IPR in EU-Projekten. im Rahmen der LVA Patente und Schutzrechte für Ingenieure. JKU Linz,
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- Irma Kuntz
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1 EU-Förderungen / Unterstützungen: im Rahmen der LVA Patente und Schutzrechte für Ingenieure JKU Linz,... e n c o u r a g i n g t h e s p i r i t o f i n n o v a t i o n... ERC: FHV: FTE: FP IPR: KOM: KV: MGA : PEKH: Abkürzungen European Research Council Finanzhilfevereinbarung Forschung und technologische Entwicklung Framework Programme Intellectual Property Rights Kommission Model Grant Agreement Pre-existing Know how 2 (c)
2 IPR in EU-Rahmenprogrammen 3 IPR in EU-Rahmenprogrammen Bei Teilnahme an einem EU-Rahmenprogramm sind folgende Regelungen zu beachten: - Verpflichtung zum Schutz der Ergebnisse - Gewährung von n - Verpflichtung zur der Ergebnisse Daraus ergeben sich Fragen wie: - Was bedeuten für mich? - Darf man bestehende Kenntnisse ausnehmen? - Darf man während Projektlaufzeit veröffentlichen? - Dürfen e an neuen Kenntnissen an Dritte übertragen werden? 4 (c)
3 IPR-Regelungen im 7. RP - Grundsätze Weitgehende Kontinuität zum 6. Rahmenprogramm. Verbesserung in der Klärung von Bestimmungen. Vereinfachung bei den Unterrichtungspflichten gegenüber der Kommission (KOM) in Bezug auf: - Veröffentlichungen - Übertragung von en an Dritte Gewährung von Lizenzen an Dritte Ziel: Stärkung der Durchführung des Projektes, der Verbreitung und der der F&E-Resultate aus dem Projekt und mehr Autonomie der Partner. 5 IPR in EU-Rahmenprogrammen Beteiligungsregeln: g g regeln Rechte und Pflichten zu: - Eigentum an den neuen Kenntnissen - - Schutzmassnahmen - Abtretungsrechte an Dritte - Verbreitung und Projektvertrag (Finanzhilfevereinbarung inkl. Annexe): - setzt Vorgaben der Beteiligungsregeln um - regelt Rechte/ Pflichten im Rahmen des Projektes : Vereinbarung der Teilnehmer untereinander verpflichtend, wenn in Ausschreibung, Finanzhilfevereinbarung vorgeschrieben. 6 (c)
4 IPR-Bestimmungen in Beteiligungsregeln Kapitel III: Verbreitungs- und sregeln, Art. 39 Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten Art. 40 Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten ( foreground ) Art. 42 Übertragung von en an neuen Kenntnissen und Schutzrechten ( foreground ) Art. 44ff Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Art. 47ff zu bestehenden ( background ) und neuen Kenntnissen und Schutzrechten ( foreground ) 7 IPR-Bestimmungen in Projektvertrag (FHV) Annex II: Allgemeine Bestimmungen in RP7 Art. II.9 Vertraulichkeitsvereinbarung Annex II - Teil C: Rechte am Geistigen Eigentum, und Verbreitung Art. II.26f - regelt das Eigentum an den neuen Kenntnissen und die Abtretung der e an Dritte Art. II.28 - regelt Schutz der Kenntnisse und Verpflichtung zu Hinweis auf Förderung aus Gemeinschaftsmitteln Art.II.29f - und Verbreitung der neuen Kenntnisse Art.II.35ff - Gewährung von n Art. II.33 für die Durchführung des Projektes Art. II.34 für die 8 (c)
5 IPR Rules: Model Grant Agreement / DESCA 9 IPR-Bestimmungen in Projektvertrag (FHV) Vertraulichkeit: In EU-Vertrag bereits generell geregelt (Annex II.9) Gilt für übermittelte und als vertraulich ausgewiesene: - Unterlagen - Informationen - Neue Kenntnisse und Schutzrechte ( foreground ) - Bestehende Kenntnisse / Schutzrechte ( background ) Dauer: während Projektlaufzeit und für Zeitraum der von foreground / background nach Ende des Projektes Durch Regelungen mit Dienstnehmern sicherzustellen 10 (c)
6 Änderungen im RP7 gegenüber RP6 FP6: Fördervertrag FP7: Finanzhilfevereinbarung (FHV)/ Grant Agreement Kenntnisse in FP6 im FP7: Neue Kenntnisse und Schutzrechte ( foreground ) Gehalt ist unverändert. FP6: Bereits bestehendes Know- how (PEKH) FP7: Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte ( background ). Parallel zum Projekt erworbenes Wissen ( Nebenwissen ) ist von background ausgeschlossen. zu Nebenwissen (side ground) können in der eingeräumt werden. 11 Änderungen im RP7 gegenüber RP6 Vergleich der Definitionen: Projektstart Pre-existing existing Know-how (FP6) Background (FP7) Nebenwissen (Teil des PEKH im FP6) Nebenwissen ist nicht Teil des Background im FP7 Knowledge (FP6) Foreground (FP7) 12 (c)
7 im RP7 Definition : Lizenzen und srechte auf foreground foreground und background background. Gewährung von n: auf schriftlichen Antrag wenn erforderlich zu Projektdurchführung/zu der Vertragspartner beachten kein Recht auf Vergabe von Unterlizenzen Informationspflicht an Partner bei eventuellen Beschränkungen bei der Einräumung von n g auch ausgeschiedener Teilnehmers muss weiterhin gewähren, um Projektdurchführung zu gewährleisten Grundsatz: Teilnehmer haben ein Recht auf Zugang zu foreground und background, aber nur, wenn zur Projektdurchführung und zur der eigenen neuen Kenntnisse (foreground) erforderlich. 13 im RP7 Teilnehmer können in schriftlichen Vereinbarung, z.b. in der KV, benötigtes background background festlegen, und soweit erforderlich, spezifisches background von n ausschließen. Keine Zeitbeschränkung mehr für Ausschluss von bestimmtem background (im RP6 vor Abschluss der Finanzhilfevereinbarung mit der KOM!) NEU: Bei frontier research (ERC) sind Zugangrechte zu foreground und background unentgeltlich zur Weiterentwicklung von Forschung zu gewähren zur der eigenen Kenntnisse können bis zu einem Jahr nach Projektende oder nach Ausscheiden eines Vertragspartnern beantragt werden. KV kann andere Fristen vorsehen. 14 (c)
8 im RP7 zu "background" für: Projektdurchführung, wenn erforderlich für das Projekt sind unentgeltlich zu gewähren, sofern nichts anderes vor Beitritt zur Finanzhilfevereinbarung vereinbart wurde., wenn erforderlich für das Projekt sind laut Vereinbarung unter Marktbedingungen oder unentgeltlich zu gewähren. FTE-Akteure räumen unentgeltlich ein Sonderregelung für FTE-Akteure 15 im RP7 zu "foreground" für: Projektdurchführung, wenn erforderlich für das Projekt sind unentgeltlich zu gewähren, (wie bereits in RP6), wenn erforderlich für das Projekt sind laut Vereinbarung unter Marktbedingungen oder unentgeltlich zu gewähren. Zeitbeschränkung von 1 Jahr nach Ende des Projektes für Ansuchen um, außer anders vereinbart Sonderregelung für FTE-Akteure 16 (c)
9 e im RP7 Neue Kenntnisse und Schutzrechte ( foreground ): Definition: Ergebnisse, die im Projekt erarbeitet worden sind, sowie die mit diesen Ergebnissen verbundenen Informationen und Rechte des geistigen Eigentums Regelung: Eigentum des Vertragspartners, bei dem die Kenntnisse erworben wurden (wie bereits in RP6) Neu: Gemeinsames Eigentum in Standardverfahren geregelt, falls keine eigenen Vereinbarungen in KV getroffen wurden 17 e im RP7 Abtretung von en von neuen Kenntnissen an Dritte ist möglich: Keine verpflichtende Unterrichtung der Kommission mehr, außer es ist in Finanzhilfevereinbarung so festgelegt! Vertragspartner müssen unterrichtet werden: Ablauf und Fristen können in KV geregelt werden Widerspruchsrecht: bei nachteiliger Auswirkung auf der Vertragspartner 18 (c)
10 Schutz der neuen Kenntnisse im RP7 Verpflichtung des Eigentümers der neuen Kenntnisse zu Schutz, wenn die Ergebnisse sich für kommerzielle Anwendung eignen Angemessener und wirksamer Schutz anzustreben, in Abstimmung mit legitimen Interessen der Vertragspartner Übertragung der e beinhaltet die Übertragung der Schutzverpflichtungen aus dem Vertrag! (in RP6: Unterrichtung der Kommission) 19 Verbreitung und im RP7 Verbreitung beinhaltet nun auch Veröffentlichungen Bestimmungen im RP7 wurden vereinheitlicht. Alle Veröffentlichungen inkl. Patentanmeldungen sowie jede Verbreitung der Ergebnisse müssen auf die finanzielle Unterstützung durch EU hinweisen. Verpflichtung der Eigentümer zur raschen Verbreitung der Ergebnisse. Verbreitungsmaßnahmen müssen mit den Schutzrechten und Vertraulichkeitsverpflichtungen der TN vereinbar sein. 20 (c)
11 Verbreitung und im RP7 Die Partner unterrichten vor einer Verbreitungsmaßnahme die übrigen Partner im Voraus (45 Tage) Kommission ist im FP7 nicht mehr von Verbreitungsmaßnahme zu unterrichten. Vertragspartner haben Widerspruchsrecht, wenn Verdacht der nachteiligen Auswirkung auf den Schutz der Kenntnisse besteht - Procedere ist im Annex II festgelegt t alternatives Procedere kann in der KV geregelt werden. 21 Konsortialvertrag - Allgemeines muss Vorgaben (Beteiligungsregeln, Finanzhilfevereinbarung) der Kommission zwingend einhalten Abschluss eines KV ist verbindlich, außer in Ausschreibung oder Finanzhilfevereinbarung ist anderes fixiert Regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner untereinander, ohne Beteiligung der Kommission Erlaubt Flexibilität und Eigenverantwortung des Konsortiums und Koordinators bei Projektgestaltung, Budget, gegenseitigen Rechten und Pflichten und spezifischen, verbindlichen Projektregeln, auch in Bezug auf IPR-Regelungen 22 (c)
12 - Inhalte Unter anderem ist in der KV Folgendes festzulegen: Interne Organisation des Konsortiums Aufteilung des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft Regeln für Verbreitung und der Ergebnisse sowie (in Ergänzung zu den Vorgaben der KOM) Beilegung der internen Streitfälle einschließlich Machtmissbrauch Haftungs-, und Entschädigungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Teilnehmern Im RP7: KOM legt Leitlinien zu den wichtigsten Fragen fest und veröffentlicht diese. Zeitpunkt noch unklar! 23 - e Regelungen möglich/ empfehlenswert zu: Miteigentum: Regelung der Verteilung der e an neuen Kenntnissen; Einzelheiten der Ausübung dieser Rechte Einzelheiten zur Regelung der Beziehung der Vertragspartner zu Arbeitnehmern (z.b. Diensterfindung), Forschungspersonal, Untervertragsnehmer etc. Identifizierung und Regelungen zur von background ; Regelungen bei Weiterentwicklung von background Bestimmungen zum Abtreten von en 24 (c)
13 Inhalte II Partner können die in den Beteiligungsregeln und in der Finanzhilfevereinbarung enthaltenen Bestimmungen klären, vervollständigen oder umsetzen. TIPP: Es sind die Definitionen des MGA zu übernehmen! Erfindergemeinschaft: Mangels Vereinbarung in der KV greifen die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung! Übertragung der neuen Kenntnisse an Dritte: Keine Zustimmung der übrigen Konsortialpartner mehr notwendig, wenn Dritter im Annex der KV erwähnt wurde (sofern keine andere Regelung im MGA vorgesehen ist). 25 Inhalte II In der KV können z.b. zusätzlich vereinbart werden: Anträge auf erfordern neben der schriftlichen Beantragung zusätzlich eine (bilaterale) Vereinbarung zwischen den jeweiligen Teilnehmern. Background: Liste mit Erwähnung des spezifischen Background oder des Background der durchführenden Einheit, auf welches g eingeräumt werden. Übriges Background ist automatisch ausgeschlossen, oder Negativliste Definition von erforderlich ( needed ) : eine jeweils differierende Definition für die Durchführung des Projektes einerseits und die der neuen Kenntnisse (Ergebnisse) andererseits kann gewählt werden. 26 (c)
14 Inhalte III In der KV können z.b. zusätzlich vereinbart werden: vorteilhaftere Bedingungen zu Einräumen von n zusätzliche Bestimmungen für die Gewährung von n für angegliederte Unternehmen wie z.b. auf Basis einer Vereinbarung zwischen den betroffenen Partnern auf Basis von Gegenseitigkeit. Die Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung über die Gewährung von n dürfen jedenfalls NICHT durch die einschränkt werden! 27 zu background zu foreground Zur Durchführung des Projektes sind zu gewähren, wenn erforderlich für die Durchführung der eigenen Arbeiten am Projekt Unentgeltlich Unentgeltlich Zur der neuen Kenntnisse sind zu gewähren, wenn erforderlich zur der eigenen Kenntnisse Entweder unentgeltlich, oder unter Marktbedingungen Option 1: Unter Marktbedingungen, aber für Forschung unentgeltlich Option2: unentgeltlich 28 (c)
15 Mustervertrag 29 Info zu Konsortialvertrag und 30 (c)
16 IPR in EU-Rahmenprogrammen CATT Services für 6./7. EU-Rahmenprogramm Förderprogramme Internationale Trainings an der JKU für wissenschaftliche Mitarbeiter Unterstützung bei der Antragstellung Formularwesen bei der Einreichung Proposal Check, Abklärung der Projektidee Kontakte zu EU-Officers in Brüssel Klärung von Problemen, Konflikten Vorbereitung Audits Suche von Förderalternativen IPR-Beratung 31 IPR in EU-Rahmenprogrammen 32 (c)
17 IPR in EU-Rahmenprogrammen Intellectual Property Rights sind ein wesentlicher Aspekt bei EU-Projekten und geregelt in: Beteiligungsregeln Projektvertrag (Finanzhilfevereinbarung) Beachten und nutzen Sie die darin fixierten Möglichkeiten! Viel Erfolg in EU-Projekten! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33 (c)
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