Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt Großmölsen Großrudestedt Kleinmölsen Nöda Ollendorf Udestedt Jahrgang 21 Donnerstag, den 28. August 2014 Nummer 8 Bella musica 2008 e.v. präsentiert im Rahmen der Kreiskulturwochen:!"#$%$&'() ('*+,$-.)/ Uhr Deutsches Haus Großrudestedt Karten erhältlich: Im Deutschen Haus Großrudestedt am und jeweils von 17:30 bis19:00 Uhr.

2 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a: Dienstag für Kinder und Jugendliche Uhr Donnerstag Uhr Amtlicher Teil Sprechzeiten/wichtige Rufnummern Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, Bahnhofstr Großrudestedt Telefon: Fax: vg.gramme-aue@t-online.de oder vg.gramme-aue.amtsblatt@t-online.de Internet vg-gramme-aue.de Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: und Mittwoch: Donnerstag: und Freitag: Telefonnummern: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) geschlossen Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bode Hauptamt Frau Eisenmenger und Frau Brüheim Einwohnermeldeamt Frau Hanke Standesamt Frau Wodarz Bauamt Frau Fritz Ordnungsamt Frau Heerwagen Kämmerei Frau Döring Frau Schüler Personalamt/ Amtsblatt Frau Brümmel Kasse Frau Baranowski Frau Beier Wasser/ Abwasser Frau Schmidt Abwasserzweckverband Gramme- Vippach Sprechzeit Donnerstag Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung Rufnummer im Havariefall Fa. Klärsysteme Westberg: / Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt Rufnummer im Havariefall Verantwortlicher: Herr Bode - Gemeinschaftsvorsitzender zu den Öffnungszeiten: / außerhalb der Öffnungszeiten: / Wichtige Rufnummern Polizei Feuerwehr Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Krankenwagen / Polizeiinspektion / Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter erreichbar. Sprechzeiten der Gemeinden Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 Dienstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters: Uhr oder nach Vereinbarung Tel.: /50039 Fax: /52615 Gemeinde Großmölsen, Hauptstraße 3 Dienstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3 Sprechzeiten des Bürgermeisters (im Deutschen Haus ) Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22 Dienstag Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Nöda, Krautgasse 91 Dienstag Uhr Sprechzeit des Bürgermeisters: Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105 Dienstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:...( ) Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28 Dienstag Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:...( ) Fax:...( ) Mail:...gemeinde-udestedt@arcor.de Gemeindebibliothek Großrudestedt Öffnungszeiten: Öffnungszeiten ab 01. März 2014 Montag: bis Uhr Mittwoch: bis Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda: Montag Uhr Bankverbindungen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue IBAN Gemeinde Ollendorf: DE Gemeinde Nöda: DE Gemeinde Udestedt: DE Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Schwansee, Kleinrudestedt u. Kranichborn DE Gemeinde Großmölsen: DE Gemeinde Kleinmölsen: DE Gemeinde Alperstedt: DE VG Gramme-Aue : DE Abwasserzweckverband Gramme-Vippach : DE Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue: DE Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM

3 Gramme-Aue -3- Nr. 8/2014 Hinweis Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 09/2014 erscheint am Donnerstag, den und beinhaltet die Vorschau auf die Termine, Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom bis Der Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der , Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Alle Beiträge sind per E- Mail als Word- Dokument oder PDF zu senden. Bilder sind im Format JPG einzureichen. Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB- Stick im gleichen Format möglich. E- Mail Adresse: Die Beiträge werden nicht Korrektur gelesen. Die Verfasser sind für die Beiträge selbst verantwortlich. Bekanntmachung Am Donnerstag, dem findet um Uhr im Deutschen Haus, Karl-Marx-Platz 3, Großrudestedt, die 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Nachtragshaushaltsplan Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen sowie den Bestandteilen für das Haushaltsjahr Finanzplan zum Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 mit dem dazugehörigem Investitionsplan für die Jahre Zweckvereinbarung zwischen VG Gramme-Aue und dem Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue 4. Anfragen und Mitteilungen 10. Wunderslebener Kinderbasar Herbst/Winter 13. September 2014 von Uhr bis Uhr (Schwangeren ab 9.30 Uhr mit Mutterpass) auf dem Saal der Dorfschänke in Wundersleben Hier gibt es alles für Baby und Kind: - Baby- und Kinderbekleidung (alle Größen, sortiert) - Babyausstattung - Schuhe - Umstandsbekleidung - Fahrradsitze, Kinderwagen, Autositze - Dreiräder, Fahrräder, Roller, Spielzeug aller Art - Schulartikel und vieles mehr Haben auch Sie etwas zu verkaufen? Die Nummernausgabe findet am von Uhr bis Uhr im Kindergarten Bummi in Wundersleben (Kirchplatz) statt. Die Startgebühr von 3,00 wird bei der Nummernausgabe kassiert. 10% Ihres Umsatzes werden einbehalten und gelten als Spende. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung 0152/ Institut für Transfusionsmedizin Suhl ggmbh Blutspendetermine September 2014 Nichtöffentlicher Teil 5. Anfragen und Mitteilungen Mo :00-19:00 Uhr Änderungen vorbehalten! Mi :00-19:30 Uhr gez. Bode Gemeinschaftsvorsitzender Nichtamtlicher Teil Stahlzeichnungen Mo :00-19:00 Uhr Do :00-19:00 Uhr Mi :30-19:00 Uhr Mi :00-20:00 Uhr Fr :00-18:30 Uhr Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V., Bahnhofstraße 2 Kölleda, Wippertus Grundschule Kölleda, Aula, Salzstraße 6-8 Alperstedt, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 Orlishausen, Bürgerhaus, Angerstr. 21 Udestedt, Dorfgemeinschaftshaus, WilhelmPieck-Straße 28 Kindelbrück, Mehrgenerationenhaus, ThomasMüntzer-Straße 1 Buttstädt, Rathaus, Marktplatz 1 Impressum Amtsblatt der VG Gramme Aue Einweihung am um Uhr Regelschule Schloßvippach Schulfest Uhr bis Uhr Als Teilnehmer an dem Modellprogramm Kulturagenten für kreative Schulen wollten wir ein Projekt finden, an dem alle Schüler der Schule beteiligt sind. Wir lernten den Bildhauer Robert Krainhöfner kennen, der schon Schmiedeprojekte geleitet hatte und so entstand die Idee: Alle schmieden ihre ganz persönliche Zeichnung, die dann in einer Skulptur zusammengeführt werden. Nun ist es endlich soweit. Dank der Stiftungen, die das Projekt grundfinanzierten und der Hilfe vieler Sponsoren und Freunde der Schule, die wir an dieser Stelle nicht alle nennen können, wird die Skulptur nun fertig und kann auf dem Platz zwischen Schule und Alter Schmiede aufgestellt werden. Wir möchten Sie und Ihre Freunde herzlich einladen mit uns die Einweihung der Skulptur zu feiern. Herausgeber: VG Gramme Aue, Großrudestedt, Bahnhofstraße 16 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke im Verwaltungssitz der VG Gramme-Aue, Bahnhofstraße 16 in Großrudestedt kostenlos beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.

4 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Gemeinde Alperstedt Landkreis Sömmerda Wahlkreis 17 Sömmerda II Zutreffendes ist mit gekennzeichnet. Gemeinde Alperstedt Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. Anlage 23 (zu 44 Abs. 1 ThürLWO) 2. Die Gemeinde X bildet einen Wahlbezirk 3) ist in folgende 4) Wahlbezirke eingeteilt: 5) (Zahl) Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks 0001 Gemeinde Alperstedt Gemeinde Alperstedt Neuer Anger Alperstedt Lage des Wahlraums, (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit Datum Datum vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Kulturraum, Sömmerda um Uhr in zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

5 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeinde Ort, Datum Großrudestedt, den 15. August 2014 Bode Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue für die Gemeinde Alperstedt Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-01/2014 Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung der Vertreter und Stellvertreter Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Beschluss: Gemäß 48 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung, entsendet der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt folgende Mitglieder als Vertreter der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue : - den Bürgermeister, Herrn Peter Hehne - kraft Amtes Im Verhinderungsfall ist der Beigeordnete Stellvertreter des Bürgermeisters. Als weiterer Vertreter und Stellvertreter werden bestellt: A-Mitglied B-Mitglied Frank Hanke Sebastian Leffler Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Hehne Bürgermeister Siegel Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Herr Horst Henning zum 79. Geburtstag am Frau Helene Philipps zum 86. Geburtstag am Frau Ursula Ende zum 73. Geburtstag am Frau Lieschen Thürmer zum 97. Geburtstag am Herr Alexander Menke zum 66. Geburtstag am Frau Erika Menke zum 66. Geburtstag am Herr Rudi Hintz zum 66. Geburtstag am Frau Ingrid Hesse zum 75. Geburtstag Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: ungerade Woche Dienstag Entsorgung Biotonne: gerade Woche Dienstag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue.

6 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Traditionelles KARTOFFELFEST in Alperstedt Endlich ist es wieder ist soweit! Unser traditionelles Kartoffelfest steht wieder an! Am ab Uhr im Alperstedter Gutspark. Wie immer haben wir einige Höhepunkte für Sie organisiert: Es gibt herzhaftes vom Rost, leckere, selbstgekochte Kartoffelsuppe, Kartoffelpuffer mit Apfelmus, Kartoffeln mit Quark oder mariniertem Hering, Kaffee und selbstgebackenen Kuchen in großer, schmackhafter Auswahl. Es gibt Getränke aller Art, natürlich erfrischend und kühl! Für die musikalische Umrahmung wird gesorgt und unsere kleineren Besucher können sich über das Spielmobil freuen. Allerlei Verkaufsstände, u. a. der GewürzPeter aus Alperstedt, der Frömmschte Bäcker, Klenart-Stauden aus Erfurt, Eis, Honig, Wild und andere stehen bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Es laden ein, der Heimat- und Kulturverein und mit Unterstützung von Amberg & Rothe. Sommerfest im Märchenland Alperstedt Am fand unser alljährliches Sommerfest in diesem Jahr im Kindergarten Märchenland statt. Den Anfang zu diesem bunten Vormittag machte das Programm der Zwerge zum Thema Dschungel mit tollen Liedern und einer Geschichte. Die Mäuse haben an einer Zirkusvorstellung mit fantasievollen Verkleidungen und Tanzeinlagen mitgewirkt Fürs leibliche Wohl wurde natürlich auch gesorgt, fleißige Kuchenbäcker versorgten uns mit selbstgemachten Gebäck und mit Bratwurst konnte man seinen Hunger stillen. Auf dem Sportplatz fand ein buntes Programm für alle Kinder statt, bei der Feuerwehr Alperstedt konnten die Kinder mit der Wasserspritze Büchsen umspritzen und Clown Cordula sorgte für viel Action und Spaß. Trotz der heißen Temperaturen war es ein gelungener Vormittag. Wir danken allen Mitwirkenden, der Feuerwehr Alperstedt und allen Sponsoren. Abschiedsfest im Kindergarten Nun ist sie vorbei, die schöne Kindergartenzeit und ein neuer Lebensabschnitt beginnt! Am feierten wir in unserem Kindergarten Märchenland unser Abschiedsfest! Schon am Tag zuvor waren wir zusammen mit unserer Gruppenerzieherin Frau Richard und einigen Eltern in den Feengrotten, um dort ein Zuckertütenfest zu feiern. Es war ein wunderschöner Tag mit tollen Überraschungen. Der Feenstaub in unseren Haaren hat uns noch lange daran erinnert!

7 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Zu unserem Abschiedsfest haben wir stolz unser Überraschungsgeschenk an den Kindergarten übergeben! Eine Holzbank mit unseren Fingerabdrücken und unseren selbstgeschriebenen Namen darauf. Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 02-02/2014 Ordnungsamt Datum: Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Großmölsen öffentlich abschließend Grundsatzbeschluss über den Verkauf eines Gemeindeobjekts und die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens Objekt: Großmölsen, Kirchgasse 10 Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen fasst den Grundsatzbeschluss, das gemeindeeigene Objekt in der Kirchgasse 10 (ehem. Bürgermeisteramt) zu verkaufen und entsprechend dazu ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Ballin - Siegel - Bürgermeister Wir, die Schulanfänger, bedanken uns bei unseren Erzieherinnen vom Kindergarten Märchenland, die für eine wunderschöne Kindergartenzeit gesorgt haben und bei allen Helfern und Mitwirkenden für das schöne Abschiedsfest. Ob in der Zwergengruppe oder in der Mäusegruppe, wir hatten immer viel Spaß mit den organisierten Ausflügen, den Theaterauftritten, den Gespenster- und Kartoffelfesten, den wunderschönen Sommerfesten, dem Picknick am Baggersee und den vielen anderen Aktivitäten. Bei unseren Gruppenerzieherinnen Frau Richard und Frau Herfort möchten wir uns besonders bedanken, denn sie haben uns auf die Schule vorbereitet, so dass wir nun ohne Bedenken den neuen Lebensabschnitt beginnen können. Desweiteren danken wir: unseren Eltern, die alles so schön vorbereitet und organisiert haben, dem Papa von Selin Steitz, der uns zu jeder Schulanfänger-Veranstaltung sicher gefahren hat und den Eltern von Diana Paudler, die uns die schöne Bank organisiert haben. Vielen Dank!!! Es war eine wunderschöne Kindergartenzeit und nun freuen wir uns auf die Schulzeit! Die Schulanfänger 2014

8 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Gemeinde Großmölsen Landkreis Sömmerda Wahlkreis 17 Sömmerda II Zutreffendes ist mit gekennzeichnet. Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. Anlage 23 (zu 44 Abs. 1 ThürLWO) 2. Die Gemeinde X bildet einen Wahlbezirk 3) ist in folgende 4) Wahlbezirke eingeteilt: 5) (Zahl) Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums, (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 0002 Gemeinde Großmölsen Bürgerhaus Großmölsen Hauptstraße Großmölsen In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit Datum Datum vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Kulturraum, Sömmerda um Uhr in zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

9 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeinde Ort, Datum Großrudestedt, den 15. August 2014 Bode Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue für die Gemeinde Großmölsen Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Herrn Albrecht Groch zum 73. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. q q q q q q q q Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großmölsen Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7, Udestedt, Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und laß Dich nicht erschrecken! Monatsspruch September aus 1. Chronik 22,13 Herzliche Einladung zu den Familiengottesdiensten zum Schuljahresanfang am Uhr in Udestedt und am Uhr in Großrudestedt für alle, für die ein neues Kindergarten-, Schul-, Lehroder Studienjahr beginnt und die, die dies mit Ihnen feiern wollen! Am 14.9., dem Tag des offenen Denkmals, lädt die St. Bonifatius- Kirche Großmölsen Uhr zur Fotoausstellung Kinderhäuser in Großmölsen ein. An diesem Tag sind Sie auch zur Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung 9.30 Uhr nach Udestedt eingeladen. Die nächsten Gottesdienste in Großmölsen: 12. So. nach Trinitatis, 7.9., Uhr mit Taufe 15. So. nach Trinitatis, 28.9., Uhr Erntedankfest Herzliche Einladung an alle Freunde russischer Chormusik! Sonntag, dem 21.9., Uhr ist ein russischer Chor zu Gast in der Kirche Udestedt. Eintritt frei! Es wird um eine Spende für ein Moskauer Kinderkrankenhaus gebeten. Ihre P. Eckert

10 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Gemeinde Großrudestedt Amtlicher Teil Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee Landkreis Sömmerda Wahlkreis 17 Sömmerda II Zutreffendes ist mit gekennzeichnet. Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk 3) x ist in folgende 4) 4 Wahlbezirke eingeteilt: 5) (Zahl) Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirkes Lage des Raumes Nr. 01 Großrudestedt Deutsches Haus Karl-Marx-Platz Großrudestedt 02 Kleinrudestedt Dorfgemeinschaftshaus Kleinrudestedt Anger 7 OT Kleinrudestedt Großrudestedt 03 Kranichborn Bürgerhaus Altes Gut Platz des Friedens 2 OT Kranichborn Großrudestedt 04 Schwansee Landgasthof Schwansee Ernteweg 5 OT Schwansee Großrudestedt In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom Datum bis Datum übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Kulturraum, Sömmerda um Uhr in zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.

11 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Anga der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschläg außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnu verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslis und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf and Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt is a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlich Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmze (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf d Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis U eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thürin Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälsc wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 u 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeinde Ort, Datum Großrudestedt, den 15. August 2014 Bode Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue für die Gemeinde Großrudestedt Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-01/2014 Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Hauptausschusses Beschluss: Gemäß 26 Abs. 1 - Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003, in der jeweils gültigen Fassung, i.v.m. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Großrudestedt und 19 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt ist der Bürgermeister Vorsitzender des Hauptausschusses kraft Amtes, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Gemäß 20 Abs. 1 Buchstabe a) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt besteht der Hauptausschuss aus dem Bürgermeister und 4 weiteren Gemeinderatsmitgliedern. Als weitere Mitglieder und Stellvertreter werden in den Hauptausschuss bestellt: A-Mitglied B-Mitglied 1. Mark Weißhuhn Manfred Weiße 2. Johanna Arenhövel Eberhard Ritter 3. Peter Steinmetz Jan Dahle 4. Volker Liß Ralph Holeschovsky Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter - Siegel - Bürgermeister

12 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Beschlussvorlage Nummer 02-01/2014 schäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt bildet der Gemeinderat einen Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport. Neben dem Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern werden folgende sachkundige Bürger bestellt. Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Bau Beschluss: Gemäß 26 Abs. 1 - Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003, in der jeweils gültigen Fassung, i.v.m. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Großrudestedt und 20 Abs. 1 Buchstabe b der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt bildet der Gemeinderat einen Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Bau. Neben dem Bürgermeister werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt. A-Mitglied B-Mitglied 1. Manfred Weiße Mark Weißhuhn 2. Eberhard Ritter Bärbel Rödiger 3. Ralph Holeschovsky Hans-Jürgen Hentsch 4. Peter Steinmetz Volker Liß 5. Frank Mörseburg Jan Dahle Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter - Siegel - Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 03-01/2014 Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport Beschluss: Gemäß 26 Abs. 1 - Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung i.v.m. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Großrudestedt und 20 Abs. 1 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt bildet der Gemeinderat einen Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport. Neben dem Bürgermeister werden folgende 5 Gemeinderatsmitglieder bestellt. A-Mitglied B-Mitglied 1. Bärbel Rödiger Johanna Arenhövel 2. Eberhard Ritter Manfred Weiße 3. Jan Dahle Volker Liß 4. Hans-Jürgen Hentsch Ralph Holeschovsky 5. Andreas Müller Frank Mörseburg Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter - Siegel - Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 04-01/2014 Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung sachkundiger Bürger des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Bau Beschluss: Gemäß 26 Abs. 1 - Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003, in der jeweils gültigen Fassung, i.v.m. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Großrudestedt und 20 Abs. 1 Buchstabe b der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt bildet der Gemeinderat einen Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Bau. Neben dem Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern werden folgende 4 sachkundige Bürger bestellt. A-Mitglied B-Mitglied 1. Gunter Döring Steffen Lutz 2. Tobias Möller Hermann Stelzl 3. Mario Rothe Kuno Rulf 4. Markus Görbing Udo Wendelmuth Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter - Siegel - Bürgermeister A-Mitglied B-Mitglied 1. Steffi Bunzol Peggy Berbig 2. Gudrun Walter Klaus Staude 3. Norbert Gebert Dagmar Voigt 4. Jola Hempel Eva Maria Katharina Steinmetz Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter - Siegel - Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 06-01/2014 Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung der Vertreter und Stellvertreter Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue Beschluss: Gemäß 48 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003, in der jeweils gültigen Fassung, entsendet der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt folgende Mitglieder als Vertreter der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue : - den Bürgermeister, Herrn Gerhard Walter - kraft Amtes Im Verhinderungsfall ist der Beigeordnete Stellvertreter des Bürgermeisters. Als weitere Vertreter und Stellvertreter werden bestellt: A-Mitglied B-Mitglied 1. Peter Steinmetz Frank Mörseburg 2. Bärbel Rödiger Mark Weißhuhn Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter - Siegel - Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 07-01/2014 Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Gramme-Vippach Beschluss: Gemäß 28 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit -KGG vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232), in der jeweils gültigen Fassung, i. V. m. 6 Abs. 2, 3 und 4 entsendet der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt folgende Mitglieder als Verbandsräte der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Gramme-Vippach : - den Bürgermeister, Herrn Gerhard Walter - kraft Amtes Im Verhinderungsfall ist der 1. Beigeordnete Stellvertreter des Bürgermeisters. Als weitere Vertreter und Stellvertreter werden bestellt: A-Mitglied B-Mitglied 1. Ralph Holeschovsky Peter Steinmetz 2. Mark Weißhuhn Eberhard Ritter Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Walter - Siegel - Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 05-01/2014 Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend (Betreff:) Bestellung sachkundiger Bürger des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport Beschluss: Gemäß 26 Abs. 1 - Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003,. in der jeweils gültigen Fassung, i.v.m. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Großrudestedt und 20 Abs. 1 Buchstabe c der Ge-

13 Gramme-Aue Nr. 8/2014 mit die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung geschaffen werden. Die Gemeinde geht insbesondere davon aus, dass die straßenseitige Erschließung des Ergänzungsbereiches 1 über die Schwanseer Straße, des Ergänzungsbereiches 2 über die Friedhofstraße, des Ergänzungsbereiches 3 über die Udestedter Straße und des Ergänzungsbereiches 4 über den Waldweg zu erfolgen hat. Die Satzungen werden miteinander verbunden. Durch die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird somit ein Planungsinstrument geschaffen, welches Klarheit zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben schafft und eine städtebaulich geordnete Entwicklung der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt sichert. Walter Bürgermeister - Siegel - Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt 1 Gegenstand 1. Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt und 2. die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt werden hiermit festgelegt. 2 Räumlicher Geltungsbereich 1. Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil umfasst das innerhalb des beigefügten Lageplanes durch Klarstellungslinie dargestellte Gebiet, welches durch eine schwarz gestrichelte Linie gekennzeichnet ist. 2. Die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen sind als Ergänzungsbereiche 1-4 schräg schraffiert gekennzeichnet. 3. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Beschlussvorlage Nummer 07-31/2014 Bauamt Datum Beratungsfolge Termin Status Hauptausschuss nichtöffentlich vorberatend Bauausschuss nichtöffentlich vorberatend Gemeinderat öffentlich abschließend Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt gemäß 34 Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt gemäß 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 10 Abs. 3 BauGB). Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Hauptausschuss Bauausschuss Gemeinderat Begründung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt Die Gemeinde Großrudestedt hat mit Beschluss Nr /2014 vom die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Kleinrudestedt beschlossen. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, über die Klarstellungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in der Ortslage Kleinrudestedt festzulegen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des mit der Klarstellungssatzung festgelegten unbeplanten Innenbereiches ergibt sich damit nicht aus der Satzung selbst, sondern aus den im Baugesetzbuch für das Einfügungserfordernis im unbeplanten Innenbereich festgelegten Kriterien. Die Klarstellungssatzung dient nur der Klarstellung der Grenze zwischen dem Innenbereich und dem Aussenbereich bzw. der Ausräumung von planungsrechtlichen Zweifeln und der Beseitigung planungsrechtlicher Missstände. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus dem als Bestandteil der Satzung beigefügtem Lageplan. Mit der Klarstellungssatzung ist die Zulässigkeit von Vorhaben in der Ortslage Kleinrudestedt strukturell geklärt. Vorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach 34 Abs. 1 oder 2 BauGB. Im Rahmen der Vorgabe einer Ergänzungslinie gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB werden einzelne Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Für diese Flächen soll so- 3 Inkrafttreten Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Großrudestedt, den Walter Bürgermeister Begründung zum Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt Die Gemeinde Großrudestedt hat mit Beschluss Nr, 07-31/ 2014 vom die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Kleinrudestedt beschlossen. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, über die Klarstellungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in der Ortslage Kleinrudestedt festzulegen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des mit der Klarstellungssatzung festgelegten unbeplanten Innenbereiches ergibt sich damit nicht aus der Satzung selbst, sondern aus den im Baugesetzbuch für das Einfügungserfordernis im unbeplanten Innenbereich festgelegten Kriterien. Die Klarstellungssatzung dient nur der Klarstellung der Grenze zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich bzw. der Ausräumung von planungsrechtlichen Zweifeln und der Beseitigung planungsrechtlicher Missstände. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus dem als Bestandteil der Satzung beigefügtem Lageplan. Mit der Klarstellungssatzung ist die Zulässigkeit von Vorhaben in der Ortslage Kleinrudestedt strukturell geklärt. Vorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach 34 Abs. 1 oder 2 BauGB. Im Rahmen der Vorgabe einer Ergänzungslinie gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB werden einzelne Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Für diese Flächen soll somit die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung geschaffen werden. Die Gemeinde geht insbesondere davon aus, dass die straßenseitige Erschließung des Ergänzungsbereiches 1 über die Schwanseer Straße, des Ergänzungsbereiches 2 über die Friedhofstraße, des Ergänzungsbereiches 3 über die Udestedter Straße und des Ergänzungsbereiches 4 über den Waldweg zu erfolgen hat. Die Satzungen werden miteinander verbunden. Durch die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird somit ein Planungsinstrument geschaffen, welches Klarheit zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben schafft und eine städtebaulich geordnete Entwicklung der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt sichert. Walter Bürgermeister

14 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Musikalische Abendveranstaltung mit Bella Musica 2008 e.v. und der Sängerin Christina Rommel Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Großrudestedt, OT Kleinrudestedt mit Begründung und Lageplan liegt in der Zeit vom bis zum zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Gramme- Aue, Bauamt, Bahnhofstraße 16, Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten Montag: bis Uhr Dienstag: bis Uhr Donnerstag: bis Uhr und bis Uhr Freitag: bis Uhr und in der Gemeinde Großrudestedt, Karl- Marx- Platz 3, Großrudestedt Dienstag: bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Walter Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Anita Görbing zum 67. Geburtstag am Frau Gerda Sölter zum 76. Geburtstag am Frau Heidemarie Kles zum 72. Geburtstag am Frau Veronika Strnad zum 69. Geburtstag am Frau Anita Buskies zum 83. Geburtstag am Frau Edith Gießler zum 76. Geburtstag am Herrn Werner Glück zum 69. Geburtstag am Herrn Gerhard Hebs zum 72. Geburtstag am Herrn Siegfried Möller zum 75. Geburtstag am Frau Elfriede Näther zum 75. Geburtstag am Frau Ursula Bertram zum 71. Geburtstag am Frau Renate Rößner zum 77. Geburtstag am Frau Katrin Rothe zum 73. Geburtstag am Herrn Dieter Görbing zum 68. Geburtstag am Frau Monika Ganzer zum 67. Geburtstag am Herrn Arno Frischmuth zum 82. Geburtstag am Samstag, dem , 19:30 Uhr im Bürgerhaus Deutsches Haus in Großrudestedt Bald ist es soweit und der Frauenchor Bella Musica 2008 e.v. lädt ein zur Veranstaltung Schokolade - Das Konzert mit Sängerin Christina Rommel und Band. Schon der Titel verspricht musikalische und auch Gaumenfreuden! Diese Veranstaltung wird von den Sängerinnen des Frauenchores Bella Musica 2008 e.v. und Christina Rommel mit einem abwechslungsreichen Programm gestaltet, dazu gibt es Schokolade zum dahin Schmelzen Das Konzert findet im Rahmen der Kulturwochen des Landkreises Sömmerda statt und wird dankenswerter Weise von der Sparkasse Mittelthüringen finanziell unterstützt. Die gastronomische Versorgung erfolgt in bewährter Weise durch die Landbäckerei Thieme. Liebe Leserinnen und Leser, wir hoffen, Sie freuen sich so wie wir auf das Programm und wir heißen Sie schon jetzt herzlich willkommen! Die Sängerinnen von Bella Musica 2008 e.v. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großrudestedt Ev.-Luth. Pfarram, Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und laß Dich nicht erschrecken! Monatsspruch September aus 1. Chronik 22,13 Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang am Uhr in Großrudestedt für alle, für die ein neues Kindergarten-, Schul-, Lehr- oder Studienjahr beginnt und die, die dies mit Ihnen feiern wollen! und zum Gottesdienst am 14. So. nach Trinitatis, 21.9., Uhr Herzliche Einladung an alle Freunde russischer Chormusik! Sonntag, dem 21.9., Uhr ist ein russischer Chor zu Gast in Udestedt. Eintritt frei! Es wird um eine Spende für ein Moskauer Kinderkrankenhaus gebeten. Neues vom Kirchendach: Die Spenden liegen nun bei ,00 und lassen uns hoffen, dass auch die Fassade in Eigenleistung gestrichen werden kann. Noch steht die Einwilligung des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege aus Ihre P. Eckert

15 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Entsorgungstermine Nichtamtlicher Teil Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kleinrudestedt Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kranichborn Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7, Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und laß Dich nicht erschrecken! Monatsspruch September aus 1. Chronik 22,13 Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7, Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und laß Dich nicht erschrecken! Monatsspruch September aus 1. Chronik 22,13 Herzliche Einladung zu den Familiengottesdiensten zum Schuljahresanfang am Uhr in Udestedt und am Uhr in Großrudestedt für alle, für die ein neues Kindergarten-, Schul-, Lehr- oder Studienjahr beginnt und die, die dies mit Ihnen feiern wollen! Am 14.9., sind Sie zur Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung 9.30 Uhr nach Udestedt eingeladen. Herzliche Einladung an alle Freunde russischer Chormusik! Sonntag, dem 21.9., Uhr ist ein russischer Chor zu Gast in Udestedt. Eintritt frei! Es wird um eine Spende für ein Moskauer Kinderkrankenhaus gebeten. Der nächste Gottesdienst in Kleinrudestedt: 13. So. nach Trinitatis, 14.9., 9.00 Uhr Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang am Uhr in Großrudestedt für alle, für die ein neues Kindergarten-, Schul-, Lehr- oder Studienjahr beginnt und die, die dies mit Ihnen feiern wollen! Herzliche Einladung an alle Freunde russischer Chormusik! Sonntag, dem 21.9., Uhr ist ein russischer Chor zu Gast in Udestedt. Eintritt frei! Es wird um eine Spende für ein Moskauer Kinderkrankenhaus gebeten. Der nächste Gottesdienst in Kranichborn: 13. So. nach Trinitatis, 14.9., Uhr Bitte den Friedhofsaushang beachten! Endlich ist der Friedhofsplan erstellt und ausgehängt und kann auch bei Familie Kästner, Platz des Friedens 1 und bei Frau Hentsch eingesehen werden. Dort kann geklärt werden, wer Nutzungsrechte hat. Wer keine Nutzungsrechte nachweisen kann oder erwirbt, muss nach 9 der Friedhofsgebührenordnung vom mit einer kostenpflichtigen Grabberäumung ab November diesen Jahres rechnen. Ihre P. Eckert Ihre P. Eckert Nichtamtlicher Teil Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Anastasia Fitz zum 87. Geburtstag am Frau Margarete Weber zum 68. Geburtstag am Frau Brigitte Kretschmar zum 67. Geburtstag am Frau Gisela Brabandt zum 74. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Anneliese Wiegand zum 71. Geburtstag am Frau Elenore Wendelmuth zum 78. Geburtstag am Herr Wolf- Dieter Senf zum 65. Geburtstag am Frau Rosemarie Kirsch zum 74. Geburtstag am Frau Luise Puschnerus zum 95. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle

16 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Schwansee Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7, Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und laß Dich nicht erschrecken! Monatsspruch September aus 1. Chronik 22,13 Herzliche Einladung zu den Familiengottesdiensten zum Schuljahresanfang am Uhr in Udestedt und am Uhr in Großrudestedt für alle, für die ein neues Kindergarten-, Schul-, Lehr- oder Studienjahr beginnt und die, die dies mit Ihnen feiern wollen! Am 14.9., sind Sie zur Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung 9.30 Uhr nach Udestedt eingeladen. Herzliche Einladung an alle Freunde russischer Chormusik! Sonntag, dem 21.9., Uhr ist ein russischer Chor zu Gast in Udestedt. Eintritt frei! Es wird um eine Spende für ein Moskauer Kinderkrankenhaus gebeten. Der nächste Gottesdienst in Schwansee: 13. So. nach Trinitatis, 14.9., Uhr Ihre P. Eckert Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 05-02/2014 Kämmerei Datum Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat öffentlich abschließend Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO Sach- und Rechtslage: Die Kämmerei der VG Gramme-Aue benötigt für das Haushaltsjahr 2013 den Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Kleinmölsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushaltes. Beschlussvorlage: Auf der Grundlage des 58 Abs.1 ThürKO beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2013: Überplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Hhst Entwässerungsbetrieb Stadt Erfurt 8.724,57 - Einleitegebühren Abwasser - Hhst Landratsamt Sömmerda - Kreisumlage ,50 Außerplanmäßige Ausgaben des Vermögenshaushaltes Hhst Baumaßnahme Sanierung Kirchplatz - Spielplatz ,75 Finanzielle Auswirkungen: In der Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Kleinmölsen wird ein Soll- Fehlbetrag in Höhe von ,64 ausgewiesen. Der Soll- Fehlbetrag wird in voller Höhe im Nachtragshaushaltsplan 2014 eingestellt. Für die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushaltes kann nur ein Teilbetrag in Höhe von 2.126,18 durch Mehreinnahmen Garantiefondsleistungen finanziert werden. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat Poppitz - Siegel - Bürgermeisterin

17 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Gemeinde Kleinmölsen Landkreis Sömmerda Wahlkreis 17 Sömmerda II Zutreffendes ist mit gekennzeichnet. Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. Anlage 23 (zu 44 Abs. 1 ThürLWO) 2. Die Gemeinde X bildet einen Wahlbezirk 3) ist in folgende 4) Wahlbezirke eingeteilt: 5) (Zahl) Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums, (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 0007 Gemeinde Kleinmölsen Gemeinde Kleinmölsen Kirchplatz Kleinmölsen In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit Datum Datum vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Kulturraum, Sömmerda um Uhr in zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

18 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeinde Ort, Datum Großrudestedt, den 15. August 2014 Bode Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue für die Gemeinde Kleinmölsen Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Herta Georgy zum 76. Geburtstag am Frau Helgard Hellmann zum 73. Geburtstag am Frau Elfriede Bachmann zum 86. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle

19 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Gemeinde Nöda Amtlicher Teil Gemeinde Nöda Landkreis Sömmerda Wahlkreis 17 Sömmerda II Zutreffendes ist mit gekennzeichnet. Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. Anlage 23 (zu 44 Abs. 1 ThürLWO) 2. Die Gemeinde X bildet einen Wahlbezirk 3) ist in folgende 4) Wahlbezirke eingeteilt: 5) Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks 0008 Gemeinde Nöda Gemeinde Nöda Krautgasse Nöda (Zahl) Lage des Wahlraums, (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom Datum bis Datum übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Kulturraum, Sömmerda um Uhr in zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

20 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeinde Ort, Datum Großrudestedt, den 15. August 2014 Bode Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue für die Gemeinde Nöda Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Hannelore Thaldorf zum 76. Geburtstag am Frau Hanna Blau zum 72. Geburtstag am Frau Gudrun Großmann zum 65. Geburtstag am Herrn Albrecht Blau zum 74. Geburtstag am Frau Brigitte Haupt zum 66. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. q q q q q q q q Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: ungerade Woche Dienstag Entsorgung Biotonne: gerade Woche Dienstag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Montag, den Einladung zum Tag der offenen Tür in der Feuerwehr Nöda Die Freiwillige Feuerwehr Nöda lädt auch dieses Jahr zu ihrem Tag der offenen Tür ein. Am: 13. September 2014 Beginn: 14:00 Uhr Wo: Am Gerätehaus in der Neugasse Für das leibliche Wohl und die musikalische Unterhaltung ist gesorgt. Auch in diesem Jahr ist für Attraktionen für unseren Nachwuchs von Morgen gesorgt. Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle

21 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Spielzeug- und Kindersachenflohmarkt mit Kuchenbasar Wann? Samstag, den 20. September 2014 von Uhr Wo? Bürgerhaus (ehemalige Turnhalle) in Nöda Schaut doch einfach mal vorbei, es lohnt sich!!! Die Eltern der Kindertagesstätte Kleine Entdecker Zuckertütenfest Stolz präsentierten die Schulanfänger ihre Zuckertüten und die Glücksschweine, die in diesem Jahr von der Sparkasse Mittelthüringen gesponsert wurden. Danke an das Sparkassenteam in Großrudestedt und Frau Linse. Julian, Laurenzio, Paula, Sophie, Lilli, Sarah und die Erzieher der Kita Spendenübergabe Zu einer gemütlichen Kaffeerunde trafen sich am 30. Juli 2014 die Kinder, Eltern und Erzieher in der Kita Kleine Entdecker. Alle warteten gespannt auf Frau Friedrich von MDC Power Kölleda. Mit einem großen Scheck im Wert von 750 im Gepäck wurde sie mit einem Bewegungsspiel herzlich begrüßt. Wir bedanken uns ganz herzlich bei dem Team vom MDC Power für diese großzügige Spende. Die Kinder, Eltern und Erzieher der Kita Nöda Kirchspiel Stotternheim-Schwerborn-Nöda Gottesdienste und Veranstaltungen im September 2014 Mo Uhr Kinderarche Klasse Uhr Kinderarche Klasse Di Uhr Bibelkreis Pfarrhaus Stotternheim Mi Uhr Mutter-Kind-Kreis Do Uhr Minispatzen Uhr Walter-Rein-Kantorei Fr Uhr Konfirmanden Pfarrhaus Stotternheim Uhr Maxispatzen Uhr Vocalinos Uhr Junge Gemeinde So Sonntag nach Trinitatis Uhr Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn St. Peter und Paul Uhr Kirmesgottesdienst in Nöda St. Marien Uhr Taufgottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul Mo Uhr Kinderarche Klasse Uhr Kinderarche Klasse Di Uhr Gemeindenachmittag in Schwerborn Gemeinderaum FFW Mi Uhr Mutter-Kind-Kreis Uhr Gemeindenachmittag in Stotternheim Pfarrhaus Do Uhr Minispatzen Uhr Walter-Rein-Kantorei Fr Uhr Konfirmanden Pfarrhaus Stotternheim Uhr Maxispatzen Uhr Vocalinos Uhr Junge Gemeinde So Sonntag nach Trinitatis Uhr Kirmesgottesdienst in Schwerborn St. Lukas Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul Mo Uhr Kinderarche Klasse Uhr Kinderarche Klasse Mi Uhr Mutter-Kind-Kreis Do Uhr Minispatzen Uhr Walter-Rein-Kantorei Fr Uhr Konfirmanden Pfarrhaus Stotternheim Uhr Maxispatzen Uhr Vocalinos

22 Gramme-Aue Nr. 8/ Uhr Junge Gemeinde So Sonntag nach Trinitatis Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul Mo Uhr Kinderarche Klasse Uhr Kinderarche Klasse Mi Uhr Mutter-Kind-Kreis Do Uhr Minispatzen Uhr Walter-Rein-Kantorei Fr Uhr Konfirmanden Pfarrhaus Stotternheim Uhr Maxispatzen Uhr Vocalinos Uhr Junge Gemeinde So Sonntag nach Trinitatis Uhr Erntedank-Familiengottesdienst mit Abendmahl in Stotternheim St. Peter und Paul Uhr Erntedank-Familiengottesdienst in Schwerborn St. Lukas Mo Uhr Kinderarche Klasse Uhr Kinderarche Klasse Uhr Andacht zum Michaelistag, anschließend Filmabend St. Peter und Paul Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn Gott reicht dir seine Hand - so lautet das Motto unseres Familiengottesdienstes zum Schuljahresbeginn, zu dem wir Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, vor allem aber unsere Schulanfänger, zusammen mit euren Familien ganz herzlich einladen. Wir wollen euch für das kommende Schuljahr oder für die ganze Schulzeit Gottes Segen zusprechen und euch eine kleine Überraschung mit auf den Weg geben. Der Gottesdienst findet am Sonntag, dem 7. September um Uhr in der Kirche St. Peter und Paul Stotternheim statt. Konfirmandenkurs im neuen Schuljahr Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse, die im Frühjahr 2016 ihre Konfirmation feiern möchten, können sich ab sofort für den Konfirmandenkurs im neuen Schuljahr anmelden. Wir treffen uns wöchentlich eine Stunde lang, um über Gott und die Welt ins Gespräch zu kommen. Spiel, Spaß und Gesang werden dabei nicht zu kurz kommen. Wer noch nicht getauft ist, hat im Laufe der Konfirmandenzeit auch die Möglichkeit, sich taufen zu lassen. Das erste Treffen findet am Freitag, dem 5. September um Uhr im Pfarrhaus Stotternheim statt.

23 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Gemeinde Ollendorf Amtlicher Teil Gemeinde Ollendorf Landkreis Sömmerda Wahlkreis 17 Sömmerda II Zutreffendes ist mit gekennzeichnet. Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. Anlage 23 (zu 44 Abs. 1 ThürLWO) 2. Die Gemeinde X bildet einen Wahlbezirk 3) ist in folgende 4) Wahlbezirke eingeteilt: 5) (Zahl) Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks 0009 Gemeinde Ollendorf Gemeinde Ollendorf Angergasse Ollendorf Lage des Wahlraums, (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit Datum Datum vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Kulturraum, Sömmerda um Uhr in zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

24 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeinde Ort, Datum Großrudestedt, den 15. August 2014 Bode Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue für die Gemeinde Ollendorf Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Herrn Rolf Axthelm zum 67. Geburtstag am Frau Giovannella Campana Josephs zum 71. Geburtstag am Frau Heidemarie Zimmermann zum 71. Geburtstag am Herrn Claus-Dieter Steinhäuser zum 71. Geburtstag am Frau Elisabeth Wagner zum 90. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Dienstag, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Sportfest Ollendorf Unser Sportfest fand dieses Jahr am 25. und 26. Juli auf dem Sportplatz statt. Am Freitagabend eröffneten die Altherren-Fußballmannschaften das Turnier, an dem Sechs Mannschaften aus Niederzimmern, Vieselbach, Ballstedt, Windischholzhausen, Eintracht Erfurt und Ollendorf teilnahmen. Nach guten und fairen Spielen mit insgesamt 42 Toren gewann Ollendorf mit 13 Punkten, vor Niederzimmern und Vieselbach den Pokal. Mit einem geselligen Beisammensein unter dem neuen Vordach des Sportlerheims klang dieser erste Tag feucht-fröhlich aus. Am Sonnabendvormittag begann der Tag mit der schon legendären Familienolympiade, in dem Jeder vom Kleinkind bis ins hohe Alter seine sportliche Fitness und Geschicklichkeit an den verschiedenen Stationen testen und beweisen konnte. Die Teilnahme war wieder gut gemischt, aber bedingt durch die Ferienzeit geringer als im Vorjahr. Bevor das Männer-Fußballturnier begann, zeigten Frauen der Gymnastikgruppe Auszüge einer Aerobicstunde. Am Fußballturnier nahmen vier Teams teil, SV Gaberndorf, FSV DSömmerda II, GW Blankenhain II und SV Ollendorf, die in spannenden und fairen Spielen ihre Kräfte maßen. Auch hier war Ollendorf mit Tim Wendland als Torschützenkönig der Gewinner mit 9 Punkten und 5:0 Toren, vor Sömmerda II und Gaberndorf. Zu gleicher Zeit mussten vier Gruppen um den Wanderpokal des Sportvereins an mehreren Wettkampfstationen mit Schnelligkeit, Geschick und Kraft ihr Können beweisen, um die Trophäe zu ergattern. Hier war der

25 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Kirmes- und Heimatverein die stärkste Gruppe, sie können den Pokal nun für ein Jahr bewahren und nächstes Jahr erneut verteidigen. Den sportlichen Abschluss bildete das Ollendorfer Beach-Volleyball Turnier mit sechs Mannschaften, die in kampfbetonten Spielen bis kurz vor Mitternacht um den Pokalsieg kämpften. Als Sieger ging das Team Linde hervor. Für unsere kleinen Gäste war wie gewohnt eine Hüpfburg da, die auch fleißig in Beschlag genommen wurde. Für die Versorgung der Sportler und Gäste gab es leckeres vom Grill, Mittagessen vom Lindenwirt Eric und Kaffee und Kuchen wurde durch die Sportfrauen mit der AG Kindergarten vom Heimat- und Kirmesverein gestellt. So war es wieder einmal ein rundum gelungenes Sportfest, für dessen Gelingen wir uns bei allen Unterstützern und Helfern sowie den teilnehmenden Vereinsmitgliedern bedanken, die für einen reibungslosen und erlebnisreichen Ablauf sorgten. SV Ollendorf Höchste Auszeichnung der Thüringer Jugendfeuerwehr für Bürgermeister Heinz Reckardt Im Rahmen des diesjährigen Zeltlagers der Jugendfeuerwehr Ollendorf auf dem Sportplatz wurde eine Feierstunde zum 20jährigem Bestehen der Jugendfeuerwehr gehalten. Im Rahmen dieser Feierstunde durften wir den Thüringer Landesjugendwart Jörg Deubert begrüßen. Die Thüringer Jugendfeuerwehr zeichnete Bürgermeister Heinz Reckardt in Würdigung besonderer Verdienste für die Jugendfeuerwehr die Ehrenspange der Thüringer Jugendfeuerwehr in Gold aus. Die Auszeichnung übergab der Landesjugendwart von Thüringen Jörg Deubert. Der Jugendwart der Gemeinde Ollendorf Dirk Glaser erhielt vom Landesjugendwart eine Erinnerung der Landesjugendfeuerwehr desweiteren übergab Bürgermeister Heinz Reckardt im Auftrag der Sparkassenversicherung an die Jugendfeuerwehr einen Scheck in Höhe von 80 Euro. Die Jugendfeuerwehr bedankt sich bei allen Kameradinnen und Kameraden sowie bei den Eltern für die Gestaltung des Zeltlagers. Bedanken möchte ich mich noch beim MSC Kölleda für das Ausrichten des Fahrsicherheitstrainings. Ein besonderer Dank gilt den Landesjugendwart von Thüringen Jörg Deubert, Bürgermeister Heinz Reckardt und Ortsbrandmeister Jörg Schröpfer.

26 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Gemeinde Udestedt Amtlicher Teil Gemeinde Udestedt Landkreis Sömmerda Wahlkreis 17 Sömmerda II Zutreffendes ist mit gekennzeichnet. Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. Anlage 23 (zu 44 Abs. 1 ThürLWO) 2. Die Gemeinde X bildet einen Wahlbezirk 3) ist in folgende 4) Wahlbezirke eingeteilt: 5) Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks (Zahl) Lage des Wahlraums, (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 0010 Gemeinde Udestedt Weimarischer Hof Wilhelm-Pieck-Straße Udestedt In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom Datum bis Datum übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Kulturraum, Sömmerda um Uhr in zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

27 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Gemeinde Ort, Datum Großrudestedt, den 15. August 2014 Bode Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue für die Gemeinde Udestedt Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am Frau Astrid Bickel zum 72. Geburtstag am Frau Doris Müller zum 71. Geburtstag am Frau Ingrid Steineck zum 71. Geburtstag am Frau Christa Hüselitz zum 75. Geburtstag am Frau Ursula Schroot zum 81. Geburtstag am Frau Elise Dornberger zum 78. Geburtstag am Frau Marlis Volland zum 68. Geburtstag am Herrn Uwe Ströde zum 65. Geburtstag am Frau Käthe Precht zum 80. Geburtstag am Frau Anita Krahl zum 78. Geburtstag am Frau Heidrun Bachmann zum 71. Geburtstag am Herrn Siegfried Steinmann zum 81. Geburtstag am Herrn Edgar Hirschfeld zum 76. Geburtstag am Frau Anneliese Weitzmann zum 75. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: gerade Woche Freitag Entsorgung Biotonne: ungerade Woche Freitag Abholung gelbe Tonne Freitag, den Abholung blaue Tonne Mittwoch, den Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Erneutes Generationentreffen in Udestedt Am trafen sich im Weimarischen Hof in Udestedt erneut sehr aktive und reiselustige Senioren, sämtlich heutige und ehemalige Udestedter Bürger. Ein derartiges Treffen fand schon einmal im Jahr 2012 mit großem Erfolg statt und wurde nun von vielen als Wiederholung eingefordert. Die Organisatoren hatten diesmal alle, zum Stichtag Kriegsende in Udestedt gemeldeten Bürger, eingeladen. Hierbei konnten sie weitgehend auf die im Jahr 2012 erstellten Adressenlisten zugreifen, was den Arbeitsaufwand erheblich verringerte. Die Mund zu Mund Propaganda tat ein Übriges. Hierüber hinaus meldeten sich einige bisher nicht erfasste und benachrichtigte Interessenten an.

28 Gramme-Aue Nr. 8/2014 Insgesamt lagen bei Meldezeitablauf 120 Zusagen von Menschen vor, die sich zu Udestedt und dem angesprochenen Zeitrahmen zugehörig fühlen. Die Organisatoren konnten letztlich feststellen, dass von den angemeldeten Teilnehmern 88 erschienen waren. Trotzdem war das diesjährige Generationen-Treffen wieder ein voller Erfolg, der sich in den Gesichtern der Teilnehmer widerspiegelte und der nach dem Erlöschen des Lichtes in dem Wunsch Ausdruck fand sich in 2 Jahren erneut zu treffen. Der Dank der Organisatoren gilt allen Helfern und Mitstreitern. Dieter Noack Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Udestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz Udestedt Telefon: pfarramt.udestedt@gmx.de Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und laß Dich nicht erschrecken! Monatsspruch September aus 1. Chronik 22,13 Geschafft! der Stein liegt auf dem Wagen Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang am Uhr für alle, für die ein neues Kindergarten-, Schul-, Lehr- oder Studienjahr beginnt und die, die dies mit Ihnen feiern wollen! 13. So. nach Trinitatis, 14.9., Uhr Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung Uhr Gottesdienst für die Gemeinde Herzliche Einladung an alle Freunde russischer Chormusik! Sonntag, dem 21.9., Uhr ist ein russischer Chor zu Gast in Udestedt. Eintritt frei! Es wird um eine Spende für ein Moskauer Kinderkrankenhaus gebeten. und wird am neuen Ort eingepasst. Aufmerksame Beobachter haben sicher längst entdeckt, dass der Gedenkstein für die Gefallenen des 2. Weltkrieges endlich an dem Platz steht, für den er gefertigt wurde. Herzlichen Dank sage ich der Firma Dressel, die den schwierigen Akt in aller Gelassenheit gemeistert hat und Herrn Schmidt, der dabei war und die Mauer am alten Standort schloß. Ein kleiner Festakt soll am statt finden. Ihre P. Eckert Zentimetergenaues Kippen mit Kranwagen und Körpereinsatz

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