Vernehmlassung betreffend die Schaffung eines Vereins für Menschenrechte. und zur Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit

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1 \ frau^nnetz postfach 14^ fi 9490voduz tel Ministerium für Gesellschaft Regierungsgebäude Peter-Kaiser-Platz 1 Postfach Vaduz fax-^ frousnnetz@av. ti Triesen, 26. Januar 2016 Vernehmlassung betreffend die Schaffung eines Vereins für Menschenrechte sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamts in das Amt für Soziale Dienste Sehr geehrter Herr Regierungsrat Pedrazzini Gerne nehmen wir zum oben genannten Vernehmlassungsbericht Stellung. Vorbemerkungen Thomas Hasler, interimistischer Leiter der Stabsstelle für Chancengleichheit, hatte den Auftrag, einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Vereins für Menschenrechte und zur Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste zu erstellen. Im Oktober 2013 hat die Regierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Entwurf des Vernehmlassungsberichts in mehreren Sitzungen diskutiert und überarbeitet hat. Claudia Heeb-Fleck und Bernadette Kubik-Risch waren die Vertreterinnen des Frauennetzes. Vier weitere Vertreterinnen des Frauennetzes haben sich regelmässig mit Claudia Heeb-Fleck und Bernadette Kubik-Risch getroffen, um sich mit dem Vernehmlassungsbericht auseinanderzusetzen, Verbesserungen zu formulieren und Inhalt z. B. in Form von Graphiken beizusteuern. Die interimistische Leitung der Stabs- Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 1 / 9

2 stelle wechselte im Januar Das Frauennetz war sehr überrascht, als im Dezember 2015 ein Vernehmlassungsbericht veröffentlicht wurde, ohne dass die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe vorgängig einbezogen oder wenigstens informiert worden wäre. Aus diesem Grund möchten wir den Vernehmlassungsbericht im Folgenden ausführlich kommentieren, respektive verbessert oder ergänzt sehen. Dass das Amt für Soziale Dienste die behördlichen Aufgaben übernimmt, macht Sinn. Zu befürchten ist allerdings, dass die Themen der Stabsstelle für Chancengleichheit, insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann, verschwinden und nicht mehr wahrgenommen werden. Einerseits, weil gemäss Vernehmlassungsberieht im Amt für Soziale Dienste keine klaren Strukturen (z. B. Abteilung bzw. Fachstelle Chancengleichheit) und ausreichend Ressourcen vorgesehen sind. Andererseits, weil die Bevölkerung den Namen Amt für Soziale Dienste" nicht mit Gleichstellungsthemen in Verbindung bringt. Das Frauennetz und die Mehrheit der Mitglieder der Arbeitsgruppe hatten deshalb angeregt, das Amt für Soziale Dienste Amt für Soziales und Chancengleichheit" zu nennen. Damit bleiben die Themen der Chancengleichheit nach Aussen sichtbar. Allgemeines Das Frauennetz freut sich, dass nun endlich wieder Bewegung in die Thematik gekommen ist und dass unsere Idee, einen Verein für Menschenrechte zu schaffen, aufgenommen worden ist. Mit der Schaffung dieses Vereins können behördliche und unabhängige Aufgaben getrennt werden. Wir verstehen dies als Bekenntnis der Regierung zum Schutz der Menschenrechte. Mit der Schaffung des Vereins unter Berücksichtigung der Pariser Prinzipien und mit einer gesetzlichen Verankerung kommt Liechtenstein den internationalen und nationalen Forderungen nach. Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 2 / 9

3 Zusammenfassung (Seite 5) In der Zusammenfassung auf Seite 5 werden die verletzlichen Personengruppen aufgeführt. In dieser Aufzählung werden Frauen als verletzliche Personengruppe ausgeblendet. Sie sind in die Aufzählung aufzunehmen Opferhilfestelle / Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Durch die Schaffung des Vereins für Menschenrechte wird ein Kompetenzzentrum für die Themen und Fragestellungen von verletzlichen Personengruppen geschaffen. Damit können Synergien genutzt werden. Dass unabhängige Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit, die Aufgaben der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie die der Kommission für Integrationsfragen und die der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) beim Verein für Menschenrechte angesiedelt werden sollen, finden wir sinnvoll und gut. Weshalb jedoch die Opferhilfestelle und das Büro für die Gleichstellung von Mensehen mit Behinderung ausgeklammert werden, ist für uns nicht nachvollziehbar. Insbesondere die Opferhilfestelle hat unabhängige Aufgaben. Nur weil die Strukturen eingespielt sind und gut funktionieren, ist das kein Grund, die Opferhilfestelle nicht einzubinden. Wir plädieren dafür, dies nochmals zu prüfen. Unserer Ansicht nach, müsste die Opferhilfestelle in den Verein überführt werden. Ähnlich verhält es sich beim Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dieses hat vor allem staatliche Aufgaben und sollte deshalb analog der Stabsstelle für Chancengleichheit ins Amt für Soziale Dienste integriert werden. Noch im Vernehmlassungsentwurf von Thomas Hasler war vorgesehen, dass die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess dem Liechtensteiner Behindertenverband zugesprochen werden soll - d. h. dem Behindertenverband dazu Aufgaben übertragen und finanzielle Mittel zugesprochen werden sollten. Dies wurde bereits 2006 angeregt und 2012 wurde dazu ein Postulat von Pepo Frick eingereicht. Bedauerlicherweise ist dieser Punkt völlig aus dem Vernehmlassungsbericht gestrichen worden. Sobald Liechtenstein die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, erhält der Verein für Menschenrechte auch für den Bereich Behinderung eine hohe Relevanz. Die Konvention fordert unabhängige Mechanismen zur Überwachung. Der Verein für Menschenrechte könnte diese Aufgabe übernehmen. Die UN-Konvention wurde mittlerweile von 160 Staaten unterzeichnet. Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 3 / 9

4 Stabsstelle für Chancengleichheit Zu : Das Frauennetz hat sich sehr für den Erhalt der Stabsstelle für Chancengleichheit eingesetzt. Dabei liegen uns vor allem die Themen am Herzen, bei denen es um die Gleichstellung von Frau und Mann geht. Die Stabsstelle war während vieler Jahre die treibende Kraft. Sie hat vieles bewegt und bewirkt. Wenn nun im Vernehmlassungsbericht steht, dass die staatlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit ins Amt für Soziale Dienste eingebettet" werden, ist das zu wenig konkret. Es braucht eine klare Struktur (z. B. in Form einer Fachstelle) innerhalb des ASD, damit die Themen Gleichstellung von Frau und Mann und Chancengleichheit sichtbar bleiben und wirksam verfolgt werden können. Die Struktur innerhalb des ASD ist in Punkt konkret zu benennen. Aufgaben der Fachstelle Chancengleichheit im Amt für Soziale Dienste Die Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit sind in Art. 19 Gleichstellungsgesetz (GLG) aufgeführt. In Zukunft soll das Amt für Soziale Dienste einen Teil dieser Aufgaben übernehmen. In der neuen Gesetzesvorlage (Vernehmlassungsbericht Seite 47/48) werden einige Aufgaben sehr verkürzt (vor allem Punkt e)oder anders wiedergegeben. Unserer Meinung nach müssten die Aufgaben wie folgt aufgeführt sein: Zu diesem Zweck nimmt es namentlich folgende Aufgaben wahr: a) es berät die Behörden und Private in Fragen dergleichstellung; b) es betreibt Offentlichkeitsarbeit; c) es wirkt bei der Ausarbeitung von Erlassen des Landes mit, soweit diese für die Gleichstellung von Bedeutung sind; d) es erarbeitet unter anderem in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen Förderungsprogramme, führt Projekte durch oder beteiligt sich an Projekten; e) es prüft Gesuche um Förderungshilfen nach den Art. 16 und 17 und überwacht die Durchführung der Förderungsprogramme; f) es unterrichtet alle Betroffenen über die Massnahmen, die zur Verwirklichung der Gleichstellung im Sinne dieses Gesetzes getroffen wurden, sowie über die geltenden einschlägigen Vorschriften; g) es fördert den Dialog und die nationale und internationale Zusammenarbeit mit gleichstellungsrelevanten Stellen. Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 4 / 9

5 Punkt c) Seite 48 ist zu streichen, da diese Aufgabe dem neuen Verein für Menschenrechte zukommt. Arbeitsgruppe zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Landesverwaltung Im Vernehmlassungsbericht ist die ständige Arbeitsgruppe zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Landesverwaltung" mit keinem Wort erwähnt. Sie existiert seit 1994 und sie ist immer wieder aktiv geworden. Sie soll im Vernehmlassungsbericht als bisherige und künftige ständige Arbeitsgruppe explizit erwähnt werden. Die Arbeitsgruppe war unter anderem Initiantin der landesverwaltungsintemen Kita und hat die Reglements für sexuelle Belästigung und Mobbing erarbeitet. Sie hat zubanden der Regierung Empfehlungen ausgesprochen z. B. zum Thema Elternurlaub und an Vernehmlassungen teilgenommen. Auch innerhalb der Landesverwaltung sind noch Gleichstellungsthemen offen und es besteht für eine Arbeitsgruppe Handlungsbedarf. Verein für Menschenrechte Entscheidend ist, dass der Verein für Menschenrechte seine Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann. Mit den angedachten Strukturen scheint uns diese Unabhängigkeit gegeben. Themenbereiche Bei der Aufzählung der Themenbereiche des Vereins für Menschen rechte fehlt die Sexuelle Orientierung (S. 32). Aufgaben des Vereins für Menschenrechte Was die Aufgaben betrifft, die der Verein für Menschenrechte gemäss Vernehmlassungsbericht übernehmen soll, sind wir nicht mit allem einverstanden. Wir sind der Meinung, dass es nicht die Aufgabe des Vereins ist, Projekte (gemäss Art. 19 Abs. 2e GLG) durchzuführen. Der Verein für Menschenrechte kann lediglich Impulsgeber und Begleitung sein. Die Sensibilisierungs- und Projektarbeit" ist wie auf S. 27, ausgeführt eine behördliche Aufgabe, welche bei der Fachstelle im Amt für Soziale Dienste liegen muss. Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 5 / 9

6 S. 34: Was die Koordination des Frauennetzes, die Organisation der Gesprächsrunde mit den Frauen Landtagsabgeordneten und die Durchführung des Politiklehrganges anbelangt, so finden wir ebenfalls, dass das nicht die Aufgabe des Vereins für Menschenrechte ist. Diese Projekte" sollen ebenso wie die Koordination von Sicht- Wechsel (S. 33) von der Fachstelle im Amt für Soziale Dienste koordiniert und organisiert werden. Projektarbeit und Projektförderung sind behördliche Aufgaben. Deswegen erachtet das Frauennetz es für sinnvoll, die Koordination in der Projektarbeit der NGO's im Bereich Gleichstellung (Frauennetz) und im Bereich Behinderung( Sichtwechsel) auch bei der Fachstelle im Amt für Soziale Dienste anzusiedeln. Der Verein für Menschenrechte wird die Aufgaben der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann übernehmen. In Art. 2 VfMRG Zweck und Aufgaben fehlt Art. 18 Abs. 2e GLG. Dort steht: Die Kommission hat als ständiges Beratungsorgan der Regierung insbesondere folgende Aufgaben: Beobachtung der Entwicklung hinsichtlich der Gleichstellung von Frau und Mann, Verfolgung von getroffenen Massnahmen und periodische Berichterstattung hierüber an die Regierung. " Das Monitoring ist eine wichtige Aufgabe des Vereins für Menschenrechte. Dieser Punkt muss in Art. 2 VfMRG aufgeführt werden. Auskünfte- und Akteneinsichtsrecht des Vereins für Menschenrechte S. 42:. Die Ombudsperson für Kinder und Jugendliche hat gemäss Kinder- und Jugendgesetz Art. 98 ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht, das neu dem Verein für Menschenrechte übertragen werden soll. Die Beschränkung dieses Rechts auf Kinder und Jugendliche ist sachfremd. Für eine wirksame Tätigkeit des Vereins für Menschenrechte im Bereich der Verhinderung von Diskriminierung in allen Menschenrechtsbereichen ist dieses Recht auf alle Themenbereiche des Vereins für Menschenrechte auszuweiten und ein entsprechender allgemeiner Artikel in das Gesetz aufzunehmen. Ebenfalls gilt es abzuklären, ob das im Gleichstellungsgesetz GLG vorgesehene Beschwerderecht (Art. 7) nicht ebenfalls für alle Menschenrechtsbereiche vorzusehen ist. Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 6 / 9

7 Vorstand des Vereins für Menschenrechte (Art. 8 VfMRG) In der Vorlage ist vorgesehen, dass der Vorstand aus der Präsidentin/dem Präsidenten, der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten sowie mindestens drei weiteren Mitgliedern bestehen soll. Damit eine pluralistische Vertretung gewährleistet ist, ist es gut möglich, dass der Vorstand aus acht und mehr Personen bestehen wird. Um die Handlungsfähigkeit des Vorstandes zu gewährleisten, können wir uns vorstellen, dass es einen kleineren Ausschuss gibt, der gewisse Kompetenzen bekommt. Wir sind der Meinung, dass der Verein selber entscheiden soll, ob der Vorstand für seine Arbeit entschädigt wird. Vor allem in der Aufbauphase kommt auf das Präsidium viel Arbeit zu. Wir können uns vorstellen, dass diese Arbeit in der ersten Zeit vergütet wird. Ehrenamtlich" soll aus Art. 8 Abs. 1 VfMRG gestrichen werden. In Abs. 2 ist festgehalten, dass auf eine pluralistische Vertretung geachtet werden soll. Wir finden es wichtig, dass auch festgehalten ist, dass auf die Geschlechterparitat geachtet werden soll. Finanzielle Mittel S. 35: Korrektur der Gesamtsumme: Auf S. 37 ist erwähnt, dass vom Ausländer- und Passamt lediglich die Gelder für die Projektarbeit verschoben werden". Es ist von rund CHF SO'OOO. - die Rede. In der Tabelle auf S. 36 sind nur CHF 55'000.- aufgeführt. Wenn der Betrag auf S. 37 stimmt, beträgt das Total auf S. 36 CHF Doch selbst, wenn der Betrag von CHF 55'000 stimmt: Der Totalbetrag von CHF müsste auf CHF 630' aufgerundet und nicht auf CHF 620'QOO abgerundet werden. Dem Verein für Menschenrechte sollen ChlF 340'OOQ zur Verfügung stehen. Auch wenn der Verein durch Mitgliederbeiträge und Spenden zusätzliche finanzielle Mittel generieren kann, ist fraglich, ob dieses Budget ausreicht, um Untersuchungen durchzuführen. Die personellen Ressourcen, die neu im Amt für Soziale Dienste für den Bereich Chancengleichheit, im Besonderen für die Gleichstellung Frau und Mann und Integration vorgesehen sind, sind sicherlich nicht ausreichend. Tatsächlich sind es 70 Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 7 / 9

8 Stellenprozent, die von der Stabsstelle für Chancengleichheit an die Fachstelle im ASD übertragen werden. Ob die 30 Stellenprozent innerhalb des ASD, die durch Synergien frei werden sollen, auch tatsächlich in die Fachstelle Chancengleichheit übertragen werden, wird im Vernehmlassungsbericht nicht klar. Dies sollte nach Ein- Schätzung des Frauennetzes eindeutig formuliert werden. Im Bereich Integration wären gemäss Ausländer- und Passamt (S. 37) für die Projektarbeit Stellenprozente nötig. Es werden aber nur Finanzen übertragen, die entsprechenden personellen Ressourcen im ASD werden nicht geschaffen. Dem Frauennetz erscheint es wichtig - auch für den sozialen Frieden in Liechtenstein, dass dem Thema Integration von Ausländerinnen und Ausländern ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Dazu sind personelle wie finanzielle Ressourcen erforderlich und die fehlen eindeutig bei dem im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Modell". Ubergangsbestimmungen Es sind keine Übergangsbestimmungen vorgesehen. Unserer Meinung nach muss irgendwo festgehalten sein, in welcher Form und innerhalb welcher Zeit die behördlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit an die Fachstelle im Amt für Soziale Dienste übergeben werden. Es ist unklar, bis wann die Fachstelle im Amt für Soziale Dienste geschaffen wird und wann die Stabsstelle für Chancengleichheit aufgelöst wird. Wir bitten Sie, die entsprechenden Punkte in den Vernehmlassungsbericht aufzunehmen und unsere Anmerkungen wohlwollend zu prüfen. Für das Frauennetz: Organisation Unterschrift ^-n^p^ft^ (;cic-^e^s-lp " X l^ LIST2^ \_)\}J \/ Se.kt-i'o-^ F.'-aue^ C^^^^ci&^- TfQtAppijncn c\er V U ^.O^^Cv Oc.cAi^.^ Ver^i^ ^ Avf -Ef^ c ^ ^ ^. /^. OL^ ^ -^$^<~^ Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 8 / 9

9 /k/r^ \5\\^cx, ^_ Organisation /^^\. Unterschrift -^-V^ z^lt<^s^_ Stellungnahme Frauennetz VfM Seite 9 / 9

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