Thüringer Landtag Plenarprotokoll 4/47 4. Wahlperiode

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1 Thüringer Landtag Plenarprotokoll 4/47 4. Wahlperiode Sitzung Donnerstag, den Erfurt, Plenarsaal Gesetz zur Neuregelung des 4651 Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/ dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/ dazu: Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ ZWEITE BERATUNG Der Änderungsantrag wird abgelehnt. Die Beschlussempfehlung wird angenommen. Der Gesetzentwurf wird in ZWEITER BERATUNG unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung und in der Schlussabstimmung jeweils angenommen. Zweites Gesetz zur Ände rung des Thüringer Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ ZWEITE BERATUNG Der Gesetzentwurf wird in ZWEITER BERATUNG abgelehnt. Kommunales Haus haltsrechtsmodernisierungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ ZWEITE BERATUNG Der Gesetzentwurf wird in ZWEITER BERATUNG abgelehnt.

2 4642 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Thüringer Ladenöffnungs gesetz (ThürLadÖffG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/ ERSTE BERATUNG Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - federführend - und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Weitere beantragte Ausschussüberweisungen werden abgelehnt. Viertes Gesetz zur Änderung 4681 des Thüringer Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der Linkspartei.PDS und der SPD - Drucksache 4/ ERSTE BERATUNG Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten überwiesen. Rundfunkgebühren für 4681 internetfähige Rechner Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/ dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ Minister Wucherpfennig erstattet einen Sofortbericht. Auf Verlangen aller Fraktionen findet eine Aussprache zu dem Bericht der Landesregierung statt. Die Erfüllung des Berichtsersuchens wird festgestellt. Der Entschließungsantrag wird abgelehnt. Fragestunde 4695 a) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seela (CDU) 4695 EU unzufrieden mit Vogelschutz in Thüringen - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Sklenar beantwortet. Zusatzfrage. b) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob (CDU) 4696 Mauer in den Köpfen - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Gasser beantwortet.

3 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, c) Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Fuchs (Die Linkspartei.PDS) 4696 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und Reproduktionsmedizin in Thüringen - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Zeh beantwortet. d) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde (SPD) 4697 Herabwürdigende und beleidigende Äußerungen eines Thüringer Ministers gegenüber dem Thüringer Rechnungshof? - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Sklenar beantwortet. e) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel (Die Linkspartei.PDS) 4698 Mauer in den Köpfen II - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Gasser beantwortet. Zusatzfragen. f) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke (Die Linkspartei.PDS) 4699 Widersprüche gegen die Abstufung von Bundes- und Landesstraßen - Drucksache 4/ wird von Minister Trautvetter beantwortet. Zusatzfrage. g) Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger (Die Linkspartei.PDS) 4700 Konsequenzen aus Beschluss Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt - Drucksache 4/ wird von Minister Prof. Dr. Goebel beantwortet. Zusatzfrage. h) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt (Die Linkspartei.PDS) 4701 Maßnahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung im Strafvollzug - Drucksache 4/ wird von Minister Reinholz beantwortet. Zusatzfrage. i) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel (Die Linkspartei.PDS) 4703 Barrierefreiheit der BUGA 2007 in Gera/Ronneburg - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Sklenar beantwortet. Zusatzfragen. j) Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Taubert (SPD) 4704 Verwendung von Haushaltsmitteln zur Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Zeh beantwortet. k) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster (Die Linkspartei.PDS) 4705 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Sportwettenmonopol - Drucksache 4/ wird von Staatssekretär Dr. Spaeth beantwortet. Zusatzfragen.

4 4644 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, l) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel (Die Linkspartei.PDS) 4706 Wechsel bayerischer Gemeinden nach Thüringen - Drucksache 4/ wird von Minister Dr. Gasser beantwortet. Zusatzfrage. m) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt (Die Linkspartei.PDS) 4707 Rechtliche Einordnung des Sportwettenmonopols im Lichte des geplanten Lotterie-Staatsvertrags - Drucksache 4/ wird von Staatssekretär Dr. Spaeth beantwortet. Aktuelle Stunde 4708 a) auf Antrag der Fraktion der 4708 Linkspartei.PDS zum Thema: Gründung der Ärztegenossenschaft in Thüringen - eine Alternative zur Selbstverwaltung? Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/ b) auf Antrag der Fraktion der SPD 4713 zum Thema: Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/ Aussprache a) Wahl eines neuen 4721 Schriftführers Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/ b) Wahl eines neuen 4721 Schriftführers Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ Die Abgeordnete Elisabeth Wackernagel und der Abgeordnete David Eckardt werden jeweils als Schriftführer gewählt.

5 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Wahl eines Mitglieds des Ku ratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ Der Abgeordnete David Eckardt wird als Mitglied des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung gewählt. Wahl eines stellvertretenden 4723 Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ Der Abgeordnete David Eckardt wird als stellvertretendes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. a) Rahmenvereinbarung zur 4723 Arbeitsmarktpolitik Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 4/ dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ b) Kommunen bei aktiver Ar beitsmarktförderung unterstützen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 4/ dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 4/ Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ wird abgelehnt. Der Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ wird in namentlicher Abstimmung bei 80 abgegebenen Stimmen mit 25 Jastimmen und 55 Neinstimmen abgelehnt (Anlage). Die Nummern 7 und 8 des Antrags der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ werden abgelehnt.

6 4646 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 4/ wird angenommen. Lebensmittelsicherheit 4737 in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/ dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ Neufassung - Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ Minister Dr. Zeh erstattet einen gemeinsamen Sofortbericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/ und zu Nummer 2 des Entschließungsantrags der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ Auf Verlangen aller Fraktionen findet eine Aussprache zu dem Bericht der Landesregierung statt. Die Erfüllung der Berichtsersuchen wird festgestellt. Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/ Neufassung - wird abgelehnt. Die Nummern 1 und 3 des Entschließungsantrags der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ werden abgelehnt.

7 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Anwesenheit der Abgeordneten: Fraktion der CDU: Bergemann, Carius, Emde, Fiedler, Prof. Dr. Goebel, Grob, Groß, Grüner, Gumprecht, Günther, Heym, Holbe, Jaschke, Köckert, Kölbel, Dr. Krapp, Dr. Krause, Krauße, Kretschmer, von der Krone, Lehmann, Lieberknecht, Meißner, Mohring, Panse, Primas, Reinholz, Rose, Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski, Schröter, Schugens, Schwäblein, Seela, Dr. Sklenar, Stauche, Tasch, Trautvetter, Wackernagel, Walsmann, Wehner, Wetzel, Worm, Dr. Zeh Fraktion der Linkspartei.PDS: Bärwolff, Berninger, Blechschmidt, Buse, Enders, Dr. Fuchs, Gerstenberger, Dr. Hahnemann, Hausold, Hennig, Huster, Jung, Kalich, Dr. Kaschuba, Dr. Klaubert, Kubitzki, Kummer, Kuschel, Lemke, Leukefeld, Nothnagel, Reimann, Dr. Scheringer-Wright, Sedlacik, Skibbe, Thierbach, Wolf Fraktion der SPD: Baumann, Becker, Doht, Döring, Eckardt, Gentzel, Höhn, Künast, Matschie, Pelke, Dr. Pidde, Pilger, Dr. Schubert, Taubert Anwesenheit der Mitglieder der Landesregierung: die Minister Dr. Gasser, Prof. Dr. Goebel, Reinholz, Schliemann, Dr. Sklenar, Trautvetter, Wucherpfennig, Dr. Zeh

8 4648 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Rednerliste: Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski 4650, 4651, 4652, 4654, 4656, 4657, 4659, 4660, 4661, 4662, 4663, 4664, 4666, 4667, 4668, 4695, 4696, 4697, 4698, 4699, 4700, 4701, 4702, 4703, 4704, 4705, 4706, 4707, 4708, 4709, 4710, 4711, 4712, 4713, 4714, 4715, 4716, 4717, 4718 Vizepräsidentin Dr. Klaubert 4671, 4674, 4675, 4679, 4680, 4681, 4683, 4685, 4686, 4687, 4690, 4692, 4693, 4694, 4740, 4743, 4745, 4747, 4749, 4751, 4752, 4753, 4754 Vizepräsidentin Pelke 4720, 4721, 4722, 4723, 4724, 4727, 4730, 4732, 4735, 4737 Becker (SPD) 4743, 4749 Berninger (Die Linkspartei.PDS) 4700, 4701 Blechschmidt (Die Linkspartei.PDS) 4683, 4687, 4693, 4694, 4701, 4702, 4706, 4707 Eckardt (SPD) 4722 Dr. Fuchs (Die Linkspartei.PDS) 4696, 4708, 4712, 4713 Gentzel (SPD) 4651 Gerstenberger (Die Linkspartei.PDS) 4674 Grob (CDU) 4696 Gumprecht (CDU) 4710, 4711, 4745, 4747 Günther (CDU) 4722, 4723, 4730 Dr. Hahnemann (Die Linkspartei.PDS) 4651, 4652 Hausold (Die Linkspartei.PDS) 4715, 4727 Höhn (SPD) 4650, 4680, 4693 Huster (Die Linkspartei.PDS) 4705, 4706 Jung (Die Linkspartei.PDS) 4717, 4718 Kalich (Die Linkspartei.PDS) 4663 Kölbel (CDU) 4654 Dr. Krapp (CDU) 4690, 4724 Kretschmer (CDU) 4675 Kummer (Die Linkspartei.PDS) 4753 Kuschel (Die Linkspartei.PDS) 4659, 4661, 4667, 4668, 4698, 4699, 4706, 4707 Lehmann (CDU) 4664 Lemke (Die Linkspartei.PDS) 4699, 4700 Leukefeld (Die Linkspartei.PDS) 4732 Lieberknecht (CDU) 4714 Matschie (SPD) 4671, 4713 Nothnagel (Die Linkspartei.PDS) 4703, 4740, 4749 Pelke (SPD) 4716, 4717 Dr. Pidde (SPD) 4658, 4686, 4697 Pilger (SPD) 4724 Primas (CDU) 4747 Schröter (CDU) 4657, 4681 Schwäblein (CDU) 4686, 4687, 4692, 4693, 4694 Seela (CDU) 4695 Taubert (SPD) 4666, 4704, 4709 Thierbach (Die Linkspartei.PDS) 4663 Wackernagel (CDU) 4721 Walsmann (CDU) 4718, 4720 Wehner (CDU) 4660, 4661 Wolf (Die Linkspartei.PDS) 4722, 4723

9 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Dr. Gasser, Innenminister 4656, 4696, 4698, 4699, 4707 Prof. Dr. Goebel, Kultusminister 4701 Reinholz, Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit 4702, 4735 Schliemann, Justizminister 4720 Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 4695, 4696, 4698, 4703, 4704, 4751, 4752 Dr. Spaeth, Staatssekretär 4662, 4663, 4705, 4706, 4708 Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr 4700 Wucherpfennig, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei 4681 Dr. Zeh, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit 4679, 4697, 4704, 4711, 4738, 4749

10 4650 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Die Sitzung wird um 9.07 Uhr von der Präsidentin des Landtags eröffnet. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung. Es ist die 47. Sitzung des Landtags in dieser Legislaturperiode. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Ganz besonders begrüße ich heute eine Delegation russischer und ukrainischer Journalisten des Journalisten-Kollegs der Freien Universität Berlin, die von der Bundesregierung zu einer Informationsreise durch Deutschland eingeladen wurden. (Beifall im Hause) Ich darf Ihnen im Namen des Thüringer Landtags versichern, wir trauern mit den Angehörigen, Freunden und Kollegen von Anna Politkowskaja. Wir verurteilen diesen feigen Mord an einer mutigen Journalistin als brutalen Angriff auf die Pressefreiheit in Russland, dem sich alle demokratischen Kräfte entschlossen entgegenstellen müssen. Wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen gute Eindrücke in Thüringen. (Beifall im Hause) Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Worm, die Rednerliste führt die Abgeordnete Hennig. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Ministerpräsident Althaus, Frau Ministerin Diezel, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen und Herr Abgeordneter Hauboldt. Ich möchte Ihnen folgende Hinweise geben: Aufgrund der kurzfristigen Absage des Verbands Deutscher Privatschulen findet heute kein parlamentarischer Abend statt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz präsentiert sich im Foyer vor dem Landtagsrestaurant mit einer kleinen Ausstellung. Dazu stehen Ihnen Mitglieder des Ortskuratoriums Erfurt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz heute von 9.00 Uhr bis Uhr als Gesprächspartner zur Verfügung. Ebenfalls im Foyer am Aufgang zum Besucherzentrum präsentiert sich die Verbraucherzentrale Thüringen e.v. Sie möchte damit über ihre Aufgabenschwerpunkte informieren. Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Der Ältestenrat ist übereingekommen, dass die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 19 a und b, 20 und 21 heute nach der Aktuellen Stunde aufgerufen werden. Zu TOP 1 Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2390 verteilt. Zu TOP 7 a, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, Rahmenvereinbarung zur Arbeitsmarktpolitik wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2391 verteilt. Zu TOP 7 b, Antrag der Fraktion der SPD, Kommunen bei aktiver Arbeitsmarktförderung unterstützen wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 4/2387 verteilt. Zu TOP 8 Lebensmittelsicherheit in Thüringen wurde eine Neufassung des Entschließungsantrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2327 verteilt. Zu TOP 22 Fragestunde kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/2350, 4/2351, 4/2369, 4/2371, 4/2373, 4/2374, 4/2381, 4/2382 und 4/2383. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob in Drucksache 4/2312 wird in Abstimmung zwischen dem Fragesteller und der Landesregierung zurückgestellt. Ich gehe ferner davon aus, dass die Landesregierung zu den Beratungsgegenständen 6, 8, 9 und 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch macht, wie dies für die letzte Plenarsitzung zu diesen Tagesordnungspunkten bereits angekündigt war. Außerdem hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie auch zu dem Tagesordnungspunkt 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts Gebrauch machen wird. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Abgeordneter Höhn? Abgeordneter Höhn, SPD: Frau Präsidentin, keinen Widerspruch habe ich, sondern ich möchte einen Antrag zur Reihenfolge der Tagesordnung stellen. Ich beantrage namens der SPD-Fraktion, dass der Tagesordnungspunkt 13 in seinen Punkten a bis e am morgigen Freitag als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.

11 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Ich stelle diesen Antrag des Abgeordneten Höhn zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich komme damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/ dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/ dazu: Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Dr. Hahnemann. Abgeordneter Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat am 30. März 2006 den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1814 an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 7. April 2006 und in seiner 37. Sitzung am 6. Oktober 2006 beraten und er hat eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Die Zuschriften im Rahmen der Anhörung waren zustimmend, was die Modernisierung des Meldewesens angeht, aber zumeist kritisch, was den Datenumgang betrifft. Einwänden hinsichtlich der Datensicherheit wird mit einigen Änderungen teilweise Rechnung getragen. Von der Landesregierung selbst initiiert wurde die Einführung eines neuen und notwendigen Paragraphen, der die Grundrechtseinschränkungen des Gesetzes benennt. Nicht vollständig entkräftet werden konnten die einwändigen Hinweise auf die alleinige Zuständigkeit des Bundes zeitgleich zum Inkrafttreten des Gesetzes. Da nicht sicher ist, dass der Bundestag zum 1. Januar 2007 ein Bundesmeldegesetz erlässt, ist die beabsichtigte Landesgesetzgebung zumindest formal korrekt. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen. Danke. Danke. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Heiko Gentzel, SPD-Fraktion. Abgeordneter Gentzel, SPD: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bund hat das Melderechtsrahmengesetz geändert und somit ist es auch notwendig, dass wir das Thüringer Meldegesetz - wie hier in der Drucksache 4/1814 vorliegend - überarbeiten. Da Meldegesetz und Personalausweisgesetz keine Materie sind, mit der man sich tagtäglich beschäftigt, hat es dazu eine Anhörung im Innenausschuss gegeben, leider nur eine schriftliche Anhörung. Als Ergebnis wurden ganz besonders vonseiten des Gemeindeund Städtebundes sowie vom Leiter des Arbeitskreises Technische und organisatorische Datenschutzfragen gravierende Mängel in diesem Gesetzentwurf aufgezeigt. Ich will diese genannten Mängel kurz zusammenfassen. 1. Die Befugnisse zur Erteilung von einfachen Meldeauskünften sollen allein bei einer zentralen Vermittlungsstelle hier beim Thüringer Landesrechenzentrum liegen. Die Kommunen bleiben für die Datenpflege und somit für die Richtigkeit von Meldedaten verantwortlich, die dann ihrem Zugriff entzogen sind und die sie selbst nicht übermitteln können. 2. Die Kosten sollen zukünftig vom Landesrechenzentrum und nicht mehr von den Kommunen selbst eingenommen werden. Den Kommunen soll nur noch ein Teilbetrag zur Verfügung gestellt werden. 3. Die Datenschutzbeauftragten und der Gemeindeund Städtebund haben melderechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken. Insbesondere die dauerhafte Einrichtung einer zentralen Vermittlungsstelle und die Spiegelung der Meldedaten werden kritisch gesehen. Mit dem Spiegelregister wird ein Landesregister geschaffen, wobei die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig geregelt sind. Der Schutz der personenbezogenen Daten könnte gefährdet werden. 4. Die verschiedenen Regelungen, insbesondere der Aufbau des Landesmelderegisters beim Landesrechenzentrum führen zu zusätzlichen Kosten beim Land. Was für uns, vonseiten der SPD-Landtagsfraktion, jedoch der gravierende Mangel ist, dass wir gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund der Meinung sind, dass der Gesetzentwurf über die Vor-

12 4652 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, gaben des Melderechtsrahmengesetzes hinausgeht. Wir halten das für eine Überregelung, was jetzt in dieser Thüringer Regelung passiert, und wir sehen die große Gefahr, dass, wenn der Bund, der ja auch wieder in der Pflicht ist, weil er mittlerweile die alleinige Verantwortlichkeit in dieser Problematik hat, selbst noch einmal novellieren wird, wir in Thüringen im Augenblick ein paar Schritte zu viel machen. Die Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf unter dem Punkt Alternativen selbst eingeräumt, dass weniger Regulierung möglich wäre. Insofern, meine Damen und Herren, wir sehen diese Alternative sehr gern, würden gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund weniger regulieren und lehnen deshalb dieses Gesetz ab. Die Wahrheit erfordert, zunächst erst einmal auf die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss einzugehen, die auch Bestandteil der Beschlussempfehlung sind. Man muss deutlich sagen, die CDU-Fraktion hat mit ihren Vorschlägen das Gesetz verbessert. Nichtsdestotrotz bleibt die Überregulierung. Heute früh ist mir dann noch - oder uns gemeinsam oder Ihnen - der Änderungsantrag der Linkspartei.PDS auf den Tisch geflattert. Dazu muss ich sagen, es ist eine interessante Materie, die es allemal verdient hätte, im Innenausschuss besprochen zu werden - die hat dort leider nicht vorgelegen. Selbst wenn dieser Änderungsantrag der Linkspartei.PDS angenommen würde, würden die Probleme, die insbesondere der Gemeinde- und Städtebund bei diesem Gesetz benannt hat, nicht ausgeräumt. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, sich beim Antrag der Linkspartei.PDS zu enthalten und das Gesetz der Landesregierung bzw. die Beschlussempfehlung des Innenausschusses abzulehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD) Danke. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS-Fraktion. Abgeordneter Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zur Sachlage: Im Jahr 2002 novelliert der Bund das Melderechtsrahmengesetz. Bürgernähe und Verwaltungseffizienz waren die erklärten Ziele dieser grundlegenden Änderung. Die Bürger sollten die Möglichkeit zum elektronischen Datenverkehr mit Behörden erhalten, etwa bei An- oder Ummeldungen. Die Meldestellen sollten untereinander in einen zeitnahen und bürokratiesparenden Datenaustausch treten. Das ist ein durchaus richtiges Vorhaben. Wir hatten schon in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs unsere grundsätzliche Zustimmung zum E-Government erklärt, sofern nicht zugleich der normale Umgang mit den Behörden für Menschen ohne Internetanschluss oder entsprechende Kenntnisse eingeschränkt wird. Im Jahr 2004 fragt die FDP-Fraktion im Bundestag mit einer Kleinen Anfrage danach, was denn nun auf Länderebene bei der Angleichung der Landesgesetze und bei der Schaffung technischer Voraussetzungen in den Meldebehörden erreicht worden sei. Die Antwort war ernüchternd: Nicht ein einziges Bundesland war der Aufforderung zur Umsetzung der Rahmengesetzgebung binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Bundesrahmengesetzes gefolgt. Man sollte meinen, nach dieser Schelte hätte sich auch Thüringen umgehend an die Novellierung des Landesgesetzes gemacht, aber weitere fast zwei Jahre gehen ins Land. Man mag das für Politik der ruhigen Hand halten, das ist aber eigentlich eine politisch unverantwortliche Schlafmützigkeit. Im Innenministerium, Herr Gasser, so mein Eindruck, stehen offenbar weniger Schreibtische als mehr Federbetten. (Unruhe bei der CDU) Das Parlament wartet und wartet. Wir warten auch noch auf ein verfassungsgemäßes Polizeiaufgabengesetz, Herr Minister. Es war ja schließlich erst im März 2004, als das Bundesverfassungsgericht sein grundlegendes Urteil zum Lauschangriff gesprochen hatte und die Länder zum Handeln aufgefordert wurden. Wir warten auch noch immer auf die Verabschiedung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Herr Minister. Auch hier blockiert offenbar die Landesregierung. Aber zurück zum Meldegesetz: Irgendwann ist es anscheinend auch im Innenministerium aufgefallen, dass das Landesgesetz an das nunmehr gar nicht mehr neue Bundesrahmengesetz angepasst werden muss. Statt aber nun ein Landesgesetz eng an das Rahmengesetz anzulehnen und die Kommunen schleunigst in die Lage zu versetzen, die sich ergebenden Aufgaben und die entsprechende Technik zu beherrschen, passiert etwas ganz anderes: Das Land soll an die Stelle der Kommunen treten. Elektronische Auskünfte und der Datenverkehr unter den Kommunen soll über das Landesrechenzentrum organisiert werden. Das sichert Einfluss und Einnahmen für das Land - wohlgemerkt. Die Kommunen haben zwar weiterhin die Aufgabe, für die Rechtmäßigkeit zu sorgen, sind aber vom tatsächlichen Vollzug der elektronischen Verwaltung der Behörde faktisch ausgenommen. Das unterläuft die Forderung nach Kommuna-

13 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, lisierung und direkten Behördenwegen. Das unterläuft die grundsätzliche Forderung des Datenschutzes nach Datensparsamkeit und es unterläuft die Interessen der Gemeinden und Städte. Kein Wunder also, meine Damen und Herren, dass die Zuschriften trotz höflicher Umschreibungen im Grunde genommen vernichtend waren. Der Gemeinde- und Städtebund lehnt eine Zentraldatei ebenso ab wie die Datenschützer. Von Überregulierung ist da die Rede, nicht nachvollziehbar sei der Alleingang der Landesregierung mit einem Spiegelregister, ungeklärte Verantwortlichkeiten werden beschrieben und der Experte für technische Datenschutzfragen bei der Konferenz der Datenschutzbeauftragten bemängelt Verstöße gegen die von der Innenministerkonferenz bindend festgelegten Sicherheitsstandards im Meldewesen. Ich hoffe, jemand im Ministerium hat die Stellungnahme aufmerksam gelesen. Beim Datenschutzbeauftragten bin ich mir da sicher. Er hat selbst Kritikpunkte beigesteuert. Wie sowohl Herr Gentzel als auch ich vorhin gesagt haben, sie haben teilweise Eingang ins Gesetzgebungsverfahren, gefunden. Für das alles schiebt das Innenministerium den Kommunen den Schwarzen Peter zu. Sie sind halt technisch noch nicht so weit und da müsse man eben mit dem Landesrechenzentrum einspringen. Eine Frage aber muss hier erlaubt sein: Warum sind die Kommunen noch nicht so weit? Erstens stimmt das in dieser Pauschalität nicht, zweitens folgt lediglich daraus die Frage, warum die Landesregierung die Gemeinden und Städte in den letzten Jahren nicht beim Aufbau der technischen Voraussetzungen für diese Notwendigkeiten mit dem notwendigen Knowhow und Geld unterstützt hat. Auch wenn diese Versäumnisse jetzt erst langsam aufgeholt werden können, so gäbe es nach Meinung des Gemeinde- und Städtebundes eine gute Zwischenlösung: Sollten Kommunen nicht in der Lage sein, den elektronischen Behördenweg anzubieten, so sollten nach Meinung des Gemeinde- und Städtebundes die Kommunen eine eigene zentrale Datenverarbeitung aufbauen und diese befristet in die Lücke springen. So läuft es nämlich tatsächlich in anderen Bundesländern. Damit behalten die Kommunen aber dennoch die Hoheit über diese Datei, über die Einnahmen aus den Auskünften und es bleibt auch eine klare Zielstellung, die Gemeinden und Städte alle auf einen technischen Standard zu bringen. Meine Damen und Herren, was die Landesregierung mit dem vorgelegten Meldegesetz mit den Kommunen macht, das ist so etwas wie eine melderechtliche Kastration. Das ist politisch hinreichend falsch, aber das ist es nicht allein. Am Ende kommt zur Schlafmützigkeit und dem Traum vom Zentralismus auch noch die Schildbürgerei. Zwischen der ersten und zweiten Beratung des Gesetzes ist eine grundlegende bundespolitische Entscheidung gefallen: Die Föderalismusreform wurde beschlossen und die sieht bekanntlich vor, dass die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen auf den Bund übergeht. Das heißt aber, das Landesgesetz wird vermutlich in den nächsten Monaten wieder außer Kraft treten, nämlich dann, wenn der Bundestag ein Bundesmeldegesetz erlässt. Diese Voraussetzung würde erst einmal nicht viel bedeuten, wenn nicht zu befürchten stünde, dass ein Bundesgesetz die Frage des Datenverkehrs unter den Meldebehörden anders regeln würde, als es das Landesgesetz jetzt tut. Der Gemeinde- und Städtebund nennt das vorfristige Weichenstellung, ganz charmant, aber bestimmt und er hat damit wohl recht. Die Diskussion im Bund geht genau nicht in die Richtung einer zentralen Spiegeldatei bei einer übergeordneten Behörde, sondern hin zu einer Lösung über den Verbund der Meldestellen untereinander, ähnlich etwa dem Datenaustausch bei Polizeibehörden. Wenn dann in einem halben oder in einem Jahr mit einem Bundesgesetz etwa neuerlich Korrekturen am Meldewesen in Thüringen notwendig werden, dann wurde Zeit verschenkt, es wurde Geld verschwendet und menschliche Ressourcen wurden vergeudet für eine unsinnige Regelung, deren Hinfälligkeit auch für die Landesregierung absehbar war. Aber, meine Damen und Herren, auch das kennen wir schon vom Innenministerium: Kameras installieren, Kameras wieder abbauen, (Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ach, hör doch auf!) Scanner installieren, Scanner wieder abbauen, Polizeidirektionen sanieren, (Unruhe bei der CDU) Polizeidirektionen schließen. Nun wird vielleicht noch eines hinzukommen - Spiegeldatei aufbauen, Spiegeldatei wieder abschaffen. Nur um Missverständnisse zur vermeiden, (Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben die Stasiunterlagen.) wir plädieren für eine Landesregelung zum Meldewesen, die sich inhaltlich und formal eng an das Rah-

14 4654 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, mengesetz anlehnt und die Vorschriften des Datenschutzes streng einhält. Das schließt nicht die Aufnahme der Möglichkeit aus, Angaben über eine eventuelle Waffenberechtigung zu speichern oder weiterzugeben. Niemand kann uns also mit dem Vorwurf kommen, wir würden unsere eigenen Forderungen unterlaufen. Konsequent im Sinne des Rechts der Bürger auf ihre Daten ist es dann auch, wenn Auskünfte an Dritte auf ein Minimum reduziert werden, insbesondere bei jenen besonderen Auskunftsersuchen wie denen der Parteien zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlkämpfen. Da sollte die Auskunftsbereitschaft eingeschränkt und an eine Zustimmung der Betroffenen geknüpft werden. Dem dient der von Herrn Gentzel bereits erwähnte von uns eingereichte Änderungsantrag, der Ihnen in Drucksache 4/2390 vorliegt. Meine Damen und Herren, wenn wir Stärkung der Kommunen, Datenschutz, Bürgernähe und Kohärenz ernst nehmen und zugleich die bevorstehende Übernahme der alleinigen Gesetzgebungskompetenz durch den Bund einbeziehen, dann kann das nach unserer Auffassung nur eines heißen, und das empfehlen wir auch: Dieses Gesetz sollte nicht verabschiedet werden, nicht so. Es nimmt die Anforderungen des noch geltenden Bundesrahmengesetzes nur als äußeren Anlass, einen mittlerweile im traurigen Sinne legendären Thüringer Eigensinn durchzusetzen, ohne Rücksicht auf Verluste und ohne tieferen Sinn. Danke. Das Wort hat der Abgeordnete Kölbel, CDU-Fraktion. Abgeordneter Kölbel, CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste, in zweiter Lesung steht heute das Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und der Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes auf der Tagesordnung. Seit dem 30. März 2006, dem Einbringungstag dieser Novelle, wurden eine Reihe von Aktivitäten vom Innenausschuss gestartet. Die Meinungen u.a. unserer Thüringer Gemeinden oder des Datenschutzbeauftragten oder des Landesrechenzentrums wurden ermittelt oder die Frage, welche Bürger eine Waffe führen dürfen, und die schnelle Ermittlung in der Meldekartei dazu wurden beraten und auch eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf war erfolgt. Der Ausfluss all dieser Ergebnisse fand seinen Niederschlag in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 4/2346, die mehrheitlich Zustimmung im Innenausschuss fand. Nun zu den Änderungen des Gesetzentwurfs: Zunächst sind wir den Bitten der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaftsverbände und des Datenschutzbeauftragen gefolgt. In 31 Abs. 3 des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist vorgesehen, dass einfache Melderegisterauskünfte durch Datenübertragung mittels automatisierten Abrufs über das Internet nur durch das Landesrechenzentrum erteilt werden können. Der Vorteil einer solchen zentralen Auskunftsbehörde besteht insbesondere darin, dass die Gemeinden die für die automatisierten Auskünfte notwendige technische Infrastruktur nicht vorhalten müssen und dem Nutzer ein landesweites Informationssystem zur Verfügung gestellt werden kann, welches ständig - also 24 Stunden und das siebenmal in der Woche - erreichbar ist. Die wesentlich verbesserte Nutzerfreundlichkeit wird voraussichtlich dazu führen, dass sich das Anfragevolumen bezüglich einfacher Melderegisterauskünfte und damit das Gebührenaufkommen deutlich erhöhen wird. Hiervon profitieren alle Gemeinden, da die vom Landesrechenzentrum vereinnahmten Gebühren nach Abzug einer Unkostenpauschale auf der Grundlage des 34 Abs. 4 an die Gemeinden weitergeleitet werden sollen. Zudem kann die Datensicherheit beispielsweise bei Angriffen aus dem Internet durch das Landesrechenzentrum auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet werden. Soweit einzelne Gemeinden über die für die automatisierten Auskünfte notwendige technische Infrastruktur bereits verfügen oder diese anschaffen wollen, ist die Regelung für diese Gemeinden jedoch nachteilig. Bei diesen Gemeinden besteht großes Interesse, die automatisierten Auskünfte selbst zu erteilen. Mit dem Änderungsvorschlag wird diesem Interesse entsprochen. Neben dem Landesrechenzentrum wird auch den Kommunen die Möglichkeit der Erteilung von automatisierten Melderegisterauskünften im automatisierten Verfahren, beschränkt auf das Gebiet der Kommune, eröffnet. Damit besteht für diese Gemeinden auch die Möglichkeit, Gebühren für die im automatisierten Verfahren erteilten einfachen Melderegisterauskünfte zu erheben. Nun zu 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Künftig soll das Landesrechenzentrum aus den Spiegelregistern Auskünfte an andere Behörden oder öffentliche Stellen erteilen können, sofern der Empfänger erklärt, dass er ohne Kenntnis der Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht in der Lage wäre, das Auskunftsersuchen alle Meldebehörden betrifft und die Daten bei diesen nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand beschafft werden können. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Aufgabe um Einzelfallentscheidungen han-

15 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, deln wird, die eine melderechtliche Prüfung erfordern. Diese sollte von der fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde wahrgenommen und vom Landesrechenzentrum lediglich praktisch umgesetzt werden. Darüber hinaus scheint ihm eine Beschränkung auf Fälle, in denen alle Meldebehörden ausnahmslos betroffen sind, nicht praxisgerecht. Hier sollte bereits eine Vielzahl von Meldebehörden genügen. Mit dem Änderungsvorschlag werden diese Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz jetzt aufgegriffen. Nun zu 34 Abs. 2 Satz 1: Mit der Änderung wird ebenfalls einem Anliegen des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz entsprochen. Der Katalog der durch die Meldebehörden zu übermittelnden Daten wurde einerseits eingeschränkt und auf der anderen Seite entsprechend seiner Anregung um die Ordnungsmerkmale in 4 erweitert. Zu 34 Abs. 2 Satz 6: Das Landesrechenzentrum sollte die bei ihm gespeicherten Daten regelmäßig auf Unstimmigkeiten prüfen und die betroffenen Meldebehörden unterrichten, wenn es solche feststellt. Hierbei soll auch der Abgleich zwischen den Daten der verschiedenen Spiegelregister möglich sein. Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens war festzustellen, dass dies offenbar nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt. Daher wird nunmehr klargestellt, dass das Landesrechenzentrum auch einen Abgleich von Daten verschiedener Spiegelregister durchführen kann. Zu 34 Abs. 4: Mit der Änderung wird geregelt, dass Meldebehörden, die Selbstauskunft aus dem Melderegister erteilen und somit das volle Gebührenaufkommen erhalten, keine zusätzlichen Teilbeträge aus dem Gebührenaufkommen des Landesrechenzentrums erhalten. In Erinnerung rufen möchte ich nochmals das Hauptanliegen, das dieser Novelle vorausgeht: Erstens: Die sogenannten Rückmeldungen werden zukünftig ausschließlich elektronisch vorgenommen, das heißt, die Meldebehörde des Zuzugsorts unterrichtet die bisher zuständige Meldebehörde über die Anmeldung eines Einwohners nunmehr per elektronischer Mittelung. Zweitens: Es wird die elektronische Auskunft aus dem Melderegister an öffentliche Stellen und Private ermöglicht. Beide Gruppen haben jährlich einen großen Informationsbedarf bei den Meldebehörden, um aus den verschiedensten Gründen Informationen über einen Einwohner aus dem Melderegister zu erhalten. Genannt seien an dieser Stelle neben Bürgern auch Rechtsanwälte oder Inkassobüros, welche Auskünfte oftmals zur Durchsetzung der Forderungen benötigen, aber auch mitgliederstarke Vereine. Drittens: Mittels vorausgefüllten Meldescheins wird nunmehr ermöglicht, dass die Zuzugsmeldebehörden die zur Anmeldung erforderlichen Daten des neuen Einwohners elektronisch aus dem Register vormals zuständiger Behörden abrufen können. Diese Daten können dem Einwohner zur Kenntnis und zur Aktualisierung gegeben werden. Der Einwohner muss kein Formular mehr ausfüllen. Er kann sich darüber hinaus auch über das Internet anmelden. Der Aufwand der Meldebehörden wird reduziert und der Grad der Genauigkeit der Melderegister erhöht. Viertens: Zur Ausschöpfung der mit dem elektronischen Verkehr verbundenen Vorteile und Möglichkeiten werden bestimmte Aufgaben dem Landesrechenzentrum als einer öffentlich-rechtlich organisierten Stelle zur eigenen Erledigung übertragen. Über das Landesrechenzentrum erfolgen zukünftig alle Rückmeldungen sowohl innerhalb des Freistaats als auch gegenüber den anderen Bundesländern. Damit ist gesichert, dass der Datenfluss, insbesondere zwischen den Ländern, nicht an unterschiedlichen technischen Standards scheitert. Daneben hält das Landesrechenzentrum tagaktuelle Spiegelregister der örtlichen Melderegister vor. Mit Hilfe dieser Register kann Bürgern und Behörden künftig an zentraler Stelle Auskunft online erteilt werden. Fünftens: Dem privaten Auskunftssuchenden wird für Thüringen und darüber hinaus ein modernes und nutzerfreundliches Auskunfts- und Anmeldeverfahren zur Verfügung gestellt, welches zukünftig an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr verfügbar ist. Hierdurch wird vermieden, dass ein Auskunftssuchender von Meldebehörde zu Meldebehörde weiterverwiesen werden muss, wenn der Gesuchte zwischenzeitlich umgezogen ist. Aber auch die Behörden profitieren von diesem Auskunftsverfahren. Beispielsweise wird für die Polizeibehörde zukünftig eine verlässliche und stabile Zugriffsmöglichkeit auf waffenrechtliche Einträge im Melderegister geschaffen. Dies sollte nochmals der Verdeutlichung des Gesetzentwurfs dienen. Zum Schluss möchte ich anmerken: In den letzten Ausschuss-Sitzungen - und Herr Dr. Hahnemann hat das ja heute hier wiederholt - gab es aus der Opposition den Hinweis auf Beschlüsse der Föderalismusreform, wo versucht wurde, die gesamte Novelle des Meldegesetzes zu verschieben. Man sollte nun erst einmal auf die bundesrechtliche Rahmengesetzgebung warten - so hat es Herr Dr. Hahnemann heute auch noch mal wiederholt. Dies ist

16 4656 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, entschieden abzulehnen. Die mit der vorgelegten Novelle verbundenen Verbesserungen dulden keinen Aufschub. Das Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kann nicht durch eine schwerfällige Gesetzesmaschinerie beim Bund gestoppt werden. Falls sich tatsächlich durch die Rahmengesetzgebung des Bundes Änderungsbedarf ergibt, was wir alle noch gar nicht wissen, kann man den zu gegebener Zeit auch in Thüringen vornehmen. Da frühestens 2009 mit einer verabschiedeten Gesetzesnovelle auf Bundesebene zu rechnen ist, sollten wir den Bürgern in Thüringen bis dahin nicht die Vorteile unseres Gesetzes vorenthalten. Und das Nächste ist: Wir hatten zu reagieren seitens des Landes und mussten mit den vorliegenden Fakten, so wie sie sich in Thüringen darstellen, auch das Beste im Sinne der bisherigen Gesetzgebung machen. Dem ist meines Erachtens mit diesem Gesetzentwurf auch Rechnung getragen worden. Vor wenigen Stunden wurde von der Fraktion der Linkspartei.PDS noch ein neuer Änderungsantrag in Drucksache 4/2390 zu dieser Gesetzesnovelle nachgereicht. Er bezieht sich eigentlich auf 32 Abs. 4, der der Linkspartei.PDS aus datenschutzrechtlichen Gründen, was das Widerspruchsrecht des Bürgers bei Weitergabe seiner Daten betrifft, nicht ausreicht. Man fordert in dieser neuen Drucksache jeweils eine Einwilligungserklärung vor der Datenweitergabe. Mir scheint die derzeitige Fassung, wie sie in 32 Abs. 4 dargestellt ist, völlig ausreichend. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Ich bitte auch namens der CDU-Fraktion dieses Hohe Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge in der Beschlussempfehlung. Ich danke Ihnen. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Herrn Minister Dr. Gasser. Dr. Gasser, Innenminister: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in der Plenarsitzung am 30. März 2006 haben Sie in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes beraten. Der Innenausschuss des Landtags hat den Gesetzentwurf daraufhin einer schriftlichen Anhörung unterzogen. Das wichtigste Ergebnis der Anhörung sehe ich in der Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz, nach welcher der Gesetzentwurf keinen grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet, Herr Gentzel. Soweit im Einzelnen notwendiger Korrekturbedarf aufgezeigt wurde, ist diesem durch die Änderungsanträge des Innenausschusses entsprochen worden. Dies betrifft insbesondere den Umfang der von den Meldebehörden zu übermittelnden Daten an die Spiegelregister. Dem Gemeinde- und Städtebund war es ein besonderes Anliegen, dass auch die Kommunen die Möglichkeit erhalten, einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Verfahren zu erteilen. Auch dies wurde in einem entsprechenden Änderungsantrag berücksichtigt. Insofern, Herr Gentzel, sind auch Ihre Einwände, die Sie vorhin geäußert haben, aus meiner Sicht nicht nachzuvollziehen. (Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Aus Ihrer Sicht schon!) Mit dem Gesetzentwurf können nunmehr zum einen die Vorgaben des Melderechtsrahmengesetzes in Landesrecht umgesetzt werden. Darüber hinaus wird umfassend von der durch das Rahmenrecht eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die rechtlichen Voraussetzungen für den Auf- bzw. Ausbau einer Vielzahl elektronischer Dienste zu schaffen. Ich denke insbesondere daran, dass den Bürgern künftig problemlos und schnell einfache Melderegisterauskünfte auf elektronischem Weg aus den beim Thüringer Landesrechenzentrum zu führenden Spiegelregistern erteilt werden können. Dies hat den Vorteil, dass der Auskunftssuchende sich nicht wie bislang an mehrere Meldebehörden wenden musste, um den Aufenthalt einer Person zu ermitteln. Daneben profitieren auch die Behörden von einem elektronischen Auskunftsverfahren. Beispielsweise wird für die Polizeibehörden zukünftig eine verlässliche und stabile Zugriffsmöglichkeit auf den waffenrechtlichen Eintrag im Melderegister geschaffen, wie dies von der PDS, aber auch von der SPD in der Vergangenheit bereits hier mit Anträgen gefordert worden ist. Nicht zuletzt können durch die verstärkte Nutzung dieser automatisierten Verfahren Verwaltungsabläufe vereinfacht und teilweise sogar abgeschafft werden, so dass sowohl für die Bürger als auch für die Meldebehörden selbst erhebliche Zeit- und damit verbundene Kostenersparnisse entstehen. In seinem Redebeitrag zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs hatte der Abgeordnete Hahnemann daher zu Recht ausgeführt, dass dies ein bemerkenswerter Schritt hin zu mehr Bürgernähe und zur Effektivität der Verwaltung ist und der Gesetzentwurf zeitgemäß sei. Ich danke Ihnen dafür. Unverständlich ist es für mich jedoch, wenn in den Beratungen zum Gesetzentwurf die Abgeordneten der Linkspartei.PDS nunmehr fordern, den Gesetzentwurf auf einen nicht näher definierten Mindest-

17 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, bestand an Regelungen zu beschränken und die technische Umsetzung des elektronischen Rückmeldeverfahrens allein dem Geschick der einzelnen Kommunen zu überlassen. Von einem solchen Vorgehen möchte ich an dieser Stelle nochmals eindringlich abraten, zum einen, weil dies die fristgerechte Realisierung wichtigster E-Government-Projekte auf Bundesebene erheblich gefährden würde, zum anderen, weil wir in Thüringen sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht auf einer seit Jahren gewachsenen Struktur aufbauen können. Ich denke hier insbesondere an die Datenübermittlung an verschiedene Bundesbehörden und die Polizei, welche das Landesrechenzentrum bereits nach der geltenden Rechtslage für die überwiegende Zahl der Meldebehörden erledigt. Diese gewachsene Struktur, in der dem Landesrechenzentrum eine zentrale Stellung zukommt, darf nicht zerschlagen werden, sondern muss, wie dies in dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen ist, für die fristgerechte Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben nutzbar gemacht werden. Zuletzt erlauben Sie mir, noch kurz auf den vorliegenden Änderungsantrag der Linkspartei.PDS einzugehen. Danach soll die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Vertretungskörperschaften oder Adressbuchverlage von der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht werden, weil diese ihr Widerspruchsrecht aufgrund fehlender Informationen angeblich nicht wahrnehmen können. Wenn man den Gesetzentwurf jedoch aufmerksam liest, stellt man fest, dass die Betroffenen gemäß 34 Abs. 4 zum Beispiel bereits bei der Anmeldung deutlich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass hiervon in der Praxis reger Gebrauch gemacht wird. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass Bürger ihr Widerspruchsrecht aufgrund fehlender Informationen nicht wahrnehmen können. Ich möchte Sie daher bitten, dem Gesetzentwurf der Landesregierung nach Maßgabe der vom Innenausschuss vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2390. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Wir stimmen als Zweites über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/2346 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags der Fraktion der Linkspartei.PDS ab - der ist abgelehnt. Kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Abgeordneter Schröter, CDU: Frau Präsidentin, sicherlich ein Versprecher, aber die Beschlussempfehlung war angenommen. Ja, Entschuldigung: selbstverständlich angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1814 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/2346. Wer ist für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, dann durch Erheben von den Plätzen ihre Stimme abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/ ZWEITE BERATUNG

18 4658 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Sitzung, Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Herrn Dr. Pidde von der SPD-Fraktion. Abgeordneter Dr. Pidde, SPD: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDU hat vollkommen falsche Signale ausgesandt (Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD) und schadet damit den Sparkassen in Thüringen und dem Deutschen Sparkassenwesen insgesamt. Lassen Sie mich diese Aussage an drei Fakten belegen. Fakt 1: Statt den Sparkassen eine klare Perspektive darzustellen, statt einer eindeutigen Positionierung von Anfang an versuchte die Thüringer CDU, das Thema herunterzuhängen. In internen Verhandlungen soll nun ein Staatsvertrag erarbeitet werden, der die Thüringer Interessen einigermaßen schützen soll. Unser Ministerpräsident hätte das Problem zur Chefsache machen sollen und Klartext mit Ministerpräsident Koch reden müssen; das wäre ein Signal nach außen gewesen, dass Thüringen seine Interessen auch durchsetzt und wahren will. Mit der praktizierten Halbherzigkeit wurde die hessische Regierung in ihrem Tun nur bestärkt. Fakt 2: Am 31. März dieses Jahres hat dann das Hohe Haus ein vollkommen falsches Signal nach Wiesbaden hinterhergeschickt. Der Antrag Verhinderung schädlicher Auswirkungen auf die Thüringer Sparkassen und das Sparkassenwesen in Deutschland wurde von der CDU-Mehrheit abgelehnt, nicht weil es inhaltliche Differenzen gab, sondern weil der Antrag von der falschen Fraktion eingereicht worden war. Fakt 3: Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes wurde nicht einmal zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Zunächst halte ich es für grundsätzlich falsch, wenn kraft Wassersuppe, hier kraft schwarzer Wassersuppe, ein Antrag nicht im Ausschuss beraten werden kann, (Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Das war ein Wählervotum.) eine Diskussion unterbunden wird, nur weil eine Partei immer recht hat. Aber beim konkreten Gesetzentwurf ist auch hier das falsche Signal nach außen gegangen, nämlich das Signal, dass die drei Fraktionen im Thüringer Landtag unterschiedliche Positionen vertreten. (Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dann hätten wir nur eine Fraktion.) (Unruhe bei der CDU) Dabei wollen alle in diesem Punkt das Gleiche. Wir brauchen in den Regionen starke Sparkassen. Wir wollen, dass der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen seine Tätigkeit erfolgreich fortsetzen kann, und dazu müssen wir die Risiken minimieren und den Sparkassen für die Zukunft größtmögliche Sicherheit geben. Letztendlich geht es nämlich um den Stellenwert des Sparkassenwesens in Deutschland und in der Europäischen Union. Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass die Sparkassen in Rheinland-Pfalz Stammkapital bilden können und einige auch schon gebildet haben. Bisher konnte aber durch andere Sparkassen oder die Landesbank Schlimmeres verhindert werden, indem die entstehenden Brände schnell wieder ausgetreten wurden. Die Bildung von Stammkapital ist aber der erste Schritt zur Privatisierung der öffentlichen Geldinstitute. Nun wollen die Hessen einen weiteren gewichtigen Stein aus dem Brückenpfeiler herausnehmen und die Frage ist, wie lange die Statik dann noch hält, bis das Bauwerk ins Wanken gerät. Und Thüringen schaut zu! Meine Damen und Herren, die Finanzministerin mag sicher recht haben, dass die Bildung von Stammkapital in Hessen für Thüringen keine entsprechenden Gesetzeszwänge nach sich zieht, aber jedes Schlagloch hat mit einem kleinen Riss begonnen. Ob Thüringen dann dem Druck standhalten kann, mag bezweifelt werden. Herr Wehner hat in der ersten Lesung auch über die Verwaltungsräte in den Sparkassen gesprochen. Ich stimme ihm zu, dass diese ihrer Verantwortung gerecht werden und sehr verantwortungsvoll in ihrer Tätigkeit sind. Man muss aber sehen, dass viele Mitglieder von Kreistagen und Stadträten mit dem Rücken zur Wand stehen, dass ihnen finanziell die Luft zum Atmen fehlt. Dann ist die Verlockung groß, durch Ausschüttungen, die den Rückhalt der Sparkasse schmälert, oder durch Veräußerung von Sparkassen den Haushalt zu sanieren. Ich erinnere an die Wohnungsgesellschaften zahlreicher Städte, aus denen jetzt der neue Besitzer das Kapital herauszieht und die Substanz vergammeln lässt. Meine Damen und Herren, wir müssen auch die Gefahren für unsere Landesbank sehen. Jeder Erwerb von Sparkassen bedeutet eine erhebliche Eigenkapitalbelastung für die Helaba. Dadurch wird ihre Basis für Kapitalerhöhungen schmaler. Außerdem muss die Helaba die erworbenen Sparkassen konsolidieren. Wir laden ihr damit eine schwere, kaum zu tragende Last auf den Buckel.

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