Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt Großmölsen Großrudestedt Kleinmölsen Nöda Ollendorf Udestedt Jahrgang 23 Donnerstag, den 28. April 2016 Nummer 4 Eine App für unsere Mitgliedsgemeinden Seit können die Bürgerinnen und Bürger der VG Gramme-Aue uns über die Gemeinde-App erreichen.

2 Gramme-Aue Nr.4/2016 Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Amtlicher Teil Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter erreichbar. Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a: Dienstag für Kinder und Jugendliche Uhr Donnerstag Uhr Sprechzeiten/wichtige Rufnummern Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Bahnhofstr Großrudestedt Telefon: Fax: vg.gramme-aue@t-online.de oder vg.gramme-aue.amtsblatt@t-online.de Internet vg-gramme-aue.de Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: und Mittwoch: Donnerstag: und Freitag: Telefonnummern: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) geschlossen Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bode Hauptamt Frau Schlöffel und Frau Brüheim Einwohnermeldeamt Frau Hanke Standesamt Frau Wodarz Bauamt Frau Fritz Herr Rudolph Ordnungsamt Frau Heerwagen Kämmerei Frau Döring Frau Schüler Personalamt/ Amtsblatt Frau Brümmel Kasse Frau Eisenmenger Frau Beier Wasser/ Abwasser Frau Schmidt Abwasserzweckverband Gramme- Vippach Sprechzeit Donnerstag Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung Rufnummer im Havariefall Fa. Klärsysteme Westberg: / Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt Rufnummer im Havariefall Verantwortlicher: während der Öffnungszeiten: Herr Bode - Gemeinschaftsvorsitzender / Verantwortlicher außerhalb der Öffnungszeiten: Tiefbau- und Umweltservice GmbH Unstrut-Lossa Bahnhofstraße 49, Kölleda (Herr Vogel) / Wichtige Rufnummern Polizei Feuerwehr Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Krankenwagen / Polizeiinspektion / Sprechzeiten der Gemeinden Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 Dienstag Uhr Sprechzeiten des s: Uhr oder nach Vereinbarung Tel.: /50039 Fax: /52615 Gemeinde Großmölsen, Hauptstraße 3 Dienstag Uhr Sprechzeiten des s Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3 Sprechzeiten des s (im Deutschen Haus ) Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22 Dienstag Uhr Sprechzeiten der in Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Nöda, Krautgasse 91 Dienstag Uhr Sprechzeit des s: Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105 Dienstag Uhr Sprechzeiten des s Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28 Dienstag Uhr Sprechzeiten der in Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Mail:...gemeinde-udestedt@arcor.de Gemeindebibliothek Großrudestedt Öffnungszeiten: Montag: bis Uhr Mittwoch: bis Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda: Montag Uhr Bankverbindungen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue IBAN Gemeinde Ollendorf: DE Gemeinde Nöda: DE Gemeinde Udestedt: DE Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Schwansee, Kleinrudestedt u. Kranichborn DE Gemeinde Großmölsen: DE Gemeinde Kleinmölsen: DE Gemeinde Alperstedt: DE VG Gramme-Aue : DE Abwasserzweckverband Gramme-Vippach : DE Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue: DE Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM

3 Gramme-Aue Nr.4/2016 Servicetag der VG Gramme-Aue Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Großrudestedt hat seit Januar 2015 einen Servicetag eingerichtet, an dem das Einwohnermeldeamt in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr für Sie geöffnet hat. Die genauen Termine sind für Sie folgend im Überblick: Samstag, den 30. April 2016 Samstag, den 28. Mai 2016 Samstag, den 25. Juni 2016 Mit freundlichen Grüßen Bode Gemeinschaftsvorsitzender Hinweis Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 05/ 2016 erscheint am Donnerstag, den 26. Mai 2016 und beinhaltet die Vorschau auf die Termine, Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom bis Der Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der , Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Alle Beiträge sind per E- Mail als Word- Dokument oder PDF zu senden. Bilder sind im Format JPG einzureichen. Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB-Stick im gleichen Format möglich. Adresse: VG.GRAMME-AUE.AMTSBLATT@T-ONLINE.DE Die Verfasser der einzelnen Beiträge sind für den Inhalt selbst verantwortlich. Es erfolgt keine Korrekturlesung! Bekanntmachung Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue in Großrudestedt, Bahnhofstraße 16, ist am Freitag, den 6. Mai 2016 geschlossen. Bode Gemeinschaftsvorsitzender Mitteilung aus dem Fundbüro Im Amtsblatt Nr. 8/2015 vom wurde der Fund eines Fahrrades bekannt gemacht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist hat der Finder keinen Anspruch an der Fundsache geltend gemacht. Dadurch geht das Recht an der Fundsache nach 976 Abs. 1 BGB auf die Gemeinde des Fundorts über. Für Interessenten besteht die Möglichkeit, bis zum ein schriftliches Angebot zum Erwerb des Fundgegenstandes in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot Erwerb Fahrrad in der VG Gramme-Aue, Bahnhofstraße 16, Großrudestedt abzugeben. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Eine vorherige Besichtigung der Fundsache ist im Ordnungsamt während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Fundbüro Mitteilung der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Die Kasse weist darauf hin, dass zum folgende Steuern und Gebühren fällig werden: Gemeinde/ Zweckverband Steuerart Gebührenart Alperstedt Grundsteuer Hundesteuer Großmölsen Grundsteuer Abwassergebühren Hundesteuer Großrudestedt und Ortsteile Grundsteuer Hundesteuer Kleinmölsen Grundsteuer Abwassergebühren Hundesteuer Niederschlagswassergebühren Nöda Grundsteuer Abwassergebühren Hundesteuer Niederschlagswassergebühren Ollendorf Grundsteuer Abwassergebühren Hundesteuer Udestedt Grundsteuer Hundesteuer Abwasserzweckverband Abwassergebühren Gramme-Vippach Niederschlagswassergebühren Zweckverband Wassergebühren Wasserversorgung Gramme-Aue Wir bitten alle Bürger, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ihre fälligen Raten zur o. g. Fälligkeit zu überweisen. Dies betrifft nur die Barund Vierteljahreszahler. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Bahnhofstraße 16, Großrudestedt Ansprechpartnerinnen sind: Frau Brümmel (Abteilung Steuern und Abgaben) Telefon: / Frau Schmidt (Abteilung Wasser und Abwasser) Telefon: /

4 Gramme-Aue Nr.4/2016 Nichtamtlicher Teil Achtung Geo-Wettbewerb 2016 Auch in diesem Schuljahr nahmen alle Schüler der RS Schloßvippach am Geographie-Wettbewerb, organisiert vom Verband Deutscher Schulgeographen e.v. (VDSG) und Diercke Wissen, teil. Diercke Wissen ist mit Teilnehmern Deutschlands größter Geografiewettbewerb und in jedem Jahr eine gefragte Veranstaltung für die Schulen in Deutschland und die deutschen Schulen im Ausland. Karl-Walter Hoffmann, der 1. Vorsitzende des VDSG, erläuterte: Der Wettbewerb kann von Jahr zu Jahr mehr geografiebegeisterte junge Menschen gewinnen, was uns besonders freut. Wir wollen dies durch einen interessanten Wettbewerb mit unseren Partnern, dem Westermann Verlag, in bewährter Weise weiterhin unterstützen! Unter den Schülern der Klassen 7-10 wurden 9 Klassensieger ermittelt, die um den Sieg auf Schulebene kämpften. Dabei galt es einen Fragebogen rund um topografische, aber auch allgemeingeografische, Themen in 20 Minuten zu bearbeiten. Schulsieger wurde mit einem ganz knappen Vorsprung Max Röhreich aus der Klasse 9b. Weitere Platzierte: Platz 2: Clemens Herre Klasse 10b Platz 3: Manuel Noth Klasse 10a Platz 4: Jonas Müller Klasse 7a Platz 4: Kevin Baßler Klasse 9a Platz 6: Jan Reichardt Klasse 10c Platz 7: Tanja Döllstedt Klasse 8b Platz 8: Elias Molenda Klasse 8a Platz 9: Tim Kühnemund Klasse 7b Frau Wagner und Frau Ehrenberger Eltern abgeholt. Auch dieses Jahr hat uns das sehr viel Spaß bereitet und wir hoffen, auch im nächsten Schuljahr dabei sein zu können. Wir möchten uns recht herzlich bei Frau Ulrich von der Rewekaufhalle Schloßvippach für die finanzielle Unterstützung bedanken. Mara Linn Holzhäuser und Sophia Iris Reiffarth, Kl.6a Lesenacht an der RS Schloßvippach Am Freitag, dem , fand unsere Lesenacht statt. Sie stand diesmal unter dem Motto Alles rund um Tiere. Als wir uns - die Teilnehmer der 5. und 6. Klassen - in unseren Räumen eingefunden hatten, richteten wir unsere Schlafplätze ein. Danach trafen wir uns alle in der Aula, wo uns Frau Moser ein witziges Buch vorstellte. Wir lauschten der Geschichte von Andy Stanton Sie sind ein schlechter Mensch, Mister Gum! Nachdem sie damit fertig war, bekamen wir alle einen Laufzettel, auf dem verschiedene Stationen standen, die wir absolvieren durften. Es gab zum Beispiel Kreidemalerei und Basteln von Osterschmuck. Singen konnte man auch und noch einige andere tolle Sachen machen. Als sich danach wieder alle in der Cafeteria eingefunden hatten, gab es erst mal etwas zu Essen und zu Trinken. Dieser Snack sollte uns für die nächsten Aufgaben stärken. Denn wir starteten danach eine Rallye. Alle Schüler wurden in 4 Gruppen eingeteilt und zwar durch Losen. So gehörten zu einer Gruppe Schüler aus allen 4 teilnehmenden Klassen, und wir kamen uns untereinander näher. Es gab Stationen, an denen die Gruppen Punkte sammeln konnten, indem Sie viele Fragen selbstständig lesen und lösen mussten, zum Beispiel aus Büchern über Tiere, Überwinden eines Parcours mit Tierbewegungen und vieles mehr. Am Schluss gewann die Gruppe mit den meisten Punkten und bekam Preise. Aber die anderem gingen auch nicht leer aus, so dass alle eine kleine Erinnerung an die Lesenacht mit nach Hause nehmen konnten. Nach der Rallye gingen die Klassen in ihre Räume. In der Klasse 6a durfte jeder in 5 Minuten sein eigenes mitgebrachtes Buch vorstellen. Und weil es schon spät war, schliefen wir danach schnell ein. Am nächsten Morgen holten zwei Mädchen der Klasse 6a frische Brötchen und es gab ein leckeres Frühstück. Nachdem alle gegessen hatten, wurden wir nach und nach von unseren Sonderfahrt zum 20. Jahrestag von du und dein Garten zur ega-erfurt In zwei Sonderbussen brachen die 86 Gartenfreunde des Kreisverbandes der Gartenfreunde Sömmerda am Morgen des 2. Aprils zum Spezialmarkt der ega Erfurt du und dein Garten auf. Die Teilnehmer dieser Sonderfahrt, zu der der Kreisverband geladen hatte, bestanden aus Mitgliedern unserer Vereine aus Buttstädt, Kölleda und Sömmerda. Die Nachricht, dass in der Nacht zuvor noch einmal recht viel Schnee in Erfurt gefallen war, hielten so einige von uns für einen verspäteten Aprilscherz, und wir waren gespannt, was uns denn nun wirklich erwartet. In der Tat konnte man noch hier und da Schnee auf den Beeten mit den Stiefmütterchen und Primeln entdecken. Aber die Sonne meinte es gut, denn ihre warmen Strahlen sorgten auf den teilweise sehr überlaufenen Wegen des ega-geländes für gute Stimmung und förderte damit auch die Kauflaune. Viele der Mitfahrenden haben sich mit Ranunkeln, Zwiebeln, Dahlien, Kräutern, bereits vorgezogene Pflanzen usw. eingedeckt, damit das Gartenjahr von Anfang an gut starten kann. Den Frauen hat besonders die wunderschöne Hortensienausstellung gefallen. Da durfte natürlich ein Eintrag ins dortige Gästebuch nicht fehlen.

5 Gramme-Aue Nr.4/2016 Wie immer brachte uns das Schmetterlingshaus mit den farbenprächtigen Vertretern ihrer Gattung zum Staunen. Überhaupt war das gesamte Sortiment der Händler vielseitig und interessant. Für jeden Geschmack ließ sich das Richtige zur Ausgestaltung des eigenen Gartens finden. Künstler, wie der Mann am fahrenden Piano oder die Blumen auf Stelzen (als Blumen verkleidete Frauen) haben uns ebenfalls recht gut gefallen und ließen uns Schmunzeln. Wogegen uns Sonderschauen, wie die Gartenreise mit der floralen Hallenschau, der Bio-Spezialmarkt oder die Welterberegion Wartburg Hainich mit der Erlebnisausstellung eher Anregung über die Möglichkeiten der Umsetzung in der eigenen Parzelle brachten. Natürlich statteten wir auch dem Standplatz des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde und des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e.v., mit seiner Gartenbörse, einen Besuch ab. Gesprächsthemen auf der Heimfahrt gab es, nach diesem Tag voller neuer Eindrücke, zur Genüge. Gegen Uhr waren dann die letzten von uns wieder in ihrem Heimatort eingetroffen, sowohl reicher an Anregungen, als auch reicher an Pflanz- und Saatgut. Kreisverband der Gartenfreunde Sömmerda Auswertung des Verbandswettbewerbes 2015 Im Rahmen der Gesamtvorstandssitzung des Kreisverbandes der Gartenfreunde Sömmerda e.v., am , erfolgte die Auswertung des Kreiswettbewerbes Dieser fand vom statt. Gesucht wird einmal im Jahr die am besten bewirtschaftete Kleingartenanlage unter den Mitgliedsvereinen des Kreisverbandes, im Landkreis Sömmerda. Teilgenommen haben alle 46 Kleingartenvereine des Kreisverbandes. 8 Wettbewerbsgruppen, unterteilt in: - Landkreis - Süd - Landkreis - West - Landkreis - Ost - Landkreis - Nord - Sömmerda - West - Sömmerda - Ost - Sömmerda - Süd - LK-Süd u. SDA-West wurde von Mitgliedern des Kreisvorstandes und dessen bevollmächtigen Vertretern unter Leitung des Vorsitzenden der Wettbewerbskommission, Herrn Peter Plachetka, besichtig. Bei einer erreichbaren Gesamtpunktzahl von 175, die aus insgesamt 8 Kategorien zusammengesetzt war, ist dieser Wettbewerb eine jährliche Herausforderung für jeden Mitgliedsverein. In der 8. Kategorie konnte man im Jahr 2015 bis zu 5 Bonuspunkte sammeln. Je aktiver ein Verein bei der Teilnahme an Veranstaltungen des Kreisverbandes und im eigenen Vereinsleben war, des so höher die Punkte. Die Vereinsvorstände begleiten die Vertreter des Kreisverbandes größtenteils selbst durch ihre Anlage, um gleich an Ort und Stelle auf Fragen eingehen zu können oder Fragen zu stellen. Den 1. Platz belegte der KGV 1945 e.v. Sömmerda mit 145 Punkten, den 2. Platz der KGV Brauhauswiese e.v. Sömmerda mit 140 Punkten und den 3. Platz der KGV Wiesengrund e.v. Buttstädt mit 135 Punkten. Die Kleingartenvereine können sich nicht nur über den obligatorischen Pokal, die Urkunde und die Blumen freuen, sondern außerdem noch über eine Geldzuwendung für die Vereinskasse durch den Kreisverband (1. Platz 150,- EUR, 2. Platz 100,- EUR und 3. Platz 50,- EUR). Der nächste Wettbewerb ist bereits geplant und wird zum 25. Jahrestag des Kreisverbandes, am 20. August diesen Jahres, ausgewertet. Die siegreichen Vereine werden sich dabei über eine Erhöhung des Preisgeldes um jeweils 100 EUR pro Platzierung freuen können. Wir gratulieren allen Gewinnern noch einmal ganz herzlich! Kreisverband der Gartenfreunde Sömmerda vlnr. Verbandsvorsitzenden Christian Hoßbach, Herbert Seidler - Vorsitzender des KGV Wiesengrund, Thomas Daniel - Vorsitzender des KGV Brauhauswiese, Volker Ebhardt - stellvertretender Vorsitzender des KGV 1945 und Herr Peter Plachetka Bildrechte: Kreisverband

6 Gramme-Aue Nr.4/2016 Blutspendetermine Mai 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) - Di , 16:30-19:00 Uhr Schloßvippach, Rentnertreff, Lindenstraße 8a - Mo , 16:00-19:00 Uhr Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V., Bahnhofstraße 2 - Fr , 16:00-19:00 Uhr Kannawurf, Vereinshaus des KKV e. V., Hauptstr Do , 16:30-19:00 Uhr Kleinbrembach, Gemeindeamt, Straße der Einheit 32 - Sa , 10:00-12:00 Uhr Sömmerda, ASB Tagespflege Neue Zeit, Straße der Einheit 21 (ehem. Bibliothek) - Mi , 17:00-19:30 Uhr Kölleda, Wippertus Grundschule Kölleda, Aula, Salzstraße Mo , 16:00-19:00 Uhr Alperstedt, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 Institut für Transfusionsmedizin Suhl ggmbh gemeinnützige Gesellschaft Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 03-17/2016 Hauptamt Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat auf Grund des 19 und 26 Abs. 2 Ziff.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S 41) in der jeweils gültigen Fassung in seiner Sitzung am die 2. Änderung Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) beschlossen: Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Hehne - Siegel - Gemeinde Alperstedt 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat auf Grund des 19 und 26 Abs. 2 Ziff.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S 501) in seiner Sitzung am folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) beschlossen: Artikel 1 1 (Altersjubiläen) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: 1 Altersjubiläen (1) Glückwünsche zum Geburtstag erhalten die Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 70. Lebensjahr und jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden dann folgenden Geburtstag durch das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. (2) Jubilare, die den 70. und 75. Geburtstag feiern, werden durch den beglückwünscht und erhalten einen Blumenstrauß im Wert von 20,00 EUR. (3) Jubilare, die das 80., 85., 90. und 95. Lebensjahr erreicht haben, werden durch den beglückwünscht mit Blumen und Präsent im Wert von 25,00 EUR. (4) Jubilare, werden ab der Vollendung des 100. Lebensjahres werden jährlich durch den beglückwünscht mit Blumen und Präsent im Wert von 25,00 EUR. Artikel 2 Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) tritt mit Wirkung ab dem 01. des Folgemonats nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Alperstedt, den.. Hehne Siegel Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat auf Grund des 19 und 26 Abs. 2 Ziff. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S 501) in seiner Sitzung am folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) beschlossen: Artikel 1 1 (Altersjubiläen) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: 1 Altersjubiläen (1) Glückwünsche zum Geburtstag erhalten die Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 70. Lebensjahr und jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden dann folgenden Geburtstag durch das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. (2) Jubilare, die den 70. und 75. Geburtstag feiern, werden durch den beglückwünscht und erhalten einen Blumenstrauß im Wert von 20,00 EUR. (3) Jubilare, die das 80., 85., 90. und 95. Lebensjahr erreicht haben, werden durch den beglückwünscht mit Blumen und Präsent im Wert von 25,00 EUR. (4) Jubilare, werden ab der Vollendung des 100. Lebensjahres werden jährlich durch den beglückwünscht mit Blumen und Präsent im Wert von 25,00 EUR. Artikel 2 Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) tritt mit Wirkung ab dem 01. des Folgemonats nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Alperstedt, den 05. April 2016 Hehne Siegel Gemeinde Alperstedt Bekanntmachung Die vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alperstedt für das Aussprechen von Glückwünschen (Ehrenordnung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO vorgelegt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende rechtsaufsichtliche Bedenken hat die Kommunalaufsicht, als Rechtsaufsichtsbehörde, im Schreiben vom , AZ: KomA 021.4, nicht geltend gemacht. Einer vorzeitigen Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde mit Schreiben vom zugestimmt. Nach 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 38Abs. 1 ThürKO) 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich und der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Alperstedt, den 05. April 2016 Hehne Nichtamtlicher Teil Stiftung Naturschutz Thüringen Information zu Führungen durch die Moorlandschaft Alperstedter Ried - Stiftung Naturschutz Thüringen gibt Einblicke in Wilde Weiden am Samstag Regionaler Betreff: Führung ins Ganzjahresbeweidungsprojekt im Alperstedter Ried, Landkreis Sömmerda am Einblicke in die Moorlandschaft Alperstedter Ried Exmoor-Ponys, Wasserbüffel und botanische Schätze im Alperstedter Ried Am lädt die Stiftung Naturschutz Thüringen zusammen mit dem NABU Erfurt und dem Heimat- und Kulturverein Alperstedt zu zwei geführten Exkursionen ins Alperstedter Ried ein. Seit September 2015 geht es im Projekt Moorlandschaft Alperstedter Ried zur Sache: Um dem größten Durchströmungsmoor Thüringens wieder seinen natürli-

7 Gramme-Aue Nr.4/2016 chen Wasserstand zurückzugeben, wurden im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Alperstedt künstlich angelegte Entwässerungsgräben geschlossen, Feuchtmulden für Wiesenbrüter und Amphibien angelegt und ein Weidezaun gebaut. Der westliche Teil des Naturschutzgebietes und die angrenzenden Feuchtwiesen sind nun auf 115 ha umzäunt und bieten so nicht nur den dort zahlreich vorkommenden gefährdeten Tierund Pflanzenarten Lebensraum, sondern auch vierbeinigen Landschaftspflegern: Seit Oktober 2015 übernehmen Exmoor-Ponys und demnächst auch Wasserbüffel und Heckrinder ganzjährig die Pflege der Feuchtlebensräume. Sie sorgen dafür, dass die geschützten Lebensräume im Naturschutzgebiet auch bei höherem Wasserstand erhalten bleiben. Sowohl die Exmoor-Ponys als ursprünglichste Englische Pferderasse als auch die Heckrinder als Rückzucht der ausgestorbenen Auerochsen sind an die Verhältnisse einer Ganzjahresbeweidung in einer Moorlandschaft gewöhnt. Jahr für Jahr wird die Zahl der Tiere durch eigene Nachzucht auf der Fläche bis zu ca. 50 Tieren anwachsen. Träger des Beweidungsprojektes ist die ARUA-Agrar GmbH Mittelhausen. Bei den Exkursionen wird Stella Schmigalle, die das Projekt von Seiten der Stiftung Naturschutz Thüringen betreut, Einblicke in die Moorlandschaft, die botanischen Schätze und Hintergründe zu den vierbeinigen Landschaftspflegern geben, sowie die durchgeführten und noch geplanten Maßnahmen erläutern. Die Führungen finden statt am , um 13:00 Uhr (Länge ca. 1,5-2 St.) Treffpunkt ist am Laura-Radweg vom Ortsausgang Alperstedt Richtung Grammemühle kommend, am ersten Abzweig auf der rechten Seite (hinter den Gewächshäusern). Bitte melden Sie sich telefonisch an unter 0361/ Wasserfestes Schuhwerk und wetterangepasste Kleidung sind vorteilhaft. Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 06-14/2016 Hauptamt Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Großmölsen (BGS- EWS) Beschluss: Aufgrund 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) i. V. m. 2, 7, 7b,12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes -ThürKAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2004 (GVBl. 889) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen in seiner Sitzung am die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Großmölsen (BGS-EWS). Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Ballin - Siegel - 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Großmölsen (BGS-EWS) Aufgrund der 2, 7, 7 b, 12, 14 und 21 a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt die Gemeinde Großmölsen folgende 3. Satzung zur Änderung der BGS-EWS: Hintergrund: Die Stiftung Naturschutz Thüringen ist eine Stiftung des Freistaates Thüringen. Seit 1995 initiiert und fördert sie Maßnahmen und Projekte in Thüringen, die dem Naturschutz dienen und ihn voranbringen. Die Maßnahmen im Alperstedter Ried werden im Rahmen des Eigenprojektes Moorlandschaft Alperstedter Ried durch das laufende Flurbereinigungsverfahren sowie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Weitere Maßnahmen aus Kapitalerträgen und Mitteln der Ausgleichsabgabe beinhalten u.a. die Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, die Umweltbildung oder Forschungen auf dem Gebiet des Naturschutzes. Die Stiftung ist zudem Eigentümerin von Flächen in Thüringen und am Grünen Band Thüringen, den entstandenen Rückzugsräumen entlang des ehemaligen innerdeutschen Grenzverlaufs. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: ungerade Woche Montag Entsorgung Biotonne: gerade Woche Dienstag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Artikel 1 13 (Beseitigungsgebühr) wird wie folgt geändert: (2) 1. Für die jährlich entsprechend 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen beträgt die Gebühr a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes 25,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes 27,38 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm. 2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr 27,38 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm. 3. Für Notdiensteinsätze a) Montag bis Donnerstag von bis Uhr des Folgetages werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, 146,87 EUR pro Stunde erhoben. b) Freitag ab Uhr bis Montag Uhr sowie an Feiertagen), werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, 196,85 EUR pro Stunde erhoben. Artikel 2 Die 3. Änderung der BGS-EWS tritt am in Kraft. ausgefertigt: Großmölsen, den 05. April 2016 Ballin Bekanntmachung Siegel Die vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Großmölsen (BGS- EWS) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 2 Abs. 5 des ThürKAG vorgelegt. Die 3. Satzung zur Änderung der BGS-EWS wurde mit Schreiben des Landratsamtes Sömmerda, Kommunalaufsicht vom , AZ:

8 Gramme-Aue Nr.4/2016 Kom A nach 2 Abs. 4 a Nr. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) rechtsaufsichtlich genehmigt. Einer vorzeitigen Veröffentlichung wurde mit Schreiben vom zugestimmt. Nach 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 38 Abs. 1 ThürKO) 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich und der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Großmölsen, den 05. April 2016 Ballin Nichtamtlicher Teil Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle

9 Gramme-Aue Nr.4/2016 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großmölsen Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. Monatsspruch Mai aus dem 1. Brief an die Korinther 6,19 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Am 1.5., Uhr in der Kirche Großmölsen - Pfingstsonntag, 15.5., Uhr mit den Adjuvanten und zu den Zentralveranstaltungen: Familienfest zu Himmelfahrt in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Donnerstag, den 5.5., Ab 9.00 Uhr Blasmusik der Großmölsener Adjuvanten Hüpfburg, Helium-Luftballons, Angebote für Kinder Uhr Bläserandacht Für das leibliche Wohl sorgt die Dorfgaststätte Trinitatis, 22.5., Kirchspielgemeindefest in Udestedt Uhr Festgottesdienst mit Goldener und Diamantener Konfirmation, (wer in den Vorjahren verhindert war und nun teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen und gebeten, sich im Pfarramt anzumelden, damit die Urkunde vorbereitet werden kann), anschließend Kaffeetrinken und Familienfest auf dem Schulplatz und Uhr Konzert von Bläserensemble AERO-ART Artern Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Kramer, Strasse im Unterdorf 43 Tel Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Amtlicher Teil 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Großrudestedt Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.September 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung, des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vom 8. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546) in der jeweils gültigen Fassung, der 18 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365) in der jeweils gültigen Fassung sowie des 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft hat der Gemeinde Großrudestedt in seiner Sitzung am die nachstehende 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Großrudestedt beschlossen: Artikel 1 8 (Höhe der Benutzungsgebühren) wird folgt geändert Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: (2) Die Benutzungsgebühren betragen monatlich: Für eine Ganztagsbetreuung: - für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind 384,21 EUR/Kind/Monat - für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern 288,16 EUR/Kind/Monat - für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern 192,11 EUR/Kind/Monat Für eine Halbtagsbetreuung vormittags maximal bis längstens bis Uhr oder nur nachmittags frühestens ab Uhr) - für Familien mit einen kindergeldberechtigten Kind 307,37 EUR/Kind/Monat - für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern 230,53 EUR/Kind/Monat - für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern 153,68 EUR/Kind/Monat Artikel 2 Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Großrudestedt tritt am 01. Tag des Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Impressum Amtsblatt der VG Gramme Aue Herausgeber: VG Gramme Aue, Großrudestedt, Bahnhofstraße 16 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke im Verwaltungssitz der VG Gramme-Aue, Bahnhofstraße 16 in Großrudestedt kostenlos beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. ausgefertigt: Großrudestedt, den 05. April 2016 Walter Gemeinde Großrudestedt Bekanntmachung Siegel Die vorstehende 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Großrudestedt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO vorgelegt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende rechtsaufsichtliche Bedenken hat die Kommunalaufsicht, als Rechtsaufsichtsbehörde, im Schreiben vom , AZ: nicht geltend gemacht. Gemäß Schreiben der Kommunalaufsicht vom darf die Satzungsänderung vor Ablauf der Monatsfrist nach 21 Abs. 3 Satz 3 Thür- KO bekanntgemacht werden. Nach 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 38 Abs. 1 ThürKO) 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich und der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechts-

10 Gramme-Aue Nr.4/2016 verletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Großrudestedt, den 05. April 2016 Walter Öffentliche Stellenausschreibung In der Kindertagesstätte der Gemeinde Großrudestedt sind vorerst befristet vom bis zwei Stellen als zu besetzen. Staatlich anerkannte/r Erzieher/ in Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/ r Erzieher/ in oder gemäß Thür. Kita Gesetz eine gleichwertig anerkannte Ausbildung Profil: - Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische Fähigkeiten, Kreativität - Flexibilität, Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Gruppenarbeit Vergütung: - entsprechend TVöD für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitszeit: - wöchentlich 30 Stunden Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum an die Gemeinde Großrudestedt Karl- Marx- Platz Großrudestedt oder an die Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Aue Personalamt Bahnhofstraße Großrudestedt zu richten. Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Nichtamtlicher Teil Neue Partnerschaft beim SV 1916 Großrudestedt Fußball-Camp in den Herbstferien Vom 10. Oktober 2016 bis 14. Oktober 2016 ist es soweit und fussball-ferienschule.de lädt alle Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 18 Jahren auf den Rasenplatz des SV 1916 Großrudestedt zum Kicken ein. Die Zusammenarbeit zwischen unserem SV1916 Großrudestedt und der Fußballferienschule (FFS) ist noch in den Anfängen. Die Begeisterung ist jedoch groß, mit dem Fußballcamp im Herbst den offiziellen Auftakt dieser Partnerschaft legen zu können. Der sportliche Leiter, Daniel Reich, ist überzeugt: Mit dem SV 1916 Großrudestedt haben wir in diesem Jahr einen neuen Partner gefunden. Hier fällt mir sofort der Spruch klein, aber oho ein. Begeisternde Nachwuchsarbeit im Verein, kompetente Ansprechpartner, in Person von Steven Baumgart und Visionen zur Förderung von Jugendfußballern/-innen beim SV 1916 sind die perfekte Basis für unsere Philosophie von Fußballferienschulen. Die FFS motiviert Kinder und Jugendliche durch Spaß zum Erfolg. Hierfür bietet sie deutschlandweit in den Schulferien ein technisch anspruchsvolles und abwechslungsreiches Fußballtraining an, welches nicht nur die Beine herausfordert. Das Erlernen von neuen Fähigkeiten durch qualifizierte Trainer und der Begeisterung am Teamsport gehen dabei Hand in Hand. Vom Fußballanfänger bis zum talentierten Nachwuchsspieler: Aufgeteilt in Alters- und Leistungsgruppen ist für jeden das Richtige dabei. Schnell sein lohnt sich. Sichere Dir jetzt einen der begehrten Plätze im Fußball Herbstcamp. Anmeldungen sind möglich unter Die fussball-ferienschule.de freut sich auf viele neue Gesichter in Großrudestedt! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Irmgard Anhalt zum 80. Geburtstag am Frau Inge Marsilius zum 75. Geburtstag am Frau Petra Heine zum 70. Geburtstag q q q q q q q q Schatzsuche in den Osterferien Mit Beginn der diesjährigen Osterferien verreisten viele Kinder der Grundschule Großrudestedt mit ihren Eltern in den Urlaub. Dennoch waren die Ferienspiele in unserem Hort gut besucht und die Erzieher/innen planten für die anwesenden Kinder unserer Grundschule eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung, rund um die Themen Frühling und gesunde Ernährung, verbunden mit Spiel und Spaß. So bereiteten wir Mittwoch mit den Kindern gemeinsam ein gesundes und leckeres Frühstück vor, welches wir anschließend in gemütlicher Atmosphäre verzehrten. An dieser Stelle bedanken wir uns bei all den Eltern für die Bereitstellung gesunder Produkte und ihrer Mitwirkungsbereitschaft an unserem gesunden Frühstück. Das Highlight in dieser Woche war die große Schatzsuche nach dem verschollenen Schatz in Großrudestedt. Dabei hatten die Kinder eine Menge Spaß und verfolgten mit ihren Erzieherinnen akribisch die Hinweise, welche zu dem Schatz geführt haben. Ein Dank gilt auch dem SV 1916 Großrudestedt für die Bereitstellung der Turnhalle, welche wir nun immer Freitagnachmittag für unsere sportlichen Aktivitäten nutzen können.

11 Gramme-Aue Nr.4/2016 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Herr Werner Georgy zum 70. Geburtstag q q q q q q q q Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großrudestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. Monatsspruch Mai aus dem 1. Brief an die Korinther 6,19 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Exaudi, 8.5., Uhr - Pfingstmontag, 16.5., Uhr mit ökumenischen Gästen und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Am 1.5., Uhr in der Kirche Großmölsen Familienfest zu Himmelfahrt in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Donnerstag, den 5.5., Ab 9.00 Uhr Blasmusik der Großmölsener Adjuvanten Hüpfburg, Helium-Luftballons, Angebote für Kinder Uhr Bläserandacht Für das leibliche Wohl sorgt die Dorfgaststätte Trinitatis, 22.5., Kirchspielgemeindefest in Udestedt Uhr Festgottesdienst mit Goldener und Diamantener Konfirmation, (wer in den Vorjahren verhindert war und nun teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen und gebeten, sich im Pfarramt anzumelden, damit die Urkunde vorbereitet werden kann), anschließend Kaffeetrinken und Familienfest auf dem Schulplatz und Uhr Konzert von Bläserensemble AERO-ART Artern Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Prestel, Bahnhofstr. 23 oder Frau Bauer, Pfarrgasse 3 Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kleinrudestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. Monatsspruch Mai aus dem 1. Brief an die Korinther 6,19 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Himmelfahrt, 5.5., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine - Pfingstmontag, 16.5., Uhr Bläserandacht am Turm Kleinrudestedt das Ziel der diesjährigen ökumenischen Radfahrt von Sömmerda. und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Am 1.5., Uhr in der Kirche Großmölsen Familienfest zu Himmelfahrt in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Donnerstag, den 5.5., Ab 9.00 Uhr Blasmusik der Großmölsener Adjuvanten Hüpfburg, Helium-Luftballons, Angebote für Kinder Uhr Bläserandacht Für das leibliche Wohl sorgt die Dorfgaststätte Trinitatis, 22.5., Kirchspielgemeindefest in Udestedt Uhr Festgottesdienst mit Goldener und Diamantener Konfirmation, (wer in den Vorjahren verhindert war und nun teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen und gebeten, sich im Pfarramt anzumelden, damit die Urkunde vorbereitet werden kann), anschließend Kaffeetrinken und Familienfest auf dem Schulplatz und Uhr Konzert von Bläserensemble AERO-ART Artern Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Ritter, Große Gasse 29 oder im Pfarramt Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert

12 Gramme-Aue Nr.4/2016 Ortsteil Kranichborn Nichtamtlicher Teil Gerda Gabriel, Matschers Disco und viele mehr werden mit uns feiern. Wir freuen uns auf Euch! Heimatverein Kranichborn e. V. Am 20. August 2016 ist Heimatfest! Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kranichborn Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. Monatsspruch Mai aus dem 1. Brief an die Korinther 6,19 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Pfingstsonntag, 15.5., Uhr und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Am 1.5., Uhr in der Kirche Großmölsen Familienfest zu Himmelfahrt in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Donnerstag, den 5.5., Ab 9.00 Uhr Blasmusik der Großmölsener Adjuvanten Hüpfburg, Helium-Luftballons, Angebote für Kinder Uhr Bläserandacht Für das leibliche Wohl sorgt die Dorfgaststätte mit Goldener und Diamantener Konfirmation, (wer in den Vorjahren verhindert war und nun teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen und gebeten, sich im Pfarramt anzumelden, damit die Urkunde vorbereitet werden kann), anschließend Kaffeetrinken und Familienfest auf dem Schulplatz und Uhr Konzert von Bläserensemble AERO-ART Artern Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Kästner, Platz des Friedens 1, Tel oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Ingrid Löwe zum 70. Geburtstag am Herr Harald Müller zum 80. Geburtstag Trinitatis, 22.5., Kirchspielgemeindefest in Udestedt Uhr Festgottesdienst

13 Gramme-Aue Nr.4/2016 Entsorgungstermine Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt in seiner Sitzung am über die Haushaltssatzung 2016 und den Haus- Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag haltsplan 2016 sowie seinen Bestandteilen und Anlagen (einschließlich Abholung gelbe Tonne Stellenplan) Donnerstag, den Haushaltssatzung Abholung blaue Tonne Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinmölsen Montag, den Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 Montag, den Auf der Grundlage des 50 Abs. 2 i. V. m. 55 der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl. Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Nr. 2, Seite 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle der Gemeinde Kleinmölsen folgende Haushaltssatzung: 1 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt Schwansee in den Einnahmen und EUR Ausgaben EUR Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. Monatsspruch Mai aus dem 1. Brief an die Korinther 6,19 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Pfingstmontag, 16.5., Uhr und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Am 1.5., Uhr in der Kirche Großmölsen Familienfest zu Himmelfahrt in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Donnerstag, den 5.5., Ab 9.00 Uhr Blasmusik der Großmölsener Adjuvanten Hüpfburg, Helium-Luftballons, Angebote für Kinder Uhr Bläserandacht Für das leibliche Wohl sorgt die Dorfgaststätte Trinitatis, 22.5., Kirchspielgemeindefest in Udestedt Uhr Festgottesdienst mit Goldener und Diamantener Konfirmation, (wer in den Vorjahren verhindert war und nun teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen und gebeten, sich im Pfarramt anzumelden, damit die Urkunde vorbereitet werden kann), anschließend Kaffeetrinken und Familienfest auf dem Schulplatz und Uhr Konzert von Bläserensemble AERO-ART Artern Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Garnat, Erfurter Str. 16, Tel oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und EUR Ausgaben EUR ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt. 4 Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H b) für die Grundsteuer (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. 5 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2016 wird auf EUR festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem in Kraft. Beschlussergebnis: Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Poppitz in - Siegel - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinmölsen für das Haushaltsjahr 2016 I. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinmölsen Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 Auf der Grundlage des 50 Abs. 2 i. V. m. 55 der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und EUR Ausgaben EUR und im Vermögenshaushalt - in den Einnahmen und EUR Ausgaben EUR ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt. Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 03-15/2016 Kämmerei Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend Haushaltssatzung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt. 4 Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. b) für die Grundsteuer (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H.

14 Gramme-Aue Nr.4/ Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2016 wird auf EUR festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem in Kraft. Kleinmölsen, den 19. April 2016 Poppitz in Siegel II. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan mit Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wurden der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, gemäß 57 ThürKO vorgelegt. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 14. April 2016, AZ: :68032/2016 gegen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Die Haushaltssatzung, einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt, gemäß 57 Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten, öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO an dieser Stelle, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Montag: bis Uhr Dienstag: bis Uhr und bis Uhr Mittwoch: bis Uhr Donnerstag: bis Uhr und bis Uhr Freitag: bis Uhr Kleinmölsen, den 19. April 2016 Poppitz in Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 04-15/2016 Kämmerei Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend Finanzplan 2016 Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt auf der Grundlage des 26 Abs. 2 Ziffer 8 und des 62 der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41) in der jeweils gültigen Fassung in seiner Sitzung am den als Anlage beigelegten Finanzplan der Gemeinde Kleinmölsen mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016, für die Jahre Beschlussergebnis Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Poppitz in - Siegel - Fördermittel Hochwasserschäden 2013 Förderung durch den Freistaat Thüringen für den Ersatzneubau von drei Brückenbauwerken in Kleinmölsen Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurden erhebliche Schäden in einigen Thüringer Gemeinden verursacht. Auch die Gemeinde Kleinmölsen wurde durch das Hochwasser nicht verschont. Es wurden in der Gemeinde Kleinmölsen drei Brückenbauwerke so stark beschädigt, dass nur noch ein Ersatzneubau in Betracht kam. Der Freistaat Thüringen stellt für Hochwasserschäden aus dem Jahr 2013 Fördermittel mit bis zu 100% Förderung zur Verfügung, die auch durch die Gemeinde Kleinmölsen im Jahr 2015 beantragt wurden. Der Gemeinde Kleinmölsen liegen durch den Freistaat Thüringen folgende Zuwendungsbescheide vor: 1.) Registriernummer: 2013EIF00932 Schadensort: Brücke über den Mühlgraben im Zuge Rad/Gehweges am Anger (BW 1) Zuwendungszweck: Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 2.) Registriernummer: 2013EIF00933 Schadensort: Brücke über den Mühlgraben im Zuge eines Wirtschaftsweges am Friedhof (BW 2) Zuwendungszweck: Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 3.) Registriernummer: 2013EIF00934 Schadensort: Brücke über den Linderbach im Zuge eines Rad/ Gehweges zwischen Anger und L1055 (BW 3) Zuwendungszweck: Ersatzneubau des Brückenbauwerkes gez. Poppitz in

15 Gramme-Aue Nr.4/2016 Nichtamtlicher Teil Die Freiwillige Feuerwehr Kleinmölsen lädt ein Am Samstag, dem 14. Mai 2016 findet um Uhr am Bienerberg wie jedes Jahr unser traditionelles Maifeuer statt. Hierzu laden wir alle Kleinmölsener und ihre Gäste recht herzlich ein. Gegen Uhr wird das Maifeuer angezündet. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich die Freiwillige Feuerwehr Kleinmölsen und der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen.

16 Gramme-Aue Nr.4/2016 Entsorgungstermine das Nutzungsrecht x Verlängerungszeit. 3. Urnengrabstätten Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag 3.1. Für das Überlassen einer Urnengrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Beisetzungsmöglichkeit bis zu 2 Urnen 204,79 Abholung blaue Tonne Montag, den Bei Verlängerung einer Urnengrabstätte erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechenden Gebühren für Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle das Nutzungsrecht x Verlängerungszeit. 4. Urnengemeinschaftsanlage (UGA) 4.1. Beisetzung von Ascheresten in UGA mit Schriftplatte je Abschnitt mit einer Belegung bis zu 2 Urnen Urne Nutzungsrecht 338, Schriftplatte inkl. Gravur) 128, Pflege 25 Jahre 220, Urne Gravur 152,12 Amtlicher Teil Angleichung der Nutzungsdauer pro Jahr 13, Angleichung der Pflege pro Jahr 8, anonyme Beisetzung von Ascheresten Beschluss des Gemeinderates in UGA Nutzungsrecht 25 Jahre 326, Pflege 25 Jahre 55,20 Beschlussvorlage Nummer 03-15/ Ausstellen einer Graburkunde 9,09 6. Gebühren für die Grabräumung 5.1. Einzelerdgrabstätte bis zum 5. Lebensjahr 67, Einzelerdgrabstätten ab dem 5. Lebensjahr 101, Doppelerdgrabstätten 135, Urnengrabstätten 84,85 Hauptamt Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöda Beschluss: Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung sowie der 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung und des 30 der Friedhofssatzung der Gemeinde Nöda beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Nöda in der Sitzung vom die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöda Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Riedel - Siegel - 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöda Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung sowie der 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung und des 31 der Friedhofssatzung der Gemeinde Nöda hat der Gemeinderat der Gemeinde Nöda folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen: Artikel 1 5 (Gebührenverzeichnis wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: 5 Gebührenverzeichnis Gebühren- Bezeichnung Betrag tarifpunkt in Euro 1. Gebühren für die Nutzung von Friedhofseinrichtungen 1.1. Nutzung der Trauerhalle 44,88 2. Erdgrabstätten 2.1. Für das Überlassen einer Einzelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5, Lebensjahr 102, Für das Überlassen einer Einzelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre für Verstorbene ab vollendeten 5, Lebensjahr 389, Für das Überlassen einer Doppelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre 739, Bei Verlängerung einer Erdgrabstätte erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechenden Gebühren für Artikel 2 Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01. Februar 2016 in Kraft. ausgefertigt: Nöda, den 05. April 2016 Riedel Siegel Gemeinde Nöda Bekanntmachung Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöda wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 21 Abs. 3 der ThürKO vorgelegt. Gegen die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöda wurden mit Schreiben des Landratsamtes Sömmerda, Kommunalaufsicht vom 22. März 2016, keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht. Einer vorzeitigen Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde mit Schreiben vom zugestimmt. Nach 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 38 Abs. 1 ThürKO) 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich und der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Nöda, den 05. April 2016 Riedel Information zur Baumaßnahme Sanierung Straßendecke - Reparaturarbeiten Kanal Bereich Hauptstraße 54 bis Ortsausgang Richtung Stotternheim Sehr geehrte Anwohner, wir möchten Sie informieren, dass die o.g. Baumaßnahme gemeinsam mit dem Straßenbauamt Mittelthüringen erfolgt. Die Sanierung der Straßendecke und die Kanalarbeiten können nur mittels einer Vollsperrung durchgeführt werden.

17 Gramme-Aue Nr.4/2016 Osterüberraschung Ein herzliches Dankeschön an die Mitglieder des Rassegeflügelzuchtvereins Nöda. e. V. für die Zuwendung an die Kita Kleine Entdecker, an Familie G. Dittmar und an Familie D. Kulka für die liebevollen Osterüberraschungen. Die Umleitungsstrecke wird durch die zuständige Behörde geprüft und ausgewiesen. Die Maßnahme wird voraussichtlich ab Ende Mai 2016 beginnen und aus jetziger Sicht ca. 2-3 Wochen dauern. Zur Gewährleistung eines zügigen Bauablaufes möchte ich Sie bitten, Ihre Fahrzeuge außerhalb der Grundstücke und des von der Baumaßnahme betroffenen Bereiches so abzustellen, dass keinerlei Behinderungen - auch für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge entstehen. gez. Riedel Nichtamtlicher Teil Osterüberraschung in Papierform... und ohne Suche..! Über eine Spende der Sparkasse Mittelthüringen in Höhe von 260 freuten sich am 23.März 2016 die Kinder und Erzieher der Kindertagesstätte Kleine Entdecker aus Nöda. Zu Gast waren Frau Linse von der Sparkasse Mittelthüringen, Herr Berth, als stellvertretender der Gemeinde Nöda sowie Herr Bischof und Herr Karst vom Förderverein der Kita. Mit dem Lied Osterhäschen, Osterhas... bedankten sich die Kinder. Im Zuge knapper Haushaltskassen freuen wir uns über jede finanzielle Unterstützung. Wir dürfen nicht an unseren Kindern sparen, denn sie sind unsere Zukunft! Von der Spende werden wir uns ein neues Spielgerät anschaffen, wir freuen uns schon. Die Kinder und Erzieher Die Kinder und Erzieher

18 Gramme-Aue Jede Stimme zählt, es wäre super wenn ihr uns wählt Die Kita Kleine Entdecker aus Nöda nehmen an einer Aktion vom toom Baumarkt teil. Kita-Initiative Gemeinsam selber machen fu r mehr Kinderlachen Helfen können sie uns, indem sie ihre Stimme vom 18. April - 4. Juni 2016 im toom-baumarkt Erfurt, an der Lache fu r uns abgeben. Wir möchten mit diesem Gewinn unser Außengelände verschönern. Die Kinder und Erzieher der Kita Nr.4/2016

19 Gramme-Aue Nr.4/2016 Was ist mit Opa? Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute Tod und Trauer im Kindergarten? Schlägt man die 172 Seiten des Thüringer Bildungsplanes eines Thüringer Ministeriums auf, so ist es Auftrag der Kindertageseinrichtung über Sterben und Tod mit den Kindern zu sprechen. Doch sind wir ehrlich zu uns! Wer mag über dieses Thema schon sprechen? Wer hat nicht eigene Ängste? Kinder zu Trauerfeiern mitnehmen? Niemals! Mein Kind soll nicht sehen, dass ich traurig bin. Alles was traurig macht - am besten von meinem Kind fernhalten! Es soll immer glücklich sein! Aber sind wir immer glücklich? Gehört traurig sein, nicht zu den jenen Gefühlen, die normal sind?! Im Bildungsplan, sozusagen das Handbuch für Erzieher, kann man lesen: Kinder stellen schon sehr früh Fragen an die Welt und ihre Zusammenhänge. Ebenso fragen sie nach dem, was jenseits der sichtbaren Welt ist. Sie fragen nach Anfang und Ende, nach dem Sinn und dem Wert ihrer selbst, nach Leben und Tod. Aber was im Handbuch nicht steht: Wie erkläre ich meinem Kind, dass Opa gestorben ist? In der Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker fragte man sich: Wie wollen wir unseren Kindern behutsam vermitteln, dass Sterben und Leben untrennbar miteinander verbunden sind? Unterstützung nahte. So machten sich am drei Damen auf den Weg in unsere Kita. Gudrun Biesselt, Koordinatorin des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes Stadt Erfurt und Umland, Barbara Raps sowie Katja Skrypniak, beide ehrenamtlich in der Hospizgruppe der Malteser Erfurt tätig. Barbara Raps, Mitautorin eines Kniereiterbuches für eine Erzählstunde zum Thema Sterben, Loslassen, Tod und Abschiednehmen hatte ihr eigenes Werk im Schlepptau. Es ist kein gewöhnliches Buch aus dem man vorliest. Es ist ein Buch was die Kinder anregte, ihre eigenen Geschichten zu erzählen und offen Fragen zu stellen. Sie gingen so spielerisch, ohne Angst und Scham, mit diesen Themen um, dass man Gänsehaut bekam. Gabi Skrypniak, Leiterin der Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker sagte heute: Ich habe meine Gruppe gar nicht wiedererkannt. Dieser Vormittag hat uns offener und gesprächsbereiter gemacht. Wir lernen auch von Kindern! Unsere eigenen Ängste hindern uns, es sind nicht die Ängste unserer Kinder! Fazit: Kinder können allemal mit zu einer Trauerfeier insbesondere wenn Menschen aus ihrem engen Umfeld sterben. Schließlich hat man Oma und Opa gekannt! Warum nicht liebevoll Abschied nehmen dürfen und vielleicht das ein oder andere Spielzeug noch mit auf den Weg geben, falls Opa als Engel im Himmel mal Langeweile hat! Im Auftrag der Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker gez. Katja Skrypniak Von links: Katja Skrypniak, Gabi Skrypniak, Barbara Raps, Gudrun Biesselt Vorn: Die Kinder der Bärengruppe am Herr Günter Rechtenbach zum 80. Geburtstag am Herr Rolf Kästner zum 70. Geburtstag q q q q q q q q Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: ungerade Woche Dienstag Entsorgung Biotonne: gerade Woche Dienstag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Kirchspiel Stotternheim - Schwerborn - Nöda Gottesdienste und Veranstaltungen Mai 2016 Gottesdienste So Rogate Uhr Gottesdienst in Stotternheim mit Taufe, Konfirmandenvorstellung und Kindergottesdienst, Kirchenkaffee St. Peter und Paul Do Christi Himmelfahrt Uhr Gottesdienst im Grünen auf der Nödaer Warthe (bei Regen in St. Marien Nöda) So Exaudi Uhr Abendgottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul Sa Pfingstsamstag Uhr Konfirmation in Nöda St. Marien So Pfingstsonntag Uhr Konfirmation in Stotternheim mit Abendmahl St. Peter und Paul Uhr Gottesdienst in Schwerborn St. Lukas Mo Pfingstmontag Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul So Trinitatis Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul So Trinitatis Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Stotternheim St. Peter und Paul Uhr Jubelkonfirmation in Schwerborn St. Lukas So n. Trinitatis Uhr Gottesdienst m. Abendmahl in Nöda St. Marien Uhr Goldene und Diamantene Konfirmation in Stotternheim St. Peter und Paul Wöchentliche Veranstaltungen (außer an Ferien- und Feiertagen) Montag Uhr Kinderarche Klasse Gemeindehaus Stotternheim Uhr Kinderarche Klasse Gemeindehaus Stotternheim Mittwoch Uhr Mutter-Kind-Kreis Gemeindehaus Stotternheim Donnerstag Uhr Singschule: Maxispatzen Gemeindehaus Stotternheim Uhr Walter-Rein-Kantorei Gemeindehaus Stotternheim Freitag Uhr Singschule Minispatzen Gemeindehaus Stotternheim Uhr Konfirmanden Pfarrhaus Stotternheim Uhr Singschule: Vocalinos Gemeindehaus Stotternheim Barbara Raps mit dem Kniereiterbuch für eine Erzählstunde zum Thema Sterben, Loslassen, Tod und Abschiednehmen sowie die interessierten Bärenkinder 14-tägige Veranstaltungen Di. n. Abspr Uhr Bibelkreis Pfarrhaus Stotternheim Fr Uhr Junge Gemeinde Gemeindehaus Stotternheim

20 Gramme-Aue Nr.4/2016 Monatliche Veranstaltungen Di Uhr Gemeindenachmittag Gemeinderaum Schwerborn Besondere Veranstaltungen Di Uhr Männerstammtisch extra: Woran glauben Christen? Dt. Haus Gaststube Di Uhr Männerstammtisch: Ein Muslim erzählt von seinem Glauben Dt. Haus Gaststube Artikel 1 10 (Öffentliche Bekanntmachung) wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 Satz 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Die Verkündigungstafel (Schaukasten) ist an der Bushaltestelle am Dorfplatz (Lange Gasse) angebracht. Artikel 2 Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ollendorf den 05. April 2016 Reckardt Siegel Konfirmation in Nöda Am Pfingstsamstag, dem , feiern in der Nödaer Kirche 2 Jugendliche ihre Konfirmation. An der Schwelle zum Erwachsenenalter sagen sie öffentlich Ja zur eigenen Taufe und empfangen Gottes Segen für ihren weiteren Lebensweg. Ein besonderer Höhepunkt - für ihre Familien und auch für die Kirchengemeinde. Um Uhr findet der festliche Gottesdienst mit Abendmahl in der Kirche St. Marien statt. Konfirmiert werden in diesem Jahr: Leonie Exner und Victoria Frankenhäuser. Gemeinde Ollendorf Bekanntmachung Die vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ollendorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO vorgelegt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende rechtsaufsichtliche Bedenken hat die Kommunalaufsicht, als Rechtsaufsichtsbehörde, im Schreiben vom , AZ: , nicht geltend gemacht. Einer vorzeitige öffentliche Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird mit Schreiben vom zugestimmt. Nach 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 38Abs. 1 ThürKO) 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich und der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Ollendorf, den 05. April 2016 Reckardt Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 03-10/2015 Hauptamt Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ollendorf Beschluss: Gemäß 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. der Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO) vom 22. August 1994 (GVBl. Nr. 30, S. 1045) in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf am 26. November 2015 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ollendorf. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Reckardt - Siegel - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ollendorf Gemäß 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. der Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO) vom 22. August 1994 (GVBl. Nr. 30, S. 1045) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf am 26. November 2015 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ollendorf beschlossen. Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 08-11/2016 Hauptamt Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ollendorf (BGS- EWS) Beschluss: Aufgrund 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) i. V. m. 2, 7, 7b,12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes -ThürKAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2004 (GVBl. 889) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf in seiner Sitzung am die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ollendorf (BGS-EWS). Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Reckardt - Siegel - 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ollendorf (BGS-EWS) Aufgrund der 2, 7, 7 b, 12, 14 und 21 a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt die Gemeinde Ollendorf folgende 5. Satzung zur Änderung der BGS-EWS: Artikel 1 14 (Beseitigungsgebühr) wird wie folgt geändert: (2) 1. Für die jährlich entsprechend 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen beträgt die Gebühr a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes 25,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm

21 Gramme-Aue Nr.4/2016 b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes 27,38 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm. 2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr 27,38 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm. 3. Für Notdiensteinsätze a) Montag bis Donnerstag von bis Uhr des Folgetages werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, 146,87 EUR pro Stunde erhoben. b) Freitag ab Uhr bis Montag Uhr sowie an Feiertagen), werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, 196,85 EUR pro Stunde erhoben. Artikel 2 Die 5. Satzung zur Änderung der BGS-EWS tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ollendorf, den 05. April 2016 Reckardt Siegel Gemeinde Ollendorf Bekanntmachung Die vorstehende 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ollendorf (BGS- EWS) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzungsänderung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 2 Abs. 5 des ThürKAG vorgelegt. Die 4. Änderung der BGS-EWS wurde mit Schreiben des Landratsamtes Sömmerda, Kommunalaufsicht vom , AZ: nach 2 Abs. 4 a Nr. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes rechtsaufsichtlich genehmigt. Einer vorzeitigen Veröffentlichung wurde mit Schreiben vom zugestimmt.. Nach 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 38 Abs. 1 ThürKO) 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich und der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Reckardt in Ollendorf, den 05. April 2016 Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 09-11/2016 Hauptamt Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat nichtöffentlich vorberatend Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Ollendorf Beschluss: Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung, des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) vom (BGBl. I S. 2022) in der jeweils gültigen Fassung, der 18 und 20 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365) in der jeweils gültigen Fassung, sowie des 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Ollendorf beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf in der Sitzung am die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Ollendorf. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Reckardt - Siegel - Gemeinde Ollendorf Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.September 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung, des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (BGBl. I S. 2022) in der jeweils gültigen Fassung, der 18 und 20 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365) in der jeweils gültigen Fassung sowie des 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Ollendorf hat der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf in der Sitzung am die nachstehende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Ollendorf beschlossen. Artikel 1 8 (Höhe der Benutzungsgebühren) wird wie folgt geändert: 8 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Die Benutzungsgebühren betragen monatlich: Für eine Ganztagsbetreuung: - für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind 139,00 EUR/Kind/Monat - für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern 111,20 EUR/Kind/Monat - für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern 83,40 EUR/Kind/Monat Für eine Halbtagsbetreuung - für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind 104,25 EUR/Kind/Monat - für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern 83,40 EUR/Kind/Monat - für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern 62,55 EUR/Kind/Monat Mit Vollendung des Alters von 2 Jahren sind Benutzungsgebühren nach 8 Abs. 2 Ziffer 2 zu entrichten. Artikel 2 Die 3. Satzungsänderung tritt am in Kraft. ausgefertigt: Ollendorf, den Reckardt Siegel 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Ollendorf Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung, des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (BGBl. I S. 2022) in der jeweils gültigen Fassung, der 18 und 20 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365) in der jeweils gültigen Fassung sowie des 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Ollendorf hat der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf in der Sitzung am die nachstehende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Ollendorf beschlossen. Artikel 1 8 (Höhe der Benutzungsgebühren) wird wie folgt geändert: 8 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Die Benutzungsgebühren betragen monatlich: Für eine Ganztagsbetreuung: - für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind 139,00 EUR/Kind/Monat - für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern 111,20 EUR/Kind/Monat - für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern 83,40 EUR/Kind/Monat Für eine Halbtagsbetreuung - für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind 104,25 EUR/Kind/Monat - für Familien mit zwei kindergeldberechtigten Kindern 83,40 EUR/Kind/Monat - für Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern 62,55 EUR/Kind/Monat. Artikel 2 Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Ollendorf tritt am in Kraft. ausgefertigt: Ollendorf, den 05. April 2016 Reckardt Gemeinde Ollendorf Siegel

22 Gramme-Aue Nr.4/2016 Bekanntmachung Die vorstehende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Ollendorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO vorgelegt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende rechtliche Bedenken hat die Kommunalaufsicht, als Rechtsaufsichtsbehörde, im Schreiben vom , AZ: , nicht geltend gemacht. Die Satzung darf gemäß 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf der Monatsfrist bekanntgemacht werden. Nach 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 38Abs. 1 ThürKO) 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich und der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Ollendorf, den 05. April 2016 Reckardt Nichtamtlicher Teil 3. Ollendorfer Flohmarkt Liebe Ollendorfer und Gäste, am wollen wir wieder unseren Flohmarkt auf dem Dorfplatz veranstalten. Hiermit seid ihr aufgerufen all eure Schätze und Sachen, die ihr nicht mehr braucht, aber andere glücklich machen, hervor zu holen und euch mit einem Stand zu beteiligen. Also ran an den Frühjahrsputz und fleißig sammeln! Weitere Informationen folgen in eurem Briefkasten und hier im Amtsblatt. Anmeldungen unter doreen.lenzer@ollendorf-online.de Das war unser Zaungeister- und Osterfest Am sonnigen Ostersamstag, den , war es endlich soweit. Viele Ollendorfer und auswärtige Gäste strömten zum Dorfplatz um die neuen Zaungeister auf dem Dorfplatzzaun zu besichtigen und zu bewerten. Es haben sich wieder viele fleißige und kreative Köpfe dafür zu Hause hingesetzt und gestrickt, gehäkelt und genäht. Britta Kleemann und Ute Baranowski waren mit über 10 Figuren die fleißigsten in der dunklen Jahreszeit. Nun schmücken wieder viele Monster, außergewöhnliche Figuren, wilde Tiere, Außerirdische, unseren Zaun. Seht einfach selbst! Die Kinder durften ab Uhr die vielen buntgefärbten (BIO) Eier suchen und natürlich auch das eine goldene Ei. Die Finderin Klara, die als Gast bei ihrer Oma war, erhielt einen Familien Zoo-Eintrittsgutschein. Gegen 17 Uhr wurde der Gewinner, der gebastelten Zaungeister, verkündet. Die Entscheidung war hierfür wirklich schwer, denn es waren alle entstandenen Wesen wieder zauberhaft. Doch es kann nur einen geben: Britta Kleemann mit ihrer kleinen süßen Affenmama mit Baby. Den Preis, einen Kino Gutschein, nahm ihre Enkelin Marie entgegen. Für die Kinder gab es ein Ostereier Bastelstand, ein Spielmobil, mit Kettcars und Rollern, und eine Hüpfburg mit Rutsche. Es konnte entspannt, mit Freunden und Gästen, leckeren selbst gebackenen Kuchen und Kaffee zu sich genommen werden. Zusätzlich gab es Getränke vom KirmesVerein und das deftige Grillangebot vom Rost des Landhotels. Am Abend bezogen auch wieder alle Zaungeister vom letzten Jahr den Zaun und schmücken nun gemeinsam mit den neuen unseren Dorfplatz. Wir möchten euch bitten die kleinen Kunstwerke an ihrem Platz zu lassen, denn sie sind eine Gemeinschaft und möchten nicht voneinander getrennt werden. Die fleißigen Hände die diese entstehen ließen, haben sie für uns ALLE gemacht und nicht damit sie in einem Zimmer einsam verwahrlosen. Also Hände weg! Natürlich wäre dieses gelungene Dorffest nicht ohne die Unterstützung der Eltern der Kinder vom Kindergarten Bummi, der AG Kindergarten und der AG Kirmes vom Heimat-und Kirmesvereins Ollendorf e.v. so wunderbar abgelaufen. Hierfür ein ganz großes Dankeschön. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr, denn wie die meisten wissen, haben wir noch Platz am Zaun. Der Heimat- und Kirmesverein Ollendorf e.v.

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24 Gramme-Aue Nr.4/2016 Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Renate Michael zum 70. Geburtstag Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Ein Thema das alle betreffen kann: Wie kann ich vorsorgen? Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung- Patientenverfügung Wie kann ich vorsorgen, dass jemand in meinem Sinne entscheidet, wenn ich nicht kann? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten? Wie werde ich ärztlich versorgt? Wer sucht den Platz im Senioren- oder Pflegeheim für mich aus? Wer entscheidet über meine medizinische Behandlung oder die Durchführung von Operationen? Und ganz wesentlich: Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Diese und weitere Fragen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantwortet Dr. Gunnar Dieling, Referatsleiter im Thüringer Justizministerium, in einem Vortrag. Die Veranstaltung findet statt im Rahmen unserer Vortragsreihe 2016 der Udestedter Bücherausleihe. Wir laden dazu ein am Donnerstag, dem 12. Mai 2016, um 18:00 Uhr in das Pfarrhaus Udestedt. Frauengruppe Udestedt e.v. Amtlicher Teil Fördermittel für Hochwasserschäden 2013 Förderung durch den Freistaat Thüringen für den Ersatzneubau von fünf Brückenbauwerken in Udestedt Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurden erhebliche Schäden in einigen Thüringer Gemeinden verursacht. Auch die Gemeinde Udestedt wurde durch das Hochwasser nicht verschont. Es wurden in der Gemeinde Udestedt fünf Brückenbauwerke so stark beschädigt, dass nur noch ein Ersatzneubau in Betracht kam. Der Freistaat Thüringen stellt für Hochwasserschäden aus dem Jahr 2013 Fördermittel mit bis zu 100% Förderung zur Verfügung, die auch durch die Gemeinde Udestedt im Jahr 2015 beantragt wurden. Der Gemeinde Udestedt liegen durch den Freistaat Thüringen folgende Zuwendungsbescheide vor: 1.) Registriernummer: 2013EIF00997 Schadensort: Brücke über den Mühlgraben im Zuge der Friedrich- Engels-Str. (BW 1) Brücke über den Mühlgraben im Zuge des Neuen Weges (BW 2) Brücke über den Mühlgraben zwischen BW 1 u. BW 2 (BW 5) Zuwendungszweck: Ersatzneubau der Brückenbauwerke 2.) Registriernummer: 2013EIF00998 Schadensort: Brücke über den Mühlgraben im Zuge des Grammeweges (BW 3) Brücke über die Gramme im Zuge der Bachstedter Straße (BW 4) Zuwendungszweck: Ersatzneubau der Brückenbauwerke gez. Lauß in Nichtamtlicher Teil Ein Dankeschön an unsere Kuchenfeen Am Montag nach den Frühlingsferien starteten wir mit einem Kuchenbasar in die neue Woche. Unsere Muttis waren sehr fleißig und zum Verkauf an die Kinder, Lehrer, Eltern und Großeltern konnten wir sehr leckere Kuchen und viele Muffins, die mit viel Liebe gebacken und gestaltet waren, anbieten. Der Zuspruch war riesig und am Ende war die Kasse gut gefüllt. Vielen Dank an die fleißigen Bäckerinnen und die Eltern, die gespendet haben. Vom Erlös können wir jetzt neue Reifen, Bälle, Sitzkegel und Springseile für die sportliche Betätigung auf unserem schönen Schulgelände kaufen. Vielen vielen Dank. Wir sind als Erzieher sehr froh, dass wir solch tolle Eltern haben, die uns so unterstützen und somit dazu beitragen, dass alle Kinder gern in unserer Einrichtung sind und sich sehr wohlfühlen. Sabine Walter, Hortleiterin und das Erzieherteam Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Regine Keßler zum 85. Geburtstag am Frau Brigitte Eisenschmidt zum 85. Geburtstag Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle

25 Gramme-Aue Nr.4/2016

26 Gramme-Aue Nr.4/2016 Von Barock bis Pop Frei nach Wahl Schloßbesichtigung, Stadtrundgang, Besichtigung der VIBA Nougat Blechbläserkonzert in Udestedt Kaffeetrinken Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus: 12,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Lauß, Wilhelm-Pieck-Str. 32 Tel oder im Pfarramt. Am feiert die Kirchgemeinde Udestedt wieder ihr Gemeindefest. Dieses Jahr wird das Blechbläserquintett Aero-Art in der Kirche St. Kilian Kirche Udestedt um Uhr ein Konzert mit Musik von Barock bis Pop spielen. Das Ensemble formierte sich seit 1997 in verschiedenen Besetzungen rund um Kantor Telschow aus Artern und spielt nunmehr seit gut drei Jahren als festes Quintett. Neben einem regulären Job genügte den Mitgliedern nicht allein die Zugehörigkeit zu verschiedenen Posaunenchören in der Kyffhäuserregion. Sie hatten Ambitionen, sich anspruchsvollerer Literatur zu widmen und Konzertprogramme auf weltliche und populäre Musik auszuweiten. So wurde im Laufe der Zeit, um eine klangliche Vielfalt zu erzeugen, um das eine oder andere Instrument in Höhe und Tiefe erweitert. In Udestedt wird sich der musikalische Bogen beginnend mit der Ouvertüre der Feuerwerksmusik von England über Deutschland, denn natürlich gebührt auch dem großen Bach eine extra musikalische Aufwartung, bis nach Übersee spannen. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Christiane Eckert Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. Monatsspruch Mai aus dem 1. Brief an die Korinther 6,19 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Rogate, 1.5., Uhr - Pfingstsonntag, 15.5., Uhr mit Taufe Trinitatis, 22.5., Kirchspielgemeindefest Uhr Festgottesdienst mit Goldener und Diamantener Konfirmation, (wer in den Vorjahren verhindert war und nun teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen und gebeten, sich im Pfarramt anzumelden, damit die Urkunde vorbereitet werden kann), anschließend Kaffeetrinken und Familienfest auf dem Schulplatz und Uhr Konzert von Bläserensemble AERO-ART Artern und zu den Zentralveranstaltungen: - Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Am 1.5., Uhr in der Kirche Großmölsen Familienfest zu Himmelfahrt in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Donnerstag, den 5.5., Ab 9.00 Uhr Blasmusik der Großmölsener Adjuvanten Hüpfburg, Helium-Luftballons, Angebote für Kinder Uhr Bläserandacht Für das leibliche Wohl sorgt die Dorfgaststätte Gemeindefahrt nach Schmalkalden: Reformation und mehr! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt am Sonntag, den 12. Juni. Höhepunkte: Gottesdienst und Informationen in der Stadtkirche Schmalkalden Mittagessen in der Jägerklause mit gutbürgerlicher Küche

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