Projekt zur Verbesserung der Begleitung und Versorgung im Kreis Coesfeld
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- Emilia Maier
- vor 5 Jahren
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1 Projekt zur Verbesserung der Begleitung und Versorgung im Kreis Coesfeld Melanie Ermert (Referentin für Pflegeentwicklung und Pflegemanagement, Christophorus Trägergesellschaft Coesfeld) Ingo Emmelmann (Fachbereichsleiter Ambulante Wohnformen und Assistenz / Projektentwicklung, Caritasverband für den Kreis Coesfeld)
2 Aufbau des Vortrags 1. Wo kommen wir her? =>Verortung der Projektpartner im Kreis Coesfeld 2. Warum wurde dieses Projekt initiiert? => Hintergrund 3. Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit 4. Wie geht es weiter? => Planung der weiteren Projektarbeit 5. Was war schwierig? => bisherige Stolpersteine 6. Was wollen wir Ihnen mit auf den Weg geben? => unsere Botschaften für Sie
3 Wo kommen wir her? =>Verortung der Projektpartner im Kreis Coesfeld Stift Tilbeck Stift Tilbeck Gesamtzahl der stationären Plätze für Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld: 602 Stiftung Haus Hall Stift Tilbeck Lebenshilfe 32 St. Georgswerk Caritasverband Caritasverband Caritasverband
4 Warum wurde dieses Projekt initiiert? => Hintergrund Mitarbeiter im Krankenhaus Pat. stellen eine besondere Herausforderung dar, der übliche Krankenhausbetrieb passt nicht zu den Bedürfnissen des Pat., Pat. zeigt störendes / abweisendes Verhalten, Therapie und Diagnostik kann ggfs. nicht wie üblich durchgeführt werden, wissen nicht, welche externe Unterstützung möglich und erlaubt ist, Patient mit schwerer geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung hat Angst, Personen und Umgebung sind fremd, kennt die Abläufe nicht, hat Schmerzen, kann sich nicht verständlich machen, Angehörige und Mitarbeiter aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe sind in Sorge, haben keine Informationen um den Menschen mit Behinderung vorzubereiten, wissen nicht, wie sie mithelfen können, was sie dürfen und was auch nicht,...
5 Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit 1. Arbeit in der Steuerungsgruppe Johannes Beermann (St. Marien Hospital Lüdinghausen), Teilprojekt Finanzielle Rahmenbedingungen Ingo Emmelmann (Caritasverband Coesfeld), Melanie Ermert (Christophorus Trägergesellschaft Coesfeld), Verena Jäckel (St. Vincenz Gesellschaft, Enniger), Dr. Mark Lönnies (Christophorus Trägergesellschaft Coesfeld), Marcus Proff (Caritasverband Diözese Münster), Volker Supe (Caritasverband Diözese Münster) Teilprojekt Mitarbeiter im Krankenhaus und Einrichtung der Behindertenhilfe (z.b. Hospitation, Fort- und Weiterbildung) Teilprojekt Externe Helfer (z.b. Ehrenamtliche, Angehörige, MA aus Wohngruppen) Teilprojekt Raumgestaltung und Raumbedarf Teilprojekt Patientenorientierte Krankenhausprozesse
6 Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit 2. Eine Handreichung ist entstanden: => eine Zusammenfassung von Fachwissen, Anregungen und Ideen vieler Akteure
7 Hinweis: Die Handreichung erhebt keinen wissenschaftlichen Anspruch mit vollumfänglicher Darstellung aller Möglichkeiten und Notwendigkeiten um eine optimale Betreuung und Versorgung sicher stellen zu können. ABER sie soll Impulse und konkrete Vorschläge zur Umsetzung geben weiterentwickelt werden andere Regionen / Kreise motivieren, sich zusammen zu setzen und in den konstruktiven Austausch gehen
8 Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit 3. Eine Fachtagung im Kreis Coesfeld hat stattgefunden
9 Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit 4. Ein Kooperationsvertrag wurde unterzeichnet Alle Träger der verschiedenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie die Kliniken im Kreis Coesfeld haben sich beteiligt!
10 Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern von Krankenhäusern im Kreis Coesfeld und den Trägern regionaler Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe im Kreis Coesfeld - die Parteien werden nachfolgend Kooperationspartner genannt wird folgende Kooperationsvereinbarung geschlossen: Präambel Die Sicherung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen mit Behinderung erfordert eine intensive Zusammenarbeit an der Schnittstelle Krankenhaus /Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) und Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe. Es liegt im beiderseitigen Interesse und vor allem im Interesse einer qualitativ hochwertigen, guten Krankenhausversorgung der Patientinnen und Patienten, Absprachen und Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zu treffen. 1 Ziel der Kooperation Das Ziel der Abstimmungen und Absprachen besteht darin, die Kooperationspartner darin zu unterstützen, ihre jeweilige Interessen und Anliegen stellvertretend im Interesse der behinderten Krankenhauspatientinnen und -patienten systematisch abzugleichen und möglichst verbindliche Verfahren zu vereinbaren. Insbesondere soll Vertrauen geschaffen, der fachliche Austausch gefördert und kurze Reaktionszeiten befördert werden. Bilaterale Aushandlung und konkrete Formulierung von Absprachen und Vereinbarungen zur Kooperation obliegen den Kooperationspartnern vor Ort.
11 Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit 2 Maßnahmen der Kooperation Die Kooperationspartner kommen grundsätzlich überein, bezüglich der folgenden Vorhaben zusammenzuarbeiten: - Aufbau von Kommunikationsstrukturen - Gemeinsame Fortbildungen - Gegenseitige Hospitationen - Gemeinsame Fachtagungen - Errichtung eines Qualitätszirkels und Mitwirkung beim kreisweiten Qualitätszirkel - Benennung eines jeweils festen Ansprechpartners 3 Willensbildung Entscheidungen zur Form der Zusammenarbeit und zu gemeinsamen Maßnahmen im Verbund der Kooperationspartner werden einvernehmlich getroffen. [Ort, Datum] Unterschrift Unterschrift [Ort, Datum] Unterschrift Unterschrift
12 Was ist bisher geschehen? => Meilensteine der zurückliegenden Projektarbeit 5. Ein Qualitätszirkel wurde gegründet Kick-Off-Veranstaltung => am 25. Juni am Klinikstandort Dülmen der Christophorus-Kliniken 2. Treffen des Qualitätszirkels => am 11. September im Caritas-Wohnheim Ascheberg
13 Wie geht es weiter? => Planung der weiteren Projektarbeit
14 Was war schwierig? => bisherige Stolpersteine Zeitliche Ressourcen für die Projektarbeit und Umsetzung manchmal schwierig Kritik ist kein Angriff bisher (noch) keine Beteiligung von Betroffenen und Angehörigen Krankenkassen / Kostenträger sind nicht beteiligt 4 somatische Klinikstandorte mit unterschiedlichen Trägern Umdenken / neue Abläufe i.d. Kliniken nötig: Ärzte, Therapeuten zum Patienten nicht umgekehrt Psychiatrische Klinik bisher (noch) nicht eingebunden
15 Was wollen wir Ihnen mit auf den Weg geben? => Unsere Botschaften für Sie 1. Wir wollen andere Kreise/ Städte in NRW motivieren, ebenfalls Kooperationen einzugehen! 2. Wir wollen, dass eine erkennbare Verbesserung der Betreuung und Versorgung gibt! => spezielle Stationen / Teilbereiche, gemeinsame Fortbildungen, Raumkonzepte etc. 3. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen, eröffnet neue Sichtweisen, die sich positiv auf alle Patienten in den Krankenhäusern auswirken. 4. Kooperationen von Eingliederungshilfe und Krankenhaus ermöglicht ein gegenseitiges Lernen! 5. Appell an Politik und Kostenträger: auskömmliche Finanzierung nötig!!
16 Artikel 25 der UN Behindertenrechtskonvention Gesundheit Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere a)stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in der selben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen Gesundheitswesens; b)bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älter en Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten odervermieden werden sollen; c)bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten; d)erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nachvorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen; e)verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten; f)verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder - leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.
17 Verbesserung Verbesserung der der Versorgung Versorgung von von Menschen Menschen mit mit Behinderung Behinderung im im Krankenhaus Krankenhaus im Kreis in NRW Coesfeld Wir sind auf dem Weg! Machen Sie sich mit uns auf den Weg!
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