Mietgebühren für Fahrzeuge, Material und Einrichtungen gemäss 62 (und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen) Art Einheit Ansatz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mietgebühren für Fahrzeuge, Material und Einrichtungen gemäss 62 (und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen) Art Einheit Ansatz"

Transkript

1 Anhang V 1) gültig ab 22. März 2018 Mietgebühren für Fahrzeuge, Material und Einrichtungen gemäss 62 (und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen) A. STADTPOLIZEI Verleih Signalisationsmaterial Behandlung... Leihgebühr pro Signal oder Absperrmaterial... - bei Verwendung über 2 Wochen Bereitstellung und Transport - Arbeitseinsatz Personal... - Fahrzeugeinsatz (ohne Personal)... Grundtaxe Zuschlag bis 3.00 bis 10 % Einsatz / Vermietung technischer Hilfsmittel Atemtest- und Atemalkoholmessgeräte mobil / stationär, inkl. administrativem Aufwand, sofern eine Strafanzeige eingereicht wird.... Drogenspeicheltest, inkl. administrativem Aufwand, sofern eine Strafanzeige eingereicht wird... Oelbinder, inkl. Entsorgung, je Sack... Lagern / Einstellen von aufgefundenen und sichergestellten Fahrzeugen und Gegenständen. effektive Kosten Dritter... Wasserfahrzeuge Übrige Gegenstände (mind. Fr. / max. Fr ). Personalaufwand. Foto / Digitalaufnahmen pro A4-Blatt, ungeachtet der Anzahl Bilder... bis bis bis bis 1) Beschlossen von der Gemeinderatskommission am 2. November

2 B. FEUERWEHR Betriebspersonal Personal der EGS... Angehörige der Feuerwehr (AdF) gradunabhängig... Feuerwehr-Fahrzeuge und Anhänger (inkl. Treibstoff, ohne Bedienung) Autodrehleiter.... Pionier-Rüstfahrzeug (RW 2 bis 14 t).... Löschfahrzeug (TLF mittel 7,5 bis 14 t).... Mannschafts-Transportfahrzeug... Schlauchauslegefahrzeug.... Schadendienst-Fahrzeuge und Geräte (inkl. Treibstoff, ohne Bedienung) Chemiewehrfahrzeug (ABC)... Geräte (inkl. Betriebsstoffe, ohne Bedienung und ohne Fahrzeug) Motorspritze Typ Elektrische Tauchpumpe.... Schmutzwasserpumpe (ELRO).... Wassersauger.... Kleinlöschgeräte (Handfeuerlöscher, ohne Montage, inkl. Beschilderung).... Hebekissen.... Hochleistungslüfter... Hydr.Rettungsgeräte (Schere, Spreizer, Ramzylinder usw.)... Motorsäge, Trennjäger.... Rettungssäge.... Notstromgruppe.... Nebelgerät (ohne Flüssigkeit).... Rettungspuppen... Scheinwerfer mit Stativ.... Schnelleinsatzzelt.... Wärmebildkamera.... Schlauchmaterial Schlauchmaterial... Schlauchpflege und Reparaturen.... Abfüllen von Atemschutzflaschen Flaschen 2 Liter x 200 bar Flaschen 4 Liter x 200 bar Flaschen 4 Liter x 300 bar Flaschen 6 Liter x 300 bar Flaschen 10 Liter x 200 bar (Tauchflaschen) Löschmittel Schaumextrakt Moussol APS 3/ Löschpulver... pro Meter pro kg (Stamer) pro kg

3 Treib- und Betriebsstoffe Benzin / Diesel / Super / Aspen.... Hexan Brandflüssigkeit.... Nebelflüssigkeit (Rauchflüssigkeit).... Räumlichkeiten Feuerwehr Benutzung Aufenthaltsraum Feuerwehr... Theorieraum Feuerwehr... Beamer... Verpflegungskosten Gemäss örtlichem Feuerwehrreglement, pro Hauptmahlzeit inkl. Getränke, max.... Waschen von Kleidung Brandschutzjacken / Kombis... Brandschutzhose... Kilowäsche (pro Waschgang ca. 15 kg)... pro Stück pro Stück pro Waschgang C. ZIVILSCHUTZ Etat Nr. Gegenstand Miete / Tag (Std.) Pioniermaterial Z Z Z Z Z Z Z Z Z Z Z Z Z Z Z Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung... ZS-Anhänger mit Kupplungsadapter, Plane.. Notstromaggregat 2.5 kva Kirsch.... Notstromgenerator Geno. Motorspritze Typ I... Kompressor Hebekissensortiment gem. Etat... Abbauhammer PLA24... Abbauhammer Tex Abbauhammer A7... Bohrhammer BH Kettensäge Stihl.. Aspen Treibstoff (Kettensäge).. Schnittschutzbeinlinge... Kombigerät 95 (Spreizer).. Seilzugapparat 1.5 T.. Seilzugapparat 3 T. Lastenheber 5 T.. Scheinwerfer 1000 W.... Stativ, Dreibein.... Teleskopmast.. FI-Sicherheitsschalter.... Bohr- und Abbauhammer 92 (Wacker)... Säbelsäge elektrisch.. Std plus Verbrauchsmaterial plus Verbrauchsmaterial plus Verbrauchsmaterial plus Verbrauchsmaterial plus Verbrauchsmaterial plus Verbrauchsmaterial plus Verbrauchsmaterial 3

4 Etat Nr. Gegenstand Miete / Tag (Std.) Küchenmaterial Kochkisten Speiseträger 20 l Geschirrbenützung Bainmarie (el. Wärmebehälter) Servierplateau ZS-Anlage / Schutzraum / Quartieramt Anlagewart/Hauswart (Zeitaufwand) Zivilschutzküche. Aufenthaltsraum.. Mehrstöckige Liegestellen mit Standardmatratzen ohne Bettwäsche und ohne Wolldecke... Büroraum Matratzen Wolldecken. Kopfkissen.. Waschen von Gebrauchsartikel (Küche, Schlafen)... Beamer Annullierungsgebühr. / Tag / Tag 2.00 / Tag / Person / Tag 0.50 / Tag / Person / Tag / Tag / Tag / erw. Person (ab 16 Jahren); / Tag / Kind / Tag 3.00 / Tag / Person 5.00 / Tag / Person 5.00 / Tag / Person / Tag D. WERKHOF Fahrzeug- und Maschinenmiete (ohne Bedienungspersonal) Kleintransporter... Lastwagen bis 16 t... Ladekran zu LKW... Greifer zu LKW... Traktoren und Kleintraktoren... Müllauto LKW bis 25 t... Strassenreinigungsmaschine bis 2 m 3... Strassenreinigungsmaschine bis 5 m 3... Hubstapler bis 2 t... Bedienungspersonal... Fahnenmiete (bis max. 3 Tage) Fahnen bis 1.20 m / 1.90 m... Fahnen bis 3.00 m / 3.00 m... Flaggen bis 80 cm / 400 cm... Flaggen bis 120 cm / 800 cm... Fahnenstange Holz, 8.00 m Länge... Mobiliarmiete, ohne Transport (bis max. 3 Tage) Tisch klappbar, 2.00 m Länge... Bank klappbar, 2.00 m Länge... Tisch klappbar, 2.50 m Länge... Bank klappbar, 2.50 m Länge... Tisch komplett, 4.50 m Länge

5 Siegerpodest... Kochkessi Guss... Gitter 3.60 m / 2.00 m... Miete Marktstand Holz (komplett/ ungedeckt) 1) Miete Marktstand (Metall/gedeckt) 1) Miete Marktstand (nur Böckli und Bretter) 1) Miete Infrastrukturanschlüsse Schanzengraben (Strom, Wasser, Abwasser): Tage, an denen Strom oder Wasser bezogen wird (Verbrauchskosten werden separat verrechnet). pro Veranstaltungstag E. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Eine Ausleihverpflichtung ausserhalb des Interessenbereiches der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn besteht nicht. - Die Leihgebühren des Werkhofes werden jährlich der Teuerung gemäss Baumeisterverband Solothurn angepasst. - Für nicht aufgeführte Maschinen und Geräte gelten die Preise laut Regietarif Baumeisterverband Solothurn bzw. Gärtner Kanton Solothurn/Bern. - Städtischen Vereinen, gemeinnützigen Institutionen oder Institutionen, welche Spenden für einen gemeinnützigen Zweck sammeln, wird eine Reduktion von 50% auf die Standmiete gewährt. Allfällig notwendige Transportkosten durch den Werkhof werden zu 100% verrechnet. 1) - Als städtische Vereine gelten Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport und Politik. Als gemeinnützige Institutionen der Stadt Solothurn gelten steuerbefreite Organisationen gemäss den Verzeichnissen des kantonalen Steueramtes und der Schweizerischen Steuerkonferenz, an welche Zuwendungen abziehbar sind, ausgenommen Schulen. 1) 1) Beschlossen von der Gemeinderatskommission am

Mietgebühren für Fahrzeuge, Material und Einrichtungen gemäss 62 (und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen) Art Einheit Ansatz

Mietgebühren für Fahrzeuge, Material und Einrichtungen gemäss 62 (und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen) Art Einheit Ansatz Anhang V 1) gültig ab 1. Januar 2012 Mietgebühren für Fahrzeuge, Material und Einrichtungen gemäss 62 (und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen) A. STADTPOLIZEI Verleih Signalisationsmaterial Behandlung...

Mehr

GEBÜHRENTARIF FEUERWEHR DERENDINGEN

GEBÜHRENTARIF FEUERWEHR DERENDINGEN GEBÜHRENTARIF FEUERWEHR DERENDINGEN 1 Einleitung Der vorgelegte Gebührentarif der Stützpunktfeuerwehr Derendingen regelt, welche Leistungen verrechnet werden. Ebenso wird die Höhe der Verrechnungsansätze

Mehr

Verechenbare Einsätze Stützpunktfeuerwehr

Verechenbare Einsätze Stützpunktfeuerwehr Feuerwehrinspektorat Seite 1 Verechenbare Einsätze Stützpunktfeuerwehr Berechnungsgrundlage für 1 Std.: Einsatz Ersteinsatzeleent TLF(8 AdF): 2 Off (Fr. 40.--) 1 Std à Fr. 80.00 Fr. 80.00 2 Grfhr (Fr.

Mehr

Tarifverordnung für die Verrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen

Tarifverordnung für die Verrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Tarifverordnung für die Verrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen Vom 6. Januar 007 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 7, 8 und 9 des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutzgesetz;

Mehr

41 Bodenmarkierungen und Signalisation auf Kantonsstrassen 42 Ausleihen von Signalisationsmaterial

41 Bodenmarkierungen und Signalisation auf Kantonsstrassen 42 Ausleihen von Signalisationsmaterial INHALTSVERZEICHNIS Die folgenden Tarife sind gültig ab dem 1. Mai 2012 0 Personen 01 Personen 1 Strassenbau (wurde in einem separaten Devis erfasst) Ausser höhersetzen von Schachtabdeckungen 19 Höhersetzen

Mehr

Tarife für Leistungen an Dritte

Tarife für Leistungen an Dritte INHALTSVERZEICHNIS Die folgenden Tarife sind gültig ab dem 1. Januar 2019 A) Personen B) Höhersetzen Gussdeckel (Kofel) C) Fahrzeuge D) Maschinen und Geräte E) Signale und Leiteinrichtungen F) Material

Mehr

Tarifverordnung der Feuerwehr Thayngen

Tarifverordnung der Feuerwehr Thayngen Tarifverordnung der Feuerwehr Thayngen Gesetzeshinweis Gestützt auf Art. 27, 28 und 29 des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutzgesetz BSG) des Kantons Schaffhausen vom 8. Dezember

Mehr

Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein-Hemishofen. Verrechnung der kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen vom

Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein-Hemishofen. Verrechnung der kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen vom Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein-Hemishofen StR 550.120 TARIFORDNUNG Verrechnung der kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen vom 11.12.2015 Alle in dieser Tarifordnung der Verbandsfeuerwehr aufgeführten Funktionen

Mehr

TARIFREGLEMENT FÜR DIE VERRECHNUNG VON KOSTENPFLICHTIGEN FEUERWEHREINSÄTZEN

TARIFREGLEMENT FÜR DIE VERRECHNUNG VON KOSTENPFLICHTIGEN FEUERWEHREINSÄTZEN Stadt Stein am Rhein StR 550.101 Regionale Stützpunktfeuerwehr Stein am Rhein - Hemishofen TARIFREGLEMENT FÜR DIE VERRECHNUNG VON KOSTENPFLICHTIGEN FEUERWEHREINSÄTZEN vom 12. März 2014 Alle Personen- und

Mehr

VSLU VEREIN SCHWEIZERISCHER LEITSCHRANKENUNTERNEHMUNGEN REGIERICHTPREISE 2014

VSLU VEREIN SCHWEIZERISCHER LEITSCHRANKENUNTERNEHMUNGEN REGIERICHTPREISE 2014 VSLU VEREIN SCHWEIZERISCHER LEITSCHRANKENUNTERNEHMUNGEN GESCHÄFTSSTELLE: Freddy Buchs Case postale 91 1630 Bulle Tel 026 913 10 37 Fax 026 913 10 38 E-Mail info@vslu.ch Web http://www.vslu.ch REGIERICHTPREISE

Mehr

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR

Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR Kostenverzeichnis Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen werden erhoben: 1. Personal 1.1 je Feuerwehrangehöriger und Stunde 10,20 EUR 1.2 für das hauptamtliche Personal sowie für die städt.

Mehr

Lesefassung. der. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende.

Lesefassung. der. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Lesefassung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren geändert durch Satzung vom 24.10.2007 in der seit 01.12.2007 gültigen Fassung,

Mehr

VSLU VEREIN SCHWEIZERISCHER LEITSCHRANKENUNTERNEHMUNGEN REGIERICHTPREISE 2009

VSLU VEREIN SCHWEIZERISCHER LEITSCHRANKENUNTERNEHMUNGEN REGIERICHTPREISE 2009 VSLU VEREIN SCHWEIZERISCHER LEITSCHRANKENUNTERNEHMUNGEN GESCHÄFTSSTELLE: Stefan Mutti - Wisenbergstr. 164-4634 Wisen Tel 062 293 13 77 Fax 062 293 01 34 E-Mail info@vslu.ch Web http://www.vslu.ch REGIERICHTPREISE

Mehr

PREISLISTE für Produkte und Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung Eschen

PREISLISTE für Produkte und Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung Eschen PREISLISTE 2014 für Produkte und Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung Eschen Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10 www.eschen.li I. Rechnungsstellung

Mehr

Tarif für die Miete von Material und Fahrzeugen des Zivilschutzes sowie für zivile Einquartierungen in städtischen Zivilschutzunterkünften

Tarif für die Miete von Material und Fahrzeugen des Zivilschutzes sowie für zivile Einquartierungen in städtischen Zivilschutzunterkünften Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 1.3.2.1.2 Ausgabe vom 1. Juli 2001 Tarif für die Miete von Material und Fahrzeugen des Zivilschutzes sowie für zivile Einquartierungen in städtischen Zivilschutzunterkünften

Mehr

(Anlage zu der Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl)

(Anlage zu der Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl) Kostenverzeichnis (Stand Januar 2009) (Anlage zu der Kostenersatzordnung für Leistungen der Feuerwehr Kehl) Für die Leistungen der Feuerwehr Kehl werden folgende unter betriebswirtschaftlichen Grundsätzen

Mehr

Übersicht der beitragsberechtigten Grundausrüstung zur Erfüllung der Kernaufgabe. Handfunk = 12 Mobilfunk = 3 Fixstation = 1

Übersicht der beitragsberechtigten Grundausrüstung zur Erfüllung der Kernaufgabe. Handfunk = 12 Mobilfunk = 3 Fixstation = 1 KOMMANDOAKTEN Beitragswesen Rechtliche Grundlagen/Weisungen 04-04-06 Grundausrüstung für Kernaufgabe Rechtliche Grundlage Gestützt auf 71 der Gesetzgebung über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung,

Mehr

SALDIERUNGS- UND INVENTARLISTE DES STANDARDISIERTEN ZIVILSCHUTZMATERIALS. Bestand der ZSO pro / St. *** Schutzdienstpfl.

SALDIERUNGS- UND INVENTARLISTE DES STANDARDISIERTEN ZIVILSCHUTZMATERIALS. Bestand der ZSO pro / St. *** Schutzdienstpfl. Material für Schutzdienstpflichtige der ZSO ohne Pionierzüge Anzahl pro Einheit Beteiligte Gemeinden: Etat / ALN Bestand Organigramm: 0 Anzahl Pioniere: 0 Uebrige Angehörige: 0 Einwohner: 0 Bestand Inventar

Mehr

Nr V E R O R D N U N G ZUM REGLEMENT STÜTZPUNKT-FEUERWEHR

Nr V E R O R D N U N G ZUM REGLEMENT STÜTZPUNKT-FEUERWEHR Nr..0 V E R O R D N U N G ZUM REGLEMENT STÜTZPUNKT-FEUERWEHR vom. April 05 Verordnung zum Reglement Stützpunkt-Feuerwehr Nr..0 Seite Der Gemeinderat Muttenz, gestützt auf 4 Absatz lit. c des Reglements

Mehr

Reglement über die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr Lenzburg (Gebührenreglement Feuerwehr)

Reglement über die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr Lenzburg (Gebührenreglement Feuerwehr) Reglement über die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr Lenzburg (Gebührenreglement Feuerwehr) Der Einwohnerrat der Stadt Lenzburg, vom 5. Dezember 1997 gestützt auf 6a des Feuerwehrgesetzes vom

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Leinzell Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührenreglement (GBR) vom 27. November 2001 Ausgabe 2018

Gebührenreglement (GBR) vom 27. November 2001 Ausgabe 2018 vom 27. November 2001 Ausgabe 2018 Berken. Bettenhausen. Graben. Heimenhausen. Herzogenbuchsee. Inkwil. Niederönz. Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 2 I. Allgemeines...3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG...

Mehr

Wegleitung Einsatzverrechnungen. I n h a l t. FKS Wegleitung Einsatzverrechnungen Ausgabe 2009 Seite 1 von 19.

Wegleitung Einsatzverrechnungen. I n h a l t. FKS Wegleitung Einsatzverrechnungen Ausgabe 2009 Seite 1 von 19. I n h a l t T e i l A T e i l B T e i l C T e i l D T e i l E Grundlagen beispiele Tarifliste Vorlagen Verschiedenes Seite 1 von 19 T e i l A Grundlagen 1. Der Feuerwehrverband des Kanton Schwyz gibt die

Mehr

Einwohnergemeinde Lenk FEUERWEHRVERORDNUNG

Einwohnergemeinde Lenk FEUERWEHRVERORDNUNG Einwohnergemeinde Lenk FEUERWEHRVERORDNUNG 2016 871.1.1 2 Feuerwehrverordnung 871.1.1 Die Personen- und Ämterbezeichnungen in diesem Reglement gelten, soweit aus den Bestimmungen selber nicht etwas anderes

Mehr

RBAZ Müliport Zweisimmen

RBAZ Müliport Zweisimmen RBAZ Müliport Zweisimmen Das Regionale Brandausbildungszentrum Müliport in Zweisimmen wurde durch die Gemeinden der Region Obersimmental und Saanenland im Jahr 2008 erbaut. Sinn und Zweck dieser Anlage

Mehr

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende

Mehr

Mietobjekte Werkhof Cham

Mietobjekte Werkhof Cham Einwohnergemeinde Cham Mietobjekte Werkhof Cham ab 01. Januar 2019 Allgemeine Bedingungen 1. Mietgegenstand Gegenstand der Miete sind jeweils die auf dem Lieferschein aufgeführten Gegenstände samt Zubehör

Mehr

EINSATZFAHRZEUGE. Mai Feuerwehr Wohlen

EINSATZFAHRZEUGE. Mai Feuerwehr Wohlen EINSATZFAHRZEUGE Mai 2017 Universallöschfahrzeug ULF 51 ULF 51 Iveco Magirus 190E48W 2004 10.0 m 2.50 m 3.40 m 26.0 to 1 + 1 AdF 6 AdF R6 12880 ccm 353/480 16 Gang automatisiertes Schaltgetriebe 6x4/4

Mehr

Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2016 (exkl. MWST)

Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2016 (exkl. MWST) W e r k h o f Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2016 (exkl. MWST) Abfallbehälter Abfallcontainer Kehricht Volumen: 800l Masse: 125x85x125cm Gewicht: 100kg Abfallcontainer Grün Volumen: 800l Masse: 120x80x138cm

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen städtischer Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen städtischer Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Plattling erlässt aufgrund des Artikels 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende

Mehr

Verzeichnis der Pauschalsätze

Verzeichnis der Pauschalsätze Anlage zur Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Haßfurt vom 09.01.2016 Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz

Mehr

Hunger Safien Gewerbestrasse Safien Platz Mietpreisliste 2016

Hunger Safien Gewerbestrasse Safien Platz Mietpreisliste 2016 Mietpreisliste 2016 Raupenbagger Typ Gewicht Breite Grundpauschale Preis/Std. Preis/Woche Preis/Monat (min. 3Std./Tag) 9vxe 900 kg 700-950 mm Fr. 75.00 Fr. 31.00 Fr. 600.00 Fr. 1780.00 12vxe 1200 kg 870-1135mm

Mehr

1. Änderungssatzung vom

1. Änderungssatzung vom 1. Änderungssatzung vom 15.11.2016 zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Rudolstadt (Rudolstädter Feuerwehrgebührensatzung RuFeuGebS)

Mehr

INVENTAR - VERMIETUNG

INVENTAR - VERMIETUNG INVENTAR - VERMIETUNG Geschirr Bei Festanlässen, welche wir durchführen wenden wir die Pauschalvarianten an! Aperogedeck: Teller m.glashalter, Gläser, kleine Serviette p.p. 1.20 Kleines Gedeck ;2 Gänge

Mehr

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für selbstständige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 26.06.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der

Mehr

2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung der Gemeinde Glandorf über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Niedersächsischen

Mehr

Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2014 (exkl. MWST)

Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2014 (exkl. MWST) W e r k h o f Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2014 (exkl. MWST) Artikelbereich Bild Bezeichnung Mietpreis 2014 Abfallbehälter Abfallcontainer Kehricht Volumen: 800l Masse: 125x85x125cm Gewicht: 100kg

Mehr

Preisliste. hofer baumaschinen vermietung Jungfraustrasse Uetendorf. Telefon

Preisliste. hofer baumaschinen vermietung Jungfraustrasse Uetendorf. Telefon Preisliste Vermietung Jungfraustrasse 41 3661 Uetendorf Telefon 079 301 61 35 steffu@broncos.ch INHALTSVERZEICHNIS 1. MINI KOMPAKTBAGGER KOMATSU PC 01 4 1.1. Technische Daten 4 1.2. Mietpreise 4 2. KURZHECKBAGGER

Mehr

Festmobiliar. Vermietung

Festmobiliar. Vermietung Festmobiliar Vermietung vom 10. Mai 2016 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen den Ortsvereinen

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Ortsrecht der Gemeinde Dettenhausen AZ.: 131.01 Stand: 01/2003 Ansprechpartner: Herr Fauser, Tel. 126-40 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen

Mehr

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Weilheim an der Teck (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührentarif für Feuerwehr und Zivilschutz srs vom 30. November

Gebührentarif für Feuerwehr und Zivilschutz srs vom 30. November Gebührentarif für Feuerwehr und Zivilschutz vom 30. November 2006 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 46quater des Gesetzes über den Feuerschutz vom 28. Juni 1968 2 als Gebührentarif: Geltungsbereich

Mehr

GEMEINDE EHINGEN MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDEN DORF

GEMEINDE EHINGEN MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDEN DORF GEMEINDE EHINGEN MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDEN DORF ::~=~~!\......:,..--.. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Die

Mehr

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie

Mehr

II. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt (Hessen)

II. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt (Hessen) II. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt (Hessen) Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom

Mehr

GEMEINDE ALLMANNSHOFEN MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF

GEMEINDE ALLMANNSHOFEN MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF GEMEINDE ALLMANNSHOFEN MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Die Gemeinde Allmannshofen

Mehr

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe 10.06.2013 Version 8 Gebührenreglement Version 8, 10.06.2013 Seite

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr Kreis Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Plüderhausen - Feuerwehrkostenerstattungssatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg Nr. Gebühr je 15 Minuten 1 Personalgebühren 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

Mehr

Satzung. über. Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. vom

Satzung. über. Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. vom GEMEINDE VEITSBRONN Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 08.12.2016 Die Gemeinde Veitsbronn, erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches

Mehr

GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF

GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Die Gemeinde Westendorf erlässt

Mehr

S A T Z U N G. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

S A T Z U N G. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom 03.10.1983 (GBL.

Mehr

Ein Monteur-Instruktor ist in den Mietpreisen bei der Montage und der Demontage des Zeltes enthalten.

Ein Monteur-Instruktor ist in den Mietpreisen bei der Montage und der Demontage des Zeltes enthalten. Ansprechperson Beat Eichenberger Bergstrasse 16 5085 Sulz N. 079 377 07 69 team@swiss-bar.ch Mietmaterial Festzelt 8m Zeltbreite mit originalen Sichtfenstern Traufhöhe 2.3m Firsthöhe 3.75m 8x3m 40 Personen

Mehr

Festmobiliar Mietpreise und Plakatierung 2013

Festmobiliar Mietpreise und Plakatierung 2013 W e r k h o f Festmobiliar Mietpreise und Plakatierung 2013 Inhaltsverzeichnis Bild Bezeichnung Mietpreis Mietpreis Abfallbehälter Abfallcontainer Kehricht Volumen: 800l Masse: 125x85x125cm Gewicht: 100kg

Mehr

Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2018 (exkl. MWST)

Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2018 (exkl. MWST) Mietobjekte: Verrechnungsansätze 2018 (exkl. MWST) Artikelbereich Bild Bezeichnung Mietpreis 2018 Abfallbehälter Abfallcontainer Kehricht Volumen: 800l Masse: 125x85x125cm Gewicht: 100kg 28.00 Abfallcontainer

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen

Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen vom 7. Mai 004 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 6 Absatz Buchstabe a des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Richtlinie. Geräteverwaltung in sybos

Richtlinie. Geräteverwaltung in sybos RL Geräte Richtlinie Geräteverwaltung in sybos Inhaltübersicht: 1 Geräteverwaltung in sybos... 2 1.1 Liste Gerätearten... 2 2 Hinweise zur Erfassung... 6 2.1 Einzelerfassung... 6 2.2 Mehrfacherfassung

Mehr

Verordnung über die Tarife der Feuerwehr Kriens

Verordnung über die Tarife der Feuerwehr Kriens Verordnung über die Tarife der Feuerwehr Kriens vom 30. April 2008 (Stand vom 1. Januar 2019) Zuständige Behörde Stadtrat Kriens Gültig ab / Inkraftsetzung Erlass Nummer 1. Januar 2008 1402 Inhalt I Allgemeines...

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Winterbach (Feuerwehrkostensatzung - FWKostS)

Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Winterbach (Feuerwehrkostensatzung - FWKostS) Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Winterbach (Feuerwehrkostensatzung - FWKostS) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren des Marktes Waging a.see

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren des Marktes Waging a.see Aufgrund von Art. 28 Abs. 1 bis 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) in Verbindung mit Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erläßt der Markt Waging a. See folgende: Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Jede weitere Euro/Std. Tragkraftspritze TS 8/8 20,00 10,00 Tragkraftspritze TS 16/8

Jede weitere Euro/Std. Tragkraftspritze TS 8/8 20,00 10,00 Tragkraftspritze TS 16/8 Gebühr für Personaleinsatz je Betrag Euro/Std. Feuerwehrangehöriger. Brand- und Hilfeleistungsseinsätze 30,00. Brandsicherheitsdienst 0,00.3 Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als Stunden, so sind

Mehr

- Preisliste - Mietgeräte

- Preisliste - Mietgeräte - Preisliste - Mietgeräte für Bau, Heim und Garten Inhaber: Alexander Ullrich Neubert Königsbrücker Landstraße 28 01109 Dresden Tel./Fax: (03 51) 8 90 88 50 Mobil: (01 72) 3 51 58 09 Preis/Tag Preis/Woche

Mehr

Gebührenreglement für die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr. vom 24. März 1997

Gebührenreglement für die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr. vom 24. März 1997 Gebührenreglement für die Entschädigung von Einsatzkosten der Feuerwehr vom 4. März 997 Stand:. Februar 0 Reglemente der Stadt Aarau Neue Folge Nr. 459 Gebührenreglement für die Entschädigung von Einsatzkosten

Mehr

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.

Mehr

1/6 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. Gebührensatzung

1/6 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. Gebührensatzung S T A D T T E T T N A N G Bodenseekreis Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Tettnang vom 13.09.1995 mit Änderungen vom 04.07.2001. Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Egelsbach. Gebührenverzeichnis. in der Fassung vom 13. Juli 2006; tritt am 01. August 2006 in Kraft

Gemeinde Egelsbach. Gebührenverzeichnis. in der Fassung vom 13. Juli 2006; tritt am 01. August 2006 in Kraft Gemeinde Egelsbach Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 13. Juli 2006; tritt am 01. August 2006 in Kraft zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Egelsbach mit Änderungsbeschlüssen

Mehr

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 22. Dezember 1975 (GBI. S.1/1976) in Verbindung mit 41

Mehr

Pio Pegasus. Feuerwehr Therwil

Pio Pegasus. Feuerwehr Therwil Pio Pegasus Materialübersicht Version 1.1 Pio Pionierfahrzeug Seite 1 von 19 Linke Seite 1 2 3 Pio Pionierfahrzeug Seite 2 von 19 1 Legende: 1 = Rettungsbahre 2 = Zubehör Dreibein 1 2 3 = 2 x Schleifsack

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Herrenberg Vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Herrenberg Vom S 131.909 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Herrenberg Vom 26.05.1987 *(in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen

Mehr

Richtlinien. 2.1 Bei Einsätzen der Feuerwehr in den Fällen des 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz erhoben.

Richtlinien. 2.1 Bei Einsätzen der Feuerwehr in den Fällen des 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz erhoben. Richtlinien der Stadt Bühl über die Erhebung von Kostenersätzen gem. 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bühl 1. Kostenersatzfreiheit Der Einsatz der Feuerwehr

Mehr

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu Kostenersatzordnung FFW 130.51-1 Kostenersatzordnung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 2. April 2001, in Kraft seit 1. Mai 2001 Aufgrund von 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg

Mehr

1 Grundsatz Taxen... 4

1 Grundsatz Taxen... 4 Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Taxen... 4 2.1 Hotellerie Taxen:... 4 2.2 Pflegeanteil Bewohner... 4 2.3 Total Bewohner... 4 2.4 In den Pflegetaxen sind folgende Leistungen enthalten... 5 2.5 Pflegeanteil Einwohnergemeinden...

Mehr

Satzung. 1 Kostenfreie und kostenpflichtige Leistungen

Satzung. 1 Kostenfreie und kostenpflichtige Leistungen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Salzhausen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Der Markt Pöttmes erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

betreffend Anpassung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz (Anpassung 2016).

betreffend Anpassung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz (Anpassung 2016). Feuerwehr der Stadt Linz Kundmachung betreffend Anpassung der Gebührenordnung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Linz (Anpassung 2016). Gem. 8 der Gebührenordnung der Feuerwehr der

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- für die Stadthalle Rechtsgrundlagen: Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 19.12.2001 veröffentlicht im Amtsblatt am 10.01.2002 in Kraft getreten am 15.01.2002 Änderungsbeschluss

Mehr

Verordnung über die Gebühren für Geodaten

Verordnung über die Gebühren für Geodaten 7.0 Verordnung über die Gebühren für Geodaten vom. Oktober 0 (Stand. November 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5 Abs. 4 des kantonale Geoinformationsgesetz vom 6. März

Mehr

1 Grundsatz Taxen... 4

1 Grundsatz Taxen... 4 Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Taxen... 4 2.1 Hotellerie Taxen:... 4 2.2 Pflegeanteil Bewohner... 4 2.3 Total Bewohner... 4 2.4 In den Pflegetaxen sind folgende Leistungen enthalten... 5 2.5 Pflegeanteil Einwohnergemeinden...

Mehr

Stand: K o s t e n v e r z e i c h n i s zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt

Stand: K o s t e n v e r z e i c h n i s zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt Stand: 12.12.2002 F 7a K o s t e n v e r z e i c h n i s zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt Für den Ersatz der Kosten für Leistungen der Freiwilligen

Mehr

EINSATZFAHRZEUGE. Januar Feuerwehr Wohlen

EINSATZFAHRZEUGE. Januar Feuerwehr Wohlen EINSATZFAHRZEUGE Januar 2018 Universallöschfahrzeug ULF 51 ULF 51 Iveco Magirus 190E48W 2004 Sperren 10.0 m 2.50 m 3.40 m 26.0 to 1 + 1 AdF 6 AdF R6 12880 ccm 353/480 16 Gang automatisiertes Schaltgetriebe

Mehr

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 1. Personalgebühr pro Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,45 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,67 2. Fahrzeuggebühr Einsatzleitwagen ELW 1 pro Std. 27,61

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ANWIL EINWOHNERGEMEINDE HEMMIKEN EINWOHNERGEMEINDE ORMALINGEN EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH. V e r t r a g.

EINWOHNERGEMEINDE ANWIL EINWOHNERGEMEINDE HEMMIKEN EINWOHNERGEMEINDE ORMALINGEN EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH. V e r t r a g. EINWOHNERGEMEINDE ANWIL EINWOHNERGEMEINDE HEMMIKEN EINWOHNERGEMEINDE ORMALINGEN EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH V e r t r a g über die Verbundfeuerwehr Farnsburg (Anwil, Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh)

Mehr

Festmobiliar. Merkblatt Vermietung. vom 19. Februar

Festmobiliar. Merkblatt Vermietung. vom 19. Februar Festmobiliar Merkblatt Vermietung vom 19. Februar 2018 46.511 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen

Mehr

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden

Mehr

L 314/52 Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/52 Amtsblatt der Europäischen Union L 314/52 Amtsblatt der Europäischen Union 1.12.2009 ANHANG Codes zur Verwendung bei der Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 34a Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 Code 1. Kraftstoff 1.1

Mehr

Nutzungsentgeltsatzung für Säle und Räume der Stadt Eschborn

Nutzungsentgeltsatzung für Säle und Räume der Stadt Eschborn Nutzungsentgeltsatzung für Säle und Räume der Stadt Eschborn Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534), zuletzt geändert

Mehr

1 Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Emsdetten unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung.

1 Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Emsdetten unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. - 1 - Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emsdetten sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 04.10.1990 in der Fassung des I. Nachtrages

Mehr

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rüdesheim am Rhein

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rüdesheim am Rhein Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rüdesheim am Rhein 1. Personalgebühren Betrag EURO/Std. 1.1. Brand- und Hilfeleistungseinsätze 36,00

Mehr

Tanklöschfahrzeug (TLF)

Tanklöschfahrzeug (TLF) Tanklöschfahrzeug (TLF) Interne Fahrzeug Nr. 13 Fahrzeug Marke Mercedes Benz Actros Farbe Lemon Anzahl Plätze inkl. Fahrer 8 (2 vorne) Gesamtgewicht 18 000 kg Inverkehrssetzung März 2004 Motorbauart Diesel

Mehr

REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI

REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden

Mehr

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson

Mehr

Taxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019)

Taxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019) Taxordnung APF In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019) Taxordnung (Die männliche Form bezieht sich auch auf weibliche Personen) 6) 7) 8) 9) 10) Gültigkeit Die vorliegende Taxordnung

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 6.7

S T A D T Ö S T R I N G E N 6.7 Seite 1 1 Kostenersatzpflicht Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Östringen wird nach Maßgabe dieser Richtlinien Kostenersatz erhoben, soweit Einsätze nicht nach 36 Abs.1 in Verbindung

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste 1. Personalgebühren Betrag /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 21,0 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris 1 aktuelle Satzung einschließlich Änderungen Pauschalsätze (2017) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris Der Markt

Mehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr 1 Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom 24.0.16 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Salzschlirf Für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen

Mehr

vom Die Gemeinde Stegaurach erlässt aufgrund des Art. 28 Absatz 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende SATZUNG

vom Die Gemeinde Stegaurach erlässt aufgrund des Art. 28 Absatz 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende SATZUNG GEMEINDE STEGAURACH Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren - Feuerwehreinsatzkosten-Erstattungssatzung - (FFW-Einsatzkosten-ErstS) vom 10.11.2015

Mehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr 1 Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom 24.0.16 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Salzschlirf Für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen

Mehr