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1 Asamblea Parlamentaria Euro-Latinoamericana Euro-Latin American Parliamentary Assembly Assemblée Parlementaire Euro-Latino Américaine Assembleia Parlamentar Euro-Latino-Americana Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EUROPA-LATEINAMERIKA Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Jugendliche und Kinder, Austausch von Personen, Bildung und Kultur ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS Formale und nichtformale Bildung sowie Weiterbildung Ko-Berichterstatter EP: Santiago Fisas Ayxela (PPE) Ko-Berichterstatter LAK: Carlos Baraíbar (Parlatino) RM\ doc AP v02-00

2 Formale und nichtformale Bildung sowie Weiterbildung Die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika, unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020, unter Hinweis auf den Beschluss 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens, unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, in Kenntnis der Entschließung des Rates und der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 mit dem Titel Bessere Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen, unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2006 mit dem Titel Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus (COM(2006)614), in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. April 2009 Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen: EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft (COM(2009)158), in Kenntnis der Mitteilung der Kommission Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation (COM(2006)0208), in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. November 2001 Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen (COM(2001)0678), in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2008 Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen (COM(2008)0868), in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. November 2007 mit dem Titel Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen (COM(2007)703), in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. November 2011 mit dem Titel: Erasmus für alle: Das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (COM(2011)787), in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zu den Fähigkeiten für das Lebenslange Lernen und der Initiative Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung", in Kenntnis der formalen Erwachsenenbildung in Europa: politische und praktische Maßnahmen, Eurydice, 2011, AP v /7 RM\ doc

3 in Kenntnis des Berichts der Europäischen Kommission Interim Evaluation of the Lifelong Learning Programme ( ) vom 18. Februar 2011, in Kenntnis des Berichts Formal recognition of non-formal and informal learning: final report - Nuffic (holländische Organisation für internationale Zusammenarbeit im Hochschulwesen), Den Haag 2008, in Kenntnis der Studie Public responsability for higher education, Bergan, Sjur, Unesco, 2009, A. in der Erwägung, dass Bildung nicht nur ein wirtschaftlich relevantes Thema ist, sondern auch großes soziales Gewicht beim Zugang auf den Arbeitsmarkt aufweist, da sie dem Individuum als Werkzeug zur Entwicklung seines Potenzials und zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft dient; B. in der Erwägung, dass Lernen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ermöglicht, indem es zur Schaffung höherwertiger Arbeitsplätze und zu einem besseren sozialen Zusammenhalt beiträgt; C. in der Erwägung, dass ein Ziel von Weiterbildungspolitik darin besteht, dass sowohl Erwachsene als auch jugendliche Schulabbrecher Zugang zum formalen oder informalen Bildungssystem erhalten, so dass wirtschaftliche Rechte und sozialer Fortschritt gesichert werden und die Menschen die Möglichkeit der persönlichen Entfaltung wahrnehmen können; D. in der Erwägung, dass eine bessere Erwachsenenbildung eine grundlegende Rolle bei der sozialen Eingliederung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen, wie z.b. Immigranten und älteren Menschen, in den Arbeitsmarkt spielen kann; E. in der Erwägung der 2001 vom Europäischen Rat angenommenen strategischen Ziele, die auf einem Zusammenspiel von Qualität, Zugänglichkeit und Öffnung beruhen und die die europäischen Bildungs- und Weiterbildungssysteme auf ein Niveau bringen sollen, das weltweit als Referenz dienen kann; F. in der Erwägung, dass die EU als Ganzes nicht das für 2010 gesetzte Ziel erreicht hat, mindestens 12,5 % aller Erwachsenen in Weiterbildungsmaßnahmen zu integrieren; G. in Erwägung der neuen strategischen Ziele für 2020, die 2009 durch die Annahme des Aktualisierten strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung gesteckt wurden und die sich stützen auf die Förderung des lebenslangen Lernens und auf Mobilität, Qualitätsverbesserung und Effizienz im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Förderung von Fairness, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft sowie Stärkung von Kreativität und Innovation; H. in der Erwägung, dass die für 2020 angestrebte qualitative Referenz (Benchmark) bezüglich der Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsmaßnahmen 15 % beträgt, verglichen mit 2007, als 9,7 % der erwachsenen Bevölkerung an Weiterbildungsmaßnahmen teilnahmen; RM\ doc 3/7 AP v02-00

4 I. in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung im Zentrum der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie der integrierten wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Leitlinien der Mitgliedstaaten steht; J. in der Erwägung, dass die Bekämpfung von vorzeitigem Schulabbruch zu den Eckpfeilern der Bildungspolitik der EU gehört; den Anteil der Schulabbrecher zu verringern und den der Weiterbildung zu erhöhen, ist für ein Land oder eine Region stets ein Gewinn; K. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika im Bildungswesen von Nutzen ist für Studierende in Programmen wie Erasmus Mundus, Alban oder auch im Alfa-Programm, welches sich die Förderung der Hochschulbildung in Lateinamerika als Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zum Ziel gesetzt hat; L. in der Erwägung, dass in Lateinamerika ca. 96 % der Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, ca. 82 % in der Altersgruppe von 13 bis 17 Jahren und ca. 36 % der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 23 Jahren in einer Bildungsrichtung eingeschrieben sind; M. in der Erwägung, dass Immigration eine große Herausforderung für die Bildungssysteme in Europa darstellt, wobei sie aber gleichzeitig ein bedeutendes Potenzial an Humanressourcen bietet, das die Überalterung der europäischen Bevölkerung sowie mangelnde Kompetenzen in einigen Bereichen ausgleichen kann; N. in der Erwägung, dass Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen häufig als Menschen mit schulischen Defiziten angesehen werden, weshalb die Wahrnehmung von Weiterbildung durch die Bevölkerung dringend geändert werden muss; O. in der Erwägung, dass finanzielle Einschränkungen häufig ein großes Hindernis für die Teilnahme von Erwachsenen an Weiterbildungsprogrammen darstellen; P. in der Erwägung, dass geografische Unterschiede und der physische Zugang zur Bildungs-Infrastruktur im Hinblick auf die Eingliederung von Kindern und Erwachsenen in formale Bildungsprogramme große Hindernisse bei der Umsetzung der gesetzten Ziele darstellen; Q. in der Erwägung, dass der mit der Teilnahme am Unterricht verbundene Zeitaufwand sowie unflexible Stundenpläne und Lerninhalte ebenfalls wichtige Gründe für Schulabbruch sein können; R. in der Erwägung, dass ein weiteres Hindernis für den Zugang zu formaler Bildung darin besteht, dass viele Erwachsene keinen elementaren Bildungsabschluss vorweisen können; S. in der Erwägung, dass einer der Eckpfeiler der informalen Bildung in sozialen Netzwerken besteht, die eine immer wichtigere Rolle in unseren Gesellschaften spielen, wobei sie auf Kinder besonders großen Einfluss ausüben; 1. anerkennt die Bedeutung von formaler und informaler Bildung einerseits sowie von beruflicher Bildung und Weiterbildung andererseits für die wirtschaftliche und soziale AP v /7 RM\ doc

5 Entwicklung von Ländern, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Erfolg nicht nur von der aktiven Beteiligung aller mit der Gestaltung der Politik in diesem Bereich befassten Parteien abhängt, sondern auch von den finanziellen Mitteln, die für die Umsetzung dieser Politik zur Verfügung gestellt werden; 2. fordert die Regierungen auf, die Koordination zwischen allen an Erwachsenenbildung beteiligten Akteuren zu verbessern, insbesondere zwischen den politischen Organen, die auf den verschiedenen Ebenen Entscheidungen treffen, einerseits und allen Partnern, die an der Ausarbeitung und Umsetzung der Politik mitarbeiten, andererseits; 3. hält es zur Sicherung der Lernqualität für notwendig, die Qualität des Lehrpersonals, der Anbieter sowie des Unterrichts sicherzustellen, wobei die Methoden und Materialien an die Bedürfnisse der Lernenden anzupassen sind; 4. fordert die Regierungen auf, klare und attraktive rechtliche Rahmenbedingungen für Privatunternehmen zu schaffen, so dass die nötigen Mittel für ein qualitativ hochwertiges Weiterbildungssystem zur Verfügung stehen; 5. weist darauf hin, dass die Programme zur beruflichen Bildung und zum lebenslangen Lernen unbedingt an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts anzupassen sind, was durch ein besseres Zusammenspiel zwischen Arbeits- und Bildungswelt erreicht werden kann; 6. fordert die Länder auf, die Anerkennung sowohl von formaler als auch von nichtformaler Bildung zu fördern, da sich herausgestellt hat, dass die Anerkennung von nichtformal erlangten Kompetenzen eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht; 7. fordert die Regierungen auf, die Arbeitnehmer bei der systematischen und freiwilligen Aufnahme von Weiterbildung zu unterstützen, wobei laufend geprüft werden muss, welche Qualifikationen für eine erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsmarkt erforderlich sind; 8. weist darauf hin, dass eine Anstrengung zur Schaffung eines Lernbewusstseins unternommen werden muss, so dass die Lernenden dazu motiviert werden, sich stärker zu beteiligen, so dass die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens klar zutage tritt; 9. empfiehlt den Ausbau der Förderkampagnen und die Entwicklung von Kommunikationsstrategien, um die Teilnahme von Erwachsenen an allgemeiner Bildung und Weiterbildung zu erhöhen; 10. hält es für notwendig, den Zugang zu den Lernangeboten zu erleichtern, insbesondere durch die Eröffnung von neuen lokalen Bildungszentren an den Arbeitsstätten und durch die Integration von Bildung in das berufliche Umfeld; 11. fordert die Länder auf, die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Hochschulzugang voranzutreiben, wobei die Anerkennung und/oder Bestätigung von im Vorfeld absolvierten Bildungsmaßnahmen sowie der Erwerb von empirischem Wissen durch nichtformale Bildung berücksichtigt werden müssen; 12. ist der Meinung, dass sich die Regierungen darüber bewusst werden müssen, dass die nationalen Qualifikationsrahmen eng mit den Bildungsprogrammen für Erwachsene RM\ doc 5/7 AP v02-00

6 verknüpft sind, und dass folglich Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit diese Rahmen den Zugang zu Weiterbildung ermöglichen; 13. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse zu ergreifen, um so berufliche Fähigkeiten nicht nur durch offizielle Zertifikate, sondern auch durch Arbeitsnachweise, Bescheinigungen oder praktische bzw. theoretische Prüfungen nachzuweisen; 14. fordert die Staaten auf, Systeme zur Anerkennung und Bestätigung von Lernergebnissen zu entwickeln, die einerseits auf gemeinsamen Prinzipien beruhen und andererseits eine Beurteilung und Bewertung des Gelernten ermöglichen; wobei auch Systeme zur Anerkennung von bereits erlangten Kompetenzen konzipiert werden müssen; 15. erinnert daran, dass die Bildungssysteme der Alterung der europäischen Bevölkerung Rechnung tragen müssen, weshalb sich die Staaten zur Bekämpfung des Schulabbruchs und zur Erweiterung des Kompetenzniveaus von gering qualifizierten Menschen und Personen über 40 Jahren verpflichten müssen; 16. empfiehlt den Ländern die Ausarbeitung von ausgewogeneren Lernplänen unter besonderer Berücksichtigung von gering qualifizierten Menschen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und Bewohnern abgeschiedener Regionen; 17. ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die Korrekturmaßnahmen das Konzept des zweiten Bildungswegs gefördert werden muss, das eingeführt wurde, um die soziale Ausgrenzung derjenigen zu bekämpfen, die die Schule ohne ausreichende Kenntnisse für eine volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt verlassen haben; 18. schlägt die Schaffung von finanziellen Anreizen für Menschen vor, die außerhalb des Bildungssystems stehen, wobei diese Anreize sich auf direkte Finanzhilfen, steuerliche Anreize oder Bildungsurlaub stützen können; 19. weist darauf hin, dass ein vorbeugender Ansatz zur Bekämpfung vorzeitigen Schulabbruchs geschaffen werden muss, wobei insbesondere die Ursachen zu berücksichtigen sind; 20. betont die Notwendigkeit, Jugendliche bei der Fortführung ihrer Ausbildung konkret zu unterstützen, insbesondere im Rahmen der derzeitigen Wirtschaftskrise, da eine Ausweitung von Armut sich in einem höheren Anteil an Schulabbrechern widerspiegelt; 21. hält die Schaffung und Entwicklung von Bildungswegen für sehr sinnvoll, die keine Präsenz erfordern, so zum Beispiel Online-Maßnahmen (E-Learning) oder auch ein System mit gesplitteten Inhalten, um so die zeitliche Belastung der Teilnehmer zu verringern; 22. fordert angesichts der erfolgreichen Umsetzung von Kooperationsprogrammen im Bildungssektor, wie zum Beispiel Erasmus Mundus, Alban und Alfa, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika in diesem Bereich intensiviert und gestärkt wird, um so den Austausch von Studierenden zwischen beiden Regionen zu fördern; AP v /7 RM\ doc

7 23. hält es ebenfalls für angebracht, in der allgemeinen Bildung sowie im Weiterbildungsbereich Best Practice -Austauschprogramme zwischen der EU und Lateinamerika einzurichten, um so die bestehenden Systeme in beiden Regionen zu optimieren; * * * 24. beauftragt seine Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der Karibik, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Zentralamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Parlament des Mercosur, dem Sekretariat der Andengemeinschaft, dem Ausschuss der ständigen Vertreter des Mercosur, dem ständigen Sekretariat des Lateinamerikanischen Wirtschaftssystems und den Generalsekretären der OAS, der UNASUR und der Vereinten Nationen zu übermitteln. RM\ doc 7/7 AP v02-00

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