freimessen oder externe Konditionierung geschätzt >99 % geschätzt < 1 % < 570 Mg geschätzt < 30% geschätzt > 70 % Freigabe nach 29 StrlSchV radioaktiver Abfall Endlager ca Mg Freigabe nach 29 StrlSchV Verwertung nach KrWG Mg Verwertung nach KrWG nach Entlassung aus Regelungsbereich AtG Abbildung : Reststoffmassen Der überwiegende Teil der anfallenden radioaktiven Reststoffe ist nicht oder nur gering aktiviert oder kontaminiert und kann daher nach Bearbeitung gemäß 29 StrlSchV freigegeben werden. Die beim Abbau der Anlage KWL anfallenden Reststoffe werden nach Stoffarten und vorgesehenem Entsorgungsweg getrennt gesammelt und bis zur internen oder externen Weiterbehandlung und bearbeitung in gekennzeichneten Pufferbereichen abgestellt. Zusätzlich werden etwa 200 Mg an Reststoffen erwartet, die nicht in den o. g. Stoffströmen enthalten sind. Dieses sind im Wesentlichen Hilfseinrichtungen, Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien, die nach ihrem Gebrauch nach Möglichkeit frei gegeben werden oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden. Die verschiedenen Entsorgungswege werden mit Buchstaben wie folgt bezeichnet: Uneingeschränkte Freigabe Entsorgungsweg U uneingeschränkte Freigabe KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-20 JULI 2012

49 Eingeschränkte Freigabe Entsorgungsweg B Entsorgungsweg A Entsorgungsweg R Freigabe zur Beseitigung Gebäude zum Abriss Freigabe von Metallschrott zur Rezyklierung Nutzung Entsorgungsweg V Metallschrott zur kontrollierten Verwertung im kerntechnischen Bereich Abgabe gemäß 69 StrlSchV an eine Anlage mit entsprechender Genehmigung (z. B. Siempelkamp oder Duratek) Entsorgungsweg W Abgabe an andere Genehmigungsinhaber zur Wiederverwendung Abgabe radioaktiver Stoffe gemäß 69 StrlSchV Abklinglagerung Entsorgungsweg L Abklinglagerung um eine Freigabe nach den Entsorgungswegen U, B, R oder A zu erreichen Entsorgung Entsorgungsweg E Beseitigung als radioaktiver Abfall in einem Endlager Es ist geplant, für die Behandlung und Dekontamination von Abbaukomponenten externe Dienstleister zu nutzen, damit keine großtechnischen Einrichtungen vor Ort neu errichtet und betrieben werden müssen. Die radioaktiven Abfälle werden so konditioniert, dass sie den festgelegten Anforderungen eines annahmefähigen Endlagers der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Die Bereitstellung von radioaktiven Reststoffen zur weiteren Bearbeitung oder zum Abtransport erfolgt an geeigneten Stellen im Kontrollbereich. Radioaktive Abfälle werden im Kontrollbereich in ausgewiesenen Abstellbereichen, wie z. B. dem Abstellbereich im Reaktorgebäude-Ringraum, und auf der Transportbereitstellungsfläche im Überwachungsbereich bis zum Abtransport be- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-21 JULI 2012

50 reitgestellt. Eine Zwischenlagerung außerhalb des Kontrollbereichs z. B. auf dem Außengelände ist nicht vorgesehen. Der Abtransport zur externen Behandlung der radioaktiven Reststoffe bzw. Konditionierung der radioaktiven Abfälle erfolgt über das Lager für Dampfumformer bzw. die Materialschleuse. Prinzipiell ist keine Rücklieferung der Abfälle vorgesehen, da sie direkt an ein Endlager abgegeben oder ggf. extern bei einem anderen Genehmigungsinhaber zwischengelagert werden sollen. Sollen dennoch Rücklieferungen notwendig werden, erfolgt dies wie bisher entweder über das Lager für Dampfumformer oder den Vorbau zum Reaktorgebäude unter dem Hubgerüst. Die Abwicklung der Transporte erfolgt entsprechend den Regelungen, die im Abbaubetriebshandbuch in der Reststoffordnung und der Strahlenschutzordnung im Einzelnen beschrieben sind. Die beim Abbau der Anlage KWL anfallenden freigebbaren radioaktiven Reststoffe, d. h. auch die Gebäude der Anlage KWL sowie die Bodenflächen des Geländes der Anlage KWL sollen freigegeben werden. Die Entsorgungswege A, B, R und U sind Freigabeziele im Sinne des 29 StrlSchV. Die Durchführung des Freigabeverfahrens für radioaktive Reststoffe der Anlage KWL erfolgt im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren. Die Freigabe nach 29 StrlSchV erfolgt auf Antrag von KWL schriftlich durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Durch die Einhaltung der im 29 StrlSchV genannten Voraussetzungen für die Freigabe ist sichergestellt, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 µsv im Kalenderjahr auftreten kann (10 µsv-konzept) 3.4 STÖRFÄLLE Allgemein Die Anlage KWL ist stillgelegt, befindet sich im Zustand des Sicheren Einschlusses und soll abgebaut werden. Es befinden sich keine Brennelemente in der Anlage, flüssige und gasförmige Betriebsmittel aus dem ehemaligen Reaktorbetrieb wurden bereits entfernt. Beim Abbau der Anlage KWL wird mit einem Aktivitätsinventar umgegangen, das deutlich (mehrere Zehnerpotenzen) unter dem Aktivitätsinventar liegt, für das die Anlage KWL einmal ausgelegt wurde. Ferner sind zusätzliche Risikofaktoren wie Druck und Temperatur auch nicht mehr vorhanden. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-22 JULI 2012

51 Es ist daher offensichtlich, dass die vorhandenen Einrichtungen, auch bei dem jetzt um mehrere Zehnerpotenzen verringerten Aktivitätsinventar von ca. 1,6 E15 Bq, ausreichend sind, die notwendige Vorsorge gegen radiologisch relevante Auswirkungen ausgehend von der Anlage KWL auf die Umgebung zu gewährleisten. Beim Abbau der Anlage KWL sind somit keine bzw. vernachlässigbare radiologische Auswirkungen auf die Umgebung zu unterstellen. Unabhängig von der vorgenannten Plausibilität, dass die offensichtlich für den Betrieb der Anlage KWL getroffene und vorhandene Vorsorge auch für den Abbau ausreichend ist, wurden einzelne Störungen des Abbaubetriebs und Störfälle entsprechend dem gültigen Regelwerk betrachtet und mögliche radiologische Auswirkungen berechnet. Insgesamt zu betrachtende Ereignisse Die insgesamt zu betrachtenden Ereignisse ergeben sich aus den gemäß Leitfaden zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen nach 7 des Atomgesetzes (Stilllegungsleitfaden) zu betrachtenden Störfallgruppen und aus den in sinngemäßer Anwendung der Störfall-Leitlinien - zusätzlich - identifizierten Störfallgruppen. Die für den Abbau der Anlage KWL zu betrachteten Ereignisabläufe werden in 2 Gruppen unterteilt: Ereignisse durch Einwirkungen von innen (EVI) Brand in der Anlage Leckage von Behältern oder Systemen Absturz von Lasten Ausfall von Versorgungseinrichtungen Kritikalitätsstörfall Eindringen von Wasser in den sicheren Einschluss Anlageninterne Überflutung Das Ereignis Kritikalitätsstörfall ist für die Anlage KWL nicht mehr zutreffend, da sich kein Kernbrennstoff mehr in der Anlage befindet. Das Ereignis Eindringen von Wasser in den Sicheren Einschluss trifft für das Vorhaben Abbau der Anlage KWL ebenfalls nicht mehr zu, da der sichere Einschluss beendet wird und die Anlage KWL nun kontinuierlich abgebaut werden soll. Ereignisse durch Einwirkungen von außen (EVA) Erdbeben KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-23 JULI 2012

52 Sturm Hochwasser Eindringen von Gasen Radiologisch relevante Ereignisse Für die einzelnen Störfallgruppen wurden die für die Anlage KWL relevanten Störfälle ermittelt. Sie sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Diese Ereignisse sind in sinngemäßer Anwendung der Störfall-Leitlinien unter Anwendung der Störfallberechnungsgrundlagen zu den Störfall-Leitlinien (Störfallberechnungsgrundlagen) hinsichtlich ihrer radiologischen Auswirkungen zu untersuchen (radiologisch relevante Ereignisse). Tabelle 3-4: Insgesamt zu betrachtende Ereignisse für das Vorhaben Abbau der Anlage KWL, die bezüglich ihrer radiologischen Auswirkungen relevant sind (radiologisch relevante Ereignisse) Störfallgruppe, für die radiologisch relevante Ereignisse zu untersuchen sind Einwirkungen von innen (EVI) Für das Vorhaben radiologisch relevante Ereignisse Ereignisse durch EVI Absturz von Lasten Absturz von Abfall- und Reststoffgebinden Absturz von Großkomponenten Anlageninterner Brand Brand in der Anlage Einwirkungen von außen (EVA) Ereignisse durch EVA Erdbeben Erdbeben Sonstige sehr seltene Ereignisse Gemäß Störfall-Leitlinien sind Flugzeugabsturz und Explosionsdruckwelle dem Restrisiko zuzuordnen und gehören nicht zu den Auslegungsstörfällen für Kernkraftwerke mit Druckwasserreaktoren. Ungeachtet dessen wurden diese Ereignisse trotzdem untersucht. 3.5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG ODER VERMINDERUNG ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN Während des Abbaus der Anlage KWL werden Maßnahmen getroffen um Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu vermindern. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-24 JULI 2012

53 Hierzu gehören: Maßnahmen zur Aktivitätsrückhaltung Strahlenschutzmaßnahmen und Strahlungsüberwachung Emissions- und Immissionsüberwachung Umgebungsüberwachung Maßnahmen zur Reduzierung des Anfalls radioaktiver Reststoffe Aktivitätsrückhaltung Während des Abbaubetriebes der Anlage KWL werden Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um eine unkontrollierte Freisetzung radioaktiver Stoffe zu vermeiden. Hierzu gehören z. B.: Rückhaltung von Emissionen bei Arbeiten mit möglicher Freisetzung radioaktiver Stoffe direkt im Arbeitsbereich durch z. B. - Einrichtung von Kontaminationsbereichen mit Schuhzonen und von mobilen Strahlenschutzzelten - Einsatz von Absaugungen mit mobilen Umluftfilteranlagen bei Bedarf Betrieb einer lüftungstechnischen Anlage zur Aufrechterhaltung einer gerichteten Luftströmung in den Kontrollbereich sowie Filterung und kontrollierte Ableitung der Fortluft Strahlenschutzmaßnahmen Die Maßnahmen des Strahlenschutzes gelten dem Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, dem Schutz des Personals und dem Schutz von Sachgütern. Bei der Planung des Abbaus von Anlagenteilen wird dies dadurch erreicht, dass beim Abbaubetrieb die Schutzvorschriften der StrlSchV, insbesondere die Dosisgrenzwerte des 47 eingehalten werden, jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt vermieden und darüber hinaus auch unterhalb der in der StrlSchV festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich gehalten wird ( 6 StrlSchV), die betrieblichen Strahlenschutzregelungen und -maßnahmen eingehalten werden. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-25 JULI 2012

54 Dieses galt bereits bei den zum Abbau vergleichbaren Tätigkeiten der Betriebsabfallentsorgung und hat sich dort bewährt. Die wesentlichen Aufgaben des Strahlenschutzes während des Abbaus der Anlage KWL sind: Planung der betrieblichen Strahlenschutzvorgänge und Mitarbeit bei der Arbeitsvorbereitung Beteiligung bei der Planung der Abbaumaßnahmen unter strahlenschutztechnischen Aspekten Überwachung der Kontrollbereichsbegehungen Arbeitsplatzfreigabe und Arbeitsplatzüberwachung Strahlungs- und Aktivitätsüberwachung Überwachung der Bearbeitung und Behandlung der beim Abbau anfallenden radioaktiven Reststoffe und Abfälle Abwicklung des Freigabeverfahrens gemäß 29 StrlSchV Dosisüberwachung des Überwachungsbereiches Ermittlung, Verwaltung und Überwachung der Personendosis und sonstiger strahlenschutzrelevanter Personendaten Die Strahlungsüberwachung der Anlage KWL während des Abbaubetriebes erfolgt durch die messtechnische Überwachung der Strahlenschutzbereiche gemäß 39 StrlSchV: Messungen der Ortsdosisleistung, Messungen der Kontamination und Messungen der Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft Emissions- und Immissionsüberwachung Die im Rahmen der Emissionsüberwachung der Fortluft erforderlichen Messungen, die Dokumentation der Messergebnisse und die Berichterstattung an die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde werden gemäß der sicherheitstechnischen Regel des kerntechnischen Ausschusses KTA durchgeführt. Weiterhin werden die Vorgaben aus der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) berücksichtigt. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-26 JULI 2012

55 Im Einzelnen erfolgt die Emissionsüberwachung in einem Bypass zum Fortluftstrom wie folgt: Kontinuierliches Sammeln von an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe durch Abscheidung auf redundanten Schwebstofffiltern und anschließende Auswertung Kontinuierliches Sammeln von Tritium durch Abscheidung in einem Probensammler und anschließende Auswertung Kontinuierliches Sammeln von Kohlenstoff-14 durch Abscheidung in einem Probensammler und anschließende Auswertung Die Messergebnisse werden bilanziert und dokumentiert. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der o. g. KTA-Richtlinie. Die Überwachungs- und Bilanzierungsmessungen werden durch Kontrollmessungen entsprechend der Richtlinie zur Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken durch unabhängige Messstellen überprüft. Die Immissionsüberwachung im Abbaubetrieb erfolgt wie im derzeitigen Betrieb des Sicheren Einschlusses. Im Rahmen der Immissionsüberwachung des benachbarten Kernkraftwerks Emslandes (KKE) werden die Luft und der Niederschlag sowie die am Boden und auf dem Bewuchs abgelagerte Radioaktivität überwacht. Zusätzlich werden die meteorologischen Ausbreitungsbedingungen fortlaufend bestimmt. Durch KWL erfolgt die Messung der Ortsdosis an der äußeren Grenze des KWL-Überwachungsbereiches durch ganzjährliche Exposition von Festkörperdosimetern mit anschließender externer Auswertung. Weiterhin wird bei Bedarf die Dosisleistung an der äußeren Grenze des KWL- Überwachungsbereiches im Bereich der Flächen zur Transportbereitstellung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Dosisleistung überwacht Umgebungsüberwachung Die Umgebungsüberwachung ist durch die in Abschnitt beschriebene Emissions- und Immissionsüberwachung abgedeckt. Weitere Messungen, wie z. B. für die Bewertung von Notfallschutzmaßnahmen aufgrund von Störfäl- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-27 JULI 2012

56 len, sind aufgrund des geringen Gefährdungspotenzials der Anlage KWL nicht erforderlich Maßnahmen zur Vermeidung des Anfalls von radioaktiven Reststoffen Während des Abbaus der Anlage KWL ist es erforderlich, zusätzliche Einrichtungen und Materialien (z. B. Zerlegeeinrichtungen, Dekontaminationseinrichtungen, Hilfsmittel, Ersatzteile) in den Kontrollbereich einzubringen und zu nutzen. Diese Einrichtungen und Materialien sind danach in der Regel kontaminiert und daher als radioaktive Reststoffe einzustufen. Beim Abbau der Anlage KWL wird das Ziel verfolgt, zusätzliche radioaktive Stoffe soweit wie möglich zu vermeiden. Dies wird u. a. durch die Auswahl geeigneter Einrichtungen und Geräte zur Durchführung der Abbaumaßnahmen und durch das Vermeiden des Einbringens von nicht benötigten Materialien (z. B. Verpackungen) in den Kontrollbereich erreicht. Beim gesamten Abbau der Anlage KWL wird das Ziel verfolgt, den Anfall radioaktiver Abfälle so gering wie sinnvoll möglich zu halten. Hierzu werden insbesondere beim Abbau von Anlagenteilen folgende Maßnahmen angewandt: Vor Beginn der jeweiligen Demontagearbeiten wird auf Basis der radiologischen Charakterisierung der angestrebte Entsorgungsweg für die anfallenden Reststoffe festgelegt. Bei der Demontage und der Zerlegung aktivierter oder kontaminierter Anlagenteile werden Verfahren angewendet, die einen möglichst geringen Anfall radioaktiver Sekundärabfälle aufweisen. Der Abbau von Anlagenteilen wird so strukturiert, dass Querkontaminationen vermieden werden. Soweit möglich und sinnvoll können z. B. zuerst nicht bzw. schwach kontaminierte und erst dann stärker kontaminierte Anlagenteile ausgebaut werden. Bei der Demontage werden die anfallenden radioaktiven Reststoffe entsprechend der vorgesehenen Bearbeitung getrennt gesammelt. Abzubauende Anlagenteile, die stärker kontaminiert sind als die umgebenen Stellen, können ggf. abgetrennt und separat gesammelt werden. Kontaminierte Anlagenteile werden, soweit erforderlich und sinnvoll, dekontaminiert, um sie anschließend möglichst der Freigabe nach 29 StrlSchV zuführen zu können. Hierbei werden die optimalen Dekontami- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-28 JULI 2012

57 nationsverfahren im Hinblick auf den angestrebten Entsorgungsweg und die Vermeidung von Sekundärabfällen angewendet. Durch die Anwendung bewährter Behandlungsverfahren für radioaktive Abfälle wird das Abfallvolumen reduziert. Nutzung von Geräten und Einrichtungen in anderen Kontrollbereichen. 3.6 DARSTELLUNG DER VOM ANTRAGSTELLER GEPRÜFTEN VORHABENS UND TECHNISCHEN VERFAHRENSALTERNATIVEN Allgemeines Für die UVP ist gemäß 3 Abs. 2 Nr. 1 AtVfV eine Übersicht über die wichtigsten vom Antragsteller geprüften technischen Verfahrensalternativen bzw. gemäß 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 UVPG eine Übersicht über die vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe vorzulegen Geprüfte Vorhabensalternativen Gemäß AtG wäre neben dem Abbau der Anlage KWL auch eine Fortsetzung des sicheren Einschlusses möglich. Daher wurde neben dem Abbau der Anlage KWL auch die Fortsetzung des sicheren Einschlusses vom Träger des Vorhabens geprüft. Der Betrieb des sicheren Einschlusses der Anlage KWL wurde im Jahr 1988 aufgenommen. Der Umfang der für einen Abbau der Anlage KWL insgesamt durchzuführenden Maßnahmen ist mit einem späteren Abbau nach verlängertem Sicheren Einschluss vergleichbar, da durch das in naher Zukunft zur Verfügung stehende Endlager Konrad die zusätzliche Errichtung eines Zwischenlagers für die radioaktiven Abfälle am Standort nicht erforderlich ist. Die Aktivität des in der Anlage KWL noch vorhandenen radioaktiven Inventars hat während des sicheren Einschlusses durch das Fortschreiten des radioaktiven Zerfalls exponentiell abgenommen und sich einer Asymptote auf geringem Niveau angenähert. Die Menge der endzulagernden radioaktiven Abfälle sowie die Strahlenbelastung des Bedienpersonals würden durch die Verlängerung der Dauer des sicheren Einschlusses nur noch geringfügig weiter abnehmen. Die üblichen Vorteile eines Abbaus, die aus Sicherheitsaspekten und damit auch unter Umweltgesichtspunkten zu nennen sind, wie Nutzung der vorhandenen technischen Ausstattung und des anlagenspezifischen Know-hows KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-29 JULI 2012

58 der Mitarbeiter aus dem Betrieb der Anlage kommen für die Anlage KWL nicht zum Tragen, da die Anlage KWL sich bereits seit 1988 im sicheren Einschluss befindet und kein Personal mehr aus der Betriebszeit vorhanden ist. Unter Gesichtspunkten des Strahlenschutzes ist für die gewählte Alternative (Abbau der Anlage) die Einhaltung der Schutzziele in jedem Fall sichergestellt. Die verursachte Strahlenexposition wird unterhalb des Grenzwerts von 1,0 msv/jahr nach 46 StrlSchV liegen. Auch die für Störfälle geltenden Planungswerte nach 50 StrlSchV werden eingehalten. Die gewählte Vorhabensalternative unmittelbarer Abbau der Anlage KWL besitzt gegenüber der Fortsetzung der Dauer des sicheren Einschlusses und dem damit verbundene späteren Abbau absehbar keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 3-30 JULI 2012

59 4 UMWELTRELEVANTE WIRKUNGEN DES VORHABENS Im Folgenden werden die möglichen umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens im Hinblick auf ihre Relevanz im Rahmen des geplanten Vorhabens geprüft. Dies umfasst gemäß 6 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 UVPG die Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und von Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft soweit sie für die UVP erforderlich sind. Die Wirkungen werden anschließend unter Heranziehung der Erkenntnisse, Erfahrungen und Nachweise aus dem Leistungsbetrieb des KWL im Hinblick darauf beurteilt, ob sie zu Umweltauswirkungen führen bzw. führen können. Soweit schon im Rahmen dieser Beurteilung unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen für einzelne Wirkungen und daraus resultierende relevante Umweltauswirkungen auszuschließen sind, werden diese im Rahmen der Auswirkungsanalyse (s. Kapitel 5) nicht weitergehend betrachtet. 4.1 WIRKUNGEN DES VORHABENS UND MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER Übersicht über die Wirkungen des Vorhabens Für ein Vorhaben dieser Art sind folgende Wirkungen denkbar und damit zunächst in Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen zu prüfen: Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser Direktstrahlung Störfälle Emissionen von konventionellen Luftschadstoffen Emissionen von Schall Erschütterungen Emissionen von Licht Emissionen von Wärme Flächeninanspruchnahme und Versiegelung KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-1 JULI 2012

60 Errichtung von Bauwerken Wasserentnahme Ableitung von Abwässern (konventionell) Anfall von Abfällen (radioaktiv) Anfall von Abfällen (konventionell) Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft Beschreibung Während des Abbaus können innerhalb des Kontrollbereiches z. B. bei der Dekontamination oder beim Betrieb von Systemen luftgetragene radioaktive Stoffe anfallen. Die betrieblichen Grenzwerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft werden dabei mit folgenden Höchstwerten beantragt: Radioaktive Stoffe mit der Fortluft: Radioaktive Schwebstoffe 3,7 E08 Bq/a Tritium (H-3) Kohlenstoff (C-14) 1,8 E12 Bq/a 3,7 E10 Bq/a Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Die Emission von radioaktiven Stoffen mit der Luft verändert die Konzentration der entsprechenden Stoffe in der Umgebungsluft. Während des Vorhabens werden anfallende luftgetragene radioaktive Stoffe über entsprechende Filtersysteme weitgehend zurückgehalten. Nicht abgeschiedene radioaktive Stoffe werden kontrolliert mit der Fortluft abgeleitet. Die Emission radioaktiver Stoffe mit der Luft führt zu einer von den Ausbreitungsbedingungen abhängigen Deposition radioaktiver Partikel und damit, abhängig von der Halbwertzeit der einzelnen Nuklide, zu einer Anreicherung in Böden. Die Auswirkungen radioaktiver Ableitungen mit der Fortluft werden entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StrlSchV (Novellierungsentwurf AVV ) betrachtet. Es werden sämtliche relevanten Expositionspfade berücksichtigt. Ein Expositionspfad für die Strahlenexposition des Menschen auf Grund der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft über das Wasser wird gemäß AVV nicht betrachtet. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-2 JULI 2012

61 Durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft sind somit durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der relevanten Wirkpfade Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden und Luft nicht auszuschließen, die im Folgenden (s. Kapitel 5) zu untersuchen und zu beurteilen sind Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser Beschreibung Im Rahmen der Abbauarbeiten fallen Wassermengen an, die sich durch die täglichen Reinigungs- und Dekontaminationsarbeiten als Strahlenschutzmaßnahme am Arbeitsplatz sowie durch Waschwasser bedingen (ca. 600 m 3 /a). Hiermit werden Gefahren durch Inhalation und Ingestion für das Personal minimiert. Darüber hinaus wird Wasser als Abschirmmedium für die Direktstrahlung eingesetzt, um z. B. die höheraktivierten Komponenten im ehemaligen Reaktordruckgefäß fernhantiert und unter Wasser zu zerlegen. Daraus ergibt sich voraussichtlich einmalig eine Menge von ca m³ Abwasser für das Entleeren des Reaktordruckgefäßes und der zugehörigen Fluträume nach Abschluss der Zerlege- und Verpackungsarbeiten. Das Wasser wird in jedem Fall dem Abwassersammel- und aufbereitungssystem zugeführt. Mit Hilfe eines Verdampfers werden sowohl feste als auch gelöste Stoffe weitestgehend zurückgehalten und separat verpackt. Nicht abgeschiedene radioaktive Stoffe werden kontrolliert mit dem Wasser in die Ems abgeleitet. Die betrieblichen Grenzwerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser werden bei der zuständigen Behörde mit folgenden Höchstwerten beantragt: Radioaktive Stoffe mit dem Abwasser: Spalt- und Aktivierungsstoffe 1,0 E09 Bq/a Tritium (H-3) Einleitmenge 5,0 E11 Bq/a m³/a Neben den radioaktiven Stoffen werden auch konventionelle Stoffe in die Ems abgeleitet. Für diese konventionellen Parameter werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde Zielwerte festgesetzt werden, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Beim späteren Rückzug aus dem Kontrollbereich zur Vorbereitung der Entlassung der Anlage KWL aus dem AtG wird es erforderlich das Abwassersammel- und aufbereitungssystem außer Betrieb zu nehmen. Die dann noch an- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-3 JULI 2012

62 fallenden Abwässer werden gesammelt und an externe Entsorger abgegeben, die eigenständige Genehmigungen zur Annahme und Behandlung von radioaktiven Wässern haben. Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Die Ableitung von radioaktiven und konventionellen Stoffen mit dem Wasser verändert die Konzentration der entsprechenden Stoffe in der Ems. Mit den durch die Genehmigungsbehörde festzuschreibenden Zielwerten für konventionelle Stoffe wird sichergestellt, dass Beeinträchtigungen der von der Einleitung betroffenen Gewässer ausgeschlossen werden können. Es ist daher keine weitere Betrachtung im Rahmen der UVU erforderlich. Die Auswirkungen radioaktiver Ableitungen mit dem Wasser werden entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StrlSchV (Novellierungsentwurf AVV ) betrachtet. Es werden sämtliche relevanten Expositionspfade berücksichtigt. Ein Expositionspfad für die Strahlenexposition des Menschen auf Grund der Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser über die Luft wird gemäß AVV nicht betrachtet. Durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Wasser in die Ems sind somit durch das Vorhaben, unter Berücksichtigung der relevanten Expositionspfade, Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden und Wasser nicht auszuschließen, die im Folgenden (s. Kapitel 5) zu untersuchen und zu beurteilen sind Direktstrahlung Beschreibung Die Aktivität der noch vorhandenen Anlagenbestandteile ist gegenüber der Aktivität des Leistungsbetriebs eines Kernkraftwerkes sehr gering. Die von Anlagenteilen, radioaktiven Reststoffen oder radioaktiven Abfällen innerhalb der Anlage KWL ausgehende Direktstrahlung wird durch die Gebäudestrukturen abgeschirmt. Die von der Anlage KWL ausgehende Direktstrahlung an der Grenze des Überwachungsbereiches liegt im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung. Lediglich im Bereich der Transportbereitstellungsflächen wird die Direktstrahlung durch die zum Abtransport temporär bereit gestellten Container beeinflusst. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-4 JULI 2012

63 Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Durch Direktstrahlung sind durch das Vorhaben Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch sowie Tiere/Pflanzen möglich, die im Folgenden (s. Kapitel 5) zu untersuchen und zu beurteilen sind Störfälle Beschreibung Die im Rahmen des Vorhabens möglichen Störfälle werden im Rahmen der Genehmigungsunterlagen in den Sicherheitsbetrachtungen näher beschrieben. Die für den Abbau noch relevanten Ereignisse werden in Einwirkungen von innen (EVI) und Einwirkungen von außen (EVA) unterteilt (s.a. Kap. 3.4). Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Das Gefährdungspotenzial der Anlage KWL während des Abbaus wird gegenüber dem Betrieb des Sicheren Einschlusses weiter verringert. Ungeachtet dessen ergibt sich in der Umgebung für die beim Abbau zu betrachtenden Ereignisabläufe eine Strahlenexposition. Durch die vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen ist die Eintrittswahrscheinlichkeit gering. Trotzdem werden die Auswirkungen einer störfallbedingten Strahlenexposition auf die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser und Luft im Folgenden (s. Kapitel 5) untersucht und beurteilt Emission von konventionellen Luftschadstoffen Beschreibung Die Tätigkeiten werden grundsätzlich innerhalb der Gebäudehülle durchgeführt. Im Wesentlichen entstehen bei den Abbautätigkeiten Stäube. Sie werden durch die vorhandenen Filteranlagen zu 99,95% zurückgehalten. Emissionen von gas- und staubförmigen Luftschadstoffen ergeben sich ansonsten während des Abbaus aus den An- und Abfahrten für die LKW- Transportvorgänge, die aus dem Transport radioaktiver Abfälle und Reststoffe, aus dem allgemeinem Lieferverkehr sowie in Einzelfällen aus dem Betrieb von Baumaschinen rühren. Hierbei ist durchschnittlich von Transport- und Umschlagvorgängen verursacht von 1LKW pro Tag auszugehen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-5 JULI 2012

64 Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Relevante Schadstoffimmissionen in der Umgebung durch Abbauvorgänge innerhalb der Gebäudehülle sind nicht zu erwarten. Auch die Emissionen durch die nur sehr geringe Zahl an Transport- und Umschlagvorgängen leisten keinen relevanten Beitrag zu der Gesamtimmissionssituation der Umgebung um die Anlage KWL und verursachen keine relevanten Auswirkungen auf Schutzgüter. Dies gilt auch für die zusätzliche Immissionsbelastung entlang der anschließenden Zufahrtstraße L40, wo die vorhabenbedingte zusätzliche Belastung bei einer aktuellen LKW-Belastung von 200 LKW pro Tag deutlich unter 1% liegen wird. Es ist daher keine weitere Betrachtung dieser Wirkung erforderlich Emission von Schall Beschreibung Die Abbautätigkeiten finden im Wesentlichen im Innern der vorhandenen Gebäudestrukturen statt. Schallemissionen werden durch die Gebäudestruktur weitgehend abgeschirmt. Die zu erwartenden Schallemissionen durch die Tätigkeiten innerhalb der Gebäude werden daher in der Umgebung nur in geringem Maße wirksam. Abschätzungen der Schalldämmung einer ca. 400 mm dicken Stahlbetonwand zeigen, dass selbst bei einer Schallleistung in der Größenordnung eines Presslufthammers im Gebäude, die abgestrahlte Schallleistung in der Umgebung im Außenbereich kaum noch wahrnehmbar ist. Emissionen von Schall ergeben sich ansonsten während des Abbaus aus den An- und Abfahrten für die LKW-Transportvorgänge, die aus dem Transport radioaktiver Abfälle und Reststoffe, aus dem allgemeinen Lieferverkehr sowie in Einzelfällen aus dem Betrieb von Baumaschinen rühren. Hierbei ist durchschnittlich von Transport- und Umschlagvorgängen verursacht von 1 LKW pro Tag auszugehen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-6 JULI 2012

65 Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Der Standort KWL befindet sich innerhalb eines Industrie- und Gewerbegebiets. Ein möglicher relevanter Immissionsort mit Wohnnutzung ist ein Einzelgehöft in ca. 400 m entfernt. Als möglicher Beurteilungsmaßstab werden in nachfolgender Tabelle die Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm für die betroffene Gebietsnutzung aufgeführt. Tabelle 4-1: Immissionsrichtwerte der AVV- Baulärm Gebietsnutzung Richtwerte *) Gebiete, in denen gewerbliche Anlagen und Wohnungen untergebracht sind (MI) *) Beurteilungszeit Tag = :00 Nacht = 20:00 7:00 Tag Nacht 60 db(a) 45 db(a) Als Beurteilungszeit Tag ist vorliegend nur die Zeit von Uhr bis Uhr zu betrachten, da Nachtarbeit nicht vorgesehen ist. Angesichts der Entfernung zur Wohnbebauung und der zu erwartenden vergleichsweise geringen abgestrahlten Schallleistungen ist sicher davon auszugehen, dass die Immissionsrichtwerte der AVV dort nicht überschritten werden. Auch die Emissionen durch eine nur sehr geringe Zahl an Transport- und Umschlagvorgängen leisten keinen relevanten Beitrag zu der Schallsituation der Umgebung um die Anlage KWL und verursachen keine relevanten Auswirkungen auf Schutzgüter. Dies gilt auch für die zusätzliche Schallimmissionsbelastung entlang der anschließenden Zufahrtstraße L40, wo die vorhabenbedingte zusätzliche Belastung bei einer aktuellen LKW-Belastung von 200 LKW pro Tag deutlich unter 1% liegen wird. Es ist daher keine weitere Betrachtung dieser Wirkung erforderlich Emission von Erschütterungen Beschreibung Erschütterungen, die über den Anlagenstandort hinaus wirksam werden können, werden durch das geplante Vorhaben nicht verursacht. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-7 JULI 2012

66 Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Auswirkungen für die Schutzgüter treten nicht auf. Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich Emission von Licht Beschreibung Die Anlage KWL liegt in direkter Nachbarschaft zu den Erdgaskraftwerken Emsland, die rund um die Uhr betrieben werden und somit den Standort nachts hell ausleuchten. Die KWL-Außenbeleuchtung für die Verkehrswege stellt aktuell im Vergleich dazu nur eine unwesentliche Lichtquelle dar und es gelten die allgemeinen Anforderungen zur Verkehrssicherheit. Nachtarbeiten sind beim Abbau der Anlage KWL grundsätzlich nicht vorgesehen. Zusätzliche dauerhafte Beleuchtungseinrichtungen sind während des Abbaus nicht erforderlich. Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Lichtemissionen durch das Vorhaben verursachen keine Auswirkungen auf die Schutzgüter. Zudem werden die in den Hinweisen zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen des LAI enthaltenen Maßnahmen zur Minderung von Störwirkungen berücksichtigt (LAI 2000). Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich Emission von Wärme Beschreibung In der Anlage KWL befinden sich keine wärmeentwickelnden Abfälle oder sonstigen Stoffe. Die Wärmeentwicklung von thermischen Zerlegewerkzeugen kann im Hinblick auf Emissionen vernachlässigt werden. Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Umweltrelevante Auswirkungen, z. B. im Hinblick auf Klein- und Mikroklima ergeben sich aus den Wärmeemissionen nicht. Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-8 JULI 2012

67 Flächeninanspruchnahme und Versiegelung Beschreibung Für den Abbau der Anlage KWL ist keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme erforderlich. Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Auswirkungen für die Schutzgüter treten nicht auf. Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich Errichtung von Bauwerken Beschreibung Im Rahmen des Vorhabens ist keine Errichtung von Baukörpern vorgesehen. Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Auswirkungen für die Schutzgüter treten nicht auf. Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich Wasserentnahme Beschreibung Für das Vorhaben sind keine Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu Brauchwasserzwecken erforderlich. Die Versorgung der Anlage KWL während des Abbaus mit Trinkwasser erfolgt über den Wasserverband Lingener Land. Im Bedarfsfall kann hierüber auch eine Versorgung mit Brauchwasser erfolgen. Die bestehende Kapazität des öffentlichen Trinkwassernetzes deckt die erforderlichen Wassermengen für das Vorhaben ab. Wasser für das Feuerlöschsystem der Anlage KWL wird aus dem Feuerlöschnetz des Erdgas-Kraftwerks Emsland (KEM) bezogen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-9 JULI 2012

68 Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Wasserentnahmen verursachen keine relevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter. Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich Ableitung von konventionellen Abwässern Beschreibung Während des Abbaus der Anlage KWL fallen außerhalb des Kontrollbereiches konventionelle Abwässer an, die abgeleitet werden müssen. Dies sind überwiegend Sanitärabwässer aus dem Hygienebereich. Eine vorhabenbedingte direkte Ableitung von konventionellen Sanitärabwässern in Oberflächengewässer in den Vorfluter findet nicht statt. Die anfallenden Sanitärabwässer werden über die Kläranlage der Stadtwerke Lingen entsorgt, die durch Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen sicherstellt, dass keine Beeinträchtigungen vor allem für die Oberflächengewässer durch den Betrieb der Kläranlage entstehen. Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Da keine konventionellen Abwässer direkt in Oberflächengewässer abgeleitet werden, ist hierfür keine weitere Betrachtung erforderlich. Die Kläranlage der Stadt Lingen besitzt eine eigene Betriebserlaubnis, die die Umweltauswirkungen durch die Kläranlage berücksichtigt und nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist Anfall von radioaktiven Reststoffen und radioaktiven Abfällen Beschreibung Soweit bei radioaktiven Reststoffen eine Freigabe gemäß 29 StrlSchV nicht vorgesehen oder nicht möglich ist, werden die radioaktiven Reststoffe bei anderen Genehmigungsinhabern wieder verwendet, im kerntechnischen Bereich verwertet oder als radioaktiver Abfall an ein Endlager abgegeben (siehe Kap ). Radioaktive Reststoffe, bei denen eine Freigabe gemäß 29 StrlSchV vorgesehen ist, werden i. d. R. zerlegt, bearbeitet, ggf. dekontaminiert und dem Freigabeverfahren gemäß 29 StrlSchV unterworfen. Die Bearbeitung und Lagerung der radioaktiven Reststoffe kann, soweit sinnvoll und möglich, auch in externen Einrichtungen erfolgen. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-10 JULI 2012

69 Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Aus dem vorhabenbedingten Anfall von radioaktiven Reststoffen und radioaktiven Abfällen ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Mittelbare Auswirkungen in Form der Auswirkungen durch Direktstrahlung sowie in Form der beim Abtransport verursachten Emissionen von Schadstoffen und Schall wurden als Wirkfaktor betrachtet und sind ebenfalls nicht vorhanden. Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich Anfall von konventionellen Abfällen Während des Abbaus fallen konventionelle Abfälle an. Sie unterscheiden sich in Art und Menge nicht von den Abfällen in der derzeitigen Situation. Die KWL Abfallbilanz 2009 weißt hierzu folgende Abfälle aus, soweit diese nicht auf den Abbruch des Abluftkamins zurückzuführen sind: Gemischte Siedlungsabfälle ca. 5 Mg Papier und Pappe ca. 0,7 Mg Diese konventionellen Abfälle unterliegen den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und werden demzufolge entsprechend den geltenden Anforderungen entsorgt. Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Einschätzung möglicher erheblicher und nachteiliger Auswirkungen Aus dem vorhabenbedingten Anfall von konventionellen Abfällen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern, die für die Zulassungsentscheidung nach 7 Abs. 3 AtG von Bedeutung sind. Es ist daher keine weitere Betrachtung erforderlich. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-11 JULI 2012

70 4.2 EINGRENZUNG DER ZU UNTERSUCHENDEN SCHUTZGÜTER UND DER ZU BETRACHTENDEN WIRKUNGEN Als Ergebnis des Kapitels 4.1 können im Hinblick auf die weitere Betrachtung für die in Tabelle 4-2 dargestellten Schutzgüter möglicherweise relevante Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden. In dieser Wirkungsmatrix sind die Wirkungen des Vorhabens den betroffenen Schutzgütern nach AtVfV gegenübergestellt und hinsichtlich möglicher Auswirkungen beurteilt. Neben den direkten Auswirkungen auf ein Schutzgut werden auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern berücksichtigt. Tabelle 4-2: Wirkungsmatrix Schutzgüter Wirkung Mensch Tiere/ Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Landschaft Kulturund Sachgüter Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser Direktstrahlung Störfälle Emissionen Luftschadstoffe Emissionen Schall Erschütterungen Emissionen Licht Emissionen Wärme Flächeninanspruchnahme und Versiegelung Errichtung von Baukörpern Wasserentnahme Ableitung von Abwässern (konventionell) Anfall von Abfällen (radioaktiv) Anfall von Abfällen (konventionell) zu betrachtende Auswirkungen (Gegenstand der Betrachtungen in Kapitel 5) -- keine Auswirkungen Schutzgüter und Wirkungen in kursiver Darstellung sind nicht weiter zu betrachten KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-12 JULI 2012

71 Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch sowie Tiere und Pflanzen Boden Wasser Luft sind demzufolge nicht auszuschließen. Diese Auswirkungen werden unter Berücksichtigung der möglichen Wechselwirkungen ermittelt und beschrieben (s. Kap. 5). Für alle übrigen Schutzgüter können gemäß der Ausführungen in Kap. 4.1 erhebliche nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden. KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 4-13 JULI 2012

72 5 ERMITTLUNG, BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE SCHUTZGÜTER Bzgl. der in Kapitel 4 abgeleiteten betrachtungsrelevanten Wirkungen des Vorhaben werden im Folgenden die resultierenden Auswirkungen auf die jeweils betroffenen Schutzgüter vertieft untersucht und beurteilt. Dieses erfolgt schutzgutbezogen unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.2 dargestellten Bestandssituation der einzelnen Schutzgüter am und im Umfeld des Standorts. 5.1 SCHUTZGUT MENSCH Relevante Auswirkungen für das Schutzgut Mensch Ausgehend von den in Kap. 4 geprüften Wirkungen des Vorhabens sind schutzgutbezogen folgende relevante Wirkungen und die daraus möglicherweise resultierenden Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu untersuchen: Strahlenexposition durch: Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Wasser Direktstrahlung Störfälle Abgrenzung des schutzgutbezogenen Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Mensch wird durch die ungünstigsten Einwirkungsstellen hinsichtlich der Strahlenexposition bestimmt. Die ungünstigsten Einwirkungsstellen stellen die Orte in der Umgebung einer Anlage dar, an denen sich die höchste effektive Dosis oder die höchsten Organdosen ergeben. Es sind grundsätzlich die ungünstigsten Aufpunkte für die verschiedenen Expositionspfade zu betrachten Die aus den Ausbreitungs- und Dosisberechnungen ermittelten ungünstigsten Aufpunkte sowohl für die Ableitungen mit Luft als auch bei Störfällen befinden sich am inneren Zaun der Anlage KWL, der auch die Grenze des Überwa- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 5-1 JULI 2012

73 chungsbereiches darstellt. Konservativ wird dort auch der Ort für eine mögliche Strahlenexposition durch Direktstrahlung unterstellt. Die Abgrenzung des Überwachungsbereiches ist in nachfolgender Abbildung dargestellt. Die Grenze des Überwachungsbereiches stellt demzufolge auch die Begrenzung des Untersuchungsraums dar. Abb : Strahlenschutzbereiche der Anlage KWL Zur konservativ abdeckenden Abschätzung der potentiellen Strahlenexposition durch die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Wasser durch die Anlage KWL während des geplanten Abbaus sowie der möglichen Vorbelastungen durch andere Einleiter bzw. Einleitungen sind gemäß AVV aufgrund sich verändernder Ausbreitungsbedingungen unterschiedliche Entfernungsbereiche relativ zur Einleitstelle des KWL zu betrachten. Ausgehend von den Vorgaben der AVV wird zwischen dem Nahbereich des KWL, d. h. dem Bereich geringer Vermischung und kürzerer Fließzeiten bzw. entsprechend kürzerer Anlagerungszeiten der Radionuklide an Wasserschwebstoffen ( 10 h) in un- KWL, KERNKRAFTWERK LINGEN GMBH 5-2 JULI 2012

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