Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) Grundlagen zum Förder- und Weiterbildungskonzept
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- Hella Beck
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1 Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) Grundlagen zum Förder- und Weiterbildungskonzept
2 2 Fokus Starke Lernbeziehungen Inhalt 1 Einleitung Grundidee des Schulversuchs Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) 3 Schulen ausserhalb des Schulversuchs 3 Schulen im Schulversuch Nutzen des Förder- und Weiterbildungskonzepts 5 2 Grundlagen des Förderkonzepts im Schulversuch FSL Abläufe und Unterstützungs angebote 6 Beispiel Ablauf Zuweisung Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten 8 Klassenteam 8 Schulische Heilpädagoginnen und Heil pädagogen beratend 9 Fachpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) beratend Arbeitszeit SHP und DaZ beratend 10 3 Grundlagen des Weiterbildungskonzepts im Schulversuch FSL 11 Ziele der Weiterbildung 11 Allgemeine Grundsätze 11 Kriterien für Weiterbildungen im Rahmen der Weiterbildungspauschale 11 Individuelle Weiterbildung 11 Finanzierung 11 Anhang 12 Impressum Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) Grundlagen zum Förder- und Weiterbildungs konzept Herausgeberin Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Gestaltung und Produktion raschle & partner Download: Version März 2017 Bildungsdirektion Kanton Zürich
3 3 1 Einleitung 1.1 Grundidee des Schulversuchs Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) Gemäss Volksschulgesetz (2005) sind die Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer Erstsprache, ihrer Nationalität und ihren pädagogischen Bedürfnissen, möglichst in der Regelklasse zu unterrichten. Die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler in den Regelklassen und die zunehmende Individualisierung stellen hohe Ansprüche an den Unterricht. Um diesen Anforderungen Rechnung tragen zu können, erfolgte in den letzten Jahren an der Volksschule eine Spezialisierung des Lehrpersonals und des Angebots, verbunden mit einer integrativen Ausrichtung und einer intensivierten Kooperation mit den Lehrpersonen der Regelklasse. Schulen ausserhalb des Schulversuchs: Einzelunterricht Aufnahmeklasse Kleinklasse Einschulungsklasse Deutsch als Zweitsprache Sonderschulung Integrierte Sonderschulung Regelklasse Logopädie Psychotherapie Psychomotorik Integrative Föderung Begabungsund Begabtenförderung Audiopädagogische Angebot
4 4 Fokus Starke Lernbeziehungen Die Spezialisierung der Lehrpersonen und die steigende Zahl von Teilzeitangestellten haben zu einer Zunahme der an einer Klasse tätigen Personen geführt. Sich auf verschiedene Bezugspersonen einzustellen, kann für Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Herausforderung bedeuten. Zudem erfordert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Lehr- und Fachpersonen einen hohen Absprache- und Koordinationsaufwand. Die Organisation der Schule und des Unterrichts nimmt in ihrer Komplexität zu. Der Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen ermöglicht den Schulen, sich so zu organisieren, dass weniger Lehrpersonen an einer Klasse unterrichten und die Lehr- Lernbeziehung zwischen den Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern gestärkt wird. Im Schulversuch decken die Lehrpersonen einer Klasse alle Lehrplanfächer ab und verfolgen in ihrem Unterricht neu auch die Ziele des IF- und des DaZ-Unterrichts sowie der Begabtenförderung (je nach Umlagerungsentscheid der Gemeinde auch teilweise von Logopädie- bzw. Psychomotorik-Therapie). Dabei werden sie von Fachpersonen in der Schule beraten und unterstützt. Schulen im Schulversuch: Sonderschulung Einzelunterricht Integrierte Sonderschulung Regelklasse mit 2 Lehrpersonen Ziele von IF/DaZ/Begafö integriert Logopädie DaZ beratend Psychomotorik Psychotherapie Audiopädagogische Angebote SHP beratend
5 5 1.2 Nutzen des Förder- und Weiterbildungskonzepts Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen innerhalb des Regelklassenunterrichts und die im Schulversuch teilweise neuen Aufgaben und Rollen von Lehrund Fachpersonen verlangen nach erweiterten bzw. zusätzlichen Kompetenzen der Beteiligten und einer Weiterentwicklung des integrativen Unterrichts. Das Rahmenkonzept zum Schulversuch sieht diesbezüglich folgende Ziele vor: Die Lehrpersonen verfügen über erweiterte methodische und fachliche Kompetenzen, um Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Sinne von 33 Abs.1 Volksschulgesetz durch geeignete Massnahmen im Rahmen des Klassenunterrichts zu fördern. Der Austausch an Fachwissen und die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen und den Fachpersonen dient der Integration aller Schülerinnen und Schüler und stärkt die Lehrpersonen im Umgang mit Vielfalt. Zur Erreichung dieser Ziele erstellen die Versuchsschulen ein Förder- und ein Weiterbildungskonzept. Sie tun dies vorzugsweise im Rahmen der lokalen Projektgruppe und gewährleisten so den optimalen Einbezug aller Beteiligten. In einem ersten Schritt wird das Förderkonzept erstellt. Das Förderkonzept beschreibt und plant die Ausgestaltung des Unterrichts, in dem alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, optimal gefördert werden. Zudem regelt es die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Darauf aufbauend wird in einem zweiten Schritt das Weiterbildungskonzept erstellt. Das Weiterbildungskonzept dient der Versuchsschule zur Standortbestimmung, zur Ableitung des Handlungsbedarfs und insbesondere zur konkreten Umsetzungsplanung von Massnahmen zur Erreichung der Projektziele. Auf der Grundlage einer Standortbestimmung mit Selbsteinschätzung leiten die Versuchsschulen den Entwicklungsbedarf für die Schule ab. Zusätzlich ist der im Rahmen des Förderkonzepts erarbeitete Handlungsbedarf miteinzubeziehen. Anschliessend werden Weiterbildungs- und Beratungsmassnahmen zur Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung geplant. Das Förder- und das Weiterbildungskonzept dienen der Schule zur periodischen Klärung und Planung ihrer Aufgaben und tragen wesentlich zur Qualitätssicherung bei. Die Konzepte sind jährlich zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
6 6 Fokus Starke Lernbeziehungen 2 Grundlagen des Förderkonzepts im Schulversuch FSL 2.1 Abläufe und Unterstützungsangebote Der Schulversuch basiert auf einem präventiven Ansatz: Förderung beginnt ausnahmslos für alle Schülerinnen und Schüler mit dem ersten Schultag, nicht erst, wenn sich Schwierigkeiten zeigen. Dafür muss das Klassenteam sowohl die Lernvoraussetzungen und Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler als auch die Lerninhalte und die zu erwerbenden Kompetenzen kennen und im Blick haben. Der differenzierte und individualisierte Unterricht (Stufe 1) ist so angelegt, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler profitieren können (= Passung). Schwierigkeiten werden primär als Hinweis verstanden, diese Passung zu verbessern (vgl. Response to Intervention oder adaptiver Unterricht 1 ). Wenn dies auch mit gezielter Individualisierung nicht gelingt und die weitere Beteiligung am Unterricht und am Lernen gefährdet ist, werden in einem Schulischen Standortgespräch Massnahmen vereinbart (Stufe 2). Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Regelklassenunterrichts und bei Bedarf in einer Therapie gefördert (vgl. Least Restrictive Environment 2 ). Beispiel Ablauf Zuweisung 3 : 1. Das Klassenteam stellt fest, dass es eine Schülerin oder einen Schüler nicht adäquat fördern kann. 2. Gespräch mit SHP/DaZ beratend: Optimierungsmöglichkeiten der Individualisierung 3. Schulisches Standortgespräch (evtl. unter Beizug SHP/DaZ beratend oder Therapeut/in): Förderziele, Fördermassnahmen, evtl. individuelle Lernziele, Verzicht auf Benotung vereinbaren 4. Entscheid Schulleitung Eine verstärkte Massnahme (Stufe 3) wird in Betracht gezogen, wenn eine intensive und spezialisierte Förderung im Rahmen einer Sonderschulung notwendig ist, um die optimale Bildung und Entwicklung eines Kindes zu sichern (ISR/ISS oder externe Sonderschulung). Im Schulversuch verfolgen die Regelklassenlehrpersonen auch die Ziele des IF, des DaZ und der Begabtenförderung. Sonderpädagogische Fachpersonen bieten Beratung für die Regelklassenlehrpersonen und Therapien für die Schülerinnen und Schüler an. Die verstärkten Massnahmen der Sonderschulung bleiben unverändert. 1 Literaturhinweise: Joller-Graf, K. (2006). Lernen und Lehren in heterogenen Lerngruppen. Zur Didaktik des integrativen Unterrichts. Donauwörth: Auer. Knauer, S. (2008). Integration. Inklusive Konzepte für Schule und Unterricht. Weinheim und Basel: Beltz Verlag. Wilhelm, M. (2012). Inklusionstaugliche Entwicklungsdidaktik. In A. Lanfranchi & J. Steppacher (Hrsg.), Schulische Integration gelingt. Gute Praxis wahrnehmen, Neues entwickeln (S ). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. 2 Literaturhinweise: Lienhard-Tuggener, P; Joller-Graf, K. & Mettauer Szaday, B. (2011). Rezeptbuch schulische Integration. Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule. Bern: Haupt. Ziemen, K. (Hrsg). (2008). Reflexive Didaktik. Annäherung an eine Schule für alle. Oberhausen: Athena. 3 Zuweisungsverfahren: > Schule & Unterricht > Sonderpädagogisches > Zuweisungsverfahren
7 7 Regelklassenunterricht (inkl. Ziele IF, DaZ, Begafö) Sonderpädagogische Unter - stützungsangebote der Regelschule im Schulversuch Verstärkte Massnahmen der Sonderschulung STUFE 1 Die Regelklassen-Lehrpersonen (RKLP) einer Klasse gestalten gemeinsam einen differenzierten Unterricht, der den Lernvoraussetzungen möglichst vieler Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse gerecht wird. Sie überprüfen laufend den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler. Macht ein Kind nicht die erwarteten Lernfortschritte, nehmen sie für dieses Kind individuelle Anpassungen des Unterrichtsangebots vor. Dazu tauschen sie sich aus im Schulhaus- oder Stufenteam oder holen bei Bedarf A fachliche Beratung je nach Fragestellung bei DaZ beratend SHP beratend Therapeuten/innen weitere ¹ B Macht ein Kind in einem Themenbereich, einem Fach oder in mehreren Fächern trotz nach fachlicher Beratung optimiertem Regelklassenunterrichts nicht die erwarteten Lernfortschritte, organisieren die RKLP ein C Schulisches Standortgespräch D mit den Eltern, wenn möglich mit dem Kind und bei Bedarf mit weiteren Fachpersonen. Wenn notwendig, vereinbaren ² sie individuelle Förderziele und Aufgrund der vereinbarten Förderziele setzen die RKLP und evtl. die Eltern die beschlossenen Fördermassnahmen um. F1 Fördermassnahmen im Regelklassenunterricht oder durch die Eltern. E1 STUFE 3 STUFE 2 Aufgrund der Förderplanung setzen die RKLP (bei Bedarf mit Beratung und Unterstützung der SHP/DaZ beratend) die Förderung um. eng mit der Förderung durch die RKLP im Unterricht. Sonderschulung: ISR, ISS H F2 F3 Förderplanung 4 Förderplanung 4 SAV 5 den Beizug der SHP beratend für eine Förderdiagnose 3 bzw. der SHP/DaZ beratend für eine Unterstützung bei der eine Therapie. Die Therapeuten/innen führen die Therapie durch und koordinieren ihre eine schulpsychologische Abklärung bei Unklarheiten, Uneinigkeit oder einem allfälligen Sonderschulbedarf SAV 5 E2 E3 G H Sonderschulung: Tagessonderschulung Schulheim 1 Je nach Gemeinde: Schulsozialarbeit, schulpsychologischer Dienst, Fachleitung etc. 2 Je nach sonderpädagogischem Konzept der Gemeinde mit Zustimmung der Schulleitung oder der Schulpflege 3 Im Rahmen der Förderdiagnostik werden die individuellen Lern- und Verhaltensvoraussetzungen, der Lernstand sowie die förderlichen Lernbedingungen beobachtet und erfasst. 4 Unter Förderplanung ist die Planung, Steuerung und Reflexion von sonderpädagogischen Massnahmen zur Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zu verstehen. 5 Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV), Zuweisungsverfahren zur Sonderschulung siehe > Schulbetrieb & Unterricht > Sonder pädagogisches > Zuweisungsverfahren
8 8 Fokus Starke Lernbeziehungen 2.2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten Stufe 1 Stufe 2 Klassenteam individualisiertes und differenziertes Regelklassenunterrichtsangebot gezielte Individualisierung in Bezug auf die Lernvoraussetzungen einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers (z.b. aufgrund der Sprachstandserhebung durch die RKLP) SHP beratend Beratung der RKLP bei der gezielten Individualisierung DaZ beratend Beratung der RKLP bei der gezielten Individualisierung und der Sprachstandserhebung Schulische Standortgespräche Verantwortung für gezielte Förderung einer Schülerin oder eines Schülers mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Verpflichtender Beizug (kann laufend reduziert werden) der SHP beratend für Förderdiagnose und Förderplanung Antrag auf Logopädie-, Psychomotorikoder Psychotherapie, Audiopädagogik fachliche Verantwortung für Förderdiagnose Mitwirkung bei Förderplanung Beratung und Unterstützung der RKLP bei der Umsetzung und Überprüfung der Förderung Beratung und Unterstützung der RKLP bei der Umsetzung und Überprüfung der Förderung Die folgende Liste der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten dient der Rollenklärung und der Erarbeitung lokal angepasster Stellenbeschriebe. Kursiv gedruckte Aufgaben sind im Rahmen der Versuchsanlage FSL neu verpflichtend den entsprechenden Funktionen zugewiesen. Klassenteam Alle an einer Klasse unterrichtenden Lehrpersonen sind gemeinsam verantwortlich für die Klasse und den Unterricht als Ganzes (Klas sen führung, Klassenanlässe, Eltern - ge spräche usw.) A ; ein differenziertes Regelklassenunterrichtsangebot A ; die gezielte Individualisierung des Regelklassenunterrichtsangebots in Bezug auf Lernvoraussetzungen einzelner Schülerinnen und Schüler, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache, leichteren Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Hochbegabung A ;
9 9 die Sprachstandserhebung, individuelle Förderplanung und Förderung für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache und bei Bedarf Begleitung von neu Zugezogenen ohne Deutschkenntnisse; Schulische Standortgespräche D, Förderplanung, Umsetzung und Überprüfung der Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen F, wenn eine angemessene Förderung im Rahmen der gezielten Individualisierung A nicht gewährleistet werden kann; Mitarbeit bei der Förderdiagnose für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen E2 ; Koordination der Zusammenarbeit mit Therapeuten und Therapeutinnen E3, SPD K ; Zeugnisse und Lernberichte für alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 1 und 2; integrierte Sonderschülerinnen und Schüler (Stufe 3) gemäss Konzept ISR oder Rahmenkonzept Integrierte Sonderschulung; bei Bedarf Inanspruchnahme von Beratung B, Unterstützung, Coaching und Weiter bildung (insbesondere in Bezug auf DaZ- und sonderpädagogische Fragen); Klärung der Zusammenarbeit und der Auf gabenteilung 4. Schulische Heilpädagoginnen und Heil pädagogen beratend Im Rahmen ihres Beratungsauftrags stellen sich den Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Beratung der Schulleitung in sonderpädagogischen Fragen und bezüglich der Integrationsfähigkeit der Schule (Konzeption 5, Weiterbildungen usw.); Entwicklung eines für alle Beteiligten verbindlichen Förderplanungskonzeptes; Beratung der Klassenteams in Bezug auf präventive sonderpädagogische Elemente in der Unterrichtsgestaltung B ; Beratung der Klassenteams in Bezug auf die gezielte Individualisierung des Regelklassenunterrichtsangebots und dazu geeigneter Unterrichtsmaterialien B ; Beratung der Klassenteams in Bezug auf die Optimierung der Passung der Unterrichtsge staltung auf die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler B ; Beratung der Klassenteams in Bezug auf die Identifikation und Erfassung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen C ; Förderdiagnose für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen E2 : Klassenteam beraten, anleiten oder selbst durchführen; Unterstützung der Klassenteams bei Schuli schen Standortgesprächen, Förderplanung, Umsetzung und Überprüfung der Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen E2 ; 4 Siehe Anhang 5 In den Förderkonzepten (z.b. für die Bereiche Hochbegabung, Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten) stellen die SHP beratend geeignete Diagnoseinstrumente und Fördermaterialien oder -programme zusammen und stellen sie den Klassenteams zur Verfügung.
10 10 Fokus Starke Lernbeziehungen Unterstützung der Klassenteams bei der Erstellung von Zeugnissen und Lernberichten für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen F ; bei Bedarf Inanspruchnahme von Beratung, Unterstützung, Coaching und Weiterbildung. Die Aufgaben der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen für die integrierte Sonderschulung ISR/ISS sind im Konzept ISR und im Rahmenkonzept Integrierte Sonderschulung definiert. Fachpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) beratend Im Rahmen ihres Beratungsauftrags stellen sich den Fachpersonen für DaZ folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Beratung der Schulleitung in Bezug auf Fragen der Sprachförderung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit DaZ (Sprachförderungskonzept 6, Weiterbildungen, Zusammenarbeit mit Eltern usw.); Unterstützung der Klassenteams in Bezug auf die Sprachstandserhebung für Schülerinnen und Schüler mit DaZ und der daraus folgenden individuellen Förderplanung B ; Beratung der Klassenteams in Bezug auf die gezielte Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit DaZ und dazu geeigneter Unterrichtsmaterialien B ; Beratung der Klassenteams in Bezug auf die Begleitung und den Anfangsunterricht für neu zugezogene Kinder ohne Deutschkenntnisse B ; Unterstützung der Klassenteams bei der Erstellung von Zeugnissen und Lernberichten für Schülerinnen und Schüler mit DaZ A ; bei Bedarf Inanspruchnahme von Beratung, Unterstützung, Coaching und Weiterbildung. 2.3 Arbeitszeit SHP und DaZ beratend Im neu definierten Berufsauftrag wird die Beratung dem Tätigkeitsbereich «Zusammenarbeit» zugewiesen. Die Schulleitung legt die jährliche Arbeitszeit für Beratung fest und teilt einer Lehrperson, die neben der Unterrichtstätigkeit an einer Klasse auch noch die SHP- oder DaZ-Beratung wahrnimmt, im Tätigkeitsbereich «Zusammenarbeit» eine grössere Stundendotation zu. Die Arbeitszeit in der Beratung wird separat erfasst. Teilt man die Jahresarbeitsstunden für Beratung durch die Anzahl Schulwochen (39), erhält man die durchschnittliche Arbeitszeit für Beratung pro Schulwoche. 6 Ein Sprachförderungskonzept dient der Klärung, wie die Regelklassenlehrpersonen Sprachförderung planen und umsetzen, so dass auch Kinder mit Deutsch als Zweitsprache im Regelklassenunterricht optimal gefördert werden. Mögliche Inhalte: differenzierende Sprachförderung und gezielte Individualisierung des Regelklassenunterrichts in Bezug auf die Lernvoraussetzungen der einzelnen SuS, hier insbesondere auch von SuS mit DaZ; Einbezug der Erstsprachen; Sprachförderung im Kiga; Anfangsunterricht in der Primarstufe (wie gewährleisten wir einen gezielten Anfangsunterricht bei neu Zugezogenen ohne Deutschkenntnissen im Rahmen der Regelklasse? Lehrmittel, Unterrichtsmaterialien); Sprachstandserhebungsinstrument (welche Regelklassenlehrpersonen machen die Sprachstandserhebung und besuchen die Einführungsveranstaltung zu «Sprachgewandt»?); Individuelle Förderplanung im Anschluss an die Sprachstandserhebung; Einsatz geeigneter Unterrichtsmaterialien.
11 11 3 Grundlagen des Weiterbildungskonzepts im Schulversuch FSL Der Kanton unterstützt die am Schulversuch beteiligten Lehr- und Fachpersonen in ihren teilweise neuen Aufgaben und Funktionen und in der notwendigen Unterrichts- und Teamentwicklung. Schulen, die am Schulversuch teilnehmen, verpflichten sich, für den Aufbau ausreichender Fachkompetenz der Beteiligten und für eine gemeinsame Unterrichtsentwicklung in den Klassen und im Lehrerteam besorgt zu sein. In Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich, dem Institut Unterstrass und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich wird ein bedarfs- und adressatengerechtes Weiterbildungs- und Beratungsangebot erstellt. Das Angebot beinhaltet beispielsweise Weiterbildungen in den Bereichen Unterrichtsentwicklung und Teamteaching und für Lehrpersonen Weiterbildungen im Bereich Integrative Förderung und Förderung in Deutsch als Zweitsprache. Solche Angebote sollen soweit wie möglich als schulinterne Weiterbildungen durchgeführt werden, um direkt zur Unterrichtsentwicklung vor Ort beizutragen. Den Lehrpersonen wird zudem die Möglichkeit geboten, sich für das Unterrichten in zusätzlichen Fächern zu qualifizieren (Ergänzungsstudien). Für sonderpädagogische Fachpersonen werden Angebote im Bereich Beratungskompetenz zur Verfügung gestellt. Die Versuchsschulen erhalten einen jährlichen, von der Grösse der Schule abhängigen Pauschalbetrag für Weiterbildungen und Beratung mit direktem Bezug zum Schulversuch. Die Schulleitungen sind verantwortlich für den Einsatz der Mittel und die Schwerpunktsetzung im Sinne der Erreichung der Projektziele und unter Berücksichtigung der vom Volksschulamt definierten Kriterien. Es gelten die folgenden Grundsätze: Ziele der Weiterbildung Unterstützung der Lehrpersonen und Fachpersonen in ihren teils neuen Aufgaben und Funktionen Fachwissen sicherstellen, insbesondere in den Bereichen IF/DaZ/Begabtenförderung Schulentwicklung/Unterrichtsentwicklung Allgemeine Grundsätze Alle Weiterbildungs- und Beratungsangebote sind freiwillig (Ausnahme: Einführungsveranstaltung zu «Sprachgewandt»). Sie finden grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit statt (Ausnahme: schulinterne Weiter bildung maximal 50 % Unterrichtszeit, Entscheid durch die Gemeinde). Schulinterne Weiterbildung ist der individuellen Weiterbildung vorzuziehen, damit alle Lehrpersonen profitieren. Die Schulleitung (i.d.r. lokale Projektleitung) hat die Kompetenz und Verantwortung über die Verwendung der Weiterbildungspauschale. Freie Wahl der Anbieter: PH Zürich, Institut Unterstrass, HfH und andere. Der Kanton übernimmt keine Vikariatskosten. Kriterien für Weiterbildungen im Rahmen der Weiterbildungspauschale Hat die Weiterbildung einen Bezug zum Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen? Unterstützt sie die Lehrpersonen und Fachpersonen in ihren teils neuen Aufgaben und Funktionen? Stellt sie die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler sicher? Steigert sie die Unterrichtsqualität? Ist sie adressaten- und bedarfsorientiert? Profitieren möglichst alle Lehrpersonen des Schulhausteams von der Weiterbildung? Individuelle Weiterbildung Die Lehrperson stellt ein Gesuch für die Weiterbildung an die lokale Projektleitung bzw. die Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet gemäss den Kriterien, ob sie die Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildungspauschale bewilligt. Finanzierung Die Schulleitung bzw. die Schulgemeinde bezahlt die Weiterbildung beim Anbieter. Die Rückerstattung durch das VSA (Formular auf der Webseite) erfolgt fortlaufend nach Prüfung durch die kantonale Projektleitung.
12 12 Fokus Starke Lernbeziehungen Anhang: Mustervorlage für eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Klassenteams Die untenstehende Mustervereinbarung kann den Versuchsschulen als Hilfsmittel dienen, um die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit in den Klassenteams sowie die Verantwortlichkeiten in den teilweise neuen Aufgaben zu regeln. Sie kann als bearbeitbare Vorlage (Word-Datei) bei der kantonalen Projektleitung bezogen werden. Die Lehrpersonen besprechen die einzelnen Aspekte, halten die Abmachungen schriftlich fest und unterzeichnen sie. In der Einarbeitungsphase empfiehlt sich die regelmässige Überprüfung (z.b. in einem halbjährlichen Rhythmus) und ein Erfahrungsaustausch mit andern Klassenteams.
13 Fokus Starke Lernbeziehungen 13 Haltungen, Stärken, Grenzen Name Lehrperson 1 Mein didaktisches Credo «Beim Lehren und Lernen finde ich besonders wichtig, dass» Meine Talente beim Unterrichten Unterrichtsformen, Inhalte, Fachdidaktiken, guter Zugang zu Schüler/innen mit folgenden Schwierigkeiten Mein erzieherisches Credo Mein Erziehungsstil, meine Haltung zu Lob, Belohnung, Bestrafung, Disziplin usw. Meine Grenzen «An meine Grenzen komme ich mit Schüler/innen, wenn» «An meine Grenzen komme ich in der Zusammenarbeit mit dir, wenn» «Wenn ich an meine Grenzen komme, erwarte ich von dir/ wünsche ich mir, dass du» Name Lehrperson 2 Zusammenarbeit im Klassenteam
14 14 Fokus Starke Lernbeziehungen Zusammenarbeit Wann besprechen wir was? Wann und wie reflektieren wir unsere Zusammenarbeit und den Unterricht? Wie geben wir uns Feedback? Wie gehen wir bei Konflikten oder Krisen vor? Wie stellen wir den Informationsfluss sicher? Chancen unserer Zusammenarbeit Risiken unserer Zusammenarbeit
15 Fokus Starke Lernbeziehungen 15 Aufgaben Verantwortlichkeiten Beratungs- und Unterstützungsbedarf Name Lehrperson 1 Name Lehrperson 2 SHP / DaZ beratend Klasse und Unterricht als Ganzes: Klassenführung, Klassenanlässe, Elterngespräche usw. Differenziertes Regelklassenunterrichtsangebot: Teamteaching, Unterrichtsformen usw. Gezielte Individualisierung des Regelklassenunterrichtsangebots in Bezug auf Lernvoraussetzungen einzelner Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten mit Hochbegabung mit DaZ Sprachstandserhebung, Förderplanung und Förderung für Schülerinnen und Schüler mit DaZ, bei Bedarf Begleitung für Zugezogene ohne Deutschkenntnisse Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, wenn eine angemessene Förderung im Rahmen der gezielten Individualisierung nicht gewährleistet werden kann: Schulische Standortgespräche Mitarbeit bei der Förderdiagnose SHP beratend: Förderdiagnose für Namen Kinder Förderplanung SHP/DaZ beratend: Förderplanung für Namen Kinder Umsetzung und Überprüfung der Förderung Weiterbildungsbedarf Wer? Was? Wann?
16 16 Fokus Starke Lernbeziehungen Koordination der Zusammenarbeit mit Therapeuten und Therapeutinnen, SPD Zeugnisse und Lernberichte integrierte Sonderschülerinnen und -schüler gemäss Konzept ISR oder Rahmenkonzept Integrierte Sonderschulung Ort, Datum: Unterschrift Lehrperson 1: Unterschrift Lehrperson 2: Unterschrift Schulleitung: SHP ISR/ISS:
17 17
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