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1 Starter Center Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr Gründungszuschuss Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben die Möglichkeit, zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung einen Gründungszuschuss gem. 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Für den Erhalt des Gründungszuschusses müssen Existenzgründer der zuständigen Agentur für Arbeit u. a. ein von einer fachkundigen Stelle auf Tragfähigkeit überprüftes Geschäftskonzept vorlegen. Hierfür können sich Gründer, die in Berlin mit einem Gewerbe ansässig werden, an die IHK Berlin wenden. Stellungnahmen für Handwerksbetriebe oder Freiberufler geben wir nicht ab. Inhalt 1. Was ist der Gründungszuschuss? Welche Fristen gelten? Wie wird gefördert? Was ist zu beachten? Welche fachkundigen Stellen gibt es? Ablauf Fachkundige Stellungnahme zum Gründungszuschuss... gem. 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen? Das Konzept Kapitalbedarfsplan Finanzierungsplan Privatentnahme (Kosten der privaten Lebensführung) Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Entgeltvereinbarung... 7 Ihr Ansprechpartner: Juliane Schiersch Tel: Fax: juliane.schiersch@berlin.ihk.de l 1/7

2 1. Was ist der Gründungszuschuss? Mit dem Gründungszuschuss kann Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben, für die erste Zeit der Selbstständigkeit eine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden. 2. Welche Fristen gelten? Sie müssen spätestens 150 Tage vor Auslaufen Ihres ALG-I-Anspruchs Ihr Unternehmen gegründet haben. Achtung: Die Arbeitsagenturen rechnen in Tagen, nicht in Monaten! 3. Wie wird gefördert? Es können nur Gründungen gefördert werden, die im Haupterwerb erfolgen. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet: In der ersten Phase erhalten Gründerinnen und Gründer für sechs Monate zur Sicherung des Lebensunterhaltes monatlich einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich gewährt die Agentur für Arbeit zur sozialen Absicherung einen Zuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro. In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden. Für die Weitergewährung müssen die Gründerinnen und Gründer anhand geeigneter Unterlagen eine intensive Geschäftstätigkeit sowie unternehmerische Aktivitäten gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen. 4. Was ist zu beachten? Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Antragsteller müssen die zuständige Agentur für Arbeit von ihrer persönlichen, fachlichen und kaufmännischen Eignung überzeugen. Ist der arbeitslose Antragsteller wirklich für die Selbstständigkeit geeignet? Gibt es eventuell ein passgenaues Angebot zur abhängigen Beschäftigung? Solche Fragen spielen neben dem Votum der fachkundigen Stelle zum Geschäftskonzept in den Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Agenturen eine Rolle. Ähnlich wie in einem Vorstellungsgespräch kommt es darauf an, sein Gegenüber von sich und seinen Plänen zu überzeugen. Weitergehende Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit ( 5. Welche fachkundigen Stellen gibt es? Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsständische Kammern (z. B. Architekten-, Ärztekammern, Innungen), Fachverbände, Sonstige (z. B. Steuer-, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer). 2/7

3 6. Ablauf fachkundige Stellungnahme zum Gründungszuschuss gem. 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB lli Die IHK kann Stellungnahmen nur für gewerbliche Gründungsvorhaben (außer Handwerk) mit dem Standort Berlin abgeben. Wenn Sie sich von den vielen Möglichkeiten für die IHK Berlin als fachkundige Stelle entschieden haben, können Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an uns senden oder während der Öffnungszeiten (Montag Donnerstag 8-17 Uhr, Freitag 8-16 Uhr) in unserem Service Center abgeben. Nach erfolgter Prüfung laden wir Sie zur Abholung der Stellungnahme zu einem Termin in die IHK Berlin ein. Die IHK Berlin erhebt für die Stellungnahme ein Entgelt in Höhe von 30,00 Euro (siehe beiliegende Vereinbarung). Das Entgelt muss bei der Abholung der Stellungnahme in unserem Service Center (in bar oder mit EC-Karte) gezahlt werden. 7. Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen? Eine Stellungnahme ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Deshalb beachten Sie bitte unbedingt unsere nachfolgenden Hinweise. Achten Sie bitte auf notwendige Originale, die für die fachkundige Stellungnahme benötigt werden: Vordruck/Formular Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (1.+2. Seite) im Original, Konzept: genaue Beschreibung des Vorhabens, Kapitalbedarfsplan (Aufstellung über die erforderlichen Anschaffungen für die Gründung), Finanzierungsplan (Aufstellung über die vorgesehene Finanzierung), Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Prognose der zu erwartenden Umsätze und der betrieblichen Kosten als Gegenüberstellung) für mindestens 12 Monate, Lebenslauf (tabellarisch) und Zeugnisse als Nachweis Ihrer kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse, Aufstellung über die Kosten der privaten Lebensführung, ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung (siehe Seite 7) im Original. Hilfe zur Erstellung eines Businessplans finden Sie unter Alle benötigten Bestandteile werden Ihnen hier erläutert und für einzelne Fragen steht Ihnen online ein Tutor zur Verfügung. So können Sie Ihren Businessplan bequem online erstellen und sicher sein, keinen wichtigen Bestandteil auszulassen. Der Businessplan für Ihre Geschäftstätigkeit muss mindestens 5 Seiten umfassen. Die weiteren Unterlagen, wie der Lebenslauf, Zeugnisse, der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie die Privatentnahmen werden als Anhang zum Konzept gesehen. Die Finanzplanung kann mit Hilfe des Miniplans erfolgen, ein kostenloses Tool, welches auf der Seite der Gründungswerkstatt unter Anwendungen zur Verfügung gestellt wird. Zusammengenommen sind mindestens 11 Seiten abzugeben. 3/7

4 Ergänzende Unterlagen, abhängig von der Branche und dem Umfang des Unternehmens: Kopie des Gewerbemiet- oder -pachtvertrages (ggf. als Entwurf), Kopie vom Handelsvertreter- oder Subunternehmervertrag, Kopie vom Kaufvertrag (bei Firmenübernahmen oder beteiligungen), Bilanzen/Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (nur bei Übernahmen), Kopie vom Franchise- oder Kooperationsvertrag, Kopie des Gesellschaftervertrages (z. B. bei GbR oder GmbH). 7.1 Das Konzept Eine genaue Beschreibung des Vorhabens ist sehr wichtig und sollte die wesentlichen Bestandteile Ihrer Geschäftsidee in verständlicher Form beinhalten. Machen Sie vor allem deutlich, wie die Geschäftsidee entstanden ist, welche Zielsetzungen geplant sind und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben wollen. Erläutern Sie Ihre Umsatzplanung. Wie viele Kunden müssen Sie ansprechen, um den benötigten Umsatz zu erreichen? Bitte berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre geplanten Umsätze höchstwahrscheinlich nicht zu 100 % realisieren lassen. Erklären Sie daher Ihre Kalkulation. Bei einigen Geschäftsideen, bspw. im innovativen Bereich, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Hintergrundinformationen (z. B. Studien, Presseberichte etc.) beizufügen. Folgende Inhalte müssen bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden: Entstehen der Geschäftsidee, Beschreibung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes, Preiskalkulation Berechnung Ihrer Dienstleistung (z. B. Stunden-/Tages- oder Provisionssatz) oder die Preisspanne des Warenangebotes, Zielgruppe (Wer? Wo?), bestehende Kundenkontakte, Kundennutzen (u. a. auch im Vergleich zur Konkurrenz), Marketing-, Vertriebs- und Akquisitionsmaßnahmen, Einschätzung der Konkurrenz (Wer? Vergleich Produkte/Dienstleistungen / Preise), Angaben zum Standort (z. B. Verkehrsanbindung, Einzugsgebiet, Gewerberäume und Öffnungszeiten), Gründerpersönlichkeit (fachliche Kenntnisse, persönliche und unternehmerische Erfahrungen, kaufmännische Kenntnisse), Umsatzkalkulation, Arbeitstage unterteilt in Akquisitionstage und Tage, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden können, Preis für Produkte, Anzahl der Kunden, Angaben zu Rechtsform und Gesellschaftern, ggf. Angaben zur geplanten Einstellung von Mitarbeitern (Anzahl/Qualifikation). 4/7

5 Bei Handelsvertretern benötigen wir noch Angaben: zum Vertragspartner, zu eventuellen Produkt- und Verkaufsschulungen, zum vereinbarten Einzugsgebiet, zum übernommenen Kundenstamm (nur wenn geplant). Wichtig: Zur Beschleunigung der Stellungnahme nutzen Sie bitte den Miniplan, um Ihre finanzielle Planung darzustellen. Dieser steht auf unter dem Punkt Anwendungen kostenfrei zur Verfügung. Die nachfolgend verwendeten Begriffe und Punkte sind dem Miniplan entnommen. 7.2 Kapitalbedarfsplan Wie viel Geld benötigen Sie für den Start in die Selbstständigkeit? Tragen Sie bei den Investitionen und Gründungsnebenkosten die voraussichtlichen Beträge ein, die einmalig zur Gründung anfallen. Überlegen Sie, wie viel Geld Sie für die Büro- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeug und ein erstes Waren- und Materiallager benötigen, um von Anfang an ein solides Leistungsangebot erbringen zu können. Kalkulieren Sie den Betriebsmittelbedarf (z. B. Vorfinanzierung von Aufträgen) nicht zu knapp. 7.3 Finanzierungsplan Wie wollen Sie den ermittelten Kapitalbedarf finanzieren? Können Sie den Finanzierungsbedarf aus Eigenmitteln abdecken oder muss eine Finanzierungslücke mit Fremdmitteln (Familiendarlehen, Existenzgründungsdarlehen z. B. von der KfW Bankengruppe/Investitionsbank) geschlossen werden? Grundsätzlich sind Eigenmittel eine solide Grundlage für eine Unternehmensfinanzierung, sie sollten deshalb in angemessenem Umfang eingesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie zuerst den Antrag bei einer Bank stellen und erst danach finanzielle Verpflichtungen eingehen, wie z. B. Mietverträge! Wenn Sie beispielsweise einen eigenen Computer oder ein Fahrzeug ins Unternehmen einbringen wollen, so tragen Sie diese bitte bei Sacheinlagen ein. 7.4 Privatentnahme (Kosten der privaten Lebensführung) Wie viel Geld brauchen Sie zum Leben? Hier sollten Sie Ihre privaten Einnahmen und Ausgaben für einen typischen Monat im ersten Jahr eintragen. Denken Sie daran, mit dem Gewinn Ihres Unternehmens müssen Sie Ihre privaten Kosten und die Ihrer Familie decken können! 5/7

6 7.5 Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Da dort aufgeführte Kosten nicht für jede Branche in vollem Umfang zutreffend sind, können Sie auch gerne Ihre eigene Gegenüberstellung auf der Grundlage dieses Musters erstellen. Die Rentabilitätsvorschau sollte mindestens ein Jahr umfassen und monatlich aufgestellt werden. Diese Vorschau ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Konzeptes, deren Berechnung allerdings nicht einfach ist. Trotzdem sollten Sie versuchen, in dieser Einschätzung Ihre Erfolgschancen möglichst realistisch einzuschätzen. Vermeiden Sie eine zu optimistische Darstellung. Bringen Sie eigene Kenntnisse ein und beziehen ggf. auch erfahrene Fachleute (Steuerberater, Unternehmensberater, Bekannte mit Branchenkenntnissen, Beratungsdienste etc.) sowie Branchenkennzahlen (z. B. Branchenbriefe der Volksbanken) mit ein. Bitte berücksichtigen Sie auch folgende Hinweise: Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftszweigen (z. B. Handel und Dienstleistungen) sollten die Umsätze separat ausweisen. Alle Kosten beziehen sich auf den Gewerbebetrieb. Diese lassen sich in der Regel relativ realistisch einschätzen, wenn z. B. entsprechende Recherchen durchgeführt werden. Bei Personalkosten und gesetzlichen sozialen Abgaben sind nur die Löhne/Gehälter sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für beschäftigte Mitarbeiter einzusetzen. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijob). Berücksichtigen Sie in der Rentabilitätsvorschau die Kreditzinsen. Die Tilgungsbeträge sind von den Überschüssen aufzubringen. Abschreibungen sind der Begriff für die Absetzung kalkulatorischer Beträge für die Abnutzung von Sachanlagen (die Verteilung der Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer). Sie umfassen auch die Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter (z. B. Kleinmöbel, beruflich genutzte Software, Schreibtischstuhl). Wichtig: Bitte erläutern Sie der fachkundigen Stelle separat, auf welcher Grundlage Sie Ihre Umsatzeinschätzungen vorgenommen haben! 6/7

7 Vereinbarung Zwischen der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) und Herrn/Frau... wohnhaft in... (freiwillige Angabe)... Telefonnummer (freiwillige Angabe)... wird für die Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung ein Entgelt in Höhe von 30,00 Euro inkl. MwSt vereinbart. Der Betrag ist vor Entgegennahme der Stellungnahme in unserem Service Center zu entrichten. Für die Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Sie über weitere aktuelle IHK-Angebote auch per informieren? Ja Nein Wir werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck speichern und verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Berlin durch Versendung einer an telefonisch unter oder schriftlich widerrufen werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist. Berlin, Antragsteller/-in IHK Berlin 7/7

Folgende Stichpunkte sollten bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden:

Folgende Stichpunkte sollten bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden: 4 423 24-02 MMB Ansprechpartner: Antje Freund Telefon: 03681 /362-233 E-Mail: freund@suhl.ihk.de Merkblatt Unternehmenskonzept Stand: 31.03.2010 Seite 1 / 5 Eine genaue Beschreibung des Vorhabens ist sehr

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