Walliser Landwirtschaftskammer. Postfach Conthey

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1 Vernehmlassung zu den Landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen Consultation sur les enveloppes financières agricoles Consultazione sui limiti di spesa dell'agricoltura Organisation / Organisation / Organizzazione Walliser Landwirtschaftskammer Adresse / Indirizzo Avenue de la Gare 2 Postfach Conthey Datum, Unterschrift / Date et signature / Data e firma Conthey, den 9. Februar 2016 Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an das Bundesamt für Landwirtschaft, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern oder elektronisch an schriftgutverwaltung@blw.admin.ch. Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie uns Ihre Stellungnahme elektronisch als Word-Dokument zur Verfügung stellen. Vielen Dank. Merci d envoyer votre prise de position, par courrier, à l Office fédéral de l agriculture, Mattenhofstrasse 5, 3003 Berne ou par courrier électronique à schriftgutverwaltung@blw.admin.ch. Un envoi en format Word par courrier électronique facilitera grandement notre travail. D avance, merci beaucoup. Vi invitiamo a inoltrare i vostri pareri all'ufficio federale dell'agricoltura, Mattenhofstrasse 5, 3003 Berna oppure all'indirizzo di posta elettronica schriftgutverwaltung@blw.admin.ch. Onde agevolare la valutazione dei pareri, vi invitiamo a trasmetterci elettronicamente i vostri commenti sotto forma di documento Word. Grazie.

2 Allgemeine Bemerkungen / Remarques générales / Osservazioni generali: 1. Einleitung Der Entwurf für einen Bundesbeschluss zu den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft in den Jahren2018 bis 2021, der in die Vernehmlassung gegeben wird, entzieht den Bauernfamilien jegliche Perspektive zur Verbesserung der Einkommenssituation. Dies ist so nicht einfach hinzunehmen, umso mehr als bei der Gegenüberstellung mit dem vergleichbaren Einkommen ein Defizit von fast 35% resultiert. Der Bundesrat verstösst gegen Artikel 5, Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes, denn: Sinken die Einkommen wesentlich unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation. Die Landwirte haben viel unternommen, um den Ansprüchen und Verpflichtungen der Agrarpolitik gerecht zu werden. Diese Ansprüche werden auch für die Periode weiter bestehen und eine Kürzung der Entschädigung für die erbrachten Leistungen ist daher inakzeptabel. Dies würde das Vertrauen der Landwirte in die politischen Behörden zerstören. 2. Wirtschaftliche Situation der Schweizer Landwirtschaft Der Bundesrat beschreibt die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft in einer Art und Weise, welche die Realität verkennt. Die Schätzung des Sektoreinkommens 2015 (Publikation des Bundesamtes für Statistik vom 6. Oktober 2015), welche von 2'816 Millionen Franken ausgeht, also einer Abnahme um 10,9 % im Vergleich zum Vorjahr, wird dabei nicht erwähnt. Im Jahr 2014, das als gutes Jahr für die Landwirtschaft gelten darf, lag das Durchschnittseinkommen pro (Vollzeit)Familienarbeitskraft bei 52'800 Franken (FAT Bericht Nr. 93, 2015), was Franken pro Monat bedeutet. Diese Zahlen sind immer noch eher zu hoch geschätzt, da die zentrale Auswertung von Buchaltungsdaten dazu neigt, Betriebe mit eher überdurchschnittlichen Einkommen auszuwählen. 3. Bedeutung der Landwirtschaft im Rahmen der öffentlichen Ausgaben (Bund, Kantone und Gemeinden) Die Stützung der Landwirtschaft macht weniger als 3% der öffentlichen Ausgaben unseres Landes aus. In 1000 CHF Gesamtausgaben nach Funktion, Bund, Kantone und Gemeinden 86'018' '330' '007' '428' '647' '262'974 Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd 4'111'401 4'724'977 4'828'897 4'603'570 4'671'838 4'664'382 Anteil der Ausgaben für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei 4,7 % 4,3 % 4,0 % 3,3 % 3,2 % 2,9 % Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 2/12

3 Die Ausgaben für den Agrarsektor stehen im Einklang mit den Erwartungen der Gesellschaft an diesen Sektor, der über 50 % der Ernährung der Bevölkerung sicherstellt, beinahe die Hälfte der Landesfläche pflegt und bewirtschaftet und damit zur Attraktivität der Landschaft beiträgt. Zudem garantiert er das Fortbestehen des vor- und nachgelagerten Wirtschaftssektors, nämlich der Zulieferung von Produktionsmitteln und Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte. Bedeutung des Agrarsektors im Rahmen der Ausgaben des Bundes Die Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft nehmen stetig ab (Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, ordentliche Ausgaben). In 1000 CHF Budget Gesamtausgaben des Bundes 31'615' '856'464 48'208' '606' '012' '884' ' ' Ausgaben für die Landwirtschaft Anteil der Ausgaben für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei 2'533'588 3'341'759 3'552'342 3'599'475 3'651'401 3'715'414 3' '557'073 8,0 % 8,2 % 7,4 % 6,8 % 6,0 % 5,8 % 5,6 % 5,3 % 3/12

4 Die Schweizer Landwirtschaft ist nicht verantwortlich für den Anstieg der Bundesausgaben. 4. Erste Erfahrungen der AP und daraus zu ziehende Lehren Beteiligung an den verschiedenen Programmen Ende 2015 ist es noch verfrüht, alle Konsequenzen der AP auf den Agrarsektor umfassend zu beurteilen. Weitere Faktoren beeinflussen die Situation der Landwirtschaft stark, etwa die Preisentwicklung auf den Märkten oder die Wetterbedingungen. Es ist noch zu früh, um abschliessende Schlüsse ziehen zu können. Es zeigen sich allerdings folgende Tendenzen: - Die Landwirtschaftsbetriebe haben sich schneller und stärker als erwartet an den vorgeschlagenen Programmen beteiligt. Bei den Landschaftsqualitätsprogrammen sowie den Programmen zur Vernetzung der Sömmerungsflächen etwa, wurde in einzelnen Regionen auch durch Behörden und kantonale Landwirtschaftsverbände einiges getan, um die Beteiligung zu erhöhen. Dies teils auch, um Versäumnisse betreffend früherer Massnahmen (vor der AP 14-17) auszugleichen. Indes sind nicht alle Regionen auf dem gleichen Niveau der Umsetzung. Zahlreiche Betriebe haben sich am Programm zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion beteiligt, um so die Streichung der Tierbeiträge (Grossvieheinheiten) zu kompensieren. Ein moderateres Interesse ist bei den Ressourceneffizienzprogrammen und bei den Programmen zur Förderung der Qualität und Nachhaltigkeit festzustellen. 4/12

5 - Entsprechend den Warnungen der WLK fördert die AP die Extensivierung in der Landwirtschaft. Dies auf Kosten der Produktion machen die Biodiversitätsförderflächen 11 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus, während die Mindestgrenze bei 7 % liegt. In der Talzone liegt das Ziel bei 65'000 Hektaren und wir sind bereits bei über 71'000 Hektaren. - Die AP hat eine Erhöhung der Stützungsmassnahmen für das Berggebiet ermöglicht, was wünschenswert und notwendig war. Es muss allerdings die Frage nach der Höchstgrenze gestellt werden, um unerwünschte Nebeneffekte wie etwa steigende Kosten beim Boden zu vermeiden. Zudem ist es wichtig, das Produktionsvolumen im Berggebiet aufrechtzuerhalten, da sonst die gesamte Verarbeitungskette, insbesondere das Gewerbe und die Industrie der ersten Verarbeitungsstufe in diesen Regionen verschwinden könnten. - Die AP führt insbesondere mit den neuen Programmen zu einer starken Erhöhung des Verwaltungsaufwandes (Umsetzung der Massnahmen, deren Begleitung und Kontrollen). Die AP hat Klarheit geschaffen betreffend verwendeter Mittel und festgelegter Ziele. Allerdings hat sie nicht massgeblich zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Agrarsektors beigetragen. Um Rückschritte gegenüber der heutigen Situation zu vermeiden, ist es absolut notwendig, die finanzielle Stützung aufrechtzuerhalten. Eine Kürzung der Beiträge würde zudem die Erreichung der festgelegten Ziele die auch für die Periode weiterverfolgt und ggf. angepasst werden müssen - in Frage stellen. 5. Die Auswirkungen der Aufwertung des Schweizer Frankens Die starke Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro aufgrund der Entscheide der Nationalbank vom 15. Januar 2015 hat auch auf die Nahrungsmittelmärkte einen grossen Einfluss. Die Aufwertung des Frankens hat in der Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere bei Produkten mit einem hohen Exportanteil unmittelbare Auswirkungen und bei Importprodukten, bei denen die Effekte der Frankenaufwertung nicht oder ungenügend über den Grenzschutz abgefedert werden können. Stark negative Auswirkungen ergeben sich insb. beim Käse, bei Zucker und den Schoggigesetz-Rohstoffen (Milch, Getreide). In der Schweiz werden rund 1.5 Millionen Tonnen Milch verkäst. Vom Käse werden fast 40% exportiert, wobei von den Exporten über 80% in den EU-Raum gehen. Zudem werden über das Schoggigesetz ca Tonnen Milch exportiert. Die Schweizer Landwirtschaft leidet unter dem starken Franken gegenüber dem Euro 6. Vorschlag zur Anpassung des Bundesbeschlusses Die WLK hat drei Arten von Forderungen: A) Formulierung des Bundesbeschlusses anpassen B) Aufrechterhaltung der Beträge des aktuellen (vom Parlament 2013 genehmigten) Zahlungsrahmens C) Einführung von mehr Flexibilität bei der Verwendung der Beträge 5/12

6 A) Formulierung des Bundesbeschlusses anpassen Vorgeschlagene Änderung Für die Jahre werden folgende HöchstbBeiträge bewilligt: Argumentation: Es ist wichtig, eine gewisse Stabilität für die Familienbetriebe aufrechtzuerhalten. Diese betreiben viel Aufwand, um den Vorgaben der Agrarpolitik gerecht werden zu können; ein Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzieht. Die im Bundesbeschluss festgelegten Beträge müssen als Fixbeträge angesehen werden und müssen im Rahmen des Budgetprozesses unverändert übernommen werden. B) Aufrechterhaltung der Beträge des aktuellen (vom Parlament 2013 genehmigten) Zahlungsrahmens Vorgeschlagene Beträge: Die WLK fordert ab 2018 die Beibehaltung der vom Parlament genehmigten Beträge in der Höhe des Zahlungsrahmens für die Periode 2014 bis Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren Vorschlag Bundesrat Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren Vorschlag WLK für die Massnahmen der Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen 798 Millionen Franken 572 Millionen Franken 798 Millionen Franken 6/12

7 für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz für die Ausrichtung von Direktzahlungen Millionen Franken Millionen Franken Millionen Franken Millionen Franken Millionen Franken Millionen Franken Argumentation: Die 3 Zahlungsrahmen sind komplementär und spielen eine wichtige Rolle, damit die Landwirtschaft die festgelegten Ziele hinsichtlich Produktion, Ökologie, Ethologie und Landschaftserhaltung erreichen kann. - Der Zahlungsrahmen für die Massnahmen zur Produktions- und Absatzförderung beinhaltet folgende Unterrubriken: o Die Qualitäts- und Absatzförderung, die eine wesentliche Stützung der vom Bund unterstützten Qualitätsstrategie darstellt und infolge der Stärke des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro an Bedeutung gewinnt. o o Die Zulagen für die Milchwirtschaft. In einem völlig offenen Käsemarkt mit der EU und aufgrund der Bedeutung dieses Marktes für die Schweizer Landwirtschaft müssen diese Stützungen mindestens auf dem bestehenden Niveau gehalten werden. Der Rest betrifft die Beihilfen für die Viehwirtschaft und den Pflanzenbau. Diese Beihilfen sind unentbehrlich und üben eine wichtige Hebelwirkung aus, indem sie über eine Marktlenkung zur Erhaltung des Einkommens der Familienbetriebe beitragen. - Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen muss unbedingt beibehalten werden. Es sei daran erinnert, dass die AP neue Anforderungen gebracht hat, ohne dass für die diesbezüglichen Bemühungen ein entsprechender Zahlungsrahmen vorgesehen war. Die Landwirte haben unverzüglich reagiert und Anpassungen vorgenommen und sind in Programme eingestiegen, deren Zeithorizont oft über dem von 4 Jahren liegt. - Der Zahlungsrahmen für die Massnahmen zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen und für die sozialen Massnahmen erlaubt es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft zu gewährleisten, die hohen Produktionskosten in der Schweiz teilweise abzufedern und unter Einhaltung der strengen Vorschriften im Bereich Tierwohl, Umwelt- und Landschaftsschutz zu investieren. Auch dieser Zahlungsrahmen muss aufrechterhalten bleiben. Die im Bundesbeschluss festgesetzten Beträge für die Periode müssen bei unveränderter Gesetzeslage denjenigen der vorangegangenen Periode entsprechen. 7/12

8 C) Einführung von mehr Flexibilität bei der Verwendung der Beträge Vorgeschlagene Änderungen Der Bundesbeschluss muss wie folgt geändert werden: Art. 2 Der Bundesrat kann Ende des Jahres die nicht verwendeten Beträge der Zahlungsrahmen Massnahmen für die Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen und Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz in den Zahlungsrahmen Direktzahlungen für die Übergangsbeiträge verschieben. Argumentation: Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft, ist es wichtig, dass im Budget festgesetzte Beiträge den Bauernfamilien zu Gute kommen. 8/12

9 Bemerkungen zu einzelnen Kapiteln / Remarques par rapport aux différents chapitres / Osservazioni su singoli capitoli Kapitel, Seite Chapitre, page Capitolo, pagina Antrag Proposition Richiesta Begründung / Bemerkung Justification / Remarques Motivazione / Osservazioni Kapitel 1.1, Seite 2 Korrigieren Der folgende Satz: Im Bezug auf die Einkommensdifferenz ist zu beachten, dass auch die Lebenshaltungskosten der landwirtschaftlichen Haushalte aufgrund der bäuerlichen Besonderheiten tiefer sind. Für das Wohnen beispielsweise sind die Ausgaben der Bauernhaushalte nur etwa halb so hoch wie jene der Vergleichshaushalte widerspiegelt die Situation nicht in objektiver Art und Weise. Es muss im Gegenzug präzisiert werden, dass die Arbeitszeit der Bauernfamilien deutlich über der durchschnittlichen Arbeitszeit liegt und sich die Tätigkeit über sieben Tage pro Woche erstreckt. Die Freizeit bewegt sich auf sehr niedrigem Niveau. Kapitel 1.2.1, Seite 3 Korrigieren Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass der wirtschaftliche Aufstieg gewisser Länder wie China, Indien, Russland oder Brasilien massiv gebremst wurde. Dies demonstriert die Instabilität der Weltwirtschaft und bestätigt andererseits die Notwendigkeit einer eigenständigen Lebensmittelproduktion in unserem Land. Kapitel 1.3.1, Seite 9 Korrigieren Im Gegensatz zu den Angaben wurden im Rahmen der Verhandlungen mit der WTO 2015 keine wesentlichen Fortschritte erzielt. Kapitel 1.3.3, Seite 10 Korrigieren Es ist falsch zu behaupten, es könnten künftig bei internationalen Verhandlungen nur noch Zugeständnisse innerhalb der aktuellen WTO-Kontingente gemacht werden. Die Schweiz liegt in der Weltrangliste der Importnationen von Lebensmitteln auf Rang 14. Gerechnet auf die Landesbevölkerung stellt dies sicherlich einen Rekord dar. Kapitel 1.3.6, Seite 11 Korrigieren Die Behauptung ist nicht begründet, dass die durch eine Annäherung des schweizerischen Agrarmarktes an die internationalen Märkte entstehenden Folgen für die Schweizer Landwirtschaft wirklich als erträglich beurteilt werden können. Kapitel 1.4.2, Seiten 12 et 13 Anpassen Diesem Kapitel mangelt es an Objektivität. Es muss angepasst werden. - Es werden lediglich die Exportchancen der Schweizer Produkte erwähnt. Zu den Marktverlusten der inländischen Produktion auf Grund 9/12

10 Kapitel, Seite Chapitre, page Capitolo, pagina Antrag Proposition Richiesta Begründung / Bemerkung Justification / Remarques Motivazione / Osservazioni der Lebensmittelimporte ist nichts erwähnt. - Andere Studien rechnen beim sektoralen Einkommen der Schweizer Landwirtschaft mit einem Verlust von mehr als 300 Millionen Franken Kapitel Tabelle 1 Aktualisieren Ein Grossteil der Daten betreffend der aktuellen Lage stammt aus den Jahren 2010/12. Diese Daten lassen daher keine stichhaltige Analyse mehr zu. Kapitel 2.3.1, Seite 20 Soziales Aktualisieren Zur Beurteilung der Entwicklung des sektoralen Einkommens müssen die aktuellsten Zahlen berücksichtigt werden, sprich die Zahlen für das Jahr Die präzisierende Aussage steigen die Einkommen auf Stufe Einzelbetrieb ist sehr umstritten und entspricht nicht den neusten Resultaten. Sollte sich das Gesamteinkommen aufgrund von Betriebsvergrösserungen erhöhen, heisst das noch lange nicht, dass das Einkommen je Arbeitseinheit auch steigt. Kapitel 2.3.1, Seite 21 Streichen Der folgende Satz kann so nicht akzeptiert werden: Dies könnte dadurch sichergestellt werden, dass die Anwendung der entsprechenden Technik als gute landwirtschaftliche Praxis nach Ablauf der Förderung im ÖLN rechtlich verankert wird, denn dies würde bedeuten, dass eine heute freiwillige Massnahme obligatorisch und nicht beitragsberechtigt würde. Kapitel , Seite 22 Anpassen Eine Verkürzung der Rückerstattungsfristen brächte viele Betriebe in erhebliche Schwierigkeiten. Kapitel , Seite 23 Korrigieren Es wird erwähnt, dass Eine regelmässige Überprüfung und eine flexibel gestaltete Reduktion des Zollschutzes im Falle steigender Weltmarktpreise sowie die Verstärkung des Wettbewerbs innerhalb der WTO-Kontingente bewirken sollen, dass die Schweizer Agrarpolitik zu einer langfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft beiträgt. Mit dieser Art systematischer Kürzungen wird jegliche Perspektive zur Verbesserung der Situation bei den landwirtschaftlichen Einkommen entzogen. Kapitel 3.1.1, Seite 24 Hinsichtlich des Bundesbeschlusses zu konkretisieren Da grundsätzlich an den Massnahmen der Agrarpolitik für weitere vier Jahre festgehalten werden soll, sollen auch die finanziellen Mittel in der gleichen Grössenordnung zur Verfügung gestellt werden. Diese Bekräftigung muss sich in den Beträgen des Bundesbeschlusses bestätigen. 10/12

11 Kapitel, Seite Chapitre, page Capitolo, pagina Antrag Proposition Richiesta Begründung / Bemerkung Justification / Remarques Motivazione / Osservazioni Kapitel 3.1.1, Seiten 24, 25, 26 Anpassen Um eine reelle Vorstellung der Abnahme zu erhalten, müssten in den Tabellen 2 und 3 anstelle der Zahlen des Budgets 2016 die Daten aus dem Bundesbeschluss zu den Mitteln für die Landwirtschaft aufgeführt sein. Kapitel 3.3, Seite 32 Korrigieren Wir können nicht akzeptieren, dass der einzige Weg zu einem besseren Einkommen über eine Produktivitätssteigerung führen soll. Das ist ein Affront gegenüber den Bauernfamilien, die sich jetzt schon mit einem enormen Arbeitsvolumen konfrontiert sehen. Zudem wird der Landwirtschaft unterstellt, dass sie nicht effizient arbeitet. Kapitel , Seite 35 et , Seite 36 Kapitel , Seite 39 Kapitel 3.4.3, Seiten 40 bis 44 Keine Kürzung der Beiträge für Bodenverbesserungen und Investitionskredite Qualitäts- und Absatzförderung: 70 Millionen Franken pro Jahr Keine Kürzungen beim Zahlungsrahmen für Direktzahlungen Es ist absolut widersprüchlich, die Summen für Bodenverbesserungsbeiträge und Investitionskredite zu kürzen und gleichzeitig von den Landwirten erhöhte Wettbewerbsfähigkeit zu verlangen. Es ist nicht verständlich, 5 Millionen Franken pro Jahr in der Qualitäts- und Absatzförderung sparen zu wollen. In der gegenwärtigen Situation, wo die Schweizer Landwirtschaft mit der starken Konkurrenz (starker Franken) der ausländischen Produkte zu kämpfen hat, müsste der Bund den Branchen mehr Mittel gewähren, damit sie Märkte aufrechterhalten sogar entwickeln können. Die Landwirte haben sich an den im Rahmen der AP vorgeschlagenen Programmen rege beteiligt. Sie nehmen Einschränkungen hinsichtlich der Produktion in Kauf, was auch seinen Preis hat. Das Beitragsvolumen muss vollumfänglich aufrechterhalten werden. Dazu haben sich Bundesrat und Parlament im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der AP auch verpflichtet. Kapitel 4.3, Seite 46 Korrigieren Wir bezweifeln die Simulationsergebnisse zu den wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft. Das sektorale Einkommen für das Jahr 2015 beträgt 2,8 Milliarden Franken. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Kürzung des Zahlungsrahmens um 200 Millionen Franken scheint es uns leider illusorisch, 2021 ein sektorales Einkommen von 3,2 Milliarden zu erreichen! Anders als in dem Bericht dargestellt, bezweifeln wir, dass diese Entwicklung auf sozialer Ebene tragbar bleibt. 11/12

12 Kapitel, Seite Chapitre, page Capitolo, pagina Antrag Proposition Richiesta Begründung / Bemerkung Justification / Remarques Motivazione / Osservazioni Bericht, Seite 49 Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft für die Periode 2018 bis 2021 vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gemäss Art. 167 der Bundesverfassung, gem. Art. 6 des Gesetzes vom 29 April 1998 zur Landwirtschaft, gem. der Botschaft des Bundesrates vom, Beschluss: Art. 1 Für die Jahre 2018 à 2021 werden folgende Höchst Beträge bewilligt: a. für die Massnahmen der Grundlagenverbesserung und die Sozialmassnahmen Millionen Franken; b. für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz Millionen Franken; c. für die Ausrichtung von Direktzahlungen Millionen Franken. Art. 2 Der Bundesrat kann Ende des Jahres die nicht verwendeten Beträge des Zahlungsrahmens Massnahmen für die Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen und Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz in den Zahlungsrahmen Direktzahlungen für die Übergangsbeiträge verschieben. Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. Aus den oben genannten Gründen schlagen wir die folgenden Anpassungen vor (rot): 12/12

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