Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt Großmölsen Großrudestedt Kleinmölsen Nöda Ollendorf Udestedt Jahrgang 23 Donnerstag, den 26. Mai 2016 Nummer 6 Der Dorfverein Kleinrudestedt e.v. feiert ein Sommerfest am Samstag, 11. Juni 2016 im und am Bürgerhaus in Kleinrudestedt! Dazu laden wir alle aus nah und fern zum Mitfeiern ein! Ab Uhr gibt es für Jung und Alt einen bunten Nachmittag - Kaffee und Kuchen sowie Eis - Kinderprogramm mit Hüpfburg und Spielmobil ( Uhr) - Bulldogfahrt ( Uhr) - Bogenschießen - Wettbewerb mit Feuerwehrkübelspritze - Tombola mit tollen Preisen Ab Uhr beginnt der Tanzabend. Zur Musik gibt es Bratwurst, Schaschlik, Brätel und Getränke. Am Sonntag, beginnt Uhr der Frühschoppen. Der Eintritt ist frei!

2 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Amtlicher Teil Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter erreichbar. Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a: Dienstag für Kinder und Jugendliche Uhr Donnerstag Uhr Sprechzeiten/wichtige Rufnummern Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Bahnhofstr Großrudestedt Telefon: Fax: vg.gramme-aue@t-online.de oder vg.gramme-aue.amtsblatt@t-online.de Internet vg-gramme-aue.de Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: und Mittwoch: Donnerstag: und Freitag: Telefonnummern: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) geschlossen Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bode Hauptamt Frau Schlöffel und Frau Brüheim Einwohnermeldeamt Frau Hanke Standesamt Frau Wodarz Bauamt Frau Fritz Herr Rudolph Ordnungsamt Frau Heerwagen Kämmerei Frau Döring Frau Schüler Personalamt/ Amtsblatt Frau Brümmel Kasse Frau Eisenmenger Frau Beier Wasser/ Abwasser Frau Schmidt Abwasserzweckverband Gramme- Vippach Sprechzeit Donnerstag Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung Rufnummer im Havariefall Fa. Klärsysteme Westberg: / Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt Rufnummer im Havariefall Verantwortlicher: während der Öffnungszeiten: Herr Bode - Gemeinschaftsvorsitzender / Verantwortlicher außerhalb der Öffnungszeiten: Tiefbau- und Umweltservice GmbH Unstrut-Lossa Bahnhofstraße 49, Kölleda (Herr Vogel) / Wichtige Rufnummern Polizei Feuerwehr Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Krankenwagen / Polizeiinspektion / Sprechzeiten der Gemeinden Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 Dienstag Uhr Sprechzeiten des s: Uhr oder nach Vereinbarung Tel.: /50039 Fax: /52615 Gemeinde Großmölsen, Hauptstraße 3 Dienstag Uhr Sprechzeiten des s Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3 Sprechzeiten des s (im Deutschen Haus ) Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22 Dienstag Uhr Sprechzeiten der in Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Nöda, Krautgasse 91 Dienstag Uhr Sprechzeit des s: Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105 Dienstag Uhr Sprechzeiten des s Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28 Dienstag Uhr Sprechzeiten der in Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Mail:...gemeinde-udestedt@arcor.de Gemeindebibliothek Großrudestedt Öffnungszeiten: Montag: bis Uhr Mittwoch: bis Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda: Montag Uhr Bankverbindungen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue IBAN Gemeinde Ollendorf: DE Gemeinde Nöda: DE Gemeinde Udestedt: DE Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Schwansee, Kleinrudestedt u. Kranichborn DE Gemeinde Großmölsen: DE Gemeinde Kleinmölsen: DE Gemeinde Alperstedt: DE VG Gramme-Aue : DE Abwasserzweckverband Gramme-Vippach : DE Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue: DE Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM

3 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Hinweis Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 07/2016 erscheint am Donnerstag, den 30. Juni 2016 und beinhaltet die Vorschau auf die Termine, Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom bis Der Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der , Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Alle Beiträge sind per E- Mail als Word-Dokument oder PDF zu senden. Bilder sind im Format JPG einzureichen. Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB-Stick im gleichen Format möglich. Adresse: VG.GRAMME-AUE.AMTSBLATT@T-ONLINE.DE Die Verfasser der einzelnen Beiträge sind für den Inhalt selbst verantwortlich. Es erfolgt keine Korrekturlesung! Servicetag der VG Gramme-Aue Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Aue Großrudestedt hat seit Januar 2015 einen Servicetag eingerichtet, an dem das Einwohnermeldeamt in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr für Sie geöffnet hat. Die genauen Termine sind für Sie folgend im Überblick: Samstag, den 28. Mai 2016 Samstag, den 25. Juni 2016 Mit freundlichen Grüßen Bode Gemeinschaftsvorsitzender Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieses Bescheides. Der genaue Umfang der Rückgabe ergibt sich aus der beigefügten Karte im Maßstab 1 : 1000, die ebenfalls Bestandteil dieses Bescheides ist. Je eine vollständige Ausfertigung dieses Bescheides mit Karte und Begründung liegt einen Monat lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Flurbereinigungsgemeinde und angrenzenden Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme Aue in Großrudestedt, und im Bauinformationsbüro der Stadt Erfurt (Löberstraße 34) zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. 2. Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnung vom behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 3. Der Aufhebungsbescheid Nr. 4 gilt ausschließlich für die vorläufige Anordnung vom Alle folgenden vorläufigen Anordnungen behalten ihre volle Gültigkeit. II. Auflage Zur Feststellung, ob die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert worden sind, hat der Unternehmensträger einen Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung und den betroffenen Bewirtschaftern durchzuführen. Über diesen Termin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Flurbereinigungsverfahren Vieselbach Az Gemarkung Flur Flurstück Flurstücksbezeichnung (alt) Gesamtfläche (m 2 ) (DS) Flächenrückgabe vorübergehende Inanspruchnahme (m 2 ) Azmannsdorf Azmannsdorf Azmannsdorf Azmannsdorf Azmannsdorf 2 288/ Azmannsdorf 2 297/37 297/ Azmannsdorf 2 300/ Azmannsdorf 2 300/ Azmannsdorf 2 300/ Azmannsdorf 2 300/ Azmannsdorf 2 301/ Nichtamtlicher Teil Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 Gotha, Gotha Az.: Flurbereinigungsverfahren Vieselbach I. Aufhebungsbescheid Nr. 4 In dem Flurbereinigungsverfahren Vieselbach, Stadt Erfurt und Landkreis Sömmerda, erlässt die Flurneuordnungsbehörde gemäß 88 Nr. 3 in Verbindung mit 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 2835), folgenden Aufhebungsbescheid Nr. 4 zu der vorläufigen Anordnung vom Auf Antrag der DB Netz AG vom wird die vorläufige Anordnung vom insoweit teilweise aufgehoben, als den Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in Anlage 1 für die Flurbereinigungsverfahren Vieselbach aufgeführten Flächen, welche für den Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt - Leipzig/Halle und den damit verbundenen Folgemaßnahmen vorübergehend entzogen wurden, mit Wirkung vom zurück gegeben wird. Der Thüringer Engagement-Preis geht in die vierte Runde Wer gibt, bekommt auch etwas zurück. Das Zurückgeben erhält mit der Verleihung des Thüringer Engagement- Preises eine neue Qualität. Mit dem Preisgeld in Höhe von insgesamt Euro soll das vielfältige bürgerschaftliche Engagement Thüringer Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gewürdigt werden. Zum vierten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung in diesem Jahr den Thüringer Engagement-Preis aus. Er ist mit insgesamt Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen. Ab sofort können alle Thüringer sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren - per Post oder direkt über die Internetseite

4 Gramme-Aue Nr. 6/2016 In fünf Kategorien - Einzelperson, Jugend, Senioren, Vereine, Initiativen und Verbände sowie Unternehmen - ist der Engagement-Preis mit je 5000 Euro dotiert. Bis zum 6. Juni 2016 nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite gibt es dazu ein Nominierungs-Formular. In vier der fünf Kategorien trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer in einem Online-Voting (September 2016) mitbestimmen. Der Sieger in der Kategorie Unternehmen wird von der Jury gekürt. Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet dann am 4. November in Erfurt statt. Der Thüringer Engagement-Preis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer Aufbaubank. Vorzüge des Wirtschaftsstandorts im Fokus SÖM 2016 am 5. und 6. November in der Unstruthalle Sömmerda Die Vorzüge und Besonderheiten des Landkreises Sömmerda als Wirtschaftsstandort stehen im Mittelpunkt der SÖM 2016 am 5. und 6. November in der Unstruthalle Sömmerda. Nachdem sich ein Großteil der Aussteller im vergangenen Jahr zur Fortführung der traditionsreichen Leistungsschau unter dem bewährten Motto Arbeiten - Wohnen - Leben bekannt hat, können die Vorbereitungen beginnen. Die SÖM 2016 legt den Fokus auf jene Faktoren, die Investoren, Berufstätigen und Einwohnern das Potential der Region aufzeigen und deutlich machen. Daran anknüpfend wird sich die diesjährige Sonderausstellung dem Thema Vom Handwerk zur Industrie widmen. Mit Blick auf den für 2019 in Sömmerda geplanten Thüringentag wollen die Organisatoren, beginnend mit dieser Messe, damit die Ende des 19. Jahrhunderts einsetzende Entwicklung der Region zu einem Industriestandort anschaulich aufzeigen. Diese Präsentation soll für die Aussteller aus Industrie, Handwerk und Gewerbe Anregung sein, die SÖM nicht nur für die Vorstellung ihrer Produkte und Angebote zu nutzen, sondern auch über ihre Firmengeschichte, ihre Innovationen, Patente und geplanten Vorhaben zu informieren. Festgelegt wurde bereits, dass die Preise für die Aussteller stabil bleiben. Derzeit werden die Anmeldeunterlagen erarbeitet und anschließend an die Unternehmen versandt. Sie können dann auch auf der Homepage des Landratsamtes heruntergeladen werden. wöhnliche Tiere, die es bisher in unserem heimischen Erfurter Zoo nicht gab. Auch das große Aquarium hat uns stark beeindruckt. Danach sind wir mit einem Doppeldeckerbus bis zum Berliner Reichstag gefahren. Zu diesem Besuch hatten wir eine Einladung von dem Abgeordneten J. Selle. Dort erwartete uns eine interessante Reise in die Politik. Wir lernten einiges Neues und unser Interesse über das wichtigste Gebäude in Deutschland stieg immer mehr. Danach besichtigten wir die riesengroße Kuppel und erhielten im Nebengebäude einen kleinen Imbiss. Danach konnten wir selber die Stadt erkunden. Damit endete ein gelungener Tag. Am Freitag traten wir wieder mit dem Zug die Heimreise an. Auch diesmal waren wir schnell in Erfurt. So endete eine umfangreiche, aber dafür abwechslungsreiche Klassenfahrt mit vielen Ausflügen zu den bekannten Sehenswürdigkeiten Berlins. Wir bedanken uns bei Herrn Selle für die Einladung in den Bundestag. Erst dadurch wurde unsere Klassenfahrt möglich. Vanessa Kusebauch, Robin Appelfelder und Justin Krapick / im Namen der Schüler der Klasse 10b/RS Schloßvippach Neues aus der Regelschule Schloßvippach Besuch der Hauptstadt Berlin Auf unserer Abschlussfahrt vom haben wir eine Menge coole und spannende Aktivitäten erlebt. Am meisten hat uns der Besuch des Computerspielemuseums, des Wachsfigurenkabinett und der Besuch des Berliner Zoos gefallen. Beim Besuch des Reichstages haben wir viele neue Erkenntnisse gesammelt und konnten feststellen, dass Politik nicht langweilig, sondern sehr amüsant sein kann. An vielen Stationen der Klassenfahrt haben wir gemerkt, dass der Teamgeist gestärkt wurde. Auf unserer Reise von Erfurt nach Berlin haben wir viele Eindrücke gewonnen. Wir konnten Menschen unterschiedlicher Kulturen betrachten. Das Berliner Verkehrsnetz ist sehr gut ausgebaut, so dass man schnell von einem zum anderen Ort gelangen kann. Wir trafen uns am am Erfurter Hauptbahnhof. Mit dem Zug sind wir nach Berlin gefahren. Wir hätten nicht gedacht, dass die Zugfahrt so kurz ist und wir schon nach knapp 2 Stunden in Berlin ankamen. Wir sind dann erst in unser Hostel. An unserem ersten Tag haben wir während einer 2-stündigen Stadtführung wichtige Informationen über die Stadt Berlin erhalten. Am Mittwoch haben wir zuerst das Sealife besichtigt. Dort haben wir hunderte verschiedene Arten von Fischen kennengelernt und beobachtet. Jedes Aquarium war individuell an die jeweilige Fischart angepasst und designt. Wir waren überrascht, wie nah man mit den Meeresbewohnern in Verbindung stehen kann. Das Highlight war das 25 m hohe zylinderförmige Aquarium, das mit einem Fahrstuhl zugängig gemacht wurde. Diese Fahrt mit dem Fahrstuhl dauerte 8 Minuten und war sehr schön und imposant mit an zu sehen, wie die Fische sich rund um uns bewegten. Danach fuhren wir gemeinsam in das Computerspielemuseum. In diesem konnten wir zahlreiche alte und neue Computerspiele testen und uns in das Feeling von damals hineinversetzten, sogar unsere Lehrer waren am Ende nicht mehr von den Spielkonsolen weg zu bekommen. Weiter ging es ins Wachsfigurenkabinett. Hier haben wir viele Bilder mit den Stars und Prominenten geschossen. Diese Art von Kunst hat uns sehr beeindruckt. Im Anschluss daran haben wir einen riesen großen Iglu am Hauptbahnhof besucht. Dort haben wir das Land Mexiko kennengelernt und erkundet. Nach einem weitern erholsamen und gemütlichen Frühstück starteten wir heute mit einem spannenden Besuch des Berliner Zoos in den Tag. Gleich am Anfang merkten wir, dass der Zoo unserer Hauptstadt etwas Besonderes in sich birgt. Es gibt viele unterschiedliche und außerge- Exkursion nach Erfurt Die Klasse 5a fuhr mit Frau Vogt und Frau Bartsch nach Erfurt. Wir besuchten die Buchhandlung Hugendubel. Dort wurden wir von 2 Mitarbeiterinnen begrüßt. Sie erklärten uns die Rallye über das Buch aus der Reihe Ich schenk dir einen Geschichte - Im Bann des Tornados. Als wir mit der Rallye fertig waren, gaben wir unser Blatt ab und bekamen ein Geschenk. Unser Buch, Luftballons, Schlüsselanhänger, Radiergummi alles in einem Stoffbeutel. Anschließend durften wir uns noch umsehen

5 Gramme-Aue Nr. 6/2016 und in den Büchern stöbern. Die Klasse 5a hatte viel Spaß. Wir bedankten uns bei den Mitarbeiterinnen und fuhren wieder zurück nach Schloßvippach. Im Deutschunterricht besprechen wir jetzt das Buch. Leon Brunke, Serafim Prokopcuk und Lukas Gebser Kl.5a/RS Schloßvippach Schulhoffest - Olympia - Brasilientag In Vorbereitung auf unser diesjähriges Schulhoffest zum Thema Olympia - Brasilientag haben wir 2 Projekttage durchgeführt. Alle Schüler beschäftigten sich mit dem Thema Olympia. Dazu erforschten sie die Geschichte der Olympischen Spiele, erkundeten Wissenswertes über das Austragungsland Brasilien und die Teilnehmer der Spiele. Es wurde geschrieben, gemalt, gebastelt, gesungen und eine Reifenübung einstudiert. Alle Produkte wurden in der Aula ausgestellt und konnten zum Schulhoffest besichtigt werden. Zur Eröffnung des Festes versammelten sich alle Schüler, Lehrer und Gäste in der Turnhalle und erlebten einen feurigen brasilianischen Tanz zur Eröffnung. Frau Abigail trat später noch mit einem Tanz aus dem Tropischen Regenwald auf. Die Schüler der Klasse 10c trugen die brasilianische Hymne vor. Die Mädchen der 6a hatten eine Reifenübung mit 5 Ringen in den Farben der Olympischen Ringe einstudiert. Am Ende des kurzweiligen Programms wurde das Olympische Feuer entzündet. Danach konnten sich alle Besucher auf dem Schulhof an verschiedenen Stationen sportlich betätigen oder hatten die Möglichkeit auf dem Sportplatz das Sportabzeichen abzulegen. Frau Hormann begeisterte auf dem Schulhof mit einer Zumba-Übung. Viele Besucher wurden dabei vom Zuschauer zum Akteur. Danach erfolgten die Auszeichnungen und das Olympische Feuer wurde gelöscht. Zum Abschluss eines gelungen Festes sang unsere Schulband. Für die Unterstützung zur Durchführung unseres Schulhoffestes möchten wir uns bedanken. Danke für Werbegeschenke von Firma Erdrich, Sparkasse Mittelthüringen, AOK Plus, IKK, Hagebau, Büchergutscheine von der Firma Meridian Würstchen von Familie Heinrichs, Kuchen, Eintopf, Salate und Fingerfood von vielen Eltern. Für die Bereitstellung von Bierzeltgarnituren bei Herrn Röhreich, der zusammen mit Herrn Heinrichs die Würste gebraten hat Frau Sänger mir Ihren Helfern vom Sportverein Kerspleben für die Abnahme des Sportabzeichens, Frau Abigail für die brasilianischen Tänze, Frau Hormann für die Zumba-Animation, Herrn Steini für die Technik, den Eltern der Schulband für die Hilfe! D. Moser im Namen der Schüler und Lehrer der RS Schloßvippach

6 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-18/2016 Hauptamt Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt beschließt die Tagesordnung der 18. Sitzung vom , entsprechend der Einladung. Finanzielle Auswirkungen: keine Gemeinderat Hehne - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 02-18/2016 Hauptamt Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung vom öffentlicher Teil Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 17. Sitzung vom Gemeinderat Hehne - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 03-18/2016 Kämmerei Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 Auf der Grundlage des 80 Abs. 3 ThürKO, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Finanzielle Auswirkungen: keine Gemeinderat Hehne - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 04-18/2016 Kämmerei Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Auf der Grundlage des 80 Abs. 3 ThürKO, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Finanzielle Auswirkungen: keine Gemeinderat Hehne - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 05-18/2016 Kämmerei Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Entlastung des s für das Haushaltsjahr 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt beschließt die Entlastung des s für das Haushaltsjahr Auf Grund 38 (1) ThürKO hat der an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Finanzielle Auswirkungen: keine Gemeinderat Eberhard Beigeordneter - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 06-18/2016 Kämmerei Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Entlastung des s für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt beschließt die Entlastung des s für das Haushaltsjahr Auf Grund 38 (1) ThürKO hat der an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Finanzielle Auswirkungen: keine Gemeinderat Eberhard Beigeordneter - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 07-18/2016 Kämmerei Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO Auf der Grundlage des 58 Abs. 1 ThürKO, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt folgende außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2015: außerplanmäßige Ausgabe des Vermögenshaushaltes Hhst Malerarbeiten im Kindergarten 4.088,84 Malerbetrieb K.-H. Plotzki Finanzielle Auswirkungen: Die außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt wurden aus der allgemeinen Rücklage, Hhst finanziert. Gemeinderat Hehne - Siegel - Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat in seiner 18. Sitzung am 21. März 2016 mit Beschluss-Nr.: 03-18/2016 die Feststellung der Jahresrechnung 2013 und mit Beschluss-Nr.: 05-18/2016 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung liegt zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten, öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Bericht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Alperstedt, den 12. April 2016 Hehne Siegel Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat in seiner 18. Sitzung am 21. März 2016 mit Beschluss-Nr.: 04-18/2016 die Feststellung der Jahresrechnung 2014 und mit Beschluss-Nr.: 06-18/2016 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung liegt zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zur Einsicht-

7 Gramme-Aue Nr. 6/2016 nahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten, öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Bericht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Alperstedt, den 12. April 2016 Hehne Siegel Öffentliche Stellenausschreibung In der Kindertagesstätte der Gemeinde Alperstedt ist vorerst befristet vom bis eine Stelle als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu besetzen. Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/ in oder gemäß Thür. Kita Gesetz eine gleichwertig anerkannte Ausbildung Profil: - Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische Fähigkeiten, Kreativität - Flexibilität, Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Gruppenarbeit Vergütung: - entsprechend TVöD für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitszeit: - wöchentlich 30 Stunden Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum an die Gemeinde Alperstedt Neuer Anger Alperstedt oder an die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Personalamt Bahnhofstraße Großrudestedt zu richten. Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Nichtamtlicher Teil Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: ungerade Woche Montag Entsorgung Biotonne: gerade Woche Dienstag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Alperstedter Märchenland Die Zwerge auf Entdeckungsreise Am 20. April 2016 begaben sich die Zwerge mit ihren Erzieherinnen auf große Entdeckungsreise durch Alperstedt. Unser erstes Ziel war der Besuch der Exmoor-Ponys im Alperstedter Ried. Wir wollten uns unbedingt die Fohlen anschauen, welche kürzlich geboren wurden. Von weitem konnten wir schon die Herde sehen und staunten über ihre Schönheit. Auf dem Rückweg schauten wir noch bei den Schafen von Arturs Opa vorbei. Sie waren sehr zutraulich und ließen sich von uns füttern und streicheln. Müde, aber mit vielen schönen Eindrücken fielen wir zum Mittagsschlaf in unsere Betten. Die Kinder und Erzieherinnen der Zwergengruppe Arbeitseinsatz im Alperstedter Märchenland Am Montag, den 2. Mai 2016 waren einige Muttis und Vatis dem Aufruf zum Arbeitseinsatz auf das Spielplatzgelände der Kita gefolgt. Bei strahlendem Sonnenschein und mit Schaufeln im Gepäck machten sich die Vatis zuerst an das Auffüllen der Sandkisten mit neuem Spielsand. Auch die Kinder hatten viel Freude beim Helfen und packten mit ihren kleinen Sandschaufeln eifrig mit an. Die Muttis nahmen sich die Sträucher und Hecken vor, beseitigten das viele Unkraut und gaben den Büschen wieder einen schönen Schnitt.

8 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Nach getaner Arbeit haben wir uns die Bockwürstchen und Hot Dogs schmecken lassen und ließen den Abend gemütlich ausklingen. Vielen Dank dem Elternbeirat sowie allen fleißigen Helfern für ihre Unterstützung! Die Kinder und Erzieherinnen aus dem Alperstedter Märchenland Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Doris Armenat zum 70. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle

9 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großmölsen Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Meine Stärke und mein Lied ist der HERR, er ist für mich zum Retter geworden. Monatsspruch Juni aus dem 2. Buch Mose 15,2 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - 1. Sonntag nach Trinitatis, 29.5., Uhr Kirmesfestgottesdienst - 5. Sonntag nach Trinitatis, 26.6., Uhr und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung am 5.6., Uhr am Kirchturm Kleinrudestedt Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung bei Frau Kramer, Straße im Unterdorf 43 Tel oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Freitag, 24.6., Uhr Johannesfest in Udestedt mit Vorstellung der Konfirmanden 2017 Bilder vom Himmelfahrtfest in Bachstedt finden Sie unter Udestedt! Zum Vormerken: Am 3.7., Uhr ist der Parkgottesdienst Eckstedt mit Dr. Rost und Bläsern aus Kerspleben. Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 des s in der Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee 1. Am 05. Juni 2016 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet vier Stimmbezirke. Der Wahlräume befindet sich Wahlbezirk Abgrenzung des Lage des Raumes Nr. Wahlbezirkes 1 Großrudestedt Deutsches Haus Karl-Marx-Platz Großrudestedt 2 Kleinrudestedt Dorfgemeinschaftshaus Kleinrudestedt Anger 7 OT Kleinrudestedt Großrudestedt 3 Kranichborn Bürgerhaus Altes Gut Platz des Friedens 2 OT Kranichborn Großrudestedt 4 Schwansee Landgasthof Schwansee Ernteweg 5 OT Schwansee Großrudestedt

10 Gramme-Aue Nr. 6/2016 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des s ist ein Wahlvorschlag zugelassen worden Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen - Großrudestedt Deutsches Haus, Karl-Marx-Platz 3, Kleinrudestedt Dorfgemeinschaftshaus, Anger 7 - Kranichborn Bürgerhaus Altes Gut, Platz des Friedens 2 - Schwansee Landgasthof Schwansee, Ernteweg 5, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches): 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 26. Mai 2014 um Uhr bis voraussichtlich Uhr im Deutschen Haus, Karl- Marx-Platz 3, Großrudestedt fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 9. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am Sonntag, dem 19. Juni 2016 von Uhr bis Uhr eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Brümmel Wahlleiterin der Gemeinde Großrudestedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die wahl in der Gemeinde Großrudestedt am 05. Juni Der Wahlausschuss der Gemeinde Großrudestedt hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2016 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des s in der Gemeinde Großrudestedt beschlossen. Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden und wird hiermit bekannt gegeben Listen- Kennwort Geburtsjahr Nr. 1 CDU/Freie Wählergemeinschaft Gemeinde Großrudestedt Name, Vorname der Bewerber entsprechend der Reihenfolge im Wahlvorschlag Beruf Anschrift Die Antwort auf die Frage der Bewerber/innen zu Punkt 3 der Erklärung der Bewerber/innen lautet Müller, Andreas 1959 Kfz-Schlosser OT Schwansee Erfurter Straße Großrudestedt Die angegebene Antwort in Spalte 7 bezieht sich auf die Frage, ob der Bewerber wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragter die Einrichtung zusammengearbeitet hat. 2. Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Die Wahl findet nach 24 Abs. 7 Thüringer Kommunalwahlgesetzes statt. Der zugelassene Wahlvorschlag wird auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des abgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Brümmel Wahlleiterin nein

11 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Gemeinde Großrudestedt Wahlleiterin, Frau Brümmel c/o Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Bahnhofstraße Großrudestedt wahlen in der Gemeinde Großrudestedt am 05. Juni 2016 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Großrudestedt Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Montag, dem 06. Juni 2016 um Uhr im Deutschen Haus, Karl-Marx-Platz 3 in Großrudestedt statt. statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses der wahl am 05. Juni 2016 Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Brümmel Wahlleiterin der Gemeinde Großrudestedt Beschlüsse des Gemeinderates Hhst Unterhaltung v. Grundstücken Altes Gut 2.860,77 Hhst Energiekosten Altes Gut Kranichborn 4.962,05 Hhst Unterhalt d. Grundstücke + baulichen Anlagen 5.922,60 Hhst Ausgaben Verwalterkonto Gegenbuchung bei ,02 HHst Mieteinnahmen Hhst Verzinsung von Steuererstattung 3.424,00 Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Vermögenshaushaltes Hhst Dachsanierung 2. BA Kirche ,65 Hhst Modernisierung Gruppenräume Kiga Hhst Sanierungsmaßnahme Gebäude + Außenanlagen Kiga ,32 Hhst Ausbau Neue Dorflage Hhst Schwansee ,91 Erwerb von beweglichen Sachen d. Anlagevermögens 3.954,62 Finanzielle Auswirkungen: Durch die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2015, vermindert sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt und damit die Zuführung an die allgemeine Rücklage, Hhst Die Ausgabe unter der Hhst wurde aus Fördermittel finanziert. Die überplanmäßigen- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt wurden aus der allgemeinen Rücklage Hhst finanziert. Gemeinderat Walter - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 01-09/2016 Hauptamt Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt die Tagesordnung der 9. Sitzung vom , entsprechend der Einladung. Gemeinderat Walter - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 02-09/2016 Hauptamt Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung vom öffentlicher Teil Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 8. Sitzung vom Gemeinderat Walter - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 05-09/2016 Kämmerei Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO Auf der Grundlage des 58 Abs. 1 ThürKO, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015: Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Hhst Unterhaltung der Grundstücke + bauliche Anlagen Kiga ,02 Hhst Reinigungsarbeiten Kindergarten 8.351,07 Hhst Straßenreparaturarbeiten ,65 Hhst Beschäftigungsentgelt geringfügig Beschäftigte Bauhof 5.100,00 Hhst Haltung von Fahrzeugen Bauhof 2.693,18 Beschlussvorlage Nummer 10-09/2016 Bauamt Datum Bauausschuss nichtöffentlich vorberatend Gemeinderat öffentlich abschließend Vergabe von Planungsleistungen - Bau von Nebenanlagen im Bereich der K 11 Mühlstraße und Kleinrudestedter Straße Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen, 1. die Leitungsphase 1-6 für den Bau der Nebenanlagen im Bereich der K 11, Mühlstraße und Kleinrudestedter Straße gemäß Honorarangebot und für 2. die Leistungsphase 2-6 für den Ausbau der Mühlstraße, südlicher Teil (Sackgasse) gemäß Honorarangebot dem Ingenieurbüro Mauß, Dorfstraße 2, Wundersleben zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die finanzielle Mittel sind im Nachtragshaushalt unter der HhSt eingestellt. Gemeinderat Walter - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 11-09/2016 Bauamt Datum Bauausschuss nichtöffentlich vorberatend Gemeinderat öffentlich abschließend Vergabe von Bauleistungen - Straßenbau Breite Straße Großrudestedt Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt, den Auftrag für den Straßenbau in der Breiten Straße mit Anbindung an den Kittel und Bahnhofstraße der Firma STRABAG AG, Bereich Westthüringen, Brückentor 16, Kölleda in Höhe von ,32 zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die Ausgaben in Höhe von ,32 werden im Nachtragshaushalt 2016 unter der HhSt eingestellt. Die Finanzierung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage HhSt Gemeinderat Walter - Siegel -

12 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Marlies Gräser zum 70. Geburtstag am Herr Helmuth Coccejus zum 70. Geburtstag am Herr Hartmut Christ zum 70. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Inzwischen ist der Koffer geleert und die Bücher sind in der Bibliothek eingeordnet. Unser Lesekoffer steht noch an seinem Platz und kann gern weiter gefüttert werden. Vielen Dank an alle, die sich an dieser Aktion beteiligt haben. Schüler, Lehrer und Erzieher sind sich einig, solch eine Lesewoche werden wir wieder machen. Die Kinder und das Team der Grundschule Großrudestedt Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Grundschule Großrudestedt Lesewoche an der Grundschule In der Woche vom fand unsere Lesewoche statt. Eröffnet wurde sie am Montag von der Sängerin Christina Rommel, eist selbst Schülerin an dieser Grundschule. Unter dem Motto Vorlesen, Mitlesen, Stilllesen und Hören fanden zahlreiche Aktivitäten statt. Zum Beispiel: Besuch der Bibliothek Großrudestedt, Vorlesen zur Mittagszeit in den Kindergärten Großrudestedt, Alperstedt und Schloßvippach durch die Viertklässler. In Buchvorstellungen präsentierten alle Schüler ihr Lieblingsbuch und jede Klasse ermittelte ihre besten Leser. Die dritte und vierte Klasse delegierte folgende Schüler zum Vorlesewettbewerb der Schule: Klasse 3: Hanna Senger, Magnus Degwerth, Enola Förster, Jannik Liebermann Klasse 4: John Baumgart, Lea Stütz, Tabea Helbing, Nina Funke Dort konnten sich Hanna Senger und John Baumgart als Sieger in ihren Jahrgängen durchsetzen. Sie werden unsere Schule beim Vorlesewettbewerb auf Kreisebene vertreten. Besondere Höhepunkte waren die Autorenlesungen von Anne Maar am Donnerstag und Rainer Hohberg am Freitag. Hier erfuhren die Kinder wie lange es dauert, ein Buch zu schreiben und wie die Bilder von Illustratoren hinzugefügt werden. Anlässlich unserer Lesewoche starteten wir die Aktion Lesekoffer. Damit wollten wir Bücher sammeln, um unsere Schulbibliothek aufzubauen. Unsere Schüler konnten erstaunt verfolgen, wie sich der Koffer Tag für Tag mehr füllte und der Platz gar nicht ausreichte. Lesenacht der 4. Klassen Am fand die Lesenacht der beiden 4. Klassen der Grundschule Großrudestedt, unter dem Motto Das alte Ägypten, statt. Die Schüler trafen sich um 17:30 Uhr in der Aula und richteten ihr Nachtlager ein. Passend zum Thema hatten ihre Klassenlehrerinnen Aufgaben vorbereitet, welche gelöst werden mussten. Als Höhepunkt des Abends machten alle zusammen noch eine Fackelwanderung und jedes Kind durfte eine Fackel tragen. Die Lehrerinnen hatten dabei viel Vertrauen in die Schüler. Kurz vor dem Schlafengehen lasen die Schüler noch ein paar Minuten in ihren mitgebrachten Büchern. Am nächsten Morgen gab es, nach einer kurzen Nacht, ein leckeres Frühstück. Nach der Stärkung trafen sich die Schüler zum Unterricht wieder im Klassenraum, auch wenn es manchem schwer fiel. Vielen Dank an Frau Dahle und Frau Reinländer für die aufregende Nacht und an die Muttis und Omas für das leckere Frühstück. Jana Morgenthal, Klasse 4b Besuch in der Gemeindebibliothek zur Lesewoche Vom fand in der Grundschule Großrudestedt eine Lesewoche statt. Aus diesem Anlass besuchten Schüler der Klassen 1-3 die Bibliothek am Ort zur Schnupperstunde. Jeweils 1 Stunde durften die Schüler sich über die Vielzahl der Bücher informieren. Gregs Tagebücher fanden reges Interesse bei den Mädchen und Jungs. Während sich die Mädchen mit Pferde- und Prinzessinnengeschichten beschäftigten, stöberten die Jungs mit großem Eifer in Fußball-, Harry Potter- und Star Wars Büchern. Auf großes Interesse stießen auch die Nachschlagewerke Was ist was, welche von Kosmos, Wetter, Tieren, Demokratie u. v. m. berichten. Auch Bücher für Kleinstkinder waren interessant, da diese zum Streicheln von Tierfellen animierten. Jeder Schüler, der wollte, konnte ein

13 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Stück einer Geschichte vorlesen. Wir waren erstaunt, dass die Schüler schon so gut und sicher lesen konnten. Am Freitag der Lesewoche gab es eine Lesung mit Computer-Bild-Präsentation mit dem Autor Rainer Hohberg. Er trug eine spannende Sagenreise von Rittern, Burgen und Gespenstern vor. Er machte zum Abschluss der Lesung noch ein kleines Quizz mit den Schülern, wo es eine Hör-CD zu gewinnen gab. Diese Lesung wurde durch den Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.v. und der Stadt- und Kreisbibliothek Sömmerda ermöglicht. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großrudestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Bibliothek Großrudestedt Meine Stärke und mein Lied ist der HERR, er ist für mich zum Retter geworden. Monatsspruch Juni aus dem 2. Buch Mose 15,2 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - 1. Sonntag nach Trinitatis, 29.5., Uhr - 4. Sonntag nach Trinitatis, 19.6., Uhr und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung am 5.6., Uhr am Kirchturm Kleinrudestedt Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung bei Frau Prestel, Bahnhofstr. 23 oder Frau Bauer, Pfarrgasse 3 oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Freitag, 24.6., Uhr Johannesfest in Udestedt mit Vorstellung der Konfirmanden 2017 Bilder vom Himmelfahrtfest in Bachstedt finden Sie unter Udestedt! Zum Vormerken: Am 3.7., Uhr ist der Parkgottesdienst Eckstedt mit Dr. Rost und Bläsern aus Kerspleben. Impressum Amtsblatt der VG Gramme Aue Herausgeber: VG Gramme Aue, Großrudestedt, Bahnhofstraße 16 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke im Verwaltungssitz der VG Gramme-Aue, Bahnhofstraße 16 in Großrudestedt kostenlos beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.

14 Gramme-Aue Nr. 6/2016

15 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kleinrudestedt Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Herr Rudi Eitner zum 85. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Meine Stärke und mein Lied ist der HERR, er ist für mich zum Retter geworden. Monatsspruch Juni aus dem 2. Buch Mose 15,2 Herzliche Einladung - zur Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung am 5.6., Uhr am Kirchturm Kleinrudestedt zu den Gottesdiensten in Großrudestedt: - 1. Sonntag nach Trinitatis, 29.5., Uhr - 4. Sonntag nach Trinitatis, 19.6., Uhr und zu den Zentralveranstaltungen: Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung bei Frau Ritter, Große Gasse 29 oder im Pfarramt Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Freitag, 24.6., Uhr Johannesfest in Udestedt mit Vorstellung der Konfirmanden 2017 Zum Vormerken: Am 3.7., Uhr ist der Parkgottesdienst Eckstedt mit Dr. Rost und Bläsern aus Kerspleben. Der Dorfverein Kleinrudestedt e.v. feiert ein Sommerfest am Samstag, 11. Juni 2016 im und am Bürgerhaus in Kleinrudestedt! Dazu laden wir alle aus Nah und Fern zum Mitfeiern ein! Ab Uhr gibt es für Jung und Alt einen bunten Nachmittag Kaffee und Kuchen sowie Eis Kinderprogramm mit Hüpfburg und Spielmobil (15-19 Uhr) Bulldogfahrt (16-17 Uhr) Bogenschießen Wettbewerb mit Feuerwehrkübelspritze Tombola mit tollen Preisen Entsorgungstermine Nichtamtlicher Teil Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Wir freuen uns, die diesjährigen Höhepunkte unseres gemeinschaftlichen Lebens in Kranichborn bekanntgeben zu dürfen: 20. August Heimatfest mit Gerda Gabriel & vielen anderen Ab Uhr beginnt der Tanzabend. Zur Musik gibt es Bratwurst, Schaschlik, Brätel und Getränke. 17. September Konzert mit Christina Rommel und Kleinkunstfestival 29. Oktober Kirmes im Bürgerhaus Am Sonntag, beginnt Uhr der Frühschoppen Der Eintritt ist frei!

16 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kranichborn Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Meine Stärke und mein Lied ist der HERR, er ist für mich zum Retter geworden. Monatsspruch Juni aus dem 2. Buch Mose 15,2 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - 2. Sonntag nach Trinitatis, 5.6., Uhr - 4. Sonntag nach Trinitatis, 19.6., Uhr und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung am 5.6., Uhr am Kirchturm Kleinrudestedt Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung bei Frau Kästner, Platz des Friedens 1, Tel oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Freitag, 24.6., Uhr Johannesfest in Udestedt mit Vorstellung der Konfirmanden 2017 Bilder vom Himmelfahrtfest in Bachstedt finden Sie unter Udestedt! Zum Vormerken: Am 3.7., Uhr ist der Parkgottesdienst Eckstedt mit Dr. Rost und Bläsern aus Kerspleben Sonntag nach Trinitatis, 26.6., Uhr und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung am 5.6., Uhr am Kirchturm Kleinrudestedt Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung bei Frau Garnat, Erfurter Str. 16, Tel oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Freitag, 24.6., Uhr Johannesfest in Udestedt mit Vorstellung der Konfirmanden 2017 Nichtamtlicher Teil Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Schwansee Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Nicht nur diese Bilder lassen die Herzen der Restauratorin und des Thüringer Amtes für Denkmalpflege höher schlagen. Zum Vormerken: Am 3.7., Uhr ist der Parkgottesdienst Eckstedt mit Dr. Rost und Bläsern aus Kerspleben. Meine Stärke und mein Lied ist der HERR, er ist für mich zum Retter geworden. Monatsspruch Juni aus dem 2. Buch Mose 15,2 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - 2. Sonntag nach Trinitatis, 5.6., Uhr

17 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 des s in der Gemeinde Kleinmölsen 1. Am 05. Juni 2016 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22, Kleinmölsen. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des s ist ein Wahlvorschlag zugelassen worden Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum - in der Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22, Kleinmölsen -, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches): 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um Uhr bis voraussichtlich Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 9. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am Sonntag, dem 19. Juni 2016 von Uhr bis Uhr eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Schüler Wahlleiterin der Gemeinde Kleinmölsen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die wahl in der Gemeinde Kleinmölsen am 05. Juni Der Wahlausschuss der Gemeinde Kleinmölsen hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2016 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des s in der Gemeinde Kleinmölsen beschlossen. Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden und wird hiermit bekannt gegeben Listen- Kennwort Geburtsjahr Nr. 1 unabhängige Wählergemeinschaft Name, Vorname der Bewerber entsprechend der Reihenfolge im Wahlvorschlag Beruf Anschrift Die Antwort auf die Frage der Bewerber/innen zu Punkt 3 der Erklärung der Bewerber/innen lautet Poppitz, Monika 1949 Lehrer Kirchplatz Kleinmölsen Die angegebene Antwort in Spalte 7 bezieht sich auf die Frage, ob der Bewerber wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragter die Einrichtung zusammengearbeitet hat. 2. Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Die Wahl findet nach 24 Abs. 7 Thüringer Kommunalwahlgesetzes statt. Der zugelassene Wahlvorschlag wird auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des abgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Schüler Wahlleiterin nein

18 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Gemeinde Kleinmölsen Wahlleiterin, Frau Schüler c/o Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Bahnhofstraße Großrudestedt wahlen in der Gemeinde Kleinmölsen am 05. Juni 2016 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Kleinmölsen Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 06. Juni 2016 um Uhr im Bürgerhaus, Kirchplatz 22 in Kleinmölsen statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses der wahl am 05. Juni 2016 Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Schüler Wahlleiterin der Gemeinde Kleinmölsen Entsorgungstermine Nichtamtlicher Teil Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Vorbereitung des Dorfplatzfestes Am 20. August wollen wir unser traditionelles Dorfplatzfest feiern. Damit es ein Höhepunkt unseres Dorflebens werden kann, bedarf es vieler Helfer, die sich um die Vorbereitung und Durchführung kümmern. Wer bereit ist mitzuwirken, kommt bitte am Dienstag, den um Uhr ins Bürgerhaus Kirchplatz 22. Wir wollen gemeinsam einen Ablaufplan erstellen und Verantwortlichkeiten festlegen. Gefragt sind Ideen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen. Gemeinderat Übung zahlt sich aus Seit Anfang April ist sonntags ab Uhr wieder die bekannte Stimmung auf dem Dorfplatz-Volleyballzeit. Männer, Frauen und Jugendliche treffen sich, um gemeinsam Volleyball zu spielen. Es ist Leben im Dorf - für mich ein gutes Zeichen. Dass sich das wöchentliche Training lohnt, hat sich beim Volleyballturnier am in Töttleben gezeigt. Die Kleinmölsener Volleyballspieler hatten zwei Mannschaften gemeldet und belegten den 1. und 4. Platz. Herzlichen Glückwunsch und weiterhin Freude beim gemeinsamen Spiel. Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 des s in der Gemeinde Nöda 1. Am 05. Juni 2016 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gemeinde Nöda, Krautgasse 91, Nöda. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des s ist ein Wahlvorschlag zugelassen worden Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum - in der Gemeinde Nöda, Krautgasse 91, Nöda -, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches): 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um Uhr bis voraussichtlich Uhr in denselben Wahlräumen

19 Gramme-Aue Nr. 6/2016 fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 9. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am Sonntag, dem 19. Juni 2016 von Uhr bis Uhr eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Skrypniak Wahlleiterin der Gemeinde Nöda Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die wahl in der Gemeinde Nöda am 05. Juni Der Wahlausschuss der Gemeinde Nöda hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2016 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des s in der Gemeinde Nöda beschlossen. Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden und wird hiermit bekannt gegeben Listen- Kennwort Geburtsjahr Nr. Name, Vorname der Bewerber entsprechend der Reihenfolge im Wahlvorschlag Beruf Anschrift Die Antwort auf die Frage der Bewerber/innen zu Punkt 3 der Erklärung der Bewerber/innen lautet 1 CDU Berth, Stefan 1974 selbstständig Weinbergstraße Nöda Die angegebene Antwort in Spalte 7 bezieht sich auf die Frage, ob der Bewerber wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragter die Einrichtung zusammengearbeitet hat. 2. Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Die Wahl findet nach 24 Abs. 7 Thüringer Kommunalwahlgesetzes statt. Der zugelassene Wahlvorschlag wird auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des abgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Skrypniak Wahlleiterin nein Gemeinde Nöda Wahlleiteri, Frau Skrypniak c/o Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Bahnhofstraße Großrudestedt wahlen in der Gemeinde Nöda am 05. Juni 2016 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Nöda Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Montag, dem 06. Juni 2016 um Uhr in der Gemeinde Nöda, Krautgasse 91 in Nöda statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses der wahl am 05. Juni 2016 Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Skrypniak Wahlleiterin der Gemeinde Nöda Öffentliche Stellenausschreibung In der Kindertagesstätte der Gemeinde Nöda ist vorerst befristet vom bis eine Stelle als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu besetzen. Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder gemäß Thür. Kita Gesetz eine gleichwertig anerkannte Ausbildung Profil: - Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische Fähigkeiten, Kreativität - Flexibilität, Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Gruppenarbeit Vergütung: - entsprechend TVöD für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitszeit: - wöchentlich 30 Stunden Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum an die Gemeinde Nöda Krautgasse Nöda oder an die Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Aue Personalamt Bahnhofstraße Großrudestedt zu richten. Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

20 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Margot Kraft zum 80. Geburtstag am Frau Renate Henning zum 85. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: ungerade Woche Dienstag Entsorgung Biotonne: gerade Woche Dienstag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montagtag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Kita Kleine Entdecker Nöda Ein herzliches Dankeschön... an Peter Köber - Edelstahlbau für die fachgerechte und schnelle Reparatur unserer Türrahmen. Kita Kleine Entdecker Nöda Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 des s in der Gemeinde Ollendorf 1. Am 05. Juni 2016 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105, Ollendorf. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des s ist ein Wahlvorschlag zugelassen worden. Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum - in der Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105, Ollendorf -, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches): 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um Uhr bis voraussichtlich Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 9. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am Sonntag, dem 19. Juni 2016 von Uhr bis Uhr eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Reckardt Wahlleiter der Gemeinde Ollendorf Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die wahl in der Gemeinde Ollendorf am 05. Juni Der Wahlausschuss der Gemeinde Ollendorf hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2016 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des s in der Gemeinde Ollendorf beschlossen. Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden und wird hiermit bekannt gegeben Listen- Kennwort Geburtsjahr Nr. Name, Vorname der Bewerber entsprechend der Reihenfolge im Wahlvorschlag Beruf Anschrift Die Antwort auf die Frage der Bewerber/innen zu Punkt 3 der Erklärung der Bewerber/innen lautet 1 Reifarth Reifarth, Volker 1967 Dipl.-Bauingenieur Größmölsener Straße Ollendorf nein

21 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Die angegebene Antwort in Spalte 7 bezieht sich auf die Frage, ob der Bewerber wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragter die Einrichtung zusammengearbeitet hat. 2. Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Die Wahl findet nach 24 Abs. 7 Thüringer Kommunalwahlgesetzes statt. Der zugelassene Wahlvorschlag wird auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des abgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Reckardt Wahlleiter Gemeinde Ollendorf Wahlleiter, Herr Reckardt c/o Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Bahnhofstraße Großrudestedt wahlen in der Gemeinde Ollendorf am 05. Juni 2016 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Ollendorf Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 06. Juni 2016 um Uhr in der Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105 in Ollendorf statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses der wahl am 05. Juni 2016 Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlussvorlage Nummer 09-13/2016 Bauamt Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Vergabe von Bauleistungen Abbruch und Erneuerung der Friedhofsmauer, rechts vom Eingang bis zur Trauerhalle Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf beschließt, den Auftrag für den Abbruch und die Erneuerung der Friedhofsmauer der Firma MMB Maurermeister Marco Büchel, Im Dorfe 11, Bechstedtstraß in Höhe von ,62 Euro zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel in Höhe von ,99 EUR sind im Haushaltsplan 2016, im Vermögenshaushalt in der HhSt eingestellt. Die Finanzierung der Differenz in Höhe von ,63 EUR erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, HhSt Gemeinderat Reckardt - Siegel - Entsorgungstermine Nichtamtlicher Teil Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Das war unsere Kirmes 2016 Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Reckardt Wahlleiter der Gemeinde Ollendorf Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-13/2016 Hauptamt Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf beschließt die Tagesordnung der 13. Sitzung vom , entsprechend der Einladung. Finanzielle Auswirkungen: keine Gemeinderat Was hatten wir für eine wunderbare und sonnige Kirmes vom 05. bis 08. Mai 2016! Nach einigen Startschwierigkeiten durch die neue Standortsuche des Zeltes bis zum kurzfristigen Absagen der gebuchten Schausteller und diverser anderen Kleinigkeiten haben wir mit aller Hilfe und Unterstützung eine so wunderbare Kirmes erleben dürfen. Beim Zeltaufbau der wieder direkt auf dem Dorfplatz stattfand, haben nicht nur die Kirmesgesellschaft Hand angelegt. Nein, es waren auch viele Ollendorfer tatkräftig dabei und somit konnten wir das Zelt in kurzer Zeit auch dank guter Technik von Familie Scharf aufbauen. In den nächsten Tagen wurde es wieder fein heraus geputzt. Da dieses Jahr unser Motto Wie in den 90igern war und wir alle Ollendorfer aufgerufen haben sich mit ihren Dekorationen am Haus zu beteiligen haben sich hier Familie Voigt mit der Barbie Parade, Familie Barthel mit dem Original Wohnzimmer, auch Familie Zimmermann mit der kleinen Sitzgruppe und Schallplatten Sammlung und weitere Häuser mit ihren bunt und blumig geschmückten Vorgärten daran beteiligt. Reckardt - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 02-13/2016 Hauptamt Datum Gemeinderat öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom öffentlicher Teil Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 12. Sitzung vom Finanzielle Auswirkungen: keine Gemeinderat Reckardt - Siegel -

22 Gramme-Aue Nr. 6/2016 nahme aus dem Kuchenverkauf fahren unsere Kindergartenkinder zum diesjährigen Kindertag ins TIRICA nach Vippachedelhausen. Den Abend sangen wir mit Unterstützung von Sybille und Marko Marr gemeinsam aus. Gegen 21 Uhr war es dann soweit und die diesjährige Kirmes wurde mit einer Rede als Rückblick zu Grabe getragen. Mit einem traurigen und einem lachenden Auge. Denn wir freuen uns schon auf s nächste Jahr mit euch dieses Fest wieder feiern zu dürfen. An dieser Stelle wollen wir uns nochmal bei allen Helfern und Unterstützern ganz herzlich bedanken und freuen uns sehr so eine tolle Dorfgemeinschaft zu haben! Wirklich! Die Kirmesgesellschaft Ollendorf (Heimat- und Kirmesverein Ollendorf e.v.) Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die unsere Kirmes somit zu etwas Besonderem machen. Die kurzfristig neu gefundenen Schausteller Vlady und seine Partnerin stellten sich auf und beim Birkensetzen erhielten wir musikalische Unterstützung von Marcus Marr und die Kirmesmutti Marie hielt eine kurze Eröffnungsrede, danach begann das gesellige Einsaufen. Am Freitag begannen wir gemeinsam mit einem Frühstück zu dem uns Herr Löwig vom Landhotel in Ollendorf direkt vor Ort ganz frisch Rührei zubereitete. Er und sein Team stellten übrigens am ganzen Wochenende die kulinarische Versorgung sowie unser Heiko vom Presseklub Erfurt die Getränke. Viele, vielen Dank dafür. Am Freitagabend fand dann der Kirmesgottesdienst mit dem gefüllten Bierglas statt und Herr Bräutigam erinnerte uns warum wir die 510. Kirmes feiern und begrüßte es sehr, dass unser Fest wieder im Mittelpunkt unseres Ortes stattfindet. Danach durfte das Tanzbein zu dem super Musik-Mix von DJ BigBalls geschwungen werden. Samstag starten wir mit unserem Ständchen und hier zeigten uns die Ollendorfer wie viel ihnen dieses Fest bedeutet, denn diese Spendensumme hat uns alle sehr überrascht und stellt einen neuen Rekord in unserer Kirmesgeschichte auf. Vielen vielen Dank an euch!!! Das Nachmittagsprogramm gestaltete der Kirchgemeinderat mit Kaffee und Kuchenbuffett und präsentierten uns den Zauberer Zeigerini mit seinen tollen Tricks. Vor dem Eintanzen böllerte der Ollendorfer Schützenverein mit uns den geselligen Abend ein. Dreimal durften die kleinen Kanonen zeigen was in ihnen steckt. Danke an euch, dass ihr diese Tradition trotz vollem Terminkalender immer wieder mit berücksichtigt! Die Band Livestyle umrahmte den Abend mit alten und neuen Hits. Beim diesjährigen Programm haben sich die Mädels und Jungs unserer Kirmesgesellschaft wieder mal selbst übertroffen. Diese Mini Playback Show hatte es wirklich in sich. Es war für jeden etwas dabei und die Gäste sind aus dem Jubeln kaum rausgekommen. Der Sonntag war wieder unseren kleinen Gästen gewidmet. Beim Laienspiel Hase und Igel in der gut gefüllten Kirche und bei der anschließenden Tanzvorführung im Zelt mit den Kindergartenkindern und Kati Zimmermann begann danach der Spielespaß mit Geli. Es nahmen viele Kinder daran teil und freuten sich sehr über ihre Gewinne. 18.oo Fußballturnier Altherrenmannschaften Freies Training Volleyball 11.oo Fußballturnier Männermannschaften Juni 10.3o Ollendorfer Sport- - Olympiade 12.3o Mittagstisch vom Gasthaus Zur Linde 12.oo Preiskegeln Tischtennisturnier 16.oo Volleyballturnier An allen Tagen ist für das leibliche Wohl an unserem Pavillon gesorgt. Den Mittagstisch deckte Eric mit seinem leckeren abwechslungsreichen Thüringer Sonntagsbuffett mit Klößen, Rotkraut und verschiedenen Fleischvariationen. Zum Kaffee betreute die AG Kindergarten unseres Heimat- und Kirmesvereins mit selbstgebackenem Kuchen von den Mamas der Kindergartenkinder ein reichhaltiges Kuchenbuffett. Von der Ein-

23 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 des s in der Gemeinde Udestedt 1. Am 05. Juni 2016 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Weimarischen Hof, Wilhelm-Pieck-Straße 28, Udestedt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des s sind zwei Wahlvorschläge zugelassen worden Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum - im Weimarischen Hof, Wilhelm-Pieck-Straße 28, Udestedt -, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches): 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um Uhr bis voraussichtlich Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 9. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am Sonntag, dem 19. Juni 2016 von Uhr bis Uhr eine Stichwahl unter den zwei Personen statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Schöler Wahlleiterin der Gemeinde Udestedt Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die wahl in der Gemeinde Udestedt am 05. Juni Der Wahlausschuss der Gemeinde Udestedt hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2016 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des s in der Gemeinde Udestedt beschlossen. Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden und werden hiermit bekannt gegeben Listen- Kennwort Geburtsjahr Nr. Name, Vorname der Bewerber entsprechend der Reihenfolge im Wahlvorschlag Beruf Anschrift Die Antwort auf die Frage der Bewerber/innen zu Punkt 3 der Erklärung der Bewerber/innen lautet 1 Dr. Dieling Dieling, Dr. Gunnar 1977 Beamter Schäfergasse Udestedt 2 Lauß Lauß, Ingetraud 1955 selbstständig Wilhelm-Pieck-Str Udestedt Die angegebene Antwort in Spalte 7 bezieht sich auf die Frage, ob der Bewerber/die Bewerberin wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragter die Einrichtung zusammengearbeitet hat. 2. Es sind zwei gültige Wahlvorschläge zugelassen worden. Der Wähler hat eine Stimme. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber/der Bewerberin kennzeichnet, dem er seine Stimme geben will. Schöler Wahlleiterin nein nein

24 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Gemeinde Udestedt Wahlleiterin, Frau Schöler c/o Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Bahnhofstraße Großrudestedt wahlen in der Gemeinde Udestedt am 05. Juni 2016 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Udestedt Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Montag, dem 06. Juni 2016 um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Weimarischer Hof, Wilhelm-Pieck-Straße 28 in Udestedt statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses der wahl am 05. Juni 2016 Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Großrudestedt, den 13. Mai 2016 Schöler Wahlleiterin der Gemeinde Udestedt Entsorgungstermine Nichtamtlicher Teil Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Osterüberraschung Am Donnerstag vor Ostern fand im Weimarischen Hof in Udestedt der bereits zur Tradition gewordene Seniorentreff der Donnerstagsrunde statt. Vor dem Kaffeetrinken wurde das Geburtstagskind Christa mit einem Ständchen geehrt. Anschließend ließ man sich bei einer Tasse Kaffee den leckeren selbstgebackenen Kuchen gut munden. Zur großen Überraschung kam es, als plötzlich unter Leitung der Erzieherin Ines Schöler eine Kindergartengruppe erschien, um uns mit Liedern und Gedichten über das bevorstehende Osterfest und den lang ersehnten Frühling zu erfreuen. Ein herzliches Dankeschön für die gelungene Überraschung, sagen die Frauen der Donnerstagsrunde. H. Bachmann Herzliche Glückwünsche den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr Udestedt Am 16. April 2016 nahmen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Udestedt beim 19. Geländespiel der Jugendfeuerwehren des Landkreises Sömmerda teil. Die Jungs aus Udestedt kämpften sich Jahr für Jahr von den hinteren Plätzen bis zum Sieger des Wettbewerbes Die in und der Gemeinderat gratulieren den Teilnehmern der Jugendfeuerwehr Udestedt für diese tolle Leistung und den Erhalt des Wanderpokals: Felix Arnold Niklas Bode Kilian Kubsch Jonas Steineck Arne Böttner Alex Guckuck David Hecker Sebastian Oberländer Jan Rudolph Erik Böttner Der Sieg war für alle eine große Überraschung, selbst Jugendfeuerwehrwart Sascha Kellner und Ortsbrandmeister Thomas Steineck staunten über den Erfolg ihrer Jungs. An dieser Stelle möchte ich auch allen Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Udestedt ein großes Dankeschön aussprechen, die den Nachwuchs zu Wettbewerben begleiten und damit Großartiges leisten. Diese Nachwuchsarbeit wird bei vielen Wehren im Landkreis Sömmerda sehr bewundert, da die Vereine oft mit Verlusten ihrer Mitglieder zu kämpfen haben. Ortsbrandmeister Thomas Steineck betreut den jüngsten Nachwuchs und Jugendfeuerwehrwart Sascha Kellner die Jugendlichen - Anmeldungen für das nächste Jahr liegen auch schon vor. Wir können alle stolz auf unsere Freiwilligen Feuerwehr in Udestedt sein. Die Gemeinde Udestedt wird die Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehr weiter aufrechterhalten und nichts unversucht lassen, diese auch weiter auszubauen. I. Lauß in Vortragsreihe organisiert von der Frauengruppe Udestedt e.v. Leben und Arbeit in der Maasai-Steppe in Tansania Wie schon in den vergangenen Monaten bieten wir unseren Bürgern einen interessanten Vortrag. Unsere Pfarrerin Frau Eckert wird, sehr lebensnah, eine informationsreiche Stunde zum Leben in Tansania gestalten. Wie immer freuen wir uns auf viele Zuhörer und bedanken uns bei der Referentin für die Vorbereitung. Wir laden ein am Donnerstag, dem 23. Juni 2016, um 18:00 Uhr in das Pfarrhaus Udestedt. Frauengruppe Udestedt e.v. Foto: B. Apel Einige der anwesenden Omas und Uromas staunten nicht schlecht über das selbstsichere Auftreten ihres Nachwuchses. Das liebevoll einstudierte Programm hat allen Anwesenden sehr gut gefallen.

25 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Bücherwürmer in Udestedt In der Grundschule Udestedt fand in der Zeit vom April eine Leseprojektwoche statt. Wichtigstes Anliegen dieser Aktion war es, den Kindern das Lesen vielfältig und interessant näher zu bringen, Interesse am Buch zu wecken und eine Möglichkeit zu schaffen, gute Leseleistungen öffentlich zu präsentieren. Von Montag bis Mittwoch wurde von allen Lehrern in der ersten Stunde ein Buchlesung zu verschiedenen Kinderbüchern durchgeführt. Dazu wählten sich die Kinder je nach Interesse jeden Tag anhand einer Liste ein. Dieser Unterrichtsbeginn wurde von Lehrern und Schülern als sehr gelungen empfunden. In der Lesewoche hatten die Schüler die Möglichkeit, ihr Lieblingsbuch zu präsentieren und daraus vorzulesen. Im Rahmen eines klasseninternen Vorlesewettbewerbs qualifizierten sich die drei besten Leser jeder Klasse für das Lesefinale am Freitagvormittag. In der Jury befanden sich zwei Schüler der 4.Klasse, eine Lehrerin, der Schulleiter, die in Frau Lauß und die Pfarrerin Frau Eckert. Jeder Finalist stellte kurz sein Lieblingsbuch vor und las daraus einen geübten Text vor. Im 2. Teil erhielt jeder Teilnehmer einen altersgerechten, unbekannten Text, der ebenfalls vorgelesen und bewertet wurde. Folgende Plätze konnten vergeben werden: Klasse 1 Klasse 2a Klasse 2b Klasse 3 Klasse 4 1. Platz: Noah Samuel Demel 2. Platz: Tjara Herrmann 3. Platz: Lana Christin Stiede 1. Platz: Jotun Hirschfeld 2. Platz: Hannah Wand 3. Platz: Helen Saalfelder 1. Platz: Johanna Mädler 2. Platz: Ole Brauer 3. Platz: Franz Gräßer 1. Platz: Lena Kathleen Holzhaus 2. Platz: Lara Wagner 3. Platz: Adam Lenzer 1. Platz: Marvin Stark 2. Platz: Jonas Eggers 3. Platz: Enrico Hofmeister Herzlichen Glückwunsch an alle Platzierten. Am Dienstag den besuchte uns der Thüringer Schriftsteller und Kabarettist Ulf Annel, der in den Klassen 1/2 und 3/4 jeweils in 1 1/2 Stunden sein Programm mit Wortspielen und Rätseln vorstellte. Einen spannenden Lese-Diavortrag durften die Schüler am Mittwoch den von Herrn Axel Burgheim erleben. Dieser brachte in einem interessanten Vortrag die Natur und Tiere Nordamerikas den Schülern näher. Besonders die Bilder der Bären faszinierten die Kinder. Die Klasse 2b führte als besonderen Höhepunkt der Projektwoche vom Freitag zum Samstag eine Lesenacht in der Turnhalle durch. Wir möchten uns an dieser Stelle bei der Bibliothek Sömmerda, dem Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.v. und dem Förderverein der Grundschule Udestedt bedanken, die uns bei der Finanzierung der Buchlesungen und der Beschaffung der Buchpreise unterstützt haben. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Meine Stärke und mein Lied ist der HERR, er ist für mich zum Retter geworden. Monatsspruch Juni aus dem 2. Buch Mose 15,2 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Freitag, 3.6., Uhr Taufgottesdienst - Freitag, 24.6., Uhr Johannesfest mit Vorstellung der Konfirmanden 2017 und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung am 5.6., Uhr am Kirchturm Kleinrudestedt Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden

26 Gramme-Aue Nr. 6/2016 Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Lauß, Wilhelm-Pieck-Str.32 Tel oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Herzlichen Dank an alle Mitgestalter des Himmelfahrtfestes in Bachstedt! Zum Vormerken: Am 3.7., Uhr ist der Parkgottesdienst Eckstedt mit Dr. Rost und Bläsern aus Kerspleben.

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

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