Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung

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1 Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung Informationsveranstaltung in Neu-Isenburg am 18. März 2014

2 Anspruchsvoraussetzungen 2

3 Kernstadt L Aeq Tag: 60 < 65 db(a) L Aeq Nacht: 50 < 55 db(a) 3

4 Zeppelinheim L Aeq Tag: 60 < 65 db(a) L Aeq Nacht: 50 < 55 db(a) 4

5 Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsberechtigung - Tag-Schutzzone 1 / Nacht-Schutzzone Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz für bestehende oder vor Inkrafttreten der LärmschutzbereichsVO bereits genehmigte / genehmigungsfreie Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen Voraussetzung: Eigentümer eines Grundstücks, das innerhalb der Tag-Schutzzone 1 oder innerhalb der Nacht-Schutzzone liegt Erstattungsanspruch besteht gegen die Fraport AG 5

6 Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen Bauliche Schallschutzmaßnahmen:= bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen, die die Einwirkungen durch Fluglärm mindern. (Umfassungsbauteile:= Wände einschließlich Fenster, Türen, Rollladenkästen oder andere Einzelflächen, Dächer sowie Decken, die Aufenthaltsräume umschließen.) Tag-Schutzzone 1: Aufenthaltsräume + Schlafräume Nacht-Schutzzone: nur Schlafräume (Schlaf-, Kinder- und Jugendzimmer) Nicht erstattungsfähig: Kaffee/Teeküchen, Keller, Bad, Wintergarten 5

7 Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen nur tatsächlich nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte bauliche Maßnahmen Beschränkung auf den erstmaligen Einbau; nicht für Unterhaltung und Erneuerung Max.Höchstbetrag: 150,-- je Quadratmeter Wohnfläche (Betrag umfasst Nebenleistungen wie z.b. Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch externe Gutachter sowie für Aus-/Einbau erforderliche Arbeiten incl. Putz- /Anstricharbeiten) 7

8 Anspruchsvoraussetzungen Ausschlussgründe Durch die bauliche Maßnahme wird das gesetzlich geforderte Bauschalldämm-Maß nicht erreicht. Die baulichen Anlagen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen. Der Flughafenbetreiber hat bereits freiwillige Leistungen erbracht (1. Schallschutzprogramm der Fraport AG) 8

9 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Neu-Isenburg - Tag-Schutzzone 1 Tag-Schutzzone 1 bei L Aeq Tag 60 bis < 65 db(a) R` w, res für Aufenthaltsräume Neubau R` w, res für Aufenthaltsräume Bestand 35 db 32 db Frist zur Geltendmachung: bis

10 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Neu-Isenburg - Nacht-Schutzzone Nacht- Schutzzone bei L Aeq Nacht R` w, res für Schlafräume Neubau R` w, res für Schlafräume Bestand R` w, res für Schlafräume Schallschutzprogramm 50 bis < 55 db(a) 55 bis < 60 db(a) 35 db 32 db 27 db 40 db 37 db 32 db Schallschutzprogramm: Immobilien, für die bereits Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume durch die Fraport AG erstattet worden sind (gilt für Neu-Isenburg); Frist zur Geltendmachung: > 55 db(a): ; < 55 db(a):

11 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Neu-Isenburg Lage des Grundstücks Tag-Schutzzone 1 Nacht-Schutzzone Erstattungsfähige Aufwendungen Im Einzelfall: Erneuerungen von Fenstern, Türen, Rollladenkästen, Dächern an Wohnräumen, Wohndielen, Wohnküchen und Arbeitsräumen; soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt: keine weiteren Schallschutzmaßnahmen in Wohnräumen Im Einzelfall: Bauliche Schallschutzmaßnahmen einschließlich Belüftungseinrichtungen für Schlafräume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer). soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt: Nur Belüftungseinrichtungen 11

12 Antragsverfahren 12

13 Antragsverfahren Verfahrensablauf Antragsprüfung, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht Prüfung durch behördeninterne Prüfingenieure oder beauftragte externe Büros, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind Zusicherung des Umfangs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für die Durchführung der Schallschutzmaßnahmen Beauftragung einer Fachfirma durch den Anspruchsberechtigten Rechnungsvorlage gegenüber dem RP Festsetzungsbescheid über die zu erstattende Höhe 13

14 Regionalfonds Regionalfonds: Grundsatz Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz wird zeitlich vorgezogen (die Wartezeit von 6 Jahren entfällt) Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz soll mit finanziellen Mitteln qualitativ aufgestockt werden, soweit sich das betroffene Grundstück im Anspruchsgebiet für den Regionalfonds befindet 14

15 Kernstadt 15

16 Zeppelinheim 16

17 Regionalfonds Antragsfristen, Zuschüsse, Darlehen - nur soweit Grundstück im Anspruchsgebiet liegt - Anträge können vom Eigentümer ab Inkrafttreten der Richtlinie ( ) gestellt werden Jeder private Haushalt hat Anspruch auf einen Zuschuss max. in Höhe von bis zu je WE aus dem Regionalfonds, WIBank: Jeder private Haushalt hat die Möglichkeit, über ein zinsvergünstigtes Darlehen ( ) die Maßnahmen des passiven Schallschutzes günstig zu finanzieren sowie Finanzierung von Umzugs- und Finanzierungskosten für einen Neuerwerb bei Veräußerung der Immobilie (Nebenkostendarlehen, max ) 17

18 Regionalfonds 18

19 Regionalfonds Unterlagen Kurzbeschreibung des Vorhabens Kostenvoranschlag Fachbetrieb oder Originalrechnung, sofern bereits ausgeführt Fristen Bis Anträge stellen Ausführung der bewilligten Maßnahmen innerhalb von 1 Jahr Vorlage Originalrechnung innerhalb von 14 Monaten 80 % Auszahlung bei Zuwendungsbescheid 20 % nach Vorlage Originalrechnung 100 %, sofern Originalrechnung dem Antrag beiliegt 19

20 Regionalfonds Gesetzlicher Anspruch + Regionalfonds Fenster mit höherer Schallschutzklasse Verbesserte Dämmung Rollladenkasten Klimaanlagen in Schlafräumen, sofern Lüfter integriert sind Fenster mit integrierten Lüftern Nur Regionalfonds (4.350,-- je WE) Zusätzliche Fenster, Rolladenkästendämmungen Klimaanlagen in sonstigen Räumen Dachdämmung im Spitzboden Anbau eines Wintergartens Erneuerung von Haustüren, vorhandenen Schallschutzfenstern 20

21 Außenwohnbereichsentschädigung Was ist die Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)? - In Kraft getreten: am Mit der 3. FlugLSV werden Regelungen über die Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit des Außenwohnbereichs von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen getroffen. Zweckbestimmung: die Einbußen an Lebens- und Wohnqualität zu kompensieren, die durch die Überschreitung der hierfür maßgeblichen, im Fluglärmgesetz festgelegten fluglärmbedingten Pegelwerte für den Außenwohnbereich eintreten. Nicht: Vermögensnachteile auszugleichen. 21

22 Außenwohnbereichsentschädigung Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag? Bsp. Neu-Isenburg Tagschutzzone 1 Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Dauerschallpegel von < 65 db(a) Euro Euro Euro je weiterer Wohnung zusätzlich Euro Zugrunde gelegter Verkehrswert Euro Euro Euro je weiterer Wohnung gegenüber Zweifamilienhau s Euro 22

23 Außenwohnbereichsentschädigung Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag? Schutzbedürftige Einrichtungen: Tagschutzzone 1 Schutzbedürftige Einrichtung mit Einzel-, Doppeloder Mehrbettzimmern Dauerschallpegel< 65 db(a) Euro Euro plus Euro je Raum Schutzbedürftige Einrichtung ohne Wohnnutzung Schutzbedürftige Einrichtung ohne Wohnnutzung mit Gruppenoder Gemeinschaftsraum Schutzbedürftige Einrichtung mit abgeschlossener Wohnung Euro plus Euro je weiterer Wohnung Euro plus 740 Euro je weiterem Zimmer 23

24 Außenwohnbereichsentschädigung Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes: der Verkehrswert kann mittels eines Gutachtens des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte nachgewiesen werden. Achtung: Gutachterkosten! Beispiel Neu-Isenburg: Tagschutzzone 1 Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Dauerschallpegel< 65 db(a) 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes 24

25 Außenwohnbereichsentschädigung Wer ist anspruchsberechtigt? Eigentümer eines Grundstücks, das innerhalb der Tag- Schutzzone 1 liegt Anspruch auf Entschädigung für bestehende oder vor Inkrafttreten der LärmschutzbereichsVO bereits genehmigte / genehmigungsfreie Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen für die jeweilige Wohnung muss ein zum Wohnen im Freien geeigneter und nutzbarer Bereich vorhanden sein (Terrassen, Balkone, Gärten etc.) Bei schutzbedürftigen Einrichtungen muss eine Nutzung des Außenbereichs der Nutzung des Außenwohnbereichs bei Wohnungen insgesamt vergleichbar sein 25

26 Außenwohnbereichsentschädigung Wann kann der Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden? Die Anspruchsberechtigung ist gestaffelt nach der Stärke der Lärmbeeinträchtigung: Lage in Tag- Schutzzone 1 Wenn ja: äquivalenter Dauerschallpegel (L Aeq Tag ) >65 db(a) <65 db(a) Anspruch Ab Ab Die Frist zur Geltendmachung beträgt 5 Jahre nach Entstehung des Anspruchs. 26

27 Außenwohnbereichsentschädigung Wann ist eine Entschädigung ausgeschlossen? Für eine Wohnung oder für ein Grundstück ist bereits eine Entschädigung für denselben Zweck und in einer Höhe geleistet worden, die sich nach der 3. FlugLSV ergeben würde. Frühere Zuwendungen für denselben Zweck werden der Höhe nach angerechnet. Sofern die bauliche Anlage auf dem Grundstück voraussichtlich keinen längeren Bestand haben wird. Dies ist der Fall, soweit Wohnungen auf einem Grundstück zum Abbruch bestimmt sind oder dieser bauordnungsrechtlich angeordnet wird. 27

28 Kommunikation Informationen Merkblätter, Info-Broschüre, Ausfüllhilfe zum Antragsformular, FAQs, Homepage des RP Adresssuche zur Selbstbeantwortung der Frage, ob man anspruchsberechtigt ist (Hessenviewer) Servicetelefon: , persönlicher Ansprechpartner, Antragsberatung Karten sind zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim RP niedergelegt 28

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